061 2018-07-11 F䣏rmliche Festlegung SG V Innenstadt · Altstadtsanierung Haßfurt Förmliche...

22
Altstadtsanierung Haßfurt Begründung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets V "Innenstadt" der Stadt Haßfurt Stand: 11. Juli 2018 FPZ

Transcript of 061 2018-07-11 F䣏rmliche Festlegung SG V Innenstadt · Altstadtsanierung Haßfurt Förmliche...

Page 1: 061 2018-07-11 F䣏rmliche Festlegung SG V Innenstadt · Altstadtsanierung Haßfurt Förmliche Festlegung Sanierungsgebiet V "Innenstadt" - 2 - Stand: 11. Juli 2018 Begründung zur

Altstadtsanierung Haßfurt

Begründung

zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets V "Innenstadt"

der Stadt Haßfurt

Stand: 11. Juli 2018 FPZ

Page 2: 061 2018-07-11 F䣏rmliche Festlegung SG V Innenstadt · Altstadtsanierung Haßfurt Förmliche Festlegung Sanierungsgebiet V "Innenstadt" - 2 - Stand: 11. Juli 2018 Begründung zur

Altstadtsanierung Haßfurt Förmliche Festlegung Sanierungsgebiet V "Innenstadt" - 2 -

Stand: 11. Juli 2018

Begründung

zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets V "Innenstadt"

der Stadt Haßfurt

Seite

A Erforderlichkeit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes 3

1 Vorhandene Sanierungsgebiete 3

2 Bisher durchgeführte Untersuchungen 3

3 Zusammenfassung der Ergebnisse aus dem ISEK (Stand: 22.07.2013) 3

4 Konzept „Barrierefreie Altstadt“ vom 02.10.2017 (Missstände, Ziele und Maßnahmen) 11

5 Sanierungsgründe, -zwecke und ziele (Neuordnungskonzept) 14

6 Hinreichende Beurteilungsgrundlagen gem. § 141 Abs. 2 BauGB 14

7 Öffentliches Interesse an der Durchführung der Sanierung

und deren rechtliche Sicherung 14

8 Neuordnung der Sanierungsgebietslandschaft in Haßfurt 15

9 Räumliche Begrenzung des Sanierungsgebietes (Geltungsbereich der Satzung) 15

10 Ausgewählte Elemente der Sanierung im neuen Sanierungsgebiet V „Innenstadt“ 16

11 Zeitliche Durchführung der Sanierungsmaßnahmen und fachliche Beratung 16

B Finanzierung der Sanierung 17

1 Allgemein 17

2 Für Private 17

3 Für die Stadt Haßfurt 17

C Art der sanierungsrechtlichen Verfahren 18

1 Grundsätzliche Wahlmöglichkeiten 18

2 Das „umfassende“ Verfahren 18

3 Das „vereinfachte“ Verfahren 18

4 Begründung für die Wahl des „vereinfachten“ Verfahrens 18

D Satzungserlass-Verfahren 20

1 Beteiligung d. Betroffenen (§ 137 BauGB) u. Träger öffentlicher Belange (§ 139 BauGB) 20

2 Verfahrensvermerke 22

Page 3: 061 2018-07-11 F䣏rmliche Festlegung SG V Innenstadt · Altstadtsanierung Haßfurt Förmliche Festlegung Sanierungsgebiet V "Innenstadt" - 2 - Stand: 11. Juli 2018 Begründung zur

Altstadtsanierung Haßfurt Förmliche Festlegung Sanierungsgebiet V "Innenstadt" - 3 -

Stand: 11. Juli 2018

A) Erforderlichkeit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes

1) Vorhandene Sanierungsgebiete:

Die Stadt Haßfurt hatte bis zum Jahr 2010 in ihrer Altstadt drei Bereiche auf der Grundlage von Vorbereiten-den Untersuchungen (VU) förmlich als Sanierungsgebiete festgelegt: das Sanierungsgebiet I „Nordwestliche Altstadt“ sowie dessen geringfügige Erweiterung, das Sanierungsgebiet II „Nordöstliche Altstadt“ und das Sanierungsgebiet III „Unteres Tor“. Das Bund-Länder Städtebauförderprogramm Nr. 1, nach dem die Sanie-rungsgebiete der Stadt Haßfurt bezuschusst wurden, lief 2011 aus, es standen in diesem Programm keine Mittel mehr zur Verfügung. Da in der Altstadt von Haßfurt trotz langjähriger und erfolgreicher Sanierungsarbeit noch zahlreiche Maß-nahmen im öffentlichen und privaten Bereich zur Umsetzung anstanden und anstehen, war und ist eine wei-tere Förderung zur Durchführung und zum Gelingen unabdingbar. Der Wechsel in ein anderes Bund-Länder-Förderprogramm eröffnete diese Voraussetzung. Zur Fortführung der Sanierungsarbeit wurde die Stadt Haß-furt 2011 in das Bund-Länder-Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgenommen und legte parallel dazu ein weiteres Sanierungsgebiet IV „Südwestliche Altstadt“ förmlich fest.

2) Bisher durchgeführte Untersuchungen:

Für den Bereich „Restliche Altstadt“ hat die Stadt Haßfurt im Jahre 2009 Vorbereitende Untersuchungen eingeleitet, welche im Jahre 2010 fertiggestellt wurden. Die VU „Restliche Altstadt“ diente als Basis für die Überführung in das o.g. Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadtteils- und Ortsteilszentren“. Für dieses Programm ist die Erarbeitung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) erforderlich. Das ISEK richtet das kommunalpolitische Handeln vorrangig auf die Stärkung des Stadtzentrums aus und liegt mit dem Endbericht (Stand 2013) vor. Im Ergebnis wurde der zentrale Versorgungsbereich der Stadt Haßfurt definiert.

Im 2013 fertig gestellten Entwicklungskonzept sind vertiefende Untersuchungen integriert:

� Gesamtverkehrskonzept für die Innenstadt (Juli 2013) � Konzept für Tourismus, Gastronomie und Dienstleistungen vom Mai 2012 � Untersuchung zum Einzelhandel vom Oktober 2012 und � Städtebauliche Aspekte des Stadtplanungsbüros für die Innenstadt Gleichzeitig hat die Stadt Haßfurt ergänzende Untersuchungen und Konzepte eingeholt wie z. B.

� Einzelhandelsentwicklungskonzept vom 25.01.2012 oder � Hotelgutachten vom Juni 2011, deren Erkenntnisse ebenfalls in das ISEK eingeflossen sind. 3) Zusammenfassung der Ergebnisse aus dem ISEK (Stand: 22.07.2013):

Mit dem ISEK wurden langfristig orientierte und integrierte Entwicklungs- / Handlungsleitlinien erarbeitet, um die stadtbaukulturelle Substanz, die städtebauliche Funktionsfähigkeit, die soziale Vitalität und den kulturel-len Reichtum der Innenstädte zu erhalten bzw. wiederzugewinnen und damit die Lebensqualität und Attrakti-vität zu sichern und zu stärken. Auf Basis dieser Leitlinie sind notwendige funktionale und bauliche Maßnah-men sozialorientiert sowie stadt- und umweltverträglich unter Einbindung der Bürger/innen in den Planungs-prozess zu gestalten.

Auf der Grundlage einer integrierten Betrachtung der Potentiale und Qualitäten, aber auch Missstände und Problemfelder sind als wesentliche Ergebnisse/Aufgaben des ISEK festzuhalten:

� die räumliche Abgrenzung von Fördergebieten; � das Aufzeigen von räumlichen und funktionalen Schwerpunkten mit Handlungsbedarfen/-erfordernissen

als Grundlage für Impulsprojekte und Einzelmaßnahmen.

Page 4: 061 2018-07-11 F䣏rmliche Festlegung SG V Innenstadt · Altstadtsanierung Haßfurt Förmliche Festlegung Sanierungsgebiet V "Innenstadt" - 2 - Stand: 11. Juli 2018 Begründung zur

Altstadtsanierung Haßfurt Förmliche Festlegung Sanierungsgebiet V "Innenstadt" - 4 -

Stand: 11. Juli 2018

Bei der Bewertung der siedlungsstrukturellen, räumlichen, sozialen und ökonomischen Rahmenbedingungen wurden Handlungsbedarfe erkennbar, die deutlich über den Innenstadtbereich hinausgehen:

Regionale Vernetzung: � Ausbau der Rolle als Tourismus- und Kulturstadt in der Tourismusregion Haßberge – Steigerwald; � Stadt am Fluss mit hochwertigem Naturraum, Erlebbarkeit der Mainlandschaft; � Verstärkung der interkommunalen Kooperation und Vernetzung: gemeinsame Aktivitäten der örtlichen

und regionalen Institutionen in den Bereichen Wirtschaft (Gewerbeflächen), Tourismus und Freizeit (Entwicklung und Vermarktung touristischer Angebote).

(Plan: FPZ Zeese Stadtplanung + Architektur, eigene Bearbeitung, Stand: Juli 2013, Katastergrundlage: Stadt Haßfurt)

Erfassung der Flächenpotenziale: � Ladenleerstand im Altstadtbereich; � Leerstand großflächiger Einzelhandel Zeiler Straße; � unbebaute Grundstücke in integrierter Lage im städtischen Eigentum.

Festlegung von räumlichen Entwicklungsschwerpunkten, in denen baulich-gestalterische und strukturelle Neuordnungen erforderlich sind. Sie sind gekennzeichnet durch eine sehr diffuse Struktur, eine Gemengela-ge aus Gewerbebetrieben und Wohnbebauung sowie durch eine mangelnde Gestaltqualität der Freiflächen, in Teilbereichen besteht großes Nachverdichtungs- und Umnutzungspotenzial, z.B.: EZO-Gelände, Zeiler Straße, Hafenbereich, Zentraler Versorgungsbereich, Promenade West / Untere Vor-stadt Bahnhof / Bahnhofsumgriff. Im Ergebnis der umfassenden Bestandsanalyse wurden die wesentlichen Handlungsfelder für künftige Maßnahmen- und Projektschwerpunkte herausgearbeitet. Dabei stehen der Ausbau der besonderen Stärken und die Aktivierung der Potentiale für eine zielgerichtete Stadtentwicklung im Vordergrund:

Page 5: 061 2018-07-11 F䣏rmliche Festlegung SG V Innenstadt · Altstadtsanierung Haßfurt Förmliche Festlegung Sanierungsgebiet V "Innenstadt" - 2 - Stand: 11. Juli 2018 Begründung zur

Altstadtsanierung Haßfurt Förmliche Festlegung Sanierungsgebiet V "Innenstadt" - 5 -

Stand: 11. Juli 2018

Handlungsfeld Städtebau / Mobilität � Wie kann Haßfurts Innenstadt attraktiver werden?

Attraktive Gestaltung der öffentlichen Räume � Gestalterische Aufwertung und barrierearme Umgestaltung von Verkehrs- und Freiflächen, insbesonde-

re des Marktplatzes; � Umgestaltung Bahnhofsvorplatz mit Verbesserung des ÖPNV und des Parkierungsangebots; � Verbesserung der Fuß-/Radwegeverbindungen in die Altstadt und die Stadtteile; � Umgestaltung Floriansplatz; � Aufwertung der Mainufer-Promenade zur Attraktivitätssteigerung der Innenstadt; � Verbesserung der Stadtmöblierung, z.B. Aufstellen von Fahrradabstellanlagen.

Nutzungsintensivierung

� Strukturelle und angebotsseitige Defizite im Gastronomiesektor abbauen; � Belebung des Marktplatzes fördern z.B. durch ein attraktives gastronomisches Angebot, Umgestaltung

des Marktplatz-Kiosks als ganzjährig nutzbare gastronomische Einrichtung.

Verkehrssituation und Wegevernetzung verbessern

� Barrierearme Gestaltung des öffentlichen Raumes; � Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer; � Ergänzung und Verbesserung von Fuß- und Radwegeführungen; � Verbesserung der Wegweisung in die Innenstadt für ankommende Touristen (Schiff, Fahrrad); � Verbesserung des Parkraummanagements/-angebots; � Neu-Regelung der Zufahrt zu den Parkplätzen am Tränkberg.

Miteinander im Straßenverkehr stärken

� Schaffung von Querungshilfen in der Haupt- und Brückenstraße; � Verbesserung Gehwegangebot am Tränkberg; � Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Hauptstraße, Änderung von Verkehrsführungen in der Alt-

stadt zur Entlastung der Hauptstraße, Ergänzung Beschilderung Zufahrt Altstadt.

Auflistung von Maßnahmen, die bereits umgesetzt sind: � Gastronomische Einrichtung „Bassanese“ zur Belebung des Marktplatzes. � Herausnahme Kopfsteinpflaster und Ersatz durch barrierefreie Platten zwischen Rathaus, LRA, Amts-

gericht und Stadthalle (2014). � Pflasterstreifen zur Verbesserung der Gehfreundlichkeit zur Stadtpfarrkirche (2015). � Barrierearme Umgestaltung von 10 Einmündungsbereichen Hauptstraße - Seitengassen mit gehfreund-

lichem Pflaster (2015). � Erstellung eines Gesamtkonzepts „Barrierefreie Altstadt“ 2017. � Bau von barrierefreien Haltestellen in den Wohnbaugebieten „Am Osterfeld – Teil 2“ und Westlich der

Sailershäuser Straße.

Auflistung von geplanten Maßnahmen: � 2018: Maßnahmen für barrierearme Umgestaltungen in der Schlesingerstraße, Häckergasse, Gerbers-

traße, Marktplatz. � 2018: Neuordnung und Aufwertung des Bahnhofareals, neuer ZOB, Prüfung ergänzender Nutzungsan-

gebote -> Städtebaulicher Wettbewerb. � ab 2019: Herstellung einer barrierefreien Erschließung des Bahnhofs durch die DB-AG. � Optimierung der FG-/RF-Achse über den Main (Wasser- und Schifffahrtsverwaltung).

Page 6: 061 2018-07-11 F䣏rmliche Festlegung SG V Innenstadt · Altstadtsanierung Haßfurt Förmliche Festlegung Sanierungsgebiet V "Innenstadt" - 2 - Stand: 11. Juli 2018 Begründung zur

Altstadtsanierung Haßfurt Förmliche Festlegung Sanierungsgebiet V "Innenstadt" - 6 -

Stand: 11. Juli 2018

Handlungsfeld Wohnen / Soziale Infrastruktur � Wie kann Haßfurt als Wohnstandort attraktiv bleiben?

Familien- und behindertengerechtes Wohnen

� Aufbau eines Leerstandsmanagements; � Unterstützung familiengerechter und/oder barrierearmer Wohnkonzepte.

Verbesserung / Ausbau der Kleinkindbetreuung

� geplanter Neubau im Osterfeld zur Verbesserung der Nachfrage am Wohnort; � Schaffung ausreichender Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren; � Aufbau einer sogenannten „Randzeitenbetreuung“ in den Zeiten vor 8.00 Uhr und nach 16.00 Uhr; � für alle Altersgruppen bis 10 Jahre, auch an Wochenenden und Feiertagen.

Verbesserung von Betreuungs- und Freizeitangeboten für Jugendliche

� Schaffung von informellen Treffpunkten, z.B. Skaterbahn unter der Flutbrücke auf der südl. Mainseite, Einbeziehung der Jugendlichen bei der Planung, aber v.a. auch bei der Umsetzung;

� Ansprechpartner für Jugendarbeit, auch außerhalb des Jugendtreffs, flexiblere Betreuungsangebote.

Auflistung von Maßnahmen, die bereits umgesetzt sind: � Neubau Amtsgericht am ehem. EZO-Kreisel (2018). � Aufbau Leerstands-Management. � Einführung eines City-Managements: Einstellung eines Citymanagers (2017). � Baugebiet „Östlich der Hofheimer Straße“ NÖ der Altstadt: Abbruch Industriebrache „Waldi

Schuhfabrik“, Ersatzbau „Wohnpark am Rödersgraben“ (50 WE für unterschiedliche Zielgruppen). � Bau neuer Kindertagesstätten. � Bau einer Skaterbahn am Jugendzentrum im Hafen (2015).

Auflistung von geplanten Maßnahmen: � Neuordnung BIZ, Sicherung und Ausbau des Standorts. � Sanierung und Erneuerung von Grundstücken und Gebäuden im Altstadtbereich für Wohnnutzungen. Handlungsfeld Arbeit / Handel + Dienstleistung � Wie bleibt Haßfurt auch in Zukunft interessant?

Entwicklungspotenziale Einzelhandel / Branchenmix

� Konzentration Haßfurts auf den eigenen Charakter einer Kleinstadt, auf die eigenen Qualitäten als regi-onaler Handelsmittelpunkt;

� Schiffstourismus als Potenzial für den Einzelhandel in der Innenstadt nutzen, Kontakt Veranstalter, Er-gänzung der Programme + Angebote;

� Fahrradtourismus als Potenzial für den Einzelhandel in der Innenstadt nutzen; � Einzelhandelsangebote erweitern, Verbesserung des Branchenmix, Stärkung durch mehr Straßencafés,

Bistros.

Stadtmarketing und Organisation

� Verbesserung der Zusammenarbeit der Haßfurter Einzelhändler untereinander zur Stärkung der Einzel-handelsentwicklung in der Gesamtstad, Konzentration der Einzelhandelsbetriebe auf Haupt-/ Brücken-straße und Marktplatz;

� Verbesserung Zusammenarbeit zwischen Handel und Gastronomie, Tourismus und Gewerbe; � Verknüpfung zwischen Stadtmarketing, Handels-/Gewerbevereinen und Tourismus durch Einstellung ei-

nes Citymanagers/Stadtmarketingbeauftragten; � Verbesserung der Organisation bei Marktveranstaltungen; � Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit und Verbesserung der Kommunikation; � Verbesserung der Kooperationsbereitschaft von Grundstückseigentümern zur Vermeidung bzw. Reduzie-

rung von Leerständen (z.B. in Hauptstraße und Oberer Vorstadt); � Einrichtung eines professionellen Leerstandsmanagements, um den Frequenzverlust in der Innenstadt

entgegen zu wirken; � Optimierung Internet-Auftritt, Integration bzw. Links auf Städtischer Homepage.

Page 7: 061 2018-07-11 F䣏rmliche Festlegung SG V Innenstadt · Altstadtsanierung Haßfurt Förmliche Festlegung Sanierungsgebiet V "Innenstadt" - 2 - Stand: 11. Juli 2018 Begründung zur

Altstadtsanierung Haßfurt Förmliche Festlegung Sanierungsgebiet V "Innenstadt" - 7 -

Stand: 11. Juli 2018

Auflistung von Maßnahmen, die bereits umgesetzt sind: � Gründung Stadtmarketingverein Haßfurt e.V., Einstellung Stadtmanager, neuer Internetauftritt (2017). � Herstellung von E-Ladestationen für Fahrräder und Pkw in der Altstadt (2017). � Verbesserung Anbindung des GE Ost durch den Bau einer Verbindungsstraße.

Auflistung von geplanten Maßnahmen: � Neuordnung „Das Ding“ unter Berücksichtigung und Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes von

2012, Städtebauliche Machbarkeitsstudie zur Vorbereitung eines Vergabeverfahrens an Investoren. � Stabilisierung der Einzelhandels-/DL- und Gastronomischen Nutzungen in der Altstadt. Handlungsfeld Tourismus und Kultur / Naherholung � Wie kann Haßfurt attraktiv für den Tourismus werden?

Stadt am Fluss stärken

� Entwicklung des Mainufers, insbesondere des Hafengebietes; � Verbesserung des Ambientes, der Aufenthaltsbereiche, der Fuß- und Radwegeverbindungen; � Angebote für Familien, Schaffung von Spielmöglichkeiten; � Entwicklung von Zukunftsperspektiven für neue Nutzungsansiedlungen im Bereich des Hafens; � Entwicklung Tränkberg als attraktive Fuß- und Radwegeverbindung vom Main zur Altstadt.

Gastronomie / Hotellerie

� hoher Innovations- / Investitionsbedarf vorhanden (z.B. im Hinblick auf Standards, Vielfalt); � gezielte Modernisierung mit Fördermöglichkeiten, Betriebsberatung etc.; � Verbesserung einer Zusammenarbeit und Kommunikation der einzelnen Akteure in der Gastronomie

untereinander sowie mit der Stadt („Wirtestammtisch“), Gastfreundschaft entwickeln; � Entwicklung von neuen, attraktiven Gastronomiestandorten am Marktplatz und am Main, Stärkung

Gastronomie und Tourismus; � Schaffung eines gastronomischen Angebotes, das auf Jugend/junge Erwachsene ausgerichtet ist als

Treffpunkt/Kommunikationsort; � vielfältige Übernachtungsmöglichkeiten, neuer Hotelstandort mit Bezug zum Main, Stärkung Privatpen-

sionen und Ferienwohnungen.

Radtourismus ausbauen � Angebote für Tagestourismus verbessern; � Hinweistafeln am Radweg verbessern; � Radwegangebote am Main verbessern; � Fahrradabstellplätze ggf. bewirtschaftet/ bewacht; � gastronomisches Angebot ausbauen. Allgemeine Infrastruktur

� öffentliche Toilette besser ausschildern; � mehr Bänke, Müllbehälter in der Stadt.

Organisation und Marketing

� Zusammenarbeit und Vernetzung mit anderen Anbietern; � professionelle Stärkung des Tourismusmanagements, insbesondere durch Ausbau der Tourist-Info

(Zertifizierung), Tourismus als Service ausbauen; � stärkere Verknüpfung zwischen den einzelnen Akteuren (Tourismus, Gastronomie, Hotellerie, Kultur,

Einzelhandel) durch einen Stadtmarketingbeauftragten („Kümmerer“).

Neue Attraktionen

� Erlebniswochenenden – Angebote Kultur + Hotellerie + Gastronomie organisieren; � Prüfung der Nutzung des Saals im Alten Rathaus – tages- und tourismusorientiertes Angebot stärken

(z.B. Markthalle etc.); � Vermarktung regionaler Produkte, regionale Küche …

Page 8: 061 2018-07-11 F䣏rmliche Festlegung SG V Innenstadt · Altstadtsanierung Haßfurt Förmliche Festlegung Sanierungsgebiet V "Innenstadt" - 2 - Stand: 11. Juli 2018 Begründung zur

Altstadtsanierung Haßfurt Förmliche Festlegung Sanierungsgebiet V "Innenstadt" - 8 -

Stand: 11. Juli 2018

Auflistung von Maßnahmen, die bereits umgesetzt sind: � Regelmäßige Führungen für interessierte Gruppen in der Mainaue und im Wässernachtal (UBIZ);

dauerhafte Instandhaltung und optimierung des Beobachtungsturms in der Mainaue. � Renaturierungsmaßnahme des WWA an der Nassach oberhalb der Einmüdnung zum Main (2015). � Aktuell:Teilnahme am ILE-Projekt „Wassertourismus“ (Kleidersee bei Augsfeld, Sterzelbach und

Nassachmündung).

Auflistung von geplanten Maßnahmen: � Sicherung und Ausbau Sportpark. � Kontakt zu WNA und WSA halten bzw. verbessern; Abstimmung bezüglich Mainausbau. � Sicherung und Ausbau der Hotelnutzungen.

Räumliche Zuordnung der Entwicklungs- / Maßnahmenschwerpunkte

Die im Rahmenplan zum ISEK dargestellten Maßnahmen- und Projektvorschläge stellen eine mögliche Ent-wicklung dar und dienen der bildlichen und räumlichen Darstellung von Entwicklungszielen.

(Plan: FPZ Zeese Stadtplanung + Architektur, eigene Bearbeitung, Stand: Juli 2013, Katastergrundlage: Stadt Haßfurt)

A Mitte - Altstadtbereich

Versorgung und Einzelhandel sichern und entwickeln, Verkehr optimieren, Wohnungsangebote schaffen.

A1 Hauptstraße Stärkung als Hauptgeschäftszone und attraktiver Raum

A2 Aufwertung Hauptgeschäftszone Floriansplatz Umgestaltung Platzfläche, shared-space prüfen

A3 Teilerneuerung Marktplatz zwischen Rathaus und St. Kilian mit Neubau/Umbau Marktcafe

Optimierung Verkehrsführung bei Reduzierung Verkehrsbelastung, Aufwertung Platzraum mit neuer gastromischer Nutzung

A4 Nutzungsschwerpunkt Unterer Turm (Handel, Dienstleistung, auch Hotel)

Aktivierung des Potentials zur Stär-kung der Unteren Vorstadt

A5 Nutzungsschwerpunkt Brückenstraße TGA mit Zufahrt von der Ringstraße

Neuordnung des Quartiers, Schwer-punkt Handel

Page 9: 061 2018-07-11 F䣏rmliche Festlegung SG V Innenstadt · Altstadtsanierung Haßfurt Förmliche Festlegung Sanierungsgebiet V "Innenstadt" - 2 - Stand: 11. Juli 2018 Begründung zur

Altstadtsanierung Haßfurt Förmliche Festlegung Sanierungsgebiet V "Innenstadt" - 9 -

Stand: 11. Juli 2018

A6 Aufwertung Brückenkopf

im Zuge der Erneuerung der Mainbrücke, barrierearme Wegeverbindung Mainufer-Brückenstraße

attraktiver Zugang in Altstadt mit bar-rierearmer Erschließung vom Main-ufer aus

A7 Sicherung und Stärkung Nahversorgungsstandort Obere Vorstadt

mittel- bis langfristige Standortsiche-rung für Nahversorgung

A8

Modernisierung Altstadt-Tiefgarage barrierefreie Gestaltung, Einbau Aufzug, Aktivierung Parkierungs- potenzial

A9 Neubau Mainbrücke - Schaffung einer breiten Fußgän-ger-/ Radfahrerachse (Zuständigkeit Land)

Verbesserung der Wegevernetzung und Anbindung Sport- und Vereins-bereich

A10

A11

A12

FC-Gelände (Sportvereine)

Umnutzung Kirchner-Haus

Nachnutzung Amtsgericht

Verbesserung der Angebote für Gastronomie und Parkierung als Po-tential und Entlastung für die Altstadt (Fußweg zum Marktplatz 250m)

z.B. Gastronomie, Ergänzung öffent-liche Wegeverbindung entlang der Stadtmauer zum Alten Brückenturm

Umnutzung und Sanierung für Erwei-terung LRA

B Nord – Bahnhof und Umfeld

Verbesserung der ÖPNV-Anbindung, Aktivierung von Potentialen für ruhenden Verkehr, Handel und Dienstleistung und ergänzenden kulturellen/gastronomischen Angeboten.

B1 Neubau Amtsgericht Durchführung eines Planungswett-bewerbs

B2 Verbesserung Wegeanbindung nördliche Seite Hofheimer Straße – Bahnhof – Altstadt

in Kombination mit Ausbau Bahnun-terführung (Bahn-AG)

B3 Neuordnung / Aufwertung Bahnhofsareal, neuer ZOB, Prüfung ergänzender Nutzungsangebote

Städtebaulicher Wettbwerb

B4 Barrierefreie Erschließung der Bahnsteige, (Projektträger DB AG)

Rampen und Aufzüge

B5 Prüfung Entlastungsparkierung nördlich des Bahnhofs

barrierearmer Zugang, Parkpalette (ca. 100 P)

C Süd – Mainuferpark

Stadt am Fluss, Schaffung eines attraktiven Stadtsilhouette und Freiraumqualität mit Angeboten für Freizeit und Tourismus, Aktivierung von Umnutzungspotentialen für Wohn-, gewerbliche und touristi-sche Entwicklung.

C1 Mainuferpark "grüner Mond"

attraktiver Aufenthaltsbereich ohne Bebauung mit Freizeitnutzungsange-boten, freie Sichtachse

C2 Mainuferallee getrennte Fuß- u. Radwege

sichere und attraktive Wegeverbin-dung, Aufwertung Stadtansicht

C3 Mainlände

Erlebbarkeit historischer Fähranleger, Zugang zum Wasser

Page 10: 061 2018-07-11 F䣏rmliche Festlegung SG V Innenstadt · Altstadtsanierung Haßfurt Förmliche Festlegung Sanierungsgebiet V "Innenstadt" - 2 - Stand: 11. Juli 2018 Begründung zur

Altstadtsanierung Haßfurt Förmliche Festlegung Sanierungsgebiet V "Innenstadt" - 10 -

Stand: 11. Juli 2018

C4

Entwicklungsschwerpunkt Hafen (Teil des Mainuferparks)

attraktive Wohnstandorte, freie Sicht-räume zum Main, Hotelstandort mit vorgelagertem Biergarten

C5 Entwicklung des vorhandenen Hotelstandortes Öffnung/Orientierung zum Main

C6 Zugänglichkeit Mainufer Herstellung Wasserkontakte

C7 Mittel- bis langfristige Entwicklung Gewerbegebiet, Verbesserung Einbindung Landschaftsraum und Naturschutzgebiet

Neuordnung und Umstrukturierung mit hochwertigem Nutzungsspektrum im Bezug zum Main

C8 Sportpark Verbesserung und Ausbau, Ergänzung neue Sporthalle

C9 Mainauenlandschaft Freizeit / Erholung Sicherung u. Aufwertung, Wegever-bindungen

C10 Anleger Hotelschiffe attraktive Uferzone mit Hinweisschil-dern in die Altstadt

C11 Umbau Bahnunterführung li. H. 4,70 m Am Ziegelbrunn

getrennte FG-/Radfahrerführung, Vernetzung der Stadtteile als langfris-tige Zielsetzung

C12 Neuordnung Gewerbe, Handels- / Dienstleistungs-Nukleus

Standortaufwertung, Verbesserung der Anbindung/Erschließung

D West – Promenade / Fischerviertel

Stadt am Fluss, Aktivierung von Umnutzungspotentialen für Wohn-, gewerbliche und touristische Entwicklung

D1 Neuordnung

Untere Vorstadt Nord Schaffung Nassachuferweg, Steg in Achse Kaplaneigasse

D2 Reduzierung der Bebauung im Stadtgraben

Schaffung von weiteren Wegeverbin-dungen Altstadt-Nassach-Nahversorgungszentrum

D3 geänderte Führung Ringstr. mit Verteilerkreisel

D4 Neuordnung Binnenerschließung Festplatz - Wohnmobilpark - Flusspark – öffentliche Parkierung

funktionale, räumliche und gestalteri-sche Verbesserung

D5 Entwicklungsschwerpunkt West-Promenade / Untere Vorstadt

Neuordnung Quartier, Sichtorientie-rung zum Main, Standortvorschlag Hotel mit TGA und Restaurant, Woh-nungsbau

D6 Freilegung des Stadtgrabens Durchgang Badergasse

D7 nur punktuelle Bebauung d. Stadtgrabens überwiegend Grüngestaltung

D8 Standortumgriff für Gastronomie mit Mainbezug

Attraktivität Mainufer verbessern

D9 Spielbereich Nassachufer Aufwertung und Zugängigkeit Nassachufer

D10 Umgestaltung Einkaufszentrum-West

Gestalterische Aufwertung der Frei-flächen am Nahversorgungszentrum

Page 11: 061 2018-07-11 F䣏rmliche Festlegung SG V Innenstadt · Altstadtsanierung Haßfurt Förmliche Festlegung Sanierungsgebiet V "Innenstadt" - 2 - Stand: 11. Juli 2018 Begründung zur

Altstadtsanierung Haßfurt Förmliche Festlegung Sanierungsgebiet V "Innenstadt" - 11 -

Stand: 11. Juli 2018

Zusammenfassung zum ISEK:

Das ISEK zeigt insbesondere im Bereich der Innenstadt von Haßfurt deutlich Handlungserfordernisse auf, die im Zuge der Stadtsanierung mit entsprechenden Maßnahmen behoben werden können. Die Übersicht der o.g. Maßnahmen verdeutlicht, dass in den nächsten Jahren ein kontinuierlicher Prozess zur Umsetzung dieser Maßnahmen stattfinden muss. Dabei ist eine Evaluation und Fortschreibung erforderlich, da Stadt-entwicklung ein dynamischer Prozess ist und sich Anforderungen ändern bzw. auch neue Anforderungen hinzutreten. 4) Konzept „Barrierefreie Altstadt“ vom 02.10.2017 (Missstände, Ziele und Maßnahmen)

Die Stadt Haßfurt hat die Erkenntnisse aus dem ISEK zum Anlass genommen, weitere Untersuchungen im Bereich ihrer Innenstadt durchzuführen. Im Juli 2015 hat die Bayerische Staatsregierung das Programm "Bayern barrierefrei 2023" ins Leben geru-fen. Damit wird auf wesentliche Problemstellungen der Gemeinden in Bezug auf die Barrierefreiheit reagiert und ein strukturiertes Vorgehen zur Erarbeitung von Aktionsplänen aufgezeigt. Auf dieser Grundlage wurde für die Kernstadt der Stadt Haßfurt ein bedarfsgerechtes Konzept „Barrierefreie Gemeinde“ unter Beteiligung der Städtischen Ämter, des Landratsamtes Haßberge (Bereiche Städtebau und Denkmalpflege) sowie der Regierung von Unterfranken (Sachgebiet Städtebauförderung) erarbeitet. Das Konzept in der Fassung vom 13.09.2017 wurde in der Sitzung des Stadtrats am 02.10.2017 anerkannt und beschlossen. Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen soll nun in den kommenden Jahren schrittweise erfolgen (Priorisierung) und bleibt gesonderten Beschlüssen vorbehalten. Im Rahmen der Stadtsanierung hat die Stadt Haßfurt in den vergangenen Jahren bereits in Teilbereichen den barrierearmen Umbau von Straßen- und Platzräumen in der Altstadt erfolgreich vorangetrieben. Die Fortführung der barrierearmen Umgestaltung stellt einen wichtigen Baustein dar, um die Attraktivität als Wohn- und Geschäftsstandort zu sichern und zu stärken. Das Untersuchungsgebiet für das Konzept „Barrierefreie Altstadt“ vom 02.10.2017 deckt sich im Wesentli-chen mit dem Abgrenzungsbereich des ISEK aus dem Jahr 2013. Ziele und Maßnahmen des Konzepts „Barrierefreie Gemeinde“

Dem Kernziel des Konzepts „Barrierefreie Gemeinde“, eine durchgängige Barrierefreiheit in allen Bereichen des städtischen Lebens für alle Bevölkerungsgruppen unabhängig von Lebensalter oder körperlicher Beein-trächtigung und damit einer selbstbestimmten Teilhabe am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben, liegen mehrere übergeordnete Ziele und Leitlinien zugrunde.

� Barrierefreie Oberflächengestaltung:

Vor dem Hintergrund der demografischen Veränderungen und einem damit verbundenen wachsenden Anteil an älteren Menschen ist eine Prüfung der vorhandenen Belagsstrukturen im Hinblick auf Materialität, Verle-geart, Oberflächenbeschaffenheit und damit Begehbarkeit erforderlich.

Die Materialwahl steht in engem Zusammenhang mit der taktilen Orientierung (Tastkanten und Leitlinien für Menschen mit eingeschränkter Sehfähigkeit) sowie der visuellen Orientierung (gut durchdachte Lichtkonzep-te machen Städte lebenswerter). Hierzu zählen auch barrierearme Straßenquerungen, die unabhängig von Verkehrsbelastungen auch dann sinnvoll sind, wenn regelmäßig mit sogenannten „schutzbedürftigen“ Men-schen z.B. Kindern oder älteren Menschen zu rechnen ist.

� Barrierefreier Ausbau von Haltestellen:

Ein weiterer wichtiger Bestandteil im Handlungsfeld „Öffentlicher Raum“ ist eine barrierefreie Infrastruktur des ÖPNV, der Haltestellen und Bahnsteige: Höhenunterschiede zwischen Fahrzeug und Bahnsteig stellen große Hürden dar, unzureichende Leitlinien und Aufmerksamkeitsfelder erschweren die Orientierung, feh-lende Überdachungen mindern die Aufenthaltsqualität.

Page 12: 061 2018-07-11 F䣏rmliche Festlegung SG V Innenstadt · Altstadtsanierung Haßfurt Förmliche Festlegung Sanierungsgebiet V "Innenstadt" - 2 - Stand: 11. Juli 2018 Begründung zur

Altstadtsanierung Haßfurt Förmliche Festlegung Sanierungsgebiet V "Innenstadt" - 12 -

Stand: 11. Juli 2018

Eine barrierefreie Gestaltung des ÖPNV ist nicht nur ein funktionierendes Zusammenspiel zwischen taktilem Leitsystem, Ausgestaltung des Hochbords sowie den spezifischen Anforderungen der eingesetzten Fahr-zeuge, sondern bezieht auch die Elemente Information und Kommunikation, Betrieb und Dienstleistung, Bar-rierefreies Umfeld mit ein.

� Barrierefreie Überwindung von Höhenunterschieden / Erreichbarkeit öffentlicher Gebäude bzw. Gebäude mit kundenorientierter Nutzung:

Treppen im öffentlichen Raum sind nach wie vor die häufigste Art von größeren Höhenüberwindungen. Wäh-rend sie für Rollstuhlfahrer und andere mobilitätseingeschränkte Menschen nicht oder nur teilweise über-windbar sind, sind sie für sehbehinderte Menschen durchaus nutzbar, wenn bei der Gestaltung Maßnahmen zur Sicherheit, Erleichterung und Benutzbarkeit berücksichtigt wurden (z.B. Markierung der Treppenvorder-kanten, Handläufe als Stütz-, Zug- und Halteelement, Rutschfestigkeit).

Bei der Umsetzung der Ziele zur barrierefreien Gemeinde stellen neben dem Abbau von Barrieren im öffent-lichen Raum besonders die uneingeschränkte Erreichbarkeit und Zugänglichkeit von Gebäuden (öffentliche Gebäude, aber auch private Einrichtungen mit kundenorientierten Handels- und Dienstleistungsnutzungen) eine große Herausforderung in der Stadt Haßfurt und private Eigentümer dar. Handlungsschwerpunkte Öffentlicher Raum:

� Gassentypen mit gleichwertigen Maßnahmenschwerpunkten

Die Maßnahmen sind als Gestaltungsvorschläge zu verstehen, die i.V. mit ggf. Erneuerungsbedarf der tech-nischen Infrastruktur und Baugrundverhältnissen modifiziert werden müssen. Für jede Gasse ist daher eine Überprüfung erforderlich, die situationsbezogen die notwendigen Maßnahmen aus der jeweiligen Kategorie (A1 bis A3) herausfiltert.

A1: Bautechnische Maßnahme – Schwerpunkt Randbereiche:

Die Zonierung und das Straßenraumprofil (Entwässerungsrinnen, Bandierungen) bleiben in der Grundstruk-tur bestehen. Die Maßnahmen erstrecken sich auf die Seitenbereiche, die einseitig bzw. beidseitig als Fuß-gängerbereich zur Andienung der Wohngebäude sowie der kundenorientierten Nutzungen gestaltet sind. Sie dienen zusätzlich als Aufstellfläche für Auslagen der Geschäfte, Handels- und Dienstleistungseinrichtungen und sind in einigen Gassen durch Baumpflanzungen gegliedert. A2: Bautechnische Maßnahme – Schwerpunkt Mittelzone:

Die Zonierung / Straßenraumprofil (Entwässerungsrinnen, Bandierungen) bleiben in der Grundstruktur be-stehen. Die Gassen sind als Mischverkehrsfläche gestaltet, die Entwässerungslinien bilden die Grundgliede-rung und verlaufen mittig bzw. beidseitig an den Rändern. Die Maßnahmen erstrecken sich auf die Mittelzo-ne und sind entsprechend der Grundgliederung linear bzw. flächig ausgeführt.

Maßnahmen - umgesetzt: - Pflasterstreifen zur Verbesserung der Gehfreundlichkeit zur Stadtpfarrkirche (2015); - 10 Einmündungsbereiche Hauptstraße - Seitengassen mit gehfreundlichem Pflaster (2015).

Maßnahmen - geplant:

- 2018: Maßnahmen in der Schlesingerstraße, Häckergasse, Gerberstraße, Marktplatz;

A3: Schwerpunkt Neugestaltung/Umgestaltung:

Es erfolgt ein umfassender, großflächiger Eingriff in die Zonierung, das Straßenraumprofil und die Oberflä-chenbeschaffenheit. Der vorhandene Belag ist überwiegend brüchig und in sehr schlechtem Zustand, die Begehbarkeit ist aufgrund der großen Unebenheiten und zahlreichen Stolperschwellen stark eingeschränkt. Zudem handelt es sich um Gassen, die eine besondere Verbindungsfunktion im Altstadtgefüge haben und eine starke Frequentierung aufweisen.

Maßnahmen - umgesetzt:

- Herausnahme Kopfsteinpflaster und Ersatz durch barrierefreie Platten zwischen Rathaus, LRA, Amts-gericht und Stadthalle (2014).

Page 13: 061 2018-07-11 F䣏rmliche Festlegung SG V Innenstadt · Altstadtsanierung Haßfurt Förmliche Festlegung Sanierungsgebiet V "Innenstadt" - 2 - Stand: 11. Juli 2018 Begründung zur

Altstadtsanierung Haßfurt Förmliche Festlegung Sanierungsgebiet V "Innenstadt" - 13 -

Stand: 11. Juli 2018

� Handlungsschwerpunkte / zentrale Einzelmaßnahme

Den bautechnischen Um- bzw. Neugestaltungsmaßnahmen in den einzelnen Gassen stehen Handlungs-schwerpunkte mit einer hohen Besucherfrequenz und einer Konzentration von Angeboten des täglichen Be-darfs (Nahversorgung, Einzelhandel und Dienstleistungen) sowie Zentrale Einzelmaßnahmen gegenüber. Diese befinden sich überwiegend an den wichtigen Stadtzugängen und haben eine besondere Bedeutung im Stadtgefüge (z.B. Anbindung an Bahnhof, Sport- / Freizeitanlagen, Naherholungsgebiete sowie der Stadt-quartiere außerhalb der Altstadt).

Maßnahmen - geplant: - ab 2018: Neuordnung und Aufwertung des Bahnhofareals -> Städtebaulicher Wettbewerb; - ab 2019: Barrierefreie Erschließung des Bahnhofs durch die Bahn-AG. Den komplexen Handlungsschwerpunkten liegt ein ganzheitlichen Planungsansatz zugrunde, der neben bautechnischen Aspekten (z.B. Barrieren, Querungsoptionen für FG + RF) gleichermaßen funktionale und emotionale Bedarfe abdeckt (z.B. Raumwahrnehmung, Orientierung, Sicherheitsempfinden). Dies erfordert eine intensive interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung, Baubehörden, den verschiede-nen Fachplanern und verstärkt über partizipative Entscheidungsprozesse auch den Bürgern/innen. Es ist ein Prozess, der mittel- bis langfristig angeordnet ist und u.U. auch andere Lösungswege verlangt (z.B. Pla-nungswettbewerb).

(Plan: FPZ Zeese Stadtplanung + Architektur, eigene Bearbeitung, Stand: September 2017, Katastergrundlage: Stadt Haßfurt)

Page 14: 061 2018-07-11 F䣏rmliche Festlegung SG V Innenstadt · Altstadtsanierung Haßfurt Förmliche Festlegung Sanierungsgebiet V "Innenstadt" - 2 - Stand: 11. Juli 2018 Begründung zur

Altstadtsanierung Haßfurt Förmliche Festlegung Sanierungsgebiet V "Innenstadt" - 14 -

Stand: 11. Juli 2018

5) Sanierungsgründe, -zwecke und -ziele (Neuordnungskonzept):

Durch die o. g. Untersuchungen und Konzepte, insbesondere die Vorbereitenden Untersuchungen im Be-reich "Restliche Altstadt" im Jahre 2011 mit einem Umgriff von ca. 13,93 ha kommen zu dem Ergebnis, dass im jeweiligen Untersuchungsbereich sowohl im öffentlichen Raum als auch im privaten Bereich der Innen-stadt von Haßfurt in vielen Bereichen trotz erfolgreicher Sanierungsarbeit auch weiterhin städtebauliche Missstände, Mängel und Probleme vorhanden sind, die Sanierungsmaßnahmen erforderlich machen. Die genannten Gutachten bis hin zum Konzept „Barrierefreie Altstadt Haßfurt“ vom 02.10.2017 zeigen diese untersuchungsspezifisch auf, analysieren sie und stellen Handlungsbereiche, Chancen, Sanierungsziele so-wie Maßnahmenvorschläge dar und bilden somit gemeinsam das Neuordnungskonzept für die fortzuführen-de Sanierung in der gesamten Innenstadt. Die bereits laufende Umsetzung der genannten Untersuchungen und Konzepte wird somit im neuen Sanierungsgebiet V „Innenstadt“ fortgesetzt und nun lediglich um die in dieser Begründung dargestellten Fortschreibungen ergänzt. Die aufgezeigten Mängel und Missstände bestehen mit unterschiedlichen Gewichtungen in den einzelnen Bereichen, sie sind jedoch über den gesamten Untersuchungsbereich relativ gleichmäßig verteilt. Nach alle-dem ist nachgewiesen, dass eine Sanierung in den untersuchten Gebieten notwendig ist (§ 141 Abs. 1 BauGB). Die Voraussetzungen für die förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet durch Satzung nach § 142 Abs. 3 BauGB liegen damit vor. 6) Hinreichende Beurteilungsgrundlagen gem. § 141 Abs. 2 BauGB

Die Öffentlichkeit und zuständigen Fachstellen bei den Trägern öffentlicher Belange wurden im Rahmen der Erarbeitung der Vorbereitenden Untersuchungen 2009, den Fachuntersuchungen zu Einzelhandel, Ver-kehrsentwicklung, Gastronomie und Tourismus mit Dienstleistungen sowie im Zuge der Erarbeitung des ISEK in den Jahren 2011 bis 2013 und des Konzepts „Barrierefreie Altstadt“ im Jahr 2017 beteiligt und ha-ben sich in diesen Verfahren unter Berücksichtigung ihrer Belange konstruktiv für die Durchführung der Sa-nierung ausgesprochen. Das Neuordnungskonzept ist den Betroffenen und Trägern öffentlicher Belange somit bereits bekannt. Le-diglich die in diesem Begründungstext zum Sanierungsgebiet 5 erörterten Inhalte, die die oben beschriebe-nen vorausgegangenen Untersuchungen und die darauf fußenden Entwicklungen analysieren und fort-schreiben, sind neue Behandlungsgegenstände für das Satzungserlassverfahren. Sie ergänzen gleichsam die vorliegenden Untersuchungen und führen diese in einem ergänzenden Werk zusammen. Bei der Umset-zung von konkreten Maßnahmen aus dem Neuordnungskonzept sind die berührten Träger öffentlicher Be-lange und Betroffenen zum gegebenen Zeitpunkt zu beteiligen. Damit liegen bereits hinreichende Beurteilungsgrundlagen vor, sodass eine weitere umfassende VU für die Innenstadt nicht erforderlich ist, da die Voraussetzungen des § 141 Abs. 2 BauGB bereits vorliegen. 7) Öffentliches Interesse an der Durchführung der Sanierung und deren rechtliche Sicherung

Die einheitliche Vorbereitung und zügige Durchführung der Sanierungsmaßnahmen nach dem heutigen Stand der Anforderungen liegt im öffentlichen Interesse. Die funktionalen und baulichen Probleme in den un-tersuchten Gebieten erfordern eine sinnvolle und funktionsgerechte Erneuerung und Gestaltung des Ge-samtgebietes. Einzelobjektsanierung, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zu betreiben wäre, würde hier nicht, vor allem auch nicht in absehbarer Zeit, zum angestrebten Ziel führen, die Sanierungsbe-reiche durch die Beseitigung der aufgezeigten Missstände wieder zu einem Stadtgebiet zu machen, das der Erfüllung seiner vielfältigen Funktionen und dem Strukturwandel so gut als möglich gerecht zu werden. Aus diesem Grund können die Sanierungsmaßnahmen nicht der Initiative der Einzeleigentümer überlassen blei-ben, sondern müssen einheitlich, professionell und zügig durchgeführt werden. Dies bedarf der rechtlichen Sicherung durch eine förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet durch Satzung.

Page 15: 061 2018-07-11 F䣏rmliche Festlegung SG V Innenstadt · Altstadtsanierung Haßfurt Förmliche Festlegung Sanierungsgebiet V "Innenstadt" - 2 - Stand: 11. Juli 2018 Begründung zur

Altstadtsanierung Haßfurt Förmliche Festlegung Sanierungsgebiet V "Innenstadt" - 15 -

Stand: 11. Juli 2018

8) Neuordnung der Sanierungsgebietslandschaft in Haßfurt:

Als eine wichtige Folge des ISEK-Prozesses soll eine Neuordnung der Sanierungsgebiete umgesetzt werden. Die Stadt Haßfurt hat bereits vier förmlich festgelegte Sanierungsgebiete mit differierender Laufzeit, Gebietsausdehnung, Förderkulisse und unterschiedlichem Stand der Sanierung, jedoch allseits weiterhin bestehendem Sanierungsbedarf. Große Teile der Innenstadt im Bereich des Untersuchungsgebietes „Restli-che Altstadt“ weisen Sanierungsbedarf auf, liegen aber bisher in keinem Sanierungsgebiet. Die förmliche Festlegung eines oder mehrerer weiterer Sanierungsgebiete in der „restlichen Altstadt“ würde die Zersplitterung der Sanierungslandschaft verfestigen. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, strebt die Stadt Haßfurt eine Harmonisierung der Sanierungsflächen an. Dies gelingt durch die Zusammenlegung aller sanierungsbedürftigen Areale zu einem Gesamt-Sanierungsgebiet.

Damit eröffnet die Stadt Haßfurt die Chance, in der gesamten Innenstadt einheitliche Voraussetzungen, Chancen und Ziele zu verfolgen und anzubieten. Dies entspricht den Veränderungen bei der Abwicklung solcher Sanierungsvorhaben im Vergleich zu vergangenen Zeiten, nicht zuletzt aufgrund des inzwischen er-forderlichen ganzheitlichen Ansatzes der Sanierung für eine Gesamt-Innenstadt, mit dem eine erfolgreiche Altstadtsanierung besonders gefördert wird und der zu Chancengleichheit auch der privaten Betroffenen in der Innenstadt führt. In Abstimmung mit der Regierung von Unterfranken wird daher ein neues Sanierungsgebiet förmlich festge-legt, welches eine Förderkulisse im Rahmen der Städtebauförderung erhält. Im Sanierungsgebiet kann damit die steuerliche Abschreibung gem. § 7h EStG für private Bauherren angewandt werden. Zudem steht für Bauherren auch das kommunale Förderprogramm der Stadt Haßfurt bereit. Auch für dieses Sanierungsge-biet wird die Laufzeit begrenzt und den Bürgern der Anreiz der steuerlichen Abschreibung deutlich aufzeigt werden. Alle privaten Maßnahmen sollen ausschließlich auf freiwilliger Basis und durch Anreizförderung er-folgen. Die Rolle der Stadt im Rahmen der Sanierung wird insbesondere darin bestehen, steuernd und initiie-rend die bestehenden Erneuerungskräfte zu stützen. Zusammenfassend wird festgestellt, dass es sich insgesamt um ein großes Sanierungsgebiet mit gestreuten städtebaulichen Missständen handelt. 9) Räumliche Begrenzung des Sanierungsgebietes (Geltungsbereich der Satzung)

Das förmlich festzulegende Sanierungsgebiet V "Innenstadt" hat eine Flächengröße von ca. 27,2 ha. Es um-fasst den gesamten zentralen Versorgungsbereich (ZVB) der Stadt Haßfurt und angrenzende Bereiche.

(Quelle: BBE, Handelsberatung GmbH, eigene Bearbeitung, Einzelhandelskonzept Stadt Haßfurt, Stand: Mai 2012, Kartenvorlage: Stadt Haßfurt)

Page 16: 061 2018-07-11 F䣏rmliche Festlegung SG V Innenstadt · Altstadtsanierung Haßfurt Förmliche Festlegung Sanierungsgebiet V "Innenstadt" - 2 - Stand: 11. Juli 2018 Begründung zur

Altstadtsanierung Haßfurt Förmliche Festlegung Sanierungsgebiet V "Innenstadt" - 16 -

Stand: 11. Juli 2018

10) Ausgewählte Elemente der Sanierung im neuen Sanierungsgebiet V „Innenstadt“

� Der Bahnhofsumgriff liegt bisher in keinem Sanierungsgebiet. Die Neuordnung und Aufwertung des Bahnhofsareals mit einer engen Verknüpfung mit der Altstadt als Geschäftsbereich ist ein Schwer-punktprojekt von gesamtstädtischer Bedeutung. Es sollen in den kommenden Jahren einen neuer Zent-raler Omnibusbahnhof (ZOB) hergestellt und die Parkierungsangebote optimiert werden. Zudem sollen ergänzende Nutzungsangebote geprüft werden. Zur Umgestaltung des Bahnhofsareals soll ein Ideen- und Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 ausgelobt werden.

� Die Reaktivierung leerstehender Gebäude, insbesondere denkmalgeschützte Bausubstanz soll gezielt gefördert werden. Dazu soll den Eigentümern mit gezielten Maßnahmen, z.B. einem Zentren-Management, Unterstützung bei der Vermarktung gewährt werden. Durch gezielte Analysen und Unter-suchungen sollen zudem weitere private Initiativen gefördert werden.

� Insgesamt sollen die Handels-, Dienstleistungs- und gastronomischen Einrichtungen entlang der Bahn-hofstraße und am Floriansplatz gestärkt werden.

� Durchgreifende Modernisierungen und Instandsetzungen und insbesondere die energetische Erneue-rung der Gebäudesubstanz sind ebenfalls ein wesentliches Sanierungsziel. Einzelne Betriebsverlage-rungen können grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden.

� Weitere festgestellte Mängel sollen durch Ordnungsmaßnahmen im Bereich der Straßen- und Frei-raumgestaltung mit einem Umbau verbessert und barriereärmer gestaltet werden. Die Aufenthaltsquali-tät soll mit weiteren flankierenden verkehrslenkenden Maßnahmen verbessert werden.

� Die Altstadt soll als Standort für das Wohnen erhalten und fortentwickelt und für die private Infrastruktur mit Einzelhandel und Dienstleistungen weiter gestärkt werden.

� Ein wichtiges Sanierungsziel ist daher die Stärkung der Altstadt als Geschäfts- und Dienstleistungszent-rum. Dafür sind die Rahmenbedingungen und Möglichkeiten der barrierefreien Erschließung, Andienung und Parkierung von besonderer Bedeutung.

� Die im Sanierungsgebiet „Innenstadt“ vorgesehenen Maßnahmen liegen vorwiegend im öffentlichen Be-reich (Verbesserung der Verkehrsverhältnisse).

� Mit der Abgrenzung des Sanierungsgebiets sollen die Maßnahmenschwerpunkte zur Verbesserung der öffentlichen Erschließungsfunktion und der Aufenthaltsqualität insbesondere die Umgestaltung und Neuordnung des Bahnhofsareals und des Floriansplatzes in Verbindung mit der Aktivierung und Sanie-rung privater Grundstücksbereiche (aufgezeigt im Plan "Planungsansätze Innenstadt" vom 03.05.2012) umfassen.

� Neben den o.g. Maßnahmenschwerpunkten ist die Sanierung von Einzeldenkmälern und weiterer erhal-tenswerter Hauptgebäude eine wichtige Aufgabe im neuen Sanierungsgebiet

11) Zeitliche und fachliche Durchführung der Sanierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet

Es besteht die Aussicht und aufgrund § 142 Abs. 3 BauGB die Notwendigkeit, dass die Sanierungsmaß-nahmen in einem absehbaren Zeitraum von max. 15 Jahren durchgeführt werden können. In den vorliegenden Untersuchungen sind Zeit- und Maßnahmenpläne enthalten bzw. Prioritäten benannt, die bei Bedarf fortzuschreiben sind. Bei der Durchführung der Sanierung ist fachliche Unterstützung erforderlich. Die Stadt Haßfurt bedient sich seit Anbeginn der Altstadtsanierung der Mithilfe und Beratung des Stadtplanungs- und Architekturbüros FPZ Zeese Stadtplanung + Architektur aus Stuttgart (früherer Name „Freie Planungsgruppe 7“). Das Rechtsver-hältnis ist durch einen Mitwirkungsvertrag geregelt, aus dem die Aufgabenteilung und näheren Festlegungen zu ersehen sind.

Page 17: 061 2018-07-11 F䣏rmliche Festlegung SG V Innenstadt · Altstadtsanierung Haßfurt Förmliche Festlegung Sanierungsgebiet V "Innenstadt" - 2 - Stand: 11. Juli 2018 Begründung zur

Altstadtsanierung Haßfurt Förmliche Festlegung Sanierungsgebiet V "Innenstadt" - 17 -

Stand: 11. Juli 2018

B) Finanzierung der Sanierung 1) Allgemein:

Die Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen muss sowohl für Private als auch für die Stadt Haßfurt abseh-bar und gesichert sein. Dazu wird in Abstimmung mit der Regierung von Unterfranken dieses neue Sanie-rungsgebiet V „Innenstadt“ förmlich festgelegt, welches eine Förderkulisse im Rahmen der Städtebauförde-rung erhält. 2) Für Private:

Für innerhalb des Sanierungsgebietes liegende Grundstücke kann damit u.a. die steuerliche Abschreibung gem. § 7h EStG für private Bauherren angewandt und bei Erfüllung der Voraussetzungen auch eine Bezu-schussung im Rahmen der Städtebauförderung in Anspruch genommen werden. Zudem ist auch das städti-sche kommunale Förderprogramm für Stadtbildpflege anwendbar. Auch für dieses Sanierungsgebiet wird die Laufzeit begrenzt und den Bürgern der Anreiz der steuerlichen Abschreibung deutlich aufzeigt werden. Alle privaten Maßnahmen sollen ausschließlich auf freiwilliger Basis und durch Anreizförderung erfolgen. 3) Für die Stadt Haßfurt:

Die Rolle der Stadt im Rahmen der Sanierung wird einerseits darin bestehen, steuernd und initiierend die bestehenden Erneuerungskräfte Dritter zu stützen. Art und Umfang der eigenen Sanierungsmaßnahmen der Stadt Haßfurt sind in der vom Stadtrat jährlich zu beschließenden mittelfristigen Finanz- und der laufenden Haushaltsplanung manifestiert, sind stets im Blickfeld der Aufsichtsbehörden und werden jährlich vom Land-ratsamt Haßberge beurteilt. Im Rahmen von Zuwendungsanträgen hat die Stadt Haßfurt in allen Fällen Nachweise über ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Finanzkraft vorzulegen.

Aufgrund der Wahl des Vereinfachten Sanierungs-Verfahrens (sh. unter C) erfolgt keine Abschöpfung sanie-rungsbedingter Bodenwerterhöhungen (Ausgleichsbetrag gem. § 154 BauGB). Durch eine Gesetzesände-rung in Bayern fällt nun auch die Refinanzierungsmöglichkeit über Straßenausbaubeiträge weg. Ohne die Finanzhilfen der staatlichen Körperschaften, insbesondere nach dem Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadtteils- und Ortsteilszentren“, wird die Stadt Haßfurt auch künftig nicht in der Lage sein, die angestrebten Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Diese Unterstützungen sind dazu in aller Regel Grundvoraussetzung, werden in den jährlichen Bedarfsmeldungen angekündigt und durch konkrete Bewilligungsanträge eingereicht; der Fördersatz beträgt in der Regel 60 %. Die Maßnahmen zur Umsetzung der städtebaulichen Erneuerung im Sanierungsgebiet V "Innenstadt" wer-den jeweils im Rahmen der Haushaltplanung geprüft und entsprechend der finanziellen Möglichkeiten Be-rücksichtigung finden. Die Finanzierung kann insgesamt als gesichert bezeichnet werden.

Page 18: 061 2018-07-11 F䣏rmliche Festlegung SG V Innenstadt · Altstadtsanierung Haßfurt Förmliche Festlegung Sanierungsgebiet V "Innenstadt" - 2 - Stand: 11. Juli 2018 Begründung zur

Altstadtsanierung Haßfurt Förmliche Festlegung Sanierungsgebiet V "Innenstadt" - 18 -

Stand: 11. Juli 2018

C) Art der von der Stadt Haßfurt gewählten sanierungsrechtlichen Verfahren

1) Grundsätzliche Wahlmöglichkeiten zwischen zwei Sanierungsverfahren

Das Baugesetzbuch (BauGB) kennt zwei Verfahrensarten für die Durchführung städtebaulicher Sanie-rungsmaßnahmen. Sie unterscheiden sich vor allem durch die Intensität der Maßnahmen bzgl. der Entwick-lung der Bodenpreise, den Grundstücksverkehr und geplante Neuordnungsmaßnahmen im Sanierungsge-biet:

� "Umfassendes" Sanierungsverfahren – oft auch "klassisches" oder "herkömmliches" Verfahren genannt � "Vereinfachtes" Sanierungsverfahren. Die Entscheidung für das eine oder andere Verfahren wird durch die Erkenntnisse aus den Vorbereitenden Untersuchungen vorbereitet und begründet. Neben den allgemeinen Vorschriften zum Städtebaurecht im BauGB kommen in förmlich festgelegten Sanie-rungsgebieten die sanierungsrechtlichen Vorschriften zur Anwendung. Beim "vereinfachten" Verfahren gibt es vier Varianten, unter denen dann die Stadt nach Zweckmäßigkeits-gesichtspunkten wählen kann. 2) Das "Umfassende" Verfahren

Dem „umfassenden“ Sanierungsverfahren gemäß § 152 ff BauGB liegt eine bodenpolitische Konzeption zu Grunde, wonach durch die Sanierung erhebliche Verbesserungen im Gebiet stattfinden. Die in Aussicht ste-henden Bodenwertsteigerungen werden nach der Durchführung der Städtebaulichen Gesamtmaßnahme von der Gemeinde als Ausgleichsbeträge abgeschöpft. Es werden dann jedoch keine Erschließungsbeiträge er-hoben und auch in der Zeit vor Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Bayern konnten bei Wahl des umfassenden Sanierungsverfahrens keine Beiträge nach dem Kommunalen Abgabengesetz (KAG) festge-setzt werden. 3) Das "Vereinfachte" Verfahren

Das “vereinfachte“ Sanierungsverfahren darf gem. § 142 Abs. 4 BauGB nur durchgeführt werden, wenn die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften des Dritten Abschnitts (§§ 152 ff. BauGB) nicht erforderlich sind, d. h. wenn keine oder nur sehr geringe Bodenwertsteigerungen zu erwarten sind. In diesem Fall konn-ten bis zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Bayern bei Erfüllung der entsprechenden Vorausset-zungen im Falle der Erneuerung, Erweiterung oder Verbesserung nur Beiträge gemäß dem Kommunalen Abgabengesetz (KAG) von den „Straßenanliegern“ erhoben werden. Diese Möglichkeit ist in Bayern nun weggefallen. Ausgleichsbeträge gem. § 154 BauGB können im vereinfachten Verfahren generell nicht erho-ben werden. 4) Begründung für die Wahl des "Vereinfachten" Verfahrens

Gründe gegen ein „umfassendes“ und für ein „vereinfachtes“ Verfahren

Das Sanierungsgebiet "Innenstadt" umfasst ca. 27,2 ha und ist ein Gebiet mit vielfältigen, gestreuten städte-baulichen Missständen. Die vorgesehenen Maßnahmen liegen zum Teil im öffentlichen Bereich (Verbesse-rung der städtebaulichen Situation, der Verkehrsverhältnisse, der Funktion des Gebietes und des Umfelds). Eine wesentliche Bodenwertsteigerung ist mit der Durchführung der im Neuordnungskonzept geplanten Stadtsanierungsmaßnahmen nicht zu erwarten. Wie in den bisherigen Sanierungsgebieten I bis IV umfasst die geplante Bodenneuordnung überwiegend verdichtete rückwärtige private Hofbereiche bzw. bereits öf-fentliche Straßen- und Platzflächen. Grunderwerb seitens der Stadt ist vorrangig zur Herstellung des ZOB und als Zwischenerwerb zur Reaktivierung einzelner Anwesen in der Altstadt vorgesehen. Ordnungsmaß-nahmen, die den Bodenwert beeinflussen, sind nur in begrenztem Umfang vorgesehen.

Page 19: 061 2018-07-11 F䣏rmliche Festlegung SG V Innenstadt · Altstadtsanierung Haßfurt Förmliche Festlegung Sanierungsgebiet V "Innenstadt" - 2 - Stand: 11. Juli 2018 Begründung zur

Altstadtsanierung Haßfurt Förmliche Festlegung Sanierungsgebiet V "Innenstadt" - 19 -

Stand: 11. Juli 2018

Durchgreifende Modernisierungen und Instandsetzungen und insbesondere die energetische Erneuerung der Gebäudesubstanz sind ebenfalls ein wesentliches Sanierungsziel. Einzelne Betriebsverlagerungen kön-nen grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Alle privaten Maßnahmen sollen ausschließlich auf freiwilli-ger Basis und durch Anreizförderung erfolgen. Die Altstadt soll als Standort für das Wohnen erhalten, fortentwickelt und für die private Infrastruktur mit Ein-zelhandel und Dienstleistungen weiter gestärkt werden. Ein wichtiges Sanierungsziel ist daher die Stärkung der Altstadt als Geschäfts- und Dienstleistungszentrum. Dafür sind die Möglichkeiten der Erschließung, An-dienung und Parkierung von besonderer Bedeutung. Weiteres Sanierungsziel ist die Entwicklung funktions-fähiger Wohn- und Mischgebiete, insbesondere durch weitere Verkehrsberuhigung und Umgestaltung der öf-fentlichen Räume. Die Rolle der Stadt im Rahmen der Sanierung wird darin bestehen, steuernd und initiie-rend die bestehenden Erneuerungskräfte zu stützen. In den Anfängen der Altstadtsanierung wurden plan-gemäß ganze Straßenzüge erneuert, Quartierstiefgaragen errichtet und die tiefbautechnische Infrastruktur instandgesetzt, also eine umfassende Verbesserung, die für die Grundstücke im sanierten Bereich ganz er-hebliche Vorteile nach sich gezogen hat. Da dies im Vorfeld der Sanierung damals auch absehbar war, wur-de die Sanierung rechtskonform im „umfassenden“ Verfahren durchgeführt. Aufgrund der konkreten städtebaulichen Situation im Sanierungsgebiet, der angestrebten Ziele der Sanie-rung, den vorgesehenen Maßnahmen und der beabsichtigten Entwicklung im Sanierungsgebiet, wie auch der Durchführbarkeit der Sanierung ist im aktuellen Fall demgegenüber nicht zu erwarten, dass die ange-strebte Sanierung Auswirkungen auf die Bodenpreise haben wird. Deshalb ist davon auszugehen, dass die zu erwartende Höhe von (bei Wahl eines umfassenden Sanierungsverfahrens grundsätzlich möglichen) et-waigen Ausgleichsbeträgen nach § 154 BauGB in keinem angemessenen Verhältnis zu dem ganz erhebli-chen Verwaltungsaufwand für die rechtmäßige Erhebung von Ausgleichsbeträgen stehen würde, auch weil sich nach Abschluss der Sanierung häufig Rechtsstreitigkeiten mit der Gemeinde ergeben, wenn Grund-stückseigentümer nach vielen Jahren zur Zahlung eines Ausgleichsbetrages herangezogen werden. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften ist somit weder erforderlich noch würde sie die Durchführung voraussichtlich erleichtern. Aus alledem ergibt sich, dass die Anwendung der besonde-ren sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 – 156 BauGB nicht erforderlich ist. Sie werden deshalb ausgeschlossen. Die Stadt führt aus den genannten Gründen die förmliche Festlegung auch des Sanie-rungsgebiets V "Innenstadt" nach dem vereinfachten Verfahren gem. § 142 Abs. 4 BauGB fort. Für geneh-migungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge werden die Bestimmungen in § 144 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB angewandt. Mit der Wahl des Vereinfachten Verfahrens erfolgt somit keine Abschöpfung sanie-rungsbedingter Bodenwerterhöhungen (Ausgleichsbetrag). Anwendung des § 144 BauGB: Auswahl unter verschiedenen Varianten

Wenn eine Sanierung entsprechend § 142 Abs. 4 BauGB im "vereinfachten" Verfahren durchgeführt werden soll, ist über die Anwendung des § 144 BauGB zu entscheiden. Aus dieser Entscheidung heraus ergeben sich vier Varianten des "vereinfachten" Verfahrens: Variante 1 Anwendung des § 144 Abs. 1 (Veränderungssperre) und 2 (Verfügungssperre)

(mit Eintragung des Sanierungsvermerks)

Variante 2 Anwendung des § 144 Abs. 1, Ausschluss von § 144 Abs. 2 (ohne Eintragung des Sanierungsvermerks)

Variante 3 Anwendung des § 144 Abs. 2, Ausschluss von § 144 Abs. 1 (mit Eintragung des Sanierungsvermerks)

Variante 4 völliger Ausschluss des § 144 Abs. 1 und 2 ohne Eintragung des Sanierungsvermerks

Die Anwendung der Genehmigungspflicht nach § 144 Abs. 2 hat bei jedem im Sanierungsgebiet gelegenen Grundstück die Eintragung eines „Sanierungsvermerks“ ins Grundbuch zur Folge.

Page 20: 061 2018-07-11 F䣏rmliche Festlegung SG V Innenstadt · Altstadtsanierung Haßfurt Förmliche Festlegung Sanierungsgebiet V "Innenstadt" - 2 - Stand: 11. Juli 2018 Begründung zur

Altstadtsanierung Haßfurt Förmliche Festlegung Sanierungsgebiet V "Innenstadt" - 20 -

Stand: 11. Juli 2018

Wenn die Gemeinde zur Erleichterung der Sanierungsdurchführung eine genaue Kenntnis über alle Vorgän-ge baurechtlicher, bodenrechtlicher und sanierungsrechtlicher Art erhalten möchte, dann ist die Anwendung der Genehmigungspflicht nach § 144 Abs. 1 u. 2 BauGB zu empfehlen. D) Satzungserlass-Verfahren

1) Beteiligung der Betroffenen und Behörden

- Beteiligung der Betroffenen nach § 137 BauGB: Die Untersuchungen haben gezeigt, dass die Durchfüh-rung der Stadtsanierung möglich ist und es konnte bei den bisherigen Untersuchungen eine breite Mit-wirkungsbereitschaft seitens der Bürger festgestellt werden.

- Im Rahmen der förmlichen Festlegung dieses geplanten Sanierungsgebietes sind neben den Betroffe-

nen nach § 139 BauGB auch folgende Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt: Liste siehe Folgeseite!

Page 21: 061 2018-07-11 F䣏rmliche Festlegung SG V Innenstadt · Altstadtsanierung Haßfurt Förmliche Festlegung Sanierungsgebiet V "Innenstadt" - 2 - Stand: 11. Juli 2018 Begründung zur

Altstadtsanierung Haßfurt Förmliche Festlegung Sanierungsgebiet V "Innenstadt" - 21 -

Stand: 11. Juli 2018

Träger (Stand 2018-02) Sachgebiet

Landesamt für Umweltschutz Regierung von Unterfranken - Bauleitplanung- Höhere Landesplanungs-

behörde Regierung von Mittelfranken -Luftamt Nordbayern- Regierung von Oberfranken -Bergamt Nordbayern- Regionaler Planungsverband Main-Rhön LRA Bad Kissingen Landratsamt Haßberge -Bauleitplanung- Hr Kreisheimatpfleger in Vertretung Landkreis Haßberge Nord Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen -Abteilung 3- Staatliches Bauamt Schweinfurt Straßenverwaltung/-unterhaltung Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Schweinfurt

Bay. Landesamt f. Denkmalpflege Referat B Q – Bauleitplanung Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

Referat Infra I 3 (TÖB)

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Schweinfurt

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken Bayer. Bauernverband Unterfranken Deutsche Telekom Technik GmbH Technik Niederlassung Süd Vodafone Kabel Deutschland GmbH Stadtwerk Haßfurt GmbH E.O.N. Kraftwerke Bereich Immobilien Bayernwerk Netz GmbH Netzcenter Schweinfurt Netzbau Schweinfurt

20-kV-Freileitung 110 kV-Freileitung

PLEdoc GmbH Leitungsauskunft, Fremdplanungsbearbeitung

Deutsche Bahn AG

DB Immobilien Region Süd

Kompetenzteam Baurecht

Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle Nürnberg Immobilien Freistaat Bayern Regionalvertretung Ufr. Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Sparte Verwaltungsaufgaben Deutsche Flugsicherung Unternehmenszentrale

Handelsverband Bayern – Der Einzelhandel e. V. Bezirksgeschäftsführung IHK Würzburg-Schweinfurt Handwerkskammer Unterfranken Luftbilddatenbank - Dr. Carls GmbH Bezirk Unterfranken Fachberater und Sachverständiger für Fischerei Ericsson Service GmbH

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Schweinfurt Stadt Zeil a. Main Stadt Hofheim i. Ufr. Stadt Königsberg i. Bay. Stadt Eltmann Gemeinde Knetzgau Gemeinde Ebelsbach Gemeinde Riedbach Gemeinde Theres Gemeinde Wonfurt Gemeinde Sand a. Main VG Hofheim i. Ufr

Page 22: 061 2018-07-11 F䣏rmliche Festlegung SG V Innenstadt · Altstadtsanierung Haßfurt Förmliche Festlegung Sanierungsgebiet V "Innenstadt" - 2 - Stand: 11. Juli 2018 Begründung zur

Altstadtsanierung Haßfurt Förmliche Festlegung Sanierungsgebiet V "Innenstadt" - 22 -

Stand: 11. Juli 2018

2) Verfahrensvermerke

a. Der Stadtrat hatte am beschlossen, dass das im Abgrenzungsplan des Büros FPZ ZEESE STADTPLANUNG + ARCHITEKTUR aus Stuttgart vom 11.07.2018 dargestellte Gebiet der Altstadt Haßfurt förmlich als Sanierungsgebiet V „Innenstadt“ festgelegt werden soll. Gleichzeitig wurde das aus der Begründung zur Sanierungssatzung in der Fassung vom 11.07.2017 und den darin genannten Un-tersuchungen über Chancen, Ziele und Maßnahmen sowie dem Abgrenzungsplan des Büros FPZ ZE-ESE STADTPLANUNG + ARCHITEKTUR aus Stuttgart vom 11.07.2018 bestehenden Neuordnungs-konzept als hinreichende Verfahrensgrundlage anerkannt.

b. Den Eigentümern, Mietern, Pächtern und sonstigen von der förmlichen Festlegung als Sanierungsge-

biet Betroffenen (z. B. Gewerbetreibenden) wurde gemäß § 137 BauGB in einer Bürgerversammlung am Gelegenheit zur Beteiligung und Mitwirkung (Erörterung) gegeben. Ort und Zeitpunkt der Erörterung wurden zuvor am und ortsüblich bekanntgemacht. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 139 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit von bis .

c. Am beschloss der Stadtrat die förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet V „Innenstadt“

als Satzung (§ 142 BauGB). d. Die Satzung wurde am ausgefertigt und am ortsüblich bekannt gemacht. Sie ist

mit der Bekanntmachung rechtsverbindlich geworden und wird seitdem zu den allgemeinen Dienststun-den im Stadtbauamt zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Auf die Rechtsfolgen der §§ 44 und 215 BauGB ist hingewiesen worden.

Haßfurt, den 11.07.2017 Haßfurt, den 11.07.2017 __________________________ _______________________________ W e r n e r B a r t h Erster Bürgermeister Stadtplanungsreferent Stadt Haßfurt Stadt Haßfurt – Stabsstelle Stadtplanung - 061_2018-07-10_Förmliche Festlegung SG V Innenstadt.docx