1. Amtliche Bekanntmachungendaten.verwaltungsportal.de/dateien/amtsblatt/neust0722.pdfTagungsorten...

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16. Jahrgang Freitag, den 1. Juni 2007 Nummer 6 – Woche 22 Impressum Amtsblatt für das Amt Neustadt (Dosse) „Neustadt Nachrichten“ Herausgeber des Amtsblattes und verantwortlich für den amtlichen Teil: Amt Neustadt (Dosse), Der Amtsdirektor Bezug möglich über: Amtsverwaltung Neustadt (Dosse), 16845 Neustadt (Dosse), Bahnhofstraße 6 Druck und Verlag: Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, Panoramastraße 1, 10178 Berlin, Telefon: 0 30/28 09 93 45, www.heimatblatt.de Das Amtsblatt wird kostenlos an die Haushalte des Amtsbereiches verteilt. Auflage: 3900 Exemplare Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Inhaltsverzeichnis 1. Amtliche Bekanntmachungen 1. Beschlüsse des Amtsausschusses Neustadt (Dosse) vom 07.05.2007 2. Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Neustadt (Dosse) vom 30.04.2007 3. Ordnungsbehördliche Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung auf Verkehrsflächen und in Anlagen der Stadt Neustadt (Dosse) 4. Gebührensatzung für das Freibad Neustadt (Dosse) 5. Beschlüsse der Gemeindevertretung Dreetz vom 17.04.2007 6. Platz- und Benutzungsordnung für Sportstätten der Gemeinde Dreetz 7. Beschlüsse der Gemeindevertretung Zernitz - Lohm vom 17.04.2007 8. Beschlüsse der Gemeindevertretung Stüdenitz - Schönermark vom 19.04.2007 2. Der Amtsdirektor informiert 1. Nachruf 3. Die Amtsverwaltung informiert 1. Bekanntmachung Standfestigkeitsprüfung Grabmale 2. Sitzungskalender 3. Sprechzeiten des Amtes und der Bürgermeister der Gemeinden sowie der Revierpolizei 4. Ansprechpartner des Amtes Neustadt (Dosse)

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  • 16. Jahrgang Freitag, den 1. Juni 2007 Nummer 6 – Woche 22

    Impressum Amtsblatt für das Amt Neustadt (Dosse)„Neustadt Nachrichten“

    Herausgeber des Amtsblattes und verantwortlich für den amtlichen Teil: Amt Neustadt (Dosse), Der AmtsdirektorBezug möglich über: Amtsverwaltung Neustadt (Dosse), 16845 Neustadt (Dosse), Bahnhofstraße 6Druck und Verlag: Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, Panoramastraße 1, 10178 Berlin, Telefon: 0 30/28 09 93 45, www.heimatblatt.deDas Amtsblatt wird kostenlos an die Haushalte des Amtsbereiches verteilt. Auflage: 3900 ExemplareFür Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste.Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden.Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

    Inhaltsverzeichnis

    1. Amtliche Bekanntmachungen

    1. Beschlüsse des Amtsausschusses Neustadt (Dosse) vom 07.05.20072. Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Neustadt (Dosse) vom 30.04.20073. Ordnungsbehördliche Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung auf Verkehrsflächen und in Anlagen

    der Stadt Neustadt (Dosse)4. Gebührensatzung für das Freibad Neustadt (Dosse)5. Beschlüsse der Gemeindevertretung Dreetz vom 17.04.20076. Platz- und Benutzungsordnung für Sportstätten der Gemeinde Dreetz7. Beschlüsse der Gemeindevertretung Zernitz - Lohm vom 17.04.20078. Beschlüsse der Gemeindevertretung Stüdenitz - Schönermark vom 19.04.2007

    2. Der Amtsdirektor informiert

    1. Nachruf

    3. Die Amtsverwaltung informiert

    1. Bekanntmachung Standfestigkeitsprüfung Grabmale2. Sitzungskalender3. Sprechzeiten des Amtes und der Bürgermeister der Gemeinden sowie der Revierpolizei4. Ansprechpartner des Amtes Neustadt (Dosse)

  • 1. Juni 20072 Neustadt (Dosse)

    Amtliche Bekanntmachungen

    Beschlüsse des AmtsausschussesNeustadt (Dosse) vom 7.5.2007

    A) ÖFFENTLICHE SITZUNG

    TOP 11:Bestätigung der Tagungsorte für die Sitzungen des Amtsausschus-ses, Bestätigung des Sitzungsbeginns für die Sitzungen des Amts-ausschusses und seiner Ausschüsse1. Der Beschluss des Amtsausschusses Nr. IV/06/10/41 vom 18.12.2006

    wird aufgehoben.2. Die Sitzungen des Amtsausschusses finden in Zukunft an wechselnden

    Tagungsorten in Neustadt (Dosse) bzw. in den Gemeinden des Amts-bereiches statt.Für das Jahr 2007 werden als Tagungsorte festgelegt:25.06.2007 RVZ Neustadt (Dosse)27.08.2007 Breddin, Gaststätte Fritz01.10.2007 Kampehl, „Sportzentrum Kort“12.11.2007 Dreetz, Gemeindebüro (in der neuen Gaststätte)17.12.2007 Kampehl, Gaststätte „Ritterhof-Ritterbutze“.

    3. Alle Sitzungen des Amtsausschusses und seiner Ausschüsse ab dem07.06.2007 (Finanzausschuss) beginnen um 18.00 Uhr.

    Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.*13 13* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 28 GO Bran-

    denburg

    TOP 13:Bestätigung des Raumordnerischen Konzeptes Hansestadt Kyritz,Amt Neustadt (Dosse), Gemeinde WusterhausenDer Amtsausschuss bestätigt das Raumordnerische Konzept Hansestadt Ky-ritz, Amt Neustadt (Dosse), Gemeinde Wusterhausen/Dosse.Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.*13 13* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 28 GO Bran-

    denburg

    TOP 14:Bestätigung des Kooperationsvertrages über die Bildung einerVerantwortungsgemeinschaft zur Sicherung mittelzentraler Funk-tionen1. Der Kooperationsvertrag über die Bildung einer Verantwortungs-

    gemeinschaft zur Sicherung zentraler Funktionen im Bereich des Mittel-zentrums Kyritz wird bestätigt.

    und2. Der Amtsausschuss beauftragt den Amtsdirektor die Arbeitsfähigkeit

    des Kooperationsrates für die Verantwortungsgemeinschaft zu veran-lassen.

    Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl*13 12 1* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 28 GO Bran-

    denburg

    Elftmann BreitmeierAusschussvorsitzender Schriftführerin

    Ordnungsbehördliche Verordnungüber die öffentliche Sicherheit

    und Ordnung auf Verkehrsflächen undin Anlagen der Stadt Neustadt (Dosse)

    StadtordnungAufgrund des § 26 Abs. 3 des Ordnungsbehördengesetzes in der Fassungder Bekanntmachung vom 21. August 1996 (GVBl. S. 266) verordnet dieStadt Neustadt (Dosse) als örtliche Ordnungsbehörde:

    § 1Begriffsbestimmung

    (1) Straßen im Sinne dieser Satzung sind alle dem öffentlichen Verkehrdienenden Flächen (Verkehrsflächen). Hierzu gehören insbesondereFahrbahnen, Wege, Plätze, Geh- und Radwege, Seiten- und Sicherheits-streifen, öffentliche Parkeinrichtungen, Böschungen, Dämme, Rinnen,Gräben, Brücken, Unterführungen und Durchlässe.

    (2) Anlagen im Sinne dieser Satzung sind ohne Rücksicht auf die Eigen-tumsverhältnisse1. alle der Allgemeinheit bestimmungsgemäß zugänglichen Grün-, Er-

    holungs-, Spiel- und Sportflächen, Alleen, Waldungen, Gärten, Fried-höfe und ähnliche Einrichtungen sowie Gewässer mit ihren Ufernund Böschungen,

    2. alle der Allgemeinheit zur Verfügung stehenden Ruhebänke, Toilet-ten-, Kinderspiel-, Sport-, Fernsprech-, Wetterschutzanlagen und ähn-liche Einrichtungen,

    3. Denkmäler und unter Denkmalschutz stehende Baulichkeiten, Kunst-gegenstände, Standbilder, Plastiken, Anschlagsäulen und -tafeln,Schaltkästen, Beleuchtungs-, Versorgungs-, Kanalisations-, Entwäs-serungs-, Katastrophenschutz-, Baustelleneinrichtungen, Straßen-und Verkehrsschilder, Hinweis- und Wanderwegezeichen sowie Licht-zeichenanlagen und ähnliche Einrichtungen.

    § 2Allgemeine Verhaltensregeln

    Auf Verkehrsflächen und in Anlagen hat sich jeder so zu verhalten, dassandere nicht gefährdet oder mehr als nach den Umständen vermeidbarbehindert oder belästigt werden. Die Benutzung der Verkehrsflächen undAnlagen darf nicht vereitelt oder eingeschränkt werden, soweit durch an-dere Rechtsvorschriften, insbesondere Vorschriften des Straßen- und Wege-rechts, nichts anderes bestimmt ist. Verkehrsflächen und Anlagen dürfennur im Rahmen des Gemeindegebrauchs bzw. ihrem Widmungszweck ent-sprechend benutzt werden.

    § 3Schutz der Verkehrsflächen und Anlagen

    Es ist untersagt:1. in den Grünanlagen und auf den Verkehrsflächen unbefugt Sträucher

    und Pflanzen aus dem Boden zu entfernen, zu beschädigen oder Teiledavon abzuschneiden, abzubrechen oder sonst zu verändern.

    2. unbefugt Bänke, Tische, Einfriedungen, Spielgeräte, Verkehrszeichen,Straßen- und Hinweisschilder sowie andere Einrichtungen zu entfer-nen, zu versetzen, zu beschädigen, zu beschmutzen, zu bemalen, zubekleben oder anders als bestimmungsgemäß zu nutzen.

    3. in den Anlagen zu übernachten.4. Bäume zu fällen, die laut Baumschutzverordnung des Landes Branden-

    burg geschützt sind.5. Bäume, Hecken und Sträucher in Straßen, Wege und Leitungen hinein-

    wachsen zu lassen. Sie sind jederzeit so zu beschneiden, dass der Ver-kehr durch sie nicht beeinträchtigt wird. Äste und Zweige müssen überGeh- und Radwege mindestens 2,50 m, über Fahrbahnen mindestens 5m vom Erdboden entfernt sein. Im Bereich von Hochleitungen, öffentli-chen Versorgungsleitungen sind Bäume, Hecken und Sträucher soweitzurückzuschneiden, dass sie auch die Stromleitungen nicht berühren.

  • 1. Juni 2007 3Neustadt (Dosse)

    6. Sperrvorrichtungen oder Beleuchtungen zur Sicherung von Verkehrs-flächen oder Anlagen unbefugt zu beseitigen, zu beschädigen oder zuverändern sowie Sperrvorrichtungen zu überwinden.

    7. gewerbliche Betätigungen, die erlaubnispflichtig nach § 55 Abs. 2 derGewerbeordnung sind, vor öffentlichen Gebäuden, insbesondere vorKirchen, Schulen und Friedhöfen und im Bereich von Ein- und Ausgän-gen auszuüben.

    8. Verkehrsflächen und Anlagen zu beschädigen.9. Reparaturarbeiten an Kraftfahrzeugen und Anhängern durchzuführen,

    die über das Maß der Überprüfung von Betriebs- und Verkehrssicher-heit hinausgehen.

    10. Kraftfahrzeuge und Anhänger ohne amtliches Kennzeichen auf öffent-lichen Verkehrsflächen und Anlagen abzustellen.

    11. öffentliche Verkehrsflächen und Anlagen ohne Genehmigung durch Be-tonpfähle, Steine und ähnliche Gegenstände abzugrenzen.

    § 4Verunreinigungsverbot

    (1) Jede Verunreinigung der Verkehrsflächen und Anlagen ist untersagt.Unzulässig ist insbesondere:1. das Wegwerfen oder Zurücklassen von Unrat, Lebensmittelresten,

    Papier, Glas, Konservendosen oder sonstigen Verpackungsmateriali-en sowie von scharfkantigen Spitzen oder anderweitigen gefährli-chen Gegenständen; Das Wegwerfen von Zigaretten- und Tabak-resten ist auf öffentlichen Verkehrsflächen und Anlagen der StadtNeustadt (Dosse) untersagt. Zigaretten- und Tabakreste sind ord-nungsgemäß zu entsorgen.

    2. das Ablassen oder die Einleitung von Säure, Öl, Benzin oder sonsti-gen wassergefährdenden flüssigen oder schlammigen Stoffen, indas Erdreich, in Regenwasserläufe sowie Kanalisationsanlagen,

    3. der Transport von Asche, Sand oder ähnlichen Materialien, die ver-wehen können, auf offenen Lastkraftwagen, sofern diese Stoffe nichtabgedeckt oder in geschlossene Behältnissen verfüllt worden sind;

    4. das Wenden mit Ackergeräten sowie mit Zugtieren oder Zugmaschi-nen auf Verkehrsflächen bei Bestellung anliegender Ackergrund-stücke;

    5. die Verunreinigung oder Beschädigung von Denkmälern, Gebäu-den, Wetterschutzeinrichtungen, Einfriedungen, Schutzgittern, Bäu-men und ähnlichen Sachen durch unbefugtes Bekleben, Beschrei-ben, Bemalen, Bespritzen mit Farben oder ätzenden Flüssigkeitenoder Anbringen von Schildern und Plakaten.

    6. Das Anbringen von Plakaten und Aufstellen von Plakatträgern istvom Ordnungsamt genehmigen zu lassen. Festlegungen der Son-dernutzungssatzung sind zu beachten. Nach Wegfall des Anlassessind diese nach spätestens 3 Tagen zu beseitigen. Plakatierungenan Litfasssäulen werden ausschließlich vom Betreiber vorgenom-men. Wildplakatierungen an Litfasssäulen sind verboten.

    (2) Hat jemand öffentliche Verkehrsflächen oder Anlagen auch in Ausübungeines Rechtes oder einer Befugnis verunreinigt oder verunreinigen las-sen, hat er unverzüglich für die Beseitigung dieses Zustandes zu sor-gen. Hierzu zählen unter anderem auch landwirtschaftliche Transportemit Stroh, Heu, Stalldung, Gülle, Dünger und Feldfrüchten. Verunreini-gungen von Fahrbahnflächen sind durch den Verursacher zu beseiti-gen.

    (3) Diejenigen, die Waren zum sofortigen Verzehr anbieten, haben Abfall-behälter aufzustellen und die aus dem Betrieb erkennbar entstande-nen Rückstände in unmittelbarer Umgebung einzusammeln.

    (4) Das Reinigen von Haushaltsgegenständen, wie Decken, Betten, Teppi-chen und dergleichen, auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen,aus offenen Fenstern und von Balkonen, von Terrassen oder vor der Türist untersagt, soweit sich diese an der öffentlichen Straße befinden.

    (5) Das Waschen von Kraftfahrzeugen mit chemischen Mitteln auf öffent-lichen Wegen, Straßen und Plätzen ist nicht gestattet. Zulässig ist eineScheibenwäsche mit klarem Wasser.

    (6) Verboten ist das Reinigen oder Waschen von Kraftfahrzeugen an denUfern von Gewässern und auf Grünanlagen.

    (7) Ebenfalls verboten ist die Lagerung von Kohle, Bauschutt oder andereMaterialien auf Fahrbahnen oder Gehwegen. Die zeitweilige Lagerungist nur gestattet, wenn eine andere Lagermöglichkeit nicht gegeben

    ist. In jedem Fall sind solche Materialien bis spätestens am darauf fol-genden Tag zu entfernen. Die durch die Lagerung entstandenen Ver-schmutzungen sind unverzüglich durch den Empfänger / Verursacherzu beseitigen.

    (8) Das Lagern von Baumaterialien sowie das Aufstellen von Gerüsten aufStraßen, Wegen und Plätzen bedarf einer Sondergenehmigung. DieGenehmigung ist bei der örtlichen Ordnungsbehörde zu beantragen.

    § 5Müll- und Müllbeseitigung

    Der Landkreis ist als entsorgungspflichtige Gebietskörperschaft für die Ent-sorgung der Abfälle zuständig.(1) Mülltonnen können am Vorabend des Entsorgungstages am Straßen-

    rand bzw. Gehwegrand abgestellt werden. Sie dürfen aber Kraftfahr-zeuge, Radfahrer und Fußgänger nicht behindern. Nach der Entsor-gung müssen sie noch am gleichen Tage weggeräumt werden.

    (2) Es ist nicht statthaft, die Mülltonnen soweit zu füllen, dass die Deckelnicht schließen. Glühende Asche darf nur in dafür vorgesehene Behäl-ter gefüllt werden.

    (3) Das Entsorgen von Müll und anderen Abfällen ist nur in genehmigtenMülldeponien zulässig.

    (4) Papierkörbe an Straßen und in Anlagen dienen ausschließlich dem Sam-meln von Kleinabfällen. Die Entsorgung von hauswirtschaftlichen Ab-fällen und eine unberechtigte Entleerung ist nicht gestattet.

    (5) Werden von beauftragten Entsorgungsunternehmen Depotcontainerfür den Landkreis aufgestellt (z.B. für Glas, Pappe, Verpackung undähnl.), haben die Abfallbesitzer die Altstoffe in diese einzufüllen. Es istuntersagt an, vor und neben Containerstellplätzen Alt-, Abfallstoffe,Kraftfahrzeuge und andere Sachen und Gegenstände abzustellen bzw.abzuparken. Zur Vermeidung von Lärmbelästigungen ist ein Befüllender Glascontainer nur Montag bis Samstag in der Zeit von 07.00 -13.00 Uhr und 15.00 - 20.00 Uhr zulässig.

    § 6Wohnwagen, Zelte, Verkaufswagen und ähnliche Einrichtungen

    (1) Das Ab- und Aufstellen von Verkaufswagen, Fahrgeschäften, Zelten,Ständen und ähnlichen Einrichtungen ist nur an dafür vorgegebenenPlätzen und Stellen mit Genehmigung des Ordnungsamtes gestattet.Hierbei sind die Bestimmungen der Marktsatzung sowie Sondernut-zungssatzung anzuwenden.

    (2) Das Ab- und Aufstellen von Wohnwagen und Zelten in Grünanlagen istverboten.

    § 7Benutzung von Anlagen

    (1) Die Rechtsträger, Eigentümer oder Verwalter sind verpflichtet, die inihrem Verantwortungsbereich befindlichen Grünanlagen zu gestaltenund ordnungsgemäß zu pflegen. Neupflanzungen an öffentlichen Stra-ßen, Wegen und Plätzen sind mit dem zuständigen Amt der Amtsver-waltung Neustadt (Dosse) abzustimmen.

    (2) Das Betreten öffentlicher Grünanlagen ist nur auf den dafür vorgese-henen Wegen gestattet. Das Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art istnicht gestattet.

    (3) Ballspiele sind nur an dafür vorgesehenen Stellen in öffentlichen Grün-anlagen gestattet.

    (4) Anlagen dürfen nur ihrer Zweckbestimmung entsprechend genutzt wer-den. Nutzungseinschränkungen auf Hinweisschildern oder Tafeln sindzu beachten.

    (5) Das unbefugte Abstellen von Gegenständen und das Lagern von Ma-terialien, insbesondere auf Grünflächen ist unzulässig.

    (6) Der Genuss von alkoholischen sowie alkoholhaltigen Getränken in demdurch Verbotsschilder eingegrenzten Bereich vor der Mühle Spiegel-berg, des Internats und der Kita Spiegelberg wird untersagt.

    § 8Kinderspielplätze

    (1) Die Benutzung der Plätze geschieht auf eigene Gefahr, soweit der Ei-gentümer seinen Verkehrssicherungspflichten nachgekommen ist.

  • 1. Juni 20074 Neustadt (Dosse)

    (2) Das Fußballspielen auf Kinderspielplätzen ist verboten, es sei denn,hierfür sind besondere Flächen ausgewiesen.

    (3) Zum Schutz der Kinder ist es verboten, auf Spielplätzen1. gefährliche Gegenstände mitzubringen,2. Flaschen und Gläser zu zerschlagen,3. mit Motorfahrzeugen aller Art und Fahrrädern zu fahren (ausge-

    nommen Kleinkinderfahrräder),4. Hunde frei herumlaufen zu lassen.

    § 9Halten und Mitführen von Tieren

    Hundehaltung(1) Es gilt die ordnungsbehördliche Verordnung über das Führen und Hal-

    ten von Hunden (Hundehalterverordnung - HundhV) des Landes Bran-denburg vom Juli 2000.

    (2) Entsprechend § 3 Abs. 4 der HundhV gilt in der Stadt Neustadt (Dosse)Leinenpflicht für alle Hunde auf öffentlichen Verkehrsflächen und Anla-gen. Für unwiderlegbar gefährliche Hunde gemäß § 8 Abs. 2 HundhV,sofern für die Haltung eine Erlaubnis erteilt wurde, gilt generell Maul-korbzwang.

    (3) Im freien Gelände dürfen nur ungefährliche Hunde ohne Leine geführtwerden, wenn sie in der Nähe bleiben und vom Halter beaufsichtigtwerden, d.h., es muss eine Gefährdung von Bürgern ausgeschlossensein sowie das Verfolgen von Vieh und das Aufstöbern von Wild jeder-zeit wirksam unterbunden werden.

    VerunreinigungsverbotWer auf Straßen und in Anlagen Tiere mit sich führt, hat dafür zu sorgen,dass Personen und der Verkehr nicht gefährdet, Sachen nicht beschädigtund die Fußwege nicht beschmutzt werden.Verschmutzungen durch Kot von Tieren (Hunde, Katzen, Federvieh, Schafe,Rinder, Pferde) sind unverzüglich durch die Tierhalter oder mit der Führungder Tiere beauftragte Personen beseitigen zu lassen. Diese Reinigungspflichtgeht der des Anliegers vor.Ist der Verursacher nicht zu ermitteln, sind die Verschmutzungen durch denEigentümer des Grundstückes zu beseitigen.

    § 10Öffentliche Einrichtungen

    Es ist verboten Hydranten, Schieberklappen, Einflussöffnungen, Versorgungs-leitungen, Kabelmerksteine, geodätische Höhepunkte oder dazugehörigeHinweisschilder zuzustellen, zu verdecken, zu verstopfen, zu verunreinigen,zu beschädigen oder ihre Gebrauchsfähigkeit auf andere Weise zu beein-trächtigen.

    § 11Schutzvorkehrungen

    (1) Grundstückseinfriedungen müssen so hergestellt und unterhalten wer-den, dass angrenzende Verkehrsflächen oder Anlagen ohne eine Ge-fahr für Personen oder Sachen benutzt werden können.

    (2) Türen, Fenster und Fensterläden, die nach außen aufschlagen, Schau-kästen oder ähnliche Vorrichtungen sind so zu sichern, dass sie nie-manden gefährden oder verletzen können.

    (3) Zur Straße gelegene Kellerschächte und ähnliche Öffnungen müssenmit festen Verschlüssen (Türen, Deckel, Roste) versehen sein. Sie sindso zu gestalten und zu unterhalten, dass niemand darüber fallen odersich verletzen kann.

    (4) Bei Arbeiten im Freien, insbesondere bei Dacharbeiten, bei denen Ge-genstände auf die Straße fallen können, sind Schutzanlagen unter Be-achtung der bauaufsichtlichen und sonstigen Bestimmungen anzubrin-gen. Der durch die Arbeiten gefährdete Teil des Verkehrsraumes mussgesichert und durch Warnzeichen kenntlich gemacht werden.

    (5) Blumentöpfe und -kästen und andere Gegenstände sind gegen Herab-stürzen zu sichern.

    (6) Frischgestrichene, öffentlich zugängliche Gegenstände und Flächen sinddurch einen auffallenden Hinweis kenntlich zu machen.

    (7) Schneeüberhang und Eiszapfen an Gebäuden, insbesondere an Dach-rinnen, sind von dem Gebäudeeigentümer, Verwalter oder Nutzer zu ent-fernen, wenn Personen oder Sachen dadurch gefährdet werden können.

    (8) Auf Straßen, Wegen und Plätzen ist das Anlegen von Eisbahnen verbo-ten.

    (9) Brennende Fackeln, insbesondere Pechfackeln und andere Beleuch-tungskörper mit offener Flamme, dürfen auf Verkehrsflächen und inAnlagen nicht mitgeführt werden. Hiervon ausgenommen sind Fackelnbei Umzügen oder ähnlichen Veranstaltungen.

    (10) Dachrinnen, Dachrinnensammelkästen und Fallrohre müssen in einemordnungsgemäßen Zustand sein, damit Verkehrsteilnehmer nicht durchüberlaufendes Wasser gefährdet werden.

    § 12Lärmschutz

    (1) Von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sind Betätigungen verboten, welche dieNachtruhe zu stören geeignet sind. Dazu zählen alle Immissionen voneiner Anlage oder durch das Verhalten von Personen hervorgerufeneLärmbelästigungen.

    (2) Es ist untersagt, ohne notwendigen Anlass Lärm zu erregen, der dieAllgemeinheit belästigt.

    (3) Im Wohngebiet und auf Grundstücken ist an Sonn- und Feiertagen derGebrauch von Lärm verursachenden Geräten verboten.

    (4) Für die Nacht vom 31. Dezember zum 01. Januar jeden Jahres gilt, dassdas Abbrennen von Lärm verursachenden Feuerwerkskörpern nur inder Zeit vom 31.12., 15.00 Uhr bis zum 01.01., 06.00 zulässig ist.

    § 13Straßenmusik

    Straßenmusik ist erlaubnispflichtig.

    § 14Ausnahmen

    Die örtliche Ordnungsbehörde kann auf Antrag Ausnahmen von den Be-stimmungen dieser Verordnung zulassen. Die Ausnahmen können unterBedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden und sind ohneAngaben von Gründen widerruflich.

    § 15Ordnungswidrigkeiten

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig1. die allgemeinen Verhaltenspflichten gem. § 22. den Schutz der Verkehrsflächen und Anlagen gem. § 33. das Verunreinigungsverbot gem. § 44. die Bestimmungen der Müllbeseitigung gem. § 55. die Bestimmungen hinsichtlich Wohnwagen, Zelten, Verkaufswa-

    gen und ähnlichen Einrichtungen gem. § 66. die Bestimmungen der Benutzung der Anlagen gem. § 77. die Verbote hinsichtlich der Benutzung von Kinderspielplätzen gem.

    § 88. die Bestimmungen hinsichtlich der Bestimmungen zur Haltung

    und Mitführen von Tieren gem. § 99. die Bestimmungen hinsichtlich öffentlicher Einrichtungen gem. §

    1010. die Schutzvorkehrungen gem. § 1111. den Lärmschutz gem. § 1212. die Bestimmungen des § 13 der Verordnung verletzt.

    (2) Verstöße gegen die Vorschriften dieser Verordnung können mit einerGeldbuße nach den Bestimmungen des Gesetzes über Ordnungswid-rigkeiten in der Neufassung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I. S. 602)geahndet werden, soweit sie nicht nach Bundes- oder Landesrecht mitStrafen und Geldbußen bedroht sind.

    (3) Zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeitennach dieser Satzung ist die örtliche Ordnungsbehörde.

    § 16Ahndungsvorschriften

    Soweit Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung nicht nach Bundes-oder Landesrecht mit Strafe oder Geldbuße bedroht werden, kann für je-den vorsätzlichen Fall der Zuwiderhandlung die Festsetzung einer Geldbu-ße von 2,50 - 500,00 EUR bei fahrlässigem Handeln bis zu 250,00 EURangedroht werden.

  • 1. Juni 2007 5Neustadt (Dosse)

    Ein Verstoß gegen das Verunreinigungsverbot im Sinne des §4(1) Punkt 1kann mit einem Verwarngeld in Höhe von 10,00 EUR geahndet werden.Ein Verstoß gegen das Verbot zur Benutzung der Anlagen im Sinne § 7 (6)kann mit einem Verwarngeld in Höhe von 10,00 EUR geahndet werden.

    § 17Inkrafttreten

    Diese Verordnung tritt eine Woche nach ortsüblicher Bekanntmachung undVeröffentlichung im Amtsblatt des Amtes Neustadt (Dosse) in Kraft. Gleich-zeitig tritt die Satzung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicher-heit und Ordnung auf Verkehrsflächen und in Anlagen vom 14.11.2005außer Kraft.

    Neustadt (Dosse), 30.04.2007

    Dr. GerberAmtsdirektor

    Gebührensatzungfür das Freibad Neustadt (Dosse)

    Auf der Grundlage des § 5 I der Gemeindeordnung Brandenburg in derjetzt gültigen Fassung beschließt die Stadtverordnetenversammlung Neu-stadt (Dosse) in ihrer Sitzung am 30. April 2007 nachstehende Gebühren-satzung.

    § 1Allgemeines

    1. Das Freibad ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Neustadt (Dosse).Es dient ausschließlich dem beaufsichtigten Badebetrieb sowie der Er-holung.

    2. Die Gebührenordnung gilt für das Freibad Neustadt (Dosse).3. Neben Tageskarten werden auch Saisonkarten angeboten.4. Tageskarten sind nur am Lösungstage gültig.5. Saisonkarten gelten während der gesamten Badesaison.6. Vom Karteninhaber widerrechtlich verwendete oder weitergegebene

    Karten werden ungültig gemacht und eingezogen.7. Gelöste Karten werden nicht zurückgenommen.8. Gegen Entrichtung eines Pfandbetrages, können Schließfächer genutzt

    werden. Bei Rückgabe des Schlüssels wird der entrichtete Betrag zu-rückerstattet.Bei Verlust eines Schlüssels wird der Pfandbetrag nicht erstattet. Es istin diesem Fall ein zusätzlicher Betrag von 2,50 Euro zu entrichten.

    § 2Gebührenordnung

    Euroa) Eintrittskarte Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 1,70

    Eintrittskarte Erwachsene 2,20b) 10 Tageskarte Kinder 15,00

    10 Tageskarte Erwachsene 20,00c) Saisonkarte Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 50,00d) Gruppenkarten Kinder und Schüler in Begleitung

    von Aufsichtspersonen(Definierung Gruppe: 5 + 1 Person) 1,50/Person

    e) Nach den Rahmenplänen erteilter Schwimmunterrichtder nicht ortsansässigen Schulen 1,70/Person

    g) Für sämtliche Einrichtungen in Trägerschaft der StadtNeustadt (Dosse) und des Amtes Neustadt –Kita, Hort, Schulen 1,00/Person

    h) Schließfachpfand 2,50

    § 3Fälligkeit

    1. Die nach der Gebührensatzung zu erhebenden Gebühren für die Nut-zung des Freibades sind beim Erwerb der Eintrittskarten und derSchließfachschlüssel fällig.

    2. Schulen und Kindereinrichtungen der Stadt Neustadt (Dosse) könnendie Eintrittsgebühren monatlich entrichten.

    § 4Gebührenschuldner

    Schuldner der erhobenen Gebühr ist der Erwerber der Eintrittskarten bzw.Nutzer des Schließfaches.

    § 5Inkrafttreten

    Die Satzung tritt am 01. Mai 2007 in Kraft.Gleichzeitig tritt die Satzung vom 25.04.2005 außer Kraft.

    Neustadt (Dosse), 01. Mai 2007

    Ehrlich Dr. Gerberehrenamtliche Bürgermeisterin Amtsdirektor

    Beschlüsse derStadtverordnetenversammlung

    Neustadt (Dosse) vom 30.04.2007

    A) ÖFFENTLICHE SITZUNG

    TOP 13:Übertragung von Aufgaben auf das AmtDie Stadtverordnetenversammlung Neustadt (Dosse) überträgt dem Amts-ausschuss Neustadt (Dosse) alle Aufgaben im Rahmen des Raumordneri-schen Konzeptes Hansestadt Kyritz, Amt Neustadt (Dosse) und GemeindeWusterhausen/Dosse und im Rahmen des Kooperationsvertrages über dieBildung einer Verantwortungsgemeinschaft zur Sicherung mittelzentralerFunktionen im Mittelbereich des Mittelzentrums Kyritz.Sind die Interessen der Stadt Neustadt (Dosse) unmittelbar betroffen, so istein Einvernehmen herzustellen.Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.*12 12* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 28 GO Brbg.

    TOP 14:Gebührensatzung für das Freibad Neustadt (Dosse)Die Gebührensatzung für das Freibad Neustadt (Dosse) wird zum 01.05.2007erlassen.Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.*12 9 2 1* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 28 GO Brbg.

    TOP 15:Erlass der Haushaltssatzung 2007 und Verabschiedung des Haus-haltsplanes 2007 sowie des Investitionsprogrammes 2008 - 2010Die Haushaltssatzung der Stadt Neustadt (Dosse) für das Haushaltsjahr 2007wird hiermit erlassen, gleichzeitig erfolgt der Beschluss über den Haushalts-plan 2007 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2008-2010.Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.*12 11 1* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 28 GO Brbg.

    TOP 16:Fortgeschriebenes Haushaltssicherungskonzept der Stadt Neustadt(Dosse) 2007-2010Die Stadtverordnetenversammlung Neustadt (Dosse) beschließt das fort-geschriebene Haushaltssicherungskonzept für die Haushaltsjahre 2007-2010.

  • 1. Juni 20076 Neustadt (Dosse)

    Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.*12 11 1* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 28 GO Brbg.

    TOP 17:Straßenumbenennung der Dorfstraße in PlänitzDie Stadtverordnetenversammlung Neustadt (Dosse) beschließt die Umbe-nennung der Straße

    Plänitz Dorfstraße in Plänitz Alte Poststraße.Die Änderung tritt mit Wirkung vom 01.01.2008 in Kraft.Die Bürgerinnen und Bürger sind durch das Amtsblatt und Internet zu infor-mieren. Anlieger der betroffenen Straße sind mit einem Schreiben über dieÄnderung persönlich in Kenntnis zu setzen.Für die Beschaffung und Aufstellung der geänderten Straßennamen-beschilderung ist mit Kosten in Höhe von ca. 200,00 EUR zu rechnen, dievon der Stadt Neustadt (Dosse) übernommen werden.Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.*12 5 4 3* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 28 GO Brbg.

    TOP 18:Straßenumbenennung der Dorfstraße in RoddahnDie Stadtverordnetenversammlung beschließt die Umbenennung der Straße

    Roddahn Dorfstraße in Roddahn Roddahner Dorfstraße.Die Änderung tritt mit Wirkung vom 01.01.2008 in Kraft.Die Bürgerinnen und Bürger sind durch das Amtsblatt und Internet zu infor-mieren. Anlieger der betroffenen Straße sind mit einem Schreiben über dieÄnderung persönlich in Kenntnis zu setzen.Für die Beschaffung und Aufstellung der geänderten Straßennamen-beschilderung ist mit Kosten in Höhe von 200,00 EUR zu rechnen, die vonder Stadt Neustadt (Dosse) übernommen werden.Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.*12 5 3 4* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 28 GO Brbg.

    TOP 19:Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über die öffent-liche Sicherheit und Ordnung auf Verkehrsflächen und in Anlagender Stadt Neustadt (Dosse)Die ordnungsbehördliche Verordnung über die öffentliche Sicherheit undOrdnung auf Verkehrsflächen und in Anlagen der Stadt Neustadt (Dosse) –Stadtordnung– wird ergänzt.

    § 7Benutzung von Anlagen

    Zusatz(6) Der Genuss von alkoholischen sowie alkoholhaltigen Getränken in dem

    durch Verbotsschilder eingegrenzten Bereich vor der Mühle Spiegel-berg, des Internates und der Kita Spiegelberg wird untersagt.

    § 16Ahndungsvorschriften

    ZusatzEin Verstoß gegen das Verbot zur Benutzung der Anlagen im Sinne § 7Absatz 6 kann mit einem Verwarngeld in Höhe von 10,00 EUR geahndetwerden.Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.*12 9 2 1* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 28 GO Brbg.

    TOP 20:Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 03 Wohngebiet „Am Kloster-wald/Wiesenstraße“ in der Stadt Neustadt (Dosse)hier: AbwägungsbeschlussDie als Anlage beigefügten Anschreiben der Behörden sind zu prüfen unddie privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander

    gerecht abzuwägen. Das Ergebnis ist den Betroffenen mitzuteilen.Anlage 1Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.*12 12* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 28 GO Brbg.

    TOP 21:Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 03 Wohngebiet „Am Kloster-wald/Wiesenstraße“ in der Stadt Neustadt (Dosse)hier: SatzungsbeschlussAuf Grund des § 10 des BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom23.09.2004 (BGBl. S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzesvom 21.12.2006 (BGBl. S. 3316) beschließt die Stadtverordnetenversamm-lung des Bebauungsplan Nr. 03 Wohngebiet „Am Klosterwald/Wiesenstra-ße“ in der Fassung vom 16.04.2007 bestehend aus– der Planzeichnung, Teil A und– den textlichen Festsetzungen, Teil B, als Satzung.Die Begründung einschließlich Umweltbericht vom 16.04.2007 wird gebilligt.Das Amt wird beauftragt, den als Satzung beschlossenen Bebauungsplangemäß § 10 (3) BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen.Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.*12 12* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 28 GO Brbg.

    TOP 22:Zustimmung zu einer Abweichung/Befreiung nach § 31 Abs. 2BauGB zur Errichtung weiterer Windkraftanlagen im Bereich derStadt Neustadt (Dosse)Die Zustimmung zu einer Abweichung/Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGBhinsichtlich der Errichtung weiterer Windkraftanlagen in den Geltungsbe-reichen der Bebauungspläne „Bebauungsplan Nr. 10 Windfarm Neustadt“,„Bebauungsplan Nr. 11 Nordwestliche Ergänzung der Windfarm Neustadt“sowie „Bebauungsplan Nr. 12 Südöstliche Ergänzung der Windfarm Neu-stadt“ wird nicht erteilt.Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.*12 9 3* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 28 GO Brbg.

    B) NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

    TOP 06:Verlängerung eines PachtvertragesEs wird beschlossen, den Pachtvertrag zwischen der Stadt Neustadt (Dosse)und den Pächtern für die Flurstücke 181 und 183 der Flur 5 der GemarkungNeustadt zu verlängern.A.)Eine Pachtdauer wird nicht festgeschrieben. Der Pachtvertrag verlängertsich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht 3 Monate vor Pachtende ge-kündigt wird.Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.*12 11 1* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 28 GO Brbg.

    TOP 7:Antrag auf PachtverlängerungEs wird beschlossen, den Pachtvertrag zwischen der Stadt Neustadt (Dosse)und dem Pächter vom 01.01.2002 bis zum 31.12.2006 für die Flurstücke88, 89 und 90 der Flur 2 der Gemarkung Babe zu verlängern.Eine Pachtdauer wird nicht festgeschrieben. Der Pachtvertrag verlängertsich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht 3 Monate vor Pachtende ge-kündigt wird.Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.*12 12* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 28 GO Brbg.

  • 1. Juni 2007 7Neustadt (Dosse)

    TOP 8:Verkauf eines Grundstückes in SpiegelbergA.)Der Beschluss IV/04/20/75 C.) wird aufgehoben. Der daraufhin abgeschlos-sene Pachtvertrag verliert mit Besitzübernahme der Grundstücke seine Gül-tigkeit.undB.)Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, in der Gemarkung Neustadtdie unbebauten Flurstücke 146 (1m²) und 155 (369 m²) zu verkaufen.Alle von der Stadt Neustadt (Dosse) bereits verauslagten und noch anfal-lenden Kosten, wie die der Voreigentümerprüfung (anteilig), die der Ver-messung und der katastermäßigen Übernahme (je anteilig), die Notar- undGerichtskosten sowie weitere noch anfallende Kosten sind von den Erwer-bern zu tragen.Die Stadt erteilt den Käufern eine Belastungsvollmacht in Höhe des Kauf-preises nebst Nebenkosten, wobei die Stadt keine Haftung gegenüber denGläubigern übernimmt. Von der Belastungsvollmacht darf nur Gebrauchgemacht werden, wenn der Kaufpreis und die Nebenkosten an die Stadtabgetreten werden.Weiterhin beschließt die Stadt, im Kaufvertrag eine Wertabschöpfungsklau-sel zu vereinbaren, dass ihr bei Verzicht auf das Wiederkaufsrecht sowie beieiner Bebauung der erhöhte Grundstückserlös zusteht.Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.*12 12* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 28 GO Brbg.

    TOP 09:befristete Verpachtung einer Teilfläche in SpiegelbergDie Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt (Dosse) beschließt,eine Teilfläche des Flurstückes 165 der Flur 8 der Gemarkung Neustadt inGröße von ca. 20 m², vom 01.01.2007 bis zum 30.09.2007 zur Lagerungvon Holz zu verpachten.Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.*12 12* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 28 GO Brbg.

    TOP 10:Verpachtung einer Teilfläche in der Robert- Koch- StraßeDie Stadtverordnetenversammlung Neustadt (Dosse) beschließt, eine Teil-fläche des Flurstückes 59 der Flur 7 der Gemarkung Neustadt in Größe vonca. 304 m² zur jährlichen gärtnerischen Nutzung zu verpachten.Die noch verbleibende Restfläche in Größe von ca. 900 m² wird vom Päch-ter mehrmals im Jahr gemäht und sauber gehalten.Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.*12 12* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 28 GO Brbg.

    Ehrlich BreitmeierBürgermeisterin Schriftführerin

    Beschlüsse der GemeindevertretungDreetz vom 17.04.2007

    A) ÖFFENTLICHE SITZUNG

    TOP 12:Platz- und Benutzungsordnung für Sportstätten der GemeindeDreetzDie Platz- und Benutzungsordnung für Sportstätten der Gemeinde Dreetzwird mit folgenden Änderungen beschlossen.

    § 3Ergänzung zur Benutzung der KegelbahnSportverein pauschal 400,00 Euro§ 5 Absatz 9 Rauchen und Trinken von Alkohol ist in den Sportstätten (au-ßer Sportplatz) untersagt.Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.*8 8* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 28 GO Brbg.

    TOP 13:Stellplatz- und Ablösesatzung Gemeinde DreetzDie in der Anlage zu dieser Vorlage befindliche Stellplatz- und Ablösesatzungder Gemeinde Dreetz wird beschlossen.Die Satzung ist im Amtsblatt des Amtes Neustadt (Dosse) öffentlich be-kannt zu machen.Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.*8 8* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 28 GO Brbg.

    TOP 14:Übertragung von Aufgaben auf das AmtDie Gemeindevertretung Dreetz überträgt dem Amtsausschuss Neustadt(Dosse) alle Aufgaben im Rahmen des Raumordnerischen Konzeptes Han-sestadt Kyritz, Amt Neustadt (Dosse) und Gemeinde Wusterhausen/Dosseund im Rahmen des Koooperationsvertrages über die Bildung einerVerantwortungsgemeinschaft zur Sicherung mittelzentraler Funktionen imMittelbereich des Mittelzentrums Kyritz.Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.*8 8* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 28 GO Brbg.

    Schindler KrügerEhrenamtl. Bürgermeister Protokollführer

    Platz- und Benutzungsordnungfür Sportstätten

    der Gemeinde DreetzDie Unterhaltung von Sportstätten ist eine bedeutsame kommunale Aufga-be. Die Gemeinde Dreetz stellt deshalb ihre Freisportanlagen und Turnhalleaus diesem Grund allen Vereinen und Gruppen der Gemeinde zur Verfü-gung.Nur eine sinnvolle Benutzung und pflegliche Behandlung der Sportstättenund ihrer Geräte erhält deren Wert und schafft die Voraussetzung für einedauerhafte Zusammenarbeit zwischen dem Träger und den Benutzern die-ser Einrichtung.Zu diesem Zweck wird die folgende Benutzerordnung erlassen.

    § 1Vorrang von Benutzern der Gemeinde

    (1) Die Sportanlagen werden bevorzugt den Vereinen der Gemeinde Dreetzsowie für Zwecke der eigenen Jugendarbeit zur Ausübung des Sportsüberlassen. Dafür ist der Abschluss eines Überlassungsvertrages nichtnotwendig.

    (2) Die Vereine nutzen sie ohne Aufsicht eines Platzwartes oder Hausmei-sters. Der Verein ist verpflichtet, die Aufsicht in eigener Regie zu über-nehmen.

    (3) Anderen Verbänden, Vereinen, Gruppen, Betrieben oder Einzelperso-nen können Sportanlagen überlassen werden, wenn dies im Interesseder Gemeinde liegt und die Interessen der Vereine aus Dreetz nichtbeeinträchtigt werden.

  • 1. Juni 20078 Neustadt (Dosse)

    § 2(1) Für die Überlassung gemeindeeigener Sportstätten ist das Ordnungs-

    und Schulamt des Amtes Neustadt (Dosse) zuständig.(2) Anträge auf Überlassung sind schriftlich vor der geplanten Benutzung

    beim Hallenwart einzureichen. Die Antragsteller erhalten einen schrift-lichen Bescheid.

    (3) Die Benutzungserlaubnis berechtigt nur zur Benutzung der angegebe-nen Anlagen oder Einrichtungen während der festgesetzten Zeit undfür den zugelassenen Zweck unter der Voraussetzung, dass die Benut-zer sämtliche Bedingungen dieser Ordnung rechtsverbindlich anerken-nen.

    § 3Nutzungsgebühren

    Eine nicht sportliche Nutzung der Turnhalle ist grundsätzlich nur über einenÜberlassungsvertrag möglich. Die Benutzungsgebühr hat in diesem Fall nichtunter der Gebühr für eine sportliche Nutzung zu liegen. Der § 5 Abs. 10 istin diesen Fällen unwirksam. Die Benutzungsgebühr für die sportliche Nut-zung der Turnhalle beträgt:

    Nutzungsgebühren Turnhalle DreetzGemeinnützige Vereine 10,00 EUR (für 1.-3. Std.)

    für jede weitere Std. 5,00 EURAndere 15,00 EUR (für 1.-3. Std.)

    für jede weitere Std. 5,00 EURKita kostenlosSportverein pauschal 400,- Euro

    Die Benutzungsgebühr für die Kegelbahn (einschließlich Vorraum) be-trägt:in den Sommermonaten 10,00 EUR/Stundein den Wintermonaten 15,00 EUR/Stunde(01.10. bis 30.04. /Heizung)Sportverein pauschal 400,- Euro

    § 4Benutzungsbeschränkungen, Widerruf von Genehmigungen

    (1) Das zuständige Amt kann Sportanlagen aus Witterungsgründen oderwenn sie überlastet oder unaufschiebbare Reparaturen durchzuführensind, sperren. Die betroffenen Nutzer werden davon rechtzeitig in Kennt-nis gesetzt.

    (2) Bereits erteilte Genehmigungen können zurückgezogen werden, wennes aus sportlichen oder unvorhergesehenen sonstigen oder wichtigenGründen erforderlich wird. Ein Anspruch auf Entschädigung oder aufZuweisung einer anderen Sportanlage besteht nicht.

    (3) Die Nutzer haben von sich aus alle Maßnahmen zu treffen, um sicher-zustellen, dass bei Witterungsverhältnissen, die keine ordnungsgemä-ße Sportanlage zulassen und zu einer Schädigung der Anlage führenkönnen, eine Benutzung des Sportplatzes oder der Turnhalle unter-bleibt.

    § 5Aufsicht, Pflichten der Benutzer

    (1) Bei Lehr- und Übungsstunden sowie bei Veranstaltungen muss ein voll-jähriger Übungsleiter anwesend sein, der für die ordnungsgemäßeDurchführung des Sportes und die Beachtung der Benutzerordnungverantwortlich ist.

    (2) Bei Benutzung der Wasch- und Duschanlage muss der Wasserverbrauchauf das notwendige Maß beschränkt werden. Der Stromverbrauch unddie Benutzung der Heizung sind ebenfalls auf ein wirtschaftlich ver-tretbares Maß zu beschränken.

    (3) Sämtliche Gymnastik-, Spiel- und Sportgeräte sind nach ihrer Benut-zung wieder auf den dafür bestimmten Platz zu schaffen. Bei fahrba-ren Geräten sind die Rollen außer Betrieb zu setzen. Geräte dürfenbeim Transport nicht geschleift werden.

    (4) Vereinseigene Geräte dürfen im Bereich der Sportanlagen nur mit Ge-nehmigung des für die Überlassung der Sportanlage zuständigen Am-tes abgestellt und benutzt werden. Verwendetes Ballmaterial muss ineinem sauberen und ungefetteten Zustand sein.

    (5) Die Turnhalle darf nur mit Turnschuhen mit heller Sohle betreten wer-den.

    (6) Alle Anlagen, die Einrichtungen und Geräte sind pfleglich zu behan-deln. Jeder ist verpflichtet, Ordnung und Sauberkeit zu wahren. Be-schädigte Geräte sind sofort kenntlich zu machen und außer Betrieb zustellen. Für die Anzeige der Schäden gilt § 8 Abs. 7.

    (7) Fahrzeuge aller Art dürfen nur auf den dafür bestimmten Plätzen abge-stellt werden.

    (8) Das Mitbringen von Tieren auf Sportstätten (außer Sportplatz) ist nichtgestattet.

    (9) Rauchen und Trinken von Alkohol ist in den Sportstätten (außer Sport-platz) untersagt.

    (10) Der für eine Veranstaltung notwendige Aufbau der Sportanlagen (Ge-räte, Hinweise, Markierungen usw.) obliegt dem Veranstalter. Verände-rungen von Anlagen und Einrichtungen bedürfen der Zustimmung desOrdnungs- und Sozialamtes des Amtes Neustadt (Dosse).

    (11) Der Veranstalter ist für einen ausreichenden Ordnungsdienst und rei-bungslosen Ablauf der Veranstaltung verantwortlich. Er hat für einenausreichenden Sanitätsdienst zu sorgen und einen Sportarzt zu ver-pflichten, wenn dies bei der Ausübung bestimmter Sportarten vom zu-ständigen Fachverband üblicherweise gefordert wird.

    § 6Wartung der Turnhalle und Sauberkeit der Sportanlage

    (1) Die Vereine sind dafür verantwortlich, dass die Räume und Einrichtun-gen der Sportstätten stets sauber gehalten werden.

    (2) Die Sportplätze müssen von Flaschen und Abfällen gesäubert werden.Die Arbeiten sind so rechtzeitig durchzuführen, dass die nachfolgen-den Benutzer (Schulen und sonstige Benutzer) eine saubere Anlagevorfinden.

    § 7Besondere Rechte der Gemeindebeauftragten, Hausrecht

    (1) Die Beauftragten des für die Überlassung zuständigen Amtes habenjederzeit freien Zutritt zu den Veranstaltungen, ihnen ist jede im Zu-sammenhang mit der Überlassung erforderliche Auskunft zu erteilen.

    (2) Auf jeder Sportanlage übt der Platzwart/Hausmeister das Hausrechtaus und sorgt für die Einhaltung der Haus- und Platzordnung.

    (3) Die Pflichten aus § 5 bleiben hiervon unberührt.

    § 8Haftung

    (1) Der Benutzer übernimmt die Haftung für alle Schäden, die er selbst,seine Mitglieder oder Bedienstete, Besucher oder sonstige Dritte imZusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Anlage erleidenoder die sie durch mutwillige Beschädigung der Anlage verursachen,insbesondere auch für Geräte sowie Zuwege und der Zugänge. DerBenutzer hat sich vor der Benutzung von der Mängelfreiheit der über-lassenen Anlage, Einrichtungen und Geräte sowie Zuwege und Zugän-ge zu überzeugen. Er verpflichtet sich, die Gemeinde Dreetz von allenAnsprüchen freizustellen, falls die Gemeinde auf Schadensersatz in An-spruch genommen wird. Der Benutzer verzichtet für den Fall der eige-nen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Regressan-sprüchen gegen die Gemeinde, deren Bedienstete und Beauftragte.

    (2) Die Gemeinde Dreetz haftet nicht für abgestellte Fahrzeuge, abgeleg-te Kleidungsstücke und andere von Benutzern mitgebrachte oder ab-gestellte Sachen.

    (3) Von dieser Regelung bleibt die Haftung der Gemeinde als Grundstücks-eigentümerin für den sicheren Bauzustand von Gebäuden gemäß §836 BGB unbegründet.

    (4) Die Nutzer haften für Schäden, die der Gemeinde an den überlassenenEinrichtungen, Geräten und Zugangswegen durch die Benutzung ent-stehen.

    (5) Bei Veranstaltungen durch die Teilnehmer, Zuschauer oder Anlagen inbesonderem Maße gefährdet sein können, ist der Veranstalter verpflich-tet, eine entsprechende Versicherung abzuschließen, von deren Nach-weis die Überlassung abhängig gemacht werden kann.

    (6) Festgestellte Schäden sind sofort dem von der Gemeinde eingesetztenHausmeister oder direkt dem Ordnungs- und Sozialamt anzuzeigen.

  • 1. Juni 2007 9Neustadt (Dosse)

    Beschlüsse der GemeindevertretungZernitz-Lohm vom 17.04.2007

    A) ÖFFENTLICHE SITZUNG

    TOP 11:Übertragung von Aufgaben auf das AmtDie Gemeindevertretung Zernitz-Lohm überträgt dem Amtsausschuss Neu-stadt (Dosse) alle Aufgaben im Rahmen des Raumordnerischen KonzeptesHansestadt Kyritz, Amt Neustadt (Dosse) und Gemeinde Wusterhausen/Dosseund im Rahmen des Koooperationsvertrages über die Bildung einerVerantwortungsgemeinschaft zur Sicherung mittelzentraler Funktionen imMittelbereich des Mittelzentrums Kyritz.Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.*9 9* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 28 GO Brbg.

    TOP 12:Erlass der Haushaltssatzung 2007 und Verabschiedung des Haus-haltsplanes 2007 sowie des Investitionsprogrammmes 2008 - 2010Die Haushaltssatzung der Gemeinde Zernitz-Lohm für das Haushaltsjahr2007 wird hiermit erlassen gleichzeitig erfolgt der Beschluss über den Haus-haltsplan 2007 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2008-2010.Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.*9 9* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 28 GO Brbg.

    TOP 13:Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Zernitz-Lohm für dieJahre 2007 -2010Die Gemeindevertretung Zernitz-Lohm beschließt das Haushaltssicherungs-konzept für die Haushaltsjahre 2007 - 2010.Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.*9 9* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 28 GO Brbg.

    TOP 14:Stellplatz- und Ablösesatzung der Gemeinde Zernitz - LohmDie in der Anlage zu dieser Vorlage befindliche Stellplatz- und Ablösesatzungder Gemeinde Zernitz - Lohm wird beschlossen.

    (7) Die Ermittlung der Schadensurheber nehmen die Vereine selbst vor.Die Gemeinde geht davon aus, dass Schäden, für die kein Verein dieVerantwortung übernimmt, vom letzten Benutzer verursacht wurden.

    § 9Zuwiderhandlungen

    Benutzer der Sportanlagen, die diesen Bestimmungen zuwiderhandeln oderdie Ordnung auf gemeindeeigenen Sportanlagen stören, können vom Ord-nungs- und Schulamt des Amtes Neustadt (Dosse) zeitweise oder dauerndvon der Benutzung der Anlage ausgeschlossen werden.

    § 10Inkrafttreten

    Die vorstehende Satzung wird nach der Beschlussfassung durch die Ge-meindevertretung Dreetz ausgefertigt und im Amtsblatt des Amtes Neu-stadt (Dosse) bekannt gegeben. Sie tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabein Kraft. Gleichzeitig treten alle anderen vorherigen Regeln außer Kraft.

    Dreetz, 17.04.2007

    Dr. GerberAmtsdirektor

    Die Satzung ist im Amtsblatt des Amtes Neustadt(Dosse) bekannt zu ma-chen.Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.*9 9* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 28 GO Brbg.

    B) NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

    TOP 06:Antrag auf Zustimmung zur Eintragung von Dienstbarkeiten fürden Windpark Plänitz -Leddin (Die Anlieger)Die Gemeindevertretung Zernitz - Lohm stimmt als gesetzlicher Vertreterfür die Anlieger gem. Artikel 233 § 10 EGBGB für folgende Flächen in derGemarkung Zernitz Flur 2 Flurstück 15 AckerGemarkung Zernitz Flur 2 Flurstück 22/2 Straßeder Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit mit dem Inhaltzu, dass die Betreibergesellschaft Plambeck Neue Energien Windpark FondsLXXVIII GmbH & Co.KG, ges. vertreten durch die Plambeck Neue EnergienBetriebs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, diese wiederum ges. vertretendurch die Geschäftsführer Roland Stanze und Hartmut Flügel, mit derenSitz in Cuxhaven berechtigt sind, auf den genannten Flurstücken sämtlichezum Betrieb der Windenergieanlagen des Windparks Plänitz - Leddin erfor-derlichen elektrischen Anlagen, insbesondere Schalt-, Mess- undTransformatoreneinrichtungen sowie über-und unterirdische Kabel und An-schlussleitungen herzustellen, zu verlegen, zu nutzen, instand zu haltenund instand zu setzen, zu erneuern und zu entfernen sowie das Betretenund Befahren mit Fahrzeugen aller Art.Die Ausübung der Dienstbarkeit soll auch einem Dritten überlassen wer-den; dieser ist der Gemeinde Zernitz - Lohm schriftlich mitzuteilen.Dem Eigentümer des Grundstückes ist eine laufende Entschädigung fürdie Nutzungsgestattung zu gewähren. Bei Mindermengen unter 150 mist eine Pauschale zu zahlen. Es ist eine einmalige Aufwandsentschädi-gung für die Aufwendungen zum Vertragsabschluss von der PlambeckNeue Energien Windpark Fonds LXXVIII GmbH und Co. KG an die Ge-meinde zu entrichten.Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.*9 9* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 28 GO Brbg.

    J. Kusserow K. LorenzBürgermeister Protokollführerin

    Beschlüsse der GemeindevertretungStüdenitz-Schönermark vom 19.04.2007

    A) ÖFFENTLICHE SITZUNG

    TOP A 12:Baumfällung Friedhof SchönermarkDie Gemeindevertretung beschließt für die Fällung der Kopflinden auf demFriedhof Schönermark einen Antrag zu stellen.Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.*10 9 1* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 28 GO Brbg.

    TOP A 13:Stellplatz- und Ablösesatzung der Gemeinde Stüdenitz - Schöner-markDie in der Anlage zu dieser Vorlage befindliche Stellplatz- und Ablösesatzungder Gemeinde Stüdenitz - Schönermark wird beschlossen. Die Satzung istim Amtsblatt des Amtes Neustadt (Dosse) bekannt zu machen.

  • 1. Juni 200710 Neustadt (Dosse)

    Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.*10 10* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 28 GO Brbg.

    TOP A 14:Ankauf von Flächen der DB AG (konsensuales Verfahren)Es wird folgender Beschluss gefasst:Die Gemeinde Stüdenitz- Schönermark stellt den Antrag auf Kauf der Flä-che gegenüber dem Friedhof, rechts vor dem Tunnel in Stüdenitz in der Flur3, Flurstück 159 der Gemarkung Stüdenitz zum Zwecke der Herrichtungvon 10 PKW Stellplätzen.Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.*10 10* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 28 GO Brbg.

    B) NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

    TOP B 07:Antrag auf Pacht für landwirtschaftliche Flächen in Schönermark„Die Gemeindevertretung Stüdenitz - Schönermark beschließt, nachfolgendeFlächen an die Agrargenossenschaft Schönermark eG zu verpachten:

    Gemarkung Schönermark Flur 1 Flurstück 10 1.300 m² AckerGemarkung Schönermark Flur 1 Flurstück 17 1.185 m² AckerGemarkung Schönermark Flur 1 Flurstück 24 2.858 m² AckerGemarkung Schönermark Flur 1 Flurstück 79 ca. 5.691 m²

    ehem. Straße

    Gemarkung Schönermark Flur 2 Flurstück 134 1.840 m² AckerGemarkung Schönermark Flur 2 Flurstück 136 838 m² AckerGemarkung Schönermark Flur 2 Flurstück 165 782 m² Acker

    Gemarkung Schönermark Flur 3 Flurstück 103 1.645 m² GrünlandGemarkung Schönermark Flur 3 Flurstück 136 2.119 m² GrünlandGemarkung Schönermark Flur 3 Flurstück 139 558 m² GrünlandGemarkung Schönermark Flur 3 Flurstück 146/1 3.330 m²

    ehemals Straße

    Gemarkung Schönermark Flur 4 Flurstück 10/3 2.278 m² Grünland

    A.)Die Pachtdauer beträgt 1 Jahr, rückwirkend ab 01.01.2007 mit Option aufVerlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht 3 Monate vor Pach-tende gekündigt wird.Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl*10 10* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 28 GO Brbg.

    TOP 08:Vorkaufsrecht der GemeindeDie Gemeindevertretung Stüdenitz - Schönermark beschließt, gem. BauGBfür nachfolgende Teilflächen das Vorkaufsrecht zum Grundstückskaufvertragvom 11.12.2006, UR.- Nr. 1872/2006 in Anspruch zu nehmen und in denVertrag einzutreten.Gemarkung Stüdenitz Flur 1 Flurstück 116 Größe ca. 2.180 m²Gemarkung Stüdenitz Flur 6 Flurstück 94 Größe ca. 360 m²Gemarkung Stüdenitz Flur 6 Flurstück 93 Größe ca. 720 m².Abstimmungsergebnisanwesend ja nein Enthaltung ausgeschl.*10 9 1* Verfahrensvermerk: Mitwirkungsverbot Aufgrund des § 28 GO Brbg.

    Krebs Meier-Lorenzehrenamtlicher Bürgermeister Protokollführerin

    Ende der amtlichen Bekanntmachungen

  • 1. Juni 2007 11Neustadt (Dosse)

    Der Amtsdirektor informiert

    Am 6. Mai 2007 verstarb

    Herr Heinz-Dieter Henningim Alter von 74 Jahren.

    Herr Henning bekleidete in den Jahren von 1957 bis 1975 das Amt des Bürgermeisters der Stadt Neustadt (Dosse).Er hat seine Kraft, seine Zeit und sein Engagement als Bürgermeister für die Stadt eingesetzt.

    Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.S. Ehrlich Dr. U. Gerberehrenamtl. Bürgermeisterin der Stadt Neustadt (Dosse) Amtsdirektor des Amtes Neustadt (Dosse)

    Die Amtsverwaltung informiert

    Die Verkehrssicherungspflicht desFriedhofträgers umfasst unter Ande-rem die Kontrolle der Standfestigkeitvon Grabmalen. Um Schäden durchumstürzende Grabdenkmäler zu ver-meiden, obliegt dem Friedhofsträgerdie Pflicht, alljährlich nach der Frost-periode alle Grabsteine durch zuver-lässige und sachkundige Bedienste-te auf ihre Standsicherheit zu über-prüfen.Es ist vorgesehen die diesjährige Prü-fung der Standfestigkeit von Grab-steinen wie folgt durchzuführen:Prüfungstag: 11.06.20071. Damelack 08.00 Uhr2. Breddin 09.30 Uhr3. Sophiendorf 12.00 Uhr4. Stüdenitz 12.30 Uhr5. Schönermark 15.00 Uhr6. Zernitz 16.00 Uhr

    BekanntmachungStandfestigkeitsprüfung Grabmale

    Prüfungstag: 12.06.20071. Neuendorf 08.00 Uhr2. Goldbeck 09.00 Uhr3. Koppenbrück 09.20 Uhr4. Joachimshof 09.50 Uhr5. Roddahn 10.30 Uhr6. Babe 11.45 Uhr7. Giesenhorst 12.30 Uhr8. Hohenofen 13.30 Uhr9. Kampehl 15.00 Uhr

    10. Neustadt 16.00 UhrDie Anfangszeiten der ersten Fried-höfe des Prüfungstages sind fest. Dieweiteren Anfangszeiten können sichgeringfügig verändern, auf Grundder auf den vorherigen Friedhöfenvorgefundenen Verhältnisse. Interes-sierte Bürger können der Prüfung ih-res Grabmales beiwohnen.

    Die Friedhofsverwaltung

  • 1. Juni 200712 Neustadt (Dosse)

    Sitzungskalender Monat JuniDatum Zeit Tag Betreff04.06.2007 19.00 Uhr Montag 29. Sitzung der Stadtverordentenversammlung der Stadt Neustadt (Dosse)

    Tagungsort: Bürger- und Vereinshaus, Schulstraße 8, Neustadt (Dosse)05.06.2007 19.00 Uhr Dienstag Sitzung des Ortsbeirates Plänitz-Leddin der Stadt Neustadt (Dosse)

    Tagungsort: Bürger- u. Vereinshaus Leddin, Kyritzer Str. 705.06.2007 19.30 Uhr Dienstag 28. Sitzung der Gemeindevertretung Zernitz-Lohm

    Tagungsort: Feuerwehrgerätehaus Zernitz, Dorfstraße 82, GT Zernitz06.06.2007 19.30 Uhr Mittwoch Sitzung des Ortsbeirates Roddahn der Stadt Neustadt (Dosse)

    Tagungsort: Nachbarschaftsschule Roddahn, Dorfstraße 907.06.2007 17.30 Uhr Donnerstag Sitzung des Finanzausschusses des Amtes Neustadt (Dosse)

    Tagungsort: Amtsverwaltung, Bahnhofstraße 6, Neustadt (Dosse)12.06.2007 18.00 Uhr Dienstag Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Neustadt (Dosse)

    Tagungsort: Bürger- u. Vereinshaus, Schulstraße 8, Neustadt (Dosse)12.06.2007 19.00 Uhr Dienstag 23. Sitzung der Gemeindevertretung Dreetz

    Tagungsort: Vereinshaus Sportplatz Dreetz14.06.2007 19.30 Uhr Donnerstag 27. Sitzung der Gemeindevertretung Stüdenitz-Schönermark

    Tagungsort: Gaststätte „Zur Eiche“, Dorfstr. 9-11, GT Schönermark18.06.2007 19.00 Uhr Montag 33. Sitzung des Hauptausschusses und des Finanzausschusses Neustadt (Dosse)

    Tagungsort: Bürger- u. Vereinshaus, Schulstraße 8, Neustadt (Dosse)25.06.2007 18.00 Uhr Montag 35. Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Neustadt (Dosse)

    Tagungsort: Reit- und Veranstaltungszentrum Neustadt (Dosse), Konferenzr.

    Name Anschrift Tel. dienstl. Tel. privat Sprechzeiten

    Ehrenamtlicher Elftmann, Gernot 16845 Dreetz 0175/2705528Amtsausschussvorsitzender Bartschendorfer Str. 21 033970/13907

    Neustadt (Dosse) Ehrlich, Sabine 16845 Neustadt (Dosse) 033970/51937 Einmal im Monat denRobert-Koch-Str. 25 zweiten Dienstag

    von 17:00 - 18:00 UhrAmtsverwaltung

    Breddin Neumann, Reinhard 16845 Breddin 0172/9321757 033972/40257 jeden 1. und 3. DonnerstagKyritzer Str. 15 im Monat 17:00 - 19:00 Uhr

    Gemeindeverwaltung

    Dreetz Schindler, Bernd 16845 Dreetz 033970/85683 – 1. Donnerstag DreetzFriedensstr. 49 3. Donnerstag Giesen-

    horst von 17:00 - 18: 00 Uhr

    Plänitz-Leddin Bleick, Arnim 16845 Neustadt (Dosse) 033972/40333 033970/15068 jeden 1. Montag im Monat(Ortsbürgermeister) Leddin 17:00 - 19:00 Uhr Leddin

    Kyritzer Str. 2 Kyritzer Str. 2

    Roddahn Vossen, Michael 16845 Neustadt (Dosse) 033973/808928 – jeden 2. Dienstag im Monat(Ortsbürgermeister) Roddahn 17:00 - 19:00 Uhr

    Dorfstr. 20 Nachbarschaftsschule

    Sieversdorf- Haacke, Hermann 16845 Sieversdorf- 0170/4830913 033970/14747 jeden 1. Donnerstag im MonatHohenofen Hohenofen von 16:30 - 18:00 Uhr

    Sieversdorf, Im Zingel 6c Im Zingel 6c

    Stüdenitz- Krebs, Martin 16845 Stüdenitz- 033972/41883 033972/40358 jeden 1. Donnerstag im MonatSchönermark Schönermark von 18:00 - 20:00 Uhr

    Stüdenitz, Bahnhofstr. 2 Bahnhofstr. 2, Stüdenitz

    Zernitz-Lohm Kusserow, Jörg 16845 Zernitz-Lohm 033973/52357 jeden 1. Mittwoch im MonatLohm von 16:30 - 17:30 UhrWinkel 6 Zernitz, Feuerwehr

    jeden 3. Mittwoch im Monatvon 16:30 - 17:30 UhrLohm - Winkel 6

    Ehrenamtliche Bürgermeister des Amtes Neustadt (Dosse)

  • Ansprechpartner des Amtes Neustadt (Dosse)

    Amtsbezeichnung Nr. Ansprechpartner E - Mail(033970/95-)

    Fax (033970/13445)Bürgerbüro 221 [email protected] 200 Herr Dr. Ulrich Gerber [email protected]

    Sekretariat 202 Frau Evelore Fritz-Bublitz [email protected]

    Haupt- und PersonalamtLeiterin 201 Frau Elke Meier-Lorenz [email protected] 229 Herr Ronald Otto [email protected]üro 243 Frau Gabriele Breitmeier [email protected] 227 Frau Rosemarie Haacke [email protected]

    Frau Brigitte Bloch [email protected] Verwaltung 211 Frau Anke Foelz [email protected]

    KämmereiLeiterin 222 Frau Marita Winter [email protected] 220 Frau Marianne Blocks [email protected]

    Frau Angelika Kurmann [email protected]ücksangelegenheiten 237 Frau Karola Manske [email protected]

    224 Frau Sibylle Schulze [email protected] 225 Frau Ingrid Gyger [email protected] 226 Frau Claudia Stecher [email protected]örderung/ 219 Frau Christel Pein [email protected]/Kultur 212 Frau Gisela Salomo [email protected] 247 Herr Detlef Steinkopf [email protected]

    Ordnungs- und SchulamtLeiterin 214 Frau Kathrin Lorenz [email protected]/Bauhof 234 Herr Alexander Jachmann [email protected]/Gewerbeamt 241 Frau Claudia Heidrich [email protected]

    [email protected] 210 Herr Frank Jeschke [email protected] 208 Herr Dietmar Weiße [email protected] 288 Frau Rosemarie Bosdorf [email protected] (Schulen + Kita) 216 Frau Liane Bolle [email protected] 517743 Herr Dietmar Lemke [email protected]

    BauamtLeiter 218 Herr Reinhold Krüger [email protected] 231 Frau Monika Wieck [email protected]/Grünanlagen/Straßenbeleuchtung 238 Frau Ilona Franz [email protected]äudemanagement 207 Frau Birgit Otto [email protected]

    215 Frau Inge Witczak [email protected] des unbeweglichen Vermögens 217 Herr Winfrid Adler [email protected] St

    and:

    Apr

    il 20

    07

    Sprechzeiten der Schiedsstelle

    Sitz ÖffnungszeitenBahnhofstraße 6 Montag 9.00-16.00 Uhr

    Dienstag 9.00-18.00 UhrMittwoch 9.00-12.00 UhrDonnerstag 9.00-16.00 UhrFreitag 9.00-12.00 Uhr

    Ort Sitz Sprechzeiten Telefon Nr.

    Neustadt (Dosse) Bahnhofstraße 76 Dienstag 14.00-18.00 Uhr 033970/13209OG Zimmer 13 Donnerstag 09.00-12.00 Uhr (während der Sprechstunde)

    Gemeinde Dreetz Wilhelm-Pieck-Str. 43 1. Dienstag 16.00-18.00 Uhr 033970/85331Gemeindeverwaltung in Dreetz siehe Aushänge

    Außerhalb der Sprechzeiten über die Polizeiwache Kyritz, Tel.:033971/630 erreichbar.

    Sprechzeiten der Revierpolizei

    Vorsitzender Sitz SprechzeitenKlaus Lehwald im Amt Neustadt (D.) / Jeden 1. Dienstag im Monat

    Sitzungsraum von 17.00-18.00 Uhr

    E-Mail: [email protected]

    Sprechzeiten des Amtes Neustadt (Dosse)

  • 1. Juni 200714 Neustadt (Dosse)

    Versichertenberater/innender Deutschen Rentenversicherung Bund

    Der persönliche Serviceganz in meiner NäheAuch für Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg, Knapp-schaft-Bahn-See

    > Auskunft zu Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung> Kontenklärung> Rentenanträge/Formulare

    Horst Carus, Tel.: 0170-7037308im Amt Neustadt (Dosse) , Bahnhof-Str. 61. + 2. Donnerstag im Monat 9.15–15.30 Uhr

    Termine 1. Halbjahr 2007: 07./14. Juni

    Aus den Gemeinden

    Die Bürgermeistersprechstunden inder Gemeinde Dreetz finden ab dem01. Juni 2007 in der BartschendorferStraße 14 (Gaststätte) statt.Die Sprechstunden werden jeden 1.Donnerstag von 17.00 - 18.00 Uhr

    Bürgermeistersprechstundenin Dreetz

    durchgeführt. Herr Schindler ist dannunter der Telefonnummer 033970/50047 zu erreichen.

    Hauptamt

    Kurz notiert

    Zur abwechslungsreichen Gestal-tung des Bürgerservicebüros derAmtsverwaltung Neustadt (Dosse)würden wir uns über weitere In-teressenten freuen, die ihre Kunst-werke der Öffentlichkeit zur An-sicht geben würden und möchten.Bitte haben Sie keine Scheu undmelden sich in der Verwaltung un-ter der Ruf.-Nr. 033970 95202.

    Sind Sie Hobbymaleroder Hobbyfotograph?

    Dort erhalten Sie weitere Informa-tionen. Der nächste Ausstellungs-termin wäre Anfang Juli 2007.Wir sind gespannt, welche Talen-te unsere Region aufzuweisenhat.

    E. Fritz-BublitzAmt Neustadt (Dosse)

    Wichtige Termine

    am: Mittwoch, 27.06.07 um 19.30 UhrOrt: Gaststätte „Roter Adler“ Breddin

    Tagesordnung:1. Bericht des Vorstandes2. Bericht des Kassierers3. Bericht der Revisionskommission5. Auszahlung der Jagdpacht für die letzten zwei Jagdjahre

    Breddin, 16.05.07

    Der Vorstand

    Einladungzur Jahreshauptversammlungder Jagdgenossenschaft Breddin

    Die Mitgliederversammlung derJagdgenossenschaft Dreetz findetamSonnabend, 30. Juni 2007Beginn: 18.00 Uhrim Arboretum Dreetz, in derBartschendorfer Straßestatt.

    Tagesordnung:01. Begrüßung02. Bestätigung des Versamm-

    lungsleiters03. Feststellung der form- und

    fristgerechten Einladung04. Bestätigung des Schriftfüh-

    rers05. Tätigkeits-, Geschäfts- und

    Kassenberichta) Vorsitzenderb) Kassenführer

    06. Bericht des Kassenprüfers

    Einladungzur Mitgliederversammlungder Jagdgenossenschaft Dreetz

    07. Antrag auf Entlastung desVorstandes

    08. Finanz- und Wirtschaftsplan2006

    09. Anträge auf Zuschüsse undSpenden

    10. Sonstiges11. SchlusswortDie Jagdgenossenschaft Dreetzkann auf ein 15jähriges Bestehenzurückblicken. Die Mitgliederver-sammlung schließt daher mit ei-nem gemütlichem Beisammen-sein. Für Speisen und Getränkeund musikalische Umrahmung istgesorgt.Herzlich eingeladen sind alle Mit-glieder der JagdgenossenschaftDreetz und deren Partnerinnenund Partner.

    Der Vorstand

  • 1. Juni 2007 15Neustadt (Dosse)

    Für den Starttermin 11.06.07 kön-nen sich alle Arbeitsuchenden,insbesondere Nichtleistungs-empfänger sowie Jugendliche undAusbildungsplatzsuchende ausder Region Ostprignitz-Ruppin, fürdie Kursteilnahme in Wusterhau-sen/ Dosse oder Neuruppin, an-melden. Die Teilnahme ist ko-stenlos.Neben der PC-Anwendung (Word,Excel, PowerPoint und Internet),erhalten Teilnehmende Informa-tionen über den aktuellen Arbeits-markt, neue Berufsfelder und in-dividuelle Fördermöglichkeiten.Ziel ist es, die Beschäftigungs-fähigkeit zu erhalten, zu erhöhenund somit die Integration auf dem

    Gesellschaft zur Förderung der ErwachsenenbildungLand Brandenburg gGmbH

    Aktiv für Arbeit bei Kursteilnahmeersten Arbeitsmarkt zu erreichen.„Aktiv für Arbeit“ wird gefördertvom Ministerium für Arbeit, Sozia-les, Gesundheit und Familie desLandes Brandenburg sowie demEuropäischen Sozialfonds.Projektträger für den LandkreisOPR ist die Gesellschaft zur För-derung der ErwachsenenbildungLand Brandenburg gGmbH (kurz:eb gGmbH).Weitere Informationen erhaltenSie auch von den Projektpartnern:Amt für Arbeitsmarkt und Agen-tur für Arbeit. Oder Sie meldensich direkt bei der Bildungsstätteder eb gGmbH in Wusterhausen,Tel.: 033979 - 8660.

    Kirchliche Nachrichten

    Sehr geehrte Damen und Herren,aufgrund unserer Friedhofssatzungbitten wir um Begleichung derFriedhofskosten 2007.Wie in der Satzung festgelegt, be-trägt die Gebühr für jede belegteGrabstelle 13,00 Euro.Konto des Kirchenkreises Kyritz beider Sparkasse OPR:

    Friedhofsgebühr 2007Konto- Nummer:1521 000 324BLZ:160 50 202Bitte Verwendungszweck angeben:Friedhofsgebühr 2007 SieversdorfName der Grabstelle

    Gemeindekirchenrat Sieversdorf

    Aus dem Kulturleben

    Für Sie musizieren Solisten undder Kammerchor unter der Leitungvon Christine Lorenz und das Blas-orchester der KreismusikschuleNeuruppin unter der Leitung vonHarald Bölk

    Sommerkonzert in der Aulaam 15. Juni 2007,um 19 Uhrin der Aula der Gesamtschule mitgymnasialer Oberstufe Neustadt(Dosse)Der Eintritt ist frei!

  • 1. Juni 200716 Neustadt (Dosse)

    Datum Veranstaltung Veranstalter/Ortjeden Montag 14.30-17.00 Uhr Seniorennachmittag Seniorengruppe Sieversdorf/

    Basteln u. Handarbeit Bürger- u. Vereinshaus Sieversdorfjeden Montag ab 14.00 Uhr Therapeutisches Turnen Rheumaliga Tel.: 033970/13259/

    Bürger- u. Vereinshaus Neustadt (Dosse)jeden Montag 16.00-17.00 Uhr Seniorensport Volkssolidarität/Turnhalle Schule Breddinjeden Dienstag 13.00-14.00 Uhr Seniorensport Volkssolidarität/Bürger- u. Vereinshaus Bartschendorfjeden Dienstag 14.30-15.30 Uhr Seniorensport Volkssolidarität/Turnhalle Dreetzjeden Dienstag 19.00 Uhr Turnen u. Gymnastik SV Stüdenitz-Frauengruppe/Bürger- u. Vereinshaus Stüdenitzjeden Dienstag 19.30-20.30 Uhr Frauensport Sportverein Sieversdorf/Bürger- u. Vereinshaus Sieversdorfjeden 3. Mi. im Monat 14.00-17.00 Uhr Gruppennachmittag Volkssolidarität Dreetz/

    (versch. Veranstaltungen) Gemeindehaus Dreetzjeden Mittwoch 13.30 Uhr Veranstaltung für Senioren Volkssolidarität Breddin/Alte Schule Breddinjeden Donnerstag 13.30-14.30 Uhr Seniorensport Volkssolidarität/Sporthaus Sportplatz Zernitzjeden Donnerstag 15.00-16.00 Uhr Seniorensport Volkssolidarität/Turnhalle Sieversdorfalle 14 Tage Do. 14.00-17.00 Uhr Singegruppe Volkssolidarität Dreetz/Gemeindehaus Dreetzjeden Freitag 09.00-10.00 Uhr Seniorensport Volkssolidarität/Bürger- u. Vereinshaus Neustadt (Dosse)

    Samstag, 02.06.07 11.00-18.00 Uhr 8. Arboretumfest Revierförsterei Dreetz/Arboretum „Lüttgen Dreetz“Dienstag, 05.06.07 14.00 Uhr Geburtstag des Monats Volkssolidarität Neustadt (Dosse)

    Bürger- u. Vereinshaus Neustadt (D.)Samstag, 09.06.07 1. Rocknacht in der Papierfabrik Techn. Denkmal Patentpapierfabrik

    Hohenofen, Neustädter Str. 25Dienstag, 12.06.07 14.00 Uhr Spielenachmittag Volkssolidarität Neustadt (Dosse)

    Bürger- u. Vereinshaus Neustadt (D.)Dienstag, 12.06.07 15.30-17.30 Uhr Kegelnachmittag Gruppe Gohlisch Sieversdorf/Kegelbahn Neustadt (Dosse)Donnerstag, 14.06.07 14.00 Uhr Diabetikertreff Selbsthilfegruppe Diabetis/

    Vortrag: Ernährung, Medikamente Olaf’s Werkstatt Neustadt (D.)Freitag-Samstag15.06.07 20 Jahre Heimstube Dreetz Gemeinde u. Heimstube Dreetz/

    19.00 Uhr Auftaktveranstaltung in der Kirche Wilhelm-Pieck-Straße 5716.06.07 14.00 Uhr Volksfest um die HeimatstubeSamstag, 16.06.07 14.30 Uhr Backen im Lehmbackofen Arboreum Lüttgen Dreetz/Dreetz, Bartschendorfer Str. 13Sonntag, 17.06.07 17.00 Uhr „Tango y musette- v. Argentinien Wehrkirche Kampehl

    nach Frankreich“Dienstag, 19.06.07 14.00 Uhr Spielenachmittag Volkssolidarität Neustadt (Dosse)

    Bürger- u. Vereinshaus Neustadt (D.)Freitag-Sonntag22.-24.06.07 Stadtfest Neustadt (Dosse) Herr Göbel/Sportkomplex Neustadt (Dosse)Samstag, 23.06.07 09.00-13.00 Uhr Bauernmarkt FVV u. Amt Neustadt (Dosse)

    Kampehler ParkplatzDienstag, 26.06.07 14.00 Uhr Spielenachmittag Volkssolidarität Neustadt (Dosse)

    Bürger- u. Vereinshaus Neustadt (D.)Dienstag, 26.06.07 15.30-17.30 Uhr Kegelnachmittag Volkssolidarität Neustadt (Dosse)

    Kegelbahn Neustadt (Dosse)Samstag, 30.06.07 Sport- und Dorffest SV Victoria Breddin/Sportplatz BreddinSamstag, 30.06.07 19.00 Uhr 3. Rocknacht Reinhard Kort/

    Alte Hits non stopp Schlosspark KampehlSamstag30.06.-01.07.07 Sportfest Sportverein Stüdenitz/Stüdenitzer Sportplatz

    Veranstaltungen im Amt Neustadt (Dosse) – Juni 2007

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  • 1. Juni 2007 17Neustadt (Dosse)

    Auf Einladung der Bürgermeisterin,Frau Barbara Gasirowska weilte eineDelegation aus Neustadt (Dosse)vom 11.5. bis 13.05.2007 im polni-schen Nowe Miasto nad Pilica. FrauBürgermeisterin, Sabine Ehrlich wur-de von den Lehrerinnen der Grund-schule, Frau Gohlke und FrauEllmann und der StadtverordnetenGudrun Weiß begleitet. Gemeinsammit der Neustädter Gruppe reiste derGeschäftsführer der Arbeitsgemein-schaft Neustadt in Europa, Herr Vol-ker Petrie nach Polen.Ziel dieser Reise war es die Stadt ander Pilica kennen zulernen und Kon-takte zu knüpfen. Die Fahrstreckevon 670 km wurde in einer Fahrzeitvon neun Stunden, unterbrochenvon zwei guten Pausen, problemlosgemeistert.Herzlich wurden wir alle von FrauGasirowska begrüßt und zu unsererUnterkunft gebracht. Dort wurdenwir mit einem kleinen Willkommens-mahl empfangen. Nach einer kurzenPause trafen wir uns mit Vertreternder dortigen Stadtverordnetenver-sammlung die uns im Januar besuchthatten zum Abendessen. In einersehr gemütlichen Gaststätte, die frü-her als Mühle genutzt wurde, reich-te man uns eine Fischspezialität.Dazu kam das romantische Kerzen-licht, bedingt durch den Stromaus-fall nach einem heftigen Gewitter amfrühen Abend.Bei diesem Abendessen brachten un-sere polnischen Gastgeber die Freu-de über das Wiedersehen und auchdie Wertschätzung der Teilnahmedurch Herrn Petrie zum Ausdruck. Fürden Samstag war ein umfangreichesProgramm vorbereitet.

    Zum Gegenbesuch in Nowe Miasto nad Pilica

    Am Vormittag besuchten wir eineObstbaumschule. Dieser gut ausge-baute Betrieb existiert bereits in derdritten Generation und ist typisch fürdie Gegend um Nowe Miasto. Beieiner Betriebsbesichtigung erfuhrenwir, dass dort Apfelbaumsorten ge-züchtet werden und nach Deutsch-land, Holland, Ukraine und Tschechi-en verkauft werden. Eine anschlie-ßende Verkostung von Äpfeln,Apfelsaft und herrlich frischem Ap-felkuchen brachte uns auf die Idee,dass doch in jedem Neustadt ein Ap-felbaum aus Nowe Miasto nad Pilica

    wachsen sollte.Danach waren wir in der Firma FOLK-WAR, die verschiedene Soßen,Ketchup und Mayonnaise produziert.Dieser Betrieb beliefert Großverbrau-cher in Polen. Internationale Kontak-te nach Tschechien und zu Fast FoodKetten in Deutschland sind im Auf-bau.Eine Besonderheit lernten wir bei ei-nem Besuch in einem Hochzeitshauskennen. In so einem Haus könnenHochzeitspaare mit ihren Gesell-schaften sehr fein und elegant fei-ern. Ein Stück Natur erlebten wir bei

    einer lustigen Sache, mit einer hand-betriebenen Fähre überquerten wirdie Pilica. Auf der Rücktour versuch-ten sich Frau Gohlke und Frau Weißan der Technik und erntete dafürLob.Am Nachmittag besuchten wir eineGrundschule und eine Hauptschule.Mit viel Herzlichkeit wurden wir vonden Direktorinnen empfangen. Dieaußerordentliche Sauberkeit hat unssehr beeindruckt. Voller Stolz zeig-ten sie uns die bereits sanierten Un-

    Neustadt in Europa

    Gruppenfoto vor der katholischen Pfarrkirche

    Gesprächsrunde mit den Abgeordneten Apfelbaumschule

    Fortsetzung auf Seite 18

  • 1. Juni 200718 Neustadt (Dosse)

    Fortsetzung von Seite 17

    Übergabe des Neustadtpasses an die Bürgermeisterin

    terrichtsräume, aber auch die nichtsanierten Teile der Schulen wurdennicht versteckt. Eine gute Sache istdie geplante Einführung desDeutschunterrichtes als zweiteFremdsprache in der Grundschule.Von unserer Seite kann die Anfrage,ob die Grundschule an einer Schul-partnerschaft interessiert ist. DiesesVorhaben wurde sehr begrüßt. FrauGohlke und Frau Ellmann unterbrei-teten den Vorschlag, die Schülerkönnten sich über das Internet inenglischer Sprache verständigen. Da-durch würden einerseits Kenntnisseder Sprache gefestigt werden undandererseits das Internet erprobtwerden.Danach besuchten wir das Stadtmu-seum. Hier wurden wir von einemsehr engagierten Herren durch dasMuseum geführt und erhielten inter-essante Informationen über dieStadtgeschichte.Eine verehrte Persönlichkeit in derStadt ist Honorat Kozminski. Er warder Begründer mehrerer Orden derMinderen Brüder der Kapuziner. Wirlernten auch eines der KapuzinerKlöster in der Stadt kennen.Um 17.00 Uhr stand ein Treffen mitdem Stadtrat auf dem Programm.Frau Gasirowska stellte uns die An-wesenden vor und bat Frau Ehrlichunser Neustadt vorzustellen. Inter-essiert folgte das Parlament ihrenAusführungen.Frau Gohlke und Frau Ellmann un-terbreiteten die Idee einer Schulpart-nerschaft, die großes Interesse weck-te. Besonderes Augenmerk soll künf-tig auf den gedanklichen Austauschder Schüler hinsichtlich der Kultur,des Brauchtums und der Traditions-pflege der beiden Nachbarländer

    sein. Wir hoffen so einen kleinen Bei-trag auf dem Wege zur Völkerver-ständigung zu leisten.Von Herrn Petrie wurde in dieserRunde die Neustadt in Europa - Be-wegung vorgestellt.Groß war auch hier das Interesse. Be-kannt gegeben wurde die Aufnah-me von Nowe Miasto beim nächstenNeustadt-Treffen. Gern übernahmendie Gastgeber das mitgebrachte In-formationsmaterial. Besprochenwurde auch das diesjährige Neu-stadt-Treffen in Neustadt in Holstein.Weitere Themen waren die Förder-politik, geplante Investitionen undder Tourismus in unserer Stadt.Gemeinsam ging es nach dieserzweistündigen Gesprächsrunde zumAbendessen. In gemütlicher Rundeantworteten wir auf Fragen zu un-serem Neustadt.Ein bewegendes Erlebnis war für unsam Sonntag die Teilnahme am Got-tesdienst in der Katholischen Pfarr-kirche. Vom Gemeindepfarrer wur-den wir herzlich begrüßt und amEnde des Gottesdienstes zu einemkurzen Gespräch eingeladen. Mitgroßem Interesse verfolgte er die Be-richte über die Neustadt-Bewegung.Bei einem Spaziergang durch dieStadt zeigte uns die Bürgermeiste-rin noch manch schöne Ecke und ei-nen herrlichen Ausblick auf die Pilica.Unseren Besuch beendeten wir beieinem Mittagessen mit Vertreterndes Stadtparlamentes. Dabei be-dankten wir uns für die herzlicheAufnahme und die interessanten Ge-spräche.Wir freuen uns auf das Wiedersehenzum Neustadt-Treffen in Schleswig- Holstein.

    Mit freundlichen GrüßenRonald Otto

    Ketchupfabrik Folkwar

  • 1. Juni 2007 19Neustadt (Dosse)

    Wir gratulieren

    Neustadt (Dosse)Herr Fechtner, Siegmund 02.06. 72 JahreFrau Ney, Ilse 02.06. 71 JahreFrau Schramke, Edith 05.06. 83 JahreHerr Bandow Heinz 09.06. 75 JahreHerr Drescher, Heinz 09.06. 75 JahreHerr Miechowski, Bruno 19.06. 75 JahreFrau Beyer, Annelore 13.06. 74 JahreFrau Grothe, Elisabeth 15.06. 87 JahreFrau Paech, Marianne 15.06. 84 JahreHerr May, Artur 17.06. 73 JahreFrau Pörner, Elfriede 19.06. 78 JahreHerr Schnittker, Hans 21.06. 88 JahreHerr Behrend, Hans- Joachim 22.06. 72 JahreFrau Kollack, Gundula 23.06. 70 JahreFrau Paul, Ruth 23.06. 72 JahreHerr Friese, Hermann 24.06. 70 JahreFrau Thormann, Christa 24.06. 71 JahreFrau Meier, Gisela 25.06. 83 JahreFrau Wunderlich, Rosemarie 25.06. 74 JahreFrau Kasubke, Charlotte 26.06. 94 JahreFrau Elgert, Luzie 27.06. 82 JahreHerr Eggert. Artur 28.06. 94 JahreFrau Hilgenfeld, Maria 28.06. 95 JahreHerr Kelch, Gert 28.06. 71 JahreFrau Koschitzki, Maria 28.06. 80 JahreHerr Vogel, Horst 28.06. 79 JahreFrau Winkel, Grete 28.06. 90 JahreFrau Ochotzki, Christel 30.06. 73 Jahre

    KampehlHerr Sommerkorn, Kurt 14.06. 71 Jahre

    BreddinHerr Rehfeldt, Alfred 07.06. 79 JahreFrau Jahnke, Gertrud 10.06. 70 JahreFrau Leese, Roswita 10.06. 71 JahreHerr Hütt, Heidger 16.06. 65 JahreFrau Gielnik, Elisabeth 18.06. 80 JahreFrau Bernau, Agate 21.06. 75 Jahre

    DamelackFrau Teschner, Alma 10.06. 91 Jahre

    JoachimshofHerr Wolff, Richard 22.06. 72 Jahre

    SophiendorfHerr Menzel, Werner 17.06. 76 JahreHerr Stärke, Herbert 21.06. 87 Jahre

    VoigtsbrüggeFrau Plutat, Helga 09.06. 72 Jahre

    DreetzHerr Kuball, Siegfried 05.06. 81. JahreHerr Dr. Waßmann, Hans 05.06. 76 Jahre

    Herr Reuter, Herbert 06.06. 80 JahreFrau Bell, Edith 09.06. 70 JahreFrau Kehrenberg, Eveline 09.06. 77 JahreHerr Schulze, Willi 09.06. 83 JahreHerr Toppel, Werner 10.06. 77 JahreHerr Müßigbrodt, Günter 12.06. 74 JahreFrau Schacht, Elfriede 13.06. 75 JahreFrau Reuter, Renate 15.06. 77 JahreHerr Meier, Günther 17.06. 72 JahreFrau Schindler, Irma 18.06. 75 JahreFrau Grunst, Irene 21.06. 71 JahreFrau Stubbe, Hanneliese 24.06. 79 JahreHerr Klinke, Gerhard 30.06. 80 Jahre

    BartschendorfHerr Pelzer, Willi 26.06. 72 Jahre

    HohenofenFrau Januszok, Anna 07.06. 89 JahreFrau Paschke, Helga 07.06. 82 JahreHerr Rehfeldt, Walter 15.06. 83 JahreHerr Iwanow, Alexander 23.06. 77 Jahre

    SieversdorfFrau Peter, Irmgard 11.06. 70 JahreHerr Hegermann, Günter 13.06. 71 JahreHerr Heinrich, Gustav 14.06. 81 JahreFrau Pein, Hildegard 25.06. 70 JahreFrau Ullrich, Brigitte 25.06. 79 JahreHerr Braun, Günther 26.06. 70 JahreHerr Bergemann, Karl 28.06. 70 JahreFrau Neumann, Erna 28.06. 76 JahreFrau Hundertmark, Eva 29.06. 73 Jahre

    StüdenitzFrau Vick, Ruth 05.06. 75 JahreFrau Gyger, Erika 13.06. 83 JahreHerr Przyrodek, Erwin 15.06. 72 JahreFrau König, Anni 18.06. 84 JahreFrau Kraatz, Charlotte 26.06. 79 Jahre

    SchönermarkHerr Schumacher, Dietrich 23.06. 73 Jahre

    LohmHerr Mießner, Heinz 01.06. 75 JahreFrau Pauluhn, Klara 05.06. 70 JahreFrau Gensch, Charlotte 21.06. 77 JahreFrau Schröter, Anni 22.06. 81 Jahre

    ZernitzHerr Blumenthal, Heinz 06.06. 73 JahreHerr Krüger, Otto 14.06. 88 JahreFrau Kloos, Inge 28.06. 74 Jahre

    Zernitz-BahnhofFrau Skorochod, Christa 12.06. 73 Jahre

  • 1. Juni 200720 Neustadt (Dosse)

    Waltraud und Horst Schönemannaus

    BreddinHavelberger Straße 113

    am 8. Juni goldene Hochzeit

    Helga und Heinz Zanderaus

    DreetzGartenstraße 18

    am 21. Juni goldene Hochzeit

    Ursula und Horst Wittaus

    Neustadt (Dosse)Prinz-von-Homburg-Straße 37

    am 26. Juni 2007 goldene Hochzeit

    EhejubiläenHelga und Alfred Boywitt

    ausNeustadt (Dosse)

    Kampehl 3am 7. Juni 2007 goldene Hochzeit

    Christa und Herbert Geßweinaus

    Zernitz-LohmLohmer Dorfstraße 2

    am 7. Juni 2007 goldene Hochzeit

    Gerda und Alfred Peinaus

    Sieversdorf-HohenofenDorfstraße 10

    am 20. Juni 2007 diamantene Hochzeit

    Seinen 90. Geburtstag feierte Willi Meyer ausNeustadt. Die Bürgermeisterin, Frau Ehrlich undFrau Winter, Amt Neustadt (Dosse) gratuliertenrecht herzlich.

    Zum 85. Geburtstag von Frau Margarete Blocksaus Neustadt gratulierte die Bürgermeisterin

    80 Jahre wurde Erika Schulz aus Neustadt. DieBürgermeisterin, Frau Ehrlich, gratulierte rechtherzlich

    Seinen 85. Geburtstag feierte Heinz Schmidt ausNeustadt. Die Glückwünsche überbrachte dieBürgermeisterin

    zum 80. Geburtstag von Carola Erdmann ausNeustadt gratulierte die Bürgermeisterin, FrauEhrlich.

    Emil Kort aus Neustadt feierte seinen 80. Geburts-tag. Die Glückwünsche überbrachte die Bürger-meisterin.

    Der Ortsbürgermeister, Herr Bleick, überbrachteGlückwünsche zum 70. Geburtstag an Frau Bri-gitte Landsmann aus Plänitz.

  • 1. Juni 2007 21Neustadt (Dosse)

    Hermann Müller aus Lohm feierte seinen 85. Ge-burtstag. Herr Kusserow, Bürgermeister, gratulier-te recht herzlich.

    Horst Anwand aus Plänitz feierte seinen 75. Ge-burtstag. Der Ortsbürgermeister gratulierte rechtherzlich.

    Zum 80. Geburtstag von Frau Edith Graßmannaus Breddin gratulierte der Bürgermeister, HerrNeumann, recht herzlich.

    Achim Schumacher aus Lohm feierte seinen 75.Geburtstag. Herr Kusserow, Bürgermeister, über-brachte die herzlichsten Glückwünsche.

    Zum 70. Geburtstag von Erika Pahl aus Zernitzüberbrachte der Bürgermeister, Herr Kusserow,die herzlichsten Glückwünsche

    Martin Schröder aus Goldbeck feierte seinen 85.Geburtstag. Die Glückwünsche überbrachte derBürgermeister, Herr Kusserow

  • 1. Juni 200722 Neustadt (Dosse)

  • 1. Juni 2007 23Neustadt (Dosse)

    Anfang Juni ist es wieder soweit,das mittlerweile zur Tradition ge-wordene Dorffest der GemeindeSieversdorf-Hohenofen findet aufdem Sportplatzgelände in Sievers-dorf statt. Auch dieses mal erwar-tet die Besucher von Freitag bisSamstag ein abwechslungsreichesProgramm. Den Auftakt bildet am1. Juni um 18.30 Uhr die Eröff-nung durch den Bürgermeister derGemeinde unter musikalischer Be-gleitung des Posaunenchors Siev-ersdorf. Achtung, dann ist auchwieder Hexenflugtag. In den letz-ten Jahren kochten die Hexen, dar-gestellt von den Sieversdorfer Ulk-nudeln, auch noch ihr eigenesSüppchen und überraschten da-

    Für Jung und Alt – Spaß auf dem Dorffestder Gemeinde Sieversdorf-Hohenofen

    mit die Anwesenden. Wir sind ge-spannt, was diesmal gereicht wird.Richtig zur Sache geht es dann amSamstag und Sonntag. Während amSamstag die Sieversdorfer Fußball-mannschaften ihre regulären Spieleabhalten (der Aufsteiger in die Kreis-liga lässt grüßen !), erfreut ab 13.00Uhr die Filmtierschule Harsch mit ih-ren nicht alltäglichen „Dorftieren“die Gäste. Für alle gibt es danachverschiedene lustige Wettkämpfe,bei denen es auch etwas zu gewin-nen gibt. Hier gilt nur: dabei sein istalles und mitmachen zählt.Ab 16.00 Uhr gibt es eine Kinder-disco mit spielerischen Einlagen. AlleKinder sind hierzu eingeladen. Dis-co gibt es auch für alle anderen am

    Freitag und am Samstag jeweils ab20.00 Uhr mit Musik für Junge undjung gebliebene immer bis zum Ab-winken.Am Sonntag findet ab 11.00 Uhr imFestzelt ein Gottesdienst statt. Neh-men sie ruhig einmal daran teil, ver-steht es doch der Pfarrer mit seinerArt den morgendlichen Kater zu ver-treiben. Sollte das nicht wirken, sorgtunmittelbar danach der Frühschop-pen mit Blasmusik dafür. Am Sonn-tagnachmittag erwartet dann die Be-sucher nach einer Modenschau undden Darbietungen der Kinderballett-Schule aus Großderschau ab 15.30Uhr der obligate Stammtisch. Alt-vordere aus Sieversdorf, dargestelltvon den Ulknudeln, haben nichts

    weiter im Sinn, als das Leben desletzten Jahres in den Orten derUmgebung und der Gemeinde Re-vue passieren zu lassen. Alle sindgespannt was es an neuem Altenzu erfahren gibt. Zu guter Letztwird der weit über Sieversdorf hin-aus bekannte Wettkampf imGummihuhnweitwurf ausgetra-gen. Es geht dabei um das Gol-dene Huhn und einen Platz in derewigen Bestenliste. Bleibt zu er-wähnen das die Besucher an ei-nem Bilderrätsel teilnehmen kön-nen. Die drei besten Rater erhal-ten einen Preis. Für Essen undTrinken ist an allen drei Tagenreichlich gesorgt. Also nichts wieauf nach Sieversdorf.

  • 1. Juni 200724 Neustadt (Dosse)