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Inhaltsverzeichnis

Standpunkt ......................................................................................................................................................... 3 EU-Kommission legt Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vor ..................................................... 3

Wirtschafts- und Währungsunion ................................................................................................................... 4 „InvestEU“ soll ab 2021 EU-Förderprogramme unter einem Dach bündeln ....................................................... 4 Reformhilfeprogramm und Investitionsstabilisierungsfunktion sollen europäische Wirtschafts- und Währungsunion vertiefen ................................................................................................................................................... 5

Internationaler Handel ...................................................................................................................................... 6 EU-Kommission aktualisiert Abwehrgesetz gegen US-Sanktionen ....................................................................... 6 EU beschließt Ausgleichszölle auf ausgewählte US-Waren .................................................................................... 6 Unfaire Regelungen bei Technologietransfers für europäische Unternehmen in China................................. 7 EU-Kommission startet Konsultation zum Ursprungsrechner ................................................................................ 8

Steuern ................................................................................................................................................................ 8 EU-Kommission legt Vorschläge zur einheitlichen europäischen Mehrwertsteuer vor .................................. 8

Energie & Umwelt .............................................................................................................................................. 9 EU-Haushalt: Brüssel will mehr in Energieinfrastruktur investieren .................................................................... 9 Registrierungsfrist für REACH-Verordnung abgelaufen..........................................................................................10

Brexit ................................................................................................................................................................. 11 Brexit: Das britische Unterhaus stimmt über Änderungsanträge im EU-Austrittsgesetz ab ......................11

Recht .................................................................................................................................................................. 11 Ausschuss erteilt Verhandlungsmandat zum Urheberrecht ...................................................................................11

Kurz notiert ....................................................................................................................................................... 12 EU und Tunesien verhandeln über vertiefte und umfassende Freihandelszone ..............................................12 EU und Chile verhandeln neues Handelsabkommen ................................................................................................13 Umfangsreichste Überarbeitung der Antidumping-und Antisubventionsmaßnahmen seit 15 Jahren ....13 EU-Anzeigepflicht für Steuergestaltungen: Richtlinie beschlossen und veröffentlicht ...............................14

Die Woche in Brüssel ....................................................................................................................................... 14

Zahl der Woche ................................................................................................................................................ 14 50 Jahre ..................................................................................................................................................................................14

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Standpunkt

EU-Kommission legt Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vor

Aus Sicht der Wirtschaft muss noch nachgebessert werden

Dr. Günter Lambertz, Leiter der Vertretung des Deutschen Industrie- und Handelskammertags bei der EU

100 Mrd. Euro möchte die EU-Kommission in ihrem nächsten sieben-jährigen EU-Haushaltsrahmen (2021-2027) für Forschung und Innova-tion investieren. Das sind 20 Mrd. € mehr an Mitteln als im laufenden Haushaltsrahmen, die Richtung stimmt. Aber ist es auch genug?

Das nächste EU-Rahmenprogramm muss ein klares Zeichen für den Innovations- und Forschungsstandort Europa setzen. Denn die EU in-vestiert mit knapp über zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts weni-ger in Forschung und Innovation (FuI) als unsere direkten Wettbewer-ber USA, Süd-Korea, Japan oder China und verfehlt das selbstgesteckte Ziel, drei Prozent des BIP in FuI zu investieren. Ebenso sollten andere Mitgliedstaaten dem Beispiel Deutschlands folgen und die Ausgaben für FuI steigern, statt diese, wie während der Krise, zurückzufahren.

Es liegt in den nun anstehenden Verhandlungen insbesondere am Euro-päischen Parlament, dafür zu sorgen, dass die EU sich bei FuI Investiti-onen nicht mit einem Platz im Verfolgerfeld zufriedengibt. Der DIHK plädiert deshalb dafür, dem Vorschlag der Expertengruppe zur Maxi-mierung der Wirkung der EU-Forschungs- und Innovationsförderung zu folgen und das derzeitige Budget von rund 80 Mrd. Euro im neuen EU-Rahmenprogramm zu verdoppeln.

Positiv ist, dass einige Forderungen der Wirtschaft aufgegriffen wur-den. So ist es richtig, dass sich wieder Unternehmen aller Größen betei-ligen können, die Zeit bis zum Förderbescheid von durchschnittlich sechs auf fünf Monate reduziert werden soll und die Förderquoten für Innovationen bei 70% der anrechenbaren Kosten bleiben. So können aus exzellenten Forschungsergebnissen marktreife Produkte werden, aus denen Wachstum und Arbeitsplätze in der gesamten EU entstehen.

Schließlich lässt sich auch aus den stagnierenden FuI-Investitionen von klein- und mittelständischen Unternehmen ein Arbeitsauftrag für die EU ablesen, denn die Zielsetzung aus Horizon 2020, 20 Prozent des Budgets aus Säule 2 und 3 an KMU zu vergeben, findet sich enttäu-schender Weise nicht im Entwurf für Horizon Europe. Die EU-Innovationsförderung muss KMU-freundlich gestaltet werden. Dazu gehören themenoffene Ausschreibungen, bürokratiearme Antragstel-lung und kurze Fristen bis zum Förderbescheid.

Es liegen also spannende Verhandlungsmonate zwischen Kommission, Rat und Parlament vor uns. Klotzen statt kleckern muss die Devise lauten.

Ihr Günter Lambertz

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Wirtschafts- und Währungsunion

„InvestEU“ soll ab 2021 EU-Förderprogramme unter einem Dach bündeln

Kommission schlägt neues Programm zur Förderung von Investitionen für Arbeitsplät-ze, Wachstum und Innovation vor

Für den nächsten langfristigen EU-Haushalt 2021-2027 („Mehrjähriger Finanzrahmen, MFR“) hat die EU-Kommission am 6. Juni 2018 die Schaffung des Programms „InvestEU“ vorgeschlagen. Es kommt – in Bezug auf Programme zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit - einer Strukturreform des EU-Haushalts gleich. „InvestEU“ soll die zahlreichen EU-Finanzierungsprogramme (u.a. COSME, InnovFin, CEF, EaSI) aus dem EU-Haushalt in Form von Darlehen und Garantien unter einem Dach zusammenführen. Dadurch soll die Finanzierung von Investitionsprojek-ten in Europa durch die EU einfacher, effizienter und flexibler werden und letztlich die Schaffung von Arbeitsplätzen, Investitionen und Inno-vation noch stärker gefördert werden.

Die Kommission schlägt vor, den Fonds „InvestEU“ mit Finanzmitteln im Umfang von 15,2 Mrd. EUR auszustatten. Dadurch könnten aus dem EU-Haushalt Garantien in Höhe von 38 Mrd. EUR gewährt werden, um strategisch wichtige Vorhaben in der gesamten EU zu unterstützen. Die Kommission rechnet damit, dass im Verbund mit privaten und öffentli-chen Investitionen über den Siebenjahreszeitraum insgesamt mehr als 650 Mrd. EUR an zusätzlichen Investitionen in der gesamten EU getä-tigt werden können.

„InvestEU“ soll Finanzierungen für Wirtschaftsakteure mit einem Risi-koprofil bereitstellen, bei dem private Geldgeber nicht immer tätig werden können oder wollen. Dabei stehen vier Politikbereiche im Fokus: nachhaltige Infrastruktur; Forschung, Innovation und Digitalisierung; verbesserter Zugang zu Finanzmitteln für KMU sowie soziale Investitio-nen und Kompetenzen. Die Mittel aus dem Fonds sollen über Finanz-partner vergeben werden – zu welchen insbesondere die EIB-Gruppe zählt.

Nach dem Vorbild des Juncker-Plans soll der Fonds um eine Beratungs-plattform und ein Internetportal ergänzt werden. Während die Bera-tungsplattform technische Unterstützung und Hilfe bei der Vorberei-tung, Entwicklung, Strukturierung und Durchführung von Projekten bieten soll, würden Investoren und Projektträger durch die Plattform zusammengeführt, indem Informationen zu Investitionsprojekten in Europa leicht zugänglich in der Datenbank bereitgestellt würden. EU-Parlament und Rat müssen dem Vorschlag noch zustimmen.

(Go)

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18 | 5 11.06.2018

Reformhilfeprogramm und Investitionsstabilisie-rungsfunktion sollen europäische Wirtschafts- und Währungsunion vertiefen

Europäische Kommission legt Vorschläge vor

Am 31. Mai 2018 hat die Europäische Kommission Vorschläge vorge-legt, nach denen im neuen mehrjährigen Finanzrahmen für 2021-2027 ein Reformhilfeprogramm und eine Europäische Investitionsstabilisie-rungsfunktion (EISF) geschaffen werden sollen. Beide Vorschläge sollen zur Vertiefung und Stärkung der Europäischen Wirtschafts- und Wäh-rungsunion beitragen.

Das Reformhilfeprogramm soll alle EU-Mitgliedstaaten bei der Durch-führung von Reformen unterstützen und insgesamt über 25 Mrd. Euro verfügen. Durch das Programm sollen Mitgliedstaaten zu Reformen ermutigt werden und gleichzeitig finanzielle und technische Unterstüt-zung bei der Durchführung erhalten.

Die EISF soll mit Mitteln in Höhe von 30 Mrd. Euro zu einer Stabilisie-rung der öffentlichen Investitionstätigkeit und einer schnellen wirt-schaftlichen Erholung nach wirtschaftlichen Erschütterungen in Euro-Mitgliedstaaten beitragen. Sofern Kriterien für eine solide Wirtschafts- und Haushaltspolitik erfüllt sind, können durch die Funktion in Krisen-zeiten schnell Darlehen aus dem EU-Haushalt an Mitgliedstaaten be-reitgestellt werden.

Mitgliedstaaten können EISF-Darlehen erhalten, sofern sie nicht in den beiden Jahren vor Beantragung der Hilfe keine wirksamen Maßnahmen zur Korrektur der übermäßigen Defizite ergriffen haben. Außerdem die Arbeitslosenquote über dem langjährigen Durchschnitt liegen und im Vergleich zum Vorjahr um ein Prozent angestiegen sein. Erhält ein Mitgliedstaat die Förderung, muss er öffentliche Investitionen tätigen, die mindestens dem Betrag des Darlehens entsprechen und seine öf-fentlichen Investitionen auf dem Stand der vorherigen fünf Jahre hal-ten.

Aus Sicht des DIHK könnten zusätzliche Mittel zur Investitionsförde-rung verlässliche Investitionen auch in Krisenzeiten sicherstellen. Die Vergabe dieser EU-Mittel sollte jedoch an die Umsetzung von Reformen geknüpft werden. Euro-Staaten in einer tiefen Krise könnten dann Gelder aus einem solchen Fonds erhalten, der vorher gemeinsam be-stückt wurde. Ziel ist es, zu verhindern, dass staatliche Investitionen krisenverschärfend zurückgefahren werden müssen. Derartige automa-tische Stabilisatoren haben den Vorteil, dass es keines politischen Ent-scheidungsprozesses bedarf. Dafür müssten die Regeln aber klar und eindeutig sein.

(Go)

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Internationaler Handel

EU-Kommission aktualisiert Abwehrgesetz gegen US-Sanktionen

Änderungen sollen Anfang August in Kraft treten

Die EU-Kommission hat am 6. Juni eine Anpassung der sogenannten Blocking Verordnung von 1996 sowie des Mandats der Europäischen Investitionsbank (EIB) für externe Finanzierungen verabschiedet. Ziel ist es, die Interessen der Unternehmen, die im Iran investieren, zu schüt-zen und zu zeigen, dass die EU weiterhin am Atomabkommen mit dem Iran festhält.

Die Aktualisierung umfasst die extraterritorialen US-Sanktionen ge-genüber dem Iran. Außerdem kann künftig das Außenmandat der EIB für den Iran angewendet werden, wodurch Finanzierungen außerhalb der Europäischen Union mit einer EU-Haushaltsgarantie ermöglicht werden. Ob Projekte im Iran tatsächlich unterstützt werden, bleibt allerdings den Leitungsgremien der EIB überlassen, die entscheiden, ob einer Finanzierung stattgegeben wird.

Das Europäische Parlament und der Rat können innerhalb der nächsten zwei Monate Einspruch gegen diese Maßnahmen erheben. Falls sie davon nicht Gebrauch machen, werden die aktualisierten Rechtsakte veröffentlicht und treten spätestens Anfang August in Kraft, parallel zum Eintreten des ersten Teils der neuen US-Sanktionen. Die Blocking Verordnung verbietet Unternehmen aus der EU, sich an die US-Sanktionen gegen den Iran zu halten.

(sr)

EU beschließt Ausgleichszölle auf ausgewählte US-Waren

Zölle sollen bereits ab Juli 2018 erhoben werden

Die Europäische Kommission hat angekündigt, Ausgleichszölle auf ausgewählte Produkte aus den USA zu erheben. Dieser Beschluss stellt eine unmittelbare Reaktion auf die Einführung von US-Strafzöllen auf Stahl und Aluminium dar. Die EU-Kommission plant, das Abstimmungs-verfahren mit den Mitgliedstaaten vor Ende Juni abzuschließen, damit die Zölle bereits ab Juli 2018 erhoben werden können.

Die Einführung von Ausgleichszöllen ist laut EU-Kommission WTO-konform. Eine Liste mit den betroffenen US-Erzeugnissen wurde im Vorfeld der WTO vorgelegt. WTO-Schutzmaßnahmen ermöglichen einen Ausgleich in Höhe des Schadens, der durch die US-Zölle verursacht wurde. Dieser betrifft EU-Ausfuhren in Höhe von 6,4 Mrd. Euro (2017).

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Während die neuen Ausgleichszölle bereits auf US-Erzeugnisse im Wert von 2,7 Mrd. Euro abzielen, soll eine Neugewichtung der restlichen 3,7 Mrd. Euro in drei Jahren bzw. nach positivem Ergebnis der WTO-Streitbeilegung erfolgen.

Die Einführung der Ausgleichszölle ist ein Schritt der geplanten drei-gliedrigen Reaktion auf die neue US-Handelspolitik. Weitere Schritte beinhalten ein Verfahren gegen die USA in der WTO, welches am 1. Juni eingeleitet wurde, sowie eine mögliche Einführung von Schutz-maßnahmen, um den europäischen Markt vor Störungen durch die Umleitung von Stahl vom US-Markt zu schützen. Ob Letzteres notwen-dig ist, evaluiert die EU-Kommission innerhalb der nächsten neun Mo-nate. Zudem hat die Kommission ein Überwachungssystem für Alumi-niumimporte eingerichtet.

(Ko/sr)

Unfaire Regelungen bei Technologietransfers für europäische Unternehmen in China

EU legt Klage bei der WTO ein

Die Europäische Union hat am 1. Juni Klage gegen China bei der WTO erhoben. China wird eine Verletzung des Rechts auf geistiges Eigentum europäischer Unternehmen vorgeworfen. Insbesondere bezieht sich die EU auf chinesische Import- und Exportregelungen für Technologien (TIER) und Joint Ventures mit ausländischen Beteiligungen (JV regulati-ons).

Bislang verlangt die chinesische Rechtsprechung, dass europäische Unternehmen nach Eintritt in den chinesischen Markt lokalen Unter-nehmen Eigentums- oder Nutzungsrechte ihrer Technologien überlas-sen. Infolgedessen wird verhindert, dass europäische Unternehmen über diese frei auf dem Markt verhandeln können. Laut EU wird dadurch der WTO-Grundsatz, dass ausländische Unternehmen mit inländischen Unternehmen gleichgestellt werden müssen, nicht gewährleistet. Ins-besondere das TRIPS-Abkommen, das handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums regelt, werde so verletzt. EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström betonte in diesem Kontext die Wichtigkeit von Innovation und technischem Know-How für die globa-le Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft. Eine ähnliche Klage wurde bereits im März dieses Jahres von den USA vorgetragen.

(sr)

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EU-Kommission startet Konsultation zum Ursprungsrechner

Frist endet am 31. Juli 2018 Bereits seit geraumer Zeit setzt sich der DIHK zusammen mit EURO-CHAMBRES für einen webbasierten Ursprungsrechner (Rules of Origin Calculator) ein, um Unternehmen bei der Berechnung des sogenannten präferenziellen Ursprungs zu unterstützen. Damit sollen Betriebe mög-lichst einfach feststellen können, ob ihre Ware die Voraussetzung zur Inanspruchnahme von Zollvorteilen erfüllt.

Nach einem DIHK-Arbeitsgespräch mit IHK- und Unternehmensvertre-tern Anfang Mai hat nun die EU-Kommission am 31. Mai 2018 eine öffentliche Konsultation zum Thema Ursprungsrechner gestartet. Bis zum 31. Juli 2018 sind alle Unternehmen eingeladen, daran teilzuneh-men. Die Konsultation einschließlich einer Testversion des Ursprungs-rechners ist so angelegt, dass die Antworten anonym und direkt an die EU-Kommission weitergeleitet werden.

Wenn Sie die Konsultation starten, können Sie unter dem Reiter „Try the Mock-up!“ den Ursprungsrechner in der Beta-Version testen. Die Entwicklung des Ursprungsrechners erfolgt im Zusammenhang mit dem Ziel der EU-Kommission, die Nutzungsraten von EU-Handelsabkommen durch Unternehmen zu steigern. Zuvor hatte Brüssel Ende 2017 in einem ersten Implementierungsbericht zu den EU-Handelsabkommen die DIHK-Forderung zur Steigerung der Nutzungsraten als Priorität benannt.

(Ko)

Steuern

EU-Kommission legt Vorschläge zur einheitlichen europäischen Mehrwertsteuer vor

Zur Betrugsbekämpfung und zu einem definitiven System

Die Europäische Kommission hat am 25. Mai zwei Vorschläge für den Weg zu einem einheitlichen europäischen Mehrwertsteuer-Raum (ge-mäß MwSt-Aktionsplan vom April 2016) vorgelegt. Dazu gehört ein Vorschlag für detaillierte technische Maßnahmen zur Anwendung des definitiven Mehrwertsteuersystems bei der Besteuerung des Handels zwischen Mitgliedstaaten. Der zweite Vorschlag betrifft den Anwen-dungszeitraum der optionalen Steuerschuldnerschaft des Leistungs-empfängers sowie des Schnellreaktionsmechanismus gegen Mehrwert-steuerbetrug.

Beide Richtlinien-Vorschläge sollen den Übergang zum „Bestimmungs-

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landprinzip“ – in dem sich die Steuer auf den innereuropäischen Wa-renhandel nach den Regeln des Empfängerlandes richtet – abschließen und so zu einem „betrugssicheren, endgültigen MwSt-System“ beitra-gen. Beide Texte enthalten vor allem technische Anpassungen der MwSt-System-Richtlinie, als Folge der in den vergangenen beiden Jahren vorgelegten Reformvorschläge im Mehrwertsteuerbereich.

Im Einzelnen geht es dabei um Anforderungen durch die einheitliche Anlaufstelle (“One-Stop-Shop” oder OSS). Das ist ein Web-Portal, mit dessen Hilfe Unternehmen von innerhalb und außerhalb der EU, die mit EU-Unternehmen Waren austauschen wollen, ihren MwSt-Pflichten nachkommen können. Außerdem geht es um ein Zertifizierungsverfah-ren, welches es im Erfolgsfall dem Waren-Empfänger gestatten würde, die Versteuerung einer aus dem EU-Ausland unversteuert gelieferten Ware zu übernehmen („Certified Taxable Person“).

Zum Zeitablauf: Während die zweite Richtlinie die Anwendung des so genannten Schnellreaktionsmechanismus bis zum 30. Juni 2022 er-möglichen soll, müssten die Mitgliedstaaten die vorgeschlagenen tech-nischen Anpassungen bis zu diesem Datum in ihren nationalen Rechts-ordnungen vornehmen. Gelten würden die neuen Regeln dann ab 1. Juli 2022.

(Wei)

Energie & Umwelt

EU-Haushalt: Brüssel will mehr in Energieinfra-struktur investieren

Erstmals Förderung grenz-überschreitender EE-Projekte

Im Rahmen des nächsten langfristigen EU-Haushalts hat die Europäi-sche Kommission am 6. Juni vorgeschlagen, die Mittel des Fördertopfs "Connecting Europe Facility" (CEF) für den Zeitraum 2021-2027 von aktuell 30,4 Milliarden Euro auf 42,3 Milliarden Euro aufzustocken. Dies entspricht einer Steigerung um 47 Prozent. Auch der Anteil, der explizit für Energieinfrastruktur verwandt wird, soll von 5,35 Milliarden Euro auf 8,7 Milliarden Euro erhöht werden. 60 Prozent aller Mittel sollen dem Klimaschutz dienen.

Im Mittelpunkt der Investitionen werden weiter die europäischen Ener-gienetze stehen, deren Ausbau für das Funktionieren des EU-Binnenmarkts erforderlich ist. Zum ersten Mal ist jedoch auch explizit die Unterstützung einer begrenzten Anzahl grenzüberschreitender Erneuerbare-Energien-Projekte vorgesehen. Für diese sollen maximal 870 Millionen zur Verfügung stehen.

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Konkret soll es um Projekte gehen, die im Rahmen des Kooperations-mechanismus der Erneuerbare-Energien-Richtlinie oder anderer bi- oder multilateraler Vereinbarungen geplant sind. Der Kooperationsme-chanismus ermöglicht es Mitgliedstaaten, ihr europäisches Erneuerba-re-Energien-Ziel teilweise durch die Teilnahme an Projekten in anderen Ländern zu erreichen. Bisher wurde von dieser Option nur sehr spärlich Gebrauch gemacht.

Dem Transportbereich soll mit 30, 6 Milliarden Euro wie bisher auch der Löwenanteil des Fördertopfs zugutekommen. Förderschwerpunkt soll die Dekarbonisierung des Transportsektors sein, u.a. durch die För-derung von Investitionen in Ladeinfrastruktur für alternative Antriebe.

Die CEF ist eines der Hauptförderinstrumente der EU zur transeuropäi-schen Infrastrukturentwicklung in den Bereichen Transport, digitale Dienstleistungen und Energie.

(JSch)

Registrierungsfrist für REACH-Verordnung abgelaufen

21.551 Stoffe neu für den europäischen Markt regis-triert

Nachdem am 31. Mai 2018 die letzte Registrierungsfrist im Rahmen der REACH-Verordnung abgelaufen ist, hat die Europäische Chemika-lienagentur (ECHA) Statistiken zur erfolgten Chemikalienregistrierung veröffentlicht. Die ECHA teilte mit, dass im Rahmen der REACH-Verordnung insgesamt 21.551 Stoffe neu für den europäischen Markt registriert wurden. Diese Zahl liegt allerdings deutlich unter der ur-sprünglichen Erwartung der EU-Kommission, die mit etwa 30.000 Stoffregistrierungen rechnete. Die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Lieferketten würden sich laut ECHA allerdings erst zum Ende des Jahres verdeutlichen.

Insgesamt wurden laut ECHA im Rahmen der REACH-Verordnung 88.319 Registrierungsdossiers durch 13.620 Unternehmen übermittelt. 18 Prozent der Registrierungen stammen demnach von KMUs. 25 Pro-zent der Registrierungen erfolgten dabei aus Deutschland.

Trotz des Endes der Registrierungsfrist müssen Unternehmen weiterhin Pflichten im Rahmen der REACH-Verordnung beachten. Die ECHA weist u.a. darauf hin, dass Unternehmen etwa ihre übermittelten Dossiers fortlaufend aktualisieren müssen.

(MH)

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Brexit

Brexit: Das britische Unterhaus stimmt über Änderungsanträge im EU-Austrittsgesetz ab

Gibt es eine Mehrheit für eine Zollunion oder sogar eine Mitgliedschaft im EWR?

Das britische Unterhaus stimmt am Dienstag (12. Juni) über Änderun-gen im britischen EU-Austrittsgesetz ab. Im Rahmen dieser Sitzung soll über mehr als ein Dutzend der in den letzten Wochen vom Oberhaus hinzugefügten Zusätze abgestimmt werden.

Eine zentrale Rolle spielt hierbei die Forderung des House of Lords, dass die Regierung im Falle einer gescheiterten Mehrheit für das Austritts-abkommen in Brüssel erneut Verhandlungen aufnehmen solle. Zudem hofft das Oberhaus, ein britisches Bekenntnis zu einer gemeinsamen Zollunion mit der EU oder sogar dem europäischen Wirtschaftsraum durchzusetzen. Innerhalb einer Zollunion werden nur gemeinsame Zölle für die Außengrenzen der Union geschaffen, während unter Mitgliedern des Binnenmarktes keine Zölle erhoben werden.

Die britische Regierungschefin Theresa May hingegen plädiert für den Austritt aus der Zollunion, damit Großbritannien selbst in der Lage ist, eigene Freihandelsabkommen mit Akteuren wie den USA oder China zu schließen. Ein Hauptgrund für den Wunsch, den europäischen Wirt-schaftsraum zu verlassen, ist allerdings, die Zuwanderung von EU-Bürgern zu stoppen und sich die EU-Haushaltsbeiträge zu sparen.

Ob May am Dienstag mit einer Mehrheit rechnen kann, ist jedoch un-gewiss. Somit setzt sich die Zitterpartie seit der vorgezogenen Parla-mentswahl fort, die sie nur knapp für sich entscheiden konnte. Mehr über die künftigen Beziehungen zwischen der EU und UK finden Sie in unserem Brexit-Erklärfilm.

(Du/sr)

Recht

Ausschuss erteilt Verhandlungsmandat zum Urheberrecht

Neue Anforderungen durch Digitalisierung

Der Ausschuss der ständigen Vertreter (COREPER) hat am 25. Mai dem Verhandlungsmandat des Rates zur Revision der Urheberrechtsrichtlinie COM(2016) 593 im Kontext des digitalen Binnenmarkts zugestimmt. Ziel der Richtlinie ist es, das europäische Urheberrecht zu modernisie-ren und den Anforderungen der Digitalisierung gerecht zu werden.

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Der heftig diskutierte Ratskompromiss sieht in Art. 11 die Einführung eines verwandten Schutzrechts für Presseverlage für die Online-Nutzung ihrer Werke durch Internetservice-Provider vor, das auf ein Jahr befristet sein soll. Nicht substantielle Teile sollen allerdings frei bleiben, wobei die Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung des verkör-perten kreativen Inhalts bestimmen können, wann solche nicht sub-stantiellen Teile vorliegen können. Art. 13 regelt das unter dem Stich-wort „Value gap“ umstrittene Thema der Beteiligung von Content-Service-Providern an der Vergütung der Urheber, wenn die Plattformen durch die urheberrechtlich geschützten Werke, die sie auf ihren Platt-formen zur Verfügung stellen, Gewinne erzielen. Die Mitgliedstaaten sollen künftig sicherstellen, dass es als Veröffentlichung oder öffentli-che Wiedergabe gewertet wird, wenn solche Provider zu urheberge-schützten Werken Zugang gewähren oder es ermöglichen, dass urhe-bergeschützte Werke durch ihre Nutzer hochgeladen werden. In beiden Fällen muss der Urheber dazu seine Einwilligung erklärt haben. Aller-dings sind dazu Einschränkungen in Art. 13 Abs. 4 vorgesehen.

Der Verhandlungsvorschlag enthält ferner Ausnahmen vom Urheber-recht für das „Text- und Data-Mining“ in Art. 3, soweit dies für wissen-schaftliche Zwecke erfolgt, und in Art. 4 für Unterrichtszwecke. Beide Vorschriften lehnen sich eng an die in Deutschland bereits durch das UrhWissG neu gefassten nationalen Regelungen an.

Im EU-Parlament plant der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) seinen Bericht im Juni anzunehmen. Danach wäre der Weg frei für Trilogverhandlungen zwischen Rat, EU-Parlament und EU-Kommission.

(Ml)

Kurz notiert

EU und Tunesien verhandeln über vertiefte und umfassende Freihandelszone

Ende Mai trafen sich Vertreter der EU und Tunesiens in Tunis für die zweite Runde der Verhandlungen um eine vertiefte und umfassende Freihandelszone (DCFTA). Die Verhandler haben sich zudem mit Vertre-tern der Zivilgesellschaft getroffen, um Chancen und Herausforderun-gen eines künftigen Abkommens zu besprechen. Bei Verhandlungen bezüglich Bestimmungen über geographische Herkunftsangaben, Wett-bewerb, Handel und nachhaltiger Entwicklung konnten Fortschritte verzeichnet werden. Zudem wurde ein neuer Text über Energie und

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Rohstoffe vonseiten der EU vorgelegt. Die dritte Runde der Verhand-lungen wird im Herbst 2018 in Brüssel stattfinden.

EU und Chile verhandeln neues Handelsabkom-men

Vertreter der EU und Chile haben sich vom 28. Mai bis 1. Juni für die dritte Runde der Verhandlungen um ein neues, modernisiertes Handels-abkommen in Brüssel getroffen. Die EU hat Texte bezüglich Gesund-heits-und Pflanzenschutzmaßnahmen, Gleichstellung im Handel, Ge-schlechtergleichstellung sowie Handel und nachhaltige Entwicklung vorgeschlagen. Auch die weiteren Inhalte des Abkommens wie geogra-phische Herkunftsbezeichnungen, Investitionen und Dienstleistungen, technische Handelshemmnisse und Marktzugang zu Produkten wurden besprochen.

Umfangsreichste Überarbeitung der Antidum-ping-und Antisubventionsmaßnahmen seit 15 Jahren

Am 8. Juni traten die neuen handelspolitischen Schutzinstrumente in Kraft, die im April 2018 vom Europäischen Rat gebilligt wurden. Diese dienen als Grundlage für Untersuchungen über Marktverzerrungen und unfaire Handelspraktiken. Unter anderem wurde die „Regel des niedri-geren Zolls“ (lesser duty rule) geändert, die erlaubt, bei Bedarf höhere Zölle zu erheben. Dies kann relevant sein, wenn Produkte eingeführt werden, bei deren Produktion Rohstoffe und Energie zu künstlich nied-rig gehaltenen Preisen eingesetzt wurden. Eine wesentliche Änderung ist die Verkürzung des Untersuchungszeitraums von neun auf sieben Monate. Dadurch kann das Verfahren beschleunigt und für Unterneh-men transparenter gestaltet werden. Dank eines Frühwarnsystems können sich Unternehmen zeitnah auf die Einführung vorläufiger Zölle einstellen.

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EU-Anzeigepflicht für Steuergestaltungen: Richtlinie beschlossen und veröffentlicht

Der Rat der EU hat am 25. Mai Änderungen an der so genannten Amts-hilfe-Richtlinie (Directive on Administrative Cooperation, DAC 6) for-mell beschlossen. Diese verpflichten die Mitgliedstaaten zum ersten Mal am 31. Oktober 2020 (und danach alle drei Monate) dazu, Daten über bestimmte meldepflichtige modellhafte Steuergestaltungen un-tereinander auszutauschen. Diese müssen Berater (Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater) oder die Steuerpflichtigen selbst den Finanzbehörden zuvor melden. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 31. März 2019 Zeit, die Rechtsänderungen in ihr jeweiliges nationales Recht zu übernehmen. Die Pflicht zur Veröffentlichung beginnt am 1. Juli 2020.

Die Woche in Brüssel

Die wichtigsten Sitzungen in den Europäischen Institutionen der kom-menden Woche finden Sie in unserer EU-Agenda

Zahl der Woche

50 Jahre

und jünger sind die derzeitigen Weltpolitiker im Schnitt. Das ist der jüngste Durchschnitt der Geschichte, eine Entwicklung, die mit Alexis Tspiras und Emmanuel Macron seinen Lauf nahm. Und während die ältere Generation um Jean-Claude Juncker und Angela Merkel eine traditionelle Linie fährt, geht das Spektrum ihrer jungen Kollegen aus-einander. (Quelle: POLITICO)

Verantwortlich für die Endredaktion: Franziska Stavenhagen (FSt)

Ansprechpartner für die einzelnen Beiträge: Du= Mathias Dubbert; Go= Christopher Gosau; MH= Moritz Hund-hausen; Ko= Klemens Kober; Ml= Doris Möller; sr= Saskia Rebmann; JSch= Julian Schorpp; Wei= Malte Weisshaar