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2009 2010 Tagesordnung zur Hauptversammlung 2011 Fakten zum Geschäftsjahr 2009/2010

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2009 2010Tagesordnungzur Hauptversammlung 2011

Fakten zum Geschäftsjahr 2009/2010

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Unsere größten Beteiligungen

Anteil der DBAG in %

Geschäftsfeld Sektor

Clyde-Bergemann-Gruppe 17,8 MBO Maschinen- und Anlagenbau

Coveright GmbH 16,8 MBO Spezialchemie

DBG Eastern Europe II 14,9 Buy-out-Fonds Buy-out-Fonds

FDG S.A. 15,5 MBO Industriedienstleistung

Grohmann GmbH 25,1 Wachstum Maschinen- und Anlagenbau

Harvest Partners IV, L. P. 9,9 Buy-out-Fonds Buy-out-Fonds

Heim & Haus GmbH 20,4 MBO Konsumgüter

Homag Group AG 16,8 MBO Maschinen- und Anlagenbau

ICTS Europe Holdings B. V. 17,5 MBO Industriedienstleistung

JCK KG 3,6 Wachstum Konsumgüter

Preh GmbH 17,0 MBO Industriedienstleistung

In alphabetischer Reihenfolge; die hier aufgeführten Beteiligungen entsprechen, gemessen am IFRS-Wert, 90 Prozent des Portfoliovolumens

Konzernkennzahlen nach IFRS Tsd. € 2009/2010 2008/2009

Investitionen in Mio. € 8 4

IFRS-Buchwert der Beteiligungen (31.10., „Portfoliovolumen“) 1) in Mio. €

118

123

Anzahl der Beteiligungen (31.10.) 17 19

EBIT in Mio. € 36,8 20,4

Ergebnis vor Steuern (EBT) in Mio. € 37,6 22,4

Konzernergebnis in Mio. € 34,1 19,6

Konzernbilanzgewinn in Mio. € 73,1 52,6

Eigenkapital in Mio. € 273,9 256,8

Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit in Mio. € -12,8 -3,5

Cashflow aus Portfolioinvestitionen in Mio. € 36,3 28,8

Cashflow aus Finanzierungstätigkeit in Mio. € -13,7 -5,5

Veränderung der Liquidität 2) in Mio. € -27,0 14,7

Ergebnis je Aktie in € 2,50 1,44

Eigenkapital je Aktie in € 20,03 18,77

Rendite auf das Eigenkapital je Aktie 3) in % 12,7 7,3

Dividende (2009/2010: Vorschlag) in € 0,40 0,40

Sonderdividende (2009/2010: Vorschlag) in € 1,00 0,60

Mitarbeiter (31.10.) 51 491) Ohne Anteile an Vorratsgesellschaften und Gesellschaften, die überwiegend fremden Dritten zuzurechnen sind2) Im Geschäftsjahr 2009/2010 wurden liquide Mittel in Wertpapiere umgeschichtet: diese Umschichtung gilt unter IFRS als

Investition und führt deshalb zu einer Verringerung der Liquidität3) Veränderung des Eigenkapitals je Aktie, bezogen auf das Eigenkapital je Aktie zu Beginn der Berichtsperiode, vermindert um

Dividenden

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InhaltTagesordnung zur Hauptversammlung 2011 2

Fakten zum Geschäftsjahr 2009/2010 19Brief des Vorstands 20 Unsere Aktie 23Geschäftsentwicklung 25Konzern-Gewinn- und Verlustsrechnung 30Konzernbilanz 32Erläuterungen 34

Kontakt und Finanzkalender 36

Inhalt

DDeutsche Beteiligungs AG<DBAG> Die Deutsche Beteiligungs AG zählt zu den führen den deutschen Private-

Equity-Gesellschaften. Wir beteil i gen uns seit mehr als vier Jahrzehnten an erfolg reichen Unternehmen, die mit ihren Produkten und Dienstleistungen in ihren jeweiligen Märkten eine herausgehobene Position einnehmen. Darüber hinaus investiert das Investment-Team Mittel, die uns Investoren zur Anlage über Parallelfonds bereitstellen. In den vergangenen Jahren waren wir mit unserem klaren Fokus auf wachstumsstarke, profitable und international ausgerich tete Unternehmen erfolgreich. Auf Basis unserer langjährigen Investitions erfahrung wollen wir auch in Zukunft attraktive Rendi ten mit Investitionen in Buy-outs und mit Wachstumsfinanzierungen erzielen.

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Tages- ordnung

Tagesordnung

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, dem 23. März 2011, 10:00 Uhr, im Hermann-Josef-Abs-Saal, Junghofstraße 11, 60311 Frankfurt am Main, ein.

Frankfurt am MainWKN 550 810ISIN DE0005508105

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Tagesordnung

Fakten zum

GeschäftsjahrTages- ordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Deutschen Beteiligungs AG zum 31. Oktober 2010 mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB, Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts zum 31. Oktober 2010 mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der Einberufung der Haupt-versammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.deutsche- beteiligung.de/hauptversammlung eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 23. März 2011 zugänglich sein und mündlich erläutert werden. Es ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG gebil-ligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2009/2010 der Deutschen Beteiligungs AG in Höhe von 40.114.916,11 Euro wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von 0,40 € je dividendenberechtigter Aktie,insgesamt 5.470.543,60 €Ausschüttung einer Sonderdividende von 1,00 € je dividendenberechtigter Aktie, insgesamt 13.676.359,00 €Gewinnvortrag auf neue Rechnung 20.968.013,51 € Bilanzgewinn 40.114.916,11 €

Soweit am Tag der Hauptversammlung nicht dividendenberechtigte Aktien vorhanden sind, wird der Beschlussvorschlag dahingehend modifiziert werden, bei unveränderter Ausschüttung einer Dividende von 0,40 Euro je dividendenberechtigter Aktie sowie einer Sonderdividende von 1,00 Euro je dividendenberechtigter Aktie den verbleibenden Betrag, der auf nicht dividendenberech-tigte Aktien entfällt, auf neue Rechnung vor zutragen.

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3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009/2010

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2009/2010 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009/2010

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2009/2010 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5. Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vor­standsmitglieder

Durch das am 5. August 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsver-gütung (VorstAG) wurde in § 120 Abs. 4 AktG die Möglichkeit geschaffen, dass die Hauptver-sammlung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder beschließt. Von dieser Möglichkeit soll Gebrauch gemacht werden.

Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der Deutschen Beteiligungs AG wird ausführ-lich im Vergütungsbericht dargestellt, der Bestandteil des zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgeleg-ten Konzernlageberichts ist und im Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2009/2010 veröffent-licht ist. Dieses System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder ist Gegenstand des nachfolgenden Beschlussvorschlags.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der Deutschen Beteiligungs AG zu billigen.

6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010/2011 Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010/2011 die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zu wählen. Der Wahlvorschlag stützt sich auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses.

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Tagesordnung

Fakten zum

Geschäftsjahr

7. Neuwahlen zum Aufsichtsrat Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 23. März 2011 endet die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen für die in § 9 Abs. 1 Sätze 2 und 3 der Satzung bestimmte Amtszeit in den Aufsichtsrat zu wählen:

7.1 Roland Norbert Frobel, wohnhaft in Isernhagen, Geschäftsführer Finanzen und Verwaltung der Dirk Rossmann GmbH, Burgwedel

Herr Frobel übt folgende Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten anderer inländi-scher Unternehmen aus:

• SIMONAAG,Kirn

Herr Frobel übt keine Mandate in vergleichbaren Kontrollgremien anderer in- und ausländi-scher Wirtschaftsunternehmen aus.

7.2 Prof. Dr. Günther Langenbucher, wohnhaft in Stuttgart, ehemaliges Mitglied des Vorstands der Ernst & Young AG (heute: Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft), Stuttgart

Herr Prof. Dr. Langenbucher übt keine Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten anderer inländischer Unternehmen aus.

Herr Prof. Dr. Langenbucher übt jedoch vergleichbare Mandate in folgenden in- und auslän-dischen Wirtschaftsunternehmen aus:

• Ernst&YoungGmbHWirtschaftsprüfungsgesellschaft,Stuttgart • PapierwerkeKlingeleGmbH&Co.KG,Remshalden

7.3 Philipp Möller, wohnhaft in Hamburg, geschäftsführender Gesellschafter der Möller & Förster GmbH & Co. KG, Hamburg

Herr Möller übt keine Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder ver-gleichbaren Kontrollgremien anderer in- und ausländischer Wirtschaftsunternehmen aus.

7.4 Dr. Hendrik Otto, wohnhaft in Berlin, Rechtsanwalt bei Mayer Brown LLP, Frankfurt

Herr Otto übt keine Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder ver-gleichbaren Kontrollgremien anderer in- und ausländischer Wirtschaftsunternehmen aus.

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7.5 Andrew Richards, wohnhaft in Glashütten/Taunus, Geschäftsführer der PARE-Unternehmens-beratung GmbH, Glashütten/Taunus

Herr Richards übt keine Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten aus. Herr Richards übt jedoch vergleichbare Mandate in folgenden in- und ausländischen Wirt-

schaftsunternehmen aus: • PINOVACapitalGmbH,München(Vorsitz)

7.6 Gerhard Roggemann, wohnhaft in Hannover, Berater/Vice Chairman der Hawkpoint Partners Ltd., London, Großbritannien

Herr Roggemann übt folgende Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten anderer inländischer Unternehmen aus:

• DeutscheBörseAG,FrankfurtamMain(stellvertretenderVorsitz) • GPGünterPapenburgAG,Schwarmstedt(Vorsitz)

Darüber hinaus übt Herr Roggemann vergleichbare Mandate in folgenden in- und ausländi-schen Wirtschaftsunternehmen aus:

• F&CAssetManagementPlc,Edinburgh,Großbritannien • FriendsProvidentHoldings(UK)Plc,London,Großbritannien • ResolutionLimited,Guernsey,ChannelIslands

Von den vorgeschlagenen Kandidaten für den Aufsichtsrat qualifiziert sich unter anderem Herr Prof. Dr. Günther Langenbucher aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Mitglied des Vor-stands einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als unabhängiger Finanzexperte im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG.

Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl durchzuführen. Die Wahlvorschläge stützen sich auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat der Deutschen Beteiligungs AG setzt sich gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1 letzter Fall, 101 Abs. 1 AktG und § 9 Abs. 1 der Satzung aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Dem Votum des Aufsichtsrats folgend beabsichtigt Herr Andrew Richards im Fall seiner Wahl durch die Hauptversammlung erneut für den Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren.

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Tagesordnung

Fakten zum

Geschäftsjahr

8. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und zum Ausschluss des Andienungsrechts beim Erwerb und des Bezugsrechts bei der Verwendung

Die durch die letzte Hauptversammlung am 24. März 2010 erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ist bis zum 23. September 2011 befristet. Um auch in Zukunft Aktien zurückkaufen zu können und einen längeren Handlungsspielraum zu gewinnen, soll die bestehende Ermächtigung aufgehoben und eine neue, auf fünf Jahre befristete, Ermäch-tigung geschaffen werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: a) Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 22. März 2016

eigene Aktien bis zu 10 % des derzeitigen Grundkapitals von 48.533.334,20 Euro oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung beste-henden Grundkapitals zu anderen Zwecken als dem Handel in eigenen Aktien zu erwerben. Die von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 24. März 2010 erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wird für die Zeit ab dem Wirksamwerden der neuen Ermächti-gung aufgehoben, soweit sie noch nicht ausgenutzt worden ist. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen.

b) Arten des Erwerbs Der Erwerb darf nach Wahl des Vorstands

(1) über die Börse oder

(2) mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten

erfolgen.

Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegen-wert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem vergleich-baren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.

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Erfolgt der Erwerb über ein an alle Aktionäre gerichtetes öffentliches Kaufangebot bzw. eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten, dürfen der gebotene Kauf-preis oder die Grenzwerte der Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft in der Xetra-Schlussauktion (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Börsentage vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung des Angebots bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten um nicht mehr als 10 % überschreiten und nicht mehr als 15 % unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentli-chung eines öffentlichen Angebots bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so kann das Ange-bot bzw. die Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten angepasst werden. In diesem Fall wird auf den durchschnittlichen Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft in der Xetra-Schlussauktion (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapier-börse während der letzten fünf Börsentage vor der öffentlichen Ankündigung einer etwaigen Anpassung abgestellt. Das Volumen des Angebots bzw. der Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten kann begrenzt werden. Sofern bei einem öffentlichen Kaufangebot oder einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten das Volumen der ange-dienten Aktien das vorgesehene Rückkaufvolumen überschreitet, kann der Erwerb im Ver-hältnis der jeweils gezeichneten bzw. angebotenen Aktien erfolgen; das Recht der Aktionäre, ihre Aktien im Verhältnis ihrer Beteiligungsquoten anzudienen, ist insoweit ausgeschlossen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär sowie eine kaufmännische Rundung zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien können vorgesehen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen. Das öffentliche Angebot bzw. die öffentliche Auf-forderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten kann weitere Bedingungen vorsehen.

c) Verwendung der eigenen Aktien Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die aufgrund der Ermäch-

tigung gemäß vorstehender lit. a) und b) erworbenen eigenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre wieder zu veräußern bzw. zu verwenden, und zwar

– wenn der bar zu zahlende Veräußerungspreis den Börsenpreis der Aktien nicht wesent-lich unterschreitet. Die Anzahl der in dieser Weise veräußerten Aktien darf 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals sind andere Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert worden sind. Ebenfalls anzurechnen sind neue Aktien, die zur Bedienung von Options- und/oder

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Tagesordnung

Fakten zum

Geschäftsjahr

Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten aus Wandel- oder Optionsschuldverschrei-bungen oder -genussrechten auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen oder Genussrechte während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugs-rechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben worden sind;

– gegen Sachleistung zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen mit einem Akquisitionsvorhaben in Zusammenhang stehenden Vermögensgegenständen oder im Rahmen von Unterneh-menszusammenschlüssen;

– zur Erfüllung von Bezugs- und Umtauschrechten, die aufgrund der Ausübung von Options- und Wandlungsrechten oder der Erfüllung von Wandlungspflichten aus oder im Zusammenhang mit von der Gesellschaft oder einer ihrer Mehrheitsbeteiligungsgesell-schaften ausgegebenen Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen entstehen.

d) Einziehung der eigenen Aktien Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Aktien, die aufgrund der

Ermächtigung zu vorstehender lit. a) und b) erworben werden, ganz oder in Teilen einzuzie-hen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungs-beschlusses bedarf. Der Vorstand kann bestimmen, dass das Grundkapital durch die Einzie-hung nicht herabgesetzt wird, sondern sich der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht. Der Vorstand ist in diesem Fall ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung anzupassen.

e) Ausnutzung in Teilbeträgen und durch abhängige Unternehmen bzw. durch Dritte für Rechnung der Gesellschaft oder der von ihr abhängigen Unternehmen

Sämtliche vorbezeichneten Ermächtigungen können ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft ausgeübt wer-den. Die Ermächtigungen – mit Ausnahme der Ermächtigung zur Einziehung der eigenen Aktien – können auch durch abhängige oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden.

f) Ausschluss des Bezugsrechts bei der Verwendung Das Bezugsrecht der Aktionäre auf erworbene eigene Aktien wird insoweit ausgeschlossen,

als diese Aktien gemäß der vorstehenden Ermächtigung gemäß lit. c) verwendet werden.

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Schriftlicher Bericht des Vorstands gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 8 über die Gründe für die Ermächtigung des Vorstands, das Andienungsrecht und das Bezugsrecht der Aktionäre bei Erwerb bzw. Verwendung eigener Aktien auszuschließen

Das Aktiengesetz bietet in § 71 Abs. 1 Nr. 8 die Möglichkeit, aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des Grundkapitals zu erwerben. Der Vorstand war zuletzt durch Hauptversammlungsbeschluss vom 24. März 2010 bis zum 23. Sep-tember 2011 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt worden. Der Beschlussvorschlag zu Punkt 8 der Tagesordnung sieht vor, den Vorstand erneut und nunmehr für eine Dauer von fünf Jahren zum Erwerb eigener Aktien zu ermächtigen, die zusammen mit von der Gesellschaft bereits gehaltenen eigenen Aktien maximal 10 % des Grundkapitals ausmachen dürfen. Die Ausübung der Erwerbsermächtigung ist an die Zustimmung des Aufsichtsrats gebun-den. Die bestehende Ermächtigung wird ab dem Wirksamwerden der neuen Ermächtigung aufge-hoben, soweit sie noch nicht ausgenutzt worden ist.

(1) Ausschluss des Andienungsrechts bei Erwerb eigener Aktien Durch die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien soll der Vorstand in die Lage versetzt

werden, das Finanzinstrument des Aktienrückkaufs im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzusetzen.

Dabei hat der Erwerb nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer öffentlichen Aufforde-rung zur Abgabe von Verkaufsangeboten zu erfolgen.

Erfolgt der Erwerb mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten, kann das Volumen des Angebots bzw. der Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten begrenzt werden. Dabei kann es dazu kommen, dass die von den Aktionären angebotene Menge an Aktien der Gesellschaft die von der Gesellschaft nachgefragte Menge an Aktien übersteigt. In diesem Fall muss eine Zuteilung nach Quoten erfolgen. Hierbei soll es möglich sein, eine Repartierung nach dem Verhältnis der jeweils gezeichneten bzw. angebotenen Aktien (Andienungsquoten) statt nach Beteiligungsquoten vorzunehmen, weil sich das Erwerbsver-fahren so in einem wirtschaftlich vernünftigen Rahmen technisch besser abwickeln lässt. Außerdem soll es möglich sein, eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär vorzusehen. Diese Möglichkeit dient dazu, gebro-chene Beträge bei der Festlegung der zu erwerbenden Quoten und kleine Restbestände zu vermeiden und damit die technische Abwicklung des Aktienrückkaufs zu erleichtern. Auch eine faktische Beeinträchtigung von Kleinaktionären kann so vermieden werden. Schließlich soll eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruch-teile von Aktien vorgesehen werden können. Insoweit können die Erwerbsquote und die Anzahl der von einzelnen andienenden Aktionären zu erwerbenden Aktien so gerundet

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Tagesordnung

Fakten zum

Geschäftsjahr

werden, wie es erforderlich ist, um den Erwerb ganzer Aktien abwicklungstechnisch darzu-stellen. Vorstand und Aufsichtsrat halten den hierin liegenden Ausschluss eines etwaigen weitergehenden Andienungsrechts der Aktionäre für sachlich gerechtfertigt.

(2) Ausschluss des Bezugsrechts bei Verwendung der eigenen Aktien Die Möglichkeit der Veräußerung eigener Aktien dient der vereinfachten Mittelbeschaffung.

Gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 AktG kann die Hauptversammlung die Gesellschaft auch zu einer anderen Form der Veräußerung als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre ermächtigen.

Voraussetzung ist dabei nach Tagesordnungspunkt 8 lit. c) erster Spiegelstrich, dass die eige-nen Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich unterschreitet. Hiermit wird von der in entsprechen-der Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG gesetzlich zugelassenen Möglichkeit zum erleichterten Bezugsrechtsausschluss Gebrauch gemacht. Dem Gedanken des Verwässe-rungsschutzes der Aktionäre wird dadurch Rechnung getragen, dass die Aktien nur zu einem Preis veräußert werden dürfen, der den maßgeblichen Börsenkurs nicht wesentlich unter-schreitet. Die endgültige Festlegung des Veräußerungspreises für die eigenen Aktien geschieht zeitnah vor der Veräußerung. Der Vorstand wird – mit Zustimmung des Aufsichts-rats - den Abschlag auf den Börsenpreis so niedrig bemessen, wie dies nach den zum Zeit-punkt der Platzierung vorherrschenden Marktbedingungen möglich ist. Der Abschlag auf den Börsenpreis wird keinesfalls mehr als 5 % des Börsenpreises betragen. Die Möglichkeit der Veräußerung eigener Aktien unter Bezugsrechtsausschluss und in einer anderen Form als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre liegt angesichts des starken Wett-bewerbs an den Kapitalmärkten im Interesse der Gesellschaft. Für die Gesellschaft eröffnet sich damit die Chance, nationalen und internationalen Investoren eigene Aktien schnell und flexibel anzubieten, den Aktionärskreis zu erweitern und den Wert der Aktie zu stabilisieren. Mit der Veräußerung zu einem den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitenden Kaufpreis sowie mit der Begrenzung des Anteils eigener Aktien auf insgesamt maximal 10 % des Grundkapitals (und zwar sowohl zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens als auch zum Zeit-punkt der Ausübung der Ermächtigung) werden die Vermögensinteressen der Aktionäre angemessen gewahrt. Auf die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals sind alle Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit der Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert worden sind, z. B. aus genehmigtem Kapital. Ebenfalls anzurechnen sind Aktien, die zur Bedienung von Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten aus Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen oder -genussrechten auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen oder Genussrechte während der Laufzeit der Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben worden sind. Da die eigenen Aktien nahe am Börsenpreis platziert wer-den, kann grundsätzlich jeder Aktionär zur Aufrechterhaltung seiner Beteiligungsquote Aktien zu annähernd gleichen Bedingungen am Markt erwerben.

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Nach dem zu Tagesordnungspunkt 8 lit. c) zweiter Spiegelstrich vorgeschlagenen Beschluss hat die Gesellschaft darüber hinaus die Möglichkeit, eigene Aktien zur Verfügung zu haben, um diese gegen Sachleistung beim Zusammenschluss von Unternehmen, Erwerb von Unter-nehmen oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, aber auch beim Erwerb anderer für das Unternehmen wesentlicher Sachwerte und mit einem Akquisitions-vorhaben in Zusammenhang stehender Vermögensgegenstände als Gegenleistung anbieten zu können. Auf dem Markt für Unternehmens- und Beteiligungskäufe sowie für andere, besonders attraktive Akquisitionsobjekte wird diese Form der Gegenleistung zunehmend verlangt. Die hier vorgeschlagene Ermächtigung soll der Gesellschaft die notwendige Flexi-bilität geben, um Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen daran sowie von sonstigen mit einem Akquisitionsvorhaben in Zusammenhang stehenden Vermögens gegenständen schnell und flexibel nutzen zu können.

Darüber hinaus soll der Vorstand zu Tagesordnungspunkt 8 lit. c) dritter Spiegelstrich ermäch-tigt werden, die aufgrund der vorgeschlagenen Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zur Bedienung von Bezugs- und Umtauschrechten zu verwenden, die aufgrund der Aus-übung von Options- oder Wandlungsrechten oder der Erfüllung von Wandlungspflichten aus oder im Zusammenhang mit Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen entstehen, die von der Gesellschaft oder einer ihrer Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften ausgegeben werden. Durch die vorgeschlagene Beschlussfassung wird keine neue Ermächtigung zur Einräumung weiterer Wandlungs- oder Optionsrechte geschaffen. Sie dient lediglich dem Zweck, der Verwaltung die Möglichkeit einzuräumen, Wandlungs- oder Optionsrechte, die aufgrund anderweitiger Ermächtigungen ausgegeben werden, oder auf der Grundlage anderweitiger Ermächtigungen begründete Wandlungspflichten mit eigenen Aktien anstelle der Inanspruchnahme bedingten Kapitals zu bedienen, wenn dies im Einzelfall im Interesse der Gesellschaft liegt. Options- und Wandlungsrechte bzw. Wandlungspflichten, die für eine Bedienung durch eigene Aktien aufgrund der vorgeschlagenen Ermächtigung in Betracht kommen, können auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 24. März 2010 zum damaligen Tagesordnungspunkt 9 zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen begründet werden.

Bei der Entscheidung über die Verwendung der eigenen Aktien wird sich der Vorstand allein vom wohlverstandenen Interesse der Aktionäre und der Gesellschaft leiten lassen.

Der Vorstand wird die nächste Hauptversammlung über die Nutzung der vorstehenden Ermächtigungen unterrichten.

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Tagesordnung

Fakten zum

Geschäftsjahr

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Aus­übung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen und sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung beziehen, das ist

Mittwoch, der 2. März 2011, 00:00 Uhr(sog. „Nachweisstichtag“).

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am

Mittwoch, den 16. März 2011, 24:00 Uhr,

unter der nachfolgend genannten Adresse zugehen:

Deutsche Beteiligungs AG c/o Deutsche Bank AG– General Meetings –

Postfach 20 01 0760605 Frankfurt am Main

Telefax: +49 (0) 69 12012-86045E-Mail: [email protected]

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berech-tigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nach-weisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen oder sonstige Übertragungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Erwerb

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und Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberech-tigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Den zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigten Aktionären werden Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten zu erleichtern, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen und empfehlen unseren Aktionären, sich als-bald mit ihrem depotführenden Institut in Verbindung zu setzen.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktio-närsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Die Erteilung von Vollmachten, die nicht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Personen erteilt werden, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform als der gesetzlich für börsennotierte Gesellschaften vorgeschriebenen Form. Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann gegenüber der Gesellschaft dadurch geführt werden, dass dieser die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlass-kontrolle vorweist oder der Gesellschaft der Nachweis übersandt wird. Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, des Widerrufs einer bereits erteilten Vollmacht und die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung per Post, per Telefax oder auf elek-tronischem Weg (per E-Mail) bietet die Gesellschaft folgende Adresse an:

Deutsche Beteiligungs AGc/o Computershare HV-Services AG

Prannerstraße 880333 München

Telefax: +49 (0) 89 309037-4675E-Mail: [email protected]

Erfolgt die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft, erübrigt sich ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht.

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Tagesordnung

Fakten zum

Geschäftsjahr

Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen fristgerechten Anmeldung zugesandt wird und steht unter www.deutsche-beteiligung.de/hauptversammlung zum Download zur Verfügung. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen und anderen in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen und Institutionen sowie für den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall rechtzeitig mit der zu bevollmächtigen-den Person oder Institution über Form und Verfahren der Vollmachtserteilung abzustimmen.

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung mit der Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Die Aktio-näre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen führen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter wird jeder Eintrittskarte beigefügt. Die-ses steht auch unter www.deutsche-beteiligung.de/hauptversammlung zum Download zur Verfü-gung. Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft ebenfalls in Textform übermittelt werden.

Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptver-sammlung bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis Dienstag, den 22. März 2011, 24:00 Uhr (Ein-gang), postalisch, per Telefax oder per E-Mail an folgende Adresse zu übermitteln:

Deutsche Beteiligungs AGc/o Computershare HV-Services AG

Prannerstraße 880333 München

Telefax: +49 (0) 89 309037-4675E-Mail: [email protected]

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Darüber hinaus bieten wir Aktionären, die sich fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet, den Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen geführt haben und zur Hauptversammlung erschienen sind, an, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.

Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmrechtsvertretung werden den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. Entsprechende Informationen sind auch im Internet unter www.deutsche-beteiligung.de/hauptversammlung einsehbar.

Rechte der Aktionäre

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktGAktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro erreichen („Quorum“), können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand (Deutsche Beteiligungs AG, Vorstand, Kleine Wiesenau 1, 60323 Frank-furt am Main) zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversamm-lung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens bis

Sonntag, den 20. Februar 2011, 24:00 Uhr,

zugehen. Die das Verlangen stellenden Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten Inhaber der Aktien sind. Hierbei bestehen unterschiedliche Auffassungen darüber, ob die Frist von drei Monaten auf den Zeitpunkt des Zugangs des Ergänzungsverlangens bei der Gesellschaft oder des Tages der Hauptversammlung zu berechnen ist. Im erstgenannten Fall müss-ten die das Verlangen stellenden Aktionäre nachweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Zugang des Ergänzungsverlangens Inhaber der Aktien sind. Im letztgenannten Fall müssten die das Verlangen stellenden Aktionäre nachweisen, dass sie mindestens seit dem 23. Dezember 2010, 00:00 Uhr, Inhaber der Aktien sind. Für den Fall, dass diese Frage relevant werden sollte, empfehlen wir den betroffenen Aktionären, die Voraussetzungen zu prüfen und gegebenenfalls Rechtsrat einzuholen. Nach § 70 AktG bestehen bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten, auf die hingewiesen wird.

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Tagesordnung

Fakten zum

Geschäftsjahr

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktGAktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen. Sie können auch Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern machen. Die Gesellschaft macht gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.deutsche- beteiligung.de/hauptversammlung zugänglich, wenn ihr die Gegenanträge mit einer Begründung mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Haupt-versammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens bis

Dienstag, den 8. März 2011, 24:00 Uhr,

unter der nachstehend angegebenen Adresse zugegangen sind:

Deutsche Beteiligungs AGKleine Wiesenau 1

60323 Frankfurt am Main

Telefax: +49 (0) 69 95787-199 oder -391E-Mail: [email protected]

Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Für Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern gelten die vorstehenden Regelungen gemäß § 127 AktG sinngemäß. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen jedoch nicht begründet zu werden.

Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Die Begründung eines Gegen-antrags (oder eines Wahlvorschlags, wenn dieser begründet wird) braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen umfasst. Eine Veröffentlichung von Wahlvorschlägen von Aktionären kann außer in den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Fällen auch dann unterbleiben, wenn der Vorschlag nicht den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des vorgeschlagenen Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht veröffentlicht werden, wenn der Vorschlag keine Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien enthält.

Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesell-schaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt bzw. unterbreitet werden. Das Recht eines jeden Aktio-närs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tages-ordnung oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.

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Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktGJedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vor-stand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sach-gemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, da der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung auch der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt werden.

Von der Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genann-ten Gründen absehen, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach § 16 Abs. 3 der Satzung kann der Versammlungsleiter neben dem Rede- auch das Fragerecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. Er kann insbesondere einen zeitlichen Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für die Behandlung einzelner Tagesordnungspunkte oder für den einzelnen Redner oder Fragesteller festsetzen.

Weitergehende Erläuterungen und Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft Den Aktionären sind die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.deutsche-beteiligung.de/hauptversammlung zugänglich. Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG finden sich ebenfalls unter www.deutsche-beteiligung.de/hauptversammlung.

Übertragung der HauptversammlungEs ist beabsichtigt, die Hauptversammlung gemäß der Ermächtigung in § 16 Abs. 4 unserer Sat-zung vollständig in Ton und Bild im Internet zu übertragen und so öffentlich zu machen.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Haupt-versammlung Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung 48.533.334,20 Euro und ist in 13.676.359 Aktien eingeteilt, die alle in gleichem Umfang stimm- und dividenden-berechtigt sind.

Frankfurt am Main, im Februar 2011

Deutsche Beteiligungs AGDer Vorstand

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Fakten2009/2010

Fakten zumGeschäftsjahr 2009/2010

Konzernüberschuss von 31,4 Mio. Euro erreicht

Eigenkapital je Aktie steigt auf 20,03 Euro

Investition in französische

Dienstleistungsgruppe FDG

Wachstumskapital ergänzt das Produktangebot

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Brief des Vorstands

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

die Deutsche Beteiligungs AG hat das Ge schäftsjahr 2009/2010 erfolgreich ab ge schlossen: Der Konzern-jahresüberschuss er reicht 34,1 Milli onen Euro. Die Rendite auf das Eigenkapital je Aktie von 12,7 Pro-zent übertrifft die Kosten des Eigen kapitals deutlich. Unser Portfolio haben wir um eine neue Beteiligung ausgebaut. Darüber hinaus haben wir unser Angebot um Wachstums kapital finan zierun gen erwei-tert und einen zu sätzlichen Fonds vorbereitet, der die Kapi tal basis für künftige Investitionen verbreitert. Schließlich entwickelte sich die Aktie besser als der Markt und auch besser als die Aktien anderer börsennotierter Beteili-gungsgesell schaf ten.

Das gute Ergebnis geht nicht auf die Wert steigerung eines einzelnen Portfolio unter nehmens zurück. Nahezu alle der wesentlichen Beteiligungen sind in den vergangenen zwölf Monaten wertvoller gewor-den. Sie haben Umsatz und Ergebnis gesteigert und ihre Kapitalstruktur verbessert. Oder – so im Fall der ausländischen Buy-out-Fonds – ihre Beteiligungen haben sich entsprechend positiv entwickelt.

Sicher ist die gute Entwicklung unter anderem eine Folge des raschen und kräftigen Aufschwungs, der besonders die deutsche Wirtschaft erfasst hat. Sie ist aber ebenfalls das Ergebnis unserer sorgfältigen Aus-wahl der Portfoliounternehmen und der engagierten Begleitung durch das Investment-Team auch im ver-gangenen Geschäftsjahr.

Die Deutsche Beteiligungs AG investiert in Unterneh-men mit einer herausgehobenen Marktposition. Im vergangenen Jahr hat sich wieder gezeigt, dass sich solche Unter nehmen nicht nur in der Krise besser schlagen als der Wettbewerb, sondern auch im Auf-schwung gestärkt ihre Vorteile ausspielen können: Sie gewinnen Marktanteile hinzu und nehmen den Platz ein, den schwächere Wettbewerber aufgeben müssen.

Wie gut sich die Unternehmen entwickelt haben, zeigt ein Blick auf die Bilanz, mit der wir in das Geschäftsjahr 2009/2010 gestartet sind: Von den Finanz anlagen im Wert von 137 Millio nen Euro ent-

fielen rund 48 Milli onen Euro auf die Beteiligung an der MCE AG, die unmittelbar nach Geschäfts jahres-beginn zum feststehenden Preis veräußert wurde. Auf die verbleibenden 89 Millio nen Euro erzielten wir ein Bewertungs- und Abgangs ergebnis von rund 47 Millionen Euro – dies ist eine Wertsteigerung um mehr als 50 Pro zent. Darin enthalten ist auch ein Effekt von knapp 19 Millionen Euro aus dem Kursan-stieg der Aktie der Homag Group AG, einer unserer großen Beteiligungen.

Diese Wertsteigerung hat dazu geführt, dass das Eigenkapital je Aktie im Verlauf des Geschäftsjahres unter Berücksichtigung der Ausschüttung im März 2010 um 2,26 Euro auf 20,03 Euro zum Ende der Rechnungs periode gestiegen ist.

Sie, unsere Aktionärinnen und Aktionäre, wollen wir mit einer hohen Ausschüttung am Erfolg des vergan-genen Geschäftsjahres teilhaben lassen. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen Ihnen daher zusätzlich zur

„Die gute langfristige Wertentwicklung ist die Folge unserer sorgfältigen Auswahl der Portfoliounternehmen.“

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Tagesordnung

Fakten zum

Geschäftsjahr

unver änderten Basisdividende von 0,40 Euro eine Sonderdividende von 1,00 Euro zur Ab stimmung auf der Hauptversammlung im März 2011 vor. Diese Ausschüttung an die Eigentümer von insgesamt 1,40 Euro je Aktie oder 7,0 Prozent des Eigenkapitals je Aktie entspricht einer Dividendenrendite von rund 7,5 Prozent, bezogen auf den Wert des Eigenkapitals je Aktie zu Beginn des vergangenen Geschäfts-jahres.

Nicht alle Einschätzungen, die wir zu Beginn des vergangenen Geschäftsjahres getroffen hatten, haben sich als richtig erwiesen. So hatten wir erwar-tet, dass unsere Investitions tätigkeit schneller Fahrt aufnehmen würde. Mit dem Buy-out der französi-schen FDG-Gruppe konnten wir das Portfolio um ein Unternehmen erweitern, das vielfältige Ent wick-lungsmöglichkeiten und attraktive Wert steigerungs-aussichten bietet.

Aber: Vor allem in den Sektoren, in denen die Deutsche Beteiligungs AG überwiegend aktiv ist, war das Angebot an Beteiligungs möglichkeiten im ver-gangenen Jahr zunächst gering. Das war auch eine Folge der raschen konjunkturellen Belebung. Wenn sich die Zahlen der Unternehmen in kurzem Abstand deutlich ändern, finden Käufer und Verkäufer nur schwer zueinander. Hinzu kommt, dass wir in der Prüfung der Investi tions gelegen heiten keine Abstri-che gemacht haben. Als Eigenkapitalinvestor tragen wir entsprechende Risiken, denen eine angemessene Rendite gegenüberstehen muss. Mit diesem Anspruch haben wir über die vergangenen zehn Jahre eine durchschnitt liche Rendite auf das Eigen kapital von 12,2 Prozent erreicht.

Diese bemerkenswerte Rendite wurde erzielt, obwohl die hohe Liquiditätsposition der Deutschen Beteili-gungs AG von teilweise mehr als 50 Prozent des Eigenkapitals in den vergangenen Geschäftsjahren die Rendite verwässert hat. Eine gut gefüllte Kasse empfinden wir trotzdem nicht als Bürde. Sie erlaubt uns vielmehr, die Investitions gelegenheiten wahrzu-nehmen, die sich Eigen kapitalinvestoren in Deutsch-land zu nehmend bieten.

Wir sind überzeugt, dass sich nicht nur der Markt der Management-Buy-outs kräftig beleben wird. Außer-börsliches Beteiligungs kapital wird gerade in den kommenden Jahren als Finanzierungsquelle für wei-teres Wachstum der Unternehmen des klassischen deutschen Mittelstands gefragt sein – also jener Unternehmen, um die seit mehr als vier Jahrzehnten unsere Investitions tätigkeit kreist. Deshalb haben wir unser Angebot erweitert: Die DBAG investiert auch

wieder in Unternehmen, wenn nur eine Min-derheit der Stimmrechte zur Verfügung steht.

Mit dem neuen Produkt knüpfen wir an die Qualitäten an, die die Reputation und den

Erfolg der Deutschen Beteiligungs AG in den ersten Jahrzehnten ihrer Existenz gestützt haben. Für Wachstums finan zierungen sehen wir jetzt wieder einen steigenden Bedarf und einen entsprechend interessanten Markt mit einem attraktiven Chancen-/Risikopotenzial für Eigenkapitalinvestoren. So ist ein Viertel der Unternehmen mit einer verschlechterten Eigenkapital quote aus der jüngsten Wirt schaftskrise gekommen. Weitere Nachfrage nach Eigenkapital lösen die Fälligkeiten der Mezzanine-Pro gramme aus, die zwischen 2004 und 2008 aufgelegt worden waren. Nun müssen diese Mittel nach und nach ersetzt werden – zum Beispiel durch Private Equity. Dies sind aber nur zwei der möglichen Situationen, auf die wir mit dem neuen Fonds zielen. Die Deutsche Beteiligungs AG und der DBAG Expansion

„Wir sind überzeugt, dass Beteili gungskapital als Finanzierungsquelle für den Mittelstand besonders gefragt sein wird.“

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Capital Fund werden ihre Mittel auch ein setzen, um Un ter nehmen das Wachs tum in neue Regio nen oder Produkt gruppen zu finan zieren oder um die Rege-lung der Unter nehmens nachfolge zu ermög lichen.

Der DBAG Expansion Capital Fund schafft zugleich auch die Voraus setzung für den Aufbau eines Port-folios von etwa zehn Einzelinvestments mit durch-schnittlich jeweils 25 Millionen Euro Eigenkapitalein-satz. Der Aufbau eines solchen Portfolios ist aus Gründen der Risikodiversifikation nötig. Der Fonds schafft dafür die nötige Finanzkraft.

Mit der minderheitlichen Beteiligung an wachsenden Unternehmen und der Begleitung von Management-Teams bei der Übernahme eines Unternehmens (MBO) bietet die Deutsche Beteiligungs AG nun Eigen kapital-Beteiligungen für mehr Finanzierungs-anlässe im Mittelstand als zuvor. Wir stellen so unse-ren Marktauftritt auf eine noch breitere Basis, und zwar in mehrerer Hinsicht: Wir können daher jetzt mehr attraktive Investitions möglichkeiten im Mittel-stand wahr nehmen als bisher. Darüber hinaus erschließt der Parallelfonds neue Investoren für die Deut sche Beteili gungs AG. Dies vergrößert die Sum-me der Mittel, die wir investieren können, und es ermög licht uns, das Team zu erweitern, mit einer größeren Zahl an Trans aktio nen sowohl unseren Erfah rungs schatz als auch unsere Branchenexpertise anzu reichern und unser Netzwerk weiterzuent-wickeln.

Die Deutsche Beteiligungs AG ist gut aufgestellt, um sich im Private-Equity-Geschäft zu behaupten und weiter erfolgreich zu sein. Mit einer starken Bilanz und inzwischen zwei Parallelfonds gehören wir zu den leistungs fähigsten deutschen Finanzinvestoren – uns stehen gut 400 Millionen Euro für Eigen-kapitalinvestitionen zur Verfügung. Der Markt bietet vielfältige Chancen, die wir nutzen wollen. Von den guten Perspektiven ist auch der Familienunternehmer Dirk Roßmann überzeugt: Er hat seinen Anteil an der DBAG im November 2010 auf 20,1 Pro zent erhöht und ist als langfristiger Anker aktionär investiert.

Der gute Ruf der Deutschen Beteiligungs AG und die langjährige Erfah rung werden uns gerade im deut-schen Mittelstand zugute kommen. Unser erfahrenes Investment-Team haben wir im vergangenen Jahr noch einmal erweitert. So können wir mehr Beteiligungs möglichkeiten prüfen und das bestehen-de Portfolio weiterhin eng begleiten, dessen Wert wir weiter steigern wollen. Nach einer längeren Phase des Stillstands bietet der Markt wieder vielfältige Chancen, die wir nutzen wollen. Angesichts der guten Voraus setzungen sind wir zuversichtlich, dass wir auch im neuen Geschäfts jahr erfolgreich sein und das Renditeziel – wie in den vergangenen Jahren auch – mindestens erreichen werden.

Frankfurt am Main, im Januar 2011Ihr Vorstand

Wilken Frhr. von Hodenberg

Torsten Grede

André Mangin

Dr. Rolf Scheffels

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Tagesordnung

Fakten zum

Geschäftsjahr

Kursabschlag auf das Eigenkapital je Aktie niedrigerDer Kursverlauf unserer Aktie im vergangenen Geschäftsjahr spiegelt sehr deutlich die Stimmung der Investoren in börsennotierte Private-Equity-Gesellschaften wider. Die Aktien dieser Gesell-schaften hatten seit Herbst 2008 mit zum Teil histo-risch hohen Abschlägen auf den Wert des Eigenkapi-tals je Aktie notiert. Unsere Aktie machte einen Teil der damit einhergehenden enormen Kursverluste schon im Geschäftsjahr 2008/2009 wett; der Sektor insgesamt erholte sich erst etwas später von der Skepsis, die Private-Equity-Portfolios mit Ausbruch der Finanz- und Wirt schaftskrise entgegengebracht worden war. Es zeigte sich jedoch, dass die Befürch-tungen übertrieben waren. Die Zahl der Total verluste von Unternehmen aus Private-Equity-Portfolios blieb gering, sodass der innere Wert der Private-Equity-Aktien, aber auch der nicht börsennotierten Fonds, weniger stark belastet wurde als erwartet. Veräuße-rungen aus den Portfolios fanden weiterhin statt, Investitionen wurden angesichts der allgemeinen Konjunkturlage 2009 und auch noch 2010 nur in geringerem Umfang getätigt.

Zu Beginn des Geschäftsjahres hatte der Kursab-schlag unserer Aktie auf das Eigenkapital je Aktie noch 17 Prozent betragen. Bis zum Ende des Geschäftsjahres verringerte er sich deutlich.

Unsere Aktie

Gute Entwicklung im Vergleich zu Markt und Sektor

Erneut Sonderdividende vorgeschlagen Weitgehend stabile Aktionärsstruktur Analysten bewerten Aktie positiv

Kursanstieg um 34 Prozent im GeschäftsjahrUnser Aktienkurs startete mit einem Wert von 15,55 Euro in das Geschäftsjahr und setzte bis Mitte März 2010 die im Spätsommer 2009 gestartete Erholung fort, und zwar deutlicher als der Markt insgesamt. Über den Zwölfmonatszeitraum betrachtet beträgt die Kurssteigerung 33,7 Prozent. Die Marktkapitali-sierung der Deutschen Beteili gungs AG erhöhte sich damit 2009/2010 von 212,7 Millionen Euro nach einer Dividendenzahlung von 13,7 Millionen Euro auf 284,3 Millio nen Euro.

1.11.091.1.10

1.5.101.3.10

1.7.101.9.10

1.11.10

DBAG DaxIndex: 1. November 2009 = 100

160

150

140

130

120

110

100

Wertentwicklung vom 1. November 2009 bis 31. Dezember 2010

in %

S-Dax LPX50

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Niedrigeres HandelsvolumenDer Börsenhandel in der DBAG-Aktie war im Geschäftsjahr sehr volatil: Der durchschnittliche Tages umsatz bewegte sich zwischen dem Maximum von rund 624.000 Euro im Oktober 2010 und dem Minimum von 174.000 Euro im Juli 2010. Im Durchschnitt wurden am Tag 21.320 Aktien gehan-delt (Vorjahr: 30.200). Wir gehen davon aus, dass weitere substanzielle Umsätze außerhalb der Börsen stattfanden.

Bezogen auf die Marktkapitalisierung der Aktien im Streubesitz wurden die im Streubesitz befindlichen Aktien an den Börsen rund 0,5-mal umgeschlagen (2008/2009: 0,6-mal).

Dividendenvorschlag 1,40 Euro je AktieIm Geschäftsjahr 2009/2010 führte der Abschluss der Veräußerung der Beteiligung an der MCE AG zu einem beträchtlichen Ertrag. Der Bilanzgewinn der Deutschen Beteiligungs AG zum 31. Oktober 2010 nach HGB von 40,1 Millionen Euro gibt uns Aus-schüttungs potenzial, auch über die Basisdividende hinaus. Daher schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, eine Dividende von 0,40 Euro je Aktie (Vorjahr: 0,40 Euro je Aktie) sowie eine Sonderdividende von 1,00 Euro je Aktie auszuschütten. Daraus ergibt sich eine Gesamt ausschüttung von 1,40 Euro je Aktie (Vorjahr: 1,00 Euro, davon 0,60 Euro Sonderdividen-de) bzw. eine Ausschüttungssumme von 19,1 Millio-nen Euro.

Aktionärsstruktur verändertWie in den Vorjahren, ermittelten wir im November 2010 die Aktionärsstruktur. Gegenüber dem Vorjahr veränderte sie sich in zwei Segmenten deutlich: Der Anteil der Rossmann Beteiligungs AG, der dem Fami-lienunternehmer Dirk Roßmann zuzurechnen ist, beträgt nun 20,1 Prozent nach 10,6 Prozent ein Jahr zuvor, der Anteil institutioneller Investoren aus Deutschland ging von 17,8 auf 9,8 Prozent zurück. Der Anteil privater Einzelaktionäre blieb mit 44,5 Prozent nahezu konstant (Vorjahr: 43,6 Prozent). Allerdings halten nun weniger Aktionäre im Durch-schnitt jeweils mehr Aktien: Die Bestände der priva-ten Einzelaktionäre verteilen sich auf 9.000 (Vorjahr: rund 10.400) Depots. Ausländische Investoren, darunter ganz überwiegend institutionelle Anleger, halten rund 26 Prozent der Aktien (Vorjahr: 28 Pro-zent). Neben der Gesellschaft des Familienunterneh-mers Roßmann halten nach unserer Kenntnis zu Beginn des neuen Geschäftsjahres vier Institu tionen jeweils mehr als drei Prozent der Aktien. Mitglieder des Vorstands der Deutschen Beteiligungs AG hielten zum Ende des Geschäftsjahres 2009/2010 zusam-men weniger als ein Prozent der ausgegebenen Aktien.

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Tagesordnung

Fakten zum

Geschäftsjahr

Geschäftsentwicklung

Trendwende am Markt für Unternehmens- beteiligungen

In Zukunft auch Wachstumsbeteiligungen im Blick

Neues Management-Buy-out in Frankreich Summe des verwalteten Vermögens nach

Veräußerungen niedriger

Beteiligungsmarkt: Private­Equity­Markt ist von Normalität noch entfernt2010 war ein durchwachsenes Jahr für die Beteili-gungsbranche. Auf der einen Seite die positiven Entwicklungen: Die Branchen umfragen fielen ver-gangenes Jahr Quartal für Quartal optimistischer aus; das in Deutschland investierte Volumen wuchs, es gab im Vergleich zum Vorjahr mehr Transaktionen. Dies gilt auch für das Marktsegment, das wir bear-beiten – Beteiligungen an Unternehmen des Mittel-stands. Auf der anderen Seite bleiben negative Aspekte. Trotz der guten Nachrichten ist es verfrüht, von einer Rückkehr zur Normalität zu sprechen. Auch im vergangenen Geschäftsjahr war die Zahl der abgeschlossenen Transaktionen in Deutschland, gemessen am verfügbaren Investitionskapital und am Eigen kapitalbedarf vieler Unternehmen, gering. Anders als in anderen europäischen Ländern waren wir noch weit entfernt vom Niveau der Jahre 2005 bis 2008. Dies gilt sowohl für den klassischen Buy-out-Markt als auch den Markt für Wachstums-kapital beteili gungen. Banken stellen wieder Finanzie-

rungen zum Unter nehmenserwerb bereit – allerdings sehr vorsichtig und zu anspruchsvollen Konditionen. Die Zahl der Anbieter ist nach den zahlreichen Fusio-nen und der Marktbereini gung im Bankensektor deutlich geringer als vor der Krise.

Portfolio­/Investitionsstrategie: Beteiligung an MBOs und WachstumsfinanzierungenEiner unserer zwei Investitionsschwerpunkte wird weiterhin auf Management-Buy-outs (MBOs) lie-gen. Der Erwerb von Unter nehmen mit Beteiligung des Managements durch Finanzinvestoren bietet ein attraktives Chancen-Risiko-Profil. Das zeigt nicht zuletzt die Bilanz unserer Investitionstätigkeit. Die Deutsche Beteili gungs AG hat seit 1997 in Deutsch-land und Österreich gemeinsam mit den Parallel-fonds 23 MBOs finanziert. 15 dieser Beteiligungen wurden bis Ende des vergangenen Geschäftsjahres veräußert. Das für diese 15 veräußerten Beteiligun-gen eingesetzte Eigenkapital haben wir im Durch-schnitt (vor allen Kosten) auf das 2,9-fache ver-mehrt.

Wir haben im vergangenen Geschäftsjahr unser Angebot erweitert. Die Deutsche Beteiligungs AG stellt wieder Wachstums finan zierungen zur Verfü-gung. Sie geht also wieder Beteiligungen an Unter-nehmen ein, an denen nur die Minderheit der Stimmrechte verfügbar ist. Wir reagieren damit auf den Markt und sehen einen erheblichen Eigenkapi-talbedarf im Mittelstand; dem steht jedoch nur ein geringes Angebot gegenüber.

Erfolg der MBOs und Wachstums finanzierungen seit 1995

in Mio. € Anzahl

davon ver-

äußertBrutto-rendite

Kapital-multi-

plikator

MBOs 23 15 > 20 % 2,2x

Wachstumsfinanzierungen 11 10 < 20 % 2,5x

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26

100

80

60

40

20

Portfolio nach Geschäftsfeldern

in %

82,6

7,89,7

MBO Buy-out-Fonds Wachstum

35,3

36,8

27,9

05/06

80,0

7,1

12,9

06/07

86,7

5,28,1

07/08 09/10

3,0

92,9

4,1

08/09

Portfolioentwicklung: ein erfolgreiches MBO und kleinere NachfinanzierungenDie Investitionen konzentrierten sich im Geschäfts-jahr 2009/2010 auf den Erwerb einer Beteiligung an der FGD-Gruppe und zwei kleinere Nachfinan-zierungen bestehender Beteiligungen, die in einem Fall zur Finanzierung eines Unternehmenserwerbs ver wen det wurden. Hinzu kamen Kapitalabrufe eines ausländischen Buy-out-Fonds. Unsere Investitionen betrugen insgesamt 8,2 Millio nen Euro.

Gemeinsam mit unserem Parallelfonds DBAG Fund V haben wir im vergangenen Geschäftsjahr die franzö-sische FDG-Gruppe im Rahmen eines Management-Buy-outs von den Gründerfamilien erworben. Für den Anteil der DBAG (15,5 Prozent) investierten wir 4,9 Millionen Euro. Die FDG-Gruppe ist ein indus-trieller Dienst leister: Als Category- Manager liefert FDG (France Distribution Gestion) an Hyper- und Supermärkte solche Waren gruppen, die nicht zu den Kernsortimenten dieser Märkte zählen, aber für die Zusammenstellung besonderes Know-how erfordern.

Investitionen nach Geschäftsfeldern

in Mio. €

MBO Buy-out-Fonds Wachstum

40

30

20

10

12,3

33,3

12,32,8 6,2

0,8

9,4 7,02,1 1,5

1,2

05/06 06/07 07/08 09/1008/09

Wesentlicher Aspekt der Transaktion war die Bünde-lung von Anteilen mehrerer Familiengesellschafter, die mit dem Erwerb durch die DBAG und ihren Paral-lelfonds erreicht wurde. Die Führungs mannschaft aus den geschäftsführenden Gesell schaftern bleibt wei-terhin investiert. Unsere viel fältige Erfahrung in der Begleitung von Familienunternehmen war ein wichti-ger Erfolgs faktor für das Zustandekommen dieser Transaktion. Auch unsere Verwurzelung in Deutsch-land als Grundlage, um FDG bei einem Eintritt in den hiesigen Markt zu unterstützen, sprach für uns.

Portfolio (IFRS-Wert) und Anzahl der MBOs Mio. € Anzahl

1. November 2009 114 11

Investitionen 6 1

Veräußerungen/Wertveränderungen -23 2

31. Oktober 2010 97 10

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27

Tagesordnung

Fakten zum

Geschäftsjahr

Investitionen nach Geschäftsfeldern

Die FDG-Transaktion ist das Ergebnis einer Zusam-menarbeit mit Quartus, unserem langjährigen Partner auf dem französischen Markt und Berater in dieser Beteiligung. Quartus (www.quartus.fr) strukturierte in den vergangenen zehn Jahren erfolgreich Buy-outs mittelständischer Unternehmen in Frankreich.

Mit einem Anteil von 9,7 Prozent haben indirekte MBOs, also Beteiligungen an ausländischen Buy-out-Fonds, inzwischen eine untergeordnete Bedeu-tung für den Portfoliowert. Der Wert aller Fonds beträgt insgesamt 11,6 Millionen Euro. Der Wert erhöhte sich im vergangenen Geschäftsjahr: Der amerikanische Buy-out-Fonds Harvest Partners IV vereinbarte im Oktober 2010 den Verkauf der ver-bliebenen Beteiligung an der Associated Materials, Inc. und erhöhte damit seinen Investitionserfolg wei-ter. Ein anderer Fonds, der MG Italy Fund, wurde beendet, sodass wir nun noch vier Buy-out-Fonds im Portfolio führen.

Portfolio (IFRS-Wert) und Anzahl der übrigen Investments Mio. € Anzahl

1. November 2009 9 8

Investitionen 2 -

Veräußerungen/Wertveränderungen 10 1

31. Oktober 2010 21 7

Der Fonds DBG Eastern Europe II rief zur Nachfinan-zierung eines bestehenden Investments und zur Finanzierung eines kleineren Unternehmenserwerbs durch ein bereits vorhandenes Portfolio unternehmen im vergangenen Geschäftsjahr 0,4 Millionen Euro ab. Unsere offenen Investitionsverpflichtungen für die verbliebenen Buy-out-Fonds sanken weiter. Zum Bilanzstichtag betrugen sie noch 3,8 Millionen Euro (Vorjahr: 4,8 Millionen Euro). Nachdem die Investiti-onsperiode der Fonds jeweils abgelaufen ist, kann

weiteres Kapital nur noch zur Nachfinanzierung be -stehender Beteiligungen und für den Management-aufwand abgerufen werden.

Das Portfolio der Deutschen Beteiligungs AG war gemessen an der Zahl der Beteiligungen zuletzt klei-ner geworden. Dies beruhte auf zahlreichen erfolg-reichen Veräußerungen in den Jahren 2006 bis 2009 und der Investitionszurückhaltung in den Jahren vor und während der Finanzkrise. Wesentliche Veräuße-rungen aus diesem Portfolio wurden im Geschäfts-jahr 2009/2010 nicht ver einbart. Allerdings haben wir zuvor begonnene Veräußerungs prozesse fortge-führt oder abgeschlossen, so die Veräußerung der Beteili gung an der MCE AG, die wir am Ende des Geschäftsjahres 2008/2009 vereinbart hatten; nach Genehmigung durch die Kartellbehörden konnte sie im Dezember 2009 abgeschlossen werden. Die Hochtemperatur Engineering GmbH hatte im Januar 2010 die letzte Geschäftseinheit veräußert. Damit ist das Engagement bis auf verbliebene Forderungen beendet. Auch die Coveright GmbH veräußerte Toch-tergesellschaften.

Der Portfoliowert lag zum 31. Oktober 2010 mit 117,6 Millionen Euro unter dem Wert des voran-gegangenen Bilanzstichtages (123,1 Millionen Euro), von dem aller dings 48,3 Millionen Euro auf die zum Stichtag bereits vereinbarte Veräußerung an der MCE AG entfallen waren.

Portfolio (IFRS-Wert) und Anzahl der Beteiligungen* Mio. € Anzahl

1. November 2009 123 19

Investitionen 8 1

Veräußerungen -55 -3

Wertveränderungen 42 n. a.

31. Oktober 2010 118 17

* Entspricht den Bilanzpositionen „Finanzanlagen“ und „Kredite und Forderungen“, im Wesentlichen bereinigt um Anteile an Vorratsgesellschaften und Gesellschaften, die überwiegend fremden Dritten zuzurechnen sind

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Geordnet nach der Höhe der Fair Values, stehen die größten elf Beteiligungen für 90 Prozent des Port-foliowertes nach IFRS. Unter diesen Beteiligungen befinden sich sieben Management-Buy-outs, zwei Wachstumsfinanzierungen und zwei ausländische Buy-out-Fonds.

Investieren mit Parallelfonds: Vorteile für die Deutsche Beteiligungs AGDie Deutsche Beteiligungs AG investiert nicht nur eigene Mittel. Sie bündelt auch die Mittel anderer Private-Equity-Investoren in Parallelfonds. Diese Mit-tel werden in dieselben Unternehmen investiert. Die Parallelfonds gehen während der Investitionsperiode eines Fonds Beteiligungen in einem festen Verhältnis gemeinsam mit der Deutschen Beteiligungs AG und dem Investment-Team der DBAG ein, das sich eben-falls an den von der Deutschen Beteiligungs AG erworbenen Unternehmen mit eigenen Mitteln engagiert.

Die Parallelfonds bringen viele Vorteile mit sich:

Sie erlauben den Erwerb von größeren Unter-nehmen und ermöglichen eine breitere Port-folio-Streuung.

Aufgrund ihres Status als Unternehmens-beteiligungs gesellschaft ist es der Deutschen Beteiligungs AG nicht möglich, systematisch die Mehrheit der Anteile an Unternehmen zu erwerben, ohne die mit diesem Status verbun-denen Steuervorteile zu gefährden.

Die Verwaltungserlöse aus dem Management der Parallelfonds decken einen erheblichen Teil der Kosten des laufenden Geschäftsbetriebs der Deutschen Beteiligungs AG.

Mit der Vereinbarung über das jeweilige Investi-tionsverhältnis zwischen DBAG und Parallel-fonds kann das Investitionsvolumen der DBAG an die vorhandene Liquidität und die erwarte-ten Zahlungsströme angepasst werden; dies verringert die Anzahl von Kapitalmaßnahmen.

Letztlich wird durch die Parallelfonds mittelbar eine Kapital ausstattung geschaffen, die den Aktionären in einer wirtschaft lich vorteilhaften Struktur die Teilha-be an einem Geschäft ermöglicht, zu dem sie sonst keinen Zugang hätten.

Verwaltetes Vermögen: Summe geht nach MCE­Veräußerung zurückDie Verwaltung der DBG Fonds I und III erfolgt wei-terhin auf Basis eines Dienstleistungsvertrages direkt durch die DBAG; die Beteiligungen dieser Fonds sind weitgehend veräußert. Der DBAG Fund IV, dessen Investi tionsperiode im September 2002 begonnen hatte, beendete seine Investitionsperiode im Februar 2007. Der Fonds hält noch fünf Beteiligungen. Der DBAG Fund V investierte seit Februar 2007 in fünf Unternehmen und ist per 31. Oktober 2010 zu 46 Prozent abgerufen. Das von der Deutschen Betei-ligungs AG direkt gehaltene zuzüglich für Dritte betreute Vermögen betrug zum Bilanzstichtag 767 Millionen Euro (Vorjahr: 904 Millio nen Euro).

Verwaltetes Vermögen („Assets under Management“) *in Mio. €

31.10.2010

31.10.2009

Konzern der Deutschen Beteiligungs AG 274 259

DBG Fonds I und DBG Fonds III 23 27

DBAG Fund IV 154 116

DBAG Fund V 316 502

Summe des verwalteten Vermögens 767 904

* Wert des Eigenkapitals zuzüglich weiterer Investitionszusagen; die Fondsbezeichnungen stimmen nicht mit den tatsächlichen Firmierungen überein

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Tagesordnung

Fakten zum

Geschäftsjahr

Portfoliounternehmen Eckdaten 2010 (vorl.)

Umsatz in Mio. €

Mitarbeiter Anzahl

Kerngeschäft

Clyde-Bergemann-Gruppe, Wesel/Glasgow/Delaware www.clydebergemann.de

469 Mio. US-$

(GJ 09/10)

1.500

Entwicklung und Produktion von Komponenten für Kohlekraftwerke; Märkte: weltweit

Coperion GmbH, Stuttgart www.coperion.com

347

1.700

Entwicklung und Produktion von Compoundier-Systemen und Schüttgutanlagen; Märkte: weltweit

Coveright GmbH, Düsseldorf www.coveright.com

210

650

Imprägnierung von Papier und Folien für die Einrichtungs- und Bauindustrie; Märkte: weltweit

FDG-Gruppe, Orly (Frankreich) www.fdg.fr

107

750

Warengruppen-Management für Super-märkte in ausgewählten Produkt gruppen; Märkte: Frankreich und angrenzende Länder

Grohmann GmbH, Prüm www.grohmann.com

65

550

Entwicklung und Produktion von Anlagen zur Industrieauto matisierung; Märkte: Europa

Heim & Haus Holding GmbH, Düsseldorf www.heimhaus.de

123

500

Direktvertrieb von Sonnenschutz systemen und Bauelementen für private Wohn häuser; Märkte: Deutschland, Österreich

Homag Group AG, Schopfloch www.homag-gruppe.de

680

5.000

Entwicklung und Produktion von Maschinen und Anlagen zur Holzbearbeitung für die Möbel- und Bauelementeindustrie; Märkte: weltweit

ICTS Europe Holdings B.V., Amsterdam, NL www.ictseurope.com

336

10.000

Sicherheitsdienstleistungen für den Flugverkehr und andere Bereiche; Märkte: weltweit

JCK Holding GmbH Textil KG, Quakenbrück www.jck.de

467

782

Textilhandel; Märkte: Deutschland

Preh GmbH, Bad Neustadt an der Saale www.preh.de

345

2.300

Entwicklung und Produktion hochwertiger Bedien- und Steuerelemente für Automobile; Märkte: Europa, USA

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in Tsd. €1.11.2009

bis 31.10.20101.11.2008

bis 31.10.2009

Ergebnis Beteiligungsgeschäft

Bewertungs- und Abgangsergebnis aus Finanzanlagen sowie Krediten und Forderungen 46.515 29.822

Laufende Erträge aus Finanzanlagen sowie Krediten und Forderungen 6.642 1.936

Summe Ergebnis Beteiligungsgeschäft 53.157 31.758

Übrige Ergebnisbestandteile

Personalaufwand 12.037 13.425

Sonstige betriebliche Erträge 14.600 14.136

Sonstige betriebliche Aufwendungen 18.610 10.945

Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte 280 1.112

Zinsertrag 1.168 2.376

Zinsaufwand 362 410

Summe übrige Ergebnisbestandteile -15.521 -9.380

Ergebnis vor Steuern 37.636 22.378

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -1.257 -293

Ergebnis nach Steuern 38.893 22.671

Konzernfremden Gesellschaftern zustehende Gewinne (-) / Verluste (+) -4.757 -3.024

Konzernergebnis 34.136 19.647

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

für den Zeitraum vom 1. November 2009 bis zum 31. Oktober 2010

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Tagesordnung

Fakten zum

Geschäftsjahr

in Tsd. €1.11.2009

bis 31.10.20101.11.2008

bis 31.10.2009

Ergebnis je Aktie in Euro 2,50 1,44

Verwässertes Ergebnis je Aktie in Euro 2,50 1,44

Konzern-Gesamtergebnisrechnung:

Konzernergebnis 34.136 19.647

Versicherungsmathematische Gewinne (+) / Verluste (-) aus leistungsdefinierten Versorgungszusagen -3.065 -2.328

Unrealisierte Gewinne (+) / Verluste (-) von zur Veräußerung verfügbaren Wertpapieren -242 0

Sonstiges Ergebnis -3.307 -2.328

Gesamtergebnis 30.829 17.319

Überleitung vom Konzernergebnis zum Konzernbilanzgewinn:

Konzernergebnis 34.136 19.647

Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 52.640 29.230

Dividende -13.676 -5.471

Entnahmen aus anderen Gewinnrücklagen 0 9.234

Konzernbilanzgewinn 73.100 52.640

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Aktiva

in Tsd. € 31.10.2010 31.10.2009

Langfristige Vermögenswerte

Immaterielle Anlagewerte 25 25

Sachanlagen 841 8.019

Finanzanlagen 129.853 137.242

Kredite und Forderungen 4.742 1.306

Langfristige Wertpapiere 102.912 14.487

Sonstige langfristige Vermögenswerte 5.897 90

Summe langfristige Vermögenswerte 244.270 161.169

Kurzfristige Vermögenswerte

Forderungen 2.899 3.486

Kurzfristige Wertpapiere 14.084 58.747

Sonstige Finanzinstrumente 22 169

Ertragsteuerforderungen 12.684 8.780

Flüssige Mittel 23.749 50.787

Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 18.404 5.160

Summe kurzfristige Vermögenswerte 71.842 127.129

Summe Aktiva 316.112 288.298

Konzernbilanz

zum 31. Oktober 2010

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Tagesordnung

Fakten zum

Geschäftsjahr

Passiva

in Tsd. € 31.10.2010 31.10.2009

Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital 48.533 48.533

Kapitalrücklage 141.394 141.394

Gewinnrücklagen 10.888 14.195

Konzernbilanzgewinn 73.100 52.640

Summe Eigenkapital 273.915 256.762

Fremdkapital

Langfristiges Fremdkapital

Anteile in Fremdbesitz 15.669 12.288

Passive latente Steuern 130 118

Summe langfristiges Fremdkapital 15.799 12.406

Kurzfristiges Fremdkapital

Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 6.894 2.458

Steuerrückstellungen 2.675 3.533

Sonstige Rückstellungen 16.829 13.139

Summe kurzfristiges Fremdkapital 26.398 19.130

Summe Fremdkapital 42.197 31.536

Summe Passiva 316.112 288.298

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Erläuterungen Auswahl

Bewertungs­ und Abgangsergebnis aus Finanzanlagen sowie Krediten und Forderungen

in Tsd. €2009/ 2010

2008/ 2009

Wertveränderungen 42.532 11.436

Realisierte Erträge/Aufwendungen 1.131 17.509

Sonstiges 2.852 877

46.515 29.822

Laufende Erträge aus Finanzanlagen sowie Krediten und Forderungen

in Tsd. €2009/ 2010

2008/ 2009

Gewinnansprüche 6.359 1.859

Zinsen 283 77

6.642 1.936

Personalaufwand

in Tsd. €2009/ 2010

2008/ 2009

Löhne und Gehälter 10.838 12.133

davon für ausgeübte Aktienoptionen (0) (13)

davon für ausstehen-de Aktienoptionen (0) (1)

Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 1.199 1.292

davon Dienstzeitaufwand (506) (462)

davon nachzu-verrechnender Dienstzeitaufwand (0) (122)

davon für beitrags-orientierte Pensions-pläne (einschließlich Arbeitgeberanteil zur Renten versicherung) (371) (376)

12.037 13.425

Sonstige betriebliche Erträge

in Tsd. €2009/ 2010

2008/ 2009

Verwaltungs vergütungen 11.059 11.107

Weiterberechnete Kosten 2.164 1.455

Sonstiges 1.377 1.574

14.600 14.136

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Tagesordnung

Fakten zum

Geschäftsjahr

Sonstige betriebliche Aufwendungen

in Tsd. €2009/ 2010

2008/ 2009

Umsatzsteuer 7.355 1.060

Beratung 4.721 2.753

Wertminderung von kurzfristigen Forderungen 1.302 861

Raumkosten 1.006 2.122

Finanzanlagen 272 679

Sonstiges 3.954 3.470

18.610 10.945

Zinsertrag

in Tsd. €2009/ 2010

2008/ 2009

Wertpapiere 646 1.737

Verzinsliche Forderungen im Umlaufvermögen 119 120

Festgeld/Bankguthaben 118 383

Finanzamt 255 62

Sonstiges 30 74

1.168 2.376

Zinsaufwand

in Tsd. €2009/ 2010

2008/ 2009

Zinsaufwand Pensionsrückstellungen 939 947

Geplante Erträge des Planvermögens -651 -551

288 396

Finanzamt 34 0

Sonstige 40 14

362 410

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

in Tsd. €2009/ 2010

2008/ 2009

Effektive Steuern -1.269 -328

Latente Steuern 12 35

-1.257 -293

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Aktionärsinformation

Deutsche Beteiligungs AGInvestor Relations und ÖffentlichkeitsarbeitThomas FrankeKleine Wiesenau 160323 Frankfurt am MainTelefon: +49 69 95787-361Telefax: +49 69 95787-391E-Mail: [email protected]: www.deutsche-beteiligung.de

Finanzkalender

Bilanzpressekonferenz 2009/2010, Frankfurt am Main 28. Januar 2011

Analystenkonferenz, Frankfurt am Main 28. Januar 2011

Roadshow Zürich 31. Januar 2011

Roadshow Paris 1. Februar 2011

Roadshow London/Edinburgh 2. - 4. Februar 2011

Roadshow New York 7./8. Februar 2011

Veröffentlichung Zahlen 1. Quartal/ Telefonische Analystenkonferenz

17. März 2011

Hauptversammlung 2011, Frankfurt am Main 23. März 2011

Dividendenzahlung 2011 24. März 2011

Veröffentlichung Zahlen 2. Quartal/ Telefonische Analystenkonferenz

14. Juni 2011

Veröffentlichung Zahlen 3. Quartal/ Telefonische Analystenkonferenz

14. September 2011

Deutsches Eigenkapitalforum 2011 November 2011

Bilanzpressekonferenz 2010/2011, Frankfurt am Main Januar 2012

Kontakt und Finanzkalender

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Impressum

Herausgeber: Der Vorstand der Deutschen Beteiligungs AGRedaktion und Koordination: Thomas FrankeKonzept und Gestaltung: Berichtsmanufaktur GmbH, HamburgDruck und Verarbeitung: Dürmeyer GmbH, HamburgStand: 24. Januar 2011

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