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1 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Wasserwirtschaft
1. Trinkwasserversorgung, Heilquellenschutz2. Abwasserbeseitigung3. Gewässerschutz4. Gewässerausbau 5. Hochwasserschutz6. Vorbereitende FachplanungRechtsgrundlagen u.a.:EU: EU-Wasserrahmenrichtlinie; EU-Abwasserrichtlinie91/271/EWG http://www.bmu.de/files/eu_abwasserrl_kombericht.pdfBund: WasserhaushaltsgesetzLänder: Wassergesetze; Gemeindeordnung, Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit Lit.: Claus Walter Schmitz, Handbuch kommunales Abwasser, Bonn 1998
Siedlungs-wasser-wirtschaft
2 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Siedlungswasserwirtschaft
1. Rohwasser:65 % Grundwasser 21 % Oberflächenwasser 9 % Quellen 5 % Uferfiltrat
(Deutschland)
2. Wasseraufbereitungmech./biolog./chem. zu Reinwasser: Genußtauglichkeit, Qualitätskontrolle
3. Verteilung Versorgung,99 % öffentlich
http://www.hse.ag/index.php?uid=101
4. Verbrauch80 % HH, Kleinbetr.14 % Industrie 6 % sonstige
5. Abwasser-Behandlung3 Stufen (mech./biolog./chem.)93 % zentral• Schmutzwasser• Niederschlags-wasser (versiegelte Flächen)
6. Einleitung Vorfluter (Fluss, Kanal)ggf. Verrieselung
23 % ohne Aufbereitung
Niederschlags-wasser (Siedlung)
0,1 bis 2 % Gefälle
WasserversorgungAbwasserentsorgung (Schmutz- und Niederschlagswasser)
3 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
SiedlungswasserwirtschaftOberbegriff für geregelte Wasserver- und Entsorgung (DIN 4045)Wasserwirtschaft im Bereich Wohn- und Arbeitsstätten Handwörterbuch der Raumordnung, ARL, Hannover 1995, S. 1078
Die Siedlungswasserwirtschaft organisiert den Umgang mit Trinkwasser, Brauchwasser, Abwasser und Regenwasser im Bereich von Siedlungen und wird in Deutschland überwiegend dem Bauingenieurwesen zugeordnet. http://de.wikipedia.org/wiki/Siedlungswasserwirtschaft
Beitrag der Raumordnung: Konzentration der Siedlungstätigkeit - geringerer Anteil von Siedlungs- und Verkehrsflächen, hoher Anteil zentraler Abwasserbeseitigung
Beitrag der Bauleitplanung: Bebauungsdichte, Minimierung Versiegelung - Grundflächenzahl, Baugrenzen, Baulinien; Festsetzungen ansonsten Sache der Fachplanung (Wasserrecht), nachrichtliche Übernahme
4 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Rechtliche GrundlagenEuroparecht
Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EGGewässerschutzrichtlinie 76/464/EWGGrundwasserrichtlinie 80/86/EWGBehandlung kommunales Abwasser 91/271/EWGNitrat aus der Landwirtschaft 91/271/EWGBadegewässerrichtlinie 76/160/EWGTrinkwasserrichtlinie 98/83/EG
BundesrechtWasserhaushaltsgesetz 2002Grundwasserverordnung 1997Abwasserabgabengesetz 1994Wasch- und Reinigungsmittelgesetz 1986Trinkwasserverordnung 2003Düngeverordnung 1996
5 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Wasserhaushalt § 1f WHG
Begriff Gewässeroberirdische Gewässer (fließend und stehend)Küstengewässer (Küstenlinie bei mittl. Hochwasser bis seewärtige Begrenzung Küstenmeer; von Süßwasserströmen aus Flussmündungen beeinflusst)Grundwasser
Grundsätze WasserhaushaltGewässer ist Bestandteil des Naturhaushaltes, Lebensraum Tiere und PflanzenVerunreinigung vermeidenSparsame Verwendung von WasserVergrößerung und Beschleunigung Wasserabfluss vermeiden
Grundeigentum berechtigt nicht zuerlaubnispflichtiger GewässerbenutzungAusbau von oberirdischen Gewässern
6 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Wasserdargebot
Wasserdargebot Deutschland: 182.000 Mio. m³/Jahr
Summe von Grund- und Oberflächenwasser =
Niederschläge + Zufluss - Abfluss - Verdunstung
Nutzung gesamt: 38.000 Mio. m³/Jahr (21 % des Dargebotes)Trinkwasser: 5.409 Mio. m³/Jahr(3 - 4 % des Dargebotes)
http://www.uni-oldenburg.de/hydrologie/ein-bit/11990.html
7 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
JahresniederschlagQuelle: BMU, nach Thilo Burkhardt, Akut, Siedlungswasserwirtschaft
8 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Wasserdargebot
Brandenburg 2050: mehr Niederschläge: 6 - 21 %
weniger Sommer-niederschlag: 12 - 18 %mehr Winterniederschlag Längere niederschlagsfreie PeriodenStärkere Regenereignisse
Quellen: Wasserwirtschaft in Deutschland, http://www.umweltdaten.de/wasser/wawi-d-1.pdf
Thilo Burkhardt, Akut, Siedlungswasserwirtschaft
9 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Wasserverbrauch je EW/Tag (Haus und Garten)
Deutschland: 130 lAustralien: 316 l USA: 382 l
Senegal: 30 l
ca. 4 l zum Trinken und zur Zubereitung der NahrungQuelle: A. Schmitt, Landesamt für Umweltschutz, 66119 Saarbrückenhttp://kos-live.ionas.de/werkedirekt/abwasser/allgemeines/umwelt/nachhaltigkeit_der_abwasserbeseitigung_dokumentation_der_veranstaltung_in_emmelshausen_30_10_2001/index.phtml?PHPSESSID=812a191dc486b4d5e10d182acae8f49a
http://www.klasse-wasser.de/wassertipps/wassertipps.htm
10 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
TrinkwasserverbrauchZusammen duschen:„Um Wasser zu sparen, sollen sich Paare nach einem Vorschlag des Ministerpräsidenten des Bundesstaates Queensland gemeinsam unter die Brause stellen. Zugleich riet Peter Beattie, beim Duschen ein möglichst kurzes Lied zu singen, nach dessen Ende das Wasser abgedreht wird. Er selbst bevorzuge den Beatles-Song "Let It Be", für den er höchstens zwischen zwei bis drei Minuten brauche, sagte Beattie am Montag vor Journalisten. 90 Prozent des australischen Südostens gelten als Dürrezone. In allen größeren Städten gelten Wassersparmassnahmen.“
Australien-Info.deNewsletter 18/2005http://www.australien-info.de/serendipity/archives/19-Newsletter-182005-Ausgabe-200.html#T3_2
Ken Livingstone, Bürgermeister von London, spart Wasser und verzichtet seit 15 Monaten nach dem Urinieren auf die Klospülung. Angesichts der schlimmsten Trockenheit in London seit einem Jahrhundert wetterte der „rote Ken“, ein Drittel des Trinkwassers gehe die Toilette hinunter: „Wenn wir so weitermachen, hat London bald kein Wasser mehr“. Seinen Mitbürgern riet er, es stattdessen professionellen Gärtnern gleichzutun: „Viele Gärtner pinkeln in einen Eimer und nutzen den Urin als Dünger. Die Pflanzenwurzeln lieben es.“ AFPTagesspiegel, 3.5.2006
“In Großbritannien wird nach dem trockensten Winter seit 1976 sogar darüber nachgedacht, Gartenschläuche zu verbieten.” (Smi)Ärzte Zeitung, 01.07.2005http://www.aerzte-zeitung.de/docs/2005/07/01/120a2004.asp
Menge l °CVollbad 120-150 40Duschbad 30-50 40Spülen 2-15 55Waschen 1-5 40Heißgetränke
1 100
Energieeinsparung im Gebäudebestand, Gesellschaft für rationelle Energieanwendung, 2. Auflage, Berlin 1997
Duschbad: pro Minute 7 - 9 l
11 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Wasserverbrauch je Einwohnerinsgesamt
Liter jeEinwohner
und TagJahr/Monat/Stichtag
Schleswig-Holstein 2.804.249 2.759.199 182.391 152.552 152Hamburg 1.726.363 1.723.418 114.300 104.326 150Nordrhein-Westfalen 18.052.092 17.771.388 1.176.323 914.933 141Bremen 659.651 659.414 41.121 34.096 138Bayern 12.329.714 12.159.534 781.176 594.625 134Niedersachsen 7.956.416 7.883.039 472.386 376.445 131Hessen 6.077.826 6.068.405 338.223 283.740 128
Deutschland 82.440.309 81.670.405 4.773.862 3.779.063 127Rheinland-Pfalz 4.049.066 4.041.603 232.716 183.674 125Baden-Württemberg 10.600.906 10.546.391 592.943 476.836 124Berlin 3.388.434 3.379.534 206.362 153.505 124Saarland 1.066.470 1.066.106 58.421 46.922 121Brandenburg 2.593.040 2.536.923 109.603 94.121 102Mecklenburg-Vorpommern 1.759.877 1.753.500 83.027 64.961 101Sachsen-Anhalt 2.580.626 2.577.477 113.800 89.020 95Sachsen 4.384.192 4.335.617 182.375 141.611 90Thüringen 2.411.387 2.404.404 97.617 76.341 87
31.12.2001 2001
Land
Einwohner insgesamt
Einwohner mit
Anschluss an die
öffentliche Wasservers
orgung
Wasserabgabe an Letztverbraucher 1)
darunter an Haushalte und Kleingewerbe
Anzahl 1.000 m3
12 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Länge Kanalisationdarunter mit
AnschlussAnteil
an zentrale Abwasser-behandlungsanlagen
Jahr/Monat/Stichtag
Hamburg 1.726.363 1.726.363 1.726.363 100 5.371 3Bremen 659.651 656.384 656.384 100 2.868 4Hessen 6.077.826 6.039.644 6.000.454 99 35.547 6Baden-Württemberg 10.600.906 10.475.562 10.458.060 99 64.933 6Berlin 3.388.434 3.337.534 3.337.534 98 9.100 3Rheinland-Pfalz 4.049.066 3.988.760 3.960.406 98 28.432 7Nordrhein-Westfalen 18.052.092 17.461.974 17.457.523 97 87.307 5Bayern 12.329.714 11.643.444 11.537.634 94 80.564 7Niedersachsen 7.956.416 7.421.881 7.415.961 93 39.767 5Schleswig-Holstein 2.804.249 2.620.688 2.611.145 93 22.282 9Deutschland 82.440.309 77.961.898 76.537.051 93 486.159 6Saarland 1.066.470 1.056.837 957.115 90 7.352 7Mecklenburg-Vorpommern 1.759.877 1.438.615 1.434.103 81 10.770 7Sachsen-Anhalt 2.580.626 2.175.135 2.082.501 81 15.118 7Sachsen 4.384.192 3.745.154 3.437.700 78 21.771 6Brandenburg 2.593.040 1.989.691 1.987.871 77 14.645 7Thüringen 2.411.387 2.184.130 1.474.538 61 12.398 6
Einwohner mit Anschluss an die öffentliche Kanalisation
31.12.2001 2001
BundeslandEinwohner insgesamt
Länge der öffentlichen Kanalisation
insgesamt Kilometer
Meter je angeschlos
senen Einwohner
Anzahl
13 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
TrinkwasserEignung für den menschlichen Genuss: Güteeigenschaften nach
DIN 2000 und Trinkwasserverordnung
Appetitlich, zum Genuss anregend, farblos und kühl, geruchlich und geschmacklich einwandfrei, Erkrankung des Menschen auszuschließenbei lebenslangem Genuss darf menschliche Gesundheit nicht beeinträchtigt werden (2-3 Liter pro Tag). (Trinkwasserverordnung) (vgl. Luftreinheit)Trinkwasserprobe für Gaststättenzulassung Voraussetzungwichtigstes Lebensmittel. Gegenüber konkurrierenden Interessen gebührt Trinkwasserschutz Vorrang.
Eigenüberwachung des Wasserversorgungsunternehmens und amtliche Überwachung (Gesundheitsämter)
Thilo Burkhardt, Akuthttp://lexikon.wasser.de/index.pl?begriff=Trinkwasser&job=te
14 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
TrinkwasserversorgungDeckung des Trink- und Betriebswasserbedarfs im Bereich der Wohn- und Arbeitsstätten
Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinde1. Gewinnung von Rohwasser (Erlaubnis der staatl. Wasserbehörde)65 % Grundwasser 21 % Oberflächenwasser, Talsperrenwasser (310 große Talsperren in D) 9 % Quellen 5 % Uferfiltrat
23 % ohne Aufbereitung direkt an Verbraucher
2. Wasseraufbereitung zu Trinkwasser 1. Absetzen von Schmutzteilchen mit und ohne Fällmittel (Sedimentation)2. Natürliche und künstliche Filter 3. Belüftung durch Rieseln, Verdüsen und Einpressen von Luft 4. Biologische Verfahren 5. Chemische Verfahren Thilo Burkhardt, Akut http://lexikon.wasser.de/index.pl?begriff=Wassergewinnung&job=tehttp://www.lua.nrw.de/wasser/grundwabe2000/Bericht/GW_Kapitel/kap4.htm http://www.calsky.com/lexikon/de/txt/l/li/liste_von_talsperren_in_deutschland.php
15 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Quellen der RohwassergewinnungAnteil der Rohwassertypen in Deutschland 2001
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
Bade
n-W
ürtte
mbe
rg
Baye
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Berli
n
Bran
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urg
Brem
en
Ham
burg
Hess
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Sach
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Sach
sen-
Anh
alt
Schl
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ig-
Hols
tein
Thür
inge
n
Deut
schl
and
Grundwasser QuellwasserUferfiltratFluss-, Seen-, Talsperrenwasser
www.destatis.de; http://www.statistik-portal.de/Statistik-Portal/de_jb10_jahrtabu1.asp, eigene Berechnungen
16 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Trinkwasserversorgung
Arbeitsgemeinschaft Trink-wassertalsperren e.V. (ATT)
Versorgung mit Trinkwasser Versorgung mit Brauchwasser Stromgewinnung Hochwasserschutz, Naherholungsgebiet Niedrigwasseraufhöhung
http://193.101.139.2/att/www/http://www.calsky.com/lexikon/de/txt/l/li/liste_von_talsperren_in_deutschland.php
17 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Trinkwassergewinnung 2001
www.destatis.de; http://www.statistik-portal.de/Statistik-Portal/de_jb10_jahrtabu1.asp
Wasser- Wasser-
versorgungs- gew innungs-unternehmen anlagen Grund- Quell- Uferf iltrat und Fluss-,
w asser w asser angereichertes Seen-, undGrundw asser Talsperren-
w asser
Baden-Württemberg 975 2.535 689.841 362.421 138.058 4.606 184.756Bayern 2.060 3.570 902.265 662.890 191.956 24.280 23.139Berlin 1 11 220.103 220.103 − − −Brandenburg 117 552 149.146 120.984 15 28.147 −Bremen 2 3 14.117 14.117 − − −Hamburg 1 19 126.938 126.938 − − −Hessen 415 2.256 382.218 318.417 53.700 10.101 −Mecklenburg-Vorp. 61 610 96.493 81.519 − 3.177 11.797Niedersachsen 313 419 539.080 463.406 13.232 2.368 60.074Nordrhein-Westfalen 561 892 1.284.960 503.703 26.359 547.893 207.005Rheinland-Pfalz 222 1.384 245.822 174.996 41.027 18.822 109.775Saarland 39 82 67.944 65.158 2.786 − −Sachsen 118 677 243.056 68.019 16.881 53.590 104.566Sachsen-Anhalt 55 210 137.183 62.995 2.427 ·Schleswig-Holstein 523 461 203.300 203.111 − − −Thüringen 107 844 141.224 71.575 22.012 1.341 46.296Deutschland 5.260 14.525 5.408.951 3.502.337 508.398 707.575 690.641
Land
Wassergew innung
insgesamt
davon
Anzahl 1.000 m3
18 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
WassermangelgebieteBallungsräume
Erste Fernwasserleitung: Aquädukt nach Rom
Ursachen: Qualität Oberflächenwasser, Mangel an Grundwasser
Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Ruhrgebiet, Raum Frankfurt/Main, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen.
Fernwasserleitungen Harz, Vogelsberg, Hessisches Ried, Thüringer Wald, Bodensee
19 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Fernwasserversorgung
http://www.schroedel.de/sekundarstufe/produkte/harms/pdf/32_33.pdf
20 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Fernwasserversorgung
http://www.schroedel.de/sekundarstufe/produkte/harms/pdf/32_33.pdf
21 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
FernwasserversorgungBodensee-Wasserversorgung 2004
Entnahmerecht für 670.000 m³ Rohwasser/Tag 7.755 l/s im Mittel 179 Mitgliedsgemeinden und -verbände 320 Städte und Gemeinden, 4 Mio. EW bis zu 2,25 m Rohrdurchmesser 1.700 km Hochdruckleitungen 29 Wasserbehälter mit zusammen 470.600 m³ Elektr. Leistung der Pumpwerke: 96.000 kW 338 Mitarbeiter Anlagevermögen: 718 Mio. EUR Jahresumsatz 50 Mio. EUR
http://www.zvbwv.de/index.php?/mitglieder.htmlDie Welt vom 15.11.2005:Polizei fahndet nach Brunnenvergifter vom Bodensee
22 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Trinkwassergewinnung
http://www.destatis.de/basis/d/umw/umwtab5.php
Abgabeins- darunter mit an Letzt- darunter je
gesamt Wasser- verbraucher an Einwohnerversorgung insgesamt Haushalte und Tag
I / (E*d)2001 82 440 81 670 4 774 3 779 1271998 82 037 81 132 4 859 3 814 1291995 81 818 80 666 5 094 3 872 1321991 80 275 78 576 5 748 4 128 144
1987 61 077 59 979 4 392 3 203 1461983 61 307 59 952 4 515 3 223 1471979 61 439 59 782 4 443 2 951 1351975 61 821 59 245 4 203 . 124
nachrichtlich: Früheres Bundesgebiet
Aktualisiert am 13. August 2003
Deutschland: Öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Jahr
Bevölkerung Wasserabgabe
1 000 Mill. m³
23 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Trinkwassergewinnung - WSG Brandenburg
Quelle: Strukturatlas Brandenburg, http://www.lbv.brandenburg.de/dateien/stadt_wohnen/12_04.pdf
740 Wasserschutzgebiete mit 1.790 km² = 6,1 % von Brandenburg
24 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Trinkwassergewinnung
25 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Wassserschutzgebiet
Im Mittelpunkt steht Brunnen bzw. Fassungsanlage, ringsum liegt Einzugsgebiet
Zoneneinteilung um Brunnen: üblich 3 ZonenAbgrenzung je nach Boden, Flächennutzung, Ideal: Radius, Praxis: Ellipsen je nach Fließrichtung Grundwasser
Lit. Müller Städtebau 1995, S. 406
26 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
TrinkwassergewinnungFließzeit bzw. Abstand zur Pumpstation (Fassungsbereich):Zone I: > 10 m bzw. so weit, dass organische Düngung außerhalb möglich
ist (keine größeren Einschränkungen für Landwirtschaft) Aufkauf, Grassdecke, Umzäunung
Fassungsanlage in Zone 1: günstige Untergrundbeschaffenheit: a) schwer bzw. nicht wasserdurchlässig (Ton, Schluff, >= 1 m); b) wasserdurchlässig, aber gut reinigend (Feinsand, bind. Sanden, >= 2,5 m; Mittel-/Grobsand, >= 4 m)
Zone II: 50 Tage Fließzeit, mindestens 100 mnicht tragbar (engere Schutzzone) s. Zone III und:
Intensivbeweidung, organische Düngung bei Gefahr der Abschwemmung, Campingplätze, Friedhöfe,Bebauung, insb. Stallungen, Silos, Baustellen, Baustofflager, Lager für Kunst-Dünger, Heizöl, Durchleitung v. Abwasser, Straßen, Verkehrsanlagen, Bergbau, Sprengungen, Kiesgruben
Zulässig: großflächige Versickerung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser von Dachflächen
27 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
TrinkwassergewinnungIII A: 500 Tage FließzeitNicht tragbar: wie III B und Massentierhaltung, Betriebe mit radioaktivem
oder wassergefährlichem Ausstoß, Lagerung chem. Pflanzenschutzmittel, natürliche Abwasserbehandlung (Versickerung, Verregnung); Siedlungen (Wohnen, Gewerbe) mit unvollständiger Entwässerung, Neuanlage Friedhöfe, Rangierbahnhöfe, Kläranlagen, Müllkippen, Manöver, Flugplätze, Umschlagstellen für Heizöl, Kagern von radioaktiven Stoffen, Erdaufschluss, Entleerung von Fäkalienabfuhr
Zulässig: Versickerung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser
Zone III (< 2 km ohne Aufgliederung in A und B) (weitere Schutzzone) III B: 2.500 - 3.500 Tage FließzeitNicht tragbar: Fernleitungen für wassergefährdende Stoffe, Ablagern
radioaktiver oder wassergef. Stoffe, Betriebe mit radioaktiven oder wassergefähr. Stoffen, Versenkung von Abwasser; Versickerung von Niederschlagswasser von Verkehrswegen (i. d. R.), ausgenommen bei Entwässerung über die Böschung und eine großflächige Versickerung über belebte Bodenzone
Zulässig: Versickerung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser
28 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Bsp. Wasserschutzgebiet Potsdam-Nedlitz
Schutzzone III, 45 Verbote:
Neue Baugebiete, sofern höhere Ausnutzung ggü. Genehm. FNP-Version, oder Verschiebung Richtung Zone ILandwirtschaftliche Nutzung: Düngung (Gülle, Stickstoff), Pflanzenschutz, BeregnungGartenbaubetriebe (Ausnahme: Ökolandbau)Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, RohrleitungenAbfallbehandlung und -deponierung, Abwasserbehandlung, -versickerung (ausgenommen Kühlwasser, Regenwasser von Dachflächen und großflächiges Versickern von Straßen und Wegen) Regen- und MischwasserentlastungsbauwerkeKraftwerke, Heizwerke (ausgenommen Gas und EE)GolfanlagenTontaubenschießanlagenFriedhöfeMotorsportMilitärische ÜbungenFreibäder, Zeltplätze (Ausnahme: ordnungsgemäße Abwasserentsorgung)
http://www.mlur.brandenburg.de/cms/detail.php?id=172350&_siteid=800
29 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Trinkwasserversorgung – Bsp. Bbg
Wasserschutzgebiete: 740 auf 1.790 km² = 6,1 % von BbgWassergewinnung ausschließlich über Grundwasser (inkl. Uferfiltrat): Probleme: Dünge- und Pflanzenschutzmittel, Altlasten, Deponien, undichte Kanalisation, Unfälle mit Mineralölprodukten; Emissionen/Regen, Straßenabwässer
776 Wasserwerke verteilen Trinkwasser in sog. Versorgungsgebiete (auch über Gemeindegrenzen hinweg)690 Versorgungsgebiete:
334 mit Wasserwerken für jeweils eine Gemeinde 287 mit Gruppenwasserversorgung (Zweckverband) 69 als Verbundsystem (durch mehrere Versorger genutzt)
Anschlussgrad an öffentliche Wasserversorgung (2001): 97,8%. Landkreise: 91,2 % bis 100 %. kreisfreie Städte: 98,7 % bis 100 %. nicht zentral versorgte Haushalte vorwiegend im Bereich der großen
Urstromtäler (Baruther, Berliner und Eberswalder Urstromtal): oberflächennahe Trinkwassergewinnung. Orte mit Hausbrunnen: "Brunnendörfer"
http://www.mlur.brandenburg.de/w/b_auf53n.htm
30 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Wasserschutzgebiete - VerfahrenWassergesetz Brandenburg § 15 ff:
Wasserschutzgebiet: Rechtsverordnung des zust. Fachministers (im Einvernehmen mit Wirtschaftsminister bei erstmaliger Festsetzung oder Vergrößerung),
bei weniger als 2000 Entnahme Übertragung auf Kreis möglich
nach Schutzzonen gestaffelte Verbote, Beschränkungen und Duldungspflichten für Bodeneigentümer
.Vor Festsetzung Anhörungsverfahren durch örtliche Wasserbehörde
.Wasserschutzgebiet und Zonen zeichnerisch bestimmen
.Schutzgebietskommission (je Kreis) berät Wasserbehörde bei
Grenzziehung und Nutzungsregelung WSG (Vertreter Hygiene und Gesundheit, Wasserwirtschaft, Geologie, Naturschutz, Landwirtschaft und Fischerei, Forstwirtschaft, Bauaufsicht,
Raumplanung und Gewerbeaufsicht) .
Wasserbehörde trifft Entscheidungen aufgrund der Wasserschutzgebietsverordnung nach Anhörung
Schutzgebietskommission
31 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Heilquellenschutzgebiete
ThermalbäderWasservorkommen, die aufgrund ihrer chemischen Zusammensetzung, ihrer physikalischen Eigenschaften oder nach der Erfahrung geeignet sind, Heilzwecken zu dienen.
Brandenburg (§ 18 BBWG)RVO durch Fachminister (MLUR) Einvernehmen mit Geologie (MW) und Gesundheit (MASGF)
32 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Abwasserbeseitigung
§ 18 WHG:
Sammeln FortleitenBehandeln Einleiten Versickern, Verregnen, Verrieseln von Abwasser sowieEntwässern von Klärschlamm (in Zusammenhang mit der Abwasserbeseitigung).
33 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Abwasser
Definition § 2 Abwasserabgabengesetz:
„... sind das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen abfließende und gesammelte Wasser (Niederschlagswasser). Als Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten.“
34 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
EU-KommunalabwasserrichtlineGewässerschutz fängt bei Abwasserbehandlung an: kommunales Abwasser vor Einleitung in ein
Gewässer so reinigen, dass aufnehmendes Gewässer den Qualitätszielen, den Bestimmungen der Kommunalabwasserrichtlinie sowie jeder anderen einschlägigen Richtlinie der Gemeinschaft (z.B. Badegewässerrichtlinie oder Wasserrahmenrichtlinie), entsprechen. „Um zu verhindern, daß die Umwelt durch die Einleitung von unzureichend gereinigtem kommunalem Abwasser geschädigt wird, ist grundsätzlich eine Zweitbehandlung dieses Abwassers erforderlich. In empfindlichen Gebieten muss eine weitergehende Behandlung erfolgen; dagegen kann in bestimmten weniger empfindlichen Gebieten gegebenenfalls eine Erstbehandlung ausreichen.“
• 12/1998: Gemeinden mit „Einwohnerwert" (EW) > 10 000, deren Abwässer in empfindliche Gebiete abgeleitet werden: Kanalisation und System für gründliche Behandlung
• 12/2000: Gemeinden mit EW > 15 000 liegt, deren Abwässer nicht in empfindliche Gebiete abgeleitet werden: Kanalisation und Behandlungssystem gem. Tabelle Anhang I
• 12/2005: Gemeinden mit EW zwischen 2000 und 10 000, deren Abwässer in empfindliche Gebiete abgeleitet werden, und alle Gemeinden mit EW zwischen 2 000 und 15 000, die keine Abwässer in solche Gebiete ableiten, müssen über eine Kanalisation und ein Behandlungssystem verfügen.
35 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Fließgewässergüte durch Abwasserreinigung
Bsp. BrandenburgKommunale Abwasserbeseitigung im Land Brandenburg - Lagebericht 2005, S. 9, 10http://www.mlur.brandenburg.de/cms/media.php/2320/k_abw_05.pdf
36 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Abwasserreinigung
Bsp. Brandenburg:
Kommunale Abwasserbeseitigung im Land Brandenburg - Lagebericht 2005, S. 6http://www.mlur.brandenburg.de/cms/media.php/2320/k_abw_05.pdf
37 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Abwasser
1. Schmutzwasser2. Niederschlagswasser: von bebauten bzw. befestigten
Flächen gesammeltes Wasser (Ausnahme: Dachflächen, sofern keine Allgemeinwohlbelastung)
http://www.dwa.de/download/leistungsvergleich2003.pdf
38 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Abwasserreinigung, -beseitigungPflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinde(Regiebetrieb, Eigenbetrieb, Zweckverband, Anstalt öffentlichen Rechts, Eigengesellschaft, sonst.)
Abwasseranlagen betreiben oder durch Dritte betreiben lassen und Klärschlamm aus Kleinkläranlagen beseitigen Abwasser aus abflusslosen Gruben beseitigen
Ausnahme von Abwasserbeseitigungspflicht d. Gemeinde durch Wasserbehörde:
auf Antrag d. Gemeinde bei Gewerbebetrieben (Übertragung auf Gewerbe)
außerhalb bebauter Ortsteile: Straßenentwässerung Niederschlagswasser durch Straßenbauträger auf Antrag Grundstücke im Außenbereich (Übertragung auf Eigentümer)
Abwasserbeseitigungskonzept alle 5 Jahre (welche Ortschaft bekommt in welchem Jahr Anschluss an zentrale Abwasserbeseitigung?)
Wassergesetze der Länder
39 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Abwasserreinigung, -beseitigungGrundmodelle
1. Stadtentsorgungsmodell2. Gruppenentsorgungsmodell (mehrere Gemeinden,
Überleitung zu zentraler Kläranlage)3. Dezentrale Ortsteil- oder Ortskläranlage4. Einzelkläranlage (Kleinkläranlage)
Mehrkammergrube, nachgeschaltete biologische Systeme lt. EU-Verordnung bis Ende 2005 (reine Untergrundverrieselung nicht mehr zulässig)
Pflanzenkläranlage: für Grundstücks-, Ortsentwässerung und Saisonbetriebe (u.a. Campingplätze), Einsatzbereich bis zu 1000 EW http://www.netzwerkzeug.de/netzwerkzeug/hauptwasser.htm
5. Abflusslose Sammelgrube
40 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Abwasserreinigung, -beseitigungKläranlage: Reinigungsstufen
Mechanisch (Rechen, Sedimentation) - „Erstbehandlung“Biologisch (Mikroorganismen bauen ab) - „Zweitbehandlung“chemisch (Chlor) „Erstbehandlung“Weiterleitung in Vorfluter (z.B. Fluss: Gewässergüte von Reinigungsstufen abhängig)
„Mutige Klärwärter trinken ein Glas gereinigtes Wassers vor den erstaunten Augen der Besucher“
http://lexikon.wasser.de/index.pl?begriff=Abwasserreinigung&job=te
http://de.wikipedia.org/wiki/Kl%C3%A4ranlage
41 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Abwasserreinigung, -beseitigungProblem Medikamente: Rückstände von Medikamenten (zehn Arzneien in relevanten Konzentrationen im Abfluss von Kläranlagen und Flüssen: darunter Röntgenkontrastmittel, Senker von Blutfettwerten, Betablocker und Antibiotika, Diclofenac (gegen Schmerzen und Arthritis, „Sterben der Geier“), Herkunft: Humanmedizin, Fütterungsarzneimittel in der Tierhaltung) und Körperpflegemitteln im Abwasser werden nicht herausgefiltert, Folgen u.a.: Fortpflanzungsfähigkeit von Fischen und Amphibien nimmt Schaden. Bund-Länderausschuss Chemikaliensicherheit (BLAC), http://blak-uis.server.de/servlet/is/2146/P-2c.pdfDas Sterben der Geier, Tagesspiegel, 9.2.04
42 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Kleinkläranlagenhttps://sslapplis.bayern.de/rzkka/downloads/Abwasserentsorgungskonzepte.pdf
43 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Wasserverbrauch – Fehlprognose NL
Verbrauchsrückgang, Unterauslastung Abwassernetze (-40 %): Deindustrialisierung (von 30-%-Anteil auf 20 % zurückgegangen)Bevölkerungsrückgang (Demografischer Wandel): Geburtenrückgang („Wendeknick“), Abwanderung (Suburbanisierung: Stadtumbauproblematik TI, Fernwanderung: Schrumpfung, Betriebskosten werden auf weniger Verbraucher umgelegt)
weniger LeckageWasserpreise, Abwassergebühren wassersparende Technologien (Toilette, Wasch- und Spülmaschine)
44 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Wasserverbrauch – Fehlprognose NLFolgen:
Erhöhte Verweildauer in Trinkwasserleitung: Wiederverkeimung, AblagerungenVerringerung der Abflussmenge in Abwasserleitung: Ablagerung, Geruchsbelästigung, Korrosion
Lösung: Spülungen von Trink- und Abwasserleitungen, zus. Kosten
hohe Abwasserpreise wg. Überdimensionierung„Anarchie“: Versuch der Eigenwasserversorgung (Brunnenbauer inkognito)Standortnachteil Infrastruktur: Investoren fordern Entbindung von Anschluss- und Benutzungszwang, Verbraucher sehen sich als Gefangene des Monopolisten, fordern Lockerung des Anschluss- und Benutzungszwangs und dezentrale Technologie
Dr. Timothy Moss, IRS, Erkner, Workshop der Akademie der Wissenschaften und des WZB in Berlin, 24.11.2006
45 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Abwasser – Bsp. Brandenburg„heißes Eisen“ Abwasserentsorgung:
Überteuerte Abwasserbeseitigung durch zu hohe Einwohnergleichwerte (Basis Wasserverbrauch aus DDR-Zeiten) und zentrale Abwasserbeseitigung in ländlichen Gebieten statt Kleinkläranlagen
Finanzielle Belastung (Bürger, Gemeinden, Ämter, Zweckverbände), Richtlinie Schuldenmanagementfonds http://www.mlur.brandenburg.de/w/abwasser/rl_schmf.pdf
Infragestellung UmweltrelevanzAnschluss- und Benutzungszwang (§ 15 GO) für leitungsgebundene und dezentrale Anlagen (abflusslose Gruben, Kleinkläranlagen)
http://www.mlur.brandenburg.de/w/abwasser/index.htmhttp://www.mlur.brandenburg.de/cms/detail.php?template=mlur_w_detail&id=107804&_siteid=800
29.8.2004: Abwasser-Demo mit 1700 Beteiligten in Sonnenwalde:
„Scheißen bald nur noch für Reiche“
• Wenn 100 Leute wegziehen, steigen die Zinsen für die Übrigen um 40 €• Familienhaushalt: 1200 €/Jahr für Abwasser Das kann kein Mensch mehr bezahlen, LR v. 30.8.2004
46 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Vollzug des Anschlusszwangs
Ortsbürgermeisterin vom Grundstück getragen
47 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Anschlussgrad Brandenburgzentrale Abwasserentsorgung(Anschlussgrad)1990: 53 % 2003: 80 % (Städte 95-99 %; Lk: 51-75 %; 2001: 78 Gemeinden vollständig kanalisiert)
Kleinkläranlage: 4 % (4 – 50 EW)(2001: 34 Gemeinden ausschließlich KKA)http://www.mluv.brandenburg.de/cms/detail.php/lbm1.c.286270.de
abflusslose Sammelgrube: 16 % (2001: 58 Gemeinden ausschließlich SG)http://www.mlur.brandenburg.de/cms/media.php/2320/k_abwas.pdfhttp://www.mlur.brandenburg.de/cms/detail.php?id=171249&_siteid=800Kommunale Abwasserbeseitigung in Brandenburg - Lagebericht 2005http://www.mlur.brandenburg.de/cms/media.php/2320/k_abw_05.pdf
Vergleich Berlin: auch 40.000 Berliner ohne Anschluss an zentrale Kanalisationhttp://www.bwb.de/deutsch/abwasser/6ADF09958B0A4C79BFD6B3711632A92B.htm
48 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Anschlussgrad BrandenburgAus wirtschaftlichen Gründen nicht an zentrale Abwasserentsorgung angeschlossen:
Aber: „Keinen Cent für ökologische KleinkläranlagenSchuldenmanagement für verheerende Fehlplanungen frisst Förderung auf“LR, 20.11.2006
Richtlinie über den Einsatz von Kleinkläranlagen (Land Brandenburg)http://www.mluv.brandenburg.de/cms/detail.php/lbm1.c.286270.de
49 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Problem „Mischen oder Trennen“?
Vorteile Trennung:Versickerung Niederschlagswasser aufkommensnah statt Ableitung in Vorfluter (Grundwasserbildung, Hochwasserschutz)
Problem: Grundwasserschutz (erheblicher Allgemeinwohlbelang) Keine Kosten für Speicherbecken und Kläranlagenbau
Problem Mischkanalisation: Regenspitzenabflüsse gelangen unbehandelt in Vorfluter und belasten Gewässer
50 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Abwasser: „Versickerung oder Vorfluter“?
„Wasser in d. Landschaft halten“, „Landschaftswasserhaushalt verbessern“, „Grundwasser anreichern“:
Schmutzwasser: „Versickerung von gereinigtem Abwasser (Klarwasser) keine geeignete Abwasserentsorgungsmethode wg. Grundwasserbelastung“ (Ständiger Ausschuss LAWA Juni 2004); dagegen Berliner Wasserbetriebe in 3 Langzeitversuchen: 6 % des gereinigten Abwassers wird auf neu gestaltete ehemalige Rieselfelder geleitet: als künftige 4. Reinigungsstufe geeignet? Höhere Reinigungskraft als in Kläranlage durch Bodenmikroben? Tsp. Und Berliner Wasserbetriebe: Wie funktioniert die Stadt, Teil 2, Folge 4: Der Wasserkreislauf; http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/wasser/download/AB-Plan6.pdf�
bei Kleinkläranlagen: >1000 m²/EW Kläranlagenfläche nötig (Sandböden, langes Gedächtnis, Arzneimittel)
Niederschlagswasser: Regenwasserversickerung nur, wenn keine starke Vorbelastung (Verunreinigung des Grundwassers muss ausgeschlossen sein)
von Verkehrsflächen (soweit unschädlich) Berlin: Versickerung von Niederschlagswasser in Mulden-Rigolen-Systemen (80.000 m²)
auf Grundstücken (per Gemeindesatzung möglich) § 54 Wassergesetz Bbg
51 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Lit.: Darstellung und Bewertung des Wissensstandes zum Schadstoffabbau und –transport in natürlichen Böden, Heft 4 Schriftenreihe Siedlungswasserwirtschaft und Umwelt, TU Cottbus, ISBN 3-934294-03-0 http://www.tu-cottbus.de/BTU/Fak4/Wasstech/aktuell/Heft_4.pdf
Niederschlagswasser
1. Niederschlag • kondensiert an
Kondensationskernen (rain out)
• wäscht Luftschadstoffe, Schwebstoffe aus (wash out)
2. Dachabfluss 3. StraßenoberflächenVerkehrsbedingte Verunreinigungen: Kraftstoffverbrennung (Öle, PAK‘s, Schwermetalle, aromatische Kohlenwasserstoffe); Kfz-Tropfverluste; Reifenabrieb (Kautschuk, Ruß, Schwermetalloxide); Abrieb von Bremsbelägen, und Bremsteilen, (Schwermetalle); Fahrbahnabrieb u. –auswaschungen (Schwermetalle, PAK‘s); Winterdienst, Straßenunterhaltung (Pflanzenschutzmittel)
Reifenabrieb in D: 75.000 t/a
Fahrbahnabrieb: 13 – 17 t/ha*a
Schwermetalle: insbesondere Blei, Cadmium, Kupfer, Zink sowie Chrom
52 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Niederschlagswasser
Lit.: Darstellung und Bewertung des Wissensstandes zum Schadstoffabbau und –transport in natürlichen Böden, Heft 4 Schriftenreihe Siedlungswasserwirtschaft und Umwelt, TU Cottbus, ISBN 3-934294-03-0 http://www.tu-cottbus.de/BTU/Fak4/Wasstech/aktuell/Heft_4.pdf
53 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Abwasser und EU-WRRL
Erreichen der Umweltziele in den Gewässern 2015„guter ökologischer Zustand in den Oberflächengewässern der EU“, Gewässergüteklasse 2
Gewässerqualität wird von Einleitungen bestimmt (Vorflut):Bessere Reinigung von SchmutzwasserReinigung von belastetem Regenwasser (Verkehrsflächen)
Retentionsbodenfilter Mulden-Rigolen-Systeme
Badeverbot im Halensee seit 2003, warum? (s. Notizen)
http://www.erftverband.de/projekte/retention/zoom_2.html
http://www.erftverband.de/projekte/retention/zoom_3.html
54 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Flurabstand Grundwasser
Grenzflurabstand für Bäume: 4 m (Berlin)
Feuchtgebiete benötigen Flurabstand < 50 cm.
geringer Flurabstand (bis etwa 4 m): Problem Grundwasserschutz http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/umweltatlas/da207_01.htm#top
55 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Rechtsgrundlagen AbwasserEU-RechtRichtlinie 91/271/EWG des Rates über die Behandlung von kommunalem Abwasser - EU-
Kommunalabwasserrichtlinie (91/271/EWG)EU-Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG)BundesrechtGesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz –
AbwAG) Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserverordnung
AbwV) Klärschlammverordnung (AbfKlärV) LandesrechtBrandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)Brandenburgisches Abwasserabgabengesetz – BbgAbwAG Brandenburgische Kommunalabwasserverordnung - BbgKAbwV Indirekteinleiterverordnung Verwaltungsvorschriften und RichtlinienVerwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung des Landes
Brandenburg zum Vollzug der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) Richtlinie über die Gewährung von Finanzhilfen des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz
und Raumordnung des Landes Brandenburg zur Förderung von AbwasseranlagenRichtlinie über den Einsatz von Kleinkläranlagen, Bekanntmachung des Ministeriums für
Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg vom 28. März 2003 (Abl. 17/03 S. 467)
Sonstige Quellen: http://kos-live.ionas.de/werkedirekt/abwasser/allgemeines/umwelt/nachhaltigkeit_der_abwasserbeseitigung_dokumentation_der_veranstaltung_in_emmelshausen_30_10_2001/index.phtml?PHPSESSID=812a191dc486b4d5e10d182acae8f49a
56 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Vorbereitende Fachplanung
Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)Landesebene:
MaßnahmenprogrammBewirtschaftungsplan Wasserversorgungsplan (flächendeckend)
Abwasserbeseitigungsplan (für Teilgebiete)
Gemeindeebene:Abwasserbeseitigungskonzept (Gemeinde, Zweckverband)
57 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
v. 22. Dezember 2000für alle Gewässer EuropasLeitbild und Ziele:
natürlicher Zustand, Vielfalt und Fülle des Gewässerlebens, natürliche Gestalt und Wasserführung der Flüsse und Bäche natürliche Wasserqualität, frei von menschlichen
Beeinträchtigungen europäische Wasserpolitik:
auf Flusseinzugsgebiet bezogene Gewässer-Bewirtschaftung ganzheitliche Betrachtung: Grundwasser, Flüsse, Seen und
Küstengewässer, chemische, strukturelle, biologische Güteziele für Gewässer, verbindliche, kurze Fristen für Erreichen dieser Ziele Instrumente, die sorgsamen Umgang mit Wasser fördern, Öffentlichkeitsbeteiligung bei Planung und Umsetzung der
Maßnahmenprogramme.
58 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
Umsetzungbis
Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht 2003
Bestandsaufnahme der Gewässersituation 2004
Einrichtung von Messnetzen zur Gewässerüberwachung 2006
Aufstellung u. Veröffentlichung Bewirtschaftungspläne einschl. Maßnahmenprogramme 2009
Umsetzung der in den Maßnahmenprogrammen aufgelisteten Maßnahmen 2012
Erreichen der Umweltziele in den Gewässern 2015
Anforderung der Wasserrahmenrichtlinie
59 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
Wasserscheiden, Fließrichtungen, Topographie:
• 6 Stromgebiete in Deutschland
• zehn Flussgebietseinheiten• Kooperationszwang über
Grenzen hinweg
http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/wrrl_bericht_umsetzung_anlage07.pdf
60 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
Bsp. Flussgebietseinheit Elbe:
fünf Koordinierungsräume: - Tideelbe- Mittelelbe-Elde- Mulde-Elbe-Schwarze Elster- Havel und Saale jeweils ein Bundesland federführend
61 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Maßnahmenprogramm (§ 36 WHG) für Flussgebietseinheit
Wasserbedarf und Erfordernisse von Erholung, Landschaftspflege, Naturschutz, Hochwasserschutz und Gewässerreinhaltung
koordinieren
Brandenburg: Fachminister benennt Flussgebiete oder Wirtschaftsräume .
obere Wassserbehörde (LUA) erarbeitet Maßnahmenprogramm unter Beteiligung der betroffenen Behörden und TÖB
.Ziele der Raumordnung sind zu beachten (§ 36 WHG)
.Erlass durch Fachminister (Verwaltungsvorschrift)
WHG § 36a Veränderungssperre als Rechtsverordnung für Planungsgebiete
möglich
62 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Bewirtschaftungsplan § 36b WHG/ § 25 BbgWG
Inhalt u.a.: Aus- und Einwirkungen auf Gewässer, abhängige Schutzgebiete, Bewirtschaftungs- und Schutzziele, Hauptnutzungsarten für Gewässer
Brandenburg: Fachminister benennt unter TÖB-Beteiligung Schutzziele und Hauptnutzungsarten zur Bewirtschaftung des Gewässers
.darauf aufbauend erarbeit obere Wassserbehörde (LUA) Bewirtschaftungs-Plan
.Anhörung Öffentlichkeitsbeteiligung
.Die Ziele der Raumordnung sind zu beachten WHG § 36b
.verbindlich bei allen behördlichen Entscheidungen
.Erlass durch Fachminister (Verwaltungsvorschrift) § 25 BBWG
63 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Wasserversorgungsplan (flächendeckend)
Wasserverbrauch je EW und Jahr Deutschland1991: 144 l 1998: 130 lSicherstellung öffentlicher Wasserversorgung, Ausgleich zwischen Wasserüberschuss- und Wassermangelgebieten Darstellung: Wassergewinnungsgebiete mit Dargebot, Versorgungsräume, Wasserschutzgebiete, erforderliche Maßnahmen Landesumweltamt stellt auf, beteiligt Gemeinden u. TÖB Verbindlicherklärung durch Fachminister möglich
Brandenburg: § 63 BBWG
64 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Abwasserbeseitigungsplan (für Teilgebiete)
Inhalt Gewässerabschnitte, in die eingeleitet werden soll Festlegung von Entsorgungsräumen Fristen für Errichtung und Inbetriebnahme von Abwasseranlagen
Hintergrund: Kläranlagen wichtigste Voraussetzung für gutes Oberflächen- und Grundwasser
Brandenburg § 69 BBWG : Landesumweltamt entwickelt unter Beteiligung Gemeinden, untere Wasserbehörde, TÖB aus
Abwasserbeseitigungskonzepten den Abwasserbeseitigungsplan.
Verbindlicherklärung: Fachminister kann durch RVO Abwasserbeseitigungspläne für alle Behörden, Planungsträger und die zur Abwasserbeseitigung Verpflichteten in bestimmten Gebieten für
verbindlich erklären. Kann andere zur Abwasserbeseitigung verpflichtete Träger als Gemeinden ausweisen. Vor Erlass RVO Anhörung der zur Abwasserbeseitigung Verpflichteten, Landkreise,
Gemeinden, auf deren Gebiet Standorte für Abwasseranlagen ausgewiesen werden sollen. .
Keine Veränderungssperre
Lit. Haus u.a.: Städte, Kreise, Gemeinde S. 316
65 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Abwasserbeseitigungskonzept
Inhalt: Übersicht über den Stand der Abwasserbeseitigung: Errichtung, Erweiterung, Anpassung notwendiger Abwasseranlagen an die geltenden Regeln der Technik in angemessenen Zeiträumen gem. § 18 b WHG.
Bestandsaufnahme im Entsorgungsgebiet Festlegung der Gebiete mit zentraler und nicht-zentraler
Entsorgung (Kleinkläranlagen, Gruben) Angaben zur Niederschlagswasserbeseitigung Umfang Anschluss- und Benutzungszwang Realisierungszeiträume und Maßnahmen
Brandenburg § 66 BBWG: Vorlage des Konzeptes durch die Gemeinden bzw. Abwasserverband an
die Wasserbehörde (Kreis) im 5-Jahresturnus .
Fachminister bestimmt durch Verwaltungsvorschrift notwendige Angaben und Darstellungsform
66 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Gewässerschutz1. vorbereitende Fachplanung• EU-Wasserrahmenrichtlinie• Bewirtschaftungsplan• Wasserversorgungsplan• Abwasserbeseitigungsplan
2. Nutzungsregelung• Wasserschutzgebiet
3. Planfeststellung• Ausbau und Aufstau von Gewässern
67 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
4. GewässerausbauProblem: Freilegung Grundwasserleiter, beschleunigter Abfluss
Gewässerausbau, Baumaßnahmen zur wesentlichen Umgestaltung eines Gewässers mit dem Ziel, das Bett festzulegen und zu sichern, benachbarte Flächen vor Hochwasser zu schützen, eine günstige Vorflut sicherzustellen und Nutzungen (z. B. Schifffahrt, Energiegewinnung, Wasserentnahme und -rückgabe, Fischerei, Erholung, Sport) zu ermöglichen. Meyers Lexikon online http://lexikon.meyers.de/meyers/Gew%C3%A4sserausbau
• Begradigung, Verbreiterung, Vertiefung, Stauung, Uferbefestigung (Schiffbarkeit Wasserstraßen, größere Schiffe)
• Deichbau• Entwässerung, Begradigung, Kanalisierung
(Flurbereinigung; „Wasser in der Landschaft“)• Entstehung von Gewässern: Ausbaggerung
(Kiesgrube; „Nassauskiesung“)
68 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Gewässerausbau - Verfahren
1. Raumordnungsverfahren (RoV) „7. Herstellung, Beseitigung und wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer, die einer Planfeststellung nach § 31 des Wasserhaushaltsgesetzes bedürfen, sowie von Häfen ab einer Größe von 100 ha, Deich- und Dammbauten und Anlagen zur Landgewinnung am Meer“
2. Planfeststellungsverfahren § 31 WHG (2) Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer (Gewässerausbau) bedarf Planfeststellung durch zuständige Behörde. Deich- und Dammbauten, die Hochwasserabfluss beeinflussen, stehen Gewässerausbau gleich. (Ausnahme: Gewässer auf Zeit ohne erhebliche nachteilige Veränderung des Wasserhaushalts); UVP-pflichtiger Gewässerausbau muss den Anforderungen des UVPG entsprechen.
69 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Gewässerausbau - VerfahrenPlanfeststellungsverfahren früher:
„Als nach einigen Wochen die Deichlinie abgesteckt und der größte Teil der Sturzkarren geliefert war, waren sämtliche Anteilbesitzer des einzudeichenden Kooges, ingleichen die Besitzer der hinter dem alten Deich belegenen Ländereien, durch den Deichgrafen im Kirchspielskrug versammelt worden; es galt, ihnen einen Plan über die Verteilung der Arbeit und Kosten vorzulegen und ihre etwaigen Einwendungen zu vernehmen; denn auch die letzteren hatten, sofern der neue Deich und die neuen Siele die Unterhaltungskosten der älteren Werke verminderten, ihren Teil zu schaffen und zu tragen... Als Hauke jetzt seinen Plan verlesen und die Papiere, die freilich schon drei Tage hier im Kruge zur Einsicht ausgelegen hatten, wieder auf den Tisch breitete, waren zwar ernste Männer zugegen, die mit Ehrerbietung diesen gewissenhaften Fleiß betrachteten und sich nach ruhiger Überlegung den billigen (richtigen) Ansätzen ihres Deichgrafen unterwarfen; andere aber, deren Anteile an dem neuen Lande von ihnen selbst oder ihren Vätern oder sonstigen Vorbesitzern waren veräußert worden, beschwerten sich, daß sie zu den Kosten des neuen Kooges hinzugezogen seien, dessen Land sie nichts mehr angehe, uneingedenk (obwohl), daß durch die neuen Arbeiten auch ihre alten Ländereien nach und nach entbürdet (entlastet) würden; und wieder andere, die mit Anteilen in dem neuen Koog gesegnet waren, schrien, man möge ihnen doch dieselben abnehmen, sie sollten um ein Geringes feil sein; denn wegen der unbilligen Leistungen, die ihnen dafür aufgebürdet würden, könnten sie nicht damit bestehen. Ole Peters aber, der mit grimmigem Gesicht am Türpfosten lehnte, rief dazwischen: „Besinnt euch erst und dann vertrauet unserm Deichgrafen! Der versteht zu rechnen; er hatte schon die meisten Anteile, da wußte er auch mir die meinen abzuhandeln, und als er sie hatte, beschloß er, diesen neuen Koog zu deichen!“
Theodor Storm, Der Schimmelreiter, Reclam, Stuttgart 1956, S. 95.
70 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Gewässerausbau – „Rolle rückwärts“
§ 31 WHG Abs. 1:
Gewässer im natürlichen oder naturnahen Zustand sollen so erhalten bleiben, nicht naturnah ausgebaute natürliche Gewässer sollen in naturnahen Zustand zurückgeführt werden, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit nicht entgegenstehen (z.B. vorhandene Wasserkraftnutzung) .
Bsp. Brandenburg: EU gab 25 Mio. Euro für Renaturierung von Wasserläufen
Ausbaumaßnahmen an Bewirtschaftungszielen (§§ 25a bis 25d) ausrichten
nachteilige Veränderung des ökologischen und chemischen Zustands vermeiden
71 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Gewässerausbau – Naturschutzbelange
§ 35 BbgNatSchG Schutz von Gewässern und Uferzonen(1) Alle öffentlichen Planungsträger haben bei wasserwirtschaftlichen Planungen und Maßnahmen auf die Erhaltung oder Entwicklung eines dem Gewässertyp entsprechenden möglichst naturnahen Zustandes der Gewässer einschließlich ihrer Gewässerrandstreifen und Uferzonen sowie auf eine natur- und landschaftsgerechte Ufer- und Dammgestaltung hinzuwirken, damit deren großräumige Vernetzungsfunktion auf Dauer erfüllt werden kann. Gewässer dürfen nur so ausgebaut werden, dass natürliche Lebensgemeinschaften von Pflanzen und Tieren erhalten bleiben oder sich neu entwickeln können.
(2) Durch die Gewässerunterhaltung dürfen die vorhandenen Pflanzen- und Gehölzbestände an Ufern und Böschungen nicht nachhaltig beeinträchtigt werden; ausgebaute Gewässer sind so zu unterhalten, dass ein vielfältiger und standortgerechter Pflanzen- und Tierbestand erhalten bleibt. § 63 des Bundesnaturschutzgesetzes bleibt unberührt.
72 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
HochwasserschutzUrsachen der Hochwasserhäufung
Natürliche Hochwasserschutzmaßnahmen: Überschwemmungsgebiete, Auen
Technischer Hochwasserschutzmaßnahmen: Deichbau, Talsperren, Rückhaltebecken, Polder (s. Gewässerausbau)
Berücksichtigung in der RaumplanungHochwasserschutzpolitik, Landschaftswasserhaushalt
73 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
HochwasserschutzHäufung von Hochwasser/ Jahrhundertfluten- Rhein-Maas 1993, 195- Oder 1997- Donau / Oberrhein 1999- Elbe 2002Ursachen:
Wasserspeicherkapazität der Luft/Verdunstung steigt (höhere Niederschläge, aber durch höhere Verdunstung auch Wasserknappheit in bestimmten Gebieten, Bsp. Schorfheide s. Notizen)Wasserspeicherkapazität Boden sinktAbflussgeschwindigkeit aus Landschaft und auf Flüssen steigtRetentionsvermögen im Stromgebiet sinkt
74 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Hochwasserschutz: Wasserspeicherkapazität Luft
Erderwärmung: Treibhauseffekt Zunahme zwischen 1860 und 1990 um 1 K Zunahme im 21. Jahrdt. Je Dekade um 0,1-0,4 K Meerestemperaturen steigen: höhere Verdunstung
Luftfeuchte http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Feuchte_Luft.png
Luftfeuchtegehalt in g/m³ in Abhängigkeit von Temperatur
4,1 4,8 5,6 6,4 7,3 8,3 9,410,7
12,113,7
15,417,3
19,421,8
24,4
27,2
30,3
0,0
5,0
10,0
15,0
20,0
25,0
30,0
35,0
-4 -2 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 22 24 26 28 30 32
Feuchtegehalt in g/m³
75 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Hochwasserschutz: Wasserspeicherkapazität Luft
„Vb-Wetterlagen“http://www.learn-line.nrw.de/angebote/agenda21/archiv/03/daten/dpa6725Wetter5b.htm
76 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Treibhauseffekt
Brandenburg 2050: Zunahme Niederschläge: 6 - 21 %
Abnahme Sommerniederschlag (12-18 %)Zunahme Winterniederschlag Längere niederschlagsfreie PeriodenStärkere Regenereignisse
77 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Wasserspeicherkapazität Boden Anteil an Gesamtfläche1. Landwirtschaftsfläche 53 %2. Waldfläche 30 %3. Siedlungs-/Verk.-fläche 13 %4. Wasserfläche 2 %http://www.umweltdaten.de/rup/45-99/texte-45-99.pdfhttp://www.umweltbundesamt.de/wasser/veroeffentlich/download/29724508/2grundlagen.pdf
78 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Landschaftswasserhaushalt
Leitziele:Grundwasserneu-bildung verbessernWasserspeicherung erhöhenAbflussvermögen der Fließgewässer verringern
http://www.mluv.brandenburg.de/w/lwh_kurz.pdfhttp://www.mluv.brandenburg.de/q/b_wasser.htm#kurzfassung
79 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
LandschaftswasserhaushaltRückhaltung von Wasser in der Landschaft (Retention -
„Schwammeffekt“) nimmt ab: Bodenwasserspeicherung: 0-300 mm
1. Landwirtschaft
Gepflügter Boden: Wasseraufnahme 50 % (ungepflügter Boden: Wasseraufnahme 90 % aufgrund besserer Porenstruktur, „Mulchsaat-Verfahren“)
Entwässerung von Landwirtschaftsflächen (Meliorationen): Dränagen, Kanäle, Verrohrungen, Bachbegradigungen, Bodenverdichtung und Bodenversauerung: Wasser wird nicht mehr in der Landschaft zurückgehalten, Rolle der Wasser- und Bodenverbände: (80 % der Fließgewässerstrecken kleine Meliorationsgräben)
Bodenverdichtung, Erosion http://www.smul.sachsen.de/de/wu/aktuell/downloads/regierungserklaerung_hochwasser(1).pdfhttp://www.mlur.brandenburg.de/w/lwh_kurz.pdf
80 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Landschaftswasserhaushalt2. Forstwirtschaft
Kahlhiebe, Bodenverdichtung, Waldsterben Mittelgebirge (Erzgebirge)
Monokulturen statt strukturreicher Mischwald (Wasserspeicher: bis zu 2 Mio. l Wasser/ha= 200 l/m²)
Von 100 mm Starkregen innerhalb einer Stunde nicht hochwasserwirksam:
Bergmischwald: 97-100 mmFichtenaltbestand 88 bis 100 mmFichtenjungbestand 72 bis 100 mmKahlschlag 25-100 mmhttp://www.lwf.bayern.de/lwfbericht/44/lwfbericht44.pdf, S. 46http://www.lwf.bayern.de/imperia/md/content/lwf-internet/veroeffentlichungen/lwf-wissen/40/lwf-bericht_40.pdf
81 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Landschaftswasserhaushalt
http://www.uni-trier.de/~sfb522/publikationen/Leipzig/Leipzig_B05_35x50.pdf
82 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Landschaftswasserhaushalt
3. Siedlungs- u. Verkehrsfläche
Flächenversiegelung 12,5 % (10.500 Mio. m³/Jahr in Gewässer eingeleitet, davon 5.000 Mio. m³/Jahr Niederschlagswasser vgl. Folie 4)
Flächenverbrauch 105 ha/Tag
http://www.umweltdaten.de/rup/45-99/texte-45-99.pdfhttp://www.umweltbundesamt.de/wasser/veroeffentlich/download/29724508/2grundlagen.pdf
83 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Landschaftswasserhaushalt
4. Gewässerausbau (1. u. 2. Ordnung, Rolle der Wasser- und Bodenverbände)Flussbegradigung, -ausbau, Eindeichung, Uferbefestigung: Hochwasser läuft immer schneller auf Hochwasserwelle Basel - Karlsruhe: früher 64 Std., heute 23 Stunden (Altrhein)
5. Verlust von Retentionsräumen seit 50er Jahren: Siedlungswachstum, Suburbanisierung (Eindeichung), Landwirtschaft (Ackerland statt Grünland): Flüsse von natürlichen Überschwemmungsgebieten, den „Überlaufbecken“ abgeschnitten
Oberrhein: von 1.400 km² 950 km² verloren Niederrhein, Köln-Emmerich: von 1.800 km² 1.500 km² verloren
84 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Landschaftswasserhaushalt Brandenburg
Hintergrund: Brandenburg und Sachsen-Anhalt deutschlandweit die geringsten Niederschläge, extrem trockene Sommer der Jahre 1992, 1997, 1998, niederschlagsarmes Frühjahr 2000, Hochwasser: Oder 1997, Elbe 2002, grundwasserferne sandige Böden mit geringem Wasserhaltevermögen (17 % der Landesfläche)
Handlungsvorschläge „Grundwasserneubildung verbessern“:Umbau der Nadelholzbestände in standortgerechte Laub- bzw. Mischwaldbestände, Gesamtwaldfläche von 160.000 ha (23.000 ha Landeswald)
Erhalt der vorrangig zur Grundwasserneubildung beitragenden Offenflächen außerhalb von Niederungen.
Pflanzung von Windschutzhecken in strukturarmen Agrarlandschaften vor allem entlang von Schlaggrenzen und Gewässern.
landwirtschaftliche Bodenbearbeitung auf Verminderung des Oberflächenlandabflusses ausrichten.
http://www.mluv.brandenburg.de/w/lwh_kurz.pdf
85 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Landschaftswasserhaushalt Brandenburg
Handlungsvorschläge „ Erhöhung der Wasserspeicherung“:
Rekonstruktion/Umbau von ca 1.000 wichtigen Stauanlagen zur Optimierung der Wasserbewirtschaftung auf Wasserrückhalt
Verlagerung der Stauzeiten in den Niederungen zur Wasserrückhaltung von März/April auf spätere Zeitpunkte in Abhängigkeit von Niederschlägen und Grundwasserständen (flexible Stauzeiten).
Erhalt der Einstaumöglichkeiten (Einstaubewässerung) in den Niederungen
Vernässung von ca. 4.000 ha aufgelassenem MoorgrünlandMoorangepasste Nutzung auf Mooren mit weniger als 30 cm Moormächtigkeit Mittelfristige Wasserstandsanhebung mit Vermeidung von Tiefentwässerung (sommerliche Grundwasserflurabstände > 90 cm) bei moorangepasster Landnutzung auf ca. 50.000 ha Moorgrünland.Wiedervernässung von ca. 10.000 ha Moorflächen auf freiwilliger BasisWasserstandsanhebung in Waldmooren und Bruchwäldern auf 16.000 ha Fläche, beginnend im Landeswald
Förderung bodenschonender und humusmehrender LandnutzungsverfahrenHochwasserretention entgegen stehende Nutzungsansprüche aus Überflutungsgebieten herauslösen,
http://www.mluv.brandenburg.de/w/lwh_kurz.pdf
86 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Landschaftswasserhaushalt Brandenburg
Handlungsvorschläge zur „Anpassung des Abflussverhaltens“:Reduzierung der Winterabflüsse zur Stützung der Abflüsse im Sommer
Gewässerrandsstreifenprogramme u. Renaturierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Fließgewässer der Strukturgüteklassen 4 und 5 um eine Güteklasse
Rückbau bzw. Unterhaltungsaufgabe von mittelfristig 10 % der Binnenentwässerungsgräben im Einvernehmen mit betroffenen Landnutzern (ca. 2.000 km Lauflänge)
Richtlinie „Landschaftswasserhaushalt“: 50 Mio. € Fördergeld Bis März 2003 78 Maßnahmen zu insgesamt 9,2 Mio. € bewilligt. Bis Ende 2003 36 Agrarstrukturelle Entwicklungsplanungen mit ca. 2,5 Mio. € Umsetzung über Wasser- und Bodenverbände (u.a. zuständig für Gewässer 2. Ordnung,
Bindeglied zwischen Wasserbehörden und Landnutzern)
http://www.mluv.brandenburg.de/w/lwh_kurz.pdfhttp://www.mluv.brandenburg.de/cms/detail.php?id=lbm1.c.190894.de&_siteid=33
87 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Hochwasserschutz - Oderflut 1997
Helmut Kohl am Oderdeich 1997:
„Gebt den Flüssen ihren Raum“
Aktivitäten in Brandenburg: LEP HWS (Entwurf)
88 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Hochwasserschutz BrandenburgÜberschwemmungsgebiet (wasserrechtlich festgesetzt)
Nicht vereinbar: Bauliche Nutzung, Ackerbau (Weide ja), Aufschüttung, Abgrabung, Abbau Bodenschätze
Flussgebiet Überschwemmungsgebiete / ha Deiche, Dämme / haOder 11.033 315*Elbe 3.960 138Havel 6.815 308Lausitzer Neiße 637 61Spree 17.595 226Schwarze Elster 3.294 272Summe: 43.334 1.320* dav. 161 km Haupt- bzw. Winterdeiche sowie 154 km Polder-, Quer-, Kanal- u. Sommerdeiche
89 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Hochwasserschutz BrandenburgElbe: Deichrückverlegung bei Lenzen (Böser Ort, Schutz von Wittenberge, Senkung Hochwasserscheitel um 5 cm) http://www.burg-lenzen.de/deichrueckverlegung/Oder: Sophienthaler Polder, Neuzeller Niederung (Tsp. 18.5.2005) Spree: Reaktivierung von Altarmen
90 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Hochwasserschutz und Raumplanung
ROG § 2 Abs. 2 Ziffer 8: (Grundsatz der RO, durch Ziele der RO zu konkretisieren)Für den vorbeugenden Hochwasserschutz ist .... zu sorgen, .... durch Sicherung oder Rückgewinnung und Entwicklung von Auen, Rückhalteflächen und überschwemmungsgefährdeten Bereichen
BauGB: § 5 Abs. 3 und 4 Im Flächennutzungsplan sollen Flächen gekennzeichnet werden, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen ... gegen Naturgewalten erforderlich sind"
91 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Hochwasserschutz und Raumplanung
LEP GR Brandenburg/Berlin
Vorranggebiet Hochwasserschutz (Überschwemmungsgebiete + weitere Gebiete, die als Flutungspolder und Retentionsflächen gesichert werden sollen.
Vorbehaltsgebiet hochwassergefährdete Bereiche bei Deichbruch potenziell überflutungsgefährdete Bereiche: Rückentwicklung konfligierender Nutzungen, Schadensminimierung, besonderes Gewicht bei Abwägung
Brandenburg (ca. 2.300 km²): Städte und Gemeinden mit etwa 200.000 Menschen
92 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Maßnahmen
Bernd Siegel: Der informelle Plan - eine Strategie zur Umsetzung von Maßnahmen zum vorbeugenden Hochwasserschutz -dargestellt am Flusseinzugsgebiet der Wesenitz/Sachsen http://www.umweltdaten.de/rup/hochwasser-workshop/praesentation/3-vortrag_siegel.pdf
93 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Hochwasserschutz - Elbeflut 2002
August 2002: Gesamtschäden: 10 Mrd. EUR
ohne Plan: Deichsprengung, Überflutung dünnbesiedelten Weidelandes im Havelland.
5-Punkte-Programm BundesregierungHochwasserschutzgesetz (Artikelgesetz)Sachsens Hochwasserkonzept
94 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
5-Punkte-Programm der Bundesregierung
15.9. 2002:(1) Gemeinsames Hochwasserschutzprogramm von
Bund und Ländern Den Flüssen mehr Raum geben Hochwasser dezentral zurückhalten Siedlungsentwicklung steuern - Schadenspotenziale
mindern(2) Länderübergreifende Aktionspläne - internationale
Fachkonferenz(3) Europäische Zusammenarbeit voranbringen(4) Flussausbau überprüfen - Schifffahrt
umweltfreundlich entwickeln(5) Sofortmaßnahmen zum Hochwasserschutz
95 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Hochwasserschutzgesetz 2005Artikelgesetz auf der Basis des 5-Punkte-Programms nach der Elbeflut 2002, v.a.
Änderung des WHG:100-Jahr-Hochwasser-Gebiet = Überschwemmungsgebiet1. Bauverbot
Schutz vor weiterer Besiedlung Aufgabe für Raumordnung und Bauleitplanung
2. Ackerbauverbot (Grünlandnutzung)Warum? verminderter „Schwammeffekt“ des umgebrochenen Bodens,
Bodenerosion, Schadstoffeintrag (Dünge-, Pflanzenschutzmittel, Mineralöle aus Ölheizungen) Fischsterben bei Überschwemmung (10 Mio. Fische erstickten bei Flutung des Havelpolders 2002, der vorher intensiv gedüngt wurde, Sauerstoffmangel durch Algenwachstum, Märkische Oderzeitung 22.5.2004)
Pro Ackerbau (Bauernverband): gute Schwemmböden (Bsp. Oderbruch, „Peuplierung“ durch Friedrich den Großen, traditionelle Landwirtschaftsregion)
Letzte Meldung: Ackerbau bleibt erlaubt, Umweltausschuss des Bundestages beschließt geänderten Entwurf zum Hochwasserschutzgesetz (MOZ vom 2.7.2004)
96 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Hochwasserschutzgesetz 2005Hochwasserschutz-Grundsätze (WHG § 31a)
Hochwasser zurückhalten (Retentionsflächen, Auen, Begradigungen vermeiden)schadlosen Wasserabfluss gewährleisten Hochwasserschäden vorbeugen
Hochwasserschutzbelange: (WHG 31 a und b)Bodenerosion und Nährstoffeintrag (Fischsterben), daher Ackerbauverbot, stattdessen geschlossene GrünlandbedeckungSchadstoff-/Nährstoffeintrag, daher Ölheizungsverbot und Ackerbauverbot (Fischsterben aufgrund akutem Sauerstoffmangels wg. Stickstoffdünger-Eutrophierung)Hochwasserrückhaltung nicht beinträchtigen, Verlust von Rückhalteraum ausgleichenWasserstand und Abfluss bei Hochwasser nicht nachteilig verändern daher Genehmigungspflicht von Erhöhungen/Vertiefungen und baulichen Anlagen (wg. Querschnittsflächenreduzierung: bei gleichem Bemessungsabfluss ergibt sich ein höherer Wasserstand)
97 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Hochwasserschutzgesetz 2005Fachplanungspflicht der Länder:
Hochwasserschutzpläne aufstellen bis 10. Mai 2009 (WHG § 31 d Abs. 3)Überschwemmungsgebiete (ÜG) festsetzen: mindestens die Gebiete, in denen alle 100 Jahre eine Überschwemmung zu erwarten ist (Bemessungshochwasser)
bis 10. Mai 2010 in Gebieten mit hohem Schadenspotential (v.a. Siedlungsgebiete) bis 10. Mai 2012 in allen übrigen (WHG § 31 b Abs. 3)
überschwemmungsgefährdete Gebiete darstellen
Raumplanungspflicht der Länder, Regionen und Gemeinden (BauGB, ROG): Nachrichtliche Übernahme und Kennzeichnung von ÜG, und überschwemmungsgefährdeten Gebieten in RO-Pläne, FNP und B-Plänen
Bauplanungsverbot für Gemeinden in ÜG: Verbot der Ausweisung neuer Baugebiete – ausgenommen für Häfen und Werften - in Überschwemmungsgebieten durch Bauleitpläne, Ausnahme bei Erfüllung von 9 Kriterien möglich: kein anderes Bauland, an bestehendes Baugebiet angrenzend, keine Gesundheits- oder Sachschäden zu erwarten, HW-Abfluss u. Pegel nicht beeinflusst, Rückhaltung nicht beeinträchtigt bzw. ausgeglichen, bestehender HWS nicht beeinträchtigt, HW-Vorsorge beachtet, keine Nachteile für Ober- und Unterlieger Bauvorhaben HWS-tauglich ausführen (WHG § 31 b Abs. 4)
Bauverbot für Investoren in ÜG: Ausnahmen bei Erfüllung der HWS-Belange (WHG § 31 b Abs. 4)
98 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Sachsens Hochwasserkonzept
Mobile Schutzwände für Brühlsche Terrassen (Schutz der Dresdner Altstadt)Zurückverlegung von 28 km Deich, 2.400 ha zusätzliche ÜberschwemmungsflächeVier Polder mit 16 km² sollen im Hochwasserfall 30 Mio. m³ Wasser aufnehmen
Quelle: BBR
99 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Vorsorge am Oberrhein Wiederherstellung des
Hochwasserschutzes am Oberrhein: Integriertes Rheinprogramm
Schaffung von 13 HochwasserrückhalteräumenRenaturierung und Erhaltung der Oberrheinauen
Durchführung von ROV Planfeststellungsverfahren
http://www.rp-freiburg.de/servlet/PB/menu/1188099/index.htmlhttp://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1191988/index.html
100 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Vorsorge am Oberrhein Maßnahmen am Oberrhein:
Polder
Dammrückverlegungen
WehreSonderbetrieb der Rheinkraftwerke
http://www.rp-freiburg.de/servlet/PB/menu/1193517/index.html
101 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Vorsorge am Oberrhein Maßnahmen am Oberrhein:
Sonderbetrieb der RheinkraftwerkeDrosselung der Turbinen
Wehre Wasserstandssteuerung, Abfluss in Überschwemmungsgebiete
http://www.rp-freiburg.de/servlet/PB/menu/1193517/index.html
102 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Hochwasserschutz - weitergehende Maßnahmen
KlimaschutzpolitikEntsiegelung, Stop des Flächenverbrauchs Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung bis 2020 auf 30 ha/Tag . Auf großflächig bebauten Flächen müssen verbesserte Regenversickerungsmöglichkeiten geschaffen
Naturnaher FlussrückbauPläne für weiteren Flussausbau, Flussbegradigungen und -vertiefungen, z.B. an Elbe, Saale, Havel und Oder überarbeiten. Natürliche Retentionsgebiete schützen und wiederherstellen, Polder und Rückhaltebecken ausbauen. Deichrückverlegungen
Bsp. Brandenburg: Elbe: Deichrückverlegung bei Lenzen, Oder: Sophienthaler Polder, Neuzeller Niederung (Tsp. 18.5.2005) Spree: Reaktivierung von Altarmen
Ökologisierung von Land- und Forstwirtschaft Wiederherstellung der Wasserrückhaltefähigkeit von Landschaft und Böden. Weniger Bodenverdichtung.
103 TU Berlin, ISR „Sektorale Planung I“ und „Siedlungswasserwirtschaft“
Weiterführende Literatur
Fachkommission "Städtebau„ der ARGEBau 2003:Handlungsanleitung für den Einsatz rechtlicher und technischer Instrumente zum Hochwasserschutz (raum- und fachplanerische Instrumente)
http://www.mir.brandenburg.de/cms/media.php/2239/hochwasser_handlungsanleitung.pdf