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Herausgeberin: Die Bürgermeisterin der Stadt Witten, 58452 Witten Das Amtsblatt erscheint bei Bedarf und ist während der Öffnungszeiten der Bürgerberatung im Rathaus, Marktstraße 2, Zimmer 1 kostenlos erhältlich. Für eine pauschale Kostenerstattung in Höhe von 30,- Euro wird es regelmäßig zugesandt. Das Amtsblatt ist als pdf-Datei auf den Seiten der Stadt Witten unter www.witten.de abrufbar. 18.09.2014. Jahrgang ° 3 ° Nr. 19 Inhalt: 1. Bebauungsplan Nr. 224 „Zwischen Kälberweg und Salinger Feld“ - Satzungsbeschluss....................................................................................................... 2 2. Öffentliche Zustellung eines Gewerbesteuerbescheids .................................................. 5 3. Einladung zur 2. Sitzung des Rates der Stadt Witten am 22.09.2014, 16 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses ..................................................................................... 6

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Herausgeberin: Die Bürgermeisterin der Stadt Witten, 58452 Witten Das Amtsblatt erscheint bei Bedarf und ist während der Öffnungszeiten der Bürgerberatung im Rathaus, Marktstraße 2, Zimmer 1 kostenlos erhältlich. Für eine pauschale Kostenerstattung in Höhe von 30,- Euro wird es regelmäßig zugesandt. Das Amtsblatt ist als pdf-Datei auf den Seiten der Stadt Witten unter www.witten.de abrufbar.

18.09.2014. Jahrgang ° 3 ° Nr. 19

Inhalt:

1. Bebauungsplan Nr. 224 „Zwischen Kälberweg und Salinger Feld“ - Satzungsbeschluss ....................................................................................................... 2

2. Öffentliche Zustellung eines Gewerbesteuerbescheids .................................................. 5

3. Einladung zur 2. Sitzung des Rates der Stadt Witten am 22.09.2014, 16 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses ..................................................................................... 6

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Bebauungsplan Nr. 224 „Zwischen Kälberweg und Salinger Feld“- Satzungsbeschluss

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 224 „Zwischen Kälberweg und Salinger Feld“ liegt im Norden von Witten-Annen. Er grenzt auf seiner Südseite an den bestehenden Gewerbepark an der Stockumer Straße. Die östliche Grenze wird durch den dort verlaufenden Grotenbach gebildet, der zur Straße Salinger Feld fließt, welche daran anschließend die nördliche Grenze des Geltungsbereiches bildet. Von der Südwestecke dieser Straße bis zum Sportzentrum des SU Annen verläuft die westliche Grenze des Geltungsbereiches.

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Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Grundlagen für eine ergänzende Gewerbefläche von ca. einem ha Größe schaffen. Für die Erschließung dieser Gewerbefläche ist eine öffentliche Stichstraße in Verlängerung der Südachse der bestehenden Straße Salinger Feld in den zeichnerischen Festsetzungen enthalten. Die weiteren Planungsziele bestehen aus einer planungsrechtlichen Sicherung einer Fuß- und Radwegverbindung zwischen der Straße Salinger Feld und dem Kälberweg und eines geplanten Regenrückhaltbeckens, welches den Zulauf in den angrenzenden Grotenbach begrenzen soll. Die bestehenden Leitungstrassen vor Ort verlaufender Versorgungsleitungen werden planungsrechtlich gesichert. Der Rat der Stadt Witten hat am 25.03.2014 folgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt über die Anregungen gemäß Anlage 4 der Vorlage Nr. 0904/V 15. Er begründet den Bebauungsplan Nr. 224 „Zwischen Kälberweg und Salinger Feld“ (in der Fassung vom 17.10.2013) gemäß Anlage 5 der Vorlage Nr. 0904/V 15 und beschließt den Plan in der Fassung vom 06.09.2013 als Satzung.“ Rechtsgrundlage: § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBL.I S. 2414) und §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023). Bekanntmachungsanordnung: Der vorstehende Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Hinweise:

1. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch

Festsetzungen des Bebauungsplans oder seine Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

2. Gemäß § 215 BauGB werden unbeachtlich

a) eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

b) eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über

das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

c) nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist. Diese Regelung gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtlich sind.

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3. Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften nach § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land

Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW. S. 666/SGV. NW. 2023) in der derzeit gültigen Fassung kann nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c) die Bürgermeisterin hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Witten vorher gerügt und dabei sind die

verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

4. Nach § 10 Abs. 3 BauGB können der Bebauungsplan Nr. 224 „Zwischen Kälberweg und Salinger Feld“, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung gem. § 10 Abs. 4 BauGB ab sofort im Gebäude Annenstraße 113, Zimmer 106, zu den Öffnungszeiten des Planungsamts eingesehen werden.

Witten, den 11.09.2014 Bürgermeisterin Leidemann

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Öffentliche Zustellung eines Gewerbesteuerbescheids

Der Gewerbesteuerbescheid vom 08.09.2014, Kassenzeichen: 090 10170597 Aktenzeichen FA 5348/5153/2012 an Tanja Lohr, zuletzt wohnhaft Vossegge 22, 58456 Witten zurzeit unbekannten Aufenthaltes wird hiermit gemäß § 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV.NRW. S. 94) – in der zurzeit geltenden Fassung – öffentlich zugestellt. Wegen des unbekannten Aufenthaltes der o.g. Person war die Zustellung des Bescheides durch die Post gem. § 3 LZG NRW nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gem. § 10 LZG NRW durchzuführen. Durch die öffentliche Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Der Bescheid kann von der o.g. Person oder von einem von ihm Bevollmächtigten bei der Stadt Witten (Dezernat 2, Abteilung Steuern, Markstraße 16, 58452 Witten) abgeholt oder eingesehen werden. Auskunft zur Sache erteilt Frau Volk unter der Telefonnummer: 02302 / 581 2215. Im Auftrage Gellrich

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Einladung zur 2. Sitzung des Rates der Stadt Witten am 22.09.2014, 16 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses

T A G E S O R D N U N G

Öffentliche Sitzung:

1. Berichte der Bürgermeisterin 2. Haushaltssanierungsplan 2014 3. Einbringung des Haushaltes und des Sanierungsplans 2015 4. Bebauungsplan Nr. 100 A "Stadtteilzentrum Annen, nördlich der Annenstraße", 1. Änderung

- Abwägung

- Satzungsbeschluss 5. Bebauungsplan Nr. 244 "Stadtteilzentrum Annen"

- Abwägungsbeschlüsse - Satzungsbeschluss

6. Bebauungsplan Nr. 245 "Einzelhandelszentrum Hörder Straße"

- Abwägung - Satzungsbeschluss

7. Integriertes Handlungskonzept für die Wittener Innenstadt Ergänzung des Integrierten Handlungskonzeptes Innenstadt

8. Ausbauplanung "Am Hang", Ausführungsbeschluss

9. Verkaufsoffene Sonntage 2015 10. Elfte Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Witten 10.1. Änderung der Hauptsatzung Stadt Witten zu § 5

-Antrag der Fraktion Die Linke vom 26.08.2014- 10.2. Änderung der Hauptsatzung Stadt Witten zu § 2

-Antrag der Fraktion Die Linke vom 26.08.2014- 11. Teilnahme an der Kampagne "Fairtrade Towns" 12. Beschluss über die Gültigkeit der Wahlen zur Vertretung der Stadt Witten sowie zum

Integrationsrat der Stadt Witten vom 25.05.2014 13. Siedlungsgesellschaft Witten mbH,

Jahresabschluss 2013 14. ewmr - Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH,

Jahresabschluss 2013 15. Förder- und Entwicklungsgesellschaft Witten mbH,

Jahresabschluss 2013

16. Haus Herbede Betriebs GmbH, Jahresabschluss 2013

17. Wabe - Wittener Gesellschaft für Arbeit und Beschäftigungsförderung mbH; Jahresabschluss 2013

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18. Jahresabschluss ESW Entwässerung Stadt Witten 2013

19. Energie und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH / Stadtwerke Witten GmbH- mittelbare Beteiligung an der rku.it GmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages

20. EKV- Einkaufgemeinschaft Kommunaler Verwaltungen e.G; Erwerb eines Genossenschaftsanteils

21. Bericht über die örtliche Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2011 der Stadt Witten

22. Bericht über die örtliche Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2012 der Stadt Witten 23. Jahresabschluss 2013 Stadt Witten 24. Richtlinien der Stadt Witten für die Zuwendungen an die Fraktionen und Einzelvertreter im Rat 25. WLAN-Hotspot

-Antrag der Fraktion WBG vom 25.07.2014-

26. Verlängerung der bergrechtlichen Aufsuchungserlaubnis der RWTH Aachen - Stellungnahme der Stadt Witten -Antrag der Fraktion Die Linke vom 28.08.2014-

27. Veränderungen in Ausschüssen und Gremien 27.1. Mitarbeit der Seniorenvertretung Witten in Ausschüssen des Rates

- Antrag der Seniorenvertretung Witten vom 08.08.2014 - 27.2. Beratende Mitgliedschaft gem. § 58 Abs. 1 GO im HFA

- Antrag von RM Achim Czylwick vom 28.08.2014 (per Mail) - 27.3. Umbesetzung im Verkehrsausschuss

- Antrag der Fraktion WBG vom 21.08.2014 -

27.4. Wahl sachkundiger Bürger für den ASU - Antrag der Fraktion Piraten vom 26.08.2014 -

27.5. Wahl sachkundiger Bürger für den ASU, Ausschuss für Arbeit..., Ausschuss für Soziales..., Ausschuss für Verkehr, Sportausschuss als Stellvertreter -Antrag der Fraktion bürgerforum vom 01.09.2014-

27.6. Veränderung im Ausschuss -Antrag der SPD Fraktion vom 02.09.2014-

27.7. Veränderungen in Ausschüssen -Anträge der Fraktion WITTEN DIREKT vom 09.09.2014-

27.8.

.

Nachberufung einer stv. sachkundigen Bürgerin

-Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.09.2014-

Nichtöffentliche Sitzung:

28. Stadtwerke Witten GmbH/ ewmr-Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH, Geschäftsführungsangelegenheiten

29. Siedlungsgesellschaft Witten mbH,

Geschäftsführungsangelegenheiten 29.1 Ehrungen verdienter Persönlichkeiten

30. Berichte der Bürgermeisterin

Leidemann Bürgermeisterin