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Caritasheim St. Hedwig, Auerbach Einrichtungskonzept 1.03 1 Einrichtungskonzept 1.1 Leitbild 1.2 Ziele 1.3 Rahmenstruktur /Organigramm 2 Leistungsbereiche 2.1 Einrichtungsleitung 2.2 Verwaltung 2.3 Pflege und Betreuung 2.3.1 Pflegedienstleitung 2.3.2 Personelle Struktur 2.3.3 Sozialer Dienst 2.4 Seelsorge 2.5 Hauswirtschaft 2.6 Haustechnik 3 Weitere Angebote 3.1 Externe Angebote 4 Anlagen 4.1 Eigen-Kontrollsystem der Küche 4.2 Aussagen zum Pflegesystem akt. Datum 02/2012 Version 2.10 Änderung der Ausgabe v.:16.12.10 am 02/2012 Änderungsgrund: Ergänzung Erstellt: EL Geprüft: Vorstand CV Freigegeben: Vorstand CV Caritasheim St. Hedwig Marienstraße 2 91275 Auerbach Tel.: 09643/9216-0

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Caritasheim St. Hedwig, Auerbach

Einrichtungskonzept 1.03

1 Einrichtungskonzept

1.1 Leitbild

1.2 Ziele

1.3 Rahmenstruktur /Organigramm

2 Leistungsbereiche

2.1 Einrichtungsleitung

2.2 Verwaltung

2.3 Pflege und Betreuung

2.3.1 Pflegedienstleitung

2.3.2 Personelle Struktur

2.3.3 Sozialer Dienst

2.4 Seelsorge

2.5 Hauswirtschaft

2.6 Haustechnik

3 Weitere Angebote

3.1 Externe Angebote

4 Anlagen

4.1 Eigen-Kontrollsystem der Küche

4.2 Aussagen zum Pflegesystem

akt. Datum 02/2012

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Einrichtungskonzept

Leitbild 1.1

Das Leitbild des Caritas-Alten- und Pflegeheimes St. Hedwig ist eingebunden in das Leitbild

des Caritasverbandes für die Erzdiözese Bamberg e.V. Die von uns angebotenen Dienste

innerhalb der stationären Altenarbeit begründen sich aus dem christlichen Menschenbild, wie

es in der katholischen Kirche Tradition ist. Danach stehen die Einmaligkeit und die Würde

eines jeden Menschen im Mittelpunkt, unabhängig von Geschlecht, Staatsangehörigkeit und

Religion.

Jeder Mensch ist ein Geschöpf, das von Gott gewollt und angenommen ist. Vor Gott ver-

liert er nie seinen Wert, auch nicht in Krankheit, im Alter, bei körperlicher, geistiger und

seelischer Behinderung.

Jeder Mensch ist nach unserem Verständnis als Ganzheit in seinen leiblichen, geistigen,

seelischen, sozialen und religiösen Bezügen von Gott geschaffen.

Der alte Mensch ist eine Persönlichkeit, die im Prozess persönlicher Entwicklungen und

Erfahrungen nicht nur Nehmende, sondern auch Gebende ist.

Für uns ergibt sich daraus die Verpflichtung, die Einzigartigkeit eines jeden zu akzeptie-

ren, seine Identität und Individualität zu respektieren und zu fördern.

Sterben, Tod und Trauer sind wesentliche Lebensvollzüge, die in unserer Gesellschaft oft

an den Rand gestellt werden. Eingebunden in den Glauben an Tod und Auferstehung un-

seres Herrn Jesus Christus bedeutet der Tod für uns eine Rückgabe des Lebens an Gott.

Nur ER kann den Zeitpunkt des Todes bestimmen.

Als katholische Einrichtung soll unser Pflegeheim eine Stätte der Begegnung von Bewoh-

nern, Angehörigen und Freunden und Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern sein.

Träger und Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter bilden eine Dienstgemeinschaft. Durch die ge-

meinsame Zielsetzung und die ganzheitliche Zuwendung legen sie Zeugnis ab für die

christliche Wertvorstellung.

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Einrichtungskonzept

Ziele 1.2

1. Die Bewohner erfahren, dass sie als Personen mit ihren eigenen Lebensläufen und den

eigenen sozialen, kulturellen und religiösen Erfahrungen wahr- und angenommen wer-

den.

2. Die Bewohner können, soweit möglich, ihren Wohnraum mitgestalten.

3. Die Bewohner sind bei allen Entscheidungen, die ihr Leben im Alten– und Pflegeheim

betreffen, persönlich oder über den von ihnen gewählten Heimbeirat beteiligt.

4. Die Bewohner werden verlässlich und kompetent bei allen Aktivitäten unterstützt, die sie

nicht ohne Hilfe durchführen können. Art und Umfang der Leistungen sind darauf ausge-

richtet, ihre Selbsthilfemöglichkeiten zu stärken und die Selbständigkeit so weit wie mög-

lich zu erhalten.

5. Schwerstkranke und sterbende Bewohner werden, wenn möglich, in den Wohnräumen

betreut und gepflegt, in die sie eingezogen sind.

6. Die Bewohner fühlen sich ernst genommen in ihren jeweiligen Glaubensüberzeugungen

und religiösen Gewohnheiten. Ihre Lebenserfahrungen, ihre Fragen, Probleme und Hoff-

nungen sind Ausgangspunkt der seelsorgerischen Betreuung.

7. Bewohner und Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter erhalten Hilfen bei der Sinndeutung und den

existentiellen Erfahrungen des Lebens durch spirituelle und pastorale Angebote.

8. Die Bewohner werden unterstützt, ihre sozialen Beziehungen zu Angehörigen, Freunden

und Bekannten aufrecht zu erhalten.

9. Die Einrichtung ist offen für Menschen aus der Umgebung, hält Kontakte zu den sozialen,

kulturellen und anderen wichtigen Einrichtungen öffentlicher und kirchlicher Träger. Sie

versteht sich als Teil der Pfarrgemeinde.

10.Die räumliche Organisation entspricht den heutigen Erkenntnissen von selbstgestaltetem

Lebensraum. Sie berücksichtigt die Individualität und die Möglichkeiten der Bewohner und

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der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

11.Die Einrichtung fördert ehrenamtliche Dienste für die Bewohner und sorgt für eine konti-

nuierliche Begleitung der ehrenamtlichen Mitarbeiter.

12.Durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen wird die fachliche Kompetenz der Mitarbei-

terinnen/Mitarbeiter gestärkt und entsprechend den sich ändernden Anforderungen wei-

terentwickelt.

13.Träger, Leitungsverantwortliche und Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter setzen die Ziele dieses

Leitbildes in ihren jeweiligen Arbeitsbereichen gemeinsam um.

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Einrichtungskonzept

Rahmenstruktur/Organigramm 1.3

Träger des Caritas-Alten- und Pflegeheimes St. Hedwig ist der Caritasverein Auerbach e.V.,

Pfarrstraße 7, 91275 Auerbach.

Ansprechpartner im Alten- und Pflegeheim ist die Heimleitung.

Im Haus sind weltliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig, deren Interessen durch eine

gewählte Mitarbeitervertretung wahrgenommen werden.

Die Einrichtung hat

- 91 Plätze für pflegebedürftige Bewohner

- 6 Altenwohnheimplätze

- 2 Kurzzeitpflegeplätze (eingestreut)

Lage des Hauses

Das Haus liegt nahe dem idyllischen Stadtweiher. Das Stadtzentrum ist bequem in fünf Mi-

nuten zu Fuß zu erreichen.

Räumlichkeiten:

Station I - Erdgeschoss

Im Erdgeschoss befinden sich vier Einzel- und ein Doppelzimmer sowie die Hauskapelle, der

Gemeinschaftsspeisesaal, der Ergotherapieraum, ein Bad mit Badewanne und Hebelifter,

die Verwaltung sowie die Küchen- nebst Lagerräumen. Auf der großzügig angelegten Ter-

rasse, die teilweise überdacht ist, stehen den Bewohnern ausreichend Gartenstühle zur Ver-

fügung.

Station I – 1. Obergeschoss

24 Einzelzimmer, 8 Doppelzimmer

Station II – 2. Obergeschoss

21 Einzelzimmer, 6 Doppelzimmer

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Die geräumigen Einzel- und Doppelzimmer sind mit Nasszellen ausgestattet. Die Grundaus-

stattung mit Bett, Kleiderschrank, Sideboard, Nachtkästchen, Tisch, Stühlen und Notrufein-

richtung kann um Radio, Fernsehen und Telefon erweitert werden.

Im 1. und 2. Obergeschoss stehen ein Speisesaal, Stationszimmer, Pflegearbeitsräume,

zwei Personaltoiletten und ein Stationsbad mit Hansebadewanne und Hebelifter zur Verfü-

gung.

Kellergeschoss

Im Kellergeschoss befinden sich die Wäscherei, Hausmeisterwerkstatt, WC´s für Mitarbeite-

rinnen/Mitarbeiter, verschiedene Funktions- und Lagerräume.

Station III (ehemaliges Bürgerspital)

7 Einzelzimmer im Erdgeschoss

9 Einzelzimmer, 1 Doppelzimmer im 1. Obergeschoss

5 Einzelzimmer im 2. Obergeschoss

Die teilweise sehr großen Einzelzimmer sind mit Nasszellen ausgestattet. Die Zimmer verfü-

gen über eine Notrufanlage sowie über je einen Radio-, Fernseh- und Telefonanschluss; die

Zimmer können von den Heimbewohnern auch individuell eingerichtet werden. Bei Bedarf

stellt das Heim die erforderliche Einrichtung. Im Kellergeschoss befindet sich ein Bad mit

Hansebadewanne und Hebelifter, im Erdgeschoss der Gemeinschaftsspeisesaal und im 2.

Obergeschoss ein Aufenthaltsraum mit einem Fernsehgerät.

Auf einer Terrasse und im Durchgangsbereich (Caritasheim/Bürgerspital) stehen den Be-

wohnern Gartenstühle und Sonnenschirme zur Verfügung.

Die Speisenversorgung erfolgt durch die Küche des Heimes.

Im Zwischenbau (Caritasheim/Bürgerspital) befindet sich das sogenannte Kolpingzimmer,

das für Beschäftigung (Montag/Freitag) und gerontopsychiatrische Betreuung (Dienstag –

Donnerstag) bereitgestellt wurde.

Veranstaltungsangebote:

Festlichkeiten: Adventliche Begegnungen (z.B. mit dem Kindergarten, der Knabenkapelle,

den Schulklassen etc.), Nikolaus, Weihnachten, Fasching, Ostern, Sommerfest feiern wir

gemeinsam.

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Für Veranstaltungen außerhalb des Hauses wird ein Fahrdienst organisiert, an dem sich

auch ehrenamtliche Helfer beteiligen.

Durch die gute Zusammenarbeit mit der Pfarrgemeinde St. Johannes der Täufer und den

christlichen Vereinen gibt es seit Februar 2001 einen Besuchsdienst (Dienstag und Donners-

tag von 15.30 Uhr bis 16.30 Uhr je zwei Frauen). Es sind dies 24 ehrenamtlich tätige Frauen

vom Gebetskreis, der Kolpingfamilie und dem Frauenbund.

Weitere Rahmenbedingungen:

- Darlehen, Vorauszahlungen oder ähnliche Geldleistungen zum Zwecke des Eigen-

tumserwerbs und/oder der Unterbringung sind nicht zu zahlen.

- In das Haus können Menschen einziehen, die

a) die Ansprüche nach dem Pflegeversicherungsgesetz haben und/

oder auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XI angewiesen

und

b) die Heimkosten selbst bestreiten können.

- Für Leistungen werden Entgelte berechnet, die mit der Arbeitsgemeinschaft der Pflege-

kassen und dem zuständigen überörtlichen Sozialhilfeträger vereinbart werden.

- Personalausstattung:

In allen Leistungsbereichen stehen entsprechend fachlich ausgebildete Mitarbeiterin-

nen/Mitarbeiter zur Verfügung, im Pflegebereich ist der Anteil der Fachkräfte mindestens

die Hälfte.

- Die medizinische Betreuung erfolgt durch einen Arzt nach freier Wahl.

Die Einrichtung hat erfolgreich am DiCV-QuM-Projekt teilgenom-

men.

Im Rahmen dieses Projektes wurde ein einrichtungsspezifisches, systematisches

Qualitätsmanagement (zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in den ein-

zelnen Leistungsbereichen) aufgebaut.

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Einrichtungskonzept

Einrichtungsleitung 2.1

Die Leitung erfüllt Aufgaben der Betriebs- und Wirtschaftsführung, der Koordination der

Leistungsbereiche und der Mitarbeiterführung im Sinne der Personalentwicklung sowie der

Qualitätssicherung und -entwicklung. Sie schafft Voraussetzungen und Rahmenbedingun-

gen dafür, dass die Bewohner die Leistungen in entsprechender Qualität erhalten.

Der Leitung obliegt die Vertretung der Einrichtung nach außen, die Öffentlichkeitsarbeit, die

Zusammenarbeit mit dem Heimbeirat sowie die Mitarbeit in entsprechenden Gremien und

Konferenzen des Trägers. Sie organisiert regelmäßige Mitarbeiterbesprechungen zum Ziele

der gegenseitigen Information.

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Einrichtungskonzept

Verwaltung 2.2

Eine fachlich qualifizierte Mitarbeiterin erledigt die vor Ort anfallenden Verwaltungstätigkei-

ten.

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Einrichtungskonzept

Pflege 2.3

Pflegen und Betreuen ist ein zwischenmenschlicher Beziehungsprozess, der getragen sein

muss von gegenseitiger Achtung und Toleranz.

Dies verwirklicht unsere Einrichtung durch eine ganzheitliche Sicht des Menschen, die den

Bewohner mit seiner religiösen, sozialen, kulturellen, körperlichen und psychischen Verfas-

sung in den Mittelpunkt der Überlegungen stellt, aber ebenso die Pflegeperson sieht, die

sich mit ihren Möglichkeiten, Ressourcen und Empfindungen einbringt.

Pflegemodell:

Die Grundlagen unserer Pflege und Betreuung basieren auf dem Modell der fördernden Pro-

zesspflege nach Monika Krohwinkel.

Das Pflegemodell nach Monika Krohwinkel (geb. 1941 in Hamburg, Krankenpflege- und

Hebammenausbildung in England) wird insbesondere im Alten- und ambulanten Pflegebe-

reich akzeptiert und erfreut sich großer Popularität. Angegliedert an die Lebensaktivitäten

von Nancy Roper, wurde es von Monika Krohwinkel weiterentwickelt.

Individuelle Bedürfnisse, Fähigkeiten jedes Einzelnen betreffen jeden Menschen, lassen sich

zuordnen. Als Hauptquellen und Einflussfaktoren für den Faktor Mensch, Umgebung, Ge-

sundheit, Krankheit und Pflege benennt Krohwinkel Virginia Henderson (Partner und Helfer),

Dorothea Orem (Selbstpflegemodell), Nancy Roper (Die Einzigartigkeit jedes Menschen zu

sehen) und A.H. Maslow (Bedürfnispyramide).

Der Mensch

Mit Mensch meint Krohwinkel ein einheitliches, integrales Ganzes. Sie versteht darunter zu

pflegende und pflegende Menschen. Jeder Mensch sei fähig sich zu entwickeln, zu wachsen

und sich selbst zu verwirklichen. Er sei in der Lage zu entscheiden, zu handeln und sich

selbst zu verantworten.

Die Umgebung

Aus dem ganzheitlichen Blickwinkel, so meint Krohwinkel, sei die Umgebung der wesentliche

Faktor für das Leben. Der Mensch und die Umgebung seien offene, sich gegenseitig beein-

flussbare Systeme.

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Gesundheit und Krankheit

Gesundheit und Krankheit werden als Defizite und Fähigkeiten für die Pflege erkennbar.

Wohlbefinden und Unabhängigkeit sind subjektiv empfundene Teile eines jeden und machen

so die Individualität eines jeden aus.

Pflege

Beim Modell der Aktivitäten und existentiellen Erfahrungen des Lebens (kurz : AEDL) han-

delt es sich um ein Bedürfnismodell. Bedürfnisse und Fähigkeiten der einzelnen Bereiche

sehen die Ganzheitlichkeit eines jeden Individuums.

Kommunizieren

Sich bewegen

Vitale Funktionen des Lebens aufrecht erhalten

Sich pflegen

Essen und trinken

Ausscheiden

Sich kleiden

Ruhen und schlafen

Sich beschäftigen

Sich als Mann oder Frau fühlen und verhalten

Für eine sichere Umgebung sorgen

Mit existentiellen Erfahrungen des Lebens umgehen

Hauptzielsetzung in der Pflege ist die aktivierende Pflege, die die Lebensqualität der Heim-

bewohner in den Mittelpunkt stellt.

Pflegeprozess

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Dem Pflegeprozess liegt das ganzheitliche Konzept der Aktivitäten und existentiellen Erfah-

rungen des Lebens (AEDL) nach Krohwinkel zu Grunde.

Bei der Informationssammlung erhebt der Pflegedienst eine gründliche Pfle-

geanamnese, überprüft Bedürfnisse und Ressourcen und notiert lebenswichtige

Geschehen und Gewohnheiten der Bewohner.

Das Pflegeziel wird, wenn möglich, gemeinsam mit dem Heimbewohner und allen am

Pflegeprozess beteiligten festgelegt. Das Pflegeziel beschreibt, welcher Erfolg in der

Pflege in welchem Zeitraum angestrebt wird.

Die festgelegten Pflegeziele beziehen sich auf den weiteren Verlauf einer eventuell

vorliegenden Erkrankung, auf die mögliche Rehabilitation oder auf die Aufrechterhal-

tung der Selbständigkeit.

Sie dienen aber auch der Beschreibung der einzelnen Pflegeschritte, die zu einer di-

rekten Verbesserung der vorhandenen Situation und somit zur Erreichung des Zieles

dienen.

Die Pflegeplanung beschreibt, wie der Bewohner in der Erhaltung der verbleibenden

Fähigkeiten unterstützt wird und wie er selbst darin aktiv sein kann. Hier werden Maß-

nahmen und die Art des Vorgehens festgelegt.

Die Planung orientiert sich an den, durch das Pflegeteam festgestellten Ressourcen

und Problemen des Bewohners und seiner Angehörigen.

Eine einheitliche Pflegequalität bei der Durchführung der Pflege erreichen wir durch

Pflegestandards und Prozessbeschreibungen.

Zu den Aufgaben im Pflege- und Betreuungsbereich gehören:

- Grundpflege bzw. allgemeine Pflege

- Behandlungspflege bzw. spezielle Pflege (nach ärztlicher Anordnung)

- erstellen der Pflegedokumentation

- erstellen der Pflegeplanung

- Zusammenarbeit mit Angehörigen und Betreuern

- Zusammenarbeit mit Ärzten, Therapeuten und den hauseigenen Bereichen

- ärztliche Assistenzaufgaben

- Betreuung verwirrter Menschen

Diese erfordert eine besondere Schulung und Fortbildung; die Vorgehensweise wird

im Team besprochen und in der Dokumentation festgehalten.

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- Begleitung Schwerstkranker und Sterbender

Als katholische Einrichtung sehen wir diese als eine wesentliche Aufgabe. Betroffene

und Angehörige sollen sich angenommen wissen und sich sicher sein, dass sie nicht

alleine gelassen werden.

Notwendige Hilfsmittel werden zur Verfügung gestellt, die Einweisung erfolgt durch

die Pflegedienstleitung (PDL), Stationsleitungen (SL) oder durch Pflegefachkräfte. Die

Pflegedienstleitung (PDL) führt gemeinsam mit der jeweils verantwortlichen Stations-

leitung (SL) regelmäßige Pflegevisiten durch. An diesen Pflegevisiten können neben

dem Bewohner ggf. auch dessen Angehörige oder Betreuer teilnehmen.

Die Pflegeplanung wird nach ca. 6 – 8 Wochen nach dem Einzug des Bewohners er-

stellt. In den regelmäßig stattfindenden Teambesprechungen und Dienstübergaben

werden die Planungen auf ihre Wirksamkeit in der Pflege überprüft und in Abspra-

che mit allen am Pflegeprozess beteiligten der aktuellen Entwicklung angepasst. Hier

fließt natürlich regelmäßig auch das Ergebnis der Pflegevisiten ein.

Die Verteilung der Verantwortlichkeit:

Für den gesamten Pflegebereich = Pflegedienstleitung

Für einzelne Stationen = Stationsleitung/Schichtleitung

Für die Einarbeitung neuer Mitarbeiter = Stationsleitung/Schichtleitung

Die Pflegeorganisation erfolgt durch:

- Dienstplangestaltung

- regelmäßige Teambesprechungen

- Bereichsleitungsbesprechungen

- Übergabegespräche zwischen jeder Schicht

Der Qualitätszirkel unterstützt die Pflegeorganisation durch ihre beratende Tätigkeit.

Aussagen zum Pflegesystem siehe Anlage 4.2

akt. Datum 02/2012

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Einrichtungskonzept

Pflegedienstleitung 2.3.1

Die Pflegedienstleitung, Frau Birgit Gsell, übernimmt die Aufgaben der verant-

wortlichen Pflegefachkraft laut den Richtlinien nach § 80 SGB XI und der entspre-

chenden Stellenbeschreibung (Die Pflegedienstleitung vertritt die Einrichtungslei-

tung).

Die Vertretung der Pflegedienstleitung wird durch die Stationsleitung der Station I,

Herr Harald Grünberger, wahrgenommen.

akt. Datum 01.04.12

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Änderungsgrund: Ergänzung Vertretung der PDL

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Einrichtungskonzept

Personelle Struktur 2.3.2

Die Mitarbeiter der Pflege setzen sich aus Pflegefachkräften (Altenpflege, Kranken-

pflege, Heilerziehungspflege) und Pflegehelfern zusammen. Die Mitarbeiter bilden

sich regelmäßig fort oder nehmen an Weiterbildungen zur erweiterten Qualifizierung

ihrer Ausbildung teil.

Die Pflegedienstleitung erfüllt die Anforderungen für die Übernahme der Funktion

gemäß §71 SGB XI, bzw. den Qualitätsgrundsätzen und Maßstäben nach § 80 SGB

XI. Die Heimleitung ermittelt in Zusammenarbeit mit der Pflegedienstleitung den Per-

sonalbedarf an Fachkräften entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und den struk-

turellen Gegebenheiten der Einrichtung, hiernach gestaltet sich auch der Personal-

einsatz und Dienstplan. Ebenso überwacht, aktualisiert und organisiert die Pflege-

dienstleitung die Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter in der Pflege.

Aufgaben- und Zuständigkeitsbereiche sind klar gegliedert und die Dienst- und

Fachaufsicht durch eine verantwortliche Pflegefachkraft gewährleistet.

Viele unserer Mitarbeiter sind seit über 10 Jahren im Haus und haben einen engen

Bezug zu den Bewohnern und identifizieren sich mit dem Unternehmen. Hieraus hat

sich das Pflegeleitbild unserer Mitarbeiter entwickelt, das zu einer qualitativ hochwer-

tigen und den Anforderungen des Gesetzes entsprechenden Pflege beiträgt.

Die Pflegemitarbeiter arbeiten in drei Schichten täglich, womit die ständige Answe-

senheit (rund um die Uhr) und somit ein ständiger Ansprechpartner für die Bewohner

anwesend ist. Entsprechend den Anforderungen des Qualitätssicherungsgesetzes

halten wir 24 Stunden eine Pflegefachkraft vor, die kompetent und professionell u. a.

in Notsituationen reagieren kann.

akt. Datum 02/2012

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Einrichtungskonzept

Soziale Betreuung 2.3.2

Die soziale Betreuung wird in unserer Einrichtung im Rahmen von Beschäftigungs-

angeboten und gerontopsychiatrischer Betreuung sichergestellt.

Der soziale Dienst trägt mit eigenen fachlichen Angeboten dazu bei, dass die Ein-

richtung von den Bewohnern als neuer Wohn- und Lebensraum angenommen wird.

Ziel des sozialen Dienstes ist es, die Bewohner zu beraten und zu begleiten sowie

Beziehungen innerhalb und außerhalb des Hauses zu fördern, Ressourcen zu er-

schließen und die Bewohner bei eigenen Aktivitäten in der Tages- und Lebensgestal-

tung zu unterstützen.

Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Pflege und sozialer Betreuung ist für die

ganzheitliche Betreuung unerlässlich.

Die soziale Betreuung bezieht, je nach Möglichkeit, sowohl Bewohner als auch eh-

renamtliche Mitarbeiter in ihre Angebote ein.

akt. Datum 02/2012

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Einrichtungskonzept

Seelsorge 2.4

In enger Zusammenarbeit mit den Seelsorgern vor Ort und den kirchlichen Verbän-

den (z.B. Kolping, Frauenbund, Gebetskreis) der Pfarrgemeinde wird dafür Sorge

getragen, dass die Bewohner an Gottesdiensten teilnehmen und Sakramente emp-

fangen können. Dabei wird auch darauf geachtet, dass die religiösen Bräuche und

Ausdrucksformen den Bedürfnissen und Traditionen der Heimbewohner entspre-

chen.

Unser Leitbild macht deutlich, dass das Alten- und Pflegeheim bewusst als ein Ort

verstanden wird, in dem Gott vorkommt. Daher gehören das Miteinander beten, die

Eucharistiefeier, das Spenden von Sakramenten, die Feier der Feste im Kirchenjahr,

Andachten sowie das seelsorgliche Gespräch zu den wichtigen Angeboten in unse-

rem Haus.

Wir unterstützen auch unsere nicht-katholischen Mitbewohner in den Fragen ihres

Glaubenslebens und begleiten sie in Zusammenarbeit mit ihren Heimatseelsorgern

oder der evangelischen Kirchengemeinde in Auerbach.

akt. Datum 02/2012

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Einrichtungskonzept

Hauswirtschaft 2.5

Leistungen der Hauswirtschaft mit den Teilbereichen Verpflegung, Hausreinigung

und Wäschepflege sind wichtige Eckpunkte in der Alltagsgestaltung und der tägli-

chen Daseinsvorsorge. Ihre bewohner- und situationsorientierte Gestaltung ist ein

unverzichtbarer Beitrag zur Lebensqualität der Bewohner.

Das Hauswirtschaftskonzept orientiert sich an den aktuellen Erkenntnissen in den

einzelnen hauswirtschaftlichen Dienstleistungsbereichen, es regelt die fachlichen

und organisatorischen Rahmenbedingungen in der Hauswirtschaft.

Die Kombination von Versorgungs- und Beziehungsprozessen erfordert die regel-

mäßige Kommunikation und Begegnung mit den Bewohnern, um die Dienstleistun-

gen personenorientiert erbringen zu können.

Ansprechpartner für den Bereich Verpflegung ist die Küchenleitung.

Ansprechpartner für den Bereich Hausreinigung und Wäschepflege ist die Heimlei-

tung.

- Verpflegung: Um den Anforderungen einer altersgerechten Kost (Normal-,

Schon- und Diätkost) zu genügen, stehen entsprechend fachlich ausgebildete

Mitarbeiter zur Verfügung. Bei der Erstellung des Speiseplanes und der Festle-

gung der Essenszeiten beziehen wir, je nach Möglichkeit, die Wünsche der Be-

wohner mit ein. Ein- bis zweimal pro Woche wird zum Abendessen warme Küche

angeboten.

Eine einheitliche Qualität in der Verpflegung der Bewohner erreichen wir mit dem

einrichtungsspezifischen Eigenkontrollsystem (s. Anlage).

Der Speiseplan wird wöchentlich in den einzelnen Wohnbereichen ausgehängt

(altersgerechte Schriftgröße, auch für Rollstuhlfahrer einsehbar); bei Bedarf und

auf Wunsch werden Bewohner zusätzlich mündlich und schriftlich informiert.

Die Bewohner können zwischen 2 Menüs, und zwar Menü 1 (Vollkost) und Menü

2 (angeglichene Schonkost), wählen.

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Bewohner mit Kau- und Schluckstörungen erhalten weiche bzw. pürierte Kost

(wenn weiche Kost nicht mehr möglich ist).

Bei Unter- bzw. Mangelernährung wird das Essen durch Zugabe von Eiweiß an-

gereichert, bzw. wird das Essen mit energie- und fettreichen Lebensmitteln auf-

gewertet.

Im Hinblick auf eine angemessene Flüssigkeitsversorgung bieten wir im Haus

warme und kalte Getränke, auch außerhalb der Mahlzeiten, an.

Es werden drei Hauptmahlzeiten, zwei Zwischenmahlzeiten und eine Spätmahl-

zeit angeboten.

Ziel der Ernährung der Bewohner ist eine altersgerechte, vollwertige Ernährung,

die den hygienischen und sensorischen Erfordernissen entspricht.

Verantwortlich für die Verpflegung ist die Leitung der Küche.

- Hausreinigung: Die Reinigung der Wohn-Schlaf-Räume der Heimbewohner, der

Gemeinschaftsräume sowie der Verkehrsflächen und des Inventars wird von den

Mitarbeitern des hauswirtschaftlichen Dienstes wahrgenommen; die Einteilung

der Dienste in den Wohn-Pflege-Bereichen erfolgt in Zusammenarbeit mit dem

Pflegedienst.

Eine entsprechende Qualität in der Hausreinigung erreichen wir mit Standards

und Prozessbeschreibungen unter Berücksichtigung der sicherheitsrelevanten

Vorschriften (Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanweisungen).

Verantwortlich für die Hausreinigung ist die Einrichtungsleitung.

- Wäscherei : Das Waschen, Trocknen, Bügeln und Legen der gekennzeichneten

und maschinell waschbaren Wäsche der Bewohner und Hauswäsche erfolgen in

der Einrichtung bzw. der Wäscherei der Regens-Wagner-Stiftung, Michelfeld –

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für die Flachwäsche, die chemische Reinigung der Kleidung – auf Wunsch und

auf Kosten der Bewohner – außer Haus.

Eine entsprechende Qualität in der Wäschepflege erreichen wir mit den Stan-

dards und Prozessbeschreibungen unter Berücksichtigung der entsprechenden

Anleitungen und Vorschriften.

Verantwortlich für die Wäschepflege ist die Einrichtungsleitung.

Die Organisation der Hauswirtschaft erfolgt durch

- Dienstplangestaltung

- Teambesprechungen in den einzelnen Leistungsbereichen der Hauswirtschaft

- Besprechungen der für die Leistungsbereiche Pflege und Haustechnik verant-

wortlichen Mitarbeiter

- Einrichtungsinterne und externe Fortbildungen

Neue Mitarbeiter werden durch die für die einzelnen Leistungsbereiche verantwortli-

chen Mitarbeiter eingeführt, und zwar im Rahmen des allgemeinen Einarbeitungs-

konzeptes.

Im Rahmen des einrichtungsspezifischen Qualitätsmanagements werden Standards

und Prozessbeschreibungen regelmäßig und bei Bedarf geprüft und ggf. weiterent-

wickelt.

akt. Datum 02/2012

Version 2.10 Änderung der Ausgabe v.:16.12.10 Änderungsgrund: Ergänzung

Erstellt: EL Geprüft: Vorstand CV Freigegeben: Vorstand CV

Caritasheim St. Hedwig Marienstraße 2 91275 Auerbach Tel.: 09643/9216-0

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Einrichtungskonzept

Haustechnik 2.6

Ein wichtiger Beitrag zur Wohnlichkeit des Alten- und Pflegeheimes obliegt auch

dem Hausmeister. Um die Funktionsfähigkeit des Hauses zu erhalten und die Si-

cherheit für Bewohner, Mitarbeiter und Besucher zu gewährleisten, werden techni-

sche Einrichtungen und Geräte gewartet, Gebäude und Außenanlagen gepflegt und

instand gehalten.

Darüber hinaus wird den Heimbewohnern sowie den Mitarbeitern der anderen Fach-

bereiche bei technischen Fragen im Alltag Hilfestellung gegeben.

akt. Datum 02/2012

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Einrichtungskonzept

Externe Angebote 3.1

Krankengymnastik

Fußpflege

Friseur u.a.

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Einrichtungskonzept

Anlagen 4

Eigenkontrollsystem Küche 4.1

Arbeitsablaufpläne – Umgang mit kritischen Lebensmittel

Ablage – Erst bzw. Folgebelehrung gem. § 42 und § 43 Infektionsschutzge-setz

Handzeichenliste der Mitarbeiter – Großküche

Hygienestandards Zentralküche Küchengroßgeräte einschl. Zubehör Küchenkleingeräte Küchenräume Sonstiges

Hygienecheck Großküche

Temperaturkontrollen der einzelnen Kühlzellen Milchkühler Wurstkühler Obstkühler Froster

Lieferantenbewertungen aktuelles Jahr

Personalhygiene – Aushang und Schulungsunterlagen

Protokolle zum Besuch der Lebensmittelüberwachung

Reinigungs- und Hygienepläne

Reinigungsnachweis Grundreinigungsarbeiten

Reinigungsnachweis Trockenlagerraum

Kontrollblatt der Reinigung

Schulungsunterlagen – Gesetzliche Grundlagen Lebensmittelrecht

Standard Schädlingsbekämpfung

Tagesprotokoll – Mittagessen

Tagesprotokoll – Frühstück und Abendessen

Wareneingangskontrolle – Merkblatt

Wareneingang – Korrekturmaßnahmen

Wartungsplan für den Bereich Großküche akt. Datum 02/2012

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Einrichtungskonzept

Anlagen 4

Aussagen zum Pflegesystem 4.2

Pflegesystem:

Die Pflegeorganisation im Caritasheim St. Hedwig erfolgt in Form eines Mischsys-tems (Bereichs- und Funktionspflege) auf der Grundlage des Pflegeprozesses. Bereichspflege: Die Bereichspflege ist durch die schichtbezogene Verantwortung gekennzeichnet, d.h. jede Pflegekraft übernimmt für einen bestimmten Bereich die Verantwortung. Eine Pflegekraft betreut und pflegt (meist zusammen mit einer weiteren Pflegekraft) Heimbewohner in einem bestimmten Bereich. Sie trägt für diesen Bereich die Ver-antwortung und führt alle notwendigen Pflegetätigkeiten, nach den individuellen Be-dürfnissen des Heimbewohners, durch. Die Bereichspflege betrifft einen baulichen Bereich der Station. Die Zusammensetzung des Teams kann aus Personen mit un-terschiedlichen Qualifikationen bestehen. Hierbei nimmt die ausgebildete Pflege-fachkraft die leitende Position ein (Schichtleitung), koordiniert die Aufgaben und steht den weiteren Teammitgliedern bei Fragen zur Seite. Die Stationsleitung ist für die Zusammensetzung der jeweiligen Teams verantwortlich und teilt sie den Berei-chen zu. Die Teameinteilung erfolgt jeweils für 1 Woche auf den jeweiligen Berei-chen. Funktionspflege: Die Funktionspflege beschreibt eine tätigkeitsorientierte Vorgehensweise innerhalb der Arbeitsorganisation der Pflege, bei der die pflegerische Maßnahme den Arbeits-ablauf einer Pflegeeinheit, beispielsweise einer Station, strukturiert. Wesentliches Prinzip der Funktionspflege ist das Zusammenfassen komplexer Pflegeaufgaben in Einzeltätigkeiten, die jeweils einzelnen Pflegekräften zugeordnet werden. Die Grund-lagen dieser Arbeitsweise soll einer höheren Produktivität des Einzelnen dienen. Bei der Funktionspflege werden bestimmte grund- und behandlungspflegerische Tä-tigkeiten durchgehend an allen Bewohnern oder innerhalb einer bestimmten Gruppe durchgeführt. Ein Beispiel hierfür ist die Injektion von Insulin, die von einer Pflege-kraft nacheinander an allen Bewohnern verabreicht wird. akt. Datum 02/2012

Version 2.10 Änderung der Ausgabe v.:16.12.10 am 24.04.12 Änderungsgrund: Aussagen zum Pfle-gesystem eingefügt

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