1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut...

170
1 Workshop Workshop Der letzte Spurt ins Ziel Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenlei ter der Provinzial Rheinland e.V.

Transcript of 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut...

Page 1: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

11

WorkshopWorkshopDer letzte Spurt ins ZielDer letzte Spurt ins Ziel

und die Geschäftsstelle im und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge!Wandel der GL- Verträge!

Helmut BaumeisterVerband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial Rheinland e.V.

Page 2: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

22

Der letzte Spurt ins ZielDer letzte Spurt ins Zielund die Geschäftsstelle im Wandel der GL- und die Geschäftsstelle im Wandel der GL-

Verträge!Verträge!

GL-VerträgeGL-Verträge

ProvisionenProvisionen

AltersversorgungAltersversorgung

AusgleichAusgleich

Steuer Steuer

SozialversicherungSozialversicherung

Page 3: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

33

Der letzte Spurt ins ZielDer letzte Spurt ins Zielund die Geschäftsstelle im Wandel der GL- und die Geschäftsstelle im Wandel der GL-

Verträge!Verträge!

GL-VerträgeGL-Verträge

ProvisionenProvisionen

AltersversorgungAltersversorgung

AusgleichAusgleich

Steuer Steuer

SozialversicherungSozialversicherung

Page 4: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

44

GL VerträgeGL Verträge

GL Vertrag (Normalvertrag) GL Vertrag (Normalvertrag)

GL Vertrag OHG/GbRGL Vertrag OHG/GbR

GL Junior-PartnerverträgeGL Junior-Partnerverträge

GL-OB VertragGL-OB Vertrag

GL VorvertragGL Vorvertrag

PRODAS VertragPRODAS Vertrag

Zusatzvereinbarungen zum VertragZusatzvereinbarungen zum Vertrag

Anlagen zum GL VertragAnlagen zum GL Vertrag

Page 5: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

55

GL VertragGL Vertrag

Verträge sind Vereinbarungen Verträge sind Vereinbarungen zwischen zwei, oder mehr zwischen zwei, oder mehr VertragspartnerVertragspartner

Verträge können mündlich, oder das Verträge können mündlich, oder das ist die Regel, schriftlich geschlossen ist die Regel, schriftlich geschlossen werdenwerden

Page 6: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

66

GL VertragGL Vertrag

Zwei VertragsformenZwei Vertragsformena) Individualverträgea) Individualverträgeb) Formularverträgeb) FormularverträgeVerträge zwischen GL und Provinzial Verträge zwischen GL und Provinzial sind Formularverträge sind Formularverträge Formularverträge unterliegen dem Formularverträge unterliegen dem AGB Gesetz AGB Gesetz

Page 7: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

77

GL VertragGL Vertrag

Formularverträge werden bei der Formularverträge werden bei der Provinzial durch Individualvereinbarungen Provinzial durch Individualvereinbarungen ergänzt ergänzt

Individualvereinbarungen, meistens in den Individualvereinbarungen, meistens in den Anschreiben zum Vertrag, werden damit Anschreiben zum Vertrag, werden damit zum Vertragsbestandteil gemacht zum Vertragsbestandteil gemacht

Diese Individualvereinbarungen machen Diese Individualvereinbarungen machen den Rest des Vertrages dadurch nicht zum den Rest des Vertrages dadurch nicht zum Individualvertrag Individualvertrag

Page 8: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

88

GL VertragGL Vertrag

GL Verträge sind alle unterschiedlichGL Verträge sind alle unterschiedlichVerträge bis 1995Verträge bis 1995Verträge ab 1995Verträge ab 1995Verträge auch nach 95 verändert Verträge auch nach 95 verändert

Page 9: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

99

GL VertragGL Vertrag

Bestehende Verträge können/werden Bestehende Verträge können/werden geändertgeändertÄnderung nur mit Zustimmung durch die Änderung nur mit Zustimmung durch die VertragspartnerVertragspartnerÄnderungen der Geschäftsstelle tangieren Änderungen der Geschäftsstelle tangieren VertragVertragProvisionsänderungen sind Provisionsänderungen sind VertragsänderungenVertragsänderungen

Page 10: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

1010

GL VertragGL Vertrag

Grundsätzlich: Vertragsinhalt gleichGrundsätzlich: Vertragsinhalt gleichAnhänge und Zusatzvereinbarungen sind Anhänge und Zusatzvereinbarungen sind entscheidendentscheidendProvisionspassus zur VP / Folgeprovision Provisionspassus zur VP / Folgeprovision 1995 geändert1995 geändert

Page 11: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

1111

OHG/GbR - GL VertragOHG/GbR - GL Vertrag

OHG/Gbr Verträge nahezu identisch mit OHG/Gbr Verträge nahezu identisch mit den Einzel- GL Verträgen den Einzel- GL Verträgen Andere, kürzere Kündigungszeiten Andere, kürzere Kündigungszeiten OHG / GbR Verträge erlöschen wenn ein OHG / GbR Verträge erlöschen wenn ein Gesellschafter ausscheidetGesellschafter ausscheidet

Page 12: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

1212

OHG/GbR - GL VertragOHG/GbR - GL Vertrag

Wichtig:Wichtig:Regelung mit der Provinzial die das Regelung mit der Provinzial die das Fortbestehen der OHG, oder die Fortbestehen der OHG, oder die Umwandlung in e. K. regelt und vereinbartUmwandlung in e. K. regelt und vereinbartOhne Regelung muss der verbleibende GL Ohne Regelung muss der verbleibende GL davon ausgehen, dass er keinen neuen davon ausgehen, dass er keinen neuen Vertrag bekommtVertrag bekommt

Page 13: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

1313

OHG/GbR - GL VertragOHG/GbR - GL Vertrag

Neben Provinzialvertrag, ist ein Interner Neben Provinzialvertrag, ist ein Interner Gesellschaftervertrag zu erstellen, der die Gesellschaftervertrag zu erstellen, der die Gesellschafteranteile, Abwicklung und Gesellschafteranteile, Abwicklung und Regelungen unter den Gesellschafter und Regelungen unter den Gesellschafter und den Bürobetrieb regeltden Bürobetrieb regeltGesellschaftervertrag sollte regeln wie die Gesellschaftervertrag sollte regeln wie die Gesellschaft fortgeführt, oder aufgelöst Gesellschaft fortgeführt, oder aufgelöst wird, wenn ein Gesellschafter ausscheidet wird, wenn ein Gesellschafter ausscheidet

Page 14: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

1414

OHG/GbR - GL VertragOHG/GbR - GL VertragSiehe LeitfadenSiehe Leitfaden

Page 15: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

1515

OHG/GbR - GL VertragOHG/GbR - GL Vertrag

Beachten Sie, dass bei Beachten Sie, dass bei Vertragsänderungen auch Vertragsänderungen auch Senkungen der VP von 9,5% auf 8% Senkungen der VP von 9,5% auf 8% oder andere in Betracht kommen oder andere in Betracht kommen

Effektiv beträgt die Minderung 15,8% Effektiv beträgt die Minderung 15,8%

Ausgleich reduziert sich später Ausgleich reduziert sich später gleichermaßen gleichermaßen

Page 16: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

1616

GL VertragGL VertragZusatzvereinbarungenZusatzvereinbarungen

Durch Zusatzvereinbarungen zum Durch Zusatzvereinbarungen zum Vertrag wird festgelegt, wie sich das Vertrag wird festgelegt, wie sich das „Leben“ und die Beendigung des „Leben“ und die Beendigung des Vertrages gestalten wird! Vertrages gestalten wird!

Page 17: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

1717

GL VertragGL VertragZusatzvereinbarungenZusatzvereinbarungen

Anschreiben zum GL Vertrag haben Anschreiben zum GL Vertrag haben es in siches in sich

Zusatzvereinbarungen verändern Zusatzvereinbarungen verändern den Vertragden Vertrag

Anlagen zum Vertrag sind Anlagen zum Vertrag sind VertragsbestandteilVertragsbestandteil

Page 18: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

1818

GL VertragGL VertragZusatzvereinbarungenZusatzvereinbarungen

Verwahren Sie Bestandsblätter, Unterlagen und Änderung auf Überprüfen Sie bei Bestandsübertragungen Zu- und Abgänge des Bestandes auf RichtigkeitVerwahren Sie die jährliche Jahresbestandsstatistik

Page 19: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

1919

GL VertragGL VertragZusatzvereinbarungenZusatzvereinbarungen

Zusätzliche Vereinbarungen zum GL-Zusätzliche Vereinbarungen zum GL-Vertrag Vertrag Rechte am Büro, an die Provinzial Rechte am Büro, an die Provinzial abgetreten Die Provinzial verpflichtet abgetreten Die Provinzial verpflichtet sich jedoch sich jedoch nichtnicht zur Übernahme! zur Übernahme!Recht am Telefonanschluss und an der Recht am Telefonanschluss und an der TelefonnummerTelefonnummer

Page 20: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

2020

GL VertragGL VertragZusatzvereinbarungenZusatzvereinbarungen

24 Stunden ErreichbarkeitPersonaleinsatz Innen und Außendienst Bürostandort und Ausstattung

Page 21: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

2121

GL VerträgeGL Verträge

Merke: Merke: Unterschreiben Sie nichtsUnterschreiben Sie nichts, wenn Sie , wenn Sie sich nicht voll im klaren darüber sind, sich nicht voll im klaren darüber sind, welche Folgen und Auswirkungen welche Folgen und Auswirkungen Ihre Unterschrift haben kann Ihre Unterschrift haben kann Lassen Sie Verträge, Erklärungen und Lassen Sie Verträge, Erklärungen und Vereinbarungen (auch von GD´en) Vereinbarungen (auch von GD´en) vom Verband überprüfen!vom Verband überprüfen!

Page 22: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

2222

Der letzte Spurt ins ZielDer letzte Spurt ins Zielund die Geschäftsstelle im Wandel der GL- und die Geschäftsstelle im Wandel der GL-

Verträge!Verträge!

Fragen??Fragen??

Page 23: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

2323

Der letzte Spurt ins ZielDer letzte Spurt ins Zielund die Geschäftsstelle im Wandel der GL- und die Geschäftsstelle im Wandel der GL-

Verträge!Verträge!

GL-VerträgeGL-Verträge

ProvisionenProvisionen

AltersversorgungAltersversorgung

AusgleichAusgleich

Steuer Steuer

SozialversicherungSozialversicherung

Page 24: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

2424

ProvisionenProvisionen

AbschlussprovisionAbschlussprovisionVerlängerungsprovisionVerlängerungsprovisionGesamtleistungsprovisionGesamtleistungsprovisionFolgeprovisionFolgeprovisionVerwaltungsprovisionVerwaltungsprovisionSonderprovisionSonderprovision

Page 25: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

2525

ProvisionenProvisionen

Provisionen sind Erfolgsvergütungen Provisionen sind Erfolgsvergütungen für Handelsvertreter für Handelsvertreter

Provision steht dem Vertreter nach Provision steht dem Vertreter nach § 87 HGB zu§ 87 HGB zu

§ 87b HGB§ 87b HGB (1) Ist die Höhe der (1) Ist die Höhe der Provision nicht bestimmt, so ist der Provision nicht bestimmt, so ist der übliche Satz als vereinbart übliche Satz als vereinbart anzusehenanzusehen

Page 26: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

2626

ProvisionenProvisionen

Änderungen bei Abschluss- und Änderungen bei Abschluss- und Folgeprovision bedeuten einen Folgeprovision bedeuten einen Eingriff in das Vertragsverhältnis und Eingriff in das Vertragsverhältnis und ist von der Zustimmung der ist von der Zustimmung der Vertragspartner abhängigVertragspartner abhängig

Provisionen per Rundschreiben?Provisionen per Rundschreiben?

Page 27: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

2727

ProvisionenProvisionen

Abschlussprovision stellt nur einen Abschlussprovision stellt nur einen Teil der Einnahmen darTeil der Einnahmen dar

AP wird aus Mehr- und Neugeschäft AP wird aus Mehr- und Neugeschäft generiertgeneriert

AP ist starken Schwankungen AP ist starken Schwankungen ausgesetztausgesetzt

Page 28: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

2828

ProvisionenProvisionen

Bonifikationen sind kein Bonifikationen sind kein ProvisionsersatzProvisionsersatz

Bonifikation ist nicht garantiert und Bonifikation ist nicht garantiert und daher nicht kalkulierbardaher nicht kalkulierbar

Wer Boni zahlt legt fest, wann, wo, Wer Boni zahlt legt fest, wann, wo, wie, wofür und wer Sie bekommt wie, wofür und wer Sie bekommt

Page 29: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

2929

ProvisionenProvisionen

Bonifikationen sind nicht Bonifikationen sind nicht ausgleichfähigausgleichfähig

Bonifikationen können nur Bonifikationen können nur zusätzlicher Anreiz, zu einer zusätzlicher Anreiz, zu einer vertraglich vertraglich auskömmlichen Provisionauskömmlichen Provision seinsein

Page 30: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

3030

Provisionen - VVGProvisionen - VVG

Hat das neue VVG Auswirkung auf Hat das neue VVG Auswirkung auf unsere Provisionen?unsere Provisionen?

ZillmerungZillmerung

Offenlegung der ProvisionOffenlegung der Provision

Veränderung der VertragslaufzeitenVeränderung der Vertragslaufzeiten

Page 31: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

3131

ProvisionenProvisionen

AbschlussprovisionAbschlussprovision

VerlängerungsprovisionVerlängerungsprovision

GesamtleistungsprovisionGesamtleistungsprovision

FolgeprovisionFolgeprovision

VerwaltungsprovisionVerwaltungsprovision

Page 32: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

3232

Folge / VerwaltungsprovisionenFolge / Verwaltungsprovisionen

Folgeprovision ist die notwendig Folgeprovision ist die notwendig Grundeinnahme zur Führung einer Grundeinnahme zur Führung einer GeschäftsstelleGeschäftsstelle

Folgeprovisionen sind weniger Folgeprovisionen sind weniger starken Schwankungen als AP, starken Schwankungen als AP, ausgesetztausgesetzt

Page 33: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

3333

Folge / VerwaltungsprovisionenFolge / Verwaltungsprovisionen

Folgeprovisionen passen sich der Folgeprovisionen passen sich der Bestandsentwicklung anBestandsentwicklung an

Folgeprovision ist Grundlage für die Folgeprovision ist Grundlage für die AusgleichberechnungAusgleichberechnung

Page 34: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

3434

Folge / VerwaltungsprovisionenFolge / Verwaltungsprovisionen

In diesem Workshop sind die Folge- In diesem Workshop sind die Folge- und oder Verwaltungsprovisionen und oder Verwaltungsprovisionen von besonderem Interesse! von besonderem Interesse!

Im Punkt Ausgleich / Im Punkt Ausgleich / Provisionsrückbelastung dazu mehrProvisionsrückbelastung dazu mehr

Page 35: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

3535

Der letzte Spurt ins ZielDer letzte Spurt ins Zielund die Geschäftsstelle im Wandel der GL- und die Geschäftsstelle im Wandel der GL-

Verträge!Verträge!

GL-VerträgeGL-Verträge

ProvisionenProvisionen

AltersversorgungAltersversorgung

AusgleichAusgleich

Steuer Steuer

SozialversicherungSozialversicherung

Page 36: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

3636

AltersversorgungAltersversorgung

GL AltersversorgungGL Altersversorgung

Versorgungswerk oderVersorgungswerk oderFinanzierungswerk der Provinzial für Finanzierungswerk der Provinzial für den Ausgleichanspruch?den Ausgleichanspruch?

Page 37: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

3737

AltersversorgungAltersversorgung

Jeder GL hat das Recht und die Pflicht Jeder GL hat das Recht und die Pflicht am Versorgungswerk oderam Versorgungswerk oderFinanzierungswerk der Provinzial für Finanzierungswerk der Provinzial für den Ausgleichanspruch den Ausgleichanspruch teilzunehmen!teilzunehmen!

Page 38: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

3838

AltersversorgungAltersversorgungWir unterscheidenWir unterscheiden

Zwei Koll. VerträgeZwei Koll. Verträge

Koll. 541 (alt1) Beitrag 50% GL und Koll. 541 (alt1) Beitrag 50% GL und 50% Provinzial 50% Provinzial

Koll. 541 (alt2) Beitrag wie vor Koll. 541 (alt2) Beitrag wie vor zusätzlich BUZ möglichzusätzlich BUZ möglich

Page 39: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

3939

AltersversorgungAltersversorgung Wir unterscheidenWir unterscheiden

Koll. 542 Wurde ab 1993 eingeführt Koll. 542 Wurde ab 1993 eingeführt Beitrag 100% Provinzial Beitrag 100% Provinzial

GL kann Beitrag in gleicher Höhe GL kann Beitrag in gleicher Höhe einzahlen und mit BUZ versehen einzahlen und mit BUZ versehen

Page 40: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

4040

AltersversorgungAltersversorgung Bonus - MalusBonus - Malus

Mit Einführung von Koll. 542 wurde ein Mit Einführung von Koll. 542 wurde ein Bonus / Malus System zur Anrechnung der Bonus / Malus System zur Anrechnung der Gewinnbeteiligung, mit der Provinzial Gewinnbeteiligung, mit der Provinzial vereinbart vereinbart Pro Vertragsjahr der Altersversorgung wird Pro Vertragsjahr der Altersversorgung wird 1% Bonus gutgeschrieben1% Bonus gutgeschriebenHöchstens jedoch 25%Höchstens jedoch 25%

Page 41: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

4141

AltersversorgungAltersversorgung Bonus - MalusBonus - Malus

Malusberechnung:Malusberechnung:

Vertragsbeendigung: Für jedes Vertragsbeendigung: Für jedes Vertragsjahr vor dem 65. = -1% Vertragsjahr vor dem 65. = -1%

Für jedes Vertragsjahr vor dem 60. = Für jedes Vertragsjahr vor dem 60. = -2% -2%

Page 42: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

4242

AltersversorgungAltersversorgung Bonus - MalusBonus - Malus

Koll 541 Beginn vor 1.1.1989Koll 541 Beginn vor 1.1.1989

Bonus für 3 Vertragsjahre = 1% Bonus Bonus für 3 Vertragsjahre = 1% Bonus

Für 3 Vertragsjahre vor dem 65.Für 3 Vertragsjahre vor dem 65.= -1% Malus= -1% Malus

Ab 1.1.1989 Bonus / Malus wie Koll. 542Ab 1.1.1989 Bonus / Malus wie Koll. 542

Page 43: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

4343

AltersversorgungAltersversorgung

Trägt die GL-Altersversorgung der Provinzial Trägt die GL-Altersversorgung der Provinzial diesen Namen zu recht?diesen Namen zu recht?Die Aufwendungen der Provinzial sind als Die Aufwendungen der Provinzial sind als „geldwerter Vorteil“ vom GL zu versteuern „geldwerter Vorteil“ vom GL zu versteuern Beim Vertragsende wird Beim Vertragsende wird der Provinzialanteilder Provinzialanteil ./. Bonus-Malus vom./. Bonus-Malus vomAusgleich nach §89 b HGB abgezogen Ausgleich nach §89 b HGB abgezogen

Page 44: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

4444

AltersversorgungAltersversorgung

Hat der GL einen Vorteil aus der LV?Hat der GL einen Vorteil aus der LV?

Bei LV, die Garantie des LV-SchutzesBei LV, die Garantie des LV-Schutzes

Bei Vertragsbeginn, Risiko LVBei Vertragsbeginn, Risiko LV

Bei Rente?Bei Rente?

Page 45: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

4545

AltersversorgungAltersversorgung

Vorteil:Vorteil:LV/Rente wird vom Ausgleich LV/Rente wird vom Ausgleich abgezogen, bei den noch abgezogen, bei den noch steuerfreien Verträgen mindert steuerfreien Verträgen mindert dieses die Steuer-Schuld des dieses die Steuer-Schuld des AusgleichsAusgleichs

Page 46: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

4646

AltersversorgungAltersversorgung

Vorteil:Vorteil:

Dieser Vorteil wird mit neuen Dieser Vorteil wird mit neuen Steuergesetzen möglicherweise, Steuergesetzen möglicherweise, geringer/andersgeringer/anders

Page 47: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

4747

AltersversorgungAltersversorgung

In jedem Fall:In jedem Fall:GL „Altersversorgung“ der Provinzial GL „Altersversorgung“ der Provinzial ist für den GL nicht ausreichendist für den GL nicht ausreichend und und auch nicht sicher auch nicht sicher Beim Ausscheiden des GL innerhalb Beim Ausscheiden des GL innerhalb von 10 Jahren verbleibt die GL von 10 Jahren verbleibt die GL Altersversorgung bei der ProvinzialAltersversorgung bei der Provinzial

Page 48: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

4848

AltersversorgungAltersversorgung

Der GL hat viel Zeit und Geld Der GL hat viel Zeit und Geld verloren wenn er sich ausschließlich verloren wenn er sich ausschließlich auf diese Versorgung verlässt auf diese Versorgung verlässt

„„Schusters Schuhe“Schusters Schuhe“

Page 49: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

4949

Der letzte Spurt ins ZielDer letzte Spurt ins Zielund die Geschäftsstelle im Wandel der GL- und die Geschäftsstelle im Wandel der GL-

Verträge!Verträge!

Fragen??Fragen??

Page 50: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

5050

Der letzte Spurt ins ZielDer letzte Spurt ins Zielund die Geschäftsstelle im Wandel der GL- und die Geschäftsstelle im Wandel der GL-

Verträge!Verträge!

GL-VerträgeGL-Verträge

ProvisionenProvisionen

AltersversorgungAltersversorgung

AusgleichAusgleich

Steuer Steuer

SozialversicherungSozialversicherung

Page 51: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

5151

AusgleichsanspruchAusgleichsanspruch

Gesetzliche GrundlageGesetzliche Grundlage

Wer hat einen Anspruch auf Wer hat einen Anspruch auf AusgleichAusgleich

Wann wird der Ausgleich FälligWann wird der Ausgleich Fällig

Wie wird der Ausgleich ermittelt Wie wird der Ausgleich ermittelt

Page 52: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

5252

AusgleichsanspruchAusgleichsanspruch

Gesetzliche GrundlageGesetzliche Grundlage

Wer hat einen Anspruch auf Wer hat einen Anspruch auf AusgleichAusgleich

Wann wird der Ausgleich FälligWann wird der Ausgleich Fällig

Wie wird der Ausgleich ermittelt Wie wird der Ausgleich ermittelt

Page 53: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

5353

AusgleichsanspruchAusgleichsanspruchgesetzliche Grundlagegesetzliche Grundlage

§89b HGB§89b HGB

Page 54: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

5454

AusgleichsanspruchAusgleichsanspruchgesetzliche Grundlagegesetzliche Grundlage

Page 55: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

5555

AusgleichsanspruchAusgleichsanspruch

Der Ausgleich nach § 89 b HGB ist Der Ausgleich nach § 89 b HGB ist unabdingbar!unabdingbar!Er kann weder verpfändet noch Er kann weder verpfändet noch anderweitig vertraglich abgetreten werden anderweitig vertraglich abgetreten werden Klauseln in Agenturverträgen die dem Klauseln in Agenturverträgen die dem entgegenstehen sind lt. BGH nichtig!entgegenstehen sind lt. BGH nichtig!Der Ausgleichsanspruch ist jedoch Der Ausgleichsanspruch ist jedoch vererbbar!vererbbar!

Page 56: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

5656

AusgleichsanspruchAusgleichsanspruch

Gesetzliche GrundlageGesetzliche Grundlage

Wer hat einen Anspruch auf Wer hat einen Anspruch auf AusgleichAusgleich

Wann wird der Ausgleich FälligWann wird der Ausgleich Fällig

Wie wird der Ausgleich ermittelt Wie wird der Ausgleich ermittelt

Page 57: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

5757

AusgleichsanspruchAusgleichsanspruchWer hat Anspruch?Wer hat Anspruch?

Nur selbständig hauptberuflich tätige Nur selbständig hauptberuflich tätige Handelsvertreter nach §84 HGBHandelsvertreter nach §84 HGB

Nebenberufliche, angestellt tätige Nebenberufliche, angestellt tätige und Makler haben keinen Anspruch!und Makler haben keinen Anspruch!

Page 58: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

5858

AusgleichsanspruchAusgleichsanspruch

Gesetzliche GrundlageGesetzliche Grundlage

Wer hat einen Anspruch auf Wer hat einen Anspruch auf AusgleichAusgleich

Wann wird der Ausgleich FälligWann wird der Ausgleich Fällig

Wie wird der Ausgleich ermittelt Wie wird der Ausgleich ermittelt

Page 59: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

5959

AusgleichsanspruchAusgleichsanspruchWann wird der Ausgleich fällig?Wann wird der Ausgleich fällig?

Nach der Beendigung des Nach der Beendigung des Handelsvertretervertrages durch:Handelsvertretervertrages durch:Ablauf des VertragesAblauf des VertragesVereinbarungVereinbarungKündigung durch das UnternehmenKündigung durch das UnternehmenEigenkündigung des Vertreters, aus Eigenkündigung des Vertreters, aus begründeten Anlass, wie Krankheit oder begründeten Anlass, wie Krankheit oder Berufsunfähigkeit Berufsunfähigkeit

Page 60: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

6060

AusgleichsanspruchAusgleichsanspruchWann wird der Ausgleich fällig?Wann wird der Ausgleich fällig?

Ein Ausgleich Ein Ausgleich wird nicht fällig,wird nicht fällig, bei bei Eigenkündigung durch den Vertreter undEigenkündigung durch den Vertreter und

bei Kündigung durch das Unternehmen, bei Kündigung durch das Unternehmen, aus besonderen Anlass!aus besonderen Anlass!

Page 61: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

6161

AusgleichsanspruchAusgleichsanspruchWann wird der Ausgleich fällig?Wann wird der Ausgleich fällig?

Der Ausgleich muss binnen Der Ausgleich muss binnen 12 Monate, vom Vertreter oder den Erben, 12 Monate, vom Vertreter oder den Erben, beim Unternehmen geltend gemacht beim Unternehmen geltend gemacht werden werden

Hinweis in Nachlassverfügung/TestamentHinweis in Nachlassverfügung/Testamentfür die Erben, dass Ausgleichsanspruch für die Erben, dass Ausgleichsanspruch bestehtbesteht

Page 62: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

6262

AusgleichsanspruchAusgleichsanspruch

Gesetzliche GrundlageGesetzliche Grundlage

Wer hat einen Anspruch auf Ausgleich?Wer hat einen Anspruch auf Ausgleich?

Wann wird der Ausgleich Fällig?Wann wird der Ausgleich Fällig?

Was ist auszugleichen?Was ist auszugleichen?

Wie wird der Ausgleich ermittelt?Wie wird der Ausgleich ermittelt?

Page 63: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

6363

AusgleichsanspruchAusgleichsanspruchWas ist auszugleichen?Was ist auszugleichen?

Auszugleichen ist der Auszugleichen ist der Provisionsverlust des Vertreters, der Provisionsverlust des Vertreters, der durch die in den Agenturverträgen durch die in den Agenturverträgen vereinbarte vereinbarte ProvisionsverzichtsklauselProvisionsverzichtsklausel, entsteht , entsteht

Page 64: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

6464

AusgleichsanspruchAusgleichsanspruchWas ist auszugleichen?Was ist auszugleichen?

AbschlussfolgeprovisionenAbschlussfolgeprovisionen

Nicht auszugleichen sind: Nicht auszugleichen sind: Verwaltungs-, Einzugs-, Inkasso-, Verwaltungs-, Einzugs-, Inkasso-, sowie Einmal- und Erstjährige- sowie Einmal- und Erstjährige- Provisionen Provisionen

Page 65: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

6565

AusgleichsanspruchAusgleichsanspruch Was ist auszugleichen?Was ist auszugleichen?

Da die Folgeprovisionen (VP), Da die Folgeprovisionen (VP), unabhängig von deren Bezeichnung, unabhängig von deren Bezeichnung, Abschlussfolgeprovisionen enthalten Abschlussfolgeprovisionen enthalten sind diese auszugleichen sind diese auszugleichen

Page 66: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

6666

AusgleichsanspruchAusgleichsanspruch Was ist auszugleichen?Was ist auszugleichen?

Erklärung des GDV und durch die Erklärung des GDV und durch die Provinzial:Provinzial:

Laufende Provisionen sind Laufende Provisionen sind unabhängig von ihrer unabhängig von ihrer Namensgebung Namensgebung „Ausgleichspflichtig“! „Ausgleichspflichtig“!

Page 67: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

6767

AusgleichsanspruchAusgleichsanspruch Was ist auszugleichen?Was ist auszugleichen?

Hier beginnt die SchwierigkeitHier beginnt die Schwierigkeit

Vertreter muss den Provisionsverlust Vertreter muss den Provisionsverlust für die Zukunft, aus den von ihm für die Zukunft, aus den von ihm vermittelten Verträgen und Prämien vermittelten Verträgen und Prämien beziffern und nachweisen beziffern und nachweisen

Page 68: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

6868

AusgleichsanspruchAusgleichsanspruch Was ist auszugleichen?Was ist auszugleichen?

Nach dem HGB sind höchstens drei Nach dem HGB sind höchstens drei Jahresprovisionen auszugleichenJahresprovisionen auszugleichen

Page 69: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

6969

AusgleichsanspruchAusgleichsanspruch

Gesetzliche GrundlageGesetzliche Grundlage

Wer hat einen Anspruch auf Ausgleich?Wer hat einen Anspruch auf Ausgleich?

Wann wird der Ausgleich Fällig?Wann wird der Ausgleich Fällig?

Was ist auszugleichen? Was ist auszugleichen?

Wie wird der Ausgleich ermittelt?Wie wird der Ausgleich ermittelt?

Page 70: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

7070

AusgleichsanspruchAusgleichsanspruch Wie wird der Ausgleich ermittelt ?Wie wird der Ausgleich ermittelt ?

IndividualberechnungIndividualberechnung

Pauschalberechnung Pauschalberechnung

Page 71: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

7171

AusgleichsanspruchAusgleichsanspruch Wie wird der Ausgleich ermittelt ?Wie wird der Ausgleich ermittelt ?

Individualberechnung:Individualberechnung:Der Nachweis des konkreten Der Nachweis des konkreten Provisionsverlustes ist nur sehr Provisionsverlustes ist nur sehr schwer zu erbringen und führt in der schwer zu erbringen und führt in der Regel zu gerichtlichen Regel zu gerichtlichen Auseinandersetzungen Auseinandersetzungen

Page 72: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

7272

AusgleichsanspruchAusgleichsanspruch Wie wird der Ausgleich ermittelt ?Wie wird der Ausgleich ermittelt ?

PauschalberechnungPauschalberechnung

= Berechnung nach den Grundsätzen = Berechnung nach den Grundsätzen zur Errechnung des zur Errechnung des AusgleichsanspruchsAusgleichsanspruchs

Page 73: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

7373

AusgleichsanspruchAusgleichsanspruch Wie wird der Ausgleich ermittelt ?Wie wird der Ausgleich ermittelt ?

Die Ermittlung des Ausgleichs nach Die Ermittlung des Ausgleichs nach den Grundsätzen – „Sach“ zur den Grundsätzen – „Sach“ zur Errechnung des Errechnung des Ausgleichsanspruchs, ist als Ausgleichsanspruchs, ist als Pauschalverfahren seit 1958 Pauschalverfahren seit 1958 zigtausendfach unproblematisch zigtausendfach unproblematisch angewendet wordenangewendet worden

Page 74: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

7474

AusgleichsanspruchAusgleichsanspruch Wie wird der Ausgleich ermittelt ?Wie wird der Ausgleich ermittelt ?

Später kamen die GrundsätzeSpäter kamen die Grundsätze

„ „Leben-,Leben-,

Kranken,Kranken,

Bausparen undBausparen und

Finanzdienstleistungen“ hinzu Finanzdienstleistungen“ hinzu

Page 75: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

7575

Grundsätze Grundsätze zur Errechnung der Höhe des zur Errechnung der Höhe des

AusgleichsanspruchsAusgleichsanspruchs

Verbandsabkommen Verbandsabkommen

"Grundsätze Sach""Grundsätze Sach"

Page 76: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

7676

GrundsätzeGrundsätze zur Errechnung der Höhe des zur Errechnung der Höhe des

AusgleichsanspruchsAusgleichsanspruchs

Grundlage des AusgleichswertesGrundlage des Ausgleichswertes

DurchschnittsDurchschnittsfolgeprovisionfolgeprovision, der , der letzten fünf Jahreletzten fünf Jahre

Bruttodifferenzmethode Bruttodifferenzmethode

Page 77: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

7777

GrundsätzeGrundsätze zur Errechnung der Höhe des zur Errechnung der Höhe des

AusgleichsanspruchsAusgleichsanspruchsNicht berücksichtigt werden:Nicht berücksichtigt werden:

Erstjährige Abschlussprovisionen Erstjährige Abschlussprovisionen Provisionen für Verträge mit unterjährigerProvisionen für Verträge mit unterjährigerLaufzeit Laufzeit An Untervertreter abzugebende Provision An Untervertreter abzugebende Provision Überweisungs- und Führungsprovision Überweisungs- und Führungsprovision

Page 78: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

7878

GrundsätzeGrundsätze zur Errechnung der Höhe des zur Errechnung der Höhe des

AusgleichsanspruchsAusgleichsanspruchsFolgeprovisionenFolgeprovisionen aus übertragenen Beständen werden aus übertragenen Beständen werden

berücksichtigt wenn:berücksichtigt wenn:

Bestandsübertragung erfolgt ist vor Bestandsübertragung erfolgt ist vor mehrmehr als:als:10 Jahren mit 1/3 10 Jahren mit 1/3 15 Jahren mit 2/315 Jahren mit 2/320 Jahren mit 100% 20 Jahren mit 100% KFZ Bestandsübertragung wird nach >10 KFZ Bestandsübertragung wird nach >10 Jahre voll berücksichtigtJahre voll berücksichtigt

Page 79: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

7979

GrundsätzeGrundsätze zur Errechnung der Höhe des zur Errechnung der Höhe des

AusgleichsanspruchsAusgleichsanspruchsVermittlungsprovisionsanteil in der FolgeprovisionVermittlungsprovisionsanteil in der Folgeprovision

Sach-, Haftpflicht-, Unfall-, Sach-, Haftpflicht-, Unfall-, RechtsschutzversicherungRechtsschutzversicherung 50%50%

Industrieversicherung Industrieversicherung 35%35%

KraftfahrtversicherungKraftfahrtversicherung 25%25%

TransportversicherungTransportversicherung 25%25%

Page 80: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

8080

GrundsätzeGrundsätze zur Errechnung der Höhe des zur Errechnung der Höhe des

AusgleichsanspruchsAusgleichsanspruchs

Multiplikatoren für die Zugehörigkeit zum Unternehmen Multiplikatoren für die Zugehörigkeit zum Unternehmen

Sach-, Haftpflicht-, Unfall-, Rechtsschutzvers Sach-, Haftpflicht-, Unfall-, Rechtsschutzvers

TätigkeitsdauerTätigkeitsdauer MultiplikatorMultiplikatorbis zu einschl. 4 Jahrenbis zu einschl. 4 Jahren 11vom vom bg. 5. Jahr bis zu 9 Jahrenbg. 5. Jahr bis zu 9 Jahren 22vom bg. 10. Jahr bis zu 14 Jahrenvom bg. 10. Jahr bis zu 14 Jahren 33vom bg. 15. Jahr bis zu 19 Jahrenvom bg. 15. Jahr bis zu 19 Jahren 4,54,5ab bg. 20. Jahrab bg. 20. Jahr 66

Page 81: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

8181

GrundsätzeGrundsätzezur Errechnung der Höhe des zur Errechnung der Höhe des

AusgleichsanspruchsAusgleichsanspruchs Multiplikatoren für die Zugehörigkeit zum Unternehmen Multiplikatoren für die Zugehörigkeit zum Unternehmen

Transport und KFZ VersicherungTransport und KFZ Versicherung

TätigkeitsdauerTätigkeitsdauer MultiplikatorMultiplikator

bis zu einschl. 5 Jahrenbis zu einschl. 5 Jahren 11

vom, beginn. 6. Jahrvom, beginn. 6. Jahr 1,51,5bis zu 10 Jahrenbis zu 10 Jahren

ab Beginn 11. Jahrab Beginn 11. Jahr 22

Page 82: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

8282

GrundsätzeGrundsätze zur Errechnung der Höhe des zur Errechnung der Höhe des

AusgleichsanspruchsAusgleichsanspruchs Berechnungsbeispiel SachBerechnungsbeispiel Sach

Hauptberufliche Tätigkeitsdauer: Hauptberufliche Tätigkeitsdauer: 11 Jahre11 Jahre

Durchschnittsfolgeprovision (SHURS) Durchschnittsfolgeprovision (SHURS) selbstvermittelter Bestand selbstvermittelter Bestand 60.000 € 60.000 € (Bestand ca. € 750.000) Durchschnittsfolgeprovision übertragener Durchschnittsfolgeprovision übertragener SHURS‑Bestand SHURS‑Bestand 60.000 € 60.000 € (Bestand ca. € 750.000 )

Page 83: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

8383

GrundsätzeGrundsätze zur Errechnung der Höhe des zur Errechnung der Höhe des

AusgleichsanspruchsAusgleichsanspruchs Berechnungsbeispiel SachBerechnungsbeispiel Sach

Ausgleichsanspruch selbstvermittelter Bestand Ausgleichsanspruch selbstvermittelter Bestand € 60.000 FP * 50 % = € 30.000 * Multiplikator 3 € 60.000 FP * 50 % = € 30.000 * Multiplikator 3

= = 90.000 €90.000 €Ausgleichsanspruch übertragener BestandAusgleichsanspruch übertragener Bestand€ 60.000 FP * 33,33% = € 20.000 Annrechnung € € 60.000 FP * 33,33% = € 20.000 Annrechnung € 20.000 FP * 50 % = € 10.00020.000 FP * 50 % = € 10.000€ 10.000 FP * Multiplikator 3€ 10.000 FP * Multiplikator 3 = = 30.000 €30.000 € Ausgleichsanspruch SHURS beträgt insgs.Ausgleichsanspruch SHURS beträgt insgs. 120.000 €120.000 €

Page 84: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

8484

GrundsätzeGrundsätze zur Errechnung der Höhe des zur Errechnung der Höhe des

AusgleichsanspruchsAusgleichsanspruchs Berechnungsbeispiel SachBerechnungsbeispiel Sach

Hauptberufliche Tätigkeitsdauer: Hauptberufliche Tätigkeitsdauer: 21 Jahre21 Jahre

Durchschnittsfolgeprovision (SHURS) Durchschnittsfolgeprovision (SHURS) selbstvermittelter Bestand selbstvermittelter Bestand 60.000 €60.000 €

Durchschnittsfolgeprovision übertragener Durchschnittsfolgeprovision übertragener SHUR‑Bestand SHUR‑Bestand 60.000 €60.000 €

Page 85: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

8585

GrundsätzeGrundsätzezur Errechnung der Höhe des zur Errechnung der Höhe des

AusgleichsanspruchsAusgleichsanspruchs Berechnungsbeispiel SachBerechnungsbeispiel Sach

Ausgleichsanspruch selbstvermittelter Bestand Ausgleichsanspruch selbstvermittelter Bestand € 60.000 FP * 50 % = € 30.000 * Multiplikator 6 € 60.000 FP * 50 % = € 30.000 * Multiplikator 6

= = 180.000 €180.000 €Ausgleichsanspruch übertragener BestandAusgleichsanspruch übertragener Bestand€ 60.000 FP * 100 % = € 60.000 Annrechnung € € 60.000 FP * 100 % = € 60.000 Annrechnung € 60.000 FP * 50 % = € 30.00060.000 FP * 50 % = € 30.000€ 30.000 FP * Multiplikator 6€ 30.000 FP * Multiplikator 6 = = 180.000 €180.000 € Ausgleichsanspruch SHURS beträgt insg.Ausgleichsanspruch SHURS beträgt insg. 360.000 €360.000 €

Page 86: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

8686

GrundsätzeGrundsätzezur Errechnung der Höhe des zur Errechnung der Höhe des

AusgleichsanspruchsAusgleichsanspruchs Berechnungsbeispiel SachBerechnungsbeispiel Sach / KFZ/ KFZ

Ausgleich KFZ nach 11 JahrenAusgleich KFZ nach 11 Jahrenselbstvermittelter und übertragene KFZ selbstvermittelter und übertragene KFZ Bestand € 300.000 *VP 8% Bestand € 300.000 *VP 8%

= € 24.000 = € 24.000 Abschlussfolgeprov. 25 % = € 6.000 Abschlussfolgeprov. 25 % = € 6.000

Multiplikator 2 = € Multiplikator 2 = € 12.00012.000

Page 87: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

8787

GrundsätzeGrundsätzezur Errechnung der Höhe des zur Errechnung der Höhe des

AusgleichsanspruchsAusgleichsanspruchs FaustregelFaustregel

Ausgleich KFZ nach 11 Jahren Ausgleich KFZ nach 11 Jahren

½ Jahresfolgeprovision½ Jahresfolgeprovision

Ausgleich einfaches Sach-, H,U,RS Ausgleich einfaches Sach-, H,U,RS Geschäft nach 20 Jahren Geschäft nach 20 Jahren

3 Jahresfolgeprovisionen 3 Jahresfolgeprovisionen

Page 88: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

8888

GrundsätzeGrundsätze zur Errechnung der Höhe des zur Errechnung der Höhe des

AusgleichsanspruchsAusgleichsanspruchsGrundsätze LebenGrundsätze Leben

GeltungsbereichGeltungsbereich

Nur dynamischeNur dynamischeLebensversicherungenLebensversicherungen

Selbstvermittelt (PGM)Selbstvermittelt (PGM)

Angepasst beim letzt- möglichen Angepasst beim letzt- möglichen ZeitpunktZeitpunkt

Page 89: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

8989

GrundsätzeGrundsätze zur Errechnung der Höhe des zur Errechnung der Höhe des

AusgleichsanspruchsAusgleichsanspruchsErrechnung Ausgleich LebenErrechnung Ausgleich Leben

1.Faktor: 1.Faktor: Vers- Summe der dynam.Vers- Summe der dynam.LebensversicherungenLebensversicherungen

2.Faktor:2.Faktor: AbschlussprovisionssatzAbschlussprovisionssatz für dyn. Erhöhungen für dyn. Erhöhungen 3.Faktor:3.Faktor: Bestandsfaktor 0,08Bestandsfaktor 0,084.Faktor:4.Faktor: TreuefaktorTreuefaktor

(ab >=10.tätk Jah) = (ab >=10.tätk Jah) = 1,25 1,25

(ab >=20.tätk Jah) = 1,5 (ab >=20.tätk Jah) = 1,5

Page 90: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

9090

GrundsätzeGrundsätze zur Errechnung der Höhe des zur Errechnung der Höhe des

AusgleichsanspruchsAusgleichsanspruchs Berechnungsbeispiel LebenBerechnungsbeispiel Leben

TätigkeitsdauerTätigkeitsdauer 11 Jahre 11 JahreDyn. Vers. SummeDyn. Vers. Summe 10.000.000 € 10.000.000 €AP‑Satz AP‑Satz 25 %o 25 %o10.000.000 * 25 %o10.000.000 * 25 %o 250.000 € 250.000 €250.000 * 0.08250.000 * 0.08 20.000 € 20.000 €24.000 * 1,2524.000 * 1,25 25.000 € 25.000 €

Der Ausgleichsanspruch Leben beträgt Der Ausgleichsanspruch Leben beträgt 25.000 €25.000 €

Page 91: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

9191

GrundsätzeGrundsätze zur Errechnung der Höhe des zur Errechnung der Höhe des

AusgleichsanspruchsAusgleichsanspruchs Berechnungsbeispiel LebenBerechnungsbeispiel Leben

TätigkeitsdauerTätigkeitsdauer 21 Jahre 21 JahreDyn. Vers. SummeDyn. Vers. Summe 10.000.000 10.000.000 €€AP‑Satz AP‑Satz 25 %o 25 %o

10.000.000 * 25 %o10.000.000 * 25 %o 250.000 € 250.000 €250.000 * 0.08250.000 * 0.08 20.000 € 20.000 €20.000 * 1,520.000 * 1,5 30.000 € 30.000 €

Der Ausgleichsanspruch Leben beträgt Der Ausgleichsanspruch Leben beträgt 30.000 €30.000 €

Page 92: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

9292

GrundsätzeGrundsätze zur Errechnung der Höhe des zur Errechnung der Höhe des

AusgleichsanspruchsAusgleichsanspruchs Berechnungsbeispiel KrankenBerechnungsbeispiel Kranken

Treuefaktoren - TätigkeitsdauerTreuefaktoren - Tätigkeitsdauer1-4 Jahre1-4 Jahre Faktor Faktor 0,70,75-6 Jahre5-6 Jahre 1,01,07-9 Jahre 7-9 Jahre 1,61,610-12 Jahre 10-12 Jahre 2,5 2,5 13-15 Jahre13-15 Jahre 3,53,5Ab 16 Jahre Ab 16 Jahre 4,04,0

Page 93: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

9393

GrundsätzeGrundsätze zur Errechnung der Höhe des zur Errechnung der Höhe des

AusgleichsanspruchsAusgleichsanspruchs Berechnungsbeispiel KrankenBerechnungsbeispiel Kranken

TätigkeitsdauerTätigkeitsdauer 11 Jahre11 Jahre

Jahres Produktion in MBJahres Produktion in MB 5000 €5000 €

Provision MBProvision MB 4,54,5

Ausglw.5000 X 4,5 X 0,2 X 0,4 = 1800 €Ausglw.5000 X 4,5 X 0,2 X 0,4 = 1800 €

Auglw. X Treue Faktor 2,5 = Auglw. X Treue Faktor 2,5 = 4500 €4500 €

Page 94: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

9494

GrundsätzeGrundsätze zur Errechnung der Höhe des zur Errechnung der Höhe des

AusgleichsanspruchsAusgleichsanspruchs Berechnungsbeispiel KrankenBerechnungsbeispiel Kranken

TätigkeitsdauerTätigkeitsdauer 21 Jahre21 Jahre

Jahresbetrag MBJahresbetrag MB 5000 €5000 €

Provision MBProvision MB 4,54,5

Ausglw. 5000 X 4,5 X 0,2 X 0,4 = 1800 €Ausglw. 5000 X 4,5 X 0,2 X 0,4 = 1800 €

Auglw. X Treue Faktor 4 = Auglw. X Treue Faktor 4 = 7200 €7200 €

Page 95: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

9595

GrundsätzeGrundsätze zur Errechnung der Höhe des zur Errechnung der Höhe des

AusgleichsanspruchsAusgleichsanspruchs Grundsätze in der Praxis:Grundsätze in der Praxis:

Generell, reibungslose Abwicklung, Generell, reibungslose Abwicklung, aber: Bruttodifferenzmethodeaber: BruttodifferenzmethodeBerücksichtigung der AngestelltentätigkeitBerücksichtigung der AngestelltentätigkeitGleichbehandlung im Todesfall Gleichbehandlung im Todesfall Anrechnung der AltersversorgungAnrechnung der AltersversorgungSteuerliche Belastung da letzter Steuerliche Belastung da letzter Betriebsvorfall und damit als Betriebsvorfall und damit als Betriebseinnahme zu buchen Betriebseinnahme zu buchen

Page 96: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

9696

GrundsätzeGrundsätze zur Errechnung der Höhe des zur Errechnung der Höhe des

AusgleichsanspruchsAusgleichsanspruchsOHG – GbR und AusgleichOHG – GbR und Ausgleich

Bei der Ausgleichermittlung für Gesellschaften Bei der Ausgleichermittlung für Gesellschaften ergeben sich Besonderheiten ergeben sich Besonderheiten So ist bei Ende des GL Vertrages der Ausgleich zu So ist bei Ende des GL Vertrages der Ausgleich zu ermitteln ermitteln Mit Beginn der OHG wird der Bestand des Einzel Mit Beginn der OHG wird der Bestand des Einzel GL auf die OHG übertragen GL auf die OHG übertragen Bei Vertragsende der OHG, Bei Vertragsende der OHG, hat die OHG Anspruchhat die OHG Anspruch auf Ausgleich, nicht der einzelne GLauf Ausgleich, nicht der einzelne GL

Page 97: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

9797

GrundsätzeGrundsätze zur Errechnung der Höhe des zur Errechnung der Höhe des

AusgleichsanspruchsAusgleichsanspruchsOHG – GbR und AusgleichOHG – GbR und Ausgleich

Um die Doppelanrechnung von Um die Doppelanrechnung von Bestandsübertragungen und Verluste durch Bestandsübertragungen und Verluste durch Provisionskürzungen zu verhindern wird der Provisionskürzungen zu verhindern wird der Ausgleich für den einzelnen Gesellschafter Ausgleich für den einzelnen Gesellschafter ermittelt ermittelt So berücksichtigt man die Bestandsentwicklung So berücksichtigt man die Bestandsentwicklung der Einzel GL Tätigkeit plus Nettozuwachs aus dem der Einzel GL Tätigkeit plus Nettozuwachs aus dem Gesellschaftsanteil, dieser wird multipliziert mit Gesellschaftsanteil, dieser wird multipliziert mit dem Faktor der Gesamt GL Dauer dem Faktor der Gesamt GL Dauer

Page 98: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

9898

GrundsätzeGrundsätze zur Errechnung der Höhe des zur Errechnung der Höhe des

AusgleichsanspruchsAusgleichsanspruchsOHG – GbR und AusgleichOHG – GbR und Ausgleich

Beispiel: GL ab 1990 Bestandsübertrag bei Beginn 100.000€Ende GL – Beginn OHG 2000, Bestand 150.000€ Gesellschaftsanteil OHG 50%Ende OHG 2011 Bestand 250.000€

Page 99: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

9999

GrundsätzeGrundsätze zur Errechnung der Höhe des zur Errechnung der Höhe des

AusgleichsanspruchsAusgleichsanspruchsOHG – GbR und AusgleichOHG – GbR und Ausgleich

Berechnung: 1990 Begonnen bis 2011 = 21 JahreÜbertragener Bestand wird nicht mehr angerechnet da mehr als 20 Jahre Nettobestandszuwachs aus der OHG 100.000€ Anteil 50% =50.000€ Plus Bestand als Einzel-GL150.000€= Gesamt 200.000€ die auszugleichen sind

Page 100: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

100100

GrundsätzeGrundsätze zur Errechnung der Höhe des zur Errechnung der Höhe des

AusgleichsanspruchsAusgleichsanspruchsOHG – GbR und AusgleichOHG – GbR und Ausgleich

Würde der Ausgleich nicht nach dieser modifizierten Methode berechnet ist der übertragene Bestand der OHG nur zu einem Drittel anzurechnen, =50.000 € Plus Nettozuwachsanteil aus der OHG =50.000 € und somit Gesamt =100.000 € die mit Faktor 6 ausgeglichen würden

Page 101: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

101101

AusgleichsanspruchAusgleichsanspruch

Gesetzliche GrundlageGesetzliche GrundlageWer hat einen Anspruch auf Ausgleich?Wer hat einen Anspruch auf Ausgleich?Wann wird der Ausgleich Fällig?Wann wird der Ausgleich Fällig?Was ist auszugleichen? Was ist auszugleichen? Wie wird der Ausgleich ermittelt?Wie wird der Ausgleich ermittelt?Anrechnung der GL AltersversorgungAnrechnung der GL Altersversorgung

Page 102: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

102102

AusgleichsanspruchAusgleichsanspruchAnrechnung der GL-AltersversorgungAnrechnung der GL-Altersversorgung

Die Anrechnung der Altersversorgung ist in Die Anrechnung der Altersversorgung ist in den GL Verträgen vereinbart den GL Verträgen vereinbart Unternehmen die vereinbarungsgemäß den Unternehmen die vereinbarungsgemäß den Ausgleich nach den Grundsätzen ermitteln, Ausgleich nach den Grundsätzen ermitteln, rechnen ihren Anteil zur Altersversorgung rechnen ihren Anteil zur Altersversorgung i. d. R. auf den Ausgleich ani. d. R. auf den Ausgleich anDer Abzug ist lt. BGH rechtmäßig, wenn er der Der Abzug ist lt. BGH rechtmäßig, wenn er der „Billigkeit“ entspricht „Billigkeit“ entspricht

Page 103: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

103103

AusgleichsanspruchAusgleichsanspruchAnrechnung der GL-AltersversorgungAnrechnung der GL-Altersversorgung

Abzug der Altersversorgung muss der ‚Billigkeit‘ Abzug der Altersversorgung muss der ‚Billigkeit‘ entsprechenentsprechen

Der BGH geht bei der Billigkeit davon aus, Der BGH geht bei der Billigkeit davon aus, dass es den Unternehmen nicht zuzumuten dass es den Unternehmen nicht zuzumuten ist, neben dem Ausgleichsanspruch auch ist, neben dem Ausgleichsanspruch auch noch die Altersversorgung zu tragen. Er hält noch die Altersversorgung zu tragen. Er hält der den Abzug grundsätzlich für Billig der den Abzug grundsätzlich für Billig Über die Billigkeit muss jedoch im Einzelfall Über die Billigkeit muss jedoch im Einzelfall entschieden werden entschieden werden

Page 104: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

104104

AusgleichsanspruchAusgleichsanspruchAnrechnung der GL-AltersversorgungAnrechnung der GL-Altersversorgung

In Einzelfällen wurde es vom Gericht als nicht für Billig gehalten, wenn z.B. die Fälligkeit der Altersversorgung sehr weit vom Zeitpunkt des Ausscheidens entfernt ist Dieses hat jedoch für Provinzial GL keine Bedeutung, da beim Ausscheiden (unter normalen Voraussetzungen) der Vertrag dem GL mitgegeben wird AusgleichsanspruchAnrechnung der GL-Altersversorgung

Page 105: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

105105

AusgleichsanspruchAusgleichsanspruchAnrechnung der GL-AltersversorgungAnrechnung der GL-Altersversorgung

Page 106: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

106106

AusgleichsanspruchAusgleichsanspruchAnrechnung der GL-AltersversorgungAnrechnung der GL-Altersversorgung

Page 107: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

107107

AusgleichsanspruchAusgleichsanspruchAnrechnung der GL-AltersversorgungAnrechnung der GL-Altersversorgung

Die Mär von der Doppelbelastung!Die Mär von der Doppelbelastung!

Ist die Doppelbelastung nur theoretisch? Ist die Doppelbelastung nur theoretisch? Die Unternehmen können bilanztechnisch Die Unternehmen können bilanztechnisch keine Rückstellungen für den Ausgleich keine Rückstellungen für den Ausgleich bilden, statt dessen zahlen sie in die bilden, statt dessen zahlen sie in die Altersversorgung des Agenten/in ein, diese Altersversorgung des Agenten/in ein, diese Zahlungen können sie steuerlich geltend Zahlungen können sie steuerlich geltend machen machen

Page 108: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

108108

AusgleichsanspruchAusgleichsanspruchAnrechnung der GL-AltersversorgungAnrechnung der GL-Altersversorgung

Die Mär von der Doppelbelastung!Die Mär von der Doppelbelastung!

In eine Pensionskasse oder in eine In eine Pensionskasse oder in eine Lebens-/Rentenversicherung Lebens-/Rentenversicherung eingezahlt, wird mit Zins und eingezahlt, wird mit Zins und Zinseszins Kapital, steuerfrei für die Zinseszins Kapital, steuerfrei für die Unternehmen gebildet Unternehmen gebildet Steuern zahlen die Agenten, da es Steuern zahlen die Agenten, da es steuerrechtlich als geldwerter Vorteil steuerrechtlich als geldwerter Vorteil gesehen wird gesehen wird

Page 109: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

109109

AusgleichsanspruchAusgleichsanspruchAnrechnung der GL-AltersversorgungAnrechnung der GL-Altersversorgung

Die Mär von der Doppelbelastung!Die Mär von der Doppelbelastung!

Beitrag des Unternehmens pro Jahr 2700 €Beitrag des Unternehmens pro Jahr 2700 €Angenommene Steuerersparnis für das Angenommene Steuerersparnis für das Unternehmen Unternehmen 42%42% Gewerbe und Gewerbe und KörperschaftssteuerKörperschaftssteuerDurchschnittlicher Zinsertrag 5%Durchschnittlicher Zinsertrag 5%Laufzeit 35 Jahre Laufzeit 35 Jahre

Page 110: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

110110

AusgleichsanspruchAusgleichsanspruchAnrechnung der GL-AltersversorgungAnrechnung der GL-Altersversorgung

Die Mär von der Doppelbelastung!Die Mär von der Doppelbelastung!

2700 € x 35 2700 € x 35 = 94.500 €= 94.500 €Zinsertrag gem. LV Tar. 24Zinsertrag gem. LV Tar. 24 = 127.549 €= 127.549 €Ergebnis Ergebnis = 222.049 €= 222.049 €Steuerersparnis 42 % Steuerersparnis 42 % = 39.690 €= 39.690 €Ergebnis:Ergebnis: Aufwand Aufwand = 54.810 €= 54.810 €Abzug von Ausgleich: Abzug von Ausgleich: = 222,049 €= 222,049 €

Page 111: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

111111

AusgleichsanspruchAusgleichsanspruchAnrechnung der GL-AltersversorgungAnrechnung der GL-Altersversorgung

Die Mär von der Doppelbelastung!Die Mär von der Doppelbelastung!

Festzuhalten bleibt jedoch, dass Festzuhalten bleibt jedoch, dass dieser Abzug vom Ausgleich z. Zt. dieser Abzug vom Ausgleich z. Zt. „rechtskonform“ ist und von „rechtskonform“ ist und von anderen Unternehmen anderen Unternehmen gleichermaßen angewendet wirdgleichermaßen angewendet wird

Page 112: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

112112

Der letzte Spurt ins ZielDer letzte Spurt ins Zielund die Geschäftsstelle im Wandel der GL- und die Geschäftsstelle im Wandel der GL-

Verträge!Verträge!

GL-VerträgeGL-Verträge

ProvisionenProvisionen

AltersversorgungAltersversorgung

AusgleichAusgleich

Steuer Steuer

SozialversicherungSozialversicherung

ProvisionsrückbelastungProvisionsrückbelastung

Page 113: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

113113

AusgleichsanspruchAusgleichsanspruchAusgleich und SteuerAusgleich und Steuer

Der vom Unternehmen zu zahlende Ausgleich Der vom Unternehmen zu zahlende Ausgleich ist als letzter Geschäftsvorfall zu versteuern ist als letzter Geschäftsvorfall zu versteuern Er unterliegt somit als Betriebseinnahme,Er unterliegt somit als Betriebseinnahme,voll der Gewerbesteuer voll der Gewerbesteuer Der Betriebsgewinn des Ausgleichs ist in der Der Betriebsgewinn des Ausgleichs ist in der Einkommenssteuer voll, oder mit der Einkommenssteuer voll, oder mit der Fünftelregelung zu versteuern Fünftelregelung zu versteuern + Kirchensteuer und Soli + Kirchensteuer und Soli

Page 114: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

114114

AusgleichsanspruchAusgleichsanspruchAusgleich und SteuerAusgleich und Steuer

Zwei Möglichkeiten der VersteuerungZwei Möglichkeiten der VersteuerungIndividuelle Versteuerung Individuelle Versteuerung Die Fünftelregelung nach § 34 Abs. 1 Die Fünftelregelung nach § 34 Abs. 1 und 2 No. 2 in Verbindung mit § 24 No. und 2 No. 2 in Verbindung mit § 24 No. 1 Buchst. c EstG. 1 Buchst. c EstG. Das Finanzamt ermittelt ohne Das Finanzamt ermittelt ohne entsprechenden Antrag, ja nach dem entsprechenden Antrag, ja nach dem was günstiger ist was günstiger ist

Page 115: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

115115

AusgleichsanspruchAusgleichsanspruchAusgleich und SteuerAusgleich und Steuer

Bei der Fünftelregelung wird nach Bei der Fünftelregelung wird nach folgenden fünf Rechenschritten vor folgenden fünf Rechenschritten vor gegangen gegangen Der Ausgleichanspruch wird zuerst Der Ausgleichanspruch wird zuerst durch fünf geteiltdurch fünf geteiltDie Steuerschuld für das sonstige zu Die Steuerschuld für das sonstige zu versteuernde Einkommen wird versteuernde Einkommen wird berechnet berechnet

Page 116: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

116116

AusgleichsanspruchAusgleichsanspruchAusgleich und SteuerAusgleich und Steuer

Das rechnerische Fünftel wird Das rechnerische Fünftel wird anschließend dem laufenden Einkommen anschließend dem laufenden Einkommen hinzugerechnet hinzugerechnet Die Steuerschuld wird unter Die Steuerschuld wird unter Hinzurechnung des Fünftels ermittelt des Fünftels ermittelt Die auf den anteiligen Ausgleichsanspruch Die auf den anteiligen Ausgleichsanspruch entfallende Steuer bei Hinzurechnung des entfallende Steuer bei Hinzurechnung des Fünftels minus Steuerschuld ohne Fünftels minus Steuerschuld ohne Ausgleichsanspruch wird verfünffacht Ausgleichsanspruch wird verfünffacht

Page 117: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

117117

AusgleichsanspruchAusgleichsanspruchAusgleich und SteuerAusgleich und Steuer

Dies ist die Steuerschuld auf den Dies ist die Steuerschuld auf den Ausgleichsanspruch. Sie fällt auf einen Schlag an Ausgleichsanspruch. Sie fällt auf einen Schlag an Die Fünftelregelung ist nie ungünstiger als die Die Fünftelregelung ist nie ungünstiger als die Vollversteuerung Vollversteuerung Die Fünftelregelung wirkt sich um so stärker aus, Die Fünftelregelung wirkt sich um so stärker aus, je weniger sonstige zu versteuernde Einkünfte Sie je weniger sonstige zu versteuernde Einkünfte Sie haben haben Die Fünftelregelung wirk sich nicht mehr aus, Die Fünftelregelung wirk sich nicht mehr aus, wenn Sie für Ihre anderen Einkünfte bereits den wenn Sie für Ihre anderen Einkünfte bereits den Sitzensteuersatz zahlen müssen. Im Jahr 2007 Sitzensteuersatz zahlen müssen. Im Jahr 2007 beträgt dieser 45%beträgt dieser 45%

Page 118: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

118118

AusgleichsanspruchAusgleichsanspruchAusgleich und SteuerAusgleich und Steuer

Beispiele zur Besteuerung des Beispiele zur Besteuerung des AusgleichsanspruchsAusgleichsanspruchsDer zusammen mit seiner Ehefrau Der zusammen mit seiner Ehefrau veranlagte Versicherungskaufmann erhält veranlagte Versicherungskaufmann erhält im Jahr 2002 einen Ausgleichsanspruch im Jahr 2002 einen Ausgleichsanspruch von 125.000.-€. Daneben erzielt er von 125.000.-€. Daneben erzielt er laufende Einkünfte in Höhe von 55.000.-€ laufende Einkünfte in Höhe von 55.000.-€

Page 119: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

119119

AusgleichsanspruchAusgleichsanspruchAusgleich und SteuerAusgleich und Steuer

Steuern gesamt bei Normalversteuerung von 180.000€ SteuerlastSteuern gesamt bei Normalversteuerung von 180.000€ Steuerlast(125.000 + 55.000€) (125.000 + 55.000€) 67.572.90€67.572.90€Normalversteuerung von 55.000€ Normalversteuerung von 55.000€ 11.128€ 11.128€Steuern bzgl. 125.000€ nach der Fünftelregel: Steuern bzgl. 125.000€ nach der Fünftelregel: 125.000€ : 5 = 25.000€ 125.000€ : 5 = 25.000€ Steuerschuld bzgl. 80.000€ Steuerschuld bzgl. 80.000€ 20.316€ 20.316€mit/ohne Fünftel (20.216 ./. 11.128€) mit/ohne Fünftel (20.216 ./. 11.128€) 9.188€ 9.188€ Fünffache Steuerschuld: 9.188€ x 5 Fünffache Steuerschuld: 9.188€ x 5 45.940€ 45.940€Steuern gesamt bei fünftel Regel und Normalversteuerung Steuern gesamt bei fünftel Regel und Normalversteuerung (11.128€ + 45.490€) (11.128€ + 45.490€) 57.068€ 57.068€

Vorteil zur Normalversteuerung Vorteil zur Normalversteuerung 10.504€ 10.504€(67.572€ ./. 57.68€)(67.572€ ./. 57.68€)

Page 120: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

120120

AusgleichsanspruchAusgleichsanspruchAusgleich und SteuerAusgleich und Steuer

Fünftelregelung bringt deutlich EntlastungFünftelregelung bringt deutlich EntlastungBei normaler Versteuerung müssten 67.572€ Bei normaler Versteuerung müssten 67.572€ Steuern gezahlt werdenSteuern gezahlt werdenDurch die Anwendung der Fünftelregelung aus Durch die Anwendung der Fünftelregelung aus den Ausgleichsanspruch sinkt seine Steuerlast auf den Ausgleichsanspruch sinkt seine Steuerlast auf 57.068€ (11.128€ auf die laufenden Einkünfte 57.068€ (11.128€ auf die laufenden Einkünfte und 45.940€ auf den Ausgleichsanspruch). Die und 45.940€ auf den Ausgleichsanspruch). Die Ersparnis beträgt 10.504€.Hinzu kommen Ersparnis beträgt 10.504€.Hinzu kommen Einsparungen auf den Solidaritätszuschlag (5,5% Einsparungen auf den Solidaritätszuschlag (5,5% auf die Einkommensteuer) und bei der auf die Einkommensteuer) und bei der Kirchensteuer (9 Prozent auf die Kirchensteuer (9 Prozent auf die Einkommensteuer) Einkommensteuer)

Page 121: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

121121

AusgleichsanspruchAusgleichsanspruchAusgleich und SteuerAusgleich und Steuer

Eine zeitliche Streckung der Auszahlung Eine zeitliche Streckung der Auszahlung des Ausgleichsanspruchs ist nach der des Ausgleichsanspruchs ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes und der Finanzverwaltung bei und der Finanzverwaltung bei Einfirmenvertretern nicht möglich Einfirmenvertretern nicht möglich Die Steuerpflicht des gesamten Die Steuerpflicht des gesamten Ausgleichsanspruches entsteht (Bei Ausgleichsanspruches entsteht (Bei Bilanzierenden) in dem Jahr in dem der Bilanzierenden) in dem Jahr in dem der Anspruch entstanden ist.Anspruch entstanden ist.Bezw. die erste rate geflossen ist (bei Bezw. die erste rate geflossen ist (bei Einnahme Überschuss Rechnern)Einnahme Überschuss Rechnern)

Page 122: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

122122

AusgleichsanspruchAusgleichsanspruchAusgleich und SteuerAusgleich und Steuer

Realisieren Sie den Ausgleich nach Realisieren Sie den Ausgleich nach Möglichkeit in einem Jahr, in dem Sie Möglichkeit in einem Jahr, in dem Sie geringe zu versteuernde Einkünfte haben geringe zu versteuernde Einkünfte haben Sie sollten daher nach Möglichkeit ihren Sie sollten daher nach Möglichkeit ihren Agenturvertrag möglichst zu Beginn des Agenturvertrag möglichst zu Beginn des Jahres z. Bsp. zum 31.Januar enden lassenJahres z. Bsp. zum 31.Januar enden lassen

Page 123: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

123123

AusgleichsanspruchAusgleichsanspruchAusgleich und SteuerAusgleich und Steuer

Bei Gewinnermittlung durch Bilanz ist Bei Gewinnermittlung durch Bilanz ist der Zeitpunkt maßgebend an dem der der Zeitpunkt maßgebend an dem der Ausgleich entsteht. Ausgleich entsteht. Wird der Agenturvertrag zum 31. Wird der Agenturvertrag zum 31. Dezember 2007 beendet und der Dezember 2007 beendet und der Ausgleich erst im Januar 2008 Ausgleich erst im Januar 2008 ausbezahlt, muss der Zufluss in 2007 ausbezahlt, muss der Zufluss in 2007 verbucht werden und in 2007 verbucht werden und in 2007 versteuert werdenversteuert werden

Page 124: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

124124

AusgleichsanspruchAusgleichsanspruchAusgleich und SteuerAusgleich und Steuer

Bei Einnahme Überschussrechnern ist der Bei Einnahme Überschussrechnern ist der Zeitpunkt des Zuflusses für die Besteuerung Zeitpunkt des Zuflusses für die Besteuerung maßgeblich maßgeblich Wird z. Bsp. der Agenturvertrag zum 31. Wird z. Bsp. der Agenturvertrag zum 31. Dezember 2007 beendet und der Ausgleich Dezember 2007 beendet und der Ausgleich erst im Januar 2008 ausbezahlt, muss auch erst im Januar 2008 ausbezahlt, muss auch erst 2008 versteuert werden erst 2008 versteuert werden Darauf können Sie nicht bauen, wenn Sie mit Darauf können Sie nicht bauen, wenn Sie mit Beendigung des Agenturvertrages ihr Beendigung des Agenturvertrages ihr Geschäft aufgeben Geschäft aufgeben Dann muss die Schlussbilanz auf den Dann muss die Schlussbilanz auf den 31.12.2007 erstellt werden, in die auch 31.12.2007 erstellt werden, in die auch der Ausgleichsanspruch Gewinn erhöhend Ausgleichsanspruch Gewinn erhöhend einbezogen wirdeinbezogen wird

Page 125: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

125125

AusgleichsanspruchAusgleichsanspruchAusgleich und SteuerAusgleich und Steuer

Bitte gehen Sie davon aus, dass nach Beendigung Ihrer Tätigkeit und Fälligkeit des Ausgleichsanspruchs auch das Finanzamt eine Prüfung bei veranlasst Außenprüfung können auch noch 4-5 Jahre nach der Vertragsbeendigung vom Finanzamt angesetzt werden

Page 126: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

126126

AusgleichsanspruchAusgleichsanspruchAusgleich und SteuerAusgleich und Steuer

Sprechen Sie in jedem Fall Ihre Geschäftsaufgabe rechtzeitig mit dem Steuerberater ab!

Page 127: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

127127

AusgleichsanspruchAusgleichsanspruchAusgleich und SteuerAusgleich und Steuer

Page 128: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

128128

Der letzte Spurt ins ZielDer letzte Spurt ins Zielund die Geschäftsstelle im Wandel der GL- und die Geschäftsstelle im Wandel der GL-

Verträge!Verträge!

Fragen??Fragen??

Page 129: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

129129

Der letzte Spurt ins ZielDer letzte Spurt ins Zielund die Geschäftsstelle im Wandel der GL- und die Geschäftsstelle im Wandel der GL-

Verträge!Verträge!

GL-VerträgeGL-Verträge

ProvisionenProvisionen

AltersversorgungAltersversorgung

AusgleichAusgleich

SteuerSteuer

SozialversicherungSozialversicherung

ProvisionsrückbelastungProvisionsrückbelastung

Page 130: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

130130

AusgleichsanspruchAusgleichsanspruchAusgleich und SozialversicherungAusgleich und Sozialversicherung

Der Ausgleich gem. § 89b HGB ist als Betriebseinnahme sozialversicherungsfrei!

Page 131: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

131131

AusgleichsanspruchAusgleichsanspruchAusgleich und SozialversicherungAusgleich und Sozialversicherung

Bei der sogenannten GL – Altersversorgung sieht es jedoch anders aus Wenn Sie als GL bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, teilt die Provinzial dieser mit, dass Sie eine LV ausgezahlt bekommen haben

Page 132: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

132132

AusgleichsanspruchAusgleichsanspruchAusgleich und SozialversicherungAusgleich und Sozialversicherung

Bedingt durch diese Mitteilung, geht die GKV davon aus, dass es sich um eine BAV handelt, bezw. um ähnlich zu bewertende Aufwendungen die Sozialversicherungspflichtig sind Die Provinzial ist nach Ihrer Aussage, verpflichtet die GKV zu informieren da sie andernfalls eine Ordnungswiedrigkeit begeht.

Page 133: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

133133

AusgleichsanspruchAusgleichsanspruchAusgleich und SozialversicherungAusgleich und Sozialversicherung

Ich vertrete die Meinung GL ist kein ArbeitnehmerGL Altersversorgung ist keine BAVSo werden die Beiträge in den alten Koll Verträgen, zum Teil von der Provinzial und vom GL getragen

Page 134: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

134134

AusgleichsanspruchAusgleichsanspruchAusgleich und SozialversicherungAusgleich und Sozialversicherung

Bei der Koll Verträgen seit 1993 trägt die Provinzial den gesamten Beitrag Der GL hat den kompletten Beitragsaufwand als geldwerten Vorteil zu versteuern Die Provinzial zieht die Versicherungs-leistung einschließlich Gewinne vom Ausgleich ab

Page 135: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

135135

AusgleichsanspruchAusgleichsanspruchAusgleich und SozialversicherungAusgleich und Sozialversicherung

Aus den zuvor genannten Gründen ist nicht einzusehen, das die Lebensversicherungen der GL – „Altersversorgung“ als BAV gesehen werden und Sozialversicherungspflichtig sein sollen

Page 136: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

136136

AusgleichsanspruchAusgleichsanspruchAusgleich und SozialversicherungAusgleich und Sozialversicherung

Wahrscheinlich wird das Thema Sozialversicherungsbeiträge, erst durch ein Gerichtsurteil geklärt werden Hier ist die ÖRAG mit ins Boot zu nehmen

Page 137: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

137137

Der letzte Spurt ins ZielDer letzte Spurt ins Zielund die Geschäftsstelle im Wandel der GL- und die Geschäftsstelle im Wandel der GL-

Verträge!Verträge!

GL-VerträgeGL-Verträge

ProvisionenProvisionen

AltersversorgungAltersversorgung

AusgleichAusgleich

SteuerSteuer

SozialversicherungSozialversicherung

ProvisionsrückbelastungProvisionsrückbelastung

Page 138: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

138138

Folge / VerwaltungsprovisionenFolge / VerwaltungsprovisionenRückbelastungRückbelastung

Der BGH hat zuletzt mit Urteil von Der BGH hat zuletzt mit Urteil von 2003 festgestellt, dass 2003 festgestellt, dass Verwaltungsprovisionen nicht Verwaltungsprovisionen nicht ausgleichspflichtig sind ausgleichspflichtig sind

Dadurch die Provinzial Ihr Verhalten Dadurch die Provinzial Ihr Verhalten bei der Provisionsrückbelastung bei der Provisionsrückbelastung verändert verändert

Page 139: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

139139

Folge / VerwaltungsprovisionenFolge / VerwaltungsprovisionenRückbelastungRückbelastung

GDV und Provinzial haben schriftlich GDV und Provinzial haben schriftlich erklärt, erklärt, dass laufende Provisionen dass laufende Provisionen unabhängig von ihre Benennung unabhängig von ihre Benennung oder Namensgebung, Abschlussfolge oder Namensgebung, Abschlussfolge - Provision enthalten- Provision enthalten

Page 140: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

140140

Folge/ VerwaltungsprovisionenFolge/ VerwaltungsprovisionenRückbelastungRückbelastung

Nach § 4 und ab 1995 Anlage 1-3 des GL Vertrages steht dem Vertreter die Folgeprovision (VP) nur so lange zu, wie er die Verwaltung der Verträge vornimmt Daraus folgert die Provinzial, dass die nach Ihrer Meinung nicht verdiente Provision zurückzuzahlen ist

Page 141: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

141141

Folge / VerwaltungsprovisionenFolge / Verwaltungsprovisionen RückbelastungRückbelastung

Provinzial macht sich das BGH Urteil Provinzial macht sich das BGH Urteil zu eigen und begründet die zu eigen und begründet die Rückrechnung für die VP in den Rückrechnung für die VP in den Sparten H,U,K,RS,LE gem. Sparten H,U,K,RS,LE gem. § 4 des GL Vertrages damit § 4 des GL Vertrages damit

Page 142: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

142142

Folge / VerwaltungsprovisionenFolge / Verwaltungsprovisionen RückbelastungRückbelastung

Bis ca. 2003 war die Provinzial in Bis ca. 2003 war die Provinzial in diesen Sparten vom Grundsatz diesen Sparten vom Grundsatz ausgegangen, „Provision teilt das ausgegangen, „Provision teilt das Schicksal der Prämie!“Schicksal der Prämie!“

Page 143: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

143143

Folge / VerwaltungsprovisionenFolge / VerwaltungsprovisionenRückbelastungRückbelastung

Beim so genannten Feuer B Bestand Beim so genannten Feuer B Bestand wurde bei der Provinzial schon immer wurde bei der Provinzial schon immer die VP beim Ausscheiden die VP beim Ausscheiden rückgerechnet, und dem Nachfolger rückgerechnet, und dem Nachfolger gutgeschrieben gutgeschrieben

Page 144: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

144144

Folge / VerwaltungsprovisionenFolge / VerwaltungsprovisionenRückbelastungRückbelastung

Bei den Sparten H,U,K,RS,LE wurde Bei den Sparten H,U,K,RS,LE wurde bis 2003 keine Rückrechnung bis 2003 keine Rückrechnung vorgenommen weil diese als FP vorgenommen weil diese als FP gesehen wurde gesehen wurde

Somit haben die meisten von uns, Somit haben die meisten von uns, bei Vertragsbeginn diese bei Vertragsbeginn diese Provision Provision nicht erhaltennicht erhalten

Page 145: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

145145

ProvisionsrückbelastungProvisionsrückbelastungFolgeprovisionFolgeprovision

Nach Auffassung des Verbandes ist die Änderung durch die Provinzial nicht korrektEs entsteht eine Doppelbelastung für den GL die nicht hinzunehmen ist Hier hat die Provinzial die Vertragsausübung, einseitigeinseitig verändert

Page 146: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

146146

ProvisionsrückbelastungProvisionsrückbelastungFolgeprovisionFolgeprovision

Kompromiss mit Verband wurde von der Provinzial gekündigtProzessrisiko ist sehr ungewiss

Page 147: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

147147

ProvisionsrückbelastungProvisionsrückbelastungFolgeprovisionFolgeprovision

Individuelle Vorgehensweise vom GL ist erforderlichWenn z.B. 31. Januar als Vertragsende aus entgegenkommen vereinbart wird, ist bei der FP eine Vereinbarung zu treffen

Page 148: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

148148

ProvisionsrückbelastungProvisionsrückbelastungFolgeprovisionFolgeprovision

Akzeptieren Sie diese Rückbuchungen nicht!Akzeptieren bei der Vertragsbeendigung keine Abrechnungen und Salden ohne Prüfung!Unterschreiben Sie keine Aufhebungsvereinbarung die ungeprüft ist

Page 149: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

149149

ProvisionsrückbelastungProvisionsrückbelastungStornoreserveStornoreserve

In den Verträgen ab ~ 1995 ist vereinbart, dass bei der Vertragsbeendigung eine Stornoreserve gebildet werden kann In Verträgen vor 1995 wurde dieses nicht vereinbart

Page 150: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

150150

ProvisionsrückbelastungProvisionsrückbelastungStornoreserveStornoreserve

Die Stornoreserve soll 15% einer Jahresprovision betragen. Da es um die Rückzahlung von AP und GLP geht sind diese 15% nach meiner Auffassung auch nur aus der AP zu ermitteln Die Stornoreserve ist von der Provinzial zu verzinsen und erstmalig nach Ablauf eines Jahres teilweise abzurechnen

Page 151: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

151151

ProvisionsrückbelastungProvisionsrückbelastungStornoreserveStornoreserve

Aber auch wenn die Stornoreserve nach Ablauf von zwei Jahren aufgelöst wird, sind weiter Stornobelastungen möglich In der LV haben wir teilweise bis zu 6 und mehr Jahre Stornohaftzeit

Page 152: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

152152

ProvisionsrückbelastungProvisionsrückbelastungStornoreserveStornoreserve

Besonders bei der Lebens und Krankenversicherung ist vom GL bei einer Stornobelastung zu prüfen, ob eine Stornogefahrmitteilung ergangen ist

Page 153: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

153153

ProvisionsrückbelastungProvisionsrückbelastungStornoreserveStornoreserve

Da die Provinzial nicht verpflichtet ist ausgeschieden Vertretern eine Stornogefahrmitteilung zu machen, sind folgende Fragen zu stellen:

Page 154: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

154154

ProvisionsrückbelastungProvisionsrückbelastungStornoreserveStornoreserve

Weshalb erfolgte das Storno?Wurde eine Stornonachbearbeitung vorgenommen?Wer hat diese vorgenommen?Mit welchem Ergebnis?

Page 155: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

155155

ProvisionsrückbelastungProvisionsrückbelastungStornoreserveStornoreserve

Über die Stornobearbeitung hat die Provinzial einen Nachweis zu erbringen

Page 156: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

156156

ProvisionsrückbelastungProvisionsrückbelastungStornoreserveStornoreserve

Prüfen Sie daher jede Buchung nach Vertragsende auch, ob Sie noch ausstehende Gutschriften zu bekommen haben Nehmen Sie nicht jedes Storno als Schicksal hin!

Page 157: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

157157

Büroübergabe / MietverhältnisBüroübergabe / Mietverhältnis

Hier ergeben sich FragenHier ergeben sich FragenWer ist Eigentümer des Hauses und des Wer ist Eigentümer des Hauses und des Büros?Büros?Wer hat den Mietvertrag geschlossen?Wer hat den Mietvertrag geschlossen?Wer soll die Räume übernehmen?Ist der Hauseigentümer einverstanden?Muss der Mietvertrag gekündigt werden?

Page 158: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

158158

Büroübergabe / MietverhältnisBüroübergabe / Mietverhältnis

In der Regel ist der GL Mieter der In der Regel ist der GL Mieter der BürosBürosProvinzial kann wenn es vereinbart Provinzial kann wenn es vereinbart wurde in den Mietvertrag einsteigenwurde in den Mietvertrag einsteigenHausrecht hat der GL bis die Hausrecht hat der GL bis die Vertragsübergabe erfolgt istVertragsübergabe erfolgt ist

Page 159: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

159159

Büroübergabe / TelefonBüroübergabe / Telefon

Wenn eine Übergabe der Telefonnummer Wenn eine Übergabe der Telefonnummer erfolgen sollerfolgen soll

Telefonnummer rein geschäftlich, oder Telefonnummer rein geschäftlich, oder auch privat?auch privat? Muss der der Telefonanschluß gekündigt werden?

Page 160: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

160160

Büroübergabe / PersonalBüroübergabe / Personal

Was passiert mit den Innen- und Was passiert mit den Innen- und AußendienstmitarbeiternAußendienstmitarbeitern

Kündigungsfristen (Abfindungen) sind zu Kündigungsfristen (Abfindungen) sind zu beachten!beachten!

Können Mitarbeiter von eventuellen Können Mitarbeiter von eventuellen Nachfolgern übernommen werden?Nachfolgern übernommen werden?

Page 161: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

161161

Büroübergabe / EinrichtungBüroübergabe / Einrichtung

Was passiert mit der Einrichtung Was passiert mit der Einrichtung Möbel, Leuchtanlage und Technik?Möbel, Leuchtanlage und Technik?

Kundenakten, Formularbestände?Kundenakten, Formularbestände?

Können diese übergeben werden, Können diese übergeben werden, oder müssen diese vernichtet werden oder müssen diese vernichtet werden

Page 162: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

162162

Büroübergabe / Büroübergabe / KundenbenachrichtigungKundenbenachrichtigung

Wer informiert die Kunden?Wer informiert die Kunden?

Was steht in der Kundeninfo?Was steht in der Kundeninfo?

Wie und von wem wird der Übergang Wie und von wem wird der Übergang auf einen Nachfolger geregelt?auf einen Nachfolger geregelt?

Page 163: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

163163

Büroübergabe / Büroübergabe / KundenbenachrichtigungKundenbenachrichtigung

Akquisedaten? Akquisedaten?

Page 164: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

164164

Büroübergabe / Büroübergabe / KundenbenachrichtigungKundenbenachrichtigung

Überlassen Sie nichts dem Zufall und der Überlassen Sie nichts dem Zufall und der GD!GD!Regeln Sie alles erforderliche rechtzeitig Regeln Sie alles erforderliche rechtzeitig selber!selber!Hilf Dir selbst und/oder lasse Dir vom Verband helfen.Hier werden Sie geholfen!!

Page 165: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

165165

SchlussbemerkungenSchlussbemerkungen

Wenn die Provinzial die Auszahlung des Ausgleichs von einer Annerkennung abhängig macht Unterschreiben Sie nicht übereilt und ungeprüft!Die Zahlung des Ausgleichs ist nicht von einer Unterschrift und/oder Annerkennung abhängig und ohne Bedingungen fällig

Page 166: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

166166

SchlussbemerkungenSchlussbemerkungen

Denken Sie bei Vertragsbeendigung an zusätzliche Belastungen aus Darlehen usw.Akzeptieren Sie bei vorzeitigen Vertragsende keinen Zinsabzug / Barwert vom Ausgleich

Page 167: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

167167

SchlussbemerkungenSchlussbemerkungen

Denken Sie daran: „Wenn jemand eine Unterschrift von Ihnen haben will, möchte er nur Ihr Bestes!“

Was könnte das wohl sein??

Page 168: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

168168

Der letzte Spurt ins ZielDer letzte Spurt ins Zielund die Geschäftsstelle im Wandel der GL- und die Geschäftsstelle im Wandel der GL-

Verträge!Verträge!

Noch Fragen ??Noch Fragen ??

Page 169: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

169169

Verbandstag 2007Verbandstag 2007

13-14.Sept13-14.Sept20072007

In LeverkusenIn Leverkusen

Page 170: 1 Workshop Der letzte Spurt ins Ziel und die Geschäftsstelle im Wandel der GL- Verträge! Helmut Baumeister Verband der Geschäftsstellenleiter der Provinzial.

170170

Ausgleich §89 b HGBAusgleich §89 b HGB

Verknüpfung mit Ausgleich§89HGB.xltVerknüpfung mit Ausgleich§89HGB.xlt