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1© Rotter Rechtsanwälte
Inhalt
ROTTER RECHTSANWÄLTE – Legal Portfolio Monitoring
Schadenersatz USA
Rechtslage
Konkrete Pflichten für Fonds
Lösung: RR – LPM
Reines Erfolgshonorar
Referenzen
Stand Februar 2006
Steckbrief
2© Rotter Rechtsanwälte
Anwälte und Partner
ROTTER RECHTSANWÄLTE – Partnerschaft von Rechtsanwälten
Steckbrief
9 Rechtsanwälte davon 2 Partner
Büros Grünwald/München und Hamburg
Assoziierte Kooperationen 9 Rechtsanwälte in Deutschland 26 Rechtsanwälte im Ausland
RR und assoziierte Kooperationen Weltweit insgesamt 44 Rechtsanwälte
Produkt High-end-Beratung und Prozessführung in komplexen kapitalanlagerechtlichen Mandaten
Mandate Vertretung von Investoren und Kapitalanlegern (z.B. Family Offices, Institutionelle Investoren und Privatanleger) in komplexen Einzel- oder Großschadensfällen gegen z.B. börsennotierte Aktiengesellschaften und Banken
3© Rotter Rechtsanwälte
Übersicht US-Sammelklagen
4© Rotter Rechtsanwälte
Schadenersatzsummen pro Jahr
5© Rotter Rechtsanwälte
Pflichten nach § 9 Investmentgesetz
§ 9 Abs. 1 Satz 1 InvG: „Die KAG hat die Sondervermögen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger zu verwalten.“
Schödermeier/Baltzer in Brinkhaus/Scherer, Kommentar zum KAGG zur Vorgängernorm des § 10 KAGG:
„Die Rechtsprechung des BGH´s zu den Pflichten des Testamentsvollstreckers gelten analog für KAG´s. Die Möglichkeiten Vorteile für den Fonds zu gewinnen
sind auszuschöpfen“
6© Rotter Rechtsanwälte
Pflichten nach § 9 Investmentgesetz
§ 9 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 InvG: „Die KAG ist verpflichtet,
1. bei der Ausübung ihrer Tätigkeit im ausschließlichen Interesse ihrer Anleger und der Integrität des Marktes zu handeln,
2. ihre Tätigkeit mit der gebotenen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im besten Interesse der von ihr verwalteten Sondervermögen und der Integrität des Marktes auszuüben.“
Schödermeier/Baltzer in Brinkhaus/Scherer, Kommentar zum KAGG zur Vorgängernorm des § 10 KAGG:
„Die KAG hat das ihr anvertraute Vermögen zu erhalten und zu sichern, Verluste zu verhindern und Nutzungen zu gewährleisten“
7© Rotter Rechtsanwälte
Pflichten nach § 9 Investmentgesetz bezogen auf Schadenersatzfonds
Resümee:
KAG´s sind gemäß § 9 InvG verpflichtet, dem Sondervermögen entstandene Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine eigene Haftung gegenüber den Anteilsinhabern zu vermeiden.
8© Rotter Rechtsanwälte
Konkrete Ausgestaltung der Mindestverpflichtung bei US-Sammelklagen
Fortlaufende Beobachtung von Aktionärsklagen
Identifizierung konkreter Regressmöglichkeiten
Sicherstellung der form- und fristgerechten
Anspruchsanmeldung
Pflichtenkanon
4.Sicherstellung der
korrekten Anspruchsauszahlung an
Fondsvermögen
9© Rotter Rechtsanwälte
Kernaussage Inhalt RR-LPM
Das von ROTTER RECHTSANWÄLTE angebotene Legal Portfolio Monitoring ist ein High-End-Dienstleistungsprodukt und übernimmt vollständig und lückenlos die mit den gesetzlichen Pflichten einhergehenden Aufgaben der institutionellen Investoren
10© Rotter Rechtsanwälte
RR-LPM im Detail
Lösung: RR-LPM (Legal Portfolio Monitoring)
Permanente Beobachtung von
Aktionärsklagen durch Auswertung von mehr als
30 Quellen
Identifizierung, Verifizierung und
Erfassung konkreter Regressmöglichkeiten
Information des Mandanten über konkrete
Regressmöglichkeit
RR – Legal Portfolio Monitoring
Sicherstellung der form- und fristgerechten
Anspruchsanmeldung
Sicherstellung der korrekten
Anspruchsauszahlung an Fondsvermögen
11© Rotter Rechtsanwälte
Permanente Beobachtung von Aktionärsklagen
Direkter Online-Zugang zu allen US-Bundesgerichten
Bloomberg
Auswertung spezialisierter US-Webseiten
Auswertung von Tageszeitungen
Auswertung von Suchdiensten
Auswertung von mehr als 30 Quellen (Auswahl):
Lösung: RR-LPM (Legal Portfolio Monitoring)
12© Rotter Rechtsanwälte
Identifizierung, Verifizierung und Erfassung konkreter Regressmöglichkeiten
Stufe 1 führt zu Hinweis auf Regressmöglichkeit (in der Regel Vergleich)
Aufnahme des Falls in kanzleiintern geführter SETTLEMENT-LIST, dadurch wird fortlaufender Wiedervorlageprozess ausgelöst
Prüfung und Recherche weiterer Eckdaten des Settlements z.B. class period, filing deadline (Anmeldefrist), claims administrator
Hinterlegung des für den konkreten Fall zur Anmeldung erforderlichen Formulars in der SETTLEMENT-LIST
Dienstleistungen (Auswahl):
Lösung: RR-LPM (Legal Portfolio Monitoring) 2
13© Rotter Rechtsanwälte
Information des Mandanten über konkrete Regressmöglichkeit
Kontinuierliche Übersendung der SETTLEMENT-LIST zum Abgleich mit Depotdaten
Konkreter Hinweis auf Regressmöglichkeit, z. B. im Rahmen von Einzelaufträgen oder aufgrund eigener Recherche
Dienstleistungen (Auswahl):
Lösung: RR-LPM (Legal Portfolio Monitoring) 3
14© Rotter Rechtsanwälte
Erfassung der maßgeblichen Fristen und Vorfristen im kanzleiinternen Fristenbuch
Überlassung der erforderlichen Wertpapierabrechnungen durch Mandant
Überprüfung der für die Anspruchsanmeldung erforderlichen Informationen und Unterlagen auf Vollständigkeit
Korrekte Erfassung der Daten in dem für die Anspruchsanmeldung erforderlichen Formular („Proof of claim form“)
Frist- und formgerechte Einreichung der Anspruchsanmeldung bei dem zuständigen US-Claims Administrator
Dienstleistungen (Auswahl):
Lösung: RR-LPM (Legal Portfolio Monitoring) 4
Sicherstellung der form- und fristgerechten Anspruchsanmeldung
15© Rotter Rechtsanwälte
Sicherstellung der korrekten Anspruchsauszahlung an Fondsvermögen
Ständiger Kontakt mit dem zuständigen Claims Administrator hinsichtlich des Auszahlungsstatus
Bearbeitung von Nachfragen bzw. zusätzlicher Anforderungen durch den Claims Administrator
Aktualisierung erforderlicher Mandantendaten bei Claims Administrator (z. B. Adresse)
Überprüfung der für den Mandanten konkret festgestellten Auszahlungssumme durch Abgleich mit Auszahlungsliste und dem im Vergleichstext vorgesehenen Verteilungsplan („Plan of allocation“)
Klärung von Problemfällen (z. B. verloren gegangene Schecks, fehlerhafte Schecks)
Dienstleistungen (Auswahl):
Lösung: RR-LPM (Legal Portfolio Monitoring) 5
16© Rotter Rechtsanwälte
Reines Erfolgshonorar
Alle Aufwendungen von RR werden von Prozessfinanzierungsgesellschaft übernommen. Diese erhält Honorar für LPM ausschließlich aus Zurückerlangtem. Damit entstehen dem institutionellen Anleger keine erfolgsunabhängigen Kosten.
Honorar der Prozessfinanzierungsgesellschaft:
17© Rotter Rechtsanwälte
Vorteile des LPM durch ROTTER RECHTSANWÄLTE
-Hinsichtlich Detailgenauigkeit und Gründlichkeit ist uns kein besseres Produkt bekannt
-Deutschsprachige Ansprechpartner
-Permanente Erreichbarkeit zu den eigenen Geschäftszeiten
-Kurzfristige Abstimmung organisatorischer Vorbereitungen in persönlichen Gesprächen möglich
-RR ist hinsichtlich Erfahrung (seit 1998) und erzielten Schadenersatzsummen im Bereich der fehlerhaften Kapitalmarktinformationen führend in Europa (siehe
Referenzen)
-Vermeidung von Interessenskonflikten
-Haftungsverlagerung auf RR
-Absicherung etwaiger Fehler durch RR durch deutsche Haftpflichtversicherung
-Auswahl von RR entspricht Vorgaben-MIFID
18© Rotter Rechtsanwälte
Was haben Sie als Mandant davon?
Track Record: Erfolge
Wir erzielen aufgrund unserer USP´s herausragende Erfolge, die andere Kanzleien nicht erreichen oder oftmals selbst von Experten nicht für möglich gehalten werden
Insgesamt hat ROTTER Rechtsanwälte – teilweise zusammen mit ihrer Partnerkanzlei in den USA - bei fehlerhaften Kapitalmarktinformationen europäischer Unternehmen durch Schadenersatzprozesse in Deutschland und den USA zu mehr als 1 Mrd. EUR Schadenersatz beigetragen
Damit ist ROTTER Rechtsanwälte im Bereich der fehlerhaften Kapitalmarktinformationen börsennotierter Unternehmen führend in Deutschland
19© Rotter Rechtsanwälte
Allein im Bereich der fehlerhaften Kapitalmarktinformation hat RR zu Schadenersatz in Höhe von mehr als 1 Milliarde EUR beigetragen
Track Record: Auswahl wichtiger Erfolge aus dem Bereich der fehlerhaften Kapitalmarktinformation (2002-2005)
AHOLD
950 Mio. EURDezember 2005
INTERSHOP
3,1 Mio. USDSeptember 2005
LERNOUT & HAUSPIE
120 Mio. USDNovember 2004
TEAM COMMUNICATIONS
12,7 Mio US-$April 2002
BAAN
32,5 Mio. USD Dezember 2003
INFOMATEC
0,1 Mio. EURJuli 2004
Andere börsenorientierte Unternehmen in Deutschland: 2,5 Mio. EUR November 2005
20© Rotter Rechtsanwälte
Erfahrungen und Aktivitäten: Klaus Rotter
Team
Gerichtliche Bestellungen 2002: Vom Landgericht München I Bestellung als gemeinsamer Vertreter im Spruchverfahren der Verschmelzung der
Süddeutschen Bodencreditbank auf die HVB Real Estate 2005:Vom Landgericht Frankfurt/Main Bestellung als gemeinsamer Vertreter im Spruchverfahren des Squeeze-out
Buderus 2005: Vom Landgericht Frankfurt/Main Bestellung als gemeinsamer Vertreter im Spruchverfahren Depfa Bank
Expertentätigkeit bei Gesetzgebungsvorhaben 2004: Stellungnahme beim Bundesfinanzministerium zum Kapitalmarktinformationshaftungsgesetz 2003: Anhörung als Experte im Bundestag zum Spruchverfahrensneuordnungsgesetz 2002: Stellungnahme beim Finanzausschuss des Bundestages zum 4. Finanzmarktförderungsgesetz 2001 bis 2002: Sachverständiger der Regierungskommission Corporate Governance
Seminare und Fachvorträge Seit 1998 Vorträge zu verschiedenen Themen des Kapitalanlagerechts, z. B. bei Euroforum, Forum Institut für
Management, Ueberreuter Managerakademie, Bundeszentrale Verbraucherverband, Internationale Anlegermesse in Düsseldorf, Invest in Stuttgart, Universität Bayreuth, Universität München, Juraforum der Universität Münster, Börsentag Hamburg, Börsentag Berlin, Börsentag Frankfurt, Börsentag München, Börsentag Dresden, Börsentag Erfurt
Mitgliedschaften Experte der Netzwerkgruppe Kapitalanlage bei der Verbraucherzentrale Bundesverband Deutscher Anwaltsverein (DAV) Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im DAV Deutscher Juristentag
Fachveröffentlichungen(siehe Anhang)
21© Rotter Rechtsanwälte
Erfahrungen und Aktivitäten: Klaus Rotter
Team
Lebenslauf
1998: Kooperation mit Shalov Stone & Bonner, New York
1998: Gründung der Kanzlei ROTTER RECHTSANWÄLTE
1997: Rechtsanwalt in der Wirtschaftskanzlei Dr. Lenz und Spezialisierung auf Kapitalanlagerecht
1995 bis 1996: Rechtsanwalt in der internationalen Wirtschaftskanzlei Nörr, Stiefenhofer & Lutz
1995: 2. Staatsexamen, Würzburg, München
1993: 1. Staatsexamen nach sechs Semestern an der Universität Passau
1989: Abschluss als Diplom-Betriebswirt (FH)
1984 bis 1989: Studium der Betriebswirtschaftslehre in Rosenheim und London
22© Rotter Rechtsanwälte
Erfahrungen und Aktivitäten: Bernd Jochem
Team
Seminare und Fachvorträge Seit 2001 Vorträge zu verschiedenen Themen des Kapitalanlagerechts,
z. B. Eiden Seminare Der Prozess des Wertpapieranlegers, Invest in Stuttgart, Internationale Anlegermesse in Düsseldorf, Börsentag Hamburg, Börsentag Frankfurt
Mitgliedschaften Deutscher Anwaltsverein (DAV) Deutsch-Amerikanische Juristenvereinigung (DAJV) Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im DAV
Fachveröffentlichungen(siehe Anhang)
23© Rotter Rechtsanwälte
Erfahrungen und Aktivitäten: Bernd Jochem
Team
Lebenslauf
2005: Partner bei ROTTER RECHTSANWÄLTE
2001: Leitung des Fachbereichs: Fehlerhafte Kapitalmarktinformationen USA (US Class Action) und Vermögensverwalterhaftung
2000: Rechtsanwalt bei ROTTER RECHTSANWÄLTE
1999: 2. Staatsexamen, Frankfurt
1996: 1. Staatsexamen, Universität Gießen und University of Keele/Großbritannien
1986 bis 1991: Polizeidienst in Hessen
24© Rotter Rechtsanwälte
Was andere über ROTTER Rechtsanwälte sagen (Auswahl):
Juve 2005/2006
„Eine führende Kanzlei im Kapitalanlegerschutz, die hoch spezialisiert zur gesamten Palette des Rechtsbereichs berät“
„RR ist seit Jahren eine der wichtigsten Marken im Kapitalanlegerrecht“
Presse und Referenzen
Die Welt
„Die führende Kanzlei für Anlegerklagen“
BGH-Urteil zu Infomatec
Erstmals wurden in Deutschland Vorstände persönlich zu Schadenersatz verurteilt
Das Urteil wird in Fachkreisen als Meilenstein im deutschen Anlegerschutz gewertet
Prof. Götte, Vorsitzender Richter II. Zivilsenat BGH
Zur Prozessführung im Fall Infomatec: „clever“
25© Rotter Rechtsanwälte
Einschlägige Fachveröffentlichungen
Bücher Möllers/Rotter: Ad-hoc-Publizität, 2003 Querfurth: Die Inanspruchnahme öffentlicher Stellen durch geschädigte Anleger in Fällen fehlerhafter Ad-hoc-Publizität Rotter: Neuer Anlegerschutz, Leitfaden Aktionärsforum, 2006 Rotter: Der Prozess des Wertpapieranlegers, erscheint voraussichtlich Herbst 2006
Aufsätze Anlegerschutz im Aufwind, Praxishandbuch Geldanlage, Heft 1 vom 26.03.2001 Anlegerrecht beim Geschäft mit Investmentfonds, Finanzdienstleistungen, Heft 3 vom 31.05.2001 Wirksamer Beschluss über einen Abberufungsantrag gem. §§ 103 III, 108 AktG durch dreiköpfigen Aufsichtsrat , NZG
2003,14ff Können Ad-hoc-Mitteilungen Schadenersatzansprüche im Sinne der allgemeinen zivilrechtlichen Prospekthaftung
auslösen? BKR 2003, 918ff Der Diskussionsentwurf zum KapMuG – Verbesserter Anlegerschutz? BKR 2004, 296ff Anlegerschutz und Rating, Aufsatz im Buch: Achleitner/Everling, Rechtsfragen im Rating, 2005 Die Zulässigkeit einer SCHUFA-Mitteilung, EWiR 2005, 559ff Zur Haftung im Rahmen der Vermögensverwaltung, Aufsatz im Buch: Peine, So finden Sie den richtigen
Vermögensverwalter, 2005
Veröffentlichungen – Auswahl
26© Rotter Rechtsanwälte
Kontakt
ROTTER Rechtsanwälte
Luise-Ullrich-Straße 2, 82031 Grünwald
Postfach 1326, 82027 Grünwald
Telefon: 089 • 64 98 45 0Fax: 089 • 64 98 45 40
Mail: [email protected]
www.rotter-rechtsanwaelte.de
Hamburg Business CenterPoststraße 33VI, Hanse-Viertel, 20354 Hamburg
Telefon: 040 • 350 85 905Fax: 040 • 350 85 80