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Rathaus Leben in Beckingen Tourismus und Kultur Wirtschaft AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT der Gemeinde Beckingen >>> Amtsblatt • Informationen rund um: Beckingen Düppenweiler Erbringen Hargarten Haustadt Honzrath Oppen Reimsbach Saarfels www.beckingen.de 43. Jahrgang | 7. Oktober 2020 | N° 41 Vogesenrinder auf dem Wolferskopf

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Rathaus Leben in BeckingenTourismus und Kultur Wirtschaft

AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATTder Gemeinde Beckingen>>> Amtsblatt • Informationen rund um:

Beckingen Düppenweiler Erbringen Hargarten Haustadt Honzrath Oppen Reimsbach Saarfels

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43. Jahrgang | 7. Oktober 2020 | N° 41

Vogesenrinder auf dem Wolferskopf

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Seite 2 Amtsblatt Beckingen, Ausgabe 41/2020

Polizei Notruf 110Polizeiinspektion Merzig(immer besetzt) 0 68 61/70 40Wasserschutzpolizei Dillingen 0 68 31/7 69 93 73Feuerwehr Notruf 1 12Notarzt 1 12

DRK-Krankentransportstellen Merzig 0 68 61/7 05-62 95Dillingen 0 68 31/70 21 11Losheim 0 68 72/63 63

■ GemeindeverwaltungRathaus mit Bauhof und Wasserwerk 0 68 35/55-0Collmann, Bürgermeister, Termine nach telefonischer Vereinbarung 06835/ 55-101Bauhof, Bereitschaftsdienst 01 51/17 14 59 65Müller, Revierförster 0 68 87/8939015Wehrführer Schneider, In den Rübstückern 6 0 68 35/68 99 7Stellvertreter Ludwig, Neue Welt 35 0 68 35/6 83 41LöschbezirksführerBeckingen: Dittert, Haustadter-Tal Str. 99 0 68 35/ 7 67 1Düppenweiler: Alles, Im Junkerath 23 06832/801121Erbringen: Folz, Auf der Heide 1 0 68 32/8 03 79Hargarten: Wagner, Im Weidentälchen 18 0 68 32/18 84Haustadt: Diwersy, Lindenstraße 17 0 68 35/60 24 00Honzrath: Opsölder, Im Hirtengarten 16 0 68 35/9232072Oppen: Schmidt, Sonnenhügel 12 0 68 32/92 13 69Reimsbach: Hoffmann, Am Hahn 15 0 68 32/92 10 59Saarfels: Gottfrydziak, Nelkenweg 2 0 68 35/6 76 40

■ Wasserwerk Beckingenu. Bereitschaftsdienst Pumpwerk Hargarten 0 68 32/4 29

■ Naturwacht Saarland, Frank Grütz, Alte WäschereiSprechstunde nach tel. Vereinbarung Tel. 0174/9503521NaturschutzbeauftragteStefan Schneider, Anemonenstraße 27 0160/97405391für die Gemeindebezirke Beckingen und SaarfelsKarl-Rudi Reiter, Hauptstraße 59 0 68 32/70 29für den Gemeindebezirk DüppenweilerNorbert Müllenbach, Piesbacher Straße 51 0176/22302243für den Gemeindebezirk DüppenweilerLeo Roth, Im Dompen 7 0 68 32/71 09für den Gemeindebezirk ErbringenLutwin Klein, Auf Löw 45 0 68 35/47 15für den Gemeindebezirk HaustadtDieter Wächter, Im Hirtengarten 13 0 68 35/ 44 06

für den Gemeindebezirk HonzrathWinfried Minninger, Auf Weweln 3 0 68 32/5 42für die Gemeindebezirke Reimsbach und Hargarten

■ energis-Netzgesellschaft mbhStörungsnummer Strom 06 81/90 69-26 11Störungsnummer Erdgas 06 81/90 69-2610

■ DRK-Bereitschaft Beckingen 0152/04472851Bereitschaftsführer Oliver Reiter

■ Technisches HilfswerkOrtsbeauftragter Barbian für Beckingen 01 74/ 3 38 81 34

■ ArbeiterwohlfahrtFahrbarer Mittagstisch: Auskünfte erteilt 06835/9598015

■ Private ambulante PflegediensteHeike Marschall, Beckingen 0 68 35/500 800Elke & Jessica Müllenbach Düppenweiler 0 68 32/366

■ Caritas-Sozialstation Hochwaldfür Beckingen Tel. 0 68 72/50 45 62, Fax 0 68 72/50 45 86

■ Ambulante Hospiz- und Palliativberatungszentren ■ Caritas Saar Hochwald

Bergstraße 40 Tel.: 0 68 35/60 79 50, Fax: 0 68 35/60 79 540

■ Christliche Bürgerhilfe e.V.Beckingen - Kleiderkammer 0 68 35/23 38

■ HELP Kinder- und ErwachsenenbetreuungZuhause GmbH Mobil: 01 60/7 42 26 46

■ Hilfe für Frauen in Notsituationen Frauenhaus SaarlouisAufnahme Tag und Nacht möglich.Anonyme und kostenlose Beratung 0 68 31/22 00Kreis-Senioren-Telefon (Do 14 - 17 Uhr): 0 68 61/7 88 86

■ Hilfetelefon Gewalt gegen Frauenwww.hilfetelefon.de Tel.: 08000116016

■ Familienzentrum BeckingenHaustadter-Tal-Str. 137 Tel.: 06835/608 44 44

■ Giftnotrufzentrale des SaarlandesUniversitätskliniken 3-7, 66424 Homburg Tel.: 0 68 41 / 1 92 40

Amtliche Bekanntmachungen

Wichtige Telefonnummern

Ärztedienst

■ Ärztlicher BereitschaftsdienstBereitschaftsdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland am Marienhaus Klinikum Saarlouis-Dillingen, Standort Dillingen, Werkstr. 3Bitte melden Sie sich vor ihrem Besuch telefonisch an: Tel.: 01805/663006.Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstpraxis:- Am Wochenende von Samstag 08.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr- An jedem Feiertag von 08.00 Uhr bis um 08.00 Uhr des Folgetages.- Außerdem an Rosenmontag, Heiligabend und SilvesterNotwendige Hausbesuche werden von eigens dazu eingeteilten Ärzten aus der Bereitschaftsdienstpraxis heraus durchgeführt.

■ ZahnärzteSa. 10.10.und So. 11.10.Fr. Dr. Wind, Merzig, Tel.:0170/3673806 u 06861/5685

■ ApothekenDo. 08.10. Tal-Apotheke, Honzrather Str.69,

Beckingen-Honzrath, Tel.: 06835/93351Fr. 09.10. Saartal-Apotheke, Poststr.64,

Rehlingen, Tel.: 06835/3642Sa. 10.10. Andreas-Apotheke, Reimsbacher Str.40-42,

Beckingen-Reimsbach, Tel.: 06832/91181So. 11.10. Berg- und Hüttenapotheke, Stummstr. 57,

Dillingen, Tel.: 06831/707004Mo. 12.10. Pachtener Apotheke, Nachtsheimstr.3,

Dillingen, Tel.: 06831/73309

Die. 13.10. Engel-Apotheke, Talstr.128, Beckingen, Tel.: 06835/2435

Mitt. 14.10. Brunnen-Apotheke, Odilienplatz 7, Dillingen,Tel.: 06831/703936

■ Ärztlicher Bereitschaftsdienst ■ (inkl. Kinderärzte/ Augenärzte/ HNO-Ärzte)

Sie erreichen den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Verei-nigung kostenlos unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116117.Zusätzlich sind unsere Bereitschaftsdienstpraxen für Sie geöffnet:Von Samstag 08.00 Uhr, bis Montag, 08.00 Uhr, an Feiertagen (inkl- Heilig-abend/ Silvester), an Rosenmontag sowie an BrückentagenÄrztliche Bereitschaftsdienstpraxis MerzigIn den SHG KlinikenTrierer Straße 148, 66663 MerzigÄrztliche Bereitschaftsdienstpraxis DillingenIm ehemaligen Krankenhaus DillingenWerkstr. 3, 66763 DillingenKinderärztliche BereitschaftsdienstpraxisIm Marienhaus Klinikum SaarlouisKapuzinerstraße 4, 66740 Saarlouis

■ TierärzteSa. 10.10. und So. 11.10.Tierärztin Hilgers, Beckingen, Tel.:06835/6089444

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Amtsblatt Beckingen, Ausgabe 41/2020 Seite 3

■ Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Beckingen

vormittags:montags - donnerstags 08.30 Uhr - 12.00 Uhrfreitags 08.00 Uhr - 12.30 Uhrnachmittags:montags und donnerstags 13.30 Uhr - 15.15 Uhrdienstags 13.30 Uhr - 18.00 UhrSpätsprechstunde des Bürgermeistersdienstags von 17.00 - 18.00 UhrTermine nach tel. Vereinbarung, Tel. 06835/55101

■ Bereitschaftsdienst des WasserwerkesDer Bereitschaftsdienst des Gemeindewasserwerkes ist nach Dienstschluss und an Wochenenden über die

Telefonnummer 06832/429zu erreichen.Über diese Telefonnummer kann in dringenden Fällen, z.B. Rohrbruch, direkt mit dem Diensthabenden gesprochen werden. Während der Arbeitszeit gilt die Telefonnummer des Pumpwerkes Hargarten, Tel. 06832/429 und des Ge-meindewasserwerkes, Rathaus, Tel.: 06835/55-301 und 55-351.

■ Öffnungszeiten Wertstoffhof Rehlingen

Der Wertstoffhof in Rehlingen, Gewerbegebiet, Ecke Nordstraße/Zur Schleuse ist wie folgt geöffnet:

Sommerzeit: Montags, mittwochs und freitags von 15.00 – 18.00 UhrWinterzeit: Montags, mittwochs und Freitag von 14.00 - 17.00 UhrInformationen: Tel.: 06835/508408Alternativ können samstags auch der Wertstoffhof Dillingen, Lindenstr.15, in der Zeit von 09.00 - 12.30 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr oder der Wertstoffhof Losheim, Bahnhofstr. 39, in der Zeit von 09.00 - 14.00 Uhr angefahren werden.

■ Öffnungszeiten der Grüngutsammelstelle beim Bauhof der Gemeinde Beckingen

Die Grüngutsammelstelle beim Gemeindebauhof ist zu folgenden Zeiten geöffnet:Dienstags von 08.00 – 15.00 UhrSamstags von 09.00 – 16.00 Uhr

■ Forstdienststelle Gemeinde BeckingenTel.: 06887/8939015, Fax: 06835/55-500E-mail: [email protected]: Dienstags telefonisch von 14.00 - 18.00 Uhr,Tel.: 0171/7793812Brennholzbestellungen/-nachfragen können ausschließlich während dieser Sprechzeiten entgegengenommen werden.Persönliche Termine nach telefonischer Vereinbarung

■ Öffentliche AusschreibungDie Gemeinde Beckingen hat die folgenden Arbeiten an geeig-nete Firmen zu vergeben:Neugestaltung der Flächen „ehemaliges Haus Selzer“ im Gemeindebezirk Honzrath, Straßen- und TiefbauarbeitenVergabenummer: IV-23/2020ca. 375 cbm Erdaushubca. 285 qm Pflasterarbeitenca. 160 m Randeinfassungenca. 230 qm Grünflächenca. 70 qm SichtschutzmauerDer komplette Veröffentlichungstext und die Angebotsunter-lagen können ab sofort unter DTVP, http://www.dtvp.de/Center/ unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen kostenlos heruntergeladen werden. Eine Bereitstellung in Papierform wird nicht angeboten.Die Angebotseröffnung findet am Dienstag, dem 27.10.2020, um 14:00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Beckingen, Büro-gebäude Wasserwerk, Bergstraße 52 (hinter Rathaus), im Be-sprechungsraum DG statt.Thomas Collmann, Bürgermeister

■ Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 2. Oktober 2020

Inhaltsverzeichnis- Artikel 1 Änderung der Verordnung zu Quarantänemaßnahmen

für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus- Artikel 2 Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pan-

demie (VO-CP)§ 1 Grundsatz der Abstandswahrung§ 2 Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung§ 3 Kontaktnachverfolgung§ 4 Betretungsbeschränkungen§ 5 Hygienekonzepte§ 6 Kontaktbeschränkungen§ 7 Betriebsuntersagungen und -beschränkungen sowie Schließung von Einrichtungen§ 8 Einrichtungen für Menschen mit Behinderung§ 9 Einrichtungen zur Pflege, Vorsorge- und Rehabilita-tionseinrichtungen, Krankenhäuser§ 10 Hochschulen, Berufsakademien und wissenschaft-liche Forschungseinrichtungen; Staatliche Prüfungen, Ausbildungsgänge sowie Fortbildungen§ 11 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

§ 12 Zuständige Behörden§ 13 Besondere Regelungen bei regionalem Infektions-geschehen§ 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

- Artikel 3 Inkrafttreten- Verordnung als Download- BußgeldkatalogAufgrund des § 32 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 und § 73 Absatz 1a Nummer 24 des Infektions-schutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1385), aufgrund des § 15 des Gesundheitsdienst-gesetzes vom 19. Mai 1999 (Amtsbl. S. 844), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. August 2018 (Amtsbl. I S. 674), hinsichtlich Artikel 3 § 5 Absatz 3 und aufgrund des § 7 Absatz 1 des Gesetzes über den Altenpflegehilfeberuf vom 9. Juli 2003 (Amtsbl. S. 2050), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. März 2017 (Amtsbl. I S. 476), hinsichtlich Ar-tikel 3 § 5 Absatz 3 verordnet die Landesregierung:Artikel 1Änderung der Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des CoronavirusDie Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rück-reisende zur Bekämpfung des Coronavirus vom 12. Juni 2020 (Amtsbl. I S. 402), zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. September 2020 (Amtsbl. I S. 800B), wird wie folgt geändert:

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Seite 4 Amtsblatt Beckingen, Ausgabe 41/2020

1. § 3 wird wie folgt geändert:a) In Absatz 2 Nummer 2 werden die Wörter „zwingend not-wendig und unaufschiebbar“ gestrichen.b) In Absatz 2 Nummer 3 werden nach den Wörtern „aufge-halten haben“ die Wörter „oder deren Aufenthalt im Bundes-gebiet weniger als 24 Stunden andauert“ eingefügt.2. § 7 wird wie folgt gefasst:„§ 7Inkrafttreten, AußerkrafttretenDiese Verordnung tritt am 5. Oktober 2020 in Kraft und am 18. Oktober 2020 außer Kraft.“Artikel 2Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP)§ 1Grundsatz der Abstandswahrung(1) Physisch-soziale Kontakte sollten auf ein absolut nötiges Minimum beschränkt werden. Der Personenkreis, zu dem man Kontakt hat, ist möglichst gering zu halten und konstant zu belassen. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zu anderen Personen von eineinhalb Metern einzuhalten.(2) Ausgenommen sind Kontakte zu Angehörigen des eigenen Haushalts, Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen (familiärer Bezugskreis).(3) Bei privaten Zusammenkünften zu Hause in geschlossenen Räumen sollen die Hygiene- und Abstandsregelungen um-gesetzt, die Zahl der Personen an der Möglichkeit zur Einhal-tung der Abstandsregel nach Absatz 1 bemessen und für ausreichend Belüftung gesorgt werden. Wo die Möglichkeit besteht, sollen die privaten Zusammen-künfte im Freien abgehalten werden.§ 2Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung(1) Im öffentlichen Raum sollte insbesondere bei Kontakt mit vulnerablen Personen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen.(2) Sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen, haben folgende Personengruppen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen:1. 1: Personen bei der Nutzung des öffentlichen Personen-

verkehrs (Eisenbahnen, Straßenbahnen, Busse, Taxen und Passagierflugzeuge) sowie an Bahnhöfen, Flughäfen, Haltestellen und in Wartebereichen alle Fahrgäste und Besucher ab Vollendung des sechsten Lebensjahres sowie das Personal, bei Fähren und Fahrgastschiffen allerdings nur beim Ein- und Ausstieg und insoweit, als der Min-destabstand von eineinhalb Metern nicht eingehalten werden kann; die entgegenstehenden gesundheitlichen Gründe sind bei der Nutzung des öffentlichen Personen-verkehrs nachzuweisen,

2. 2:während des Aufenthaltes auf Messen, Spezial-, Jahr- und Wochenmärkten sowie in Ladenlokalen und in den zugehörigen Wartebereichen alle Kunden und Besucher ab Vollendung des sechsten Lebensjahres, soweit die Art der Leistungserbringung nicht entgegensteht, sowie das Personal, soweit nicht arbeitsschutzrechtliche Bestim-mungen entgegenstehen oder eine andere gleichwerti-ge Infektionsschutzmaßnahme gewährleistet ist,

3. 3:Kunden und das Personal bei Erbringern von Dienst-leistungen unmittelbar am Menschen, bei denen aufgrund ihrer Natur der Mindestabstand des § 1 Absatz 1 Satz 3 zwangsläufig nicht eingehalten werden kann (körperna-he Dienstleistungen), soweit die Natur der Dienstleistung dem nicht entgegensteht,

4. 4:Besucher in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabili-tationseinrichtungen sowie Patienten und Besucher in Arzt- und Psychotherapeutenpraxen, Psychologischen Psychotherapeutenpraxen, Kinder- und Jugendlichen-

psychotherapeutenpraxen, Zahnarztpraxen, ambulanten Pflegediensten und den übrigen an der Patientenversor-gung beteiligten ambulanten und stationären Einrich-tungen des Gesundheitswesens, soweit nicht die Art der Behandlung oder Leistungserbringung entgegensteht,

5. 5:das Personal in Gaststätten nach dem Saarländischen Gaststättengesetz vom 13. April 2011 (Amtsbl. I S. 206), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20. Juni 2012 (Amtsbl. I S. 156), sowie sonstiger Gastronomiebetriebe jeder Art sowie von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Campingplätzen und bei der sonstigen Zurverfügung-stellung von Unterkünften, sofern nicht arbeitsschutz-rechtliche Bestimmungen entgegenstehen oder eine andere gleichwertige Infektionsschutzmaßnahme ge-währleistet ist.

(3) Die Betreiber oder sonst Verantwortlichen der in Absatz 2 genannten Einrichtungen haben die Einhaltung der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich sicherzustellen. Satz 1 gilt nicht bei den Betreibern des öffentlichen Personenverkehrs (Eisenbah-nen, Straßenbahnen, Busse, Taxen und Passagierflugzeuge); diese haben auf die Pflicht lediglich hinzuweisen.(4) Eltern und Sorgeberechtigte haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder oder Schutzbefohlenen ab Vollendung des sechsten Lebensjahres die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung einhalten, sofern diese dazu in der Lage sind.§ 3Kontaktnachverfolgung(1) Die Möglichkeit einer Kontaktnachverfolgung ist verpflich-tend zu gewährleisten1. 1:beim Betrieb eines Gaststättengewerbes nach dem

Saarländischen Gaststättengesetz oder beim Betrieb sonstiger Gastronomiebetriebe jeder Art mit Ausnahme der bloßen Abgabe mitnahmefähiger Speisen und Ge-tränke,

2. 2:beim Betrieb von Kinos, Theatern, Opern, Konzerthäu-sern und weiteren kulturellen Veranstaltungen und dem dazugehörigen Probenbetrieb,

3. 3:beim Betrieb von Indoorspielplätzen,4. 4:bei Gottesdiensten und Bestattungen,5. 5:beim Trainings-, Kurs- und Wettkampfbetrieb im Sport,6. 6:bei sonstigen Veranstaltungen nach § 6,7. 7:bei Hotels, Beherbergungsbetrieben und Campingplät-

zen,8. 8:bei Prostitutionsstätten, soweit sie nach dieser Verord-

nung nicht untersagt sind.(2) Die Betreiber, Veranstalter oder sonstigen Verantwortlichen haben geeignete Maßnahmen zur vollständigen Nachver-folgbarkeit sicherzustellen. Hierzu gehört die Erfassung je eines Vertreters der anwesen-den Haushalte mit Vor- und Familienname, Wohnort und Erreichbarkeit und der Ankunftszeit.(3) Die erhobenen Daten dürfen nicht zu einem anderen Zweck als der Aushändigung auf Anforderung an die Gesund-heitsämter nach Absatz 4 verwendet werden und sind nach Ablauf eines Monats nach Erhebung gemäß der geltenden Datenschutzgrundverordnung zu löschen.(4) Personenbezogene Daten, die auf Grundlage dieser Vor-schrift erhoben werden, sind durch die die Daten erhebenden Stellen – soweit nicht Gefahr im Verzug vorliegt – ausschließ-lich aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung zu Zwecken der Verhinderung der Ausbreitung des Infektionsgeschehens, soweit nicht auf der Grundlage von Bundesrecht eine Her-ausgabe zulässig ist, auf zu begründenden Antrag den Ge-sundheitsämtern herauszugeben. Betroffene sind von dem Antrag auf Herausgabe zu unterrichten. Ihnen ist vorheriges rechtliches Gehör zu gewähren. In Fällen einer Herausgabe bei Gefahr im Verzug sind die Betroffenen nachträglich un-verzüglich zu unterrichten.

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Amtsblatt Beckingen, Ausgabe 41/2020 Seite 5

§ 4Betretungsbeschränkungen(1) Die Betreiber oder sonstigen Verantwortlichen sämtlicher nach dieser Verordnung nicht untersagten Einrichtungen, Anlagen und Betriebe sind verpflichtet, Betretungsbeschrän-kungen durchzuführen, sodass sichergestellt ist, dass die Zahl der Kunden oder Besucher dergestalt begrenzt ist, dass pro 5 Quadratmeter der dem Publikumsverkehr zugänglichen Gesamtfläche nur eine Person Zutritt hat. Bei Einhaltung des Mindestabstandes im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 3 sind vier Kunden oder Besucher unabhängig von der Gesamtfläche stets zulässig.(2) Diese Regelung gilt nicht für den Betrieb eines Gaststät-tengewerbes nach dem Saarländischen Gaststättengesetz und den Betrieb sonstiger Gastronomiebetriebe jeder Art oder den Betrieb von Hotels, Beherbergungsbetrieben und Campingplätzen sowie die Zurverfügungstellung jeglicher Unterkünfte.§ 5Hygienekonzepte(1) Die Betreiber oder sonstigen Verantwortlichen sämtlicher nach dieser Rechtsverordnung nicht untersagten Einrichtun-gen, Anlagen und Betriebe, die Veranstalter von Veranstal-tungen nach § 6 sowie die Verantwortlichen im Kurs-, Trai-nings- und Wettkampfbetrieb im Sport haben entsprechend den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Angebots ein individuelles Schutz- und Hygienekonzept zu erstellen und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.(2) Diese Konzepte müssen Maßnahmen zur Reduzierung von Kontakten, zur Sicherstellung der Einhaltung des Min-destabstandes nach § 1 Absatz 1 Satz 3, zum Schutz von Kunden, Besuchern und des Personals vor Infektionen sowie zur Durchführung von verstärkten Reinigungs- und Desin-fektionsintervallen enthalten. Dabei sind insbesondere die einschlägigen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) zum Infektionsschutz in ihrer jeweiligen Fassung, die Vorga-ben der jeweiligen Arbeitsschutzbehörden und der zustän-digen Berufsgenossenschaften zu beachten.(3) Nähere und besondere Anforderungen zu Schutz- und Hygienekonzepten kann die Landesregierung oder das fach-lich zuständige Ressort im Einvernehmen mit dem Ministe-rium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in einem bereichsspezifischen Hygienerahmenkonzept bestimmen. Entsprechende Hygienerahmenkonzepte werden auf www.corona.saarland.de veröffentlicht und sind von den Betreibern und sonstigen Verantwortlichen und Veranstaltern einzuhalten.Bereichsspezifische Hygienerahmenkonzepte sind insbeson-dere erforderlich für1. 1:den Betrieb eines Gaststättengewerbes nach dem

Saarländischen Gaststättengesetz sowie den Betrieb sonstiger Gastronomiebetriebe jeder Art,

2. 2:den Betrieb von Hotels, Beherbergungsbetrieben und Campingplätzen sowie die Zurverfügungstellung jeglicher Unterkünfte,

3. 3:den Betrieb von Freibädern, Strandbädern, Hallenbädern, Thermen und Saunaanlagen,

4. 4:die Veranstaltung von Theatervorstellungen, Opern oder Konzerten und Kinovorstellungen und sonstiger kultureller Veranstaltungen sowie den dazugehörigen Probebetrieb,

5. 5:die Durchführung sonstiger Veranstaltungen,6. 6:die Veranstaltung von Reisebusreisen,7. 7:den Betrieb von Prostitutionsstätten, soweit er nach

dieser Verordnung nicht untersagt ist.§ 6Kontaktbeschränkungen(1) Ansammlungen mit mehr als zehn Personen sind verboten.(2) Veranstaltungen, zu denen je Veranstaltungstag und -ort in der Summe unter freiem Himmel nicht mehr als 900 Per-sonen und in geschlossenen Räumen nicht mehr als 450 Personen zu erwarten sind, können stattfinden.

Veranstaltungen mit mehr als 20 anwesenden Personen sind unter Angabe des Veranstalters der Ortspolizeibehörde zu melden. Der Veranstalter hat geeignete Maßnahmen zur vollständigen Nachverfolgbarkeit nach Maßgabe des § 3 zu treffen und besondere infektionsschutzrechtliche Auflagen zu beachten. Hiervon ausgenommen sind:1. 1:Veranstaltungen und Zusammenkünfte, die dem Betrieb

von Einrichtungen, die nicht nach dieser Verordnung untersagt sind, zu dienen bestimmt sind; die für den Betrieb der jeweiligen Einrichtung geltenden Hygiene-vorschriften sind einzuhalten,

2. 2:Veranstaltungen und Zusammenkünfte, die so gestal-tet sind, dass sie jeweils ausgehend von einer Bezugsper-son nur den familiären Bezugskreis nach § 1 Absatz 2 umfassen sowie höchstens Angehörige eines weiteren Haushalts,

3. 3:Zusammenkünfte mit einer im Vorhinein bestimmten Gruppe von insgesamt bis zu zehn Personen (soziale Bezugsgruppe).

Der Mindestabstand nach Maßgabe des § 1 Absatz 1 Satz 3 ist bei allen Veranstaltungen und Zusammenkünften wo immer möglich einzuhalten außer zwischen Angehörigen des familiären Bezugskreises und Angehörigen des bestimm-baren weiteren Haushalts im Sinne des Absatz 2 Satz 4 Num-mer 2 oder der sozialen Bezugsgruppe im Sinne des Absatz 2 Satz 4 Nummer 3.(3) Veranstaltungen, zu denen je Veranstaltungstag und -ort in der Summe mehr als 1.000 Personen zu erwarten sind, sind bis einschließlich 31. Dezember 2020 untersagt. Die übrigen Bestimmungen des Absatzes 2 bleiben hiervon unberührt.(4) Abweichend von Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 kann die Ortspolizeibehörde Veranstaltungen unter freiem Himmel mit nicht mehr als 900 Personen gleichzeitig und in geschlos-senen Räumen mit nicht mehr als 450 Personen gleichzeitig zulassen, sofern vom Veranstalter ein schlüssiges Schutz- und Hygienekonzept im Sinne des § 5 vorgelegt wird, das unter Berücksichtigung der individuellen örtlichen Gegebenheiten und konkreten Planungen eine unter Infektionsschutzge-sichtspunkten sichere Durchführung der Veranstaltung und die Möglichkeit einer Kontaktnachverfolgung nach Maßgabe des § 3 gewährleistet. Abweichend von den Absätzen 1 bis 3 können auf Antrag in atypischen Einzelfällen weitergehen-de Ausnahmegenehmigungen von der Ortspolizeibehörde erteilt werden, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutz-rechtlicher Sicht unbedenklich ist.(5) Für die Zuschauerzahlen von Kinos, Theatern, Opern- und Konzerthäusern sowie anderer Einrichtungen und Vereine, die kulturelle Aufführungen veranstalten, gelten Absatz 2 Satz 1 und Satz 5 sowie Absatz 3 entsprechend, soweit nicht nach § 4 Absatz 1 eine höhere Zuschauerzahl zulässig ist.(6) Das Selbstorganisationsrecht des Landtages, der Gebiets-körperschaften und sonstiger Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie die Tätigkeit der Gerichte bleiben unberührt. Dies gilt auch für die Tätigkeit der Parteien und Wählergruppen mit der Maßgabe, dass bei Veranstaltungen und Zusammenkünften der Mindestabstand nach § 1 Absatz 1 Satz 3 einzuhalten ist.(7) Für Bestattungen gelten, vorbehaltlich weiterer ortspoli-zeilicher Vorgaben, die Absätze 1 bis 3 entsprechend. Von der Ortspolizeibehörde sollen Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrecht-licher Sicht vertretbar ist.(8) Gottesdienste und gemeinsame Gebete sind unter freiem Himmel, in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie in sonstigen Räumlichkeiten, die zur Grundrechtsausübung gemäß Artikel 4 des Grundgesetzes genutzt werden, zulässig, wenn die aus Infektionsschutzgründen gebotene Begrenzung der Teilneh-merzahl, die Kontaktnachverfolgung nach § 3, die Abstands-regeln sowie die besonderen Schutz- und Hygieneregelungen gewährleistet sind.

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(9) Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes sind zulässig, sofern sie ortsfest oder als Standkundgebung stattfin-den, der Mindestabstand der Teilnehmer nach § 1 Absatz 1 Satz 3 sichergestellt wird und besondere infektionsschutzrechtliche Auflagen der zuständigen Behörden beachtet werden.§ 7Betriebsuntersagungen und -beschränkungen sowie Schließung von Einrichtungen(1) Verboten ist der Betrieb von Clubs, Diskotheken, Bordell-betrieben und Swingerclubs.(2) Die Erbringung sexueller Dienstleistungen im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 des Prostituiertenschutzgesetzes vom 21. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2372), zuletzt geändert durch Artikel 182 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328), au-ßerhalb von Prostitutionsstätten sowie die Ausübung des Prostitutionsgewerbes im Sinne des § 2 Absatz 3 Nummern 2 bis 4 des Prostituiertenschutzgesetzes sind untersagt.(3) Der Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb sowie der Betrieb von Tanzschulen kann unter Einhaltung der folgenden Vor-aussetzungen aufgenommen werden:1. 1:Ausübung allein oder in Gruppen von bis zu 35 Per-

sonen,2. 2:unter Einhaltung des Mindestabstandes nach § 1 Absatz

1 Satz 3, sofern eine kontaktfreie Durchführung nach der Eigenart der Sportart möglich ist. Die Regelung des § 1 Absatz 2 bleibt unberührt.

3. 3:konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfekti-onsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Geräten,

4. 4:Nutzung der Umkleide- und Nassbereiche unter Ab-stands- und Hygieneregeln,

5. 5:keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und

6. 6:Begrenzung der Zuschauerzahlen gemäß § 6 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1.

Der Trainingsbetrieb des Berufssports ist zulässig, sofern bei der Durchführung der Trainingseinheiten sichergestellt ist, dass die unter Satz 1 Nummer 2 bis 6 aufgeführten Voraus-setzungen eingehalten werden; für den Wettkampfbetrieb des Berufssportes kann die zuständige Ortspolizeibehörde auf der Grundlage von Hygienekonzepten Ausnahmen von den Voraussetzungen des Satzes 1 Nummer 1 bis 2 erteilen.Der Wettkampfbetrieb im Freizeitsport ist zulässig, sofern auch im Rahmen des Wettkampfes die Voraussetzungen des Satzes 1 Nummer 1 bis 6 eingehalten werden und soweit er im Rahmen eines Nutzungs- und Hygienekonzeptes des Sportfachverbandes stattfindet.(4) In Hotels, Beherbergungsbetrieben, Campingplätzen oder bei der sonstigen Zurverfügungstellung von Unterkünften dürfen keine Gäste aufgenommen werden, die aus einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt eines anderen Landes der Bundesrepublik Deutschland anreisen oder dort ihren Wohnsitz haben, in dem oder in der in den letzten sieben Tagen vor der geplanten Anreise die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 laut Veröffentlichung des RKI höher als 50 pro 100.000 Einwohnern liegt. Bei einem lokalisierten und klar regional eingrenzbaren Infektionsge-schehen können die Beschränkungen analog zur Vorgehens-weise in den betroffenen Gebieten auf diesen regionalen Bereich begrenzt werden. Ausgenommen sind Gäste, die über ein ärztliches Zeugnis in deutscher, französischer oder englischer Sprache verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden sind, und dieses der zuständigen Ortspolizeibehörde auf Verlangen unverzüglich vorlegen. Das ärztliche Zeugnis muss sich auf eine molekularbiologische Testung stützen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sonstigen Staat, den das RKI in eine Liste von Staaten mit

hierfür ausreichendem Qualitätsstandard aufgenommen hat, durchgeführt und höchstens 48 Stunden vor der Anreise vorgenommen worden ist. Das Verbot der Aufnahme nach Satz 1 gilt ferner nicht für Gäste, die1. 1:zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich

oder medizinisch veranlasst anreisen oder2. 2:einen sonstigen triftigen Reisegrund wie insbesondere

einen Besuch bei Angehörigen des familiären Bezugs-kreises gemäß § 1 Absatz 2, die Wahrnehmung eines Sorge- oder Umgangsrechts oder Beistand oder Pflege schutzbedürftiger Personen haben.

Im Übrigen kann die zuständige Ortspolizeibehörde in be-gründeten Einzelfällen auf Antrag weitere Ausnahmen zulas-sen. Für Einreisende aus Risikogebieten außerhalb Deutsch-lands verbleibt es bei den Regelungen der Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Be-kämpfung des Coronavirus.(5) Die zuständige Ortspolizeibehörde kann in atypischen Einzelfällen auf Antrag Ausnahmegenehmigungen erteilen, soweit dies aus Sicht des Infektionsschutzes unbedenklich ist und der Zweck dieser Verordnung gewahrt wird. Die Aus-nahmegenehmigung kann zeitlich befristet werden.§ 8Einrichtungen für Menschen mit BehinderungDie Beschäftigung und Betreuung in Einrichtungen gemäß SGB IX ist gestattet und zulässig, sofern der Leistungserbrin-ger ein Infektionsschutz-, Hygiene- und Reinigungskonzept vorhält, das auch die Fahrdienste umfasst und sich an den Empfehlungen der Bundesregierung zum Arbeitsschutz in Zeiten der Corona-Pandemie „Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2“ in der aktuell gültigen Fassung orientiert. Es sind geeignete Maßnahmen zur vollständigen Kontaktnachver-folgung nach Maßgabe des § 3 und zum Einhalten des Min-destabstandes nach § 1 Absatz 1 Satz 3 sicherzustellen. Für die Einhaltung und Fortschreibung des Konzeptes ist der Leistungserbringer verantwortlich.§ 9Einrichtungen zur Pflege, Vorsorge- und Rehabilitations-einrichtungen, Krankenhäuser(1) Das Betreten von Einrichtungen der teilstationären Tages- und Nachtpflege sowie die Zurverfügungstellung von Be-treuungsgruppenangeboten sind untersagt. Ausnahmen zu Satz 1 können auf Antrag durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zur Ermöglichung einer Betreuung in Gruppen von bis zu 15 Tagespflegegästen ge-nehmigt werden. Hierbei ist ein Hygienekonzept vorzulegen.Die Zurverfügungstellung von Betreuungsgruppenangeboten für Pflegebedürftige wird erlaubt, sofern die Vorgaben des Mus-terhygieneschutzkonzeptes des Ministeriums für Soziales, Ge-sundheit, Frauen und Familie eingehalten werden. Dies ist ge-genüber den für die Anerkennung von Angeboten zur Unter-stützung im Alltag zuständigen Behörden, also den Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken, vor Wiederaufnahme der Betreuungstätigkeit schriftlich zu bestätigen. Die Zuständig-keiten gemäß § 12 dieser Verordnung bleiben hiervon unberührt.(2) Besuche in Einrichtungen nach § 1a und 1b des Saarlän-dischen Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsgesetzes vom 6. Mai 2009 (Amtsbl. S. 906), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. August 2018 (Amtsbl. I S. 674), sind im Rahmen eines Besuchskonzepts zulässig. Hierzu erlässt das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens Richtlinien, die insbesondere Festlegungen zur Anzahl und Dauer der Besuche, zum Kreis der Besucher, zur Registrierung der Besucher sowie Maßnahmen zur Sicherstellung der Ein-haltung des Mindestabstandes nach § 1 Absatz 1 Satz 3 und zum Schutz der Bewohner und des Personals vor Infektionen enthalten können.

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Amtsblatt Beckingen, Ausgabe 41/2020 Seite 7

(3) Für den Betrieb von Krankenhäusern, Vorsorge- und Re-habilitationseinrichtungen werden nachstehende Maßnahmen angeordnet:1. 1:Es sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den

Eintrag von Coronaviren zu erschweren, Patienten und Personal zu schützen und persönliche Schutzausrüstung einzusparen. Bei der Auswahl der Maßnahmen sind auch patientenbezogene Aspekte zu berücksichtigen.

2. 2:Die Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen haben auf der Basis der unterschiedlichen baulichen Voraussetzungen, des differenzierten Versorgungsauftrags und der unterschiedlichen Aufgaben in ambulanter, ta-gesklinischer und stationärer Versorgung ein Hygiene-konzept unter Einbindung der zuständigen Gesundheits-ämter zu erstellen. Dieses hat unter anderem zu berück-sichtigen, um eine vollständige Isolation der Patienten zu verhindern, dass jedem Patienten die Möglichkeit des täglichen Besuchs durch eine Person ermöglicht wird, sofern es aktuell kein aktives SARS-CoV-2-Infektionsge-schehen in der Einrichtung gibt. Die Besuchszeiten sind so einzurichten, dass ein Besuch auch berufstätigen Angehörigen ermöglicht wird. Ausgenommen von dieser Einschränkung des Besuchsrechtes sind medizinisch oder ethisch-sozial angezeigte Besuche, insbesondere auf Kinderstationen, bei Palliativ- und Demenzpatientinnen und -patienten, die Begleitung bei Aufklärungsgesprächen bei risikobehafteten Eingriffen und Behandlungen oder seelsorgerische Besuche. Alle Besucher müssen nament-lich bei der Einrichtung registriert sein. Für den Besuch sind geeignete Schutzmaßnahmen einzuhalten und eine Hygieneunterweisung regelmäßig durchzuführen.

3. 3:Planbare Aufnahmen, auch in Tageskliniken, sind nach Maßgabe und Weisung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie so zu planen und durch-zuführen, dass zeitnah die Aufnahmekapazitäten für COVID-19-Patientinnen oder -Patienten bereitstehen; dies gilt insbesondere für die Kapazitäten in der Inten-sivmedizin.

4. 4:Kantinen oder andere der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtungen für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher können unter Berücksich-tigung der Vorgaben der §§ 5 und 6 dieser Verordnung geöffnet werden. Wartebereiche sind entsprechend den Empfehlungen des RKI kontaktreduzierend auszugestalten.

(4) Von den Betretungsverboten der Absätze 1 bis 3 sind Betretungen zum Zwecke der Rechtspflege und der sozial-leistungsrechtlichen Bedarfsermittlung durch Sozialleistungs-träger ausgenommen.§ 10Hochschulen, Berufsakademien und wissenschaftliche Forschungseinrichtungen; Staatliche Prüfungen, Ausbil-dungsgänge sowie Fortbildungen(1) Der Hochschulbetrieb der Universität des Saarlandes, der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes, der Hochschule der Bildenden Künste Saar und der Hochschule für Musik Saar einschließlich des Studien-, Lehr- und Prü-fungsbetriebs in Präsenzform ist unter der Maßgabe der Einhaltung von Hygienemaßnahmen nach den Empfehlungen des RKI und der Berücksichtigung der Pandemiepläne der jeweiligen Hochschule gestattet. Bei der Durchführung des Lehrbetriebs sind Online-Angebote zu berücksichtigen. Nä-here Bestimmungen zur Anpassung von Lehre, Studium und Prüfungen können von der für die jeweilige Hochschule zu-ständigen Aufsichtsbehörde erlassen werden.(2) Die Hochschulen können im jeweiligen Einzelfall im Ein-vernehmen mit den betroffenen Studierenden entscheiden, ob sie mündliche Prüfungen per Videokonferenz durchführen. Hierfür können auch die gängigen kommerziellen Systeme genutzt werden, wobei die Sicherheit sowie die Identitäts-feststellung zu gewährleisten sind.

(3) Die Prüfungsämter sind angehalten, die Bearbeitungszei-ten laufender Qualifizierungsarbeiten, insbesondere Hausar-beiten, Bachelor-, Master- und Staatsexamensarbeiten, ent-sprechend anzupassen.(4) Absatz 1 gilt entsprechend für im Saarland staatlich aner-kannte Hochschulen in freier Trägerschaft, für staatlich aner-kannte Berufsakademien und für wissenschaftliche For-schungseinrichtungen im Saarland.(5) Staatliche Prüfungen bleiben von dieser Verordnung unberührt und können unter Beachtung der im Einzelfall erforderlichen Infektionsschutzmaßnahmen durchgeführt werden. Dasselbe gilt für Präsenzveranstaltungen im Rahmen staat-licher Ausbildungsgänge und Fortbildungen. Die näheren Bestimmungen trifft die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde.(6) Eignungs- und Kenntnisprüfungen sowie Studierfähig-keitstests in den Bereichen Medizin, Pharmazie und Psycho-therapie können unter Beachtung der erforderlichen Infek-tionsschutzmaßnahmen durchgeführt werden.§ 11Straftaten und Ordnungswidrigkeiten(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1a Nummer 24 des Infektionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Ge- oder Verboten des § 2 Absatz 2 und 3 sowie der §§ 3 bis 10 mit Ausnahme des § 6 Absatz 1 zuwiderhandelt.(2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 73 Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes mit einer Geldbuße bis zu fünfund-zwanzigtausend Euro geahndet werden.(3) Eine Strafbarkeit, insbesondere nach den §§ 74, 75 des Infektionsschutzgesetzes, bleibt unberührt.§ 12Zuständige Behörden(1) Zuständig für die Ausführung und Durchsetzung dieser Verordnung sind die Ortspolizeibehörden. Zuständige Ver-waltungsbehörden für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dieser Verordnung sind die Gemeindeverbände. Die Ortspolizeibehörden und die Vollzugspolizei werden ermächtigt, bei Verstößen gegen die bußgeldbewehrten Vorschriften des § 2 Absatz 2 Verwarnungen zu erteilen und Verwarnungsgelder in Höhe von 50 Euro zu erheben.(2) Die Vollzugspolizei leistet Amts- und Vollzugshilfe; die polizeilichen Gefahrenabwehraufgaben nach dem Saarlän-dischen Polizeigesetz bleiben unberührt und bestehen weiterhin fort.§ 13Besondere Regelungen bei regionalem Infektionsge-schehenSteigt die Anzahl der Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus in einem Landkreis oder im Regionalverband Saar-brücken innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen auf mehr als 35 pro 100.000 Einwohner, kann die Landesregierung im Benehmen mit den jeweils betroffenen Kreispolizeibehörden durch Verordnung die notwendigen Schutzmaßnahmen für einen bestimmten räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich erlassen. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie unterrichtet das RKI über die getroffenen Maßnahmen.§ 14Inkrafttreten, Außerkrafttreten(1) Diese Verordnung tritt am 5. Oktober 2020 in Kraft. Gleich-zeitig tritt die Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 17. September 2020 (Amtsbl. I S. 800B außer Kraft.(2) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 mit Ablauf des 18. Oktober 2020 außer Kraft. § 6 Absatz 3 und 4 treten mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.

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Seite 8 Amtsblatt Beckingen, Ausgabe 41/2020

■ Entsorgungsverband SaarUntertürkheimer Str. 21, 66117 SaarbrückenTagesordnung für die Sitzung der Verbandsversammlung am Dienstag, 27.10.2020, Beginn: 10:00 UhrTagungsort: Kultur- und Kongresszentrum Big Eppel, Europastr. 4, 66571 EppelbornÖffentlicher Teil:1. Genehmigung von Niederschriften2. Jahresabschluss des Entsorgungsverbandes Saar (EVS) 2019

3. Bestimmung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für das Geschäftsjahr 2020

4. Ausschreibung der Stelle eines hauptamtlichen Geschäfts-führers (m/w/d) sowie Festlegung der Vorgehensweise zu dessen Wahl

5. Sachstandsbericht - aktueller Standa) Grüngutkonzeptionb) BioMasseZentrumc) Neubau Verwaltungsgebäude Untertürkheimer Straße

6. Verschiedenes

Artikel 3InkrafttretenDiese Verordnung tritt am 5. Oktober 2020 in Kraft.Saarbrücken, den 2. Oktober 2020Die Regierung des Saarlandes:Der MinisterpräsidentHansDie Ministerin für Wirtschaft, Arbeit, Energie und VerkehrRehlingerDer Minister für Finanzen und Europa

Der Minister der JustizStrobelDer Minister für Inneres, Bauen und SportBouillonDie Ministerin für Soziales, Gesundheit, Frauen und FamilieBachmannDie Ministerin für Bildung und KulturStreichert-ClivotDer Minister für Umwelt und VerbraucherschutzJost

Sonstige Behörden Sonstige Behörden

■ Mitteilung an die GemeindeverwaltungIch habe folgendes festgestellt:o Verunreinigter oder beschädigter Spielplatzo Ablagerung von Schutt/Unrato Defektes Verkehrsschildo Beschädigte Fahrbahn oder Gehwego Bäume/Sträucher/Hecken behindern die Sichto Defekte Straßenbeleuchtungo Kanaldeckel/Gully schadhafto Sonstiges:

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Wann? .................................................................................................................................................................................................................

Wo? .....................................................................................................................................................................................................................

Wer? .....................................................................................................................................................................................................................

Name, Adresse, Tel.: E-Mail:

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Vielen Dank für ihre Hilfe. Bitte geben Sie diesen Abschnitt im Rathaus ab oder schicken Sie ihn per Post an: Rathaus Beckingen, Bergstraße 48, 66701 Beckingen oder per E-Mail: [email protected]

Ihr Bürgermeister, Thomas Collmann

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Amtsblatt Beckingen, Ausgabe 41/2020 Seite 9

Wichtige Infos aus dem Rathaus

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Seite 10 Amtsblatt Beckingen, Ausgabe 41/2020

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Amtsblatt Beckingen, Ausgabe 41/2020 Seite 11

Feuerwehr

■ Löschbezirk 7 ErbringenDo., 08.10.20, 19:00 Uhr: FahrertrainingDo., 15.10.20, 19:00 Uhr: Übung am ObjektDo., 29.10.20, 19:00 Uhr: Praktische Abschlussübung

■ Löschbezirk 6 OppenÜbung:Die nächste praktische Übung findet, unter Einhaltung sämtli-cher vorgeschriebener Maßnahmen, am Donnerstag, den 08.10.2020 um 18:00 Uhr statt.

Ende des amtlichen Teils

Tourismus und Kultur

■Vorstandsitzung der Schiedsleute der Bezirksvereinigung Merzig-Wadern mit Ehrungen

Im Rahmen der Vorstandsitzung der Schiedsleute der Bezirksvereinigung Merzig-Wadern, die kürzlich im Sitzungssaal des Beckinger Rathauses stattfand, wurden langjährige Schiedspersonen für ihr Ehrenamt geehrt. Für 25jährige Tätigkeit als Schiedsperson im Schiedsbezirk Nohn-Dreisbach wurde Helmut Kiefer geehrt. Für 10jährige Tätigkeit für den Schiedsbezirk Mettlach wurde Walter Philipps, der inzwischen zwar zurückgetreten, aber jetzt außerordentliches Mitglied ist, geehrt. Neben den Ehrungen standen weitere Themen wie „Onboarding neuer Schiedspersonen“, „neuer bundesweiter Internet-auftritt“ und „die Weiterbildung der Schiedsleute auf Bezirks- und Landesebene“ auf dem Programm. Die Ehrungen übernahm Bürgermeister Thomas Collmann, der die Urkunden überreichte und sich für das außerordentliche Engagement bedankte. Lob gab es auch vom Vorsitzenden der Bezirksvereinigung Merzig-Wadern, Uwe Köster aus Reimsbach sowie von Klaus Schneider aus Mechern, Kassierer der Bezirksvereinigung Merzig-Wadern und seit 04.07.2020 Vorsitzender der saarländischen Landesvereinigung.Aufgabe der Schiedsleute ist es unter anderem, zu vermitteln, wenn Nachbarn sich streiten. Getreu dem Motto „Schlichten statt Richten!“ bemühen sich Schiedspersonen bei Konflikten um eine außergerichtliche Lösung.Rund 250 Ehrenamtler sind in der saarländischen Landesvereinigung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schieds-frauen (BDS e.V.) aktiv, davon zirka 50 im Bezirk Merzig-Wadern.Nach den Worten des neuen Landesvorsitzenden bemühen sich die Schiedspersonen immer darum, dass sich die Parteien „möglichst schnell von der Paragrafenebene verabschieden“ und auf der zwischenmenschlichen Ebene versuchen, zuein-ander zu finden. In den meisten Fällen werde das Schiedsamt in Nachbarschaftsstreitigkeiten angerufen.Uwe Köster, Mitglied des Landesvorstands und Vorsitzender der Bezirksvereinigung Merzig-Wadern, sieht die Ursachen für manchen Streit viel tiefer verborgen, als zunächst ersichtlich. „Meistens sind es emotionale Themen, aus denen später handfeste Streitigkeiten entstehen“, erklärt der Reimsbacher. „Wir suchen immer interessierte Mitbürgerinnen und Mitbür-ger die sich einbringen wollen. Diese werden auch mit einem Patenmodell eingearbeitet!“, betont Köster. So werde bei-spielsweise eine stellvertretende Schiedsperson in Reimsbach/Oppen gesucht.Interessierte können sich melden unter 0177-7715036 bei Uwe Köster.

Ehrungen von Schiedsleuten: Geehrt wurden für 25jährige Tätigkeit als Schiedsperson im Schiedsbezirk Nohn-Dreisbach Helmut Kiefer (2.v.l.) und für 10jährige Tätigkeit für den Schiedsbezirk Mettlach Walter Philipps (Mitte). Mit auf dem Foto sind Bürgermeister Thomas Collmann (1.v.l), Klaus Schneider, Kassierer der Bezirksvereinigung Merzig-Wadern und Vorsitzender der saarländischen Landesvereinigung (2.v.r.) sowie Uwe Köster, Vorsitzender der Bezirksvereinigung Merzig-Wadern und Mitglied im Landesvorstand (rechts).

Datenschutz geht uns alle an ...Diskutieren Sie mit uns auf blog.wittich.de zu folgenden Themen:• Datenschutz im Verein nach der DSGVO• Datenschutzrichtlinie• Auftragsverarbeitung• Was dürfen wir denn mit den Daten unserer

Mitglieder machen?• Was darf denn jetzt eigentlich noch ans „Schwarze

Brett“ oder in die Vereinszeitung?

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■Fußball-Manager Reiner „Calli“ Calmund bei der Produkt- Präsentation des jungen Beckinger Unternehmens „Schmäckt“ im Edeka-Markt Kaiser zu Gast

Kunden des neuen Edeka-Marktes in Beckingen unter Führung des e.K. Florian Kaiser konnten sich kürzlich über prominen-ten Besuch freuen. Reiner Calmund, bekannt als Manager in der Fußballwelt, doch genauso etabliert als Kenner des guten Geschmacks und Juror bei der VOX-TV-Kochshow „Grill den Hennsler“ gab sich die Ehre. Calmund, seit einigen Jahren Wahl-saarländer, unterstützt das junge Unternehmen „Schmäckt“ aus Beckingen.

Präsentation der „Schmäckt“-Produkte im neuen Edeka-Markt in Beckingen. Auf dem Foto (von links) Marktleiter Florian Kaiser, Unternehmerin Claudia Müllenbach, Ehrengast Reiner „Calli“ Calmund, Mitunternehmer Milan Freels und der stellvertretende Beckinger Ortsvorsteher Elmar Seiwert.

Auch Bürgermeister Thomas Collmann (links) überzeugte sich von der Qualität der Produkte der jungen Beckinger Firma „Schmäckt“ und über-reichte der Inhaberin Claudia Müllenbach (2.v.l.) sowie ihrem Sohn und Mitinhaber Milan Freels (2.v.r.) im Beisein des stellvertretenden Beckinger Ortsvorstehers Elmar Seiwert (rechts) ein Präsent.

Dieses, Inhabergeführt durch die gebürtige Beckingerin Claudia Müllenbach und ihren Sohn Milan Freels. stellt veredelte Essige & Balsamicos, Grillsaucen und Chutneys aus Früchten der Region her. „Der regionale Gedanke ist in unserem Unternehmen sehr wichtig und in unseren Produkten zu finden. Wir stellen ausschließlich biozerti-fizierte Produkte her, die sich in Geschmack und Reife der Früchte direkt auszeichnen“, so Müllenbach. Die Produk-te sind für Veganer und ebenso für Fleisch- und Pasta-liebhaber bestens geeignet. So lassen sich schnell Ge-richte zaubern und verfeinern. Der Apfel als Obst der Region wird bei „Schmäckt“ großgeschrieben. Es finden sich eine Vielzahl an veredelten Apfelessigen wie zum Beispiel ein Saarlandessig mit Liebstöckel und auch der geschichtsträchtige Vier-Räuber-Essig. Müllenbach be-richtete, dass das Rezept den Weg zur Zeit des Mittelalters in die Geschichtsbücher fand und seither als Schutzessig bekannt ist. Bezogen werden die Grundkomponenten über den saarländischen Obsthof Jacoby aus Tünsdorf. Auch die angebotenen Balsamicos, über fünf Jahre gereift, lassen die Herzen von Hobbyköchen höher schlagen. „Eine Kostprobe ist unbedingt zu empfehlen“, sagen Müllenbach und ihr Sohn, die zur Präsentation mit Ver-kostung in dem neuen Edeka-Markt neben dessen Inha-

ber Florian Kaiser und dem befreundeten Reiner Calmund als Gäste auch Bürgermeister Thomas Collmann, der aber aus terminlichen Gründen nicht lange bleiben konnte, und den stellvertretenden Beckinger Ortsvorsteher Elmar Seiwert, will-kommen hießen. Sie zeigten sich von der Qualität und der optischen Gestaltung der Ware, darunter auch eine Flasche mit Wolf(ers)kopf-Etikett, beeindruckt. Auch viele Marktbesucher folgten gerne der Einladung zu einer Kostprobe und bestä-tigten einen ausgezeichneten Geschmack. Die Produkte finden sich im Einzelhandel und sind auch über den Onlineshop „www.schmaeckt.de“ zu beziehen. Telefonisch ist das Unternehmen unter der Rufnummer 06835/6049940 zu erreichen.

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Amtsblatt Beckingen, Ausgabe 41/2020 Seite 13

■Vereinigtes Blasorchester Beckingen erfreute Bewohner und Personal des Seniorenheims Haus Blandine in Düppenweiler mit flotter Musik

Eine freudige Atmosphäre herrschte kürzlich sonntags morgens bei herrlichem Spätsommerwetter auf dem Platz vor dem Seniorenheim Haus Blandine in Düppenweiler, wo das Vereinigte Blasorchester Beckingen e.V. unter Stabführung seines Dirigenten Arno Hoffmann aus Saarburg eine bunte Palette seines Könnens präsentierte und dafür mit viel Beifall der Bewohner und des Personals bedacht wurde. Das heute 28 Aktive zählende Orchester wurde im Jahre 1995 ursprünglich aus den beiden Beckinger Musikver-einen des Turnvereins Beckingen und des „Harmonie“ Beckingen gegründet, um gemeinsam zu musizieren. „Als kulturtreibender Verein der Gemeinde Beckingen haben wir uns neben der Pflege der Blasmusik vordergründig die Teilnahme an und die Unterstützung bei öffentlichen Veranstaltungen zur Aufgabe gemacht“, weist der ers-te Vorsitzende Dr. Ulrich Berger auf den Vereinszweck hin. Seit Beginn der Corona-Pandemie verläuft die Arbeit des Blasorchesters nicht mehr in der gewohnten Form. Veranstaltungen können nicht stattfinden und auch der Probenbetrieb ist anders. So fand dieser in letzter Zeit weiträumig in der Deutschherrenhalle in Beckingen oder im Vereinshaus Saarfels sowie im Freien auf dem Parkplatz des neuen Beckinger Edeka-Marktes statt. „Durch den Ausfall der Veranstaltungen fehlen dem Verein natürlich wichtige Einnahmen, aber die anfallenden Ausgaben müssen bestritten werden. Vielleicht können wir aber unser Weihnachtskonzert in einem vorgegebenen Rahmen durchführen“, meint Dr. Berger. Nun war der Vorhof des Düppenweiler Seniorenheimes „Haus Blandine“ unter Einhaltung der geltenden Hygie-ne- und Schutzvorschriften als Ort für eine weitere offene Probe ausgewählt worden. Dies kam nicht von unge-fähr, denn in der dortigen Einrichtung lebt der 90jährige, noch geistig rüstige Ur-Beckinger Hans Magar, ein langjähriges Mitglied und Freund der Blasmusik seines Heimatdorfes.. Dieser freute sich sichtlich über den Besuch seiner Musikfreunde Auch in seinem Namen begrüßte die Bewoh-nervertretungsleiterin Roswitha Otto zu Beginn die Probenteilnehmer und betonte: „Es heute mal wieder eine gelungene Abwechselung für unsere durch die Corona-Zeit eingeschränkten Heimbewohner. Wir freuen uns auf euren Auftritt.“ Diese herzlichen Worte erwiderte auch Dirigent Hoffmann namens seiner Musiker und bekannte: „Es auch für uns eine Freude, in der Corona-Krise, in der keine Feste stattfinden dürfen, einen Auftritt wie diese offene Probe hier durchführen zu können.“ Die rund eineinhalbstündige Darbietung mit bekannten und beliebten Musikstücken machte dann nicht nur den Zuhörern auf dem Platz und an den Fenstern großen Spaß, sondern auch den Akteuren selbst, denen dann die Hausleitung mit einem kleinen Umtrunk mit Imbiss für ihr Kommen dankte.

Mit einer offenen Probe auf dem Vorhof des Seniorenheimes „Haus Blandine“ in Düppenweiler erfreute das Vereinigte Blasorchester Beckingen die Bewohner und das Personal der Einrichtung.

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Seite 14 Amtsblatt Beckingen, Ausgabe 41/2020

■AWO-Ortsverein Honzrath ist auch weiterhin unter Führung von Claudia Wagner für die Mitbürger engagiert

Die wiedergewählte erste Vorsitzende des AWO-Ortsvereins Honzrath, Claudia Wagner (rechts) und ihre neue Stellvertreterin Susanne Schumacher.

Claudia Wagner bleibt auch die nächsten vier Jahre erste Vorsitzende des Ortsvereins Honz-rath der Arbeiterwohlfahrt. In der Mitglieder-versammlung, die normalerweise alle vier Jahre im Frühjahr abgehalten wird, diesmal aber wegen Corona verspätet und auch nicht wie üblich in die Begegnungsstätte seines Sozialzentrums in Honzrath, sondern in dem Saal Urhahn in Haustadt stattfand, wurde die 62-Jährige einstimmig wiedergewählt. Als Gäste hieß sie zu Beginn den ersten Gemein-debeigeordneten Josef Bernardi und Ortsvor-steher Joachim Gratz willkommen. Der Kreisvorsitzende Josef Wölfl konnte nicht teilnehmen. Nach einem stillen Gedenken an die verstorbenen Mitglieder würdigte der Ortsvorsteher das Wirken des AWO-Ortsvereins in Honzrath und darüber hinaus. „Auch aus dem Kulturleben unseres Dorfes ist dieser Verein als eine Stütze der Dorfgemeinschaft nicht mehr wegzudenken.

Er ist über die Grenze der Gemeinde Beckingen hinaus bekannt und steht für seine Arbeit in der Gemeinschaft. Es ist heute nicht immer selbstverständlich, immer zur Verfügung zu stehen“, befand er. Die Versammlung biete nach seinen Worten Gelegenheit, Dank zu sagen, verbunden mit dem Wunsch, dass die segensreiche Sozialarbeit des Vereins auch weiterhin fortgesetzt wird. Gratz bat die Anwesenden: „Bleiben sie der AWO wohlgesonnen.“ Die Vorsitzende Wagner gab dann einen Rückblick auf das Vereinsgeschehen der vergange-nen vier Jahre. So konnte im Jahre 2016 das 35jährige Bestehen des AWO-Ortsvereins mit einem schönen Festtag gefeiert werden. 2017 fand mangels künftiger Helfer die letzte der traditionellen Traktorausstellungen statt. Mit den regelmäßigen Seniorentreffs, jedoch ohne große Feste ging es weiter. Im vorigen Jahr nahm man an der lan-desweiten Feier des 100jährigen Bestehens der AWO in Völklingen teil. Für die Kinder wurde in der Adventszeit ein Basteltag durchgeführt. Zu Weihnachten beschenkte man wieder Menschen mit Behinderung. Sehr rege ist die Bastelgruppe der Frauen. Vom Erlös aus dem Verkauf der von dieser hergestellten Artikel profitieren auch die beiden AWO-Kitas in Honzrath und Oppen. Während der fahrbare Mit-tagstisch wieder sehr gefragt ist, müssen die Kleiderkammer und die Begegnungsstätte aus Coronaschutzgründen weiter geschlossen bleiben. „Ich hoffe, dass wir im nächsten Jahr wieder alles öffnen können“, erklärte die Vorsit-zende und bedankte sich bei allen, die sie in ihrer Arbeit unterstützt haben. Da der bisherige Kassierer Martin Ewen vor Monaten aus persönlichen Gründen aus dem Amt geschieden war, wurde der Kassenbericht nicht vorgetragen. Kassenprüfer Norbert Becker, der mit seinem Kollegen Rolf Opsölder die Buchführung kontrolliert hatte, befand sie okay und schlug die Entlastung vor. Dieser stimmte dann die Versammlung unter Leitung von Ortsvorsteher Gratz zu, der anschließend die Wahl des neuen Vorstandes einleitete. Diesem gehören an: Claudia Wagner (erste Vorsitzende), Susanne Schumacher (zweite Vorsitzende), Annick Gratz (Kassiererin), Christine Reuter (Schriftführe-rin), Heidi Reiter, Nadine Reiter, Edeltrud Burg, Wolfgang Harion und Bernhard Balzert (Beisitzer).Als Kassenprüfer werden Jörg Ferner und Stefan Krutten fungieren. Dem langjährigen Vorstandsmitglied Rosi Sei-wert, das auf eigenen Wunsch nicht mehr als Beisitzerin kandidierte, wurde für seine verdienstvolle Arbeit mit einem Blumenstrauß gedankt.

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Verantwortlich: amtlicher undredaktioneller Teil: Thomas Collmann, BürgermeisterAnzeigen: Melina Franklin, Produktionsleiterin

ImpressumHerausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Beckingen 66701 Beckingen, Bergstraße 48Druck: Druckhaus WITTICH KGVerlag: LINUS WITTICH Medien KGAnschrift: 54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT)

Erscheinungsweise: wöchentlich Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle Haushalte, Einzelbezug über den Verlag

Reklamationen Vertrieb: Tel. 06502 9147-800, E-Mail: [email protected]

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Amtsblatt Beckingen, Ausgabe 41/2020 Seite 15

Herzliche Einladung.zur monatlichen Pilgermesse zu Ehren der Seligen Schwester

Blandine am Mittwoch, 21. Oktober um 18.00 Uhr in der Pfarrkirche St. Leodegar in Düppenweiler. Zelebrant ist

Pfarrer Manfred Thesen.Vor der Pilgermesse wird das Lieder- und Gebetsheft zu einem Preis von 2,- € verkauft.Anmeldung zu den GottesdienstenUm die Arbeit des Empfangsdienstes zu erleichtern bitten wir Sie, sich vorher im Pfarrbüro zu den Gottesdiensten anzumelden. Die Erstellung solcher Anmelde- bzw. Teilnehmerlisten ist eine Auflage im Rahmen der Corona – Schutzverordnung und dient der Kontaktnachverfolgung. Die Anmeldung erfolgt zu den Öffnungszeiten des Pfarrbüros Beckingen (siehe Rückseite Pfarrbrief ), spätestens bis freitags 12.00 Uhr (06835/2319).Allgemeine Hinweise:Start der Erstkommunionvorbereitung 2020/2021Info an alle Eltern, deren Kind nach den Sommerferien das dritte Schuljahr in den Grundschulen Beckingen, Düppenweiler oder Reimsbach besucht und im nächsten Jahr zur Ersten Hei-ligen Kommunion gehen will:Die Einladung sowie das Anmeldeformular zur Erstkommuni-onvorbereitung 2020/2021 wurde an alle katholischen Kinder in den drei Grundschulen verteilt. Die Familien, deren Kind eine Schule außerhalb unserer Pfarreiengemeinschaft besucht und sich im gleichen Alter befindet, bitten wir, sich im Pfarrbüro in Beckingen zu melden und dort die Unterlagen zur Anmeldung abzuholen.Anmeldeschluss ist Samstag der 10. Oktober in den Pfarr-büros Beckingen und Düppenweiler.Gerne können Sie die Anmeldezettel in den Pfarrbüros zu den Öffnungszeiten abgeben oder in den jeweiligen Briefkasten einwerfen.Die Gräbersegnung an Allerheiligen kann nicht in der ge-wohnten Weise, beginnend mit der Hl. Messe bzw. Andacht und anschließender Gräbersegnung, stattfinden. Die Kirchen-gemeinden sind die Veranstalter der Gräbersegnung und die geltenden Auflagen sind durch die Kirchengemeinden nicht zu bewerkstelligen. Selbstverständlich werden die Gräber – wenn auch in Stille – gesegnet!Hinweise zum ZDF Fernsehgottesdienst:- 11.10.2020 Bremen-Neustadt (evangelisch) „Zwischen Tür und Angel“- 18.10.2020 St. Martinus, Hildesheim-Himmelsthür (katholisch)„Gott in Zeiten der Pandemie“Absage der Bolivienkleidersammlung 2020Im Jubiläumsjahr der Bolivienpartnerschaft muss die Bolivien-sammlung am 31. Oktober 2020 leider abgesagt werden. Aufgrund der Corona-Krise ist der Altkleidermarkt aus den Fugen geraten. Es gibt ein großes Überangebot an gebrauchter Kleidung, so dass die meisten für Herbst geplanten Straßen-sammlungen abgesagt worden sind. Auch die Boliviensamm-lungen müssen abgesagt werden.Heizen in Kirchen und PfarrheimenMit dem aufziehenden Herbst und Winter steht uns die größte Herausforderung mit dem Heizen unserer Kirchen und Pfarr-heime bevor. Dazu gibt die Arbeitssicherheit im Bistum Trier folgende Hinweise:„Mittlerweile ist der Sommer vorbei und die Temperaturen sinken. Demnächst werden deshalb die Heizungen wieder eingeschaltet. Raumluftheizungen, die mit einem hohen Um-luftanteil betrieben werden, stellen unter bestimmten Bedin-gungen eine Gefahr dar. Es ist überwiegend nicht möglich, die Warmluftheizung in Kirchen oder Pfarrheimen mit geeigneten Filtern zu versehen, um die Aerosole herauszufiltern. Der Betrieb der Warmluftheizung ist daher nicht zulässig, während sich Personen in der Kirche oder im Pfarrheim aufhalten.

Kirchliche Nachrichten

■ Pfarreiengemeinschaft BeckingenSeelsorger:Pfarrverwalter Dechant Patrik Schmidt0 68 31 / 7 10 74 oder [email protected] der Seelsorge / Gemeindereferent Thomas Kaspar0 68 35 / 50 15 82 oder [email protected] Pfarrer Wolfgang Goebel0 68 61 / 79 22 002 oder 01 52 / 01 71 33 35Gemeindereferentin Stefanie Kallenborn0 68 35 / 6 08 72 82 oder [email protected]ärinnen:Andrea Kammer, Bettina Kapf, Doris Mettler und Charlotte SeiwertÖffnungszeiten Pfarrbüros (Publikumsverkehr ist möglich)Beckingen:Montag, Mittwoch und Donnerstag .......9 -12 Uhr und 13 – 16 UhrDienstag .............................................9 – 12 Uhr und 13 – 17.30 UhrFreitag ....................................................................................... 9 – 12 UhrDüppenweiler:Dienstag 9 – 12 UhrDonnerstag 15 – 17.30 UhrReimsbach:Mittwoch 9 – 12 UhrZusätzlich sind wir per Telefon (06835/2319) und E-Mail ([email protected]) erreichbar.Gottesdienste in der Pfarreiengemeinschaft:Samstag, 10.10. , Marien-SamstagHaustadt 18.00 Vorabendmesse

Amt im Gedenken an Paul Adam als 1. Sterbeamt; Hermann Schmitt als 1. Sterbe-amt; eine Verstorbene

Sonntag, 11.10., 28. Sonntag im JahreskreisBeckingen 09.00 Hochamt

Amt im Gedenken an Gerhard Detzen als Jgd.;Gertrud Müller geb. Tiné als Stiftsmesse

Düppenw. 10.30 Hochamt mit ErstkommunionAmt im Gedenken an Hans Wegener als 5. Jgd.;Elisabeth Klein u. verst. Ehemann

Dienstag, 13.10.,Hl. Lubentius, Priester in KobernEwig Gebet in Düppenweiler

Düppenw. 18.00 Hl. Messe mit eucharistischem SegenSamstag, 17.10., Hl. Ignatius v. Antiochien, Bischof v. An-tochienDüppenw. 18.00 Vorabendmesse

Amt im Gedenken an Monika Weiß als 1. Sterbeamt; Josef Dumont als 1. Jgd., Anto-nia Dumont; Verstorbene einer Familie

Sonntag, 18.10., 29. Sonntag im JahreskreisPatronatsfest in SaarfelsSaarfels 09.00 Festhochamt

Amt im Gedenken an verst. Eltern u. Schwester

Reimsbach 10.30 HochamtAmt im Gedenken an Lydia Kammer als 2. Sterbeamt; Leb. u. Verst. d. Frauengem. Erbringen /Hargarten

Reimsbach 12.00 Taufe von Piet JakobsDüppenw. 15.00 Taufe von Charlotte WillkommDüppenw. 16.00 Taufe von Lukas Josef Metschkan

Leben in Beckingen

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Seite 16 Amtsblatt Beckingen, Ausgabe 41/2020

■ Freie Christengemeinde KdöR, MerzigAm Werthchen 46, beim SeffersbachSonntag, 11.10.2020Der Gottesdienst beginnt um 10.30 Uhr.Mittwoch, 14.10.2020Der Bibellehrabend beginnt um 18.30 Uhr.In den Räumlichkeiten gelten weiterhin dieHygienevorschriften.Infos: 06872/8417 oder www.fcgmerzig.jimdofree.com

■ Lebendige Gemeinde - Christliche FreikircheSonntag, 11.10.2020, 10.20 Uhr Lobpreis- und Anbetungsgot-tesdienst / Thema: Gottes Absicht in unserem Kummer - Und wie Jesus darin verherrlicht wird !Freut euch deshalb von Herzen !Vor euch liegt eine große Freude, auch wenn ihr für eine Weile viel erdulden müsst.Dies dient nur dazu, euren Glauben zu prüfen, damit sich zeigt, ob er wirklich stark und rein ist.Er wird erprobt, so wie Gold im Feuer geprüft und geläutert wird - und euer Glaube ist Gott sehr viel kostbarer als bloßes Gold.Dies sind die Worte des Petrus aus (1 Petrus 1, 6-7½)Warum sollte irgendjemand sich freuen, wenn er viel erdulden muss ?Das griechische Wort für „freuen“, das Petrus hier gebraucht, bedeutet „vor Freude springen“.Es ist dasselbe Wort, das in der Apostelgeschichte zweimal verwendet wird, um zu beschreiben, wie gelähmte Menschen, die geheilt wurden, vor Freude anfingen, zu singen, zu tanzen und in die Luft zu springen.Petrus sagt damit:„Mitten in euren Anfechtungen könnt ihr vor Freude springen.“Er hatte gute Gründe, das zu sagen.Er wusste, dass Jesus in allen unseren Prüfungen bei uns ist, und die aussergewöhnliche Geschichte der drei Freunde von Daniel beweist es.

Die Kirche kann vor dem Gottesdienst aufgeheizt werden. Dies muss nach den Vorgaben der Denkmalpflege erfolgen. Bevor die ersten Gottesdienstbesucher eintreten muss die Warmluft-heizung dann abgeschaltet werden. Abhängig von der Außen-temperatur ist zu erwarten, dass die Raumtemperatur bis zum Ende des Gottesdienstes deutlich abkühlt.Es wird empfohlen, die Gottesdienstbesucher im Pfarrbrief hierüber zu informieren, damit warme Kleidung getragen wird. In unseren Kirchen sind meist nur wenige Fenster vorhanden, die geöffnet werden können. Das Gebäude muss daher während des Gottesdienstes und danach ausreichend lang über die Türen gelüftet werden. Da hierbei eine weitere Auskühlung stattfindet, ist vor einem weiteren Gottesdienst genügend Zeit für die nochmalige Aufheizung der Kirche einzuplanen. Hei-zungen mit Gebläse, z.B. Heizlüfter oder Nachtspeicherheizun-gen dürfen nicht eingesetzt werden, solange sich Personen im Raum aufhalten.“In diesem Herbst und Winter gilt: Warm anziehen!Düppenweiler-Warenverkauf aus fairem Handel im PfarrbüroWir bieten im Pfarrbüro fair gehandelte Waren (Kaffee, Kakao,Schokolade u.s.w.) zum Verkauf an. Diese Artikel könnenzu den jeweiligen Öffnungszeiten in Düppenweiler erworben werden.KerzenverkaufSie können in unseren Pfarrbüros in Beckingen und Düppen-weiler Blandinenkerzen und Marzelluskerzen zu den Öffnungs-zeiten käuflich erwerben.Redaktionsschluss für den nächsten Pfarrbrief (Zeitraum: 31.10. – 29.11.2020) ist Mittwoch, 21.10.20 um 12.00 Uhr.

■ Evangelische Kirchengemeinde MerzigPfr. Jörg Winkler, Tel. 06835 / 1320Samstag, 10.10.202012-12.15 Uhr Andacht im Gemeindegarten Martinskirche Be-ckingen (Präd. Paqué)15.00 Uhr Taufe Louis KonterSonntag, 11.10.202010.00 Uhr Gottesdienst Friedenskirche Merzig (Pfr. Künhaupt)11.00 Uhr „Blickwechsel“ – alternativer Gottesdienst, Thema: „Kontakt - wieviel braucht der Mensch“ (Pfr. Winkler und Team) Martinskirche Beckingen, mit dem Kinderprogramm „Schlunz-zeit“, anschließend Getränke. Achtung: findet nur bei trockenem Wetter im Garten statt!Montag, 12.10.202009.30 Uhr Yoga-Kurs für Frauen großer Saal Gemeindehaus Merzig18-22 Uhr Spieletreff im Café Gemeindehaus Merzig. Bitte an-melden unter [email protected], 14.10.202015.00 Uhr Nachmittag der Begegnung Gemeindesaal Beckingen. Bitte anmelden!18.30-20.30 Uhr Arche-Kunstprojekt, Jugendraum Martinskirche BeckingenDonnerstag, 15.10.202015.00 Uhr Gottesdienst Seniorenheim St. Barbara Fremersdorf (Pfr. Winkler)Samstag, 17.10.202011-14 Uhr Kirche für Kinder Martinskirche BeckingenSonntag, 18.10.202011.00 Uhr Familienfreundlicher Gottesdienst Friedenskirche Merzig (Pfr. Winkler) mit KinderbetreuungJe nach Wetterlage finden die Gottesdienste in beiden Bezirken im Freien / in den Kirchen statt!Die Gemeindebüros sind vom 12. bis einschließlich 16.10.2020 geschlossen.

Veröffentlichen Sie Ihre Vereinsnachrichten und Ankündigungen in diesem Mitteilungsblatt.

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Amtsblatt Beckingen, Ausgabe 41/2020 Seite 17

Schulnachrichten

■ Friedrich-Bernhard-Karcher SchuleHerbstferien vom 12.10.2020 - 23.10.2020Am letzten Schultag vor den Herbstferien, Freitag, dem 09.10.2020, endet der Unterricht für alle Schüler nach der 6. Unterrichtsstunde, um 13.10 Uhr.Der Unterricht beginnt wieder am Montag, dem 26.10.2020.Das Sekretariat ist während der Herbstferien geschlossen.Wir wünschen ein paar sonnige und erholsame Ferientage.Die Schulleitung

■ Schule am LitermontHinweis1. Eltern-Sprechabend im Schuljahr 2020/21 der Schule am Litermont; GemS NalbachSehr geehrte Eltern /Erziehungsberechtigte, am Dienstag, 06.10.2020 wollen wir, die Schule am Litermont, Ihnen wieder Gelegenheit geben, sich mit den Fachlehrerinnen und Fachleh-rern Ihres Kindes auszutauschen.Der Elternsprech-Abend beginnt um 17.00 Uhr und endet um 20.00 Uhr.Bitte wenden sie sich mit Hilfe der ausgeteilten Informations-zettel im Vorfeld an die entsprechenden Lehrpersonen um Terminabsprachen zu treffen. Am Sprechtag selbst kann man sich auch noch, sofern noch Termine frei sind und in Absprache mit den Lehrpersonen, in eine ausgehängte Liste eintragen.

Kindergarten

■ Katholische KiTa gGmbH Saarland - Stellenausschreibung

Die Katholische KiTa gGmbH Saarland sucht zum nächst mög-lichen Zeitpunkt einen Hausmeister (m/w/d) für die 2-grup-pige Kath. Kindertageseinrichtung St. Theresia in Beckingen - in Teilzeit (1,5 Std./ Woche), unbefristet.Voraussetzung: Bereitschaft zu flexiblen Arbeiteszeiten, eigenverantwortliches Arbeiten sowie nach Anweisung, gute Zusammenarbeit mit dem Personal der KiTa sowie eine christliche und partizipative Grundhaltung sowie die Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche.Die Vergütung und die Bedingungen richten sich nach der Kirchlichen Arbeits- und Vergütungsordnung des Bistums Trier (KAVO).Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 18.10.2020 an:Katholische KiTa gGmbH Saarland, Carmen Herrmann, Josefstr. 81, 66663 Merzig, Tel. 06861-993638 oder an [email protected]

Mitteilungen für die Gesamtgemeinde

■ Katholische Öffenntliche Bücherei BeckingenDie Bücherei ist auch in den Ferien geöffnet.Ferienzeit ist Lesezeit. Wie wäre es mit einem Buch aus der Bücherei?Besuchen Sie uns in der Herrenbergstraße 6, dienstags und freitags von 16.00 Uhr bis 18.30 Uhr. Die Ausleihe ist kostenlos.www.koebbeckingen.jimdo.com***Aktuelles***finden Sie immer auf unserer facebook-Seite

■ IGBCE Ortsgruppe Rehlingen-BeckingenAufruf an die IGBCE-Mitglieder der Ortsgruppe Rehlingen-BeckingenWir möchten die Mitglieder der IG BCE-Ortsgruppe zu einer Spende für die Aktion „Büffet des Herzens“ der Gemeinde Rehlingen-Siersburg für Menschen, denen es nicht so gut geht, aufrufen.

„Die drei Männer aber, Schadrach, Meschach und Abed-Negro, fielen, gefesselt wie sie waren, in die Flammen des Feuerofens. Plötzlich sprang Nebukadnezar erschrocken auf und fragte seine Ratgeber: ‚‘Haben wir nicht eben drei Männer gefesselt ins Feuer werfen lassen ?‘‘‚‘Ja, natürlich, o König, antworteten sie.‘‘‚‘Aber seht doch !‘‘, rief Nebukadnezar.‚‘Dort sehe ich vier Männer, ungefesselt, die im Feuer um-hergehen.Und sie sind völlig unversehrt !Und der Vierte sieht aus wie ein göttliches Wesen !‘‘(Daniel 3, 23-25 NLB)Die meisten Theologen stimmen überein, dass die vierte Person in dem Feuerofen Jesus war, der bei den drei unversehrten Männern anwesend war.Petrus sagt uns, dass Jesus immer da war.Auskunft: Pastor Edmund Nagel, Tel. 06835 / 8274

■ Neuapostolische KircheGemeinde Merzig, Losheimer Str. 38aKirchenbezirk Saar-PfalzNächster Präsenz-Gottesdienst in Merzig:Sonntag, 11.10.202010 Uhr Gottesdienst mit Feier des Heiligen AbendmahlsMittwoch, 14.10.202019.30 Uhr Gottesdienst mit Feier des Heiligen Abendmahls.Die Voraussetzung zur Teilnahme am Gottesdienst ist eine vorherige Anmeldung beim Gemeinde-Vorsteher unter Tel-Nr. 06861-9386151, da es eine eingeschränkte Platzkapazität auf-grund der gegebenen Abstands- und Hygienevorschriften gibt. Das Tragen einer Mund- und Nasen-Maske ist verpflichtend.Bis auf Weiteres besteht weiterhin die Möglichkeit am Live-Stream-Gottesdienst aus Dortmund über YouTube teilzunehmen: videogottesdienst.nak-West.de oder über Tel.-Nr. 069-710445671.Nächster Video-Gottesdienst:Sonntag, 11.10., 10 UhrAktuelle Informationen sind auch abrufbar unter: www.nak-saar-pfalz.de sowie www.nak-west.de. Die Seelsorger sind weiterhin telefonisch erreichbar.

■ Jehovas ZeugenAlle Gottesdienste interaktiv per VideokonferenzFreitag, 9.10.2018.30 Uhr Lied und GebetBibellesung der Woche: 2.Mose Kapitel 31-32ProgrammübersichtVortrag: 2.Mose 20:3 „Du sollst außer mit keine anderen Götter haben“Das mosaische Gesetz beruhte auf Liebe. Jehova baute die gesamte Gesetzessammlung auf zwei grundlegenden Geboten auf: Liebe Gott und deinen Mitmenschen. Die ersten beiden der zehn Gebote warnten vor Götzendienst. Welche Erschei-nungsformen von Götzendienst gibt es heute?Besprechung: Einmal gerettet für immer gerettet?1.Tim 2:3, Joh 8:31,32. Stimmt die Aussage „Einmal gerettet, für immer gerettet mit der Bibel überein?“Lesen und LehrenLesung aus dem Bibelleseprogramm der Woche: 2.Mose 32:15-35.Der Lehrpunkt bei dieser Leseübung ist die Modulation (Lektion 10).Ziel: Abwechslung in die Lautstärke, die Tonhöhe und das Sprechtempo bringen, um Gedanken klar zu vermitteln und das Gefühl anzusprechen.Sonntag, 11.10.2010.00 Uhr VortragThema: Bildung zum Lobpreis Jehovas nutzenRedner: Martin Steinmetz (Differdange, Luxemburg)10.30 Uhr BibelstudiumThema: Geh deinen Weg demütig und bescheiden mit deinem Gott (Micha 6:8). Wer demütig ist, ist barmherzig und mitfühlend. Warum ist Jesus ein gutes Beispiel in Demut? Wie kommen uns Demut und Bescheidenheit zugute?Auskunft: B Michely, mobil: 0152 29575177

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Seite 18 Amtsblatt Beckingen, Ausgabe 41/2020

Der Kurs richtet sich dabei an alle Schüler der Klassenstufen 7 - 9, maximal 10. Klasse. Der Link zum JitsiMeet-Raum und eine kleine Anleitung zur Nutzung wird zum Kursstart mitgeteilt. 2 Termine mit insgesamt 8 UE. Dozent: Andreas Neumann. Kurs-gebühr: 46 €5018A - Onlinekurs: Mathematik für die Klasse 11 - gut gerüstet in die Oberstufe. Montag, 12. Oktober 2020, 11:15 - 12:15 Uhr. Klar schiebt man vieles gerne mal auf die lange Bank. Deshalb die Herbstferien nutzen. Vorbeugen statt nach-bessern. In diesem Onlinekurse wird die gesamte Klassenstufe 10 wiederholt. Sinusfunktion, Stereometrie, Exponentialfunk-tionen. Der Link zum JitsiMeet-Raum und eine kleine Anleitung zur Nutzung wird zum Kursstart mitgeteilt. 7 Termine mit ins-gesamt 9 UE. Dozent: Marius Minas. Kursgebühr: 54 €5019A - Onlinekurs: Mathematik für die Klasse 12 - gut gerüstet in der Oberstufe. Montag, 12. Oktober 2020, 10:00 - 11:00 Uhr. Klar schiebt man vieles gerne mal auf die lange Bank. Doch beim Abi ist eine Last-Minute-Aktion keine gute Idee. Deshalb die Herbstferien nutzen. Vorbeugen statt nach-bessern. In diesem Onlinekurse wird die gesamte Klassenstufe 11 wiederholt. Differentialrechnung, Integralrechnung, Wahr-scheinlichkeiten, Analytische Geometrie. Der Link zum JitsiMeet-Raum und eine kleine Anleitung zur Nutzung wird zum Kursstart mitgeteilt. 10 Termine mit insgesamt 13 UE. Dozent: Marius Minas. Kursgebühr: 77 €

■ CEB AkademieVortrag über Erziehung, Stress und KrankheitsbilderWie wirkt sich die Erziehung auf Krankheitsbilder aus, die heut-zutage in der Kinder- und Jugendpsychiatrie auftreten? Dieser Frage geht Joachim Bechtold, leitender Oberarzt der Kinder- und Jugendpsychiatrie am SHG-Klinikum Merzig, am Dienstag, 27. Oktober, nach. Der Vortrag beginnt um 18 Uhr in der CEB-Akademie. Vor 100 bis 150 Jahren dominierte die Angst, die größer war als der Respekt. Lange wurden die Eltern gesiezt und mit „Frau Mutter“ und „Herr Vater“ angesprochen. Was hat sich verändert hin zu „Ey Oller, du hast mir gar nichts zu sagen“? Auf diese Entwicklung und die wissenschaftlichen Erkenntnis-se, die daraus resultieren, geht Bechtold ein. Zur Sprache kommt auch, wie sich Stress, etwa in der Schule, im Alltag bemerkbar macht. Die Veranstaltung findet im Rahmen der Reihe „Präven-tion & Medizinische Behandlung für und in der Region Merzig-Wadern“ der SHG Merzig in Kooperation mit der CEB statt. Die Teilnahme ist kostenfrei.HeilfastenwocheEine Heilfastenwoche bietet die Heilpraktikerin Doris Maria Borowski in der CEB-Akademie an. Eine Infoveranstaltung findet am Montag, 12. Oktober, 18 Uhr, statt. Die Teilnehmer können sich über das Programm informieren und für Saftfasten nach Hildegard von Bingen oder für Dinkel-Obst-Gemüse-Fasten entscheiden. Die Heilfastenwoche dauert vom 16. bis zum 24. Oktober. Der Infotermin kostet 19 Euro, die Heilfastenwoche 91 bzw. 110 Euro. Enthalten sind die persönliche Fastenbeglei-tung, mehrere Gruppentreffen sowie eine Fastenmappe mit Rezepten.Alle Veranstaltungen finden unter Einhaltung eines Hygiene-konzepts statt. Weitere Infos und Anmeldung unter Fon (06861) 930844, Mail [email protected], www.ceb-akademie.de.

■ KEB im Kreis Saarlouis e.V. (Dillingen/Lebach)ANMELDUNG - INFO:06831/76020Lesen und SchreibenDill Di 18 - 20.15 Uhr - Leb Mo + Mi 9 - 11.15 Uhr. 0 €Mama lernt DeutschDo 8 + 10.15 Uhr + 16.30 UhrQualifiz. zur zusätzl. Betreuungskraft06831/7602-310AnmeldeschlussEuropadenkmal BerusFr 9. Okt 15 Uhr. 0 €

Hierzu werden verpackte Lebens- und Haushaltsmittel, die nicht gekühlt werden müssen und die mindestens noch eine Woche nach Abgabe haltbar sind, angenommen, wie zum BeispielNudeln, Reis, Püree, Knödel, Grieß, Linsen, Backmischungen, Haferflocken, Zucker, Mehl, Fruchtsäfte, Konserven, Kaffee, Tee, Kakao, Marmelade, Honig, Nuss-Nougatcreme, Fertig-pulver für Suppen und Saucen, Süßigkeiten, haltbare Milch, Gewürze, Gemüse- und Fleischbrühe, Öl, Essig, Kartoffeln sowie Putz- und Hygienemittel.Bis 30.11. müssen Ihre Spenden im Gemeindebezirk Rehlingen-Siersburg beim 1. Vorsitzenden Thomas Hoen (0 68 35 / 36 76) oder im Gemeindebezirk Beckingen beim Organisationsleiter Eric Müller (0171 / 12 80 505) nach vorheriger Rücksprache abgegeben sein bzw. können bei Ihnen auch abgeholt werden.Wir freuen uns über Ihre Spende für das „Büffet des Herzens“.

■ VHS im Haustadter TalÖrtl. Leitung Haustadter TalNicolas AdamTel.: 0157 [email protected] jeder Veranstaltung ist eine vorherige Anmeldung erforderlich!Präsenzkurse Merzig2537A - NLP-Praktitioner. Samstag, 17. Oktober 2020, 08:00 - 16:10 Uhr. Wer effektiv kommuniziert, schafft die Grundlage für beruflichen Erfolg und bereichert sein Privatleben. In diesen Seminaren lernen Sie die hochwirksamen Methoden und Mo-delle des NLP kennen, die es Ihnen ermöglichen, den anderen besser zu verstehen, eigene Ressourcen zu wecken, Blockaden aufzulösen, zu motivieren und Ziele klar zu formulieren. Der NLP-Praktitioner-Kurs vermittelt und vertieft, über die Inhalte des Basiskurses hinaus, Grundlagen und Standardtechniken des NLP mit dem Ziel einer hohen Anwendungskompetenz. Inhalte hierbei sind u.a. die Auflösung einschränkender Blocka-den (Reimprint), Zugang zu unbewusstem Potential (Milton-modell); Logische Ebenen, Veränderung des inneren Erlebens (Arbeit mit Submodalitäten). (Vorhandene NLP-Ausbildungen können anerkannt werden.) 14 Termine mit insgesamt 134 UE. Dozent: Reiner Janzik. Kursgebühr: 1.650 €Online-KurseLive-Online-KurseJUNGE VHSMATHEMATIK5014A - Onlinekurs: Crashkurs Infinitesimalrechnung für den Abiturbereich. Montag, 19. Oktober 2020, 18:00 - 21:00 Uhr. Warte nicht bis kurz vorm Abi! Mathematik - Crashkurs in den Herbstferien. Klar schiebt man vieles gerne mal auf die lange Bank. Doch beim Abi ist eine Last-Minute-Aktion keine gute Idee. Deshalb die Herbstferien nutzen. Vorbeugen statt nachbessern. Funktionsbetrachtung und Kurvendiskussion stehen im Mittelpunkt. Nach einer zeitlich gestrafften Einführung geht es an die Praxis. Gemeinsam werden mehrere Aufgaben gelöst und wichtige Ansätze erklärt. Der Link zum JitsiMeet-Raum und eine kleine Anleitung zur Nutzung wird zum Kursstart mitgeteilt. 2 Termine mit insgesamt 8 UE. Dozent: Andreas Neumann. Kursgebühr: 46 €5015A - Onlinekurs: Crashkurs Analytische Geometrie für den Abiturbereich. Montag, 12. Oktober 2020, 18:00 - 21:00 Uhr. 2 Termine mit insgesamt 8 UE. Dozent: Andreas Neumann. Kursgebühr: 46 €5016A - Onlinekurs: Crashkurs Stochastik für den Abitur-bereich. Mittwoch, 21. Oktober 2020, 18:00 - 21:00 Uhr. 2 Termine mit insgesamt 8 UE. Dozent: Andreas Neumann. Kurs-gebühr: 46 €5017A - Onlinekurs: Mathematik für Schüler 7. - 10. Klasse. Mittwoch, 14. Oktober 2020, 18:00 - 21:00 Uhr. Viele Kinder bekommen ab der 7./8. Klasse Probleme in Mathematik, da sie den großen Bogen nicht verstehen, der gerade in diesen Schul-jahren vermittelt wird. Im Kurs wird das mathematische Stoff-gebiet von der 5. bis zur 9. Klasse so vermittelt, dass die Kinder tatsächlich verstehen „wohin die Reise geht“.

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Amtsblatt Beckingen, Ausgabe 41/2020 Seite 19

Geschenke aus der NaturkücheWorkshop am 16.10.2020 von 18:00 bis 21:30 Uhr mit Gabriela Kewerkopf (ärztl. geprüfte Gesundheits- und Kneipp-Beraterin GGB, Fastenbegleiterin GGB).Kosten: 10 € zzgl. Umlage. Sehen Sie wie man ohne großen Zeitaufwand kleine Aufmerksamkeiten aus der Naturküche herstellen kann.Gitarre spielen lernen an einem Tag – auch ohne VorkenntnisseAm 24.10.20 von 11:00 bis 16:00 Uhr. Kosten: 19 €. Kursleitung: Andreas von Hoff ( Musiklehrer).Die international als Marke registrierte Methode „JelGi® – Jede*r lernt Gitarre“ macht es möglich, auf Anhieb hunderte Lieder aus aller Welt mit der Gitarre musikalisch zu begleiten. Die Seiten werden auf C-Dur gestimmt und mit einem ein-zigen Quergriff können alle anderen Akkorde sofort gespielt werden. Vorkenntnisse auf der Gitarre sind nicht notwendig. Herbstlie-der, traditionelle und moderne Kinderlieder, aktuelle populäre Lieder, Schlager, Pop und Rock stehen im Zentrum dieses Kur-ses – eine Fundgrube für Musikgarten, Kindergarten, Schule und Freizeit.Gitarre bitte mitbringen!Kath. Erwachsenenbildung + SeniorenangeboteOnline Anmeldung dringend erforderlich unter:www.keb-saar-hochwald.deThemen der ZeitIn der Veranstaltungsreihe mit Werner Kockler (Jurist) wird auf der Grundlage geschichtlicher Entwicklungen aktuelle Trends und Zeitthemen aufgegriffen, welche die gesellschaftliche Debatte prägen. Dabei werden auch die politischen, wirtschaftlichen, sozialen sowie kulturellen Zusammenhänge und Hintergründe analysiert, erläutert und diskutiert. Kosten: 18 €.3 Terminen ab 26.10.20 jeweils von 15:00 bis 16:30 Uhr

■ Ausstellung Seelenbretter während der Themenwochen „Leben mit dem Sterben“ vom 09. Oktober bis zum 22. November 2020

Die Auftaktveranstaltung bildet eine Ausstellung von zwei Meter hohen Seelenbrettern, die mit einer Vernissage am 09.Oktober 2020 um 11 Uhr auf dem Marktplatz in Wadern eröffnet wird. Die Künstlerin Bali Tollak wird ihr persönliches Anliegen sowie die Form und die Gestaltung der Seelenbretter erläutern, die durch Totenbretter von vergangenen Bestattungsriten im Bay-erischen Wald inspiriert wurden. Die Seelenbretter sollen während des Aktionszeitraums an drei Orten im Landkreis Merzig-Wadern aufgestellt werden: in der Sparkasse Wadern, in Beckingen vor dem Rathaus und vor den Ambulanten Hospiz- und Palliativberatungszentren des Cari-tasverbandes Saar-Hochwald e.V. und in Merzig bei der Kirche St. Peter. Die Themenwochen enden mit einem Workshop im Pfarrheim Bachem am 22. November 2020, in dem unter Anleitung der Künstlerin eigene Seelenbretter bemalt werden können.Der Eintritt zur Ausstellung ist kostenlos, für die Teilnahme am Seminar wird ein Unkostenbeitrag erhoben. Aufgrund der ak-tuellen Lage ist die Teilnehmerzahl beim Seminar jedoch auf 16 Personen begrenzt. Daher bitten wir um Vorabanmeldungen bei den Ambulanten Hospiz- und Palliativberatungszentren.Bergstraße 40Telefon: 06835 607950Fax: 06835 6079540E-Mail: [email protected] Ausstellung „Seelenbretter“ wird von den Ambulanten Hospiz- und Palliativberatungszentren des Caritasverbandes Saar-Hochwald e.V. (AHPZ) in Kooperation mit den Dekanaten Losheim-Wadern und Merzig, sowie der katholischen Erwach-senenbildung (KEB) veranstaltet.

„Ich wollte immer mal (wieder) malen und zeichnen...“Sa 10. Okt 10 - 15.45 Uhr. 45 €Stadtführung SaarbrückenSo 11. Okt. 11.30 Uhr. 10/5 €Geführte Pilzexkursion mit Frank FriedrichsSo 11. Okt 9 - 12 Uhr. Waldparkplatz bei Beckingen. 20 €MBSR - Stressbewältigung durch Achtsamkeit8 Sa 10. Okt - 29. Nov 9.30 - 12 Uhr + So 15. Nov 10 - 15 Uhr. 230 €Motorsägen-GrundkursFr/Sa 16./17. Okt 18 - 21/8 - 16.30 Uhr. KEB in Lebach. 115 € plus 10 € Bearbgeb.Zaubern mit Maxim MauriceSo 18. Okt 11 - 14 Uhr. 45 € inkl. Mat. Anm. bis 12. Okt.Wöchentl.Hausmusik Ute MertesDi 10 Uhr. 0 €HandarbeitstreffMi 9 Uhr. 0 €Treff für RegionalgeschichteMi 17 Uhr. 8 €Rock’n’Roll - PaareMi 20 Uhr. 8 €SelbsthilfegruppeDo 18 Uhr. 1 €Tanzen für PaareSo 17 Uhr. 7 €In zeitl. FolgeHochsensibel-GesprächskreisFr 9. Okt 18 Uhr. 1 €Zumba®10 Fr ab 9. Okt 17.30 - 18.30 Uhr. 60 €.Tanzen auf die alten SchlagerSa 10. Okt 16 Uhr. 8 €Ital. GesprächsrundeSa 10. Okt 10 Uhr. 7 €Franz. GesprächsrundeSa 10. Okt 10 Uhr. 7 €Visualisation, Meditation, EntspannungMo 12. Okt 17.15 Uhr. 9 €Endlich Zeit für Englisch6 Mo ab 12. Okt 18 Uhr. 54 €Engl. GesprächsrundeMo 12. Okt 19 Uhr. 7 €Kreis Saarlouis um 1850Mo 12. Okt 18 Uhr. 10 €Span. GesprächsrundeMi 14. Okt 18 Uhr. 8 €Spanisch für Touristen5 Mi 10 Uhr ab 14. Okt. 50 €Nähen Wiedereinsteiger*innenFr 16. Okt 10 - 14.30 Uhr. 18 €Freestyle/Disco-FoxSa 17. Okt 18 - 20.15 Uhr. 12 €MakrameeSa 17. Okt 14 - 17 Uhr. 25 € + 7 € Mat.Spanisch mit MusikSa 17. Okt 9.30 - 12.15 Uhr. 20 €Saargau - Kultur- und NaturlandschaftMo 19. Okt 18 Uhr. 10 €

■ Haus der FamilieHochwaldstraße 13, 66663 MerzigE-Mail: [email protected] unter Telefon: 06861 6032Kursübersicht 19.10.-25.10.20Kath. FamilienbildungsstätteOnline Anmeldung dringend erforderlich unter:www.haus-der-familie-merzig.de

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Politische Parteien

■ SPD KreisverbandTelefonsprechstunde der Landtagsabgeordneten und Kreisvor-sitzenden der SPD Merzig-Wadern Martina HolznerLiebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,am Freitag den 09. Oktober zwischen 15:00 Und 17:00 Uhr findet meine nächste Bürgersprechstunde statt.Gerne können Sie mich unter der Nummer 0176/37911898 kontaktieren, um mit mir ihre Anregungen und Ideen zu be-sprechen.Ich freue mich auf interessante Gespräche!Martina HolznerLandtagsabgeordnete und Kreisvorsitzende SPD Merzig-Wadern

Ortsvorsteher Dieter HofmannDrosselweg 21, Tel. 06835/67909

Beckingen

■ Mitteilungen des Ortsvorstehers

Vorankündigung Ortsrat BeckingenOrtsratssitzung und Ortsbegehung am 29. Oktober18.00 Uhr: Ortsbegehung Drosselweg 19.00 Uhr: Ortsratssitzung im Sitzungssaal.Die Tagesordnung wird noch bekannt gegeben.

Veranstaltungskalender 2021An die Vorsitzenden der Vereine im Gemeindebezirk BeckingenIch beabsichtige auch in diesem Jahr einen Veranstaltungs-kalender für alle Haushalte zu erstellen und würde mich freuen, wenn auf diesem Kalender alle Termine unserer Vereine zu finden sind.Ich bitte Sie, in Ihren Vorständen Ihre Veranstaltungen, Jahreshauptversammlungen und Vereinsfahrten für das Jahr 2021 zu besprechen und festzulegen.Ich bitte Sie die Termine bis 15.11. 2020 an meine [email protected] zu senden.Dieter HofmannOrtsvorsteher

■ CDU Ortsverein BeckingenUnsere nächste Vorstandssitzung findet am Do. 15.10.2020 statt. Wir treffen uns um 19:00 Uhr. Der Ort wird noch bekannt gegeben. Themen: Berichte aus Gemeinde- und Ortsrat sowie den Ausschüssen.Festlegung des Termins der nächsten Mitgliederversammlung.Wie immer sind interessierte Mitbürger eingeladen aktuelle Themen mit uns zu diskutieren.

■ FC 1920 BeckingenAktuelle Informationen auf unserer Web-Seite www.fc-beckingen.deWeitere Termine unter neuen Hygienekonzept stehen an, bitte haltet euch an die Vorgaben vor Ort! Bitte beachtet, dass es zu zeitlichen Änderungen kommen kann!Aktive Damen / Aktive HerrenSonntag 11. OktoberHerren Heimspiel13:00 Uhr: FC Beckingen 2 - SV Merchingen 215:30 Uhr: FC Beckingen - SV MerchingenDamen Heimspiel18:00 Uhr: FC Beckingen - SV Hülzweiler

■ GleichstellungsstelleVortrag mit Diskussion am 19.10.: „Die Bedeutung von Geld in Paarbeziehungen“Im Zuge fortschreitender gesellschaftlicher Modernisierung verblassen maßgebende Normen in Paarbeziehungen und büßen ihre verhaltensprägende Dominanz ein: Was einst wort-los vollzogen wurde, muss heute begründet, beredet, verhan-delt bzw. vereinbart werden. Diese neue Dynamik wirkt sich vor allem auf das typische bür-gerliche Ehe- und Familienmodell aus, in dem traditionell festgelegt ist, wer das Geld verdient, wem es gehört und wofür es verwendet wird. Durch die Erwerbstätigkeit von Frauen verändert sich das klas-sische Einkommensgefüge in Paarbeziehungen. Geld wird zunehmend von beiden Partnern verdient. In diesem Zusammenhang löst sich das Geld aus einer rein ökonomischen Verwendung und wird in seinen symbolischen Bedeutungen in Paarbeziehungen offen.Folgende Themenschwerpunkte werden in dem Vortrag von Doreen Schrecklinger, Dipl.-Sozialpädagogin, Soziologin M.A., angesprochen und erläutert:• Dynamik und Symbolik von Geld in Paarbeziehungen –

Tradition und Gegenwart• Facetten des Phänomens Geld• Denkanstöße zum Verhältnis von Geld und Liebe• Geldarrangements in Paarbeziehungen• Beziehungskonzepte• Schilderungen aus dem Praxisalltag der Frauen mit an-

schließender DiskussionsrundeDer Vortrag findet am 19. Oktober um 18 Uhr im Kleinen Sit-zungssaal des Landratsamtes Merzig, 3. Etage, Bahnhofstraße 44, statt. Die Gebühr beträgt 5.- Euro. Um Anmeldung wird gebeten, per Mail: [email protected], oder telefonisch: 06861/80-321

■ Kreisjugendamt bietet Selbstbehauptungs-/Selbstverteidigungskurse für Kinder an

„Gehe nie mit einem Fremden!“ Mit dieser Ermahnung allein sind Kinder nicht geschützt. Sie brauchen Erfahrungen wie „Ich bin stark!“, „Ich kann mich wehren!“, „Ich weiß, was ich tun muss, wenn mir jemand zu nahekommen will!“.Das Kreisjugendamt Merzig-Wadern, Sachgebiet Jugendarbeit, bietet im November 2020 Selbstbehauptungs-/Selbstverteidi-gungskurse für Mädchen und Jungen als Wochenendveranstal-tung an. In diesen Kursen werden entsprechende Techniken und Verhaltensweisen vermittelt und eingeübt.Jeder Kurs besteht aus vier Terminen zu jeweils 2,5 Stunden. Die Teilnahmegebühr beträgt 60 Euro pro Kurs. Veranstaltungs-ort ist die Sporthalle des Peter-Wust-Gymnasiums in Merzig.Termine:Kurs J2 für Jungen von 6 bis 10 Jahre: Samstag, 07. November, Sonntag, 08. November, Samstag, 14. November, Sonntag, 15. November: je von 9 Uhr bis 11.30 UhrKurs M4 für Mädchen ab 9 Jahre: Samstag, 07. November, Sonntag, 08. November, Samstag, 14. November, Sonntag, 15. November: je von 15 Uhr bis 17.30 Uhr)Sollte die Maßnahme aufgrund der Corona-Situation nicht durchführbar sein, werden Sie umgehend informiert und bereits geleistete Kosten werden zurückerstattet.Das Anmeldeformular gibt es auf der Homepage des Landkrei-ses Merzig-Wadern zum Download: www.merzig-wadern.de/JugendarbeitInfos und Anmeldung beim Kreisjugendamt Merzig-Wadern, Jugendbüro LosheimLisa Wilhelm, Saarbrücker Straße 37, 66679 Losheim am See, tel. unter (0 68 72) 7799, Mobil unter 0170-1849648, per E-Mail an [email protected]

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Amtsblatt Beckingen, Ausgabe 41/2020 Seite 21

Saisonabschlussfest mit SpaßturnierAm vorletzten Sonntag haben wir bei weniger schönem Wetter ein schönes Fest zum Abschluss der Sommersaison veranstaltet. Der beständige Regen trieb uns für das Mixedturnier in die Halle, was der guten Stimmung aber keinen Abbruch tat. Unser Vereinstrainer Horst Buchheit würfelte nach jeder Runde die Teams neu zusammen und achtete darauf, dass das Zeitlimit eingehalten wurde. Das Resultat waren eng umkämpfte Matches, die von viel Lachen bei Spielern wie Zuschauern begleitet wurden. Die wartenden Teams begnügten sich mit viel Kaffee, Crémant, Bier und Brezeln. Nach drei Stunden war das kleine Turnier vorbei und sogleich schmiss unser zweite Vorsitzende Florian den Grill an. Bei Chili-Lyonern und Schwenkern im Weck ließen wir den Tag gemein-sam ausklingen.Hallensaison begonnenAm 21. September hat die Hallensaison 2020/2021 begonnen. Der aktuelle Hallenplan ist auf unserer Homepage zu finden.Für Festbuchungen wenden Sie sich bitte an Claudia Faust-Helmer unter [email protected].

■ Schützenverein Hubertus Beckingen e.V.Kontakt:Telefon Schützenhaus: 06835 / 2179Internet: http://www.schuetzenverein-beckingen.deE-Mail-Adresse: mailto: [email protected] und Ausschank in Corona-ZeitenWie bereits in den letzten Wochen veröffentlich, laufen unser Sportbetrieb und der Aufenthalt in unseren Gasträumen unter Einhaltung der Hygienevorschriften. Wir bitten dies zu beachten.Termine:VereinsmeisterschaftenNoch können, in allen (auf unseren Standanlagen möglichen) Disziplinen die Vereinsmeisterschaften geschossen werden.Rundenkampf-Wintersaison 2020/21In den Disziplinen LG, LP und Spopi, werden wir alle Runden-kämpfe als Fernkampf bestreiten. Wegen der drastischen Hygieneauflagen, haben wir in der Mannschaftführerbesprechung vom 8. September beschlossen, wir werden keinen Rundenkampf mit Gegner auf unseren Ständen austragen. Nach momentaner Regelung schießen wir alle Kämpfe auf heimischem Stand als Fernkampf.Luftgewehr:Samstag den 17. OktoberBilsdorf 2 - Beckingen 1Beckingen 2 - DüppenweilerLuftpistole:Samstag 10. OktoberBeckingen 1 - Diefflen 3Beckingen 2 - Rissenthal 1Sportpistole 22:Samstag 17. OktoberBeckingen - Ensdorf 3Vereinswanderung 2020Die Vereinswanderung wurde wegen des schlechten Wetters, am 3. Oktober, kurzfristig verschoben. Der neue Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben.Gut Schuss und bleibt gesund!

■ ASV Beckingen e.V.Neues vom Jugendwart!!Nächster Termin zum Jugendfischen und Schnupperangeln ist am 10.10.2020. Treffen ist um 14 Uhr am Saaraltarm in Beckingen.Weitere Termine sind jeweils am 1. Samstag im Monat um 14 Uhr.Um besser planen zu können meldet euch bitte telefonisch bei mir an unter Tel: 0173 3947951.Ich freue mich auf euer Kommen.Euer Jugendwart vom ASV Beckingen e.V.Patrizia Enkirch

Dienstag 13. Oktober 19:00 UhrNachholspiel der II.MannschaftSC Victoria Orscholz 2 : FC Beckingen 2Sonntag 18. OktoberHerren Auswärtsspiel14:15 Uhr: FSV Hilbringen 2 : FC Beckingen 216:00 Uhr: FSV Hilbringen : FC BeckingenDamen Auswärtsspiel18:00 Uhr: FV Matzenberg : FC BeckingenJugendIn Beckingen spielen folgende JSG Mannschaften:E-Jugend: JSG Haustadter Tal 2

JSG Haustadter Tal 5D-Jugend: JSG Haustadter Tal 2C-Jugend: JSG Haustadter Tal 1B-Jugend: JSG Haustadter Tal 2Heimspiele unserer Jugendmannschaften im OktoberMittwoch 07.10.B-Jugend 18.30 UhrJSG Haustadter Tal 2 - SG SSV Überherrn 9erDonnerstag 08.10.C-Jugend 18.00 UhrJSG Haustadter Tal - JSG Saar Mitte 1Freitag 09.10.B-Jugend 17.00 UhrJSG Haustadter Tal 2 - JSG Schwalbach 2Samstag 10.10.E-Jugend 12.00 UhrJSG Haustadter Tal 5 - SG SV Wahlen Niederlosheim 4E-Jugend 14.00 UhrJSG Haustadter Tal 2 - SC Roden 1D-Jugend 16.00 UhrJSG Haustadter Tal 2 - JFG Saarschleife 2AHSamstag 17. Oktober 18:00 UhrSSV Pachten - FC BeckingenSamstag 24. Oktober 18:00 UhrFC Beckingen - SG Honzrath-Haustadt-SaarfelsSamstag 31. Oktober 18:00 UhrFC Beckingen - SG Rehlingen-Siersburg

■ TV Beckingen

Abtlg.: Walking/Nordic-WalkingHallo an alle in der Gruppe!Der in den beiden letzten Mitteilungen angegebene Termin 07.10.2020 muss leider verschoben werden!! Der neue Termin wird an dieser Stelle, bzw. beim Montagstrai-ning mitgeteilt! Bitte auch weitersagen.

■ TC BeckingenNeues Formular zur Anmeldung zum JugendtrainingAlle Kinder und Jugendliche, die an unserem Jugendtraining teilnehmen wollen, können sich sobald als möglich anmelden. Das Formular hierzu ist auf unserer Homepage unter dem entsprechenden Menüpunkt zu finden. Bitte das ausgefüllte Formular zeitnah bei Horst Buchheit abgeben.Arbeitseinsatz am 10. Oktober ab 9 UhrWie jedes Jahr geht unsere Außenanlage im Oktober in den Winterschlaf... Zum Arbeitseinsatz fallen wieder einige Arbeiten an wie z.B. Bänke, Schirme von den Plätzen entfernen, Bestuh-lung der Terrasse wegräumen usw. Dafür brauchen wir eure Hilfe!Für das leibliche Wohl wird bestens gesorgt sein. Getränke sind wie immer frei und unsere „vereinseigenen“ Köche werden ein stärkendes Mittagessen kredenzenBitte tragt euch im Clubhaus in die Liste ein oder sagt bei der Facebook-Veranstaltung zu, wenn ihr kommen wollt. Verant-wortlich für die Orga vor Ort sind Martin und Marc.Die Corona-Regeln sind natürlich weiterhin zu beachten, d.h. jede/r muss sich bei Ankunft in die ausliegenden Listen eintra-gen und die ausgehängten Hygieneregeln beachten.

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Nach den Einzelspielen führte der Gastgeber mit 8:4. Die Mann-schaft aus Düppenweiler hat dann durch drei Erfolge in den Doppelspielen den Gesamtsieg mit nach Düppenweiler gebracht. Doppel 1 mit Vrebac/Münzenmaier und Doppel 2 mit Beck/Canné brachten ihre Spiele sicher nach Hause. Doppel 3 mit Borchers/Dehm profitierten vom Verletzungspech ihrer Doppelgegner und sicherten ebenfalls 3 Punkte zum Gesamtsieg von 13:8.

■ Männerchor DüppenweilerNächste ChorprobeUnsere Chorprobe ist am Donnerstag, den 8. Oktober um 19 Uhr im Foyer Kultur- und Sporthalle. Es gelten die vorgeschrie-benen Abstands- und Hygieneregeln.Ab Donnerstag, den 15. Oktober wird unser Chorleiter Florian Schwarz wieder anwesend sein und die Chorproben leiten.Keine öffentlichen Auftritte des Männerchores bis JahresendeBis zum Jahresende finden wegen der Corona-Pandemie keine öffentlichen Auftritte des Chores statt. Auch das Neujahrskonzert wird wegen der Corona-Pandemie diesmal leider ausfallen.Traditionelle Steckentour der Sänger findet stattUnsere traditionelle Steckentour ist am Samstag, den 31. Ok-tober.Zum Auftakt des Wandertages treffen wir uns bereits um 9.30 Uhr beim Ulli im Gasthaus zum Dorfkrug, wo wir gemeinsam ausgiebig frühstücken, Corona gerecht vesteht sich.Nach einem Zwischenstopp auf dem Litermont, bei unserem Sangesfreund Volker Feld, werden wir ab späteren Nachmittag im Foyer der Kultur- und Sporthalle zum Absacker einkehren.Der Männerchor im InternetNähere Informationen zur Historie unseres Chores und zu ak-tuellen Themen finden Sie unter: „www.maennerchor-duep-penweiler.de.tl“ und bei Facebook unter „Männerchor Düppen-weiler“.

■ Kupferbergwerk DüppenweilerMettenschicht und Wintermarkt finden in diesem Jahr nicht stattDer Vorstand hat entschieden, dass die Mettenschicht und der Wintermarkt (geplant am 12. und 13 Dezember) wegen der Corona-Pandemie in diesem Jahr NICHT stattfinden werden.Vereinfahrt ins Erzgebirge abgesagtDie über den 4. Advent vorgesehene Vereinsfahrt zur Bergpa-rade nach Annaberg im Erzgebirge wurde wegen der Corona-Pandemie abgesagt. Es ist nun vorgesehen, die Vereinsfahrt ins Jahr 2021 (17. bis 21. Dezember) zu verschieben.Bier- und Bergliederprobe der Bergsänger abgesagtDie für den 6.11.2020 geplante Zweite Bier- und Bergliederpro-be der Bergsänger ist wegen der Corona-Pandemie abgesagt.Führungen Übertage und Untertage - Maskenpflicht nur in geschlossenen RäumenUnser Kupferbergwerk ist für Besucher zurzeit nur an Samstagen, Sonn- und Feiertagen mit Führungen jeweils um 14 Uhr, 15 Uhr und um 16.30 Uhr geöffnet.Die maximale Gruppengröße beträgt wegen den derzeit be-stehenden Corona-Auflage 10 Personen.Von montags bis freitags (außer am Mittwoch Nachmittag) werden Führungen nur nach vorheriger Anmeldung durchge-führt (bei der Gemeindeverwaltung Beckingen, Tel. 06835/55106 oder während den regulären Öffnungszeiten am Wochenende unter der Tel. Nr. 06832/800011).Es finden wieder Übertage- und Untertageführungen statt (Rundgang mit Kupferhütte, Pochwerk, Barbarakapelle, Linsen-bergstollen, Mystallica über den neuen Barbaraschacht). Mas-kenpflicht besteht nur in den geschlossenen Raumen bei einer Führung (Ankleidestube, Neuer Barbaraschacht und Untertage, Barbarakapelle und Kupferschmelze)Der Eintrittspreis beträgt 8 € pro Person und 6 € für Kinder ab 6 Jahre, Schüler und Studenten und ist bar zu bezahlen. Kartenzahlung ist nicht möglich.

■ MGV FrohsinnAm Freitag den 09. Oktober treffen wir uns um 18:30 Uhr in Beckingenbeim in der „Alten Wäscherei“. Es wäre schön wenn alle Sänger sich dazu einfinden würden.

■ Kulturwerkstatt BeckingenThema: Energiewerk BeckingenDie Energieversorgung in die kommunale Verantwortung überführen - zum Wohle der kommunalen Finanzen und zur Senkung der Energiekosten für die Beckinger Bürger. Das ist das Thema der nächsten Ideenwerkstatt Kommunal in der Kulturwerkstatt Beckingen in der Nikolausstr. 6. Sie sind aus-drücklich eingeladen zum Mitdiskutieren und zum Einbringen eigener Ideen und Vorschläge. Das Thema wurde angeregt von Franz Steiner. Infos und Kontakt: Telefon 0177 628 49 68Afrikanisches TrommelnWer noch nicht dabei war, kann sich gerne per Telefon anmelden unter: 0177-628 49 68

Ortsvorsteher Thomas AckermannHerrenschwamm 14, Tel. 06832 / 8 04 36

Düppenweiler

■ FC „Eintracht“ DüppenweilerAktiveBezirksligaSonntag, 11.10.2013.15 h SF Hüttersdorf 2 - FC Düppenweiler 215.00 h SF Hüttersdorf 1 - FC Düppenweiler 1Mittwoch, 14.10.20 Saarlandpokal 3. Runde19.00 h FC Düppenweiler - SV Bardenbach (Landesliga)AH Düppenweiler/NalbachDas letzte Spiel gegen die AH Prims musste leider abgesagt werden, da unser Gegner wegen Personalmangel nicht antreten konnte. Weiter geht es dann (hoffentlich) am Samstag, den 10.10.20 gegen die AH Diefflen.Spielort : DüppenweilerAnstoß : 18.00 hWie immer würden wir uns über Zuschauer sehr freuen !Zu den Spielen sind auch alle Ehemaligen, Freunde und Gönner herzlich eingeladen.Wenn sich jemand unserer Truppe anschließen möchte, kann er sich gerne bei unserem Sportkamerad Matthias Breunig melden, entweder unter Tel. 0159-01277917 oder via Facebook.Abteilung AH DüppenweilerAm Samstag (10.10.2020) spielen wir um 18 Uhr in Düppenwei-ler gegen die AH Diefflen.

■ TV Düppenweiler

Abtlg.: Fit und gesund für Frauen (Montagsgruppe)Hallo an alle in dieser Gruppe (und die es noch werden wollen)!!Leider hat uns „Corona immer noch im Griff!“ Aber wir geben nicht auf, wir kämpfen weiter! Ihr wisst ja: wer rastet der rostet! Wir trainieren weiterhin im Bereich Schulhof u. Pausen-halle. Nach Bedarf werden wir auch das Foyer der Halle benut-zen! Wer Handgewichte, Fitnessbänder und Trainingsmatte hat bringt diese beim nächsten Training mit!!!Ich bitte um eine rege Teilnahme, weil wir nach dem Training über weitereTermine u. Vorgehensweise, sprechen müssen!!!Dieser Termin ist der erste Ferientag, am Montag dem 12.10.20, Beginn um 18,30 Uhr!!!L,D.

■ TC Grün-Weiß DüppenweilerHERREN 30.1Saisonziel Tabellenmittelfeld erreichtDie 1. Mannschaft der HERREN 30.1 hat einen 13:8 Sieg bei der TV Germania 1907 Nalbach erzielt und damit den 4. Tabellenplatz in der Verbandsliga, Gruppe 2 erreicht.

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Amtsblatt Beckingen, Ausgabe 41/2020 Seite 23

Bayrischer Abend am Freitag, 9. OktoberAm Freitag, 9. Oktober, stellt der SSV Oppen wieder ein spezi-elles kulinarisches Angebot auf die Beine: Unser Küchenteam bereitet für diesen Termin einen bayrischen Abend mit leckeren Spezialitäten aus dem deutschen Süden vor. Ab 18 Uhr geht es los im Clubheim in der Lücknerarena. Im Angebot sind Miniha-xen mit Knödeln und Sauerkraut, Weißwurst mit Brezn und Knödel mit Speckrahmsauce und Sauerkraut. Dazu gibt es natürlich auch typisch Bayrisches in flüssiger Form. Wir bitten aus organisatorischen Gründen um vorherige Reservierung unter Angabe des Essenswunsches. Anmeldung und Reservie-rung unter Tel. (0177) 3301716.

Ortsvorsteherin Susanne FerberReimsbacher Straße 3, Tel. 06832/800238

Reimsbach

■ 1. FC ReimsbachAktiveVerbandsligaSonntag, 11.10.2020, 16.00 UhrFC Noswendel Wadern - 1. FC ReimsbachKreisliga A HochwaldSonntag, 11.10.2020, 12.30 UhrSV Britten-Hausbach 2 - 1. FC Reimsbach 2Jugend 1. FC ReimsbachA Jugend BezirksligaMittwoch, 07.10.2020, 19.00 UhrJSG Saar - 1. FC ReimsbachA Jugend BezirksligaSamstag, 10.10.2020, 16:30 Uhr1. FC Reimsbach – SV BübingenD Jugend, 2. KreisklasseDonnerstag, 08.10.2020, 17.45 Uhr1. FC Reimsbach 2 – SSV Pachten 2

U12 Leistungsvergleich

11. Oktober ab 12.00 Uhr

Waldstadion Reimsbach

■ Schützenverein Tell ReimsbachÖFFNUNGSZEITENDienstag u. Freitag von 19-22 Uhr, dies natürlich unter den bekannten Corona-Bedingungen!Dies bedingt von Seiten der teilnehmenden Schützen ein ab-solut bedingungsloses Einhalten der Hygieneregeln!

Das Huthaus (mit Biergarten) ist mittwochs bis samstags ab 16 Uhr und sonntags und an Feiertagen ab 11 Uhr geöffnet. Hier gelten jedoch die für Gaststätten und Restaurants allgemein gültigen Hygiene- und Abstandsregeln. Auch hier ist Karten-zahlung nicht möglich.Das Kupferbergwerk Düppenweiler im InternetBesuchen Sie für weitere aktuelle Informationen unsere Seiten bei Facebook (unter „Kupferbergwerk Düppenweiler“) und unsere Homepage (unter „kupferbergwerk.saarland“).

Ortsvorsteher Hubert Schwinn, Im Obstgarten 1, Telefon: 06832/7880

Erbringen

■ SV-ErbringenTraining ist am Freitag, dem 09.10.2020, jeweils ab 19.00 Uhr. Unser Clubheim ist an beiden Trainingstagen geöffnet.Am Sonntag, dem 11.10.2020 trifft unsere 1. Mannschaft auf die 2. Mannschaft des VFB Tünsdorf. In diesem Spiel will unse-re Mannschaft Wiedergutmachung betrreiben und den zweiten Saisonsieg einfahren.Wir hoffen auf eine große Unterstützung durch unsere Fans.Sonntag, 11.10.2020SV- Erbringen I - VFB Tünsdorf II , 15.00 Uhr

Ortsvorsteher Klaus Peter ScheurenHaustadter-Talstraße 122, Tel. 0 68 35 / 67 06 5

Haustadt

■ MGV AlmenrauschAm Freitag den 09. Oktober treffen wir uns um 18:30 Uhr in Beckingenbeim in der „Alten Wäscherei“. Es wäre schön wenn alle Sänger sich dazu einfinden würden.

Ortsvorsteher Joachim GratzHonzrather Straße 107, Tel. 0 68 35 / 31 02

Honzrath

■ AH Honzrath - Haustadt - SaarfelsUnsere nächste Spiele finden an folgenden Terminen statt:Sa, 10.10.20, 18.00 Uhr auswärts gegen PiesbachSa, 17.10.20, 18.30 Uhr (!) zu Hause gegen OppenSa, 07.11.20, 18.00 Uhr auswärts gegen DüppenweilerAufgrund der aktuellen Pandemiesituation kann es kurzfristig zu Änderungen in der Terminplanung kommen.Wir bitten alle Spieler, Betreuer und Zuschauer auf dem Sport-platz um Beachtung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln.

■ TC Honzrath e.V.ArbeitseinsatzLiebe Mitglieder,am 09. Oktober ab 16.00 Uhr und am 10. Oktober ab 10.00 Uhr werden wir unsere Plätze winterfest machen.Wir freuen uns auf Eure Unterstützung und bitten um zahlreiches Erscheinen.Der Vorstand

Ortsvorsteher Ralf SelzerLosheimer Straße 23, Tel. 0 68 32 / 80 18 98

Oppen

■ SSV OppenSpiele der Aktivenmannschaften am kommenden WochenendeSonntag, 11. Oktober14.00 Uhr, Kreisliga A Hochwald: SSV Oppen 2 : SC Primsweiler16.15 Uhr, Landesliga West: SSV Oppen 1 : SSV Pachten

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Seite 24 Amtsblatt Beckingen, Ausgabe 41/2020

2. Mannschaft Bezirksliga (1. Spieltag)14.11. Rote Löwen II – BC Kirkel-Limbach II15 Uhr im Clubheim “Old School” Reimsbach Nähe Mehrzweckhalle3. Mannschaft Bezirksliga (Jugendmannschaft)15.11. Roten Löwen III – PBC Düppenweiler III15 Uhr auswärts in RehlingenÖffnungszeitenMontags auf AnfrageDienstags von 18:00 Uhr bis 21:00 UhrMittwochs von 17:30 Uhr bis 21:00 UhrDonnerstags von 18:00 Uhr bis 22:00 UhrFreitags von 18:00 Uhr bis 22:00 UhrSamstags auf Anfrage oder bei LigaspielenSonntags (Jugendtraining) von 10:30 Uhr bis 13:00 UhrSowie auf Anfrage. Kontakt siehe Homepage.Es gelten die aktuellen Verhaltensregeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.Sonstiges:Weitere Infos unter www.rote-löwen.de oder FB „Pool Billard Verein Rote Löwen Reimsbach“.Telefonisch während der Öffnungszeiten erreichbar unter 06832/8802 oder auf den AB sprechen.

Es darf auch ohne Terminreservierung gespendet werden!!

■ Berg- und Hüttenarbeiterverein Reimsbach-Oppen

Liebe Vereinsmitglieder,aus gegebenen Anlass, hat der Vorstand beschlossen, die dies-jährige Barbarafeier abzusagen.Ein letztes Glück Auf,sagen wir allen jüngst verstorbenen Berg und Hüttenarbeiter, die wir während der Corona-Pandemie nicht auf ihrer letzten Seilfahrt oder Schicht begleiten durften.Unsere Anteilnahme gilt den Familien und Hinterbliebenen.Der VorstandBleibt gesund, bis bald

BOGEN HALLE:Montag ab 19h, Freitag ab 18:30Schießstände:Es besteht Maskenpflicht auf dem Weg zur u. von der Standan-lage, wenn der angeordnete MindestAbstand nicht eingehalten werden kann. Wegen unserer räumlichen Gegebenheiten u. Enge kann nur jeder 2. Stand benutzt werden:Es kann auf dem Stand 1, 3 u. 5 trainiert werden.Die reine Trainingszeit kann nur 45 Min. betragen, da wir wegen unserer Räumlichkeiten anschließend 10-15 Min. lüften müssen. Schiessen ist nur mit einer zugelassenen Standaufsicht erlaubt, Einzelschützen müssen auch als Standaufsicht zugelassen sein.Nach Verlassen des Standes muss dieser desinfiziert werden.Weitere Informationen unter der Handynr. 01773306642.Desinfektion, Anmeldung/-AustragungsListeAm Eingang, im Schießstand, an der Theke u. den Tischen steht Desinfektionsmittel bereit, als auch eine Anwesenheitsliste in der Sie sich zu Beginn u. beim Verlassen zwingend eintragen müssen!Generalversammlung 16.10.2020, 18:30 h im Vereinsraum der alten SchuleTAGESORDNUNG:BegrüßungEhrungBerichte:1.VorsitzenderKassiererKassenprüferSportwart Luftdruckwaffen u. BogenJugendwartWahl eines VersammlungsleitersEntlastung des VorstandesNeuwahlen:1.Vorsitzender2.Vorsitzender3.Kassierer4.Schriftführer/Pressewart5.Sportwart Luftdruckwaffen u. Bogen6.Jugendwart7.Beisitzer8.2 KassenprüferVerschiedenesAusspracheMögliche Anträge sind bis13.10.2020 beim Vorstand einzureichen.Die Versammlung ist beschlussfähig wenn nach ordnungsge-mäßer Ladung die Hälfte der Vereinsmitglieder anwesend sind.Fehlt es hieran kann der Vorstand mit der gleichen Tagesordnung u. ohne neueLadung die Versammlung mit der anwesenden Mitgliederzahl für beschlussfähig erklären u. weiterführen.Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund.

■ Musikverein Reimsbach-OppenTermine:13.10.2020 19:00 Uhr Probe in Uus Haus20.10.2020 19:00 Uhr Probe in Uus Haus27.10.2020 19:00 Uhr Probe in Uus Haus

■ Pool Billard Verein “Rote Löwen” Reimsbach e.V.Jugendtraining:Sonntags von 10:30 Uhr bis 13:00 Uhr.Teilnahmeberechtigt sind alle Kinder und Jugendliche aber auch Erwachsene. Für Erwachsene gilt jedoch, dass Kinder und Jugendliche Vorrang haben.Die Teilnahme ist kostenlos und die Queues werden vom Verein gestellt. Einfach vorbei kommen und es sich mal anschauen.Weitere Informationen hierzu unter www.rote-löwen.de oder per Mail oder FB. Dort bitte wenn möglich auch vorher anmel-den wenn ihr zum ersten mal kommt.Ligabetrieb:1. Mannschaft Landesliga24.10. PBC Schwalbach - Rote Löwen I17 auswärts in Schwalbach

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Amtsblatt Beckingen, Ausgabe 41/2020 Seite 25

■ CDU SaarfelsDie CDU Saarfels läd Ihre Mitglieder zu der Jahreshauptver-sammlung ein.

Freitag, 09.Oktober 2020, 19 Uhr,im „Vereinshaus Saarfels“ in Saarfels

Tagesordnung1. Eröffnung und Begrüßung2. Grußworte der Gäste3. Totengedenken4. Wahl eines Versammlungsleiters5. Annahme der Tagesordnung6. Wahl der Mandatsprüfungskommission7. Wahl der Stimmzählkommission8. Rechenschaftsberichte

a) der/s Vorsitzendenb) der/s Schatzmeisterin/sc) der Kassenprüfer

9. Aussprache zu dem Punkt 7a) bis 7c)10. Entlastung des Vorstandes11. Bericht der Mandatsprüfungskommission12. Neuwahl des Vorstandes, Vorsitzende/r, 2 Stellvertreter/innen,

Schriftführer/in, Organisationsleiter/in, Schatzmeister/in, Referent/in für Öffentlichkeitsarbeit, Internetbeauftragte/r, Mitgliederbeauftragte/r, Beisitzer/innen;

13. Neuwahl von 2 Kassenprüfer/innen14. Wahl von 4 Delegierten und 4 Ersatzdelegierten zur

Delegiertenversammlung des Gemeindeverbandes und zum Kreisparteitag

15. Wahl von 1 Delegierten und 1 Ersatzdelegierten zum Landesparteitag bzw. zur Landesvertreterversammlung und zur Wahlkreisvertreterversammlung

16. Wahl einer/s Vertreter/in und einer/s Ersatzvertreter/in zur Wahlkreisvertreterversammlung Landtag bzw. zur Landesvertreterversammlung Landtag

17. Wahl einer/s Vertreter/in und einer/s Ersatzvertreter/in zur Wahlkreisvertreterversammlung Bundestag bzw. zur Landesvertreterversammlung Bundestag

18. Verschiedenes19. Schlusswort

■ Bienenzuchtverein Reimsbach-Oppen e.V.Imkertreff am 10. Oktober 2020Wir treffen uns noch einmal am 10. Oktober in unserem Ver-einshaus am Galgenberg in Reimsbach. Auch Freunde und Interessenten sind herzlich willkommen.Am BienenstandDer Winter naht, der Honig ist geerntet, die Bienen sind einge-füttert und die Varroa behandelt. Es ist kaum noch Flugbetrieb und die Bienen kommen zur Ruhe.Was für den Imker jetzt noch zu tun ist:• Futtervorrichtungen ausbauen und reinigen• Bienenbeuten auf stürmische Zeiten vorbereiten (mit Spanngurten sichern)• Leere Beuten reinigen, reparieren und den Anstrich erneuern.

Ortsvorsteher Detlef Bley Nelkenweg 5, Tel. 0159 01636515

Saarfels

■ Mitteilungen des Ortsvorstehers

Information zum DorfgeschehenSportplatz der Sportfreunde Saarfels (Fischerberg-Stadion)Die alten Spielgeräte auf dem Kinderspielplatz haben nicht mehr den Sicherheitsbestimmungen entsprochen. Infolge dessen wurde der Spielplatz seitens der Gemeinde gesperrt.Der Bauhof der Gemeinde hat jetzt den Spielplatz komplett renoviert. Es wurde ein neuer Spielturm aufgebaut. Die alte Rutsche wurde fachgerecht montiert.

Ein neuer Sandkasten lädt unsere Kinder zum Spielen ein. Desweiteren wird ein Fallschutz mit speziellem Kies aufge-bracht.

Ende des redaktionellen Teils

Unsere Vereinsmitglieder Frank Burbach und Daniel Mosbach haben sich als Paten bereiterklärt den Spielplatz in Zukunft zu betreuen.Reinigung von Gehwegen im Dorf - Gehwegreinigung ist BürgerpflichtUm die Sauberkeit der Gehwege in unserem Dorf zu ge-währleisten, bitte ich die Eigentümer, die Gewege entlang der Grundstücksgrenze von Laub, Unkraut und überwach-senden Pflanzen freizuhalten.Detlef Bley, Ortsvorsteher

Zuverlässige Beilagenverteilung.

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Seite 26 Amtsblatt Beckingen, Ausgabe 41/2020

Ihre Kraft war zu Ende, die Erlösung eine Gnade.

In liebevollem Gedenken verabschieden wir uns von

Christine Buchmann-Müller

* 16.11.1944 † 14.09.2020

In stiller Trauer Familie Brigitte Meiers Familie Hildegard Müller Familie Stefan Buchmann Familie Elfi Maurer Anverwandte und Freunde

Losheim, im September 2020

Das Sterbeamt findet am Samstag, dem 10.10.2020, um 10.30 Uhr in der Pfarrkirche Losheim unter Corona-Auflagen im Familien- und Freundeskreis statt.

Anschließend erfolgt die Beisetzung der Urne im Ruheforst Britten.

Die diesjährige Hubertus-andacht fällt wegen derCorona- Pandemie aus!

ABSCHIED nehmen06502

9147-0

Herzlichen Danksagen wir allen, die sich beimAbschiednehmen mit uns verbundenfühlten und ihre Anteilnahme durchso vielfältige Weise zum Ausdruckbrachten.

Magdalena Maaßgeb. Seger

Im Namen aller Angehörigen:Anne AdamGundolf MaaßBlandine Mertenmit Familien

Erbringen und Hargarten, im Oktober 2020

Abschied nehmen.traueranzeige und -danksagung in Ihrem Mitteilungsblatt.

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Amtsblatt Beckingen, Ausgabe 41/2020 Seite 27

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Psychologie202-2549C Ganzheitliches Gedächtnistraining Mo 26.10.20, 18.00 - 19.30 Uhr (5 Termine) Beckingen, Friedrich-Bernhard-Karcher-Schule Annette Diwersy EUR 39.00

Französisch202-3661C Grundstufe I - Anfänger, Perspectives 1 (A1) N Mo 26.10.20, 19.00 - 20.30 Uhr (10 Termine) Beckingen, Friedrich-Bernhard-Karcher-Schule N.N. EUR 61.00

Englisch (ggf. Distanzunterricht möglich)202-3663C Grundstufe I - Anfänger, Network Now Starter (A1) N Mo 26.10.20, 18.00 - 19.30 Uhr (5 Termine) Beckingen, Friedrich-Bernhard-Karcher-Schule Stefanie Bettinger EUR 31.00

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Nähkurse (eigene Nähmaschine bitte mitbringen)202-6521C Nähkurs für Anfänger und Fortgeschrittene N Mo 26.10.20, 18.30 - 20.45 Uhr (5 Termine) Beckingen, Friedrich-Bernhard-Karcher-Schule N.N. EUR 41.00

Gesundheit - Gymnastik - Beauty und Wellness202-7606C Selbstverteidigung für Frauen - Frauenspezifi sche Abwehrtechniken Mo 30.11.20, 18.30 - 19.30 Uhr (5 Termine) Beckingen, Friedrich-Bernhard-Karcher-Schule Daniel Adamiak EUR 26.00 202-7607C Pilates N Di 27.10.20, 18.15 - 19.45 Uhr (8 Termine) Beckingen, Alte Wäscherei N.N. EUR 50.00 202-7609C Wirbelsäulen- und Haltungsgymnastik N Mi 28.10.20, 16.45 - 17.45 Uhr (5 Termine) Düppenweiler, Kultur- und Sporthalle N.N. EUR 21.00 202-7612C Pilates N Mi 28.10.20, 17.45 - 18.45 Uhr (5 Termine) Düppenweiler, Kultur- und Sporthalle N.N. EUR 21.00 202-7615C Yoga am Vormittag N Mi 28.10.20, 10.00 - 11.15 Uhr (10 Termine) Beckingen, Alte Wäscherei Carmen Gindorf-Paulus EUR 56.00 202-7617C Yoga für Männer N Mi 28.10.20, 18.00 - 19.00 Uhr (5 Termine) Beckingen, Ostpreußenstr. 20 Egbert Mieth EUR 22.00

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Seite 28 Amtsblatt Beckingen, Ausgabe 41/2020

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Amtsblatt Beckingen, Ausgabe 41/2020 Seite 29

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