· Web viewMusterschiessplan für die Durchführung von VereinswettkämpfenGewehr 300m. Die...

26
Musterschiessplan für die Durchführung von Vereinswettkämpfen Gewehr 300m Die Formulierung der Bestimmungen des Musterschiessplanes gilt als Richtlinie für die Erarbeitung der Schiesspläne für Vereinswettkämpfe. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht. I. Grundsätze Die Regeln für das sportliche Schiessen (RSpS), speziell die technischen Regeln für alle Schiesssportdisziplinen (TRSP) schreiben vor, dass für jeden Schiessanlass ein Schiessplan, ein Reglement oder eine Ausführungsbestimmung (AFB) zu erstellen ist. II. Hinweise für den Organisator Artikel 1 Reglemente 1 Der Musterschiessplan basiert auf den Regeln für das sportliche Schiessen (RSpS, Dok. 1.10.4020 d) und weist auf die wichtigsten Regeln in den einzelnen sieben Teilreglementen hin A Technische Regeln für die Schiesssportdisziplinen TRSP 1.10.4021.d B Technische Regeln Gewehr (TRG) 1.10.4022.d C Technische Regeln Pistole (TRP) 1.10.4023.d D Regeln für Wettkämpfe (RW) 1.10.4024.d E Regeln für Teilnehmer (RT) 1.10.4025.d F Regeln für die Infrastruktur (RI) 1.10.4026.d G Regeln der finanziellen Leistungen (RFL) 1.10.4027.d 2 Die von den Organisatoren von Vereinswettkämpfen vorgenommen Anpassungen dürfen den RSpS nicht widersprechen. 3 Die RSpS inkl. der vorgenannten Teilreglemente stützen sich auf: a) die Statuten des Schweizer Schiesssportverbandes (SSV); b) die Statuten, Regeln und Bestimmungen des internationalen Schiesssportverbandes (ISSF); Musterschiessplan Vereinswettkämpfe RSpS 2016 01 HUW Seite 1 / 26

Transcript of  · Web viewMusterschiessplan für die Durchführung von VereinswettkämpfenGewehr 300m. Die...

Page 1:  · Web viewMusterschiessplan für die Durchführung von VereinswettkämpfenGewehr 300m. Die Formulierung der Bestimmungen des Musterschiessplanes . gilt. …

Musterschiessplan für die Durchführung

von VereinswettkämpfenGewehr 300m

Die Formulierung der Bestimmungen des Musterschiessplanes gilt als Richtlinie für die Erarbeitung der Schiesspläne für Vereinswettkämpfe.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.

I. GrundsätzeDie Regeln für das sportliche Schiessen (RSpS), speziell die technischen Regeln für alle Schiesssportdisziplinen (TRSP) schreiben vor, dass für jeden Schiessanlass ein Schiessplan, ein Reglement oder eine Ausführungsbestimmung (AFB) zu erstellen ist.

II. Hinweise für den OrganisatorArtikel 1 Reglemente

1 Der Musterschiessplan basiert auf den Regeln für das sportliche Schiessen (RSpS, Dok. 1.10.4020 d) und weist auf die wichtigsten Regeln in den einzelnen sieben Teilreglementen hinA Technische Regeln für die Schiesssportdisziplinen TRSP 1.10.4021.dB Technische Regeln Gewehr (TRG) 1.10.4022.dC Technische Regeln Pistole (TRP) 1.10.4023.dD Regeln für Wettkämpfe (RW) 1.10.4024.dE Regeln für Teilnehmer (RT) 1.10.4025.dF Regeln für die Infrastruktur (RI) 1.10.4026.dG Regeln der finanziellen Leistungen (RFL) 1.10.4027.d

2 Die von den Organisatoren von Vereinswettkämpfen vorgenommen Anpassungen dürfen den RSpS nicht widersprechen.

3 Die RSpS inkl. der vorgenannten Teilreglemente stützen sich auf:a) die Statuten des Schweizer Schiesssportverbandes (SSV);b) die Statuten, Regeln und Bestimmungen des internationalen Schiesssportverbandes (ISSF);c) das Doping-Statut von Swiss Olympic und Stiftung Anti-Doping Schweiz;d) die Verordnung des Bundesrates über das Schiesswesen ausser Dienst (SR 512.31), die

Schiessverordnung VBS (SR 512.311), die Schiessanlagenverordnung (SR 510.512), die Technischen Belange der Schiessanlagen für das Schiesswesen ausser Dienst (SR 51.065) sowie das Verzeichnis der bewilligten Hilfsmittel zu Ordonnanzwaffen und zu den Bundesübungen zugelassenen Waffen (Form. 27.132);

e) das Disziplinar- und Rekursreglement des SSV;f) die Statuten und Allgemeinen Versicherungsbedingungen der USS.

4 Für das sportliche Schiessen gelten die RSpS des SSV. Wo diese keine Regelung enthält, sind die ISSF-Regeln anwendbar.

Musterschiessplan Vereinswettkämpfe RSpS 2016 01 HUW Seite 1 / 20

Page 2:  · Web viewMusterschiessplan für die Durchführung von VereinswettkämpfenGewehr 300m. Die Formulierung der Bestimmungen des Musterschiessplanes . gilt. …

Artikel 2 Allgemeines1 Sämtliche Textteile in schwarzer Schrift ohne weitere Markierungen entsprechen den RSpS und

weiteren Vorschriften und dürfen inhaltlich NICHT verändert werden.2 Textteile mit blauer Markierung dienen dem Organisator lediglich als HINWEIS für die Erstellung des

Schiessplanes und sind im definitiven Schiessplan zu löschen3 Textteile mit grüner Markierung sind auswählbare, inhaltlich anpassbare Varianten.4 Textteile mit gelber Markierung dürfen vom Organisator entsprechend seinen Vorstellungen und

Wünschen im Rahmen der RSpS und übrigen Vorschriften inhaltlich angepasst und verändert werden.

5 Auszeichnungslimiten sowie Auszahlungs- und Gabensätze sind frei erfunden und sind vom Organisator festzulegen und anzupassen. Der Altersausgleich gemäss RSpS/RW, Kap. V, Art. 21 ist aber verbindlich. Für die aufgeführten Limiten und die Auszahlungs- und Gabensätze wird jede Haftung abgelehnt.

6 Gestaltung, Darstellung und Layout sind dem Organisator überlassen und können nach seinen Vorstellungen und Wünschen angepasst und verändert werden.

7 Die Schiesspläne sind in jedem Fall in ihrer definitiven Form durch den zuständigen RL Freie Schiessen des KSV zu genehmigen, dieses Muster entbindet die Organisatoren nicht von der Genehmigungspflicht!

8 Die Anzahl Stiche bei Vereinswettkämpfen ist auf drei Stiche beschränkt. Wird ein Formationswettkampf (Vereins-, Mannschafts-, Gruppenwettkampf) durchgeführt, können vier Stiche angeboten werden.

Artikel 3 Grundlagen (bei Festbeginn)1 Grundlagen für die Gestaltung dieses Schiessplanes sind die im Artikel 1 aufgeführten Dokumente in der

Fassung zum Zeitpunkt der Genehmigung des Schiessplanes.2 Ergeben sich bei Festbeginn Widersprüche zwischen Schiessplanbestimmungen und allfällig in der

Zwischenzeit eingeführten Änderungen, so gelten die aktuellen Fassungen der als Grundlagen dienenden Dokumente.

Artikel 4 Lizenzpflicht1 An Vereinswettkämpfen gemäss Definition RSpS/RFL, Art. 2, Abs 4, dürfen nur lizenzierte Mitglieder

eines Vereins teilnehmen, der einem KSV des SSV angehört sowie lizenzierte Mitglieder der dem SSV angeschlossenen schweizerischen Schützenvereine im Ausland.

2 Mehrfachmitglieder sind Teilnehmer, welche neben ihrem Stammverein Mitglied in anderen Vereinen sind.

Artikel 5 Bewilligung, Anmeldung und Abrechnung von Anlässen1 Die KSV entscheiden unter Berücksichtigung aller angemeldeten Schiessen und regionalen Interessen

endgültig aufgrund der eingegangenen Anmeldungen über die Bewilligung von Anlässen.2 Der SSV veröffentlicht die bewilligten Wettkämpfe in den dafür geeigneten Medien nach festgelegten

Ausführungsbestimmungen (AFB). 3 Die Organisatoren müssen die von den KSV festgelegten Termine, spätestens aber bis 1. Oktober des

Vorjahres dem zuständigen KSV anmelden.4 Dauer des Anlasses: Maximal vier Wochen.5 Die Anmeldung muss enthalten: durchführender Verband oder Verein, Bezeichnung, Ort und Datum

des Anlasses, budgetierte Anzahl Teilnehmer.6 Die Organisatoren rechnen mit dem KSV ab.7 Die Abrechnung KSV mit dem SSV erfolgt einmal jährlich; Abrechnungsstichtag ist der 31. Oktober.

Die nach dem 31. Oktober stattfindenden Anlässe sind in der Berichterstattung der KSV des folgenden Jahres aufzuführen.

8 Der Organisator veröffentlicht die Rangliste innert vier Wochen nach dem letzten Schiesstag im Internet oder stellt jeder rangierten Formation per Email bzw. per Post kostenlos ein Exemplar zu.

Artikel 6 Teilnahmeberechtigung an Schiessanlässen1 Der Teilnehmer darf am gleichen Schiessanlass nur mit einem (1) Verein pro Disziplin teilnehmen

und nur in einer (1) Kategorie schiessen.

Musterschiessplan Vereinswettkämpfe RSpS 2016 01 HUW Seite 2 / 20

Page 3:  · Web viewMusterschiessplan für die Durchführung von VereinswettkämpfenGewehr 300m. Die Formulierung der Bestimmungen des Musterschiessplanes . gilt. …

2 Die Teilnahme von Mehrfachmitgliedern mit einem Verein, bei dem sie als Aktiv-B-Mitglied erfasst sind, ist nur möglich, wenn:a) der Disziplinen-Stammverein nicht am gleichen Formationswettkampf teilnimmt.b) das Reglement des Wettkampfes nichts anderes vorsieht.

3 Nimmt der Stammverein trotzdem an diesem Anlass teil, so wird der Teilnehmer in der Einzelrangliste aufgeführt. Das Resultat zählt aber nicht für den Formationswettkampf beider Vereine.

Artikel 7 Altersstufen und Stellungserleichterung(siehe Homepage SSV, automatische Berechnung der Altersstufe aus dem Altersjahr oder dem Jahrgang)

1 Frauen und Männer schiessen in den gleichen Altersstufen.2 Enthält der Schiessplan bzw. das Reglement keine besonderen Bestimmungen, erfolgt keine

getrennte Rangierung.3 Junioren sind Schützen, die am 31. Dezember des Wettkampfjahres den 21. Geburtstag noch nicht

erreicht haben. Veteranen sind Schützen, die am 31. Dezember des Wettkampfjahres den 60. Geburtstag erreicht haben. Senior-Veteranen sind Schützen, die am 31. Dezember des Wettkampfjahres den 70. Geburtstag erreicht haben.

4 Bei Kalenderjahr übergreifenden Wettkämpfen ist das am Ende des Wettkampfes erreichte Altersjahr massgebend.

5 Altersstufen: Jahrgänge gültig für 2016

Junioren U17 10 – 16 Jahre(Jahrgang 2006 – 2000)Junioren U21 17 – 20 Jahre(Jahrgang 1999 – 1996)Elite E 21 – 45 Jahre(Jahrgang 1995 – 1971)Senioren S 46 – 59 Jahre(Jahrgang 1970 – 1957)Veteranen V 60 – 69 Jahre(Jahrgang 1956 – 1947)Seniorveteranen SV ab 70 Jahre (Jahrgang 1946 und älter)

6 Auf Verlangen haben sich die Teilnehmer mit ihrer Lizenz auszuweisen.7 Junioren, Veteranen und Seniorveteranen haben nur dann Anrecht auf die im Schiessplan

vorgesehenen Vergünstigungen, wenn ihr Schiessbüchlein entsprechend gekennzeichnet ist.8 Vom SSV bewilligte Stellungserleichterungen und Abänderungen von Sportgeräten werden

anerkannt. Diese müssen auf der Lizenz vermerkt sein; auf Verlangen muss die Bewilligung des SSV vorgewiesen werden. Wo der Vermerk auf der Lizenz fehlt, ist die Bewilligung des SSV unaufgefordert vorzuweisen. Andere Bestätigungen werden nicht anerkannt.

9 Die Verwendung von Schiesshilfen für Junioren ist nicht erlaubt. Es werden auch keine Stellungserleichterungen gewährt.

10 Wenn die Altersstufen in den Allgemeinen Bestimmungen definiert sind, so ist die Schreibweise in den Stichen identisch

Artikel 8 Rangordnung1 Enthält der Schiessplan bzw. das Reglement keine besonderen Bestimmungen, entscheiden bei

Gleichheit der Resultate zuerst die höhere Anzahl Tiefschüsse (z.B. 10er, 9er, 8er usw.) des ganzen Programms (ohne Probeschüsse), dann das Alter über den Rang.

2 Die Reihenfolge wird bei Rangierungen nach dem Alter wie folgt festgelegt:a) Junioren(J) aufsteigendb) Seniorveteranen (SV), absteigenda) Veteranen (V), absteigendb) Senioren (S), absteigendc) Elite (E), absteigend

3 Der Schiessplan bzw. das Reglement kann die Zusammenlegung von Altersstufen vorsehen.4 Bei Einzel- und Formationswettkämpfen muss nach der im Schiessplan bzw. im Reglement festgelegten

Reihenfolge der Auszahlungs- und Gabenstiche rangiert werden.

Artikel 9 Altersausgleich Gewehr 300m

Musterschiessplan Vereinswettkämpfe RSpS 2016 01 HUW Seite 3 / 20

Page 4:  · Web viewMusterschiessplan für die Durchführung von VereinswettkämpfenGewehr 300m. Die Formulierung der Bestimmungen des Musterschiessplanes . gilt. …

1 Für die Abgabe von Auszeichnungen wird ein Altersausgleich durch Abgabe der Auszeichnungen für tiefere Punktzahlen gewährt.

2 Der Altersausgleich für die Altersstufen Junioren, Veteranen und Seniorveteranen wird im Minimum wie folgt festgelegt.

Scheibenart Anzahl Schüsse U21 / V U17 / SV

4er- und 5er-Scheibe bis 12 Schüsse 1 Punkt 2 Punkteje weitere 12 Schüsse

1 Punkt 2 Punkte

10er-Scheibe bis 6 Schüsse 1 Punkt 2 Punkte

bis 12 Schüsse 2 Punkte 3 Punkteje weitere 6 Schüsse

1 Punkt 2 Punkte

100er-Scheibe pro Schuss 2 Punkte 3 Punkte

3 Veteranen und Seniorveteranen dürfen alle Stiche (jedoch keine Meisterschaften) mit dem Karabiner liegend aufgelegt oder mit dem Freigewehr liegend frei schiessen.

4 Für die Altersstufe Senioren wird kein Altersausgleich gewährt.

Artikel 10 Auszeichnungsquoten und Auszeichnungslimiten1 Den Organisatoren wird empfohlen, eine Auszeichnungsquote von ca. 65 % anzustreben.2 Sämtliche Auszeichnungslimiten beziehen sich auf die Alterskategorien Elite (E) und Senioren (S).3 Die Limiten für, Junioren (U17-U21), Veteranen (V) und Seniorveteranen (SV) sind entsprechend zu

reduzieren.

Kat. A Sport Kat. D Ordonnanz.ProgrammScheibe A10

Limite FreigewehrStandardgewehr

Limite Stgw 57/02 Limite Kar./Stgw 57/03Stgw 90

6 Schüsse Einzel4 Schüsse Serie

93 49.7 % 82 59.4 % 85 57.3 %

92 63.7 % 81 65.5 % 84 63.0 %

91 72.8 % 80 68.4 % 83 68.8 %

5 Schüsse Einzel3 Schüsse Serie

75 47.5 % 67 56.8 % 68 57.2 %74 62.0 % 66 63.2 % 67 64.4 %73 68.9 % 65 69.4 % 66 69.7 %

6 Schüsse Einzel56 54.1 % 50 60.7 % 52 57.0 %55 69.0 % 49 68.6 % 51 65.7 %54 79.0 % 48 74.4 % 50 72.9 %

6 Schüsse Serie56 50.7 % 50 58.6 % 52 55.9 %55 64.6 % 49 66.2 % 51 63.6 %54 75.7 % 48 72.4 % 50 70.5 %

Musterschiessplan Vereinswettkämpfe RSpS 2016 01 HUW Seite 4 / 20

Page 5:  · Web viewMusterschiessplan für die Durchführung von VereinswettkämpfenGewehr 300m. Die Formulierung der Bestimmungen des Musterschiessplanes . gilt. …

Artikel 11 Übersicht der Kostenarten nach den unterschiedlichen Sticharten1. Die Teilnahmekosten (Preis) pro Stich (Einzel /Formation) setzen sich zusammen aus Stichgeld, Gebühren, Beiträgen und übrigen Kosten2. Die Definitionen der diversen Kostenarten siehe Kap II bis Kap V RSpS/RFL

Wichtiger Hinweis Die Übersicht ist ausgelegt für einen Anlass (Schiessplan) mit einem Stich. Bei Anlässen (Schiessplänen) mit mehreren Stichen sind die identischen Kosten anteilig pro Stich zu verteilen

Anlasskategorie Vereinsinterne Schiessen, Verbandswettkämpfe, Vereinswettkämpfe, Historische Schiessen, Schützenfeste, Matchwettkämpfe

Stichart Einzel Einzel Einzel Einzel Formation Formation Formation Formation

Erhe

bung

Werteflussbeim OrganisatorAuszeichnung

(Kranz/Karte) ohne mit ohne mit ohne mit ohne mitAuszahlung/Gaben

(Bar/Natural) ohne ohne mit mit ohne ohne mit mit

Ein

nahm

en

AusgabenStichname(diverse Beispiele)

Übungskehr, Matchtraining

Kranz, Verein, Meisterschaften, Hist. Schiessen

Auszahlung Ehrengaben

Kunst, Militär, Serie,

Veteranen, Junioren

VerbandsmatchGM, Mannschafts-Meisterschaften,

Vancouver,Hist. Schiessen

Bezirks Einheitsschiesse

n

Gruppen-, , Mannschafts- Vereinsstich

Kap

I Teilnahmekosten, Art. 1(Preis Einzel/Formation)

Stichpreis Stichpreis Stichpreis Stichpreis Stichpreis Stichpreis Stichpreis Stichpreis

Teiln

ahm

ekos

ten

plus

eve

ntue

lle E

inna

hmen

von

Hau

pt- u

nd S

tichs

pons

oren

, Ins

eren

ten

und

Spe

nder

n

Kap

II

Stic

hgel

d Doppelgeld, Art. 2 --- --- 60% an 50% der Teilnehmer40% an Organisator

60% an 50% der Teilnehmer40% an Organisator

Teilnehmer/ Einheit an Teilnehmer

Kontrollgeld, Art. 3 --- Auszeichnung --- --- --- Auszeichnung --- --- Teilnehmer/ Einheit Lieferanten

Schussgeld, Art. 4 Schussgeld --- --- --- Schussgeld --- --- --- Pro Schuss Beiträge. übrige Kosten

Kap

III

Geb

ühre

n Verbandsgebühr, Art. 6 Bestimmte Abgaben für SSV, KSV/UV, Unterorganisationen

Bestimmte Abgaben für SSV, KSV/UV, Unterorganisationensofern nicht bereits im Einzelstich enthalten

Pro Teilnehmer

zusätzliche Sicherheitsvorschriftentemporäre Schiessanlagen u.a.m.

Kantonalgebühr, Art. 7 Teilnahmegebühr von ausserkantonalen Vereinen Teilnahmegebühr von ausserkantonalen Vereinensofern nicht bereits im Einzelstich enthalten

Pro Teilnehmer an KSV

SSV-Gebühren, Art. 8 Teilnahmegebühr für gebührenpflichtige SSV Anlässe

Teilnahmegebühr für gebührenpflichtige SSV Anlässesofern nicht bereits im Einzelstich enthalten

Pro Teilnehmer

an SSV, KSV/UV, Verbände

Kap

IVB

eiträ

ge

Sport- und Art. 9Ausbildungsbeitrag,

Sport- und Ausbildungsbeitrag sofern nicht bereits in Munitionskosten enthalten

Sport- und Ausbildungsbeitrag sofern nicht bereits in Munitionskosten enthalten

Pro Schuss an SSV

Sportförderung, Art. 10 Zweckgebundener Beitrag für Sonderfälle Zweckgebundener Beitrag für Sonderfällesofern nicht bereits im Einzelstich enthalten

Pro Schuss an Organisation

Weitere Beiträge, Art. 11 Spezielle Kosten mit Bewilligung vom KSV/UV Spezielle Kosten mit Bewilligung vom KSV/UVsofern nicht bereits im Einzelstich enthalten

Pro Schuss an Leistungserbringer

Kap

V Übrige Kosten, Art. 5Art. 12

RangeurgeldMunition, Versicherung, Umweltabgaben, Büchsenmacher,

Einrichtungen Standbenützung, Helfer, Ehrengäste

RangeurgeldMunition, Versicherung, Umweltabgaben, Büchsenmacher,

Einrichtungen Standbenützung, Helfer, Ehrengäste sofern nicht bereits im Einzelstich enthalten

Pro Anlass Organisator

Musterschiessplan Vereinswettkämpfe RSpS 2016 01 HUW Seite 5 / 20

Page 6:  · Web viewMusterschiessplan für die Durchführung von VereinswettkämpfenGewehr 300m. Die Formulierung der Bestimmungen des Musterschiessplanes . gilt. …

Artikel 12 Stichgeld1 Doppelgeld: Wenn bei Stichen mit / ohne Auszeichnungen und mit Auszahlungen / Gaben von

den Teilnahmekosten (Preis Einzel/Formation) alle Kosten für Gebühren, Beiträge und übrige Kosten abgezogen sind, entsteht als Resultat das Doppelgeld und muss mit 60% an die Teilnehmer oder Formationen ausbezahlt werden.

2 Kontrollgeld: Wenn bei Stichen mit Auszeichnungen und ohne Auszahlungen / Gaben von den Teilnahmekosten (Preis Einzel/Formation) alle Kosten für Gebühren, Beiträge und übrige Kosten abgezogen sind, entsteht als Resultat das Kontrollgeld.

3 Schussgeld: Wenn bei Stichen ohne Auszeichnungen und ohne Auszahlungen / Gaben von den Teilnahmekosten (Preis Einzel/Formation) alle Kosten für Gebühren, Beiträge und übrige Kosten abgezogen sind, entsteht als Resultat das Schussgeld.

Artikel 13 Gebühren1 Verbandsgebühren: Teilnahmegebühr pro Teilnehmer an KSV/UV oder Unterorganisationen bei

gebührenpflichtigen Anlässen (Details siehe RSpS/RFL, Art. 6).2 Kantonalgebühr: Bei kantonalen Anlässen kann für ausserkantonale Vereine oder Teilnehmer

eine Gebühr verlangt werden.3 SSV-Gebühren: Teilnahmegebühr pro Teilnehmer an SSV bei gebührenpflichtigen Anlässen

(Details siehe RSpS/RFL, Art. 8).

Artikel 14 Beiträge und übrige Kosten1 Sport- und Ausbildungsbeitrag: Für jeden Wettkampfschuss wird neben dem Einstandspreis

der Munition ein Beitrag für Sport- und Ausbildung erhoben (Details siehe RSpS/RFL, Art. 9).2 Sportförderung und weitere Beiträge: Zusätzlich zum Preis für das Schiessbüchlein

(Schiesskarte) kann durch den Organisator pro Teilnehmer, Wettbewerb oder Stich ein zweckgebundener Beitrag erhoben werden. Diese sind speziell auszuweisen.

3 Übrige Kosten:, Einkaufskosten für Munition, die restlichen Kosten werden in der Regel gesamthaft aufgeführt. Bei Grossanlässen sind spezielle anlassabhängige Kosten zu begründen und auszuweisen (Rangeurgeld, Entsorgungsgebühren, Umweltabgaben, Festbüchsenmacher, Einrichtungen, usw.)

Artikel 15 Anlässe mit mehreren Stichen1 Das Doppelgeld (Kap. II, Art. 2) oder das Kontrollgeld (Art 3) ist pro Teilnehmer oder Formation zu

verrechnen.2 Das Schussgeld (Kap. II, Art. 4) ist pro Schuss zu verrechnen.3 Die Gebühren (Kap. III Art. 6 bis Art. 8) sind pro Teilnehmer zu verrechnen4 Die Beiträge (Kap. IV, Art. 9 bis Art. 11) sind pro Schuss zu verrechnen5 Die übrigen Kosten (Kap. V, Art. 5 und Art. 12) sind pro Anlass zu verrechnen.6 Bei Anlässen mit mehreren Stichen dürfen die Gebühren (Kap. III) und Beiträge (Kap. IV) pro

Stich wertmässig nicht variieren.

Artikel 16 Aufteilung der Gaben1 Die Gabensammlung ist im Verhältnis der Doppelgelder anteil- und wertmässig auf die einzelnen Stiche

aufzuteilen. Innerhalb der Stiche sind die Gaben nach dem gleichen System auf die einzelnen Sportgeräte aufzuteilen.

2 In den Stichen und Formationswettkämpfen müssen mindestens 60 Prozent der Doppelgelder als Gaben verteilt werden. Werden Natural- und Bargaben zugeteilt, müssen mindestens 50 Prozent der Gaben in bar verteilt werden.

3 Der Gabensatz muss an mindestens 50 Prozent der Teilnehmer jeden Stiches verteilt werden.

4 Erreicht die effektive Auszahlung bei Stichen mit festen zugeteilten Gaben und/ oder sofortiger Barauszahlung:

Musterschiessplan Vereinswettkämpfe RSpS 2016 01 HUW Seite 6 / 20

Page 7:  · Web viewMusterschiessplan für die Durchführung von VereinswettkämpfenGewehr 300m. Die Formulierung der Bestimmungen des Musterschiessplanes . gilt. …

a) weniger als 50 Prozent vom Doppelgeld, muss der gesamte Differenzbetrag bis zum Erreichen dieser Quote von 60 Prozent zur Verlängerung oder Verbesserung des Gabensatzes des betreffenden Stiches nachbezahlt werden;

b) 50 bis 60 Prozent der Doppeleinnahmen, muss der gesamte Differenzbetrag bis zum Erreichen der Gabenquote von 60 Prozent entweder zur Verlängerung oder Verbesserung des Gabensatzes des betreffenden Stiches nachbezahlt werden oder einem Formationswettkampf zufliessen.

5 Die Art der Zuweisung ist im Schiessplan bzw. im Reglement zu vermerken. Die Verschiebung von Differenzbeträgen zwischen den einzelnen Kategorien ist nicht zulässig.

WichtigDer Organisator bestimmt für seinen Anlass im Rahmen der RSpS den Stichpreis = Teilnahmekosten und die Auszeichnungslimiten. ebenso die Details bezüglich Auszeichnungen /Auszahlungen / Gaben.

Es wird dringend empfohlen, die Rentabilität des Anlasses vorgängig genau zu prüfen.

Musterschiessplan Vereinswettkämpfe RSpS 2016 01 HUW Seite 7 / 20

Page 8:  · Web viewMusterschiessplan für die Durchführung von VereinswettkämpfenGewehr 300m. Die Formulierung der Bestimmungen des Musterschiessplanes . gilt. …

Schützengesellschaft Musterberg(www.sg-musterberg.ch)

37. Frühjahrsschiessen 2016Gewehr 300m

Schiessplatz Regionale Schiessanlage MusterbergKoordinaten GPS xxx / xxx

(siehe Situationsplan)16 Scheiben Polytronic, TG 3002

Einzel- und FormationswettkämpfeScheibe A 102 Schuss Einzelfeuer Probe6 Schuss Einzelfeuer4 Schuss Einzelfeuer am Schluss gezeigt

Separater Auszahlungsstich

Freitag, 25. Mai 2016 17.00 – 19.30 UhrSamstag, 26. Mai 2016 09.00 – 11.30 / 13.30 – 16.30 UhrSamstag, 02. Juni 2016 09.00 – 11.30 / 13.30 – 16.30 Uhr

Gleichzeitig finden in der Region statt:13. Talschiessen (SG Tal) 300 m, RSA Talmatten15. Grütmattschiessen (SG Grüt) 300 m, Schiessplatz Grütten

Wir heissen alle Schützinnen und Schützen herzlich willkommen, wünschen allen ‚Guet Schuss’ und einen angenehmen Aufenthalt in Musterberg.

Unsere Sponsoren

Musterschiessplan Vereinswettkämpfe RSpS 2016 01 HUW Seite 8 / 20

Page 9:  · Web viewMusterschiessplan für die Durchführung von VereinswettkämpfenGewehr 300m. Die Formulierung der Bestimmungen des Musterschiessplanes . gilt. …

Allgemeine Bestimmungen Gewehr 300mAus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.

Vorschriften Der Anlass basiert auf den Regeln für das Sportliche Schiessen (RSpS, Dok. 1.10.4020.d) und den sieben Teilreglementen des SSV, auf sämtlichen diesbezüglichen Vorschriften, Reglementen, Weisungen, Ausführungsbestimmungen (AFB) und dem Hilfsmittelverzeichnis des VBS.Diese Vorschriften regeln alle im Schiessplan nicht explizit aufgeführten Positionen und stehen in der Schiessanlage zur Verfügung. Sie sind vom Organisator jederzeit anzuwenden.Jeder Schütze, der an diesem Vereinswettkampf teilnimmt, anerkennt diese Schiessplan-Bestimmungen und Vorschriften sowie allfällige weitere Vorschriften und Weisungen, die in den Schiessständen angeschlagen sind, als gegenseitigen Vertrag.

Anlasskategorie Beim Schiessanlass handelt es sich um einen Vereinswettkampf nach RSpS/RW, Art. 2, Abs. 4. Der Anlass ist gebühren- und lizenzpflichtig.

Altersstufen Junioren U17 10 – 16 Jahre (Jahrgang 2006 – 2000)Junioren U21 17 – 20 Jahre (Jahrgang 1999 – 1996)Elite E 21 – 45 Jahre (Jahrgang 1995 – 1971)Senioren S 46 – 59 Jahre (Jahrgang 1970 – 1957)Veteranen V 60 – 69 Jahre (Jahrgang 1956 – 1947)Seniorveteranen SV ab 70 Jahre (Jahrgang 1946 und älter)

Teilnahmeberechtigung Der Teilnehmer darf am gleichen Schiessanlass nur mit einem (1) Verein pro Disziplin teilnehmen und nur in einer (1) Kategorie schiessen. Die Teilnahme von Mehrfachmitgliedern mit einem Verein, bei dem sie als Aktiv-B-Mitglieder fasst sind, ist nur möglich, wenn: der Disziplinen-Stammverein nicht am gleichen Formationswettkampf teilnimmt und das Reglement des Wettkampfes nichts anderes vorsieht.Nimmt der Stammverein trotzdem an diesem Anlass teil, so wird der Teilnehmer in der Einzelrangliste aufgeführt. Das Resultat zählt aber nicht für den Formationswettkampf beider Vereine.

Munition Es darf nur die vom Organisator abgegebene Munition verwendet werden. Die Hülsen bleiben dessen Eigentum.

Sportgeräte-Kontrolle Die Sportgeräte sind offen, d.h. nicht in Behältnissen in und aus der Schiessanlage zu bringen; eine Eingangskontrolle überprüft das Einhalten der Sicherheitsregeln gemäss RSpS/TRG Art. 4.Nach dem Schiessen haben die Teilnehmer eine Entladekontrolle durchzuführen.

Auszeichnungen HINWEIS: Werden mehrere Stiche mit Auszeichnungen angeboten, soll hier definiert werden, wie Mehrfachauszeichnungen gehandhabt werden, falls in verschiedenen Stichen die Auszeichnungslimite erreicht wird. Eine mögliche Variante ist nachfolgend aufgeführt. Die Art der Naturalgabe ist anzugeben.Für 1 Kranzresultat: 1 Glas Honig à 500 g im Wert von Fr. 12.00 oder

eine Kranzkarte des KSV im Wert von Fr. 10.00Für 2 Kranzresultate: 2 Gläser Honig à 500 g im Wert von je Fr. 12.00 oder

1 Glas Honig à 500 g im Wert von Fr. 12.00 und eine Kranzkarte des KSV im Wert von Fr. 10.00 oder2 Kranzkarten des KSV im Wert von Fr. 10.00

Musterschiessplan Vereinswettkämpfe RSpS 2016 01 HUW Seite 9 / 20

Page 10:  · Web viewMusterschiessplan für die Durchführung von VereinswettkämpfenGewehr 300m. Die Formulierung der Bestimmungen des Musterschiessplanes . gilt. …

Absenden Es findet kein Absenden statt.

Die Ranglisten werden innert vier Wochen nach dem letzten Schiesstag im Internet veröffentlicht.Die Ranglisten werden innert vier Wochen nach dem letzten Schiesstag jeder rangierten Einheit per E-Mail bzw. per Post kostenlos zugestellt.

Haftung Der Organisator übernimmt keine Haftung für Sportgeräte und Gegenstände.

Versicherung Alle Teilnehmer sind nach den Bestimmungen der USS versichert. Die Versicherten verzichten gegenüber dem Organisator auf weitere Ansprüche.

Beschwerderecht Allfällige Proteste diesen Anlass betreffend werden vom Organisator sofort behandelt und erledigt. Vorbehalten bleibt das Rekursrecht an die Disziplinarkommission des SSV (Reg-Nr. 1.31.00 vom 19. April 2013).

Anmeldungen Unter Verwendung der Anmeldekarten bis spätestens ??????????:Schützengesellschaft MusterbergPostfach9901 MusterbergTelefon 099 299 99 98 (Paul Muster), E-Mail: [email protected]

Kontakt Telefon Schiessanlage während den Schiesszeiten 099 299 99 98

Schützengesellschaft Musterberg Musterberg, ??.????? ????

Der Präsident Der AktuarFritz Muster Hans Muster

Schiessplan geprüft und genehmigt

KSV XX RL Freie Schiessen 300m Musterwil, ??. ?????? ????Jakob Muster

Musterschiessplan Vereinswettkämpfe RSpS 2016 01 HUW Seite 10 / 20

Page 11:  · Web viewMusterschiessplan für die Durchführung von VereinswettkämpfenGewehr 300m. Die Formulierung der Bestimmungen des Musterschiessplanes . gilt. …

Stichsponsor:Sportgeräte: Alle Sport- und Ordonnanzgewehre

Scheibe: A10

Schiessprogramm: 2 Schuss Einzelfeuer Probe obligatorisch6 Schuss Einzelfeuer4 Schuss Einzelfeuer, am Schluss gezeigt

Stellungen: Karabiner und Standardgewehre liegend-freiFreigewehre nicht liegendSturmgewehre ab ZweibeinstützeAlle Veteranen und Seniorveteranen können mit Karabiner liegend-aufgelegt oder mit Freigewehren liegend-frei schiessen.

Teilnahmekosten: CHF 17.00(CHF 6.00 Kontrollgeld, CHF 4.20 Munition, CHF 6.80 übrige kosten)

Teilnahmekosten CHF 15.00Junioren: (CHF4.00 Kontrollgeld, CHF 4.20 Munition, CHF 6.80 übrige Kosten)

Auszeichnungen: Taschenmesser oder Kranzkarte KSV, Wert CHF 10.00 E/S U21/V U17/SV

Kat. A Standardgewehre, Freigewehre 90 88 87Kat. D Karabiner, Stgw 90, Stgw 57 (Ord03) 84 82 81Kat. B Stgw 57 (Ord02) 81 79 78

Bestimmung: Der Stich „Verein“ ist für Teilnehmer, deren Verein an der Vereinskonkurrenz teilnimmt, obligatorisch und zählt für die Vereinskonkurrenz.

Teilnahme Vereine: Alle einem KSV des SSV angeschlossenen 300m-Vereine sind teilnahmeberechtigt.Vereine, die die Mindestteilnehmerzahl für die Vereinskonkurrenz erreichen, müssen an dieser teilnehmen.

Teilnehmer: Teilnehmer müssen dem betreffenden Verein als lizenziertes Mitglied angehören und sind verpflichtet, den Stich „Verein“ zu lösen und zu schiessen. Ein Verein darf kein lizenziertes Mitglied von der Vereinskonkurrenz ausschliessen.Teilnehmer dürfen den Stich „Verein“ auch dann schiessen, wenn der Verein, bei welchem sie Mitglied sind, nicht an der Vereinskonkurrenz teilnimmt.

Streitfälle: Alle Streitfälle über die Zulassung oder Disqualifikation von Vereinen und Teilnehmern entscheidet auf Antrag des Organisators der Vorstand der KSV mit Rekursmöglichkeit an die Disziplinar- und Rekurskommission des SSV.

Kategorieneinteilung: Alle Vereine konkurrieren in der vom SSV festgelegten Kategorie (Stand bei Festbeginn).Die Vereinskonkurrenz wird in 4 Kategorien mit getrennter Rangliste ausgetragenDie Vereinskonkurrenz wird in 4 Kategorien mit einer Rangliste ausgetragen

Schiessprogramm: Es zählen die Resultate des Stiches „Verein“.

Musterschiessplan Vereinswettkämpfe RSpS 2016 01 HUW Seite 11 / 20

Verein Gewehr 300

Reglement für die Vereinskonkurrenz Gewehr 300

Page 12:  · Web viewMusterschiessplan für die Durchführung von VereinswettkämpfenGewehr 300m. Die Formulierung der Bestimmungen des Musterschiessplanes . gilt. …

Teilnahmekosten: CHF 30.00Verein (CHF 30.00 Doppelgeld)

Pflichtresultate: Die Anzahl Pflichtresultate entspricht in allen Kategorien 50% der Anzahl der geschossenen Resultate aller Teilnehmer eines Vereins. Im Minimum zählen jedoch die Anzahl der Mindestpflichtresultate der entsprechenden Kategorie. Bruchteile fallen weg.

Mindestpflicht- 1. Kategorie 12 geschossene Resultateresultate: 2. Kategorie 10 geschossene Resultate

3. Kategorie 8 geschossene Resultate4. Kategorie 6 geschossene Resultate

Vereinsresultat: Zur Ermittlung des Vereinsresultates werden die besten Einzelresultate des Vereins berücksichtigt, unabhängig davon, mit welchem Sportgerät sie erzielt wurden.

Berechnungsart: Zum Total der Pflichtresultate wird 2% der Summe der Nichtpflichtresultate hinzugezählt.Die Summe wird geteilt durch die Anzahl Pflichtresultate.Die Berechnung wird auf drei Dezimalstellen abgerundet.

Rangierung: Alle Vereine, welche die Mindestpflichtresultate für die Berechnung des Vereinsresultates erreichen, werden rangiert.

Bei Gleichheit entscheidet die grössere Teilnehmerzahl, anschliessend die besseren Einzelresultate.

Gabensatz: Mindestens 60% vom Doppelgeld, einen Beitrag aus der Gabensammlung und eventuelle Differenzbeiträge aus den Auszahlungsstichen an 50% der rangierten Vereine.

Gaben: Alle rangierten Vereine sind gabenberechtigt und erhalten eine Bargabe.1. Gabe CHF 200 002. Gabe CHF 150.003. Gabe CHF 100.00letzte Gabe CHF 30.00

Vereinsauszeichnung: keine Vereinsauszeichnungen.

HINWEIS: Wird kein Vereinspreis erhoben, kann vom Organisator eine eigene Regelung für die Vereinsgaben festgelegt werden. Die Mindestauszahlung muss dabei angegeben werden oder aufgrund der Beteiligung errechnet werden können. Im Folgenden sind vier Beispiele angegeben. Weitere Varianten stehen offen.

1) Es werden CHF midestens 1‘000.00 plus eventuelle Differenzbeträge aus den Auszahlungsstichen an 20% der rangierten Vereine ausbezahlt.

2) Für die ersten 8 Ränge werden folgende Beträge ausbezahlt:1. Rang CHF 200.00 5. Rang CHF 50.002. Rang CHF 150.00 6. Rang CHF 40.003. Rang CHF 100.00 7. Rang CHF 30.004. Rang CHF 70.00 8. Rang CHF 20.00Mit eventuellen Differenzbeträgen aus den Barauszahlungsstichen wird die Gabenreihe verlängert / verbessert.

3) Die drei Vereine mit den meisten Teilnehmern erhalten folgende Gaben:CHF 150.00 / CHF 100.00 / CHF 50.00Mit eventuellen Differenzbeträgen aus den Barauszahlungsstichen wird die Gabenreihe verlängert / verbessert.

4) KeineBei eventuellen Differenzbeträgen aus den Barauszahlungsstichen werden den erstrangierten Vereinen Bargaben ausbezahlt.

Bestimmungen Während dem Anlass nicht bezogene Einzel-Auszeichnungen verfallen zu Gunsten des Organisators.

Musterschiessplan Vereinswettkämpfe RSpS 2016 01 HUW Seite 12 / 20

Page 13:  · Web viewMusterschiessplan für die Durchführung von VereinswettkämpfenGewehr 300m. Die Formulierung der Bestimmungen des Musterschiessplanes . gilt. …

Musterschiessplan Vereinswettkämpfe RSpS 2016 01 HUW Seite 13 / 20

Page 14:  · Web viewMusterschiessplan für die Durchführung von VereinswettkämpfenGewehr 300m. Die Formulierung der Bestimmungen des Musterschiessplanes . gilt. …

Stichsponsor:Sportgeräte: Kat. Sport: Standardgewehre und Freigewehre

Kat. Ordonnanz: Sturmgewehre 90, Karabiner undalle Sturmgewehre 57

Scheibe: A10

Schiessprogramm: 2 Schuss Einzelfeuer Probe6 Schuss Einzelfeuer4 Schuss Einzelfeuer, am Schluss gezeigt

Stellungen: Karabiner und Standardgewehre liegend-freiFreigewehre nicht liegendSturmgewehre ab ZweibeinstützeAlle Veteranen und Seniorveteranen können mit Karabiner liegend-aufgelegt oder mit Freigewehren liegend-frei schiessen.

Teilnahmekosten: CHF 22.00(CHF 11.20 Kontrollgeld, CHF 4.20 Munition, CHF 6.60 übrige Kosten)

Teilnahmekosten CHF 18.00Junioren: (CHF 7 20 Kontrollgeld, CHF 4.20 Munition, CHF 6.60 übrige Kosten)

Teilnahmekosten kostenlosGruppeAuszeichnungen: Kranzkarte KSV Wert CHF 10.00 oder 3 Flaschen XYZ im Wert von CHF

11.00 E/S U21/V U17/SV Kat. A Standardgewehre, Freigewehre 91 89 87Kat. D Karabiner, Stgw 90, Stgw 57 (Ord03) 85 83 82Kat. B Stgw 57 (Ord02) 82 80 79

Teilnahme: Alle einem KSV des SSV angeschlossen 300m-Vereins sind teilnahmeberechtigt, sich mit einer beliebigen Anzahl Gruppen am Wettkampf zu beteiligen.Je 5 lizenzierte Teilnehmer aus dem gleichen Verein bilden eine Gruppe.Die Teilnehmer dürfen nur in einer Gruppe schiessen.

Kategorien: Der Gruppenwettkampf wird in den Kategorien „Sport“ und „Ordonnanz“ mit getrennter Rangliste ausgetragen.Innerhalb des Gruppenwettkampfes Kategorie „Sport“ dürfen Teilnehmer mit allen Sportgeräten schiessen.Innerhalb des Gruppenwettkampfes Kategorie „Ordonnanz“ dürfen Teilnehmer nur mit Ordonnanzwaffen schiessen.

Gabensatz 60% vom Kontrollgeld plus ein allfälliger Differenzbetrag aus dem Auszahlungs-stich wird an 50% der rangierten Gruppen in jeder Kategorie abgegebenDie Aufteilung auf die zwei Kategorien erfolgt prozentual aufgrund der jeweiligen Beteiligung.

Gruppengaben: Kat. Sport Kat. Ordonnanz 1. Gabe CHF 200.00 CHF 200.002. Gabe CHF 150.00 CHF 150.003. Gabe CHF 100.00 CHF 100.00

Letzte Gabe in jeder Kategorie: CHF 10.00

Rangverkündung: Es findet keine Rangverkündung statt; die Bargaben werden den

Musterschiessplan Vereinswettkämpfe RSpS 2016 01 HUW Seite 14 / 20

Gruppenwettkampf Gewehr 300m

Page 15:  · Web viewMusterschiessplan für die Durchführung von VereinswettkämpfenGewehr 300m. Die Formulierung der Bestimmungen des Musterschiessplanes . gilt. …

Gruppenchefs vom Organisator überwiesen.

HINWEIS: Der Organisator kann eigene Regelung für die Gruppengaben festgelegen. Die Mindestauszahlung muss dabei angegeben werden oder aufgrund der Beteiligung errechnet werden können. Im Folgenden sind drei Beispiele angegeben. Weitere Varianten stehen offen.

1) Es werden mindestens CHF 2‘000.00 plus eventuelle Differenzbeträge aus den Auszahlungsstichen an 30% der rangierten Gruppen ausbezahlt, und zwar proportional zur Beteiligung auf die Kategorien aufgeteilt.

2) Es werden mindestens CHF 3.00 pro Teilnehmer am Gruppenstich (Gruppen- und Einzelschützen) plus eventuelle Differenzbeträge aus den Auszahlungsstichen an 50% der rangierten Gruppen ausbezahlt, und zwar proportional zur Beteiligung auf die Kategorien aufgeteilt.

3) Für die ersten 8 Ränge der Kategorie Sport und die ersten 12 Ränge der Kategorie Ordonnanz werden folgende Beträge ausbezahlt: Kat. Sport Kat. Ordonnanz

1. Rang CHF 150.00 CHF 150.002. Rang CHF 100.00 CHF 120.003. Rang CHF 70.00 CHF 100.004. Rang CHF 50.00 CHF 90.005. Rang CHF 40.00 CHF 80.006. Rang CHF 30.00 CHF 70.007. Rang CHF 20.00 CHF 60.008. Rang CHF 10.00 CHF 50.009. Rang CHF 40.0010. Rang CHF 30.0011. Rang CHF 20.0012. Rang CHF 10.00

Mit eventuellen Differenzbeträgen aus den Auszahlungsstichen wird die Gabenreihe verlängert / verbessert

HINWEIS: Wird eine Gruppenteilnahmegebühr erhoben ist nachfolgende Bestimmung betr. Gabensatz zwingend im Schiessplan aufzuführen. .

Preis Gruppe CHF 25.00(Doppelgeld CHF 25.00)

Gabensatz 60% vom Gruppenpreis plus ein allfälliger Differenzbetrag aus dem Auszahlungsstich wird an 50% der rangierten Gruppen in jeder Kategorie abgegebenDie Aufteilung auf die zwei Kategorien erfolgt prozentual aufgrund der jeweiligen Beteiligung.

Gruppengaben: Kat. Sport Kat. Ordonnanz 1. Gabe CHF 200.00 CHF 200.002. Gabe CHF 150.00 CHF 150.003. Gabe CHF 100.00 CHF 100.00

Letzte Gabe in jeder Kategorie: CHF 10.00

Bestimmungen Jeder Teilnehmer kann nur in einer Gruppe / Kategorie teilnehmen.Mehrfachmitglieder sind als Aktiv-B-Mitglied teilnahmeberechtigt, sofern ihr Stammverein nicht am Wettkampf teilnimmt Bei der Anmeldung muss unbedingt angegeben werden, in welcher Kategorie die Gruppe den Wettkampf bestreiten will.Auf dem Anmeldetalon muss ein Post-Check oder Bankkonto vermerkt sein.Während dem Anlass nicht bezogene Einzel-Auszeichnungen verfallen zu Gunsten des Organisators.

Musterschiessplan Vereinswettkämpfe RSpS 2016 01 HUW Seite 15 / 20

Page 16:  · Web viewMusterschiessplan für die Durchführung von VereinswettkämpfenGewehr 300m. Die Formulierung der Bestimmungen des Musterschiessplanes . gilt. …

Musterschiessplan Vereinswettkämpfe RSpS 2016 01 HUW Seite 16 / 20

Page 17:  · Web viewMusterschiessplan für die Durchführung von VereinswettkämpfenGewehr 300m. Die Formulierung der Bestimmungen des Musterschiessplanes . gilt. …

Stichsponsor:Sportgeräte: Kat. Sport: Standardgewehre und Freigewehre

Kat. Ordonnanz: Sturmgewehre 90, Karabiner undalle Sturmgewehre 57

Scheibe: A100

Schiessprogramm: 1 Schuss Einzelfeuer Probe obligatorisch5 Schuss Einzelfeuer

Stellungen: Karabiner und Standardgewehre liegend-freiFreigewehre nicht liegendSturmgewehre ab ZweibeinstützeAlle Veteranen und Seniorveteranen können mit Karabiner liegend-aufgelegt oder mit Freigewehren liegend-frei schiessen.

Teilnahmekosten: Fr. 14.00(Fr. 11.90 Doppelgeld, CHF 2.10 Munition)

SofortigeBarauszahlungen: Kat. A Sport Kat. B Ord 02 Kat. D Ord 03

500 - 485 Punkte CHF 65.00 CHF 100.00 CHF 80.00484 - 475 Punkte CHF 40.00 CHF 70.00 CHF 55.00474 - 465 Punkte CHF 25.00 CHF 50.00 CHF 35.00464 - 455 Punkte CHF 15.00 CHF 35.00 CHF 25.00454 - 445 Punkte CHF 12.00 CHF 25.00 CHF 20.00444 - 435 Punkte CHF 10.00 CHF 15.00 CHF 15.00434 - 425 Punkte CHF 10.00 CHF 10.00424 - 415 Punkte CHF 5.00 CHF 5.00

Zusätzlich werden pro 100'er CHF 5.00 ausbezahlt

Nachzahlungen: Erreicht die sofortige Barauszahlung nicht 50% des Doppelgeldes pro Kategorie, wird der gesamte Differenzbetrag als Verbesserung oder Verlängerung der Gabenreihe nachbezahlt.

Beträgt die sofortige Barauszahlung 50–60%, so wird der Differenzbetrag bis zum Erreichen der Auszahlung von 60% der Vereinskonkurrenz zugewiesen

Bestimmungen: Die Barauszahlungen müssen während der Dauer des Festes bezogen werden, sonst verfallen sie zu Gunsten des Organisators

Musterschiessplan Vereinswettkämpfe RSpS 2016 01 HUW Seite 17 / 20

Auszahlung Gewehr 300

Page 18:  · Web viewMusterschiessplan für die Durchführung von VereinswettkämpfenGewehr 300m. Die Formulierung der Bestimmungen des Musterschiessplanes . gilt. …

Stichsponsor:Teilnahme Nur für Teilnehmer, welche den Gruppenwettkampf schiessen

Wettkampfprogramm Es zählt das Einzelresultat des Gruppenstiches

Teilnahmekosten CHF 8.00(CHF 8.00 Doppelgeld)

Gabensatz Mindestens 60% vom Doppelgeld als sofortige Barauszahlung pro Kategorie. Sollte die sofortige Barauszahlung nicht mindestens 50% betragen, wird der gesamte Differenzbetrag als Verbesserung oder Verlängerung der Gabenreihe nachbezahlt.Beträgt die sofortige Barauszahlung 50 – 60%, so wird der Differenzbetrag bis zu Erreichen der Gabenreihe von 60% dem Gruppenwettkampf zugewiesender Verlängerung der Gabenreihe nachbezahlt

Sofortige Kat. Sport Kat. Ordonnanz

Barauszahlungen 80 Punkte CHF 50.00 CHF 80.0079 Punkte CHF 30.00 CHF 50.0078 Punkte CHF 20.00 CHF 35.0077 Punkte CHF 10.00 CHF 20.0076 Punkte CHF 8.00 CHF 15.0075 Punkte CHF 5.00 CHF 10.0074 Punkte CHF 8.0073 Punkte CHF 5.00

Bestimmungen Während dem Anlass nicht bezogene Auszahlungen verfallen zu Gunsten des Organisators

Musterschiessplan Vereinswettkämpfe RSpS 2016 01 HUW Seite 18 / 20

Auszahlung (kombiniert mit Gruppe) Gewehr 300

Page 19:  · Web viewMusterschiessplan für die Durchführung von VereinswettkämpfenGewehr 300m. Die Formulierung der Bestimmungen des Musterschiessplanes . gilt. …

StichsponsorSportgeräte Alle Sport- und Ordonnanzwaffen

Scheibe A100

Wettkampfprogramm Es zählt der Vereinsstich

Teilnahmekosten CHF 5.00(CHF 5.00 Doppelgeld)

Gabensatz Mindestens 60% vom Doppelgeld als sofortige Barauszahlung pro Kategorie. Sollte die sofortige Barauszahlung nicht mindestens 50% betragen, wird der gesamte Differenzbetrag bis zum Erreichen der Gabenquote von 60% als Verbesserung oder Verlängerung der Gabenreihe nachbezahlt.Beträgt die sofortige Barauszahlung 50 – 60%, so wird der Differenzbetrag bis zum Erreichen der Gabenreihe von 60%, dem Vereinswettkampf zugewiesen.

Sofortige Für die höchste Mouche der 4 Schuss Einzelfeuer am Schluss gezeigt Barauszahlung vom Stich Verein

Kat. Sport Kat. Ordonnanz 100 Punkte CHF 12.00 CHF 14.0099 Punkte CHF 10.00 CHF 11.0098 Punkte CHF 9.00 CHF 10.0097 Punkte CHF 8.00 CHF 9.0096 Punkte CHF 7.00 CHF 8.00

Bestimmungen Während dem Anlass nicht bezogene Auszahlungen verfallen zu Gunsten des Organisators.

Musterschiessplan Vereinswettkämpfe RSpS 2016 01 HUW Seite 19 / 20

Mouchen-Joker Gewehr 300

Page 20:  · Web viewMusterschiessplan für die Durchführung von VereinswettkämpfenGewehr 300m. Die Formulierung der Bestimmungen des Musterschiessplanes . gilt. …

Stichsponsor: KSV, Lokalzeitung

Teilnahme: Jeder einem KSV des SSV angeschlossene 300m-Verein sowie die dem SSV angeschlossenen schweizerischen Schützenvereine im Ausland sind teilnahmeberechtigt, sich mit einer beliebigen Anzahl Gruppen am Wettkampf zu beteiligen.Je 5 lizenzierte Teilnehmer aus dem gleichen Verein bilden eine Gruppe wovon 2 nicht älter und 3 älter als 25 Jahre sein müssen.

Die Teilnehmer dürfen nur in einer Gruppe schiessen

Schiessprogramm: Es Zählt das Resultat vom VereinsstichTeilnahmekosten: CHF 25.00

(CHF 25.00 Doppelgeld

Gabensatz: 100% vom Doppelgeld und der Beitrag aus der Gabensammlung an 50% der rangierten Gruppen

Gruppengaben 1. Gabe Fr. 200.002. Gabe Fr. 150.003. Gabe Fr. 100.00

Letzte Gabe Fr. 20.00

Rangordnung: Das Total der fünf Einzelresultate bestimmt den Rang. Bei Punktgleichheit entscheiden die besseren Einzelresultate, dann die besten Tiefschüsse der ganzen Gruppe.

Anmeldung: Die Anmeldung zum Gruppenwettkampf hat mit der Anmeldung der Teilnehmer zu erfolgen.

Auf dem Anmeldetalon muss ein PC oder Bankkonto vermerkt sein

HINWEIS: Jegliche Sonderregelungen vom KSV für Teilnahme, Gruppenbildung, Schiessprogramm, Teilnahmekosten Gaben, Sponsoring sind möglich. Wird eine Gruppenteilnahmegebühr erhoben sind die Bestimmungen betr. Gabensatz zwingend im Schiessplan aufzuführen.

Musterschiessplan Vereinswettkämpfe RSpS 2016 01 HUW Seite 20 / 20

"Jung & Alt" Gewehr 300m