2013 02 26 FNP 11 Kaki endPlanf Farbe 2013 04 18 · 22 8 24 8 25 8 23 8 26 8 30 8 29 48 44 3 44 4...

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Auf dem Berge Regenrクckhaltebecken Kクsterland ImGrunde AKN Kクsterland Hinterste Grund Im Grunde Kamp Berg im Moor ImGrunde Weg Weg Kamper Stieg Langstクck Norderstrafle ZumHogfeld AmWasserwerk Kamper Weg Weg Kieler Strafle Grundweg Tainsik Küsterland AKN Teinsik Kleiner Teinsik L 320 Grクnanlage Lagerplatz Flur 7 37 56 37 45 37 68 3 39 6 37 47 50 14 39 5 37 4 37 46 50 2 50 13 4 30 13 37 5 50 1 43 48 5 48 4 45 6 5 30 12 75 8 8 9 8 16 6 8 5 2 6 9 30 8 74 8 43 1 43 4 40 1 43 2 41 12 41 14 41 13 35 6 35 8 35 7 3 2 3 1 2 1 4 3 49 12 7 4 2 43 3 8 1 8 3 117 8 41 15 42 2 42 4 8 7 8 15 108 10 76 40 35 9 34 7 35 5 45 13 45 14 46 4 34 5 12 4 31 16 31 3 31 50 31 8 31 51 31 9 31 10 31 47 31 56 31 57 31 58 32 49 32 52 32 47 32 50 32 51 32 57 32 56 32 55 32 54 7 3 32 48 32 62 32 63 32 64 32 65 32 66 32 67 32 68 32 29 32 69 32 70 32 27 32 72 32 71 32 73 32 74 32 75 32 44 32 43 32 42 32 40 32 39 32 38 44 6 44 5 44 4 49 48 7 36 46 31 62 41 6 39 7 39 8 64 44 67 44 48 6 48 10 31 63 8 8 115 42 114 42 32 28 41 8 32 31 32 30 32 80 32 33 8 14 103 8 31 48 31 64 31 32 32 34 41 11 56 8 8 13 45 19 30 11 8 19 8 27 8 20 8 28 8 21 8 22 8 24 8 25 8 23 8 26 8 30 8 29 32 32 48 1 44 3 44 4 44 5 32 53 31 30 AV 20 SO G BAUMARKT Nützen Kaltenkirchen OD SO G BAUMARKT Nützen Kaltenkirchen OD Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Sonstige Planzeichen ZEICHENERKLトRUNG G SO Gewerbliche Bauflächen 1 (1) 3 BauNVO Sonstiges Sondergebiet Baumarkt 11 BauNVO BAUMARKT Art der baulichen Nutzung 5 (2) 1 BauGB Anbauverbotszone (20m) 29 Stra゚enwegegesetz S.-H. AV NACHRICHTLICHE ワBERNAHME 9 (6) BauGB 20 Ortsdurchfahrtsgrenze OD 0 25 250m 100 Stadt Kaltenkirchen FLトCHENNUTZUNGSPLAN 11. トNDERUNG ワbersichtskarte ca. M 1 : 35.000 11. Die Erteilung der Genehmigung der 11. トnderung des Flächennutzungsplanes sowie die Stelle, bei der der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung auf Dauer während der Sprechstunden von allen Interessierten eingesehen werden kann und die über den Inhalt Auskunft erteilt, und die Internetseite, auf der der Plan zentral und auf Dauer verfügbar ist, sind am ............................... durch Bereitstellung im Internet bekannt gemacht worden. Der Hinweis auf die Bereitstellung im Internet erfolgte am ...................................... in der Segeberger Zeitung Nr. .......... und der Umschau Nr. .......... . In der Bekanntmachung wurde auf die Möglichkeit einer Geltendmachung von Verfahrens- und Formverstö゚en und von Mängeln der Abwägung sowie auf die Rechtsfolgen (ァ 215 Abs. 2 BauGB) hingewiesen. Die 11. トnderung des Flächennutzungsplanes wurde mithin am ……………………… wirksam. 1. Aufgestellt aufgrund des Aufstellungsbeschlusses der Stadtvertretung vom 30.08.2011. Die ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses ist durch Bereitstellung im Internet am 12.09.2011 erfolgt. Auf die Bereitstellung im Internet wurde am 07.09.2011 durch Abdruck in der Segeberger Zeitung Nr. 209 und der Umschau Nr. 36 hingewiesen. 4. Der Bau- und Umweltausschuss hat am 27.11.2012 den Entwurf der 11. トnderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung beschlossen und zur Auslegung bestimmt. 8. Die Stadtvertretung hat die 11. トnderung des Flächennutzungsplanes am 26.02.2013 beschlossen und die Begründung durch Beschluss gebilligt. 9. Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat die 11. トnderung des Flächennutzungsplanes mit Bescheid vom 27.03.2013 Az.: IV 267-512.111-60.044 (11. トnd.) mit Nebenbestimmungen und Hinweisen - genehmigt. Kaltenkirchen, den .......................... Siegel 10. Die Stadtvertretung hat die Nebenbestimmungen durch Beschluss vom …………….……….. erfüllt, die Hinweise sind beachtet. Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat die Erfüllung der Nebenbestimmungen mit Bescheid vom .......................................... Az.:.......................................... bestätigt. Kaltenkirchen, den .......................... Siegel .......................................... (Bürgermeister) .......................................... (Bürgermeister) 6. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von der Planung berührt sein können, wurden gem. ァ 4 Abs.2 BauGB am 07.12.2012 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. 5. Der Entwurf der 11. トnderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung haben in der Zeit vom 18.12.2012 bis 18.01.2013 während der Dienststunden nach ァ 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Die öffentliche Auslegung wurde mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden können am 10.12.2012 durch Bereitstellung im Internet ortsüblich bekannt gemacht. Auf die Bereitstellung im Internet wurde am 05.12.2012 durch Abdruck in der Segeberger Zeitung Nr. 285 und der Umschau Nr. 49 hingewiesen. 7. Die Stadtvertretung hat die abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am 26.02.2013 geprüft. Das Ergebnis wurde mitgeteilt. M 1 : 5.000 11. トNDERUNG DES FLトCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT KALTENKIRCHEN VERFAHRENSVERMERKE Endgültige Planfassung 26.02.2013 (Stadtvertretung) Baum Schwormstede GbR 22087 Hamburg, Graumannsweg 69 Tel. 040 / 44 14 19 Fax. 040 / 44 31 05 Bearbeitet: Schwormstede, Benthack, Pasdzior Projekt Nr. : 1194 ARCHITEKTUR + STADTPLANUNG 2. Die frühzeitige Beteiligung der ヨffentlichkeit nach ァ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wurde in der Zeit vom 25.09.2012 bis 25.10.2012 durchgeführt. Die ortsübliche Bekanntmachung ist durch Bereitstellung im Internet am 17.09.2012 erfolgt. Auf die Bereitstellung im Internet wurde am 12.09.2012 durch Abdruck in der Segeberger Zeitung Nr. 214 und der Umschau Nr. 37 hingewiesen. 3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von der Planung berührt sein können, wurden gem. ァ 4 Abs.1 i.V.m. ァ 3 Abs.1 BauGB am 14.09.2012 unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

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Auf dem Berge

Regenr¸ckhaltebecken

K¸sterland

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AKN

K¸sterland

Hinterste Grund

Heidland

Im Grunde

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Berg im Moor

Im Grunde

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Kieler Strafle

Grundweg

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Küsterland

AKN

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Kleiner Teinsik

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Gr¸nanlage

Lagerplatz

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Nützen

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Grenze des räumlichen GeltungsbereichesSonstige Planzeichen

ZEICHENERKLÄRUNG

G

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Gewerbliche Bauflächen § 1 (1) 3 BauNVO

Sonstiges Sondergebiet Baumarkt § 11 BauNVOBAUMARKT

Art der baulichen Nutzung § 5 (2) 1 BauGB

Anbauverbotszone (20m) § 29 Straßenwegegesetz S.-H.AV

NACHRICHTLICHE ÜBERNAHME § 9 (6) BauGB

20

OrtsdurchfahrtsgrenzeOD

0 25 250m100

Stadt Kaltenkirchen

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN11. ÄNDERUNG

Übersichtskarte ca. M 1 : 35.000

11. Die Erteilung der Genehmigung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Stelle, bei der der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung auf Dauer während der Sprechstunden von allen Interessierten eingesehen werden kann und die über den Inhalt Auskunft erteilt, und die Internetseite, auf der der Plan zentral und auf Dauer verfügbar ist, sind am ............................... durch Bereitstellung im Internet bekannt gemacht worden. Der Hinweis auf die Bereitstellung im Internet erfolgte am ...................................... in der Segeberger Zeitung Nr. .......... und der Umschau Nr. .......... . In der Bekanntmachung wurde auf die Möglichkeit einer Geltendmachung von Verfahrens- und Formverstößen und von Mängeln der Abwägung sowie auf die Rechtsfolgen (§ 215 Abs. 2 BauGB) hingewiesen. Die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde mithin am ……………………… wirksam.

1. Aufgestellt aufgrund des Aufstellungsbeschlusses der Stadtvertretung vom 30.08.2011.Die ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses ist durch Bereitstellung im Internet am 12.09.2011 erfolgt. Auf die Bereitstellung im Internet wurde am 07.09.2011 durch Abdruck in der Segeberger Zeitung Nr. 209 und der Umschau Nr. 36 hingewiesen.

4. Der Bau- und Umweltausschuss hat am 27.11.2012 den Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung beschlossen und zur Auslegung bestimmt.

8. Die Stadtvertretung hat die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes am 26.02.2013 beschlossen und die Begründung durch Beschluss gebilligt.

9. Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Bescheid vom 27.03.2013 Az.: IV 267-512.111-60.044 (11. Änd.)mit Nebenbestimmungen und Hinweisen - genehmigt.

Kaltenkirchen, den .......................... Siegel

10. Die Stadtvertretung hat die Nebenbestimmungen durch Beschluss vom …………….……….. erfüllt, die Hinweise sind beachtet. Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat die Erfüllung der Nebenbestimmungen mit Bescheid vom .......................................... Az.:.......................................... bestätigt.

Kaltenkirchen, den .......................... Siegel ..........................................(Bürgermeister)

..........................................(Bürgermeister)

6. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von der Planung berührt sein können, wurden gem. § 4 Abs.2 BauGB am 07.12.2012 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

5. Der Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung haben in der Zeit vom 18.12.2012 bis 18.01.2013 während der Dienststunden nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen.Die öffentliche Auslegung wurde mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden können am 10.12.2012 durch Bereitstellung im Internet ortsüblich bekannt gemacht. Auf die Bereitstellung im Internet wurde am 05.12.2012 durch Abdruck in der Segeberger ZeitungNr. 285 und der Umschau Nr. 49 hingewiesen.

7. Die Stadtvertretung hat die abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am 26.02.2013 geprüft. Das Ergebnis wurde mitgeteilt.

M 1 : 5.000

11. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER STADT KALTENKIRCHEN

VERFAHRENSVERMERKE

Endgültige Planfassung26.02.2013 (Stadtvertretung)

Baum • Schwormstede GbR22087 Hamburg, Graumannsweg 69

Tel. 040 / 44 14 19Fax. 040 / 44 31 05

Bearbeitet: Schwormstede, Benthack, Pasdzior Projekt Nr. : 1194

ARCHITEKTUR+ STADTPLANUNG

2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wurde in der Zeit vom 25.09.2012 bis 25.10.2012 durchgeführt.Die ortsübliche Bekanntmachung ist durch Bereitstellung im Internet am 17.09.2012 erfolgt. Auf die Bereitstellung im Internet wurde am 12.09.2012 durch Abdruck in der Segeberger Zeitung Nr. 214 und der Umschau Nr. 37 hingewiesen.

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von der Planung berührt sein können, wurden gem. § 4 Abs.1 i.V.m. § 3 Abs.1 BauGB am 14.09.2012 unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.