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1. Einführung Brandschutzanlagen, wie beispielsweise automatische Lösch- und Brandmeldeanlagen, stellen einen wesentlichen Baustein betrieblicher Schutzkonzepte dar. Sie zeichnen sich durch eine hohe Erfolgsquote beim Löschen und / oder Detektie- ren von Bränden aus. Zahlreiche Schadenfälle zeigen, dass Betriebe ohne angepassten anlagentechnischen Brandschutz im Brandfall oftmals einen Totalverlust mit hohem Sach- und Betriebsunterbrechungsschaden erleiden. Die Wirksamkeit und Funktionstüchtigkeit von anlagentechni- schem Brandschutz ist also ein wesentlicher Faktor zur Min- derung potenzieller Brandschäden bis hin zur Aufrechterhal- tung der Betriebsbereitschaft eines Unternehmens. Damit dies weitestgehend sichergestellt werden kann, ist es uner- lässlich, auch an Brandschutzanlagen Reparaturen, periodi- sche Wartungen und Instandhaltungen durchzuführen. Wich- tig: Während einer Außerbetriebnahme potenzieren sich die Schadenrisiken, vor allem aus zwei Gründen: Zum einen sind die sicherheitstechnisch relevanten Schutzvorrichtun- gen außer Funktion. Zum anderen gehen mit der Wartung / Instandhaltung meist Tätigkeiten einher, welche die Brand- entstehungsgefahr erhöhen. Für die adäquate Durchführung der Wartungs-, Instandset- zungs- und Reparaturmaßnahmen sowie die unverzügli- che Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft der Brand- schutzeinrichtung nach Beendigung der Tätigkeiten spielt die vorausschauende Planung der Außerbetriebnahme eine Stand Juni 2013 Außerbetriebnahme von Brandschutzanlagen Grundlegende Schutzeinrichtungen sollten nicht ohne aus- reichende Kompensation außer Betrieb gesetzt werden

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1. Einführung

Brandschutzanlagen, wie beispielsweise automatische Lösch- und Brandmeldeanlagen, stellen einen wesentlichen Baustein betrieblicher Schutzkonzepte dar. Sie zeichnen sich durch eine hohe Erfolgsquote beim Löschen und / oder Detektie-ren von Bränden aus. Zahlreiche Schadenfälle zeigen, dass Betriebe ohne angepassten anlagentechnischen Brandschutz im Brandfall oftmals einen Totalverlust mit hohem Sach- und Betriebsunterbrechungsschaden erleiden.

Die Wirksamkeit und Funktionstüchtigkeit von anlagentechni-schem Brandschutz ist also ein wesentlicher Faktor zur Min-derung potenzieller Brandschäden bis hin zur Aufrechterhal-tung der Betriebsbereitschaft eines Unternehmens. Damit

dies weitestgehend sichergestellt werden kann, ist es uner-lässlich, auch an Brandschutzanlagen Reparaturen, periodi-sche Wartungen und Instandhaltungen durchzuführen. Wich-tig: Während einer Außerbetriebnahme potenzieren sich die Schadenrisiken, vor allem aus zwei Gründen: Zum einen sind die sicherheitstechnisch relevanten Schutzvorrichtun-gen außer Funktion. Zum anderen gehen mit der Wartung /Instandhaltung meist Tätigkeiten einher, welche die Brand-entstehungsgefahr erhöhen.

Für die adäquate Durchführung der Wartungs-, Instandset-zungs- und Reparaturmaßnahmen sowie die unverzügli-che Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft der Brand-schutzeinrichtung nach Beendigung der Tätigkeiten spielt die vorausschauende Planung der Außerbetriebnahme eine

Stand Juni 2013

Außerbetriebnahme von Brandschutzanlagen

Grundlegende Schutzeinrichtungen sollten nicht ohne aus­reichende Kompensation außer Betrieb gesetzt werden

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herausragende Rolle. Auf diese Weise werden ein möglichst reibungsloser Ablauf der Tätigkeiten und eine schnellstmög-liche Wiederinbetriebnahme der Brandschutzeinrichtung gewährleistet.

Aus diesem Grund ist es ratsam, die Maßnahmen zur Außer-betriebnahme von Brandschutzeinrichtungen wie folgt zu untergliedern:

• Maßnahmen vor der Außerbetriebnahme

• Maßnahmen während der Außerbetriebnahme

• Maßnahmen nach der Außerbetriebnahme / Wiederin-betriebnahme der Brandschutzeinrichtung

2. Risikosituation

Erfahrungsgemäß ereignet sich die überwiegende Anzahl von Schadenfällen außerhalb der „normalen“ Tätigkeiten. Warum ist das Risiko für ein Unternehmen gerade während Repara-tur-, Wartungs- und Instandsetzungstätigkeiten erhöht? Der Grund liegt darin, dass der angemessene Schutzstandard entfällt und Tätigkeiten so außerhalb des bestimmungsgemä-ßen Betriebes durchgeführt werden. Hinzu kommt, dass bei Reparatur- und Instandsetzungsmaßnahmen häufig Tätigkei-ten mit einem erhöhten Unfall- bzw. Brandentstehungspoten-zial ausgeführt werden, wie beispielsweise schweißen, tren-nen und schneiden.

Eine Außerbetrieb­nahme von Brand­schutzanlagen erhöht das Risiko

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Um während der Außerbetriebnahme von Brandschutzan-lagen die Brandgefahr zu reduzieren, müssen zusätzliche Brandschutzmaßnahmen ergriffen werden.

3. Maßnahmen vor der Außerbetrieb­nahme

Wartungs-, Reparatur- sowie Instandhaltungsarbeiten sollten durch einen (VdS-)anerkannten Errichter durchgeführt wer-den; vorzugsweise durch die Firma, die die Anlage ursprüng-lich errichtete. Die Wartungsfirma muss für das jeweilige Sys-tem anerkannt sein.

Die Außerbetriebnahme kann nur ein Mitarbeiter anweisen, der alle Örtlichkeiten und die damit verbundenen Gefährdungen kennt. Dies sollte in enger Abstimmung mit dem Brandschutz-

beauftragten geschehen. Die Anweisung sollte in schriftli-cher Form erteilt werden und ist nach Beendigung der Außer-betriebnahme mindestens ein halbes Jahr aufzubewahren.

Die Vielfalt der verschiedenen Brandschutzeinrichtungen lässt es nicht zu, auf alle notwendigen Maßnahmen im Detail einzugehen. Daher erhebt die nachstehende Auflistung keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist bei Bedarf sinngemäß auf die jeweilige (Brand-)Schutzeinrichtung zu übertragen bzw. zu ergänzen. Des Weiteren wird auf die entsprechenden Pas-sagen in den jeweiligen (VdS-)Richtlinien zur Erhaltung der Betriebsbereitschaft bzw. zu Vorsichtsmaßnahmen und Verfah-rensweisen bei nicht voll funktionierender Anlage verwiesen.

Um während der Außerbetriebnahme von Brandschutz­anlagen die Brand­gefahr zu reduzieren, müssen zusätzliche Brandschutzmaßnah­men ergriffen werden

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Vor der Außerbetriebnahme ist Folgendes zu beachten:

• Optimale Vorbereitung und Organisation der Tätigkei-ten, um die Außerbetriebnahme zeitlich zu begrenzen. Hierzu gehören u. a.

- die Aufstellung eines Zeitplans,

- die Bereitstellung aller erforderlichen Materialien (z. B. Austauschteile, Dichtungen etc.),

- die Koordination des erforderlichen Fachpersonals,

- die Vermeidung von Arbeitsunterbrechungen (z. B. von Reparaturtätigkeiten durch Nachtstunden, Wochenenden oder Feiertage).

• Festlegung der außer Betrieb zu nehmenden Bereiche

- Begrenzung auf möglichst kleine Abschnitte

- kein pauschales Außerbetriebsetzen der komplet-ten Anlage.

Bei Arbeiten am Rohrnetz einer Löschanlage sollte nur die jeweils betroffene Gruppe abgeschiebert werden. Erstreckt sich der Schutzbereich einer Gruppe über mehrere Räume, so ist durch entsprechende Maßnahmen, wie z. B. durch das Einbringen von Blindflanschen, Schutzkappen o. ä. das Rohr-netz nur in den Räumen abzutrennen, in denen die Arbeiten durchgeführt werden.

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• Bei Arbeiten an der Wasserversorgung z. B. einer Sprin-k leranlage ist, soweit möglich, eine Wasserquelle in Be-trieb zu halten (Druckluftwasserbehälter (DLW) oder Pumpe) oder ersatzweise eine Einspeisung aufzubauen.

• Bei Abschaltung oder Ausfall der einzigen Wasserver-sorgung einer Löschanlage (z. B. Sprinkleranlage) ist die Wasserversorgung ersatzweise sicherzustellen. Be-sitzt die Anlage selbst eine Feuerwehreinspeisung (z. B. DN 150 mit 4 x B-Anschluss), so ist zwischen diesem und dem nächsten Hydranten eine Schlauchverbindung herzustellen, ggf. unter Einschaltung einer Druckerhö-hungspumpe.

• Bereitstellung von geeigneten Ersatzanlagen (z. B. mo-bile Brandmeldeanlagen).

• Bereitstellung geeigneter manueller Feuerlöschmit-tel (Feuerlöscher, Verlegung einsatzbereiter Schlauch-leitungen etc.) in Verbindung mit einer Brandwache, zumindest aber einer erhöhten Anzahl von Rundgän-gen, z. B. durch Wachdienste.

• Bevor eine Anlage ganz oder teilweise abgeschaltet wird, sind alle Teile des Betriebs zu prüfen, um sicher-zustellen, dass es keinerlei Gefährdungen oder Anzei-chen für einen Brandausbruch gibt.

• Wird auf einem Betriebsgelände mit mehreren Nutzern eine gemeinsame Brandschutzanlage betrieben, sind alle Benutzer über die Abschaltung der Anlage zu in-formieren und gemeinsame Kompensationsmaßnahmen zu treffen.

• Benachrichtigung der zuständigen öffentlichen Feuer-wehr und Werkfeuerwehr.

• Benachrichtigung der Mitarbeiter, der Betriebsleitung und des betriebsinternen Sicherheitsmanagements.

• Feuergefährliche Arbeiten, z. B. Schweiß-, Schneid- und Brennarbeiten, sollten in den von der Außerbetriebnah-me betroffenen Bereichen nicht oder nur bei strenger Beachtung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften für Feuerarbeiten durchgeführt werden (siehe Sicher-heitstechnische Fachinformation „Feuergefährliche Ar-beiten“ sowie „Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten“).

• Um bei unvorhersehbarer Außerbetriebnahme von Brand schutzanlagen kurzfristig reagieren zu können, sind im Vorfeld grundlegende Ablaufpläne zu erarbei-ten, die dann bei Bedarf sofort zur Verfügung stehen.

Bei Brandmelde- und Löschanlagen, die sicherheitsrelevan-ter Bestandteil der Baugenehmigung und der damit verbun-denen Nutzungsgenehmigung der baulichen Anlage sind, kann durch die Außerbetriebnahme prinzipiell die Nutzungs-genehmigung eingeschränkt werden. Ggf. müssen zusätzli-che Schutzmaßnahmen der zuständigen Behörde (z. B. Brand-schutzdienststelle) beachtet werden.

Bei Abschaltung oder Ausfall der einzigen Wasserversorgung einer Löschanlage ist die Wasserver­sorgung ersatzweise sicherzustellen

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telefon), um eine verzögerungsfreie Brandmeldung zu ermöglichen. Sind längere Arbeitsunterbrechungen un-umgänglich, sollten Kontrollgänge in Abständen von maximal einer Stunde durchgeführt werden. Diese sind zu dokumentieren.

• Während der Außerbetriebnahme von Sauerstoff re-duzierungsanlagen darf die Auslegungskonzentration nicht überschritten werden. Andernfalls muss das mit den für Brand- und Personenschutz zuständigen Stellen abgestimmte Notfallkonzept (z. B. externe Inertgasver-sorgung über einen Tankwagen) angewendet werden.

• Rauchen und offenes Feuer sind in den betroffenen Be-reichen grundsätzlich zu unterbinden (Vermeidung un-nötiger Zündquellen).

• Eine erhöhte Anzahl von Kontrollgängen durch geschul-tes Wachpersonal ist durchzuführen.

4. Maßnahmen während der Außer­betrieb nahme

Während der Außerbetriebnahme von Brandschutzeinrichtun-gen ist Folgendes zu beachten:

• Anbringen von Warnhinweisen an Schutzbereichen und Bauteilen der Anlage, durch die die Außerbetriebnahme der Brandschutzanlage deutlich erkennbar ist.

• Feuerschutzabschlüsse, wie Feuerschutztüren und Feu-erschutzklappen, sind während der Außerbetriebnahme der Anlage zu schließen.

• Brandschutztechnisch gefährliche oder kritische Pro-zesse sind soweit wie möglich einzustellen.

• Brandwache bereitstellen, wenn möglich durch die Feuer wehr oder ein Brandschutzfachunternehmen mit geeigneten Kommunikationsmitteln (Funkgerät, Mobil-

Rauchen und offenes Feuer sind in den be­troffenen Be reichen grundsätzlich zu unterbinden (Ver­meidung unnötiger Zündquellen).

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• Der Einsatz von Fremdfirmen innerhalb des betroffenen Bereiches sollte vermieden werden. Wenn der Einsatz von Fremdfirmen unumgänglich ist, müssen diese der Situation entsprechend unterwiesen worden sein.

• Nach Möglichkeit sollte eine Stromlosschaltung der be-troffenen Bereiche erfolgen.

5. Maßnahmen nach der Außerbetrieb­nahme

Eine unverzügliche Sicherstellung der vollständigen automati-schen Betriebsbereitschaft sollte Folgendes beinhalten:

• Kontrolle aller Armaturen und Schalter auf (automati-sche) Betriebsbereitschaft und evtl. Sicherung in geöff-neter / geschlossener Stellung mit einem Schloss.

• Durchführung eines Durchflusstests an der Sprinkler-steigleitung.

• Information aller in den Prozess involvierten Stellen (Mitarbeiter, Sicherheitsorganisation, öffentliche Feu-erwehr bzw. Werkfeuerwehr etc.).

• Zurücksetzen der Brandmelderzentrale und Benach-richtigen der Alarmempfänger.

• Die vollständige Betriebsbereitschaft der Anlage ist von der ausführenden Fachfirma nach Abschluss der Arbeiten schriftlich zu bestätigen. Ferner sind die Tä-tigkeiten im Betriebsbuch der Anlage einzutragen.

• Die Wiederinbetriebnahme der Brandschutzeinrich-tung ist der zuständigen Feuerwehr und / oder Bauge-nehmigungsbehörde anzuzeigen.

• Entfernen der Warnhinweise.

Bei Außerbetriebnahmen von Brandschutzanlagen ist das Risiko eines Großschadens erhöht, kann jedoch mittels der beschriebenen Maßnahmen auf ein akzeptables Maß reduziert werden.

6. Anmerkung

Diese Sicherheitstechnische Fachinformation erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und entbindet nicht von der Erfüllung gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften. Jegli-che Haftung ist ausgeschlossen.

7. Quellen / Verweise:

VdS 2000: Leitfaden für den Brandschutz im Betrieb

VdS 2091: Erhaltung der Betriebsbereitschaft von Wasserlöschanlagen – Sprinkleranlagen

VdS 2093: CO2­Feuerlöschanlagen, Planung und Einbau

VdS 2095: Automatische Brandmeldeanlagen, Planung und Einbau

VdS 2106: Funkenerkennungs­, Funkenausschei­dungs­ und Funkenlöschanlagen, Pla­nung und Einbau

VdS 2108: Schaum­Löschanlagen, Planung und Einbau

VdS 2109: Sprühwasser­Löschanlagen, Planung und Einbau

VdS 2182: Betriebsbuch für BrandmeldeanlagenVdS 2212: Betriebsbuch für WasserlöschanlagenVdS 2240: Betriebsbuch für Gas­ und Pulver­

lösch anlagenVdS 2241: Betriebsbuch für FunkenlöschanlagenVdS 2304: Einrichtungsschutz für elektrische

und elektronische Systeme, Planung und Einbau

VdS 2380: Feuerlöschanlagen mit nicht verflüs­sigten Inertgasen, Planung und Einbau

VdS 2381: Feuerlöschanlagen mit halogenierten Kohlenwasserstoffen, Planung und Einbau

VdS 2395: Halbstationäre Sprühwasser­Löschan­lagen, Planung und Einbau

VdS 2496: Ansteuerung von Feuerlöschanlagen, Richt linien

VdS 2893: Erhaltung der Betriebsbereitschaft von Feuerlösch anlagen mit gasförmigen Löschmitteln

VdS 3527: Inertisierungs­ und Sauerstoffreduzie­rungsanlagen, Planung und Einbau

VdS CEA 4001: Sprinkleranlagen, Planung und Einbau

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