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1/45 Die Transaktions- / Tobin- Steuer: Utopie oder realistische Alternative? ______________________________________________ _________ Prof. Dr. Friedrich Schneider Studien/Finanz/2011/tobin.ppt .-Prof. Dr. Dr.h.c.mult Friedrich Schneider, Johannes Kepler Universität , Institut für Volkswirtscha erger Straße69, A-4040 Linz, Austria, Telefon: +43 (0)732 2468 8210, Fax: -8209, : [email protected]; www.econ.jku.at/schneider Oktober 2011

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Die Transaktions- / Tobin-Steuer: Utopie oder realistische

Alternative?_______________________________________________________

Prof. Dr. Friedrich Schneider

Studien/Finanz/2011/tobin.ppt

o.Univ.-Prof. Dr. Dr.h.c.mult Friedrich Schneider, Johannes Kepler Universität , Institut für Volkswirtschaftslehre, Altenberger Straße69, A-4040 Linz, Austria, Telefon: +43 (0)732 2468 8210, Fax: -8209,e-mail: [email protected]; www.econ.jku.at/schneider

Oktober 2011

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Inhaltsverzeichnis

1. Wie funktioniert die Transaktions- / Tobin-Steuer? 32. Ziele der Transaktions- / Tobin-Steuer 83. Erzielte Einnahmen aus der Transaktions- / Tobin-Steuer 104. Der EU-Vorschlag 175. Die Vor- und Nachteile der Transaktions- / Tobin-Steuer 28 6. Die Transaktions- / Tobin-Steuer als Instrument zur Krisenvermeidung? 407. Fazit der Transaktions- / Tobin-Steuer 43

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1. Wie funktioniert die Transaktions- / Tobin-Steuer?

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1. Wie funktioniert die Transaktions- / Tobin-Steuer

(1) James Tobin, Nobelpreisträger für Ökonomie (1981) wollte folgendes Problem lösen:

(2) Beeinträchtigung von unternehmerischen Investitions- und Produktionsentscheidungen durch stark schwankende Wechselkurse.

(3) Vorschlag einer Devisentransaktions-Steuer, die die Kosten der Transaktionen von Finanzkapital erhöhen soll.

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(1) Das Konzept der Transaktions- / Tobin-Steuer sieht vor, alle oder zumindest einen Großteil der Devisenmarktgeschäfte zu besteuern.

(2) Ein einheitlicher Steuersatz in Höhe von 0,001 bis zu 0,005 Prozent soll die Rentabilität kurzfristiger Devisentransaktionen stark reduzieren, d.h. der Geschäfte, die mit einem schnellen Rücktransfer des Kapitals ins Inland verbunden sind.

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1. Wie funktioniert die Transaktions- / Tobin-Steuer

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(3) Dies soll vor allem die spekulativen Arbitragegeschäfte treffen (kleinste inter-nationale Differenzen zwischen Zinssätzen sowie kleinste erwartete Zinssatz- und Wechselkursänderungen werden ausgenützt); d.h. verteuern und ihre Zahl reduzieren; ebenso den automatisierten oder computerisierten Handel.

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1. Wie funktioniert die Transaktions- / Tobin-Steuer (Forts.)

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(4) Langfristige Devisentransaktionen (z.B. Direktinvestitionen, internationaler Waren-und Dienstleistungshandel) würden aufgrund des zeitlich degressiven Charak-ters der Steuer weitgehend unbeeinflusst bleiben.

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1. Wie funktioniert die Transaktions – / Tobin-Steuer (Forts.)

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2. Ziele der Transaktions - / Tobin-Steuer

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2. Ziele der Transaktions- / Tobin- Steuer

Tobin verfolgt drei Ziele:(1) Zum einen soll die Steuer das Ausmaß

spekulativer Kapitalströme begrenzen, um beispielsweise so exzessive Schwankungen der Wechselkurse zu reduzieren.

(2) Zum anderen soll die geldpolitische Autonomie der Notenbanken gestärkt werden.

(3) Die Steuereinnahmen sollen die Finanzierung der Staatsdefizite erleichtern, und / oder die Steuergerechtigkeit zu erhöhen.

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3. Erzielte Einnahmen aus der Transaktions- / Tobin-Steuer

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3. Erzielte Einnahmen aus der Transaktions- / Tobin-Steuer__________________________________________________

Die Prognosen der fiskalischen Wirkung einer Transaktions- / Tobin-Steuer gehen weit auseinander und hängen stark davon ab,

i.ob eine Finanztransaktionssteuer lediglich in einzelnen Ländern bzw. Regionen (z.B. die EU) oder weltweit eingeführt wird;

ii.auf welche Finanztransaktionen die Steuer angewendet wird;

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3. Erzielte Einnahmen aus der Transaktions- / Tobin-Steuer (Forts.)

iii. wie hoch der Steuersatz ist, und

iv. welche Umgehungsmöglichkeiten es gibt.

Es sei deshalb explizit hervorgehoben, dass die folgenden Projektionen Grobschätzungen sind, die einen Fehler von + / - 30% ohne weiteres aufweisen können.

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3. Erzielte Einnahmen aus der Transaktions- / Tobin-Steuer

(1) Nach eigenen Schätzungen lägen die Einnahmen im Jahr 2011 bei einem Steuersatz von 0,05% bei Finanztransaktionen für die gesamte EU in Österreich zwischen 0,5 und 1,5% des BIPs bzw. zwischen 1,25 und 5,24 Milliarden Euro.

In Deutschland wären dies rund 17-36 Milliarden Euro.

Für die gesamte EU wären dies in etwa 110 – 250 Milliarden Euro oder 1,5 bis 2,1 % des EU-BIPs.

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3. Erzielte Einnahmen aus der Transaktions- / Tobin-Steuer (Forts.)

(2)Das Wifo (2008) hat berechnet, dass bei einem Steuersatz von 0,01% allein im europäischen Raum (EU 27, Schweiz und Norwegen) Steuereinnahmen von rund 80 Milliarden Euro erzielt werden könnten, einen Rückgang des Handelsvolumens auf Grund der Einführung der Steuer bereits einkalkuliert.

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3. Erzielte Einnahmen aus der Transaktions- / Tobin-Steuer (Forts.)

(3)In Österreich würde man nach dem Wifo (2008) und nach dem Finanzministerium bei einem Steuersatz von 0,01 % für das Jahr 2008 als Untergrenze ein Potential von 600 Millionen Euro erzielen,

bei einem Steuersatz von 0,05% würde man ein Volumen von 1,1 Milliarden Euro erzie- len.

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3. Erzielte Einnahmen aus der Transaktions- / Tobin-Steuer (Forts.)

(4) Der Vorschlag des IMF (2010):

i.Steuersatz zwischen 0,01 % und 0,1 % auf alle Umsätze mit Wertpapieren, Derivaten und Devisen.ii.Circa 500 Milliarden USD an Einnahmen jährlich weltweit, davon rund 200 Milliarden USD (oder 162 Mrd. Euro) in Europa.iii.Für Deutschland ergibt sich eine Einnahmespanne zwischen 10 und 50 Mrd. Euro und für Österreich zwischen 1,2 und 5,6 Mrd. Euro.

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4. Der EU-Vorschlag (Oktober 2011)

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4. Der EU-Vorschlag

Der EU Vorschlag ist ein erster Schritt, mit dem

i.angesichts der Vielzahl unkoordinierter einzelstaatlicher Steuermaßnahmen einer Zer-splitterung des Binnenmarktes für Finanz-dienstleistungen vorgebeugt werden soll;

ii.sichergestellt werden soll, dass die Finanzinstitute angemessen an den Kosten der jüngsten Krise beteiligt werden

4.1. Idee und Ziel

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4. Der EU-Vorschlag4.1. Idee und Ziel (Forts.)

ii. (Forts.) und für sie in steuerlicher Hinsicht die gleichen Wettbewerbsbedingungen bestehen wie für andere Wirtschaftszweige.

iii.Anreizregelungen, die der Effizienz der Finanz- märkte nicht förderliche Transaktionen unter- binden und damit regulatorische Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Krisen geschaffen werden sollen.

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4. Der EU-Vorschlag

(1)Anwendung des Ansässigkeitsprinzips – Besteuerung in dem Mitgliedsstaat, in dem der Finanzakteur ansässig ist, unabhängig vom Ort der Transaktionen.

(2)Festlegung von Steuersätzen in einer Höhe, bei der die Auswirkungen auf die Kaptalkosten für nichtfinanzielle Investitionszwecke möglichst gering bleiben.

4.2. Konkrete Ausgestaltung

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4. Der EU-Vorschlag

(3) Nichtanwendung der Steuer auf Transaktionen in Primärmärkten für Wertpapiere (Anteile, Anleihen) und für Währungen.

(4) Abschirmung der Darlehens- und Anleihetätigkeit privaten Haushalte, Unternehmen oder Finanz- institute sowie anderer laufender Finanztätig- keiten wie Hypothekendarlehen oder Zahlungs- dienste.

4.2. Konkrete Ausgestaltung (Forts.)

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4. EU-Vorschlag

(5)Nichtanwendung der Steuer auf Finanztrans-aktionen z.b. mit der Europäischen Zentralbank (EZB) und den Zentralbanken der Mitglieds-staaten.

(6)Die Kommission hat Anfang Oktober ihren Vorschlag für die Einführung einer Transaktions- / Tobin-Steuer in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union vorgestellt.

4.2. Konkrete Ausgestaltung (Forts.)

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4. EU-Vorschlag

(7)Der Handel mit Anteilen und Anleihen würde mit einem Steuersatz von 0,1 % und Derivatkontrakte mit einem Steuersatz von 0,01 % besteuert werden.

(8)Dadurch würden jährliche Einnahmen von etwa 57 Milliarden EUR in der EU erzielt.

(9)Nach dem Vorschlag der Kommission soll die Steuer am 1. Januar 2014 in Kraft treten.

4.2. Konkrete Ausgestaltung (Forts.)

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4. EU-Vorschlag

Die Kommission hat drei Gründe für die Einführung einer Transaktions- / Tobin-Steuer genannt:

Erstens soll sichergestellt werden, dass der Finanzsektor in Zeiten der Haushalts-konsolidierung in den Mitgliedstaaten einen angemessenen Beitrag zur Haushaltssanierung leistet.

4.3. Rechtfertigung

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4. EU-Vorschlag

Der Finanzsektor hatte einen wesentlichen Anteil an der Entstehung der Wirtschaftskrise, während die Regierungen und damit die Bürger Europas die Kosten für die massiven durch Steuergelder finanzierten Rettungspakete für den Finanzsektor getragen haben.

Zudem wird der Sektor im Vergleich zu anderen Sektoren gegenwärtig zu gering besteuert.

4.3. Rechtfertigung (Forts.)

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4. EU-Vorschlag

Zweitens würde ein koordinierter Finanz-steuerrahmen auf EU-Ebene zur Stärkung des EU-Binnenmarktes beitragen.

Gegenwärtig wenden zehn Mitgliedstaaten eine Art Finanztransaktionssteuer an. Durch den Vorschlag würden neue Mindeststeuersätze eingeführt.

4.3. Rechtfertigung (Forts.)

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4. EU-Vorschlag

Die Transaktions- / Tobin-Steuer auf EU-Ebene würde die Position der EU in der Debatte über gemeinsame Regeln zur Einführung einer weltweiten Transaktions- / Tobin-Steuer, insbesondere im Rahmen der G20, stärken.

Drittens wird die Einführung einer Transaktions- / Tobin-Steuer nach dem jüngsten Eurobarometer zufolge zu 65 % der europäischen Bürger befürwortet.

4.3. Rechtfertigung (Forts.)

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5. Die Vor- und Nachteile der Transaktions- / Tobin-Steuer

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5. Die Vor- und Nachteile der Transaktions- / Tobin-Steuer__________________________________________________

5.1. Die Vorteile5.1.1. Die Gewinnung von Finanzmitteln

Die Transaktions- / Tobin-Steuer wird beträchtliche Finanzmittel generieren, die die öffentlichen Haushalte enorm entlasten könnten.

Allein in der EU 27 inklusive Schweiz und Norwegen könnten bei einem Steuersatz von 0,01% im europäischen Raum Steuereinnahmen von 80 Milliarden Euro generiert werden und bei einer globalen Einführung beliefen sich die Einnahmen auf rund 250 Milliarden Euro.

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5. Die Vor- und Nachteile der Transaktions- / Tobin-Steuer__________________________________________________

5.1. Die Vorteile (Forts.)5.1.2. Die Globalisierung der internationalen Finanzmärkte

Da diese Steuer auf Grund des niedrigen Steuersatzes vor allem den häufigen Kauf und Verkauf von Finanzprodukten verteuern würde – die Steuer würde per Transaktion erhoben – hätte sie eine systemstabilisierende Wirkung, denn die häufigen Kauf- und Verkaufsentscheidungen (kurzfristig spekulative Transaktionen) wirken oft trendverstärkend. Sie erhöhen die kurzfristige Volatilität von Wechselkursen, Rohstoffpreisen und Aktienkursen wesentlich.

Besonders beschleunigt wird diese Entwicklung durch computerunterstützte Handelssysteme, die auf geringfügig Entwicklungen reagieren.

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5. Die Vor- und Nachteile der Transaktions- / Tobin-Steuer__________________________________________________

5.1. Die Vorteile (Forts.)5.1.3. Der Beitrag der Finanzmärkte zur Krisen- bewältigung

Es wäre gerecht, wenn gerade jene Bereiche, die die aktuelle Wirtschaftskrise auch ausgelöst haben, mit einer Finanztransaktionssteuer einen Beitrag zur Wiedergutmachung der Schäden leisten.

Auch im Hinblick auf die Steuergerechtigkeit macht eine Finanztransaktionssteuer Sinn, denn v.a. andere Faktoren, wie Arbeit, Konsum, etc. leisten ihren Beitrag zum Steueraufkommen, der Finanzsektor aber nicht.

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5. Die Vor- und Nachteile der Transaktions- / Tobin-Steuer__________________________________________________

5.1. Die Vorteile (Forts.)5.1.4. Der langfristige Aspekt

Die Transaktions- / Tobin-Steuer macht es attraktiver langfristig zu investieren und macht es teurer, sehr kurzfristig zu investieren. Das bringt mehr Stabilität, aber das wichtigste ist, sie bringt Einnahmen.

Der Finanzsektor kommt für die Kosten seines Handels bisher nicht auf und er führt zu starken Zyklen, dh. die Steuer würde doch einen Beitrag für die langfristige Stabilität das Finanzsystem leisten.

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5. Die Vor- und Nachteile der Transaktions- / Tobin-Steuer

5.2. Nachteile5.2.1. Räumliche Umgehung

(1)Es bestünde ein Anreiz, das Devisengeschäft dort auszuführen, wo die Steuer nicht oder mit einem geringeren Steuersatz erhoben würde.

Die Steuer müsste daher eigentlich an allen Devisenhandelsplätzen der Welt mit einem einheitlichen Steuersatz eingeführt werden.

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5.2. Nachteile (Forts.)5.2.1. Räumliche Umgehung (Forts.)(2)Nur mehr 60% der Devisenumsätze entfällt auf die drei großen Finanzzentren in Großbritannien, den USA und Japan; d.h. es verbleibt ein beträchtlicher Anteil der Umsätze in kleineren Finanzzentren und in sog. Off-Shore-Zentren (Steueroasen).

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5. Die Vor- und Nachteile der Transaktions- / Tobin-Steuer

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5. Vor- und Nachteile der Transaktions- / Tobin-Steuer

5.2. Nachteile (Forts.)5.2.2. Instrumentale Umgehung(1)Ausweichen auf nichtsteuerpflichtige Devisen- oder Transaktionsgeschäfte:Die Akteure können auch auf nicht steuer-pflichtige Transaktionen ausweichen; gilt die Transaktions- /Tobin-Steuer beispielsweise nur für Kassamarkttransaktionen, so könnten die Marktteilnehmer auf den Markt für Termin- oder Derivativkontrakte ausweichen.

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5.2. Nachteile (Forts.)5.2.2. Instrumentale Umgehung (Forts.)(2)Wirtschaftspolitik kann nur nachträglich auf neue Finanzinstrumente reagieren:Selbst für den Fall, dass die Steuer für sämtliche Devisenmarkttransaktionen gälte, wäre damit zu rechnen, dass der Innovationsdrang der Finanzmärkte für die Entwicklung neuer substi-tutiver Finanzinstrumente, die zunächst keiner Steuerpflicht unterliegen, sorgt.

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5. Vor- und Nachteile der Transaktions- / Tobin-Steuer

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5.2. Nachteile (Forts.)5.2.3. Intrasektorale UmgehungStärkere Konzentration im Bankensektor:Die Steuer könnte die Konsolidierungstendenzen im Bankensektor weiter verstärken. Dadurch, dass Transaktionen im eigenen Haus steuerfrei blieben, bestünde ein starker Anreiz, einen großen Teil der Devisenmarktumsätze intern abzuwickeln bzw. sich mit bisher externen Handelspartnern zusammen zu schließen.

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5. Vor- und Nachteile der Transaktions- / Tobin-Steuer

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5.2. Nachteile (Forts.)5.2.4. Die Einhebung der Transaktions- / Tobin-Steuern im weltweiten SinnWenn die Transaktions- / Tobin-Steuer weltweit eingehoben werden soll, ist die größte Schwierigkeit, dass es bisher keine international anerkannte Institution gibt, die die Einnahmen durchführen und diese politisch durchsetzen und überwachen kann. Es bleibt hier nur der Lösungsvorschlag, dass die Steuer von den Nationalstaaten eingehoben wird und in deren Souveränität verbleibt.

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5. Vor- und Nachteile der Transaktions- / Tobin-Steuer

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5.2. Nachteile (Forts.)5.2.5. Die Überwälzung der Steuerlast auf die EndkundenMit der Transaktions- / Tobin-Steuer wird zunächst einmal der Finanzsektor intermediär belastet, die diese den Kunden, die Handelsgeschäfte beauftragt haben, als indirekte Steuer belasten. Es sei hier darauf hingewiesen, dass diese Steuer ja einen geringen Steuersatz hat, dass die Überwälzung sicher vorgenommen wird, aber für den Endkunden ohne weiteres zu verkraften ist.

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5. Vor- und Nachteile der Transaktions- / Tobin-Steuer

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6. Die Transaktions- / Tobin- Steuer als Instrument zur Krisenvermeidung?

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Die Transaktions- / Tobin-Steuer ist zur Ver-hinderung von Währungskrisen ungeeignet:(1) Währungskrisen beruhen auf fundamen-talen Schwächen eines Landes(2)Eine Währungskrise (z.B. erwartete Ab-wertungsraten um bis zu 40%) ist ein unerwünschtes Ereignis, das viele negative Externalitäten auf die Handelspartner hat.

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6. Die Transaktions- / Tobin-Steuer als Instrument zur Krisenvermeidung

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(3) Bei Abwertungsraten bis zu 40% spielt eine Steuer von maximal 0,5% eine zu geringe Rolle.

(4) Stellt man das Thema der Krisenver- meidung und nicht das der Eindämmung von Wechselkursvolatilitäten in den Mittelpunkt, so ist zu fragen, ob die Transaktions- / Tobin-Steuer als Instrument der Krisen-vermeidung geeignet ist.

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6. Die Transaktions- / Tobin-Steuer als Instrument zur Krisenvermeidung

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7. Fazit der Transaktions- / Tobin- Steuer

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(1) Die Transaktions- / Tobin-Steuer ist eine brillante Idee, die zu unterstützen ist, wenn sie zur Stabilisierung der kurzfristigen Devisen- und anderen Finanztransaktionen eingesetzt wird.

(2) Entscheidend würde aber sein, dass sie zu mindestens auf der EU-Ebene eingeführt wird, noch besser wäre es natürlich, wenn Nordamerika und die wichtigsten asiatischen Finanzmärkte sich anschließen würden.

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7. Fazit der Transaktions- / Tobin-Steuer

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(3) Die Verzerrungswirkungen sind gering und die Steuereinnahmen könnten dazu beitragen, zum einen ein Stück mehr Steuergerechtigkeit herzustellen, zum anderen die akuten Finanznöte vieler Regierungen zu lindern.

(4) Die große Schwierigkeit bei einer weltweiten Einführung der Tobin-Steuer ist, dass es bislang keine international anerkannte Institution gibt, die diese politisch durchsetzen und überwachen könnte.

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7. Fazit der Transaktions- / Tobin-Steuer (Forts.)