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1.Vielseitigkeitswettkampf um den Südeifelpokal 2010

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1.Vielseitigkeitswettkampf

um den

Südeifelpokal 2010

Landeskommando Rheinland-Pfalz StOffzResAngel

54131 Mainz , 19.04.10 Freiligrathstr. 6 Bearbeiter: StFw Arnold AllgFspWNBw 90-4457-2837 Tel.: 06591-10-2837 FAX: 06591-10-2839 LoNo: LKdo RP FwRes Gerolstein [email protected]

Ausschreibung / Org. Befehl für die Dienstliche Veranstaltung (DVag Nr.: 73 / 10)

am 28.08.2010

1. Lage: LKdo RP führt mit Unterstützung der Reservistenkameradschaft Südeifel im VdRBw e.V. den 1. Vielseitigkeitswettkampf um den Südeifelpokal durch. Das Vorhaben ist im JAB 2010 zur Dienstlichen Veranstaltung gem. § 81 SG erklärt worden.

2. Auftrag:

FwRes Gerolstein ist verantwortlich für die Vor- und Nachbereitung. Reservisten der RK Südeifel stellen Leitungs- und Funktionspersonal und sind verantwortlich für die Durchführung.

3. Durchführung: a) Leitung: Landeskommando RP b) Verantwortlich für die Durchführung:

Oberstabsfeldwebel a. D. d. R. Kober c) Zeit: 28.08.2010 von 0600 Uhr - 1800 Uhr

d) Ort: 54636 Biersdorf am See, Seeparkplatz (Meldekopf) siehe Anlage 2

e) Teilnehmer:

� Reservisten LKdo RP � befreundet RK’s außerhalb des LKdo RP � Reservisten befreundeter / verbündeter Nationen � Aktive Soldaten der Bundeswehr und befreundeter / verbündeter

Nationen � Angehörige von Polizei, THW, FFw, DRK, Zoll

f) Mannschaftsstärke:

� eine Mannschaft besteht aus drei Teilnehmern � Gesamtteilnehmerzahl wird auf 20 Mannschaften begrenzt.

g) Anzug: Soldaten der Bundeswehr:

� Feldanzug Tarndruck, Grundform gem. ZDv 37/10 Soldaten anderer Nationen:

� Anzug/Ausrüstung entsprechend ihrer nationalen Anzugsordnung Polizei, THW, DRK, Feuerwehr, Zoll:

� Anzug/Ausrüstung entsprechend eigener Dienstvorschriften

h) Ablauf: Samstag, 28.08.2010

bis 0800 Organisatorische Maßnahmen Parkplatz + Aufbau der Stationen + Meldung der Mannschaften + Administratorische Angelegenheiten + Einweisung 0800 – 1600 Durchführung Vielseitigkeitswettkampf Stausee 1200 – 1600 Rahmenprogramm Parkplatz + Darstellung historischer Waffen/Uniformen/KFZ + Luftgewehrschießen im Schießkino + Feldküche (Erbseneintopf) + Präsentation RK – Südeifel + mobile Waldschule

1600 – 1700 Auswertung, Siegerehrung Parkplatz

i) Anmeldung: Nur vorgegebenes Anmeldeformular (s. Anlage 1) nutzen! Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V.

Kreisgeschäftsstelle Gerolstein Phillipp Reis Str. 2 54568 Gerolstein Tel.: 06591 / 98 17 42 Fax: 06591 / 94 36 47

Anmeldeschluß : Freitag, 13.08.2010 j) Ansprechpartner:

Landeskommando RP RK Südeifel StFw Arnold OSF a. D. d. R. Kober Eifelkaserne Zur Kunn 15 54568 Gerolstein 54567 Badem FspNBw: 4457 - 2837 / Fax: - 2839 Tel.: 06563 / 96 08 69 Post: 06591 – 10 – 2837 E-Mail: [email protected]

k) Verpflegung: Wehrpflichtige / Reservisten erhalten unendgeldliche Truppenverpflegung.

l) Sonstiges: Einladung bzw. Zuziehung ist mitzuführen.

Während der Veranstaltung besteht für die Teilnehmer Alkoholverbot ! Alle Teilnehmer sind verpflichtet bis nach der Siegerehrung teilzunehmen. m) Wettkampfbestimmungen / Wettkampfinhalte: siehe Anlage 3 4. Einsatzunterstützung: FüUstgBtl 281 wird gebeten um Bereitstellung von:

� Handwaffen, Kompanden � Material für CP � Feldküche mit Personal � HF Hofmann 7./ zur Unterstützung CP Ausbildung

FwRes Gerolstein fordert zeitgerecht Waffen und Material an und führt Absprachen. 5. Führungsunterstützung: entfällt 6. Verwaltungsbestimmungen:

Alle an der DVag und deren Vorbereitung beteiligten aktive Soldaten und Reservisten leisten ein besonderes Dienstgeschäft der Bundeswehr gem. Erlaß BMVg vom 18.03.2009 – Fü S I 1 – Az 21-01-11 (VMBl 2009, Seite 74 ff), die Abfindung mit Reisekosten richtet sich nach Erlaß BMVg PSZ III 7 – Az 21-01-11/21-03-11 vom 22.12.2005 in Verbindung mit Erlaß BMVg PSZ III 7 – Az 21-01-11/21-03-11 vom 22.01.2007 Die aktiven Soldaten und zugezogene Reservisten sind aufgrund der allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 18 SG zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft und zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung verpflichtet. Die Nichtinanspruchnahme oder nicht Bereitstellbarkeit führt nicht zu einer höheren Abfindung oder Auszahlung von Selbstbeköstigungsgeld.

Zur Kostenminderung werden die Reservisten aufgefordert Fahrgemeinschaften zu bilden. Für einen Pokal werden 45,00 € bereitgestellt.

Im Auftrag Im Original gezeichnet Meunier Oberstleutnant

Anlage 1 zur Ausschreibung für den 1.Vielseitigkeitswettkampf um den Südeifelpokal

Teilnehmermeldung Absender (genaue Anschrift der RK / Einheit Anmeldeschluß: 13.08.2010 mit Telefon-Nr. des Ansprechpartners) ____________________________________ ____________________________________ ____________________________________ Bitte über zuständigen FwRes senden an: Verband der Reservisten e.V. Kreisgeschäftsstelle Eifel-Kaserne 54568 Gerolstein Telefon: 06591/981742 Fax: 06591/943647 1. Entsendende Dienststelle / RK: ____________________________________________ 2. Anschrift des Mannschaftsführer: ____________________________________________ ____________________________________________ ____________________________________________ 3. Teilnehmermeldung: Dienstgrad Name/Vorname Personenkennziffer / Geburtsdatum

_____________________________ _____________________________ Unterschrift Unterschrift zuständiger FwRes Diese Meldung auch abgeben, wenn Sie sich bereits mit Meldebogen gem. BESANRES, Anlage 7/7 gemeldet haben!

Bitte in Blockschrift oder mit

Schreibmaschine leserlich ausfüllen !

Anlage 2 zur Ausschreibung für den 1.Vielseitigkeitswettkampf um den Südeifelpokal

Anfahrtsskizze zum Bitburger Stausee

Adresse Meldekopf (als Navigationshilfe): See-Parkplatz am Kiosk

54636 Biersdorf am See, Zur Rotlay

Meldekopf

Anlage 3 zur Ausschreibung für den 1.Vielseitigkeitswettkampf um den Südeifelpokal 1.Wettkampfbestimmungen

� Die Startreihenfolge wird nach der Anmeldung durch eine Startliste im Vorfeld den teilnehmenden Mannschaften mitgeteilt.

� Die Mannschaftsstärke beträgt 3 Mann; Mannschaftsführer ist der

Dienstgradhöchste

� Die Gesamtteilnehmerzahl wird auf 20 Mannschaften begrenzt (Eingang der Meldung)

� Zivilpersonen erhalten keine Waffen

� Verstöße gegen die Disziplin, Sicherheitsbestimmungen und Wettkampf-

Bestimmungen, sowie der Gebrauch unerlaubter Hilfsmittel (z. B. Handy, GPS, etc.) oder Inanspruchnahme der Unterstützung durch Dritte führen zur Disqualifikation durch die Wettkampfleitung.

� Der Genuß von Alkohol vor und während des Wettkampfes ist verboten.

� Der Veranstalter kann den Ablauf und die Organisation jederzeit ändern.

1.1 Wettkampfinhalte Der Wettkampf findet als militärischer Vielseitigkeitswettkampf statt und besteht aus einer Marschleistung von ca. 4 Km (ohne Bewertung) mit Leistungsprüfungen an den einzelnen Stationen. Schwerpunkte:

� Überwinden eines Gewässers (ZDV 3/703)

� Sicherheitspolitische Aufgaben

� Waffenkunde (Handwaffen der Bw) (für Bewertungsgruppe 2 Leben im Felde)

� Erste Hilfe und lebensrettende Sofortmaßnahmen

� Löschen von kleinen Bränden

� Umgang mit Karte und Kompaß, Taktische Zeichen ZDV 1/11, ZDV 3/11

� Überwinden von Geländehindernissen (Hängesteg)

� Personen- und Kfz Kontrolle am CP (für Bewertungsgruppe 2 Waldschule)

� Marsch zu Fuß auf Zeit über 800 Meter (mit Altersbonus)

1.2. Bewertung:

� Für die einzelnen Leistungsprüfungen werden Höchstpunktzahlen vergeben. � Die Marschzeit als Patrouille wird nicht bewertet. � Die Mannschaft mit der höchsten Punktzahl ist der Sieger. � Bei Punktgleichheit gewinnt die Mannschaft mit dem höheren

Durchschnittsalter. 1.3 Bewertungsgruppen:

� Bewertungsgruppe 1: Reservisten und aktive Mannschaften der Bundeswehr und Militärangehörige anderer Nationen.

� Bewertungsgruppe 2:

Gastmannschaften (THW, Feuerwehr, DRK, Polizei, Zoll) 1.4. Preise: Pokale und Urkunden erhalten:

� Bewertungsgruppe 1: Pokale und Medaillen 1. bis 3. Platz � Bewertungsgruppe 2: Pokale und Medaillen 1. bis 3. Platz

Den Wanderpokal um den Südeifelpokal erhält der Gesamtsieger. Pokalübergabe nur an anwesende Mannschaften. Bei Abwesenheit erfolgt die Übergabe an die nächst plazierte Mannschaft. Alle Mannschaften erhalten eine Urkunde.

1.5 Verleihungsbestimmungen des Wanderpokals

� Der Gewinner des Wanderpokals verpflichtet sich, diesen pfleglich zu behandeln und für etwaige Beschädigungen Kostenersatz zu leisten.

� Die Namenseingravierung des jeweiligen Siegers erfolgt auf dessen Kosten.

� Der Gewinner verpflichtet sich, den Wanderpokal beim nächsten Wettkampf zur

Verfügung zu stellen oder diesen zu verteidigen.

� Der Wanderpokal geht endgültig in den Besitz derjenigen Einheit/RK über, welche:

a) ihn 3 mal nacheinander gewinnt, oder

b) insgesamt 5 mal als Sieger hervorgeht. 1.6 Einsprüche:

Einsprüche sind an Ort und Stelle beim dem Stationsleitenden oder am Ziel beim Leitenden des Wettkampfes einzulegen. Können Einsprüche auf den Stationen oder im Ziel nicht abschließend geklärt werden, tritt das Schiedsgericht zusammen und entscheidet unwiderruflich.

1.7 Schiedsgericht:

- LKdo RP StFw Arnold - Kreisgruppe Eifel im VdRBw e. V. StFw Schwendemann - Leitender Vielseitigkeitswettkampf OStFw Kober