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FFH-Vorprüfung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 275 „Waldhotel Schinkenwirt“, Stadt Olsberg

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FFH-Vorprüfung

zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 275

„Waldhotel Schinkenwirt“, Stadt Olsberg

FFH-Vorprüfung

zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 275

„Waldhotel Schinkenwirt“, Stadt Olsberg

Auftraggeber: Hoffmann & Stakemeier Ingenieure GmbH Königlicher Wald 7 33142 Büren Verfasser: Bertram Mestermann Büro für Landschaftsplanung Brackhüttenweg 1 59581 Warstein-Hirschberg Bearbeiter: Ann-Katrin Gockel M. Sc. (-Ing.) Landschaftsarchitektur

Bertram Mestermann Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt Proj.-Nr. 1370

Warstein-Hirschberg, November 2015

FFH-Vorprüfung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 275 „Waldhotel Schinkenwirt“, Stadt Olsberg

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

1.0 Anlass und Aufgabenstellung ....................................................................1

1.1 Rechtliche Grundlagen .............................................................................2

1.2 Verfahrensablauf ......................................................................................3

2.0 Vorhabensbeschreibung.............................................................................4

3.0 FFH-Gebiet „Höhlen und Stollen bei Olsberg und Bestwig“ .................. 10

4.0 Beurteilung der wirkungsspezifischen Beeinträchtigung der

Erhaltungsziele des FFH-Gebietes ........................................................... 14

4.1 Betrachtungsrelevante Bestandteile des FFH-Gebiets............................ 14

4.2 Bedeutung des Untersuchungsgebiets für die betrachtungsrelevanten

Bestandteile des FFH-Gebiets ................................................................ 15

4.3 Vorhabensspezifische Wirkfaktoren im Zusammenhang mit potenziellen

Beeinträchtigungen der betrachtungsrelevanten Bestandteile des FFH-

Gebiets ................................................................................................... 17

4.4 Beurteilung der vorhabensspezifischen Beeinträchtigung der

Erhaltungsziele des FFH-Gebietes ......................................................... 17

4.5 Ergebnis der FFH-Vorprüfung und weitere Vorgehensweise................... 18

5.0 Zusammenfassende Betrachtung ............................................................ 19

Literaturverzeichnis

FFH-Vorprüfung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 275 „Waldhotel Schinkenwirt“, Stadt Olsberg

Anlass und Aufgabenstellung 1

1.0 Anlass und Aufgabenstellung

Durch den Fachausschuss Planen und Bauen der Stadt Olsberg wurde im Sommer

2015 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 275 „Waldhotel Schinkenwirt“ in Ols-

berg beschlossen.

Das Waldhotel „Schinkenwirt“ befindet sich ca. 2,4 km nordöstlich des Ortskerns

von Olsberg, inmitten großflächiger Waldbereiche und überwiegend landwirtschaft-

lich genutzter Wiesenflächen.

Im Zuge der Bestrebungen die Qualität des Hotelbetriebes weiter zu erhöhen, sollen

nun die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden für einen behutsamen

Ausbau des Hotels, insbesondere durch „Nebenanlagen“ wie zum Beispiel einer

Sauna (HOFFMANN & STAKEMEIER INGENIEURE 2015A).

Abb. 1 Lage des Bebebauungsplans Nr. 275 „Waldhotel Schinkenwirt“ (roter Kreis) in Olsberg, Hochsauerlandkreis, auf Grundlage der Topografischen Karte 1:25.000.

Im näheren Umfeld (ca. 70 m) befindet sich das Natura 2000-Gebiet DE-4616-304

„Höhlen und Stollen bei Olsberg und Bestwig“ (vgl. Abb. 2).

Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 275 „Waldhotel

Schinkenwirt“ ist zu prüfen, ob von dem Vorhaben nachteilige Wirkungen auf das

Natura 2000-Gebiet „Höhlen und Stollen bei Olsberg und Bestwig“ ausgehen. In der

Konsequenz ergibt sich daraus die Frage, ob eine FFH-Verträglichkeitsstudie erfor-

derlich ist oder nicht. Sind erhebliche Beeinträchtigungen offensichtlich erkennbar,

muss eine FFH-Verträglichkeitsstudie durchgeführt werden. Auf der Stufe der FFH-

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Anlass und Aufgabenstellung 2

Vorprüfung entfällt damit die weitere Ausarbeitung von Unterlagen und Dokumen-

ten.

Abb. 2 Lage des Plangebiets des Bebauungsplans Nr. 275 „Waldhotel Schinkenwirt“ (rote Strichlinie) zu dem FFH-Gebiet DE-4616-304 „Höhlen und Stollen bei Olsberg und Bestwig“

1.1 Rechtliche Grundlagen

Die Europäische Union (EU) hat zum Erhalt von Natur und biologischer Vielfalt zwei

Richtlinien erlassen:

• Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten, zuletzt geändert durch Richtlinie 97/49/EG (Vogel-schutzrichtlinie, VSchRL)

• Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, zuletzt geändert durch Richtlinie 97/43/EG (FFH-Richtlinie, FFH-RL)

Ein Ziel der FFH-Richtlinie ist es, neben dem unmittelbaren Artenschutz ein kohä-

rentes europäisches ökologisches Netz „Natura 2000“ besonderer Schutzgebiete zu

errichten, zu erhalten und zu entwickeln. In das Netz integriert werden sowohl die

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung nach der FFH-Richtlinie als auch die

Vogelschutzgebiete (VSG) nach der Vogelschutzrichtlinie.

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Anlass und Aufgabenstellung 3

„Aufgabe des Netzes ist es, den Fortbestand oder ggf. die Wiederherstellung eines

günstigen Erhaltungszustands der natürlichen Lebensräume und wildlebender

Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse zu gewährleisten (Art. 4

Abs. 2 FFH-RL). Aufgrund der VSchRL sollen darüber hinaus die Lebensräume und

Brutstätten der in Anhang I dieser Richtlinie aufgeführten Vogelarten und auch die

Vermehrungs-, Mauser- und Überwinterungsgebiete der regelmäßig auftretenden

Zugvögel geschützt werden (Art. 4 Abs. 1,2 VSchRL)“ (BMVBW 2004).

Rechtliche Grundlage bildet Art. 6 Abs. 3 der FFH-RL in Verbindung mit § 34 Abs. 1

BNatSchG. Demnach sind Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre

Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebiets zu überprüfen,

wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen ge-

eignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen. Ein Projekt ist nur dann zuläs-

sig, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass eine Beeinträchtigung des Natura

2000-Gebiets und der Erhaltungsziele nicht eintritt.

1.2 Verfahrensablauf

Auf Grundlage der rechtlichen Vorgaben der FFH-RL und des BNatSchG ergibt sich

im Rahmen der FFH-Vorprüfung folgender Verfahrensablauf:

FFH-Vorprüfung gemäß § 7 i. V. m. § 34 Abs. 1 BNatSchG

Die FFH-Vorprüfung hat die Frage zu beantworten, ob von dem geplanten Vorhaben

eine Wirkung auf ein Natura 2000-Gebiet ausgeht. In der Konsequenz ergibt sich

daraus die Frage, ob eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich ist oder nicht.

Sind erhebliche Beeinträchtigungen offensichtlich erkennbar, muss eine FFH-Ver-

träglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Auf der Stufe der FFH-Vorprüfung entfällt

damit die weitere Ausarbeitung von Unterlagen oder weiteren Dokumenten. Im Sin-

ne einer Vorabschätzung wird daher in einem ersten Schritt geprüft, ob ein Vorha-

ben in einem konkreten Fall überhaupt geeignet ist, ein Natura 2000-Gebiet erheb-

lich zu beeinträchtigen. Verbleiben Zweifel über die Unerheblichkeit des Vorhabens,

ist eine genauere Prüfung des Sachverhalts und damit eine vertiefende FFH-Ver-

träglichkeitsprüfung erforderlich.

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Vorhabensbeschreibung 4

2.0 Vorhabensbeschreibung

Lage des Vorhabens

Das etwa 1,08 ha große Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 275 „Waldhotel Schin-

kenwirt“ befindet sich östlich der Straße „Eisenberg“, die als Verbindungsweg zwi-

schen der Ortslage Olsberg und dem Bereich „Eisenberg/Maxstollen“ dient.

Der Bebauungsplan umfasst die Flurstücke 128 (tlw.), 129, 47 (tlw. Straßenparzelle)

und 144 (tlw.) der Flur 5, Gemarkung Olsberg.

Abb. 3 Lage des Bebauungsplans Nr. 275 „Waldhotel Schinkenwirt“ (rote Strichlinie) auf Grundlage des Luftbilds.

Vorhabensbeschreibung

Im Zuge der Bestrebungen die Qualität des Hotelbetriebes weiter zu erhöhen, sollen

nun die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden für einen behutsamen

Ausbau des Hotels, insbesondere durch „Nebenanlagen“ wie zum Beispiel einer

Sauna, (HOFFMANN & STAKEMEIER INGENIEURE 2015A).

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Vorhabensbeschreibung 5

SO 1-Gebiet

Der östlich der Straße „Eisenberg“ liegende Bereich wird gemäß § 9 (1) Nr. 1

BauGB i. v. m. § 11 (2) BauNVO als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Hotel-

und Gastronomiebetrieb festgesetzt. In diesem Bereich sind auch untergeordnete

hotel- und gastronomiebezogene Nebenanlagen, z. B. Außengastronomie/-terrasse,

(Außen-)Sauna, Spielplatz/Spielmöglichkeiten, Schwimmbad etc. zulässig (HOFF-

MANN & STAKEMEIER INGENIEURE 2015B).

Abb. 4 Vorentwurf (Auszug) des Bebauungsplans Nr. 275 „Waldhotel Schinkenwirt“ in Olsberg (HOFFMANN & STAKEMEIER GMBH 2015B).

Diese Festsetzungen der Art der Nutzung orientiert sich an der vorhandenen Nut-

zung und lässt gleichzeitig untergeordnete „betriebsgebundene“ Einrichtungen zu,

die für die Optimierung des Hotel- und Gastronomiebetriebes sinnvoll sind (HOFF-

MANN & STAKEMEIER INGENIEURE 2015A).

Im Bereich des Hotel- und Gastronomiebetriebes wird eine offene Bauweise mit

einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 festgesetzt und die Geschossflächenzahl

(GFZ) beträgt 1,6. Dabei richtigen sich beide Werte nach dem aktuellen Bestand. Es

wird eine maximale Gebäudehöhe von 437 m über NN festgesetzt, diese berück-

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Vorhabensbeschreibung 6

sichtigt die derzeitige Gebäudehöhe von ca. 14 m (talseits) und garantiert bei einer

NN-Höhe von ca. 423 m über NN, dass eine über den Bestand hinausgehende Ge-

bäudehöhe nicht erreicht werden kann.

Der östliche Bereich des SO 1-Gebietes wird in offener Bauweise mit einer GRZ und

GFZ von 0,3 festgesetzt, da in diesem Bereich nur dem Hauptgebäude untergeord-

nete Gebäude und Nutzungen entstehen sollen. Die Gebäudehöhe wird dort mit

max. 432 m über NN festgesetzt.

Die mittels Baugrenzen definierte überbaubare Grundstücksfläche orientiert sich im

SO 1-Gebiet im Westen an dem vorhandenen Gebäude des Hotel- und Gastrono-

miebetriebes und lässt auf der Nord- und Westseite des Hotels eine bauliche Erwei-

terung um ca. 5–7 m zu.

Direkt auf Höhe der nordöstlichen Gebäudekante verspringt die Baugrenze nach

Süden auf einen Abstand von ca. 5 m zur nördlich gelegenen Obstwiese. Sie um-

fasst hier das vorhandene Gebäude und lässt in diesem östlichen Bereich auch

Möglichkeiten der Erweiterung zu (HOFFMANN & STAKEMEIER INGENIEURE 2015A).

SO 2-Gebiet

Der Bereich nordwestlich der Straße „Eisenberg“, welcher mit einem Ferienhaus

bestanden ist, wird ebenfalls als Sondergebiet gemäß § 9 (1) Nr. 1 BauGB i. v. m.

§ 11 (2) BauNVO festgesetzt. Dabei erfolgt eine Beschränkung auf die Zweckbe-

stimmung Ferienhäuser.

Dieser Bereich wird in offener Bauweise mit einer GRZ und GFZ von 0,3 und einer

maximalen Gebäudehöhe von 4 m über dem vorhandenen Gelände festgesetzt,

wodurch das bereits bestehende Ferienhaus planungsrechtlich gesichert wird.

Die Festsetzung der überbaubaren Fläche erfolgt analog zu dem vorhandenen Ge-

bäude, wodurch keine maßgeblichen Erweiterungen möglich sind.

Erschließung

Die Anbindung des Plangebietes an das örtliche Verkehrsnetz erfolgt durch die vor-

handene Straße „Eisenberg“, über die der Hotel- und Gastronomiebetrieb sowie die

umliegenden Ferienhäuser erschlossen sind.

Betriebsintern ist eine Zuwegung südlich des Hotelgebäudes vorhanden, die dem

Zulieferverkehr und den Eigentümern als Zuwegung zu dem östlichen Gebäudeteil

zur Verfügung steht. Diese wird als private Verkehrsfläche festgesetzt (HOFFMANN &

STAKEMEIER INGENIEURE 2015A).

Stellplätze / ruhender Verkehr

Der Hotel- und Gastronomiebetrieb verfügt derzeit über 33 Stellplätze. Diese befin-

den sich südwestlich des Gebäudekomplexes sowie im Süden des Plangebietes

entlang der Straße „Eisenberg“. Diese Stellplatzflächen werden im Bebauungsplan

Nr. 275 „Waldhotel Schinkenwirt“ entsprechend festgesetzt. Dort darf keine vollflä-

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Vorhabensbeschreibung 7

chige Versiegelung stattfinden, diese Fläche ist nur mit wasserdurchlässigen Mate-

rialien zu befestigen.

Außerdem werden im Norden des Plangebietes weitere Stellplätze vorgesehen.

Diese dienen vorrangig dazu, die bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze bei

einer möglichen Erweiterung des Hotel- oder Gastronomiebetriebes nachweisen zu

können.

Die festgesetzten Stellplätze werden zur freien Landschaft hin durch standortge-

rechte heimische Laubgehölze eingegrünt, dazu werden im Vorhinein die vorhande-

nen fremdländischen Scheinzypressen am südlichen Stellplatz entfernt. Für die

Pflanzung der heimischen Laubgehölze, ist im Bebauungsplan eine 3 bzw. 4 m brei-

te Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern festgesetzt.

In den Hinweisen des Bebauungsplans findet sich die entsprechende Pflanzenliste

(HOFFMANN & STAKEMEIER INGENIEURE 2015B).

Flächen für Maßnahmen zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

Die im nordöstlichen Bereich vorhandene Obstbaumwiese soll als prägendes, grün-

ordnerisches Element erhalten bleiben. Damit an dieser Stelle langfristig die Obst-

wiese gesichert wird und die ökologische Funktion sowie die Bedeutung für das

Landschaftsbild bewahrt werden, erfolgt die Festsetzung des Bereiches als Fläche

zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft.

Als Ausgleich für die im Bebauungsplan festgesetzten Sondergebietsflächen werden

östlich der vorhandenen Obstbäume, wie in der Planzeichnung dargestellt, auf einer

Fläche von ca. 300 m² sechs weitere heimische Obstbäume als Hochstamm im Ab-

stand 10 x 10 m gepflanzt.

Wald

Westlich und östlich des SO 2-Gebietes befinden sich bewaldete Flächen, die Teil

eines nördlich und westlich angrenzenden Waldgebietes sind. Diese werden ent-

sprechend der Festsetzung als Waldfläche gesichert (HOFFMANN & STAKEMEIER IN-

GENIEURE 2015A).

Charakterisierung des Untersuchungsgebietes

Die Bestandssituation im Untersuchungsgebiet wird geprägt durch landwirtschaftlich

reizvolle Wald- und Wiesenflächen. Nordöstlich am Waldrand sowie westlich des

Hotels befinden sich einige als Ferienhaus genehmigte kleinere Gebäude.

In Richtung Süden zum Tal hin erstrecken sich ausgedehnte Freiflächen, welche

überwiegend landwirtschaftlich als Wiesen- oder Weideland genutzt werden.

Das vorhandene Hotel „Schinkenwirt“ dominiert die landschaftliche Situation. An das

Hauptgebäude schließen östlich kleinere Nebengebäude an, nordöstlich befindet

sich auf dem Hotelgelände eine Obstwiese mit Birnen und Apfelbäumen.

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Vorhabensbeschreibung 8

Die das Hotel, die Nebengebäude und das Ferienhaus im Norden umgebenden Flä-

chen stellen sich als Zier- und Hausgartenbereiche mit kleineren und größeren Ge-

hölzen, Staudenpflanzungen und größeren Rasenflächen dar.

Die Kapelle nördlich des Hotels wird ebenfalls durch verschiedene Gehölze, wie

Birke, Kiefer und Hartriegel, sowie durch Sträucher und Staudenpflanzungen umge-

ben.

Der Parkplatz entlang der Straße „Eisenberg“ wir von einer Koniferenpflanzung in

Richtung Osten begrenzt.

Im Nordwesten schließen Waldrandstrukturen an das Plangebiet an.

Das Untersuchungsgebiet wird durch die vorhandene Nutzung als Hotel- und Gast-

ronomiebereich geprägt, dazu gehören die Stellplätze für Hotelbesucher, Wanderer

und Erholungssuchende entlang der Straße „Eisenberg“ sowie ein kleiner Wander-

parkplatz nördlich des Hotels.

Abb. 5 Blick Richtung Nordosten auf das Waldhotel „Schinkenwirt“. Im Vordergrund Weideflächen. Am linken Rand die Straße „Eisenberg“ mit Stellflä-chen im Bereich des Waldhotels. Im Hintergrund die ausgeprägten Waldbereiche.

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Vorhabensbeschreibung 9

Abb. 6 Charakteristischer Ausblick von Norden in Richtung des Waldhotels (weißes Gebäude am rechten Bildrand) mit angrenzender Obstbaumwiese.

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FFH-Gebiet „Höhlen und Stollen bei Olsberg und Bestwig“ 10

3.0 FFH-Gebiet „Höhlen und Stollen bei Olsberg und Bestwig“

Allgemeine Beschreibung des Schutzgebietes

Das geplante Vorhaben befindet sich ca. 70 m südlich einer Teilfläche des FFH-

Gebiets DE-4616-304 „Höhlen und Stollen bei Olsberg und Bestwig“.

Das Schutzgebiet umfasst zehn Teilflächen in der näheren Umgebung von Olsberg

und Bestwig mit einer Gesamtfläche von ca. 63 ha. Die Teilfläche nördlich des

Plangebiets ist ca. 8,8 ha groß.

Abb. 7 Gesamtflächen des FFH-Gebiets DE-4616-304 „Höhlen und Stollen bei Olsberg und Bestwig“ (orange Flächen). Die Lage des geplanten Bebauungsplans ist mit einem Pfeil markiert (LANUV 2015A).

„Der Komplex aus 10 Teilgebieten umfasst die wichtigsten Überwinterungsquartiere

von Großem Mausohr und Teichfledermaus am Nordrand des Sauerlandes an der

Schwelle zum Mittelgebirgsraum in NRW. Es handelt sich im einzelnen insbesonde-

re um folgende Höhlen und Stollen: Veledahöhle, Ostenberghöhle, Stollen am

Steinberg, Grube Ostwig, Grube Nuttlar, Grube Dümel, Grubengelände Antfeld,

Grube Egon II, Antfelder Höhle, Stollenkomplex Eisenberg. Die Höhlen bzw. Stollen

sind z.T. von naturnahem, örtlich felsenreichem Buchenwald umgeben oder grenzen

unmittelbar an Siedlungs- und Gewerbeflächen oder auch an Freizeitanlagen. Der

Zustand und die Sicherung der Höhlen und Stollen ist z.T. hervorragend, andere

Stollen- und Höhleneingänge sind fast verschüttet bzw. stark verbaut. Ein Stollen

wird technisch genutzt. Besonders herausragend sind die Veleda-Höhle als langjäh-

riges Fledermaus-Winterquartier und der Steinberg mit sehr bedeutsamen Felsen“

(LANUV 2015A).

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FFH-Gebiet „Höhlen und Stollen bei Olsberg und Bestwig“ 11

Schutzzweck und Erhaltungsziele

Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 9 BNatSchG sind Erhaltungsziele diejenigen Ziele, die im

Hinblick auf die Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszu-

stands für ein Natura 2000-Gebiet festgelegt sind. Erhaltungsziele sind festzulegen

für:

• die Lebensräume und ihre charakteristischen Arten des Anhangs I FFH-RL und die im FFH-Gebiet vorkommenden Tier- und Pflanzenarten des An-hangs II der FFH-RL

• die Vogelarten sowie ihre Lebensräume des Anhangs I der VschRL sowie des Art. 4 Abs. 2 VSchRL die in dem Vogelschutzgebiet vorkommen (MKULNV 2010)

„Die Erhaltung der Höhlen und Stollen einschließlich der in ihnen herrschenden mi-

kroklimatischen Verhältnisse sowie der Schutz der Fledermäuse vor Störungen

durch geeignete technische Einrichtungen (Stahlgitter) sind vorrangige Maßnahmen

für das Fortbestehen der Fledermauswinterquartiere. Eine touristische Erschließung

der Höhlen und Stollen ist zu verhindern. Die naturnahen Waldbereiche um die un-

terirdischen Winterquartiere sind durch entsprechende Waldbewirtschaftung zu er-

halten. Eine Förderung des Alt- und Totholzanteils ist anzustreben. Das Ruhrtal bei

Bestwig und Olsberg bildet zusammen mit den Stollen und Höhlen im Diemel- und

Hoppecketal, den Höhlen am Kirchloh, dem Bergwerk Thülen sowie der Rösenbe-

cker Höhle einen zentralen Schwerpunkt zum Schutz von unterirdischen Fleder-

mauswinterquartieren unweit der Schwelle vom Nordwestdeutschen Tiefland zum

Mittelgebirge“ (LANUV 2015A)

Für die Meldung des Gebietes ausschlaggebend ist das Vorkommen folgender Le-

bensräume des Anhangs I sowie folgender Arten des Anhangs II der FFH-RL:

• nicht touristisch erschlossene Höhlen (8310) • Teichfledermaus • Großes Mausohr

Darüber hinaus besitzt das FFH-Gebiet „Höhlen und Stollen bei Olsberg und Best-

wig“ im Gebietsnetz Natura 2000 und/oder für Arten des Anhangs IV der FFH-RL

Bedeutung für:

• Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation (8210) • Hainsimsen-Buchenwald (9110) • Waldmeister-Buchenwald (9130) • Bechsteinfledermaus • Uhu

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FFH-Gebiet „Höhlen und Stollen bei Olsberg und Bestwig“ 12

Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die für die Meldung des Gebietes

ausschlaggebend sind:

Schutzziele/Maßnahmen für nicht touristisch erschlossene Höhlen (8310)

Erhaltung der Höhlen einschließlich ihrer mikroklimatischen Verhältnisse, ihres

Wasserhaushalts und ihrer Höhlengewässer als Lebensraum für troglobionte und

troglophile Tierarten sowie als Winterquartier für Fledermäuse, Amphibien und In-

sekten (Schmetterlinge, Zweiflügler u. a.) durch

• Erhaltung der Ungestörtheit des Höhleninneren durch Untersagung jeglicher

Nutzung oder Erschließung, insbesondere keine touristische Nutzung, ggf.

Vergitterung des Höhleneingangs durch ein Fledermausgitter und evtl.

Rückbau von Wegen in der unmittelbaren Höhlenumgebung

• Erhaltung der Zugänglichkeit für die Höhlenfauna

• Erhaltung bzw. Wiederherstellung der naturnahen Umgebung der Höhlen

• Vermeidung chemischer, physikalischer und sonstiger Belastungen und Be-

einträchtigungen des Höhleninneren durch Nutzungen bzw. andere Einwir-

kungen aus den darüber gelegenen oberirdischen Bereichen (LANUV

2015B)

Schutzziele/Maßnahmen für Großes Mausohr, Teichfledermaus,

Bechsteinfledermaus

Erhaltung und Förderung der Populationen des Großen Mausohrs, der Teichfleder-

maus und der Bechsteinfledermaus durch

• Unterirdische Winterquartiere

• Erhaltung der bekannten unterirdischen Quartiere einschließlich ihrer mikro-

klimatischen Verhältnisse, ihres Wasserhaushalts und ihrer Zugänglichkeit

für Fledermäuse

• Erhaltung der Ungestörtheit der Quartiere durch Untersagung jeglicher Nut-

zung oder Erschließung, insbesondere keine touristische oder Freizeit-

Nutzung. Zum Schutz der Fledermäuse ggf. Vergitterung des Quartierein-

gangs durch ein Fledermausgitter oder einen anderen geeigneten Ver-

schluss mit Kontrollmöglichkeit

• Erhalt der naturnahen Umgebung der Quartiere (soweit vorhanden) bzw.

wenn möglich Förderung einer solchen, Vermeidung chemischer, physischer

und sonstiger Belastungen und Beeinträchtigungen der unterirdischen Quar-

tiere durch Nutzungen bzw. andere Einwirkungen aus den darüber gelege-

nen oberirdischen Bereichen (LANUV 2015B)

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FFH-Gebiet „Höhlen und Stollen bei Olsberg und Bestwig“ 13

Darstellung der Bedeutung des Schutzgebietes

„In den unterirdischen Quartieren des Gebietskomplexes überwintern insgesamt

mehrere hundert Fledermäuse. Auch im Sommer werden regelmäßig Fledermäuse

im Gebiet beobachtet, die u.a. die Waldbereiche und die angrenzende Ruhr als

Jagdgebiet nutzen. Insgesamt wurden bisher 13 Arten festgestellt. Von landesweiter

Bedeutung ist die hohe Anzahl der hier überwinternden Großen Mausohren und

Teichfledermäuse. Mit mindestens 50 - 100 Individuen je Art ist das Gebiet eines

der drei bedeutendsten Überwinterungsbereiche für diese Arten in NRW. Für die

Teichfledermäuse, deren Sommerlebensräume vor allem in den Niederlanden lie-

gen und die auf die unterirdischen Quartiere an der Mittelgebirgsschwelle angewie-

sen sind, ist das Gebiet von überregionaler Bedeutung. Teichfledermäuse halten

sich bereits ab August hier auf. Eine landesweit herausragende Besonderheit stellt

auch die ganzjährige Anwesenheit von Nordfledermäusen dar, die hier ihr Kern- und

Ausbreitungszentrum in NRW besitzen. Die Veleda-Höhle ist das einzige bekannte

Dauerquartier der Art in Westfalen. Die Höhlen werden z.T. schon sehr lange von

Fledermäusen als Quartier genutzt, wie subfossile Funde belegen. Neben Fleder-

mäusen wurden in der Veleda- und Antfelder Höhle auch höhlenbewohnende wir-

bellose Arten (Höhlenkrebse) festgestellt“ (LANUV 2015A).

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Beurteilung der wirkungsspezifischen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes 14

4.0 Beurteilung der wirkungsspezifischen Beeinträchtigung der

Erhaltungsziele des FFH-Gebietes

4.1 Betrachtungsrelevante Bestandteile des FFH-Gebiets

Für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgebliche Bestandteile eines Na-

tura 2000-Gebietes sind bei FFH-Gebieten die signifikanten Vorkommen von FFH-

Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-RL (inklusive der charakteristischen Ar-

ten) sowie von FFH-Arten des Anhangs II der FFH-RL (MKULNV 2010).

Überblick über die Lebensräume des Anhangs I der FFH-RL

Für das FFH-Gebiet DE-4616-304 „Höhlen und Stollen bei Olsberg und Bestwig“

werden im Standard-Datenbogen die in der folgenden Tabelle aufgeführten Lebens-

räume des Anhangs I der FFH-RL genannt (vgl. LANUV 2015B).

Tab. 1 Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-RL gemäß Standard-Datenbogen.

EU-Code

Name (LANUV) Name (EU 2006)

Halbnatürliche Grünland und Hochstauden

6210 Trespen-Schwingel Kalktrockenra-sen

Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) (prioritärer LRT sind besondere Bestände)

Felsen, Schutthalden und Pioniervegetation

8210 Kalkfelsen mit Felsspaltenvegeta-tion

Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation

8220 Silikatfelsen mit Felsspaltenvege-tation

Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation

8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen

Nicht touristisch erschlossene Höhlen

Wälder

9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)

Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)

9130 Waldmeister-Buchenwald Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)

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Beurteilung der wirkungsspezifischen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes 15

Überblick über die Arten gemäß Anhang II der FFH-RL

Es werden im Standard-Datenbogen die folgenden Arten gemäß Anhang II der

FFH-RL genannt (LANUV 2015B):

Tab. 2 Tierarten des Anhangs II der FFH-RL gemäß Standarddatenbogen.

Code Wissenschaftlicher Name Name

1323 Myotis bechsteini Bechsteinfledermaus

1318 Myotis dasycneme Teichfledermaus

1324 Myotis myotis Großes Mausohr

4.2 Bedeutung des Untersuchungsgebiets für die betrachtungsrele-

vanten Bestandteile des FFH-Gebiets

Lebensräume des Anhangs I der FFH-RL

In der unmittelbaren Umgebung vom Plangebiet befindet sich eine Teilfläche des

FFH-Gebiets „Höhlen und Stollen bei Olsberg und Bestwig“. Dort finden sich die

folgenden Lebensräume:

• 9110: Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) • 9130: Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum)

Hainsimsen-Buchenwälder umfassen „bodensaure, meist krautarme Buchenwäl-

der von der planaren/kollinen bis in die montane Stufe. Häufig sind in die Baum-

schicht Eichen eingemischt. Ebenfalls eingeschlossen in den Lebensraum sind bo-

densaure, naturnahe Flachland-Buchenwälder. Weiterhin kann der Lebensraum je

nach Höhenzonierung die Ausbildungen Buchen-Tannenwälder und Buchen-

Tannen-Fichtenwälder umfassen“ (BFN 2015A).

Waldmeister-Buchenwälder (Asperulo-Fagetum) sind „Mitteleuropäische Buchen-

und Buchen-Eichenwälder auf kalkhaltigen und neutralen aber basenreichen Böden

der planaren bis montanen Stufe. Krautschicht meist gut ausgebildet, oft geophyten-

reich. In höheren Lagen z. T. mit Beimischung von Picea abies und Abies alba

(Bergmischwälder basenreicher Böden)“(BFN 2015B).

Die wesentlichen Gefährdungen beider Lebensräume sind v. a. Nadelholzauffors-

tungen, der Nähr- und Schadstoffeintrag aus der Luft, zu hohe Wildbestände, zu

intensive forstliche Nutzung und die Zerschneidung großflächiger Waldgebiete (BFN

2015A+B). Durch das geplante Vorhaben werden aber keine der wesentlichen Ge-

fährdungen der Lebensräume ausgelöst. Es kommt weder zu Nadelholzaufforstun-

gen noch zu Zerschneidungen der Waldgebiete. Nähr- und Stickstoffeintrag durch

das Vorhaben ist nicht zu erwarten. Das Untersuchungsgebiet hat keine Bedeutung

FFH-Vorprüfung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 275 „Waldhotel Schinkenwirt“, Stadt Olsberg

Beurteilung der wirkungsspezifischen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes 16

für die Lebensräume des Anhangs I der FFH-Richtlinie. Ein funktionaler Zusam-

menhang von Biotopstrukturen des FFH-Gebiets und des Plangebiets besteht nicht.

Arten gemäß Anhang II der FFH-RL

Das FFH-Gebiet hat eine Bedeutung für die folgenden Arten gemäß Anhang II der

FFH-RL:

• Bechsteinfledermaus

• Großes Mausohr

• Teichfledermaus

Die Bechsteinfledermaus ist in Europa mit Ausnahme des größten Teils von

Skandinavien, der baltischen Republiken und Russlands weit verbreitet. Außerhalb

von Mitteleuropa existieren nur inselartige Vorkommen. Deutschland ist bis auf grö-

ßere Teile Norddeutschlands besiedelt. Die Art ist stark an Waldlebensräume ge-

bunden.

Die Hauptgefährdung für die Bechsteinfledermaus ist die Forstwirtschaft. Durch die

enge Bindung an Baumhöhlen, kommt die Art zumeist nur in naturnahen Waldbe-

ständen vor. Die Anwendung von Pestiziden wirkt sich negativ auf die Nahrungs-

grundlagen aus. Eine weitere Gefährdung der Art ist der Straßenverkehr (Kollisio-

nen, Verlärmung) (BFN 2015C).

Das Große Mausohr ist eine europäische Art mit Vorkommen vom Mittelmeer bis

nach Norddeutschland. Die östliche Verbreitungsgrenze verläuft durch Weißruss-

land und die Ukraine. Die Art ist in Deutschland weit verbreitet und in den südlichen

Bundesländern nicht selten. Quartiere sind meist in Gebäuden, die Jagdgebiete zu

> 75 % im geschlossenen (Laub-)Wald.

Durch die Konzentration in großen bis sehr großen Wochenstubenkolonien in Ge-

bäuden ist die Art durch Sanierung solcher Räume und/oder die unsachgemäße

Anwendung von Holzschutzmitteln gefährdet. Der Pestizideinsatz im Obstbau und in

der Forstwirtschaft stellt ebenso einen weiteren bedeutenden Gefährdungsfaktor dar

wie bestimmte forstwirtschaftliche Maßnahmen (BFN 2015D).

Die Teichfledermaus ist von der östlichen Nordseeküste bis zum Jenissey in Russ-

land verbreitet. In Deutschland wurden Wochenstuben bislang in Norddeutschland

gefunden. Als Sommergast und Überwinterer ist die Art weiter verbreitet. Quartiere

wurden bislang überwiegend an Gebäuden gefunden; Jagdgebiete über großen

stehenden oder langsam fließenden Gewässern.

Hauptgefährdungsursachen sind für die Teichfledermaus die Vernichtung bzw. Pes-

tizidbelastung (Holzschutzmittel) der Quartiere sowie das Fällen von höhlenreichen

Bäumen in Gewässernähe (BFN 2015E).

Durch das geplante Vorhaben werden keine der wesentlichen Gefährdungen für die

Fledermausarten ausgelöst, da es zu keiner vorhabensspezifischen Veränderung

der Lebensraumsituation kommt. Durch die Erweiterung des Hotels in der direkten

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Beurteilung der wirkungsspezifischen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes 17

Umgebung und den möglichen Bau eines zusätzlichen Parkplatzes werden aus-

schließlich Grünflächen und Gartenbereich überbaut, welche keinen (Teil-)Lebens-

raum darstellen. Das Untersuchungsgebiet hat keine Bedeutung für die Arten nach

Anhang II der FFH-Richtlinie.

4.3 Vorhabensspezifische Wirkfaktoren im Zusammenhang mit po-

tenziellen Beeinträchtigungen der betrachtungsrelevanten Be-

standteile des FFH-Gebiets

Lebensräume des Anhangs I der FFH-RL

Die geplante Erweiterung des „Waldhotels Schinkenwirt“ und die Herstellung von

Stellplatzanlagen werden außerhalb des FFH-Gebiets „Höhlen und Stollen bei Ols-

berg und Bestwig“ errichtet und betrieben.

Direkte Auswirkungen auf Lebensraumtypen, z. B. durch eine dauerhafte Beanspru-

chung von Biotopstrukturen, werden demnach ausgeschlossen.

Indirekte Wirkungen auf die Lebensraumtypen des FFH-Gebiets, z. B. durch eine

potenzielle Beeinflussung der Grundwassersituation im Raum, werden aufgrund des

Vorhabenscharakters in Verbindung mit der Bestandssituation ebenfalls ausge-

schlossen.

Es gibt keine direkten oder indirekten Wirkfaktoren auf die anstehenden Lebens-

raumtypen des FFH-Gebiets. Daher können potenzielle Beeinträchtigungen eben-

falls ausgeschlossen werden.

Arten gemäß Anhang II der FFH-RL

Als betrachtungsrelevante Tierarten gemäß Anhang II der FFH-RL werden Bech-

steinfledermaus, Großes Mausohr und Teichfledermaus genannt.

Vor dem Hintergrund der Lage des geplanten Vorhabens außerhalb des FFH-

Gebiets werden direkte Wirkfaktoren wie z. B. die dauerhafte oder temporäre Inan-

spruchnahme von Waldbereichen ausgeschlossen. Daher können indirekte Wirkfak-

toren auf Bechsteinfledermaus, Großes Mausohr und Teichfledermaus oder deren

Lebensraumstrukturen innerhalb des FFH-Gebiets ebenfalls ausgeschlossen wer-

den.

4.4 Beurteilung der vorhabensspezifischen Beeinträchtigung der

Erhaltungsziele des FFH-Gebietes

Eine Beeinträchtigung liegt vor, wenn entweder einzelne Faktoren eines Funktions-

gefüges oder das Zusammenspiel der Faktoren derart beeinflusst werden, dass die

Funktionen des Systems gestört werden. Zu berücksichtigen sind alle relevanten

bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkungen und Wirkfaktoren des geplanten

Vorhabens entsprechend ihrer Intensität und ihrer maximalen Einflussbereiche auf

die Lebensraumtypen und Arten.

FFH-Vorprüfung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 275 „Waldhotel Schinkenwirt“, Stadt Olsberg

Beurteilung der wirkungsspezifischen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes 18

Eine erhebliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn die Veränderungen und Störungen

in ihrem Ausmaß oder in ihrer Dauer dazu führen, dass ein Natura 2000-Gebiet sei-

ne Funktion in Bezug auf die Erhaltungsziele gemäß FFH-RL bzw. VSchRL oder die

für den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile nur noch in eingeschränktem Um-

fang erfüllen kann.

Grundsätzlich kann jede Beeinträchtigung von Erhaltungszielen erheblich sein und

muss „als Beeinträchtigung des Gebiets als solches“ gewertet werden. Dies ist je-

doch nicht der Fall, wenn sich unter Berücksichtigung von Schadensbegrenzungs-

maßnahmen in der Gesamtbilanz keine größere Beeinträchtigung als bei einer Null-

variante ergibt (MKULNV 2010).

Die unmittelbaren Auswirkungen der Planungen beschränken sich auf die Überbau-

ungen von Freiflächen außerhalb der Gebietskulisse des FFH-Gebiets mit dem dar-

aus resultierenden Verlust von Lebensraumstrukturen.

Das FFH-Gebiet „Höhlen und Stollen bei Olsberg und Bestwig“ selbst liegt in einer

Entfernung von ca. 70 m zum Vorhaben. Da sich die Gebäudeerweiterungen bzw.

Neubauten an dem bereits vorhandenen Gebäudekomplex orientieren werden, sind

keine Auswirkungen auf das FFH-Gebiet und seine Schutzfunktion zu erwarten.

Vorhabensspezifische Beeinträchtigungen somit sind vor dem Hintergrund der Vor-

habenscharakteristik und Entfernung ausgeschlossen. Eine Gefährdung von den

Lebensräumen des Anhang I der FFH-RL und Arten gemäß Anhang II der FFH-RL

wird nicht erwartet.

Der Bebauungsplan Nr. 275 „Waldhotel Schinkenwirt“ und seine vorhabensspezifi-

schen Auswirkungen sind nicht geeignet, die Funktion des FFH-Gebiets „Höhlen

und Stollen bei Olsberg und Bestwig“ in Bezug auf den Schutzzweck und die Erhal-

tungsziele einzuschränken.

4.5 Ergebnis der FFH-Vorprüfung und weitere Vorgehensweise

Die geplante Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 275 „Waldhotel Schinkenwirt“

verursacht keine erheblichen und/oder nachteiligen Auswirkungen auf den Schutz-

zweck und die Erhaltungsziele des FFH-Gebiets DE 4616-304 „Höhlen und Stollen

bei Olsberg“. Die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung ist nicht erforder-

lich.

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Zusammenfassende Betrachtung 19

5.0 Zusammenfassende Betrachtung

Durch den Fachausschuss Planen und Bauen der Stadt Olsberg wurde im Sommer

2015 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 275 „Waldhotel Schinkenwirt“ in Ols-

berg beschlossen.

Das Waldhotel „Schinkenwirt“ befindet sich ca. 2,4 km nordöstlich des Ortskerns

von Olsberg inmitten großflächiger Waldbereiche und überwiegend landwirtschaft-

lich genutzter Wiesenflächen.

Im Zuge der Bestrebungen die Qualität des Hotelbetriebes weiter zu erhöhen, sollen

nun die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden für einen behutsamen

Ausbau des Hotels, insbesondere durch „Nebenanlagen“ wie zum Beispiel einer

Sauna.

Im näheren Umfeld des geplanten Vorhabens befinden sich das Natura 2000-Gebiet

DE-4616-304 „Höhlen und Stollen bei Olsberg und Bestwig“ (vgl. Abb. 2). Eine Teil-

fläche dieses FFH-Gebiets liegt nördlich des Plangebiets und ist ca. 70 m entfernt.

FFH-Gebiet „Höhlen und Stollen bei Olsberg und Bestwig“

Das geplante Vorhaben führt vor dem Hintergrund der vorhabensspezifischen Wir-

kungen in Verbindung mit der Entfernung zur Teilfläche des FFH-Gebiets „Höhlen

und Stollen bei Olsberg und Bestwig“ zu keinen nachteiligen oder erheblichen Aus-

wirkungen. Indirekte und direkte Auswirkungen auf die Lebensräume nach Anhang I

oder die Arten nach Anhang II werden daher ausgeschlossen. Die geplante Aufstel-

lung und Realisierung des Bebauungsplans Nr. 275 „Waldhotel Schinkenwirt“ ist

nicht geeignet, die Funktion des FFH-Gebiets in Bezug auf den Schutzzweck und

die Erhaltungsziele einzuschränken.

FFH-Vorprüfung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 275 „Waldhotel Schinkenwirt“, Stadt Olsberg

Zusammenfassende Betrachtung 20

Ergebnis

Die geplante Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 275 „Waldhotel Schinkenwirt“ hat

keine erheblichen und/oder nachteiligen Auswirkungen auf den Schutzzweck und

die Erhaltungsziele des FFH-Gebietes DE 4616-304 „Höhlen und Stollen bei Ols-

berg und Bestwig“.

Die FFH-Vorprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass die Durchführung einer FFH-

Verträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist.

Warstein-Hirschberg, November 2015

Bertram Mestermann Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt

FFH-Vorprüfung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 275 „Waldhotel Schinkenwirt“, Stadt Olsberg

Literaturverzeichnis 21

Literaturverzeichnis

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Fagetum). Bonn. (WWW-Seite): https://www.bfn.de/0316_typ9110.html Zugriff:

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Zugriff: 09.09.2015, 09:35 MESZ.

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Nordrhein-Westfalen. Natura 2000-Gebiete in Nordrhein-Westfalen. „Höhlen und

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http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/natura2000-

meldedok/web/babel/media/sdb/s4616-304.pdf

Zugriff: 09.09.2015, 09:35 MESZ.

FFH-Vorprüfung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 275 „Waldhotel Schinkenwirt“, Stadt Olsberg

Literaturverzeichnis 22

MKULNV (2010): Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und

Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Vorschriften zum Schutz von

Arten und Lebensräumen in Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf.