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KONFERENZ DER SCHULISCHEN HEILPÄDAGOGINNEN UND HEILPÄDAGOGEN SG/AI Mitteilungsblatt August 2009 Jahrestagung 2009 „Integration zwischen Korsett und Beliebigkeit“ Projekt Basisstufe Integration von Kindern mit einer geistigen Behinderung in der Regelklasse

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Mitteilungsblatt August 2009

Jahrestagung 2009 „Integration zwischen Korsett und Beliebigkeit“

Projekt Basisstufe Integration von Kindern mit einer geistigen Behinderung in der Regelklasse

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2 KSH Mitteilungsblatt August 2009

Impressum

Das Mitteilungsblatt der KSH erscheint zweimal pro Jahr.

Ausgabe Nr. 23 Herausgeber Konferenz der Schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen der Kantone St. Gallen und Appenzell Innerrhoden Präsidium Daniel Baumgartner, 9230 Flawil [email protected] Redaktion Madlen Ingber-Guler (mig), 9606 Bütschwil [email protected] Internet www.ksh-sgai.ch Druck ERNi Druck und Media AG, 8722 Kaltbrunn Auflage: 700 Exemplare Versand/Adressverwaltung/Adressänderungen Andrea Benzoni-Gübeli, 8722 Kaltbrunn [email protected] Weitere Adressen Verschiedenste Kontaktadressen finden sich auf den Seiten 30/31 und auf der Homepage. Redaktionsschluss für das nächste Mitteilungsblatt F 15. Dezember 2009

Titelbild

An der integrativen Schule Menzingen besuchen seit Schuljahr 06/07 drei Sonderschüler des Heil-pädagogischen Zentrums Hagendorn/Zug die Re-gelschule. In diesen Klassen arbeitet je eine Schuli-sche Heilpädagogin im Teamteaching mit der Klas-senlehrperson. Die Heilpädagoginnen sind sowohl für die Integration des Kindes der Sonderschule als auch für die integrative Schulung von Kindern der Regelschule zuständig (vgl. dazu den Beitrag auf Seite 10). (mig)

Foto: www.hzhagendorn.ch

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KSH Mitteilungsblatt August 2009 3

INHALT

BERICHT DES PRÄSIDENTEN

Daniel Baumgartner

4

KOMMISSIONSTREFFEN

INTEGRATION VON KINDERN MIT EINER GEISTIGEN BEHINDERUNG IN DER REGELKLASSE

Möglichkeiten und Grenzen

Ursula Scherrer, Geschäftsleiterin Heilpädagogisches Zentrum Hagendorn

10

EINLADUNG ZUR JAHRESTAGUNG 2009 MIT TRAKTANDENLISTE

12

JAHRESRECHNUNG UND BUDGET MIT REVISORENBERICHT

Karin Baumgartner-Zahner

13

INTEGRATION ZWISCHEN KORSETT UND BELIEBIGKEIT

Prof. Dr. Peter Lienhard, Gastreferent

14

PROTOKOLL DER KSH-JAHRESTAGUNG 2008

Doris Gut-Meier

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KONTAKTADRESSEN 30

PROJEKT BASISSTUFE -

NACHGEFRAGT BEI

Susanne Bosshart, Dozentin an der PHSG

Thomas Birri, Dozent an der PHSG

Angelika Meier, wissenschaftliche Mitarbeite-rin an der PHSG

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ERPROBUNG DER INTEGRATIVEN SONDERSCHULUNG IM KANTON ST.GALLEN

Hans Anderegg, Amt für Volksschule, Fachstelle Unterstützungsangebote

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EDITORIAL / INHALT

Alles „obama“

Es ist wieder so weit: bei Langenscheidt kann noch bis im Oktober gevotet werden, um Hä??* das Jugendwort des Jahres zu küren. Al-lerdings gilt es sich erst upzudaten, insbesondere wer „Chillen“ im-mer noch für ein scharfes Gemüse hält und hinter „Spargelstechern“ nur fleissige Bauern vermutet. Die Welt ist in Bewegung, was sich auch in der ungebremsten Kreativität von Wortschöpfungen zeigt. Mit wenig Übersetzungshilfe zu schaffen sind wohl „Bankster“ und allenfalls „Faltenparty“, anspruchsvoller scheint da doch „Jambajaner“ oder „Edelratte“ zu sein.

Mit in Bewegung hält sich die Schule, kann doch vermutlich noch dieses Jahr der Entscheid des Erziehungsrates zum Basisstufen-Projekt erwartet werden. Ein Interview zur aktuellen Situation ist ab Seite 7 abgedruckt. Mit dem „Projekt Sonderpädagogik-Konzept“ und der Ausweitung der Erprobung der integrativen Sonderschulung scheint sich die Schu-le in ihren Fundamenten zu bewegen, rücken doch mancherorts - seis ganz pragmatisch oder erst in Gedanken - Bestrebungen in den Vordergrund, sich situativ mit ungewohnten Formen der Integration von Kindern mit einer Behinderung auseinander zu setzen. Ob sich die Integration nun innerhalb eines Korsetts wieder findet oder in Richtung Beliebigkeit abdriftet, dazu hat Peter Lienhard, HfH einen sehr lesenswerten Artikel verfasst. Er begleitet als wissenschaftliche Vertretung das St.Galler „Projekt Sonderpädagogik-Konzept" und ist Gastreferent an unserer diesjährigen Jahrestagung.

Andere Kantone, so zum Beispiel der Kanton Zug, sammeln schon seit geraumer Zeit Erfahrungen mit der Integration von Kindern mit einer Behinderung in die Regelklassen. So berichtet Ursula Scherrer als Geschäftsleiterin des Heilpädagogischen Zentrums Hagendorn von den Erfahrungen des Kompetenzzentrums der letzten knapp zehn Jahre. Es zeigen sich Wege, wie verfügbare Mittel und Ressour-cen eingesetzt werden können, um von aussen beeinflussbare Be-nachteiligungen abzubauen.

Und da scheint doch Vieles „korall“ (will heissen zeitgemäss und angesagt) und „obama“ (sprich innovativ, gut und neu) zu sein. Je-denfalls gibt es nicht mehr als bislang von „Pisaopfern“ (Schulabgänger mit mangelnder Allgemeinbildung) zu hören und zu lesen.

Übrigens, falls die Ferienfotos „verschnitzelt“ sein sollten, empfiehlt sich möglicherweise beim nächsten Mal das „Camera tossing“, eine neuartige Technik der Fotografie. Hierbei wird die Fotokamera in die Luft geworfen und das Bild entsteht im Flug.

Ich wünsche allen Leserinnen und Lesern einen „obama“ Start ins neue Schuljahr und kommt nicht zu sehr ins „Buttern“.

Madlen Ingber-Guler

* Langenscheidt Hä?? Jugendsprache unplugged 2009, 978-3-468-29853-0 und www.jugendwort.de

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4 KSH Mitteilungsblatt August 2009

Aussprachen mit dem Bildungs-departement Am 16. April 2009 fand die ordentliche Sitzung mit den Präsidien der PK und den Konventen im Amt für Volksschule (AVS) statt. Folgende Themen wurden traktandiert: 1. Stellwerk (Der Erziehungsrat hat be-

schlossen, dass eine Evaluation des Stell-werks 8 und 9 durchgeführt wird.)

2. Englisch: Repetieren einer Klasse / Über-springen einer Klasse (Wenn ein Schüler oder eine Schülerin die 4. Klasse repe-tiert, ist die Schulgemeinde verpflichtet, im Rahmen des Förderangebotes die Nachhilfestunden zu übernehmen. Je-doch ist es beim Überspringen der Klas-se Sache der Eltern, die Kosten für den Nachhilfeunterricht zu übernehmen.)

3. Teamteaching 4. Disziplinarschwierigkeiten 5. Umgang mit Notenwerten 6. Wiederholungskurse für den Schwimm-

unterricht 7. Berufsauftrag (Der Erziehungsrat hat

den Antrag vom KLV entgegengenom-men und setzt eine Spurgruppe ein, sie wird eine Auslegeordnung vornehmen.)

8. Umsetzung zum X. Nachtrag des Volks-schulgesetzes.

Themenkreise werden in diesen Ausspra-chen erörtert und im wahrsten Sinne des Wortes „andiskutiert“. Dieses Gremium hat keine Entscheidungskompetenzen und so haben die Konvents- & PK - Präsidien die Möglichkeit, die verantwortlichen Per-sonen im Amt für Volksschule für be-stimmte Problemkreise zu sensibilisieren. Die Zusammenkunft mit RR Kölliker, Vor-steher BLD, und mit Esther Friedli, Gene-ralsekretärin BLD, fand am 28. 5. 2009 statt. Neben der Anerkennung der Lehr-diplome waren die Basisstufe, das Team-teaching im Allgemeinen und auf der Kin-dergartenstufe traktandiert.

Anerkennung der Lehrdiplome Die Anerkennung der Ausbildungen als Lehrpersonen (seminaristische Ausbildung vs. Bachelor nach dem Bolognamodell) war schon öfters bei den Aussprachen mit dem Amt für Volksschule und in den Zu-sammenkünften mit den Bildungschefs (aRR Stöckling und RR Kölliker) traktan-diert. Die Thematik ist recht komplex und kann nicht kantonal gelöst werden,

sondern gehört letztlich in den Kompe-tenzbereich der EDK. Wir gehen davon aus, dass Kolleginnen und Kollegen in andern Kantonen mit der gleichen Prob-lematik konfrontiert sind. Wir möchten einer Klassierung (zwei „Klassen“ von Lehrpersonen) entgegenwirken, dies auch im Hinblick auf Anstellungsmodalitä-ten, Entlöhnung und Attraktivität des Lehrberufes. Die beiden Ausbildungen müssen als andersartig, aber trotzdem gleichwertig definiert werden. Die Frage drängt sich auf, wer eine Definition und Anerkennung verbindlich festlegen kann. Eine Diskriminierung innerhalb unserer Berufsgruppe lehnen wir in dieser Frage entschieden ab. Uns würde auch interes-sieren, unter welchen Bedingungen eine Nachqualifikation erreichbar wäre und wie andere Berufsgruppen (HWV, Wirt-schaft, Sport) mit dieser Thematik umge-hen und welche Lösungen gefunden wer-den konnten. Das BLD wird die 10 Fragen zu Händen der Präsidien schriftlich beantworten.

Vernehmlassung: Tägliche Be-wegung in der Schule

Der Vorstand der KSH wurde vom Amt für Volksschule zur Stellungnahme einge-laden und er hat mit folgender Begrün-dung den Vorschlag des Konzeptes „Tägliche Bewegung in der Schule“ abge-lehnt.

Der Vorstand der KSH unterstützt die Bemühungen der Regierung, die körperli-che, psychische und soziale Entwicklung der Kinder und Jugendlichen zu begleiten. Viele Lehrpersonen sind sensibilisiert mit der Thematik „Bewegung“.

In vielen Klassenzimmern wird die Bewe-gung mit hoher Priorität umgesetzt, und die Rhythmisierung ist ein fester Bestand-teil im Unterricht. Bevor ein Konzept mit dem Schwerpunkt „Bewegung“ umgesetzt werden soll, er-scheint uns eine Bestandesaufnahme un-umgänglich. Die Idee ist zu unterstützen, den Schulen sinnvolle und effiziente Ma-terialien für die „bewegten“ Pausen ab-zugeben. Nicht nur die Volksschule, auch die Sonderschulen sollen von diesem Angebot Gebrauch machen können. Unseres Erachtens ist es lobenswert, dass der Kantonsrat Fr. 200'000.- als Sonderkredit zur Verfügung stellt. Die Idee ist unterstützenswert, jedoch der Weg ist nicht zielführend, sondern er-scheint uns „verordnet“. Wir hätten uns auch vorstellen können, dass die Bewe-gung in der Schule ein Visitationsschwer-punktsthema der Regionalen Schulauf-sicht in einem Schuljahr ist und der Schuleinheit ein bestimmter Rahmenkre-dit zur Verfügung gestellt wird. Das Bil-dungsdepartement muss die Zielsetzung festlegen. Die „Bewegung in der Schule“ ist ein Bestandteil eines zu überprüfbaren Qualitätsmerkmales einer Schuleinheit. Mehr Bewegung muss nicht zwingend eine bessere Bewegungsqualität nach sich ziehen. Nach dem Grundsatz „weniger könnte mehr sein“ benötigt das Projekt eine Begleitung und eine seriöse Über-prüfung. Es erstaunt, dass gerade in unse-rem Kanton Fächer und Therapien mit Bewegungselementen wie zum Beispiel Rhythmik und Psychomotorik eher eine untergeordnete Rolle einnehmen und sich jeweils zu oft für ihre Existenz ein-setzen müssen. Wir stellen uns auch die Frage, was nach dem Schuljahr 2011/2012 passiert und wie die Nachhaltigkeit aussieht. Bewegung ist das eine, Ernährung das andere. Wir erachten diesen Zusammen-hang als entscheidend und bedeutungs-voll. Nach unserer Einschätzung sollte die Ernährung in einem Zusammenhang mit der Bewegung stehen. Parallel könnten auch Infos über die gesunde Ernährung (Frühstück, Znüni etc) an die Schu-le/Erziehungs-berechtigten verbreitet werden. Die Überprüfung von Hausauf-gaben mit einem Bewegungsteil ist unse-res Erachtens nicht nachvollziehbar. Auch die Grundbemerkung sei in diesem Zu-sammenhang erlaubt,

AUS DER KSH - BERICHT DES PRÄSIDENTEN

Bericht des Präsidenten

Daniel Baumgartner, Präsident KSH

Foto

: DB

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KSH Mitteilungsblatt August 2009 5

wenn sich die Schule auf das Kernge-schäft der Bildung und des Unterrichtes zu konzentrieren hat, ist die Bewegung in der Freizeit eine erzieherische Aufgabe der Erziehungsberechtigten. „BILDUNGSCHWEIZ, 3a/2009“ veröf-fentlichte in diesem Frühjahr ein Sonder-heft zu Schulreisen, Sport und Spiel. Es werden auch innovative Projekte von Sporttagen vorgestellt. Im Artikel „Täglich mehr Bewegung in der Schule“ wird auf die Homepage www.schulebewegt.ch hingewiesen. Die-se Plattform bietet genügend Ideen und Hinweise. Es gilt sie umzusetzen, zu nut-zen und auf innovative Weise zu publizie-ren.

Vernehmlassung Rahmenbedin-gungen zur integrativen Sonder-schulung für die Schuljahre 2009/10 und 2010/11 (Eigentliche Adressaten der Vernehmlas-sung waren unter anderem die Instituti-onsleitungen der Sonderschulen.)

A) Zielgruppe Für die integrative Sonderschulung muss gemäss der Zuweisung immer ein schulpsychologisches Gutachten vorliegen. Bei einer Körperbehinde-rung stellt sich konkret die Frage, ob der SPD die notwendigen Ressourcen zur Abklärung aufweisen kann.

B) Modelle zur Umsetzung „Dabei wird das Kind durch eine Fachper-son während einiger Lektionen zusätzlich unterstützt.“ Unter Fachperson sind ausschliesslich Schulische Heilpädago-ginnen und Heilpädagogen namentlich zu bezeichnen. Der Begriff einiger ist nach unseren Erfahrungen viel zu un-verbindlich. Die Anzahl muss klar defi-niert sein. Ebenfalls bedarf der Begriff zusätzlich einer genaueren Erklärung: zusätzlich zu welchem Pensum und wo wird dies angerechnet (Pensenpool der Schulgemeinde, Pensenpool der Sonderschule etc.)? Es werden auch keine Aussagen ge-macht, wie viele Kinder mit einer Be-hinderung höchstens in einer Klasse der Volksschule integriert werden können. Der Anzahl integrierter Kin-der in einer Klasse muss hohe Beach-tung geschenkt werden, denn es darf keine „Sonderschule“ in der Integrati-onsklasse entstehen. Die Geling-senskriterien müssen erkannt und be-nennt werden.

Arbeiten die Schulische Heilpädagogin oder der Schulische Heilpädagoge mit dem Kind oder kann/muss der Einbe-zug von anderen Fachpersonen wie zB Audiopädagogen (bei Hörbehinderung) auch dazugerechnet werden?

C) Klassengrösse Die Klassengrösse befindet sich im unte-ren Bereich der Bandbreite. Diese Aus-sage in den Rahmenbedingungen ist zu unverbindlich. Bei kleineren Schulge-meinden werden aus finanziellen Gründen nach der NFA nicht so schnell die Klassen geteilt und somit sind die Voraussetzungen (Klassengrösse) für ein Kind mit einer Behinderung schlechter.

D) Integrationsverständnis „Die Beteiligten schätzen eine integrative Sonderschulung als erfolgreich ein.“ Grundsätzlich kann ein Kind mit Down-Syndrom im Kindergarten und in der Unterstufe erfolgreich integriert werden. In der Mittelstufe und in der Oberstufe werden die kognitiven Dif-ferenzen das Selbstbild des betreffen-den Jugendlichen und sein Selbstwert-gefühl zur Stammklasse ausgeprägter, sodass dann eine Integration nicht immer erfolgreich sein wird. Für uns müssen in der Versuchsphase folgen-den Fragen grosse Aufmerksamkeit geschenkt werden: § Wie sieht die generelle Planung aus? § Wann beginnt die Integration und

wann endet sie? § Ist die Integration auf die gesamte

Volksschulzeit auszudehnen? § Was passiert am Ende der

Schulzeit bei der beruflichen Eingliederung?

E) Grundsatzfragen zu den Rahmenbedin-gungen: 1. Welche Kinder werden für die Er-

probung vom wem ausgewählt? 2. Können Eltern mit einem Kind mit

einer Behinderung zwischen der Sonderschule und zwischen einer Integrationsklasse wählen?

3. Ist bei der Zuteilung das Kriterium „Einzugsgebiet“ für die Entschei-dungsträger verbindlich?

4. Kann eine Lehrperson der Volks-schule einen solch differenzierten Unterricht mit/bei dieser Heteroge-nität anbieten?

5. Falls Lehrpersonen sich zur Integra-tion von Kindern mit Behinderungen nicht positiv einstellen können,

wird dies zur Pflicht im Rahmen des Berufsauftrages?

6. Kann sich eine Lehrperson weigern, sich im Integrationsprojekt zu enga-gieren?

7. Ist Supervision (Beratung ausserhalb des Teams) vorgesehen?

8. Das Ziel der Integration muss klar definiert sein. (Nicht stören, leise sein und keine Auffälligkeiten auf-weisen können keine Kriterien sein.)

9. Die Frage der Klassenassistenz für eine konstante Begleitung muss the-matisiert werden: allgemeine Schul-organisation, Schulweg, Betreuung Pause, Betreuung Mittagstisch etc und in letzter Konsequenz umge-setzt werden.

10. Welche Leitideen stehen hinter die-sem Konzept, wo liegen die Schwer-punkte und die Haltung mit dem Menschenbild: Förderung und Indivi-dualität vs. gesellschaftliches Anse-hen und Stigmatisierung?

11. Wir fragen uns, ob die leistungsori-entierte Regelschule, so wie sie heu-te in der Bildungslandschaft steht und funktioniert, (spätestens ab der 6. Klasse oder dann später in der Oberstufe) eine echte Integration überhaupt ermöglicht bzw. zulässt? Denn spätestens ab der 6. Klasse oder dann später in der Oberstufe (Berufsvorbereitung/Berufsfindungsprozesse) wird es sehr schwierig sein von sinnvoller Integration zu spre-chen.

12. Kann die Schulzeit bis zum 18. Le-bensjahr verlängert werden (analog der Sonderschule)?

Die Aufgabenstellung an dieses Projekt ist nach unserer Einschätzung sehr an-spruchsvoll und bedarf einer grossen Sensibilität.

Am 11. Mai 2009 fand in der Sprach-heilschule St. Gallen die 1. Begleitgrup-pensitzung statt. Neben der Projekt-gruppe Sonderpädagogik-Konzept wa-ren der Lenkungsausschuss, die Ausbil-dungsstätten, die Schulträger, verschie-dene Dienste, die Aufsichtsinstanzen, alle Berufs- und Fachverbände der Volksschule und im Behindertenwesen wie auch alle Institutionsleitungen der Sonderschulen eingeladen. An dieser Informationsveranstaltung wurden die Leitsätze des Sonderpädagogik-Konzeptes und die Leitsätze des Kon-zeptes Sonderschulung vorgestellt.

AUS DER KSH - BERICHT DES PRÄSIDENTEN

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6 KSH Mitteilungsblatt August 2009

Es ist vorgesehen, dass der Erziehungsrat an seiner Klausursitzung im August 2009 die Leitsätze verabschieden wird. Als Fazit von den Workshops kann festgestellt wer-den, dass der Prozess der Veränderung erst begonnen hat und noch viel Informati-ons- und Überzeugungsarbeit geleistet werden muss, um den Ängste und Verun-sicherungen zu begegnen.

Dank

In acht Vorstandssitzungen haben wir die laufenden Geschäfte des Vereins und des Konventes erledigt. Neben dem Kommis-sionstreffen vom 27. Mai 2009 (siehe Arti-kel in dieser Ausgabe) fand auch eine Landsitzung bei Doris Gut in der Michael-schule (Heilpädagogische Schule) am 17. Juni 2009 in Winterthur statt.

Die Tätigkeiten des Vorstandes sind aus den beiden Berichten in den Mitteilungs-blättern ersichtlich. Ich danke für die konstruktive Zusammenarbeit, das ge-genseitige Verständnis und das Engage-ment in den verschiedensten Tätigkeits-bereichen:

§ den Kolleginnen und dem Kollegen des Vorstandes der KSH; § unserer Pädagogischen Kommission

unter der Leitung des Präsidenten Dani Häne, Flawil, mit der Unterstützung von Dr. J. Hoppler, Erziehungsrat, Mels; § den Mitarbeitenden im BLD, Christina

Manser, Leiterin Amt für Volksschule, Esther Rohner, Abteilungsleitung Son-derpädagogik und Hans Anderegg, Lei-ter Fachstelle für Fördernde Massnah-men;

§ allen Mitgliedern unserer Konferenz für das Vertrauen und das Wohlwollen; § den Schulhausverantwortlichen für ihre

Mitarbeit und allen Mitgliedern der KSH, die mit dem Bezahlen des Jahres-beitrages die Wertschätzung unserer Arbeit zeigen.

Ich wünsche euch allen einen erfolgrei-chen und glücklichen Start ins neue Schuljahr 2009/2010.

Daniel Baumgartner, Präsident KSH

www.ksh-sgai.ch

Grundsatz Die Elternbildung ist eingegliedert im Amt für Volksschule des Bildungsdepartementes.

Zielsetzung Die Fachstelle unterstützt, koordiniert und fördert die Elternbil-dung.

Aufgaben § Kontakt- und Informationsstelle für Fragen und Anliegen § Information in Rundbriefen über neue Entwicklungen und Akti-

vitäten § Unterhalt einer Homepage mit aktuellen Veranstaltungen und

einer Liste mit Referentinnen und Referenten sowie Kursleite-rinnen und Kursleitern § Durchführung von Fachtagungen § Vernetzung mit weiteren Gremien und Organisationen inner-

halb und ausserhalb des Kantons St.Gallen § Förderung der Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schulen § Einsatz für die Entwicklung der Elternbildung im Kanton

St.Gallen

058 229 20 64 [email protected]

Markus Schwager , Leitung [email protected]

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KSH Mitteilungsblatt August 2009 7

PROJEKT BASISSTUFE

Das Projekt Basisstufe ist ein innovatives Entwicklungsprojekt an der Pädagogischen Hochschule St.Gallen. Auf der Grundlage der Evaluationsergebnisse wird der Erziehungsrat voraussichtlich noch in diesem Jahr einen Grundsatzentscheid über die Ein-führung der Basisstufe im Kanton St.Gallen treffen.

Seit Jahren setzte sich der Vorstand der KSH mit der Entwicklung des Projektes der Basisstufe auseinander und ist mit Denise Heinzmann in der Begleitgruppe vertreten. Im Januar 2009 lud der KSH-Vorstand das Projektleitungsteam zu einem Gespräch ein - Susanne Bosshart, Thomas Birri und Angelika Meier stellten sich den Fragen. (mig)

Projekt Basisstufe

Altersdurchmischtes Lernen, verschiedenste Begabungen und Bedürfnisse, Zwei- und Dreisprachigkeit und auch Sprachlosigkeit der Kinder, unterschiedlichste soziale und kulturelle Herkunft, divergente Erwartungen der Eltern... – überfordert sich die Basis-/Grundstufe mit ihrer Zielsetzung?

Die Tätigkeit in der Basisstufe ist sicher anspruchsvoll. Im Kindergarten wird seit jeher mit einer grossen Heterogenität gearbeitet.

Die Basisstufe führt dieses Konzept nun noch um zwei Jahre weiter. Die Schul-

versuche haben gezeigt, dass mit dem Modell Basisstufe die Kinder erfolgreich beschult werden können. Sie fühlen sich wohl in der Basisstufe, machen gute Fortschritte in der Selbst- und Sozial-kompetenz und erreichen mindestens die gleich guten Leistungen wie die her-kömmlich beschulten Kinder. Aber: Es gelingt der Basisstufe nicht, die Schere zu verringern. Das heisst, der familiäre Hintergrund der Kinder bleibt auch in diesem Schulmodell ein wichtiger Ein-flussfaktor. Hier braucht es zusätzliche (und auch frühere) Angebote.

Welche sonderpädagogischen Massnah-men werden dem Kind in der Basisstufe angeboten und in welchem Umfang stehen diese zur Verfügung?

Für die Kinder der Basisstufe steht das gleiche sonderpädagogische Unterstüt-zungsangebot zur Verfügung wie für die Kinder des Kindergartens und der Pri-marstufe. Die Basisstufe bezieht die notwendigen Fördermassnahmen über den Pensenpool.

Das Gespräch

Vorspann zum Gespräch

In den Neunzigerjahren zeigten sich zunehmend Probleme am Übergang vom Kindergarten in die Primarschule. Immer mehr Kinder traten nicht altersgemäss vom Kindergarten in die Schule über (ca. 20%), sondern wurden ein Jahr vom Schulbe-such zurückgestellt oder über die Einführungsklasse einge-schult. Es wurde darum eine EDK-Arbeitsgruppe eingesetzt, welche neue Formen für die Einschulung ausarbeiten sollte. 1997 wurde das EDK-Dossier 48A mit der Idee Basisstufe publiziert. Die Idee Basisstufe löste kontroverse Diskussionen aus. Im Jahr 2000 entschied der Erziehungsrat des Kantons St. Gallen ein Projekt Basisstufe zu lancieren. 2001 wurde eine dreiköpfige Projektleitung eingesetzt, mit dem Auftrag Schul-versuche zur Basisstufe 3 und zur Basisstufe 4 durchzuführen und dem Erziehungsrat Entscheidungsgrundlagen für eine all-fällige Einführung der Basisstufe vorzulegen. Der Erziehungs-rat stellte die Projektleitung so zusammen, dass die von der Basisstufe betroffenen Stufen und die Wissenschaft vertreten sind. Als Steuerungsorgan wurde ein Lenkungsausschuss ein-gesetzt und zur breiten Abstützung des Projekts eine Begleit-gruppe in der 30 Interessengruppen vertreten sind. Von 2004-2008 fanden in 16 Klassen des Kantons St.Gallen Schul-versuche statt. Derzeit werden die Klassen in einer Über-gangszeit weiter geführt bis 2010, also bis zum Entscheid des Erziehungsrates über eine Einführung der Basisstufe. Auch neun weitere Kantone richteten Schulversuche ein. Derzeit wird die Basisstufe in über 150 Klassen erprobt. Die Schulver-suche werden im Auftrag der EDK-Ost wissenschaftlich eva-luiert (summative Evaluation durch Urs Moser, Institut für Bildungsevaluation Zürich und die formative Evaluation

durch Franziska Vogt, Kompetenzzentrum für Forschung und Entwicklung der Pädagogischen Hochschule des Kantons St. Gallen.

Die Versuchklassenlehrpersonen wurden in einer neun bis elftägigen Einführung auf die Arbeit in der Basisstufe vorberei-tet und anschliessend mit jährlich zwei Kurstagen weitergebil-det. Jährlich fanden zwei Netzwerktreffen der Basisstufenlehr-personen statt. Diese dienten vor allem dem Erfahrungsaus-tausch. Die Projektleitung besuchte die Basisstufenklassen mindestens zweimal pro Jahr und begleitete die Unterrichts-entwicklung vor Ort.

Derzeit laufen im Projekt die Abschlussarbeiten. Es wird ein Abschlussbericht zu Handen des Erziehungsrates verfasst. Die Erkenntnisse und Materialien aus den Schulversuchen werden in einer Publikationsreihe veröffentlicht. Das erste Heft zum Thema „Differenzierung“ erschien im November 08, das nächste Heft zum Thema „Teamteaching“ erscheint im Som-mer 2009.

Susanne Bosshart, Projektleitung

Publikationsreihe aus der Basisstufe: Heft 1 „Differenzierung“ Heft 2 „Teamteaching“

Preis Fr. 15.00 plus Porto Bezug: Kompetenzzentrum Forschung, Entwicklung und Beratung, Telefon 071 858 71 20

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8 KSH Mitteilungsblatt August 2009

Mit welchem Alter ist die Verweildauer in der Basisstufe beendet? Was geschieht, wenn ein Kind die Minimalziele nicht bzw. vorzeitig erreicht? Ist eine Sonderbeschulung erst nach vollendeter Basisstufe vorgesehen?

Die Basisstufe 3 kann in zwei bis vier Jahren durchlaufen werden, die Basisstu-fe 4 in drei bis fünf Jahren. Nach vier bzw. fünf Jahren muss der Wechsel in die Anschlussstufe zwingend erfolgen. Bei Kindern, bei denen die Lehrperso-nen, Fachpersonen und Eltern feststellen, dass eine Beschulung in einer Sonder-schule gewinnbringender wäre, wird wenn nötig ein Übertritt vor Ablauf der gesamten Basisstufenzeit ermöglicht.

Stark heterogene Gruppen stellen erhöhte Anforderungen an die Selbstkompetenz der Kinder. Werden dadurch die Intergrations-möglichkeiten auf der Basis-/Grundstufe eingeschränkt bzw. stellen bspw. Kinder mit einer Verhaltensauffälligkeit eine – uner-wünschte - zusätzliche Belastung für die Basisstufe dar?

Das Modell Basisstufe geht explizit von der Integration aus. Das heisst, es sollen möglichst alle Kinder gemeinsam die Basisstufe besuchen. Gleichzeitig gibt es Grenzen von Seiten der Kinder (seien es die angesprochenen Verhaltensauffällig-keiten oder auch Aufmerksamkeits-schwierigkeiten), der Klassengrösse und den Lehrpersonen. Es ist wichtig, eine Balance zu finden, die für alle Beteiligten eine gute Lernumgebung ermöglichen. Dabei ist auch die Unterstützung durch die SHPs und weitere Fachpersonen zentral.

Welche Lernstandsmessinstrumente setzen die Lehrpersonen ein? Sind ein Vorwärtsar-beiten in nur einem Fach, ein Übertritt in die Folgeklasse unter dem Jahr möglich? Kann nach der Basisstufe eine Klasse repetiert werden?

Die Basisstufe ist ein flexibles Modell, es wird in individuellem Lerntempo durch-laufen. Die allenfalls längere Verweildau-er gilt nicht als Klassenrepetition. Die Repetitionen nach der Basisstufe werden wie bis anhin gehandhabt. Die Kinder können in den einzelnen Fachbereichen unterschiedlich weit sein. Für den Über-tritt müssen die minimalen Ziele erreicht sein. Der Übertritt in die Nachfolgestufe ist nur auf Beginn eines Schuljahres mög-lich. Im Schulversuch wurde in einzelnen Fällen ein Übertritt unter dem Jahr pro-biert, dies hängt aber sehr von der Be-reitschaft der einzelnen Lehrpersonen ab. Zur Lernstandseinschätzung stehen

den Lehrpersonen verschiedene Instru-mente zur Verfügung: wortgewandt und zahlenstark, Sprachkompetenzraster der PH Zürich, Lernlot, Zielvorgaben (vgl. Dokument „Schnittstellen“) und durch die Basisstufenlehrpersonen selber erar-beitete Instrumente.

Mit welchen Klassengrössen wird gearbeitet?

Die Bandbreite für Basisstufenklassen beträgt 18-24 Kinder.

Werden die Lehrmittel für die veränderte Unterrichtstätigkeit in der Basis-/Grundstufe angepasst?

Derzeit sind verschiedene Lehrmittel für die Basisstufe in Erarbeitung. Allerdings ist bei Neupublikationen immer sorgfältig zu prüfen, ob es sich wirklich um ein für die Basisstufe geeignetes Lehrmittel han-delt oder ob einfach ein neues Deckblatt zu einem für die herkömmliche Beschu-lung vorliegenden Lehrmittel gestaltet wurde.

Kann eine/ein SHP auf der Basis-/Grundstufe unterrichten oder erfordert diese eine Nachqualifikation?

Die SHP mit einem Lehrdiplom für den Kindergarten oder/und die Primarschule können als Klassenlehrpersonen auf der Basisstufe unterrichten. Im Weiterbil-dungskonzept wurden keine spezifischen Module für SHP vorgesehen. Es ist davon auszugehen, dass die SHP bereits eine fundierte Zusatzausbildung im Heilpäda-gogischen Bereich erworben haben und sich darum intensiv mit Entwicklungspsy-chologie, Lernpsychologie und Fachdi-daktiken befasst haben. Vermutlich ist es sinnvoll wenn SHP das Modul zu Einfüh-rung in das Modell Basisstufe absolvieren würden. Die weiteren Module stehen ihnen selbstverständlich auch offen.

Welche Anstellungsbedingungen gelten, wenn die/der SHP auf der Basis-/Grundstufe im Bereich Fördernde Massnahmen arbeitet?

SHP, die im Bereich Fördernde Massnah-men auf einer Basisstufe arbeiten, werden entsprechend den kantonalen Vorgaben angestellt.

Wie sieht bei Einführung der Basisstufe die Weiterbildung der Regelklassenlehrpersonen aus? Wie verhält es sich mit der Besitzstand-wahrung?

Die Kindergarten- und Unterstufenlehr-personen, welche in einer Basisstufe arbei-ten möchten, absolvieren gemäss derzeit vorliegendem, aber von Erziehungsrat noch nicht genehmigten Konzept, 10

Kurstage und 40 Stunden Selbstlernzeit obligatorisch. Darüber hinaus wird ein CAS Basisstufe angeboten für Lehrperso-nen, welche eine schweizerisch anerkannte Weiterbildung mit Zertifikatsabschluss erwerben möchten. Die Besitzstandwah-rung war im Schulversuch gewährleistet, diese Frage ist für die künftige Entwicklung indessen noch nicht beantwortet.

Kann der Raumbedarf in den Schulgemeinden gelöst werden?

Die Raumfrage muss individuell vor Ort konkret geklärt werden. Eine Befragung der Schulgemeinden hat ergeben, dass von den Gemeinden, welche die Befragung den Fragebogen ausgefüllt haben, ca. 1/3 die Basisstufe ohne weitere bauliche Massnah-men einführen könnten, in 2/3 der Ge-meinden aber kleinerer oder grösserer Baubedarf bestünde. Der Baubedarf hängt auch von der Gesamtsituation (Entwicklung der Schülerzahlen, Zustand der vorhandenen Bauten) in der Schulge-meinde ab. Zudem erfolgte die Befragung als Selbstdeklaration. Erfahrungsgemäss müssten die Räumlichkeiten vor Ort indi-viduell auf ihre Eignung für die Basisstufe überprüft werden.

Wie wird der Pensenpool auf der Basis-/Grundstufe berechnet?

Die Berechnung des Pensenpools bleibt sich genau gleich wie bisher. An Stelle der Kindergärten und Unterstufenklassen partizipieren dann die Basisstufenklassen je nach individuellem Bedarf.

Hat die Basis-/Grundstufe Auswirkungen auf die Mittelstufe, allenfalls Oberstufe oder bleibt das System der nachfolgenden Schul-stufen unverändert bestehen?

Den Erfahrungen aus dem Schulversuch gemäss zeigen sich beim Übertritt in die Nachfolgestufe keine besonderen Proble-me. Grundsätzlich kann die Nachfolge-stufe so organisiert bleiben wie bisher. Eine Arbeitsgruppe (Lehrpersonen der PKII und der PKIII) hat Ideen zu einer organisatorischen Veränderung der Mit-telstufe beschrieben.

Die Basisstufe stellt auf Grund der Heteroge-nität der Klassen klare Forderungen an den Unterricht und verlangt eine hohe Berufs-kompetenz und Belastbarkeit der Lehrperso-nen. Lassen sich die Integrative Schulungs-form bzw. die Integrative Sonderbeschulung mit der Basisstufe zusätzlich vereinbaren? Stellen die unterschiedlichen Ansprüche in verschiedenster Hinsicht auf längere Zeit eine Überforderung für die Lehrperson dar?

PROJEKT BASISSTUFE

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KSH Mitteilungsblatt August 2009 9

Die Basisstufe ist ein integratives Mo-dell. Neben der Basisstufe werden keine Kleinklassen geführt. Wie weit Kinder mit besonderen Bedürfnissen im Son-derschulbereich integriert werden kön-nen, muss im Einzelfall geprüft werden. Die integrative Beschulung zeigt deutli-che Vorteile für lernschwache Kinder gegenüber der Beschulung in Kleinklas-sen. Bei einer angemessenen Pensen-grösse, welche genügend Teamtea-chingstunden erlaubt, ist die Integration für die Lehrpersonen leistbar. Die Lehrpersonen in den Schulversu-chen berichten auch von einer erhebli-chen Entlastung durch das Teamtea-ching und die geteilte Verantwortung. Gerade auch in Bezug auf Kinder mit besonderen Bedürfnissen können die unterschiedlichen Fähigkeiten und Kom-petenzen der Lehrpersonen als Res-source gesehen werden. Es ist nicht mehr eine Lehrperson allein, die allen Bedürfnissen einer Schulklasse gerecht werden soll.

Wie ist die Zufriedenheit der Eltern von Kindern mit Teilleistungsschwächen bzw. einem grösseren Handicap und zusätzli-chem Migrationshintergrund?

Zu dieser Fragestellung liegen uns keine Untersuchungsergebnisse vor. Informa-tionen dazu werden voraussichtlich im Abschlussbericht der Evaluation 2010 beschrieben.

Zwischen der ursprünglichen Idee „Basisstufe“ bis zur heute vorliegenden Evaluation des Projektes liegen mindestens 10 Jahre. Welche Ziele waren geplant,

welche wurden erreicht? Welche Ideen und Absichten konnten bzw. können nicht um-gesetzt werden und wo liegen dafür die Gründe?

Die Idee Basisstufe wurde lanciert um die Probleme an der Schnittstelle vom Kindergarten in die Primarschule, wel-che von ca. 20% der Kinder eines Jahr-ganges nicht ohne Umwege bewältigt werden konnte, zu verbessern, den Übergang vom spielerischen zum syste-matischen Lernen fliessender zu gestal-ten und den individuellen Entwicklungs-verläufen von Kindern besser gerecht zu werden. Die Basisstufe konnte diese Ziele erreichen. Es wird kein Kind durch eine Rückstellung oder Beschu-lung in einer Kleinklasse stigmatisiert. Weniger Kinder als bisher werden durch die Basisstufe in den ersten Schul-jahren „verlangsamt“. Gleichzeitig aber erreichen bedeutend mehr Kinder (rund 15% verglichen mit 2% im her-kömmlichen System) die Ziele der Ba-sisstufe-3 ein Jahr früher als vorgesehen. Für die Basisstufe-4 liegen diesbezüglich noch keine Evaluationszahlen vor. Im Projektplan war der halbjährliche Ein- und Übertritt vorgesehen. Der halbjährliche Eintritt konnte bis im Som-mer 2008 mit Erfolg praktiziert werden, dann musste im Zuge des Schulobligato-riums für Vierjährige darauf verzichtet werden. Der halbjährliche Übertritt konnte nur in einzelnen Fällen erprobt werden, da er vom Goodwill der be-troffenen Lehrperson abhing.

Vermutlich wird in der Basisstufe derzeit das Potential der Kinder noch nicht ganz ausgeschöpft, obwohl die Zielvorgabe von optimaler Passung von Entwicklungs- und Lernstand und Unterrichtsinhalten ausgeht. Für eine optimale Ausnutzung des Potentials brauchen die Basisstufen-lehrpersonen mehr Zeit für Erfahrungen und Optimierungen, und weitere Unter-stützung durch Beratung und Weiterbil-dung.

Welche Aufgaben stehen nach dem politi-schen Entscheid zur Basis-/Grundstufe an?

Wenn die Basisstufe eingeführt wird ste-hen folgende Meilensteine an: § Information der Eltern, Behörden,

Lehrpersonen § Schulgesetzesänderung § Bereitstellen von Handreichungen und

Lehrmitteln § Schulraumplanung § Weiterbildung der Lehrpersonen § Pensenplanung § Klassenplanung Wenn die Basisstufe abgelehnt wird wer-den die derzeit bestehenden Versuchklas-sen zu Regelklassen zurückgebaut. Das sollte innerhalb ein bis zweier Schuljahre möglich sein.

Der Vorstand der KSH bedankt sich bei der Projektleitung für das anregende Gespräch und die schriftlichen Ausführungen. Selbstver-ständlich erwarten wir gespannt die Ab-schlussergebnisse - und den Entscheid des Erziehungsrates.

Projektleitung Basisstufe

Susanne Bosshart Projektleiterin, Dozentin an der PHSG, Vertretung der Kindergartenstufe

Thomas Birri Co-Projektleiter, Dozent an der PHSG, Vertretung der Primarstufe

Angelika Meier Co-Projektleiterin, wissenschaftliche Mitarbeiterin an der PHSG, Vertretung der Wissenschaft

Weiter im Netz F www.phsg.ch > Forschung und Entwicklung > Institut für Schul-entwicklung und Beratung > Basisstufe

PROJEKT BASISSTUFE

Wie würden Sie in einem Satz den Gewinn für das Kind in der Basisstufe umschreiben?

Susanne Bosshart: Die Kinder können in einer sozial-emotional guten At-mosphäre in ihrem individuellen Entwicklungstempo fliessend vom spielorien-tierten zum systematischen Lernen voranschreiten, können angemessen her-ausfordernde Angebote interessengeleitet nutzen und so auf gefestigte Vor-läuferfertigkeiten tragfähige Grundkompetenzen in den Kulturtechniken auf-bauen.

Thomas Birri: Statt ausgesondert und in die Einführungsklasse bzw. frühzei-tig in die nächste Jahrgangsklasse geschickt zu werden, können Kinder in ei-ner gewohnten Gruppe während 3-5 Jahren vielfältig gefördert werden, bis sie die Ziele der Basisstufe erreicht haben. Dies bedeutet für mindestens 20% der Kinder eine grosse Erleichterung beim Schuleintritt.

Angelika Meier: Mit dem Eintritt in die Basisstufe kommen die Kinder in eine schulische Umgebung, in der sie ihrem Lern- und Entwicklungsstand ent-sprechend spielen und lernen können, wobei sie bis zum achten Lebensjahr von denselben Bezugspersonen begleitet werden.

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10 KSH Mitteilungsblatt August 2009

Ursula Scherrer

Seit 2000 sind wir für die integrative Schulung von Kindern mit geistigen Behinderungen im Kanton Zug zuständig. Erst war jede Integration ein Schulprojekt, welches vom Kanton bewilligt wurde, heute ist eine integrative Schulung immer eine mögliche Schulungsart.

Die gemeindliche Schule prüft in Absprache mit uns und mit Einbezug der Eltern und der Abklärungsstelle (SPD), ob die Sonderschulung an unserer Tagesschule (separativ) oder in der Regelschule (integrativ) durchgeführt werden kann. Es ist nach wie vor wichtig, dass alle Beteiligten davon ausgehen, dass die integrative Schulung erfolgreich sein wird. Aktuell besuchen 29 Lernende mit geistiger Behinderung die gemeindlichen Schulen und dies auf allen Stufen (Kindergarten bis Sekundarschule). Erklärtes Ziel jeder integrativen Schulung ist, dass die Lernenden mit geistiger Behinderung die gesamte obligatorische Schulzeit in der Regelschule des Wohnortes absolvieren können. In den letzten Jahren wechselten drei Kinder von der integra-tiven Schulung in der Regelklasse (Kindergarten/ 1. Klasse/ 3. Klasse) an unsere Tagesschule und vier unserer Tagesschüler wechselten in die integrative Schulung in den Gemeinden. Zwei Lernende in der integrativen Schule haben den Sonder-schulstatus verloren.

Die Pionierarbeit der ersten Jahre, wo der Übertritt vom Kindergarten in die Primarstufe im Zentrum stand, setzt sich heute auf der Oberstufe fort. Die ersten Lernenden sind be-reits in der Sekundarschule und wir suchen nach Lösungen für die Weiterführung der integrativen Schulung in Lehrbetrieben und Berufsschulen.

Zentral für das Gelingen der integrativen Schulung ist ein Ja der Gemeinde/Schulgemeinde für „eine Schule für alle“ mit all den Herausforderungen, welche auf das System Schule zu-kommen können und selbstverständlich auch kommen.

Die Schulleitungen müssen bereit sein, den politischen Willen mit ihren Schulteams umzusetzen, dazu ist eine Organisations-struktur mit geleiteten Schulen/Schulhäusern notwendig.

Die Schule verstehen wir als eine Lebensgemeinschaft mit ei-nem gemeinsamen pädagogischen Verständnis und das Ringen um diese gemeinsame Haltung als ein steter Prozess. Die Lehr-personen sind keine Einzelkämpfer mehr, sie arbeiten zusam-men und gehen in die gleiche Richtung. Es ist wichtig, dass die vorhandenen Fachkompetenzen der Lehrpersonen und der Heilpädagoginnen und Heilpädagogen genutzt werden und im Umgang mit Heterogenität permanent weiter entwickelt wer-den.

Von Vorteil ist, wenn die Schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen (SHP) der gemeindlichen Schulen sowohl für die Kinder der Regelklasse wie auch für die integrative Schulung eines Kindes der Sonderschule zuständig sind. Sie arbeiten eng mit der Klassenlehrperson zusammen und unterrichten im Teamteaching, so wird auch auf der Lehrpersonenebene Integ-ration gelebt. Je nach Gemeinde und der Anzahl Lektionen für die Begleitung und Förderung des Kindes mit geistiger Behinde-rung können dies 8 bis zu 18 Lektionen Teamteaching pro Schulwoche sein.

Damit die Zusammenarbeit mit den Klassenlehrpersonen (KLP) möglichst konstruktiv verläuft, ist eine Rollenklärung notwen-dig. Für den Schüler mit Sonderschulstatus ist die SHP vom Heilpädagogischen Zentrum angestellt und für das Casemanage-ment zuständig (u. a. Koordinationsaufgaben innerhalb der Re-gelschule, die Entwicklungsplanung, die Standortgespräche und die therapeutischen Angebote). Die Klassenlehrperson ist für alle Schüler und Schülerinnen die zentrale Bezugsperson, sie ist für die Unterrichtsplanung und Durchführung zuständig und ist für die Eltern Ansprechperson für alle organisatorischen Belan-ge des Schulalltags (genau wie bei allen Kindern der Klasse auch).

KOMMISSIONSTREFFEN - INTEGRATION VON KINDERN MIT EINER GEISTIGEN BEHINDERUNG IN EINER REGELKLASSE

Kommissionstreffen - Integration von Kindern mit einer geistigen Behinderung in der Regelklasse

Der folgende Beitrag gibt einen Einblick in das diesjährige Kommissionstreffen im Mai. Frau Ursula Scherrer berichtete engagiert und eindrücklich von den mehrjährigen und positiven Erfahrungen des Heilpädagogischen Zentrums Hagendorn mit der Integration von Kindern mit einer geistigen Behinderung in der Regelklasse. Beim Treffen anwesend waren Vertreter und Vertreterinnen aus allen heilpädagogischen Kommissionen und Bereichsarbeitsgruppen, sowie Hans Anderegg vom Amt für Volksschu-le, Fachstelle Unterstützungsangebote Kanton SG und Marina Lazzarini, Leiterin Schulamt, Schulinspektorin Kanton AI. Das Behindertengleichstellungsgesetz aus dem Jahr 2006 (vgl. Art. 20 Kasten S. 11) fordert von den Kantonen eine stärkere Integration von Kindern und Jugendlichen mit einer Behin-derung in die Regelschule. Der Kanton St.Gallen hat mit dem Sonderpädagogik-Konzept die Rahmenbedingungen festgelegt und startet in diesem Schuljahr das Projekt zur Erpro-bung der integrativen Sonderschulung; (vgl. Seite 19). (mig)

Ursula Scherrer, Geschäftsleiterin, Heilpädagogisches Zentrum Hagendorn

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KSH Mitteilungsblatt August 2009 11

SHP und KLP arbeiten mit wechselnden Schülergruppen und offene Unterrichts-formen sind Bestandteil des Schulallta-ges. Der Unterricht ist auf eine hetero-gene Schülergruppe ausgerichtet und für die Lehrpersonen ist es selbstverständ-lich, dass die Kinder sehr unterschiedli-che Lernbedürfnisse haben. Der Weg

von einer selektionierenden Pädagogik hin zu einer Pädago-gik, welche allen Lernenden eine Teilhabe an Bildung ermög-licht, ist da und dort mit grossen Unsicherheiten verbunden. In diesem Prozess spielt die SHP eine zentrale Rolle, sie kann ihre fachlichen Ressourcen einbringen und der Lehrperson aufzeigen, welche Faktoren oder Interventionen das Lernen des Schülers oder der Schülerin begünstigen und/oder erst ermöglichen.

Die Zusammenarbeit zwischen KLP und SHP ist aus unserer Sicht das Wichtigste und er-wies sich auch über all die Jahre immer wie-der als das Schwierigste. Es sind in der Regel Unstimmigkeiten betreffend Arbeitsauftrag und vor allem unterschiedliche pädagogische Haltungen, die eine Zusammenarbeit er-schweren. Wenn es in integrativen Settings zu Schwierigkeiten kommt ist selten die Klassen-situation mit dem Kind mit Behinderung oder die Lernvoraussetzungen des Kindes die grösste Herausforderung, sondern die Zu-sammenarbeit unter den Fachpersonen. Des-halb ist sowohl von der Schulleitung und der Sonderschulleitung eine hohe Achtsamkeit erforderlich, wenn diese Unterrichtsteams (KLP/SHP) gebildet werden. Von Vorteil ist nach wie vor, wenn die KLP freiwillig und mit Freude an einer neuen Herausforderung, ein Kind mit geistiger Behinderung und damit auch für 5 oder mehr Lektionen eine SHP in ihrer Klasse haben möchte.

Die Durchlässigkeit zwischen der integrativen und separati-ven Schulung muss gewährleistet sein. Falls in der integrati-ven Schulung die Schülerin oder der Schüler keine Fort-schritte machen kann oder Verhaltensauffälligkeiten zeigt, muss ein Wechsel in die Tagessonderschule kurzfristig mög-lich sein. Das System Schule kann und darf also auch schei-tern. Gemeinsam mit der gemeindlichen Schule unternehmen wir jedoch in jedem einzelnen Fall alles, damit eine „Schule für alle“ immer mehr zur Normalität werden kann.

Ein Wechsel von der Tagessonderschule in die gemeindliche Schule ist jeweils auf Beginn eines Schuljahres möglich. Das bedeutet, dass auch in der Sonderschule möglichst die glei-chen Lerninhalte vermittelt werden, wie in der Regelschule. Dies ist insofern schwierig, da im separativen System hoch-gradig individualisierter Unterricht statt findet. Die Lernenden können wenig bis gar nicht von ihren Mitschülern lernen, da heterogene Klassengrössen mit ca. 6 Kindern dies kaum zu-lässt. Die Betreuungsintensität ist enorm hoch und die Ab-hängigkeit von Erwachsenen sehr viel grösser als in der inte-grativen Schule der Gemeinden. Ein Unterricht für heteroge-ne Klassen zu gestalten ist nicht nur an der Regelschule eine herausfordernde Aufgabe, sondern auch für die SHP an der Sonderschule.

Zusammenfassend ist eine gelingende Integration von Kindern mit geistiger Behinderung in den gemeindlichen Regelklassen möglich, wenn sich alle Beteiligten einig sind, dass es selbst-verständlich ist, wenn Schülerinnen und Schüler unterschiedli-che Lernvoraussetzungen und Lernbedürfnisse haben und dementsprechend den Unterricht gestalten. Ebenso wichtig ist, dass alle Kinder die Regeln einhalten, welche die Klassen-lehrperson für das Zusammenleben festlegt. Ein Kind mit Be-hinderung hat bezüglich der Lernziele der Klasse Anrecht auf individuelle Ziele, jedoch nicht wenn es z.B. darum geht pünktlich in die Schule zu kommen oder in der Turnstunde beim Aufräumen zu helfen.

Integration/Partizipation wird möglich wenn alle Beteiligten dies wollen - Integration beginnt in den Köpfen.

Ursula Scherrer, Geschäftsleiterin,

Heilpädagogisches Zentrum Hagendorn

KOMMISSIONSTREFFEN - INTEGRATION VON KINDERN MIT EINER GEISTIGEN BEHINDERUNG IN EINER REGELKLASSE

Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG)/Art. 20

1 Die Kantone sorgen dafür, dass behinderte Kinder und Jugendliche eine Grundschulung erhalten, die ihren besonderen Bedürfnissen angepasst ist. 2 Die Kantone fördern, soweit dies möglich ist und dem Wohl des behinderten Kindes oder Jugendlichen dient, mit entsprechenden Schulungsformen die Integration behinderter Kinder und Jugendlicher in die Regelschule. 3 Insbesondere sorgen sie dafür, dass wahrnehmungs- oder artikulationsbehinderte Kinder und Jugendliche und ihnen besonders nahe stehenden Personen eine auf die Behinderung abgestimmte Kommunikationstechnik erlernen können.

Foto: www.hzhagendorn.ch

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12 KSH Mitteilungsblatt August 2009

JAHRESTAGUNG UND HAUPTVERSAMMLUNG DER KSH SG/AI

Einladung

zur Jahrestagung und Hauptversammlung der KSH SG/AI Samstag, 05. September 2009

Aula Gewerbliche Berufsschule, 9000 St. Gallen

08.30 Uhr Tagungsbeginn

Musikalische Eröffnung

Begrüssung durch den Kantonalpräsidenten

Herr RR St. Kölliker, Informationen aus dem Bildungsdepartement

Bericht aus dem KLV

Bericht von der PK VI

Hauptversammlung gemäss Traktanden der KSH

10.30 Uhr Pause

11.00 Uhr Referat

Prof. Dr. Peter Lienhard, HfH Zürich

„Auf dem Weg zu einem sonderpädagogischen Konzept für den Kanton St. Gallen“

anschliessend: Apéro

12.30 Uhr Mittagessen für die Gäste

F Unter www.ksh-sgai.ch (Aktuelles) steht online eine An- oder Abmeldung zur Verfügung.

Traktanden der Hauptversammlung

1. Begrüssung 2. Wahl der Stimmenzähler, der Stimmenzähle-

rinnen 3. Protokoll der HV 2008 4 Berichte und Informationen 4.1 Jahresbericht des Präsidenten 4.2 Herr RR St. Kölliker

Informationen aus dem Bildungsdepartement 4.3 Informationen aus dem KLV – Präsidium 4.4 Informationen aus der PK VI 5. Jahresrechnung 2008/2009 6. Revisionsbericht 7. Jahresbeitrag 2009/2010

8. Budget 2009/2010 9. Verabschiedungen

10. Wahlen 11. Ehrungen 12. Anträge der Mitglieder 13. Mitteilungen / Informationen 14. Allgemeine Umfrage

Anträge zuhanden der Hauptversammlung müssen mindestens 14 Tage vorher schriftlich an den Präsidenten eingereicht werden.

August 2009 - Vorstand KSH

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KSH Mitteilungsblatt August 2009 13

Jahresrechnung 2008/09

RECHNUNG - BUDGET - REVISIONSBERICHT

Revisorenbericht der KSH Zuhanden der Hauptversammlung vom 05. September 2009

Wir haben die Jahresrechnung 2008/2009 geprüft und halten Folgendes fest: § Das Kassabuch wurde von Karin Baumgartner-Zahner ordnungsgemäss und sauber geführt. § Die Buchungen stimmen mit den Belegen überein. § Das Vermögen von Fr. 33’558.35 ist ausgewiesen. § Die Vermögensrückgang beträgt danach Fr. 1‘043.90.

Wir beantragen der Hauptversammlung: § Die Jahresrechnung 2008/09 zu genehmigen. § Die Kassierin und den gesamten Vorstand mit einem herzlichen Dank für die geleistete Arbeit

zu entlasten.

St.Gallen, 6. Juli 2009

Die Revisoren:

Eveline Keller Markus Gerig

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14 KSH Mitteilungsblatt August 2009

GASTREFERENT AN DER JAHRESTAGUNG

Was führt zu gelingender schulischer Integration? Wer die Debatten der letz-ten Jahrzehnte mitverfolgt hat, ist mit widersprüchlichen Argumenten konfron-tiert worden:

Auf der einen Seite: «Integration funktio-niert nur, wenn sie verbindlich gefordert wird ... sonst bewegt sich die Regelschule nicht.»

Auf der anderen Seite: «Integration kann nicht einfach verordnet werden. Nur wenn die Regelschule genügend Zeit, Ressourcen und Gestaltungsspielraum

erhält, ist eine nachhaltige integrative Entwicklung möglich.»

Dieses Spannungsfeld mache ich zum Thema meines Beitrags Erlauben Sie mir zunächst einen kurzen «Blick zurück»:

Wir haben uns jahrzehntelang daran ge-wöhnt: Die Schweizerische Invalidenver-sicherung hat durch Kriterien und Vorga-ben bestimmt, wer Anrecht auf Massnah-men der Sonderschulung hat – und für jede Gruppe der Berechtigten haben sich spezifische Angebote entwickelt. Wir haben die Vorteile dieser Versicherung

zugunsten der Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung ge-nutzt und haben versucht, den Nachtei-len und Grenzen des Systems mit Kreati-vität zu begegnen.

Immer dann, wenn ein etabliertes System durch ein anderes abgelöst wird, entste-hen Unsicherheiten und Verlustängste. Im Vorfeld der NFA-Abstimmung wünschten sich deshalb nicht Wenige das Beibehalten des «IV-Spatzen» in der Hand.

Integration zwischen Korsett und Beliebigkeit Zum Balanceakt zwischen kantonalen Leitplanken und lokalem Gestaltungsspielraum

Prof. Dr. Peter Lienhard-Tuggener

Ausbildung als Primarlehrer, Studium der Psychologie und der Sonderpädagogik an der Universität Zürich, Dissertation in Sonderpädagogik, Master of Advanced Studies in Applied Ethics an der Universität Zürich Lehr- und Dozententätigkeit an pädagogischen und sonderpädagogischen Institutio-nen, Schulpsychologe, Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Zürich, der SZH Luzern, der EDK Bern sowie der Bildungsdirektion des Kantons Zürich; derzeit Mitarbeiter im Bereich Dienstleistungen an der Interkantonalen Hochschule für Heil-pädagogik Zürich (HfH) Arbeitsschwerpunkte: Beratung bei der Entwicklung von sonderpädagogischen Kon-zepten, Evaluation und Steuerung von sonderpädagogischen Systemen, Entwicklung von ICF-basierten Verfahren, ethische Fragen im Bereich der Sonderpädagogik

Dieser Beitrag orientiert sich an einem Referat, gehalten an der Integras-Tagung, 11. März 2009, Kongresshaus, Biel, zum Thema «Be-hinderung in der Schule» – Zusammenarbeit zwischen Regel- und Sonderschule Prof. Dr. Peter Lienhard - Tuggener

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KSH Mitteilungsblatt August 2009 15

INTEGRATION ZWISCHEN KORSETT UND BELIEBIGKEIT

Die Diffusität der «Nach-NFA-Taube auf dem Dach» erschien ihnen bedrohlich. Andere fühlten Aufbruchstimmung ange-sichts der Aussicht, dass die Kantone mehr Spielraum bei der Gestaltung der sonderpädagogischen Angebote erhielten.

Nun stehen wir, wenn auch noch in einer Übergangszeit, bereits mit beiden Beinen in der «Nach-IV-Sonderschul-zeit». Was wurde vorgekehrt – und was braucht es, damit Gutes bewahrt und Problemati-sches verbessert werden kann? Wie wird integrative Förderung zu einer Win-win-Situation?

Auf gesamtschweizerischer Ebene schlägt die «Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Son-derpädagogik» – kurz: das Sonderpädago-gik-Konkordat – grobe Leitplanken vor. Auch wenn man diejenigen Kantone, die dieser Vereinbarung beigetreten sind, derzeit noch an einer Hand abzählen kann:

Dieses Konkordat hat seine Wirkung bereits gezeigt, weil die Kantone ihre sonderpädagogi­schen Konzeptentwick-lungen stark nach ihm ausrichten. Das ist gut so – muss doch die EDK einen eigentlichen Eiertanz vollführen: Man erwartet von ihr eine starke Koor-dinationsfunktion ... doch die Macht liegt bei den einzelnen Kantonen. Aus die-sem Grund kann das Konkordat nicht mehr sein als eine grobe Leitplanke. Umso positiver ist es, dass es diese Funktion wirklich zu erfüllen scheint: Eine verstärkte Integrationsorientierung ist in allen kantonalen Konzepten ent-halten. Vor allem auch die Neudefinition des Volksschulbegriffs – nicht als Syn-onym für die Regelschule, sondern als Oberbegriff für den gesamten obligato-rischen Bildungsbereich, also Regel- und Sonderschulung zusammen – scheint sich in den Köpfen langsam zu etablie-ren.

Zudem ist aufgrund dieser Vereinba-rung ein «Standardisiertes Abklärungs-verfahren» in Ausarbeitung, das ver-gleichbare Kriterien für die Zuweisung zu so genannt «verstärkten Massnah-men» liefern soll.

Wer soll Anspruch auf «verstärkte Massnahmen» haben?

Die Invalidenversicherung hat vermeint-lich klar definiert, wer Anspruch auf zusätzliche Massnahmen der Sonder-schulung hatte.

Einige Kriterien lassen sich gut objekti-vieren, so zum Beispiel ein Hörverlust. Bei anderen wird es schon etwas schwieriger: Die Einschätzung einer Verhaltensauffälligkeit ist bereit hoch-gradig relativ ... und die Umschreibung, dass mehrere nicht so ganz nachweisba-re Behinderungsaspekte in ihrer Kumu-lation auch eine Sonderschulbedürftig-keit auslösen, ist dann definitiv schwam-mig.

Diese IV-Kriterien sollen möglichst per 1.1.2011 abgelöst werden.

Theoretisch könnte nun jeder Kanton selbst definieren, welche Kriterien und welche Verfahren zur Feststellung eines «verstärkten Bedarfs» Anwendung finden sollen. Damit ist die Gefahr gegeben, dass die Schweiz diesbezüglich auseinander-driftet.

Aus diesem Grund soll das Standardisier-te Abklärungsverfahren nicht schädi-gungsbezogene Kriterien in den Vorder-grund stellen, sondern den tatsächlichen Entwicklungs- und Bildungsbedarf erhe-ben. Sie alle wissen, dass sich ein solcher Bedarf aus vielen verschiedenen Kompo-nenten zusammensetzen kann.

Zusammen mit Vertreterinnen aus ande-ren schweizerischen Hochschulen –

namentlich erwähnen möchte ich Judith Hollenweger von der PHZH und Vivia-ne Guerdan aus der HEP VD – und mehr als hundert diagnostisch tätigen Fachpersonen aus der ganzen Schweiz sind wir derzeit daran, dieses Abklä-rungsverfahren zu konzipieren. Es wür-de zu weit führen, hier alle bisherigen Überlegungen und Projektaktivitäten aufzuzeigen. Eine Aufstellung möchte ich Ihnen aber dennoch präsentieren, um ihnen zu zeigen, wie wir an diese kom-plexe Thematik herangehen:

Um herauszufinden, welche Faktoren in der aktuellen Praxis für einen verstärk-ten Entwicklungs- und Bildungsbedarf Ausschlag gebend sind,

haben wir ein webbasiertes Erfassungs-instrument entwickelt. Dieses ist sehr breit angelegt ... das spätere Standardi-sierte Abklärungsverfahren wird weit schlanker ausfallen. Das Erfassungsin-strument beinhaltet die folgenden Fo-kuspunkte:

Grunddaten Alter, Geschlecht, Erstsprache(n), ... Angaben zur Fragestellung, Angaben zu Informationsquellen

Erfassung des Kontextes A) Professionelles Umfeld B) Familiäres Umfeld C) Gesundheitliche Risikofaktoren, kri-tische Lebensereignisse, gegenwärtige Erfahrungen

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16 KSH Mitteilungsblatt August 2009

INTEGRATION ZWISCHEN KORSETT UND BELIEBIGKEIT

Erfassung der Funktionsfähigkeit A) Aktivitäten und Partizipation B) Körperfunktionen

Kategoriale Erfassung Diagnose(n), beispielsweise nach ICD-10 andere Problembeschreibungen IV-Kriterien

Bildungsziele und Bedarf Einschätzung der Entwicklungs- und Bil-dungsziele Empfehlung für Entwicklungs- und Bil-dungskontext Zusammenfassende Einschätzung des Be-darfs

Es soll also nicht für eine Schädigung oder ein Syndrom, sondern auch die Kontext-faktoren (Schule, Familie) und die tatsäch-liche Funktionsfähigkeit des Kindes oder des Jugendlichen systematisch erfasst wer-den. Zudem soll eine Massnahme nicht lediglich aufgrund einer Problemlage vor-geschlagen werden, sondern immer im Hinblick auf definierte Zielsetzungen, die für dieses Kind oder diesen Jugendlichen angestrebt werden. Bei der Frage, in wel-chem Setting diese Förderung stattfinden soll, müssen die Wünsche und Vorstellun-gen der Erziehungsberechtigten und der Betroffenen selbst stark berücksichtigt werden.

Mein Zwischenfazit: «Wir werden von der linearen Zuschreibung „Schädigung X führt zu Massnahme Y“ definitiv wegkom-men. Das Standardisierte Abklärungsver-fahren wird dabei hilfreich sein.»

Integration als bildungspolitisches Lip-penbekenntnis: kontraproduktiv und entwicklungshemmend

Ich habe es bereits erwähnt: In jedem kantonalen Konzept sind strategische Zielsetzungen oder Leitideen formuliert, die eine verstärkte Integration postulie-ren. Dir Frage ist nun: Handelt es sich dabei um Ziele mit bildungspolitischer und gesellschaftlicher Rückendeckung oder eher um dem Zeitgeist folgende Worthül-sen?

Oft, so scheint mir, werden Grundsatzdis-kussionen geführt, die eigentlich nicht geführt werden dürften:

Seit dem Jahr 2002 ist das Behinderungs-Gleichstellungsgesetz in Kraft. Eine ver-stärkte Integration – auch im Bildungsbe-reich – ist gesetzliche Pflicht. Erstaunli-cherweise scheint diese Tatsache noch nicht überall angekommen zu sein.

Integration ist als Thema, wenn die «Flughöhe» genügend hoch ist, gesell-schaftspolitisch breit akzeptiert. Nur wenige politische Gruppierungen beken-nen sich dazu, bestimmte Bevölkerungs-gruppen marginalisieren und ausgrenzen zu wollen.

Wird es aber konkret, sieht die Sache oft anders aus. Partikularinteressen treten in den Vordergrund. Politikerinnen und Politiker haben ein feines Gespür für diese unterschiedlichen Flughöhen. Des-halb empfinde ich deren Aussagen zu Fragen der Integration oftmals als unver-

bindlich und wenig konkret. Gerade Bil-dungspolitikerinnen und Bildungspolitiker leben gefährlich: Ein Einstehen für Schul-reformen, die auf eine konsequente In-tegration von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf abzielen, können zu einer politischen Abstrafung bis hin zur Abwahl führen.

Wir stehen also vor einer ziemlich para-doxen Situation: Integration wird «im Prinzip» begrüsst, in der Umsetzung je-doch oft nur halbherzig unterstützt.

Ich halte diese Situation für unbefriedi-gend, weil sie die Entwicklung des Bil-dungswesens hemmt und die Lehrperso-nen verunsichert. Ich verstehe alle, die strategische Aussagen von bildungspoliti-scher Seite her dann nicht mehr so ganz ernst nehmen ... und (hoffentlich trotz-dem) versuchen, in ihrem lokalen berufli-chen Alltag möglichst gute Arbeit zu leis-ten.

Ich setze deshalb das folgende Zwischen-fazit: «Lieber eine moderate, vorsichtige, aber bildungspolitisch abgestützte In-tegratonsorientierung als ein laues Lip-penbekenntnis. Letzteres hemmt die Schulentwicklung als Ganzes.»

Integration vom Sonderschulbereich aus denken: eine Falle

Ich erwähnte es bereits: Jeder Kanton hat die Aufgabe, in einem kantonalen sonderpädagogischen Konzept zu regeln, wie er die Verantwortung der Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behin-derung oder anderweitig bestehendem

hohen Förderbedarf einzulösen gedenkt. Die Verpflichtung besteht also, die Ange-bote im Bereich der verstärkten Mass-nahmen konzeptuell festzuhalten und die notwendigen Neuregelungen – vor allem finanzieller Art – an die Hand zu nehmen. Es ist verlockend, sich auf den Bereich der Sonderschulung zu beschränken: Die Komplexität ist bereits hier schon hoch genug.

Früher oder später wird ein Kanton, der sich für diesen Weg entschieden hat, vor ziemlich grossen Problemen stehen.

Die Integration von sonderschulbedürfti-gen Kindern – ob eher zögerlich oder beherzter verfolgt – ist eine Tatsache. Im Bereich der Hör- und Sehbehinderung beispielsweise ist sie bereits jahrzehn-telanger Alltag. Und diese Integration findet nun eben im Regelschulbereich statt. Wenn nun versucht wird, die Rege-lungslogik des Sonderschulbereichs der Regelschule überzustülpen,

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KSH Mitteilungsblatt August 2009 17

Sonderschulkompetenzzentren müssen die Regelschule gleichsam als neue Klien-tel betrachten: Sie sind nicht mehr aus-schliesslich den ihnen anvertrauten Kin-dern und Jugendlichen verpflichtet, son-dern müssen ihr Angebot auch als Dienstleistung an der Regelschule verste-hen.

Mein Zwischenfazit: «Integration muss konsequent vom Regelschulbereich und dessen Bedürfnissen aus gedacht wer-den.»

Umlagerung von Ressourcen als Gret-chenfrage

Wir wissen es alle: Integrative Lösungen können zwar im Einzelfall kostengünsti-ger sein als separative, eine gute Förde-rung braucht aber angemessene Res-sourcen. Wir können davon ausgehen, dass die Kosten übers Ganze gesehen etwa vergleichbar sind.

Verschiedene Kantone stehen derzeit ziemlich machtlos vor der Tatsache, dass der separative Sonderschulbereich mehr oder weniger gleich gross bleibt – teil-weise trotz sinkender Gesamtschüler-zahlen – und dass der Bereich der integ-rierten Sonderschulung «irgendwie» dazukommt. Dabei ist ab-sehbar, dass ein weiteres Kostenwachs-tum politisch nicht hingenommen wer-den wird.

Wenn nun der gesamte Topf nicht grös-ser wird, kann man sich der Frage nach Umlagerung von Ressourcen nicht mehr entziehen. Die IV hat vorgegeben, dass die Ressourcen zwingend der Sonder-schule zugeteilt wurden, auch wenn die Umsetzung integrativ geschah. Einzelne Kantone haben aus Praktikabilitätsgrün-den diese Praxis bereits verändert, weil sich teilweise sehr schwerfällige Organi-sationsformen mit zu hohem Reibungs-verlust entwickelt haben.

Es macht einfach kei-nen Sinn, wenn Schuli-sche Heilpä-dagogen aus mehreren Sonderschu-len für jeweils ein paar Lek-tionen in ei-ner Regelklas-se arbeiten. Eine Regel-schule muss massgeblich mitentschei-den können, wie sie die integrative Förderung bün-deln und organisieren will. Nur so ist Integration für die Regelschule attraktiv. Nur so kann sie sich nachhaltig zu einer integrativen Schule entwickeln.

Innovative Regelschulen, die durch kom-plizierte administrative Vorgaben, um-ständliche Abläufe, eingeschränkte Ent-scheidungsspielräume gebremst werden, reagieren nach Einzel-Pionierphasen oft mit Resignation ... und Desintegration. Sie sind dann zwar immer noch integrati-onsorientierter als andere, aber sie sind das lebendige Beispiel von: «Seht ihr, es geht ja doch nicht, sogar DIE sind wieder zurückgekrebst.» Eine solche Entwick-lung gilt es zu vermeiden.

Mein Zwischenfazit: «Die Regelschule muss über den organisatorischen Einsatz der zusätzlich bewilligten Ressourcen für die Integration weitgehend selbst ent-scheiden können.»

Grenzenloses Vertrauen in die Eigen-Entwicklungsfähigkeit der Regelschule?

Ich könnte mir vorstellen, dass Vertrete-rinnen und Vertreter von Sonderschulen warnend den Finger heben: Ist denn ge-währleistet, dass die Regelschule – die bezüglich spezifischer Behinderungen teilweise keine Ahnung hat – automa-tisch das Richtige tut? Nein, diese Garan-tie besteht selbstverständlich nicht. Hier braucht es fachliche Sicherungen.

Im zukünftigen Abklärungsverfahren werden ja nicht bloss Ressourcen vorge-schlagen, sondern es wird eine Zielvor-stellung der Förderung definiert ... und nun geht es darum zu planen, mit wel-

chen Ressourcen, in welchem Setting und mit welchem Know-how dieses Ziel am besten erreicht wird.

Im Falle einer integrativen Lösung ist die Know-how-Frage für mich absolut prio-ritär. Katastrophal wäre eine Verwässe-rung, eine «Vermainstreamung» der Son-derpädagogik, ein Verlust des Fachwis-sens und der Erfahrung, wie geistig Be-hinderte, Hörbehinderte, Sehbehinderte, Körperbehinderte, hochgradig Verhal-tensauffällige gezielt unterstützt werden können. Das will wohl niemand von uns. Ich halte es für wichtig, sich bei jeder Planung einer integrativen Massnahme die Frage zu stellen, was guten Gewis-sens – mit Aufstockung der Ressourcen – von der Regelschule übernommen werden kann: Verfügt das vorhandene Team der Regelschule über genügend Erfahrung und gesicherte Zusammenar-beitsformen, um als «pädagogische und sonderpädgogische Generalisten» eine gute Basis für die integrative Förderung bereitszustellen? Gleichzeitig muss die Frage geklärt werden, inwieweit die Klassenlehrpersonen und die sonderpä-dagogischen Fachpersonen ein spezifi-sches Coaching benötigen. Im Massnah-menentscheid ist sicherzustellen, dass dieses Coaching bei den Sonderschul-kompetenzzentren auch tatsächlich ein-gekauft und von diesen angeboten wird. Zudem ist sicher zu stellen, dass bei den Standortbestimmungen periodisch eine externe Fachperson anwesend ist, damit allfällige blinde Flecken bezüglich der Förderung und der Förderziele erhellt werden können.

INTEGRATION ZWISCHEN KORSETT UND BELIEBIGKEIT

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18 KSH Mitteilungsblatt August 2009

Mein Zwischenfazit: «Spezifisches fachli-ches Know-how aus dem Sonderschulbe-reich, vor allem in Form von Coaching und Beratung, muss verfahrensmässig sicherge-stellt werden.»

Die Volksschule als Ganzes denken – auch im Bereich der Qualitätssicherung.

Durch den Rückzug der IV entsteht nicht nur ein Finanzierungs-Vakuum, sondern an verschiedenen Punkten auch ein Rege-lungs-Vakuum. Welche Regelungsdichte ist angemessen? Und wie sieht ein sinnvolles Aufsichts- und Evaluationsprozedere bei einem zunehmenden «Zusammenwachsen» des Regel- und Son-derschulbereichs aus?

In der Vergangenheit wurden bei der Qua-litätssicherung des Regel- und des Sonder-schulbereichs unterschiedliche Wege be-schritten. Einen Teil davon hat die IV selbst sichergestellt. Das ist nun vorbei: Der Kanton hat diese Aufgaben zu über-nehmen und ist nun integral zuständig.

In den letzten Jahren haben die meisten Kantone für den Regelschulbereich neue Formen der Aufsicht und der Evaluation entwickelt. Bezüglich des Sonderschulbe-reichs scheint die Entwicklung einerseits heterogener, andererseits zeitlich verzö-gert.

Druck entsteht einerseits aus rechtlichen Gründen: Der Kanton ist in der Pflicht, Aufsicht und Qualitätssicherung zu betrei-ben. Wenn er dies nicht wirklich sicher-stellt, hat er ein Problem ... vor allem im Fall, wenn Pflichtverletzungen oder Quali-tätsmängel an den Tag treten sollten.

Andererseits entsteht ein gewisser Druck durch die integrierte Sonderschulung: Hier sind beide Bereiche – Regel- und Sonder-schulbereich – involviert und tragen einen Teil der fachlichen Verantwortung.

Wie kann nun ein Kanton vorgehen? Min-destens drei Lösungsansätze sind denkbar:

Der Kanton entwickelt und betreibt ein separates Evaluationsverfahren für den Sonderschulbereich. Spezifische Fachlichkeit ist hier gewährleis-tet. Diese Lösung ist jedoch kostenintensiv und für kleine Kantone keinesfalls wirt-schaftlich zu betreiben. Denkbar wären interkantonale Verbünde, wobei das Prob-lem der Eigenheiten der jeweiligen Schul-systeme sowie die Frage der integrierten Sonderschulung gewisse Schwierigkeiten darstellen würden.

Die Evaluationsverfahren für den Regel-schulbereich werden 1:1 im Sonderschul-bereich angewendet. Hier besteht das Problem, dass diese Verfahren auf gewisse Spezifitäten einer Sonderschule zu wenig Rücksicht neh-men. Wenn beispielsweise ein Evaluator zum ersten Mal ein Kind mit Behinderung sieht, sich dabei hilflos und überfordert fühlt und keine Ahnung hat über adäqua-te Förderansätze, dann kann er seine Rolle nicht erfüllen.

Die Evaluation des Sonderschulbereichs wird durch spezifische Audits sicherge-stellt. Bei dieser Lösung ist die sonderpä-dagogische Fachlichkeit gewährleistet. Derzeit stellt diese Variante eine gute Form der Qualitätssicherung dar. Die Schnittstelle zur Regelschule ist jedoch ungenügend abgedeckt.

Das längerfristig anzustrebende Opti-mum liegt wohl in einer Mischlösung: Ich halte es für sinnvoll, sich grundsätzlich am Evaluationsverfahren der Regelschule zu orientieren. Schauen wir uns am Bei-spiel des Kantons Graubünden an, wel-che inhaltlichen Schwerpunkte in der Regelschulevaluation derzeit gesetzt wer-den ... ich beschränke mich auf einen Ausschnitt mit dem Fokus «Klassenführung»:

An unserer Schule wurden einige Merk-male von gutem Unterricht gemeinsam definiert. (z.B. Abmachungen, Leitbild)

Der Unterricht ist lernzielorientiert. (z.B. die Lernziele sind transparent)

Der Unterricht ist strukturiert und ab-wechslungsreich. (z.B. durch adäquate Methoden, Rhythmisierung und den ge-zielten Einsatz von Sozialformen)

Ich denke, dass diese Schwerpunkte sehr wohl auch im Sonderschulbereich rele-vant sind ... allenfalls sinnvoll adaptiert, beispielsweise mit der Präzisierung, dass sich Lernzielorientierung nicht zwingend auf Klassenlernziele, sondern auch auf individualisierte Lernziele beziehen kann.

Um solche Adaptionen machen und die Evaluation kompetent planen und durch-führen zu können, müssen Fachpersonen mit sonderpädagogischem Know-how ins Evaluationsteam einbezogen werden. Diese Fachpersonen wiederum würden auch bei Evaluationen im Regelschulbe-reich eingesetzt. Auf diese Weise würde eine Gesamtsicht über die Qualität

der gesamten Volksschule möglich ... die Regelschulung, die Sonderschulung und sämtliche Zwischenformen. Den kanto-nalen Bildungsdirektionen würde durch die aggregierten Berichte der evaluieren-den Fachstelle ein enorm wertvolles In-strument in die Hand gegeben, um das Volksschulwesen nach fachlich-qualitativen – und nicht bloss nach admi-nistrativen – Gesichtspunkten zu steuern und weiterzuentwickeln.

Mein Fazit hier: «Die Evaluation des Son-derschulbereichs soll sich längerfristig am Verfahren für die Regelschulen orientie-ren, ergänzt mit sonderpädagogisch-fachlichem Know-how und wo nötig in-haltlich angepasst.»

Ich fasse meine Fazits zusammen:

Wir werden von der linearen Zuschrei-bung «Schädigung X führt zu Massnahme Y» definitiv wegkommen. Das Standardi-sierte Abklärungsverfahren wird dabei hilfreich sein.

Lieber eine moderate, vorsichtige, aber bildungspolitisch abgestützte Integrati-onsorientierung als ein laues Lippenbe-kenntnis. Letzteres hemmt die Schulent-wicklung als Ganzes.

Integration muss konsequent vom Regel-schulbereich und dessen Bedürfnissen aus gedacht werden.

Die Regelschule muss über den organisa-torischen Einsatz der zusätzlich bewillig-ten Ressourcen für die Integration weit-gehend selbst entscheiden können.

Spezifisches fachliches Know-how aus dem Sonderschulbereich, vor allem in Form von Coaching und Beratung, muss verfahrensmässig sichergestellt werden.

Die Evaluation des Sonderschulbereichs soll sich längerfristig am Verfahren für die Regelschulen orientieren, ergänzt mit sonderpädagogisch-fachlichem Know-how und wo nötig inhaltlich adaptiert.

INTEGRATION ZWISCHEN KORSETT UND BELIEBIGKEIT

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KSH Mitteilungsblatt August 2009 19

Projekt Sonderpädagogik-Konzept Hans Anderegg Amt für Volksschule, Fachstelle Unterstützungsangebote, Juli 2009 Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben-teilung zwischen Bund und Kantonen führte im Bereich der Sonderschulung zu einschneidenden Veränderungen. Seit dem 1. Januar 2008 sind ausschliesslich die Kantone für die Finanzierung zuständig. Somit wurde die Sonderschulung auch im Kanton St.Gallen noch stärker als bisher zu einem festen Bestandteil des öffentlichen Bildungsauftrags.

Die anstehenden Fragen im Zusammenhang mit diesen Ver-änderungen gelangen in zwei Teilprojekten, die durch das Bildungsdepartement injiziert wurden, zur Bearbeitung. Das Teilprojekt I, in welchem die Kantonalisierung der Son-derschulung vorbereitet worden ist, ist bereits abgeschlos-sen. Die Verfahren zur Finanzierung und Genehmigung von sonderpädagogischen Massnahmen sind neu geregelt und das bestehende Sonderschulkonzept entsprechend angepasst. In erster Linie ging es dabei um die Überführung bestehen-der Leistungen der Invalidenversicherung in die kantonale Gesetzgebung und Zuständigkeit.

Das Teilprojekt II beinhaltet die zukünftige Ausrichtung und Organisation der Sonderpädagogik im Allgemeinen und der Sonderschulung im Besonderen ab 2011. Dabei geht es ins-besondere um die Definition des sonderpädagogischen An-gebots, die künftige Struktur der Sonderschulung, die Finan-zierung und die pädagogischen Leitideen.

Eines der Ziele im Teilprojekt II ist die Neukonzeption inte-grativer Formen der Förderung von Kindern mit einer Be-hinderung. Das Behindertengleichstellungsgesetz weist die Kantone nämlich an, die Integration von behinderten Kin-dern und Jugendlichen in die Regelschule zu fördern. Auch die interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik der EDK nimmt diese For-derung auf: "Integrative Lösungen sind den separativen Lö-sungen vorzuziehen, unter Beachtung des Wohles und der Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder und Jugendlichen sowie unter Berücksichtigung des Umfeldes und der Schul-organisation."

Das Amt für Volksschule hat im Frühjahr 2008 vorläufige Rahmenbedingungen für die Erprobung der integrativen Sonderschulung erarbeitet und im Sinne eines Vorprojekts im Schuljahr 2008/09 in einem sehr eingeschränkten Rahmen in drei Regelschulen angewendet.

Der Erziehungsrat hat die Rahmenbedingungen am 19. No-vember 2008 in einer ersten Lesung zur Kenntnis genommen und beim Verband St.Galler Volksschulträger, beim Verband Privater Sonderschulträger, beim Schulpsychologischen Dienst des Kantons St.Gallen sowie dem Schulpsychologischen Dienst der Stadt St.Gallen und den Sonderschulen in eine Vernehmlassung gegeben. Aufgrund der Vernehmlassung wur-den die Rahmenbedingungen partiell angepasst und vom Er-ziehungsrat für den Zeitraum der Erprobung (Schuljahre 2009/10 und 2010/11) erlassen. Es ist vorgesehen, die Erpro-bung bei maximal 20 Schülerinnen und Schülern durchzufüh-ren.

Rahmenbedingungen zur Erprobung der integrativen Sonderschulung

1. Ausgangslage

Kinder und Jugendliche mit einer Sinnes- und Körperbehinde-rung werden bereits heute zum Teil von ambulanten behinde-rungsspezifischen Diensten in Regelschulen unterstützt. Zu-dem werden Lehrpersonen und Eltern fachlich beraten. Diese Dienste sind in der Regel den Sonderschulen angegliedert.

2. Zielgruppe

Integrative Sonderschulung ist vorgesehen für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung im schulpflichtigen Alter, bei denen ein entsprechendes schulpsychologisches Gutach-ten vorliegt. Gemäss bisheriger Terminologie handelt es sich hierbei um Kinder und Jugendliche mit einer Sprach-, Körper- oder Verhaltensbehinderung oder mit einer geistigen Behin-derung.

3. Verfügung und Zuweisung

Das Volksschulgesetz sieht für Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung, welche nicht in der Regelschule beschult werden können, den Besuch einer Sonderschule vor. Voraus-setzung dafür sind ein schulpsychologisches Gutachten, das die Sonderschulbedürftigkeit des Kindes aufzeigt; die Verfü-gung der Sonderschulung durch die Schulbehörde und die Wahl der Sonderschule. Die integrative Sonderschulung basiert ebenfalls auf diesen Grundlagen. Bei der Wahl der Durchführungsstelle wird jedoch darauf verzichtet, die betrof-fenen Schülerinnen und Schüler ausserhalb der Regelschule in einer Sonderschule zu unterrichten.

PROJEKT SONDERPÄDAGOGIK-KONZEPT

Erprobung der integrativen Sonderschulung im Kanton St.Gallen

Seit Juni 2007 informiert das Amt für Volksschule regelmässig mittels der Newsletter über die Entwicklung des Projektes Son-derpädagogik-Konzept. Innerhalb des Teilprojektes II wird nun ab dem Schuljahr 2009/10 die Erprobung der integrativen Sonderschulung ausgewei-tet. Im April hat der Erziehungsrat die Rahmenbedingungen für die Erprobungsphasen 2009/10 und 2010/11 festgelegt. Hans Anderegg, Amt für Volksschule, Fachstelle Unterstützungsangebote, informiert zum Verlauf des Projektes, stellt einen kurzen Abriss über die Rahmenbedingungen dar und berichtet von ersten Erfahrungen. (mig)

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4. Modelle zur Umsetzung

Die integrative Sonderschulung findet am Wohnort des Kin-des in der Regelschule statt. Das Kind mit einer Behinderung besucht den Unterricht zusammen mit nicht behinderten Kindern. Dabei wird das Kind durch eine Fachperson wäh-rend einiger Lektionen zusätzlich unterstützt.

MODELL 1:

Integrative Förderung durch Fachpersonen der Regelschule – be-hinderungsspezifische Beratung durch die Sonderschule

Das Kind mit einer Behinderung ist administrativ und organi-satorisch der Regelschule zugeteilt. Planung und Durchfüh-rung der integrativen Sonderschulung erfolgt durch Fachper-sonen (z.B. Schulische Heilpädagogin oder Schulischer Heil-pädagoge) der Regelschule. Die Regelschule wird durch eine Sonderschule in behinderungsspezifischen Fragen beraten.

MODELL 2:

Integrative Förderung durch Fachpersonen der Sonderschule

Das Kind mit einer Behinderung ist administrativ und organi-satorisch der Sonderschule zugeteilt, besucht jedoch den Unterricht in der Regelschule. Die Schulbehörde ist weiter-hin für den regulären Klassenunterricht zuständig. Planung und Durchführung der besonderen Förderung sind in der Zuständigkeit der Sonderschule.

5. Organisation

a) Vorabklärungen

Ist eine integrative Sonderschulung vorgesehen, nimmt die Schulbehörde Kontakt mit einer geeigneten Sonderschule und mit der Leitung des Projekts "Sonderpädagogik-Konzept 2011" auf und trifft entsprechende Vorabklärungen.

b) Voraussetzungen

§ Die Sonderschuldbedürftigkeit des integrativ zu beschulen-den Kindes ist durch den Schulpsychologischen Dienst fest-gestellt worden. Eine entsprechende Verfügung durch die Schulbehörde liegt vor.

§ Die Schule verfügt über ein integrativ ausgerichtetes För-derkonzept.

§ Die Klassengrösse befindet sich im unteren Bereich der Bandbreite.

§ Die Beteiligten, insbesondere die Fachpersonen (SPD, SHP usw.), schätzen eine integrative Sonderschulung aufgrund der Kompetenz- und Entwicklungsbereiche des Kindes und der Bedingungen im Umfeld (Schule, Familie usw.) als er-folgreich ein.

§ Die für die Durchführung vorgesehenen Personen unter-stützen die integrative Sonderschulung.

§ Die Eltern des betroffenen Kindes sichern die Zusammen-arbeit zu.

§ Das Schulteam und die Eltern der Schulklasse sind über das Projekt informiert.

§ Der Übertritt von einer Sonderschule in die Regelschule er-folgt auf Beginn des Schuljahres.

§ Für den Fall eines Abbruchs der integrativen Sonderschulung sind geeignete Massnahmen vorgesehen. Ein allfälliger Über-tritt in die Sonderschule erfolgt in der Regel auf Beginn des neuen Schuljahres. In Ausnahmefällen ist ein Übertritt nach dem ersten Semester möglich.

c) Zuständigkeit

Zuständig und verantwortlich für die integrative Sonderschulung, insbesondere für die Förderplanung und die Anordnung geeigne-ter Fördermassnahmen, ist entweder die Regelschule (Modell 1) oder die Sonderschule (Modell 2). Die für die integrative Son-derschulung verantwortliche Schule bezeichnet eine zuständige Person für die Förderung und die Koordination.

d) Vereinbarung zwischen Sonderschule und Regelschule

Vor Beginn der integrativen Sonderschulung regeln der Schulträ-ger der Volksschule und die Sonderschule die Zusammenarbeit mit einer jeweils für ein Schuljahr befristeten Vereinbarung. Die Vereinbarung umfasst entweder Umfang und Inhalt der behinde-rungsspezifischen Beratung (Modell 1) oder die Fördermassnah-men der Sonderschule (Modell 2). Darüber hinaus werden wei-tere wichtige Bereiche, wie Zusammenarbeit, Regelung der Ver-antwortung, Massnahmen bei Abbruch der integrativen Sonder-schulung usw. festgehalten.

e) Bewilligung

Die Bewilligung zur Teilnahme an der Erprobung und die Kos-tengutsprache erfolgen durch das Amt für Volksschule. Für die Bewilligung sind folgende Dokumente erforderlich:

f) Dauer

Eine integrative Sonderschulung ist während der gesamten Volksschulzeit möglich. Die

Überprüfung durch die Beteiligten erfolgt halbjährlich. Ein allfälli-ger Übertritt in die Sonderschule erfolgt in der Regel auf Beginn eines Schuljahres.

g) Förderplanung, Beurteilung und Berichterstattung

Die Förderplanung, Beurteilung und die interne Berichterstat-tung erfolgen entweder im Rahmen der Weisungen über die fördernden Massnahmen (Modell 1) oder im Rahmen der Vorga-ben des Konzepts der zuständigen Sonderschule (Modell 2).

Darüber hinaus erstattet die Schule der Leitung des Projekts "Sonderpädagogik-Konzept 2011" über die integrative Sonder-schulung halbjährlich Bericht.

h) Unterstützung durch das Projektteam Sonderpädagogik - Konzept

Bei der Ein- und Durchführung einer integrativen Sonderschu-lung werden die Lehrpersonen, das Schulteam, Eltern und Schul-leitung durch Mitglieder des Projektteams Sonderpädagogik-Konzept unterstützt. Die Unterstützung umfasst Information der Beteiligten, Beratung bei der Planung/Durchführung und Erarbei-tung von Grundlagen und Dokumenten.

PROJEKT SONDERPÄDAGOGIK-KONZEPT

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KSH Mitteilungsblatt August 2009 21

Die an der integrativen Sonderschulung beteiligten Lehr- und Fachpersonen erarbeiten sich das notwendige Wissen in eigener Verantwortung durch gegenseitigen Austausch. Das Projektteam Sonderpädagogik – Konzept organisiert vier Halbtage, die einerseits der Weiterbildung, andererseits aber auch der gegenseitigen Information und dem Erfah-rungsaustausch dienen. Je nach Bedarf werden weitere Fort-bildungsangebote vermittelt.

6. Zeitplan und Evaluation

Auf September 2010 ist ein Zwischenbericht zuhanden des Erziehungsrats vorgesehen. Der Schlussbericht wird im Sep-tember 2011 vorliegen. Die Evaluation erfolgt mittels Inter-views, Fragebogen und Berichten. Der Schwerpunkt liegt auf der Beobachtung der Prozesse. Die Evaluation zeigt auf, wie die Erprobung der integrativen Sonderschulung verläuft, wie sich die Rahmenbedingungen bewähren und wie die Beteilig-ten die integrative Sonderschulung ausgestalten.

Ein erster Rückblick

Am 18. Februar 2009 fand in Wattwil ein Erfahrungsaus-tausch mit den im Vorprojekt beteiligten Lehrkräften, Fach-personen und Behördenmitgliedern statt. Die Beteiligten stuften die Befindlichkeit aller Kinder in den Klassen als gut bis sehr gut ein, schilderten die Zusammenarbeit im pädago-gischen Team als herausfordernd und kompetenzerwei-ternd, berichteten jedoch auch von erheblichem Mehrauf-wand. Die behinderungsspezifische Beratung durch die Son-derschule wird sehr geschätzt, das zur Verfügung stehende Pensum jedoch als zu klein bewertet.

In den vergangenen Monaten wurden nun in verschiedenen Schulen unter Federführung der Schulpsychologischen Dienste Gespräche zur Vorbereitung der Erprobung für das Schuljahr 2009/10 durchgeführt. Beteiligt an den Vorabklärungen und an den Vorbereitungen (u. a. Förderplanung) waren auch verschie-dene Sonderschulen. Inzwischen steht fest, dass einerseits Kin-der mit verschiedenen Behinderungen und anderseits sämtliche Regionen in die Erprobung miteinbezogen sind. Die Kinder befinden sich im Kindergarten, in der Unter-, Mittel- oder Oberstufe. Somit ist das Sammeln vielfältiger Erfahrungen wäh-rend der Erprobung möglich.

Die vollständigen Rahmenbedingungen zur Erprobung der inte-grativen Sonderschulung sowie weitere Hinweise zum Projekt Sonderpädagogik-Konzept sind im Internet zu finden unter

http://www.schule.sg.ch/home/volksschule/unterricht/schulentwicklung/projekt_sonderpaedagogik.html

PROJEKT SONDERPÄDAGOGIK-KONZEPT

forum-lichtblick.ch

Die meisten bestehenden Internetforen sind für Menschen mit Handicaps schwer, oder gar nicht zugänglich, weil sie ausschliesslich an die Möglichkeiten und Bedürfnisse nichtbehinderter Men-schen angepasst sind. Mit unserem In-ternetportal forum-lichtblick.ch möchten wir Menschen mit-, aber aus-drücklich auch Menschen ohne Behin-derung ein leicht zugängliches und bar-rierefreies Ausdrucksforum zur Verfü-gung stellen.

Wir hoffen auf diesem Weg unsere behinderten Mitmenschen zu ermuti-

gen und zu ermächtigen, sich auf ihre individuelle Weise zu verschiedenen Themen «zu Wort» zu melden, näm-lich: malend, schreibend, fotografie-rend, sprechend, diktierend usw.

Es ist für uns wichtig, den Dialog und den Austausch unter Menschen mit und ohne Handicaps zu fördern. Mit fo-rum-lichtblick.ch möchten wir aus-serdem einen Beitrag zur weiteren Verankerung der wertschätzenden Sicht auf Menschen mit Behinderung als kompetente Mitglieder unserer Gesell-schaft leisten.

Projekte, Themen und Linie unserer Seite werden im Redaktionsteam von Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam festgelegt. Das aktuelle Thema wechselt alle acht Wochen und wird im Voraus angekündigt.

Für das gute Gelingen und einen rei-bungslosen Ablauf suchen wir laufend die Zusammenarbeit und den Austausch mit Fachleuten aus Theorie und Praxis. Als zusätzliches Angebot ist mittelfristig eine Chat-Ecke auf dieser Seite geplant.

Die Webseite von Menschen mit Handicap

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Begrüssung

Der Präsident begrüsst alle Gäste nament-lich zur heutigen Tagung. Ganz besonders begrüsst er die Kolleginnen und Kollegen, die zum ersten Mal an der Hauptversamm-lung teilnehmen und hofft, dass die Erwar-tungen erfüllt und sich die Neumitglieder bald im Berufsverband wohl fühlen werden.

Speziell begrüsst er Frau Dr. jur Marlies Angehrn, Stadträtin Wil, Departements-vorsteherin Bildung und Sport und Präsi-dentin des Schulrats Wil, die als „Hausherrin“ die Grüsse des Stadt- und des Schulrates Wil überbringt. Der Präsident bedankt sich bei der Stadt Will für das Gastrecht, den offerierten Pausenkaffee und die Gipfeli. Frau Angehrn spricht über die sechs Strategien der erfolgreichen Integrati-onspolitik der Schulen der Stadt Wil und unterstreicht ihr Referat mit passenden Bildern und gezielt eingesetzten Zitaten.

Musikalische Einlage Der Präsident stellt das „Varius Saxophon Quartett“ vor: er begrüsst Thomas Fele, Michele Croce, Matthias Gubler und ganz besonders das Vereinsmitglied Markus Suh-ner. Dieser hat in der Vergangenheit die Tagung schon einmal mit seiner Blockflöte und lüpfiger Musik. eröffnet. Markus führt humorvoll und gekonnt durch die musikali-sche Einlage, die an diesem Samstagmorgen begeistert.

1. Traktandenliste

Die Traktandenliste wird diskussionslos und ohne Gegenstimme genehmigt.

2. Stimmenzählerinnen

Christa Nater und Nils Baumann werden als Stimmenzählerin und Stimmenzähler vorge-schlagen und einstimmig gewählt. Der Präsi-dent bedankt sich für ihre Bereitschaft.

3. Protokoll der HV 2007

Das Protokoll wird einstimmig genehmigt. Die grosse Arbeit des Aktuars, Daniel Hä-ne, Flawil, wird mit einem grossen Applaus verdankt. Es ist dies das letzte Protokoll des Aktuars, er verlässt den Vorstand der KSH, da er als gewählter Präsident die Leitung der PK VI übernimmt.

4. Jahresbericht des Präsidenten

Daniel Baumgartner verweist im Mittei-lungsblatt auf den Jahresbericht des Präsi-denten und ergänzt diesen mit folgenden Punkten:

Allgemein zur Bildung Seit letzten Jahres stelle ich fest, dass ver-schiedene Themenbereiche im gesellschaftli-chen Zusammenleben „verpolitisiert“ wer-den und in den Medien eine grosse Präsenz erfahren. Die Schule und die Bildung wer-den neu entdeckt. Jede Person lässt die eigenen – positiven oder negativen – Erfah-rungen in die Argumentation einfliessen. Durch diese Sichtweise mangelt es zu oft an der Sachlichkeit. Die Stammtischmentalität nimmt überhand und es fehlt der Blickwin-kel der Vision. Die Schule und das System der Schule dür-fen und müssen sich der Diskussion stellen. Wir haben nichts zu verbergen oder gar zu beschönigen. Wir haben es mit Menschen zu tun, die wachsen, sich entwickeln und sich verändern. Dieser Wandel und dieser Prozess kann sehr bereichernd sein und genau aus diesem Grunde sind Fairness, Respekt und Wertschätzung angezeigt. Hunderte von motivierten und engagierten Lehrpersonen auf jeder Stufe stehen jeden Tag vor ihren Klassen oder Gruppe und vermitteln nicht nur Bildung, sondern be-gleiten mit ihrer Persönlichkeit Kinder und Jugendliche zu selbständigen Menschen. Fairplay gehört nicht nur zum Sport, son-dern auch zu uns, zur Schule. Seien wir fair miteinander, auch in der politischen Diskus-sion!

NFA: Teilprojekt II Am 10. März 2008 hat der Erziehungsrat den Projektauftrag für das Teilprojekt II erteilt. Ein Ziel des Projekts ist es, den Bei-tritt zum Konkordat „Interkantonale Ver-einbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik“ vorzuberei-ten. Dieses Konkordat ist die Folge der Neugestaltung des Finanzausgleiches Bund – Kanton NFA. Es sind die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen und das Sonderpä-dagogikkonzept ist anzupassen. In der ers-ten Phase werden aber die Leitideen und die Grundsätze zu definieren sein. Die Grundsätze mit den Leitideen sind unter Berücksichtigung folgender Fragestellungen zu beantworten:

§Wer sind die Trägerschaften und wie sieht dieser Aufgabenbereich aus? §Welche Angebote werden von wem ange-boten? §Wie lässt sich die Frühförderung in dieses Konzept einbinden? Neben den gesetzlichen und konzeptionel-len Ebenen sind die Umsetzung in der Praxis bei den Sonderschulen/Kleinklassen /Regel-klassen von entscheidender Wichtigkeit.

Oder anders ausgedrückt, suchen wir Antwort auf die Frage: Wie lassen sich die integrativen Formen zur Förderung von Kindern und Ju-gendlichen mit einer Behinderung umsetzen? Für die Lehrpersonen sind die Berufsaufträge zu überprüfen oder neu zu definieren. Es geht um eine Neuformulierung der Berufsaufträge für alle Fachpersonen im sonderpädagogischen Bereich der Volksschule, der Sonderschulen und der Dienste. Das Spektrum ist derart viel-fältig, denn es ist nicht nur der Klassenunter-richt zu berücksichtigen, sondern der Unter-richt in Gruppen, die Einzelförderung, die Be-ratungen mit den vielfältigsten Facetten. Die Pensen mit den Zeitgefässen für die verschie-denen sonderpädagogischen Tätigkeiten sind festzulegen.

Letztes Jahr stellte ich die Frage, warum sich der Kanton St. Gallen nicht an der Erprobungs-phase im Sonderpädagogischen Bereich beteili-ge. Der Teilbereich „Erprobung, Integration, Einführung und Umsetzung“ wird sich intensiv mit dieser Thematik auseinandersetzt und sich die notwendigen Grundlagen schaffen. In meinen Ausführungen werde ich unter „Integrative Sonderschulung“ Stellung zu die-sem Teilbereich nehmen. Das Teilprojekt II stimmt mich insofern zuver-sichtlich, dass in der personellen Besetzung die Kompetenzen mit dem notwendigen pädagogi-schen und heilpädagogischen Hintergrund in die Entscheidung einbezogen wurden. Eine wissenschaftliche Begleitung durch die Hochschule für Heilpädagogik ist gewährleistet. Dieses Projekt ist für alle eine besondere Her-ausforderung und wir vom KSH-Vorstand freu-en uns über eine konstruktive Zusammenar-beit. Wir sind zur Mitarbeit bereit und sind sehr interessiert an innovativen, aber auch umsetzbaren Lösungsansätzen. Für den Pro-jektleiter Marcel Koch ist es wichtig, dass alle beteiligten Personengruppen, seien es Behör-den, Schulträger, Ämter in der kantonalen Verwaltung, Dienste, Fachgruppen, Berufsver-bände möglichst optimal in den Findungspro-zess einbezogen werden. Über Newsletter werden wir über den Verlauf des Projektes informiert und über mögliche Vernehmlassun-gen können wir unseren Beitrag für ein gutes Gelingen beisteuern.

HarmoS-Konkordat Das Schweizervolk mit über 85 Prozent der Stimmenden und die st.gallischen Stimmbürge-rinnen und Stimmbürger mit über 84 Prozent haben am 21. Mai 2006 den Bildungsartikeln in der Bundesverfassung zugestimmt. Die Kanto-ne wollen die Verpflichtung zur Harmonisie-rung ihrer Schulsysteme und damit die ein-drückliche Willenskundgebung gemeinsam umsetzen.

PROTOKOLL DER KSH-JAHRESTAGUNG 2008

Protokoll der KSH-Jahrestagung 2008 Samstag, 13. September 2008, Aula Lindenhof, Wil, 08.30 - 12.00 Uhr

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Die kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren haben mit diesem Ziel im Rahmen der EDK das HarmoS-Konkordat geschaffen. Dieses liegt nun bei den Kanto-nen zur Ratifizierung vor. Stimmen ihm zehn Kantone zu, kommt es zustande. Kan-tone, die nicht zustimmen, müssen damit rechnen, dass sich der Bund einschaltet und sie durch eidgenössisches Recht zur Har-monisierung gezwungen werden. Mit dem X. Nachtrag zum Volksschulgesetz wurden alle verpflichtenden Bestimmungen, die im HarmoS Konkordat festgelegt sind, bereits umgesetzt und sind per 1. August 2008 in Kraft. Die obligatorische Schulzeit umfasst elf Schuljahre, wie bisher aufgegliedert in zwei Jahre Kindergarten, sechs Jahre Pri-marschule und drei Jahre Oberstufe. Der Unterricht in Kindergarten und Primarschu-le wird am Vormittag in Blockzeiten durch-geführt. Die Schulgemeinde hat den Schüle-rinnen und Schülern über Mittag bedarfsge-recht eine gesunde Verpflegung abzugeben oder einen Aufenthaltsraum einzurichten, in dem sie die mitgebrachte Verpflegung ein-nehmen können. Der Entscheid, ob die Mittagsverpflegung in der Schule oder zu Hause eingenommen wird, liegt bei den Eltern. Das HarmoS-Konkordat schliesst ein Obligatorium für Tagesstrukturen ausdrück-lich aus. Im Übrigen wird das Sprachenkon-zept mit Englisch ab der dritten Klasse und Französisch ab der fünften Klasse ab dem Schuljahr 2008/09 laufend umgesetzt. Zur gesamtschweizerischen Harmonisie-rung der Unterrichtsziele werden einheitli-che Bildungsstandards festgelegt. Es ist den einzelnen Kantonen überlassen, in welcher Form sie diese erreichen wollen. In öffentlichen Verlautbarungen wurden in letzter Zeit unzulässigerweise weitere orga-nisatorische Bereiche mit dem HarmoS-Konkordat in Verbindung gebracht. So wird etwa behauptet, dass mit HarmoS der Kin-dergarten aufgehoben und dessen "Verschulung" erfolgen werde, dass im Kin-dergarten nur noch in hochdeutscher Spra-che unterrichtet werden dürfe. Auch Be-hauptungen, wonach der traditionellen Volksschule mit dem Beitritt zum HarmoS-Konkordat eine staatliche Ganztageskinder-erziehung überbunden werde, sind aus der Luft gegriffen und entbehren jeglicher Grundlage.

Integrative Sonderschulung Zwei Fragen beschäftigen uns: a)Wo sind die Grenzen und die Chancen für alle am Bildungsprozess beteiligten Per-sonen (Schülerinnen, Schüler, Erziehungsbe-rechtigte und Lehrpersonen)? b)Wie viel Integration verträgt die heutige Regelklasse? Die Antworten auf diese einschneidenden Veränderungen sind nicht auf dem Verord-nungsweg zu finden. Grundvoraussetzungen sind neben einer Gesamtschau eine gesi-cherte Erprobung mit klaren Fakten und Zahlen.

Das Konkordat „Interkantonale Vereinba-rung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik“ fordert, dass die integrative Lösung einer separativen Lösung vorzuziehen sei, - mit dem entscheidenden Nachsatz – ich zitiere „unter Beachtung des Wohles und der Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder und Jugendlichen sowie unter Berück-sichtigung des Umfeldes und der Schulorganisa-tion.“ Wir begrüssen die klaren Vorausset-zungen in der Organisation. In der Zuwei-sung ist der Schulpsychologische Dienst gemäss den Richtlinien federführend und die politische Verantwortung übernimmt die örtliche Schulbehörde. Die Schule muss über ein integrativ ausgerichtetes Förder-konzept verfügen, wie auch über die klare Zusage der Erziehungsberechtigten im Be-reich Zusammenarbeit. Bei der Klassen-grösse wird Rechnung getragen. Mit dem Schuljahr 2008 lanciert das Amt für Volksschule ein Vorprojekt „Integrative Sonderschulung – behinderungsspezifische Beratung im Schuljahr 2008/09“. In diesem Vorprojekt sind fünf Schulgemeinden und fünf Sonderschulen involviert. In diesem Modell 1 besucht das Kind mit einer Behin-derung in seinem Wohnort den Unterricht und erfährt Unterstützung durch die Schuli-sche Heilpädagogin/den Schulischen Heilpä-dagogen der Schulgemeinde. Eine Schulische Heilpädagogin/eine Schulischer Heilpädago-ge einer Sonderschule begleitet und berät die Eltern, Behörden, Lehr- und Fachkräfte in schulischen und behinderungsspezifischen Fragen. Diese Lehrperson unterrichtet nicht selber, sondern beteiligt sich bei der För-derplanung, nimmt an den Standortgesprä-chen teil. Im Klassenzimmer beobachtet sie das Kind im Unterricht bezüglich Interakti-on, Unterrichtsgestaltung, Methodik und Didaktik. Die Unterrichtsbeobachtungen werden mit den Lehr- und Fachkräften besprochen. Sie gewährt auch Unterstüt-zung bei Fragen bezüglich Übertritt in das nächste Schuljahr oder in eine Sonderschu-le. Ein besonderes Augenmerk ist auf die Befindlichkeit des Kindes mit einer Behinde-rung in seinem Umfeld zu richten. Mittels einer Vereinbarung zwischen der Regelschule und der Sonderschule soll die Verbindlichkeit klar geregelt sein in Bezug auf Zusammenarbeit, Regelung der Verant-wortung wie auch auf das Prozedere bei Abbruch der integrativen Sonderschulung. Über die behindertenspezifische Beratung wird ein Journal geführt. Die heutigen Strukturen sind die Ergebnisse der letzten 40 Jahre. Wir dürfen die Augen über positive Veränderungen nicht ver-schliessen. Diese Erprobung gibt sicherlich auch eine mögliche Antwort auf die beiden Fragen: Was heisst Integration wirklich und wie sieht die psychische Befindlichkeit des Kindes mit einer Behinderung aus? Nach unserer Einschätzung können im Kindergar-ten und anfangs Unterstufe die Integration eher gewährleistet werden.

Aber was passiert, wenn sich die Schere in Bezug auf die kognitive Entwicklung weiter öffnet und die Differenzen zur Stammklasse sich derart gross präsentieren, dass von einer Separation in der Integration gesprochen werden muss? Nach diesem Vorprojekt ist ein Projekt des Erziehungsrates mit den entsprechenden Rahmenbedingungen für das Schuljahr 2009/2010 geplant.

Einschulung An der letzten Hauptversammlung gab es bei der allgemeinen Umfrage zwei Wortmeldun-gen. Eine betraf die Früherziehung. Aus die-sem Grunde hat der Vorstand sich entschie-den, das Kommissionstreffen auf diese The-matik auszurichten. Im Mitteilungsblatt der KSH berichtet unsere Redaktorin Madlen Ingber ausführlich über diesen Anlass und ergänzt die Thematik mit dem Abdruck des Referates „Soziale Benachteiligung und Früh-förderung“ von Frau Dr. Annegret Wigger. Integration und Früherziehung ist nicht ein Programm der grossen Schlagworte, sondern ein Prozess der kleinen Schritte. Thomas Kessler, unser Referent, beschreibt im veröf-fentlichten Artikel „Vom Reparatur – zum Investitionsstaat“ die Situation mit einem treffenden Bild: „In den Agglomerationen beginnen rund ein Viertel der Kinder ihre Kindergarten- und Schulkarriere hinter der Startlinie.“ Weiter zeigt er am Beispiel des Kantons Basel Stadt, dass „der Umbau des staatlichen Handelns vom reparierenden Defi-zitansatz hin zum innovativen Potentialansatz“ klare Massnahmen in der Frühförderung er-fordern. „Schritt:weise“ das Opstapie-Programm für die Schweiz ist nicht nur kostengünstig, son-dern es bewährt sich. Auf der Seite 6 und 7 unseres Mitteilungsblattes wird das Pro-gramm vorgestellt mit der Konzeption, den Zielen, Erfolgen und Visionen. Dieser Artikel ist nicht nur zum Studium empfohlen, sondern zeigt dar-über einen Lösungsansatz, der realistisch umsetzbar ist. Am 24. Mai 2008 wurde unsere Kollegin Ka-tharina Stoll-Cavelti in der Rubrik „LEBEN“ im Tagblatt unter dem Titel „Im Schwitzkas-ten“ zu ihrer Masterarbeit an der HfH mit dem Titel: „Sprachförderung in der Spielgrup-pe - ein Beitrag zur Integration von Kindern mit Migrationshintergrund“ interviewt. In Bezug auf die erwähnte Startlinie stellt sie die zentrale Frage, ob die Startlinie versetzt wer-den muss oder ob sich die Schule den kon-kreten Gegebenheiten entsprechend anpas-sen muss. Sie kommt zum Schluss, dass frühe Förderung und wissenschaftliche Erkenntnisse wichtig sind, aber sie seien nicht alles. Sie plädiert für gut ausgebildete und gut entlöhn-te Leitungen der Spielgruppen. Der Faktor Zeit bekommt eine zentrale Bedeutung „und Zeit ist genau das, was Kindern heute nicht gegeben wird.“ Die Metapher ist treffend: „Auch Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht.“

PROTOKOLL DER KSH-JAHRESTAGUNG 2008

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24 KSH Mitteilungsblatt August 2009

Es ist erwiesen, dass den Kindern mit einer ausserhäuslichen Betreuung während der Vorschulzeit der Schritt in die Schule deut-lich leichter fällt. Wie genau dreijährige Kinder lernen und was sie am besten för-dert ist heute noch zu wenig erforscht. Das Marie-Meierhofer-Institut beginnt im Früh-ling 2009 eine Forschungsarbeit, die das Spielen und Lernen der Kinder in Krippen wissenschaftlich untersucht. Das Fazit ist klar: Die Frühförderung darf nicht länger aus der bildungspolitischen Diskussion aus-geklammert werden.

Basisstufe Seit dem 11. Juni 2008 liegt der Zwischen-bericht formative Evaluation Grund- und Basisstufe vor. Dieser Zwischenbericht bezieht sich auf die vorläufigen Ergebnisse der letzten drei Jahre. Ein Vergleich zwi-schen Grund- und Basisstufe kann nicht vorliegen, weil noch keine Schülerinnen und Schüler die vierjährige Basisstufe vollständig besucht haben.

Die mögliche Einführung der Basisstufe oder Grundstufe betrifft nicht nur den Kin-dergarten und die Unterstufe, sondern auch unsere Stufe. Da die Einführungsklassen aufgehoben werden und es keine Einweisun-gen in die Sonderklassen gibt, muss uns diese Thematik besonders interessieren.

Aus dem Bericht geht hervor, dass alle Lehrpersonen die Zusammenarbeit mit den Schulischen Heilpädagoginnen und Heilpäda-gogen begrüssen. Bei 20 % konzentriert sich die Förderung auf Einzelförderung, dies auch in Kombination mit Klassen- und Gruppenförderung. Die Schulischen Heilpä-dagoginnen und Heilpädagogen erteilen in diesen Schulversuchen pro Klasse und Wo-che im Durchschnitt fast zwei Lektionen Förderung in der Gruppe, etwas mehr als eine Lektion Einzelförderung und etwa eine Lektion in der Klasse. Die Prioritäten bei den Aufgaben der Schulischen Heilpädago-ginnen und Heilpädagogen sehen die Lehr-personen der Grund- und Basisstufe vor allem in den Bereichen der Früherfassung, Diagnostik, Förderung von Kindern mit

besonderen Bedürfnissen, fachliche Bera-tung der Lehrpersonen und Förderplanung. Es besteht die Bereitschaft, mit der nötigen Unterstützung auch Kinder mit Behinderun-gen zu integrieren.

Ich halte fest, es ist ein Zwischenbericht, kein Schlussbericht, ich beleuchte nur ein kleines Segment „Übertritt und Förderung“, Entscheidungen sind noch nicht gefallen. Wenn ich das lese und höre bilden sich ein bisschen Sorgenfalten auf meiner Stirn mit einem Fragenkatalog.

Der Berufsauftrag wird sich grundlegend verändern. Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen sind in der Beratung, im Einzel- und Gruppenunterricht tätig. Wie sehen unsere Pensen aus?

In grösseren Schuleinheiten ist dies noch möglich, aber in ländlichen Gebieten mit kleineren Klassenbeständen wird unsere Flexibilität sehr gefordert sein. Die Klassen-verantwortung mit dem Unterricht in Klas-sen entfällt. Die Frage drängt sich zwangs-läufig auf: Wie sehen die Rahmenbedingun-gen aus, wenn sich eine Schulische Heilpä-dagogin/ein schulischer Heilpädagoge zur Basisstufenlehrperson ausbilden lässt? Im Klartext: ein Masterstudienlehrgang unter-richtet auf der Stufe eines Bachelo-rabschlusses mit welchen finanziellen Kon-sequenzen? Ich verstehe die Feststellung, dass die erhoffte Reduktion der Sonderklas-sen-Einweisungen erreicht wurde, jedoch entbehrt dieses Fazit einer Langzeitstudie. Die Frage drängt sich auf, ob die Kinder zu einem späteren Zeitpunkt in die Sonder-klassen eintreten werden. Die Bereitschaft, Kinder mit einer Behinderung zu integrieren ist lobenswert, ist eine Grundvorausset-zung, aber allein die Bereitschaft genügt nicht. Im Abschnitt „Integrative Sonder-schulung – behinderungsspezifische Bera-tung“ habe ich auf die Sensibilität und Viel-schichtigkeit dieser Thematik hingewiesen. Die gesamte Einschulung (ob Basis- oder Grundstufe) darf nicht isoliert betrachtet werden, es gibt noch abnehmende Stufen und es ist durchaus denkbar, dass sich Fol-geerscheinungen im Laufe der Entwicklung des Kindes und des Jugendlichen manifestie-ren.

In der pädagogischen Kontinuität, im frühe-ren Spracherwerb und der mathematischen Förderung, in der Altersdurchmischung, im fliessenden Übergang vom Lernen zum Spiel, beim individualisierenden Unterricht wie auch im Teamteaching kann ich durch-wegs positive Seiten sehen.

Wir werden das Projekt interessiert weiter-verfolgen und bitten euch liebe Kolleginnen und Kollegen, die Publikationen aufmerksam zu verfolgen. Für allfällige Rückmeldungen sind wir dankbar, denn jedes Projekt muss sich in der Praxis bewähren und nicht nur im Labor.

Herzlichen Dank Ich schätze die ausserordentliche Zusam-menarbeit und das gegenseitige Verständnis in unserer Vorstandsaufgabe. In der Zeit der Wechsel, der Umstrukturierung,

der Neuausrichtung, der Suche nach guten ausgewogenen Lösungen erachte ich das Mitwirken in den Kommissionen als ausser-ordentlich wichtig. Besonders möchte ich erwähnen, dass ein Vorstand noch Verbin-dungen in andere Kommissionen und Pro-jekte sicherstellt: PK, KLV und Projekte des Erziehungsrates. Ein herzliches Dankeschön geht an den gesamten Vorstand.

Ich bedanke mich für die ausgezeichnete Zu-sammenarbeit mit unserer Pädagogischen Kommission unter der Leitung des Alt-Präsidenten Hans Anderegg und der tatkräfti-gen Unterstützung von Erziehungsrat Dr. J. Hoppler. Ich danke auch den Bereichsarbeits-gruppen Weiterbildung und Lehrmittel, sowie den Praxisgruppen.

An dieser Stelle möchte ich es nicht unterlas-sen den Mitarbeitenden des Amtes für Volks-schule herzlich zu danken. Mit Marcel Koch, Esther Rohner und neu nun mit Hans Anderegg ist das heilpädagogische Verständnis wie auch die fachliche Kompetenz gewährleistet.

Ich danke auch dem KLV für die gute Zusam-menarbeit, und es wird sich zeigen, dass dieses Zusammenwirken auch mit den andern Kon-venten und PK’s in Zukunft gefragt ist. Beson-ders freut uns, dass unser Ehrenmitglied und mein Vorgänger als Präsident der KSH, Hans-ruedi Vogel an der letzten Delegiertenver-sammlung im März 08 ins Präsidium des KLV gewählt wurde. Herzliche Gratulation von uns allen zur ehrenvollen Wahl und wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.

Im Namen des Vorstandes danke ich allen Mit-gliedern unserer Konferenz für das Vertrauen und das Wohlwollen. Wir schätzen die Teil-nahme der Mitglieder an der Jahrestagung. Danken möchten wir vor allem den Schulhaus-verantwortlichen für ihre Mitarbeit und allen Mitgliedern der KSH, die mit dem Bezahlen des Jahresbeitrages die Wertschätzung unserer Arbeit zeigen. 4.1. Abnahme des Jahresberichts

Katharina Rosenfelder, Vizepräsidentin der KSH, lässt über den Bericht mit den Ausfüh-rungen des Präsidenten abstimmen. Ohne Ein-wände wird dieser genehmigt und mit überaus grossem Applaus verdankt.

4.2. Dr. Josef Hoppler, Regierungsrat Es freut mich, dass ich wiederum an ihrem Konvent teilnehmen kann. Ich schätze den Kontakt zu Ihnen und Ihren Vertretern sehr. Ich danke Ihnen deshalb für die Einladung. Ich darf Ihnen an dieser Stelle auch die Grüsse des Erziehungsrates und des Bildungschefs, Herrn Regierungsrat Stefan Kölliker, überbringen. Wegen einer andern nicht verschiebbaren Verpflichtung kann er leider nicht an der heuti-gen Tagung teilnehmen.

Ich möchte Ihnen an dieser Stelle im Namen des Erziehungsrates und auch persönlich für die grosse und gute Arbeit, die Sie in der Schuli-schen Heilpädagogik leisten herzlich danken. Es ist befriedigend zu spüren, mit welchem Enga-gement Sie sich in ihren Tätigkeitsbereichen für die Schülerinnen und Schüler und deren Anlie-gen einsetzen. Ich möchte Ihnen und allen vor-an dem Präsidenten und dem Vorstand auch für die angenehme, kollegiale und konstruktive Zusammenarbeit danken.

PROTOKOLL DER KSH-JAHRESTAGUNG 2008

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KSH Mitteilungsblatt August 2009 25

Nun möchte ich Ihnen einige Ausführungen zu den Entwicklungen im Bildungswesen machen.

Wir stehen am Anfang des Schuljahres 2008/2009, das einige Neuerungen bringt: Das Kindergartenobligatorium, das Frühenglisch, die Ausweitung der Blockzei-ten, die Tagesstruktur und den Einbau der musikalischen Grundschule. Die Umsetzung dieser Neuerungen ist im Gang. Sie sind gestützt auf das revidierte Volksschulgesetz eingeführt worden.

Durch die Einführung der neuen Lektionen-tafel ergibt sich eine neue Situation; die Schülerinnen und Schüler lernen neu eine zweite Fremdsprache. Zudem sind die Fremdsprachen neu promotionswirksam. Dies führt dazu, dass die SHP vermehrt auch Schülerinnen und Schüler in diesem Bereich zu fördern und entsprechend die Lehrpersonen im Umgang mit Kindern mit Lernschwierigkeiten zu beraten haben. Da-durch ergibt sich ein Weiterbildungsbedarf bei den SHP.

SHP sind grundsätzlich "Generalistinnen und Generalisten", welche unabhängig von ihrem pädagogischen Grundstudium auf alle Stufen und in allen Unterrichtsformen unterrichten können. An diesem Prinzip soll auch weiter-hin festgehalten werden. Damit sie Kinder und Lehrpersonen wirkungsvoll unterstüt-zen können, benötigen sie jedoch über Grundkompetenzen in der entsprechenden Fremdsprache und im Bereich der Methodik und Didaktik.

Geplant ist daher eine spezifische Weiter-bildung für SHP im Rahmen der Lehrerin-nen- und Lehrerweiterbildung. Diese wird von der pädagogischen Hochschule St.Gallen voraussichtlich im nächsten Jahr erstmals angeboten. Weiter Infos dazu fol-gen.

Selbstverständlich können sich interessierte SHP auch für die Ausbildung für die Regel-klassenlehrpersonen anmelden. Diese ist umfangreicher und führt zu einer eigentli-chen Unterrichtsberechtigung zur Erteilung von Englischunterricht.

Daneben ist das Harmos Konkordat im Gespräch. Dieses will eine Koordination anstreben in

§den Fachbereichen inkl. Sprachenkonzept und Zielkompetenzen §den Strukturen mit der Einschulung ab 4, 8 Primarstufen und 3 Oberstufen §den Blockzeiten §der Tagesstruktur §der Qualität mit Bildungsstandards, Lehr-plänen, Lehrmitteln und Bildungsmonitoring

Der Kantonsrat hat im April 2008 die Bei-trittsvorlage verabschiedet. Dagegen ist nun das Referendum ergriffen worden. Mit der Abstimmung darüber ist im November

2008 zu rechnen. Der Ausgang der Abstim-mung ändert an den auf das Schuljahr 2008/2009 nichts, denn die nun eingeführ-ten Neuerungen beruhen auf dem Volks-schulgesetz und nicht auf dem Harmos Kon-kordat.

Im Zusammenhang mit dem Harmos Kon-kordat ist auch die Schulkoordination im Bereich der Sonderpädagogik mit der Schwerpunktfrage der Integration von be-hinderten Kindern in die Regelschule zu sehen. Bevor nun aber Klarheit über den Fortbestand des Harmos Konkordats be-steht, wird im Bereich des Sonderpädago-gik-Konkordats keine Planungsarbeit für die Beitrittsvorlage aufgenommen. Diese wird im Rahmen des kantonalen Projektes Son-derpädagogik 2011/2012 vorbereitet. Im Übrigen hat dieses kantonale Projekt Son-derpädagogik die Arbeit aufgenommen. Darin geht es um die definitive Ausrichtung und Organisation der Sonderpädagogik im Allgemeinen und der Sonderschulung im Speziellen ab dem Schuljahr 2011/2012. Darin wird es um die Definition des son-derpädagogischen Angebots, die künftige Struktur der Sonderschulung, die Finanzie-rung und die pädagogischen Leitideen ge-hen.

Im Zusammenhang mit den fördernden Massnahmen haben die Schulgemeinden auf den Beginn des Schuljahres 2008/2009 ein lokales Förderkonzept erstellen müssen. Mit wenigen Ausnahmen können diese Kon-zepte nun umgesetzt und angewendet wer-den.

Im Projekt Basisstufe sind die Versuche im Kt. St. Gallen abgeschlossen. Der Schlussbe-richt ist Anfang 2009 zu erwarten. In an-dern Kantonen laufen die Versuche noch. Der Schlussbericht der EDK-Deutschschweiz ist 2010 zu erwarten. Erst danach wird im Kanton St. Gallen über die Einführung oder Nichteinführung der Basis-stufe entschieden. Die Versuchsklassen im Kanton St. Gallen werden nicht aufgelöst sondern eingeschränkt weiter geführt.

Das Projekt Oberstufe 2012 berührt zwei Ebenen.

1)Es sind Rahmenbedingungen zu schaffen, die sich aus den Veränderungen mit der Einführung der Neuerungen auf das Schul-jahr 2008/2009 im 2012 auf die Oberstufe auswirken. Dazu gehören die Lektionenta-fel, Weiterbildung, Fremdsprachen, Lehr-plan, Beurteilung Lehrmittel.

2)Die demographische Entwicklung bringt mit sich, dass die Schülerzahlen zurückge-hen. Das führt dazu, dass verschiedene Oberstufenschulgemeinden eine Oberstufe nicht mehr sinnvoll führen können.

Der ER hat sich in der Klausurtagung im August mit dieser Problematik befasst.

Insbesondere will er eine Projektstruktur schaffen, welche sicherstellt, dass diese beiden Ebenen koordiniert und unabhängig voneinan-der angegangen werden. Der ER wird die Projektstruktur noch definitiv entscheiden.

Der ER hat sich an der Klausurtagung auch mit dem Deutschschweizer Lehrplan befasst. Die Deutschschweizer EDK hat Grundlagen zur Konzeption des Lehrplans erarbeitet und hat diese in Konsultation gege-ben. Der ER hat sich mit den Grundlagen der Konzeption auseinandergesetzt und wird eine Konsultation abgeben. Nach der Durchfüh-rung und Aufarbeitung der Resultate der Kon-sultation erfolgt die Vernehmlassung zu diesen Grundlagen.

Die berufliche Eingliederung ist im Bereich der schulischen Heilpädagogik immer von grosser Bedeutung. Der Kanton St. Gallen beteiligt sich am Projekt des Bundes, das Ju-gendliche durch ein Casemanagement gezielt erfassen und im Hinblick auf den Ein-stieg ins Berufsleben unterstützen will. So sollen im Kanton auf der Oberstufe Schülerin-nen und Schüler früh erfasst werden, wenn Probleme mit der berufliche Eingliederung zu erwarten sind. Die Früherfassung ist auf der 2. Oberstufe vorgesehen. Danach erfolgt die Unterstützung in Zusammenarbeit mit der Berufsberatung.

Zum Schluss noch eine Information zur Leh-rerbesoldung. Die Klassenlehrerzulage ist ab 1. Januar 2008 eingeführt. Eine Motion ist als Postulat zur Überprüfung des Lohnsystems für Lehrkräfte gutgeheissen worden. Es soll die Lehrerbesoldung im Rahmen der Prüfung des Dienst- und Lohnrechts für das Staatsper-sonal angegangen werden. In diesem Zusam-menhang soll auch die Abschaffung des Diszip-linarrechts geprüft werden. Das Projekt wird in der Amtsdauer 2008/2012 aufgestellt.

Ich hoffe, dass ich Ihnen damit einen dienli-chen Überblick geben konnte.

4.3. Hansruedi Vogel, Präsidium KLV

Es freut mich, dass ich in diesem Jahr an eurer HV als Vertreter des KLV Präsidiums teilneh-men darf. Gerne überbringe ich die besten Grüsse und Wünsche des Präsidiums und der GL des KLV. Nachfolgend werde ich einige Themen erläutern, die den KLV im Moment beschäftigen.

HarmoS-Konkordat

Ende August wurde eine Untersuchung der Jugendforschung präsentiert. Die Resultate zeigten, dass nicht der strenge oder der anti-autoritäre Erziehungsstil erfolgreich sind,

sondern dass Kinder, die eine emotionale Beziehung zu ihren Eltern haben, die unter-stützt und an Entscheidungen mit beteiligt werden, ein höheres Selbstwertgefühl entwi-ckeln, bessere Schulleistungen zeigen und auch gesünder sind.

PROTOKOLL DER KSH-JAHRESTAGUNG 2008

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Kinder hingegen, die einer strikten Kontrol-le unterliegen, zeigen häufig aggressiveres Verhalten. Kinder, deren Eltern sie gleichgültig und gleichzeitig streng erziehen, zeigen häufiger Suchtverhalten. Die Studie zeigt nun, dass immer noch 44% der Sechsjährigen und 20% der 15 jährigen unter grosser Kontrolle sind und somit weniger gute Chancen haben, erfolgreich und glücklich zu werden. Die Chancen von Kindern in Schule, Ausbil-dung und späterem Beruf werden zudem sehr stark vom Bildungsstandart und sozia-lem Status der Eltern beeinflusst. Ein Aus-brechen aus dieser Situation ist sehr schwierig, darum ist eine frühe Weichen-stellung umso wichtiger, besonders für Kin-der, die von Haus aus benachteiligt und einem unvorteilhaften Erziehungsstil unter-worfen sind. Aufgrund dieser Ergebnisse kommt Har-mos gerade richtig, denn die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Volksschule formuliert die Verbesserung der Chancengleichheit für Kinder als eines ihrer Hauptziele. Wenn heute über Harmos diskutiert wird, spricht man meistens nur über die darin beschriebene Einschulung, die Blockzeiten und den Mittagstisch. Tatsächlich sind aber noch weitere Punkte festgehalten:

§die Definition einer einheitlichen Grund-ausbildung, §ein Sprachregionaler Lehrplan mit den Lehrmitteln, §der Sprachenunterricht §Bildungsstandards in der Erstsprache, Fremdsprache, Mathe, Naturwissen-schaften §und das Schweizerisches Bildungsmonito-ring, einer Kontrolle des Bildungssystems der CH Die Basis zum Harmos-Konkordat bildet der schweizerische Bildungsartikel vom 21.5.06.

Wenn 10 Kantone dem Konkordat zustim-men, tritt dieses in Kraft. Es besteht eine Übergangsfrist von 6 Jahren.

Übrigens

Das St.Gallische Volksschulgesetz enthält bereits sämtliche verpflichtende Bestim-mungen, die im HarmoS-Konkordat festge-schrieben sind. Sollte der Beitritt des Kan-tons St. Gallen in der Volksabstimmung vom 30. Nov. 2008 verhindert werden, würde sich in der Volksschule im Kanton St. Gallen gar nichts ändern. Aber wir würden einiges verpassen.

Ich möchte noch auf die Partei zu sprechen kommen, die uns die Harmos Abstimmung eingebrockt hat. Die SVP hat im Kantonsrat zwar dem Beitritt zum HarmoS-Konkordat

zugestimmt und zudem die dazugehörigen Gesetzesartikel ebenfalls gutgeheissen, trotzdem unterstützt sie jetzt das Referen-dum. Wer kann das verstehen? Zumal eine solche Abstimmung viel Geld kostet.

Besonders ärgerlich ist, dass die gleiche Partei mit Fehlinformationen für ihr Anlie-gen wirbt. Hier eine kleine Kostprobe, ge-funden auf der Homepage der SVP Schweiz:

§Staatliche Ganztages-Kindererziehung er-setzt traditionelle Volksschule §Schulpflicht für Vierjährige, Schriftdeutsch-Pflicht ab erster Schulstunde §Schule «ohne Leistungsdruck» dank «integrativem Unterricht» und «individuellem Lerntempo» §«Teamplay» statt Klassenlehrer im Unter-richt §Entrechtung der Stimmbürger in Fragen der Volksschule §Unglaublich ist auch folgende Aussage: §Der heutige Lehrer ist kein «HarmoS-Lehrer» Die Lehrer von heute kommen in den Genuss einer relativ guten theoreti-schen Ausbildung, die allerdings nicht am Schulalltag mit seinen Alltagsproblemen orientiert ist. (Was meint wohl Herr Beck zu dieser Aussage?) Zuletzt noch dies: Die Eltern werden vom Staat also aus der Aufgabe entlassen, mit ihren Kindern zu-sammen deren Schul- und damit auch Le-bens-probleme zu bewältigen und zu meis-tern. Sie werden zu blossen «Sonntags- und Freizeit-Eltern». Es ist wichtig, dass das Harmos-Konkordat in unserem Kanton mit einem überaus gros-sen Mehr angenommen wird, nur so wer-den es sich in Zukunft alle die Besserwisser genauer überlegen, wie sie sich zu Bildungs-fragen äussern werden. Es braucht dazu auch eure Stimme.

Änderungen im Bildungsdepartement

Im Bildungsdepartement wurde innerhalb eines Jahres die ganze Spitze ausgewechselt: Christina Manser für Felix Baumer im Amt für Volksschule, RR Stefan Kölliker für Hans Ulrich Stöckling als Vorsteher des BLD und neu Esther Friedli für Werner Stauffacher als Generalsekretärin des BLD. Der KLV hat bereits im Juni – also kurz nach dem Amtsantritt von RR Kölliker – ein erstes Gespräch mit ihm geführt. Der erste Eindruck nach dieser Aussprache ist durch-aus positiv, denn auch unter der neuen Führung ist man offensichtlich bestrebt, Probleme nicht per Befehlsausgabe zu lösen, sondern im Dialog mit den Betroffenen. RR Kölliker hat sich auch dahingehend geäus-sert, dass in letzter Zeit zu viel auf die Schu-le zugekommen und ein gewisser Marsch-halt notwendig sei. Was das nun konkret heisst, bleibt allerdings im Moment offen.

Es gibt nämlich auch Projekte, die keinen Marschhalt ertragen und es gibt solche, bei denen man aus übergeordneten Gründen nicht so einfach auf die Bremse stehen kann. Zudem wäre es fatal, wenn Projekte allein aus finanziel-len Überlegungen reduziert oder gar gestoppt würden, ohne nach den inhaltlichen Konse-quenzen zu fragen. Dieser Thematik schauen wir mit einer gewissen Skepsis entgegen.

Initiative für eine freie Schulwahl

In verschiedenen Kantonen stehen Initiativen an, die die freie Schulwahl ermöglichen sollen. Die Argumentation tönt verlockend: Alle El-tern sollen ihr Kind an die Schule ihrer Wahl schicken können, wobei die gewählte Schule dann das ganze Schulgeld des Staates kriegt. Damit würde, so die Befürworter, nicht nur eine soziale Ungerechtigkeit behoben, sondern auch gleich ein „gesunder Wettbewerb“ und damit eine Qualitätsverbesserung der Schulen ausgelöst. Der KLV lehnt in Übereinstimmung mit dem Dachverband LCH dieses Ansinnen kategorisch ab. Es würde im Endeffekt die Chance-nungleichheit der Schülerinnen und Schüler nicht mindern, sondern verschärfen. Zudem stimmt die Behauptung einer blossen Umver-teilung der Gelder nicht. Es wäre mit beträcht-lichen Mehrkosten für den Steuerzahler zu rechnen. Im Kanton Baselland wird die erste derartige Initiative noch dieses Jahr vors Volk kommen. Das Resultat wird zweifellos Signalwirkung haben. Auch in anderen Kantonen, inklusive St. Gallen sind Initiativen geplant oder bereits zustande gekommen. Der KLV wird zu gegebe-ner Zeit und vor allem in der geeigneten Form seine Position vertreten.

Erhebung der Arbeitszeit der Lehrpersonen

Zum zweiten Mal startet der LCH eine Ar-beitszeit-Erhebung unter seinen rund 50’000 Mitglie­dern. Die erste Studie von 1999 hatte erstmals für die Schweiz belegt, dass Lehrper-sonen mindestens ebenso viele Stunden arbei-ten wie andere Angestellte im öffentlichen Dienst, ja oft mehr. Die zweite soll nun auch die Auswirkungen des veränderten Schul-Umfelds zeigen. Die Befragung zur Arbeitszeit erfolgt via Com-puter und Internet, was eine kostengünstige Durchführung und detaillierte Auswertung der Daten er­möglicht. Wir haben dem LCH die E-Mail-Adressen der KLV-Mitglieder zur Verfü-gung gestellt. Dabei ist garantiert, dass diese nur für den Versand zur Einladung zur Umfra-gebeteiligung benützt und anschliessend ge-löscht werden. Falls der KLV eure E-Mail-Adresse noch nicht besitzt, bitten wir euch, diese im KLV-Sekretariat zu melden.

Jede kontaktierte Lehrperson wird gebeten, ihre Arbeitszeit vom Montag bis Sonntag für eine eindeutig bezeichnete Kalenderwoche anzugeben, unabhängig davon,

PROTOKOLL DER KSH-JAHRESTAGUNG 2008

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ob es sich um eine »strenge«, »leichte« oder »normale« Woche bzw. um eine Schulwoche mit oder ohne Feiertag oder gar um eine unterrichtsfreie Woche han-delt. Mit diesem Verfahren und der Erhe-bungsperiode von einem ganzen Schuljahr wird gewährleistet, dass sich die typischen Wochenarbeitszeitschwankungen im Leh-rerberuf adäquat widerspiegeln.

Wir bitten euch, an dieser Umfrage teilzu-nehmen, damit wir auch im KLV über die neusten Zahlen zur Arbeitszeit verfügen. Im neusten KLV-Mitteilungsblatt erscheint dazu ein ausführlicher Artikel.

Lohn

Die Lohnverhandlungen 2009 wurden be-reits in Gang gesetzt. Der KLV fordert gemeinsam mit den Ver-bänden der Staatsangestellten 5.8% mehr Lohn, plus den Stufenanstieg, was rund 6.8%entspricht. Herr Kölliker, Sie haben als eines Ihrer Ziele die Stärkung der Lehrpersonen ge-nannt. Hier hätten Sie die Möglichkeit einen Anfang zu machen, denn ein guter Lohn hebt das Ansehen von Berufsleuten. (Rahmenbedingungen wie Pensenreduktion und Senkung der Arbeitszeit, Neuverteilung der Arbeitszeit, Weiterbildung, Aufstiegs-möglichkeiten, Treueprämie)

Personelle Änderungen in der KLV Spitze

Wilfried Kohler ist auf Ende Juli 2008 aus dem Präsidium zurückgetreten, wird aber verschiedene Geschäfte insbesondere als Vertreter in der Expertengruppe zur Revisi-on der Pensionskasse, als Mitglied der Ver-handlungsdelegation der Präsidentenkonfe-renz Staatspersonal und als Mitglied der StaKo LCH betreuen. Um die interne Koordination sicher zu stellen, nimmt Wilfried Kohler als Beisitzer an den Sitzungen der Geschäftsleitung teil. Claudia Preisig, Unterstufenlehrerin in Waldkirch, Mitglied des Vorstandes der Kant. Unterstufenkonferenz, hat den frei gewordenen Sitz in der Geschäftsleitung eingenommen. Wir haben mit ihr wieder eine engagierte und motivierte Kollegin für die Arbeit in der Geschäftsleitung gefunden.

Jahresbericht und Adressbüchlein

Druckfrisch liegen der Jahresbericht und das Adressbüchlein vor. Alle Schulhäuser werden mit einigen Exemplaren beliefert. Draussen habe ich eine Anzahl Jahresbe-richte und Adressbüchlein aufgelegt, bedient euch bitte. Wer noch weitere Exemplare wünscht, kann diese mit einem Mail im KLV Sekretariat bestellen. Viel Spass bei der Lektüre.

Schluss

Zum Schluss bleibt mir noch zu danken, Daniel Baumgartner dem langjährigen Präsi-denten und seinen Vorstandsmitgliedern für das grosse Engagement und die wirklich gute Zusammenarbeit mit dem KLV, aber auch euch allen, liebe Kolleginnen und Kol-legen für euern Einsatz bei der täglichen Arbeit mit euren Schülerinnen und Schü-lern.

4.4. Hans Anderegg, Alt-Präsident der PK VI

Seit drei Monaten bin ich das Präsidium der Pädagogischen Kommission los. Ich trage jedoch noch eine Pendenz mit mir herum und möchte gleich zu Beginn darauf einge-hen. Sie betrifft Stellwerk und geht zurück auf den März 2006. Damals hat die Pädago-gische Kommission den Schulischen Heilpä-dagoginnen und Heilpädagogen der Ober-stufe anlässlich einer Informationsveranstal-tung einen Erfahrungssaustausch im Som-mer 2008 in Aussicht gestellt. Inzwischen hat der Sommer stattgefunden, der Erfahrungsaustausch jedoch nicht. Aber, keine Angst, er wird nicht gestrichen. Uns wurde im vergangenen Schuljahr von etli-chen Kolleginnen und Kollegen mitgeteilt, dass Stellwerk bei Jugendlichen mit Schul-schwierigkeiten nicht befriedigt. Das Prob-lem wurde bei den Verantwortlichen depo-niert und Urs Moser ist mit seinem Team daran, die Testverläufe von 200 Jugendli-chen, die 200 Punkte nicht erreicht haben, zu untersuchen. Ziel ist es, ein Tool zu schaffen, das diesen Ergebnissen gerecht wird und eine bessere Förderung der Ju-gendlichen mit Schulschwierigkeiten ermög-licht. Sobald die Ergebnisse eingetroffen sind, wird die Veranstaltung nachgeholt. Seit vergangenem 1. Juni führt nun Daniel Häne die Pädagogische Kommission. Mit der Amtsübergabe waren etliche Aufga-ben verbunden. Beispielsweise galt es die verschiedenen Geschäfte und das Pflichten-heft des Präsidenten zu besprechen, die Gestaltung der Sitzungen, die Arbeitsabläufe bei Vernehmlassungen oder bei der Eingabe von Anträgen. Zwischendurch wechselten auch einige dicke Ordner mit Protokollen, Berichten, und Beschlüssen den Besitzer, was mich zwar enorm erleichterte, umge-kehrt aber wieder Platz schuf im Regal für neue dicke Ordner mit Protokollen, Berich-ten, und Beschlüssen. Bei der Übergabe der Pendenzenliste ging ich mit allergrösster Vorsicht ans Werk, da sie auch ohne die eingangs erwähnte Pen-denz noch ziemlich lang war.

Sie haben es vorhin ja schon gehört:

§ Projekt Oberstufe 2012 § Kantonalisierung der Sonderschulung § Evaluation des Fremdsprachenunterrichts

hinsichtlich der Schülerinnen und Schüler mit Schulschwierigkeiten § Evaluation der neuen Lektionentafel hin-

sichtlich der Schülerinnen und Schüler mit Schulschwierigkeiten § Frühförderung § Interkantonale Zusammenarbeit im Bereich

der Sonderschulung

Darüber hinaus kommen mit dem neuen Son-derpädagogik-Konzept, einige interessante und herausfordernde Themen auf uns zu. Daniel Baumgartner schreibt im Mitteilungs-blatt vom August 2008 nicht umsonst: "Es sind noch viele Fragen offen!" Dem stimme ich vorbehaltlos zu. Wir alle haben nun die Aufgabe, uns mit diesen Fragen auseinander-zusetzen, um die richtigen Antworten zu fin-den. Als Präsident der PK VI habe ich in den ver-gangenen Jahren an der Weiterentwicklung der Schule und insbesondere an der Weiter-entwicklung der Schulischen Heilpädagogik mitwirken können. Ich freue mich, diese Tä-tigkeit auch im Rahmen meiner Aufgaben innerhalb des Amtes für Volksschule weiter-führen kann. Und noch mehr freut es mich, dass ich bei dieser Arbeit da und dort sozusa-gen auf alte Bekannte treffe. Ich bedanke mich herzlich für Ihr Vertrauen und hoffe weiterhin auf eine gute Zusammen-arbeit mit Ihnen, dem Vorstand KSH - und der Pädagogischen Kommission.

5. Jahresrechnung

Karin Baumgartner, die Kassierin, stellt die Jahresrechnung kurz vor, Die Diskussion wird nicht benützt. Die Kassierin bedankt sich für die gute Zahlungsmoral und für die Unterstüt-zung der jeweiligen Kontaktpersonen.

6. Revision

Der Revisorenbericht ist auf Seite 10 zu fin-den.Markus Gehrig (Jungrevisor im Gegensatz zum Altpräsident) trägt den Revisorenbericht vor. Die Rechnung wurde geprüft. Das Kassa-buch wird ordnungsgemäss und sauber ge-führt. Er lässt darüber abstimmen. Ohne Ge-genstimme genehmigen die Anwesenden die Jahresrechnung 2007/2008 und verdanken die Arbeit der Kassierin mit einem grossen Ap-plaus. Der Präsident bedankt sich herzlich bei den Revisoren Eveline Bischof und Markus Gerig für die Prüfung unserer Buchhaltung.

PROTOKOLL DER KSH-JAHRESTAGUNG 2008

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28 KSH Mitteilungsblatt August 2009

7. Jahresbeitrag

In den vergangenen Jahren waren die Mit-gliederbeiträge nach Lohnstufen und vor allem ihre Benennung immer wieder ein Thema.

An der letzen Jahrestagung ging dann auch eine Wortmeldung in dieser Sache ein. Der Vorstand beantragt, den Mitgliederbeitrag zu vereinheitlichen. Begründung: Mit der Anpassung entfällt die Verwirrung betreffend Abstufungen und deren Bezeich-nungen. Das System des Einzugs des Mitglie-derbeitrags wird sich für die Kontaktperso-nen, die Adressverwaltung und die Buchhal-tung erheblich vereinfachen. Alle Mitglieder erhalten die gleichen Leistungen. Die guten Ergebnisse der letzten Vereins-jahre, die stets positiven Bilanzen und die stetig steigenden Mitgliederzahlen erlauben einen einheitlichen Mitgliederbeitrag von 70 Franken. Bei der Annahme dieses Antrags müssten mit geringen Einbussen bei den Mitglieder-beiträgen rechnen. Dem Budget des laufen-den Vereinsjahres ist jedoch bereits der einheitliche Betrag von 70 Franken zu Grunde gelegt. Die Diskussion über den Jahresbeitrag 2008/2009 wird nicht benützt. Der Vor-schlag des Vorstandes – Fr. 70.- für alle Mitglieder - wird einstimmig angenommen.

8. Budget

Das Budget ist auf Seite 10 zu finden.

Karin Baumgartner, die Kassierin erläutert das Budget 2008-09. Die Diskussion wird nicht gewünscht. Das Budget 2008-09 wird einstimmig genehmigt und verabschiedet.

9. Verabschiedungen

Seit der Hauptversammlung 2001 arbeitet Käthy Rosenfelder im Vorstand der KSH mit. Sie war Vizepräsidentin und koordinier-te die Praxisgruppen. Vor jeder jährlichen HV hat sie sich jeweils genau über den Ge-sundheitszustand des Präsidenten informiert und war immer beruhigt, wenn sein Befin-den zufrieden stellend war. Sie hätte näm-lich die HV leiten müssen und zum Glück ist dieser Umstand für sie nie eingetreten. Der Präsident überreicht der Vizepräsidentin Käthi Rosenfelder ein passendes Geschenk.

Ebenfalls verabschiedet wird heute der Aktuar Daniel Häne, er wurde im wahrs-ten Sinne des Wortes „wegbefördert“. Dani wechselt die Kommission und auf das neue Schuljahr hat ihn der Erziehungsrat zum Nachfolger von Hans Anderegg als Präsi-dent der PK VI gewählt. Wir gratulieren herzlich. Der Vorstand wird während den KSH – Sitzungen seinen Humor und das

gemütliche Zusammensein vermissen. Der Präsident überreicht Dani Häne ein passen-des Geschenk.

Nach Marcel Koch hat sich nun Hans An-deregg entschieden, eine Karriere im Bil-dungsdepartement zu starten. Hans war Schulleiter im Schulhaus Herrenberg in Rapperswil-Jona. Unter seiner Leitung be-teiligte sich

eine Versuchsklasse am Projekt Basis-/Grundstufe. Wir verabschieden heute ei-nen umsichtigen Präsidenten der PK VI. Meilensteine in den beiden Amtsdauern waren bestimmt die Neuauflage des Ord-ners „Fördernde Massnahmen in der Volks-schule“ mit dem Konzept „Time-out“, den Grundangeboten, den weiterführenden Angeboten, der Sonderschulung wie auch den medizinisch-therapeutischen Massnah-men und den Umsetzungshilfen. Neben den verschiedensten kleineren und grösseren Tagesgeschäften, sind die Lektionentafel für die Kleinklassen, der Fremdsprachenunter-richt wie das neu lancierte Projekt „Berufliche Eingliederung“ weitere Schwer-punkte. Im letzten Kalenderjahr präsidierte Hans noch die Konferenz der PK- und Kon-ventspräsidien. Hans, unser Konvent dankt dir für die kompetente, feinfühlige und fleis-sige Mit- und Zusammenarbeit. Hans Andregg hat seine neue Stelle als Pädagogi-scher Mitarbeiter im AVS in der Fachstelle Unterstützungsangebote bereits angetreten. Wir sind froh, dass wir nun auch in Hans Anderegg einen in der Sache kompetenten Ansprechspartner im Bildungsdepartement zu wissen. Der Präsident überreicht Hans Anderegg ein passendes Geschenk.

Aus gesundheitlichen Gründen trat Renata Loher, Sargans, vor den Sommerferien zurück. Als Präsidentin der Arbeitsgruppe Lehrmittel präsentierte sie während einer Amtsdauer jeweils die von ihrer Arbeits-gruppe geprüften Werke, wies auf Vor- und Nachteile hin und beschwor – sofern es überhaupt noch nötig war, den daraus re-sultierenden Gewinn für die Schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen, re-spektive für die Kinder und Jugendlichen mit Schulschwierigkeiten. Ihre Anträge waren zeichneten sich aus durch klare Sachlichkeit und Überzeugung, dass in Renatas Amtszeit sämtliche Lehrmittelanträge vom Erzie-hungsrat gut geheissen wurden. Chur, Sar-gans, Rapperswil, Südamerika, Finnland, Graubünden, St. Gallen, Zürich – Das Kom-men und Gehen zieht sich als roter Faden durch Reto Stamms Biografie. Nach nur einem Jahr hat er nun auch die PK verlas-sen, weil er vor einigen Wochen im Kanton Zürich eine neue Stelle antrat. Seine Gabe, die verschiedenen Sachgeschäfte aus der Sicht der betroffenen Kinder und Jugendli-chen eindrücklich zu beleuchten, schätzte die PK sehr.

Reto, falls du jemals wieder in unserem Kanton arbeiten solltest: melde dich wieder bei uns!

Ein Antrag der Logopädinnen und Logopäden im Jahr 2003 auf Einsetzung einer eigenen päda-gogischen Kommission fand beim damaligen Erziehungsrat kein Gehör. Sozusagen als Zü-ckerli und nicht zuletzt wohl auch wegen des Umstandes, dass sich die ehemalige Präsidentin des BSGL auf gleicher Augenhöhe mit dem damaligen Erziehungschef befand, erhielten die Logopädinnen und Logopäden einen Sitz in der PK VI zugesprochen.

Gabriela Tschan, St. Gallen, fand sich in der neuen Umgebung bald zurecht. Ihre Meinungs-äusserungen sind sehr prägnant und pointiert. Überall dort, wo es um Früherfassung und Frühförderung, um Schwierigkeiten beim Erler-nen der Sprache und um therapeutische Arbeit ging, war sie der PK VI in der Meinungsbildung eine grosse Hilfe.

Priska Täschler verabschieden wir zum zwei-ten Mal. In den 90iger Jahren war sie als Schuli-sche Heilpädagogin im der damaligen KSK Vor-stand als Kassierin tätig. Nach ihrem Psycholo-giestudium und ihrer Tätigkeit

als Schulpsychologin und Leiterin der Regional-stelle Wil war sie während 7 Jahren als Vertre-terin des SPD Kt. St. Gallen in der PK VI tätig. Trotz grosser zeitlicher Belastung schätzte die PK ihr Sachwissen, ihre Erfahrung als Heilpäda-gogin wie auch als Psychologin. Sie zeigt ein gutes Gespür für zweckmässige und umsetzba-re Lösungen. Aus der Bereichsarbeitsgruppe Lehrmittel ha-ben auf Ende der Amtsdauer gleich zwei Perso-nen ihren Rücktritt eingereicht. Einerseits ist es auf der Kindergartenstufe Lotti Zingg Naji von Degersheim und auf der Oberstufe Hel-mut Rainer von Eschenbach. Die Bereichsarbeitsgruppe trifft sich vier bis fünf Mal im Jahr, zum Aufgabenkreis gehört auch, die Schulische Heilpädagogik in den an-dern Stufen zu vertreten: Lotti war auf der Kindergartenstufe und Helmut auf der Ober-stufe. Im Namen der BAG Lehrmittel und der Konferenz danke ich Lotti und Helmut für ihre Mitarbeit zugunsten der Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen hier in Bezug auf die Lehrmittel.

10. Wahlen

Daniel Baumgartner schlägt als neues Mitglied in den Vorstand der KSH Frau Simone Ko-belt vor. Nach der Ausbildung als Kindergar-tenlehrkraft unterrichtete Simone Kobelt zehn Jahre in einem Regelkindergarten in Appenzell. Berufsbegleitend absolvierte sie die Modulaus-bildung an der Interstaatlichen Maturitätsschule in St. Gallen.

Im Anschluss studierte sie an der HfH Schuli-sche Heilpädagogik. Seit dem Schuljahr 2008

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KSH Mitteilungsblatt August 2009 29

überrichtet Simone Kobelt im ISF in der Stadt St. Gallen. Die Diskussion über den Wahlvorschlag wird nicht benützt. Simone Kobelt wird einstimmig gewählt.

Als zweite Kandidatin schlägt der Präsident Frau Ruth Sieber vor. Seit Februar 08 arbeitet sie als Schulische Heilpädagogin im Schulhaus Herrenberg, Rapperswil. Dort betreut sie im integrativen System die zwei Basisstufenklassen sowie die Mittelstufe. Ursprünglich war sie viele Jahre Klassen-lehrperson auf der Unterstufe, bevor sie das berufsbegleitende dreijährige Studium an der Hochschule für Heilpädagogik in Zürich absolvierte (2003-06) und das Zerti-fikat Ausbildung für Basisstufenlehrpersonen erwarb. Die Diskussion über den Wahlvorschlag wird nicht benützt. Ruth Sieber wird ein-stimmig gewählt. Der Präsident gratuliert den beiden neuen Vorstandsmitgliedern zur erfolgreichen Wahl und wünscht ihnen alles Gute.

11. Ehrungen

Für ausserordentliche Mitarbeit und für spezielle Dienste kann ein Verein ein Mit-glied ehren. In der Verabschiedung hat der Präsident bereits auf die ausserordentlichen Verdienste von Hans Anderegg als PK-

Präsident hingewiesen. Und um das Dan-keschön des Konventes auf eine andere Art auszudrücken schlägt der Vorstand den Mitgliedern vor, ihn heute zum Ehrenmit-glied zu ernennen. Die Diskussion über den Vorschlag des Vorstandes wird nicht benutzt. Hans Ande-regg wird einstimmig und mit einem gros-sen Applaus zum Ehrenmitglied der KSH ernannt.

12. Anträge der Mitglieder

Es sind dem Präsidium keine Anträge schriftlich eingereicht worden.

13. Miteilungen und Informationen

keine

14. Allgemeine Umfrage und Schluss

Die allgemeine Umfrage wird nicht benützt. Der Präsident bedankt sich am Schluss des geschäftlichen/statuarischen teils der Tagung im Namen der Konferenz bei §der Schulverwaltung der Stadt Wil, im Speziellen Frau Stadträtin Dr. Marlis An-gehrn für den offerierten Pausenkaffee mit den Gipfeli. §der Firma Bischoff Wil für die Tagungsblö-cke und Bleistifte

§Boesner Gmbh Künstlerbedarf, Münchwi-len für die Bleistifte §dem Hauswart Herr Buckner für die Orga-nisation in der Aula §dem Team der Mensa mit Herrn Ruedi Wiesli für die Gastfreundaschaft und Orga-nisation der Pausenverpflegung

Der Präsident macht auf Datum und Ort der nächsten Tagung aufmerksam:

Zum Schluss lädt der KSH Vorstand alle herzlich zu einem Apéro im Foyer ein.

Wil, im November 2008

Doris Gut-Meier, Aktuarin KSH

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30 KSH Mitteilungsblatt August 2009

Eveline Keller Näfenackerstrasse 5, 9000 St. Gallen P 071 245 42 28 [email protected]

Markus Gerig Cunzstrasse 5, 9016 St. Gallen P 071 288 47 73 [email protected]

Geschäftsprüfungskommission der KSH

KONTAKTADRESSEN

Daniel Häne Präsident SHP/KLV Delegierter

Zielweg 7, 9230 Flawil

P 071 393 59 19, S 071 955 00 90

[email protected]

Josef Baumgartner

Im Moos 14, 9450 Lüchingen

S 071 750 00 81, P 071 755 25 37

[email protected]

Alejandro Casado

SPD

Wartstrasse 21, 9244 Niederuzwil

[email protected]

Denise Heinzmann

SHP/KSH

Holzwiesstrasse 25a, 8645 Jona

S 055 286 43 15, P 055 210 83 31

[email protected]

Josef Hoppler Erziehungsrat

Kleinfeldweg 4, 8887 Mels

G 071 723 06 20, P 081 723 49 95

[email protected]

Claudia Hörler

SPD Stadt St. Gallen

Hardungstrasse 13, 9011 St. Gallen

G 071 224 54 35, P 071 244 66 26

[email protected]

Hans Anderegg Bildungsdepartement

Amt für Volksschule, St. Gallen

G 058 229 45 40, Fax: 058 229 46 78

[email protected]

Heidi Mettler SHP

Im Hölzli 38, 9000 St. Gallen

S 071 994 22 65, P 071 994 24 43

[email protected]

Guido Poetzsch

SHP

Falknisstrasse 19, 7320 Sargans

P 078 720 91 05

[email protected]

Johannes Rozinek

Leiter BAG Weiterbildung

Unt. Michlenberg 2, 9038 Rehetobel

S 078 689 83 66, P 071 877 32 12

[email protected]

Helen Stähli

SHP

Oberdorfgasse, 8881 Tscherlach

S 081 720 20 60, P 081 735 15 52

[email protected]

Marie-Theres

Thomann

SHP

Felsenstrasse 20, 9000 St. Gallen

S 071 222 88 58, P 071 222 36 54

[email protected]

Magdalena Zunftmeister Logopädie

Schulstrasse 13, 9402 Mörschwil

S 071 858 71 71, P 071 760 03 27

[email protected]

Pädagogische Kommission VI Vorstand der KSH

Daniel Baumgartner Präsident SPD Vorstand KLV Delegierter

Bogenstrasse 83, 9230 Flawil

S 071 394 16 00, P 071 393 49 25

Fax: 071 390 09 63

[email protected]

[email protected]

Doris Gut-Meier

Aktuarin

Buebenloostrasse 28, 9500 Wil

S 071 929 35 29, P 071 911 32 04

[email protected]

Simone Kobelt KLV-Delgierte

Turnerstrasse 6, 9000 St. Gallen

P 071 277 50 30

[email protected]

Karin Baumgartner-Zahner

Kassierin

Blattenrain 7, 9050 Appenzell

S 071 788 46 50, P 071 787 56 68

[email protected]

Ruth Sieber

Grüzenstrasse 1, 8640 Rapperswil

P 055 210 47 52

[email protected]

Andrea Benzoni

Versand Mitteilungsblatt

Adressverwaltung

KLV-Delegierte

Koordination Praxisgruppen

Sigristenacker 13, 8722 Kaltbrunn

P 055 280 40 15

[email protected]

Denise Heinzmann

Basisstufe

PK VI

Holzwiesstrasse 25a, 8645 Jona

S 055 286 43 15, P 055 210 83 31

[email protected]

Zakay Reichlin KLV-Vorstand

Brunnenstrasse 41, 9643 Krummenau

S 071 995 51 71, P 071 994 22 27

[email protected]

Madlen Ingber-Guler Vizepräsidentin KLV-Delegierte Redaktion Mitteilungsblatt

Wolfenmatt 16, 9606 Bütschwil

S 071 987 66 66, P 071 983 31 49 Fax: 071 983 32 49

[email protected]

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KSH Mitteilungsblatt August 2009 31

Johannes Rozinek Leiter

Unt. Michlenberg 2, 9038 Rehetobel P 071 877 32 12, S 078 689 83 66 [email protected]

Katharina Müller Kindergarten

Zielweg 8, 9230 Flawil P 071 393 52 48, S 071 430 08 10 [email protected]

Susanna Frei Unterstufe

Bahnhofstrasse 23, 9410 Heiden P 071 891 57 02, S 071 274 11 71 [email protected]

Silvia Marxer Mittelstufe

Dreilindenstrase 44, 9011 St.Gallen P 071 245 57 50, S 071 394 15 00 [email protected]

Tina Scholer Blanke Oberstufe

Seestrasse 14, 9323 Steinach P 071 440 41 11, S 071 385 29 45 [email protected]

Brigitte Giebels Logopädie

Strickerstrasse 1, 8400 Winterthur P 052 202 56 15, S 071 394 15 04 [email protected]

Markus Schwager Leiter AGW ED St. Gallen

Bildungsdepartement, Lehrerweiterbildung; St. Gallen, G 071 229 44 45 [email protected]

Bereichsarbeitsgruppe Weiterbildung

KONTAKTADRESSEN

Linthgebiet

ISF Kindergarten/Primarstufe

Katharina Rosenfelder

Rosenweg 5, 8725 Ernetschwil

P 055 290 14 50, S 055 290 23 03

[email protected]

Region Toggenburg

keine eigentliche Praxisgruppe Ansprechperson

Brigitte Drexler Schlumpf

Wilerstrasse 25, 9602 Bazenheid

P 071 931 32 61

[email protected]

Region See/Gaster

Kindergarten/Einschulung keine eigentliche Praxisgruppe Ansprechperson

Denise Heinzmann

Kreuzrainstrasse 76, 8645 Jona

P 055 210 83 31, S 055 286 43 15

[email protected]

Region St. Gallen Fürstenland

ISF Primarstufe

Hanspeter Luzi

Kreuzstrasse 27, 9032 Engelburg

P 071 279 11 68

[email protected]

Region Toggenburg

ISF Oberstufe

Heidi Mettler

Im Hölzli 38, 9000 St. Gallen

P 071 944 24 43, S 071 994 22 65

[email protected]

Praxisgruppen - Kontakpersonen Bereichsarbeitsgruppe Lehrmittel

Andrea Bernet Gubser

Leitung

Alpenblickstrasse 39, 8645 Rapperswil/Jona

S 055 210 10 19, P 055 225 85 12

[email protected]

Christina Gall

Unterstufe

Winkelstrasse 13a, 8892 Berschis 081 733 39 60 , S 081 710 15 10

gall.sunrise.ch

Denise Kaysers-Aschmann

Mittelstufe

Giegen, 8738 Uetliburg P 078 723 66 05

[email protected]

Esther Eggenberger Oberstufe

Fabrikstrasse 23 a, 9472 Grabs

P 081 740 61 25

[email protected]

Karin Schawalder

Kindergarten

Chlinigrof 18, 9470 Buchs P 081 302 57 69

[email protected]

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32 KSH Mitteilungsblatt August 2009

P.P

8730 Uznach