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Seite 395 Mitteilungsblatt des Rektors der Universität Heidelberg Nr. 11/08 Ausgabedatum: 20.06.2008 Inhalt Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für den Bachelor-Studiengang Semitistik S. 397 Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für den Bachelor-Studiengang Klassische Philologie: Gräzistik S. 401 Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für den Bachelor-Studiengang Klassische Philologie: Latinistik S. 403 Fortsetzung Seite 396

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Seite 395

Mitteilungsblattdes Rektors der

Universität HeidelbergNr. 11/08

Ausgabedatum: 20.06.2008

Inhalt Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für den Bachelor-Studiengang Semitistik

S. 397

Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für den Bachelor-Studiengang Klassische Philologie: Gräzistik

S. 401

Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für den Bachelor-Studiengang Klassische Philologie: Latinistik

S. 403

Fortsetzung Seite 396

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Seite 396 Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für den Bachelor-Studiengang Religionswissenschaft

S. 405

Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für den Master-Studiengang Religionswissenschaft

S. 411

Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für den Bachelor-Studiengang Alte Geschichte

S. 413

Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für den Master-Studiengang Alte Geschichte

S. 421

Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für den Bachelor-Studiengang Neuere Sprachen und Literaturen Südasiens

S. 433

Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für den Master-Studiengang Neuere Sprachen und Literaturen Südasiens

S. 437

Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für den Bachelor-Studiengang Deutsche Philologie

S.441

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Universität Heidelberg Seite 397 Mitteilungsblatt Nr. 11/08 20.06.2008 ___________________________________________________________________________________________

Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der Universität Heidelberg

für den Bachelor-Studiengang Semitistik

vom 28. Mai 2008

Aufgrund von § 34 des Landeshochschulgesetzes, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich vom 20. November 2007 (GBl. 2007, S. 505), hat der Senat der Universität Heidelberg am 20. Mai 2008 die nachstehende Änderungssatzung für den Bachelor-Studiengang Semitistik vom 28. März 2007 (Mitteilungsblatt des Rektors vom 02. Mai 2007, S. 1131) beschlossen. Der Rektor hat seine Zustimmung am 28. Mai 2008 erteilt.

Artikel 1 1. § 11 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst: "Die Dauer der Klausurarbeiten

beträgt zwischen 60 und 240 Minuten." 2. Die Anlage 1 zur Prüfungsordnung wird wie folgt neu gefasst:

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Universität Heidelberg Seite 398 Mitteilungsblatt Nr. 11/08 20.06.2008 ___________________________________________________________________________________________ Anlage 1: Exemplarischer Studienverlauf BA-Studiengang Semitistik: 1.

Hauptfach (50% = 74 LP)

1. Sem. (WiSe)

2. Sem. (SoSe)

3. Sem. (WiSe)

4. Sem. (SoSe) 5. Sem. (WiSe) 6. Sem. (SoSe)

Sprachkurs Arabisch I

6 SWS 6 LP

EinArab-1

Sprachkurs Arabisch II

6 SWS 6 LP

EinArab-2

Sprachkurs Arabisch III

6 SWS 6 LP

AufArab-1

Sprachkurs Arabisch IV

6 SWS 6 LP

AufArab-2

A R

Vorlesung / Proseminar Islamische

Kultur 2 SWS // 4 LP

EinArab-3

Seminar Arabisch

2 SWS 4 LP

AufArab-3

A B

Sprachkurs Aramäisch I

4 SWS 6 LP

EinAram-1

Sprachkurs Aramäisch II

4 SWS 6 LP

EinAram-2

Sprachseminar Aramäisch III 2 SWS // 6 LP

AufAram-1

Sprachseminar Aramäisch IV 2 SWS // 6 LP

AufAram-2

A R

Seminar Aramaistik

2 SWS 5 LP

EinAram-3

Seminar Aramäisch

2 SWS 5 LP

AufAram-3

A M

Proseminar Einführung Semitische Sprachen

2 SWS // 3 LP EinSem-1

Seminar Semitisch

2 SWS 5 LP

AufSem-1

SEM. PHIL.

B.A.-Arbeit 12 LP

BASem

BA-Arb.

8 SWS 8 SWS 12 SWS 12 SWS 4 SWS 4 SWS 48 SWS

10 LP 9 LP 16 LP 17 LP 11 LP 11 LP 74 LP

Übergreifende Kompetenzen 10 LP

ÜKSem

ÜK

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Universität Heidelberg Seite 399 Mitteilungsblatt Nr. 11/08 20.06.2008 ___________________________________________________________________________________________ Exemplarischer Studienverlauf BA-Studiengang Semitistik: 2. Hauptfach (50% = 74 LP)

1. Sem. (WiSe)

2. Sem. (SoSe)

3. Sem. (WiSe)

4. Sem. (SoSe) 5. Sem. (WiSe) 6. Sem. (SoSe)

Sprachkurs Arabisch I

6 SWS 6 LP

EinArab-1

Sprachkurs Arabisch II

6 SWS 6 LP

EinArab-2

Sprachkurs Arabisch III

6 SWS 6 LP

AufArab-1

Sprachkurs Arabisch IV

6 SWS 6 LP

AufArab-2

A R

Vorlesung / Proseminar Islamische

Kultur 2 SWS // 4 LP

EinArab-3

Seminar Arabisch

2 SWS 4 LP

AufArab-3

A B

Sprachkurs Aramäisch I

4 SWS 6 LP

EinAram-1

Sprachkurs Aramäisch II

4 SWS 6 LP

EinAram-2

Sprachseminar Aramäisch III 2 SWS // 6 LP

AufAram-1

Sprachseminar Aramäisch IV 2 SWS // 6 LP

AufAram-2

A R

Seminar Aramaistik

2 SWS 5 LP

EinAram-3

Seminar Aramäisch

2 SWS 5 LP

AufAram-3

A M

Proseminar Einführung Semitische Sprachen

2 SWS // 3 LP EinSem-1

Seminar Semitisch

2 SWS 5 LP

AufSem-1

SEM. PHIL.

8 SWS 8 SWS 12 SWS 12 SWS 4 SWS 4 SWS 48 SWS

10 LP 9 LP 16 LP 17 LP 11 LP 11 LP 74 LP

Übergreifende Kompetenzen

10 LP ÜKSem

ÜK

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Universität Heidelberg Seite 400 Mitteilungsblatt Nr. 11/08 20.06.2008 ___________________________________________________________________________________________ Exemplarischer Studienverlauf BA-Studiengang Semitistik: Begleitfach (25% = 35 LP)

1. Sem. (WiSe)

2. Sem. (SoSe)

3. Sem. (WiSe)

4. Sem. (SoSe) 5. Sem. (WiSe) 6. Sem. (SoSe)

Sprachkurs Arabisch I

6 SWS 6 LP

EinArab-1

Sprachkurs Arabisch II

6 SWS 6 LP

EinArab-2

Sprachkurs Arabisch III

6 SWS 6 LP

AufArab-1

Sprachkurs Arabisch IV

6 SWS 6 LP

AufArab-2

A R

Vorlesung / Proseminar Islamische

Kultur 2 SWS // 4 LP

EinArab-3

Seminar Arabisch

2 SWS 4 LP

AufArab-3

A B

Proseminar Einführung Semitische Sprachen

2 SWS // 3 LP EinSem-1

SEM. PHIL.

8 SWS 8 SWS 8 SWS 6 SWS 30 SWS

10 LP 9 LP 10 LP 6 LP 35 LP

Artikel 2 1. Die vorstehenden Änderungen treten am ersten Tage des auf die

Veröffentlichung im Mitteilungsblatt folgenden Monats in Kraft. 2. Für Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser

Änderungssatzung bereits für den Bachelor-Studiengang Semitistik an der Universität Heidelberg eingeschrieben sind, gilt auf Antrag noch bis zu 2 Jahren die bisherige Anlage 1.

Heidelberg, den 28. Mai 2008 gez. Professor Dr. Bernhard Eitel

Rektor

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Universität Heidelberg Seite 401 Mitteilungsblatt Nr. 11/08 20.06.2008 ___________________________________________________________________________________________

Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der Universität Heidelberg

für den Bachelor-Studiengang Klassische Philologie: Gräzistik

vom 28. Mai 2008

Aufgrund von § 34 des Landeshochschulgesetzes, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich vom 20. November 2007 (GBl. 2007, S. 505), hat der Senat der Universität Heidelberg am 20. Mai 2008 die nachstehende Änderungssatzung für den Bachelor-Studiengang Klassische Philologie: Gräzistik vom 28. März 2007 (Mitteilungsblatt des Rektors vom 20.04.07, S. 729) beschlossen. Der Rektor hat seine Zustimmung am 28. Mai 2008 erteilt.

Artikel 1 1. In § 13 wird folgender Absatz 3 neu angefügt:

"(3) Studierende, die Latinistik und Gräzistik als die beiden Hauptfächer studieren, belegen in den Modulen "Basismodul", "Griechische Literaturwissenschaft I" bzw. "Lateinische Literaturwissenschaft I! und "Sprachwissenschaft Griechisch I" bzw. "Sprachwissenschaft Latein I" die dort vorgesehenen Veranstaltungen "Einführung in die Klassische Philologie" (Basismodul), "Einführung in die Literaturwissenschaft" (Literaturwissenschaft I) und "Einführung in die Sprachwissenschaft" (Sprachwissenschaft I) nur in einem der beiden Fächer, im anderen Fach belegen sie an Stelle dieser Einführungen jeweils eine weitere spezielle Einführung, Lektüre oder Übung im Umfang von 3 LP."

2. In § 20 Abs. 1 letzter Satz und § 20 Abs. 3 letzter Satz werden jeweils die

Worte "und dem Studiendekan bzw. der Studiendekanin" gestrichen.

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Universität Heidelberg Seite 402 Mitteilungsblatt Nr. 11/08 20.06.2008 ___________________________________________________________________________________________ 3. In Anlage 1 werden in der Modulliste bei folgenden Lehrveranstaltungen

Klammerzusätze angefügt:

"1. Basismodul - Einführung in die Klassische Philologie (Vgl. hierzu § 13 Abs. 3 der

Prüfungsordnung) 7. Griechische Literaturwissenschaft I

- Einführung in die Literaturwissenschaft (Vgl. hierzu § 13 Abs. 3 der Prüfungsordnung)

8. Sprachwissenschaft Griechisch I

- Einführung in die Sprachwissenschaft (Vgl. hierzu § 13 Abs. 3 der Prüfungsordnung)"

4. In Anlage I wird in der Modulliste unter Modul 5a und 6a die Summe der

Leistungspunkte von "6" geändert in "4".

Artikel 2 Die vorstehenden Änderungen treten am ersten Tage des auf die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt folgenden Monats in Kraft. Heidelberg, den 28. Mai 2008 gez. Professor Dr. Bernhard Eitel

Rektor

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Universität Heidelberg Seite 403 Mitteilungsblatt Nr. 11/08 20.06.2008 ___________________________________________________________________________________________

Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der Universität Heidelberg

für den Bachelor-Studiengang Klassische Philologie: Latinistik

vom 28. Mai 2008

Aufgrund von § 34 des Landeshochschulgesetzes, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich vom 20. November 2007 (GBl. 2007, S. 505), hat der Senat der Universität Heidelberg am 20. Mai 2008 die nachstehende Änderungssatzung für den Bachelor-Studiengang Klassische Philologie: Latinistik vom 28. März 2007 (Mitteilungsblatt des Rektors vom 24.04.07, S. 885) beschlossen. Der Rektor hat seine Zustimmung am 28. Mai 2008 erteilt.

Artikel 1 1. In § 13 wird folgender Absatz 3 neu angefügt:

"(3) Studierende, die Latinistik und Gräzistik als die beiden Hauptfächer studieren, belegen in den Modulen "Basismodul", "Griechische Literaturwissenschaft I" bzw. "Lateinische Literaturwissenschaft I! und "Sprachwissenschaft Griechisch I" bzw. "Sprachwissenschaft Latein I" die dort vorgesehenen Veranstaltungen "Einführung in die Klassische Philologie" (Basismodul), "Einführung in die Literaturwissenschaft" (Literaturwissenschaft I) und "Einführung in die Sprachwissenschaft" (Sprachwissenschaft I) nur in einem der beiden Fächer, im anderen Fach belegen sie an Stelle dieser Einführungen jeweils eine weitere spezielle Einführung, Lektüre oder Übung im Umfang von 3 LP."

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Universität Heidelberg Seite 404 Mitteilungsblatt Nr. 11/08 20.06.2008 ___________________________________________________________________________________________ 2. In Anlage 1 werden in der Modulliste bei folgenden Lehrveranstaltungen

Klammerzusätze angefügt: "1. Basismodul

- Einführung in die Klassische Philologie (Vgl. hierzu § 13 Abs. 3 der Prüfungsordnung)

7. Lateinische Literaturwissenschaft I - Einführung in die Literaturwissenschaft (Vgl. hierzu § 13 Abs. 3 der Prüfungsordnung) 8. Sprachwissenschaft Latein I - Einführung in die Sprachwissenschaft (Vgl. hierzu § 13 Abs. 3 der Prüfungsordnung)"

Artikel 2

Die vorstehenden Änderungen treten am ersten Tage des auf die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt folgenden Monats in Kraft. Heidelberg, den 28. Mai 2008 gez. Professor Dr. Bernhard Eitel

Rektor

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Universität Heidelberg Seite 405 Mitteilungsblatt Nr. 11/08 20.06.2008 ___________________________________________________________________________________________

Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der Universität Heidelberg

für den Bachelor-Studiengang Religionswissenschaft

vom.28. Mai 2008

Aufgrund von § 34 des Landeshochschulgesetzes, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich vom 20. November 2007 (GBl. 2007, S. 505), hat der Senat der Universität Heidelberg am 20. Mai 2008 die nachstehende Änderungssatzung für den Bachelor-Studiengang Religionswissenschaft vom 8. Februar 2007 (Mitteilungsblatt des Rektors vom 12.02.07, S. 395) beschlossen. Der Rektor hat seine Zustimmung am 28. Mai 2008 erteilt.

Artikel 1 1. § 3 Abs. 8 werden die Sätze 1 und 2 wie folgt neu gefasst, der bisherige

Satz 3 wird gestrichen:

"Im 1. und 2. Hauptfach Religionswissenschaft ist entweder der Erwerb einer religionshistorisch relevanten Quellensprache oder empirischer (qualitativer und quantitativer) Methoden verpflichtend. Zu den Sprachen zählen alle eigenständigen Sprachen außer Englisch und Französisch."

2. In § 11 Abs 1 wird der Passus "mit den gängigen Methoden" ersetzt durch

"mit den gängigen Theorien".

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Universität Heidelberg Seite 406 Mitteilungsblatt Nr. 11/08 20.06.2008 ___________________________________________________________________________________________ 3. In § 13 Abs. 2 wird die Nummer 4 wie folgt neu gefasst:

"4. Nachweis über die geforderten Sprachkenntnisse bzw. Kenntnisse in qualitativen oder quantitativen empirischen Methoden."

4. Die Anlage 1 wird wie folgt neu gefasst: Anlage 1: Module und Lehrveranstaltungen des Bachelor-Studiums P = Pflicht, WP = Wahlpflicht, W = Wahl, IRW = Institut für Religionswissenschaft, ID = Interdisziplinäres Lehrangebot, ZEGK = Zentrum für Kultur- und Geschichtswissenschaften, LP = Leistungspunkte, V = Vorlesung, S = Seminar, Ü = Übung, OS = Oberseminar, Koll = Kolloquium Die einzelnen Module der Wahlpflichtbereiche B1 (Grundlagen der Religionswissenschaft/Systematik) und B2 (Religionsgeschichte) werden im Modulhandbuch für alle Varianten des Bachelor-Studienganges ausgewiesen. Tabelle 1: Module für die Hauptfachvariante 75% Be-

reich Modul Veranstaltung Art P/ WP/

W Angebot IRW/ID

Semester SWS LP

Geschichte der Religionswissenschaft - ein Überblick

V / S

P IRW 1.- 4. 2 M1.1

Geschichte der Religions-wissenschaft

Seminar / Lektüre begleitend zur Vorlesung

S/ Lektüre

P IRW 1.- 4.

2

8

Einführung in die Theorien der Religionswissenschaft

V / S P IRW 1. - 4.

2 M1.2 Theorien der

Religions-wissenschaft

Seminar / Lektüre begleitend zur Vorlesung

S/ Lektüre

P IRW 1.- 4. 2

8

Einführung in die Komparatistik

V / S P IRW 3. – 5. 2

M1.3 Komparatistik Komparatistisches

Seminar

S P IRW 3. - 5. 2

8

B1

Gru

ndla

gen

der R

elig

ions

wis

sens

chaf

t/Sys

tem

atik

Wahlpflicht-bereich B1

Veranstaltungen zur Fachgeschichte, Theorien und Methoden

V, S, Ü, Lektüre

WP IRW 1. - 6. 8-10 18

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Universität Heidelberg Seite 407 Mitteilungsblatt Nr. 11/08 20.06.2008 ___________________________________________________________________________________________

Einführung in die Religionsgeschichte: Begriffe, Konzepte, Kritik

V / S P IRW 1. - 4. 2

M2.1 Einführung in die Religions-

geschichte Seminar / Lektüre begleitend zur Vorlesung

S / Lektüre

P IRW 1. - 4. 2

10

Wahlpflicht-bereich B2

Vorlesungen, Seminare, Übungen

V, S, Ü, Lektüre

WP ID, IRW 1. - 6. 8-10 17

B2

Rel

igio

ns-g

esch

icht

e

Exkursion Exkur-sion

P IRW 1. - 6. 1 Tag

1

B 3

Wah

l-be

reic

h Weitere theoretische und religionshistorische Module oder relevante Module aus anderen Fächern, insb. des ZEGK

V, S, Ü, Lektüre

W ID, IRW 1. - 6. 6-8 15

Sprache Ü WP (oder emp. Meth.)

ID 1., 2., 3. und 4.

ca. 20

28

B 4

Spr

ache

/ em

piris

che

Met

hode

n

empirische Methoden (qualitativ und quantitativ)

V, Ü WP (oder Sprache)

ID 1., 2., 3. und 4.

ca. 20

28

BA-Arbeit P IRW 6.

Semester 9

Wo-chen

12

Summe Bachelor Religionswissenschaft Hauptfach

58-64

125

Übergreifende Kompetenzen, inkl. Praktikum (s. Anhang 2)

20

Begleitfach 35

Insgesamt 180

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Universität Heidelberg Seite 408 Mitteilungsblatt Nr. 11/08 20.06.2008 ___________________________________________________________________________________________ Tabelle 2: Module für die Hauptfachvariante 50% Be-

reich Modul Veranstaltung Art P/

WP/W Angebot IRW/ID

Semester SWS LP

Geschichte der Religionswissenschaft - ein Überblick

V / S

P IRW 1.- 4. 2

M1.1 Geschichte

der Religions-wissenschaft

Seminar / Lektüre begleitend zur Vorlesung

S / Lektüre

P IRW 1. - 4.

2

8

Einführung in die Theorien der Religionswissenschaft

V / S P IRW 1. - 4.

2 M1.2 Theorien der

Religions-wissenschaft

Seminar / Lektüre begleitend zur Vorlesung

S P IRW 1. – 4. 2

8

Einführung in die Komparatistik

V / S P IRW 3. – 5. 2 M1.3

Komparatistik Komparatistisches Seminar

S P IRW 3. - 5. 2

8

B1

Gru

ndla

gen

der R

elig

ions

wis

sens

chaf

t/Sys

tem

atik

Wahlpflicht-bereich B1

Veranstaltungen zur Fachgeschichte, Theorien und Methoden

V, S, Ü, Lektüre

WP IRW 1. - 6. 2 5

Einführung in die Religionsgeschichte: Begriffe, Konzepte, Kritik

V / S P IRW 1. - 4. 2

M2.1 Einführung in die Religions-

geschichte Seminar / Lektüre begleitend zur Vorlesung

S / Lektüre

P IRW 1. - 4. 2

10

Wahlpflicht-bereich B2

Vorlesungen, Seminare, Übungen

V, S, Ü, Lektüre

WP ID, IRW 1. - 6. 4-6 8

B2

Rel

igio

nsge

schi

chte

Exkursion Exkur-sion

P IRW 1. - 6. 1 Tag 1

Sprache Ü WP (oder emp. Meth.)

ID 1., 2., 3. und 4.

ca. 20

28

B 4

Spr

ache

/ em

piris

che

Met

hode

n

empirische Methoden (qualitativ und quantitativ)

V, Ü WP (oder Spra-che)

ID 1., 2., 3. und 4.

ca. 20

28

Summe Bachelor Religionswissenschaft 2. Hauptfach 42-44 74

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Universität Heidelberg Seite 409 Mitteilungsblatt Nr. 11/08 20.06.2008 ___________________________________________________________________________________________ Übergreifende Kompetenzen (s. Anhang 2)

10

Insgesamt

84

Tabelle 3: Module für die Begleitfachvariante 25% Be-

reich Modul Veranstaltung Art P/

WP/WAngebot IRW/ID

Semester SWS LP

Geschichte der Religionswissenschaft - ein Überblick

V / S

IRW 1.- 4.

2

M1.1 Geschichte

der Religions-wissenschaft

Seminar / Lektüre begleitend zur Vorlesung

S/ Lektüre

WP (oder M1.2)

IRW 1.- 4.

2

8

Einführung in die Theorien der Religionswissenschaft

V / S IRW 1.- 4.

2 M1.2 Theorien der

Religions-wissenschaft

Seminar / Lektüre begleitend zur Vorlesung

S

WP (oder M1.1)

IRW 1.- 4.

2

8

Einführung in die Komparatistik

V / S IRW 3. – 5. 2

M1.3 Komparatistik Komparatistisches

Seminar

S

WP (oder M2.1)

IRW 3. – 5. 2

8

B1

Gru

ndla

gen

der R

elig

ions

wis

sens

chaf

t/Sys

tem

atik

Wahlpflicht-bereich B1

Veranstaltungen zur Fachgeschichte, Theorien und Methoden

V, S, Ü, Lektüre

WP IRW 1.-6. 4-6 8

Einführung in die Religionsgeschichte: Begriffe, Konzepte, Kritik

V / S IRW 1. - 4. 2

M2.1 Einführung in die Religions-

geschichte Seminar / Lektüre begleitend zur Vorlesung

S / Lektüre

WP (oder M1.3)

IRW 1. - 4. 2

10

B2

Rel

igio

nsge

schi

chte

Wahlpflicht-bereich B2

Vorlesungen, Seminare, Übungen

V, S, Ü, Lektüre

WP ID, IRW 1. - 6. 4-6 9 bzw11

Summe Bachelor Religionswissenschaft Begleitfach 18-20 35

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Universität Heidelberg Seite 410 Mitteilungsblatt Nr. 11/08 20.06.2008 ___________________________________________________________________________________________

Artikel 2 Die vorstehenden Änderungen treten am ersten Tage des auf die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt folgenden Monats in Kraft. Heidelberg, den 28. Mai 2008 gez. Professor Dr. Bernhard Eitel

Rektor

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Universität Heidelberg Seite 411 Mitteilungsblatt Nr. 11/08 20.06.2008 ___________________________________________________________________________________________

Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der Universität Heidelberg

für den Master-Studiengang Religionswissenschaft

vom 28. Mai 2008

Aufgrund von § 34 des Landeshochschulgesetzes, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich vom 20. November 2007 (GBl. 2007, S. 505), hat der Senat der Universität Heidelberg am 20. Mai 2008 die nachstehende Änderungssatzung für den Master-Studiengang Religionswissenschaft vom 4. April 2007 (Mitteilungsblatt des Rektors vom 23.05.07, S. 1293) beschlossen. Der Rektor hat seine Zustimmung am 28. Mai 2008 erteilt.

Artikel 1 1. In § 1 Abs. 1 Satz 1 werden die Worte "Vermittlung der Methoden" ersetzt

durch "Vermittlung von Theorien". 2. In § 18 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 wird das Wort "Methodologie" ersetzt durch

"Theorien der Religionswissenschaft". 3. In der Anlage 1 wird in Tabelle 1 und 2 die Benennung des Moduls M 3

abgeändert von "Methoden der Religionswissenschaft" in "Theorien der Religionswissenschaft".

4. In der Anlage 1 wird in Tabelle 1 das Modul "Exkursion/ Studienreise"

abgeändert in "eintägige Exkursion" und die zugehörige Prüfungsleistung ergänzt um "Referat oder Bericht".

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Universität Heidelberg Seite 412 Mitteilungsblatt Nr. 11/08 20.06.2008 ___________________________________________________________________________________________

Artikel 2 Die vorstehenden Änderungen treten am ersten Tage des auf die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt des Rektors folgenden Monats in Kraft. Heidelberg, den 28. Mai 2008 gez. Professor Dr. Bernhard Eitel

Rektor

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Universität Heidelberg Seite 413 Mitteilungsblatt Nr. 11/08 20.06.2008 ___________________________________________________________________________________________

Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der Universität Heidelberg

für den Bachelor-Studiengang Alte Geschichte

vom 28. Mai 2008

Aufgrund von § 34 des Landeshochschulgesetzes, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich vom 20. November 2007 (GBl. 2007, S. 505), hat der Senat der Universität Heidelberg am 20. Mai 2008 die nachstehende Änderungssatzung für den Bachelor-Studiengang Alte Geschichte vom 8. Februar 2007 (Mitteilungsblatt des Rektors vom 14.02.07, S. 505) beschlossen. Der Rektor hat seine Zustimmung am 28. Mai 2008 erteilt.

Artikel 1 1. § 3 Abs. 9 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst:

"Der Nachweis der Sprachkenntnisse gemäß Abs. 8 erfolgt: - für Lateinkenntnisse/Latinum

- Nachweis über das Latinum durch entsprechende Zeugnisse und - eine Sprachklausur im Rahmen der Abschlussprüfung des

Proseminars im Basismodul Römische Geschichte (1. und 2. Hauptfach) bzw. im Basismodul Griechische/Römische Geschichte (Begleitfach)."

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Universität Heidelberg Seite 414 Mitteilungsblatt Nr. 11/08 20.06.2008 ___________________________________________________________________________________________ 2. § 3 Abs. 9 Satz 7 wird wie folgt neu gefasst: "- für Englisch und einer anderen modernen Fremdsprache jeweils:

- Nachweis der Sprache als Muttersprache bzw. - Nachweis der Schulausbildung in der jeweiligen Sprache als

Landes- bzw. Amtssprache durch entsprechende Zeugnisse bzw. - Nachweis über nachfolgend aufgeführten Fremdsprachen-

unterricht durch entsprechende Zeugnisse: - Pflichtunterricht von Klasse 5 oder 6 bis 10, wobei im

Zeugnis für das zweite Schulhalbjahr in der Klasse 10 mindestens die Note "ausreichend" erreicht sein muss

- Pflichtunterricht von Klasse 7 oder 8 bis 11, wobei im Zeugnis für das zweite Schulhalbjahr in der Klasse 11 mindestens die Note "ausreichend" erreicht sein muss

- Pflichtunterricht von Klasse 9 bis 11 bzw. Pflichtunterricht von Klasse 9 bis 12, wobei im Zeugnis des letzten Halbjahres der Klasse 12 mindestens die Note "ausreichend" erreicht sein muss bzw.

- Nachweis über Sprachkenntnisse im Niveau eines erfolgreich abgeschlossenen, d.h. mit mindestens ausreichend benoteten Hochschul-Sprachkurses der Stufe Aufbaukurs II (Abschlusskurs der Grundstufe) oder Nachweis vergleichbarer Sprachkenntnisse durch entsprechende Zeugnisse (entsprechend mindestens dem Kursniveau B1 gemäß Common European Framework of Reference).

3. In § 13 Abs. 2 Nr. 2 wird nach dem Wort "Vertiefungsmodule" das Wort

"Wahlpflichtmodul" eingefügt. 4. In § 18 Abs. 2 Satz 2 wird der erste Halbsatz wie folgt neu gefasst: "Davon abweichend wird die Note des Wahlpflichtmoduls mit dem

Faktor....." 5. Die Anlage 1 wird wie folgt neu gefasst:

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Universität Heidelberg Seite 415 Mitteilungsblatt Nr. 11/08 20.06.2008 ___________________________________________________________________________________________ Anlage 1: Module und Lehrveranstaltungen des BA-Studiengangs Alte

Geschichte (50% & 25%) B.A. Alte Geschichte

1) Liste der Module für 1. HF / 50%:

Basismodul Griechische Geschichte (Pflichtmodul)

Art der Veranst. SWS empf. Sem. LP Proseminar mit begleitendem Tutorium

4 1.-2. Sem. 9

Überblicksvorlesung 2 1.-2. Sem. 3 Quellenübung 2 1.-2. Sem. 3

Basismodul Römische Geschichte (Pflichtmodul) Art der Veranst. SWS empf. Sem. LP Proseminar 2 2.-3. Sem. 6 Einführung in die Papyrologie 2 2.-3. Sem. 3

Überblicksvorlesung 2 2.-3. Sem. 3 Quellenübung 2 2.-3. Sem. 3

Vertiefungsmodul Griechische Geschichte (Pflichtmodul)

Art der Veranst. SWS empf. Sem. LP Hauptseminar 2 4.-5. Sem. 8 Spezialvorlesung 2 4.-5. Sem. 3

Vertiefungsmodul Römische Geschichte (Pflichtmodul) Art der Veranst. SWS empf. Sem. LP Hauptseminar 2 4.-5. Sem. 8 Spezialvorlesung 2 4.-5. Sem. 3

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Universität Heidelberg Seite 416 Mitteilungsblatt Nr. 11/08 20.06.2008 ___________________________________________________________________________________________

Vertiefungsmodul Quellenanalyse (Pflichtmodul)

Art der Veranst. SWS empf. Sem. LP Mittelseminar Hilfswissenschaften/ Mittelseminar Exkursion

2 3.-5. Sem. 6

Mittelseminar literarische Quellen 2 3.-5. Sem. 6

Modul Fachspezifische Sprachkompetenzen (Wahlpflichtmodul)

Art der Veranst. SWS empf. Sem. LP Einführung in die Kultur und Sprache Roms/Griechenlands 1

6 1.-2. Sem. 5

Einführung in die Kultur und Sprache Roms/Griechenlands 2

4 2.-3. Sem. 5

oder

Modul Fachspezifische Sachkompetenzen (Wahlpflichtmodul)

Art der Veranst. SWS empf. Sem. LP Vorlesung Altertumswissenschaftliche Nachbardisziplinen

2 1.-3. Sem. 3

Vorlesung Altertumswissenschaftliche Nachbardisziplinen

2 1.-3. Sem. 3

Reduziertes Proseminar Altertumswissenschaftliche Nachbardisziplinen

2 1.-3. Sem. 4

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Universität Heidelberg Seite 417 Mitteilungsblatt Nr. 11/08 20.06.2008 ___________________________________________________________________________________________

Abschlussmodul Alte Geschichte (Pflichtmodul)

Art der Veranst. SWS empf. Sem. LP

BA-Arbeit 6. Sem. 12

2) Liste der Module für 2. HF / 50%:

Basismodul Griechische Geschichte (Pflichtmodul)

Art der Veranst. SWS empf. Sem. LP Proseminar mit begleitendem Tutorium

4 1.-2. Sem. 9

Überblicksvorlesung 2 1.-2. Sem. 3 Quellenübung 2 1.-2. Sem. 3

Basismodul Römische Geschichte (Pflichtmodul) Art der Veranst. SWS empf. Sem. LP Proseminar 2 2.-3. Sem. 6 Einführung in die Papyrologie 2 2.-3. Sem. 3

Überblicksvorlesung 2 2.-3. Sem. 3 Quellenübung 2 2.-3. Sem. 3

Vertiefungsmodul Griechische Geschichte (Pflichtmodul)

Art der Veranst. SWS empf. Sem. LP Hauptseminar 2 4.-5. Sem. 8 Spezialvorlesung 2 4.-5. Sem. 3

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Universität Heidelberg Seite 418 Mitteilungsblatt Nr. 11/08 20.06.2008 ___________________________________________________________________________________________

Vertiefungsmodul Römische Geschichte (Pflichtmodul) Art der Veranst. SWS empf. Sem. LP Hauptseminar 2 4.-5. Sem. 8 Spezialvorlesung 2 4.-5. Sem. 3

Vertiefungsmodul Quellenanalyse (Pflichtmodul)

Art der Veranst. SWS empf. Sem. LP Mittelseminar Hilfswissenschaften/ Mittelseminar Exkursion

2 4.-6. Sem. 6

Mittelseminar literarische Quellen 2 4.-6. Sem. 6

Modul Fachspezifische Sprachkompetenzen (Wahlpflichtmodul)

Art der Veranst. SWS empf. Sem. LP Einführung in die Kultur und Sprache Roms/Griechenlands 1

6 1.-2. Sem. 5

Einführung in die Kultur und Sprache Roms/Griechenlands 2

4 2.-3. Sem. 5

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Universität Heidelberg Seite 419 Mitteilungsblatt Nr. 11/08 20.06.2008 ___________________________________________________________________________________________

oder

Modul Fachspezifische Sachkompetenzen (Wahlpflichtmodul) Art der Veranst. SWS empf. Sem. LP Vorlesung Altertumswissenschaftliche Nachbardisziplinen

2 1.-3. Sem. 3

Vorlesung Altertumswissenschaftliche Nachbardisziplinen

2 1.-3. Sem. 3

Reduziertes Proseminar Altertumswissenschaftliche Nachbardisziplinen

2 1.-3. Sem. 4

3) Liste der Module für Begleitfach 25%

Basismodul Griechische/Römische Geschichte (Pflichtmodul) Art der Veranst. SWS empf. Sem. LP Proseminar mit begleitendem Tutorium

4 1.-3. Sem. 9

Überblicksvorlesung 2 1.-3. Sem. 3 Quellenübung 2 1.-3. Sem. 3

Vertiefungsmodul Griechische/Römische Geschichte (Pflichtmodul)

Art der Veranst. SWS empf. Sem. LP Hauptseminar 2 4.-5. Sem. 8 Spezialvorlesung 2 4.-5. Sem. 3

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Universität Heidelberg Seite 420 Mitteilungsblatt Nr. 11/08 20.06.2008 ___________________________________________________________________________________________

Erweiterungsmodul Alte Geschichte (Wahlpflichtmodul) Art der Veranst. SWS empf. Sem. LP Überblicksvorlesung griech./röm. Geschichte 2 3.-5. Sem. 3

Spezialvorlesung griech./röm. Geschichte 2 3.-5. Sem. 3

Vorlesung Altertumswissenschaftliche Nachbardisziplinen

2 3.-5. Sem. 3

Artikel 2 Die vorstehenden Änderungen treten am ersten Tage des auf die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt folgenden Monats in Kraft. Heidelberg, den 28. Mai 2008 gez. Professor Dr. Bernhard Eitel

Rektor

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Universität Heidelberg Seite 421 Mitteilungsblatt Nr. 11/08 20.06.2008 ___________________________________________________________________________________________

Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der Universität Heidelberg

für den Master-Studiengang Alte Geschichte

vom 28. Mai 2008

Aufgrund von § 34 des Landeshochschulgesetzes, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich vom 20. November 2007 (GBl. 2007, S. 505), hat der Senat der Universität Heidelberg am 20. Mai 2008 die nachstehende Änderungssatzung für den Master-Studiengang Alte Geschichte vom 14. Juni 2007 (Mitteilungsblatt des Rektors vom 12. Juli 2007, S. 1957) beschlossen. Der Rektor hat seine Zustimmung am 28. Mai 2008 erteilt.

Artikel 1 1. § 3 Abs. 5 wird wie folgt neu gefasst: "(5) Der Nachweis der vorausgesetzten Sprachkenntnisse gemäß Abs. 4

erfolgt in der Regel

- für das Latinum o Nachweis über das Latinum bzw. gleichwertige

Lateinkenntnisse durch entsprechende Zeugnisse - für das Graecum

o Nachweis über das Graecum bzw. gleichwertige Griechischkennnisse durch entsprechende Zeugnisse

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Universität Heidelberg Seite 422 Mitteilungsblatt Nr. 11/08 20.06.2008 ___________________________________________________________________________________________

- für Englisch, Französisch und weitere moderne Fremdsprachen, jeweils:

o Nachweis der Sprache als Muttersprache o Nachweis der Schul- oder Hochschulausbildung in der

jeweiligen Sprache als Landes- bzw. Amtssprache durch entsprechende Zeugnisse

o Nachweis über ein erfolgreich abgeschlossenes B.A.-Studium in der jeweiligen Sprache (Fachanteil mindestens 20% oder 28 ECTS-Leistungspunkte) durch entsprechende Zeugnisse

o Nachweis über eine erfolgreich bestandene, d.h. mit mindestens ausreichend (4,0) benotete Sprachklausur im Rahmen eines B.A.-Studiums der Geschichte durch entsprechende Zeugnisse

o Nachweis über nachfolgend aufgeführten Fremdsprachenunterricht durch entsprechende Zeugnisse: - Pflichtunterricht von Klasse 5 oder 6 bis 10, wobei im

Zeugnis für das zweite Schulhalbjahr in der Klasse 10 mindestens die Note „ausreichend“ erreicht sein muss bzw.

- Pflichtunterricht von Klasse 7 oder 8 bis 11, wobei im Zeugnis für das zweite Schulhalbjahr in der Klasse 11 mindestens die Note „ausreichend“ erreicht sein muss bzw.

- Pflichtunterricht von Klasse 9 bis 11 bzw. Pflichtunterricht von Klasse 9 bis 12, wobei im Zeugnis des letzten Halbjahres der Klasse 12 mindestens die Note „ausreichend“ erreicht sein muss.

o Nachweis über Sprachkenntnisse im Niveau eines erfolgreich

abgeschlossenen, d. h. mit mindestens ausreichend benoteten Hochschul-Sprachkurses der Stufe Aufbaukurs II (Abschlusskurs der Grundstufe) oder Nachweis vergleichbarer Sprachkenntnisse durch entsprechende Zeugnisse (entsprechend mindestens dem Kursniveau B 1 gemäß dem Common European Framework of Reference).

Die Nachweise über die jeweils geforderten modernen Sprachvoraussetzungen sind vor dem Besuch der Lehrveranstaltungen zu erbringen. Abweichend davon ist der Nachweis der erforderlichen Griechischkenntnissen (Graecum oder gleichwertige Griechischkenntnisse) bis zu dem Beginn des 3. Fachsemesters zu erbringen. In Zweifels- und Ausnahmefällen entscheidet der Prüfungsausschuss."

2. Die Anlage 1a und 1b werden wie folgt neu gefasst:

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Universität Heidelberg Seite 423 Mitteilungsblatt Nr. 11/08 20.06.2008 ___________________________________________________________________________________________ 1a) Studienplan M.A. Alte Geschichte 100% (120 LP) Vorbemerkungen und Erläuterungen zum Studienplan M.A. Alte Geschichte 100% (120 LP) 1. Der M.A. Alte Geschichte setzt sich eine wissenschaftliche Vertiefung und

Erweiterung der im Bereich der römischen und griechischen Antike gewonnenen Kompetenzen zum Ziel. Zur Intensivierung der interdisziplinären Kenntnisse im Fach Alte Geschichte sind am MA Alte Geschichte die Seminare der Papyrologie, der Ur- und Frühgeschichte, der Klassischen Archäologie, der Byzantinischen Archäologie und Kunstgeschichte sowie das Seminar der Klassischen Philologie beteiligt. Neben dieser zusätzlichen interdisziplinären Akzentuierung bildet eine verstärkte Konzentration auf die altertumswissenschaftlichen Hilfswissenschaften in den Bereichen der griechischen und römischen Antike den Schwerpunkt des MA Alte Geschichte. Der MA Alte Geschichte verlangt außer den im BA Studium nachgewiesenen Lateinkenntnisse Altgriechischkenntnisse, die in Form des Graecums oder einer vergleichbaren Prüfung bis zum Beginn des 3. Fachsemesters im Rahmen des Moduls Fachspezifische Sprachkompetenzen erworben werden müssen, falls diese noch nicht vorliegen sollten.

2. Zulassungsvoraussetzung ist in der Regel ein überdurchschnittlicher

Abschluss in einem der folgenden B.A.-Studiengängen: Abschluss in einem der folgenden B.A-Studiengängen:

- B.A. Alte Geschichte 50% (Notendurchschnitt bis 2,0) und B.A. Alte Geschichte 25% (Notendurchschnitt bis 2,0 und Einzelfallprüfung)

- B.A. Geschichte 75 % (sofern ein Vertiefungsmodul sowie das Prüfungsmodul Bachelorarbeit in der Alten Geschichte absolviert wurden und ein Notendurchschnitt bis 2,0 vorliegt; falls kein Vertiefungs- und Prüfungsmodul in der Alten Geschichte absolviert wurde, muss für die Zulassung ein Notendurchschnitt bis 2,0 vorliegen. Eine Entscheidung erfolgt nach anschließender Einzelfallprüfung.)

- B.A. Klassische Archäologie 75% und 50% (Notendurchschnitt bis zu 2,0)

- B.A. 50% Klassische Philologie: Gräzistik und B.A. 50% Klassische Philologie: Latinistik (Notendurchschnitt bis 2,0)

Page 30: Inhalt€¦ · 20.06.2008 _____ Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für den Bachelor-Studiengang Semitistik vom 28. Mai 2008 Aufgrund von § 34

Universität Heidelberg Seite 424 Mitteilungsblatt Nr. 11/08 20.06.2008 ___________________________________________________________________________________________ 3. Vorausgesetzte Sprachkenntnisse:

- Latinum (oder gleichwertiger Nachweis) - Kenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen

- Graecum (oder gleichwertiger Nachweis), das bis zum Beginn des 3. Fachsemesters nachzuweisen ist und dessen Erwerb im Rahmen des Moduls Fachspezifische Sprachkompetenzen erfolgen kann.

4. Die Intensivmodule Römische Geschichte und Griechische Geschichte bestehen jeweils aus einem vertieften Hauptseminar, einem Mittelseminar zu literarischen Quellen sowie einer Spezialvorlesung. Das vertiefte Hauptseminar ist für 3 Stunden konzipiert. In den ersten zwei Stunden des Hauptseminars können neben den M.A.-Studenten auch B.A.-Studenten teilnehmen. Im Rahmen des Hauptseminars besteht für MA-Studenten auch die Möglichkeit, erste Erfahrungen im methodisch-didaktischen Bereich zu sammeln. Denkbar und erwünschenswert wären beispielsweise in einzelnen Sitzungen die Übernahme der Diskussionsleitung, die Unterstützung des Dozenten bzw. der Dozentin bei der Vorbereitung einzelner Sitzungen oder die Abhaltung einzelner Sitzungen in Zusammenarbeit mit dem Dozenten bzw. der Dozentin (team-teaching). Die dritte Stunde des Hauptseminars, in der eine intensive Lektüre der für das Seminar relevanten Quellen in der jeweiligen Originalsprache stattfinden soll, ist ausschließlich für die Betreuung der M.A.-Studenten reserviert.

5. In dem Wahlpflichtmodul Hilfswissenschaften muss der Student bzw.

die Studentin aus den 4 angebotenen Bereichen Epigraphik, Numismatik, Papyrologie und Historische Geographie (mit Exkursion) drei Bereiche belegen.

6. In dem Wahlpflichtmodul Fachspezifische Sach- und

Sprachkompetenzen müssen die Studenten/innen, die noch nicht das Graecum erworben haben, in dem Bereich Sprachkompetenzen innerhalb von zwei Semestern ihr Graecum erwerben. Studenten/innen, die bereits im Besitz des Graecums sind, können alternativ im Bereich Sachkompetenzen ihre fachspezifischen Kenntnisse durch die Belegung eines Mittelseminars/Übung sowie zweier Vorlesungen ihrer Wahl aus dem altertumswissenschaftlichen Bereich vertiefen.

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Universität Heidelberg Seite 425 Mitteilungsblatt Nr. 11/08 20.06.2008 ___________________________________________________________________________________________ 7. Das Modul Archäologie und Klassische Philologie bezweckt den

Erwerb bzw. die Vertiefung der interdisziplinären Kenntnisse und Methoden der altertumswissenschaftlichen Nachbardisziplinen Archäologie und Klassische Philologie. Die Studenten/innen müssen eine Vorlesung ihrer Wahl aus den drei archäologischen Disziplinen „Ur- und Frühgeschichte, Klassische Archäologie sowie Byzantinischer Archäologie und Kunstgeschichte“ sowie eine zweite Vorlesung ihrer Wahl aus dem Bereich der Klassischen Philologie belegen. Die Wahl des Hauptseminars muss aus einem der beiden Bereiche erfolgen.

8. Das Prüfungsmodul I („mündliche Abschlussprüfung“) besteht aus einer mündlichen Prüfung über je zwei Schwerpunkte aus dem Bereich der Intensivmodule Römische Geschichte und Griechische Geschichte. In den Prüfungen lässt der bzw. die Studierende erkennen, dass er bzw. sie die althistorischen Methoden und den Umgang mit Originalquellen sicher beherrscht sowie in den gewählten Teilbereichen der Alten Geschichte über spezialisierte Fachkenntnisse verfügt. Er bzw. sie soll zudem in der Lage sein, die speziellen Probleme seiner bzw. ihrer Themen in größere historische Zusammenhänge einzuordnen. Die Dauer der Prüfung beträgt etwa 60 Minuten.

9. Im Prüfungsmodul II („Masterarbeit“) lässt der bzw. die Studierende mit

der Abfassung der Masterarbeit über ein althistorisches Thema erkennen, dass er bzw. sie in diesem Teilbereich der Alten Geschichte über spezialisierte Fachkenntnisse verfügt und die Fähigkeit besitzt, ein Thema nach wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten. Den Umfang der Masterarbeit regelt die Modulbeschreibung. Für die Bearbeitung stehen dem bzw. der Studierenden 20 Wochen zur Verfügung.

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Universität Heidelberg Seite 426 Mitteilungsblatt Nr. 11/08 20.06.2008 ___________________________________________________________________________________________ Modul Empfohlenes

Semester Lehrveranstaltungen Leistungsnachweise LP

Intensivmodul I: Römische Geschichte 19 Punkte Pflichtmodul

1. Semester Vertieftes Hauptseminar Mittelseminar literarische Quellen (lat.) Spezialvorlesung Römische Geschichte

Regelmäßige und aktive Teilnahme (1), Vor- und Nachbereitung (1), Mündliche Präsentation (2), Mentorenarbeit (2) Schriftliche Hausarbeit (4) Regelmäßige und aktive Teilnahme (1), Vor- und Nachbereitung (1), Referat (2), Klausur (2) Regelmäßige Teilnahme (1), Vor- und Nachbereitung (1), mündliche Prüfung (1)

10 LP

6 LP

3 LP

Modul Fachspezifische Sachkompetenzen/ Sprachkompetenzen 10 LP Wahlpflichtmodul

1.–2. Semester Reduziertes Mittelseminar/Übung aus dem Bereich der Altertumswissenschaften Vorlesung aus dem Bereich der Altertumswissenschaften Vorlesung aus dem Bereich der Altertumswissenschaften

Regelmäßige und aktive Teilnahme (1), Vor- und Nachbereitung (1), Schriftliche Prüfung (2) regelmäßige Teilnahme (1), Vor- und Nachbereitung (1), schriftliche oder mündliche Prüfung (1) regelmäßige Teilnahme (1), Vor- und Nachbereitung (1), schriftliche oder mündliche Prüfung (1)

4 LP

3 LP

3 LP

Page 33: Inhalt€¦ · 20.06.2008 _____ Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für den Bachelor-Studiengang Semitistik vom 28. Mai 2008 Aufgrund von § 34

Universität Heidelberg Seite 427 Mitteilungsblatt Nr. 11/08 20.06.2008 ___________________________________________________________________________________________

Modul Empfohlenes Semester

Lehrveranstaltungen Leistungsnachweise LP

Modul Fachspezifische Sachkompetenzen/ Sprachkompetenzen 10 LP Wahlpflichtmodul

1.-2. Semester Einführung in die Kultur und Sprache Griechenlands 1 Einführung in die Kultur und Sprache Griechenlands 2

Regelmäßige und aktive Teilnahme (1), Vor- und Nachbearbeitung (2) Klausur (2) Regelmäßige und aktive Teilnahme (1), Vor- und Nachbearbeitung (2) Klausur (2)

5 LP

5 LP

Modul Hilfswissenschaften 18 Punkte (drei Mittelseminare sind zu belegen) Wahlpflichtmodul

1.-2. Semester Mittelseminar griech./lat. Epigraphik für Fortgeschrittene Mittelseminar Numismatik Mittelseminar/Übung Papyrologie

regelmäßige und aktive Teilnahme (1), Vor- und Nachbereitung (1), Referat (2) Klausur (2) regelmäßige und aktive Teilnahme (1), Vor- und Nachbereitung (1), Referat (2) Klausur (2) regelmäßige und aktive Teilnahme (1), Vor- und Nachbereitung (1), Referat (2) Klausur (2)

6 LP 6 LP 6 LP

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Universität Heidelberg Seite 428 Mitteilungsblatt Nr. 11/08 20.06.2008 ___________________________________________________________________________________________

Modul Empfohlenes Semester

Lehrveranstaltungen Leistungsnachweise LP

Modul Hilfswissenschaften (Fortsetzung) 18 Punkte (drei Mittelseminare sind zu belegen) Wahlpflichtmodul

1.-2. Semester Mittelseminar Historische Geographie (mit Exkursion)

regelmäßige und aktive Teilnahme (1), Vor- und Nachbereitung (1), aktive Teilnahme an einer mind. eintägigen Exkursion (2) kleinere mündliche oder schriftliche Leistung (2)

6 LP

Modul Archäologie und Klassische Philologie 14 Punkte Wahlpflichtmodul

2.-3. Semester Vorlesung zur Ur- und Frühgeschichte oder Klassischen Archäologie oder Byzantinischen Archäologie und Kunstgeschichte und Vorlesung zur Klass. Philologie Hauptseminar in der Ur- und Frühgeschichte oder Klassischen Archäologie oder Byzantinischen Archäologie und Kunstgeschichte oder Klassischen Philologie

regelmäßige und aktive Teilnahme (1), Vor- und Nachbereitung (1), schriftliche oder mündliche Prüfung (1) regelmäßige und aktive Teilnahme (1), Vor- und Nachbereitung (1), schriftliche oder mündliche Prüfung (1) Regelmäßige und aktive Teilnahme (1), Vor- und Nachbereitung (1), mündliche Präsentation (2), Hausarbeit (4)

3 LP

3 LP

8 LP

Page 35: Inhalt€¦ · 20.06.2008 _____ Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für den Bachelor-Studiengang Semitistik vom 28. Mai 2008 Aufgrund von § 34

Universität Heidelberg Seite 429 Mitteilungsblatt Nr. 11/08 20.06.2008 ___________________________________________________________________________________________

Modul Empfohlenes Semester

Lehrveranstaltungen Leistungsnachweise LP

Intensivmodul II: Griechische Geschichte 19 Punkte Pflichtmodul

2.-3. Semester Vertieftes Hauptseminar Mittelseminar literarische Quellen (griech.) Spezialvorlesung Griechische Geschichte

Regelmäßige und aktive Teilnahme (1), Vor- und Nachbereitung (1), Mündliche Präsentation (2), Mentorenarbeit (2) Schriftliche Hausarbeit (4) Regelmäßige und aktive Teilnahme (1), Vor- und Nachbereitung (1), Referat (2), Klausur (2) Regelmäßige Teilnahme (1), Vor- und Nachbereitung (1), mündliche Prüfung (1)

10 LP

6 LP

3 LP

Prüfungsmodul I 10 LP Wahlpflichtmodul

3. Semester Mündliche Abschlussprüfung

1 mündliche Prüfung über je 2 Themenschwerpunkte aus dem Bereich der Intensivmodule I & II

10 LP

Prüfungsmodul II 30 LP Wahlpflichtmodul

4. Semester Masterarbeit

Schriftliche Arbeit über ein Thema aus dem Bereich des Intensivmoduls I oder II

30 LP

Page 36: Inhalt€¦ · 20.06.2008 _____ Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für den Bachelor-Studiengang Semitistik vom 28. Mai 2008 Aufgrund von § 34

Universität Heidelberg Seite 430 Mitteilungsblatt Nr. 11/08 20.06.2008 ___________________________________________________________________________________________ 1b) Studienplan M.A. Alte Geschichte Begleitfach 20 LP Stand: 4.12.2007 Vorbemerkungen und Erläuterungen zum Studienplan M.A. Alte Geschichte Begleitfach (20 LP) 1. Zulassungsvoraussetzung ist in der Regel ein überdurchschnittlicher

Abschluss in einem B.A. im Fach Alte Geschichte (mindestens 25%). 2. Vorausgesetzte Sprachkenntnisse:

- Latinum oder ein Nachweis gleichwertiger Lateinkenntnisse - Kenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen -

3. Im Intensivmodul kann der Student bzw. die Studentin zwischen einem

Modul Griechischer Geschichte und Römischer Geschichte auswählen. Beide Lehrveranstaltungen sind in dem gewählten Bereich abzulegen.

4. Im Erweiterungsmodul besitzt der Student bzw. die Studentin die freie

Wahlmöglichkeit zwischen Veranstaltungen der Griechischen und Römischen Geschichte.

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Universität Heidelberg Seite 431 Mitteilungsblatt Nr. 11/08 20.06.2008 ___________________________________________________________________________________________

Modul Empfohlenes Semester

Lehrveranstaltungen Leistungsnachweise LP

Intensivmodul Griechische/Römische Geschichte 11 LP Wahlpflichtmodul

1.-2. Semester Reduziertes Hauptseminar Röm. Geschichte oder Griech. Geschichte Spezialvorlesung Röm. Geschichte oder Griech. Geschichte

regelmäßige und aktive Teilnahme (1), Vor- und Nachbereitung (1), mündli-che Präsentation (2), Hausarbeit (4) regelmäßige Teilnahme (1), Vor- und Nachbereitung (1), schriftliche oder mündliche Prüfung (1)

8 LP

3 LP

Erweiterungsmodul 9 LP Wahlpflichtmodul

1.-2. Semester Mittelseminar freier Wahl Spezialvorlesung Röm. Geschichte oder Griech. Geschichte

regelmäßige und aktive Teilnahme (1), Vor- und Nachbereitung (1), Referat (2) Klausur (2) regelmäßige Teilnahme (1), Vor- und Nachbereitung (1), schriftliche oder mündliche Prüfung (1)

6 LP

3 LP

Artikel 2 1. Die vorstehenden Änderungen treten am ersten Tage des auf die

Veröffentlichung folgenden Monats in Kraft. 2. Für Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Änderung

bereits an der Universität Heidelberg für den Master-Studiengang Alte Geschichte eingeschrieben sind, gilt für die Änderung in Anlage 1a) Nr. 1 die bisherige Regelung.

Heidelberg, den 28. Mai 2008 gez. Professor Dr. Bernhard Eitel

Rektor

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Universität Heidelberg Seite 432 Mitteilungsblatt Nr. 11/08 20.06.2008 ___________________________________________________________________________________________

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Universität Heidelberg Seite 433 Mitteilungsblatt Nr. 11/08 20.06.2008 ___________________________________________________________________________________________

Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der Universität Heidelberg

für den Bachelor-Studiengang Neuere Sprachen und Literaturen Südasiens

vom 28. Mai 2008

Aufgrund von § 34 des Landeshochschulgesetzes, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich vom 20. November 2007 (GBl. 2007, S. 505), hat der Senat der Universität Heidelberg am 20. Mai 2008 die nachstehende Änderungssatzung für den Bachelor-Studiengang Neuere Sprachen und Literaturen Südasiens vom 28. März 2007 (Mitteilungsblatt des Rektors vom 20.04.07, S. 797) beschlossen. Der Rektor hat seine Zustimmung am 28. Mai 2008 erteilt.

Artikel 1 1. § 3 Abs. 5 wird wie folgt neu gefasst:

"(5) Spätestens bis zum Ende des zweiten Semesters ist eine Orientierungsprüfung abzulegen, die ein vorgezogener Teil der Bachelor-Prüfung ist. Diese findet studienbegleitend statt und besteht aus der erfolgreichen Teilnahme am Sprachkurs 1 (alternativ Bengali/Hindi/Tamil/Urdu I, je nach gewählter Sprache). Diese umfasst eine Klausur von 120 Minuten Dauer und 3 studienbegleitenden Tests. Die Lehrveranstaltung muss mit mindestens "ausreichend" (4,0) bewertet worden sein. Die Prüfungsanforderungen der Orientierungsprüfung sind für Haupt- und Beifach identisch."

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Universität Heidelberg Seite 434 Mitteilungsblatt Nr. 11/08 20.06.2008 ___________________________________________________________________________________________ 2. § 13 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:

"(2) Für die Zulassung zur Bachelorarbeit sind zusätzlich folgende Bescheinigungen vorzulegen über 1. die erfolgreich bestandene Orientierungsprüfung 2. die erfolgreich bestandenen in Anlage 1 aufgeführten Module und zugehörige Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 60 LP/CP

3. die erfolgreich bestandenen Module und Lehrveranstaltungen im 2. Hauptfach im Umfang von mindestens 60 LP/CP."

3. Die Anlage 1 wird wie folgt neu gefasst: Anlage 1 Modulpläne für Haupt- und Begleitfach Modulplan BA Hauptfach (50%) Neuere Sprachen und Literaturen Südasiens

Wahlpflichtbereich Wahlbereich (eine Spalte wählbar) Sem.

Erstsprache Literatur Pflichtbereich

Zweitsprache Sprache und Kulturwissenschaft

Prüfungen

1 Orientierungsprüfung [studienbegleitend]

Grundlagen A

6 CP 2

Sprachliche Grundlagen

21/19 CP (je nach Sprache)

3

Grundlagen B

6 CP

4

Sprachpraxis 5/7 CP (je nach Sprache)

Zweitsprache16 CP

Sprache und Kulturwissenschaft

16 CP

5

Südasiatische Literatur A

9 CP

BA – Arbeit [1.Hauptfach]

12 CP 6 Südasiatische Literatur B 7 CP

mündl. BA - Prüfung 4 CP

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Universität Heidelberg Seite 435 Mitteilungsblatt Nr. 11/08 20.06.2008 ___________________________________________________________________________________________ CP: Credit Point / Leistungspunkt Anmerkungen:

- Als Sprachen im Erst- und Zweitsprachenbereich sind Bengali, Hindi, Tamil oder Urdu wählbar.

- Im Modul ‚Sprache und Kulturwissenschaft’ sind Sanskrit, Persisch oder südasiatische Sprachen wählbar, die nicht regulär an der Abteilung für Moderne Indologie angeboten werden. In Absprache mit der Fachstudienberatung ist das Modul durch weitere Veranstaltungen aus dem Angebot des Südasieninstituts ergänzbar.

Modulplan BA Beifach (25%) Neuere Sprachen und Literaturen Südasiens Sem. Wahlpflichtbereich Pflichtbereich Prüfungen

1

2

Sprachliche Grundlagen

21/19 CP (je nach Sprache)

Einführung 3 CP

Orientierungsprüfung [studienbegleitend]

3 Sprachpraxis

3/5 CP (je nach Sprache)

4

5

Südasiatische Literatur A

6 CP

6 mündl. BA - Prüfung 2 CP

CP: Credit Point / Leistungspunkt Anmerkungen:

- Als Sprachen im Wahlpflichtbereich sind Bengali, Hindi, Tamil oder Urdu wählbar.

- Im Modul ‚Einführung’ kann eine Veranstaltung im 1. oder 2. Fachsemester belegt werden.

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Universität Heidelberg Seite 436 Mitteilungsblatt Nr. 11/08 20.06.2008 ___________________________________________________________________________________________

Artikel 2 Die vorstehenden Änderungen treten am ersten Tage des auf die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt folgenden Monats in Kraft. Heidelberg, den 28. Mai 2008 gez. Professor Dr. Bernhard Eitel

Rektor

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Universität Heidelberg Seite 437 Mitteilungsblatt Nr. 11/08 20.06.2008 ___________________________________________________________________________________________

Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der Universität Heidelberg

für den Master-Studiengang Neuere Sprachen und Literaturen Südasiens

vom 28. Mai 2008

Aufgrund von § 34 des Landeshochschulgesetzes, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich vom 20. November 2007 (GBl. 2007, S. 505), hat der Senat der Universität Heidelberg am 20. Mai 2008 die nachstehende Änderungssatzung für den Master-Studiengang Neuere Sprachen und Literaturen Südasiens vom 4. April 2007 (Mitteilungsblatt des Rektors vom 30.06.07, S. 1477) beschlossen. Der Rektor hat seine Zustimmung am 28. Mai 2008 erteilt.

Artikel 1 1. In § 13 Abs. 2 Nr. 1 wird die Zahl "55" ersetzt durch die Zahl "50".

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Universität Heidelberg Seite 438 Mitteilungsblatt Nr. 11/08 20.06.2008 ___________________________________________________________________________________________ 2 Die Anlage 1 wird wie folgt neu gefasst: Modulplan MA Hauptfach Neuere Sprachen und Literaturen Südasiens

Pflichtbereich Wahlbereich (eine Spalte wählbar)

Sem

Wahlpflichtbereich Sprache und

Literatur [Erstsprache]

fachliche Vertiefung

fachliche Ergänzung

Zweitsprache [Anfänger]

Zweitsprache [Fortgeschrittene]

Prüfungen

1 Literatur-

wissenschaft A 8 CP

Sprachpraxis 9 CP

2

Zweitsprache16 CP

3

Literatur- wissenschaft B

10 CP

Vertiefungsmodul12 CP

Südasiatische Literatur A

7 CP

mündliche MA-

Prüfung 10 CP 4 Kolloquium

6 CP

Ergänzungsmodul8 CP

MA- Arbeit

30 CP

CP: Credit Point(s) / Leistungspunkt(e) Anmerkungen:

- Im Wahlpflichtbereich werden folgende Sprachen angeboten: Bengali, Hindi, Tamil, Urdu. Für ein Magisterstudium werden Sprachkenntnisse auf dem Niveau eines abgeschlossenen BA Hauptfachstudiums (50%) Neuere Sprachen und Literaturen Südasiens vorausgesetzt.

- Im Ergänzungsmodul können Veranstaltungen aus anderen Abteilungen des SAI gewählt werden.

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Universität Heidelberg Seite 439 Mitteilungsblatt Nr. 11/08 20.06.2008 ___________________________________________________________________________________________ Modulplan MA Begleitfach Neuere Sprachen und Literaturen Südasiens

Wahlpflichtbereich (eine Spalte wählbar) Sem Sprache

[Anfänger] Sprache [Fortgeschrittene] Prüfungen

1 Sprachpraxis 9 CP

2

Sprachliche Grundlagen (MA) 18 CP

3

Literatur 7 CP

4

mündl. Prüfung 2 CP

CP: Credit Point(s) / Leistungspunkt(e) Anmerkungen:

- Im Wahlpflichtbereich werden folgende Sprachen angeboten: Bengali, Hindi, Tamil, Urdu.

Artikel 2 Die vorstehenden Änderungen treten am ersten Tage des auf die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt des Rektors folgenden Monats in Kraft. Heidelberg, den 28. Mai 2008 gez. Professor Dr. Bernhard Eitel

Rektor

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Universität Heidelberg Seite 440 Mitteilungsblatt Nr. 11/08 20.06.2008 ___________________________________________________________________________________________

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Universität Heidelberg Seite 441 Mitteilungsblatt Nr. 11/08 20.06.2008 ___________________________________________________________________________________________

Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der Universität Heidelberg

für den Bachelor-Studiengang Deutsche Philologie

vom 28. Mai 2008

Aufgrund von § 34 des Landeshochschulgesetzes, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich vom 20. November 2007 (GBl. 2007, S. 505), hat der Senat der Universität Heidelberg am 20. Mai 2008 die nachstehende Änderungssatzung für den Bachelor-Studiengang Computerlinguistik vom 8. Februar 2007 (Mitteilungsblatt des Rektors vom 12.02.07, S. 285) beschlossen. Der Rektor hat seine Zustimmung am 28. Mai 2008 erteilt.

Artikel 1 Die Anlage 2 "Übergreifende Kompetenzen" wird wie folgt geändert: "Anlage 2: Übergreifende Kompetenzen Die Bereitstellung von Möglichkeiten, fachübergreifende Kompetenzen zu erwerben, ist von dem Gedanken getragen, wechselnde Qualifikationsformen anbieten und neue Lehr- und Lernmethoden erproben zu können. Die folgende Liste bildet deswegen einerseits den Kernbestand der regelmäßig zu erwartenden Angebote ab, ist andererseits aber in exemplarischer Weise für neue, aus der Dynamik der Bachelorstudiengänge entstehende Formate offen. Es wird unterschieden zwischen den Bereichen

• Schlüsselkompetenzen (persönlichkeitsbezogene und berufsbezogene; dazu gehören Selbstbestimmungs-, Handlungs-, Lern- und soziale Kompetenzen) und

• Zusatzqualifikationen (allgemeine und berufsbezogene; dazu gehören z.B. Informationstechnologien, Medien, besondere berufsbezogene Sprachkompetenzen, Studium Generale, etc.).

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Universität Heidelberg Seite 442 Mitteilungsblatt Nr. 11/08 20.06.2008 ___________________________________________________________________________________________ Das Hauptfach (75%) übernimmt die Anrechnung von 20 LP; 1. und 2. Hauptfach übernehmen die Anrechnung von je 10 LP. Die Anerkennung der unten aufgelisteten (und gegebenenfalls weiterer) Leistungen und die Bewertung mit Leistungspunkten - sofern noch keine vergeben wurden - erfolgt nach Maßgabe des anrechnenden Faches im Rahmen der Vorgaben dieser Prüfungsordnung. Dabei wird für einen Arbeitsaufwand des Studierenden von 30 Stunden 1 Leistungspunkt vergeben. Für die Anerkennung und Vergabe von Leistungspunkten ist in jedem Fall eine Leistung zu erbringen, die allerdings nicht benotet sein muss; die regelmäßige Teilnahme allein, z.B. am Studium Generale, reicht also für den Erwerb von Leistungspunkten nicht aus. Die 20 Leistungspunkte müssen aus den beiden Kategorien „Schlüsselkompetenzen“ und „Zusatzqualifikationen“ gesammelt werden; beide Kategorien sollen jeweils einen Umfang von mindestens 6 der insgesamt 20 im Bachelor-Studium geforderten LP umfassen. Die Anrechnung von Leistungen, die vor der Aufnahme des Studiums erbracht wurden, ist bei Vorlage entsprechender Nachweise im Umfang von insgesamt maximal 8 LP möglich. Ausgeschlossen sind dabei Leistungen, die während des Schulbesuchs erbracht wurden. Es bestehen folgende Möglichkeiten zum Erwerb von Leistungspunkten im Bereich der Übergreifenden Kompetenzen: A: Schlüsselkompetenzen: 1. Ein berufsbezogenes Praktikum, eine Hospitanz und vergleichbare

Formen der erfolgreichen Aneignung von Berufserfahrung werden auf der Basis einer dem für die Anerkennung zuständigen Fachvertreter vorzulegenden Dokumentation (Bewerbungsmappe, dokumentierte Lernerfahrung, Abschlussbericht, Portfolio, Arbeitszeugnis o.ä.), im Fall einer Vollzeitbeschäftigung mit 1,5 LP / Woche, jedoch maximal mit 8 LP pro Praktikum, bewertet.

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Universität Heidelberg Seite 443 Mitteilungsblatt Nr. 11/08 20.06.2008 ___________________________________________________________________________________________ 2. Studienfachbezogene Aufenthalte der Studierenden im fremdsprachigen

Ausland sowie nicht-studienfachbezogene Aufenthalte von mindestens 3 Monaten im fremdsprachigen Ausland können entsprechend den Rahmenvorgaben der Universität Heidelberg auf der Basis einer dem für die Anerkennung zuständigen Fachvertreter vorzulegenden Dokumentation (Lernerfahrung, reflektierter Erfahrungsbericht o.ä.) mit maximal 1,5 LP pro Monat, höchstens aber mit 8 LP, bewertet werden. Zusätzliche Leistungen, wie z.B. Aneignung von Berufserfahrung gemäß Punkt 1 durch ein Praktikum im Ausland, können gesondert angerechnet werden.

3. Veranstaltungen der Abteilung "Sprechwissenschaft / Sprecherziehung"

des Zentralen Sprachlabors (ZSL) (z.B. Rhetorische Kommunikation, Sprechkünstlerische Kommunikation, Sprechbildung, Sprechtherapie, Sprechen und Moderieren im Rundfunk) können für den Bereich Übergreifende Kompetenzen anerkannt werden und werden je nach Arbeitsaufwand für den Studierenden mit der vom ZSL festgelegten LP-Zahl, jedoch maximal mit 4 LP pro Veranstaltung, bewertet.

4. Die Teilnahme an Veranstaltungen/Modulen des Zentrums für

Studienberatung und Weiterbildung (ZSW) der Universität Heidelberg zum Erwerb von Übergreifenden Kompetenzen kann als solche anerkannt werden und wird wie folgt mit Leistungspunkten belegt: a) Modul "Schlüsselkompetenzen für ein nachhaltiges Studium" mit 3 LP gemäß Vorschlag des ZSW; b) Teilnahme an zwei zweitägigen Workshops und einem Abschlusskolloquium, sowie Eigenevaluation im Modul "Vermittlungskompetenz" mit 2 LP, c) Teilnahme am zweitägigen Blockseminar „Projektmanagement“ und Leistungsnachweis im Rahmen des Auswertungskolloquiums im Modul "Projektarbeitskompetenz" mit 1 LP, d) Teilnahme an zwei zweitägigen Workshops und Leistungsnachweis im Rahmen des Abschlusskolloquiums im Modul "Beratungskompetenz" mit 2 LP.

5. Durch das Fach überprüfte Projektarbeit in Eigeninitiative der

Studierenden (beispielsweise Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung einer Exkursion, eines Theaterbesuches, von Interviews mit Kulturschaffenden u.ä.) oder Projektarbeit, die auf die unmittelbar studienrelevante Vermittlung von Medien- und Computerkompetenzen (Notationsprogramme, Bibliographiersoftware, Datenbanken u.ä.) abzielt, wird, nach vorheriger Absprache mit dem Modulverantwortlichen bzw. Studienberater und bei Vorlage der entsprechenden Nachweise, je nach Arbeitsaufwand für den Studierenden mit 1-4 LP bewertet.

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Universität Heidelberg Seite 444 Mitteilungsblatt Nr. 11/08 20.06.2008 ___________________________________________________________________________________________ 6. Künstlerische Projektarbeit, soweit ihr Zeitumfang überprüft werden kann

und ein unmittelbarer Bezug zur wissenschaftlichen Ausbildung besteht (Theaterinszenierungen, kreatives Schreiben, u.ä.), wird analog zu Punkt 6 nach vorheriger Absprache mit dem Modulverantwortlichen bzw. Studienberater und bei Vorlage entsprechender Nachweise mit 1-4 LP bewertet.

B: Zusatzqualifikationen: 7. Der Erwerb von zusätzlichen Fremdsprachenkenntnissen während des

Studiums, d.h. der Erwerb von Fremdsprachen, die nicht Inhalt des Fachstudiums oder in einer der Prüfungsordnungen der beiden Fächer gefordert sind, ist z.B. durch Sprachkurse am Zentralen Sprachlabor der Universität Heidelberg möglich. Die Bewertung mit Leistungspunkten erfolgt je nach geleistetem Arbeitsaufwand des Studierenden entweder durch den Dozenten der Veranstaltung oder durch das anerkennende Fach bei der Vorlage der Leistungsnachweise.

8. Alle Lehrveranstaltungen, die im interdisziplinären Pool der

geisteswissenschaftlichen Fakultäten als Möglichkeiten zum Erwerb von Leistungspunkten aus dem Bereich der Übergreifenden Kompetenzen aufgelistet sind (sowie nach Rücksprache ggf. weitere Lehrveranstaltungen), können nach Maßgabe des anrechnenden Faches als solche anerkannt werden und werden je nach Arbeitsaufwand für den Studierenden mit der vom Leiter/ der Leiterin der Lehrveranstaltung festgelegten LP-Zahl bewertet. Fachveranstaltungen aus den eigenen Studienfächern sind davon ausgenommen.

9. Die nachgewiesene, regelmäßige Teilnahme am Studium Generale,

Ringvorlesungen, Gastvortragsreihen u.ä. kann nach Maßgabe des anrechnenden Faches auf der Basis eines dem für die Anerkennung zuständigen Fachvertreter vorzulegenden Leistungsnachweises (z.B. Protokoll, kurzer Bericht, Bestätigung der Leistungserbringung durch den Anbieter der Veranstaltung) als Übergreifende Kompetenz anerkannt werden und wird je nach Arbeitsaufwand für den Studierenden mit 1 bis 2 LP bewertet.

Page 51: Inhalt€¦ · 20.06.2008 _____ Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für den Bachelor-Studiengang Semitistik vom 28. Mai 2008 Aufgrund von § 34

Universität Heidelberg Seite 445 Mitteilungsblatt Nr. 11/08 20.06.2008 ___________________________________________________________________________________________ 10. Eigene Angebote der Institute, gegebenenfalls auch anderer

Einrichtungen der Universität Heidelberg (z.B. des URZ oder der UB), zum Erwerb fachübergreifender Kompetenzen können anerkannt und je nach Arbeitsaufwand für den Studierenden, höchstens aber mit jeweils 3 LP, bewertet werden.

Die Auswahl aus dem Angebot liegt in der Verantwortung der Studierenden. Eine Inanspruchnahme von Beratung bei der Auswahl durch die Modulverantwortlichen bzw. die Studienberater ist, wo nicht zwingend vorgeschrieben, generell erwünscht.

Artikel 2 Die vorstehenden Änderungen treten am ersten Tage des auf die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt folgenden Monats in Kraft. Heidelberg, den 28. Mai 2008 gez. Professor Dr. Bernhard Eitel

Rektor

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Universität Heidelberg Seite 446 Mitteilungsblatt Nr. 11/08 20.06.2008 ___________________________________________________________________________________________