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söp _Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (Hrsg.) Fasanenstraße 81 - 10623 Berlin - Telefon: 030.6449933-11 - E-Mail: [email protected] Internet: www.soep-online.de - Verantwortlich für den Inhalt: Heinz Klewe (Geschäftsführer) Medien-Kontakt 0160.97404061 Presse-Information 14. Juli 2015 Die söp bilanziert ein erfolgreiches Halbjahr 2016: Neben der durch die Bundesregierung erfolgten Anerkennung bzw. Notifizierung der söp als „Verbraucherschlichtungsstelle“, haben sich wiederum mehr als 5.000 Reisende mit einem Schlichtungsantrag an die söp gewandt. Sachlich unabhängig, neutral und auf der Grundlage von Recht und Gesetz erstellen deren Schlich- ter – alle sind Volljuristen mit der Befähigung zum Richteramt – eine Empfehlung zur außergericht- lichen Streitbeilegung. Die Beteiligten sparen durch die Schlichtung Geld, Zeit und viel Ärger. Es müssen weder Rechtsanwälte noch Gerichte in Anspruch genommen werden. Für Reisende ist die Schlichtung kostenfrei (keine Bearbeitungsgebühren, keine Erfolgshonorare, keine in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer – allenfalls fallen Porto- und Telefonkosten an). 1. Anerkennung/Notifizierung entsprechend Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) Ziel des am 01. April 2016 in Kraft getretenen Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) ist es, den Verbraucherschutz zu erhöhen (denn bei den zumeist kleineren Streitwerten ist der Ärger zwar groß, aber die Bereitschaft einen Anwalt einzuschalten und zu Gericht zu gehen, eher klein). Gerade diese Lücke schließt die Schlichtung. Das VSBG stellt hohe Anforderungen an die Arbeit einer Schlichtungsstelle. Die söp erfüllt diese Anforderungen. Seit Start im Dezember 2009 setzt die söp auf Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Qualität der juristischen Arbeit (alle Schlichter der söp sind Volljuristen mit der Befähigung zum Richteramt). Die söp ist von der Bundesregierung als Schlichtungsstelle für den Bereich Bahn, Fernbus, Flug und Schiff anerkannt und am 9. Mai 2016 in die Liste der Verbraucherschlichtungsstellen aufgenommen worden. https://www.bundesjustizamt.de/DE/SharedDocs/Publikationen/Verbraucherschutz/Liste_Verbraucherschlichtungsstellen.html;jsessionid=094A56 9A2BCD8694618BC3E54BE07DA7.1_cid377?nn=7709020 (Zugriff: 10.05.2016) Zudem ist die söp auf der sogenannten ODR-Plattform der EU offiziell als deutsche Streitbeile- gungsstelle gelistet.

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söp _Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (Hrsg.)

Fasanenstraße 81 - 10623 Berlin - Telefon: 030.6449933-11 - E-Mail: [email protected] Internet: www.soep-online.de - Verantwortlich für den Inhalt: Heinz Klewe (Geschäftsführer)

Medien-Kontakt

0160.97404061

Presse-Information 14. Juli 2015

Die söp bilanziert ein erfolgreiches Halbjahr 2016: Neben der durch die Bundesregierung erfolgten Anerkennung bzw. Notifizierung der söp als „Verbraucherschlichtungsstelle“, haben sich wiederum mehr als 5.000 Reisende mit einem Schlichtungsantrag an die söp gewandt.

Sachlich unabhängig, neutral und auf der Grundlage von Recht und Gesetz erstellen deren Schlich-ter – alle sind Volljuristen mit der Befähigung zum Richteramt – eine Empfehlung zur außergericht-lichen Streitbeilegung. Die Beteiligten sparen durch die Schlichtung Geld, Zeit und viel Ärger. Es müssen weder Rechtsanwälte noch Gerichte in Anspruch genommen werden. Für Reisende ist die Schlichtung kostenfrei (keine Bearbeitungsgebühren, keine Erfolgshonorare, keine in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer

– allenfalls fallen Porto- und Telefonkosten an).

1. Anerkennung/Notifizierung

entsprechend Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Ziel des am 01. April 2016 in Kraft getretenen Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) ist es, den Verbraucherschutz zu erhöhen (denn bei den zumeist kleineren Streitwerten ist der Ärger zwar groß, aber die Bereitschaft einen Anwalt einzuschalten und zu Gericht zu gehen, eher klein). Gerade diese Lücke schließt die Schlichtung. Das VSBG stellt hohe Anforderungen an die Arbeit einer Schlichtungsstelle. Die söp erfüllt diese Anforderungen. Seit Start im Dezember 2009 setzt die söp auf Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Qualität der juristischen Arbeit (alle Schlichter der söp sind Volljuristen mit der Befähigung zum Richteramt). Die söp ist von der Bundesregierung als Schlichtungsstelle für den Bereich Bahn, Fernbus, Flug und Schiff anerkannt und am 9. Mai 2016 in die Liste der Verbraucherschlichtungsstellen aufgenommen worden.

https://www.bundesjustizamt.de/DE/SharedDocs/Publikationen/Verbraucherschutz/Liste_Verbraucherschlichtungsstellen.html;jsessionid=094A569A2BCD8694618BC3E54BE07DA7.1_cid377?nn=7709020 (Zugriff: 10.05.2016)

Zudem ist die söp auf der sogenannten ODR-Plattform der EU offiziell als deutsche Streitbeile-gungsstelle gelistet.

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https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/?event=main.adr.show (Zugriff: 10.06.2016)

2. Falleingänge im ersten Halbjahr 2016

Rund 260 Verkehrsunternehmen beteiligen sich mittlerweile am Schlichtungsverfahren der söp. Zudem schlichtet die söp für Reisende im Nahverkehr mit Bus, Tram oder U-Bahn in bereits zehn Bundesländern.

Der Falleingang im ersten Halbjahr 2016 entspricht (weitestgehend) dem im Vergleichszeitraum 2015 (- 1 %).

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Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Schlichtungsanträge im Bereich Flug im ersten Halbjahr 2016 leicht gesunken (- 2 %).

Ebenfalls ist im Vergleich zum Vorjahr die Zahl der Schlichtungsanträge im Bereich Bahn 2016 gesunken (- 9 %).

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Hingegen hat sich im Vergleich zum Vorjahr die Zahl der Schlichtungsanträge im Bereich Fernbus/Schiff/ ÖPNV/Sonstige im ersten Halbjahr 2016 mehr als verdoppelt (+ 109 %).

Die Verbraucher sind mit der Schlichtungsarbeit der söp sehr zufrieden: 96,3 % würden die söp weiter empfehlen, 86 % sind mit dem Schlichtungsverfahren sehr zufrieden, 9,3% ziemlich zufrieden (vgl. Ergebnisse der Oxford-Studie*).

https://www.law.ox.ac.uk/trusting-middle-man-impact-and-legitimacy-ombudsmen-europe).

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* Die söp hat sich 2015 an einer europäischen Vergleichsstudie der Universität Oxford beteiligt. Im Mittelpunkt des Forschungs-

interesses stand neben einem generellen Vergleich der Bedeutung und Funktion von Schlichtung in Frankreich, Großbritannien und Deutschland insbesondere der Verbraucher mit seinen Erwartungen an das Schlichtungsverfahren. In Deutschland wurden neben der söp zwei weitere Schlichtungsstellen untersucht.