2001...1993/05/13  · Gogo-Girls überwiesen 2010 7.92/169 Motion von Reto Immoos vom 7. September...

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2001 P R O T O K O L L 48. Sitzung des Landrates des Kantons Basel-Landschaft Liestal, 13. Mai 1993 10.00-12.00 / 14.00-17.00 Uhr

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  • 2001

    P R O T O K O L L

    48. Sitzung des Landratesdes Kantons Basel-Landschaft

    Liestal, 13. Mai 1993

    10.00-12.00 / 14.00-17.00 Uhr

  • AUSZUG AUS DEM PRO TOKO LL D ER LAN D RATSSITZUN G VO M 13. MAI 19932002

    Abwesend Vorm ittag:Gerold Lusser, Peter Tobler, Hans Rudi Tschopp undDorothee Widmer

    Abwesend Nachm ittag:Jörg Affentranger, Danilo Assolari, Alfred Peter, PeterTobler, Hans Rudi Tschopp und Dorothee Widmer

    Kanzlei:Walter Mundschin

    Protokoll:Alex Achermann, Marianne Knecht und Hans Artho

    STICH W O R TVER ZEICH N IS

    (Erwerbsersatz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2019Archäologie

    Grundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2028Aufenthaltsbedingungen

    Gogo-Girls . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2010Baudenkmal

    untere Fabrik, Sissach . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2027Deponie Elbisgraben

    Deponieraum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2022Einbürgerungsgesuche

    Ausländer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2005Einfuhrstop für Hauskehricht

    Auswirkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2022Entschädigungen

    Mitglieder Landrates . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2019Fragestunde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2013Gerichtlich-medizinische Versorgung

    Postulat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2005Graffiti-Kunst

    Förderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2026Interessenbindungen

    Regierungsräte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2008Jodtabletten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2011Kantonsbibliothek

    SBG-Gebäude . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2027Verbesserung des Angebotes . . . . . . . . . . . . . . 2026

    KautionszahlungGogo-Girls . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2010

    KonkursenPostulat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2006

    Kurs- und FreizeitzentrumFlüchtlinge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2028

    LärmschutzSchweizerhalle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2026

    LärmschutzwändeN2, Haugnau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2025

    LuftreinhalteverordnungEinhaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2024

    Luftreinhaltungmotorisierten Verkehrs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2024

    Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2005Persönliche Vorstösse, Begründung . . . . . . . . . . . . 2013Polizeipatroullienfahrzeugen

    Klimaanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2022Sektionschefs

    Entschädigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2007Statistik

    Energien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2026Überweisungen des Büros . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2013Umweltschutzgesetz

    § 26 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2023Verkehrskundeunterrichts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2012

    VerkehrssteuernTreibstoffverbrauch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2010

  • AUSZUG AUS DEM PRO TOKO LL D ER LAN D RATSSITZUN G VO M 13. MAI 1993 2003

    TR A K TA N D EN

    1. 93/84Berichte des Regierungsrates vom 6. April 1993 und derPetitionskommission vom 29. April 1993: 43Einbürgerungsgesuche von Ausländernbeschlossen 2005

    2. 90/135Postulat von Paul Thüring vom 28. Mai 1990:Gerichtlich-medizinische Versorgung des KantonsBasel-Landschaftüberwiesen 2005

    3. 91/278Postulat der CVP-Fraktion vom 11. Dezember 1991:Untersuchung der Zunahme von Konkursenabgelehnt 2006

    4. 92/60Motion von Danilo Assolari vom 27. Februar 1992:Anpassung der Entschädigungen des Kantons an dieGemeinden für die Tätigkeit des Sektionschefsabgelehnt 2007

    5. 92/100Motion von Peter Brunner vom 27. April 1992:Offenlegung der Interessenbindungen der BaselbieterRegierungsräte und Richtermodifiziert überwiesen 2008

    6. 92/102Postulat von Andrea Strasser Köhler vom 27. April 1992:Verbesserungen der Aufenthaltsbedingungen vonGogo-Girlsüberwiesen 2010

    7. 92/169Motion von Reto Immoos vom 7. September 1992:Kautionszahlung pro temporäre Aufenthaltsbewilligungvon Gogo-Girlsals Postulat überwiesen 2010

    8. 92/163Motion von Alfred Zimmermann vom 7. September1992: Festlegung der Verkehrssteuern nach demTreibstoffverbrauchzurückgezogen 2010

    9. 92/165Motion von Heidi Portmann vom 7. September 1992:Verteilung von Jodtabletten an die gesamte BaselbieterBevölkerungabgelehnt 2011

    10. 92/199Motion von Peter Degen vom 23. September 1992:Ergänzung des praktischen Verkehrskundeunterrichtsmit persönlichen Gesprächen querschnittverletzterUnfallopferabgelehnt 2012

    14. 93/123Fragestunde alle Fragen beantwortet 2013

    15. 93/64Bericht des Büros des Landrates vom 18. März 1993:Änderung des Dekretes über die Entschädigungen an dieMitglieder des Landrates (Erwerbsersatz)Erhöhung des Erwerbsersatzes und desSitzungsgeldes beschlossen 2019

    16. 92/213Motion von Peter Brunner vom 19. Oktober 1992:E i n b a u v o n K l i m a a n l a g e n b e iPolizeipatrouillenfahrzeugenzurückgezogen 2022

    17. 92/183Interpellation von Rita Kohlermann vom 7. September1992: Mögliche Auswirkungen auf den KantonBaselland durch den französischen Einfuhrstop fürHauskehricht. Antwort des Regierungsratesbeantwortet 2022

    18. 92/201Postulat von Peter Brunner vom 23. September 1992:Aufarbeitung von Abfallstoffen aus der DeponieElbisgraben zwecks Gewinnung neuen Deponieraumesabgelehnt 2022

    19. 92/267Motion von Heinrich Kellerhals vom 7. Dezember 1992:Abänderung von § 26 Umweltschutzgesetz Basel-Landschaft (USG BL) vom 27. Februar 1991 undentsprechende Anpassung der zugehörigen Verordnung(USV) vom 24. Dezember 1991überwiesen 2023

    20. 92/271Interpellation von Alfred Zimmermann vom 7.Dezember 1992: Massnahmen zur Luftreinhaltung imBereich des motorisierten Verkehrs. Antwort desRegierungsratesbeantwortet 2024

    21. 92/272Interpellation von Oskar Stöcklin vom 7. Dezember1992: Einhaltung der Luftreinhalteverordnung. Antwortdes Regierungsratesbeantwortet 2024

    22. 92/283Postulat von Klaus Hiltmann vom 16. Dezember 1992:Erstellen von Lärmschutzwänden entlang der N2 in derHagnau, Birsfeldenüberwiesen 2025

    23. 92/285Interpellation von Peter Tobler vom 16. Dezember 1992:Lärmschutz in Schweizerhalle. Antwort desRegierungsratesbeantwortet 2026

    24. 93/60

  • AUSZUG AUS DEM PRO TOKO LL D ER LAN D RATSSITZUN G VO M 13. MAI 19932004

    Postulat von Heidi Portmann vom 18. März 1993:Jährliche Statistik des Verbrauchs und der Produktionbestimmter Energienüberwiesen 2026

    25. 90/238Postulat von Peter Brunner vom 18. Oktober 1990:Aktivere Förderung der Graffiti-Kunst im KantonBasellandzurückgezogen 2026

    26. 90/288Postulat von Andres Klein vom 21. November 1990:Verbesserung des Angebotes der KantonsbibliothekZiffer 1 und 2 überwiesen und abgeschrieben,Ziffer 3 überwiesen 2026

    27. 92/103Postulat von Günther Schaub vom 27. April 1992:Kantonsbibliothek: Nutzung des SBG-Gebäudes an derBahnhofstrasse 5 in Liestalüberwiesen 2027

    28. 91/269Postulat von Lukas Ott vom 2. Dezember 1991:Erhaltung und Schutz des kulturhistorischenBaudenkmales untere Fabrik in Sissachüberwiesen 2027

    29. 92/47Motion der Spezialkommission Natur- undHeimatschutzgesetz vom 13. Februar 1992: Schaffungeiner besseren Grundlage für die Archäologieals Postulat überwiesen 2028

    30. 92/141Postulat der Fraktionen der CVP, der SP und der Grünenvom 1. Juni 1992: Kurs- und Freizeitzentrum fürFlüchtlinge der Region Baselüberwiesen 2028

    Die folgenden Traktanden wurden nichtbehandelt:

    11. 92/252Postulat von Heinrich Kellerhals vom 9. November1992: Gegen die gravierende Verkehrsgesetz-Missachtung und für bessere Verkehrsdisziplin

    12. 92/205Motion von Max Kamber vom 24. September 1992:Aenderung von § 10b des Wirtschaftsgesetzes vom26.2.1959; Wiedereinführung des Alkoholausschankesin Jugendhäusern

    13. 92/237Postulat von Daniel Müller vom 29. Oktober 1992:Unterstützung von friedensfördernden Massnahmen imehemaligen Jugoslawien

    31. 93/10Postulat von Edith Stauber vom 11. Januar 1993:Wissenschaftliche Bewertung der zentral- unddezentralörtlichen Leistungen von Basel-Stadt undBasel-Landschaft

    32. 93/67Postulat von Andres Klein vom 29. März 1993:Entschädigung der Peripherie-Leistungen derGemeinden und des Kantons Basel-Landschaft durchden Kanton Basel-Stadt

    33. 91/80Postulat von Lukas Ott vom 10. April 1991:Anteilmässige Beteiligung des Kantons Basel-Landschaftan den Aufwendungen für das Basler Theater

  • AUSZUG AUS DEM PRO TOKO LL D ER LAN D RATSSITZUN G VO M 13. MAI 1993 2005

    Nr. 1340

    M ITT EILU N GEN

    LAN D RATSPRÄSID EN T BR U N O W EISH A U P T: LandratWerner Kunz hat mir folgendes Schreiben gesandt:

    Sehr geehrter Herr Präsident Lieber BrunoLiebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

    Die Entscheidung auf Ende Juni aus dem Landratzurückzutreten, ist mir nicht leicht gefallen. Erhöhteberufliche Belastungen und erhebliches zeitlichesEngagement als Exekutivmitglied im Stadtrat Liestalmachen einen Rücktritt nötig.Seit 1983 durfte ich im Landrat und in dessenKommissionen mitarbeiten. Mir bleiben davon vielegute Eindrücke in Erinnerung. Gerne erinnere ich michan die sehr interessanten Gesetzesarbeiten, wie dasKrankenkversicherungs- und das Umweltschutzgesetz,aber auch an die anregende, konstruktive Arbeit in derUmwelt und Gesundheitskommission sowie in der Bau-und Planungskommission.Vermissen werde ich, trotz oft unterschiedlicherStandpunkte, die vielfältigen und freundschaftlichenKontakte über alle Parteigrenzen hinweg. Vermissenwerde ich die Fraktionssitzungen meiner Partei, mitihren lebhaften und interessanten Diskussionen.Das für mich und meine Familie schönste underlebnisreichste Jahr war das Präsidialjahr 1991/1992. InDankbarkeit blicke ich auf dieses Jahr zurück, das Siemir, liebe Kolleginnen und Kollegen, ermöglicht haben.Ich verlasse das Baselbieter Parlament mit einemtränenden Auge. Es hat mir sehr viel gegeben. Zugleichwünsche ich für die Zukunft allen weiterhingegenseitige Achtung und Toleranz. Gerade in deri m m e r s c h w i e r i g e r w e r d e n d e n Z e i t d e rVerteilungskämpfe ist es notwendig, einengemeinsamen Nenner zu finden, soll unser Sozialstaatweiterleben. Nach wie vor braucht es ein Herz für dieSchwächeren unserer Gesellschaft, es braucht dieWeiterentwicklung zur Gesundung unserer Umwelt unddie Partnerschaft mit unserem Nachbarkanton.Das Parlament macht seine Arbeit gut, wenn es sichimmer wieder die Präambel unserer Verfassung inErinnerung ruft da es heisst:"Das Baselbieter Volk, eingedenk seiner Verantwortungvor Gott für Mensch, Gemeinschaft und Umwelt, imWillen, Freiheit und Recht im Rahmen seinerdemokratischen Tradition und Ordnung zu schützen,gewiss, dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohleder Schwachen, in der Absicht, die Entfaltung desMenschen als Individium und als Glied derGemeinschaft zu erleichtern, entschlossen, den Kantonals souveränen Stand in der Eidgenossenschaft zufestigen und in seiner Vielfalt zu erhalten, gibt sichfolgende Verfassung ..."Damit möchte ich schliessen und nochmals allenKolleginnen, Kollegen, dem Regierungsrat, derLandeskanzlei und der Verwaltung für die guteZusammenarbeit herzlich danken.

    Mit freundlichen GrüssenWerner Kunz

    Zu gegebener Zeit wird der Landratspräsident dieTätigkeit des Demissionierenden würdigen.

    Für das Protokoll:Alex Achermann, 2. Landschreiber

    *

    Nr. 1341

    1. 93/84Berichte des Regierungsrates vom 6. April1993 und der Petitionskom m ission vom 29.April 1993: 43 Einbürgerungsgesuche vonAusländern

    UELI KA U FM A N N: Die Petitionskommission beantragt,die 43 Personen ins Bürgerrecht des Kantons Basel-Landschaft aufzunehmen.

    ://: Dem Antrag der Petitionskommission wird ohneGegenstimme zugestimmt.

    Für das Protokoll:Alex Achermann, 2. Landschreiber

    *

    Nr. 1342

    2. 90/135Postulat von Paul Thüring vom 28. Mai1990: Gerichtlich-medizinische Versorgungdes Kantons Basel-Landschaft

    LA N D R A T S P R Ä SID E N T B R U N O W E IS H A U P T : DieRegierung ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

    ://: Das Postulat wird grossmehrheitlich überwiesen.

    Für das Protokoll:Alex Achermann, 2. Landschreiber

    *

    Nr. 1343

    3. 91/278P o stu lat d e r C V P -F r ak t io n v o m 1 1 .D e z e m b e r 1 9 9 1 : U n t e r s u c h u n g d e rZunahm e von Konkursen

    LA N D R A T S P R Ä SID E N T B R U N O W E IS H A U P T : DieRegierung lehnt das Postulat ab.

    REG IER U N G SRAT AN D R EA S K O E L L R E U T E R : DerPostulant verlangt eine Studie, die uns weiterhilft,Konkurse in unserem Kanton besser in den Griff zubekommen bzw. den Betroffenen rechtzeitig zu helfen.Eine Statistik über die Zunahme der Konkurse kann mandem Amtsbericht entnehmen. Die Gründe für dieZunahme der Konkurse sind sehr vielschichtig, hängenaber vor allem mit der konjunkturellen Lage zusammen.Sicher gibt es Unterschiede nach Sparten. Wir müssenauch unterscheiden, ob es um Privatkonkurse oder umGeschäftskonkurse geht. Bei jüngeren Unternehmenkann sich eine ungünstige Finanzierungstruktur negativauswirken. Das Problem ist sehr vielschichtig. Wollteman das gründlich behandeln, müssten wir eine sehrumfangreiche und kostspielige Studie erstellen lassen.Wollen wir die dafür notwendigen finanziellen Mittelaufwenden? Wir wissen doch, dass zur Zeit daskunjunkturelle Umfeld ungünstig ist. Im Kanton Genf

  • AUSZUG AUS DEM PRO TOKO LL D ER LAN D RATSSITZUN G VO M 13. MAI 19932006

    wird zur Zeit eine solche Studie durchgeführt. DieRegierung wäre bereit, sich dafür einzusetzen, dass dieseUntersuchungsergebnisse den interessiertenLandrätinnen und Landräten zugänglich gemachtwerden können. Wir sind der Meinung, dass eine eigeneStudie nicht sehr viel neue Erkenntnisse für den KantonBasel-Landschaft bringen dürfte. Verwaltungsinternkönnen wir eine solche Arbeit innert nützlicher Fristnicht durchführen. Der Regierungsrat beantragt Ihnen,das Postulat abzulehnen.

    O S K A R S T Ö C K L I N : Mein Postulat soll dieAufmerksamkeit auf ein Thema lenken, welches nichtangenehm oder populär ist. Die Konkurseröffnungensteigen markant an. Hinter den Zahlen verstecken sichSchicksale von Menschen, die zu Fürsorgefällen werden.Ich möchte in diesem Zusammenhang das Stichwort"Neue Armut" anbringen. Hinter Konkursen versteckensich auch namhafte volkswirtschaftliche Verluste, dennirgendwer verliert ja immer dabei. Dazu kommenwachsende staatliche Ausgaben im Fürsorgebereich undverminderte Einnahmen, wenn man an dieSteuerausfälle denkt. Das sind doch Gründe genug, umsich wirklich eingehend mit diesem Thema zubeschäftigen. Mir ist natürlich auch klar, dass man miteiner Studie allein noch nichts geändert hat. Es fällt mirschwer zu sagen, man könne nichts machen. Ich könntemir aber vorstellen, dass wenn man der Sache auf denGrund geht, man doch Möglichkeiten zur Hilfe wie etwaim Gesetzgebungsbereich, in der Beratung oder beiflankierenden Massnahmen entdeckt. Ich bitte sie, dasPostulat zu überweisen.

    JÖ R G AFFEN TR A N GER : Es ist kaum zu erwarten, dassdurch eine Studie grundlegend neue Erkenntnissegewonnen werden können. Es ist erwiesen, dass dieAnzahl der Konkurse von der Wirtschaftslage abhängt.Wir haben verschiedene Institutionen, die sich darumbemühen, zu verhindern, dass es zu Konkursen kommt,wie etwa die Fürsorge, Beratungsdienste der öffentlichenHand oder die Wirtschaftsförderung. SolcheInstitutionen haben die Aufgabe, Unterstützung zubieten. Auch die Banken haben in diesemZusammenhang eine Aufgabe. Die FDP-Fraktion ist derMeinung, dass der Staat nicht noch in jeder Beziehungzusätzliche Leistungen erbringen kann. Ich möchtedarauf aufmerksam machen, dass ein Konkurs nicht nurschlecht ist. In einer verfahrenen Situation kann mandamit einen Schlusspunkt setzen und neu beginnen. EinKonkurs ist in der Wirtschaft ein Indikator für dasScheitern eine Projektes. Die FDP-Fraktion empfiehltihnen praktisch einstimmig, das Postulat nicht zuüberweisen.

    E D I T H S T A U B E R : Die Fraktion der Grünenunterstützen das Postulat. 3000 Personen werden imJahr betrieben, weil sie Privatkredite aufgenommenhaben. Immer mehr Leute in der Schweiz leben aufPump. Der Teufelskreis mit dem Schuldenkarussell wirdimmer grösser. Parallel zur wirtschaftlichen Krise nimmtauch die Arbeit der Fürsorgebehörden sprunghaft zu.Stichworte in diesem Zusammenhang: Arbeitslosigkeit,Wohnungsnot, Drogenabhängigkeit und Schulden.Immer mehr Leute sind von der Fürsorge abhängig. DieArmutsstudie im Kanton St. Gallen hat aufgezeigt, dassjede 3. Alleinerziehende von der Armut bedroht ist. Ichmöchte in diesem Zusammenhang daran erinnern, dasszwei Vorstösse der Grünen überwiesen worden sind: dereine zum Thema Kleinkredite und der andere zurArmutsstudie. Die Grünen unterstützen das vorliegendePostulat, weil wir glauben, dass mit einer Überweisung

    ein weiterer Schritt unternommen werden kann zurBekämpfung der Armut.

    V E R E N A B U R K I: Ich persönlich bin für dieUeberweisung des Postulates. Ich bin aber nichtunbedingt der Meinung, man müsste alle unterstützen,die Konkurs gemacht haben. Ich kann Jörg Affentrangernicht ganz zustimmen, wenn er einem Konkurs auchnoch positive Seiten abgewinnen will. Vor allem fürPrivate ist ein Konkurs doch nur negativ. Will jemandneu beginnen, wird er ja immer wieder gefragt, ob erKonkurs gemacht habe. Geht es dem Konkursiten dannwieder besser, werden die Schuldscheine präsentiert. Esist viel positiver, einen Konkurs überhaupt zuverhindern. Natürlich ist heute vor allem dieWirtschaftslage schuld an der Zunahme der Konkurse.Häufig haben sich vor allem Private zu stark verschuldet,weil sie sich dies und das geleistet haben. Geht es eineSpur schlechter oder wird man krank, hat man keineReserven mehr. Natürlich kann man sagen, die Leutesollen nicht so dumm sein, und teure Konsumkrediteaufnehmen. Auf der anderen Seite muss man sich aberauch fragen, ob es richtig ist, wenn sich gewisseKreditinstitute auf Kosten der "Dümmeren" bereichern.Es gibt Kantone, die bei Konsumkrediten Zinszahlungennach oben begrenzt haben. Unter Umstände wäre einesolche Lösung auch für unseren Kanton anzustreben.

    ESTH ER AESCH LIM A N N: Im Prinzip verkörpert dasPostulat auch SP Anliegen. Ich persönlich kann michaber jetzt eher den Ausführungen von RegierungsratKoellreuter anschliessen. Es ist sehr kompliziert, indiesem Zusammenhang zu Daten und Zahlenmaterialzu kommen. Die Caritas arbeitet schon seit Jahren andiesem Thema. Dort sind auch relativ brauchbareZahlen erhältlich.

    REG IERUN G SRAT AN D R EA S KO ELLREU TER : Mit einersolchen Studie haben sie einfach ein Stück Papier in denHänden. Die Aussagekraft ist aber an einembescheidenen Ort. Die Kosten dafür werden erheblichsein. Zum Konsumkredit: hier ist eine Bundesregelungin Arbeit.

    W ILLI BREITEN ST EIN: Der Vorstoss ist gut gemeint. Esist aber eine Illusion zu glauben, der Staat könnte beieinem drohenden Konkurs eingreifen. Er hat dafürkeine Möglichkeiten. Wird bekannt, dass ein Konkursdroht, ist es ja meistens schon zu spät. Die grosseMehrheit der SVP/EVP-Fraktion ist gegen Ueberweisungdes Postulates.

    P E T E R B R U N N E R : Die SD-Fraktion ist gegenUeberweisung des Postulates. Jeder Fall liegt anders. Esist sinnvoller, das Geld für diese Studie in die Präventionzu stecken. In einer Rezession ist die Situation immeretwas anders gelagert als in einer Zeit derHochkonjunktur. Die Studie ist unseres Erachtensüberflüssig.

    TH O M A S GA SSER: Alle diese Ueberlegungen habenetwas für sich. Es gibt immer wieder Betriebe, die wiePilze aus dem Boden schiessen, wie zum BeispielChemische Reinigungen oder Videoshops. Für alle gibtes aber kein Ueberleben, das sieht man bereits kommen.Könnte man da nicht eine eigenen Organisationschaffen, die die Bedürfnisse erhebt und bei der sichneue Unternehmen beraten lassen könnten? VieleKonkurse liessen sich bei einer vernünftigen Umfeld-Beratung vermeiden. Was wir an Geld für die Studieausgeben müssten, würden wir bei den ausbleibendenSteuerausfällen sicher wieder hereinholen.

  • AUSZUG AUS DEM PRO TOKO LL D ER LAN D RATSSITZUN G VO M 13. MAI 1993 2007

    RO LF EBER EN Z: Es gibt eine ganze Anzahl von Werkenzum heute diskutierten Thema. Er verweist in diesemZusammenhang auf eine Studie zur GemeindeWettingen. Ich bin gegen die Ueberweisung diesesPostulates, weil die Aufarbeitung schon längststattgefunden hat.

    ://: Das Postulat wird mit grossem Mehr abgelehnt.

    Für das Protokoll:Alex Achermann, 2. Landschreiber

    *

    Nr. 1344

    4. 92/60M otion von D anilo Assolari vom 27.F e b r u a r 1 9 9 2 : A n p a s s u n g d e rEntschädigungen des Kantons an dieG e m e i n d e n f ü r d i e T ä t i g k e i t d e sSektionschefs

    REG IERUN G SRAT AN D R EA S KO ELLREU TER : Anhandder geltenden Verordnung legt er dar, wie dieMilitärverwaltung zwischen Kanton und Gemeindenaufgeteilt ist. 47 Sektionschefs arbeiten nebenamtlich;13 arbeiten zugleich als Mitarbeiter der Gemeinden.Vergleiche mit anderen Kantonen zeigen, dass Basel-Landschaft durchaus angemessene Entschädigungenausbezahlt. Die Regierung empfiehlt ihnen, die Motionabzulehnen.

    D A N I L O A S S O L A R I : I c h h a b e m i t d e rregierungsrätlichen Argumentation Mühe. Währendden normalen Bürozeiten soll ein Sektionschef erreichtwerden können. Die Entschädigung für die Arbeit derSektionschefs deckt den Aufwand bei weitem nicht. Beieiner kleinen Gemeinde mag es gehen, dass derSektionschef noch im Wohnzimmer funktioniert. Inden grossen Gemeinden sind wir auf Sektionschefsangewiesen, die über eine EDV-Infrastruktur verfügen.Meine Nachforschungen haben ergeben, dass in dengrösseren Gemeinden die Entschädigungen bei weitemden Aufwand nicht mehr decken. Es entstehen für dieSektionschefs Kosten in der Grössenordnung von60'000-100'000 Franken, die Entschädigung beträgt aufder anderen Seite zwischen 40'000-48'000 Franken. DerR e g ie r u ng s r at v e r st össt damit gegen da sLastenteilungsgesetz. Es ist Aufgabe des Kantons, dieVerwaltung des Militärs durchzuführen. In diesemZusammenhang ist auf § 7 des Lastenteilungsgesetzeshinzuweisen. Der Kanton müsste die volleKostendeckung für die Aufgabe der Sektionschefsübernehmen. Ich bitte sie, meiner Motionzuzustimmen.

    AD O LF BRO DBECK: Die FDP-Fraktion lehnt denVorstoss einstimmig ab. Die bisherige Lösung hat sichrecht gut bewährt. Wo nebenamtliche Sektionschefsihre Arbeit nebenamtlich verrichten, haben wir einekostengünstige Lösung. Wo Sektionschefs auf derGemeindeverwaltung arbeiten, fallen Nebenleistungenohnehin bei den Gemeinden an. Der Kanton istverpflichtet, kostengünstige Lösungen zu treffen.

    ED ITH STA U BER: Die Fraktion der Grünen lehnt dieMotion ab. Die Arbeit des Sektionschefs könnte einetypische männliche ehrenamtliche Tätigkeit sein. Gehtman von den 40'000 Franken aus, die Danilo Assolari inseiner Motion beschrieben hat, kommt man auf einen

    Stundenlohn von 50 Franken. Fr. 5.60 verdient eineTagesmutter; das ist wirklich unsozial. Ein Sektionschefverdient 50 Franken pro Stunde, also rund 10 x mehr alseine Tagesmutter. Dieser Vergleich zeigt doch, dass eineLohnanpassung überhaupt nicht gerechtfertigt ist. ImGegenteil würden dadurch neue Ungerechtigkeitengeschaffen. Die Fraktion der Grünen können die CVP-Motion nicht unterstützen. Wir setzen uns für eingerechtes Lohnsystem ein.

    KU R T LA U PER : Auch die SP-Fraktion ist gegen denVorstoss von Danilo Assolari. In anderen Kantonenwerden ähnliche Entschädigungen bezahlt wie imKanton Basel-Landschaft. Es erstaunt mich, dass dieGemeinden so schlecht kostendeckend arbeiten. EDVsollte doch immer zu mehr Kosteneinsparungen führen;hier wird der Hinweis aber gegenteilig gebraucht. Auchim Hinblick auf das Sparprogramm des Kantonsmöchten wir beantragen, den Vorstoss abzulehnen.

    REGIERUNG SRAT AN D R EA S KO E L L R E U T E R : ZumVerstoss gegen die Regeln des Lastenausgleich: Wirlassen den Gemeinden die Alternative, ob sie dasn e b e n a m t l i c h o d e r o b s i e e s a u f d e rGemeindeverwaltung machen wollen. Dafür bezahlt derKanton aber nicht einen höheren Preis. Darin liegt keinVerstoss gegen den Lastenausgleich. Es gibt genügendMänner und Frauen in diesen Gemeinden, die dieseArbeit nebenamtlich ausüben würden. Häufig ist es auchviel bürgerfreundlicher, wenn der Sektionschef in seinerguten Stube seines Amtes waltet.

    M A X K A M B E R : So ganz daneben sind dieAusführungen von Danilo Assolari zum Lastenausgleichnicht. Ich hätte ein anderes Beispiel genommen,nämlich die Zivilstandsbeamten. Das Thema kommtimmer wieder und wird im Rat auch immer wiederbehandelt werden müssen. Die Gemeinden stellen auchInfrastruktur zur Verfügung.

    H A N SR U ED I B IE R I: Meine Erkundigungen beimittelgrossen Gemeinden haben ergeben, dass es vieleandere Gebiete gäbe, bei denen kantonaleEntschädigungen zu erhöhen wären, als gerade bei denSektionschefs. Mehr oder weniger kann in diesemBereich der Aufwand gedeckt werden.

    ://: Die Motion wird mit grossem Mehr abgelehnt.

    Für das Protokoll:Alex Achermann, 2. Landschreiber

    *

    Nr. 1345

    5. 92/100Motion von Peter Brunner vom 27. April1 9 9 2 : O f f e n l e g u n g d e rI n t e r essen b in d u n g en d e r B a se lb ie t e rRegierungsräte und Richter

    REG IER U N G SR A T A N D R E A S K O E L L R E U T E R : DerRegierungsrat ist klar der Meinung, dass auch Mitgliederdes Regierungsrates und der Gerichte ihreInteressenbindungen offenlegen sollen. Das soweit, alsihre amtliche Tätigkeit in irgendeiner Weise beeinflusstwerden könnte. In vielen der genannten Funktionengeschieht das auch weitgehend im Wahlverfahren. DieKantonsverfassung verbietet es Regierungsräten, einerprivaten bezahlten Tätigkeit nachzugehen. In

  • AUSZUG AUS DEM PRO TOKO LL D ER LAN D RATSSITZUN G VO M 13. MAI 19932008

    Erwerbsunternehmungen dürfen sie nur alsKantonsvertreter Einsitz nehmen. Welche Aemter indiesem Zusammenhang von wem besetzt werden,können sie dem Amtskalender entnehmen. FürRichterinnen und Richter bestehen klare gesetzlicheUnvereinbarkeitsbestimmungen. Auch dort gibt es diesogenannte Ausstandspflicht, die auch wahrgenommenwird. Es ist sehr schwierig, eine klare Definition vonInteressenbindungen zu geben. Von der öffentlichenSphäre ist sicher auch die private Sphäre zu trennen. DieM o t i o n g e h t m ö g l i c h e r w e i s e v o n e i n e rOffenlegungspflicht aus, wie sie für den Landrat besteht.Dort geht es darum zu zeigen, welche haupt- odernebenberuflichen Tätigkeiten ein Landrat oder eineLandrätin ausübt. Das ist aber bei einem Regierungsratund bei vielen Richtern nicht der Fall. Regierungsrat,Obergericht und Verwaltungsgericht beantragen ihnendie Ablehnung dieser Motion. Sie schiesst am Zielvorbei.

    PETER BR U N N ER : Grundlage des Vorstosses war dieEntdeckung, dass eine Richterin am Strafgericht dieEhefrau eines Regierungsrates ist. Als Mitglieder desLandrates müssen wir unsere Interessenbindungenoffenlegen. Vom Regierungsrat wird eine möglichstunabhängige Vollzugspolitik erwartet. AllfälligeInteressenbindungen müssen offengelegt werden.Dadurch sollen allfällige Begünstigungen möglichstverhindert werden. Mein Vorstoss soll mehrTransparenz bringen. Ich bitte sie, die Motion zuüberweisen.

    M A X KA M BER: Alle drei Gewalten sollen hinsichtlichder Informationsbedürfnisse der Bevölkerung gleichbehandelt werden. Wir im Landrat füllen einen Zettelmit unseren Interessenbindungen aus. Das sollselbstverständlich auch für die Regierung gelten und fürdie Mitglieder der Gerichte. Wir möchten aberdifferenzieren. Wir leben in einem Rechtsstaat. Wirs c h ä t z e n d e n D a t e n s c h u t z u n d d e nPersönlichkeitsschutz hoch ein. Auch Politiker sollensich auf die Grundsätze des Daten- undPersönlichkeitsschutzes berufen dürfen. Bei PeterBrunner's Forderung sollte man die Elemente "privat"und "familiär" ausklammern. Wirtschaftliche,militärische Organisation, Verbände etc. solltenoffengelegt werden, wie das auch für die Mitglieder desLandrates gilt. Die CVP-Fraktion unterstützt die Motion,wenn die Elemente "privat" und "familiär" gestrichenwerden.

    LI S E L O T T E SC H E L B L E: Die SP-Fraktion ist fürTransparenz und Offenlegung. Man soll sagen, wo manarbeitet, in welchen Vereinen man Mitglied ist und inwelchen Verwaltungsräten Einsitz genommen wird.Nicht nur die Mitglieder des Landrates sind öffentlichePersonen, sondern auch die Mitglieder desRegierungsrates sowie die Richterinnen und Richter. DieSP-Fraktion ist für Überweisung dieses Vorstosses. DieOffenlegung der Interessenbindungen soll aber aufdiejenige Person beschränkt bleiben, die das betreffendeAmt inne hat. Familiäre, verwandtschaftliche undfreundschaftliche Interessenbindungen braucht es dabeinicht. Ich möchte auch nicht angeben, wo alle meineFreundinnen und Freunde interessengebunden sind.

    LU K A S OT T: Ich bitte sie im Namen der Fraktion derGrünen, den Vorstoss zu überweisen. Mit derOffenlegung von Interessenbindungen will manüberprüfen können, ob ein Ausstandsgrund vorliegt beieinem ganz bestimmten Sachgeschäft. Ist es nun durchirgendwelche Gründe gerechtfertigt, dass man die

    Behördenmitglieder der drei Gewalten unterschiedlichbehandelt? Es gibt keine Gründe für eineunterschiedliche Behandlung. Wir unterstützen denVorschlag von Max Kamber, die Motion zumodifizieren. Nicht einmal wir vom Landrat fordernvon uns selbst, dass man die familiären und privatenVerbindungen offenlegt.

    AD R IA N BA LLM ER: Die FDP-Fraktion lehnt die Motionab. Das Anliegen von Peter Brunner hat durchaus etwasfür sich. Das Problem beginnt jedoch bei der Definitionder Interessenbindungen. Eine Auflistung derInteressenbindungen ist eine bürokratische Farce.Niemand hier im Rat kann seine Interessenbindungenauflisten; das ist nicht möglich. Es gibt zahlreicheGründe für Befangenheiten, die weit überMitgliedschaften in Organisationen hinaus gehen. EineAuflistung ist zudem statisch, das Leben dagegendynamisch. Es ist nicht möglich, immer die geforderteAktualität zu gewährleisten. Im Kanton Basel-Landschaft haben wir kleine überschaubareVerhältnisse. Die soziale Kontrolle spielt durchaus. Esgibt zudem andere enge Beziehungen als etwa dieVerwandtschaft. Ich bin zudem für eine Lockerung derUnvereinbarkeitsklausel, wie wir sie im Gemeindegesetzhaben. Die Kantonsverfassung ist in dieser Hinsicht sehrviel liberaler. Die Ausstandspflichten sollten dagegen imkonkreten Anwendungsfall sehr konsequent beachtetwerden. Hier liegt auch ein Unterschied zum Landrat.Im Landrat werden die Ausstandspflichten sehr viellockerer angewendet als beispielsweise bei denGerichten.

    PETER BR U N N E R : Ich bin gerne bereit, das Element"familiär" zu streichen.

    ALFR ED SCH M U T Z: Ich beantrage ihnen, die Motionabzulehen. Auf diesen bürokratischen Aufwand könnenwir gut verzichten.

    REG IERUN G SRAT AN D R EA S KO ELLREU TER : Ich sehegrosse Probleme bei der Praktikabilität. Wenn sie überjede Vereinsmitgliedschaft Auskunft wünschen, dann istdas nicht machbar. Man wird gar nicht in der Lage sein,alles aufzulisten, was verlangt wird. Was denRegierungsrat betrifft, lesen sie doch bitte imAmtskalender nach.

    PETER BR U N N ER: Ich streiche in meiner Motion aufder vierten Zeile das Wort "privat" und unten das Wort"familiär".

    M A X KA M BER: Ich begreife nicht, wieso die Regierungtrotz Änderung des Motionstextes ihre Haltung nichtrevidiert. Der Datenschutz ist doch nun gewährleistet.

    LU K A S OT T: Ich unterstütze Max Kamber. Alles, was bisjetzt gegen eine Offenlegung vorgebracht wurde, würdeauch gegen eine entsprechende Regelung für denLandrat sprechen. Wichtig ist, dass ein solches Registerflexibel und dynamisch gehandhabt wird. Das gilt auchfür das Verzeichnis des Landrates, welches regelmässigüberarbeitet werden muss. Wahrscheinlich muss dasRegister auch offensiver nach aussen getragen werden.Es reicht wohl nicht, wenn einfach auf derLandeskanzlei ein paar Sichtmäppchen aufliegen. Dazumuss sich auch der Landrat im Rahmen derLandratsgesetzberatungen Gedanken machen.

    VERENA BU R K I: Ich habe noch eine Frage: "privat" und"familiär" sind gestrichen. Ich war der Meinung, dass einMitglied der Regierung seine geschäftlichen

  • AUSZUG AUS DEM PRO TOKO LL D ER LAN D RATSSITZUN G VO M 13. MAI 1993 2009

    Verbindungen aufgeben muss. Umgekehrt wird er dannwieder vom Regierungsrat in bestimmt Gremiendelegiert. Dies ist dem Amtskalender zu entnehmen.Was bleibt noch zu deklarieren, wenn "privat" und"familiär" gestrichen wird?

    REG IERUN G SRAT AND R EA S KO ELLREU TER : Lesen siedoch den Amtskalender, dort steht alles drin, was siewissen wollen. Wie steht es nun mit OG Baselland oderLions Club? Das sind doch Privatangelegenheiten undmüssen wohl nicht angegeben werden. Ich bezweifle, obsie mit einem Verzeichnis etwas anfangen können.

    LAN D RATSPRÄSID EN T BR U N O W EISH A U P T: Gut, daswird dann unser Problem sein, ob wir damit etwasanfangen können oder nicht. Ich komme zurAbstimmung.

    ://: Die Motion wird in geänderter Form (Streichung derElemente "privat" und "familiär") mit 44 : 28Stimmen überwiesen.

    Für das Protokoll:Alex Achermann, 2. Landschreiber

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    Nr. 1346

    6. 92/102Postulat von Andrea Strasser Köhler vom2 7 . A p r il 1 9 9 2 : V er b esser u n g e n d e rAufenthaltsbedingungen von Gogo-Girls

    LA N D R A T S P R Ä SID E N T B R U N O W E IS H A U P T : DieRegierung ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

    RE G IE R U N G SR A T A N D R E A S K O E L L R E U T E R : Ichmöchte gerade zu beiden Vorstössen (Traktanden 6 und7) sprechen. Bei beiden sind wir bereit, diese alsPostulate entgegenzunehmen; im Sinne eines Prüfensund Berichtens. Auf diesem Gebiet läuft zur Zeit einigesauch vom BIGA aus. Ich möchte in diesemZusammenhang eine Arbeitsgruppe einsetzen, die sichmit diesem Problem eingehend befasst.

    ://: Das Postulat wird ohne Gegenstimme überwiesen.

    Für das Protokoll:Alex Achermann, 2. Landschreiber

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    Nr. 1347

    7. 92/169Motion von Reto Im moos vom 7. Septem ber1992: Kautionszahlung pro tem poräreAufenthaltsbewilligung von Gogo-Girls

    LA N D R A T S P R Ä SID E N T B R U N O W E IS H A U P T : DieRegierung ist bereit, den Vorstoss als Postulatentgegenzunehmen.

    RETO IM M O O S: Ich bin bereit, die Motion in einPostulat umzuwandeln.

    ://: Der Vorstoss wird ohne Gegenstimme als Postulatüberwiesen.

    Für das Protokoll:Alex Achermann, 2. Landschreiber

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    Nr. 1348

    8. 92/163Motion von Alfred Zim m erm ann vom 7.S e p t e m b e r 1 9 9 2 : F e s t l e g u n g d e rV e r k e h r s s t e u e r n n a c h d e mTreibstoffverbrauch

    LA N D R A T S P R Ä SID E N T B R U N O W E IS H A U P T : DieRegierung lehnt den Vorstoss ab.

    REG IERUN G SRAT AN D R EA S KO ELLREU TER : Heutehaben wir in der Schweiz ein dualistisches Steuersystemfür Motorfahrzeuge: einerseits über den Treibstoffpreismit einer Belastung von 83 Rp. pro Liter undandererseits über die kantonalen Motorfahrzeugsteuern.Die Steuer auf dem Treibstoffpreis ist eine typischeVerbrauchssteuer. Die kantonale Motorfahrzeugsteuerbasiert auf dem Fahrzeuggewicht. Bei einem BaselbieterPw, der 14'000 Km im Jahr zurücklegt unddurchschnittlich 9 l pro 100 Km verbraucht, beträgt dieBundessteuer auf dem Treibstoff rund 1030 Franken proJahr. Auf der anderen Seite ist für dieses Fahrzeug rund400 Fr. kantonale Verkehrssteuer zu entrichten. Dieindividuelle Bundessteuer ist rund 2,5 x so hoch wie diekantonale Verkehrssteuer. Will man die kantonaleSteuer auch verbrauchsabhängig gestalten, ergeben sichtechnische Probleme. Wir wissen nicht, wievielTreibstoff die Fahrzeuge effektiv verbrauchen. Es gibtdazu nur Angaben in den Hochglanzprospekten derFahrzeughersteller. Es gibt aber keine Typenprüfung inder Schweiz in diesem Punkt. Wir müssten das imBaselbiet für rund 2500 Fahrzeugtypen selber machen,falls sie die Motion überweisen würden. Dazu kommt,dass der Landrat zwei weitere Vorstösse (Rapp undSchaub) überwiesen hat, die verlangen, dass diekantonale Verkehrssteuer nach Radumdrehungenerhoben wird. Die technischen Systeme dafür bestehennoch nicht in ausgereifter Form. Der Aufwand für dieVerwirklichung des Vorstosses von Alfred Zimmermannwäre immens und er steht im Widerspruch zu denerwähnten Vorstössen. Eine Typenprüfung im Kantonwäre mit einem grossen finanziellen Aufwandverbunden. Wir bezweifeln, dass sich das lohnt.

    ALFR ED ZIM M ER M A N N : Hinter diesem Vorstoss stehtdie Absicht, dass man auch beim Strassenverkehr zueiner Kostenwahrheit kommt. Wer viel fährt, soll auchviel bezahlen. Die beste Lösung wäre eine Energiesteuer,eine CO2-Steuer und die Besteuerung des Treibstoffes.Weil wir das im Kanton nicht machen können, fällt diebeste Lösung einmal weg. Die zweitbeste Lösung wäremein Vorschlag gewesen. Sie wissen, dass dieAutomobilindustrie in der Lage ist, sparsamere Autos zubauen. Das wird aber nicht gemacht, weil dieMineralölindustrie es nicht will. Ich wusste nicht, dasskeine Typenprüfungen hinsichtlich Verbrauch gemachtwerden. Ich ging davon aus, dass das selbstverständlichgemacht wird. Ich sehe ein, dass der damit verbundenetechnische Aufwand zu gross wäre. Ich ziehe die Motionzurück.

    ://: Die Motion wird zurückgezogen und ist damiterledigt.

  • AUSZUG AUS DEM PRO TOKO LL D ER LAN D RATSSITZUN G VO M 13. MAI 19932010

    Für das Protokoll:Alex Achermann, 2. Landschreiber

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    Nr. 1349

    9. 92/165M otion von H eidi Portm ann vom 7.S e p t e m b e r 1 9 9 2 : V e r t e i l u n g v o nJodtabletten an die gesamte BaselbieterBevölkerung

    LA N D R A T S P R Ä SID E N T B R U N O W E IS H A U P T: DerRegierungsrat lehnt die Motion ab.

    REG IER U N G SR A T AN D R E A S K O E L L R E U T E R : DieJodtabletten bieten nur Schutz vor eingeatmetemradioaktivem Jod. Gegen die Strahlung radioaktiverStoffe schützt man sich nicht mit Jodtabletten, sonderndurch das Aufsuchen eines Kellers oder einesSchutzraumes. Ein Wort zum Alarmierungsablauf:Gemäss der Notfallschutzplanung ist es so, dass dieKantone die erste Mitteilung über einen Unfall beieinem KKW von der Nationalen Alarmzentrale sofortnach Auslösung der entsprechenden Alarmstufe durchdas KKW mitgeteilt erhalten, auch wenn noch keineGefahr für die Umwelt besteht. Der allgemeine Alarm,der nachher erfolgen wird, wird über Radio ausgelöst.Das Gebiet des Kantons Basel-Landschaft befindet sichzum Teil in der sogenannten Zone 2, zum Teil in derZone 3. Die Zone 2 erstreckt sich in einem Radius von 4-20 Km um einen möglichen Unfallort. Der nächstePunkt zum KKW Gösgen liegt im Baselbiet 7 Km vomKKW Gösgen entfernt. Die Zone 2 geht in der Höhe vonLiestal in die Zone 3 über. Frühstens kann das Baselbietnach 3,5 bis 4 Stunden einer Strahlung ausgesetzt sein;Liestal erst nach 10 Stunden. Die Abgabe vonJodtabletten ist im Baselbiet wie folgt geplant: In derZ o n e 2 w e r d e n d i e T a b l e t t e n a u f d i eGemeindeverwaltungen und die grösseren Betriebe undInstitutionen verteilt. Wenn in der Zone 2 einePrivatperson unbedingt schon heute Jodtabletten habenwill, kann sie das nach dem Holprinzip auf derGemeindeverwaltung beziehen, wird dort registriertund muss sie natürlich nach einer bestimmten Zeit auchwieder auswechseln. In der Zone 3 ist die Abgabe bis aufStufe Gemeindeverwaltung geplant. Im Ereignisfallwerden neben der Gemeindeverwaltung auch nochw e it er e z u b e s ti m m e n d e O r g a n i s a t io n en(Zivilschutzorganisationen, Gemeindearbeiter) nebendem Holprinzip betraut mit der Abgabe vonJodtabletten. Das ist aber noch nicht im Detail geregelt.Eine Umfrage unter den Kantonen hat ergeben, dass -mit Ausnahme des Kantons Solothurn - alle Kantonegleiche oder ähnliche Wege wie der Kanton Basel-Landschaft eingeschlagen haben. Zum Punkt 1 derForderungen der Motionärin: Bis in die Haushaltungenwerden die Jodtabletten gratis verteilt bzw. könnenabgeholt werden, wenn man sie braucht. Vorsorglichsollen sie nicht abgegeben werden. Nur in der Zone 2können sie bereits bezogen werden. Der Aufwand istenorm, die Tabletten schon heute abzugeben. DieJodtabletten müssen auch besonders gelagert werden.Zum Vorgehen wie in Belgien: Wir sind der Meinung,dass wir nicht gleich vorgehen sollten. Die Stromzählerbefinden sich häufig in feuchten Kellern. Die Gefahr,dass die Tabletten dann nicht mehr in Ordnung sind, istzu gross. Das Hol- bzw. Verteilungsprinzip genügtunseres Erachtens. Zu Punkt 4: Tablettenvorräte sind aufden Gemeindeverwaltungen vorhanden. Auch aufübergeordneter Stufe, beim Kanton, hat es Vorräte. Wir

    haben auch Reserven. Die Regierung schlägt ihnen vor,die Motion abzulehnen. Wir sind der Meinung, dassunsere Lösung und die Lösung der meisten anderenKantone für die Jodtablettenabgabe, die auch vom Bundsanktioniert und empfohlen wird, ausreichend ist.Zudem muss die Information dann erfolgen, wenn einUnfall da ist. Frühere Informationen nützen praktischnichts. Es wird alles wieder vergessen. Selbstverständlichwerden wir im nächsten Herbst auch via Mediendarüber orientieren. Das wird aber nur von relativ wenigPersonen wahrgenommen. Die Leute interessieren sicherst dafür, wenn tatsächlich einmal etwas passiert.

    H EIDI PO R TM A N N: Ich bin erstaunt darüber, wie dieRegierung einen künftigen Atomunfall managen will.Bis auf die Minute genau und bis auf den Meter genauwill man die Auswirkungen eines Unfalles vorhersagenkönnen, obwohl wir seit Tschernobyl wissen, dass wirauf tausende von Kilometern nicht genau sagenkönnen, wo Verseuchungen eintreten werden und wonicht. Ich möchte noch daran erinnern, dass es dasBaselbieter Volk verdient hätte, dass sich die Regierungmehr einsetzt für einen solchen Fall, wenn man ja weiss,dass wir einen Artikel 115 in der Kantonsverfassunghaben, der die Regierung beauftragt, dafür zu sorgen,dass in der Nähe des Kantons keine AKW's gebautwerden. Diese Bestimmung hat man zu einer Zeitverfasst, als man noch gar nicht gewusst hat, dass es soschlimm herauskommen kann. Zu dieser Zeit hat manden Leuten noch gesagt, dass das niemals so schlimmwerden könnte. Es ist deprimierend, dass die Regierungnicht mehr als Anwalt des Volkes gegenüber dem Bundauftritt. Auch die neue Strahlenschutzverordnung desBundes schliesst einen Super-Gau - wie in Tschernobyl -für Schweizer Atomkraftwerken nicht aus. Mit solchengrossen Unfällen wird zum vorneherein gerechnet.D a b e i w i r d u n t e r s t e l l t , d a s s d i eEintretenswahrscheinlichkeit sehr gering ist. Das hilftuns aber nicht weiter, falls ein solcher Fall trotzdemeintritt. In wenigen Jahrzehnten sind mindestens dreischwere, ja katastrophale Unfälle passiert. Eine vielgrössere Zahl von Beinahe-Katastrophen hat sichereignet. Innert zwei Stunden kann viel mehrRadioaktivität austreten, als bei Tschernobyl.Dementsprechend kann Jod freigesetzt werden. Dasganze Baselbiet kann dadurch betroffen werden. DieLeidtragenden wäre vor allem die Kinder. Das hat sichauch in Weissrussland und in der Ukraine gezeigt.Kinder haben eindeutig eine erhöhte Rate beiSchilddrüsenkrebsarten. Das hätte man lindern können,wenn Jod vorhanden gewesen wäre. Wie stellt sich dieRegierung effektiv die Verteilung innert 10 Stunden vor?Ein leitender Arzt des Bruderholzspitals hat mir gesagt,es sei unmöglich, in einer Zeit grosser Unruhe dieBevölkerung herumzuhetzen. Im übrigen hat sich auchzumindest eine Zivilschutzorganisation gegen einesolche dezentrale Lagerung der Tablettenausgesprochen. Diese Organisation ist auch derAuffassung, dass sich das niemals so realisieren lässt.Zudem muss man auch Aspirin trocken aufbewahrenund auswechseln. Das ist keine Begründung dafür, dieTabletten zentral zu lagern.

    PET ER JEN N Y: Die FDP-Fraktion unterstützt dieHaltung der Regierung. Das im Kanton vorgeseheneVerfahren ist richtig. Bezüglich Zahlen gibt esunterschiedliche Auffassungen. Auch nach Stundenkann die Einnahme von Jodtabletten noch nützen.

    RO LA N D M EU R Y: Die Fraktion der Grünen unterstütztdie Motion. Das Verfahren, welches der Regierungsratanstrebt, ist vielleicht politisch richtig, weil man den

  • AUSZUG AUS DEM PRO TOKO LL D ER LAN D RATSSITZUN G VO M 13. MAI 1993 2011

    Leuten ja nicht unbedingt bewusst machen will, dassreale Gefahren vorhanden sind. Vom Verfahren her imakuten Fall, können die Szenarien, welche HeidiPortmann dargelegt hat, nicht widerlegt werden. Ichkann mir nicht vorstellen, dass die Tabletten innertnützlicher Frist verteilt werden können.

    P E T E R B R U N N E R : Die SD-Fraktion ist fürUeberweisung dieser Motion. In unserer Region ist einechtes Gefahrenpotential vorhanden. Wir erachten eineAbgabe von Jodtabletten als sinnvoll.

    REG IERUN G SRAT AN D R EA S KO ELLREU TER : Es gehtnicht darum, dass wir die Bevölkerung nicht orientierenwollen. Selbstverständlich werden wir das tun, wenn dasMaterial da ist. Zu Heidi Portmann: Sie haben dieRegierung als halb verrückt erklärt; sie müssen aber auchalle Spezialisten, die sich mit dieser Angelegenheitbefasst haben, auch als verrückt erklären. Ich kann auchnicht alles bis ins hinterste Detail überprüfen. Ich binaber der Meinung, dass wenn sich Spezialisteneingehend damit befasst haben, ich diesen glaubenkann. Wir haben eine Vorwarnzeit. Wir wollen eineLösung anstreben, die praktikabel ist. Wir können dieTabletten nicht in jeden Haushalt abgeben, da sie dortin einem Unglücksfall kaum greifbar sein werden.

    ://: Die Motion wird mit 28 : 38 Stimmen abgelehnt.

    Für das Protokoll:Alex Achermann, 2. Landschreiber

    *

    Nr. 1350

    10. 92/199Motion von Peter Degen vom 23. Septem ber1 9 9 2 : E r g ä n z u n g d e s p r a k t i s c h e nV e r k e h r s k u n d e u n t e r r i c h t s m i tp e r s ö n l i c h e n G e s p r ä c h e nquerschnittverletzter Unfallopfer

    RE G IE R U N G SR A T A N D R EA S KO E L L R E U T E R : DieGespräche, die Peter Degen vorschlägt, würdenvermutlich schon einem Teil der Schüler Eindruckmachen. Aber wir dürfen die Wirkung nichtüberschätzen. Wieviel orientiert man doch über dieSchädlichkeit des Rauchens, und viele Leute rauchentrotzdem. Oder wie ist es mit dem Alkohol. Als Polizisterfahren sie das tagtäglich. Wir dürfen solche Gesprächenicht überbewerten. Eine andere Frage ist, wie die Sacheaus der Sicht der Betroffenen ausschaut. Wie ist das fürdie betroffenen Querschnittgelähmten? Der Aufwand,der sich darauf ergeben würde, wäre zu gross. Wir hättenauch die allergrösste Mühe, überhaupt genügend Leuteheranzubringen, die bereit wären, sich darzustellen.Eine Alternative wäre auch, wenn ein Fahrlehrer seinenSchülern einen Video zeigt von gewissen Unfällen, ausdenen sie sehen, was passiert, wenn sie ihre Fahrweisenicht den Verhältnissen anpassen. Die Regierung ist derMeinung, dass der Vorschlag kein probates Mittel derVerkehrserziehung ist. Wir haben andere Wege, z.B. dieVerkehrserziehung an den Schulen. Dann spielt aberauch das Elternhaus eine grosse Rolle.

    P E T E R D E G E N : Der heutige Zustand in derFahrausbildung, bei der jeder 3. Fahrschüler durch diePrüfung fällt, ist unzumutbar. Die Durchfallsquote istdarum so hoch, weil die Hintergrundausbildung fehlt.Nur mit dem Büchlein allein lernen, reicht heute nicht

    mehr aus. Wir müssen ein Interesse daran haben, besserausgebildete Leute an die Fahrprüfung zu schicken.Darin liegt ein Beitrag, dass sich die jungen Lenkerinnenund Lenker verantwortungsbewusst im Verkehrverhalten. Das ist eine wirkungsvolle Unfallverhütung.Ich bitte sie, dieser Motion zuzustimmen.

    ://: Die Motion wird grossmehrheitlich abgelehnt.

    Für das Protokoll:Alex Achermann, 2. Landschreiber

    *

    BEG RÜ N D UN G D ER PER SÖ N LICH EN VO R STÖ SSE

    Nr. 1351

    93/124Motion von Peter Degen: Internierung straffälligerAsylbewerber

    Nr. 1352

    93/125P o s t u l a t v o n R u t h G r e i n e r :Beschäftigungsmöglichkeiten für Jugendliche und jungeErwachsene ohne Lehrabschluss

    Nr. 1353

    93/126Postulat von Peter Brunner: Massnahmen gegenSchwarzarbeit und Zweitbeschäftigung

    Nr. 1354

    93/127Postulat von Franz Ammann: Einführung einesBettelverbots

    Nr. 1355

    93/128Postulat von Peter Brunner: Kostenbevorschussung beiPrüfungsrekursen

    Nr. 1356

    93/129Schriftliche Anfrage von Peter Degen: Steuerschulden -Steuern; konsequenter eintreiben

    Verzicht auf m ündliche Begründung zuallen Vorstössen.

    Für das Protokoll:Alex Achermann, 2. Landschreiber

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    Nr.1357

    ÜBER W EISU N GEN D ES BÜ R O S

    Landratspräsident BRUN O WEISH AUPT gibt Kenntnisvon folgenden Überweisungen:

    93/118

  • AUSZUG AUS DEM PRO TOKO LL D ER LAN D RATSSITZUN G VO M 13. MAI 19932012

    Erwerb und Instandstellung von Schloss Wildenstein inBubendorf/Lampenberg; a n die B a u - u n dPlanungskom m ission

    93/119Sammelvorlage betreffend 10 Abrechnungen über Bau-und Verpflichtungskredite, Abrechnungsperiode Mai1992 - Dezember 1992/Genehmigung; an dieFinanzkom m ission

    93/120Europainstitut Basel, Verpflichtungskredit für die Jahre1993 - 1996, Partnerschaftliches Geschäft; an dieBildungskom m ission

    93/121Bericht betreffend Übertragung der Kompetenz zurFestlegung des Jahresteuerungsausgleichs an denRegierungsrat; wird am 24. Mai direkt beraten

    93/122Sanierung, Um- und Erweiterungsbauten amKantonsspital Liestal, Baukredit-Vorlage; an dieUm welt- und Gesundheitskom m ission.

    Für das Protokoll:Marianne Knecht, Protokollsekretärin

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    Nr.1358

    14. 93/123Fragestunde

    1. Peter Brunner: Überarbeitung dere r g ä n z e n d e n R i c h t l i n i e n i n d e rRezession

    Bei der Behandlung der Petition "Arbeit stattArbeitslosengeld" im H erbst 1992, die einek o n s e q u e n t e A n w e n d u n g d e sRegierungsratsbeschlusses Nr. 1563 vom 7. Juni 1977,"Ergänzende Richtlinien in der Rezession", forderte (beigleicher Qualifikation sind arbeitslose Bewerber,insbesondere solche mit Unterstützungspflicht,bevorzugt bei offenen Stellen beim Staat anzustellen)führte der Regierungsrat aus, dass eine Ueberarbeitungim Gange sei.

    Fragen an den Regierungsrat:

    1. Bis wann kann mit einer Inkraftsetzungbeziehungsweise Anwendung der überarbeiteten"Ergänzenden Richtlinien in der Rezession"gerechnet werden?

    2. W elche Verbesserungen sind geplant und wieweitsollen die Chancen der stellensuch endenArbeitslosen beim Staat verbessert werden?

    RE G I E R U N G S R A T H A N S F Ü N F S C H I L L I N G : DiePetitionskommission hat die Frage der Überarbeitungder ergänzenden Richtlinien in der Rezession behandelt.Die Regierung hat sich daraufhin bereit erklärt, dieseRichtlinien zu überarbeiten. Sie hat grundsätzlicheVernehmlassungen durchgeführt, u.a. auch bei denB e a m t e n v e r b ä n d e n . D a s E r g e b n i s d i e s e rVernehmlassung wurde abgewartet, um dieVeränderungen durchzuführen. Traktandiert ist diesesGeschäft in der Direktionssekretärenkonferenz für dienächste Sitzung.

    In der Zwischenzeit hat der Regierungsrat im April einneues Entscheidungsgremium "Sozialanstellungen" imSinne der Überweisung des Budgetpostulates von A.Spinnler eingesetzt.

    2. Lukas Ott: Kontingentierung vonL e g a s t h e n i e - / D i s k a l k u l i e -Therapieplätzen

    Kinder mit einer Lese-/Schreibschwäche (Legasthenie)oder einer Rechenschwäche (Diskalkulie) bekommenauf Befund des Schulpsychologischen DienstesBaselland einen entsprechenden Therapieplatz (Lega-Stützkurs).

    Nun hat der Kanton damit begonnen, dieseTherapieplätze je Gemeinde aus finanziellen Gründenzu kontigentieren. Diese Kontingente sind nichtübertragbar.

    Fragen:

    1. Ist es schon vorgekommen, dass Kinder aufgrunddieser Kontingentierung keinen Therapieplatzb e k o m m e n h a b e n , o b w o h l s i e v o mSchulpsychologischen Dienst als Legasthenikerabgeklärt worden sind?

    2. W enn ja: W ie teilt der Kanton den betroffenenEltern diese Nicht-Berücksichtigung mit? W ieargumentiert der Regierungsrat gegenüber demEinwand einer nicht von der Hand zu weisendenU n g l e i c h b e h a n d l u n g u n dentwicklungshemmenden Benachteiligung?W as wird der Regierungsrat gegen dieseBenachteiligung unternehmen?

    3. W elche Sparprioritäten macht der Regierungsratim Bildungsbereich für sich geltend?

    REG IERUN G SRAT H A N S FÜ N FSCH ILLIN G: Letztes Jahr,auf den 1.1.1992, wurden die Stundenzahlen für dieLegasthenie- und Diskalkulie-Therapien plafoniert, d.h.auf der bisherigen Höhe festgefroren.

    Fachleute meinen, dass die Anzahl der Legasthenie-Betroffen viel grösser ist als ursprünglich angenommen.Die Regierung war darum der Ansicht, der Unterrichtkönne plafoniert werden. Eine Plafonierung ist in einergrossen Gemeinde kein Problem. Es kommt nicht vor,dass ein Kind aufgrund dieser Kontingentierung keinenTherapieplatz erhält.

    Es entstand aber vielmehr ein Druck auf dieverantwortlichen Instanzen, die ganze Therapie zuüberprüfen. Beispiel: Wenn ein Kind, das in eineTherapie eingewiesen wird, diese nach zwei Jahrenimmer noch besucht, dann ist etwas nicht richtiggelaufen. Entweder muss die Therapie abgebrochenwerden, weil sie genügt, oder man muss denTherapeuten/die Therapeutin auswechseln, wenn indieser Zeit kein Erfolg zu verbuchen ist.

    Mit dieser Massnahme wurde also auch erreicht, dass beiden Therapien eine Erfolgskontrolle vorgenommenwird. Dies ist für die Qualität und im Interesse derBetroffenen wichtig.

    Bei kleinen Gemeinden, wo eine Plafonierung bewirkenkönnte, dass kein Therapieplatz mehr vorhanden ist,bestehen Austauschmöglichkeiten.

  • AUSZUG AUS DEM PRO TOKO LL D ER LAN D RATSSITZUN G VO M 13. MAI 1993 2013

    Nach unserer Ansicht ist eine solche Nicht-Berücksichtigung noch nicht vorgekommen und jedesKind, das einen Therapieplatz nötig hat, hat ihn aucherhalten.

    LU K A S OT T: Was kann mit einer Plafonierung derStundenzahl gegen Legasthenie gemacht werden? Oderanders gefragt: Wenn keine Therapiestunden angebotenwerden, gibt es dann auch keine Legasthenie?

    Sind die Kontingente wirklich zwischen denGemeinden übertragbar?

    REGIERUN G SRAT H A N S FÜ N FSCH ILLIN G: Zu Frage 2: Ja.Zu Frage 1 hat H. Fünfschilling bereits geantwortet, dasseine Überwachung vorgenommen wurde, die auch zumGuten der Kinder ist.

    ELISA BETH NU SSB A U M ER: Seit die Plafonierungeingeführt worden ist, sind die Stundenzahlen imKanton von 1300 auf rund 1000 zurückgegangen. Ist dieZielvorstellung, dass diese Zahl noch weiter reduziertwird?Ist der Regierungsrat tatsächlich der Meinung, dass diePlafonierung vor allem in den kleinen Gemeinden eineAuswirkung hat? Es entstand doch vor allem in dengrösseren Gemeinden die Notwendigkeit, dieStundenzahl bis zu 50% zu reduzieren.

    REG IERUN G SRAT H A N S FÜ N FSC H ILLIN G: Dass dieStunden noch mehr zurückgegangen sind, zeigt, dass dieÜberprüfung, die die Plafonierung ausgelöst hat, bereitszu einer Reduktion geführt hat. Das Ziel der Regierungist, dass soviele Stunden erteilt werden, wie notwendigsind und nicht mehr.

    3. Elsbeth Schneider: Private Klinik fürHerzchirurgie in Allschwil

    Die Planung der Privatklinik für Herzchirurgie"Andreas Klinik" in Allschwil nimmt konkrete Formenan. Geplant ist eine Klinik mit 45 Betten mit demHauptgewicht "Herzchirurgie". Herzchirurgie istunbestrittene Spezialmedizin und gehört in denuniversitären Bereich. Mit der Privatklinik fürHerzchirurgie wird die M edizinische Fakultätkonkurrenziert. Im Interesse der MedizinischenFakultät sollten Doppelspurigkeiten und damit auchVerteuerungen in unserer Region vermieden werden,damit das sog. "Krankengut" für den medizinischenFortschritt und für die Lehre erhalten bleibt. DieErhaltung und Förderung der Medizinischen Fakultätder Universität Basel ist für unsere Region von grössterBedeutung.

    An der Medienorientierung vom Januar 1993 hatRegierungsrat W erner Spitteler zu Recht dargelegt, dasser sich gegen die Ausweitung des Angebotes anSpitalbetten zur W ehr setzen werde. Denn die Kostenim Gesundheitswesen werden nicht zuletzt durchselektive Angebote Privater erhöht. Dieser Entwicklungschauen auch die Krankenversicherungen mit grosserBesorgnis entgegen.

    Ich frage die Regierung an:

    1. Inwieweit ist die Regierung über die Planung der"Andreas Klinik" in Allschwil orientiert?

    2. Kann und wird sich die Regierung gegen dieAusweitung des Angebotes an Spitalbetten zurW ehr setzen?

    3. W as gedenkt die Regierung zu tun, damit dieseuniversitäre Spezialmedizin "Herzchirurgie" an derMedizinischen Fakultät gesichert bleibt?

    4. Steht auch mit der Betreibung einer Privatklinikfür Herzchirurgie genügend "Krankengut" für dieMedizinische Fakultät der Universität Basel imBereich Herzchirurgie zur Verfügung?

    REG IERUN G SRAT ED U A RD BELSER: 1. Inwieweit ist die Regierung über die Planung der"Andreas Klinik" in Allschwil orientiert?Die Initianten einer Privatklinik in Allschwil haben dieVolkswirtschafts- und Sanitätsdirektion (VSD) imFebruar 1993 telefonisch und schriftlich über ihre"Projektidee" und die laufenden Abklärungen kurzinformiert: - Es soll ein Akutspital mit Belegarztsystem entstehen.- 45 Betten sollen angeboten werden, inkl. ca. 15Betten für Herzchirurgie.- Als planerisch–betriebliche Zielsetzung werde nichtdas Betreiben einer reinen Herzklinik angestrebt. ImRahmen von Praktikabilitätsstudien werde untersucht,ob sich in ein Akutspital, dessen schwergewichtigchirurgisch ausgerichtete Aktivitäten im Vordergrundstehen, auch das Segment der Chirurgie am offenenHerzen integrieren lasse.- Die Andreasklinik soll hauptsächlich Privat- undHalbprivatpatienten aber auch Allgemeinpatientenoffen stehen.

    Am 29. März überliessen die Initiatoren der VSD eine alsRea ktion auf eine n BAZ-Ar tikel ve rf asstePresseerklärung, welche die früheren grundsätzlichenAngaben bestätigte.

    Über die allfällige weitere Entwicklung des Projektessind seither keine neuen Informationen eingegangen.

    2. Kann und wird sich die Regierung gegen dieAuswertung des Angebotes an Spitalbetten zur Wehrsetzen?Umfassende Abklärungen haben ergeben, dass keinerechtlichenHandhaben bestehen, um den Betrieb eines PrivatspitalsimKanton zu verhindern. Auch die bau- undzonenrechtlichenVorschriften sind zu diesem Zwecke ungeeignet.

    Der Regierungsrat lässt jedoch momentan beim Bundabklären, ob und wieweit im Rahmen der dringlichenBundesbeschlüsse vom 9.10.1992 über befristeteMassnahmen gegen die Kostensteigerung in derKrankenversicherung, Art. 8 "Kantonale Planungen" alseinschränkende Massnahme zur Anwendung gelangenkann.

    3. Was gedenkt die Regierung zu tun, damit dieseuniversitäre Spezialmedizin "Herzchirurgie" an derMedizinischen Fakultät gesichert bleibt?Der Regierungsrat vertritt den Standpunkt, dass dieChirurgie am offenen Herzen als universitäreZentrumsmedizin zu betreiben ist. Deshalb wurdewiederholt in Basel-Stadt darauf gedrängt, dass dieKapazitäten am Kantonsspital Basel vergrössert werden.Durch die kürzliche Schaffung eines drittenOperations-Teamswurde dieser Forderung nachgekommen, so dass dielangen Warte-zeiten offenbar stark abgebaut werden konnten. DieserSachverhalt wird von den BL-Spitälern bestätigt.

  • AUSZUG AUS DEM PRO TOKO LL D ER LAN D RATSSITZUN G VO M 13. MAI 19932014

    4. Steht auch mit der Betreibung einer Privatklinik fürHerzchirurgie genügend Krankengut für dieMedizinische Fakultät der gesichert bleibt?Die Herzchirurgie in der allfälligen Privatklinik inAllschwil soll auf ca. 15 Betten beschränkt bleiben, undsie wird von vorneherein nur ein begrenztes Segmentder möglichen Eingriffe vorsehen können(Infrastruktur,Risiken). Deshalb ist nicht zu befürchten,dass eine bedeutende Patienten-Abwanderung aus demKantonsspital Basel erfolgt. Die erwähnte Auswertungder Kapazitäten am Kantonsspital Basel, verbunden miteiner realistischen Tarifpolitik, könnte im Gegenteildazu führen, dass die privaten Initiatoren ausKostengründen ihre Vorstellungen revidieren müssen.

    ELSBETH SCH N EID ER dankt RR E. Belser für dieBeantwortung der Fragen. Es liegt also nicht im Interesseder Regierung, dass weitere Privatkliniken in unseremKanton in Betrieb genommen werden?

    REG IER U N G SRAT ED U A RD BELSER: Wenn diese Frageso generell gestellt wird, stimmt sie nicht. Es kann sichbeispielsweise im Altersbereich eine Zusatzaktivitätentwickeln, gegen die man nicht zum vornherein wäre.Aber im Falle Allschwil ist die Regierung zweifellos nichtb egeistert, nämlich dort, wo besteh e n deDienstleistungen konkurrenziert werden und sieinsgesamt zu einer Erhöhung der Gesundheitskostenbeitragen.

    RO LA N D M EU R Y: Macht sich die Regierung dieGedanken auch, die eigenen Kapazitäten auszubauen?Oder anders gefragt, in welchem Zeithorizont ist dievolle Versorgung an Spitalbetten im Kanton Basellandgeplant?

    REG IERUN G SRAT ED U A RD BELSER: Sehr wohl machtsich die Regierung diese Überlegungen. Aus diesemGrund wird die Bettenzahl nicht erhöht, auch wennman aus der BAZ ableiten könnte, dies sei der Fall. Oftwill man auch die Botschaft nicht hören oder man isttaub.

    4. Peter Brunner: Ausw irkungen derhöheren Krankenkassenpräm ien auf dieF i n a n z s t r u k t u r d e r S p i t ä l e r u n dK r a n k e n k a s s e n ( K l a s s e n w e c h s e l d e rPatienten)

    M i t d e m z u m T e i l s t a r k e n A n s t i e g d e rKrankenkassenprämien, vorallem bei der zweiten understen Klasse, haben gemäss Medienberichten anfangsJahr viele Versicherungsnehmer ihre Leistungsstufe aufdas gesetzliche Minimum reduziert.

    Für den Kanton bzw. die Kantonspitäler bedeutet diesaber anderseits eine Defizitausweitung, indem derKostendeckungsgrad durch m ehr Dritt-Klass-Patienten, bzw. weniger vollzahlende Zweit- undErstklasspatienten sich weiter verschlechtert.

    Auch für die Krankenkassen wird dies indirekt Folgenhaben, indem das Defizit der Spitäler über höhereKrankenkassenprämien wieder zu bezahlen ist.

    Fragen an den Regierungsrat:

    1. W i e v erä n d e rte s ic h d e r A n t e i l d e rPatientenstruktur (erste/zweite oder dritte Klasse)seit Anfang 1993 an den beiden BaselbieterKantonspitälern?

    2. W elche Massnahmen gedenkt der Regierungsratzu unternehmen, damit die Spital- und Arztkostennicht weiter überproportional ansteigen?

    3. W ird 1994 der Kostendeckungsgrad derkantonalen Spitäler weiter angehoben oder imSinne einer sozialen Verantwortung durch höhereSteuerleistungen begrenzt?

    4. W ieviele Einwohner erhalten im KantonB a s e l l a n d a u f g r u n d d e r s c h o n h o h e nKrankenkassenprämien finanzielle Unterstützungdurch die Gemeinden, den Kanton oder privateInstitutionen (soweit bekannt)?

    REG IERUN G SRAT ED U A RD BELSER: Der geschilderteSachverhalt ist richtig: Weniger Privatversichertebedeuten ein grösseres Spitaldefizit, da Privatversicherteihre Kosten weitgehend tragen, Allgemeinversichertenur zu rund einem Drittel.

    1. Wie veränderte sich der Anteil der Patientenstruktur(erste/zweite oder dritte Klasse) seit Anfang 1993 an. denbeiden Baselbieter Kantonspitälern?Da die Personen, die ihre Versicherung von derPrivatversicherung auf das gesetzliche Minimumreduziert haben, nicht alle sofort ins Spital eintreten, isteine signifikante Veränderung der Anteile noch nichtauszumachen.

    2. Welche Massnahmen gedenkt der Regierungsrat zuunternehmen, damit die Spital- und Arztkosten nichtweiter Überproportional ansteigen?Der Regierungsrat wird wie bis anhin seineGesundheits-, Versorgungs- und Spitalpolitikweiterführen. Massgebende r ab e r is t dasKrankenversicherungsrecht des Bundes, das weitgehendkostenbestimmend ist. Die Revision ist im Gange. Zuerinnern ist auch an den Bundesbeschluss vom 9.Oktober 1992 über befristete Massnahmen gegen dieKostensteigerung in der Krankenversicherung, derTarife im ambulanten Bereich bis Ende 1993 quasieinfriert, und der im stationären BereichTariferhöhungen nur im Rahmen der allgemeinen Preis-und Lohnentwicklung zulässt.

    3. Wird 1994 der Kostendeckungsgrad der kantonalenSpitäler weiter angehoben oder im Sinne einer sozialenVerantwortung durch höhere Steuerleistungenbegrenzt?Die Spitaltaxen werden nur im Rahmen des erwähntenBundesbeschlusses erhöht werden können. Sofern derAufwand der Spitäler höher ist als der Ertrag ausbeschränkten Tarifen, wird sich der Deckungsgradzugunsten der Krankenkassen in der allgemeinenAbteilung verändern: Es wird mehr über Steuern zubezahlen sein. Die Befürchtung, dass fehlendePrivatversicherte die Allgemeinversicherten mehrbelasten, ist noch nicht zutreffend. Mehr belastet wirdder Kanton.

    4. Wieviele Einwohner erhalten im Kanton Basellandaufgrund der schon hohen Krankenkassenprämienfinanzielle Unterstützung durch die Gemeinden, denKanton oder private Institutionen (soweit bekannt)?Krankenkassenprämien allein sind selten der Grund,warum eine Person fürsorgerisch unterstützt werdenmuss oder Ergänzungsleistungen zur AHV/IV bezieht.Die Frage kann daher nicht beantwortet werden. AberKrankenkassenprämien gehören selbstverständlich zuden Fürsorge- und Ergänzungsleistungen. ZurErinnerung: Der Kanton übernimmt von wirtschaftlichschwächeren Personen die ganze oder halbe Prämie deru nmü nd i g en K i nd e r . Di e wi r ts c h a f t l i c he

  • AUSZUG AUS DEM PRO TOKO LL D ER LAN D RATSSITZUN G VO M 13. MAI 1993 2015

    Leistungsfähigkeit definiert sich automatisch an denStaatssteuern und nicht am aktuellen Einkommen,ausser bei geschiedenen Personen, die sich separat durchdas Fürsorgeamt berechnen lassen können.Wirtschaftlich schwächer ist – und für 1993 und 1994berechtigt – wer 1991 und 1992 kein Vermögenv e r s t e u e r t h a t u n d d e s s e n S t a a t s s t e u e r(Einkommenssteuer nach Kinderabzug) Fr. 1'601.--nicht übersteigt. Für die Berechtigungsperiode1993/1994 sind das rund 6'500 Berechtigte, sehr oftalleinerziehende Mütter.

    PETER BR U N N ER dankt dem Regierungsrat für dieAntwort.

    5. R e t o I m m o o s : S a c k g e b ü h r u n dDatenschutz

    Mit der Einführung der Sackgebühr hat leider auch diew i l d e E n t s o r g u n g b z w . D e p o n i e r u n g v o nKehrichtsäcken zugenommen. Um die Sünder zueruieren, muss zwangsläufig auch der Kehrichtsackgeöffnet und untersucht werden.

    A u s D a ten s ch u t z g rü n d e n w erd e n n u n a u sJuristenkreisen gewisse Bedenken laut, zumal ja in denKehrichtsäcken auch persönliche und intim eGegenstände deponiert sind.

    Fragen an den Regierungsrat:

    1. W ieweit ist das Oeffnen der Kehrichtsäckegesetzlich abgestützt?

    2. Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dassderjenige, der seinen Kehrichtsack nichtordnungsgemäss entsorgt, sich nur bedingt auf denDatenschutz abstützen darf?

    REG IERUN G SRAT ED U A RD BELSER:1. Wieweit ist das Öffnen der Kehrichtsäckegesetzlich abgestützt?Das Öffnen von vorschriftswidrig deponiertenKehrichtsäcken ist eine Untersuchungshandlung zurVerfolgung des Übertretungstatbestandes gemäss § 51Absatz 1 Buchstabe h des Umweltschutzgesetzes BL.Die Mitwirkung der Gemeinden ist in § 48 Absatz 1Buchstabe c und Absatz 2 Umweltschutzgesetz BLgeregelt. Für Strafuntersuchungen gelten dasEinführungsgesetz zum schweizerischenStrafgesetzbuch und die Bestimmungen des Gesetzesbetreffend die Strafprozessordnung über dieVerfolgung von Übertretungen.

    Die Polizeibefugnisse der Gemeinden finden sich imGemeindegesetz. Gestützt auf das Gemeindegesetzhaben im übrigen die meisten Gemeinden jetzt ihreAbfall-Reglemente erlassen, welche oft auchausdrücklich auf die Möglichkeit der Öffnungvorschriftswidrig deponierter Säcke hinweisen.

    2. Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dassderjenige, der seinen Kehrichtsack nichtordnungsmässig entsorgt, sich nur bedingt auf denDatenschutz abstützen darf?Die Datenschutzbestimmungen haben vor denerwähnten Untersuchungsbedürfnissen zu weichen. §2 Absatz 2 Buchstabe d des Datenschutzgesetzesschliesst die Anwendung eben dieses Gesetzes "inhängigen Verfahren der Zivil- und Strafrechtspflege"aus. Zudem erlaubt § 6 Buchstabe b desDatenschutzgesetzes die Bearbeitung von

    Personendaten, soweit dies zur Erfüllung einergesetzlichen Aufgabe erforderlich ist.

    Die Notwendigkeit des Vollzugs sowie derDurchsetzung gesetzlicher Bestimmungen(namentlich von Strafbestimmungen) und diePersönlichkeitsrechte (deren Ausfluss u.a. dieDatenschutzgesetzgebung ist) stehen in einemständigen Spannungsverhältnis zueinander. Demnachhaben die Untersuchungshandlungen im Rahmen deroben dargelegten, gesetzlichen Ermächtigungenimmer verhältnismässig zu sein. Dieser Grundsatz istbei der Öffnung von Kehrichtsäcken zur Ermittlungdes Täters zweifellos beachtet, solange die Daten nichtfür andere Zwecke verwendet werden.

    RETO IM M O O S dankt für die Antwort.

    6. Esther Aeschlim ann: KreuzungEttingerstrasse/Pfeffingerring in Aesch

    Am vorletzten Mittwoch hat sich ein Motorradfahreran der Kreuzung Ettingerstrasse/Pfeffingerring inAesch tödliche Verletzungen zugezogen. Laut Berichtder BaZ vom 4. Mai 1993 sorgt diese Kreuzung fürGesprächsstoff, seit die Kantonsstrasse vor rund 5Jahren umgestaltet wurde. "Richtig zufrieden sinddie Aescherinnen und Aescher mit der Umgestaltungaber nie geworden..."

    Bezüglich der Gestaltung der KreuzungEttingerstrasse/Pfeffingerring in Aesch bitte ich denRegierungsrat um Beantwortung folgender

    Fragen:

    1. Sind, nach den Vorstellungen des Tiefbauamtes,alle Möglichkeiten geprüft, bzw. auchausgeschöpft worden, um die Kreuzung einfacherund übersichtlicher zu gestalten?

    2. Die eingebaute Mittelinsel bringt dem Anscheinnach nicht genügend Abbremswirkung. Solltenan der Mittelinsel allenfalls Veränderungenvorgenommen werden, um die Abbremswirkungzu erhöhen?

    3. Könnten die Probleme an dieser Kreuzung miteinem Kreisel gelöst werden?

    REG IERUN G SRAT ED U A RD BELSER: Die genannteKreuzung wurde 1987 im Zusammenhang mit derEröffnung des J18-Anschlusses Aesch umgestaltet undzwar derart, dass der Vortritt zugunsten derFahrtrichtung Ettingerstrasse (aus Richtung Ettingen)– Pfeffingerring geändert wurde (abknickenderVortritt).Der Zweck der Umgestaltung bestand und bestehtdarin, den Verkehraus dem hinteren Leimental bevorzugt auf denJ18-Anschluss zu leiten, um damit denDurchgangsverkehr möglichst von der DorfdurchfahrtAesch fernzuhalten. Dieser Zweck ist weitestgehenderfüllt worden. Gleichzeitig erreichte man mit demUmbau eine massive Geschwindigkeisdrosselung jenesVerkehrsanteils, der nach wie vor in Richtung Aeschweiterfährt. Die vor dem Umbau immer wiederbeklagten Geschwindigkeitsexzesse auf dem "inneren"Abschnitt der Ettingerstrasse vor allem im Bereich derSchulhäuser haben sich offensichtlich reduziert.Jede Änderung im Strassennetz erfordert eineAngewöhnung der Verkehrsteilnehmer, und eskommt in der Anfangsphase gelegentlich zu gewissenSchwierigkeiten und zu Unfällen. Im vorliegenden Fall

  • AUSZUG AUS DEM PRO TOKO LL D ER LAN D RATSSITZUN G VO M 13. MAI 19932016

    war es nicht anders. In den ersten 3 Betriebsjahrenereigneten sich durchschnittlich 3 Unfälle, wobeiallerdings festzuhalten ist, dass diese Zahl nicht höherlag als vor dem Umbau (1986 haben sich ebenfalls 3Unfälle ereignet). Inzwischen hat sich dieUnfallsituation beruhigt, in den beiden letzten Jahren,1991 und 1992 also, registrierte die Polizei keineUnfälle mehr. Der tödliche Unfall von Ende April istder bisher einzige in diesem Jahr. Der Unfallhergangist unseres Wissens noch nicht abschliessend geklärt.Es können also keine Aussagen über Ursache undSchuldfrage gemacht werden.

    Die Ursachen der in der Anfangsphase festgestelltenUnfälle sind hingegen eindeutig: Ganz überwiegendhandelte es sich um die Missachtung des klarsignalisierten Vortritts und um nicht angepassteGeschwindigkeiten.

    Trotz der Tragik des letzten Unfalls ist festzuhalten,dass es sich bei dieser Kreuzung vor allem unterBeachtung der Entwicklung der beiden vergangenenJahre nicht um einen Unfallschwerpunkt handelt.

    Zu den Fragen:

    1. Sind nach den Vorstellungen des Tiefbauamtesalle Möglichkeiten geprüft, bzw. auch ausgeschöpftworden, um die Kreuzung einfacher undübersichtlicher zu gestalten?In der Anfangsphase wurden noch kleinesignaltechnische Änderungen im Kreuzungsbereichangebracht. Marginale bauliche Anpassungen wurdenin Erwägung gezogen, jedoch nicht realisiert, weil sich– wie erwähnt – die Unfallsituation mittlerweileberuhigt hatte. Die Idee, die Kreuzung durch dasAbhängen des von Süden her einmündendenKnotenastes des Kreuzmattwegs, einerGemeindestrasse, einfacher und übersichtlicher zumachen, dürfte nicht auf grosse Gegenliebe desGemeinderates Aesch stossen.

    22.. Die eingebaute Mittelinsel bringt dem Anscheinnach nicht genügend Abbremswirkung. Sollten an derMittelinsel allenfalls Veränderungen vorgenommenwerden, um die Abbremswirkung zu erhöhen?Die Wahl der Geschwindigkeit durch dieVerkehrsteilnehmer wird im wesentlichen bestimmtdurch den optischen Gesamteindruck, den derStrassenraum in diesem Abschnitt vermittelt unddurch die Radien im Knotenpunktsbereich. DieInselgestaltung hat hierauf nur wenig Einfluss.

    3. Könnten die Probleme an dieser Kreuzung miteinem Kreisel gelöst werden?

    Inwieweit die sogenannten Probleme der Kreuzungmit einem Kreisel gelöst werden könnten, ist nichtohne weiteres zu beantworten. Eines aber ist sicher,dass eine derartige Massnahme nur mit einigemAufwand realisierbar und insofern unverhältnismässigwäre.

    ESTH ER AESCH LIM A N N dankt RR E. Belser für dieAntwort.

    Für das Protokoll:Marianne Knecht, Protokollsekretärin

    *

    Nr.1359

    15. 93/64Bericht des Büros des Landrates vom 18.März 1993: Änderung des Dekretes über dieEntschädigungen an die Mitglieder desLandrates (Erwerbsersatz)

    LANDRATSPRÄSIDEN T BR U N O W EISH A U P T : 1991wurde in diesem Saal über das Dekret beraten undbeschlossen. Es ging damals um die Erhöhung derSitzungsgelder und der Erwerbsersatzentschädigung.Gegen den Beschluss wurde das Referendum ergriffenund am 17. Mai 1992 wurde in einer Volksabstimmungdiese Änderung klar verworfen. Am 18. Mai hat LandratLukas Ott ein Verfahrenspostulat eingereicht mit demTitel "Erhöhung der Erwerbsausfallentschädigung". Am17. Juni hat Günther Schaub ein Verfahrenspostulateingereicht mit der Forderung der Anpassung derSitzungsgelder und der Spesenpauschale an dieTeuerung. Beide Vorstösse wurden an das Büroüberwiesen.

    Das Büro ist nun der Meinung, dass demV e r f a h r e n s p o s t u l a t b e t r e f f e n dErwerbsausfallentschädigung entsprochen werdensollte. Sie soll auf höchstens 500 Franken pro Monaterhöht werden.

    Betreffend Sitzungsgelder ist das Büro der Auffassung,dass es nach wie vor berechtigt wäre, die Sitzungsgelderzu erhöhen. Abe r an gesichts des klarenVolksentscheides vom letzten Jahr und auch weil demStaatspersonal der Teuerungsausgleich beschnittenwurde, ist die Mehrheit des Büros der Meinung, imjetzigen Moment sei auf diesen Antrag zu verzichten.Die ganzen Fragen sollten aber im neuen Landratsgesetzà fonds beraten und gelöst werden.

    Darum schlägt das Büro mit 4:3 Stimmen vor, auf dieErhöhung der Sitzungsgelder vorläufig zu verzichtenund das Verfahrenspostulat an die Spezialkommission"Landratsgesetz" zu überweisen.

    GÜ N TH ER SCH A U B: Seitdem die beiden Vorstössebetreffend Erhöhung der Erwerbsausfallentschädigungresp. für eine Anpassung der Sitzungsgelder an dieTeuerung vom Landrat am 19. Oktober mit relativkomfortablem Mehr überwiesen worden sind, hat sichdie Argumentation nicht wesentlich geändert.

    I n B e z u g a u f d i e E r h ö h u n g d e rE r w e r b s a u s f a l l e n t s c h ä d i g u n g r e s p . d e rBetreuungskosten kann sich die SP weitgehend derArgumentation des Büros anschliessen und einmalmehr darauf hinweisen, dass die Mitwirkung in einerp o l i t i s c h e n B e h ö r d e n i c h t v o n d e nEinkommensverhältnissen des Einzelnen abhängensollte. Tatsache ist doch, dass sich bei der heutigenRegelung die Zahl der Leute, die ein Landratsmandatannehmen können, allein schon aufgrund ihrerwirtschaftlichen Situation unbotmässig reduziert. Voneiner Volksvertretung zu sprechen, ist in diesemZusammenhang schon fast ein Hohn.

    Die SP wird deshalb den Antrag stellen, denMaximalansatz für die Erwerbsausfallentschädigung auf800 Franken zu erhöhen.

    In Bezug auf die Erhöhung der Sitzungsgelder hat dasBüro aus der Sicht von G. Schaub einen merkwürdigenZickzack-Kurs verfolgt. Noch im letzten Herbst war es

  • AUSZUG AUS DEM PRO TOKO LL D ER LAN D RATSSITZUN G VO M 13. MAI 1993 2017

    mit klarer Mehrheit für die Überweisung desVerfahrenspostulates; heute lehnt es mit einerhauchdünnen Mehrheit eine entsprechendeDekretsänderung ab.

    Dass der Landrat zu den schlechtest bezahlten Behördenunseres Kantons zählt, ist hinlänglich bekannt.Trotzdem möchte G. Schaub an dieser Stelle nochmalsdie konkreten Zahlen nennen. Im Abstimmungskampfvor gut einem Jahr wurde immer nur mit Prozentzahlenoperiert. Ein Parlamentsmitglied wendet imDurchschnitt 1½ – 2 Tage an Arbeitszeit für dieAusübung seines politischen Mandates auf und verdient– ebenfalls im Durchschnitt – dafür 6'000 Frankenbrutto im Jahr. Diese Tatsache war der überwältigendenMehrheit der Stimmbürger/innen letzten Mai nichtbewusst. Es ist darum nicht korrekt, wenn man immerwieder vom Volkswillen resp. der Missachtung desVolkswillens spricht. Ein Wille setzt aber klareDefinitionen, immer auch ein Wissen, voraus.

    Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass wir heute nichtüber eine Erhöhung befinden, sondern über eine blosseAnpassung an die Teuerung. Eine Anpassung, wie sieperiodisch und ohne Unterstellung unter das fakultativeReferendum immer wieder vorgenommen wurde. EineAnpassung, die im Budget 1993 berücksichtigt wurde,die also mit der Genehmigung des Budgets vom Landratim letzten Dezember bereits stillschweigend beschlossenwurde. Es ist jetzt tatsächlich nicht einzusehen, warumLandrätinnen und Landräte, die ohnehin schonunterbezahlt sind, von Jahr zu Jahr real noch schlechterentschädigt werden sollen.

    Darum stellt die SP-Fraktion den Antrag, einerDekretsänderung, wie sie im Verfahrenspostulat 92/149gefordert wird, zuzustimmen und die Sitzungsgelder fürdie Mitglieder des Landrates der Teuerung anzupassen.

    PETER M IN D ER: Als Selbständigerwerbender ist erbetroffen. Wieviel Arbeit im Landrat zu erledigen ist,weiss jeder. Für einen Selbständigerwerbenden kanndies eine Existenzfrage bedeuten. Eine zeitgemässeErhöhung ist deshalb sicher angebracht. Viele Leutewaren an der letzten Abstimmung gar nicht richtiginformiert, wie wenig die Landräte effektiv für ihreArbeit erhalten. Die 500-Franken-Grenze soll unterkeinen Umständen unterschritten werden.

    Eine Mehrheit der Fraktion stimmt der Dekretsänderungzu.

    AD R IA N BA LLM ER: Die FDP-Fraktion ist für dieErhöhung der Erwerbsausfallentschädigung. Sie ist derMeinung, das Verfahrenspostulat 92/122 soll nichtabgeschrieben werden. Zu Punkt 3 und 4 vertritt dieFraktion die Auffassung des Büros. Das Ziel ist richtig,dass die Erwerbsausfallentschädigung angepasst wirdund zwar dann, wenn es auch seriös vom Bürogehandhabt wird. Im "Landratsgesetz" sollte aberdarüber beraten werden, welches die richtige Lösung ist,beispielsweise eine Art Erwerbsersatzform, auchzugunsten des Arbeitgebers.

    Es sollte nicht davon abhängen, ob jemand einLandratsmandat ausüben kann oder nicht, also sollteder Erwerbsausfall einigermassen gedeckt sein, und dieswurde auch in der Abstimmung nicht bestritten. Weildies nun ein erster Schritt ist, sollte dasVerfahrenspostulat 92/122 auch nicht als erfülltabgeschrieben werden.

    Beim Sitzungsgeld ist es falsch, jetzt zu erhöhen. Wennwir vom "Sparpaket" sprechen, ist es auch nicht nötig.

    Die FDP-Fraktion stimmt also den Anträgen des Büroszu, mit Ausnahme von Antrag 2. Sie stimmt der SP nichtzu, noch mehr zu erhöhen.

    LU K A S OT T: Die Grüne Fraktion ist für Eintreten aufdie Vorlage des Büros. Lukas Ott nimmt mitBefriedigung zur Kenntnis, dass das Verfahrenspostulatumgesetzt und erfüllt werden soll. Wir befinden uns imMoment etwas in einem Vakuum. Die neue Regelung,die vorgeschlagen ist, wurde in der Volksabstimmungabgelehnt; auf der anderen Seite berät eine Kommissionseit längerem das Landratsgesetz. Es ist klar, dassinnerhalb dieses Landratsgesetzes viele Gedankenangestellt werden, wie dies geregelt werden kann. DieseKommission hat eine Subkommission eingesetzt, diesich an bisher 5 Sitzungen Gedanken gemacht hat, wieman zu einem neuen System finden kann. Das Problemwird auch die Gesamtkommission und schliesslich denLandrat beschäftigen. Von daher befinden wir uns ineiner Übergangszeit, die eine Übergangslösung fordert.Von daher wäre es falsch, Maximalforderungen zustellen.

    Der Erwerbsausfall war in der Volksabstimmungeigentlich unbestritten. L. Ott sah es als substantiellenBeitrag an die Glaubwürdigkeit der Referendumsführeran, als sie über die Presse verbreiteten, dass siebetreffend die jetzige Vorlage des Büros das Referendumnicht ergreifen werden. Das heisst aber auch, dass derEntscheid aus der Volksabstimmung gewichtet und imHinblick auf die Abstimmung des Landratsgesetzes alleOptionen offen gehalten werden sollen. Eine weitereAbstimmung über die Frage der Entschädigung vor derAbstimmung über das Landratsgesetz kann man sichnicht leisten.

    Es wurden jetzt zwei Zusatzanträge von der SP gestellt.In der Frage der Teuerung kann sich L. Ott der SPanschliessen. Es ist absolut gerechtfertigt, dieSitzungsgelder an die Teuerung anzupassen.

    Beim Erwerbsausfall bittet L. Ott, dem Antrag der SPnicht zu folgen. OSK A R STÖ CK LIN: Das absurde an diesem Thema ist,dass eigentlich inhaltlich der überwiegende Teil desRates gleicher Meinung ist, nämlich, dass dieEntschädigungen zu tief sind und erhöht werdenmüssen. Die ganze Diskussion wurde blockiert durch dieunselige Abstimmung. Das Büro hat nun seinen Auftragnicht ganz erfüllt. Auf der anderen Seite war nachlangen Diskussionen die Mehrheit der CVP-Fraktion derMeinung, dass jetzt die Vorschläge des Bürosangenommen werden sollen. Man soll sich aber auf dieErhöhung des Erwerbsausfalles beschränken.

    Eine Minderheit ist durchaus auch der Meinung, dassdie Sitzungsgelder im Rahmen der Teuerung angepasstwerden können.

    O. Stöcklin erwartet von der Regelung im LandratsgesetzEiniges für die Gestaltung der Entschädigung.Einverstanden ist die CVP-Fraktion auch mit demVorschlag von A. Ballmer, dass das Postulat 92/122 nochnicht abgeschrieben wird.

    KU R T DEGEN: Im Gegensatz zu P. Minder ist er andererMeinung. Er vertritt hier eine kleine Minderheit seinerFraktion. Sie ist der Meinung, dass im jetzigen Zeitpunkt

  • AUSZUG AUS DEM PRO TOKO LL D ER LAN D RATSSITZUN G VO M 13. MAI 19932018

    auf die Vorlage nicht eingetreten werden soll und zwarmit folgender Begründung: Es wurde heute schon mehrmals betont, dass eineErhöhung für das Volk nicht akzeptabel ist. In derjetzigen Finanzlage ist es nicht angebracht, wenn derLandrat wieder seinen eigenen Lohn erhöht. K. Degenist auch Selbständigerwerbender, er weiss, was es heisst,wenn man von zuhause weg muss, um sich dem Amtannehmen zu können.

    Wenn sich bei Landratswahlen 500 Kandidaten zurVerfügung stellen, zeigt das doch, dass ein grossesInteresse besteht. Zu diesem Zeitpunkt spricht auch keinMensch vom Lohn.

    K. Degen beantragt Nichteintreten auf die Vorlage.

    A L F R E D S C H M U T Z s pr i c ht eb e n f a l l s a l sFraktionsminderheit. Die Begründung für eineErhöhung von 300 auf 500 Franken kann nichtabgestritten werden. Es sprechen andere Gründedagegen, K. Degen hat sie angesprochen. Für A. Schmutzspricht vor allem die politische Landschaft, in der wirgegenwärtig stecken, dagegen.

    M A X RIBI: 500 Franken ist ein angemessener Betrag.Hingegen ist dem Antrag auf einen Teuerungsausgleichauf dem Sitzungsgeld nicht zuzustimmen.

    Es ist gesagt worden, dem Volk sei nicht bewusstgewesen, über was es abgestimmt habe. Dies ist einegefährliche Aussage, die eigentlich nicht gemachtwerden darf. Man könnte nämlich interpretieren, dasVolk sei dumm gewesen und das ist es nicht.

    ://: Der Antrag von K. Degen auf Nichteintreten wirdmit klarer Mehrheit abgelehnt. Eintreten ist deshalbbeschlossen.

    Anträge

    1. Der Antrag des Büros " D e r M a x i m a l a n s a t z f ü r

    Erwerbsausfallentschädigung bzw. Kosten fürBetreuungsaufgaben wird von 300 auf 500 Frankenpro Monat erhöht und die beiliegende Änderungdes Dekretes über die Entschädigungen an dieMitglieder des Landrates genehmigt"

    wird dem Antrag von G. Schaub auf Erhöhung von300 auf 800 Franken gegenübergestellt.

    ://: Dem Antrag des Büros auf Erhöhung auf 500Franken wird mit grossem Mehr zugestimmt.

    2. Die FDP-Fraktion stellt den Antrag, dasVerfahrenspostulat 92/122 stehen zu lassen.

    ://: Mit grosser Mehrheit wird dem Antrag der FDP-Fraktion zugestimmt.

    3. Der Antrag von G. Schaub lautet wie folgt:"Die Sitzungsgelder für die Mitglieder des Landrateswerden der Teuerung angepasst und von Fr. 140.--auf Fr. 175.-- für eine ganztägige, auf Fr. 87.50 füreine halbtägige Sitzung, erhöht."

    ://: Diesem Antrag wird mit 36:26 Stimmenzugestimmt.

    4. G. Schaub beantragt, diese Ziffer zu streichen.

    GÜ N T H E R SC H A U B : Es gibt gar keine andereMöglichkeit, als diese Ziffer zu streichen. Da der Betragjetzt beschlossen worden ist, macht es wenig Sinn, dieseiner Kommission zuzuweisen.

    ://: Stillschweigend wird der Abschreibung desPostulates 92/149 zugestimmt.

    ://: In der Sc hl uss ab stimmung wird derDekretsänderung mit grossem Mehr : 10 Stimmenzugestimmt.

    Landratsbeschlussbetreffend Dekret über die Entschädigungan die Mitglieder des Landrates

    Änderung vom 13. Mai 1993

    Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

    I.Das Dekret über die Entschädigungen an die Mitgliederdes Landrates vom 16. Dezember 1976 wird wie folgtgeändert:

    Ziffer 1Die Mitglieder des Landrates erhalten für die Teilnahmean den Sitzungen des Rates, des Büros, derRatskonferenz, der Kommissionen und derSubkommissionen ein Sitzungsgeld von 87.50 Fr. füreine halbtägige und 175.-- Fr. für eine ganztägigeSitzung.

    Ziffer 7 Satz 1Mitglieder des Landrates, die wegen ihrer Tätigkeit imLandrat einen Erwerbsausfall erleiden, erhalten einenErwerbsersatz von höchstens 500 Fr. pro Monat.

    II. Diese Änderung tritt am 1. Juli 1993 in Kraft.

  • AUSZUG AUS DEM PRO TOKO LL D ER LAN D RATSSITZUN G VO M 13. MAI 1993 2019

    III.Die Dekretsänderung unterliegt gemäss § 31 Absatz 1Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativenVolksabstimmung

    Für das Protokoll:Marianne Knecht, Protokollsekretärin

    *

    Nr.1360

    16. 92/213Motion von Peter Brunner vom 19. Oktober1992: E in b au vo n K lim aan lagen b eiPolizeipatrouillenfahrzeugen

    REG IERUN G SRAT ED U A RD BELSER: Die Regierungkommt – zusammen mit einem Mitbericht der Polizeiselber – zum Schluss, dass diese Komfortverbesserung,die für ca. 30–50 Tage pro Jahr greifen würde, nicht indie Landschaft passt. Die Regierung lehnt die Motion ab. PETER BR U N N ER zieht die Motion zurück.

    Für das Protokoll:Marianne Knecht, Protokollsekretärin

    *

    Nr.1361

    17. 92/183Interpellation von Rita Kohlermann vom7 . S e p t e m b e r 1 9 9 2 : M ö g l i c h eAuswirkungen auf den Kanton Basellanddurch den französischen Ein