05 - Vorbericht 1 - lingen.de · Nachtragshaushalt 2015 wurde zusätzliche eine Kreditermächtigung...

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1 Haushaltssatzung Vorbericht 1 – 42 Allgemeine Vorbemerkungen .................................................................................................. 1 1. Rückblick auf das Haushaltsjahr 2015 ........................................................................... 2 2. Überblick über das Haushaltsjahr 2016 ......................................................................... 6 3. Überblick über die Entwicklung und den Stand der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2017 ........................................................................................................ 7 3.1. Allgemeines ................................................................................................................... 7 3.2. Ergebnishaushalt ........................................................................................................... 8 3.2.1. ordentliche Erträge ...................................................................................................... 12 3.2.2. ordentliche Aufwendungen .......................................................................................... 18 3.2.3. außerordentliche Erträge und Aufwendungen ............................................................. 24 3.3. Finanzhaushalt ............................................................................................................ 26 3.3.1. Ein- und Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit .................................................. 28 3.3.2. Ein- und Auszahlungen für Investitionstätigkeit ........................................................... 28 3.3.3. Darstellung der größeren Positionen im Rahmen der Investitionstätigkeit ................ 32 3.3.3.1. Darstellung nach Zeilen im Finanzhaushalt ....................................................... 32 3.3.3.2. Darstellung von Maßnahmen im Finanzhaushalt ............................................... 35 3.3.4. Verpflichtungsermächtigungen .................................................................................... 37 3.3.5. Finanzierungstätigkeit .................................................................................................. 37 3.3.6. Zahlungsmittel am Ende des Haushaltsjahres ............................................................. 41 4. Vermögen und Bürgschaften ....................................................................................... 41 5. Kreditähnliche Rechtsgeschäfte .................................................................................. 41 6. Liquiditätskredite .......................................................................................................... 42 7. Ortsratsmittel ............................................................................................................... 42 Anlage zum Vorbericht Budgetierungsbestimmungen und Haushaltsvermerke Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Teilhaushalte a)Teilergebnishaushalt b)Teilfinanzhaushalt c) Wesentliche Produkte je Teilhaushalt d)Einzeldarstellung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnamen Stellenplan Inhaltsverzeichnis

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Haushaltssatzung

Vorbericht 1 – 42

Allgemeine Vorbemerkungen .................................................................................................. 1 1. Rückblick auf das Haushaltsjahr 2015 ........................................................................... 2 2. Überblick über das Haushaltsjahr 2016 ......................................................................... 6 3. Überblick über die Entwicklung und den Stand der Haushaltswirtschaft im

Haushaltsjahr 2017 ........................................................................................................ 7 3.1. Allgemeines ................................................................................................................... 7 3.2. Ergebnishaushalt ........................................................................................................... 8 3.2.1. ordentliche Erträge ...................................................................................................... 12 3.2.2. ordentliche Aufwendungen .......................................................................................... 18 3.2.3. außerordentliche Erträge und Aufwendungen ............................................................. 24 3.3. Finanzhaushalt ............................................................................................................ 26 3.3.1. Ein- und Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit .................................................. 28 3.3.2. Ein- und Auszahlungen für Investitionstätigkeit ........................................................... 28 3.3.3. Darstellung der größeren Positionen im Rahmen der Investitionstätigkeit ................ 32 3.3.3.1. Darstellung nach Zeilen im Finanzhaushalt ....................................................... 32 3.3.3.2. Darstellung von Maßnahmen im Finanzhaushalt ............................................... 35 3.3.4. Verpflichtungsermächtigungen .................................................................................... 37 3.3.5. Finanzierungstätigkeit .................................................................................................. 37 3.3.6. Zahlungsmittel am Ende des Haushaltsjahres ............................................................. 41 4. Vermögen und Bürgschaften ....................................................................................... 41 5. Kreditähnliche Rechtsgeschäfte .................................................................................. 41 6. Liquiditätskredite .......................................................................................................... 42 7. Ortsratsmittel ............................................................................................................... 42

Anlage zum Vorbericht

Budgetierungsbestimmungen und Haushaltsvermerke

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Teilhaushalte

a) Teilergebnishaushalt

b) Teilfinanzhaushalt

c) Wesentliche Produkte je Teilhaushalt

d) Einzeldarstellung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnamen

Stellenplan

Inhaltsverzeichnis

Anlagen gemäß § 1 II GemHKVO

1. Übersicht über die ordentlichen und außerordentlichen Erträge und Auf-wendungen mit den jeweiligen Gesamtsummen der Teilhaushalte des Er-gebnishaushalts (Übersicht Ergebnishaushalt)

2. Übersicht über die Einzahlungen, Auszahlungen und Verpflichtungser-

mächtigungen mit den jeweiligen Gesamtsummen der Teilhaushalte des Finanzhaushalts (Übersicht Finanzhaushalt)

3. Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen in den einzelnen Jahren voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen

4. Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden zu Beginn des Haushaltsjahres

5. Vermögensrechnung zum 31.12.2015

6. Wirtschaftsplan 2017 und Jahresabschluss zum 31.12.2016 der Emslandhallen Lingen

7. Wirtschaftsplan 2017 und Jahresabschluss zum 31.12.2016 der Stadtentwässerung Lingen

8. Wirtschaftsplan 2017 und Jahresabschluss zum 31.12.2016 der Zentralen Gebäudewirtschaft Lingen (Ems)

9. Wirtschaftsplan 2017 und Jahresabschluss zum 31.12.2016 der Wirtschaftsbetriebe Lingen GmbH

10. Lagebericht über die Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft Lingen (Ems) mbH

11. Bericht der Stadt Lingen (Ems) über ihre Unternehmen und Einrichtungen

in der Rechtsform des privaten Rechts und ihre Beteiligung

12. Übersicht über die Produktgruppen und Produkte nach Teilhaushalten

13. Übersicht über die gebildeten Budgets (§ 4 III GemHKVO)

V o r b e r i c h t

zum Haushaltsplan der

Stadt Lingen (Ems)

für das

Haushaltsjahr

2017

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Allgemeine Vorbemerkungen Bundespolitische Entscheidungen – Stichwort Energiewende – und weitere Auswirkungen einer globalisierten Weltwirtschaft sind auch in der Stadt Lingen (Ems) spürbar. Ein Spiegel-bild dafür ist das Aufkommen an der Gewerbesteuer; eine Ertragsart, die über Jahrzehnte hohe Beträge erbracht hatte und häufig dazu führte, dass die Stadt Lingen (Ems) wegen ih-rer enormen Steuerkraft als abundante Kommune eingestuft wurde mit der Verpflichtung, ei-ne Finanzausgleichsumlage abzuführen. Die veränderten Rahmenbedingungen führen vo-raussichtlich mindestens für einen absehbaren Zeitraum zu Mindereinnahmen, so dass für das Haushaltsjahr 2017 sowie für die mittelfristige Finanzplanung bis 2019 Defizite ausge-wiesen werden müssen. Die vorhandene Ergebnisrücklage ermöglicht es weiterhin, den ge-setzlich vorgeschriebenen Haushaltsausgleich über den gesamten Planungszeitraum zu er-reichen. Dennoch sind sich Politik und Verwaltung einig, Anstrengungen zu unternehmen, um zu einer Verbesserung der Haushaltssituation zu gelangen. Dabei sind die Ansätze im Ergebnishaushalt ebenso kritisch zu beleuchten wie die geplanten Investitionen, da nur bei einer sachgerechten Abwägung aller Interessenlagen vertretbare und auch von den Bürge-rinnen und Bürgern akzeptierte Beschlüsse erzielt werden können. Hierbei muss der Spagat gelingen, die Stadt kontinuierlich weiter zu entwickeln und gleich-zeitig eine Haushaltswirtschaft zu betreiben, die der gemeinwohlorientierten dauerhaften Si-cherung der Aufgabenerfüllung entspricht. Der vorliegende Haushaltsplan 2017 ist unter Berücksichtigung der örtlichen Bedürfnisse und Entwicklungsnotwendigkeiten erstellt worden. Die Entwicklung im Planungszeitraum zeigt, dass sich Defizite reduzieren sollen und eine machbare Investitionstätigkeit angestrebt wird. In den Planungen ist aber auch der Unterhaltung und Sicherung des Vermögens eine be-sondere Priorität einzuräumen. Ziel muss es sein, die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Stadt Lingen (Ems) für ihre Bürge-rinnen und Bürger sicherzustellen.

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1. Rückblick auf das Haushaltsjahr 2015 Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wurde im Rahmen der Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2014/2015 vom Rat der Stadt Lingen (Ems) am 29.04.2014 beschlos-sen. Sie sah im Ergebnishaushalt 2015 folgende Festsetzungen vor: 1.1 ordentliche Erträge auf 101.092.900 Euro 1.2 ordentliche Aufwendungen auf 101.396.700 Euro 1.3 außerordentliche Erträge 570.000 Euro 1.4 außerordentliche Aufwendungen auf 305.000 Euro Nachrichtlich: Gesamtbetrag Erträge 101.662.900 Euro Gesamtbetrag Aufwendungen 101.701.700 Euro Ein Nachtragshaushalt wurde am 21.07.2015 verabschiedet. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung sah im Ergebnishaushalt 2015 folgende Festsetzun-gen vor: 1.1 ordentliche Erträge auf 101.097.000 Euro 1.2 ordentliche Aufwendungen auf 101.447.600 Euro 1.3 außerordentliche Erträge 576.700 Euro 1.4 außerordentliche Aufwendungen auf 305.000 Euro Nachrichtlich: Gesamtbetrag Erträge 101.673.700 Euro Gesamtbetrag Aufwendungen 101.752.600 Euro In den folgenden Erläuterungen sind die Planwerte 2015 inklusive der 1. Nachtragshaus-haltssatzung zugrunde gelegt worden. Der Ergebnishaushalt 2015 wies im ordentlichen Ergebnis ein planmäßiges Defizit in Höhe von 350.600 € aus. Durch den Überschuss in Höhe von 271.700 € im außerordentlichen Er-gebnis lag planmäßig noch ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 78.900 € vor. In der Jahresrechnung konnte eine Verbesserung in Höhe von 1.940.160,97 € erzielt wer-den, sodass anstatt des geplanten Defizits in Höhe von 78.900 € ein Überschuss in Höhe von 1.861.260,97 € ausgewiesen wurde. Das ordentliche Ergebnis weist einen Überschuss in Höhe von 1.281.905,32 € aus, was eine Verbesserung in Höhe von 1.632.505,32 € darstellt. Insbesondere folgende Sachverhalte sind aus der Jahresrechnung 2015 hervorzuheben:

� Im Bereich der Steuern und ähnlichen Abgaben ist der Haushaltsansatz um 8.455.900,23 € unterschritten. Dies ist im Wesentlichen auf Mindererträge bei der Gewerbesteuer in Höhe von 10.104.051,30 € zurück zu führen, die durch den um 1.472.017,00 € erhöhten Anteil an der Einkommensteuer nur teilweise kompensiert werden konnten.

� Bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen lagen Mehrerträge in Höhe von 4.162.988,12 € vor. Dies ist darauf zurück zu führen, dass die Schlüsselzuweisungen um 3.526.484,00 € höher als geplant ausfielen.

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� Im Bereich der öffentlich-rechtlichen Entgelte konnten Mehrerträge in Höhe von 843.116,41 € erzielt werden, insbesondere durch ein höheres Gebührenaufkommen bei den Baugenehmigungen.

� Der Ansatz für die Verzinsung von Steuernachforderungen konnte um 1.055.212,05 € überschritten werden.

� Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen wurden Mehrerträge in Höhe von 1.206.277,04 € erzielt. Diese beinhalten im Wesentlichen zahlungsunwirksame Mehrerträge in Höhe von 1.184.806,45 €, die u.a. aus der Auflösung oder Herabset-zung von Wertberichtigungen resultieren.

� Bei den vorabdotierten Nettopersonalaufwendungen konnte eine Verbesserung in Höhe von 631.899,56 € erzielt werden.

� In den Fachbudgets konnte insgesamt eine Verbesserung i. H. v. 3.480.303,53 € ge-genüber dem Planansatz erreicht werden.

Der Jahresüberschuss in Höhe von 1.861.260,97 € wird den zweckgebundenen Rücklagen (71.845,56 €) und der allgemeinen Rücklage (1.789.415,41 €) zugeführt. Zum 31.12.2015 ergibt sich folgende Übersicht der Rücklage aus Überschüssen:

Die Ergebnisrücklage hat zum 31.12.2015 einen Bestand von 15.764.489,73 €. Der Jahres-überschuss aus 2015 in Höhe von 1.789.415.41 € wird in 2016 gebucht, sodass der prog-nostizierte Bestand der Rücklage zum 01.01.2016 17.553.905,14 € beträgt. Im Folgenden wird der Finanzhaushalt betrachtet. Er besteht aus den Teilbereichen • Einzahlungen / Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit • Einzahlungen / Auszahlungen aus Investitionstätigkeit • Einzahlungen / Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit Bei den Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit war ein positiver Saldo in Höhe von 5.456.500 € geplant. Der Saldo erhöhte sich in der Rechnung auf 8.447.310,59 €. Die Verbesserung von rund 3 Mio. € resultierte wie bereits zur Ergebnisrechnung be-schrieben aus vielfältigen Ein- und Auszahlungsverbesserungen.

Zur Investitionstätigkeit waren Einzahlungen in Höhe von 10.488.200 € und Auszahlungen in Höhe von 20.177.400 € veranschlagt. Neben den Auszahlungsermächtigungen bestanden zusätzlich noch Haushaltsermächtigungen aus Vorjahren in Höhe von 8.410.917,94 €.

Entwicklung der Rücklage aus Überschüssen

Stand zum 31.12.2014

Jahres-überschüsse (+)

/Jahres-fehlbeträge (-)

2014

(gebucht in 2015)

Stand zum 31.12.2015

Jahres-überschüsse (+)

/Jahres-fehlbeträge (-)

2015

(zu buchen in 2016)

prognostizierter Stand zum 01.01.2016

des ordentlichen Ergebnisses 19.209.385,14 € -4.947.861,97 € 14.261.523,17 € 1.216.767,62 € 15.478.290,79 €des außerordentlichen Ergebnisses 1.534.414,14 € -31.447,58 € 1.502.966,56 € 572.647,79 € 2.075.614,35 €

20.743.799,28 € -4.979.309,55 € 15.764.489,73 € 1.789.415,41 € 17.553.905,14 €

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Die Einzahlungen für Investitionstätigkeit lagen ca. 6 Mio. € unter den Planwerten. Bei den Zuwendungen für Investitionstätigkeit konnten Mehreinzahlungen in Höhe von insgesamt 1.143.443,08 € erzielt werden, die u.a. aus Landesförderungen in Höhe von 489.900,00 € (davon 462.000 € für den Kindergartenbau), aus Förderungen vom Landkreis und Gemein-den in Höhe von 546.609,89 € (davon 150.000 € zum Bau des Theaters, 302.506,87 € für den Ausbau von Gewerbegebieten) und aus dem Kostenanteil der Stiftung Hochschule Os- nabrück für nutzungsbedingte Umbauarbeiten in Höhe von 89.801,68 € resultieren. Zudem konnte der Ansatz bei den Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen um 483.659,21 € überschritten werden. Dies resultiert im Wesentlichen aus dem Verkauf von Grundstücken und Gebäuden in Höhe von 466.265,00 €. Bei den Einzahlungen aus dem Erwerb von Finanzvermögensanlagen ist eine deutliche Ab-weichung gegenüber dem Planwert zu verzeichnen (8.272.400 €). Im Bereich der Auslei-hungen entstanden Mindereinzahlungen von 7.457.535,56 €. Geplant waren Gewährungen von Ausleihungen an die Eigenbetriebe und an den Zweckverband Volkshochschule i. H. v. insgesamt 8.200.000 €, wovon keine erforderlich wurde. Es erfolgte in 2015 lediglich eine Rückzahlung für eine Ausleihung des Eigenbetriebes Emslandhallen aus 2014 i. H. v. 700.000 €. Anzumerken ist, dass dieses Verfahren zukünftig umgestellt wird. Die durch die Stadt gewährten Ausleihungen werden ab 2017 aufgrund geänderter Vorgaben nur noch als „Durchlaufende Posten“ im neuen Konto 16541 „Gemeinden (Cashpool)“ in der Bilanz akti-visch dargestellt. Die Auszahlungen für Investitionstätigkeit betragen 11.342.151,82 € und liegen 8.835.248,18 € unter dem Ansatz in Höhe von 20.177.400 €. Die Abweichung bei den Einzahlungen für den Erwerb von Finanzvermögensanlagen findet sich entsprechend bei den Auszahlungen wieder. Hier sind bei einem Ansatz von 8.285.000 € Minderauszahlungen von 8.217.872,24 € zu verzeichnen, da die geplanten Ausleihungen nicht in Anspruch genommen wurden.

Der Saldo aus Ein- und Auszahlungen für Investitionstätigkeit verbessert sich von ursprüng-lich geplanten -9.689.200 € auf -6.860.393,00 €. Im Rahmen der Finanzierungstätigkeit sind Auszahlungen für Kredittilgungen in Höhe von 1.268.901,13 € erfolgt. Bei den Einzahlungen standen dem Ansatz in Höhe von 5.393.000 € tatsächliche Einzahlun-gen in Höhe von 6.225.000,00 € gegenüber. Die Kreditermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 8.310.600 € (inkl. Kreisschulbaukasse) wurde in das Haushaltsjahr 2015 übertragen, sodass insgesamt eine Kreditermächtigung in Höhe von 13.478.600 € bestand. Aus der Kreditermächtigung 2014 wurden 6 Mio. € für den Kernhaushalt der Stadt Lingen aufgenommen. Die Kreditermächtigung 2015 in Höhe von 5.393.000 € wurde in das Jahr 2016 übertragen und bislang nicht in Anspruch genommen. Im 1. Nachtragshaushalt 2015 wurde zusätzliche eine Kreditermächtigung in Höhe von 225.000 € für die St. Antonie Gasthauskasse eingeplant, die auch in Anspruch genommen wurde. Unter Berücksichtigung der haushaltsunwirksamen Ein- und Auszahlungen veränderte sich der Bestand der liquiden Mittel von 4,4 Mio. € zum 31.12.2014 auf 10,8 Mio. € zum 31.12.2015. Dabei ist zu beachten, dass der Liquiditätsbestand in einem erheblichen Maße durch noch zu übertragene Haushaltsausgabereste von 6,8 Mio. € gebunden ist. Außerdem sind die Verbindlichkeiten sowie die zahlungswirksamen Rückstellungen davon zu bedienen. Unter Berücksichtigung der noch zu realisierenden Einnahmen und Forderungen ergibt sich ein nicht gedeckter Kassenbestand in Höhe von 2.020.318 €. Im Haushaltsjahr 2015 standen der Stadtkasse nicht ständig liquide Mittel zur Verfügung, sodass im Laufe des Jahres Liquiditätskredite bis zu einer maximalen Höhe von 14 Mio. € benötigt wurden.

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Die Gesamtverschuldung (Ist-Verschuldung) der Stadt Lingen (Ems) betrug am Ende des Haushaltsjahres 2014 = 29.141.758,11 € am Ende des Haushaltsjahres 2015 = 34.097.856,98 €

Der Anstieg der Verschuldung von 2014 zu 2015 von 4.956.098,87 € ergibt sich aus folgenden Veränderungen: 1. Neuaufnahme von Krediten (ohne Umschuldung) einschl. sonstiger Zugänge = 6.225.000,00 € 2. abzüglich ordentlicher Tilgung und sonstiger Abgänge = 1.268.901,13 € Die Pro-Kopf-Verschuldung betrug zum Jahresende 2014 bei einer Einwohnerzahl von 52.503 = 555,05 € Sie erhöhte sich bis zum Jahresende 2015 bei einer Einwohnerzahl von 53.284 auf = 639,93 € (Die Einwohnerzahlen beziehen sich auf die Daten vom Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnolo-gie Niedersachsen zum 31.12.2014 und 31.12.2015.)

Die Verschuldung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Lingen, des Eigenbetriebes Zent-rale Gebäudewirtschaft Lingen (Ems) und des Eigenbetriebes Emslandhallen hat sich im Jahre 2015 wie folgt entwickelt:

Stadtentwässerung Zentrale Gebäudewirtschaft

Emslandhallen

Stand Ende 2014 21.511.609,02 € 3.615.271,72 € 6.936.325,87 € Stand Ende 2015 22.634.756,07 € 3.379.058,54 € 6.785.056,86 € Mehr-/Minderverschuldung 1.123.147,05 € -236.213,18 € 151.269,01 €- Die Bilanzsumme der Kernverwaltung erhöhte sich von 354.259.367,17 € zum 31.12.2014 auf 365.853.840,21 € zum 31.12.2015 (Anstieg um 3,27 %). Die Nettoposition erhöhte sich von 281.618.108,75 € zum 31.12.2014 auf 284.848.730,70 € zum 31.12.2015. Die Schulden lt. Bilanz (Passiva Nr. 2) erhöhten sich von 33.937.104,08 € zum 31.12.2014 auf 38.715.094,16 € zum 31.12.2015.

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2. Überblick über das Haushaltsjahr 2016 Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wurde am 12.11.2015 im Rat der Stadt Lingen (Ems) verabschiedet. Der Haushaltsplan 2016 sah u. a. folgende Festsetzungen vor: 1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 1.1 der ordentlichen Erträge auf 95.984.000 Euro 1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 101.519.600 Euro 1.3 der außerordentlichen Erträge 330.400 Euro 1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 309.500 Euro 2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 93.370.800 Euro 2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 93.035.700 Euro 2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 11.525.400 Euro 2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 18.692.900 Euro 2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 7.096.100 Euro 2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 1.431.300 Euro Nachrichtlich: Gesamtbetrag - der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 111.992.300 Euro - der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 113.159.900 Euro Zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Haushaltssatzung 2016 wurde bereits verwal-tungsseitig darauf hingewiesen, dass der Fehlbetrag des letzten Jahres des Planungszeit-raumes (bis 2018) von der Überschussrücklage nicht mehr vollständig abgedeckt werden konnte. Daher sollte eine produktbezogene Aufgabenkritik durchgeführt werden. Im 1. Nachtragshaushalt 2016 wurden die Ansätze im Zusammenhang mit der Unterbrin-gung und Betreuung von Flüchtlingen und die Ansätze im Produkt 611.998.00 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen aktualisiert. Der 1. Nachtrag zur Haus-haltssatzung wurde am 21.06.2016 beschlossen und sah u.a. folgende Festsetzungen vor:

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die bisherigen festgesetzten

Gesamt-beträge

–Euro-

erhöht

um

-Euro-

vermindert

um

-Euro-

und damit der Gesamtbetrag

des Haus-haltsplans

einschließlich der Nachträge festgesetzt auf

-Euro-

1 2 3 4 5 Ergebnishaushalt ordentliche Erträge 95.984.000 12.385.700 108.369.700 ordentliche Aufwendungen 101.519.600 6.850.100 108.369.700 außerordentliche Erträge 330.400 1.083.500 1.413.900 außerordentliche Aufwendungen 309.500 300.000 609.500 Finanzhaushalt Einzahlungen aus laufender Ver-waltungstätigkeit

93.370.800 12.406.600 105.777.400

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

93.035.700 5.017.700 98.053.400

Einzahlungen für Investitionstätig-keit

11.525.400 325.200 11.850.600

Auszahlungen für Investitionstä-tigkeit

18.692.900 221.000 18.913.900

Einzahlungen für Finanzie-rungstätigkeit

7.096.100 6.176.700 919.400

Auszahlungen für Finanzie-rungstätigkeit

1.431.300 148.800 1.580.100

Nachrichtlich: Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushalts

111.992.300 12.731.800

6.176.700 118.547.400

Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushalts

113.159.900 5.387.500 118.547.400

Die Bücher des Haushaltsjahres 2016 sind noch nicht abgeschlossen. Im Ergebnis-haushalt wird nach dem jetzigen Stand der Erträge und Aufwendungen mit einem po-sitiven Ergebnis gerechnet.

3. Überblick über die Entwicklung und den Stand der Haushaltswirt- schaft im Haushaltsjahr 2017

3.1. Allgemeines Die Haushaltsgliederung Die Regelungen der Nds. Gemeindehaushalts- und –kassenverordnung (GemHKVO) schrei-ben u. a. vor, dass ein Ergebnishaushalt und ein Finanzhaushalt mit den gesetzlich normier-ten Erträgen und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen aufzustellen sind. Dieser Gesamthaushalt wird in Teilhaushalte gegliedert, wobei die örtliche Verwaltungsglie-

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derung Maßstab dieser Darstellung ist. Auf der Basis des aktuell geltenden Verwaltungsglie-derungsplanes sind somit nachfolgende 14 Teilhaushalte aufgestellt worden: Teilhaushalt 00 - Fachbereich Bildung, Jugendarbeit und Sport Teilhaushalt 01 - Fachbereich Personal und Innere Dienste Teilhaushalt 02 - Fachbereich Finanzen Teilhaushalt 03 - Fachbereich Bürgerservice, Recht und Ordnung Teilhaushalt 04 - Fachbereich Kultur Teilhaushalt 05 - Fachbereich Jugendhilfe, Arbeit und Soziales Teilhaushalt 06 - Fachbereich Stadtplanung und Hochbau Teilhaushalt 07 - Fachbereich Tiefbau Teilhaushalt 08 - Fachbereich Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Teilhaushalt 09 - Fachbereich Bauen und Umwelt Teilhaushalt 12 - Oberbürgermeisterbüro Teilhaushalt 14 - Rechnungsprüfungsamt Teilhaushalt 16 - Referat der Gleichstellungsbeauftragten Teilhaushalt 68 - Regiebetrieb Bauhof Alle Teilhaushalte sind entsprechend der gesetzlichen Regelung in Teilergebnis- und Teilfi-nanzhaushalte aufgeteilt worden und enthalten die jeweiligen Erträge / Aufwendungen bzw. Einzahlungen / Auszahlungen der entsprechenden Organisationseinheit. Die Teilfinanzhaus-halte weisen im Teil B weiterhin die Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach der jeweiligen Aufgabenzuordnung aus. Mit dem Haushalt 2017 wurden für die Stadt Lingen (Ems) 128 Produkte definiert. Aus die-sen 128 Produkten wurden aufgrund ihres Ressourcenaufkommens und ihrer politischen Bedeutung für die Stadt Lingen insgesamt 21 Produkte ausgewählt, die als sogenannte we-sentliche Produkte in besonderer Weise im Ergebnishaushalt dargestellt und beschrieben sind. Diesen wesentlichen Produkten wurden Ziele zugeordnet, deren Erreichbarkeit und Überprüfung mittels messbarer Leistungs- und Finanzkennzahlen erfolgen soll. Die definier-ten Ziele und Kennzahlen sind bei den jeweiligen Produkten des Ergebnishaushalts ausge-wiesen. Im vorliegenden Haushaltsplan werden die Produkte auf Ebene der Teilhaushalte zusammengefasst dokumentiert und die mehrjährige Entwicklung aufgezeigt. Mit diesen fi-nanzwirtschaftlichen Informationen im Jahresvergleich wird Verwaltung und Politik für die strategische Ausrichtung des Ressourceneinsatzes ein wesentliches Instrument zur Verfü-gung gestellt.

3.2. Ergebnishaushalt Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Haushaltsrisiken für 2017 Der Ergebnishaushalt 2017 setzt sich aus ordentlichen Erträgen i. H. v. 105.071.700 € und ordentlichen Aufwendungen i. H. v. 109.081.200 € zusammen. Hinzu kommen außerordent-liche Erträge i. H. v. 1.391.100 € und außerordentliche Aufwendungen i. H. v. 696.400 €. Das Gesamtvolumen der Erträge beträgt somit 106.462.800 € und das Gesamtvolumen der Auf-wendungen beträgt 109.777.600 €. Es ist ein Jahresfehlbetrag i. H. v. 3.314.800 € ausgewiesen, welcher sich aus dem Jahres-fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis i. H. v. 4.009.500 € und dem Jahresüberschuss im au-ßerordentlichen Ergebnis i. H. v. 694.700 € zusammensetzt.

Nach § 110 IV NKomVG soll der Haushalt in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Dies ist Voraussetzung für die dauernde Leistungsfähigkeit einer Kom-mune im Sinne von § 23 S. 1 Nr. 1 und 2 GemHKVO. Der Haushalt ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge mindestens dem Gesamtbetrag der ordentlichen

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Aufwendungen und der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge mindestens dem Ge-samtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen entspricht. Daneben sind die Liquidität der Kommune sowie die Finanzierung ihrer Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sicherzustellen. Auch wenn das Haushaltsjahr 2017 ein Defizit i. H. v. rund 3,3 Mio. € ausweist und damit die Vorgabe nach § 110 IV NKomVG nicht erfüllt wird, gelingt der Stadt Lingen (Ems) der Haus-haltsausgleich dennoch aus eigener Kraft. Gemäß § 110 V S.1 Nr. 1 NKomVG kann ein vo-raussichtlicher Fehlbetrag mit der Überschussrücklage (§ 123 Abs. 1 Satz 1 NKomVG) ver-rechnet werden. Da die Überschussrücklage zum 01.01.2017 unter Einbeziehung des ge-planten Jahresergebnisses 2016 einen voraussichtlichen Bestand von rund 20 Mio. € auf-weist, ist der Haushaltsausgleich für 2017 somit unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben gegeben. Der Haushalt der Stadt Lingen (Ems) ist im Wesentlichen geprägt durch die Höhe der Ge-werbesteuererträge. Im Rahmen der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wurde der Ansatz für die Gewerbesteuer für das Jahr 2016 aufgrund einmaliger positi-ver Effekte von 30 Mio. € auf 37 Mio. € angehoben. Die Folgejahre blieben aber unverändert bei einem Ansatz von 30 Mio. €. Zu Beginn der Haushaltsplanberatungen 2017 wurde für die Jahre 2017 – 2020 von einem Gewerbesteueraufkommen von 32 Mio. € pro Jahr ausgegan-gen. Im Verlauf der Beratungen ergaben sich jedoch Erkenntnisse, dass von Steuererstat-tungen auszugehen war. Der Ansatz wurde daher auf 30 Mio. € reduziert. Aus dem geringe-ren Gewerbesteueransatz ergeben sich reduzierte Verpflichtungen zur Zahlung der Gewer-besteuerumlage sowie zeitverzögert Verbesserungen aus der Umlagesystematik zum FAG und der Kreisumlage. Trotz der Reduzierung bei den Gewerbesteuererträgen konnte dennoch das noch im Fi-nanzplan 2016 für das Haushaltsjahr 2017 geplante Defizit im ordentlichen Ergebnishaushalt um 1.597.400 € reduziert werden. Die Höhe der Gewerbesteuer wird von wenigen großen steuerpflichtigen Betrieben geprägt, was auch in den Planungen für das Haushaltsjahr 2017 deutlich wird. Dies zeichnet die Ab-hängigkeit des Energiestandortes Lingen aus. Die Ergebnisrücklage kann genutzt werden, diese Schwankungen auszugleichen und die Handlungsoptionen zu sichern. Dies gilt sogar über den vorgelegten Planungszeitraum hinaus. Dennoch wird das Erfordernis der ständigen Optimierung der Aufgabenwahrnehmung deutlich. Hilfsinstrumente sind dabei auch die Fort-entwicklung der produktbezogenen Kennzahlen. Kurzfristige Sonderaufgaben, die zu finan-zieren sind, wie z.B. die Flüchtlingsbetreuung oder die notwendige Behebung der Schäden an den Turnhallen durch Einsturz, unterstreichen die Notwendigkeit eines ständigen Prozes-ses zur finanzwirtschaftlichen Steuerung. Hinzu kommt die Daueraufgabe der Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur für Jugend und Bildung, die es zu gewährleisten, aber auch zu unterhalten gilt. Wesentliche Aufgaben und Finanzvorgänge finden auch in den Beteiligun-gen statt. Daher ist es wichtig, diese nachhaltig zu steuern, um negative Effekte für den Kernhaushalt weitestgehend auszuschalten. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Entwicklung der Jahresergebnisse und der Rücklagen:

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Anhand der nachfolgenden Grafik lässt sich feststellen, zu welchen Anteilen der ordentliche Ergebnishaushalt von bestimmten Ertrags- bzw. Aufwandsarten bestimmt wird.

Sachkonto Bezeichnung Ergebnis Plan Plan Plan Plan Plan

Entwicklung der Ergebnisse zum 31.12. 2015 2016 2017 2018 2019 2020

2060 Ordentliches Ergebnis 1.281.905 € 1.414.200 € -4.009.500 € -1.711.000 € -2.639.500 € -2.849.800 €

- davon Ergebnis für Stiftungen und Kirchspielsmarkengemeinde

-18.255 € 24.500 € 21.700 € 22.000 € 22.200 € 22.600 €

2060 Außerordentliches Ergebnis 579.356 € 804.400 € 694.700 € 573.500 € 626.000 € 601.000 €

- davon Ergebnis für Stiftungen und Kirchspielsmarkengemeinde

6.708 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €

Bestand Bestand Plan Plan Plan Plan Plan

Bestände der Rücklagen zum 31.12. Ende 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020

201Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses

14.261.523 € 15.478.291 € 16.867.991 € 12.836.791 € 11.103.791 € 8.442.091 € 5.569.691 €

202Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses

1.502.967 € 2.075.614 € 2.880.014 € 3.574.714 € 4.148.214 € 4.774.214 € 5.375.214 €

204Zweckgebundene Rücklagen (Stiftungen)

1.907.720 € 1.896.173 € 1.920.673 € 1.942.373 € 1.964.373 € 1.986.573 € 2.009.173 €

Gesamtergebnis und Rücklagen

Nachrichtlich: Die Bestände der Rücklage der Jahre 2014 und 2015 werden zuzüglich der Überschüsse bzw. Defizite der entsprechenden Jahre ausgewiesen.

11

2,870,390,84

7,15

10,81

1,68

0,13

4,74

25,970,70

5,16

2,78

11,05

17,14

11,61

1,20

2,39

5,78

7,54

21,61

8,86

30,00

0,20

8,19

25,37

ordentliche Erträge und Aufwendungen 2017

Gesamt:

vorabdotierter Personalaufwand für Aktive und Passive

Erträge Aufwendungen

Sonstige Personal-ausgaben u. a.

Aufwendungen f. Sach-- u.

Dienstleistungen

Abschreibungen

Kreisumlage

Zuweisungen und Zuschüsse für

laufende Zwecke

Gewerbesteuerumlage

sonstige ordentliche Aufwendungen

105,07 109,08

Grundsteuer

Gewerbesteuer

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

öffentl.-rechtl. Entgelte

privatrechtl. Entgelte

Kostenerstattungen,

Defizit 4,01 Mio. €

Mio. Euro

Zinsen, ähnliche Aufwendungen

aktivierte Eigenleistung

Zinsen, ähnliche

sonst. ordentl. Erträge

andere Steuern u. Abgaben

Zuwendungen und allg. Umlagen

Sozialtransfer-aufwendungen

andere Transferaufwendungen

Sonderpostenerträge

sonst. Transfererträge

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3.2.1. ordentliche Erträge

Die Steuern und ähnlichen Abgaben mit einem Volumen von 66.784.900 € (2016 = 72.500.000 €, 2015 = 61.566.599,77 €) bestimmen die Erträge im ordentlichen Ergebnis-haushalt 2017. Gegenüber dem Haushaltsplan 2016 mussten die Erträge um 5.715.100 € reduziert werden. Die Steuerquote stellt das Verhältnis der Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben zu den ordentlichen Aufwendungen dar. Sie beträgt für das Jahr 2017 61,22 % (2016 = 66,90 %, 2015 = 61,86 %).

Diese Erträge werden in dem wesentlichen Produkt 611.998.00 Steuern, allgemeine Zu-weisungen, allgemeine Umlagen ausgewiesen. Dem Produkt sind folgende Erträge zuge-ordnet: • Die Grundsteuer A und B werden insgesamt auf 8.190.000 € festgesetzt. Im Jahr 2016

wurden 8.075.000 € veranschlagt.

• Der Ansatz der Gewerbesteuer wurde für das Haushaltsjahr 2017, bei einem unveränder-ten Steuerhebesatz von 395 Prozentpunkten, auf 30 Mio. € festgesetzt. Im Haushaltsjahr 2016 betrug der Ansatz für die Gewerbesteuer aufgrund einmaliger Effekte 37 Mio. €. Die Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen der letzten Jahre ist aus der nachfolgen-den Tabelle und der Grafik zu ersehen:

0,00%10,00%20,00%30,00%40,00%50,00%60,00%70,00%80,00%90,00%

Steuerquote

Rechnung

Haushalt

13

Die erheblichen Abweichungen in der Spalte 4 sind ein Indiz für die Unwägbarkeiten bei der Ermittlung des jährlichen Gewerbesteueransatzes.

Entwicklung der Gewerbesteuer-Einnahmen 2000 - 2016

1 2 3 4 5 6

JahrGesamtan- ordnungs-

soll

zum Vorjahr

in %

Vorauszah- lungen d. lfd.

Jahres

zum Vorjahr

in %

Orientie- rungsda- ten in %

Erstattungen/ Nachzahlungen

für Vorjahre (Saldo)

in %von 1

Haushalts- soll

Kassen-Ist

TEuro +/- TEuro +/- TEuro TEuro TEuro

2000 68.489 171,9 22.804 -1,1 0,8 45.685 66,7 42.437 68.068

2001 30.324 -55,7 28.274 24,0 3,5 2.050 6,8 23.008 30.204

2002 27.416 -9,6 27.646 -2,2 10,4 -230 -0,8 29.500 27.299

2003 51.866 89,2 24.439 -11,6 4,8 27.427 52,9 29.000 50.597

2004 69.189 33,4 14.858 -39,2 4,8 54.331 78,5 69.700 70.363

2005 28.501 -58,8 21.263 43,1 5,3 7.238 25,4 24.000 28.947

2006 34.486 21,0 48.615 128,6 3,9 -14.129 -41,0 7.000 34.374

2007 38.952 13,0 36.563 -24,8 -1,1 2.389 6,1 30.000 38.969

2008 64.040 64,4 43.522 19,0 4,2 20.518 32,0 55.000 56.100

2009 36.065 -43,7 32.394 -25,6 4,2 3.671 10,2 40.000 35.759

2010 12.243 -66,1 8.317 -74,3 -0,8 3.925 32,1 13.500 12.015

2011 53.159 334,2 36.088 333,9 7,6 17.072 32,1 45.000 52.361

2012 46.120 -13,2 34.663 -3,9 8,7 11.457 24,8 39.500 45.672

2013 30.902 -33,0 29.058 -16,2 4,0 1.844 6,0 39.500 38.540

2014 32.754 6,0 24.787 -14,7 3,3 7.967 24,3 35.000 33.364

2015 27.396 -16,4 22.079 -10,9 4,0 5.317 19,4 37.500 27.476

2016 39.097 42,7 35.363 60,2 3,9 3.734 9,6 37.000 39.572

*) Das Gesamtanordnungssoll wurde in 2008 um 8.056 TEuro einzelwertberichtigt. **) Im Anordnungssoll 2013 ist die veranlagungstechnische Abwicklung der Einzelwertberichtigung aus 2008 enthalten.

*)

**)

-20,00

-10,00

0,00

10,00

20,00

30,00

40,00

50,00

60,00

70,00

Mio. €

Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen

Vorauszahlungen des lfd. Jahres Erstattungen/Nachzahlungen für Vorjahre HHAnsatz 2017

14

• Der Ansatz beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer beläuft sich im Haushalts-

jahr 2017 auf 21.610.200 € (2016 21.374.900 €; Anstieg i. H. v. 235.300 €)

• Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wurde für das Haushaltsjahr 2017 mit 5.784.700 € festgelegt (2016 4.650.100 €; Anstieg i. H. v. 1.134.600 €). Die Gemeinden erhalten 2,2 % am Aufkommen der Umsatzsteuer. Im Jahr 2016 wurde zusätzlich ein Festbetrag von 500 Mio. € verteilt, der sich im Jahr 2017 auf 1.500 Mio. € erhöhte. (s. § 1 S. 3 Finanzausgleichsgesetz)

• Im Haushaltsjahr 2017 werden Schlüsselzuweisungen vom Land i. H. v. 5.591.400 € erwartet. Das sind 766.800 € weniger als im Haushaltsjahr 2016 veranschlagt wurden. Grund dafür ist die gestiegene Steuerkraft der Stadt Lingen (Ems) im Vergleich zum vorherigen Berechnungszeitraum.

• Für das Haushaltsjahr 2017 ist der Ansatz der Vergnügungssteuer auf 1 Mio. € fest-gesetzt worden. Im Vergleich zum Haushaltsjahr 2016 bedeutet das eine Reduzie-rung um 200.000 €. Sie erfolgte aufgrund der geänderten Rechtslage, die sich ab Juli 2017 durch das Nds. Glücksspielgesetz ergibt, welche im Ergebnis eine Reduzierung der Spielhallen vorsieht.

• Der Ansatz für die Erträge aus der Hundesteuer liegt, unverändert zum Haushaltsjahr 2016, bei 200.000 €.

• Der Ansatz für die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises wurde aufgrund der Festsetzung im Niedersächsischen Finanzverteilungsgesetz auf 2.264.100 € festge-legt. Der Ansatz 2016 lag bei 2.192.100 €.

• Da sich ein Teil der Gewerbesteuereinnahmen auf Vorjahre bezieht, sind zusätzlich Erträge aus der Verzinsung von Steuernachforderungen zu erwarten, die sich auf-grund bekannter Steuerfälle ergeben. Im Jahr 2017 liegt der Ansatz daher bei 800.000 €. Im Haushaltsjahr 2016 betrug er 300.000 €.

0,00

1,00

2,00

3,00

4,00

5,00

6,00

7,00

8,00

9,00

10,00

Mio. €

Schlüsselzuweisungen

15

Insgesamt kann beim Produkt 611.998.00 (Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemei-ne Umlagen) unter Hinzurechnung von Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen und –zuschüssen im Rahmen des FAG i. H. v. 271.500 € ein Ge-samtertrag i. H. v. 75.711.900 € (2016 = 81.621.800 €, 2015 = 74.761.284,75 €) ausgewie-sen werden. Bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sind Erträge i. H. v. 17.137.300 € (2016 = 17.992.400 €, 2015 = 20.217.388,12 €) veranschlagt. Neben den bereits aufgeführten Schlüsselzuweisungen und den Zuweisungen für die Aufgaben des übertragenen Wirkungs-kreises beinhaltet dies im Wesentlichen die Zuweisungen vom Landkreis Emsland für die Jugendhilfe i. H. v. 6.460.500 € (2016 = 5.998.200 €, 2015 = 6.015.420 €) und die Mittel vom Land für das letzte beitragsfreie Kindergartenjahr i. H. v. 650.000 € (2016 = 650.000 €, 2015 = 669.180,00 €). Aus den vielfältigen Investitionszuweisungen und –zuschüssen im Finanzhaushalt können im Jahr 2017 Auflösungserträge aus Sonderposten i. H. v. 2.784.400 € (2016 = 2.693.400 €, 2015 = 2.867.525,13 €) veranschlagt werden. Davon entfallen 1.216.800 € auf die Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuweisungen und –zuschüssen (2016 = 1.069.100 €, 2015 = 1.158.614,55 €), 1.292.800 € auf die Auflösung von Beiträgen und ähnlichen Entgelten z. B. Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge (2016 = 1.348.700 €, 2015 = 1.431.935,34 €) und 271.500 € auf die Auflösung aus Investitionszuweisungen im Rahmen des FAG (2016 = 271.500, 2015 = 271.555,89 €). Die sonstigen Transfererträge sind mit 698.000 € (2016 = 500.000 €, 2015 = 517.821,48 €) veranschlagt. Dabei handelt es sich u. a. um Kostenbeiträge bei der Förderung von Einrich-tungen der Tagespflege (Tagesmütter) und Ersatzleistungen von Dritten im Rahmen des Un-terhaltsvorschussgesetzes.

16

2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020

€ € € € € € € € € € € €51.459 51.177 51.007 51.832 52.158 52.503 53.284 53.284 53.284 53.284 53.284 53.284

Einwohner Einwohner Einwohner Einwohner Einwohner Einwohner Einwohner Einwohner Einwohner Einwohner Einwohner EinwohnerErträge

Grundsteuer A 1a 224.945 213.062 219.405 257.162 258.660 240.446 240.957 245.000 260.000 260.000 260.000 260.000

Grundsteuer B 1a 6.360.702 6.383.247 6.458.544 7.240.314 7.555.814 7.590.860 7.715.848 7.830.000 7.930.000 8.030.000 8.130.000 8.230.000

Gew erbesteuer nach Ertrag

1a 36.022.278 11.954.727 53.325.166 44.843.359 30.809.260 32.753.982 27.395.949 37.000.000 30.000.000 30.000.000 30.000.000 30.000.000

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

1a 13.480.876 12.964.081 13.879.488 15.968.541 17.260.802 18.534.049 20.361.917 21.374.900 21.610.200 22.798.800 23.938.700 25.255.300

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

1a 4.268.477 4.335.502 4.599.165 4.239.690 4.292.534 4.382.626 4.527.597 4.650.100 5.784.700 6.305.900 6.081.100 6.167.600

Vergnügungssteuer 1a 345.672 404.098 481.845 612.590 942.720 927.988 1.126.080 1.200.000 1.000.000 800.000 800.000 800.000

Hundesteuer 1a 116.798 128.036 135.548 135.571 143.528 189.011 198.252 200.000 200.000 200.000 200.000 200.000

Schlüsselzuw eisungen 1b 0 0 9.339.856 0 4.034.008 512.944 8.930.184 6.358.200 5.591.400 8.583.600 7.536.500 7.106.000

Zuw eisungen für Aufgaben des übertr. Wirkungskreises

1b 1.903.275 1.885.256 1.898.600 1.917.264 1.951.624 2.050.912 2.125.992 2.192.100 2.264.100 2.309.400 2.355.600 2.402.700

Erträge aus der Auflösung von Sonderposten

1b 0 0 0 459.029 356.770 271.556 271.556 271.500 271.500 266.400 256.100 245.600

Verzinsung von Steuernachforderungen

1d 1.345.739 1.235.665 9.228.495 1.222.470 205.625 1.336.839 1.255.863 300.000 800.000 200.000 200.000 200.000

Wertberichtigungen 1d 0 0 -466.043 1.344.641 8.347.879 237.018 611.090 0 0 0 0 0

Summe 64.068.763 39.503.675 99.100.070 78.240.630 76.159.224 69.028.231 74.761.285 81.621.800 75.711.900 79.754.100 79.758.000 80.867.200

Euro pro Kopf 1.245 772 1.943 1.510 1.460 1.315 1.403 1.532 1.421 1.497 1.497 1.518

Aufwendungen

Gew erbesteuerumlage 1c 8.769.227 241.212 15.545.119 3.556.989 6.732.091 5.828.097 4.755.571 6.463.300 5.164.600 5.164.600 5.164.600 5.164.600

Entschuldungsumlage 1c 0 0 0 149.112 115.680 126.048 120.496 128.200 130.000 130.000 130.000 130.000

Finanzausgleichsumlage 1c 3.130.432 2.046.456 0 2.742.632 0 0 0 0 0 0 0

Rückst. Finanzausgl.Umlage

1c 0 0 2.797.864 -2.797.864 0 0 0 0 0 0 0

Kreisumlage 1c 31.795.288 26.483.328 19.501.088 30.250.256 23.568.808 26.256.848 24.987.896 26.610.300 26.829.400 27.014.600 27.343.200 27.674.500

Rückst. Kreisumlage 1c 0 0 7.525.984 -7.525.984 0 120.680 433.900 -861.000 0 0

Verzinsung von Steuererstattungen

1d 160.150 452.182 2.687.239 306.629 71.182 1.346.081 237.642 500.000 1.000.000 100.000 100.000 100.000

Wertberichtigungen 1d 0 0 0 425.947 394.865 15.034 264.871 0 0 0 0

Summe 43.855.097 29.223.178 48.057.294 27.107.717 30.882.626 33.572.108 30.487.156 34.135.700 32.263.000 32.409.200 32.737.800 33.069.100

Euro pro Kopf 852,23 571,02 942,17 522,99 592,10 639,43 572,16 640,64 605,49 608,24 614,40 620,62

Netto 20.213.665 10.280.497 51.042.776 51.132.914 45.276.598 35.456.123 44.274.129 47.486.100 43.448.900 47.344.900 47.020.200 47.798.100

Euro pro Kopf 392,81 200,88 1.000,70 986,51 868,07 675,32 830,91 891,19 815,42 888,54 882,45 897,04

lt. § 6 S. 3 Nr. 1

GemHKVO

Entwicklung der Steuern, allgemeinen Zuweisungen und allgemeinen Umlagen (Produkt 611.998.00)

17

Die öffentlich-rechtlichen Entgelte sind mit 4.744.700 € (2016 = 3.470.600 €, 2015 = 4.211.916,41 €) veranschlagt. Sie enthalten Verwaltungsgebühren i. H. v. 1.508.300 € (2016 = 1.507.600 €, 2015 = 1.722.123,37 €) und Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte i. H. v. 3.236.400 € (2016 = 1.963.000 €, 2015 = 2.489.793,04 €). Der Anstieg bei den Benut-zungsgebühren und ähnlichen Entgelten um 1.273.400 € im Vergleich zum Haushaltsjahr 2016 ist im Wesentlichen darauf zurück zu führen, dass der Ansatz für die Erstattung der Mietaufwendungen im Bereich der Flüchtlingsunterbringung angehoben wurde. Entspre-chend wurde auch die Erstattung des Landkreises Emsland an die Stadt Lingen (Ems) für die Unterbringung um 770.000 € angehoben. Zusätzlich wurde die Abwasserabgabe für Di-rekteinleiter erstmals mit 454.400 € im Haushaltsplan veranschlagt. Der Ansatz für privatrechtliche Entgelte wurde auf 1.684.500 € festgesetzt (2016 = 1.632.200 €, 2015 = 1.712.844,59 €). Die privatrechtlichen Entgelte setzten sich aus Mieten und Pachten i. H. v. 621.800 € (2016 = 656.000 €, 2015 = 571.191,58 €), aus Erträgen aus Verkäufen i. H. v. 206.600 € (2016 = 206.900 €, 2015 = 195.212,01 €) und aus sonstigen pri-vatrechtlichen Entgelten (u. a. die Eintrittsgelder im Bereich des Theaters und des Jugend-zentrums) i. H. v. 856.100 € (2016 = 769.300 €, 2015 = 946.441,00 €) zusammen. Kostenerstattungen und Kostenumlagen sind i. H. v. 7.146.500 € (2016 = 6.136.000 €, 2015 = 3.843.899,79 €) veranschlagt. Hier werden die Aufwendungen aus laufender Verwal-tungstätigkeit erstattet, die eine Stelle für eine andere erbracht hat. Beispielhaft sind hier die Erstattungen vom Land für unbegleitete minderjährige Ausländer i. H. v. 2.121.100 €, die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz vom Land i. H. v. 1.100.000 €, die Erstat-tung des Landkreises für die Betreuung von Asylbewerbern i. H. v. 775.000 € und die Erstat-tungen vom Landkreis für die Aufgaben des Arbeitslosengeld II i. H. v. 720.000 € veran-schlagt. Außerdem sind hier die Erstattungen der Eigenbetriebe und der städtischen Beteili-gungen für Aufwendungen, die aus dem Kernhaushalt der Stadt Lingen (Ems) getragen wer-den, veranschlagt. Der Anstieg im Vergleich zum Haushaltsjahr 2016 i. H. v. rd. 1 Mio. € ist im Wesentlichen auf die zusätzlichen Aufgaben im Rahmen der Änderung des Unterhalts-vorschussgesetzes und den Aufgaben, die im Bereich der Betreuung und Unterbringung von Asylbewerbern anfallen, zurückzuführen. Bei den Zinsen und ähnlichen Finanzerträgen beträgt der Planansatz 836.000 € (2016 = 370.200 €, 2015 = 1.367.532,06 €). Im Wesentlichen ist hier die Verzinsung von Steuernach-forderungen i. H. v. 800.000 € veranschlagt. Im Vergleich zum Haushaltsjahr 2016 wurde dieser Ansatz aufgrund bekannter Steuerfälle um 500.000 € erhöht. Bei den aktivierten Eigenleistungen ist ein Ansatz in Höhe von 390.300 € (2016 = 192.700 €, 2015 = 330.322,86 €) vorgesehen. Aktivierte Eigenleistungen stellen den monetären Wert der von der Gemeinde selbst hergestellten Vermögensgegenstände für die eigene Aufga-benerledigung dar. Die sonstigen ordentlichen Erträge sind i. H. v. 2.865.100 € (2016 = 2.882.200 €, 2015 = 4.179.177,04 €) geplant. Im Wesentlichen sind hier die Konzessionsabgaben i. H. v. 2.528.000 € (2016 = 2.528.000 €, 2015 = 2.613.400,00 €) enthalten. Nachrichtlich: Gemäß § 15 III GemHKVO wurden innere Verrechnungen und damit interne Leistungen zwi-schen den Teilergebnishaushalten im Haushalt veranschlagt. Diese führen zu Erträgen in 2017 i. H. v. 5.638.000 € (2016 = 5.223.700 €, 2015 = 5.290.539,79 €).

18

3.2.2. ordentliche Aufwendungen

Die Aufwendungen für aktives Personal belaufen sich auf 24.922.600 € (2016 = 24.551.000 €, 2015 = 24.403.856,75 €), von denen 24.119.600 € (2016 = 23.279.600 €, 2015 = 22.353.840,64 €) zahlungswirksam sind. Die Differenz zwischen dem zahlungswirksamen und zahlungsunwirksamen Aufwand i. H. v. 803.000 € ist auf folgende Sachverhalte zurück zu führen:

• Zuführung zur Pensionsrückstellung für aktive Beamte (Sachkonto 40510003) i. H. v.

671.000 € • Zuführung zur Beihilferückstellung für aktive Beamte und tariflich Beschäftigte (Sach-

konto 40610003) i. H. v. 100.000 € • Zuführung zur Altersteilzeitrückstellung (Sachkonto 407230003) i. H. v. 32.000 €

Die Personalintensität, also das Verhältnis der Personalaufwendungen zu den ordentlichen Aufwendungen liegt bei 22,85 % (2016 = 22,65 %, 2015 = 24,52 %).

Von den Aufwendungen für aktives Personal i. H. v. 24.922.600 € sind 24.722.000 € (2016 = 24.313.200 €, 2015 = 24.179.572,67 €) als echter und damit vorab dotierter Personalauf-wand veranschlagt. Die vorabdotierten Personalaufwendungen prägen die ordentlichen Auf-wendungen mit 22,66 % (2016 = 22,44 %, 2015 = 24,29 %). Im budgetierten Bereich wurden zusätzlich Aufwendungen für aktives Personal i. H. v. 200.600 € veranschlagt (2016 = 237.800 €, 2015 = 224.284,08 €). Dies ist für die Zahlung von Honoraren, Aufwendungen für Bundesfreiwilligendienstler, Beiträge an den Gemein-deunfallverband und ähnliche Beschäftigungsentgelte vorgesehen.

21,50%

22,00%

22,50%

23,00%

23,50%

24,00%

24,50%

25,00%

Rechnung2012

Rechnung2013

Rechnung2014

Rechnung2015

Haushalt2016

Haushalt2017

Personalintensität

Rechnung

Haushalt

19

Folgende vorab dotierte Erträge i. H. v. insgesamt 1.186.200 € (2016 = 982.500 €, 2015 = 1.346.666,12 €) stehen den vorab dotierten Aufwendungen gegenüber: • Die Auflösung der Altersteilzeitrücklage ist mit einem Betrag i. H. v. 8.500 € (2016 =

27.000 €, 2015 = 0,00 €) veranschlagt. • Zuweisungen vom Landkreis Emsland für die Schulsozialarbeit sind mit einem Betrag i.

H. v. 50.000 € (2016 = 25.000 €, 2015 = 23.768,00 €) geplant. • Bereits seit 2005 werden die Aufgaben des Arbeitslosengeldes II entsprechend des Opti-

onsmodells vom Landkreis Emsland bzw. von der Stadt Lingen (Ems) im Wege der Her-anziehung durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag wahrgenommen. In diesem Bereich wurden insoweit personelle Aufstockungen notwendig. Hier erfolgt die Finanzierung über eine Kostenerstattung (Sachkonto 34820003) i. H. v. 720.000 € (2016 = 720.000 €, 2015 = 719.675,60 €).

• Aktivierte Eigenleistungen sind i. H. v. 385.300 € (2016 = 187.700, 2015 = 265.401,45 €) veranschlagt.

• weitere zahlungswirksame Erstattungen i. H. v. 22.400 €

Die Aufwendungen für Versorgung sind mit einem Ansatz i. H. v. 651.000 € (2015 = 148.000 €, 2015 = -331.427,90 €) veranschlagt. Dabei sind 175.000 € (2016 = 178.400 €, 2015 = 224.191,10 €) für die Beihilfeumlagekasse für Pensionäre zahlungswirksam. Nachrichtlich:

• Die Aufwendungen für die ehrenamtliche Tätigkeit der Rats- und Ortsratsmitglieder be-laufen sich im Haushaltsjahr 2017 auf 434.600 € (2016 = 341.600 €, 2015 = 324.830,73 €). Sie sind in den sonstigen ordentlichen Aufwendungen in Zeile 19 enthalten.

• Bei den Eigenbetrieben der Stadt Lingen (Ems) fallen zusätzlich folgende Personalauf-wendungen an, die jeweils in den Wirtschaftsplänen ausgewiesen sind:

2016 2017

Emslandhallen Lingen 881.700 € 900.000 €Stadtentwässerung Lingen 1.601.000 € 1.634.000 €Zentrale Gebäudewirtschaft Lingen (Ems) 2.431.200 € 2.460.300 €

Insgesamt 4.913.900 € 4.994.300 € Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen belaufen sich auf 8.635.300 € (2016 = 8.203.100 €, 2015 = 6.689.231,01 €). Sie setzen sich aus folgenden Positionen zusammen:

Die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens ist mit einem Ansatz i. H. v. 2.205.600 € veranschlagt. Es ist zu beachten, dass zusätzlich für die Gebäudeunterhaltung und –bewirtschaftung, die durch den Eigenbetrieb Zentrale Gebäudewirtschaft durchgeführt wird,

2015 2016Ergebnis Ansatz Ansatz % der ordentlichen

Aufwendungen

421 Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens 1.871.584,78 € 3.007.900,00 € 2.205.600 € 2,02%

422 Unterhaltung des beweglichen Vermögens, Erwerb gVg 701.382,22 € 762.200,00 € 1.106.400 € 1,01%

423 Mieten, Pachten und Leasing 542.620,30 € 588.200,00 € 1.351.800 € 1,24%

424 Bewirtschaftung der Grundstücke u. baulichen Anlagen 328.589,22 € 374.600,00 € 388.200 € 0,36%

425 Haltung von Fahrzeugen 386.483,91 € 467.100,00 € 470.200 € 0,43%

426 Besondere Aufwendungen für Beschäftigte 243.217,38 € 273.700,00 € 297.100 € 0,27%

427 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 2.232.764,18 € 2.312.600,00 € 2.404.000 € 2,20%

428 Verbrauch von Vorräten 102.631,82 € 144.600,00 € 136.000 € 0,12%

429 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen 279.957,20 € 272.200,00 € 276.000 € 0,25%

6.689.231,01 € 8.203.100,00 € 8.635.300 € 7,92%

Kontenart

Summe

2017

20

ein Ansatz i. H. v. 6.109.000 € für das Haushaltsjahr 2017 veranschlagt ist (Zeile 19 sonstige ordentliche Aufwendungen). Bei der Unterhaltung des beweglichen Vermögens, Erwerb geringwertiger Vermögensge-genstände ist ein Ansatz i. H. v. 1.106.400 € veranschlagt. Der Anstieg i. H. v. 344.200 € ist im Wesentlichen darauf zurück zu führen, dass die Wertgrenze für geringwertige Vermö-gensgegenstände aufgrund einer Gesetzesänderung von 150 auf 1.000 Euro angehoben wurde. Die ehemaligen Sammelposten (150 – 1.000 Euro) sind somit nun im Ergebnishaus-halt veranschlagt.

Abschreibungen sind im Haushaltsplan 2017 i. H. v. 7.543.600 € veranschlagt (2016 = 7.227.400 €, 2015 = 8.519.347,03 €). Abschreibungen sind die buchmäßige Abbildung der Wertminderung von längerfristig dienenden abnutzbaren Vermögensgegenständen im Haus-haltsjahr (§ 59 Nr. 1 GemHKVO). Hierunter werden auch die Verluste der Eigenbetriebe, die nicht zahlungswirksam durch die Kernverwaltung ausgeglichen werden und infolgedessen mit der Kapitalrücklage des jeweiligen Betriebes verrechnet werden, ausgewiesen. Der Abschreibungsaufwand gliedert sich wie folgt:

Die Abschreibungsintensität liegt bei 6,14 % (2016 = 5,97 %, 2015 = 6,32 %). Es handelt sich dabei um das Verhältnis der Abschreibungen auf immaterielles Vermögen und Sach-vermögen i. H. v. 6.692.400 € (2016 = 6.472.200 €, 2015 = 6.287.884,60 €) zu den ordentli-chen Aufwendungen,.

Die Abschreibung auf sonstiges Finanzvermögen i. H. v. 851.200 € setzt sich aus dem ge-planten Verlust des Eigenbetriebes Emslandhallen i. H. v. 758.200 € (2016 = 701.400 €, 2015 = 1.441.233,07 €) und dem geplanten Verlust des Eigenbetriebes Zentrale Gebäude-wirtschaft i. H. v. 93.000 € (2016 = 53.800 €, 2015 = 0,00 €) zusammen. Dem Eigenbetrieb Emslandhallen wird seit dem Haushaltsjahr 2014 ein jährlicher zahlungs-wirksamer Betriebskostenzuschuss i. H. v. 1.280.000 € gewährt, da im reinen Geschäftsbe-trieb des Eigenbetriebes kein positiver Zahlungsmittelüberschuss erzielt wird. Der Zuschuss

2015 2016 2017Ergebnis Ansatz Ansatz

471 Abschreibungen auf immaterielles Vermögen u. Sachvermögen 6.287.884,60 € 6.472.200 € 6.692.400 € 472 Abschreibung auf Finanzvermögen: 2.231.462,43 € 755.200 € 851.200 €

Summe 8.519.347,03 € 7.227.400 € 7.543.600 €

Kontenart

4,80%

5,00%

5,20%

5,40%

5,60%

5,80%

6,00%

6,20%

6,40%

Rechnung2012

Rechnung2013

Rechnung2014

Rechnung2015

Haushalt2016

Haushalt2017

Abschreibungsintensität

Rechnung

Haushalt

21

wird als außerordentlicher Ertrag beim Eigenbetrieb verbucht und als Aufwand im städti-schen Ergebnishaushalt ausgewiesen (vgl. Anlage 6). Im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Zentrale Gebäudewirtschaft (Anlage 8) ist im Haus-haltsjahr 2017 ein Fehlbetrag i. H. v. 93.000 € ausgewiesen. Dieses Defizit entsteht insbe-sondere dadurch, dass den steigenden Kosten für Verwaltung und Betrieb ein reduzierter fi-nanzieller Aufwand im Servicebereich (und damit die Berechnungsgrundlage für den Verwal-tungskostenzuschlag) gegenüber steht. Dagegen sind die zu erbringende Leistungen der ZGW für die Stadt in den letzten Jahren angestiegen, denen kein finanzieller Aufwand ge-genübersteht. Das sind vor allem zusätzliche Aufgaben wie beispielhaft die Personaleinsatz-planung in der Essenausgabe, die ständig sich verschärfenden Sicherheitsvorschriften (Blitz- und Brandschutz, Trinkwasserhygiene usw.) und die Mitwirkung bei der Unterbringung von Asylbewerbern. Daher wurde in 2016 erstmals und auch im Haushaltsjahr 2017 die Zahlung eines Zuschusses über 40.000 € als Ausgleich vorgesehen.

Der Ansatz für Zinsen und ähnliche Aufwendungen beträgt 2.386.100 € (2016 = 1.908.400 €, 2015 = 1.557.307,28 €). Die Erhöhung des Ansatzes i. H. v. 477.700 € ist im Wesentlichen auf die Erhöhung des Ansatzes für die Verzinsung von Steuernachforderungen i. H. v. 500.000 € auf 1 Mio. € zurück zu führen. Die Erhöhung des Ansatzes wurde aufgrund be-kannter Steuerfälle vorgenommen. Die Zinslastquote als Verhältnis der Zinsaufwendungen zu den ordentlichen Aufwendungen liegt bei 2,19 % (2016 = 1,76 %, 2015 = 1,56 %).

Die Transferaufwendungen sind i. H. v. 54.021.600 € (2016 = 54.395.600 €, 2015 = 49.186.208,26 €) veranschlagt, womit sie als größter Aufwandsblock einen Anteil i. H. v. 49,52 % der ordentlichen Aufwendungen bilden. Transferaufwendungen entstehen durch die Übertragung von Ressourcen auf Dritte ohne Gegenleistungsverpflichtung. Es sind folgende Transferaufwendungen zu differenzieren:

0,00%

0,50%

1,00%

1,50%

2,00%

2,50%

3,00%

Rechnung2012

Rechnung2013

Rechnung2014

Rechnung2015

Haushalt2016

Haushalt2017

Zinslastquote

Rechnung

Haushalt

2015 2016Ergebnis Ansatz Ansatz % der

ordentlichen Aufwendungen

431 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 10.618.784,79 € 11.207.500 € 11.702.700 € 10,73%433 Sozialtransferaufwendungen 8.582.780,47 € 9.552.400 € 11.055.900 € 10,14%434 Gewerbesteuerumlage 4.755.571,00 € 6.463.300 € 5.164.600 € 4,73%437 Allgemeine Umlagen 25.229.072,00 € 27.172.400 € 26.098.400 € 23,93%

49.186.208,26 € 54.395.600 € 54.021.600 € 49,52%

Kontenart

Summe

2017

22

• Die Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke i. H. v. 11.702.700 € enthalten die

Zuweisungen und Zuschüsse in verschiedenen Bereichen, die der Anlage zum Vorbericht zu entnehmen sind.

• Schuldendiensthilfen sind nicht veranschlagt. • Die Sozialtransferaufwendungen betragen 11.055.900 €. Diese Aufwendungen beziehen

sich überwiegend auf familienergänzende und –ersetzende Hilfen. Die Transferleistungen u. a. nach dem SGB werden seit 2012 direkt über den Haushalt des Landkreises Emsland verbucht und bei der Stadt Lingen nur noch als durchlaufende Gelder berücksichtigt.

• Die Gewerbesteuerumlage ist mit einem Ansatz i. H. v. 5.164.600 € veranschlagt. • Allgemeine Umlagen sind i. H. v. 26.098.400 € veranschlagt.

Im Wesentlichen ist dort die Kreisumlage mit einem Ansatz i. H. v. 25.968.400 € berück-sichtigt. Der Ansatz für die Kreisumlage setzt sich zum einen aus der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2017 i. H. v. 26.829.400 € sowie der Auflösung einer im Vorjahr gebildeten Rückstellung i. H. v. 861.000 €, die den Aufwand reduziert, zusammen. Die Entwicklung der Kreisumlage stellt sich wie folgt dar:

• Für das Haushaltsjahr 2017 sowie die Folgejahre ist keine Finanzausgleichsumlage an das Land veranschlagt.

• Für den Entschuldungsfonds ist ein Ansatz i. H. v. 130.000 € veranschlagt (2016 = 128.200 €, 2015 = 120.496,00 €). Der Fonds soll je zur Hälfte von den niedersächsischen Kommu-nen und dem Land Niedersachsen mit finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Finanzstar-ke Kommunen leisten dabei im Sinne einer solidarischen Finanzierung einen höheren Bei-trag als finanzschwächere Kommunen. Im Fokus des Entschuldungsfonds stehen hierbei alle niedersächsischen Kommunen, die trotz erheblicher Konsolidierungsbemühungen nicht in der Lage sind, ihren Haushalt auszugleichen.

Jahr

23

Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen sind i. H. v. 10.921.000 € veranschlagt (2016 = 10.522.000 €, 2015 = 9.508.599,50 €). Im Wesentlichen sind hier Aufwendungen für eh-renamtliche Tätigkeit i. H. v. 606.100 €, Geschäftsaufwendungen i. H. v. 1.237.000 €, Auf-wendungen für Steuern, Versicherungen und Schadensfälle i. H. v. 802.400 €, Erstattungen für die Aufwendungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit i. H. v. 7.443.400 € ab-gebildet.

Die Erstattungen für die Aufwendungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit glie-dern sich wie folgt:

2015 2016 2017Rechnung Plan Plan

an den Bund 18.219,19 € 17.200 € 20.000 € an das Land - € - € - € an den Landkreis 132.000,60 € 142.500 € 139.200 € an verbundene Unternehmen, Beteiligungen u. Sondervermögen 6.984.549,59 € 6.967.200 € 6.773.300 € davon: an den Eigenbetrieb ZGW 6.324.816,90 € 6.323.100 € 6.109.000 €

davon: an den Eigenbetrieb

Stadtentwässerung 659.732,69 € 644.100 € 664.300 €

Sonstige öffentliche Sonderrechnungen 9.630,25 € 8.500 € 13.500 € Übrige Bereiche 188.912,32 € 520.200 € 497.400 € Summe Erstattungen für die Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verwaltungstätigkeit 7.333.311,95 € 7.655.600 € 7.443.400 €

Im Bereich der Erstattungen für die Aufwendungen von Dritten aus laufender Verwaltungstä-tigkeit an die ZGW ist die gesamte Bewirtschaftung der Gebäude der Stadt Lingen (Ems) enthalten.

Nachfolgend werden die Zahlungsströme zwischen der Stadt und den Eigenbetrieben als Son-dervermögen tabellarisch dargestellt:

Sondervermögen

zahlungswirksame Betriebskosten-zuschüsse und

Verlustabdeckungen (Sachkonto 4315)

zahlungswirksame Kapitalaufstockung (Sachkonto 7843)

zahlungs-unwirksamer

Defizitsausgleich (Sachkonto 4729)

Kostenerstattungen an Sondervermögen

(Sachkonto 4455)

Eigenbetrieb 2017 2017 2017 2017

ZGW 101.300 € 0 € 93.000 € 6.109.000 €

Emslandhallen 1.291.500 € 0 € 758.200 € 0 €

Stadtentwässerung 0 € 0 € 0 € 664.300 €

24

Die Zuschussquote stellt das Verhältnis der Verlustausgleichsaufwendungen an allen kom-munalen Unternehmen, Sondervermögen und Beteiligungen (Sachkonto 4315) zu den or-dentlichen Aufwendungen dar. Sie beträgt für das Haushaltsjahr 2017 planmäßig 2,41 % (2016 = 2,32 %, 2015 = 2,66 %).

Eine allgemeine Deckungsreserve wurde i. H. v. 250.000 € veranschlagt. Ein Überschuss gem. § 15 Abs. 5 GemHKVO ist 2017 nicht veranschlagt da ein Defizit i. H. v. 4.009.500 € ausgewiesen ist (2016 = 1.414.200 €; 2015 0 €). Nachrichtlich Gemäß § 15 III GemHKVO wurden innere Verrechnungen und damit interne Leistungen zwi-schen den Teilergebnishaushalten im Haushalt veranschlagt. Diese führen zu Aufwendun-gen in 2017 i. H. v. 5.638.000 € (2016 = 5.223.700 €, 2015 = 5.290.539,79 €). 3.2.3. außerordentliche Erträge und Aufwendungen

Im außerordentlichen Ergebnis sind Erträge i. H. v. 1.391.100 € (2016 = 1.413.900 €, 2015 = 1.736.816,56 €) veranschlagt. Im Wesentlichen sind hier die außerordentlichen Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken über dem Restbuchwert beim Produkt 111.911.00 Be-reitstellung und Bewirtschaftung von Liegenschaften ausgewiesen (1.230.000 €). Zudem sind für periodenfremde Erträge aus der Konzessionsabgabe 120.000 € veranschlagt. Demgegenüber sind außerordentliche Aufwendungen i. H. v. 696.400 € (2016 = 609.500 €, 2015 = 1.157.460,91 €) geplant. Diese sind u. a. für den Verkauf von Grundstücken unter Restbuchwerten i. H. v. 150.000 € in dem Produkt 111.911.00 Bereitstellung und Bewirt-schaftung von Liegenschaften und im Produkt 571.111.00 Wirtschafts- und Beschäftigungs-förderung i. H. v. 50.000 € veranschlagt. Zudem sind für außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachvermögen im Bereich des Produktes 211.111.00 Grundschulen incl. Schulkindergär-ten 288.700 € (Restbuchwert Turnhalle Johannesschule) sowie im Produkt 366.004.00 Ein-richtungen der offenen Jugendarbeit 196.000 € (Restbuchwert Stadtteilbüro Stroot) geplant. Das außerordentliche Ergebnis beträgt somit 694.700 € (2016 = 804.400 €, 2015 = 579.355,65 €). Die nachfolgende Tabelle zeigt zusammenfassend auf, wie sich einzelne Positionen auf die Teilhaushalte verteilen:

0,00%

0,50%

1,00%

1,50%

2,00%

2,50%

3,00%

Rechnung2012

Rechnung2013

Rechnung2014

Rechnung2015

Haushalt2016

Haushalt2017

Zuschussquote

Rechnung

Haushalt

25

budgetiertes ordentliches

Ergebnis

budgetiertes außer-

ordentliches Ergebnis

allgemeine Deckungs-

mittel (VAD 1)

sonstige Deckungs-

mittel (VAD 2)

Netto-Personal-aufwand (VAD 3)

andere Vorab-

dotierungen (VAD 4)

Ortsrats-mittel

(VAD 7)

Ergebnis-haushalt Gesamt

Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro

Teilhaushalt 00, Fachbereich Bildung, Jugendarbeit und Sport -12.394.500 -488.600 -2.819.400 -15.702.500

Budget 00, Fachdienst Schule -5.225.700 -284.600 -754.800 -6.265.100

Budget 00, Fachdienst Sport -1.366.500 -8.000 -113.600 -1.488.100

Budget 00, Fachdienst Jugendarbeit -5.802.300 -196.000 -1.951.000 -7.949.300

Teilhaushalt 01, Fachbereich Personal und Innere Dienste -782.000 21.300 -2.612.000 -3.372.700

Teilhaushalt 02, Fachbereich Finanzen 203.200 -1.000 43.448.900 -1.156.000 -1.344.000 41.151.100

Teilhaushalt 03, Fachbereich Bürgerservice, Recht und Ordnung -1.056.500 5.000 -2.171.400 -3.222.900

Teilhaushalt 04, Fachbereich Kultur -1.914.000 700 -1.353.600 -50.000 -3.316.900

Teilhaushalt 05, Fachbereich Jugendhilfe, Arbeit und Soziales -379.400 1.400 -4.061.000 -4.439.000

Budget 05, Arbeit und Soziales -659.900 1.400 -1.777.500 -2.436.000

Budget 05, Jugendhilfe 280.500 -2.283.500 -2.003.000

Teilhaushalt 06, Fachbereich Stadtplanung und Hochbau -260.700 -792.100 -1.052.800

Teilhaushalt 07, Fachbereich Tiefbau -4.533.700 -340.700 -4.874.400

Teilhaushalt 08, Fachbereich Wirtschaftsförderung und Liegenschaften

-1.369.600 1.030.000 400.000 -1.091.800 -1.031.400

Teilhaushalt 09, Fachbereich Bauen und Umwelt 380.700 12.200 -1.651.600 -1.258.700

Teilhaushalt 12, Oberbürgermeisterbüro -985.400 5.000 -1.733.400 -299.100 -3.012.900

Teilhaushalt 14, Rechnungsprüfungsamt -7.400 -471.300 -478.700

Teilhaushalt 16, Referat der Gleichstellungsbeauftragten -15.800 -112.500 -128.300

Teilhaushalt 68, Regiebetrieb Bauhof 1.028.500 28.800 -3.632.000 -2.574.700

Gesamt -22.086.600 574.900 43.448.900 -716.100 -24.186.800 -50.000 -299.100 -3.314.800

Ergebnishaushalt 2017 (- = Zuschussbedarf, + = Überschuss)

26

3.3. Finanzhaushalt

2017 wird ein Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe 1.276.400 € ausgewiesen. . Ein Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit ist notwendig, um zunächst die Auszah-lungen aus Finanzierungstätigkeit (Tilgung von Krediten) zu finanzieren. Im Haushaltsjahr 2017 kann die geplante ordentliche Tilgung i. H. v. 1.702.500 € aber nicht vollständig aus dem Saldo bedient werden. Bei der Investitionstätigkeit wird 2017 ein Saldo in Höhe von -9.233.500 € geplant. Grund-sätzlich entspricht dieser Saldo dem Bedarf an Fremdkapital. Da der Liquiditätsüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit aber nicht ausreicht, um die ordentliche Tilgung zu finan-zieren, ist der Finanzmittelbedarf aus Investitionstätigkeit 2017 grundsätzlich vollständig über Kredite zu finanzieren. Von diesem grundsätzlichen Finanzmittelbedarf ist allerdings die Zahlung an die Niedersächsische Versorgungskasse für die Zuführung zur Versorgungsrück-lage i. H. v. 72.200 € abzuziehen. Die maximale Kreditermächtigung in 2017 beträgt somit 9.161.300 €. Wegen der hohen Investitionstätigkeit einerseits und der negativen Entwicklung im Ergeb-nishaushalt anderseits, ist zu erwarten, dass die ausgewiesenen Kreditermächtigungen auch tatsächlich in Anspruch genommen werden müssen. Neben dem erhöhten Abschreibungs-aufwand aus der Investitionstätigkeit und den Folgekosten, wie z. B. der Unterhaltung des Vermögens, belasten dann auch entsprechende Zinsaufwendungen zukünftige Ergebnis-haushalte. Die folgende Grafik zeigt auf, zu welchen Anteilen der Finanzhaushalt von bestimmten Ein-zahlungs- bzw. Auszahlungsarten bestimmt wird:

27

28

3.3.1. Ein- und Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

Im Haushaltsjahr 2017 werden Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit i. H. v. 102.390.000 € (2016 = 105.777.400 €, 2015 = 97.758.857,66 €) geplant. Dem stehen Aus-zahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit i. H. v. 101.113.600 € (2016 = 98.053.400 €, 2015 = 89.311.547,07 €) gegenüber, sodass sich ein Saldo von 1.276.400 € (2016 = 7.724.000 €, 2015 = 8.447.310,59 €) ergibt. Der Überschuss in 2017 ist nach § 17 I S. 1 Nr. 2 GemHKVO zunächst zur Deckung der or-dentlichen Tilgung zu verwenden. Im Jahr 2017 macht die Tilgung 1.702.500 € aus. Wie be-reits ausgeführt, reicht der Liquiditätsüberschuss nicht aus, um die ordentliche Tilgung zu fi-nanzieren. Somit verbleibt ein negativer Saldo von 498.300 €. In den Haushaltsjahren 2018 – 2020 sind insgesamt Liquiditätsüberschüsse i. H. v. 11.945.500 € (2018: 4.587.600 €, 2019: 3.753.400 €, 2020: 3.604.500 €) ausgewiesen. Demgegenüber stehen Tilgungssummen für Kredite i. H. v. insgesamt 5.550.500 € (2018: 1.813.600 €, 2019: 1.837.500 €, 2020: 1.899.400 €). Somit sind in den Haushaltsjahren 2018 – 2020 insgesamt 6.395.000 € für die Finanzierung von Investitionen vorhanden. Das bedeu-tet, dass nicht alle Investitionsmaßnahmen über Kredite finanziert werden. 3.3.2. Ein- und Auszahlungen für Investitionstätigkeit

Die Einzahlungen für Investitionstätigkeit 2017 setzen sich wie folgt zusammen:

2015 2016 2017Rechnung Plan Plan

Zuwendungen für Investitionstätigkeit 1.282.343,08 € 1.307.300 € 1.937.700 € Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 322.392,09 € 255.000 € 342.000 € Veräußerung von Sachvermögen 2.062.159,21 € 2.775.800 € 6.651.000 € Veräußerung von Finanzvermögen 814.864,44 € 7.512.500 € 52.400 € Summe der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 4.481.758,82 € 11.850.600 € 8.983.100 €

Die Auszahlungen für Investitionstätigkeit 2017 setzen sich aus folgenden Positionen zu-sammen:

2015 2016 2017Rechnung Plan Plan

Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 2.255.035,03 € 4.497.500 € 6.806.300 € Baumaßnahmen 5.192.221,92 € 3.069.200 € 7.284.200 € Erwerb von beweglichem Sachvermögen 2.277.626,48 € 1.764.300 € 1.523.900 € Erwerb von Finanzvermögensanlagen 67.127,76 € 7.527.400 € 78.200 € Aktivierbare Zuwendungen 1.550.140,63 € 2.055.500 € 2.524.000 € Sonstige Investitionstätigkeit - € - € - € Summe der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 11.342.151,82 € 18.913.900 € 18.216.600 €

Der Saldo aus Investitionstätigkeit beträgt 2017 -9.233.500 € (2016 = -7.063.300 €, 2015 = -6.860.393,00 €).

29

Die Eigenfinanzierungsquote zeigt den Anteil der eigenen Finanzmittel an den Auszahlungen für Investitionen an. Um die Eigenfinanzierungsquote zu ermitteln, sind von den Auszahlun-gen für die Baumaßnahmen (Zeile 26) die Zuwendungen für Investitionstätigkeit (Zeile 19) und die Beiträge u. ähnliche Entgelte für Investitionstätigkeit (Zeile 20) abzuziehen. Der dar-aus resultierende Eigenfinanzierungsanteil ist den Baumaßnahmen gegenüberzustellen, so-dass die Eigenfinanzierungsquote dargestellt wird.

2015 2016 2017Rechnung Plan Plan

Baumaßnahmen 5.192.221,92 € 3.069.200 € 7.284.200 € abzgl. Zuwendungen für Investitionstätigkeit 1.282.343,08 € 1.307.300 € 1.937.700 € abzgl. Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 322.392,09 € 255.000 € 342.000 €

Eigenfinanzierungsanteil 3.587.486,75 € 1.506.900 € 5.004.500 € Eigenfinanzierungsquote 69,09% 49% 69%

Die Reinvestitionsquote gibt Auskunft darüber, in welchem Umfang die Kommune neu inves-tiert, um dem Substanzverlust durch Vermögensabgänge und Abschreibungen entgegen zu wirken. Sie ist das Verhältnis aus den Bruttoinvestitionen (Zeile 31 der Finanzrechnung) zu den ordentlichen Abschreibungen des immateriellen Vermögens und des Sachvermögens. Die Reinvestitionsquote stellt sich wie folgt dar:

2015 2016 2017Rechnung Plan Plan

Summe der Auszahlungen für Investitionstätigkeit (Bruttoinvestitionen - Zeile 31) 11.340.440,42 € 18.913.900 € 18.216.600 € Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachvermögen 6.287.884,60 € 6.472.200 € 6.692.400 €

Reinvestitionsquote 180,35% 292% 272%

0,00%10,00%20,00%30,00%40,00%50,00%60,00%70,00%80,00%90,00%

Rechnung2012

Rechnung2013

Rechnung2014

Rechnung2015

Haushalt2016

Haushalt2017

Eigenfinanzierungsquote

Rechnung

Haushalt

30

Die durchgängig über 100 % liegenden Werte machen u. a. deutlich, dass Neu- und Erweite-rungsinvestitionen zu Wachstum und Substanzmehrung des Anlagevermögens führen. Al-lerdings wird auch deutlich, dass der Abschreibungsaufwand in den kommenden Jahren er-heblich steigen wird und infolge dessen zukünftige Ergebnishaushalte damit belastet wer-den. Den Abschreibungsbeträgen sind die Zuwendungen für Investitionstätigkeit (Zeile 19) und die Beiträge u. ä. Entgelte für Investitionstätigkeit (Zeile 20) gegenüberzustellen, die als Sonderposten aufgelöst werden. In der nachfolgenden Tabelle werden die Abschreibungen auf immaterielles und Sachver-mögen der Auflösung von Sonderposten gegenüber gestellt und somit die Netto-Abschreibungen dargestellt.

Jahr Abschreibungen (Kontoart 471)

Auflösung von Sonderposten

(Zeile 3)

Netto-belastung

2012 4.908.686 € 2.887.867 € 2.020.819 € 2013 5.159.518 € 2.707.186 € 2.452.332 € 2014 5.671.490 € 2.923.428 € 2.748.062 € 2015 6.287.885 € 2.867.525 € 3.420.359 € 2016 6.472.200 € 2.693.400 € 3.778.800 € 2017 6.692.400 € 2.784.400 € 3.908.000 € 2018 6.888.500 € 2.759.300 € 4.129.200 € 2019 6.888.700 € 2.649.100 € 4.239.600 € 2020 6.872.300 € 2.609.300 € 4.263.000 €

In der folgenden Grafik wird der kontinuierliche Anstieg der Netto – Abschreibungen deutlich:

0,00%

100,00%

200,00%

300,00%

400,00%

500,00%

600,00%

Rechnung2012

Rechnung2013

Rechnung2014

Rechnung2015

Haushalt2016

Haushalt2017

Reinvestitionsquote

Rechnung

Haushalt

31

Die Entwicklung der Investitionen und deren Kreditbedarf stellt sich wie folgt dar:

0,00

1,00

2,00

3,00

4,00

5,00

Rechnung2012

Rechnung2013

Rechnung2014

Rechnung2015

Haushalt2016

Haushalt2017

Mio. €

Netto-Abschreibungen

Rechnung

Haushalt

Ergebnis 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Ansatz 2019 Ansatz 2020Gesamt

2017 - 2020Einzahlungen für Investitiontätigkeit (Zeile 24)

4.481.758,82 € 11.850.600 € 8.983.100 € 5.236.400 € 2.783.000 € 2.691.700 € 19.694.200 €

Auszahlungen für Investitionstätigkeit (Zeile 31)

11.342.151,82 € 18.913.900 € 18.216.600 € 12.683.100 € 6.983.900 € 5.643.000 € 43.526.600 €

Saldo aus Investitionstätigkeit (Zeile 32)

-6.860.393,00 € -7.063.300 € -9.233.500 € -7.446.700 € -4.200.900 € -2.951.300 € -23.832.400 €

Überschuss / Defizit aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Zeile 18)

8.447.310,59 € 7.724.000 € 1.276.400 € 4.587.600 € 3.753.400 € 3.604.500 € 13.221.900 €

Auszahlung aus Finanzierungstätigkeit (Zeile 35)

1.268.901,13 € 1.580.100 € 1.702.500 € 1.813.600 € 1.837.500 € 1.899.400 € 7.253.000 €

nicht erwirtschafte ordentliche Tilgung

0,00 € 0 € -498.300 € 0 € 0 € 0 € -498.300 €

Kreditbedarf (Zeile 34) 6.225.000,00 € -919.400 € -9.161.300 € -4.672.700 € -2.285.000 € -1.246.200 € -17.365.200 €

32

3.3.3. Darstellung der größeren Positionen im Rahmen der

Investitionstätigkeit

3.3.3.1. Darstellung nach Zeilen im Finanzhaushalt

Einzahlungen für Investitionstätigkeit 2017 (lfd. Zeilen-Nr. im Finanzplan)

Zuwendungen für Investitionstätigkeit (lfd. Nr. 19) 1.937.700 €

Grundschule Overbergschule (Schule und Turnhalle) 524.800 €

Emslandmuseum 225.000 €

Tageseinrichtungen für Kinder 326.900 €

Kindergarten St. Ansgar im OT Holthausen 195.600 €

Wirtschaftswege 225.000 €

Bushaltestelle (außer Schülerbeförderung) 131.400 €

Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit (lfd. Nr. 20) 342.000 €

Straßen, Wege, Brücken - Gemeindestraßen -

302.000 €

Veräußerung von Sachvermögen (lfd. Nr. 21) 6.651.000 €

An- und Verkauf von Grundstücken

6.122.300 €

An- und Verkauf von Grundstücken; Tauschgeschäfte

500.000 €

Veräußerung von Finanzvermögensanlagen (lfd. Nr. 22) 52.400 €

Auszahlungen für Investitionstätigkeit 2017 (lfd. Zeilen-Nr. im Finanzplan)

Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (lfd. Nr. 25) 6.806.300 €

An- und Verkauf von Grundstücken; Straßen, Wege, Brücken - Gemeindestraßen -

165.000 €

An- und Verkauf von Grundstücken

6.069.000 €

An- und Verkauf von Grundstücken; Tauschgeschäfte

500.000 €

33

Baumaßnahmen (lfd. Nr. 26) 7.284.200 €

Feuerschutz - Feuerwehr Holthausen

156.000 €

Grundschule Altenlingen (Schule und Turnhalle)

324.000 €

Grundschule Bramsche (Schule und Turnhalle)

312.000 €

Grundschule Overbergschule (Schule und Turnhalle)

2.411.800 €

Grundschule Johannesschule (Schule und Turnhalle)

476.000 €

Emslandmuseum

468.000 €

Kinderspielplätze, Freizeitanlagen u. ä.

105.000 €

Straßen, Wege, Brücken - Gemeindestraßen -

345.600 €

Wirtschaftswege

388.800 €

Rad- und Fußwege

108.000 €

Innenstadtstraßen (ohne Fußgängerzone)

135.000 €

Hauptverkehrsstraßen (Gemeindestraßen)

108.000 €

Ludwig-Erhardt-Brücke

162.000 €

Brücken allgemein (Gemeindestraßen)

214.600 €

Dorferneuerung Holthausen Biene

104.000 €

Gestaltung des Altenlinger Hafens

108.000 €

Langschmidtsweg

378.000 €

Altenlingener Sand

108.000 €

Erwerb von beweglichem Sachvermögen (lfd. Nr. 27) 1.523.900 €

Einrichtungen für die gesamte Verwaltung - EDV -

101.700 €

Feuerschutz - Feuerwehrfahrzeuge

458.000 €

Bushaltestelle (außer Schülerbeförderung)

131.400 €

Bauhof

345.000 €

Erwerb von Finanzvermögensanlagen (lfd. Nr. 28) 78.200 €

Allgemeiner Personalservice

78.200 €

34

Aktivierbare Zuwendungen (lfd. Nr. 29) 2.524.000 €

Kreisschulbaukasse

102.000 €

Förderung von sozialen Einrichtungen

210.000 €

Tageseinrichtungen für Kinder

1.072.400 €

Krankenhäuser

350.000 €

Förderung von bezahlbarem Wohnraum

150.000 €

Bestattungswesen

297.500 €

35

3.3.3.2. Darstellung von Maßnahmen im Finanzhaushalt In jedem Teilhaushalt sind die investiven Maßnahmen dargestellt. Die Maßnahmen sind an-hand der Maßnahmennummern zu erkennen. Sie bestehen aus den ersten sechs Ziffern des Produktes sowie einer vierstelligen Gliederungsziffer. Über diese Numerik wird erkennbar, welchem Teilhaushalt die entsprechende Maßnahme zugeordnet ist und welches Produkt die Folgekosten wie z. B. Abschreibungsaufwand zu tragen hat. Nachfolgend werden die Maßnahmen dargestellt, die nicht unerheblich auf den Finanzhaus-halt wirken oder politisch von besonderer Bedeutung sind. Alle Maßnahmen sind auch in den jeweiligen Teilhaushalten dargestellt.

- = Auszahlung; + = Einzahlung 2017 2018 2019 2020

Euro Euro Euro Euro

111911-0001 An- und Verkauf von GrundstückenVeräußerung von Sachvermögen 6.122.300 4.500.000 2.000.000 2.000.000Erwerb von Grundstücken und Gebäuden -6.069.000 -4.649.700 -1.900.000 -1.900.000Saldo aus Investitionstätigkeit 53.300 -149.700 100.000 100.000

126216-0001 Feuerschutz - FeuerwehrfahrzeugeZuwendungen für Investitionstätigkeit 67.000 40.000 47.500 0Erwerb von beweglichem Sachvermögen -458.000 -310.500 -140.000 -220.000Saldo aus Investitionstätigkeit -391.000 -270.500 -92.500 -220.000

126216-0006 Feuerschutz - Feuerwehr HolthausenZuwendungen für Investitionstätigkeit 0 0 87.000 0Erwerb von Grundstücken und Gebäuden -22.300 0 0 0Baumaßnahmen -156.000 -624.000 -780.000 0Saldo aus Investitionstätigkeit -178.300 -624.000 -693.000 0

211111-1005 Grundschule Bramsche (Schule und Turnhalle)Zuwendungen für Investitionstätigkeit 70.000Baumaßnahmen -312.000 -239.200 -52.000 0Saldo aus Investitionstätigkeit -242.000 -239.200 -52.000 0

211111-1023 Grundschule Overbergschule (Schule und Turnhalle)Zuwendungen für Investitionstätigkeit 524.800 0 0 0Baumaßnahmen -2.411.800 0 0 0Saldo aus Investitionstätigkeit -1.887.000 0 0 0

211111-1028 Grundschule Johannesschule (Schule und Turnhalle)Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0 80.400 0 0Baumaßnahmen -476.000 -20.600 0 0Erwerb von beweglichem Sachvermögen -25.000 -168.500 0 0Saldo aus Investitionstätigkeit -501.000 -108.700 0 0

252312-0000 EmslandmuseumZuwendungen für Investitionstätigkeit 225.000 0 0 0Baumaßnahmen -468.000 0 0 0Erwerb von beweglichem Sachvermögen -7.000 -7.000 -7.000 -7.000Saldo aus Investitionstätigkeit -250.000 -7.000 -7.000 -7.000

Wesentliche Maßnahmen im Finanzhaushalt

36

- = Auszahlung; + = Einzahlung 2017 2018 2019 2020

Euro Euro Euro Euro

365001-0000 Tageseinrichtungen für KinderZuwendungen für Investitionstätigkeit 326.900 126.000 90.000 0Aktivierbare Zuwendungen -1.072.400 -923.800 -660.000 -150.000Saldo aus Investitionstätigkeit -745.500 -797.800 -570.000 -150.000

366004-0000 Sonstige Jugendarbeit - Stadtteilbüro Stroot -Baumaßnahmen -52.000 -364.000 -182.000 0Saldo aus Investitionstätigkeit -52.000 -364.000 -182.000 0

411100-0000 KrankenhäuserAktivierbare Zuwendungen -350.000 -350.000 -350.000 -350.000Saldo aus Investitionstätigkeit -350.000 -350.000 -350.000 -350.000

541611-0000 Straßen, Wege, Brücken - Gemeindestraßen -Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 302.000 195.000 195.000 195.000Baumaßnahmen -345.600 -237.600 -539.000 -237.600Erwerb von beweglichem Sachvermögen -20.000 0 0 0Saldo aus Investitionstätigkeit -63.600 -42.600 -344.000 -42.600

541611-0001 WirtschaftswegeZuwendungen für Investitionstätigkeit 225.000 0 0 0Baumaßnahmen -388.800 -81.000 -81.000 -81.000Saldo aus Investitionstätigkeit -163.800 -81.000 -81.000 -81.000

541611-0003 Rad- und FußwegeBaumaßnahmen -108.000 -145.800 -108.000 -108.000Aktivierbare Zuwendungen -50.000 -50.000 -50.000 -66.200Saldo aus Investitionstätigkeit -158.000 -195.800 -158.000 -174.200

541611-0005 Innenstadtstraßen (ohne Fußgängerzone)Baumaßnahmen -135.000 -108.000 -135.000 -108.000Saldo aus Investitionstätigkeit -135.000 -108.000 -135.000 -108.000

541611-0100 Brücken allgemein (Gemeindestraßen)Zuwendungen für Investitionstätigkeit 37.000 0 0 0Baumaßnahmen -214.600 -419.000 -122.600 -419.000Saldo aus Investitionstätigkeit -177.600 -419.000 -122.600 -419.000

541611-9010 LangschmidtswegBaumaßnahmen -378.000 -135.000 0 0Saldo aus Investitionstätigkeit -378.000 -135.000 0 0

552651-0000 HochwasserschutzmaßnahmenBaumaßnahmen -47.900 -520.000 0 0Saldo aus Investitionstätigkeit -47.900 -520.000 0 0

573100-0000 BauhofVerkauf von Sachvermögen 28.700 26.200 26.200 26.200Erwerb von beweglichem Sachvermögen -345.000 -260.500 -260.500 -260.500Saldo aus Investitionstätigkeit -316.300 -234.300 -234.300 -234.300

37

3.3.4. Verpflichtungsermächtigungen

Im Haushaltsjahr 2017 wurden Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. 2.731.600 € (2016 = 5.954.200 €) ausgewiesen und sind für folgende Positionen veranschlagt:

Wie bereits ausgeführt, sind für das Jahr 2018 Kreditaufnahmen i. H. v. 4.672.700 € vorge-sehen. Die Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. 2.731.600 € sind vollständig für das Haus-haltsjahr 2018 vorgesehen. Es wird deutlich, dass über die Hälfte der geplanten Krediter-mächtigung bereits durch eingegangene Verpflichtungsermächtigungen gebunden sein wird. Die ausgewiesene Kreditermächtigung für das Haushaltsjahr 2018 kann also kaum reduziert werden. Zukünftige Maßnahmen sind daher intensiv auf Art und Umfang zu prüfen und mög-liche, wirtschaftlichere Alternativen sind zu bedenken. 3.3.5. Finanzierungstätigkeit

Die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit, also die Aufnahme von Krediten und inneren Darlehen für Investitionstätigkeit, betragen planmäßig 9.161.300 € (2016 = 919.400 €, 2015 = 6.225.000,00 €) für das Haushaltsjahr 2017.

Die Kreditfinanzierungsquote gibt an, in welchem Umfang die Auszahlungen für Investitionen (Zeile 31) zu der Kreditaufnahme (Zeile 34) stehen. Eine hohe Kreditfinanzierungsquote ist ein erster Ausdruck einer hohen Zinsbelastung, welche die finanzielle Leistungsfähigkeit

Maßnahme Bezeichnung Maßnahme Verpflichtungs-ermächtigung

2017126216-0001 Feuerschutz -

Feuerwehrfahrzeuge

Anschaffung von

Feuerwehrfahrzeugen

125.000 €

126216-0001 Feuerschutz -

Feuerwehrfahrzeuge

Betriebs- und Geschäftsausstattung

über 1.000 Euro -

Feuerwehrfahrzeuge

185.500 €

211111-1005 Grundschule Bramsche

(Schule und Turnhalle)

Baukosten Grundschule 230.000 €

211111-1014 Grundschule Damaschke

(Schule und Turnhalle)

Baukosten Grundschule 50.000 €

211111-1028 Grundschule Johannesschule

(Schule und Turnhalle)

Betriebsvorrichtungen über 1.000

EUR

168.500 €

211111-1028 Grundschule Johannesschule

(Schule und Turnhalle)

Baukosten Turnhalle 19.800 €

365001-0000 Tageseinrichtungen für Kinder Zuschüsse an verschiedene

Kindergärten

797.800 €

541611-0011 Verkehrssignalanlagen Errichtung / Erneuerung von

Signalanlagen

40.000 €

541611-0014 Ludwig-Erhardt-Brücke Baukosten 160.000 €

541611-9006 Jahnstraße / Zum Neuen

Hafen

Ausbau Jahnstraße / Zum Neuen

Hafen

80.000 €

541611-9010 Langschmidtsweg Ausbau Langschmidtsweg 125.000 €

541611-9012 Altenlingener Sand Restausbau Altenlingener Sand 150.000 €

543611-0001 Hauptverkehrsstraßen

(Landestraßen)

Ausbau von Hauptverkehrsstraßen 100.000 €

552651-0000 Hochwasserschutzmaßnahmen Baukosten 500.000 €

Summe 2.731.600 €

38

dauerhaft beeinträchtigt. Die Kreditfinanzierungsquote beträgt für das Haushaltsjahr 2017 planmäßig 50,29 % (2016 = 4,86%, 2015 = 54,88%).

Die tatsächliche Kreditaufnahme stellte sich seit 2010 wie folgt dar:

Für 2017 ergibt sich folgende Kreditaufnahme:

Gemeinden (GV)(Kreisschulbaukasse)

Kreditinstitute Gesamt

Bruttokreditaufnahme 105.000,00 € 9.056.300,00 € 9.161.300,00 € Tilgung 264.800,00 € 1.437.700,00 € 1.702.500,00 € Saldo (- = Entschuldung) -159.800,00 7.618.600,00 € 7.458.800,00 €

0,00%

10,00%

20,00%

30,00%

40,00%

50,00%

60,00%

Kreditfinanzierungsquote

Rechnung

Haushalt

2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro

Veranschlagung von Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Aufnahme von Krediten) 7.115.800,00 0,00 7.039.700,00 5.621.000,00 8.310.600,00 5.393.000,00 919.400,00zuzüglich Übertragung aus dem Vorjahr 10.110.924,02 3.826.724,02 0,00 7.039.700,00 5.621.000,00 8.310.600,00 5.168.000,00

tatsächliche Kreditaufnahme 11.000.000,00 0,00 0,00 0,00 91.200,00 6.225.000,00 97.295,00

39

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die

Entwicklung der Verschuldung - § 6 S. 3 Nr. 1 e GemHKVO

(Ist-Verschuldung)

JahrSchulden-

stand(Stand 31.12.)

Einwohner zum 31.12.

Euro pro Einwohner

Nettoneuver- schuldung

Schulden der Stadtent- wässerung

Schulden der ZGW

Schulden der Emsland-

hallenEuro Euro Euro Euro Euro Euro Euro

1994 34.920.125,26 51.746 674,84 12.680.863,08 784.295,38

1995 41.151.396,42 52.270 787,29 6.231.271,16 1.537.081,59

1996 40.574.591,83 52.289 775,97 -576.804,59 1.519.895,96

1997 23.676.016,94 52.255 453,09 -16.898.574,89 32.596.362,21

1998 26.412.869,04 52.147 506,51 2.736.852,10 31.828.517,03 6.023.143,09

1999 30.519.262,56 52.163 585,07 4.106.393,52 34.878.315,10 6.308.662,58

2000 30.791.365,07 51.684 595,76 272.102,51 40.088.402,04 6.227.195,26

2001 26.947.573,29 51.362 524,66 -3.843.791,78 40.093.729,98 6.140.732,91

2002 26.986.729,73 51.423 524,80 39.156,44 39.570.856,49 6.048.969,07

2003 38.350.868,68 51.358 746,74 11.364.138,95 39.701.119,32 5.951.578,51

2004 28.298.761,45 51.318 551,44 -10.052.107,23 37.818.934,22 5.848.216,01

2005 27.468.803,11 51.317 535,28 -829.958,34 36.192.567,50 5.738.515,16

2006 26.631.586,41 51.417 517,95 -837.216,70 34.212.947,19 5.622.087,07

2007 25.783.614,50 51.554 500,13 -847.971,91 31.987.032,40 5.498.518,97

2008 24.908.148,83 51.625 482,48 -875.465,67 30.033.617,63 5.367.372,73

2009 24.014.917,21 51.459 466,68 -893.231,62 29.996.501,74 5.228.183,34

2010 34.036.453,58 51.177 665,07 10.021.536,37 27.852.775,04 5.080.457,24

2011 32.798.230,66 51.007 643,01 -1.238.222,92 25.606.460,97 4.923.670,59

2012 31.607.002,15 51.832 609,80 -1.191.228,51 26.019.603,28 4.066.224,92

2013 30.307.391,26 52.158 581,07 -1.299.610,89 23.790.520,45 3.844.250,08 7.083.184,37

2014 29.141.758,11 52.503 555,05 -1.165.633,15 21.511.609,02 3.615.271,72 6.936.325,87

2015 34.097.856,98 53.284 639,93 4.956.098,87 22.634.756,07 3.379.058,54 6.785.056,85

2016 32.615.825,27 53.284 612,11 -1.482.031,71 21.573.042,47 3.135.371,02 6.629.244,86

JahrBund/LAF,

ERPLand Gem.Verb.

sonst. öffentl. Bereich

Kreditmarkt insgesamt

Euro Euro Euro Euro Euro Euro

2013 0,00 0,00 1.805.254,15 0,00 28.502.137,11 30.307.391,26

2014 0,00 0,00 1.603.156,10 0,00 27.538.602,01 29.141.758,11

2015 0,00 0,00 1.345.362,10 0,00 32.752.494,88 34.097.856,98

2016 0,00 0,00 1.180.950,70 0,00 31.434.874,57 32.615.825,27

Nachrichtlich

Aufteilung der Schulden (ohne Eigenbetriebe) der letzten 4 Jahre nach Arten

40

In der folgenden Tabelle wird der bereinigte Schuldendienst dargestellt:

Nachdem der um die Sondertilgung bereinigte Schuldendienst in den Jahren 2005 bis 2009 rückläufig war, stieg er in den Jahren 2010 und 2011 aufgrund aufgenommener Kredite wie-der an. Bis 2015 sank er erneut, ab 2016 steigt er wieder aufgrund der Neuaufnahme von Krediten Ende 2015.

JahrZinsauf-

wand (Kontenart 451)

Tilgung (Kontenart 792)

Schulden-dienst

(Zins und Tilgung)

außer-ordentliche

Tilgung

bereinigter Schulden-

dienst

Euro Euro Euro Euro Euro

2003 1.700.155 906.824 2.606.979 0 2.606.979

2004 1.963.483 10.051.537 12.015.020 9.159.239 2.855.782

2005 1.235.686 829.958 2.065.644 0 2.065.644

2006 1.210.099 837.217 2.047.316 0 2.047.316

2007 1.183.724 847.972 2.031.696 0 2.031.696

2008 1.156.256 875.466 2.031.721 813 2.030.909

2009 1.127.275 893.232 2.020.507 0 2.020.507

2010 1.152.961 978.464 2.131.425 38.781 2.092.644

2011 1.426.485 1.238.223 2.664.708 75.163 2.589.545

2012 1.371.482 1.191.229 2.562.711 0 2.562.711

2013 1.327.658 1.299.611 2.627.268 82.218 2.545.050

2014 1.281.157 1.256.833 2.537.990 0 2.537.990

2015 1.233.585 1.268.901 2.502.486 0 2.502.486

2016 1.270.621 1.579.327 2.849.948 0 2.849.948

Schuldendienst der Stadt Lingen (Ems)

41

3.3.6. Zahlungsmittel am Ende des Haushaltsjahres

Im Zeitraum 2012 bis 2014 ist die Liquidität kontinuierlich gesunken. 2014 erfolgte eine lang-fristige Kreditaufnahme aus der Kreisschulbaukasse i. H. v. 91.200 €. Im Haushaltsjahr 2015 wurden Kredite am Kreditmarkt i. H. v. insgesamt 6.225.000 € aufgenommen. Es handelte sich zum einen um einem Kredit i. H. v. 6 Mio. € für die Kernverwaltung. Für die Sankt-Antonie-Gasthauskasse wurde für den Kauf einer Immobilie zur Unterbringung von Asylbe-werbern einem Kredit i. H. v. 225.000 € aufgenommen. Die ordentliche Tilgung i. H. v. 1.702.500 € kann im Haushaltsjahr 2017 nicht vollständig vom planmäßigen Überschuss auf laufender Verwaltungstätigkeit gedeckt werden. Es ent-steht ein Liquiditätsfehlbetrag i. H. v. 498.300 €. In den Folgejahren stehen den Liquiditätsüberschüssen aus laufender Verwaltungstätigkeit i. H. v. 11.945.500 € (2018: 4.587.600 €, 2019: 3.753.400 €, 2020: 3.604.500 €) ordentliche Tilgungssummen i. H. v. 5.550.500 € (2018: 1.813.600 €, 2019: 1.837.500 €, 2020: 1.899.400 €) gegenüber. Die verbleibenden Überschüsse aus laufender Verwaltungstätigkeit werden somit herangezogen, um einen Teil der geplanten Investitionen zu finanzieren und den Anteil der Kredite zu reduzieren. Planmäßig stehen am Ende des Haushaltsjahres 2017 rund 10,5 Mio. € Liquidität zur Verfü-gung, wovon allerdings die übertragenen Haushaltsausgabereste, Verbindlichkeiten und zah-lungswirksame Rückstellungen zu finanzieren sind. Auch wenn dem noch offene Forderun-gen gegenüberstehen, verbleibt eine voraussichtliche Differenz, die durch die tatsächliche Aufnahme langfristiger Darlehen auszugleichen ist.

4. Vermögen und Bürgschaften Die Übersicht des Vermögens nach § 6 S.3 Nr. 1 e GemHKVO zum Stichtag 31.12.2016 ist in Anlage 5 zum Haushaltsplan 2017 dargestellt. Die Stadt Lingen (Ems) hat zum Stichtag 31.12.2016 Bürgschaften i. H. v. 17.000.298,96 € (2015 = 13.145.922,27 €) übernommen. Bürgschaften nach § 121 IV Satz 1 Nr. 1 NKomVG in Zusammenhang mit der Förderung des Städte- und Wohnungsbaus, die erhebliche Aus-wirkungen auf die Finanzwirtschaft haben, sind nicht vorhanden. Die ausgewiesenen Bürg-schaften an eine städtische Eigengesellschaft beinhalten derzeit keine Auswirkungen auf den städtischen Haushalt, da durch regelmäßige Verkaufserlöse zugunsten der Gesellschaft zu erwarten ist, dass die Verpflichtungen aus den Darlehensverträgen ordnungsgemäß von dort bedient werden. Alle Rechtsgeschäfte i. S. v. § 121 IV Nr. 1 und 2 NKomVG werden im Übrigen im Anhang zum Jahresabschluss abgebildet.

5. Kreditähnliche Rechtsgeschäfte Neben der Aufnahme von Krediten wird die Haushaltswirtschaft der Gemeinden auch durch den Abschluss kreditähnlicher Rechtsgeschäfte zukünftig belastet. Beispiele dafür sind Lea-singgeschäfte, periodenübergreifende Stundungsabreden, die Annahme von Erbbaurechten und Leibrentenverträge. Sie begründen eine Zahlungsverpflichtung der Gemeinde, die einer Kreditaufnahme wirtschaftlich gleichkommt. Die hieraus übernommenen Verpflichtungen dür-fen die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Gemeinden nicht gefährden.

42

Zum 31.12.2015 sind kreditähnliche Rechtsgeschäfte i. H. v. 464.049,28 € bilanziert. Es handelt sich u. a. um Restkaufzahlungen in Zusammenhang mit Grunderwerb und eine Ren-tenschuld.

6. Liquiditätskredite

Im Haushaltsjahr 2016 hat die Stadt Lingen keine Liquiditätskredite aufgenommen (2015 = max. 14 Mio. €). Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2017 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird wie in den Vorjahren auf 20.000.000 Euro festgesetzt.

7. Ortsratsmittel Die Ortsteile erhalten pro Einwohner 10,74 €. Von dem Betrag wird pro Einwohner 0,46 € für die Kinder- und Jugenderholung abgezogen. Der verbleibende Betrag in Höhe von 10,28 € pro Einwohner wird nach den Wünschen der Ortsräte nach Einzelzwecken veranschlagt. Für die Ortsteile ergeben sich hiernach, bezogen auf das Haushaltsjahr 2017, folgende auf 100 Euro aufgerundete Ortsratsmittel, die einzeln veranschlagt werden:

Ortsteil Einwohner am 01.01.2016

Ortsratsmittel 2017

Altenlingen 3.097 31.900 € Baccum 2.631 27.100 € Bramsche 2.778 28.600 € Brockhausen 173 1.800 € Brögbern 3.018 31.100 € Clusorth-Bramhar 867 9.000 € Darme 4.100 42.200 € Holthausen 3.337 34.400 € Laxten 7.156 73.600 € Schepsdorf 1.885 19.400 € Gesamt 29.042 299.100 €

Monika Schwegmann Doris Baar

Stadtkämmerin Fachbereichsleiterin Finanzen

Anlage zum Vorbericht

• Übersicht über die Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke ohne Ortsrats-mittel