2012-01-19 Schlussbericht TP-Verkehr KüsnachtJanuar 2012...
Transcript of 2012-01-19 Schlussbericht TP-Verkehr KüsnachtJanuar 2012...
Gemeinde Küsnacht
Vertiefung und Vergleich Tunnel- und Ge-
staltungslösung
Teilprojekt Verkehr
19.01.2012
Projektteam
Christian Hürlimann
Jürg Portner
Patrick Ruggli
Ernst Basler + Partner AG
Mühlebachstrasse 11
8032 Zürich
Telefon +41 44 395 16 16
www.ebp.ch
Druck: 19. Januar 2012
T:\211128\40_BEARBEITUNG\42_Berichte\2012-01-19_Schlussbericht_TP-Verkehr_Küsnacht.docx
I
Zusammenfassung
Vertreter des Kantons Zürich und der Gemeinde Küsnacht haben die Aus-
arbeitung der Tunnel- und Gestaltungslösung begleitet. Die Arbeiten im
Teilprojekt Verkehr haben gezeigt, dass ein direkter Anschluss der in der
Zentrumsentwicklung geplanten Tiefgarage an den Tunnel bzw. die beste-
hende Unterführung verkehrs- und bautechnisch machbar ist. D.h. auf die
bisherige Erschliessung via Zürichstrasse kann verzichtet werden.
Ein Tunnel von der bestehenden Unterführung Oberwachtstrasse zur Ei-
genstrasse ist verkehrs- und bautechnisch machbar. Die besonderen Her-
ausforderungen liegen im Bauabschnitt unter dem bestehenden SBB-
Trassee, dem Tunnelportal in der Eigenstrasse sowie den notwendigen Ver-
änderungen der Grundstückszufahrten. Auch die Anbindung des Tunnels
an die Oberwachtstrasse in unmittelbarer Nähe zum bestehenden Kreisel
Alte Landstrasse ist eine verkehrstechnische Herausforderung. Im Gegen-
zug bietet die Verlagerung von Durchgangsverkehr zwischen See- und Alte
Landstrasse für die Oberwachtstrasse im Zentrum ein grosses Gestaltungs-
potenzial. Der Tunnel reduziert die Belastung von ca. 12‘700 Fz/Tag auf
noch ca. 3‘500 Fz/Tag bzw. in der Abendspitze von 1‘100 Fz/h auf ca.
300 Fz/h. Denkbar wäre es z.B. den heutigen signalgesteuerten Knoten
Oberwachtstrasse / Zürichstrasse in einen Platz mit Mischverkehr umzuge-
stalten. Der Tunnel kostet ca. 39 Mio. CHF. Die Gesamtkosten inkl. der
Umgestaltung der Oberwachtstrasse betragen rund 43 Mio. CHF.
Die Planer haben im Rahmen der engen Vorgaben und Randbedingungen
den Spielraum für betriebliche und bauliche Massnahmen ausgelotet. Die
Umgestaltung des lichtsignalgesteuerten Knotens in einen Kreisel ist tech-
nisch machbar. Die korrekte Befahrbarkeit des Kreisels bietet dabei eine der
Herausforderungen. Eine andere ist die relativ geringe zur Verfügung ste-
hende Strassenbreite von rund 12 m, welche das Gestaltungspotential ein-
schränkt. Ein multifunktionaler Mittelstreifen bildet das Hauptelement des
Abschnitts zwischen Zürichstrasse und Alte Landstrasse. Verschiedene Ele-
mente der Gestaltungslösung wie Beleuchtung, Ausstattung der Haltestelle
etc. müssen in einem nächsten Planungsschritt konkretisiert werden. Die
vorliegende Lösung kostet rund 5 Mio. CHF. Dabei wäre es optimal, von
Fassade zu Fassade planen zu können. Allerding stiegen dadurch die Kos-
ten etwas.
Die Gestaltungslösung schneidet in der Nutzwertanalyse und der Kosten-
wirksamkeitsanalyse besser als die Tunnellösung ab. Insbesondere die klein-
räumige ortsbauliche Situation an der Eigenstrasse, sowie die Anbindung
des Tunnels an die Oberwachtstrasse mittels Doppelkreisel stellen bedeu-
tende Eingriffe in die gewachsene Bebauung dar. Die Resultate der Bewer-
tung sind stabil und ändern sich erst bei einer tiefen Gewichtung der Kos-
ten. Die Tunnellösung birgt erhöhte Projektrisiken durch Landerwerb, Be-
willigungs- und Rechtsmittelverfahren inkl. allenfalls daraus resultierender
zeitlicher Verzögerungen. Wir empfehlen daher, die Gestaltungslösung
weiterzuverfolgen und durch Einbezug der Grundeigentümer den Gestal-
tungsspielraum vom bisherigen Strassenraum auf den Querschnitt zwi-
schen Fassade und Fassade zu erweitern.
Anschluss Tiefgarage machbar
Tunnellösung:
Grosse Verkehrsentlastung mit
entsprechendem
Gestaltungspotential
Gesamtkosten ca. 43 Mio. CHF
Gestaltungslösung:
trotz eingeschränktem
Gestaltungspotential
Verbesserung gegenüber heute
Kosten ca. 5 Mio. CHF
Variantenvergleich und
Empfehlung
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung ........................................................................................ 1
1.1 Ausgangslage ........................................................................ 1
1.2 Aufgabe ................................................................................ 1
1.3 Vorgehen ............................................................................... 1
2 Situationsanalyse .............................................................................. 2
2.1 Verkehrszahlen heute ............................................................. 2
2.2 Situation Oberwachtstrasse .................................................... 4
2.3 Defizite .................................................................................. 4
2.4 Verkehrsprognose .................................................................. 5
3 Ziele ................................................................................................ 6
4 Variante Tunnel ................................................................................ 7
4.1 Nutzungsanforderungen, Lichtraumprofil ................................ 7
4.2 Varianten Verkehrsführung oberirdisches Netz ........................ 9
4.3 Entlastungswirkung .............................................................. 10
4.4 Einbindung ins Strassennetz und Erschliessung der
Liegenschaften ..................................................................... 10
4.5 Linienführung ...................................................................... 11
4.6 Geologie und Hydrogeologie ................................................ 12
4.7 Bautechnik ........................................................................... 13
4.8 Eigentumsverhältnisse und Landerwerb................................. 15
4.9 Integration ins Ortsbild, Lärmimmissionen ............................. 15
4.10 Anschluss des Parkhauses ..................................................... 16
4.11 Realisierung ......................................................................... 17
4.12 Kosten 18
5 Variante Betriebs- und Gestaltungskonzept ..................................... 19
5.1 Variantenfächer und Vorauswahl .......................................... 19
5.2 Variante Kreisel .................................................................... 20
5.3 Anschluss des Parkhauses ..................................................... 23
5.4 Kosten ................................................................................. 24
6 Bewertung ..................................................................................... 27
6.1 Methodik ............................................................................. 27
6.2 Zielerfüllung ......................................................................... 27
6.3 Resultate der Nutzwertanalyse .............................................. 28
6.4 Kostenwirksamkeitsanalyse................................................... 29
7 Fazit und Empfehlung .................................................................... 31
Anhänge
A1 Analysekarte Ist-Zustand
A2 Defizitkarte
A3 Bauprogramm Tunnellösung
A4 Kostenzusammenstellung Tunnellösung
A5 Varianten Gestaltungslösung
A6 Gestaltungslösung
1
1 Einleitung
1.1 Ausgangslage
Die Gemeinde Küsnacht hat für die Zentrumsentwicklung um den Bahnhof
Küsnacht ein Mitwirkungsverfahren durchgeführt. Während dieses Verfah-
rens fanden Workshops statt, die von der Bevölkerung gut besucht waren.
Die Teilnehmenden empfahlen, die Vorstudie einer Tunnelvariante weiter-
zuverfolgen. Für den Fall, dass die Oberwachtstrasse Hauptverkehrsachse
bleibt, empfahlen die Teilnehmenden, sie "zu einem attraktiven Strassen-
raum für alle" zu gestalten.
Der Gemeinderat Küsnacht will daher die Tunnelvariante sowie das Be-
triebs- und Gestaltungskonzept für die Oberwachtstrasse vertiefen, um
weitere Entscheidungsgrundlagen zu erhalten. Parallel dazu wird die Pla-
nung für das Areal Parkplatz Zürichstrasse vorangetrieben.
Die Gemeindeversammlung hat für diese Abklärungen am 28. März 2011
einen Kredit von Fr. 300'000 bewilligt.
1.2 Aufgabe
Die Gemeinde Küsnacht hat Ernst Basler + Partner beauftragt, die weiteren
Entscheidungsgrundlagen zu erarbeiten. Die Aufgabe besteht darin, aus
den bisherigen Vorstudien die Variante Tunnel und die Variante Umgestal-
tung Oberwachtstrasse zu vertiefen und die zugehörigen Kosten genauer
zu schätzen. Parallel zum vorliegenden Mandat erfolgt die Planung für das
Areal Parkplatz Zürichstrasse mit einem unterirdischen Parkhaus. Sowohl
für die Tunnel- wie die Gestaltungsvariante ist die Machbarkeit einer direk-
ten Anbindung an das unterirdische Parkhaus zu prüfen. Anhand eines zu
erarbeitenden Zielsystems sind Tunnel und Umgestaltung Oberwachtstrasse
zu bewerten und einander gegenüberzustellen.
Als "Endprodukt" des Auftrags zum Teilprojekt Verkehr sollen fundierte
Abklärung für eine Tunnel- sowie für eine Gestaltungslösung als Entschei-
dungsgrundlage für die Behörden und die Bevölkerung vorliegen. Der Kan-
ton als Eigentümer der Oberwachtstrasse soll in die Projektorganisation
integriert werden, damit die Ergebnisse mit den kantonalen Vorgaben ab-
gestimmt und umsetzbar wären.
1.3 Vorgehen
Ernst Basler + Partner bearbeitete den Auftrag schrittweise:
Situationsanalyse (Kap. 2)
Zielformulierung (Kap. 3)
Variantenentwicklung Tunnel (Kap. 4)
2
Variantenentwicklung Betriebs- und Gestaltungskonzept (BGK, Kap. 5)
Bewertung (Kap. 6)
Fazit und Empfehlung (Kap. 7)
Eine Begleitgruppe hat die Arbeiten konstruktiv begleitet und Anträge zu-
handen der Steuerungsgruppe formuliert. Mitglieder der Begleitgruppe
waren:
Peter Ritter, Steuerungsgruppe, IG Tunnellösung
Trudi Erismann, Steuerungsgruppe, FDP
Urs Waldvogel, Kanton Zürich, Amt für Verkehr
Albi Thrier, Gemeinde Küsnacht, Leiter Abteilung Tiefbau.
Für Spezialthemen wurden beigezogen:
Markus Walt, Kanton Zürich, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren
Beat Rebsamen, Kanton Zürich Tiefbauamt, Unterhaltsregion 4
Ernst Humm, Kanton Zürich, Tiefbauamt, Unterhaltsregion 4
Markus Zimmermann, Kantonspolizei Zürich
Andreas Meister, Verkehrsbetriebe der Stadt Zürich
Peter Wettstein, Gemeinde Küsnacht, Gemeindeschreiber
Daniel Mattes, Gemeinde Küsnacht, Stv. Abteilungsleiter Tiefbau.
2 Situationsanalyse
2.1 Verkehrszahlen heute
Das Ingenieurbüro Roland Müller hat das Verkehrsmodell Küsnacht anhand
der umfangreichen Verkehrserhebung von 2009 auf den Abendspitzenzu-
stand (ASP) 2009 kalibriert. Die Verkehrsbelastungen auf der Oberwacht-
strasse sind für eine Kantonsstrasse im Vergleich mit anderen Ortsdurch-
fahrten im Kanton Zürich wie Schlieren 15‘000 Fz/Tag, Wallisellen 15‘000
Fz/Tag, Wetzikon 24‘000 Fz/Tag, Hinwil 27‘000 Fz/Tag, Volketswil 16‘000
Fz/Tag) oder auch der Seestrasse entlang des rechten Zürichseeufers bis
20‘000 Fz/Tag nicht sehr hoch. Die Querschnittsbelastung beträgt knapp
12‘000 Fahrzeuge/Tag, in der ASP ca. 1000 Fz/h (vgl. Abbildung 1). In der
Abendspitzenstunde ist der Lastwagenanteil auf der Oberwachtstrasse mit
1.5 % ebenfalls gering.
12‘000 Fz/Tag bzw. 1‘000
Fz/Spitzenstunde
3
Auf dem Strassennetz von Küsnacht sind keine Kapazitätsengpässe festzu-
stellen. Die höchste Auslastung (Verhältnis Belastung zu Kapazität) ist auf
der Seestrasse Fahrtrichtung Rapperswil festzustellen (bis 94%). Die Auslas-
tung der Oberwachtstrasse beträgt je nach Streckenabschnitt ca. 45% (vgl.
Abbildung 2). Trotzdem können aufgrund einer aussergewöhnlichen Ver-
kehrssituation temporäre Staus an Knoten entstehen.
Abbildung 1:
Verkehrsmodell Küsnacht,
Verkehrsbelastungen
Abendspitzenstunde 2009 [Fz/h]
(Quelle: Ing. Büro Roland Müller)
Keine Engpässe
Abbildung 2:
Verkehrsmodell Küsnacht,
Kapazitätsauslastung ASP 2009
[%]
(Quelle: Ing. Büro Roland Müller)
4
2.2 Situation Oberwachtstrasse
Die Oberwachtstrasse ist in Küsnacht die wichtigste Verbindung zwi-
schen Seestrasse und Alte Landstrasse.
Auf der Oberwachtstrasse verkehrt die Buslinie 918 und 919 vom/zum
Bahnhof mit der Haltestelle Zentrum.
Der regionale Radweg Nr. 66 führt in Fahrtrichtung Zürich in einem
Teilabschnitt über die Oberwachtstrasse.
Einkaufsnutzungen (Coop, Migros etc.) prägen die Oberwachtstrasse
auf Höhe der Zürichstrasse, anschliessend sind es Wohnnutzungen und
zum Abschluss beim Kreisel Alte Landstrasse wieder Einkauf (Metzge-
rei).
Die Verkehrsunfallstatistik (VUSTA) der Kantonspolizei Zürich weist im
Bearbeitungsperimeter keinen Unfallschwerpunkt auf.
2.3 Defizite
Der grösste Mangel in den Augen der Küsnachter Bevölkerung betrifft
das Verkehrsregime des Knotens Zürichstrasse / Oberwachtstrasse. Die
Lichtsignalanlage führt für bei Rot eintreffende Verkehrsteilnehmer zu
Wartezeiten.
Die Oberwachtstrasse ist verkehrsorientiert gestaltet und bietet wenig
Aufenthaltsqualität.
Die Querungsmöglichkeiten für Fussgänger sind spärlich und unattrak-
tiv.
Abbildung 3:
Ausschnitt Analysekarte Ist-
Zustand (vollständige Darstellung
inkl. Legende im Anhang 1)
5
2.4 Verkehrsprognose
Zwischen 2009 und 2020 wird von einer Verkehrszunahme in Küsnacht um
wenige Prozent ausgegangen. Auf der Oberwachtstrasse sind es rund 6 %.
Diese Zunahme scheint vergleichsweise gering zu sein. Sie ist aber auf-
grund der begrenzten Baulandreserven in Küsnacht und den Nachbarge-
meinden sowie der begrenzten Kapazitäten z.B. auf der Seestrasse in der
Spitzenstunde plausibel. Trotzdem wurden Leistungsfähigkeitsabschätzun-
gen von Knoten für die Beurteilung der Machbarkeit zusätzlich mit einer
pauschalen Erhöhung der Verkehrsbelastungen um 20 % durchgeführt
(Sensitivitätsbetrachtung zur Beurteilung der Stabilität der Ergebnisse).
Abbildung 4:
Ausschnitt Defizitkarte
(vollständige Darstellung inkl.
Legende im Anhang 2)
Geringe Verkehrszunahme bis
2020
Abbildung 5:
Belastungsvergleich ASP Ist-
Zustand 2009 mit
Referenzzustand 2020, rot =
Zunahme in Fz/h
(Quelle: Ing. Büro Roland Müller)
6
3 Ziele
Ziele sind Grundlage für die Bewertung und basieren auf der Situations-
und Problemanalyse. Basis für das gewählte Zielsystem bilden die Nachhal-
tigkeits-Indikatoren für Strasseninfrastrukturprojekte (NISTRA) des Bundes.
Das Zielsystem berücksichtigt die drei Nachhaltigkeitsaspekte Wirtschaft,
Gesellschaft und Umwelt sowie die Sicht von Verkehrsteilnehmern, Betrei-
bern und der Allgemeinheit. Die Zielvorstellungen und Empfehlungen aus
dem Mitwirkungsverfahren zur Zentrumsentwicklung Küsnacht sind einge-
flossen. Für die vorliegende Projektstufe wurde ein reduziertes Zielsystem
mit sieben Teilzielen und den entsprechenden Indikatoren gewählt.
Die Begleitgruppe und die Steuerungsgruppe haben die Ziele intensiv dis-
kutiert und kommentiert. Die Steuerungsgruppe hat das Zielsystem am
04.07.2011 genehmigt.
Breit abgestütztes Zielsystem
7
Weil für die Bewertung von Tunnel und BGK eine Nutzwertanalyse ange-
wendet wurde, hat die Steuerungsgruppe die Ziele mit Beschluss vom
24.10.2011 gewichtet.
4 Variante Tunnel
4.1 Nutzungsanforderungen, Lichtraumprofil
Nutzungsziele und Anforderungen an das Bauwerk liegen aufgrund der
Projektphase hauptsächlich bei den bautechnisch relevanten Aspekten.
Dem Tunnelprojekt werden alle Normen von SIA, ASTRA und VSS zu Grun-
de gelegt; insbesondere:
Bundesamt für Strassen: Richtlinie Lüftung der Strassentunnel, Sys-
temwahl, Dimensionierung und Ausrüstung
SIA: Richtlinie Projektierung Tunnel, Strassentunnel, SIA 197/2
Der Tunnel muss so ausgelegt sein, dass eine Projektierungsgeschwindig-
keit von v = 50 km/h normgemäss erfüllt ist.
Die Bauherrschaft definiert weiter die folgenden Anforderungen und Ziele:
Die geplante Tiefgarage Zürichstrasse wird unterirdisch direkt ab dem
Tunnel erschlossen.
Das Portal Eigenstrasse gliedert sich möglichst optimal in den Strassen-
zug ein.
Nach SN 640 201 setzt sich die Fahrbahnbreite mit vp = 50 km/h wie folgt
zusammen, wobei der Kreuzungsfall Lastwagen / Lastwagen massgebend
ist:
Attraktivität ÖV10%
Attraktivität LV10%
Lärm/Trennwirkung20%
Ortsbild15%
Grundwasser5%
Energie Tunnel5%
Kosten35%
Gewichtung Steuerungsgruppe
Attraktivität ÖV15%
Attraktivität LV15%
Lärm/Trennwirkung 31%
Ortsbild23%
Grundwasser8%
Energie Tunnel8%
Diagrammtitel
Abbildung 6:
Gewichtung der Ziele durch die
Steuerungsgruppe,
links mit Kosten
rechts ohne Kosten
(proportional)
8
Element Horizontal vertikal
Grundabmessung (Lastwagen) 2 x 2.60 m 1 4.00 m
Bewegungsspielraum (Lastwagen) 4 x 0.20 m 0.20 m
Sicherheitszuschlag (Lastwagen) 4 x 0.30 m * 0.20 m
Gegenverkehrszuschlag 1 x 0.30 m
Reserve für spätere Anpassungen - 0.10 m
Total 2 x 3.75 m 4.50 m
* Äussere Sicherheitszuschläge liegen
auf/über Bankett
Fahrbahnbreite 2 x 3.45 m
Bankette:
2 x min. 1.00 m
2.00 m (lichte Höhe über Bankett)
Signalisation seitlich:
Signal quadratisch b x h = 0.80 x 0.80 m
Wechselsignal rechteckig 2 b x h = 0.70 x 1.00 m
Deckbereich:
Raum für Elektro- und Verkehrslenkungsinstallationen: 0.30 + 0.10 m
= 0.40 m
1 gemäss VTS Art. 182
2 Kann in begründeten Fällen weggelassen werden, wenn die Verwendung von Wechselsignalen
ausdrücklich ausgeschlossen wird
Tabelle 1:
Fahrbahnbreite und Lichtraum
Abbildung 7:
Tunnelquerschnitt
9
Der Tunnel hat zwei Fahrspuren mit einer Breite von je 3.45 m. Die lichte
Höhe über der Fahrbahn beträgt 4.50 m. Berücksichtig sind ein seitlicher
Sicherheitsabstand sowie Platz für Signalisation und Überwachungsausrüs-
tungen.
Das Normalprofil des Tunnels basiert auf den neusten Normen und Richtli-
nien des SIA und des ASTRA. Insbesondere sind folgende Grundlagen auf-
zuführen:
Lichtraumprofil (inkl. Raum für Signalisation)
Beidseitige Bankette mit einer Mindestbreite von 1.00 m als Geh- und
Fluchtwege
Kabelrohrblöcke, Löschwasserleitung
Entwässerung der Fahrbahn.
Innerorts muss teilweise von der Norm abgewichen werden, damit das
Bauwerk ins bestehende Strassennetz eingepasst werden kann. In Küs-
nacht ist zudem die bestehende Unterführung der SBB-Gleise massgebend.
Folgende Abweichungen von der Norm werden akzeptiert:
Die Höhendifferenz von rund 18 m ergibt mit der festgelegten horizon-
talen Linienführung eine Tunnellängsneigung von 7.5 %. Damit wird
die Empfehlung der SIA 197/2 überschritten. Dies wird aufgrund der
kleinen Tunnellänge toleriert. Bei einer Weiterbearbeitung des Projektes
müssen die Aspekte Unfallgefahr und Rauchausbreitung besonders un-
tersucht werden.
Der Raum für Elektro- und Verkehrslenkungsinstallationen über der
Fahrbahn wird nur im zentralen Bereich des Tunnels (170 m) berück-
sichtigt. Er entfällt in den portalnahen Abschnitten:
- unter den SBB-Anlagen in Anlehnung an den Bestand, sowie im
Parkhausbereich zur Reduktion der Bauwerkshöhe
- im Portal Eigenstrasse zur Reduktion der in Erscheinung tretenden
Bauwerkshöhe.
Beide Abschnitte sind kurz. Die erforderliche Signalisation kann an den
Portalen angebracht werden.
4.2 Varianten Verkehrsführung oberirdisches Netz
Mit einem Tunnel kann der Verkehr oberirdisch verschieden geführt wer-
den. Vier Varianten wurden untersucht.
Berücksichtigung neuester
Normen und Richtlinien
Normabweichungen
Vier Varianten Verkehrsführung
oberirdisch
10
Bestehende Ober-
wacht-Unterführung
Oberwachstrasse Bemerkungen
Variante A Rückbau, Nutzung für
Verbindungen und als
Tiefgarage
2-streifig befahrbar Bus nicht mehr
auf OWS oder
Wenden auf Areal
Zürichstrasse
Variante B 2-streifig befahrbar 2-streifig befahrbar Bus wie heute
Variante C 1-streifig befahrbar
(nur PW) von Bhf.
nach Alte Landstrasse
1-streifig befahrbar
von Bhf. nach Alte
Landstrasse
Bus nicht mehr
auf OWS oder
Wenden auf Areal
Zürichstrasse
Variante D 2-streifig befahrbar,
aber für PW nur 1-
streifig von Bhf. nach
Alte Landstrasse
2-streifig befahrbar Bus wie heute
Die verkehrlichen Wirkungen der vier untersuchten Verkehrsführungen mit
Tunnel sind ähnlich. Die Verlagerungen sind nur sehr kleinräumig. Aller-
dings ist die Erschliessung des Zentrums sehr unterschiedlich.
Die Steuerungsgruppe hat sich am 08.08.2011 für die Verkehrsführungsva-
riante D entschieden. Sollte der Tunnel weiterverfolgt werden, ist die ober-
irdische Verkehrsführung nochmals eingehend zu prüfen.
4.3 Entlastungswirkung
Der Tunnel reduziert die Belastung von ca. 12‘700 Fz/Tag auf noch ca.
3‘500 Fz/Tag bzw. in der Abendspitze von 1‘100 Fz/h auf ca. 300 Fz/h.
4.4 Einbindung ins Strassennetz und Erschliessung der Liegen-
schaften
Beim Bau des Tunnels stellt die Einmündung der Eigenstrasse in die Ober-
wachtstrasse eine grosse Herausforderung dar. Aufgrund der vorgegebe-
nen Randbedingungen (Anschluss via Eigenstrasse) und aus folgenden zwei
Gründen kann die Situation nur mit einem Doppelkreisel gelöst werden:
Zur Verfügung stehender Raum zwischen den Liegenschaften
Gewährleistung aller Verkehrsbeziehungen ohne unzulässige Rückstau-
längen.
Die Eigenstrasse bindet neu nicht mehr an die Oberwachtstrasse an und die
Erschliessung der Liegenschaften erfolgt als Quartiererschliessung über die
Rosenstrasse.
Tabelle 2:
Verkehrsführungsvarianten mit
Tunnel
Grosse Verkehrsentlastung
Doppelkreisel Oberwachtstrasse /
Alte Landstrasse / Eigenstrasse
11
Die Platzverhältnisse an der Eigenstrasse vor den Garagen der Liegenschaft
Alte Landstrasse Nr. 154/156/158 sind gegenüber heute reduziert. Die Nut-
zung der Garagen nahe dem neuen Kreisel ist in Frage gestellt.
Das Hauptgebäude der Liegenschaft Oberwachtstrasse 15 ist ein kommu-
nales Schutzobjekt, wobei der Anbau nicht unter Schutz steht und abge-
brochen werden kann. Dagegen umfasst die Unterschutzstellung auch den
Vorgartenbereich zur Oberwachtstrasse.
Die Erschliessung der unter Schutz stehenden Liegenschaft Oberwacht-
strasse Nr. 15 wird so angepasst, dass sie entweder ab der Oberwachtstras-
se oder rückwärtig ab der Eigenstrasse erfolgen kann. Ein künftiges Tun-
nelportal und der Doppelkreisel dürfen diese Unterschutzstellung nicht
beeinträchtigen. Die ortsbauliche Eingliederung muss behutsam vorge-
nommen und die Bewilligungsfähigkeit abgeklärt werden.
4.5 Linienführung
Der Tunnel verläuft von der Unterführung SBB bis in die Eigenstrasse und
ist 308 m lang. Die Ausbaugeschwindigkeit ist 50 km/h, was den horizon-
talen Minimalradius von 75 m vorgibt. Die Steigung beträgt maximal
7.5 %.
Abbildung 8:
Erschliessung in der Eigenstrasse
Kommunales Schutzobjekt
Oberwachtstrasse 15
Ca. 300 m langer Tunnel
12
4.6 Geologie und Hydrogeologie
Das Projektgebiet liegt am Hangfuss des Küsnachterberges. Dieser besteht
im Kern aus dem Fels der Oberen Süsswassermolasse, einer praktisch hori-
zontal liegenden Wechselfolge von Mergeln, Silt- und Sandsteinen3.
Darüber liegen die für das Bauwerk relevanten eiszeitlichen Moränenabla-
gerungen. Am Hangfuss, im westlichen Teil des Projektbereichs, hat der
Küsnachter Dorfbach einen ausgedehnten Schuttfächer aus kiesigen und
3 Grundlage: Geologisch-geotechnischer und hydrogeologischer Kurzbericht, Dr. Heinrich Jäckli AG,
Zürich, 7. November 2011
Abbildung 9:
Linienführung Tunnel Küsnacht
Abbildung 10:
Längenprofil Tunnel Küsnacht
(überhöht)
Übersicht
13
sandigen Bachschuttablagerungen gebildet, weiche teilweise mit feinkörni-
gen Seeablagerungen des Zürichsees verzahnt sind.
Den Abschluss des Schichtprofils bilden der Ober- und Unterboden, wel-
cher im Zuge baulicher Tätigkeiten vielerorts durch künstliche Auffüllungen
ersetzt resp. mit solchen überschüttet wurde.
Die Moräne ist generell schlecht durchlässig. Die Wasserzirkulation be-
schränkt sich auf kiesig sandigen Schichten, Linsen und Adern. Die siltig-
sandigen Seeablagerungen sind mit Ausnahme von kohäsionslosen, sandi-
gen Schichten ebenfalls generell gering durchlässig. Der kiesige Bachschutt
weist demgegenüber eine deutlich höhere Durchlässigkeit auf und erlaubt
die Zirkulation grösserer Wassermengen, was hinsichtlich der Planung von
Bauwasserhaltungen und Grundwasserabsenkungen relevant ist.
Bei dem in den älteren Sondierungen angetroffenen Wasser handelt es sich
um sogenanntes Hangwasser, welches in den durchlässigeren, sandigeren
und kiesigeren Schichten der Moräne und vor allem des Bachschutts zirku-
liert. Die aktuellen Wasserspiegellagen dürften massgeblich durch die Ent-
wässerungsleitungen der bestehenden Strassenunterführung beeinflusst
sein und heute tiefer liegen als früher.
Im Projektbereich ist kein nutzbares Grundwasser vorhanden. Der Projekt-
bereich ist jedoch gemäss der Gewässerschutzkarte des Kantons Zürich
dem Gewässerschutzbereich Ao (Schutz von Oberflächengewässer) zuge-
ordnet, welcher zum Schutz des Zürichsees ausgeschieden ist.
4.7 Bautechnik
Der durchwegs oberflächennahe Tunnel wird im Tagbau erstellt. Dazu wird
zuerst ein Baugrubenabschluss erstellt, wobei im vorliegenden Fall sowohl
eine Rühl- als auch eine Spundwand in Betracht gezogen werden kann.
Nach dem Aushub und der Verankerung oder Spriessung wird das Tunnel-
bauwerk innerhalb der offenen Baugrube erstellt. Eine Abdichtung des
Bauwerks stellt sicher, dass der Tunnel trocken bleibt.
Im Anschluss wird der Tunnelrohbau eingeschüttet und die oberirdischen
Flächen wieder ihrer ursprünglichen Nutzung zugeführt. Temporär umge-
legte Werkleitungen werden in ihre definitive Lage zurückversetzt und der
Strassenraum wiedererstellt.
Der Bereich Parkhaus muss sinnvollerweise gleichzeitig mit dem Bau des
Parkhauses erstellt werden. Damit fallen mehrere bauliche Schnittstellen
weg, resp. diese werden in einer Einheit zusammen gebaut (Abdichtung,
Entwässerung, Rohbau) und der Baugrubenabschluss kann einmalig und
geschlossen erstellt werden.
Die Linienführung hat zur Folge, dass der Tunnel nicht vollständig im nicht
überbauten offenen Raum erstellt werden kann. Dies macht objektspezifi-
Hydrogeologie
Bauweise
Objektspezifische
Sondermassnahmen
14
sche Sondermassnahmen notwendig. Im vorliegenden Fall sind folgende
Fälle zu unterscheiden:
Gebäude Rosenstrasse Nr. 14: Das Gebäude liegt deutlich über dem
Tunnel. Aus heutiger Sicht ist eine reine Unterfangungslösung nicht
verhältnismässig realisierbar. Das Gebäude muss mind. teilweise abge-
brochen werden. Da der Tunnel aber genügend tief liegt, kann das
Haus nachträglich wiedererstellt und wie bisher genutzt werden.
Die Gebäude Eigenstrasse Nr. 4 und 7 werden nur gering in den Ecken
tangiert. Eine Unterfangung der Gebäude steht als machbare Lösung
im Vordergrund.
Die vorliegende Studie geht davon aus, dass beim Bahnhof keine Be-
triebseinschränkungen und längere Gleissperrungen zulässig sind. Die Ver-
breiterung der Unterführung muss deshalb in einer unter den Gleisen und
Perrons liegenden Baugrube erstellt werden.
Dazu werden die Perronanlagen und Gleise auf Hilfsbrücken mit geringer
Bauhöhe verlegt, welche auf Mikropfahltürmen fundiert sind. All diese
Bauhilfsmassnahmen erfolgen während nächtlichen Gleissperrungen.
Unter den Hilfsbrücken wird dann der Tunnelrohbau konventionell gebaut.
Sobald dies erfolgt ist, können die Hilfsbrücken wieder ausgebaut, der
Gleisoberbau in den ursprünglichen Zustand zurückgeführt und die Perron-
anlagen wieder instand gestellt werden.
Der Grossteil der Werkleitungen in der Rosen- und Eigenstrasse müssen
während der Bauzeit aus dem Bauperimeter hinausverlegt werden. In Aus-
nahmefällen können sie auch belassen werden und die Baugrube in ge-
schützten Kabel- und Leitungskanälen queren. Am Schluss der Bauarbeiten
werden sie in die ursprüngliche Lage zurückverlegt, bevor die Oberfläche
und die Strassen wiedererstellt werden.
Die grosskalibrige tiefliegende Abwasserleitung in der Zürichstrasse ist ge-
sondert zu betrachten. Sie quert das Tunnelprofil und muss deshalb neu
erstellt werden. In Frage kommen eine Dükerlösung oder z.B. eine neue
tiefliegende Ableitung durch die Unterführung SBB.
Gemäss Norm SIA 197/2 braucht ein Tunnel mit einer Länge von rund
300 m keine Notausgänge, weil die Portale in Fluchtdistanz liegen. Es sind
aber spezielle Umstände vorhanden, welche die Erstellung eines Notaus-
ganges begründen könnten. Darunter fällt die Längsneigung des Tunnels
und die unterirdischen Ein- und Ausfahrten. Im Bereich des Parkhauses
würde sich ein Notausgang mit Fluchttreppenhaus zur Zürichstrasse anbie-
ten. Zur Klärung der Frage müsste in einer kommenden Projektphase eine
Sicherheitsstudie (vgl. auch unten Lüftung) durchgeführt werden.
Für die Unterbringung der Anlagen für die Energieversorgung, Steuerung,
Telekom und die Verkehrslenkung braucht der Tunnel die entsprechenden
Technikräume. Das vorliegende Projekt sieht die Disposition dieser Räume
Aufweitung Unterführung SBB
Werkleitungen
Nebenanlagen
15
zwischen der Parkhausrampe und dem Tunnel vor, weil hier bauliche Sy-
nergien genutzt werden können, aber lokal auch der grösste Bedarf an
Energie, Lenkung und Steuerung (Beleuchtung Ein-/Ausfahrtsbereich, ev.
Lüftung/Entrauchung, Signalisation) vorliegt.
Die Tunnelentwässerung erfolgt im Trennsystem. Sicker- und Drainagewas-
ser wird direkt in den Vorfluter geleitet. Die Fahrbahnentwässerung wird
auf Grund der Wasserschutzzone Ao voraussichtlich in die Kanalisation ein-
geleitet. Eine Ableitung im normalen Betriebsfall in die Vorflut ist nur dann
zulässig, wenn eine unzulässige Schadstoffbelastung ausgeschlossen wer-
den kann. In jedem Fall muss für die Rückhaltung von Havarie-, Tunnel-
wasch- und Löschwasser ein Stapelbecken erstellt werden, welches vor-
zugsweise im Tiefpunkt des Tunnels liegt (Bereich SBB-Unterführung/Park-
haus).
Der kurze Tunnel braucht gemäss Auslegung der ASTRA-Richtlinien keine
Lüftung. Die Kombination mit dem Parkhaus ist aber in der folgenden Pro-
jektphase lüftungstechnisch genauer zu klären (Beeinflussung der Luft-
strömung, Luftqualität, Rauchausbreitung, Entrauchung Parkhaus). Sollte
für die Beeinflussung der Luftströmung im Tunnel eine Lüftungsanlage
notwendig sein, dann können Strahlventilatoren in den Tunneleckberei-
chen über den Banketten vorgesehen werden.
4.8 Eigentumsverhältnisse und Landerwerb
Die Strasseneigentümer der betroffenen Strassenabschnitte sind folgende:
Oberwachtstrasse = Kantonsstrasse
Rosenstrasse = Gemeindestrasse
Eigenstrasse = Flurweg (Privateigentum)
Daraus folgt, dass für die Realisierung der Tunnellösung die Eigenstrasse ins
öffentliche Eigentum der Gemeinde bzw. des Kantons übergehen muss.
Daneben ist bei verschiedenen Grundstücken Land zu erwerben. Falls dies
nicht im Einvernehmen mit den Grundeigentümern erfolgen kann, müssten
Enteignungsverfahren durchgeführt werden.
4.9 Integration ins Ortsbild, Lärmimmissionen
Das Tunnelportal in der Eigenstrasse verändert das kleinräumige Ortsbild
und beansprucht Platz. Mit verschiedenen Massnahmen kann die Domi-
nanz reduziert und das Erscheinungsbild verbessert werden. Das Projekt
berücksichtigt folgende Optimierungen:
Ausgewogenes Verhältnis von offener Wannenlänge und über dem
Gelände liegenden Tunnelbauwerk.
Lüftung
16
Die Tunnelbankette im Portalbereich werden auf ein Minimum redu-
ziert, um die Breite des Bauwerkes zu reduzieren. Die normgemässe
Bankettbreite beginnt erst zurückversetzt im Tunnel.
Die über der Fahrbahn liegende Signalisation wird vorne am Portal-
bauwerk angebracht, um die Höhe des Portalbauwerkes zu reduzieren.
Die normgemässe Signalisation an der Tunneldecke beginnt erst zu-
rückversetzt im Tunnel.
Der Optimierungsprozess soll in der nächsten Projektphase mit Beizug eines
Architekten, Ortsbildplaners und Landschaftsarchitekten weitergeführt und
detailliert werden.
Der enge Strassenzug im Bereich der denkmalgeschützte Liegenschaft
Oberwachtstrasse 15 (siehe Abbildung 11, links im Bild) macht den Ab-
bruch des Anbaus erforderlich, welcher seinerseits geschützt ist.
Während der Tunnel die Lärmimmissionen entlang der Oberwachtstrasse
reduziert, erfordert die beim Tunnelportal als „Trompeteneffekt“ bekannte
Lärmsituation eine erhöhte Aufmerksamkeit. Sämtliche dem Strassenbe-
reich zugewandten Wannenwände sowie die Tunnelinnenseite auf den
ersten ca. 30 m müssen mit Lärmabsorbern versehen werden.
4.10 Anschluss des Parkhauses
Die Erschliessung des in Planung stehenden Parkhauses Zürichstrasse er-
folgt direkt ab der Tunnelfahrbahn über beidseitige Ein- und Ausfahrten.
Damit werden Linksabbieger und Spurkreuzungen vermieden. Um Ver-
kehrsverflechtungen zu verhindern, werden diese bewusst und nach Vor-
Abbildung 11:
Visualisierung; Blick von der
Oberwachtstrasse in die
Eigenstrasse mit dem
Tunnelportal
17
prüfung durch Abteilung Verkehrstechnik der Kantonspolizei des Kantons
Zürich ohne Verzögerungs- resp. Beschleunigungsspuren gestaltet.
Ab der Fahrspur See – Kreisel Oberwacht wird direkt das 3. UG des Park-
hauses erschlossen. Die Ein- und Ausfahrt von resp. zur Fahrspur Kreisel
Oberwacht – See führt über eine Rampe ins 1. UG des Parkhauses und
überfährt den Tunnel. Parkhaus-intern erfolgt der Geschosswechsel über
Rampen.
Zwischen der Rampe und dem Tunnel im Bereich des Parkhausperimeters
entsteht ein idealer Raum für Technikräume für die Betriebs- und Sicher-
heitsausrüstung.
Beim zu Grunde gelegten Parkhausperimeter, der Annahme von 3 Unter-
geschossen für die Parkierung von PW und der aufgezeigten Erschliessung
ergibt sich bei einem angenommenen Flächenverbrauch von 30 – 40 m2/PP
(inkl. Erschliessung) eine mögliche Parkplatzzahl von rund 260 – 200.
4.11 Realisierung
Die gesamte Bauzeit des Tunnels wird mit ca. 1 ¾ Jahren geschätzt. Ein
grobes Bauprogramm liegt diesem Bericht als Anhang A3 bei. Es ist zu er-
kennen, dass der Bereich der SBB-Unterführung viel Zeit in Anspruch
nimmt. Zudem ist das Bauprogramm im Zusammenhang mit der Park-
hauserstellung zu betrachten und im Planungsfall zu koordinieren.
Im Vorprojekt sind die umweltrechtlichen Aspekte näher zu untersuchen,
wobei die Notwendigkeit und der Umfang einer Umweltverträglichkeits-
prüfung abgeklärt werden muss.
Abbildung 12:
Erschliessung Parkhaus
Zürichstrasse
Bauzeit knapp 2 Jahre
18
In der Phase Auflageprojekt werden der Land- und Rechtserwerb zu einem
Schwerpunkt, weil für den Tunnel Flächen temporär und definitiv erworben
werden müssen. Für das Eckgebäude Rosen- / Eigenstrasse ist ein Erwerb
der Liegenschaften in Betracht zu ziehen.
4.12 Kosten
Die Kostenschätzung enthält alle mit der Erstellung anfallenden Kosten im
Projektperimeter des Tunnels. Eingerechnet sind auch alle betriebsnotwen-
digen baulichen Nebenanlagen, die notwendige Anpassung der angren-
zenden Strassen und Anlagen im unmittelbaren Projektbereich. Die Kosten
sind im Anhang A4 zusammengestellt. Die Struktur basiert auf dem AST-
RA-Kontenplan.
Grundlagen:
Erfahrungswerte aktueller, marktgerechter Einheitspreise vergleichbarer
Objekte und Elemente
Kostenangaben der Bauherrschaft (z.B. Landerwerb)
Zuschlag für Unvorhergesehenes und Regie von 20 %
Preisbasis September 2011
Kostengenauigkeit +/- 20%
Nicht eingerechnet sind noch undefinierte Elemente wie die Instandstellung
der Rampe zur Oberwachtstrasse, Parkhausperimeter inkl. Personenunter-
führung SBB, Flankierende Massnahmen und Umbau Oberwachtstrasse
sowie die Neuerstellung des Zivilschutzzuganges des Schulhauses.
Kostenübersicht:
1. Allgemeines
Projekt, Untersuchungen und Bauleitung CHF 4.3 Mio.
2. Landerwerb und Landumlegungen
Landerwerb und Entschädigungen CHF 3.3 Mio.
3. Bauausführung
- Trassee CHF 2.2 Mio.
- Tunnelbau (inkl. Elektromechanik) CHF 25.9 Mio.
- Nebenarbeiten und Anpassungen CHF 0.9 Mio.
Total Kosten (exkl. MwSt.) CHF 36.6 Mio.
MwSt. (8.0 %) (exkl. Landerwerb) CHF 2.7 Mio.
Total Kosten (inkl. MwSt.) CHF 39.3 Mio.
Die durchschnittlichen spezifischen Kosten, bezogen auf die Tunnellänge
von 307 m betragen ca. CHF 128‘000 pro Meter (inkl. MwSt.).
Kosten Tunnel ca. 39 Mio. CHF
19
Die jährlichen Kosten betragen ca. 1.3 Mio. CHF. Davon sind die Kapital-
kosten ca. 735’00 CHF und die Betriebs- und Unterhaltskosten ca. 325‘000
CHF. Berücksichtigt sind unterschiedliche Nutzungsdauern einzelner Bautei-
le: 100 Jahre (Rohbau, Landerwerb), 50 Jahre (Trassee) und 20 Jahre (Stras-
senoberbau).
5 Variante Betriebs- und Gestaltungskonzept
Die Arbeitsschritte für die Erstellung des Betriebs- und Gestaltungskonzepts
(BGK) Oberwachtstrasse richten sich nach den Vorgaben des Amts für Ver-
kehr (AFV) Kanton Zürich. Der Fokus des BGK liegt auf dem Knoten Ober-
wachtstrasse / Zürichstrasse. Die generellen Bedürfnisse an die Oberwacht-
strasse wurden im Rahmen der Mitwirkungsworkshops Zentrumsentwick-
lung dokumentiert (u.a. Erhöhung Durchlässigkeit und Transparenz). Die
entwickelten Konzepte mussten mit 12 m Breite auskommen. Dies ist die
heutige Breite von Trottoirs und Fahrbahn (bestehender Strassenraum).
Privateigentum soll nicht tangiert werden.
5.1 Variantenfächer und Vorauswahl
Der Variantenfächer basiert auf einem morphologischen Kasten. Dieser
enthält die verschiedenen Elemente des Strassenraums. Themen wie Mate-
rialisierung, Beleuchtung, Möblierung, Bepflanzung, Signaletik müssen in
einem allfälligen nächsten Planungsschritt vertieft werden. In der vorlie-
genden Projektphase spielen diese Aspekte noch keine tragende Rolle.
Rahmenbedingung: Kein
tangieren von Grundeigentum
20
Die Variantenentwicklung erfolgte anhand möglicher Lösungen für den
Knoten Oberwachtstrasse / Zürichstrasse (Knoten mit LSA, Knoten ohne
LSA, Kreisel, Knoten als Platz ausgestaltet).
Ernst Basler + Partner hat vier Gestaltungslösungen für die Oberwachtstras-
se zwischen Knoten Zürichstrasse und Alte Landstrasse entwickelt und die-
se in der erweiterten Begleitgruppe diskutiert. Unter Abwägung der ver-
schiedenen Aspekte wurde beschlossen, die Variante Kreisel weiter zu ver-
tiefen. Die nicht weiterverfolgten Varianten sind im Anhang A5 dokumen-
tiert. Die wichtigsten Ausschlussgründe sind folgende:
Variante Platz: Eine Umsetzung der Variante Platz wird aufgrund des
durchschnittlichen täglichen Verkehrs von rund 12‘000 Fz als sehr
schwierig eingestuft
Variante Vortritt (Knoten ohne LSA): Die Variante Vortritt erschwert die
Querung der Oberwachtstrasse für Velofahrende auf der Veloroute Nr.
66 und birgt die Gefahr einer Verstärkung der Trennwirkung (statt ei-
ner Reduktion)
Variante LSA: Eine Gestaltungslösung mit Lichtsignalanlage verändert
die heutige Situation nicht oder nur unwesentlich und kann damit die
gesteckten Ziele nicht zufriedenstellend erfüllen
5.2 Variante Kreisel
Die Variante sieht vor, anstelle der heutigen LSA mit separaten Abbiege-
streifen einen Minikreisel am Knoten Oberwachtstrasse / Zürichstrasse mit
einem Durchmesser von mind. 21m zu realisieren. Damit kann der Verkehr
auf tieferem Geschwindigkeitsniveau verstetigt werden. Ein ähnlicher Krei-
Abbildung 13:
morphologischer Kasten mit
Elementen des Strassenraums
Vier mögliche
Gestaltungslösungen
Wahl: Variante Kreisel
Minikreisel statt
Lichtsignalanlage
21
sel mit exzentrischer Lage ist in Uster in Betrieb und funktioniert gemäss
Aussagen des Kantons Zürich gut. Die Leistungsfähigkeit des Kreisels ist
aufgrund der geringen Verkehrsströme der Zürichstrasse und des Einbahn-
regimes der Dorfstrasse sehr gut.
Zwischen Zürichstrasse und Alte Landstrasse wird der heutige Strassen-
querschnitt neu aufgeteilt und ein multifunktionaler Mehrzweckstreifen
eingerichtet. Dieser erleichtert Querungen und kann als Ab- und Einbiege-
hilfe genutzt werden. Die Beleuchtung ist ebenfalls auf dem Mittelstreifen
angedacht, wobei die Kandelaber auf einem 5cm hohen Podest
(Schrammbord) stehen und mit Pfosten geschützt werden.
Die heutige Haltestelle vor dem Coop wird bergwärts verschoben und als
Fahrbahnhaltestelle ausgebildet4). Die Haltestelle Zentrum befindet sich neu
für beide Richtungen auf gleicher Höhe. Die Ausstattung der Haltestelle im
Bereich des „Moreira Gourmet House“ muss in einem nächsten Planungs-
schritt konkretisiert werden (Sitzbänke, Unterstand etc.).
Fussgängerstreifen im Bereich der beiden Kreisel Zürichstrasse und Alte
Landstrasse unterstützen zusätzlich zum vorgesehenen Mittelstreifen die
sichere Querung auch für schwächere Verkehrsteilnehmer.
Die Kreiselfläche wird nicht kreisförmig, sondern als Viereck ausgebildet
und vermittelt damit einen gewissen „Platzeffekt“ ohne die Funktionalität
und Erkennbarkeit des Kreisels einzuschränken. Eine in Ausnahmefällen
überfahrbare Leuchtkappe markiert die Kreiselmitte.
Die Einmündungen Florastrasse und Obere Dorfstrasse werden gestalte-
risch mittels Änderung des Bodenbelags betont. Diese Verzahnung mit
angrenzenden Flächen wirkt geschwindigkeitsreduzierend.
4) Aufgrund der geringen seitlichen Zuflüsse aus der Zürichstrasse wird eine Haltestelle nach dem
Kreisel als vertretbare Lösung eingestuft
Mehrzweckstreifen zwischen
Zürich- und Alte Landstrasse
Verschiebung Bushaltestelle
Fussgängerstreifen unterstützen
die Querung weiterhin
Abbildung 14:
Situation Gestaltungslösung (vgl.
auch Darstellung im Anhang 6)
Gestalterische Aspekte
22
Die Randabschlüsse zwischen Fahrbahn und Trottoir werden 5 cm hoch
ausgebildet. Zusätzlich werden diese Abgrenzungen mit Pfosten betont.
Der Querschnitt wurde so gewählt, dass für die Schneeräumfahrzeuge des
Kantons eine minimale Breite von 3.75 m zur Verfügung steht. Der Mehr-
zweckstreifen wird dabei ohne zusätzlichen Anschlag ausgeführt (Schwarz-
räumung möglich).
Auf Wasserrinnen in Längsrichtung wird bewusst verzichtet. Diese erzeu-
gen im täglichen Gebrauch Probleme und sind unterhaltsintensiv. Daneben
schränken sie die nutzbare Strassenbreite ein.
Die Befahrbarkeit des Kreisels wurde mittels Schleppkurven überprüft.
Grundsätzlich ist die Befahrung in Längsrichtung (Oberwachtstrasse) für
alle Fahrzeugkategorien möglich, ohne dass diese die Mittelinsel überfah-
ren. Personenwagen können den Minikreisel problemlos befahren und
Abbildung 15:
Skizze Gestaltungslösung
Abbildung 16:
Querschnitt Oberwachtstrasse
Betriebliche Aspekte
Prüfung der Befahrbarkeit des
Minikreisels
23
korrekt in alle Richtungen ab- und einbiegen. Mit Standardlastwagen von
11 m Länge sind ebenfalls alle Abbiegevorgänge möglich, wobei z.T. die
innere Kreisfläche befahren oder die Gegenfahrbahn überstrichen wird.
Das Abbiegen von Anhängerzügen in die Zürich- oder Dorfstrasse ist nur
möglich, wenn die Kreiselmitte vollständig überfahrbar ist und/oder die
Gegenfahrbahn frei ist. Eine Befahrbarkeit von 270° für alle Fahrzeugkate-
gorien aus sämtlichen Kreiselzufahrten ohne gegenseitige Rücksichtnahme
der Verkehrsteilnehmer ist nicht möglich. Dies entspricht auch der heutigen
Situation mit Lichtsignalanlage. Die Zürich- und Dorfstrasse sind Gemein-
destrassen. Unter Federführung der Gemeinde Küsnacht und Beizug der
Kantonspolizei sind in der nächsten Planungsphase zusammen mit den
Grossverteilern bei Bedarf alternative Anlieferungsrouten (oder Abbiege-
verbote) für Anhängerzüge zu besprechen.
Die vorliegende Lösung ist im Sinne eines Richtprojekts zu verstehen, wel-
ches im Rahmen der Vorgaben und Randbedingungen den Spielraum für
betriebliche und gestalterische Massnahmen auslotet. Falls die Variante
BGK weiterverfolgt wird, wäre es sinnvoll, den Spielraum zu erweitern,
indem die betroffenen Grundeigentümer zu Beteiligten werden. Im Hin-
blick auf den Kreisel ist ausserdem die Kommunikation mit dem Gewerbe
(v.a. Coop und Migros) bezüglich Anlieferungsfahrten wichtig.
5.3 Anschluss des Parkhauses
Drei Varianten für die Anbindung der Tiefgarage an die bestehende Unter-
führung wurden geprüft (Kreisel, Unterquerung bzw. niveaufreier An-
schluss, T-Knoten). Diese sind verkehrs- und bautechnisch machbar und
erfüllen die Aspekte der Befahrbarkeit (mit PW) und der Verkehrssicherheit.
In Absprache mit dem Kanton beschliesst die Begleitgruppe, einen einfa-
chen T-Knoten als Anschluss vorzusehen (vgl. Abbildung 18). Die Einfahrt
ist dabei nur als Rechtsabbieger in die Tiefgarage möglich. Für von der See-
Abbildung 17:
Schleppkurve Lastwagen 11 m
mit einem Kreisdurchmesser von
20 m (aktuelle
Gestaltungslösung basiert auf
21 m, d.h. Situation verbessert
sich gegenüber der Darstellung)
Gestalterische Lösung als
Richtprojekt
Drei Varianten
Entscheid für T-Knoten
24
strasse her kommende Automobilisten ist eine Wende beim neuen Kreisel
an der Kreuzung Oberwacht- / Zürichstrasse erforderlich. Für eine separate
Linksabbiegespur müsste der bestehende Tunnel unter dem SBB-Trasse
verbreitert werden. Die Ausfahrt aus der Tiefgarage wird mit einer Lichtsig-
nalanlage gesteuert und ist in beide Richtungen machbar.
Die genaue Lage und Ausgestaltung der Ein- und Ausfahrt ist vom Projekt
Zentrumsentwicklung abhängig und muss später vertieft werden.
Beim zu Grunde gelegten Parkhausperimeter, der Annahme von 3 Unter-
geschossen für die Parkierung von PW und der aufgezeigten Erschliessung
ergibt sich bei einem angenommenen Flächenverbrauch von 30–40 m2/PP
(inkl. Erschliessung) eine mögliche Parkplatzzahl von rund 320–240.
5.4 Kosten
Die Grobkostenschätzung enthält die nachfolgend aufgeführten Elemente
für die Realisierung der Gestaltungslösung inkl. Erschliessung Parkhaus via
Oberwachtstrasse. Die Kosten für Planung und Bau der Tiefgarage sind
dabei nicht berücksichtigt. EBP schätzt die Kosten auf ca. 4.8 Mio. CHF
(inkl. MwSt.). Diese Kosten basieren auf der aktuellen Planungsstufe und
beinhalten bezüglich Materialisierung, Beleuchtung etc. durchschnittliche
Einheitspreise. Da die Lösung im heutigen Strassenraum realisiert werden
kann fallen keine Landerwerbskosten an.
Der Kanton beteiligt sich an der Gestaltungslösung. Die sogenannten Oh-
nehinkosten sind Kosten für den baulichen Unterhalt, der in den nächsten
Jahren anfällt. Um den Kostenanteil der Gemeinde Küsnacht an der Gestal-
tungslösung zu erhalten, können die Ohnehinkosten von den geschätzten
Kosten abgezogen werden. Auch bei der Tunnelvariante übernimmt der
Kanton diese Kosten für die Oberwachtstrasse in der heutigen Form.
Abbildung 18:
Skizze Anbindung Tiefgarage an
Oberwachtstrasse
Kosten ca. 5 Mio. CHF
Ohnehinkosten
25
Die jährlichen Betriebs-, Unterhalts- und Kapitalkosten betragen für die
Gestaltungslösung rund 0.23 Mio. CHF.
26
Abbildung 19:
Grobkostenschätzung
Gestaltungslösung
Oberwachtstrasse, Preisbasis
April 2011
27
6 Bewertung
6.1 Methodik
Ernst Basler + Partner führte eine Nutzwertanalyse durch. Vereinfacht ge-
sagt handelt es sich um ein Notensystem. Der Bewertungsmassstab ist das
Zielsystem, dass die Steuerungsgruppe genehmigt hat. Für jedes Ziel wird
aufgrund des Zielerfüllungsgrades eine Teilnote vergeben. Die Teilnoten
werden gewichtet und zu einer Gesamtnote aggregiert. Je höher die Note
desto besser. Negative Noten drücken eine Verschlechterung gegenüber
dem heutigen Zustand aus.
6.2 Zielerfüllung
Variante Beschreibung «Note»
Tunnel Verkehrsabnahme Oberwachtstrasse (+3); Komforteinbusse am Doppelkreisel (-2)
+1
Gestaltung Fahrbahnhaltestelle statt Bucht (+0.5); Haltestellenausstattung (-1)
−0.5
Variante Beschreibung «Note»
Tunnel Verkehrsabnahme Oberwachtstrasse bringt positive Effekte für Velo (+3) und FG (+4)
+3.5
Gestaltung Kreisel und Mittelstreifen verbessern Abbiegevorgänge für Velofahrer, Velofahrer haben auf Oberwachtstrasse wenig Raum (-2); Mittel- und Fussgängerstreifen vereinfacht das Queren für Fussgänger (+2)
0
Variante Beschreibung «Note»
Tunnel Die Belastungen nehmen ab (+4); Geschwindigkeiten nehmen ab; Platzgestaltung vereinfacht das Queren (4.5)
+4.25
Gestaltung Gleichbleibende Verkehrsbelastung (0); tiefere Geschwindigkeiten, Mittelstreifen, Fussgängerstreifen ohne LSA vereinfachen das Queren und verringern Lärmemissionen (+2)
+1
Variante Beschreibung «Note»
Tunnel Doppelkreisel (-3); Knoten Zürichstrasse (+5); Portal Eigenstrasse (-4); Oberwachtstrasse (+4)
+0.5
Gestaltung Alte Landstrasse (0); Knoten Zürichstrasse (+2); Portal Eigenstrasse (0); Oberwachtstrasse (+2)
+1
Ziel: Attraktivität und
Zuverlässigkeit des ÖV erhalten
Ziel: Attraktivität und Sicherheit
des Fuss- und Veloverkehrs
steigern
Ziel: Trennwirkung und
Verkehrslärmbelastung
reduzieren
Ziel: Ortsbild und
Aufenthaltsqualität verbessern
28
6.3 Resultate der Nutzwertanalyse
Das BGK erreicht einen leicht negativen Nutzwert. Die Variante Tunnel
erreicht hingegen einen stark negativen Nutzwert.
Variante Beschreibung «Note»
Tunnel Tunnel befindet sich in einem Gebiet vernachlässigbarer Grundwassermächtigkeit, die Lage innerhalb der Zone zum Schutz der Oberflächengewässer muss berücksichtig werden
−2
Gestaltung Kein Eingriff 0
Variante Beschreibung «Note»
Tunnel Tunnellösung verdoppelt den Energieverbrauch −5
Gestaltung Heutiger Energieverbrauch 0
Variante Beschreibung «Note»
Tunnel Betrieb- und Unterhaltskosten: 325’000 CHF/aKapitalkosten: 735’000 CHF/aPlus Betriebs-/Unterhalts-/Kapitalkosten v. Gestaltung= 1’300’000 CHF/a
−5
Gestaltung Betrieb- und Unterhaltskosten: 66’000 CHF/aKapitalkosten: 170’000 CHF/a= 236’000 CHF/a
−0.88
Tunnel
Tunnel
Tunnel
Tunnel
Tunnel
Tunnel Tunnel
BGK
BGK
BGK BGK
BGK BGK
BGK
-5.0
-4.0
-3.0
-2.0
-1.0
0.0
1.0
2.0
3.0
4.0
5.0
EnergieÖV LV
Trennwirkung
Ortsbild Grund-
wasserKosten
Ziel: Beeinträchtigung von
Grundwasser und
Oberflächengewässer
minimieren
Ziel: Energiebedarf für den
Betrieb der Infrastruktur
minimieren
Ziel: Investitions-, sowie Betriebs-
und Unterhaltskosten
minimieren
Abbildung 20:
Übersicht Zielerfüllung je Teilziel
29
Das Resultat ist stabil. Die Variante BGK erreicht auch bei einer weniger
starken Gewichtung der Kosten den höheren Gesamtnutzwert.
6.4 Kostenwirksamkeitsanalyse
Der Tunnel erzielt einen etwa zweieinhalbfach höheren Nutzen bei gleich-
zeitig etwa siebenfachen Kosten. Damit ist die Kostenwirksamkeit beim
BGK wesentlich höher. Pro eingesetztem Franken kann mehr Nutzen erzielt
werden.
-100
-80
-60
-40
-20
0
20
40
60
80
100
Tunnel Variante D Betriebs- und Gestaltungskonzept
Nu
tzen
pu
nkt
e
-100
-80
-60
-40
-20
0
20
40
60
80
100
Kosten 20% Kosten 25% Kosten 30% Steuerungsgruppe35%
Nu
tzen
pu
nkt
e
Tunnel Variante D
Betriebs- und Gestaltungskonzept
Abbildung 21:
Nutzenpunkte
Abbildung 22:
Nutzenpunkte bei
unterschiedlicher Gewichtung
der Kosten
30
0.0
20.0
40.0
60.0
80.0
100.0
120.0
140.0
160.0
180.0
0 0.2 0.4 0.6 0.8 1 1.2 1.4
gew
ich
tete N
utzen
pu
nkte
jährliche Kosten [Mio. CHF]
0.0
50.0
100.0
150.0
200.0
250.0
Variante Tunnel Variante BGK
Nu
tze
np
un
kte
/ 1
Mio
. CH
F
Abbildung 23:
Kostenwirksamkeit
Abbildung 24:
Nutzen pro eingesetztem
Franken
31
7 Fazit und Empfehlung
Knapp 12‘000 Fahrzeuge pro Tag sind auf einer Ortsdurchfahrt im Kanton
Zürich nichts Aussergewöhnliches. Etliche Gemeinden müssen weit höhere
Mengen ertragen. Ein Tunnel zur Entlastung der Oberwachtstrasse kostet
über 43 Mio. CHF, die vollständig von der Gemeinde übernommen werden
müssen. Die daraus resultierenden jährlichen Kosten betragen ca. 1.3 Mio.
CHF/Jahr.
Die Variante BGK schneidet bei der Nutzwertanalyse leicht negativ ab. Der
Tunnel erreicht aufgrund der hohen Kosten einen stark negativen Nutz-
wert. Auch bei der Kostenwirksamkeitsanalyse schneidet das BGK besser
ab. Pro eingesetzten Franken kann mehr Nutzen erzielt werden. Allerdings
ist das erreichte Nutzenniveau wesentlich tiefer als beim Tunnel. Der Tun-
nel ist etwa siebenmal so teuer wie das BGK und erzielt einen etwa 3-
fachen Nutzen.
Die Resultate sind stabil. Auch mit einer tieferen Gewichtung der Kosten
ändert sich an den oben gemachten Aussagen nichts.
Wir empfehlen der Gemeinde aus fachlichen Überlegungen das Konzept
BGK weiterzuverfolgen und durch Einbezug der Grundeigentümer an der
Oberwachtstrasse, den Gestaltungsspielraum zu vergrössern. Insbesondere
die kleinräumige ortsbauliche Situation an der Eigenstrasse, sowie die An-
bindung des Tunnels an die Oberwachtstrasse mittels Doppelkreisel stellen
bedeutende Eingriffe in die gewachsene Bebauung dar. Zudem bestehen
wegen Landerwerb und den Anforderungen an das Bewilligungsverfahren
erhebliche Projektrisiken, die das Vorhaben stark verzögern können.
Mit den getätigten Abklärungen liegen ausreichende Grundlagen vor, um
dem gemäss Finanzkompetenzen zuständigen Organ einen Antrag für eine
Rahmenkreditbewilligung zu unterbreiten. Dieses Vorgehen hat den Vor-
teil, dass frühzeitig ein Grundsatzentscheid gefällt wird und nicht weitere
Planungskosten anfallen mit dem Risiko, dass die Stimmberechtigten
schlussendlich den Baukredit verweigern.
A1 - 1
A1 Analysekarte Ist-Zustand
A2 - 1
A2 Defizitkarte
A3 - 1
A3 Bauprogramm Tunnellösung
A4 - 1
A4 Kostenzusammenstellung Tunnellösung
Kostenschätzung (KS) Variante Tunnellösung
Preisbasis 2011
Kostengenauigkeit +/- 20%
Abgrenzung: exkl. Parkhaus, exkl. Platzgestaltung
exkl. Fussgängerunterführung SBB
exkl. FlaMa Oberwachtstrasse und Zentrum
Kto.-Nr. Beschreibung KS-Einzel KS-Total
CHF CHF
GESAMTTOTAL (inkl. Mwst.) 39'264'000
Mwst. (8% auf 1. Allgemeine Kosten und 3. Bauausführung) 2'664'000
GESAMTTOTAL (exkl. Mwst.) 36'600'000
1. Allgemeine Kosten 4'300'000
3.100.00 PROJEKT UND BAULEITUNG (Honorare, Untersuchungen, Geologie, UVB/UVP,
Vermessung, Verkehrsprognosen)4'300'000
2. Landerwerb und Landumlegungen 3'300'000
3.200.00 LANDERWERB und ENTSCHÄDIGUNGEN 3'300'000
3. Bauausführung 29'000'000
3.300.00 TRASSEE 2'200'000
3.321.00 Kreisel Oberwacht, Neubauteil 800'000
3.322.00 Offene Strecke Eigenstrasse 500'000
3.323.00 Rosen- / Eigenstrasse 900'000
3.325.00 Elektromechanische Einrichtungen Trassee (enthalten in 3.531) 0
3.500.00 TUNNELBAU 25'900'000
3.521.00 Abschnitt Tagbau Rosen- / Eigenstrasse 17'800'000
3.522.00 Abschnitt Parkhaus (Tunnel inkl. Nahbereich Anschlüsse, BSA-Raum) 1'600'000
3.523.00 Abschnitt Unterführung SBB 3'600'000
3.531.00 Elektromechanische Einrichtungen (Tunnel, Portalzonen) 2'900'000
3.600.00-
3.800.00
UNTER- UND ÜBERFÜHRUNGEN, ANPASSEN VON STRASSEN UND BAHNEN,
BACHKORREKTIONEN, GROSSE LEITUNGSVERLEGUNGEN, VERBAUUNGEN
900'000
3.610.00 Strassenanpassungen und -rückbauten 100'000
3.620.00 Bahnanpassungen und -rückbauten (exkl. Anpassungen Bahntechnik) 200'000
3.630.00 Flankierende Massnahmen 0
3.640.00 Lärmschutz 100'000
3.720.00 Strassenabwasserbehandlungsanlagen 0
3.730.00 Werkleitungsumlegungen 500'000
A5 - 1
A5 Varianten Gestaltungslösung
Variante Platz
Die grossen Vorteile dieser Variante sind die Erhöhung der Aufenthaltsqua-
lität und die Reduzierung der Trennwirkung. Sie verändert die heutige Situ-
ation für alle Verkehrsteilnehmer sehr stark. Mit einer entsprechenden
Platzgestaltung können die an die Oberwachtstrasse angrenzenden Berei-
che Seite Zürich und Seite Rapperswil miteinander verbunden werden. Eine
Umsetzung der Variante Platz ist aufgrund des durchschnittlichen täglichen
Verkehrs von rund 12‘000 Fz aus heutiger Sicht ungewohnt. Widerstände
gegen das Vorhaben sind zu erwarten. Eine alternative Route für den
Durchgangsverkehr wäre wohl erforderlich. Alle am Projekt Involvierten
sowie die Mehrheit der Bevölkerung müssten zudem hinter der Variante
stehen. Dies wird als unrealistisch beurteilt.
A5 - 2
Variante Vortritt
Der Mittelstreifen ist relativ schmal und kann die vorgesehen Funktionen
nur schlecht übernehmen. Er wird als rein gestalterisches Element angese-
hen. Für den Unterhalt ist es wichtig, dass mind. eine Breite von 3.75 m
besteht. Alternativ könnten zwar kleinere Räumfahrzeuge zum Einsatz
kommen, dies müsste aber konkret mit dem Winterdienst-Routenmodell
des kantonalen Tiefbauamts untersucht werden. Daneben wird befürchtet,
dass diese Variante auf der Oberwachtstrasse das Geschwindigkeitsniveau
eher anhebt und dadurch die Trennwirkung sogar zunehmen könnte. Die
Querung für Velofahrende auf der Veloroute Nr. 66 wird gegenüber heute
schwieriger.
A5 - 3
Variante LSA
Die Variante LSA erfüllt die Bedürfnisse und gesetzten Ziele nicht. Sie kann
höchstens als Rückfallebene dienen und wird als funktionierende techni-
sche Lösung eingestuft.
A6 - 1
A6 Gestaltungslösung