1 Arbeitsmarkt DFT-Workshop Organisation, Steuerung und Wirkungen der Dienstleistungen nach dem SGB...

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1 Arbeitsmarkt DFT-Workshop Organisation, Steuerung und Wirkungen der Dienstleistungen nach dem SGB II 77. Deutscher Fürsorgetag in Düsseldorf 04. Mai 2006 www.bmas.bund.de Beitrag von Dr. Rolf Schmachtenberg, Bundesministerium Arbeit und Soziales Leiter der Unterabteilung II b, Arbeitsförderung, Arbeitslosenversicherung und Arbeitslosenstatistik

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Arbeitsmarkt

DFT-Workshop

Organisation, Steuerung und Wirkungen der Dienstleistungen

nach dem SGB II

77. Deutscher Fürsorgetag in Düsseldorf 04. Mai 2006

www.bmas.bund.deBeitrag von Dr. Rolf Schmachtenberg, Bundesministerium Arbeit und SozialesLeiter der Unterabteilung II b, Arbeitsförderung, Arbeitslosenversicherung und Arbeitslosenstatistik

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Gliederung des Vortrages

I. Zusammenführung ist eine Systemreform

II. Daten und Fakten

III. Zwischenbilanz nach dem 1. Jahr

IV. Aktuelle Agenda

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Arbeitslosenhilfe

Sozialhilfe für

Erwerbsfähige

Grundsicherung

für

Arbeitsuchende

(ALG II)

Wohngeld

Kinderzuschlag im Bundeskindergeldgesetz eingeführt

I. Zusammenführung ist eine Systemreform 1. Leistungen

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Finanzierung gemischt

I. Zusammenführung ist eine Systemreform 2. Verwaltungstypen

Nebeneinander von 2 Grundtypen der Organisation mit unterschiedlichen Steuerungsmöglichkeiten seitens des Bundes

356 Arbeitsgemeinschaften/

JobcenterArbeitsteilige Zusammen- arbeit zwischen BA und Kommunen in Arbeits- gemeinschaften

19 getrennte

AufgabenwahrnehmungGetrennte Zusammenarbeit zwischen BA und Kommunen

69Kommunale Trägerschaft

- Option –69 zugelassene kommunale

Träger übernehmen alle Aufgaben

(auch die Aufgaben der Agenturen für Arbeit)

Wettbewerb zwischen den verschiedenen Organisations-

formen

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ALG I und ALG II

eigentumsgeschützt für SV-pflichtige Erwerbstätige für relativ kurze Zeiten der Arbeitslosigkeit im SV-System

aktivierend bedürftigkeitsabhängig für alle Erwerbsfähigen auch für lange Zeiten der Arbeitslosigkeit im SV-System

ALG I: System aus Beitragsfinanzierung

ALG II: System aus Steuerfinanzierung

I. Zusammenführung ist eine Systemreform 3. Zwei Stufen-System der Absicherung und Förderung für Erwerbsfähige

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II. Daten und Fakten zum SGB II 1. Fallzahlen

0

1.000.000

2.000.000

3.000.000

4.000.000

5.000.000

6.000.000

7.000.000

8.000.000

Betroffener Personenkreis (Stand April 2006)

Deutschland 3.918.661 7.062.876 5.208.145 2.984.596 1.080.004 334.904 1.065.678 630.632 1.854.731 1.788.367

BG Personen eHbarbeitslos gemeldete

eHbeHb unter 25

arbeitslos gemeldete

eHb unter 25eHb über 50

arbeitslos gemeldete

eHb über 50neHb

neHb unter 15

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II. Daten und Fakten zum SGB II

2. Zu- und Abgänge

Zugänge eHb in Arbeitslosigkeit 256.746 (April 2006)

73.847

32.451

142.293

Erwerbstätigkeit Ausbildung/Qualifizierung Nichterwerbstätigkeit

Abgänge eHb aus Arbeitslosigkeit 274.840 (April 2006)

98.206

51.579

87.579

Erwerbstätigkeit Ausbildung/Qualifizierung Nichterwerbstätigkeit

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II. Daten und Fakten zum SGB II

3. Förderung

In 2005 traten 1,68 Mio. eHb in Maßnahme der aktiven Arbeitsmarktpolitik ein (ohne PSA, Reha, BB und einmalige Leistungen) Knapp die Hälfte aller Eintritte in 2005 in Maßnahmen zur Verbesserung der Chancen auf dem 1. Arbeitsmarkt

Teilnehmer an Eingliederungsleistungen (gesamt 2005)

65.104,0

410.884,0

60.813,0

633.938,0

60.594,0

132.307,020.097,0

Berufliche Weiterbildung

Trainingsmaßnahmen bzw. Maßnahme zur Eignungfeststellung

Eingliederungszuschüsse

Einstiegsgeld

Arbeitsgelegenheiten § 16 (3) SGB II

Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen

Sonstige weitere Leistungen (§16 (2) SGB II)

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4. Förderung Jugendlicher unter 25II. Daten und Fakten zum SGB II zum SGB II

In 2005 traten insgesamt 368.700 eHb U 25 in eine Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung ein

49,8% der Eintritte Jugendlicher in Maßnahmen deren Ziel es ist, die Chancen auf dem 1. Arbeitsmarkt zu verbessern in 2005.

Seit Jahresbeginn traten rund 42,8 % der geförderten Jugendlichen in Arbeitsgelegenheiten ein.

Teilnehmer unter 25 an Eingliederungsmaßnahmen (gesamt 2005)

16.960

118.210

10.892

157.959

13.035

1.950

Berufliche WeiterbildungTrainingsmaßnahmen bzw. Maßnahme zur EignungfeststellungEingliederungszuschüsseEinstiegsgeld

Arbeitsgelegenheiten § 16 (3) SGB IIArbeitsbeschaffungsmaßnahmen

Für Maßnahmen der Berufberatung, REHA und PSA liegen keine SGB II-Daten vor; daher wird nicht das tatsächliche Förderervolumen abgebildet.

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II. Daten und Fakten zum SGB II 5. Kosten

4,0

18,8

6,2

Div. 0,6Div. 0,60,2

KdU 12,1 KdU 12,4

Alg IIohne KdU

24,4

Alg IIohne KdU

25,0

Eingl. 6,8Eingl. 3,6

6,9

0,71,1

Verw. 3,5

Verw. 3,11,2

0,0

5,0

10,0

15,0

20,0

25,0

30,0

35,0

40,0

45,0

50,0

Ist 2004 Ist 2005 Plan 2006

in M

rd.

EU

R

SH Verw.

SH HzA

SH Krankenhilfe

SH

Alhi Eingl. &Verw 2002

Alhi

WoG

Eingl. Länder

Div. Verw. undEingl. kommunal

Sozialhilfe(Kommunen)10,0

Arbeitslosenhilfeund WoG(Bund und BA)27,0

WoG u. Eingl. (Länder) 2,2

Bund 35,1

Kommunen9,2

Bund

38

,3K

om

munen

9,3

Altes System Grundsicherung für Arbeitsuchende

39,2 44,347,6

Gesamtausgaben:

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II. Daten und Fakten zum SGB II 6. Personal

Personalstruktur ARGEn (Stand April 2006)Insgesamt 50.041 Beschäftigte in Vollzeit

112= 0,2%

1235= 2,5%2779= 5,6%

16992= 34%

9351= 18,7%

19572= 39,1%

Personal BA Befristet Beschäftigte Personal Kommunen

Amtshilfe Beauftragung Dritter Arbeitnehmerüberlassung

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III. Zwischenbilanz nach 1. Jahr

Umstellung weitgehend gelungen = Beseitigung des Nebeneinanders von 2 Fürsorgesystemen

Enorme Aufbauleistung in kurzer Zeit : 1. Zusammenführen der Verwaltungskompetenz von BA und

Kommunen in 356 ARGEn mit 50.041 Beschäftigten2. Errichtung von eigenständiger Organisationseinheiten in 69

zugelassenen kommunalen Trägern zur Umsetzung des SGB II

Leistung konnte rechtzeitig gewährt werden

Dezentrale Umsetzung – neue Steuerungslogik

Ziel einer Entlastung der kommunalen Ebene übertroffen

Voraussetzung für intensive Einzelfallbetreuung geschaffen (Betreuungsschlüssel)

Umstellung weitgehend gelungen = Beseitigung des Nebeneinanders von 2 Fürsorgesystemen

Enorme Aufbauleistung in kurzer Zeit : 1. Zusammenführen der Verwaltungskompetenz von BA und

Kommunen in 356 ARGEn mit 50.041 Beschäftigten2. Errichtung von eigenständiger Organisationseinheiten in 69

zugelassenen kommunalen Trägern zur Umsetzung des SGB II

Leistung konnte rechtzeitig gewährt werden

Dezentrale Umsetzung – neue Steuerungslogik

Ziel einer Entlastung der kommunalen Ebene übertroffen

Voraussetzung für intensive Einzelfallbetreuung geschaffen (Betreuungsschlüssel)

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IV. Aktuelle Agenda 1. Rechtliche Optimierung (1)

Weiterentwicklung des SGBII• entsprechend Koalitionsvertrag:

Gesetz zur Änderung des SGBII u. anderer Gesetze:• Schließung von Regelungslücken u. a. :

– EU-Ausländer zum 01.04.06– Auszug von U25 zum 01.04.06– U25- Einbeziehung in BG zum 01.07.06 (80% der Regelleistung)– Übernahme der Mietkaution als Darlehen zum 01.04.06– Übernahme von Mietschulden für eHb zum 01.04.06– Einführung der dinglichen Sicherung von Ansprüchen der Leistungsträger

zum 01.04.06• Anpassung der Regelleistung Ost an West zum 01.07.06• Absenkung der Rentenversicherungsbeiträge/ Vermeidung

Doppelbeitragszahlungen zum 01.01.07

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IV. Aktuelle Agenda 2. Rechtliche Optimierung (2)

Aktuelles Gesetzesvorhaben

SGB II-Optimierungsgesetz

• Verbesserung des Leistungsrechts– Neufassung des Begriffs der Bedarfsgemeinschaften bei nicht-eheähnlichen Partnerschaften;

insbesondere: Gleichgeschlechtliche Partner, die in einer Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft leben sollen den eheähnlichen Gemeinschaften gleichgestellt werden

– Leistungsbezieher nach dem BAföG/ Berufsausbildungshilfe sollen einen Wohnkostenzuschuss erhalten können, wenn der Bedarf nicht gedeckt ist

– ARGEn haben die Zuständigkeit für Berufsberatung, Ausbildungsstellen- und Arbeitsvermittlung und Aufstockern, die nach SGB II und III Leistungen beziehen

– Ein Teil des Pflegegeld für die Betreuung/Erziehung fremder Kinder soll in Abhängigkeit von der Kinderanzahl, für den erzieherischen Einsatz frei bleiben

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IV. Aktuelle Agenda 2. Rechtliche Optimierung (3)

SGB II-Optimierungsgesetz

• Verbesserung der Verwaltungspraxis– Krankenkassen sollen beim Verfahren über die Feststellung der Erwerbsfähigkeit von Antragsstellern,

in Zweifelsfällen über eine Einigungsstelle beteiligt werden– Zuständigkeit für Ordnungswidrigkeiten soll bei ARGEn und BA liegen– Klarstellung Aufsicht über die ARGEn

• Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs– Sofortangebote zur Aufnahme einer Beschäftigung oder Qualifizierung bei Erstantrag– Einrichtung eines Außendienst auf Ebene der ARGEn, für die Erkennung von Leistungsmissbrauch – Vereinfachung der Regelungen zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch

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Gesetzliche Grundlagen der Zielsteuerung SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende

Steuerfinanzierte LeistungZielsteuerung des Bundes soweit BA Träger der Leistung (§ 6 Abs. 1 Nr. 1)Flankierende Leistungen erbringt kommunaler Träger (§ 16 Abs. 2)Verwaltungsvereinbarungen bezüglich Mittelbereitstellung soweit Kommunen (zkT) Träger der Leistung (§ 6 Abs. 1 Nr. 2)

SGB III – Arbeitsförderung

Beitragsfinanzierte LeistungZielsteuerung durch den Verwaltungsrat der BA (Einflussnahme des Bundes)BA-interne Zielsteuerung

IV. Aktuelle Agenda 3. Zielsteuerung bei den Arbeitsgemeinschaften (1)

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Ziel: Stärkung der Handlungsfähigkeit der Arbeitsgemeinschaften

Deshalb: Erweiterung der Kompetenzen der Geschäftsführung der

Arbeitsgemeinschaften und Stärkung der dezentralen Verantwortung

Trennung zwischen Gewährleistungs- und Umsetzungsverantwortung

Ziel: Stärkung der Handlungsfähigkeit der Arbeitsgemeinschaften

Deshalb: Erweiterung der Kompetenzen der Geschäftsführung der

Arbeitsgemeinschaften und Stärkung der dezentralen Verantwortung

Trennung zwischen Gewährleistungs- und Umsetzungsverantwortung

Neue Steuerungslogik

Rahmenvereinbarung vom 1. August 2005

Zusammenarbeit der Träger der Grundsicherung in den ARGEn

IV. Aktuelle Agenda 3. Zielsteuerung bei den Arbeitsgemeinschaften (2)

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Rahmenvereinbarung vom 1. August 2005

Zusammenarbeit der Träger der Grundsicherung in den ARGEn zur

Stärkung der Handlungsfähigkeit der ARGEn

Zielvereinbarung

mit 5 bundesweiten

quantifizierten Zielen

Controlling (inkl.

Benchmarking)

zur externen

und internen Steuerung

Mindeststandards

zur Erbringung von

Leistungen

nach dem SGB II

IV. Aktuelle Agenda 3. Zielsteuerung bei den Arbeitsgemeinschaften (3)

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Zielindikatoren und Richtgrößen in der Zielvereinbarung in 2006

– Verringerung der Hilfebedürftigkeit

Zielindikator: Passive Leistungen → soll um 2,5% reduziert werden

– Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit

Zielindikator: Integration → Steigerung der Integrationsquote um 15%

– Verbesserung der Eingliederung unter 25-jähriger

Zielindikator: Integration U25→ Steigerung der Integrationsquote um 10%

– Sicherung Lebensunterhalt

Zielindikator: Dauer Antragsstellung bis zur Entscheidung– Steigerung von Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit

Kosten je Integration

Termine: bis 05.Mai 2006 sollen die ARGEn die vereinbarten Zielwerte der BA mitteilen ab 05.Mai 2006 Eingang der Daten und Verarbeitung

IV. Aktuelle Agenda 3. Zielsteuerung bei den Arbeitsgemeinschaften (4)

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Bei Anerkennung von bundesweiter Zielvereinbarung, Mindeststandards und Controlling durch ARGEn:

Abschluss öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Übertragung der Bewirtschaftung von Bundesmitteln auf die ARGEn

Übertragung von Direktionsbefugnisse für das Personal auf den Geschäftsführer der ARGE

Entscheidungsbefugnisse der Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft vergrößert

Bei Anerkennung von bundesweiter Zielvereinbarung, Mindeststandards und Controlling durch ARGEn:

Abschluss öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Übertragung der Bewirtschaftung von Bundesmitteln auf die ARGEn

Übertragung von Direktionsbefugnisse für das Personal auf den Geschäftsführer der ARGE

Entscheidungsbefugnisse der Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft vergrößert

IV. Aktuelle Agenda 3. Zielsteuerung bei den Arbeitsgemeinschaften (5)

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Klärung der Mehrheitsverhältnisse in der Trägerversammlung durch

Angebot der BA an die kommunalen Trägern, das entscheidende Stimmrecht in der Trägerversammlung wahrzunehmen.

Übernahme des entscheidende Stimmrechts durch Agentur für Arbeit

Fortführung der bisherigen vertraglichen Regelungen

Klärung der Mehrheitsverhältnisse in der Trägerversammlung durch

Angebot der BA an die kommunalen Trägern, das entscheidende Stimmrecht in der Trägerversammlung wahrzunehmen.

Übernahme des entscheidende Stimmrechts durch Agentur für Arbeit

Fortführung der bisherigen vertraglichen Regelungen

IV. Aktuelle Agenda 3. Zielsteuerung bei den Arbeitsgemeinschaften (6)

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