01 Arbeiten Deutschland Brasilien

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Ausland Arbeiten in Deutschland und in Brasilien > Wie sich das Abkommen auswirkt > Welche Leistungen Sie in Deutschland und in Brasilien erhalten können > Ihre Ansprechpartner Ausland Arbeiten in Deutschland und in Brasilien

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Pedido para aposentadoria de quem trabalhou na Alemanha. Em alemão.

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  • Ausland

    Arbeiten in Deutschland und in Brasilien

    > Wie sich das Abkommen auswirkt> Welche Leistungen Sie in Deutschland und in Brasilien

    erhalten knnen> Ihre Ansprechpartner

    Ausland

    Arbeiten in Deutschland und in Brasilien

  • Arbeiten ohne GrenzenSie haben bereits einige Zeit in Brasilien gearbeitet oder wollen dorthin auswandern? Sie sind Brasilianer und arbeiten nun in Deutschland?

    Vielleicht fragen Sie sich, wie sich die Arbeit in verschiedenen Lndern auf Ihre sptere Rente auswirken wird. Schlielich haben Brasilien und Deutschland sehr unterschiedliche Systeme der Sozialen Sicherheit.

    Das stimmt, aber wir knnen Sie beruhigen. Deutschland und Brasilien haben ein Abkommen geschlossen, um mgliche Nachteile fr Sie aufzufangen.

    In dieser Broschre erfahren Sie, was das deutschbrasilianische Abkommen ist, wie es sich auf das deutsche Recht auswirkt und welche Ansprche Sie in Brasilien haben. Sollten dennoch Fragen offen bleiben, knnen Sie sich gern jederzeit an uns wenden.

    Wir haben diese Broschre sehr sorgfltig geschrieben. Trotzdem knnen wir fr die Informationen zum auslndischen Recht leider keine Haftung fr die Richtigkeit bernehmen. Bitte wenden Sie sich fr verbindliche Rechtsausknfte daher immer an die zustndigen Stellen in Brasilien.

    774 1. Auflage (3/2013)

    Arbeiten ohne GrenzenSie haben bereits einige Zeit in Brasilien gearbeitet oder wollen dorthin auswandern? Sie sind Brasilianer und arbeiten nun in Deutschland?

    Vielleicht fragen Sie sich, wie sich die Arbeit in verschiedenen Lndern auf Ihre sptere Rente auswirken wird. Schlielich haben Brasilien und Deutschland sehr unterschiedliche Systeme der Sozialen Sicherheit.

    Das stimmt, aber wir knnen Sie beruhigen. Deutschland und Brasilien haben ein Abkommen geschlossen, um mgliche Nachteile fr Sie aufzufangen.

    In dieser Broschre erfahren Sie, was das deutschbrasilianische Abkommen ist, wie es sich auf das deutsche Recht auswirkt und welche Ansprche Sie in Brasilien haben. Sollten dennoch Fragen offen bleiben, knnen Sie sich gern jederzeit an uns wenden.

    Wir haben diese Broschre sehr sorgfltig geschrieben. Trotzdem knnen wir fr die Informationen zum auslndischen Recht leider keine Haftung fr die Richtigkeit bernehmen. Bitte wenden Sie sich fr verbindliche Rechtsausknfte daher immer an die zustndigen Stellen in Brasilien.

    774 1. Auflage (3/2013)

  • Inhaltsverzeichnis 4 Das Abkommen mit Brasilien 6 Fr wen gilt das Abkommen? 7 Arbeiten im Abkommensstaat wo bin ich

    versichert? 9 In Deutschland freiwilliges Mitglied sein12 Deutsche Beitrge erstatten lassen16 Rehabilitation wieder fit fr Alltag und Beruf18 In Rente gehen so hilft Ihnen das Abkommen22 Rente aus Deutschland die Grundvoraussetzungen24 Die richtige deutsche Rente fr Sie33 Die Berechnung der deutschen Rente37 Das brasilianische Rentensystem ein kurzer

    berblick

    40 Die brasilianischen Renten des Allgemeinen Sozialversicherungssystems (RGPS)

    47 Deutsche Rente auch im Ausland50 Wann und wo beantrage ich meine Rente?53 Lassen Sie Ihre Ansprche berprfen55 Ihre Kranken und Pflegeversicherung als R entner57 Wo bekommen Sie weitere Hilfe?60 Nur einen Schritt entfernt: Ihre Rentenversicherung

  • 4Das Abkommen mit BrasilienDie Beziehungen zwischen Deutschland und Brasilien werden durch das deutschbrasilianische Abkommen ber Soziale Sicherheit vom 3. Dezember 2009 geregelt.

    Das Abkommen ist am 1. Mai 2013 in Kraft getreten und regelt die Beziehungen der Fderativen Republik Brasilien und der Bundesrepublik Deutschland vor allem auf dem Gebiet der Rentenversicherung.

    Das Abkommen erfasst> auf deutscher Seite die gesetzliche Rentenversiche

    rung, httenknappschaftliche Zusatzversicherung, Alterssicherung der Landwirte und die Unfallversicherung sowie

    > auf brasilianischer Seite die gesetzliche Renten und Unfallversicherung des Allgemeinen Sozialversicherungssystems fr die Beschftigten des privaten Sektors und die gesetzliche Rentenversicherung des Sondersystems fr die Beschftigten im ffentlichen Dienst.

    Die Systeme der gesetzlichen Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung sind grundstzlich nicht vom Abkommen erfasst.

  • 5 Bitte beachten Sie:Nhere Informationen ber das deutsche Recht finden Sie ab Seite22; das brasilianische Recht wird Ihnen ab Seite37 erlutert.

    Das Abkommen erleichtert vor allem den Erwerb von Rentenansprchen, indem deutsche und brasilianische Zeiten fr die Erfllung der Anspruchsvoraussetzungen (zum Beispiel fr die Wartezeit) zusammengerechnet werden. Das ermglicht insbesondere brasilianischen Staatsangehrigen in vielen Fllen erst, berhaupt einen Rentenanspruch zu realisieren.

    Auerdem regelt das Abkommen, in welchem Abkommensstaat bei einer Beschftigung in Deutschland oder Brasilien Beitrge zu zahlen sind.

    Eine BesonderheitFr den Rentenanspruch werden nicht nur die deutschen und brasilianischen Zeiten bercksichtigt, sondern sofern erforderlich > von deutscher Seite auch smtliche Zeiten in einem

    Mitgliedstaat der Europischen Union, des Europischen Wirtschaftsraums und in der Schweiz sowie

    > von brasilianischer Seite auch smtliche Zeiten, die in Staaten zurckgelegt wurden, mit denen Brasilien bilaterale oder multilaterale Abkommen (zum Beispiel das MercosurAbkommen) abgeschlossen hat.

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    Welche Auswirkungen sich durch die Zusammenrechnung auch mit diesen Zeiten ergeben, wird ab Seite18 gezeigt.

  • 6Fr wen gilt das Abkommen?Selbstverstndlich gilt das Abkommen in erster Linie fr Deutsche und Brasilianer.

    Da es sich aber um ein sogenanntes offenes Abkommen handelt, betrifft es auch Menschen, die irgendwann in Deutschland, Brasilien oder in beiden Staaten Beitrge gezahlt haben, und deren Hinterbliebene. Die Staatsangehrigkeit, der sonstige Status (Flchtling oder Staatenloser) und der Ort des gewhnlichen Aufenthalts spielen dabei keine Rolle.

    Unser Tipp:

    Wenn Sie mehr ber das Abkommen erfahren wollen, wenden Sie sich doch einfach an den zustndigen Rentenversicherungstrger.

    Die Ansprechpart-ner in Deutschland finden Sie auf Seite58/59.

  • 7Arbeiten im Abkommensstaat wo bin ich versichert?

    Arbeiten Sie in Deutschland, prft die Einzugsstelle fr die Sozialversicherungsbeitrge (Krankenkasse) stellvertretend fr den deutschen Rentenversicherungstrger, ob Sie versicherungspflichtig sind. Arbeiten Sie in Brasilien, wird Ihre Versicherungspflicht dort geprft.

    Unabhngig von Ihrer Staatsangehrigkeit richtet sich die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung fr Ihre Beschftigung oder Ttigkeit prinzipiell nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem Sie arbeiten.

    Beispiel:

    Ricardo S. arbeitet in Hamburg. Daher gelten fr ihn grundstzlich nur die deutschen Rechtsvorschriften. Arbeitet er in Rio de Janeiro, unterliegt er ausschlie-lich den brasilianischen Rechtsvorschriften.

    Von dieser allgemeinen Regelung kennt das Abkommen Ausnahmen. Obwohl Sie im anderen Staat arbeiten, bleiben Sie dann weiterhin in Ihrem bisherigen Staat rentenversichert. Das knnte fr Sie sinnvoll sein, wenn Sie nur kurz ins Ausland gehen.

    Werden Sie von Ihrem deutschen Arbeitgeber zeitlich begrenzt fr maximal zwei Jahre nach Brasilien entsandt, bleiben Sie bis zum Ende des 24. Kalendermonats in Deutschland rentenversichert. Umgekehrt gilt diese Regelung auch, wenn Sie von einem brasilianischen Arbeitgeber nach Deutschland entsandt werden.

  • 8Beispiel:

    Jana G. arbeitet bei einer Firma mit Sitz in Mnchen. Sie wird von dieser Firma fr ein Jahr in die Zweigstel-le nach Porto Alegre versetzt. Da Jana G. von ihrem Arbeitgeber nur zeitlich befristet nach Brasilien entsandt wird, unterliegt sie auch whrend ihrer Arbeit in Porto Alegre ausschlielich den deutschen Rechts-vorschriften.

    Arbeiten Sie aber lnger dort, gilt fr Sie vom 25. Kalendermonat an allgemein das Recht dieses Abkommensstaates. Ausnahmen sind jedoch auch hier mglich.

    Sie und Ihr Arbeitgeber knnen auch bei der zustndigen Behrde des Abkommensstaates in Deutschland der GKVSpitzenverband, Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) eine Ausnahmevereinbarung beantragen. Sie unterliegen dann ausschlielich dem deutschen Recht, obwohl Sie von vornherein fr eine lngere Zeit zum Beispiel fr Ihren deutschen Arbeitgeber in Brasilien arbeiten.

    Die Adresse der DVKA finden Sie auf Seite59.

    Unser Tipp:

    Besuchen Sie auch die Internetseite der DVKA unter www.dvka.de. Dort erfahren Sie unter der Rubrik Arbeiten im Ausland mehr ber die Ausnahmeverein-barung.

    Fr Beschftigte im ffentlichen Dienst, auf Seeschiffen und Flugpersonal gelten weitere Ausnahmen. Bei Interesse knnen Sie sich gern an Ihren Rentenversicherungstrger wenden.

    Die Anschriften finden Sie ab Seite58.

  • 9In Deutschland freiwilliges Mitglied seinMit freiwilligen Beitrgen knnen Sie die Wartezeit fr eine deutsche Rente erfllen. Sie knnen aber auch Ihren Versicherungsschutz fr eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung aufrechterhalten.

    Unser Tipp:

    Fr Renten wegen Erwerbsminderung kann es wichtig sein, die Zeit vom 1. Januar 1984 bis heute lckenlos mit sogenannten Anwartschaftserhaltungszeiten zu belegen. Scheiden Sie aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung aus, wollen aber Ihren Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung nicht verlie-ren, sollten Sie sich vorher von uns beraten lassen.

    Freiwillige Beitrge im Rahmen des AbkommensWenn Sie in Deutschland wohnen und keine Pflichtbeitrge zahlen mssen, knnen Sie sich unabhngig von Ihrer Staatsangehrigkeit freiwillig in der Deutschen Rentenversicherung versichern. Sie mssen dazu mindestens 16 Jahre alt sein.

    Als Deutscher drfen Sie sich darber hinaus unabhngig vom Wohnsitz weltweit immer freiwillig in Deutschland versichern.

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    Unser Tipp:

    -Nhere Informationen enthlt unsere Broschre Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile. Die Broschre ist nur auf Deutsch erhltlich.

    Unabhngig von seiner Staatsangehrigkeit und seinem Aufenthaltsort kann sich jeder freiwillig in Deutschland versichern, der vor dem 19. Oktober 1972 schon mindestens einen freiwilligen Beitrag gezahlt hat.

    Sind Sie Brasilianer und wohnen Sie in der Europischen Union, knnen Sie sich freiwillig versichern, wenn Sie bereits einen Beitrag zur deutschen Rentenversicherung gezahlt haben. Leben Sie in Brasilien, drfen Sie sich freiwillig in Deutschland versichern, wenn Sie zuvor bereits 60 Monate in Deutschland versichert waren. Bitte informieren Sie sich.

    Die aktuellen Beitragswerte finden Sie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de.

    Die Hhe und Anzahl Ihrer freiwilligen Beitrge bestimmen Sie selbstverstndlich selbst. Es gibt jedoch Mindest und Hchstbeitrge. Ihre gewhlte Beitragshhe knnen Sie fr die Zukunft jederzeit ndern oder die Zahlung auch ganz einstellen.

    Regelmig knnen Sie freiwillige Beitrge fr das laufende Jahr nur bis zum 31. Mrz des nchsten Jahres zahlen. Ob fr Sie eine Sondernachzahlung mglich ist, fragen Sie bitte Ihren deutschen Rentenversicherungstrger.

    Beitrge zahlenBevor Sie freiwillige Beitrge zahlen knnen, muss zunchst Ihr Antrag genehmigt werden. Danach ist es ratsam, die Beitrge bargeldlos entweder durch Abbuchung von Ihrem Konto oder dem Konto eines Beauftragten bei einem Geldinstitut in Deutschland zu zahlen.

  • 11

    Auch eine berweisung aus dem In oder Ausland ist mglich.

    Bitte beachten Sie:Der Versicherungstrger bernimmt keine Bank, Transfer oder sonstigen berweisungskosten. Bei Zahlungen aus dem Ausland sollten Sie den Betrag in Euro berweisen, um Kursdifferenzen auszuschlieen.

    Ihre AnsprechpartnerWenn Sie die freiwillige Versicherung beantragen wollen, wenden Sie sich bitte an den Versicherungstrger, der Ihr Versicherungskonto fhrt beziehungsweise zuletzt gefhrt hat.

    Wohnen Sie in Deutschland und haben Sie noch nie Beitrge zur deutschen gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt, knnen Sie den Antrag bei jedem Versicherungstrger stellen.

    Sind Sie sich nicht sicher, welcher Versicherungstrger fr Sie zustndig ist? Fragen Sie uns. Sie knnen dazu in Deutschland unser kostenloses Servicetelefon oder weltweit unsere EMailAnschrift nutzen.

    Bitte lesen Sie das

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    Kapitel Nur einen Schritt entfernt: Ihre Rentenversicherung.

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    Deutsche Beitrge erstatten lassenWenn Sie nur fr einige Zeit in Deutschland gearbeitet und Beitrge gezahlt haben und nun in Ihre Heimat zurckkehren, mchten Sie sich vielleicht Ihre deutschen Beitrge erstatten lassen. Ob das fr Sie mglich ist, erfahren Sie in diesem Kapitel. Sie sollten diesen Schritt aber gut berdenken.

    Durch eine Beitragserstattung wird das Versicherungsverhltnis vllig aufgelst. Das soll dem Grundgedanken nach aber nur geschehen, wenn Sie sich weit vom Wirkungskreis der deutschen Rentenversicherung entfernt haben oder aus Ihren Beitrgen keine Ansprche ableiten knnen.

    Sie knnen eine Erstattung beantragen, wenn Sie > aus der deutschen Versicherungspflicht ausgeschie

    den sind,> sich in Deutschland nicht freiwillig versichern

    knnen und> wenn seit dem Ausscheiden aus der deutschen

    Versicherungspflicht mindestens 24 Monate vergangen sind.

    Die Wartefrist von mindestens 24 Kalendermonaten muss eingehalten werden. Es darf auch nicht inzwischen erneut Versicherungspflicht eingetreten sein.

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    Die Versicherungspflicht in einem Mitgliedstaat der Europischen Union oder in einem Land, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, kann in diesem Zusammenhang der Versicherungspflicht in Deutschland gleichstehen. Die Mglichkeit der Beitragserstattung besteht dann nicht. Bitte lassen Sie sich beraten.

    Unser Tipp:

    Ob Sie sich in Deutschland freiwillig versichern drfen, erfahren Sie im Kapitel In Deutschland freiwilliges Mitglied sein. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie sich tatschlich freiwillig versichern wollen.

    Haben Sie die Regelaltersgrenze erreicht und fr weniger als fnf Jahre Beitrge gezahlt, knnen Sie eine Erstattung beantragen. Hinter dieser Regelung steckt der Gedanke, dass Sie mit weniger als fnf Beitragsjahren keinen Anspruch auf eine Rente haben. Die Beitrge werden dann ohne die Wartefrist von 24 Kalendermonaten erstattet.

    -Die Regelaltersgrenze wird schrittw eise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Mehr Informationen finden Sie auf Seite26.

    Bitte beachten Sie:Auf die fnf Jahre werden auch die Zeiten in Brasilien und in einem Mitgliedstaat der Europischen Union, des Europischen Wirtschaftsraums sowie in der Schweiz angerechnet. Auch Zeiten, fr die Sie nicht selbst die Beitrge gezahlt haben (zum Beispiel Zeiten der Kindererziehung), werden bercksichtigt. So haben Sie vielleicht doch Anspruch auf eine deutsche Rente.

    Hinterbliebene knnen eine Erstattung der Beitrge des Verstorbenen beantragen, wenn dieser nicht bereits fr fnf Jahre Beitrge gezahlt hat. Auch hier werden Zeiten

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    aus Brasilien sowie einem Mitgliedstaat der Europischen Union, des Europischen Wirtschaftsraums sowie aus der Schweiz bercksichtigt.

    Die deutschen Beitrge knnen nicht zurckgezahlt werden, wenn Sie bereits eine auslndische Rente erhalten und diese Rente nur gezahlt werden kann, weil deutsche und auslndische Beitrge hierfr zusammengerechnet wurden.

    Bitte beachten Sie:Die Beitrge knnen auch dann nicht erstattet werden, wenn Sie aus ihnen bereits eine Sach oder Geldleistung erhalten haben. Das kann zum Beispiel eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation gewesen sein. Beitrge, die Sie erst nach der Leistung gezahlt haben, knnen erstattet werden.

    Lassen Sie sich Ihre Beitrge erstatten, wird damit Ihr Versicherungsverhltnis zur deutschen Rentenversicherung vollstndig aufgelst. Sie knnen aus allen bis zu diesem Zeitpunkt zurckgelegten Zeiten keine Ansprche mehr geltend machen.

    Unser Tipp:

    Bitte lassen Sie sich umfassend beraten, bevor Sie eine Beitragserstattung beantragen. Eine sptere Rente kann fr Sie die gnstigere Alternative sein.

    Die Beitrge werden Ihnen nur auf Antrag erstattet. Sie knnen Ihren Antrag formlos bei jedem deutschen Versicherungstrger, bei einer deutschen Botschaft, einem deutschen Konsulat oder beim brasilianischen Versicherungstrger stellen. Da Sie den Antrag auch in

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    Ihrer Muttersprache stellen drfen, mssen Sie weder eine Vermittlungsperson noch einen Bevollmchtigten oder einen Dolmetscher beauftragen.

    Die Adressen der deutschen und brasilianischen Versicherungstrger finden Sie im KapitelNur einen Schritt entfernt: IhreRentenversicherung

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    Bitte beachten Sie:Die Beitrge werden in der Regel nicht in voller Hhe erstattet! Arbeitnehmer erhalten zum Beispiel nur ihren Anteil an den Pflichtbeitrgen. Freiwillige Beitrge werden auch nur zur Hlfte erstattet und Beitrge, die Sie nicht mitgetragen haben, knnen Ihnen gar nicht erstattet werden. Dazu zhlen zum Beispiel Beitrge wegen Kindererziehung. Die Beitrge werden auch nicht verzinst.

    Deutsche StaatsbrgerAls Deutscher knnen Sie sich Ihre deutschen Beitrge grundstzlich erst erstatten lassen, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht und weniger als 60 Beitrge gezahlt haben.

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    Rehabilitation wieder fit fr Alltag und BerufDie deutsche Rentenversicherung zahlt nicht nur Renten, sondern gewhrt Ihnen auch Leistungen zur Rehabilitation. Gesundheitliche Einschrnkungen sollen verhindert oder berwunden werden, damit Sie nicht vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden mssen oder wieder eingegliedert werden knnen.

    Leistungen zur Rehabilitation sind vor allem medizinische Leistungen, die als stationre oder ambulante Manahme durchgefhrt werden knnen. Die Leistungen zur Rehabilitation werden in der Regel nur in Einrichtungen in Deutschland erbracht. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Manahme aber auch im Ausland durchgefhrt werden.

    Bitte beachten Sie:Nach dem Grundsatz Reha vor Rente wird vor der Zahlung einer Rente wegen Erwerbsminderung allgemein geprft, ob durch eine Rehabilitation die Leistungsfhigkeit wiederhergestellt werden kann.

    Eine Rehabilitation knnen Sie erhalten, wenn Ihre Erwerbsfhigkeit durch eine Krankheit oder Behinderung erheblich gefhrdet oder bereits gemindert ist.

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    Auerdem mssen Sie fr eine bestimmte Zeit allgemein fr 5 beziehungsweise 15 Jahre Beitrge gezahlt haben. Dabei werden Ihre Beitrge in Deutschland, Brasilien und in einem Mitgliedstaat der Europischen Union, des Europischen Wirtschaftsraumes sowie in der Schweiz zusammengerechnet.

    Wenn Sie nicht in Deutschland wohnen, mssen Sie fr den Antragsmonat einen Pflichtbeitrag zur deutschen Rentenversicherung gezahlt haben. Diese Voraussetzung kann erfllt werden, wenn aufgrund einer Entsendung oder Ausnahmevereinbarung auch in Brasilien das deutsche Recht fr Sie gilt.

    Bitte lesen Sie das Kapitel Arbeiten im Abkommens-staat wo bin ich versichert?

    Zustzlich muss sich Ihre Erwerbsfhigkeit mit der Rehabilitation auch wiederherstellen oder wesentlich bessern lassen.

    Unser Tipp:

    Nhere Informationen enthalten auch unsere Broschren Medizinische Rehabilitation: Wie Sie Ihnen hilft und Berufliche Rehabilitation: Ihre neue Chance.

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    In Rente gehen so hilft Ihnen das AbkommenDas Abkommen regelt die Zusammenrechnung von Zeiten, die Zahlung von Renten bei Wohnsitz im Ausland und die Gleichstellung der Rentenantrge. Dadurch erhalten Sie leichter eine Rente.

    Zusammenrechnung von ZeitenDurch das Abkommen werden Ihre brasilianischen und deutschen Zeiten gemeinsam bercksichtigt. Durch die Zusammenrechnung sowohl in Deutschland als auch in Brasilien knnen Sie auf die erforderliche Anzahl von Versicherungsjahren kommen, um aus beiden Lndern eine Rente zu erhalten.

    Zustzlich knnen fr den deutschen Rentenanspruch auch die Zeiten bercksichtigt werden, die Sie in einem Mitgliedstaat der Europischen Union, des Europischen Wirtschaftsraumes sowie in der Schweiz zurckgelegt haben.

    Bitte beachten Sie:Zeiten, die sich berschneiden, knnen allerdings nur einmal bercksichtigt werden. Nheres zu den Wartezeiten und besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen finden Sie ab Seite22.

  • 19

    Unter Umstnden entsteht so fr Sie ein Rentenanspruch, den Sie allein mit deutschen Zeiten nicht htten. Umgekehrt knnen damit auch brasilianische Ansprche entstehen.

    Beispiel:

    Maria S. hat in Deutschland drei Jahre gearbeitet. Nach ihrer Heirat mit Victor C. ist sie nach Brasilien gezogen und war dort drei Jahre als Verkuferin ttig. Fr den Anspruch auf eine deutsche Regelaltersrente werden die drei Jahre in Brasilien angerechnet, so dass MariaS. die erforderliche Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von fnf Jahren in Deutschland erfllt hat.

    Die Zusammenrechnung der brasilianischen und deutschen Zeiten fhrt aber nicht zu einer brasilianisch deutschen Gesamtrente. Sowohl der brasilianische als auch der deutsche Versicherungstrger prfen jeweils, ob nach nationalem Recht in Verbindung mit dem Abkommen ein Rentenanspruch besteht. Sind die jeweilgen Voraussetzungen in beiden Staaten erfllt, erhalten Sie zwei Renten eine brasilianische und eine deutsche.

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    Rentenzahlung bei Wohnsitz im AuslandLeben Sie auerhalb Deutschlands, kann Ihre deutsche Rente mglicherweise nicht in voller Hhe gezahlt werden.

    Das hngt unter anderem auch von Ihrer Staatsangehrigkeit ab. Hier beseitigt das Abkommen vor allem fr brasilianische Staatsangehrige Nachteile. Sie erhalten ihre Rente in dem fr Deutsche vorgesehenen Umfang, egal ob sie sich in Brasilien oder im sonstigen Ausland aufhalten.

    Nheres zur Zahlung von Renten in das Ausland auch an Deutsche erfahren Sie ab Seite47.

  • 20

    Rentenantrge werden gleichgestelltRenten aus der brasilianischen und deutschen gesetzlichen Rentenversicherung werden in der Regel nur auf Antrag gezahlt. Der Antrag bestimmt dabei auch, wann die Rente beginnt.

    Unser Tipp:

    Lesen Sie ab Seite50, wo Sie Ihre deutsche oder brasilianische Rente beantragen knnen und welche Fristen gelten.

    Auch hier hilft Ihnen das Abkommen: Denn Sie knnen Ihren deutschen Rentenantrag auch beim brasilianischen Versicherungstrger stellen. Ihr Antrag wird dann so behandelt, als htten Sie ihn am gleichen Tag bei einem deutschen Rentenversicherungstrger gestellt.

    Die Adressen finden Sie ab Seite57.

    Umgekehrt knnen Sie selbstverstndlich auch Ihren brasilianischen Rentenantrag bei einem deutschen Versicherungstrger stellen. Daneben gilt ein Antrag auf eine brasilianische Rente gleichzeitig als Antrag auf eine deutsche Rente und umgekehrt. Wichtig ist dabei, dass Sie alle dafr notwendigen Angaben machen.

    Beispiel:

    Maria S. wohnt in Deutschland und beantragt am 10.Mai 2013 bei dem fr sie zustndigen Trger der deutschen Rentenversicherung ihre Altersrente. In dem Antragsvordruck gibt sie an, dass sie auch in Brasilien Beitrge gezahlt hat. Der deutsche Trger leitet daraufhin fr Maria S. beim zustndigen brasilianischen Rentenversicherungstrger das Rentenverfahren ein. Maria S. muss also in Brasilien keinen zweiten Antrag stellen.

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  • 21

    Wollen Sie nicht, dass Ihr deutscher Rentenantrag auch als brasilianischer Rentenantrag zhlt und umgekehrt, knnen Sie das gegenber dem Versicherungstrger, der Ihren Antrag entgegennimmt, erklren. Das ist aber nur bei einer Altersrente mglich.

    Bitte beachten Sie:Aufgrund der unterschiedlichen nationalen Regelungen kann Ihre brasilianische Rente durchaus frher als Ihre deutsche Rente beginnen. Damit Ihnen keine Nachteile durch eine versptete Antragstellung entstehen, empfehlen wir Ihnen, sich vorab auch mit dem brasilianischen Versicherungstrger in Verbindung zu setzen, um Ihre brasilianischen Ansprche zu klren und Ihre Rente rechtzeitig zu beantragen.

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    Rente aus Deutschland die Grundvoraussetzungen

    Um eine deutsche Rente zu erhalten, mssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfllen. Das knnen beispielsweise ein bestimmtes Lebensalter und eine vorgeschriebene Wartezeit sein.

    WartezeitGrundvoraussetzung fr jede deutsche Rente ist, dass Sie eine bestimmte Anzahl an Versicherungsjahren zurckgelegt haben. Diese Mindestversicherungszeit nennt man Wartezeit. Abhngig von der Rentenart betrgt die Wartezeit 5, 15, 35 oder 45 Jahre. Die Wartezeit von 5Jahren wird auch allgemeine Wartezeit genannt.

    Fr die allgemeine Wartezeit und die Wartezeit von 15Jahren werden Beitragszeiten und Ersatzzeiten bercksichtigt. Es zhlen aber auch Monate aus einem Versorgungsausgleich, einem Rentensplitting oder einer geringfgigen Beschftigung mit. Bei der Wartezeit von 35 Jahren werden zustzlich noch Anrechnungszeiten und Bercksichtigungszeiten angerechnet.

    Fr die Wartezeit von 45 Jahren zhlen Pflichtbeitragszeiten fr eine versicherte Beschftigung oder Ttigkeit, Ersatzzeiten, Zeiten aus einer geringfgigen Beschftigung und Bercksichtigungszeiten. Nicht bercksichtigt

  • 23

    werden Pflichtbeitrge, die wegen des Bezuges von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe gezahlt wurden. Auch Zeiten aus einem Versorgungsausgleich oder einem Rentensplitting und Zeiten mit freiwilligen Beitrgen zhlen hier nicht mit.

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    Nheres zu den deutschen Versicherungszeiten knnen Sie in der kostenlosen Broschre Rente: Jeder Monat zhlt nachlesen. Unser Tipp

    Wenn Sie wissen mchten, welche Versicherungszeiten bei Ihrem Rentenversicherungstrger bereits bekannt sind und welche noch fehlen, werfen Sie einen Blick in Ihre Renteninformation. Diese wird Ihnen, wenn Sie in Deutschland wohnen, jhrlich zugesendet. Oder Sie lassen sich von Ihrem Rentenversicherungstrger einen Auszug aus Ihrem Versicherungskonto schicken.

    Besondere versicherungsrechtliche VoraussetzungenEinige deutsche Renten erhalten Sie nur unter besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen. Sie mssen in bestimmten Zeitrumen gengend Pflichtbeitrge fr eine versicherte Beschftigung oder selbstndige Ttigkeit gezahlt haben. Das gilt unter anderem fr Erwerbsminderungsrenten und Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit.

    Bitte lesen Sie hierzu auch ab Seite24 und 28.

    Bitte beachten Sie:Die Wartezeiten und besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen knnen Sie auch mit brasilianischen Zeiten erfllen. Zustzlich knnen auch noch die Zeiten angerechnet werden, die Sie in einem Mitgliedstaat der Europischen Union, des Europischen Wirtschaftsraumes und in der Schweiz zurckgelegt haben. Nheres dazu erfahren Sie ab Seite18.

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    Die richtige deutsche Rente fr SieDie Deutsche Rentenversicherung zahlt Renten wegen Erwerbsminderung, Altersrenten und Renten wegen Todes. Lesen Sie hier, unter welchen Voraussetzungen Sie eine Rente erhalten.

    Eine Rente aus der deutschen Rentenversicherung knnen Sie bekommen, wenn Sie erwerbsgemindert sind (Rente wegen Erwerbsminderung), ein bestimmtes Lebensalter erreicht haben (Altersrente) oder im Todesfall eines Versicherten als dessen Witwe, Witwer oder Waise (Hinterbliebenenrente).

    Mchten Sie wissen, fr welche deutsche Rente Sie bereits die Voraussetzungen erfllen, fordern Sie bei Ihrem Rentenversicherungstrger eine Rentenauskunft an.

    Renten wegen ErwerbsminderungEine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten Sie, wenn Sie> wegen Krankheit oder Behinderung erwerbsgemin

    dert sind,

    > die allgemeine Wartezeit von fnf Jahren erfllen oder vorzeitig erfllen (zum Beispiel durch einen Arbeitsunfall) und

  • 25

    > in den letzten fnf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeitrge fr eine versicherte Beschftigung oder Ttigkeit gezahlt haben.

    Bitte beachten Sie:Wenn Sie bereits vor dem 1. Januar 1984 die allgemeine Wartezeit von fnf Jahren erfllt haben, knnen Sie auch ohne die drei Jahre Pflichtbeitrge innerhalb des Fnfjahreszeitraumes rentenberechtigt sein. Dazu muss jeder Monat vom 1. Januar 1984 bis zum Eintritt der Erwerbsminderung mit sogenannten Anwartschaftserhaltungszeiten belegt sein.

    Ihr Rentenversicherungstrger prft anhand rztlicher Unterlagen, ob Sie teilweise oder voll erwerbsgemindert sind. Die Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten Sie, wenn Sie weniger als drei Stunden tglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten knnen. Ist es Ihnen mglich, noch mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden tglich zu arbeiten, erhalten Sie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Diese ist nur halb so hoch wie die Rente wegen voller Erwerbsminderung.

    Die Rente wegen Erwerbsminderung erhalten Sie in der Regel befristet, und zwar hchstens fr drei Jahre. Sie kann verlngert werden, wenn die gesundheitlichen Einschrnkungen weiter vorliegen.

    Eine Rente wegen Erwerbsminderung wird lngstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt.

    -Zur Regelaltersgrenze erfahren Sie mehr auf Seite26.

    Nheres zu den Renten wegen Erwerbsminderung finden Sie in der Broschre Erwerbsminderungsrente: Das Netz fr alle Flle.

  • 26

    RegelaltersrenteWenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben und die allgemeine Wartezeit von fnf Jahren erfllen, knnen Sie eine Regelaltersrente bekommen.

    Die Regelaltersgrenze liegt fr vor 1947 geborene Personen bei 65 Jahren. Sind Sie zwischen 1947 und 1963 geboren, wird sie stufenweise angehoben. Von der Anhebung sind Sie ausgenommen, wenn Sie vor dem 1.Januar 1955 geboren sind und mit Ihrem Arbeitgeber vor dem 1. Januar 2007 Altersteilzeitarbeit nach dem deutschen Altersteilzeitgesetz verbindlich vereinbart haben. Fr Personen, die 1964 und spter geboren sind, liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren.

    Als Bezieher einer Regelaltersrente knnen Sie unbegrenzt hinzuverdienen und mssen auch keine Abschlge befrchten.

    Altersrente fr besonders langjhrig VersicherteDiese Altersrente erhalten Sie, wenn Sie mindestens 65Jahre alt sind und die Wartezeit von 45Jahren erfllen.

    Die Altersrente fr besonders langjhrig Versicherte wird ohne Abschlge gezahlt.

    Altersrente fr langjhrig VersicherteDiese Rente zahlen wir, wenn Sie die Wartezeit von 35Jahren erfllen. Die Altersgrenze hngt von Ihrem Geburtsjahr ab.

    Sind Sie vor 1949 geboren, liegt die Altersgrenze bei 65Jahren. Mchten Sie diese Altersrente mit 63 Jahren erhalten, mssen Sie Rentenabschlge von 7,2 Prozent in Kauf nehmen. Sind Sie zwischen 1949 und 1963 geboren, wird die Altersgrenze stufenweise angehoben. Wenn Sie 1964 oder spter geboren wurden, liegt sie bei 67Jahren. Sie knnen die Altersrente jedoch auch

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    weiterhin vorzeitig mit 63 Jahren bekommen, allerdings mit einem Rentenabschlag von bis zu 14,4 Prozent.

    Fr Versicherte, die vor dem 1. Januar 1955 geboren sind und mit ihrem Arbeitgeber vor dem 1. Januar 2007 Altersteilzeitarbeit nach dem deutschen Altersteilzeitgesetz verbindlich vereinbart haben, wird die Altersgrenze von 65 Jahren nicht angehoben. Sie knnen die Altersrente fr langjhrig Versicherte mit 65 Jahren ohne Abschlag oder ab 63 Jahren mit Abschlag beziehen.

    In bestimmten Fllen knnen Sie die Altersrente mit Abschlag schon ab 62Jahren erhalten.

    Altersrente fr schwer behinderte MenschenWenn Sie bei Beginn der Rente als schwer behindert nach deutschem Recht anerkannt sind und die Wartezeit von 35 Jahren erfllen, erhalten Sie diese Rente. Die Altersgrenze hngt von Ihrem Geburtsjahr ab.

    Sind Sie vor dem 1. Januar 1952 geboren, knnen Sie die Rente bereits nach Vollendung des 60. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Abschlagsfrei bekommen Sie die Rente erst mit 63 Jahren.

    Fr Personen, die nach dem 31. Dezember 1951 und vor dem 1. Januar 1964 geboren sind, wird die Altersgrenze, ab der die Rente frhestens (mit Abschlgen) in Anspruch genommen werden kann, schrittweise auf 62Jahre angehoben. Parallel dazu wird die Altersgrenze fr den abschlagsfreien Bezug der Rente vom Jahrgang 1952 an schrittweise von 63 auf 65 Jahre angehoben.

    Vertrauensschutzregelungen ermglichen es Ihnen unter Umstnden, Ihre Rente mit 60 oder 63 Jahren abschlagsfrei in Anspruch zu nehmen. Informieren Sie sich dazu bitte bei Ihrem Rentenversicherungstrger.

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    Die Anschriften der Rentenversicherungstrger finden Sie auf Seite58/59.

    Die Rente fr schwer behinderte Menschen erhalten Sie nur, wenn Sie als schwer behinderter Mensch im Sinne des deutschen Rechts mit einer Behinderung von mindestens 50 Prozent anerkannt sind (also eine Bescheini

  • 28

    gung darber vorlegen knnen). Eine Invaliditt nach brasilianischem Recht steht der deutschen Schwerbehinderung nicht gleich. Wohnen Sie in Brasilien, stellt das Versorgungsamt Bremen den Grad der Behinderung nach deutschem Recht fest.

    Bitte beachten Sie:Sind Sie vor dem 1. Januar 1951 geboren, haben Sie auch dann einen Anspruch auf eine Altersrente fr schwer behinderte Menschen, wenn Sie bei Beginn der Rente berufsunfhig oder erwerbsunfhig nach dem am 31. Dezember 2000 geltenden Recht sind.

    Altersrente fr FrauenDiese Altersrente knnen Frauen erhalten, die> vor 1952 geboren wurden,> mindestens 60 Jahre alt sind,> die Wartezeit von 15 Jahren erfllen und> nach ihrem 40. Geburtstag mehr als zehn Jahre

    Pflichtbeitrge fr eine versicherte Beschftigung oder selbstndige Ttigkeit gezahlt haben.

    Mchten Sie die Altersrente vor dem 65. Geburtstag erhalten, mssen Sie in der Regel mit Rentenabschlgen von 0,3 Prozent pro Monat rechnen.

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach AltersteilzeitarbeitDiese Rente knnen Sie erhalten, wenn Sie> vor 1952 geboren wurden,> entweder bei Beginn der Rente arbeitslos sind und

    nach Vollendung des Lebensalters von 58 Jahren und sechs Monaten insgesamt 52 Wochen arbeitslos waren oder zwei Jahre Altersteilzeitarbeit nach dem deutschen Altersteilzeitgesetz ausgebt haben,

    > die Wartezeit von 15 Jahren erfllen und

  • 29

    > in den letzten zehn Jahren vor Beginn der Rente mindestens acht Jahre Pflichtbeitrge fr eine versicherte Beschftigung oder selbstndige Ttigkeit zurckgelegt haben.

    Die Altersgrenze hngt von Ihrem Geburtsjahr ab.

    Sie betrgt 60 Jahre fr vor 1946 Geborene und wird fr jngere Versicherte schrittweise vom 60. auf den 63.Geburtstag angehoben. Sind Sie ab Dezember 1948 geboren, liegt die Altersgrenze bei 63 Jahren.

    Die Altersgrenze fr die abschlagsfreie Rente liegt bei 65Jahren. Wird die Altersrente vor dem 65. Geburtstag gezahlt, mssen Sie Rentenabschlge von 0,3 Prozent pro Monat, den Sie die Rente vorzeitig erhalten, in Kauf nehmen.

    Unser Tipp:

    Ausfhrliche Informationen zu all en Altersrenten und zur Anhebung der Alt ersgrenzen enthlt die Broschre Die richtige Altersrente fr Sie.

    Renten an Witwen und WitwerNach dem Tod des Ehepartners knnen Sie eine Witwenoder Witwerrente erhalten, wenn Ihr verstorbener Ehepartner bis zum Tod eine Rente bezog oder die Wartezeit von fnf Jahren erfllt hat oder diese (zum Beispiel durch einen Arbeitsunfall) vorzeitig erfllt ist.

    Bitte beachten Sie:Gleichgeschlechtliche Partner, die eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind, stehen in allen Punkten den Partnern einer gltigen Ehe gleich.

  • 30

    Die Witwen oder Witwerrente kann als kleine oder groe Rente gezahlt werden.

    Um eine groe Rente zu erhalten, mssen Sie> das 45. Lebensjahr vollendet haben (bei Tod ab 2012

    stufenweise Anhebung auf das 47. Lebensjahr) oder > erwerbsgemindert sein oder> ein eigenes Kind oder ein Kind des Verstorbenen

    erziehen, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, oder

    > in huslicher Gemeinschaft fr ein eigenes Kind oder ein Kind des Verstorbenen sorgen, das wegen krperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung auerstande ist, sich selbst zu unterhalten.

    Die groe Witwen oder Witwerrente wird dauerhaft gezahlt. Sie betrgt in der Regel 55 Prozent der Versichertenrente.

    Sind die Voraussetzungen fr eine groe Rente nicht erfllt, erhalten Sie eine kleine Witwen oder Witwerrente. Diese wird fr lngstens 24 Kalendermonate nach dem Tod des Versicherten gezahlt. Sie betrgt 25 Prozent der Versichertenrente. Wenn Sie vor dem 1. Januar 2002 geheiratet haben und ein Ehegatte vor dem 2. Januar 1962 geboren ist, wird auch die kleine Rente unbegrenzt gezahlt.

    Keinen Anspruch auf eine Witwen oder Witwerrente haben Sie, wenn ein Rentensplitting durchgefhrt wurde.

    Heiraten Sie als Witwe oder Witwer erneut, fllt Ihr Anspruch weg. Sie knnen auf Antrag eine Abfindung Ihrer Rente erhalten.

    WaisenrentenEine Waisenrente (Halbwaisenrente) kann nach dem Tod des Versicherten gezahlt werden, wenn der Verstorbene > bis zum Tod eine Rente bezogen hat oder

  • 31

    > zum Zeitpunkt des Todes die Wartezeit von fnf Jahren erfllt hat oder diese vorzeitig erfllt ist (zum Beispiel durch einen Arbeitsunfall).

    Stirbt auch der zweite Elternteil, zahlen wir eine Vollwaisenrente aus den Versicherungszeiten beider Elternteile. Eine Waisenrente erhalten leibliche und adoptierte Kinder des Verstorbenen und in seinen Haushalt aufgenommene Stiefkinder, Pflegekinder, Enkel und Geschwister, die von ihm berwiegend unterhalten wurden. Die Rente wird bis zum 18. Geburtstag gezahlt, danach nur unter bestimmten Voraussetzungen (zum Beispiel bei Schul oder Berufsausbildung).

    Weitere Renten wegen TodesWurden Sie nach dem 30. Juni 1977 geschieden und ist Ihr frherer Ehepartner gestorben, knnen Sie einen Anspruch auf eine Erziehungsrente haben. Diese wird Ihnen aus Ihren eigenen Versicherungszeiten gezahlt, wenn Sie ein Kind erziehen. Das Gleiche gilt fr eingetragene Lebenspartnerschaften.

    -

    Eine Witwen oder Witwerrente nach dem Tod des vorletzten Ehegatten wird gezahlt, wenn Sie nach dem Tod Ihres frheren Ehepartners wieder geheiratet beziehungsweise eine eingetragene Lebenspartnerschaft begrndet haben und die neue Verbindung nun aufgelst oder aufgehoben wurde (beispielsweise durch Tod).

    Ist Ihre Ehe vor dem 1. Juli 1977 geschieden worden, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine GeschiedenenWitwen oder Witwerrente gezahlt werden.

    Unser Tipp:

    Nheres zu den Renten wegen Todes erfahren Sie in der Broschre Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten.

  • 32

    Rente und EinkommenBei den Renten wegen Erwerbsminderung und allen Altersrenten vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze kann sich ein Hinzuverdienst negativ auf die Rentenhhe auswirken. Auch auf die Renten wegen Todes wird Einkommen angerechnet. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Rentenversicherungstrger.

    Die Anschriften der Trger finden Sie auf Seite58/59.

    Bergleute besondere Leistungen der KnappschaftFr knappschaftliche Beschftigte gibt es wegen der besonderen Belastungen und Risiken, denen sie ausgesetzt sind, im deutschen Recht besondere Regelungen.

    Die knappschaftliche Rentenversicherung kennt neben den Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung besondere knappschaftliche Leistungen. Das sind die> Rente fr Bergleute, die im Bergbau vermindert

    berufsfhig sind,> Rente fr Bergleute nach Vollendung des 50. Lebens

    jahres,

    > Altersrente fr langjhrig unter Tage beschftigte Bergleute sowie

    > Knappschaftsausgleichsleistung.

    Nhere Informationen zu den knappschaftlichen Sonderleistungen enthlt die Broschre Bergleute und ihre Rente: So sind Sie gesichert. Sie knnen sich auch direkt an die Deutsche Rentenversicherung KnappschaftBahnSee wenden.

    Die Anschrift finden Sie auf Seite58.

  • 33

    Die Berechnung der deutschen RenteNachdem Sie erfahren haben, ab wann und unter welchen Voraussetzungen Sie aus der deutschen Rentenversicherung eine Rente beziehen knnen, wird Sie die Hhe Ihrer Rente interessieren.

    Die deutsche Rente wird auch im Rahmen des Abkommens nur aus den nach deutschem Recht anrechenbaren Zeiten berechnet. Brasilianische Zeiten und Zeiten,die Sie in einem Mitgliedstaat der Europischen Union, des Europischen Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz zurckgelegt haben, wirken sich auf Ihre deutsche Rente grundstzlich nicht aus.

    Die Hhe der deutschen Rente richtet sich also vor allem nach der Hhe Ihres Einkommens, fr das Sie whrend Ihres Versicherungslebens in Deutschland Beitrge gezahlt haben.

    Zum Zeitpunkt der Berechnung stehen drei Faktoren der Rentenformel fest: der Zugangsfaktor, der aktuelle Rentenwert und der Rentenartfaktor. Die Entgeltpunkte mssen noch ermittelt werden.

  • 34

    -

    Die Rentenformel

    Monatliche Rentenhhe = Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor

    Die Entgeltpunkte werden im Wesentlichen durch das von Ihnen in den einzelnen Jahren erzielte Einkommen bestimmt. Hinzu kommen freiwillige Beitrge, die zunchst in Entgelte umgerechnet werden, und Entgeltpunkte mit einem vorbestimmten Wert (beispielsweise fr Kindererziehungszeiten).

    Ihr Einkommen wird Jahr fr Jahr mit dem Durchschnittseinkommen aller Versicherten ins Verhltnis gesetzt. Haben Sie genau durchschnittlich verdient, erhalten Sie dafr einen Entgeltpunkt, ansonsten Ihrem Einkommen entsprechend mehr oder weniger Entgeltpunkte.

    Verdienste fr Beschftigungen in den neuen Bundeslndern werden mit einem Faktor auf das Niveau angehoben, das in den alten Bundeslndern gilt. Die so ermittelten Entgeltpunkte heien Entgeltpunkte (Ost).

    Sie knnen dazu auch in unseren Broschren Rente: So wird sie berechnet alte/neue Bundeslnder nachlesen.

    Aus beitragsfreien Zeiten werden ebenfalls Entgeltpunkte errechnet. Die Bewertung dieser Zeiten richtet sich nach der Hhe Ihres Einkommens und der Anzahl der Versicherungszeiten whrend des gesamten Versicherungslebens.

    Beitragsfreie Zeiten sind beispielsweise Anrechnungszeiten wie die Zeiten der Krankheit, Schwangerschaft und Arbeitslosigkeit.

    Zum Schluss werden dann alle ermittelten Entgeltpunkte zusammengerechnet.

  • 35

    Der Zugangsfaktor betrgt im Normalfall 1,0. Bei Altersrenten vermindert er sich um 0,3 Prozent fr jeden Monat, den Sie die Rente vorzeitig in Anspruch nehmen.

    Bei Renten wegen Erwerbsminderung und bei Renten wegen Todes wird der Zugangsfaktor in der Regel fr jeden Kalendermonat, den die Rente vor Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch genommen wird, um 0,3Prozent vermindert (hchstens jedoch um 10,8Prozent).

    Bitte beachten Sie:Bei der Erwerbsminderungsrente wird die Altersgrenze fr den abschlagsfreien Rentenbeginn ab 2012 stufenweise vom vollendeten 63. Lebensjahr auf das vollendete 65. Lebensjahr angehoben. Fr erwerbsgeminderte Versicherte mit 35 Jahren Pflichtbeitragszeiten (ohne Zeiten der Arbeitslosigkeit) und Bercksichtigungszeiten (zum Beispiel wegen Kindererziehung) bleibt es bei der heute geltenden Altersgrenze von 63 Jahren. Ab 2024 gilt das nur noch fr Versicherte, die 40 Jahre mit solchen Zeiten nachweisen knnen. Das Gleiche betrifft auch die Hinterbliebenenrenten.

    Die Voraussetzung 35Jahre beziehungsweise 40Jahre knnen Sie auch mit bestimmtenVersicherungszeiten in Brasilien, in einem Mitgliedstaat der Europischen Union, des Europischen Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz erfllen.

    Mit dem aktuellen Rentenwert wird die Rentenhhe in der Regel einmal jhrlich (am 1.Juli) an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst. Er entspricht dem Wert der monatlichen Rente, die ein Durchschnittsverdiener mit einem Jahresverdienst erreichen kann. Fr Entgeltpunkte (Ost) ist ein eigener aktueller Rentenwert (Ost) magebend.

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    -

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    Der Rentenartfaktor richtet sich nach der Rentenart und betrgt bei

    Altersrenten, Renten wegen voller Erwerbsminderung und Erziehungsrenten 1,0Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung 0,5Halbwaisenrenten 0,1Vollwaisenrenten 0,2kleinen Witwen- beziehungsweise Witwerrenten fr die ersten drei Kalendermonate nach dem Tod des Versicherten anschlieend

    - 1,0 0,25

    groen Witwen- beziehungsweise Witwerrenten fr die ersten drei Kalendermonate nach dem Tod des Versicherten

    -

    anschlieend in der Regel

    1,0 0,55

    Aus diesen Bestandteilen wird dann nach der Rentenformel Ihre monatliche Rente berechnet.

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    Das brasilianische Rentensystem ein kurzer berblick

    In Brasilien gibt es zwei voneinander unabhngige Rentensysteme das Allgemeine Rentensystem fr die Beschftigten des privaten Sektors (RGPS) und das Rentensystem fr die Beschftigten im ffentlichen Dienst (RPPS).

    Neben diesen beiden grten Rentensystemen gibt es noch ein Sondersystem fr Militrangehrige. Zustzlich zur staatlichen Rente existiert noch ein privates Zusatzrentenversicherungssystem auf freiwilliger Basis.

    Bitte beachten Sie:Das Sondersystem fr Militrangehrige und das Zusatzrentenversicherungssystem werden nicht vom Abkommen erfasst.

    Das Allgemeine Sozialversicherungssystem (RGPS)Das Allgemeine Sozialversicherungssystem fr die Beschftigten des privaten Sektors (Regime Geral de Prvidencia Social RGPS) steht bundesweit allen Arbeitnehmern und Angestellten mit privatrechtlichem Arbeitsvertrag sowie Unternehmern und Selbstndigen zur Verfgung. Jede Person, die eine bezahlte Ttigkeit

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    ausbt, ist unabhngig von ihrem Beruf obligatorisch im RGPS versichert. Es gibt verschiedene Kategorien von Versicherten: Angestellte, freie Mitarbeiter, Hausangestellte, Selbstndige, Unternehmer und Sonderversicherte wie zum Beispiel Landarbeiter in Familienbetrieben oder Fischer. Diejenigen, die keine bezahlte Ttigkeit ausben, knnen freiwillige Beitrge an das RGPS zahlen.

    Der Beitritt zum System ist obligatorisch, wenn Sie ein regulres Beschftigungsverhltnis aufnehmen. Das RGPS wird durch Beitrge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie aus Steuermitteln finanziert. Es deckt neben den Risiken Invaliditt, Alter und Tod auch die Risiken Krankheit und Unfall ab.

    Trger des Systems ist das Instituto Nacional do Seguro Social (INSS). Das INSS ist landesweit mit vielen Zweigstellen und Agenturen vertreten und zahlt neben Invaliditts, Alters und Hinterbliebenenrenten auch andere Sozialleistungen. Das sind Untersttzungsleistungen bei Krankheit oder wegen eines Unfalls, Mutterschaftsgeld, Familiengeld sowie soziale Beihilfen. Dazu zhlt zum Beispiel die Sozialhilfe fr Behinderte und ltere mit geringem Einkommen.

    Die Sozialhilfe fr Behinderte und ltere mit geringem Einkommen wird nicht vom Abkommen erfasst und daher nicht nach Deutschland gezahlt.

    Auf brasilianischer Seite ist fr die Durchfhrung des Sozialversicherungsabkommens das INSS verantwortlich. Zustndige Verbindungsstelle ist das INSS in Florianpolis.

    Die Adresse finden Sie auf Seite57.

    Bitte beachten Sie:Personen, die beim brasilianischen Militr beschftigt sind, sind in der Regel in einem Sondersystem versichert. Fr dieses Sondersystem gilt das Abkommen nicht.

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    Die Sondersysteme fr die Bediensteten im ffentlichen Dienst (RPPS)Die zahlreichen Sondersysteme fr die Bediensteten im ffentlichen Dienst (Regimes Prporios de Prvidencia Social RPPS) unterliegen keiner zentralen Verwaltung, sondern werden vom Bund, von den Bundesstaaten und von vielen Gemeinden in eigener Veranwortung gefhrt. Der Bund, der Bundesdistrikt Braslia, viele Bundesstaaten und etwas mehr als ein Drittel der Gemeinden besitzen inzwischen ein solches RPPS fr ihre Beschftigten im ffentlichen Dienst. Der Beitritt in das System ist obligatorisch.

    In den Sondersystemen fr den ffentlichen Dienst sind die Beschftigten des ffentlichen Dienstes und Beamte des Bundes, der Bundesstaaten und Gemeinden versichert. Sie werden nur dann vom Allgemeinen Rentensystem (RGPS) erfasst und vom INSS verwaltet, wenn der Bundesstaat oder die Gemeinde kein eigenes Sondersystem hat.

    In Bezug auf das Sozialversicherungsabkommen ist fr Beschftigte des ffentlichen Dienstes das INSS in Florianpolis der Ansprechpartner.

    Die Adresse finden Sie auf Seite57.

  • 40

    Die brasilianischen Renten des Allgemeinen Sozialversicherungssystems (RGPS)

    Das RGPS sieht die Zahlung von Invalidittsrenten, Altersrenten und Hinterbliebenenrenten vor. Neben den Renten gibt es auch Untersttzungsleistungen bei Krankheit oder Unfall.

    Wir geben Ihnen hier einen kurzen berblick ber die Renten des privaten Sektors aus dem RGPS.

    Bitte beachten Sie:Da die Sondersysteme fr die Beschftigten im ffentlichen Dienst (RPPS) dezentral organisiert sind, knnen deren Regelungen zu den Anspruchsvoraussetzungen und zur Rentenberechnung vom RGPS abweichen. Daher gehen wir hier nicht auf die RPPS ein. Wir empfehlen Ihnen, sich vom INSS Florianpolis oder dem jeweiligen Trger des Sondersystems ber Ihre Ansprche beraten zu lassen.

    Die Adresse des INSS finden Sie auf Seite57.

    Invalidittsrente (Aposentadoria por invalidez)Eine Invalidittsrente knnen Sie erhalten, wenn Sie wegen einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr

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    erwerbsttig sein knnen. Auerdem mssen Sie vor Beginn der Invaliditt fr mindestens 12 Monate Beitrge zum RGPS gezahlt haben. Bei einem Unfall brauchen Sie keine Mindestzahl an Beitrgen, allerdings mssen Sie im RGPS versichert sein.

    Hier knnen auch deutsche Zeiten bercksichtigt werden. Lesen Sie dazu mehr ab Seite18.

    Sie bekommen jedoch keine Invalidittsrente, wenn Sie schon bei Eintritt ins RGPS eine Krankheit oder Verletzung haben, die einen Anspruch nach sich ziehen wrde, es sei denn, die Invaliditt wre Folge einer Verschlimmerung dieser Krankheit.

    Invalidittsrentner mssen alle zwei Jahre ein neues rztliches Gutachten vorlegen, sonst wird die Leistung eingestellt. Die Rente wird auch nicht mehr gezahlt, wenn Sie Ihre Erwerbsfhigkeit zurckerlangt haben und wieder eine Arbeit aufnehmen.

    AltersrentenIm RGPS gibt es verschiedene Altersrentenarten:> die (regulre) Altersrente,> die besondere beitragsabhngige Altersrente und> die Sonderrente.

    Regulre Altersrente (Aposentadoria por Idade)Anspruch auf eine (regulre) Altersrente haben Frauen ab 60 Jahren und Mnner ab 65 Jahren. Landarbeiterinnen knnen bereits mit 55 Jahren, Landarbeiter mit 60Jahren eine Altersrente beziehen. Voraussetzung fr den Anspruch auf eine Altersrente ist allerdings, dass Sie fr mindestens 180 Monate Beitrge zum RGPS gezahlt haben.

    Hier knnen auch deutsche Zeiten bercksichtigt werden. Lesen Sie dazu mehr ab Seite18.

    Sie brauchen Ihre Beschftigung nicht aufzugeben, wenn Sie eine Altersrente bekommen. Landarbeiterinnen und Landarbeiter mssen die landwirtschaftliche Erwerbsttigkeit noch ausben, wenn sie die Rente beantragen oder der Leistungsfall eintritt.

  • 42

    Der Bezug einer Altersrente ist unumkehrbar und unwiderruflich. Haben Sie die erste Zahlung erhalten, knnen Sie die Leistung nicht mehr ablehnen.

    Besondere beitragsabhngige Altersrente (Aposentadoria Especial por Tempo de Contribuio)Das brasilianische Recht unterscheidet zwei Formen der besonderen beitragsabhngigen Altersrente:> die volle beitragsabhngige Altersrente (Aposentado

    ria integral por Tempo de Contribuio) und> die proportionale beitragsabhngige Altersrente

    (Aposentadoria proporcional por Tempo de Contribuio)

    .

    Die volle beitragsabhngige Altersrente erhalten Mnner, wenn sie fr mindestens 35 Jahre, und Frauen, wenn sie fr mindestens 30 Jahre Beitrge zum RGPS gezahlt haben. Ein Mindestalter ist nicht erforderlich.

    Hier knnen auch deutsche Zeiten bercksichtigt werden. Lesen Sie dazu mehr ab Seite18.

    Bitte beachten Sie:Wenn Sie eine volle oder proportionale beitragsabhngige Altersrente erhalten wollen, mssen Sie unter Umstnden Rentenabschlge in Kauf nehmen.

    Ein Mann hat Anspruch auf die proportionale beitragsabhngige Altersrente, wenn er

    > das Mindestalter von 53 Jahren erreicht hat und> Beitrge gezahlt hat fr mindestens 30 Jahre, zuzg

    lich fr 40 Prozent der Zeit, die ihm am 16. Dezember 1998 zur Vervollstndigung der 30 Jahre Beitragszeit fehlte.

    Eine Frau hat Anspruch auf die proportionale beitragsabhngige Altersrente, wenn sie

    > das Mindestalter von 48 Jahren erreicht hat und

  • 43

    > Beitrge gezahlt hat fr mindestens 25 Jahre, zuzglich fr 40 Prozent der Zeit, die ihr am 16. Dezember 1998 zur Vervollstndigung der 25 Jahre Beitragszeit fehlte.

    Hier knnen auch deutsche Zeiten bercksichtigt werden. Lesen Sie dazu mehr ab Seite18.

    Sie mssen Ihre Beschftigung nicht aufgeben, um eine volle oder eine proportionale beitragsabhngige Altersrente zu bekommen.

    Der Bezug dieser Altersrente ist unumkehrbar und unwiderruflich. Haben Sie die erste Zahlung erhalten, knnen Sie die Leistung nicht mehr ablehnen.

    Sonderrente (Aposentadoria Especial)Die Sonderrente bekommen Versicherte, die ber einen lngeren Zeitraum einen besonders gesundheitsgefhrdenden oder krperschdigenden Beruf ausgebt haben.

    Um einen Anspruch auf die Sonderrente zu haben, mssen Sie ber einen bestimmten Zeitraum (15, 20 oder 25 Jahre) schdlichen chemischen, physikalischen oder biologischen Substanzen ausgesetzt gewesen sein und fr mindestens 180 Monate Beitrge gezahlt haben. Auerdem mssen Sie gewhnlich und stndig unter schdlichen Bedingungen gearbeitet haben und nicht nur gelegentlich oder vorbergehend.

    Fr die Sonderrente knnen auch vergleichbare deutsche Beitragszeiten bercksichtigt werden. Lesen Sie dazu mehr ab Seite18.

    Eine ab dem 29. April 1995 beantragte und bewilligte Sonderrente wird eingestellt, wenn Sie die Erwerbsttigkeit, wegen der die Rente gezahlt wird, in demselben oder in einem anderen Betrieb weiter ausben oder neu beginnen.

    Rente wegen Todes (Penso por Morte)Im Falle Ihres Todes haben Ihre Angehrigen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Dazu gehren neben Ihrem Ehegatten und Ihren Kindern bei wirtschaftlicher Abhngigkeit auch Ihre Geschwister, wenn diese unter 21 Jahre alt sind oder schon vor Ihrem Tod behindert

    --

  • 44

    waren, und unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Elternteil.

    Bitte beachten Sie:In Brasilien knnen auch die berlebenden Partner einer nichtehelichen (gleich oder verschiedengeschlechtlichen) Lebenspartnerschaft einen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente haben.

    Fr die Gewhrung einer Rente wegen Todes ist keine Mindestbeitragszeit erforderlich. Der Verstorbene muss aber zum Todeszeitpunkt im Allgemeinen Rentensystem (RGPS) sozialversichert gewesen sein. Ist das nicht der Fall, besteht ein Rentenanspruch, wenn der Versicherte bis zum Todestag eine Rente bezogen hat oder wenn der Anspruch auf eine Invalidittsrente whrend der Versicherungszeit anerkannt wurde.

    Die Hinterbliebenenrente wird Ihrem Kind bis zum 21.Geburtstag beziehungsweise bei Behinderung auch darber hinaus gezahlt, wenn es nicht vor dem 18.Lebensjahr fr volljhrig erklrt wurde. Falls Ihr Kind an einer Hochschule studiert, kann die Rente auch ber den 21. Geburtstag hinaus gezahlt werden, wenn ein brasilianisches Gerichtsurteil das verfgt.

    Das brasilianische Recht kennt nur eine Rente wegen Todes. Sie entspricht der vollen Hhe der Rente des verstorbenen Versicherten. Bei mehreren Hinterbliebenen wird die Rente wegen Todes unter allen Berechtigten zu gleichen Teilen aufgeteilt. Der Anteil des Hinterbliebenen, dessen Rentenanspruch endet, kommt dann den anderen Angehrigen zugute.

  • 45

    Bitte beachten Sie:Sollte es wirtschaftlich abhngige Familienangehrige der 1. Kategorie (Ehegatten, Lebenspartner und Kinder) geben, verlieren die Angehrigen der nachfolgenden Kategorien (Eltern, Geschwister) ihren Anspruch auf die Rente.

    Hhe und Zahlung der RentenDie regulre Altersrente betrgt 70 Prozent der Grundbemessung der Leistung zuzglich 1 Prozent fr jede Gruppe von 12 Monatsbeitrgen bis zum Maximum von 100 Prozent der Grundbemessung der Leistung. Die Altersrente ist nicht niedriger als der Mindestlohn.

    Die Grundbemessung fr Personen, die bereits vor dem 29. November 1999 versichert waren, entspricht dem einfachen arithmetischen Durchschnitt von 80 Prozent der hchsten Beitragslhne, die seit Juli 1994 einem Inflationsausgleich unterliegen.

    Fr ab dem 29. November 1999 neu hinzugekommene Versicherte entspricht die Grundbemessung dem einfachen arithmetischen Durchschnitt von 80 Prozent der hchsten Beitragslhne, die einem Inflationsausgleich unterliegen.

    Dieser Betrag wird dann in der Regel mit einem Rentenfaktor (fator previdencario) multipliziert. Der Rentenfaktor errechnet sich aus der Hhe und Dauer der eingezahlten Beitrge sowie dem Lebensalter und der voraussichtlichen Lebenserwartung zum Zeitpunkt der Verrentung.

    Falls nach Juli 1994 keine Beitrge eingezahlt wurden, wird die Rente auf der Grundlage des gesetzlichen Mindestlohns berechnet.

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    Bitte beachten Sie:Die Berechnung der besonderen beitragsabhngigen Altersrente, der Invalidittsrente, der Sonderrente sowie der Rente wegen Todes kann von dieser Berechnung abweichen.

    Die Renten des RGPS werden monatlich vom INSS gezahlt und jhrlich an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst. Rentner des RGPS erhalten eine 13. Monatsrente, die in zwei Teilbetrgen gezahlt wird.

    Bezieher einer Invalidittsrente, die nachweislich auf stndige Hilfe durch Dritte angewiesen sind, bekommen einen monatlichen Zuschlag von 25 Prozent auf die Rentenleistung.

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    Deutsche Rente auch im AuslandRenten aus der deutschen Rentenversicherung werden weltweit ausgezahlt. Doch ein dauerhafter Auslandsaufenthalt kann sich auf die Hhe Ihrer Rente auswirken.

    Deutsche und brasilianische Staatsangehrige, die Staatsangehrigen der Mitgliedstaaten der Europischen Union, des Europischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz sowie ihre Hinterbliebenen erhalten im Allgemeinen die volle deutsche Rente, auch wenn sie ihren Lebensmittelpunkt aus Deutschland nach Brasilien oder in einen anderen Staat verlegt haben.

    Lediglich fr Hinterbliebene von brasilianischen Staatsangehrigen, die selbst nicht Brger eines der vorgenannten Staaten sind, gibt es bei dauerhaftem Aufenthalt auerhalb Deutschlands oder Brasiliens Einschrnkungen. Sie erhalten ihre Hinterbliebenenrente in der Regel allein aus Zeiten, in denen der Versicherte im heutigen Gebiet Deutschlands beschftigt war, und nur in Hhe von 70 Prozent.

    Diese Einschrnkung gilt auch fr Personen, die weder die deutsche, brasilianische oder schweizerische noch die Staatsangehrigkeit eines Mitgliedstaates der Europischen Union oder des Europischen Wirtschaftsrau

  • 48

    mes haben und die sich dauerhaft auerhalb Deutschlands aufhalten.

    Bitte beachten Sie:Wenn Sie beabsichtigen, dauerhaft in ein anderes Land zu ziehen, mssen Sie uns das mitteilen. Sie sollten Ihren Rentenversicherungstrger daher frhzeitig ber Ihre Umzugsplne informieren. Bitte geben Sie dabei Ihre Versicherungsnummer, den Zeitpunkt des Umzuges, Ihre Staatsangehrigkeit, die neue Anschrift und die neue Zahlungsverbindung an.

    Einschrnkungen bei der Rentenzahlung in das AuslandUnabhngig von Ihrer Staatsangehrigkeit bestehen Einschrnkungen bei der Rentenzahlung, wenn in Ihrer Rente> Zeiten nach dem sogenannten Fremdrentengesetz,

    die beispielsweise Vertriebenen und Aussiedlern fr ihre Zeiten in den osteuropischen Herkunftsgebieten angerechnet wurden, oder

    > Beitragszeiten im Reichsgebiet, das sind Beitrge bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges aus frheren deutschen Gebieten wie zum Beispiel Schlesien oder Ostpreuen,

    enthalten sind.

    In diesem Fall kann Ihre Rente gekrzt oder gegebenenfalls auch gar nicht mehr gezahlt werden. Das gilt fr alle und damit auch fr Deutsche.

    Beziehen Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund des verschlossenen deutschen Teilzeitarbeitsmarktes, kann diese unter Umstnden ganz wegfallen, wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen.

  • 49

    Unser Tipp:

    Um sicherzugehen, dass sich Ihre Rente nicht mindert oder gar wegfllt, wenn Sie ins Ausland umziehen, erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Rentenversicherungstrger ber mgliche Einschrnkungen. Mit Ihrer Krankenkasse sollten Sie klren, wie Sie weiter krankenversichert sind.

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    Wie erhalte ich meine Rente?Die deutsche Rente wird Ihnen im Allgemeinen am Ende des Monats auf ein Konto Ihrer Wahl gezahlt. Haben Sie ein auslndisches Konto, knnen bei der berweisung Ihrer Rente Bankspesen anfallen. Diese Kosten sowie eventuelle Wechselkursschwankungen knnen leider nicht von uns erstattet werden.

  • 50

    Wann und wo beantrage ich meine Rente?Eine deutsche oder brasilianische Rente muss in der Regel beantragt werden. Hier erfahren Sie, wann und wo Sie Ihren Rentenantrag stellen sollten.

    Brasilianische und deutsche Renten werden grundstzlich nur auf Antrag gezahlt. Daher ist der Tag der Rentenantragstellung wichtig, wenn die Voraussetzungen fr die jeweilige Rente geprft werden.

    Unser Tipp:

    Informieren Sie sich frhzeitig beim brasilianischen Versicherungstrger, wann Sie Ihren Rentenantrag stellen mssen, um keine Frist zu versumen.

    Die Adressen finden Sie ab Seite57.

    Deutsche Renten beginnen im Regelfall mit dem Ersten des Kalendermonats, zu dessen Beginn die Voraussetzungen erfllt sind.

  • 51

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    Beispiel:

    Manfred K. vollendet am 15. Mai 2013 das 65. Lebensjahr. Zu diesem Zeitpunkt sind alle Voraussetzungen fr die Regelaltersrente erfllt. Seine Rente beginnt am 1. Juni 2013.

    Stellen Sie Ihren Rentenantrag aber erst drei Kalendermonate nach dem Leistungsfall oder noch spter, beginnt Ihre Rente mit dem Ersten des Antragsmonats.

    Ausnahmen gibt es bei Renten wegen Erwerbsminderung und Hinterbliebenenrenten. Eine zeitlich befristete Rente wegen Erwerbsminderung wird erst ab dem siebten Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt. Doch stellen Sie Ihren Antrag erst nach Ablauf dieser Zeit, wird Ihre Rente ab dem Ersten des Antragsmonats gezahlt. Eine Hinterbliebenenrente erhalten Sie rckwirkend fr bis zu 12 Kalendermonate vor dem Monat der Antragstellung.

    Wo stelle ich meinen Rentenantrag?Wohnen Sie in Brasilien, stellen Sie Ihren Antrag auf Leistungen bei den Zweigstellen des Instituto Nacional do Seguro Social (INSS). Dieser Antrag gilt nach dem Abkommen gleichzeitig auch als Antrag auf eine deutsche Rente. Die zustndige Verbindungsstelle des INSS im Verhltnis zu Deutschland leitet dann alle weiteren Schritte ein.

    Das gilt im Prinzip auch dann, wenn Sie in einem Sondersystem fr Beschftigte im ffentlichen Dienst (RPPS) versichert sind.

    Wohnen Sie in Deutschland, knnen Sie Ihren Antrag bei dem fr Sie zustndigen Trger der Deutschen Rentenversicherung stellen. Dieser Antrag gilt nach dem Abkommen gleichzeitig als Antrag auf eine brasilianische Rente.

    Die Anschriften der Trger der Deutschen Rentenversicherung finden Sie auf Seite58/59.

    Wohnen Sie weder in Deutschland noch in Brasilien, knnen Sie Ihren Antrag bei den deutschen Versicherungstrgern oder den Zweigstellen des brasilianischen

  • 52

    Versicherungstrgers stellen. Im Allgemeinen knnen Sie Ihre deutsche Rente auch bei den diplomatischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland beantragen.

    Bitte beachten Sie:Beantragen Sie eine deutsche Rente, geben Sie bitte auch immer an, dass Sie Versicherungszeiten in Brasilien zurckgelegt haben. Umgekehrt sollten Sie bei einem brasilianischen Rentenantrag darauf hinweisen, dass Sie auch in Deutschland versichert waren. Nur so knnen die deutschen und brasilianischen Versicherungstrger einander ber Ihren Rentenantrag informieren und dafr sorgen, dass Ihre Rentenansprche in beiden Lndern geprft werden.

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    Lassen Sie Ihre Ansprche berprfenEin erstmaliger Anspruch nach dem Abkommen kann frhestens fr die Zeit ab Inkrafttreten des Abkommens entstehen. Bereits gezahlte Renten knnen berprft werden.

    Konnte Ihnen bisher keine Rente gezahlt werden, weil die Voraussetzungen (zum Beispiel die Wartezeit) nicht erfllt waren, kann sich nun erstmals durch die Zusammenrechnung mit Versicherungszeiten in Deutschland, Brasilien und einem Mitgliedstaat der Europischen Union, des Europischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz ein Rentenanspruch ergeben.

    Fr diese berprfungsantrge gilt eine erweiterte Antragsfrist von zwei Jahren; die Rente kann dann noch rckwirkend mit dem Inkrafttreten des Abkommens beginnen, wenn der Antrag bis zum 30.April 2015 gestellt wird.

    Auch Renten, die schon gezahlt werden, knnen grundstzlich auf Antrag berprft werden. Durch die zustzliche Bercksichtigung der Zeiten aus Brasilien, aus einem Mitgliedstaat der Europischen Union, des Europischen Wirtschaftsraumes oder aus der Schweiz kann sich eventuell eine hhere Rente ergeben. Oder das Abkommen beseitigt Einschrnkungen fr die Zahlung der Rente ins Ausland. Lassen Sie sich beraten.

  • 54

    Unser Tipp:

    Um festzustellen, ob sich fr Sie tatschlich Vorteile ergeben, setzen Sie sich bitte so schnell wie mglich mit dem zustndigen Rentenversicherungstrger in Verbindung. Die Anschriften finden Sie ab Seite58/59.

  • 55

    Ihre Kranken und Pflegeversicherung als Rentner

    Die Kranken und Pflegeversicherung wird nicht vom Abkommen erfasst. Als Rentner sind Sie gegebenenfalls nicht geschtzt.

    Wohnen Sie in Brasilien, unterliegen Sie nicht dem Schutz der deutschen Kranken beziehungsweise Pflegepflichtversicherung. Das gilt selbst dann, wenn Sie in Brasilien ausschlielich eine deutsche Rente beziehen.

    Unser Tipp:

    Sollten Sie nach Brasilien ziehen, informieren Sie sich bitte rechtzeitig bei Ihrer deutschen Krankenkasse ber die Konsequenzen.

    Unter bestimmten Voraussetzungen knnen Sie jedoch einen Zuschuss zu Ihren Beitrgen als freiwilliges Mitglied einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse oder bei einem deutschen privaten Krankenversicherungsunternehmen erhalten. Besteht jedoch gleichzeitig eine brasilianische Pflichtkrankenversicherung, kann dieser Zuschuss nicht gezahlt werden.

    Ob fr Sie tatsch-lich die brasiliani-sche Krankenversi-cherung gilt, erfragen Sie bitte beim brasiliani-schen Trger. Die Anschrift finden Sie auf Seite57.

  • 56

    Fr eine brasilianische private Krankenversicherung kann generell kein Zuschuss gezahlt werden.

    Unser Tipp:

    Haben Sie Fragen zu Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung, dann wenden Sie sich einfach an Ihren Rentenversicherungstrger in Deutschland.

    -

  • 57

    Wo bekommen Sie weitere Hilfe?Diese Broschre gibt Ihnen einen allgemeinen berblick ber das Abkommen und die Leistungen der deutschen und brasilianischen Rentenversicherung. Auf alle Einzelheiten kann hier jedoch nicht eingegangen werden. Lassen Sie sich daher von Experten individuell beraten.

    Ihre Ansprechpartner in BrasilienMit Ihren Fragen und Antrgen, vor allem wenn Sie Ihren Rentenantrag einreichen, wenden Sie sich bitte an folgende Institution:

    Instituto Nacional do Seguro Social (INSS)Agncia da Previdncia SocialAtendimentos AcordosInternacionais FlorianpolisRua Felipe Schmidt, n 331, 10 andar,sala 1002 Centro88010000 Florianpolis SCBRASILIENTelefon 0055 48 32988125Telefax 0055 48 32167231EMail [email protected] www.previdenciasocial.gov.br

  • 58

    Ihre Ansprechpartner in DeutschlandSelbstverstndlich knnen Sie sich auch an die zustndigen deutschen Versicherungstrger wenden. Ihre Fragen und Antrge im Verhltnis zu Brasilien richten Sie bitte an folgende Versicherungstrger:

    > Deutsche Rentenversicherung Bund,> Deutsche Rentenversicherung KnappschaftBahnSee,> Deutsche Rentenversicherung Nordbayern.

    Fr Sie zustndig ist der Versicherungstrger, an den Sie zuletzt Ihre deutschen Beitrge gezahlt haben. Sollten Sie das nicht wissen, suchen Sie sich einfach einen Trger aus. Dieser wird dann prfen, wer tatschlich zustndig ist.

    Haben Sie Ihren letzten deutschen Beitrag an die Deutsche Rentenversicherung Bund (ehemals Bundesversicherungsanstalt fr Angestellte) gezahlt, wenden Sie sich bitte an die:

    Die Vorwahl fr Deutschland lautet 0049.

    Deutsche Rentenversicherung BundTelefon 030 8650Telefax 030 86527240EMail [email protected] www.deutscherentenversicherungbund.de

    Haben Sie irgendwann mindestens einen deutschen Beitrag an die Deutsche Rentenversicherung KnappschaftBahnSee (ehemals Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt und Seekasse) gezahlt, ist fr Sie Ansprechpartner die:

    Deutsche Rentenversicherung KnappschaftBahnSeeTelefon 0234 3040Telefax 0234 30453050EMail [email protected] www.kbs.de

  • 59

    Haben Sie Ihren letzten deutschen Beitrag an einen Regionaltrger (ehemalige Landesversicherungsanstalten) gezahlt, ist fr Sie Ansprechpartner die:

    Deutsche Rentenversicherung NordbayernTelefon 0931 8020Telefax 0931 8021413EMail [email protected] www.deutscherentenversicherung

    nordbayern.de

    Unser Tipp:

    Haben Sie noch keine deut schen Beitrge gezahlt, wenden Sie sich bitt e an die Deutsche Rentenversiche-rung Bund. Diese ermitt elt dann fr Sie den zustndi-gen Trger.

    Bei Fragen zum Abschluss einer Ausnahmevereinbarung wenden Sie sich bitte in Deutschland an den

    GKVSpitzenverbandDeutsche Verbindungsstelle KrankenversicherungAusland (DVKA),Pennefeldsweg 12c53177 BonnTelefon 0228 95300Telefax 0228 9530600EMail [email protected] www.dvka.de

  • 60

    Nur einen Schritt entfernt: Ihre Rentenversicherung

    Sie haben noch Fragen? Sie bentigen Informationen oder wnschen eine individuelle Beratung? Wir sind fr Sie da: kompetent, neutral, kostenlos.

    Mit unseren InformationsbroschrenUnser Angebot an Broschren ist breit gefchert. Was Sie interessiert,knnen Sie auf www.deutscherentenversicherung.de bestellen oder herunterla den. Hier weisen wir auch auf Beratungsangebote zu speziellen Themen hin.

    Am TelefonIhre Fragen beantworten wir am kostenlosen Servicetelefon. Dort knnen Sie auch Informationsmaterial und Formulare bestellen oder den passenden Ansprechpartner vor Ort erfragen. Sie erreichen uns unter 0800 1000 4800.

    Im InternetUnser Angebot unter www.deutscherentenversicherung.de steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfgung. Sie knnen sich ber viele Themen informieren sowie Vordrucke und Broschren herunterladen oder bestellen. Mit unseren OnlineDiensten knnen Sie sicher von zu Hause aus Ihre Angelegenheiten erledigen.

    Im persnlichen GesprchIhre nchstgelegene Auskunfts und Beratungsstelle finden Sie auf der Startseite unseres Internets oder Sie erfragen sie am Servicetelefon. Dort knnen Sie auch bequem einen Termin vereinbaren oder Sie buchen ihn online. Mobil hilft Ihnen unsere App iRente.

    Auch unsere ehrenamtlich ttigen Versichertenberater und Versichertenltesten sind in unmittelbarer Nachbarschaft fr Sie da und helfen Ihnen beispielsweise beim Ausfllen von Antragsformularen.

    Ihr kurzer Draht zu uns

    0800 1000 4800 (aus Deutschland kostenlos) www.deutsche-rentenversicherung.de [email protected]

  • 61

    Unsere PartnerIn den Gemeinsamen Servicestellen fr Rehabilitation beraten und untersttzen wir Sie in allen Fragen zur Rehabilitation zusammen mit anderen Leistungstrgern.

    Auch bei den Versicherungsmtern der Stdte und Gemeinden knnen Sie Ihren Rentenantrag stellen, Vordrucke erhalten oder Ihre Versicherungsunterlagen weiterleiten lassen.

    Aus dem AuslandAlle Beratungsangebote knnen wir Ihnen nur in deutscher Sprache anbieten. Eine Alternative sind die Internationalen Beratungstage. Termine finden Sie im Internet.

    Die Trger der Deutschen Rentenversicherung

    Deutsche Rentenversicherung BadenWrttemberg

    Gartenstrae 105 76135 Karlsruhe Telefon 0721 8250

    Deutsche Rentenversicherung Bayern Sd

    Am Alten Viehmarkt 2 84028 Landshut

    Telefon 0871 810

    Deutsche Rentenversicherung BerlinBrandenburg

    BerthavonSuttnerStrae 1 15236 Frankfurt (Oder)

    Telefon 0335 5510

    Deutsche Rentenversicherung BraunschweigHannover

    Lange Weihe 2 30880 Laatzen

    Telefon 0511 8290

    Deutsche Rentenversicherung Hessen

    Stdelstrae 28 60596 Frankfurt am Main Telefon 069 60520

    Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland

    GeorgSchumannStrae 146 04159 Leipzig

    Telefon 0341 55055

  • 62

    Deutsche RentenversicherungNord

    Ziegelstrae 150 23556 Lbeck

    Telefon 0451 4850

    Deutsche Rentenversicherung Nordbayern

    Wittelsbacherring 11 95444 Bayreuth

    Telefon 0921 6070

    Deutsche Rentenversicherung OldenburgBremen

    Huntestrae 11 26135 Oldenburg

    Telefon 0441 9270

    Deutsche Rentenversicherung Rheinland

    Knigsallee 71 40215 Dsseldorf

    Telefon 0211 9370

    Deutsche Rentenversicherung RheinlandPfalz

    Eichendorffstrae 46 67346 Speyer

    Telefon 06232 170

    Deutsche Rentenversicherung Saarland

    MartinLutherStrae 24 66111 Saarbrcken

    Telefon 0681 30930

    Deutsche Rentenversicherung Schwaben

    Dieselstrae 9 86154 Augsburg

    Telefon 0821 5000

    Deutsche Rentenversicherung Westfalen

    Gartenstrae 194 48147 Mnster

    Telefon 0251 2380

    Deutsche RentenversicherungBund

    Ruhrstrae 2 10709 Berlin

    Telefon 030 8650

    Deutsche Rentenversicherung KnappschaftBahnSee

    Pieperstrae 1428 44789 Bochum

    Telefon 0234 3040

  • Impressum Herausgeber: Deutsche Rentenversicherung Bund Geschftsbereich Presse- und ffentlichkeitsarbeit, Kommunikation 10709 Berlin, Ruhrstrae 2 Postanschrift: 10704 Berlin Telefon: 030 865-0, Telefax: 030 865-27379 Internet: www.deutsche-rentenversicherung.de E-Mail: [email protected] Fotos: Bildarchiv Deutsche Rentenversicherung Bund Druck: Fa. H. Heenemann GmbH & Co., Berlin

    1. Auflage (3/2013), Nr. 774

    Diese Broschre ist Teil der ffentlichkeitsarbeit der Deutschen Rentenversicherung; sie wird grundstzlich kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt.

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    1. Auflage (3/2013), Nr. 774

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  • Die gesetzliche Rente ist und bleibt der wichtigste Baustein fr die Alterssicherung.

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    Kompetenter Partner in Sachen Altersvorsorge ist die Deutsche Rentenversicherung. Sie betreut 52 Millionen Versicherte und mehr als 20 Millionen Rentner.

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    Die Broschre ist Teil unseres umfangreichen Beratungsangebotes.

    Wir informieren. Wir beraten. Wir helfen. Die Deutsche Rentenversicherung.

    Arbeiten in Deutschland und in BrasilienArbeiten ohne GrenzenInhaltsverzeichnisDas Abkommen mit BrasilienEine Besonderheit

    Fr wen gilt das Abkommen?Arbeiten im Abkommensstaat wo bin ich versichert?BeispielBeispiel

    In Deutschland freiwilliges Mitglied seinFreiwillige Beitrge im Rahmen des AbkommensBeitrge zahlenIhre Ansprechpartner

    Deutsche Beitrge erstatten lassenDeutsche Staatsbrger

    Rehabilitation wieder fit fr Alltag und BerufIn Rente gehen so hilft Ihnen das AbkommenZusammenrechnung von ZeitenBeispielRentenzahlung bei Wohnsitz im AuslandRentenantrge werden gleichgestelltBeispiel

    Rente aus Deutschland die GrundvoraussetzungenWartezeitBesondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen

    Die richtige deutsche Rente fr SieRenten wegen ErwerbsminderungRegelaltersrenteAltersrente fr besonders langjhrig VersicherteAltersrente fr langjhrig VersicherteAltersrente fr schwer behinderte MenschenAltersrente fr FrauenAltersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach AltersteilzeitarbeitRenten an Witwen und WitwerWaisenrentenWeitere Renten wegen TodesRente und EinkommenBergleute besondere Leistungen der Knappschaft

    Die Berechnung der deutschen RenteDie RentenformelDer Rentenartfaktor

    Das brasilianische Rentensystem ein kurzer berblickDas Allgemeine Sozialversicherungssystem (RGPS)Die Sondersysteme fr die Bediensteten im ffentlichen Dienst (RPPS)

    Die brasilianischen Renten des Allgemeinen Sozialversicherungssystems (RGPS)Invalidittsrente (Aposentadoria por invalidez)AltersrentenRegulre Altersrente (Aposentadoria por Idade)Besondere beitragsabhngige Altersrente (Aposentadoria Especial por Tempo de Contribuio)Sonderrente (Aposentadoria Especial)Rente wegen Todes (Penso por Morte)Hhe und Zahlung der Renten

    Deutsche Rente auch im AuslandEinschrnkungen bei der Rentenzahlung in das AuslandWie erhalte ich meine Rente?

    Wann und wo beantrage ich meine Rente?BeispielWo stelle ich meinen Rentenantrag?

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