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1 Informationsveranstaltung – Beteiligtenversammlung am 20. September 2010 Gemeinde Bissingen a.d.T. Vorbereitenden Untersuchungen im Bereich „Ortskern III“

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Informationsveranstaltung – Beteiligtenversammlung

am 20. September 2010

Gemeinde Bissingen a.d.T.

Vorbereitenden Untersuchungen

im Bereich „Ortskern III“

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Vorstellung der STEG

Ablauf einer städtebaulichen Erneuerung (Sanierung)

Antragstellung / Grobanalyse

Vorbereitende Untersuchungen (VU)

Sanierungsdurchführung

Ende der Sanierung

Analyse und städtebauliche Zielsetzung

VU-Fragebogen

Sanierungsbedingte Maßnahmen und Förderkonditionen

Wichtige Hinweise

Agenda

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die STEG

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Gesellschafter:

LandesbausparkasseSiedlungswerk

49 Jahre Stadtentwicklung

430 Sanierungsmaßnahmen bundesweit

4.500 ha erschlossenes Bauland

450 Kunden, Städte und Gemeinden

265 rechtskräftig abgerechnete Verfahren

115 Mitarbeiter

6 Standorte, Hauptsitz in Stuttgart

ca. 1 Mrd. € Treuhandvermögen

Qualitätsmanagement DIN EN ISO 9001:2008

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Mitarbeiter

Architekten

Stadtplaner

Raumplaner

Verwaltungswirte

Kaufleute

Betriebswirte

Soziologen

Geographen

Vermessungsingenieure

Bauingenieure

Bautechniker

Landschaftsplaner

Notariatsassessoren

Immobilienfachkräfte

IT-Spezialisten

Bauzeichner

Ökonomen

Vermessungstechniker

Wirtschaftsingenieure

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Zukunftsfähige Stadtentwicklung

Unsere Leistungen:

Städtebauliche Erneuerung

Baulandentwicklung

Städtebauliche Planung

Projektentwicklung

Projektsteuerung

Standortmarketing

Finanzmanagement

Fördermittelakquisition

STEG COMPASS

STEG FOKOS

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Sanierungnach dem BauGB

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Phase 1 Grobanalyse (Antrag)

- Feststellung der städtebaulichen Missstände

- Gestaltungskonzept

- Maßnahmenplan

- Kosten- und Finanzierungsübersicht (KuF)

- Antrag zur Aufnahme in ein Förderprogramm des Bundes bzw. des Landes Baden-Württemberg

SANIERUNG NACH DEM BAUGESETZBUCH (§§136 ff BauGB)

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Phase 2 Vorbereitende Untersuchungen

Nach § 141 BauGB ist eine Gemeinde verpflichtet, vor der förmlichenFestlegung eines Sanierungsgebiets entsprechende Beurteilungsunterlagenzu gewinnen über

- die Notwendigkeit der Sanierung

- die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse

- die anzustrebenden (Sanierungs-)Ziele

- die Durchführbarkeit einer Sanierung

Um diese Beurteilungsgrundlagen zu gewinnen, sind die Vorbereitenden Untersuchungen erforderlich !

Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets (§142 BauGB) mit der ortsüblichen Bekanntmachung (§143 BauGB)

SANIERUNG NACH DEM BAUGESETZBUCH (§§136 ff BauGB)

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Phase 3 Sanierungsdurchführung

Umsetzung der Sanierungsziele durch

- Stadtplanerische Konkretisierung (z.B. Wettbewerbe, Quartiersplanungen, Bebauungsplan)- private und öffentliche Ordnungsmaßnahmen (Gebäudeabbrüche, Grunderwerbe, Grundstücksneuordnungen, Umsetzung von Gewerbebetrieben usw., )- private Baumaßnahmen (Modernisierung und Instandsetzung)- öffentliche Baumaßnhamen (z.B. Neubau einer Gemeinbedarfseinrichtung)- Erschließungsmaßnahmen (Straßenraumgestaltung, Stellplätze usw.)- Finanzielle Abwicklung (evtl. Treuhandkonto)- Allgemeine Beratung und Betreuung durch die STEG

Phase 4 Abrechung der Sanierungsmaßnahme und Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets

SANIERUNG NACH DEM BAUGESETZBUCH (§§136 ff BauGB)

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VorbereitendeUntersuchungen

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Abgrenzung der Sanierungsgebiete „Ortskern I“ – Übersichtsplan gesamt

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Abgrenzung des Sanierungsgebiets „Ortskern II“

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Abgrenzung des Untersuchungsgebiets „Ortskern III“

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1. Analyse und Bewertung der städtebaulichen Missstände

Wohn- und Arbeitsverhältnisse

- die Belichtung, Besonnung und Belüftung der Wohn- und Arbeitsstätten- der bauliche Zustand der Gebäude, Wohnungen und Arbeitsstätten - die Erschließungssituation von Grundstücken- die Auswirkungen von Emissionen (Lärm, Staub usw.)

Funktionsfähigkeit des Gebiets

- der ruhende und fließende Verkehr- die wirtschaftliche Versorgungsfunktion des Gebiets- die infrastrukturelle Erschließung des Gebiets

Soziale Verhältnisse im Untersuchungsgebiet

- Sozialstruktur, Erwerbsstruktur und soziale Bindungen der Einwohner

Vorbereitende Untersuchungen

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Städtebauliche Situation – EG-Nutzung

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Städtebauliche Analyse - Bausubstanz

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Ortsbild

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Städtebauliche Missstände

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2. Städtebauliches Maßnahmen- und Neuordnungskonzept

Verbesserung der Wohn- und Arbeitsverhältnisse

- Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden- Abbruch und Neubebauung - Entkernung ungeordneter Bausubstanz zur Verbesserung der Besonnung und Belichtung- Auslagerung von störenden Gewerbebetrieben

Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Untersuchungsgebiets

- Schaffung fehlender öffentlicher Stellplätze- Neuordnung von Grundstücken- Erneuerung bzw. Änderung des Erschließungssystems- Gestaltungsmaßnahmen - Verbesserung der Versorgungsinfrastruktur

Vorbereitende Untersuchungen

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Neuordnungskonzept

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Maßnahmenplan

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3. Feststellung der Durchführbarkeit

- Mitwirkungsmöglichkeit und -bereitschaft der Beteiligten

- Durchführbarkeit (zeitnahe Umsetzung)

- Finanzierbarkeit (Aufstellung der sanierungsbedingten Kosten in einer KuF)

- Abgrenzung des Sanierungsgebiets

Fragebogen

Vorbereitende Untersuchungen

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Fragebogen

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Gemeinde Bissingen a.d.T. Untersuchungsgebiet "Ortskern III"E

Straße und Hausnummer des Gebäudes/Grundstücks

Vor- und Nachname (und ggf. Firma) des Eigentümers Telefon E-Mail (falls vorhanden)

Angaben zum Grundstück, zur Gebäudenutzung und zum Gebäude

Wer ist Eigentümer des Grundstücks?Privatperson/-en, Erbengemeinschaft Öffentlich / städtisch Sonstiges:Juristische Person Kirche

Gebäudenutzung

Anzahl Wohnungen davon leerstehend Anzahl Betriebsräume davon leerstehend

Wie alt ist das Hauptgebäude auf dem Grundstück?

Baujahr (falls nicht bekannt bitte schätzen) Jahr der letzten größeren Umbaumaßnahme

HeizungsanlageZentralheizung Einzelöfen keine Heizung vorhanden

Heizung - Energieträger Gas Öl Elektro Holz/KohleSonstiges z.B. Geothermie, Holzpellets usw.

Wärmedämmung / Isolierungan der Fassade modern/gut leichte Mängel schwere Mängelim Dachbereich modern/gut leichte Mängel schwere Mängel

Vorbereitende Untersuchungen

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Angaben zu den Wohnungen

Wohnung 11 Sanitär (Bad/WC) modern/gut leichte Mängel schwere Mängel2 Fenster modern/gut leichte Mängel schwere Mängel3 Elektroinstallation modern/gut leichte Mängel schwere Mängel4 Wohnungsabschluss vorhanden? ja nein

Wohnung 2 (falls vorhanden)1 Sanitär (Bad/WC) modern/gut leichte Mängel schwere Mängel2 Fenster modern/gut leichte Mängel schwere Mängel3 Elektroinstallation modern/gut leichte Mängel schwere Mängel4 Wohnungsabschluss vorhanden? ja nein

Wohnung 3 (falls vorhanden)1 Sanitär (Bad/WC) modern/gut leichte Mängel schwere Mängel2 Fenster modern/gut leichte Mängel schwere Mängel3 Elektroinstallation modern/gut leichte Mängel schwere Mängel4 Wohnungsabschluss vorhanden? ja nein

Seite 1 bitte wenden - auf der Rückseite geht es weiter !

Bei weiteren vorhandenen Wohnungen bitte weitere Fragebögen bei der STEG anfordern. Danke !

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Angaben zu den Bewohnern Ihres Gebäudes

In meinem Gebäude wohnen insgesamt Haushalte mit insgesamt ca. Personen

Von diesen Personen sind < 18 Jahren

18 - 45 Jahren45 - 65 Jahren> 65 Jahren

Angaben zu gewerblich genutzten Räumen in Ihrem Gebäude (sofern vorhanden)

In meinem Gebäude befinden sich Beschäftigten

Betrieb 11 Sanitär (WC) modern/gut leichte Mängel schwere Mängel2 Schaufenster / Fenster modern/gut leichte Mängel schwere Mängel3 Elektroinstallation modern/gut leichte Mängel schwere Mängel4 Wärmedämmung/Isolierung modern/gut leichte Mängel schwere Mängel5 Eingangsbereich modern/gut leichte Mängel schwere Mängel

Betrieb 2 (falls vorhanden)1 Sanitär (WC) modern/gut leichte Mängel schwere Mängel2 Schaufenster / Fenster modern/gut leichte Mängel schwere Mängel

3 Elektroinstallation modern/gut leichte Mängel schwere Mängel4 Wärmedämmung/Isolierung modern/gut leichte Mängel schwere Mängel5 Eingangsbereich modern/gut leichte Mängel schwere Mängel

Wie beurteilen Sie die Betriebs-/ Geschäftsentwicklung als Gewerbetreibender?

sehr gut gut schlecht sehr schlecht

wieso?

Bei weiteren vorhandenen Betrieben bitte weitere Fragebögen bei der STEG anfordern. Danke !

ca. im Alter von

ca. im Alter vonca. im Alter vonca. im Alter von

Gewerbebetriebe mit ca.

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Ihre Mitwirkungsbereitschaft ?Wie sind Ihre Absichten für Ihr Gebäude in dem zukünftigen Sanierungsgebiet?

Ich beabsichtige, das Grundstück / Gebäude zu verkaufen

Ich möchte das Gebäude abbrechenIch möchte das Gebäude modernisieren oder umnutzen

Ich halte Veränderung für derzeit nicht erforderlichIch bin noch unentschlossen

Wenn Sie modernisieren möchten, welche Maßnahmen wäre aus Ihrer Sicht am dringlichsten?

Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen:

Datum Eigentümer Seite 2

Hinweis zum Datenschutz:Die hier erfassten Daten werden gemäß §141 BauGB und nur zu diesem Zweck erhoben. Ihnen steht ein Auskunftsrecht über die über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten und ferner ein Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung zu. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unsere Mitarbeiter auf das Datengeheimnis gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichtet sind. Die erhobenen Daten werden nur der Stadt/Gemeinde (Auftraggeber) nicht aber an andere Stellen (Dritte) weitergegeben. Wenn Sie eine Aus-kunft über Ihre personenbezogenen Daten, die bei uns gespeichert wurden, bzw. deren Korrektur, Sperrung oder Löschung wünschen, nehmen Sie bitte zu uns Kontakt auf: die STEG Stadtentwicklung GmbH, Datenschutzbeauftragter, Tel. 0711/21068-0

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Erneuerungsmaßnahmen

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Sanierungsbedingte Maßnahmen

Haustechnische Verbesserungen

- Sanitäre, Heizungs-, lüftungs- und elektrotechnische Verbesserungen in Wohnungen und Gebäuden

Wohnungstechnische Verbesserungen

- Veränderungen der Raumnutzung, der Größe und der Orientierung von Räumen

- Verbesserung der Belichtung und Belüftung,Schaffung von Wohnungsabschlüssen

- Verbesserung im Sanitärbereich (WC, Bäder), alten- bzw. behindertengerechter Ausbau

Bautechnische Verbesserungen

- Erhöhung der Wärmedämmung und des Schallschutzes an Wänden, Decken und Fußböden, Fenstern und Türen

Beispiele für private Erneuerungsmaßnahmen (Modernisierung/Instandsetzung)

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Mindestausbaustandard bzw. Mindestanforderungen

Beseitigung baulicher Mängel (Dach, Fassade, tragende Bauteile)

Herstellung einer ausreichenden Isolierung / Wärmedämmung an der Fassade, im Bereich der Fenster und im Dachbereich

Einbau eines umweltfreundlichen, energiesparenden Heizsystems Jede Wohnung muss einen eigenen Wohnungsabschluss erhalten

Einbau einer modernen Sanitäranlage mit zentraler Warmwasserbereitung Verlegung des WCs in die Wohnung

Sämtliche Installationen sind an heutige Anforderungen anzupassen

Beachtung der Gestaltungsrichtlinien

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Förderung privater Erneuerungsmaßnahmen (Modernisierung und Instandsetzung)

Förderquote in Bissingen a.d.T. „Ortskern II“: 35 %, max. 60.000 €

Rechenbeispiel:

Kosten insgesamt 200.000 €

abzgl. Standardüberschreitung 20.000 €

berücksichtigungsfähigeKosten 180.000 €

Förderung (Land/Gemeinde) 35% wären 63.000 €gem. GR-Beschluss max. 60.000 €

Eigenanteil 140.000 €

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Eigenleistungen durch den Eigentümer

Eigenleistungen können angerechnet werden, wenn sie schriftlich nachgewiesen sind (handschriftliche Auflistung, excel-Tabelle usw.).

Der Wert der Eigenleistung wird mit 8,- € pro Stunde berechnet und kann bis maximal zu 15 % der sonstigen berücksichtigungs- fähigen Kosten anerkannt werden.

Zu den Eigenleistungen gehören die Arbeitsleistungen, die zur Durch- führung der Erneuerungsarbeiten vom Eigentümer selbst oder von seinen Angehörigen erbracht werden.

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Darlehen aus den Programmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Energieeffizient Bauen

Energieeffizient Sanieren

KfW-Wohneigentumsprogramm

Wohnraum modernisieren

KfW-Programm Erneuerbare Energien

Details unter www.kfw.de

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Vermietete Wohngebäude und Gewerbeeinheiten (§ 7h EStG): steuerliche Abschreibung zu 100% in den nächsten 12 Jahren (d.h. im Jahr der Herstellung, d.h. Abschluss und Abrechnung der Baumaßnahme, und in den 11 Folgejahren). 9 % im Jahr der Herstellung und in den folgenden 7 Jahren sowie bis zu 7 % in den folgenden 4 Jahren = insges. 100% in 12 Jahren

Vermietete Baudenkmale (§ 7i EStG): erhöhte Abschreibung der Herstellungskosten für Baumaßnahmen, die insbes. zur sinnvollen Nutzung des Gebäudes erforderlich sind. Dauer und Höhe vgl. §7h EStG.

Aufwendungen für selbstgenutzte Wohngebäude oder Baudenkmale können gem. § 10f EStG wie Sonderausgaben zu 9 % pro Jahr für maximal 10 Jahre geltend gemacht werden = 90% in 10 Jahren

Steuerliche Vergünstigungen für Gebäude im Sanierungsgebiet sowie für Baudenkmäler

EStG

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Ordnungsmaßnahmen

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Private Ordnungsmaßnahmen (§147 BauGB)

- Freilegung von Grundstücken (Gebäudeabbrüche/Rückbau)

- Entkernung

- Neubebauung

Neubaumaßnahmen werden nicht gefördert !

Sanierungsbedingte Maßnahmen

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Förderquote in Bissingen a.d.T. „Ortskern II“

Förderung privater Ordnungsmaßnahmen (Abbruch und Neubebauung oder Entkernung)

Wiederbebauung keine Bebauung

Abbruchkosten 100%, max. 20.000 € 50%, max. 10.000 €

Restwert 50%, max. 20.000 € 50%, max. 20.000 €

Maximalbeträge max. 40.000 € max. 30.000 €

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Sanierungs vermerk

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„Die Gemeinde teilt dem Grundbuchamt die rechtsverbindliche Sanierungssatzung mit und hat hierbei die von der Sanierungssatzung betroffenen Grundstücke einzeln aufzuführen. Das Grundbuchamt hat in die Grundbücher dieser Grundstücke einzutragen, dass eine Sanierung durchgeführt wird (Sanierungsvermerk).“

In der Regel lautet die Eintragung: „Eine Sanierung wird durchgeführt“.

Nach Beendigung der Sanierung (Abrechnung und Aufhebung der Sanierungssatzung) wird der Sanierungsvermerk gelöscht.

Sanierungsvermerk nach §143 Abs. 2 BauGB

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ACHTUNG ! WICHTIGE HINWEISE !

Wesentliche Voraussetzungen für eine Förderung:

Das Gebäude befindet sich im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet.

Die Sanierungsziele sind zu beachten.

Die Maßnahme ist vorher mit der Stadt/Gemeinde und der STEG abgestimmt worden.

Die Maßnahme ist wirtschaftlich (70%-Grenze)

Das Alter sowie die Restnutzungsdauer des Gebäudes muss mind. 30 Jahre betragen.

Vor Baubeginn bzw. vor Abbruch ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Eigentümer und

der Gemeinde abzuschließen.

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Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !

Ihre Ansprechpartner

Hans-Joachim Reglin Jürgen [email protected] [email protected]. 0711 / 21068 – 119 Tel. 0711 / 353257Fax 0711 / 21068 – 112 Fax 0711 / 3966198Olgastr. 54 Im Heppächer 1170182 Stuttgart 73728 Esslingen