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Herzlich Willkommen!„Hello to Europe!“

Informationsveranstaltung ERASMUS+

2015/16

Changing lives. Opening minds.

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1. Überblick Gesamtprogramm

2. Allgemeine Förderbedingungen

3. Programmländer

4. Das Stipendium

5. Antragstellung

6. Ende des Auslandsaufenthaltes

7. Rechte und Pflichten

8. Sonderförderung

9. Online Sprachkurse

„Hello to Europe!“ - Informationsveranstaltung

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ERASMUS +• Laufzeit: 2014 – 2020/21

• Budget: 14,77 Mrd. EUR

• Ziele im Hochschulbereich: internationale Kompetenzen, persönliche Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit

verbessern, ..Attraktivität der EU als Studien- und Wissenschaftsstandort steigern, Entwicklung der

Hochschulbildung in Drittländern

Schlüsselaktion 1: Mobilität von Einzelpersonen

Schlüsselaktion 2: Zusammenarbeit zur Förderung

von Innovation und zum Austausch

von bewährten Verfahren

Schlüsselaktion 3: Unterstützung politischer Reformen

LLP

• Comenius (Schulbildung)

• ERASMUS (Hochschulbildung)• Grundtvig (Erwachsenenbildung)

• Leonardo (Berufliche Bildung)

• Internationale EU-Hochschulprogramme mit Drittländern: ERASMUS Mundus, Tempus, Alfa, Edulink/ Youth in

Action ...Programm

1. Überblick Gesamtprogramm ERASMUS+

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•Studierendenmobilität: - Auslandsstudium (SMS)

- Auslandspraktikum (SMP)

•Personalmobilität: - Mobilität zu Unterrichtszwecken (STA)- Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)

1. Überblick Gesamtprogramm ERASMUS+

ERASMUS+Schlüsselaktion 1:Mobilität von Einzelpersonen

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2. Allgemeine Förderbedingungen

• Vollzeitstudierende/r an der HS Bremen• Unabhängig von Nationalität und Alter• Nur Programmländer• Unabhängig von Art und Anzahl der Mobilitätsaktivitäten: insgesamt bis zu 12 Monaten pro Studienzyklus

(Bachelor, Master, Promotion) Mobilitäten aus der alten Programmgeneration (PLL) werden angerechnet Mittelverfügbarkeit

Für SMS

Vorhandensein eines Interinstitutional Agreements (SMS) mit der GasthochschuleDauer min. 3 Monate (90 Tage)Studierende im ersten (Bachelor-) Studienjahr können nicht gefördert werden

Für SMP

Dauer min. 2 Monate (60 Tage)Aufnehmende Einrichtungen: Hochschulen mit ECHE (Erasmus Charta für die Hochschulbildung) oder beliebige, auf

dem Arbeitsmarkt oder in Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätige EinrichtungenFolgende Einrichtungen kommen nicht in Betracht:

EU-Institutionen (vollständige Liste: http://europa.eu/institutions/index_de.htm) Einrichtungen die EU-Programme verwalten

Neu: Graduiertenpraktika:

Bewerbung und Auswahl für die Förderung im letzten Studienjahr (vor Exmatrikulation) Praktikum muss innerhalb eines Jahres nach Exmatrikulation durchgeführt und abgeschlossen werden Wird auf die max.12 Monate der Studienphase der Antragsstellung angerechnet

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3. Programmländer

Mitgliedstaaten der EUBelgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich,

Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen,

Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal,

Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien,

Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern

Programmländer außerhalb der EUMazedonien, Island, Lichtenstein, Norwegen, Türkei

Überseeische Gebiete

z.B. Grönland, Niederländische Antillen

Vollständige Liste zum Download auf unserer HP:

ERASMUS+ Allgemeines

Informationen zum EU-Programm

Die Schweiz ist 2014/15 kein Programmland.

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4. Das Stipendium

1. Förderzeitraum: 01.06.15 – 31.05.2017 (z.B. WS15/16 & SS16 oder SS16 & WS16/17 möglich)

2. Förderdauer:Anfangs- und Enddatum: der erste bzw. der letzte Tag, an dem der Geförderte für akademische Zwecke anwesend ist.

Auch Begrüßungsveranstaltungen oder Kurse zur sprachlichen oder kulturellen Vorbereitung Auch Sprachkurse bei externen Sprachkursanbietern (Bescheinigung über Relevanz für

Ihren .Auslandsaufenthalt nötig, erhältlich bei Ihrem DIO)

3. Förderhöhe• Das Stipendium wird vor Beginn der Mobilität in einer Summe ausgezahlt

• Von der Förderdauer werden abhängig von der Gesamtdauer der Mobilität eine gewisse Anzahl an sogenannten

Zero-Grant-Tagen einbehalten

Restzahlung nach Einreichung der Abschlussunterlagen - Höhe richtet sich nach Mittelverfügbarkeit

• Spezifische Regelungen bei Sonderförderung

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4. Das Stipendium

Ländergruppen: SMS zur Zeit SMP zur Zeit

LGI – Dänemark, Irland, Frankreich, Italien, Österreich, Finnland,

Schweden, UK, Liechtenstein, Norwegen

300 EUR/ Monat10 EUR/ Tag

420 EUR/ Monat14 EUR/ Tag

LG II – Belgien, Tschechische Republik, Griechenland, Spanien,

Kroatien, Zypern, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowenien,

Island, Türkei

240 EUR/ Monat8 EUR/ Tag

360 EUR/ Monat12 EUR/ Tag

LG III – Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen,

Rumänien, Slowakei, Mazedonien

180 EUR/ Monat6 EUR/ Tag

300 EUR/ Monat10 EUR/ Tag

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4. Das Stipendium

Auslandsbafög kann gestellt werden, das Stipendium wird erst ab einer Höhe von über 300,00 Euro/Monat

angerechnet. Bafög-Bescheinigung erhalten Sie auf Anfrage nach Abgabe der Bewerbungsunterlagen

Andere Stipendien oder Einkommen haben auf das Erasmus-Stipendium keinen Einfluss Ausnahme DAAD-Stipendien und evtl. Vorgaben von Seiten der anderen Stipendiengeber

Für einen ausreichenden Versicherungsschutz ist selbst zu sorgen Infos unter: http://www.daad.de/ausland/service/daad-gruppenversicherungen/05124.de.html

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5. AntragstellungSchritt 1: Departmental International Office – DIO [International Office Ihrer Fakultät]

• Beratung• Check Interinstitutional Agreements/Plätze oder Unternehmen und TA-Inhalte • Einreichung Learning Agreements (vollständig unterzeichnet) • Unterzeichnung Grant Agreement (wird ab 01.06.2015 online zur Verfügung stehen)

Schritt 2: International Office (Erasmus Büro) – Ilka Knippel und Antje Timmermann

• Einreichung der Bewerbungsunterlagen für das ERASMUS Stipendium:

Die Deadline für die Antragsstellung für SMS-Mobilitäten ist der 15. Februar bzw. der 15. Juli Für SMP muss der Antrag rechtzeitig vor der Mobilität eingereicht werden (ca. 2 Monate)Bitte informieren Sie sich laufend auf unserer HP, wo wir neue Informationen veröffentlichen sobald sie verfügbar sind:

http://www.hs-bremen.de/internet/de/international/office/erasmus/

SMS SMP

• Grant Agreement

-> Muss im ORIGINAL vorliegen und

vollständig .....unterzeichnet und ausgefüllt sein• Letter of Acceptance (Email ausreichend)

• Grant Agreement

-> Muss im ORIGINAL vorliegen und

vollständig .....unterzeichnet und ausgefüllt sein• Kopie des Learning Agreement

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6. Ende des Auslandsaufenthaltes

Nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes sind Sie verpflichtet, zeitnah (spätestens innerhalb von 30 Tagen) folgende Unterlagen abzugeben:

Für SMS• Letter of Confirmation for a student stay abroad SMS (LoC)

Abzugeben im International Office

• Bericht im Mobility Tool der EU Onlinebericht - den Link erhalten Sie automatisch per Email von der EU

Für SMP:• Letter of Confirmation for a student stay abroad SMP (LoC)

Abzugeben im International Office

• Bericht im Mobility Tool der EU Onlinebericht - den Link erhalten Sie automatisch per Email von der EU

Nach Abgabe aller Abschlussdokumente erfolgt die Abschlusszahlung je nach Mittelverfügbarkeit

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7. Rechte und Pflichten

Wichtigste Inhalte der Studierendencharta

Rechte:

• Unterzeichnete Lern- bzw. Ausbildungsvereinbarung (Learning Agreement - LA)• Keine Studien-, Einschreibe- und Prüfungsgebühren und Gebühren für den Zugang zu

Labor- und Bibliothekseinrichtungen• Anerkennung der Lern- bzw. Ausbildungsvereinbarungen durch die Heimathochschule• Erhalt von Leistungsnachweisen• Gleichbehandlung und -betreuung wie reguläre Studierende• Studienförderung durch Erasmus möglich

Pflichten:

• Nachkommen der ERASMUS-Vereinbarungen im Grant Agreement• Schriftliche Information an die Heimathochschule bei Abweichungen• Verlängerung einer Mobilität einen Monat vor Ablauf der ursprünglichen Aufenthaltsdauer• Halten an die Vorschriften und Regeln der Gasthochschule• Abgabe aller nötigen Unterlagen

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8. Sonderförderung

1. Förderung von Studierenden mit Behinderung (GdB von mindestens 50)

Förderung im Rahmen von ERASMUS finanzierten Studien- oder Praktikaaufenthalten Option 1 – Pauschal: Erhalt des Höchstbetrag der entsprechenden Ländergruppe Option 2 – Individuell: Antrag auf eine

Zuschusszahlung für entstehende Mehrkosten (Beleg-Nachweis erforderlich)

2. Förderung von Studierenden mit Kind

Förderung im Rahmen von ERASMUS finanzierten Studienaufenthalten Für Studierende, die alleine mit ihrem(n) Kind(ern) ins Ausland gehen Erhalt einer festgesetzten Pauschale von 200 EUR monatlich

SMS SMP

LG I 500 EUR 700 EUR

LG II 450 EUR 650 EUR

LG III 400 EUR 600 EUR

Beratungsangebot im International Office

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8. Sonderförderung

Antragsverfahren:

• übliche Mobilitätsformulare

• Zusätzliches Formular für die ExtraförderungZusatzformular muss spätestens 2 Monate vor Ausreise vollständig im Büro des International Office vorliegen

• Kopie des Behindertenausweises (und ggf. Beleg-Nachweis für Mehrkosten) bzw. Nachweis, dass die Kinder mit ins Ausland reisen (z.B. Flugticket) und Geburtsurkunde(n)

• Die Förderung erfolgt grundsätzlich auf der Grundlage verfügbarer Mittel – frühe Beantragung lohnt sich!

• Der Bericht im Mobility Tool ist um die besonderen Aspekte zu ergänzen

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9. Sprachenförderung Online

Komponente 1: Verpflichtender Sprachtest vor und nach der Mobilität

Komponente 2: (Optional) Onlinesprachkurs

- Zielt auf die Hauptarbeitssprache einer Mobilität- Nicht für Muttersprachler

- Verfügbar für: Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch und Spanisch- Für nicht verfügbare Arbeitssprachen: kein Test und kein Sprachkurs

Alle Informationen (u.a. Link zum Test) werden an die von Ihnen im Grant Agreement angegebene Emailadresse gesendet.

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Ansprechpartner:

Ilka Knippel

Hochschule BremenInternational Office - ErasmusNeustadtswall 3028199 BremenRaum AB 104/105

Telefon +49 (0) 421 - 5905 - 4135 oder - 2440Telefax +49 (0) 421 - 5905 - 4109

[email protected]

SprechzeitenMo: 13.00 – 15.00 UhrDi und Do: 9.00 – 12.00 Uhr

Homepage: http://www.hs-bremen.de/internet/de/international/office/erasmus/

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Fragen ?Neustadtswall 30International Office - ErasmusbüroD-28199 BremenT +49 421 59050F +49 421 5905 [email protected]