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1 Integration leben Bürgerschaftliches Engagement von Menschen mit Migrationshintergrund stärken Düsseldorf, 02.09.2015 Informationen zum aktuellen MSO- Förderprogramm zur Förderphase 2016/2017

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Integration leben – Bürgerschaftliches Engagement von Menschen mit Migrationshintergrund stärken

Düsseldorf, 02.09.2015

Informationen zum aktuellen MSO- Förderprogramm zur Förderphase 2016/2017

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Teil 1: Vorstellung Landeskonzept zur Förderung von MSO und der Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten

Teil 2: Antrags- und Förderverfahren

Teil 3: Ansprechpartner- Kompetenzzentrum für Integration- Fachberatung MigrantInnen Selbsthilfe- Elternnetzwerk NRW

Teil 4: PraxisbeispieleHAMIAM e.V.Spanisches Soziokulturelles Bildungswerk NRW e.V.Freundschaft-Druschba e.V.

Ablauf der Veranstaltung

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Teil 1

Vorstellung des Landeskonzept zur Förderung von MSO und der Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten

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Programm zur Förderung der

Migrantenselbst-organisationen

(Richtlinie)

Elternnetzwerk NRW. Integration

miteinander

Fachberatung MigrantInnen-

selbsthilfe des Paritätischen

Wohlfahrts-verbandes NRW

Landeskonzept zur Förderung von Migrantenselbstorganisationen (MSO)

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Landeskonzept zur Förderung von Migrantenselbstorganisationen (MSO)

Fachberatung MigrantInnen-

selbsthilfe des Paritätischen

Wohlfahrts-verbandes NRW

Elternnetzwerk NRW. Integration

miteinander

Programm zur Förderung der

Migrantenselbst-organisationen

(Richtlinie)

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Entwicklung: Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten (Förderprogramm MSO)

2016/2017

Durchführung der zweiten Förderphase

2015

Überarbeitung der Richtlinie

27.08.2015 Inkrafttreten der überarbeiteten Richtlinie

Antragsfrist für die Förderphase 2016/2017: 30.10.2015

2013

Befragung von MSO, Experten etc.

Neuentwicklung des Förderkonzepts inkl. Richtlinie

2014

1.1.2014 Inkrafttreten der Richtlinie

31.03.2014 Antragsfrist für Förderphase 2014/2015:

371 Anträge 83 Bewilligungen Haushaltssperre

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Förderinhalte

Einzelprojektförderung

Förderung von Unterstützung, Qualifizierung und Vernetzung

Anschub-förderung

6000 € pro

Haushaltsjahr

15.000 € pro

Haushaltsjahr

15.000 € pro

Haushaltsjahr

Für im Aufbau befindliche MSO

Vollfinanzierung

Für erfahrene MSO

Anteilsfinanzierung mit 20% Eigenanteil

Für erfahrene MSO, die andere unerfahrene MSO unterstützen

Anteilsfinanzierung mit 20% Eigenanteil

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Anschubförderung

Einzelprojektförderung

Förderung von Unterstützung, Qualifizierung und Vernetzung

Anschub-förderung

6000 € pro

Haushaltsjahr

15.000 € pro

Haushaltsjahr

15.000 € pro

Haushaltsjahr

Für im Aufbau befindliche MSO

Vollfinanzierung

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Anschubförderung - Inhalte

Förderung von im Aufbau befindliche MSO, um deren Handlungsfähigkeit zu unterstützenFörderfähig sind:○ Sachausgaben,d.h.: -Geschäftsbedarf, Fachbücher, Zeitschriften, Post- und Fernmeldegebühren

-Geräte-, Ausstattungs-, Ausrüstungs- und sonstige Gebrauchsgegenstände als Anschaffungen bis zu einem Wert in Höhe von 5.000,00 €

- Bewirtschaftung und Unterhaltung von Gebäuden und Räumlichkeiten- Mieten- Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen- Veröffentlichungen und Werbung bezogen auf die MSO und von ihr durchgeführte Integrationsangebote

○ Ausgaben für Qualifizierungsmaßnahmen der Organisationsmitgliederd.h.: - Ausgaben für Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Mitglieder der

Migrantenselbstorganisation- Honorarkosten- Reisekosten entsprechend des Landesreisekostengesetzes

○ und Maßnahmen, die der Begegnung und dem Austausch dienen.

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○ zu fördernde MSO muss innerhalb der letzten fünf (NEU ab Förderphase 2016/2017) Jahre vor Beginn der jeweils neuen Förderphase gegründet bzw. in das Vereinsregister

eingetragen worden sein und

○ insbesondere noch keine Landes-, Bundes- oder EU-Fördermittel erhalten haben oder

○ über keine eigenen Räumlichkeiten verfügen oder

○ einen Ausstattungsbedarf für die eigenen Räumlichkeiten oder

○ Qualifizierungsbedarf der Organisationsmitglieder haben.

Anschubförderung - Voraussetzungen

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Einzelprojektförderung

Einzelprojektförderung

Förderung von Unterstützung, Qualifizierung und Vernetzung

Anschub-förderung

6000 € pro

Haushaltsjahr

15.000 € pro

Haushaltsjahr

15.000 € pro

Haushaltsjahr

Für erfahrene MSO

Anteilsfinanzierung mit 20% Eigenanteil

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Einzelprojektförderung – Voraussetzungen

○ Gefördert werden Maßnahmen, die dazu dienen, die Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund in den

unterschiedlichsten gesellschaftlichen Bereichen zu verbessern.

○ Für die Antragstellung ist erforderlich, dass die MSO nachweisbar Erfahrungen in der Durchführung von Projekten hat.

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Präsentationstitel Ort, Datum13

Einzelprojektförderung – Mögliche Inhalte 1 (nicht abschließend)

○ Maßnahmen, um die Bildungsteilhabe sowie Bildungschancen für Menschen mit Migrationshintergrund zu verbessern,

○ Maßnahmen, um die Erziehungskompetenz von Eltern/ Sorgeberechtigten mit Migrationshintergrund zu stärken,

○ Projekte zur Gesundheitsförderung und Inklusion,

○ Außerschulische Angebote in Kooperation mit Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe

○ Zielgruppenspezifische Angebote für Kinder und Jugendliche, Frauen und Männer, Seniorinnen und Senioren, Neuzugewanderte

○ Informationsveranstaltungen zu Angeboten der sozialen Infrastruktur und zu fachbezogenen Themen.

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Einzelprojektförderung – Mögliche Inhalte 2 (nicht abschließend)

○ Kommunikationstrainings (z. B. Angebote zum Erwerb der deutschen Sprache als Vorstufe zum Integrationskurs, flankierende Kommunikationstrainings),

○ Maßnahmen zur Unterstützung des interkulturellen und / oder interreligiösen Dialogs,

○ Projekte zur Verbesserung des Zusammenlebens im Stadtteil,

○ Maßnahmen zur Konfliktbewältigung,

○ Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Fundamentalismus,

○ Maßnahmen zur Reaktion auf kurzfristige Bedarfe.

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Einzelprojektförderung – Nicht mögliche Inhalte

Nicht gefördert werden können Projekte,

○ die aufgrund ihrer thematischen Schwerpunkte von anderen Ressorts des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert werden sowie

○ berufsbezogene Angebote (z. B. Bewerbungstrainings, Vermittlung, Begleitung, Qualifizierungen), Sprachkurse, schulische Maßnahmen und Hausaufgabenhilfe sowie

○ Maßnahmen, die als eintägige Veranstaltungen konzipiert sind.

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Förderung von Unterstützung, Qualifizierung und Vernetzung

Einzelprojektförderung

Förderung von Unterstützung, Qualifizierung und Vernetzung

Anschub-förderung

6000 € pro

Haushaltsjahr

15.000 € pro

Haushaltsjahr

15.000 € pro

Haushaltsjahr

Für erfahrene MSO, die andere unerfahrene MSO unterstützen

Anteilsfinanzierung mit 20% Eigenanteil

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Förderung von Unterstützung, Qualifizierung und Vernetzung – Voraussetzungen

Förderung von regionalen Projekte, in denen MSO mindestens drei andere unerfahrene MSO unterstützen, qualifizieren sowie vernetzen und dabei insbesondere organisatorisches Wissen zur Verfügung stellen.

○ durch einen Coachingprozess

○ durch ein Tandemprojekt

Nicht förderfähig ist die Fortentwicklung von Teilen der eigenen Vereins- oder Verbandsstrukturen sowie gleichgelagerter Untergliederungen

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Förderung von Unterstützung, Qualifizierung und Vernetzung

Coaching soll sich beziehen auf:

▫ der Bereich der Antragstellung und

▫ die Durchführung eigener Maßnahmen

▫ sowie die Sicherstellung der Vernetzung der fortzuentwickelnden MSO mit anderen MSO und weiteren Akteuren der Integrationsarbeit auf regionaler, landesweiter oder bundesweiter

Ebene

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Förderung von Unterstützung, Qualifizierung und Vernetzung

Tandemprojekte:

▫ Förderung von MSO, die im Aufbau befindliche MSO dabei unterstützen, die Förderfähigkeit im Sinne dieser Förderrichtlinie zu erreichen Ziel des Projekts

▫ Antragsstellung erfolgt durch die bereits etablierte MSO

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Förderung von Unterstützung, Qualifizierung und Vernetzung – Voraussetzungen

○ antragsstellende MSO muss nachweisbar langjährige Erfahrungen in der Durchführung von Projekten haben.

○ Erforderlich ist zudem, dass die MSO in regionalen oder überregionalen Netzwerkstrukturen arbeitet und bereit zur interkulturellen Zusammenarbeit mit Organisationen unterschiedlicher Herkunft ist.

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Voraussetzung für alle drei Förderbereiche

Einzelprojektförderung

Förderung von Unterstützung, Qualifizierung und Vernetzung

Anschub-förderung

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Voraussetzungen für alle drei Förderbereiche

○ Migrantenselbstorganisationen,

- MSO im Sinne der Definition dieser Richtlinie sind: „Vereine und Zusammenschlüsse, bei denen mindestens die Hälfte der Mitgliederzahl,

der Vorstandspositionen bzw. bei den aktiv Verantwortlichen Menschen mit Migrationshintergrund sind.“ § 4 Abs.1 TIntG NRW

- deren Aktivitäten vorrangig auf die Situation der Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland und nicht auf die Umstände in

den Herkunftsländern ausgerichtet sind,

- die sich nicht ausschließlich der Pflege der Herkunftskultur oder der Religionsausübung widmen.

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Voraussetzungen für alle drei Förderbereiche

○ Eingetragener Verein

oder eine landesweite, regionale oder kommunale Untergliederung eines eingetragenen Vereins, deren Status in der Vereinssatzung geregelt ist

NEU ab Förderphase 2016/2017

○ Anerkannte Gemeinnützigkeit

NEU: Bei der Anschubförderung können entsprechende Nachweise bis zum Anfang des neuen Förderjahres nachgereicht werden

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Voraussetzungen für alle drei Förderbereiche

○ Abgabe der Erklärung zur Unabhängigkeit von staatlichen Strukturen im In- und Ausland sowie von Parteien

○ Abgabe einer Erklärung zur Zusammenarbeit mit den vom Land geförderten Strukturen der Integration

○ Ausrichtung der Aktivitäten der MSO auf eine Kommune, überregional oder landesweit (nicht bundesweit)

○ zu fördernde Maßnahmen müssen innerhalbdes Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden

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Voraussetzungen für alle drei Förderbereiche

NEU ab Förderphase 2016/2017:

Wenn Sie einem Wohlfahrtsverband angehören…

… können Sie auch in unserem MSO-Programm einen Antrag stellen

- wenn Sie über einen Wohlfahrtsverband einen Antrag im Rahmen des Förderkonzepts „Interkulturelle Zentren und niedrigschwellige Integrationsvorhaben“ gestellt haben

- wenn Sie einen Antrag über das Programm „Förderung von Integrationsagenturen für die Belange von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte“ gestellt haben

Bitte beachten Sie hierbei jedoch:

Es gilt der Grundsatz des Verbots der Doppelförderung!

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!Haben Sie noch Fragen?

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Teil 2: Antrags- und Förderverfahrenfür die Förderphase 2016 / 2017

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Antragsverfahren

• Verwendung der Antragsformulare: www.kfi.nrw.de Ausführliche Informationsblätter zu den unterschiedlichen Anträgen im Internet

• Antrag auf Anschubförderung schließt Anträge auf Förderung eines Einzelprojektes oder Unterstützung, Qualifizierung und Vernetzung aus.

• Je MSO nur ein Antrag auf Förderung eines Einzelprojektes möglich.

• Anträge auf Förderung von Einzelprojekten sowie Unterstützung, Qualifizierung und Vernetzung können gleichzeitig gestellt werden.

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Antragsverfahren

• Eigenhändige Unterschrift des gesetzlichen Vertreters gemäß Satzung

• Übersendung per Post oder per Telefax an das KfI ; NICHT: per E-Mail

• Antragsfrist: 30.10.2015• Ausschlussfrist: später eingehende Anträge werden abgelehnt• Es zählt der Eingangsstempel Bezirksregierung bzw. Sendebericht;

NICHT: Poststempel

• Verbot des vorzeitigen MaßnahmebeginnsAnträge nur für Projekte, mit denen noch nicht begonnen worden ist. 29

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Antragsteller

• Migrantenselbstorganisationen

• in das Vereinsregistern eingetragen• Zum Zeitpunkt der Antragstellung, spätestens 30.10.2015• Anschubförderung: innerhalb der letzten 5 Jahre (ab 1.1.2011) bzw.

spätestens bis zum 31.01.2016 in das Vereinsregister eingetragen• Ausnahme: landesweite, regionale oder kommunale Untergliederung

eines eingetragenen Vereins, deren Status in der Vereinssatzung geregelt ist

Bitte informieren Sie sich bei der Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 36

• als gemeinnützig anerkannt• Zum Zeitpunkt der Antragstellung, spätestens 30.09.2015• Anschubförderung: spätestens zum 31.01.2016 30

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Antragsteller

• Anschubförderung• Hat noch keine Förderung erhalten oder• Hat noch keine eigenen Räumlichkeiten oder• Hat Ausstattungsbedarf für eigene Räumlichkeiten oder• Hat für die Arbeit der MSO Qualifizierungsbedarf der

Organisationsmitglieder

• Einzelprojektförderung• Hat Erfahrung mit der Durchführung von Projekten

• Unterstützungsförderung• Hat Erfahrung mit der Durchführung von Projekten• Arbeitet in guten regionalen oder überregionalen

Netzwerkstrukturen

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Antragsteller

Mitglieder eines Spitzenverbandes der Freien Wohlfahrtspflege…

• können gleichzeitig einen Antrag auf Förderung nach dem Konzept Interkulturelle Zentren und niedrigschwellige Integrationsvorhaben und /oder der Richtlinie zur Förderung von Integrationsagenturen stellen.

• Beantragte Maßnahmen müssen sich deutlich von einander unterscheiden. (Verbot der Doppelförderung)

• Bei Erhalt einer Zentrenförderung können über das MSO-Programm keine Betriebskosten abgerechnet werden.

Bitte informieren Sie die Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 36, sobald Sie von Ihrem Wohlfahrtsverband die Nachricht erhalten haben, dass Sie eine Förderung über eines der beiden o.g. Programme erhalten werden. 32

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Beschreibung der Maßnahme - Anschubförderung• Herkunftsgruppen/- kulturen der MSO und der Zielgruppe ihrer

Arbeit

• Anschaffungs- bzw. Anmietungsbedarf für die Handlungsfähigkeit der MSO

• Qualifizierungsbedarf

• Maßnahmen, die der Begegnung und dem Austausch von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund dienen sollen

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Beschreibung der Maßnahme - Einzelprojekt

• Herkunftsgruppen/- kulturen der MSO und der Zielgruppe des Projekts

• Inhalt und Ziel des Projektes

• Verlauf, Methode

• Ggf. Kooperationspartner

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Beschreibung der Maßnahme – Unterstützung, Qualifizierung und Vernetzung

• Herkunftsgruppen/- kulturen der MSO (Antragsteller und Zielgruppe)

• Inhalt und Ziel des Projektes

• Verlauf, Methode

• Ggf. Kooperationspartner

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Zuwendungsfähige Gesamtausgaben

• Detaillierte Auflistung der geplanten Ausgaben getrennt nach • Personalausgaben• Honorarausgaben• Sachausgaben• Ggf. Bürgerschaftliches Engagement

• Bildet Grundlage des Finanzierungsplans, wird durch Aufnahme in den Zuwendungsbescheid bindend.

• Änderungen sind nur zulässig, wenn sie zuvor von der Bezirksregierung Arnsberg, Dez. 36, genehmigt worden sind.

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Finanzierungsplan

Mit welchen finanziellen Mitteln soll das Projekt finanziert werden?

• Leistungen Dritter Zweckgebundene Spenden, die ausschließlich für das Projekt vorgesehen sind

• Beantragte FörderungAnschub: 100 % der GesamtausgabenEinzelprojekte, Unterstützung: maximal 80 % der Gesamtausgaben

• Weitere bewilligte/beantragte öffentliche Förderung

• EigenanteilEigenmittelbürgerschaftliches Engagement (maximal 10% der Gesamtausgaben)

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Begründung

• Notwendigkeit der Maßnahmeausführliche Begründung des Handlungsbedarfs vor Ort für die geplante Maßnahme

• Notwendigkeit der FörderungFehlen ausreichender eigener Mittel zur Finanzierung des Projekts

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Dauer der Förderung

• Beginn: frühestens 1.3.2016

• Ende: spätestens 31.12.2017

• Eine Förderung ist grundsätzlich bis zu zwei Förderphasen (48 Monate) möglich

• Weiterförderung von erfolgreichen Einzelprojekten und Projekten, die der Unterstützung, Qualifizierung und Vernetzung dienen, sind im Einzelfall nicht ausgeschlossen

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Förderverfahren

01.03.2016 Bewilligung, Beginn des Durchführungszeitraums, Projektbeginn

Mittelabrufe 2016: nach Ablauf der Rechtsmittelfrist, 15.05., 15.08., 15.11 2017: 15.02., 15.05., 15.08., 15.11

30.10.2015 Antragsfrist

31.03.2017 Zwischennachweis

NEU 2016/2017: Wegfall

der Zweimonats-frist

31.12.2017 Ende des Durchführungszeitraums, Projektende, Rechnungen bezahlt

30.06.2018 Verwendungsnachweis

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Teil 3:Ansprechpartner

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Sascha BentlageTel.: 02931/82-2946E-Mail: [email protected]

Susanne Fette (vormittags)Tel.: 02931/82-2922E-Mail: [email protected]

Maximilian LerchTel.: 02931/82-2925E-Mail: [email protected]

Regina Zimmermann (vormittags)Tel.: 02931/82-2927E-Mail: [email protected]

Annemarie ZyndaTel.: 02931/82-2931E-Mail: [email protected]

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gefördert vom:

KontaktDer Paritätischer NRW

Fachberatung MigrantInnenselbsthilfeFrau Filiz Arslan (Fachreferentin)Kortumstr. 145, 44787 Bochum

Telefon: 0234/955488-19E-Mail: [email protected]

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Elternnetzwerk NRW.Integration miteinander e.V.

Regionale Informationsveranstaltungen

Neues Förderprogramm für Migrantenselbstorganisationen (MSO) für die Förderphase 2016/2017

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Regionale Veranstaltungen

• Mittwoch, 09. September 2015, in Dortmund: Dietrich-Keunig-Haus, Leopoldstr. 50 – 58, 44147 Dortmund, Raum 227 – 228, 18:00 – 20:00 Uhr

• Donnerstag, 10. September 2015, in Duisburg: Internationales Zentrum, Flachsmarkt 15, 47051 Duisburg, 18:00 – 20:00 Uhr

• Samstag, 12. September 2015, in Bielefeld: Verein für zeitgemäßes Leben e.V., Kavalleriestr. 26 (Eingang Paulusstr.), 33602 Bielefeld, 10:00 – 12:00 Uhr

• Samstag, 19. September 2015, in Köln: Afrikanische Gemeinde Köln e.V., Weinsbergstr. 190, 50825 Köln-Ehrenfeld, 12:00 – 14:00 Uhr

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Elternnetzwerk NRW. Integration miteinander e.V.Neustr. 1640213 DüsseldorfTel:0211- 63 55 32 61 Fax: 0211- 20 05 26 [email protected]

gefördert von: