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Die “Bildungsprämie”: Ziele und Anforderungen in der BeratungInformationsveranstaltungBerlin, DIHK, 21. Okt. 2008Eckart Lilienthal, Ref. 321: Lebenslanges Lernen

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Inhalt

Inhalt

1. „Bildungsprämie“ – Das Modell

2. Die Prämienberatung – Bedeutung im Modell

3. Beratungspraxis, Antragstellung

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Inhalt

1. „Bildungsprämie“ – Das Modell

2. Die Prämienberatung – Bedeutung im Modell

3. Antragstellung, Beratungspraxis

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• Notwendigkeit zur Ausweitung Lebenslangen Lernens: Globalisierung, technologischer und demografischer Wandel

• International: D unterdurchschnittliche Beteiligung, dabei insb.–KMU –Ältere (zu früh zu starker Rückgang)–Geringqualifizierte

• Finanzierung: für 28% Nicht-Teilnehmer relevant• Mangel an Finanzierungsinstrumenten für individuelle berufliche

Weiterbildung von Arbeitnehmern–keine Förderung der öffentlichen Hand (außer EStG)–keine Angebote privater Finanz-Dienstleister

Grundlagen

„Bildungsprämie“ – Das Modell

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Zielsetzungen für die Bildungsprämie• Mobilisierung:• Mentalitätswechsel: Bildung als Investition

KEIN Instrument für Eingliederung, Nachholen von Abschlüssen, Grundbildung

ERGÄNZUNG von Bildungsfinanzierung der Unternehmen und der BA (SGB), nicht Ersatz

Mobilisierung von Arbeitnehmer/innen! „Von der theoretischen Zustimmung zur realen Aktivität!“ / „Anschub“

Expertengutachten Juni 2006 – Januar 2007 Statt Ansparanreiz dreigliedriger Modellentwurf

„Bildungsprämie“ – Das Modell

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Komponente A: Entnahme aus VermBG• vorzeitige Entnahme für Weiterbildungszwecke, ohne das Zulage gestrichen wird

Komponente B: Prämiengutschein

• Niedrige Einkommensgruppen (wie VermBG) erhalten max. 154€ als 50% Zuschuss für Teilnahmenentgelte NEU: Keine Bagatellgrenze von 30€

• Akkumulierter Betrag von 308€

• Finanzierung aus ESF-Mitteln

Komponente C: Weiterbildungsdarlehen• analog KfW-Studienkrediten, ohne individuelle Bonitätsprüfung, ohne Einkommensobergrenze,• auch für kostenintensivere Maßnahmen und indirekte Kosten

„Bildungsprämie“ – Das Modell

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Zusammenfassung: Das Finanzierungsmodell „vorher“

DarlehenVermBGEinkommen, Vermögen

WeiterbildungsprämieSteuerliche Regelungen

Eigenfinanzierung:Diese kann aus den Säulen der Weiterbildungsfinanzierung entnommen werden, aber auch aus dem eigenen Einkommen und Vermögen.

Staatliche Finanzierung:Diese kann bei erfolgter Eigenbeteiligung in Anspruch genommen werden. Ziel ist die Mobilisierung für Weiterbildung.

„Bildungsprämie“ – Das Modell

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DarlehenVermBGEinkommen, Vermögen

WeiterbildungsprämieSteuerliche Regelungen

Eigenfinanzierung:Diese kann aus den Säulen der Weiterbildungsfinanzierung entnommen werden, aber auch aus dem eigenen Einkommen und Vermögen.

Staatliche Finanzierung:Diese kann bei erfolgter Eigenbeteiligung in Anspruch genommen werden. Ziel ist die Mobilisierung für Weiterbildung.

Zusammenfassung: Das Finanzierungsmodell „nachher“

Kostenteilung

„Bildungsprämie“ – Das Modell

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Kostenteilung im Weiterbildungssparen:

Nutzerseitige Verwendung

Weiterbildungskosten

Prämie max. 154 €50% der Gebühren

Eigenbeteiligung in gleicher Höhe

308

€weitere Eigenbeteiligung für

Entgelte >308 €

Entnahme VermBG, Darlehen

„Bildungsprämie“ – Das Modell

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Inhalt

1. „Bildungsprämie“ – Das Modell

2. Die Prämienberatung – Bedeutung im Modell

3. Antragstellung, Beratungspraxis

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2. Obligatorische Beratung zur Bildungsprämie: „Prämienberatung“Funktionen im Modell „Bildungsprämie“:a) Beratungsstelle vor Ort• flächendeckende Ausgabe und (Teil-) Abwicklung

• Information über Bildungsangebote / Transparenz des Bildungsmarktes,

• Bestätigung der Relevanz des Bildungszieles für Beschäftigungsfähigkeit,

• Klärung der Angebotsqualität und anderer Angebotsmerkmale,

• Orientierung über die Finanzierungsoptionen.

Standardverfahren, Kontrollen und Sanktionen sichern neutrale Beratung

b) Bundesweite Hotline (0800 – BMBF 000)• bundesweit einheitlicher Zugang • Vorklärung: Bedingungen, notwendige Unterlagen• Lotsenfunktion: Führt zur nächsten Beratungsstelle

„Bildungsprämie“ – Die Beratung

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Beratungsstelle: Schlüssel für Modellerfolg!

Beratung sorgt für sinnvollen Einsatz der öffentlichen und privaten Mittel, regelkonform UND unbürokratisch

• ABER: Stark fokussierter Beratungsauftrag! „Prämienberatung“ < LLL-BeratungErfahrungen NRW: 30 min. reichen aus

Voraussetzung: Etablierte Beratungsstellen mit kompetenten BeraterInnen

Zusätzlich: Spezifische Kenntnisse über Modell, Beratungsablauf, IT-System

„Bildungsprämie“ – Die Beratung

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Inhalt

1. „Bildungsprämie“ – Das Modell

2. Die Prämienberatung – Bedeutung im Modell

3. Beratungspraxis, Antragstellung

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2. Prämienberatung im Verfahrensüberblick1. Anruf Hotline: Klärt grundsätzliche Voraussetzungen, notwendige

Unterlagen und nächste Beratungsstelle

2. Beratungsstelle: • Bestätigt persönliche Voraussetzungen (Einkommen) und Weiterbildungsziel (Beschäftigungsfähigkeit)

auf Grundlage der Selbsterklärung. • Nennt mindestens drei geeignete Weiterbildungsanbieter • Hinweise auf andere Finanzierung möglich (Gutscheine der BA, AFBG, Arbeitgeber …).

3. Ergebnisse der Beratung werden über IT-System erfasst; keine Akte.

4. LernerIn bucht bei Weiterbildungsanbieter Kurs oder Prüfung: Anbieter akzeptiert Prämiengutschein Klärung des Gutscheinwertes. LernerIn zahlt Eigenanteil

5. Anbieter beantragt gebündelt Zuwendung für Gutscheine

6. Beratungsstelle beantragt stark gebündelt 20€ pro Beratung

„Bildungsprämie“ – Die Beratung

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Bildungsprämie - Beratungspraxis

Zur Beratungspraxis• Arbeit wird über IT-System gestützt und verwaltet• Grundlage: Selbsterklärung der Begünstigten• ggf. unter Vorlage von Dokumenten (ID, ZVE)• Haftungsausschluss im gesetzlich zulässigen

Rahmen Expertise für Entscheidung der Lerner• Nennung von mind. drei Anbietern (neutral)• Recherche mit vorhandenen DB; evtl. Service-Liste• Qualitätssicherung muss Anbieter bestätigen

– Merkblatt für Anbieter wird erstellt

• Beratungszuschuss auch ohne Gutscheinvergabe– negative Prüfung oder günstigere Finanzierungsoption

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Zeitplanung Prämieneinführung • Bekanntmachung Richtlinie am 2.9.08• Antragsstellung bei PT-DLR ab sofort ohne Fristen• Formale Prüfung BMBF • Einvernehmen (Qualität, regionale Verteilung) durch Land (Länderkontingente gem. Einwohner / Fläche)• ab 01.10.08: Förderentscheidungen• mind. 2 Monate: Bewilligung, Schulung, Datenschutz, Softwareausstattung

• ab 01.12.2008 Markteinführung Prämiengutscheine

„Bildungsprämie“ - Zeitablauf

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BeratungsstellenLänderkontingent

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Auswahl der Beratungsstellen Einvernehmen Land! - juristische Personen: Beratungsstelle oder

Träger- bereits Beratungspraxis (Erfahrung,

Ausstattung)- Erreichbarkeit (ÖPNV), regionale Verteilung Auswahl: 1. Bestehende Landesförderung2. a) trägerneutrale Einrichtung;

b) öffentlich-rechtliche Grundlage ; c) sonstige geeignete Einrichtungen.

• Anforderungen an Beraterqualifikation (sichert ZE):– Hochschulabschluss + 1 Jahr Erfahrung in der Beratung ODER– Einschlägige Weiterbildung (>120 h) + 2 Jahre Beratung ODER– drei Jahre Beratung SOWIE– Schulungsteilnahme

„Bildungsprämie“ - Antragstellung

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Schulung der BeraterInnen• Schulung der BeraterInnen ist Mindestanforderung für

Qualitätssicherung und gegen Missbrauch• Zielsetzung: Selbständige Entscheidung in neuartigem und

extrem heterogenem Umfeld• KEINE Schulung von „Grundlagen der Beratung“ • Ablauf:

– Faktenübermittlung im Vorfeld– Präsenzveranstaltung von 6h (1 Tag mit An- und Abreise): Anwendung der Vorgaben

und Regeln auf die jeweilige Beratungspraxis– Kontaktpflege zum Erfahrungsaustausch und zur Übermittlung von Neuerungen

• Konzeption und Umsetzung durch RQZ (Mainz, Leipzig und Hagen)

„Bildungsprämie“ - Antragstellung

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Beratung - Antragstellung

Antragstellung im vereinfachten Verfahren• Info und Zugang über

www.bildungspraemie.info• Elektronische Antragstellung über

www.pt-it.de/ptoutline/bp1/ • Kalkulation der Beratungsgespräche gem.

Länderkontingente: Planungshilfe, wird im Ablauf überprüft und angepasst

Bewilligung dotiert auf Laufzeit*Kontingent*20€, z.B. 36 Mon*24 (BW)*20€ = 864 Ber.*20€ = 17.280 €

Bewilligung enthält Änderungs-Vorbehalt: – Überprüfung mit Abschlagszahlung (erstmals 30.9.09) gemäß realem Abruf– Gesamtzahl überprüft Anfang 2010

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Bildungsprämie - Antragstellung

Datenschutz: Ermitteln und Nachhalten personenbezogener Daten

• Gewährleistung durch „Auftragsdatenverarbeitung“• BMBF / PT-DLR dokumentieren Datenumgang• ausgewählte Beratungsstelle schaltet eigenen

Datenschutzbeauftragten ein • Beratungsstelle beauftragt BMBF/PT-DLR mit der

Verarbeitung der Beratungs-Ergebnisse• NutzerIn und BeraterIn müssen einwilligen• Datenschutz muss an allen Orten und von allen

BeraterInnen gewährleistet sein

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Abschluss

Zusammenfassung:• Neues Förderinstrument mit guten Aussichten (NRW u.a.)• Chancen:

– Weiterbildung aufwerten, Beteiligung erhöhen– Beratung und Beratungsstellen sichtbarer und wichtiger machen– umfassendere Beratungsangebote anreichern und kofinanzieren

• Beratungspraxis entscheidend für Erfolg• Nachsteuerung wenn notwendig (Förderung, Verfahren)

Erfahrungen aus der Beratung entscheidend

• Kontakt über 0800 BMBF 000

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Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

Eckart LilienthalBundesministerium für Bildung und ForschungReferat 321: Lebenslanges Lernen53170 BonnHomepage: www.bmbf.de