1© Rotter Rechtsanwälte Inhalt ROTTER RECHTSANWÄLTE – Legal Portfolio Monitoring Schadenersatz...

26
1 © Rotter Rechtsanwälte Inhalt ROTTER RECHTSANWÄLTE – Legal Portfolio Monitoring Schadenersatz USA Rechtslage Konkrete Pflichten für Fonds Lösung: RR – LPM Reines Erfolgshonorar Referenzen Stand Februar 2006 Steckbrief

Transcript of 1© Rotter Rechtsanwälte Inhalt ROTTER RECHTSANWÄLTE – Legal Portfolio Monitoring Schadenersatz...

Page 1: 1© Rotter Rechtsanwälte Inhalt ROTTER RECHTSANWÄLTE – Legal Portfolio Monitoring Schadenersatz USA Rechtslage Konkrete Pflichten für Fonds Lösung: RR –

1© Rotter Rechtsanwälte

Inhalt

ROTTER RECHTSANWÄLTE – Legal Portfolio Monitoring

Schadenersatz USA

Rechtslage

Konkrete Pflichten für Fonds

Lösung: RR – LPM

Reines Erfolgshonorar

Referenzen

Stand Februar 2006

Steckbrief

Page 2: 1© Rotter Rechtsanwälte Inhalt ROTTER RECHTSANWÄLTE – Legal Portfolio Monitoring Schadenersatz USA Rechtslage Konkrete Pflichten für Fonds Lösung: RR –

2© Rotter Rechtsanwälte

Anwälte und Partner

ROTTER RECHTSANWÄLTE – Partnerschaft von Rechtsanwälten

Steckbrief

9 Rechtsanwälte davon 2 Partner

Büros Grünwald/München und Hamburg

Assoziierte Kooperationen 9 Rechtsanwälte in Deutschland 26 Rechtsanwälte im Ausland

RR und assoziierte Kooperationen Weltweit insgesamt 44 Rechtsanwälte

Produkt High-end-Beratung und Prozessführung in komplexen kapitalanlagerechtlichen Mandaten

Mandate Vertretung von Investoren und Kapitalanlegern (z.B. Family Offices, Institutionelle Investoren und Privatanleger) in komplexen Einzel- oder Großschadensfällen gegen z.B. börsennotierte Aktiengesellschaften und Banken

Page 3: 1© Rotter Rechtsanwälte Inhalt ROTTER RECHTSANWÄLTE – Legal Portfolio Monitoring Schadenersatz USA Rechtslage Konkrete Pflichten für Fonds Lösung: RR –

3© Rotter Rechtsanwälte

Übersicht US-Sammelklagen

Page 4: 1© Rotter Rechtsanwälte Inhalt ROTTER RECHTSANWÄLTE – Legal Portfolio Monitoring Schadenersatz USA Rechtslage Konkrete Pflichten für Fonds Lösung: RR –

4© Rotter Rechtsanwälte

Schadenersatzsummen pro Jahr

Page 5: 1© Rotter Rechtsanwälte Inhalt ROTTER RECHTSANWÄLTE – Legal Portfolio Monitoring Schadenersatz USA Rechtslage Konkrete Pflichten für Fonds Lösung: RR –

5© Rotter Rechtsanwälte

Pflichten nach § 9 Investmentgesetz

§ 9 Abs. 1 Satz 1 InvG: „Die KAG hat die Sondervermögen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger zu verwalten.“

Schödermeier/Baltzer in Brinkhaus/Scherer, Kommentar zum KAGG zur Vorgängernorm des § 10 KAGG:

„Die Rechtsprechung des BGH´s zu den Pflichten des Testamentsvollstreckers gelten analog für KAG´s. Die Möglichkeiten Vorteile für den Fonds zu gewinnen

sind auszuschöpfen“

Page 6: 1© Rotter Rechtsanwälte Inhalt ROTTER RECHTSANWÄLTE – Legal Portfolio Monitoring Schadenersatz USA Rechtslage Konkrete Pflichten für Fonds Lösung: RR –

6© Rotter Rechtsanwälte

Pflichten nach § 9 Investmentgesetz

§ 9 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 InvG: „Die KAG ist verpflichtet,

1. bei der Ausübung ihrer Tätigkeit im ausschließlichen Interesse ihrer Anleger und der Integrität des Marktes zu handeln,

2. ihre Tätigkeit mit der gebotenen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im besten Interesse der von ihr verwalteten Sondervermögen und der Integrität des Marktes auszuüben.“

Schödermeier/Baltzer in Brinkhaus/Scherer, Kommentar zum KAGG zur Vorgängernorm des § 10 KAGG:

„Die KAG hat das ihr anvertraute Vermögen zu erhalten und zu sichern, Verluste zu verhindern und Nutzungen zu gewährleisten“

Page 7: 1© Rotter Rechtsanwälte Inhalt ROTTER RECHTSANWÄLTE – Legal Portfolio Monitoring Schadenersatz USA Rechtslage Konkrete Pflichten für Fonds Lösung: RR –

7© Rotter Rechtsanwälte

Pflichten nach § 9 Investmentgesetz bezogen auf Schadenersatzfonds

Resümee:

KAG´s sind gemäß § 9 InvG verpflichtet, dem Sondervermögen entstandene Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um eine eigene Haftung gegenüber den Anteilsinhabern zu vermeiden.

Page 8: 1© Rotter Rechtsanwälte Inhalt ROTTER RECHTSANWÄLTE – Legal Portfolio Monitoring Schadenersatz USA Rechtslage Konkrete Pflichten für Fonds Lösung: RR –

8© Rotter Rechtsanwälte

Konkrete Ausgestaltung der Mindestverpflichtung bei US-Sammelklagen

Fortlaufende Beobachtung von Aktionärsklagen

Identifizierung konkreter Regressmöglichkeiten

Sicherstellung der form- und fristgerechten

Anspruchsanmeldung

Pflichtenkanon

4.Sicherstellung der

korrekten Anspruchsauszahlung an

Fondsvermögen

Page 9: 1© Rotter Rechtsanwälte Inhalt ROTTER RECHTSANWÄLTE – Legal Portfolio Monitoring Schadenersatz USA Rechtslage Konkrete Pflichten für Fonds Lösung: RR –

9© Rotter Rechtsanwälte

Kernaussage Inhalt RR-LPM

Das von ROTTER RECHTSANWÄLTE angebotene Legal Portfolio Monitoring ist ein High-End-Dienstleistungsprodukt und übernimmt vollständig und lückenlos die mit den gesetzlichen Pflichten einhergehenden Aufgaben der institutionellen Investoren

Page 10: 1© Rotter Rechtsanwälte Inhalt ROTTER RECHTSANWÄLTE – Legal Portfolio Monitoring Schadenersatz USA Rechtslage Konkrete Pflichten für Fonds Lösung: RR –

10© Rotter Rechtsanwälte

RR-LPM im Detail

Lösung: RR-LPM (Legal Portfolio Monitoring)

Permanente Beobachtung von

Aktionärsklagen durch Auswertung von mehr als

30 Quellen

Identifizierung, Verifizierung und

Erfassung konkreter Regressmöglichkeiten

Information des Mandanten über konkrete

Regressmöglichkeit

RR – Legal Portfolio Monitoring

Sicherstellung der form- und fristgerechten

Anspruchsanmeldung

Sicherstellung der korrekten

Anspruchsauszahlung an Fondsvermögen

Page 11: 1© Rotter Rechtsanwälte Inhalt ROTTER RECHTSANWÄLTE – Legal Portfolio Monitoring Schadenersatz USA Rechtslage Konkrete Pflichten für Fonds Lösung: RR –

11© Rotter Rechtsanwälte

Permanente Beobachtung von Aktionärsklagen

Direkter Online-Zugang zu allen US-Bundesgerichten

Bloomberg

Auswertung spezialisierter US-Webseiten

Auswertung von Tageszeitungen

Auswertung von Suchdiensten

Auswertung von mehr als 30 Quellen (Auswahl):

Lösung: RR-LPM (Legal Portfolio Monitoring)

Page 12: 1© Rotter Rechtsanwälte Inhalt ROTTER RECHTSANWÄLTE – Legal Portfolio Monitoring Schadenersatz USA Rechtslage Konkrete Pflichten für Fonds Lösung: RR –

12© Rotter Rechtsanwälte

Identifizierung, Verifizierung und Erfassung konkreter Regressmöglichkeiten

Stufe 1 führt zu Hinweis auf Regressmöglichkeit (in der Regel Vergleich)

Aufnahme des Falls in kanzleiintern geführter SETTLEMENT-LIST, dadurch wird fortlaufender Wiedervorlageprozess ausgelöst

Prüfung und Recherche weiterer Eckdaten des Settlements z.B. class period, filing deadline (Anmeldefrist), claims administrator

Hinterlegung des für den konkreten Fall zur Anmeldung erforderlichen Formulars in der SETTLEMENT-LIST

Dienstleistungen (Auswahl):

Lösung: RR-LPM (Legal Portfolio Monitoring) 2

Page 13: 1© Rotter Rechtsanwälte Inhalt ROTTER RECHTSANWÄLTE – Legal Portfolio Monitoring Schadenersatz USA Rechtslage Konkrete Pflichten für Fonds Lösung: RR –

13© Rotter Rechtsanwälte

Information des Mandanten über konkrete Regressmöglichkeit

Kontinuierliche Übersendung der SETTLEMENT-LIST zum Abgleich mit Depotdaten

Konkreter Hinweis auf Regressmöglichkeit, z. B. im Rahmen von Einzelaufträgen oder aufgrund eigener Recherche

Dienstleistungen (Auswahl):

Lösung: RR-LPM (Legal Portfolio Monitoring) 3

Page 14: 1© Rotter Rechtsanwälte Inhalt ROTTER RECHTSANWÄLTE – Legal Portfolio Monitoring Schadenersatz USA Rechtslage Konkrete Pflichten für Fonds Lösung: RR –

14© Rotter Rechtsanwälte

Erfassung der maßgeblichen Fristen und Vorfristen im kanzleiinternen Fristenbuch

Überlassung der erforderlichen Wertpapierabrechnungen durch Mandant

Überprüfung der für die Anspruchsanmeldung erforderlichen Informationen und Unterlagen auf Vollständigkeit

Korrekte Erfassung der Daten in dem für die Anspruchsanmeldung erforderlichen Formular („Proof of claim form“)

Frist- und formgerechte Einreichung der Anspruchsanmeldung bei dem zuständigen US-Claims Administrator

Dienstleistungen (Auswahl):

Lösung: RR-LPM (Legal Portfolio Monitoring) 4

Sicherstellung der form- und fristgerechten Anspruchsanmeldung

Page 15: 1© Rotter Rechtsanwälte Inhalt ROTTER RECHTSANWÄLTE – Legal Portfolio Monitoring Schadenersatz USA Rechtslage Konkrete Pflichten für Fonds Lösung: RR –

15© Rotter Rechtsanwälte

Sicherstellung der korrekten Anspruchsauszahlung an Fondsvermögen

Ständiger Kontakt mit dem zuständigen Claims Administrator hinsichtlich des Auszahlungsstatus

Bearbeitung von Nachfragen bzw. zusätzlicher Anforderungen durch den Claims Administrator

Aktualisierung erforderlicher Mandantendaten bei Claims Administrator (z. B. Adresse)

Überprüfung der für den Mandanten konkret festgestellten Auszahlungssumme durch Abgleich mit Auszahlungsliste und dem im Vergleichstext vorgesehenen Verteilungsplan („Plan of allocation“)

Klärung von Problemfällen (z. B. verloren gegangene Schecks, fehlerhafte Schecks)

Dienstleistungen (Auswahl):

Lösung: RR-LPM (Legal Portfolio Monitoring) 5

Page 16: 1© Rotter Rechtsanwälte Inhalt ROTTER RECHTSANWÄLTE – Legal Portfolio Monitoring Schadenersatz USA Rechtslage Konkrete Pflichten für Fonds Lösung: RR –

16© Rotter Rechtsanwälte

Reines Erfolgshonorar

Alle Aufwendungen von RR werden von Prozessfinanzierungsgesellschaft übernommen. Diese erhält Honorar für LPM ausschließlich aus Zurückerlangtem. Damit entstehen dem institutionellen Anleger keine erfolgsunabhängigen Kosten.

Honorar der Prozessfinanzierungsgesellschaft:

Page 17: 1© Rotter Rechtsanwälte Inhalt ROTTER RECHTSANWÄLTE – Legal Portfolio Monitoring Schadenersatz USA Rechtslage Konkrete Pflichten für Fonds Lösung: RR –

17© Rotter Rechtsanwälte

Vorteile des LPM durch ROTTER RECHTSANWÄLTE

-Hinsichtlich Detailgenauigkeit und Gründlichkeit ist uns kein besseres Produkt bekannt

-Deutschsprachige Ansprechpartner

-Permanente Erreichbarkeit zu den eigenen Geschäftszeiten

-Kurzfristige Abstimmung organisatorischer Vorbereitungen in persönlichen Gesprächen möglich

-RR ist hinsichtlich Erfahrung (seit 1998) und erzielten Schadenersatzsummen im Bereich der fehlerhaften Kapitalmarktinformationen führend in Europa (siehe

Referenzen)

-Vermeidung von Interessenskonflikten

-Haftungsverlagerung auf RR

-Absicherung etwaiger Fehler durch RR durch deutsche Haftpflichtversicherung

-Auswahl von RR entspricht Vorgaben-MIFID

Page 18: 1© Rotter Rechtsanwälte Inhalt ROTTER RECHTSANWÄLTE – Legal Portfolio Monitoring Schadenersatz USA Rechtslage Konkrete Pflichten für Fonds Lösung: RR –

18© Rotter Rechtsanwälte

Was haben Sie als Mandant davon?

Track Record: Erfolge

Wir erzielen aufgrund unserer USP´s herausragende Erfolge, die andere Kanzleien nicht erreichen oder oftmals selbst von Experten nicht für möglich gehalten werden

Insgesamt hat ROTTER Rechtsanwälte – teilweise zusammen mit ihrer Partnerkanzlei in den USA - bei fehlerhaften Kapitalmarktinformationen europäischer Unternehmen durch Schadenersatzprozesse in Deutschland und den USA zu mehr als 1 Mrd. EUR Schadenersatz beigetragen

Damit ist ROTTER Rechtsanwälte im Bereich der fehlerhaften Kapitalmarktinformationen börsennotierter Unternehmen führend in Deutschland

Page 19: 1© Rotter Rechtsanwälte Inhalt ROTTER RECHTSANWÄLTE – Legal Portfolio Monitoring Schadenersatz USA Rechtslage Konkrete Pflichten für Fonds Lösung: RR –

19© Rotter Rechtsanwälte

Allein im Bereich der fehlerhaften Kapitalmarktinformation hat RR zu Schadenersatz in Höhe von mehr als 1 Milliarde EUR beigetragen

Track Record: Auswahl wichtiger Erfolge aus dem Bereich der fehlerhaften Kapitalmarktinformation (2002-2005)

AHOLD

950 Mio. EURDezember 2005

INTERSHOP

3,1 Mio. USDSeptember 2005

LERNOUT & HAUSPIE

120 Mio. USDNovember 2004

TEAM COMMUNICATIONS

12,7 Mio US-$April 2002

BAAN

32,5 Mio. USD Dezember 2003

INFOMATEC

0,1 Mio. EURJuli 2004

Andere börsenorientierte Unternehmen in Deutschland: 2,5 Mio. EUR November 2005

Page 20: 1© Rotter Rechtsanwälte Inhalt ROTTER RECHTSANWÄLTE – Legal Portfolio Monitoring Schadenersatz USA Rechtslage Konkrete Pflichten für Fonds Lösung: RR –

20© Rotter Rechtsanwälte

Erfahrungen und Aktivitäten: Klaus Rotter

Team

Gerichtliche Bestellungen 2002: Vom Landgericht München I Bestellung als gemeinsamer Vertreter im Spruchverfahren der Verschmelzung der

Süddeutschen Bodencreditbank auf die HVB Real Estate 2005:Vom Landgericht Frankfurt/Main Bestellung als gemeinsamer Vertreter im Spruchverfahren des Squeeze-out

Buderus 2005: Vom Landgericht Frankfurt/Main Bestellung als gemeinsamer Vertreter im Spruchverfahren Depfa Bank

Expertentätigkeit bei Gesetzgebungsvorhaben 2004: Stellungnahme beim Bundesfinanzministerium zum Kapitalmarktinformationshaftungsgesetz 2003: Anhörung als Experte im Bundestag zum Spruchverfahrensneuordnungsgesetz 2002: Stellungnahme beim Finanzausschuss des Bundestages zum 4. Finanzmarktförderungsgesetz 2001 bis 2002: Sachverständiger der Regierungskommission Corporate Governance

Seminare und Fachvorträge Seit 1998 Vorträge zu verschiedenen Themen des Kapitalanlagerechts, z. B. bei Euroforum, Forum Institut für

Management, Ueberreuter Managerakademie, Bundeszentrale Verbraucherverband, Internationale Anlegermesse in Düsseldorf, Invest in Stuttgart, Universität Bayreuth, Universität München, Juraforum der Universität Münster, Börsentag Hamburg, Börsentag Berlin, Börsentag Frankfurt, Börsentag München, Börsentag Dresden, Börsentag Erfurt

Mitgliedschaften Experte der Netzwerkgruppe Kapitalanlage bei der Verbraucherzentrale Bundesverband Deutscher Anwaltsverein (DAV) Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im DAV Deutscher Juristentag

Fachveröffentlichungen(siehe Anhang)

Page 21: 1© Rotter Rechtsanwälte Inhalt ROTTER RECHTSANWÄLTE – Legal Portfolio Monitoring Schadenersatz USA Rechtslage Konkrete Pflichten für Fonds Lösung: RR –

21© Rotter Rechtsanwälte

Erfahrungen und Aktivitäten: Klaus Rotter

Team

Lebenslauf

1998: Kooperation mit Shalov Stone & Bonner, New York

1998: Gründung der Kanzlei ROTTER RECHTSANWÄLTE

1997: Rechtsanwalt in der Wirtschaftskanzlei Dr. Lenz und Spezialisierung auf Kapitalanlagerecht

1995 bis 1996: Rechtsanwalt in der internationalen Wirtschaftskanzlei Nörr, Stiefenhofer & Lutz

1995: 2. Staatsexamen, Würzburg, München

1993: 1. Staatsexamen nach sechs Semestern an der Universität Passau

1989: Abschluss als Diplom-Betriebswirt (FH)

1984 bis 1989: Studium der Betriebswirtschaftslehre in Rosenheim und London

Page 22: 1© Rotter Rechtsanwälte Inhalt ROTTER RECHTSANWÄLTE – Legal Portfolio Monitoring Schadenersatz USA Rechtslage Konkrete Pflichten für Fonds Lösung: RR –

22© Rotter Rechtsanwälte

Erfahrungen und Aktivitäten: Bernd Jochem

Team

Seminare und Fachvorträge Seit 2001 Vorträge zu verschiedenen Themen des Kapitalanlagerechts,

z. B. Eiden Seminare Der Prozess des Wertpapieranlegers, Invest in Stuttgart, Internationale Anlegermesse in Düsseldorf, Börsentag Hamburg, Börsentag Frankfurt

Mitgliedschaften Deutscher Anwaltsverein (DAV) Deutsch-Amerikanische Juristenvereinigung (DAJV) Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im DAV

Fachveröffentlichungen(siehe Anhang)

Page 23: 1© Rotter Rechtsanwälte Inhalt ROTTER RECHTSANWÄLTE – Legal Portfolio Monitoring Schadenersatz USA Rechtslage Konkrete Pflichten für Fonds Lösung: RR –

23© Rotter Rechtsanwälte

Erfahrungen und Aktivitäten: Bernd Jochem

Team

Lebenslauf

2005: Partner bei ROTTER RECHTSANWÄLTE

2001: Leitung des Fachbereichs: Fehlerhafte Kapitalmarktinformationen USA (US Class Action) und Vermögensverwalterhaftung

2000: Rechtsanwalt bei ROTTER RECHTSANWÄLTE

1999: 2. Staatsexamen, Frankfurt

1996: 1. Staatsexamen, Universität Gießen und University of Keele/Großbritannien

1986 bis 1991: Polizeidienst in Hessen

Page 24: 1© Rotter Rechtsanwälte Inhalt ROTTER RECHTSANWÄLTE – Legal Portfolio Monitoring Schadenersatz USA Rechtslage Konkrete Pflichten für Fonds Lösung: RR –

24© Rotter Rechtsanwälte

Was andere über ROTTER Rechtsanwälte sagen (Auswahl):

Juve 2005/2006

„Eine führende Kanzlei im Kapitalanlegerschutz, die hoch spezialisiert zur gesamten Palette des Rechtsbereichs berät“

„RR ist seit Jahren eine der wichtigsten Marken im Kapitalanlegerrecht“

Presse und Referenzen

Die Welt

„Die führende Kanzlei für Anlegerklagen“

BGH-Urteil zu Infomatec

Erstmals wurden in Deutschland Vorstände persönlich zu Schadenersatz verurteilt

Das Urteil wird in Fachkreisen als Meilenstein im deutschen Anlegerschutz gewertet

Prof. Götte, Vorsitzender Richter II. Zivilsenat BGH

Zur Prozessführung im Fall Infomatec: „clever“

Page 25: 1© Rotter Rechtsanwälte Inhalt ROTTER RECHTSANWÄLTE – Legal Portfolio Monitoring Schadenersatz USA Rechtslage Konkrete Pflichten für Fonds Lösung: RR –

25© Rotter Rechtsanwälte

Einschlägige Fachveröffentlichungen

Bücher Möllers/Rotter: Ad-hoc-Publizität, 2003 Querfurth: Die Inanspruchnahme öffentlicher Stellen durch geschädigte Anleger in Fällen fehlerhafter Ad-hoc-Publizität Rotter: Neuer Anlegerschutz, Leitfaden Aktionärsforum, 2006 Rotter: Der Prozess des Wertpapieranlegers, erscheint voraussichtlich Herbst 2006

Aufsätze Anlegerschutz im Aufwind, Praxishandbuch Geldanlage, Heft 1 vom 26.03.2001 Anlegerrecht beim Geschäft mit Investmentfonds, Finanzdienstleistungen, Heft 3 vom 31.05.2001 Wirksamer Beschluss über einen Abberufungsantrag gem. §§ 103 III, 108 AktG durch dreiköpfigen Aufsichtsrat , NZG

2003,14ff Können Ad-hoc-Mitteilungen Schadenersatzansprüche im Sinne der allgemeinen zivilrechtlichen Prospekthaftung

auslösen? BKR 2003, 918ff Der Diskussionsentwurf zum KapMuG – Verbesserter Anlegerschutz? BKR 2004, 296ff Anlegerschutz und Rating, Aufsatz im Buch: Achleitner/Everling, Rechtsfragen im Rating, 2005 Die Zulässigkeit einer SCHUFA-Mitteilung, EWiR 2005, 559ff Zur Haftung im Rahmen der Vermögensverwaltung, Aufsatz im Buch: Peine, So finden Sie den richtigen

Vermögensverwalter, 2005

Veröffentlichungen – Auswahl

Page 26: 1© Rotter Rechtsanwälte Inhalt ROTTER RECHTSANWÄLTE – Legal Portfolio Monitoring Schadenersatz USA Rechtslage Konkrete Pflichten für Fonds Lösung: RR –

26© Rotter Rechtsanwälte

Kontakt

ROTTER Rechtsanwälte

Luise-Ullrich-Straße 2, 82031 Grünwald

Postfach 1326, 82027 Grünwald

Telefon: 089 • 64 98 45 0Fax: 089 • 64 98 45 40

Mail: [email protected]

www.rotter-rechtsanwaelte.de

Hamburg Business CenterPoststraße 33VI, Hanse-Viertel, 20354 Hamburg

Telefon: 040 • 350 85 905Fax: 040 • 350 85 80