1 Informationsveranstaltung – Beteiligtenversammlung am 20. September 2010 Gemeinde Bissingen...
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Informationsveranstaltung – Beteiligtenversammlung
am 20. September 2010
Gemeinde Bissingen a.d.T.
Vorbereitenden Untersuchungen
im Bereich „Ortskern III“
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Vorstellung der STEG
Ablauf einer städtebaulichen Erneuerung (Sanierung)
Antragstellung / Grobanalyse
Vorbereitende Untersuchungen (VU)
Sanierungsdurchführung
Ende der Sanierung
Analyse und städtebauliche Zielsetzung
VU-Fragebogen
Sanierungsbedingte Maßnahmen und Förderkonditionen
Wichtige Hinweise
Agenda
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die STEG
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Gesellschafter:
LandesbausparkasseSiedlungswerk
49 Jahre Stadtentwicklung
430 Sanierungsmaßnahmen bundesweit
4.500 ha erschlossenes Bauland
450 Kunden, Städte und Gemeinden
265 rechtskräftig abgerechnete Verfahren
115 Mitarbeiter
6 Standorte, Hauptsitz in Stuttgart
ca. 1 Mrd. € Treuhandvermögen
Qualitätsmanagement DIN EN ISO 9001:2008
5
Mitarbeiter
Architekten
Stadtplaner
Raumplaner
Verwaltungswirte
Kaufleute
Betriebswirte
Soziologen
Geographen
Vermessungsingenieure
Bauingenieure
Bautechniker
Landschaftsplaner
Notariatsassessoren
Immobilienfachkräfte
IT-Spezialisten
Bauzeichner
Ökonomen
Vermessungstechniker
Wirtschaftsingenieure
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Zukunftsfähige Stadtentwicklung
Unsere Leistungen:
Städtebauliche Erneuerung
Baulandentwicklung
Städtebauliche Planung
Projektentwicklung
Projektsteuerung
Standortmarketing
Finanzmanagement
Fördermittelakquisition
STEG COMPASS
STEG FOKOS
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Sanierungnach dem BauGB
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Phase 1 Grobanalyse (Antrag)
- Feststellung der städtebaulichen Missstände
- Gestaltungskonzept
- Maßnahmenplan
- Kosten- und Finanzierungsübersicht (KuF)
- Antrag zur Aufnahme in ein Förderprogramm des Bundes bzw. des Landes Baden-Württemberg
SANIERUNG NACH DEM BAUGESETZBUCH (§§136 ff BauGB)
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Phase 2 Vorbereitende Untersuchungen
Nach § 141 BauGB ist eine Gemeinde verpflichtet, vor der förmlichenFestlegung eines Sanierungsgebiets entsprechende Beurteilungsunterlagenzu gewinnen über
- die Notwendigkeit der Sanierung
- die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse
- die anzustrebenden (Sanierungs-)Ziele
- die Durchführbarkeit einer Sanierung
Um diese Beurteilungsgrundlagen zu gewinnen, sind die Vorbereitenden Untersuchungen erforderlich !
Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets (§142 BauGB) mit der ortsüblichen Bekanntmachung (§143 BauGB)
SANIERUNG NACH DEM BAUGESETZBUCH (§§136 ff BauGB)
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Phase 3 Sanierungsdurchführung
Umsetzung der Sanierungsziele durch
- Stadtplanerische Konkretisierung (z.B. Wettbewerbe, Quartiersplanungen, Bebauungsplan)- private und öffentliche Ordnungsmaßnahmen (Gebäudeabbrüche, Grunderwerbe, Grundstücksneuordnungen, Umsetzung von Gewerbebetrieben usw., )- private Baumaßnahmen (Modernisierung und Instandsetzung)- öffentliche Baumaßnhamen (z.B. Neubau einer Gemeinbedarfseinrichtung)- Erschließungsmaßnahmen (Straßenraumgestaltung, Stellplätze usw.)- Finanzielle Abwicklung (evtl. Treuhandkonto)- Allgemeine Beratung und Betreuung durch die STEG
Phase 4 Abrechung der Sanierungsmaßnahme und Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets
SANIERUNG NACH DEM BAUGESETZBUCH (§§136 ff BauGB)
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VorbereitendeUntersuchungen
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Abgrenzung der Sanierungsgebiete „Ortskern I“ – Übersichtsplan gesamt
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Abgrenzung des Sanierungsgebiets „Ortskern II“
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Abgrenzung des Untersuchungsgebiets „Ortskern III“
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1. Analyse und Bewertung der städtebaulichen Missstände
Wohn- und Arbeitsverhältnisse
- die Belichtung, Besonnung und Belüftung der Wohn- und Arbeitsstätten- der bauliche Zustand der Gebäude, Wohnungen und Arbeitsstätten - die Erschließungssituation von Grundstücken- die Auswirkungen von Emissionen (Lärm, Staub usw.)
Funktionsfähigkeit des Gebiets
- der ruhende und fließende Verkehr- die wirtschaftliche Versorgungsfunktion des Gebiets- die infrastrukturelle Erschließung des Gebiets
Soziale Verhältnisse im Untersuchungsgebiet
- Sozialstruktur, Erwerbsstruktur und soziale Bindungen der Einwohner
Vorbereitende Untersuchungen
Städtebauliche Situation – EG-Nutzung
Städtebauliche Analyse - Bausubstanz
Ortsbild
Städtebauliche Missstände
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2. Städtebauliches Maßnahmen- und Neuordnungskonzept
Verbesserung der Wohn- und Arbeitsverhältnisse
- Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden- Abbruch und Neubebauung - Entkernung ungeordneter Bausubstanz zur Verbesserung der Besonnung und Belichtung- Auslagerung von störenden Gewerbebetrieben
Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Untersuchungsgebiets
- Schaffung fehlender öffentlicher Stellplätze- Neuordnung von Grundstücken- Erneuerung bzw. Änderung des Erschließungssystems- Gestaltungsmaßnahmen - Verbesserung der Versorgungsinfrastruktur
Vorbereitende Untersuchungen
Neuordnungskonzept
Maßnahmenplan
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3. Feststellung der Durchführbarkeit
- Mitwirkungsmöglichkeit und -bereitschaft der Beteiligten
- Durchführbarkeit (zeitnahe Umsetzung)
- Finanzierbarkeit (Aufstellung der sanierungsbedingten Kosten in einer KuF)
- Abgrenzung des Sanierungsgebiets
Fragebogen
Vorbereitende Untersuchungen
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Fragebogen
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Gemeinde Bissingen a.d.T. Untersuchungsgebiet "Ortskern III"E
Straße und Hausnummer des Gebäudes/Grundstücks
Vor- und Nachname (und ggf. Firma) des Eigentümers Telefon E-Mail (falls vorhanden)
Angaben zum Grundstück, zur Gebäudenutzung und zum Gebäude
Wer ist Eigentümer des Grundstücks?Privatperson/-en, Erbengemeinschaft Öffentlich / städtisch Sonstiges:Juristische Person Kirche
Gebäudenutzung
Anzahl Wohnungen davon leerstehend Anzahl Betriebsräume davon leerstehend
Wie alt ist das Hauptgebäude auf dem Grundstück?
Baujahr (falls nicht bekannt bitte schätzen) Jahr der letzten größeren Umbaumaßnahme
HeizungsanlageZentralheizung Einzelöfen keine Heizung vorhanden
Heizung - Energieträger Gas Öl Elektro Holz/KohleSonstiges z.B. Geothermie, Holzpellets usw.
Wärmedämmung / Isolierungan der Fassade modern/gut leichte Mängel schwere Mängelim Dachbereich modern/gut leichte Mängel schwere Mängel
Vorbereitende Untersuchungen
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Angaben zu den Wohnungen
Wohnung 11 Sanitär (Bad/WC) modern/gut leichte Mängel schwere Mängel2 Fenster modern/gut leichte Mängel schwere Mängel3 Elektroinstallation modern/gut leichte Mängel schwere Mängel4 Wohnungsabschluss vorhanden? ja nein
Wohnung 2 (falls vorhanden)1 Sanitär (Bad/WC) modern/gut leichte Mängel schwere Mängel2 Fenster modern/gut leichte Mängel schwere Mängel3 Elektroinstallation modern/gut leichte Mängel schwere Mängel4 Wohnungsabschluss vorhanden? ja nein
Wohnung 3 (falls vorhanden)1 Sanitär (Bad/WC) modern/gut leichte Mängel schwere Mängel2 Fenster modern/gut leichte Mängel schwere Mängel3 Elektroinstallation modern/gut leichte Mängel schwere Mängel4 Wohnungsabschluss vorhanden? ja nein
Seite 1 bitte wenden - auf der Rückseite geht es weiter !
Bei weiteren vorhandenen Wohnungen bitte weitere Fragebögen bei der STEG anfordern. Danke !
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Angaben zu den Bewohnern Ihres Gebäudes
In meinem Gebäude wohnen insgesamt Haushalte mit insgesamt ca. Personen
Von diesen Personen sind < 18 Jahren
18 - 45 Jahren45 - 65 Jahren> 65 Jahren
Angaben zu gewerblich genutzten Räumen in Ihrem Gebäude (sofern vorhanden)
In meinem Gebäude befinden sich Beschäftigten
Betrieb 11 Sanitär (WC) modern/gut leichte Mängel schwere Mängel2 Schaufenster / Fenster modern/gut leichte Mängel schwere Mängel3 Elektroinstallation modern/gut leichte Mängel schwere Mängel4 Wärmedämmung/Isolierung modern/gut leichte Mängel schwere Mängel5 Eingangsbereich modern/gut leichte Mängel schwere Mängel
Betrieb 2 (falls vorhanden)1 Sanitär (WC) modern/gut leichte Mängel schwere Mängel2 Schaufenster / Fenster modern/gut leichte Mängel schwere Mängel
3 Elektroinstallation modern/gut leichte Mängel schwere Mängel4 Wärmedämmung/Isolierung modern/gut leichte Mängel schwere Mängel5 Eingangsbereich modern/gut leichte Mängel schwere Mängel
Wie beurteilen Sie die Betriebs-/ Geschäftsentwicklung als Gewerbetreibender?
sehr gut gut schlecht sehr schlecht
wieso?
Bei weiteren vorhandenen Betrieben bitte weitere Fragebögen bei der STEG anfordern. Danke !
ca. im Alter von
ca. im Alter vonca. im Alter vonca. im Alter von
Gewerbebetriebe mit ca.
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Ihre Mitwirkungsbereitschaft ?Wie sind Ihre Absichten für Ihr Gebäude in dem zukünftigen Sanierungsgebiet?
Ich beabsichtige, das Grundstück / Gebäude zu verkaufen
Ich möchte das Gebäude abbrechenIch möchte das Gebäude modernisieren oder umnutzen
Ich halte Veränderung für derzeit nicht erforderlichIch bin noch unentschlossen
Wenn Sie modernisieren möchten, welche Maßnahmen wäre aus Ihrer Sicht am dringlichsten?
Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen:
Datum Eigentümer Seite 2
Hinweis zum Datenschutz:Die hier erfassten Daten werden gemäß §141 BauGB und nur zu diesem Zweck erhoben. Ihnen steht ein Auskunftsrecht über die über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten und ferner ein Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung zu. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unsere Mitarbeiter auf das Datengeheimnis gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichtet sind. Die erhobenen Daten werden nur der Stadt/Gemeinde (Auftraggeber) nicht aber an andere Stellen (Dritte) weitergegeben. Wenn Sie eine Aus-kunft über Ihre personenbezogenen Daten, die bei uns gespeichert wurden, bzw. deren Korrektur, Sperrung oder Löschung wünschen, nehmen Sie bitte zu uns Kontakt auf: die STEG Stadtentwicklung GmbH, Datenschutzbeauftragter, Tel. 0711/21068-0
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Erneuerungsmaßnahmen
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Sanierungsbedingte Maßnahmen
Haustechnische Verbesserungen
- Sanitäre, Heizungs-, lüftungs- und elektrotechnische Verbesserungen in Wohnungen und Gebäuden
Wohnungstechnische Verbesserungen
- Veränderungen der Raumnutzung, der Größe und der Orientierung von Räumen
- Verbesserung der Belichtung und Belüftung,Schaffung von Wohnungsabschlüssen
- Verbesserung im Sanitärbereich (WC, Bäder), alten- bzw. behindertengerechter Ausbau
Bautechnische Verbesserungen
- Erhöhung der Wärmedämmung und des Schallschutzes an Wänden, Decken und Fußböden, Fenstern und Türen
Beispiele für private Erneuerungsmaßnahmen (Modernisierung/Instandsetzung)
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Mindestausbaustandard bzw. Mindestanforderungen
Beseitigung baulicher Mängel (Dach, Fassade, tragende Bauteile)
Herstellung einer ausreichenden Isolierung / Wärmedämmung an der Fassade, im Bereich der Fenster und im Dachbereich
Einbau eines umweltfreundlichen, energiesparenden Heizsystems Jede Wohnung muss einen eigenen Wohnungsabschluss erhalten
Einbau einer modernen Sanitäranlage mit zentraler Warmwasserbereitung Verlegung des WCs in die Wohnung
Sämtliche Installationen sind an heutige Anforderungen anzupassen
Beachtung der Gestaltungsrichtlinien
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Förderung privater Erneuerungsmaßnahmen (Modernisierung und Instandsetzung)
Förderquote in Bissingen a.d.T. „Ortskern II“: 35 %, max. 60.000 €
Rechenbeispiel:
Kosten insgesamt 200.000 €
abzgl. Standardüberschreitung 20.000 €
berücksichtigungsfähigeKosten 180.000 €
Förderung (Land/Gemeinde) 35% wären 63.000 €gem. GR-Beschluss max. 60.000 €
Eigenanteil 140.000 €
Eigenleistungen durch den Eigentümer
Eigenleistungen können angerechnet werden, wenn sie schriftlich nachgewiesen sind (handschriftliche Auflistung, excel-Tabelle usw.).
Der Wert der Eigenleistung wird mit 8,- € pro Stunde berechnet und kann bis maximal zu 15 % der sonstigen berücksichtigungs- fähigen Kosten anerkannt werden.
Zu den Eigenleistungen gehören die Arbeitsleistungen, die zur Durch- führung der Erneuerungsarbeiten vom Eigentümer selbst oder von seinen Angehörigen erbracht werden.
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Darlehen aus den Programmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Energieeffizient Bauen
Energieeffizient Sanieren
KfW-Wohneigentumsprogramm
Wohnraum modernisieren
KfW-Programm Erneuerbare Energien
Details unter www.kfw.de
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Vermietete Wohngebäude und Gewerbeeinheiten (§ 7h EStG): steuerliche Abschreibung zu 100% in den nächsten 12 Jahren (d.h. im Jahr der Herstellung, d.h. Abschluss und Abrechnung der Baumaßnahme, und in den 11 Folgejahren). 9 % im Jahr der Herstellung und in den folgenden 7 Jahren sowie bis zu 7 % in den folgenden 4 Jahren = insges. 100% in 12 Jahren
Vermietete Baudenkmale (§ 7i EStG): erhöhte Abschreibung der Herstellungskosten für Baumaßnahmen, die insbes. zur sinnvollen Nutzung des Gebäudes erforderlich sind. Dauer und Höhe vgl. §7h EStG.
Aufwendungen für selbstgenutzte Wohngebäude oder Baudenkmale können gem. § 10f EStG wie Sonderausgaben zu 9 % pro Jahr für maximal 10 Jahre geltend gemacht werden = 90% in 10 Jahren
Steuerliche Vergünstigungen für Gebäude im Sanierungsgebiet sowie für Baudenkmäler
EStG
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Ordnungsmaßnahmen
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Private Ordnungsmaßnahmen (§147 BauGB)
- Freilegung von Grundstücken (Gebäudeabbrüche/Rückbau)
- Entkernung
- Neubebauung
Neubaumaßnahmen werden nicht gefördert !
Sanierungsbedingte Maßnahmen
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Förderquote in Bissingen a.d.T. „Ortskern II“
Förderung privater Ordnungsmaßnahmen (Abbruch und Neubebauung oder Entkernung)
Wiederbebauung keine Bebauung
Abbruchkosten 100%, max. 20.000 € 50%, max. 10.000 €
Restwert 50%, max. 20.000 € 50%, max. 20.000 €
Maximalbeträge max. 40.000 € max. 30.000 €
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Sanierungs vermerk
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„Die Gemeinde teilt dem Grundbuchamt die rechtsverbindliche Sanierungssatzung mit und hat hierbei die von der Sanierungssatzung betroffenen Grundstücke einzeln aufzuführen. Das Grundbuchamt hat in die Grundbücher dieser Grundstücke einzutragen, dass eine Sanierung durchgeführt wird (Sanierungsvermerk).“
In der Regel lautet die Eintragung: „Eine Sanierung wird durchgeführt“.
Nach Beendigung der Sanierung (Abrechnung und Aufhebung der Sanierungssatzung) wird der Sanierungsvermerk gelöscht.
Sanierungsvermerk nach §143 Abs. 2 BauGB
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ACHTUNG ! WICHTIGE HINWEISE !
Wesentliche Voraussetzungen für eine Förderung:
Das Gebäude befindet sich im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet.
Die Sanierungsziele sind zu beachten.
Die Maßnahme ist vorher mit der Stadt/Gemeinde und der STEG abgestimmt worden.
Die Maßnahme ist wirtschaftlich (70%-Grenze)
Das Alter sowie die Restnutzungsdauer des Gebäudes muss mind. 30 Jahre betragen.
Vor Baubeginn bzw. vor Abbruch ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Eigentümer und
der Gemeinde abzuschließen.
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Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !
Ihre Ansprechpartner
Hans-Joachim Reglin Jürgen [email protected] [email protected]. 0711 / 21068 – 119 Tel. 0711 / 353257Fax 0711 / 21068 – 112 Fax 0711 / 3966198Olgastr. 54 Im Heppächer 1170182 Stuttgart 73728 Esslingen