2013-12-02 PV Campus Westend.ppt [Kompatibilitätsmodus] · 8. Akustik/Nachhall: In den Büros...
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Tagesordnung
Begrüßung
TOP 1 Tätigkeitsbericht des Personalrats
TOP 2 A b it i h h it
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TOP 2 Arbeitssicherheit– Bezug der Neubauten– Psychische Belastung am Arbeitsplatz
TOP 3 Arbeitsverdichtung und Arbeitszeit– Schutzregelungen des ArbZG – Dienstvereinbarung Gleitzeit
TOP 4 Internationalisierungskonzept
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Personalversammlung 2. und 9. Dezember 2013
TOP 5 Aktuelle Probleme der wiss. MitarbeiterInnen– Befristungen gem. WissZeitVG– Familienpolitische Komponente
TOP 6 Freie Aussprache
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ArbeitssicherheitBezug der Neubauten
Der Personalrat hat im Berichtszeitraum
42 Sicherheitsbegehungen begleitet
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42 Sicherheitsbegehungen begleitet,
davon
28 am Campus Riedberg,
14 am Campus Westend,
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davon 3 außerordentliche auf Anforderung von Kolleginnen und Kollegen.
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Kernprobleme Campus Westend:
1 Zugestellte Fluchtwege
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1. Zugestellte Fluchtwege
2. Verkeilte Brandschutztüren
3. Unzugängliche Brandschutzeinrichtungen
4. Feueralarme im PEG
5. Beleuchtung
6. Ergonomie an Bildschirmarbeitsplätzen
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6. Ergonomie an Bildschirmarbeitsplätzen
7. Bodentanks / Kabelführung
8. Akustik/Nachhall
9. Räumliche Enge/Fehlende Arbeitsplätze
10. Messtechnische Überprüfung der Mobilfunkanlage
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1. Fluchtwege
dürfen nicht zugestellt werden,
schon gar nicht mit brennbarenMaterialien!
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2. Brandschutztüren:
Mit potentiell brennbaren
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Mit potentiell brennbaren
Stühlen aufgekeilte Brand-
schutztür.
( 145 Abs. 2 StGB)
Schließmechanismen von selbst-
schließenden Rauch- und Brand-
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schließenden Rauch und Brand
schutztüren dürfen nicht behindert
oder außer Kraft gesetzt werden –
Türen geschlossen halten!
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Glaselemente der
Brandschutztüren
(alle T90/T30 er Türen)
dürfen nicht plakatiert
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werden.
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3. Unzugängliche Brandschutzeinrichtungen:
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Feuerlöscheinrichtungen
müssen jederzeit und für
jedermann frei zugänglich
sein.
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4. Feueralarme im PEG:
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Die Feueralarme im PEG-Gebäude
finden abschnittsweise statt!
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So kann eine schrittweise Evakuierung erfolgen und Massenpanik vermieden werden.
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5. Beleuchtung:
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1. Deckenleuchten müssenparallel Zum Fensterangebracht sein.
2. Es darf keinen Schatten-wurf auf den Arbeitsplatz (Tastatur / Lese- oder
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(Schreibfläche) geben.
3. Mindestbeleuchtungs-stärke für Bildschirm-arbeitsplätze 500 Lux.
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6. Ergonomie an Bildschirmarbeitsplätzenaus: BildschArbV /Richtlinie 90/270/EWG/GUV-I 650w
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aus: BildschArbV /Richtlinie 90/270/EWG/GUV I 650
Schreibtisch:
Breite mindestens 1,60 m, Tiefe 0,80 m (bei Flachbildschirmen);
Höhe 0,72 m (höhenverstellbar zwischen 0,68 m und 0,76m)/
Schreibtischstühle:
höhenverstellbar, Rückenlehne in Höhe und Sitztiefe verstellbar
Licht und Beleuchtung:
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Licht und Beleuchtung:
Blickrichtung zum Bildschirm: parallel zum Fenster
Stauraum:
ausreichende Stau- und Lagermöglichkeit wie Schränke, Regale, Ablagen
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ArbeitssicherheitBezug der Neubauten
Bildschirm:
in Höhe und Neigung verstellbar
T t t
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Tastatur:
getrennt vom Bildschirm; Mindestens 10 cm von der Tischkante entfernt
Sehentfernung:
500 mm bei 15’ (38 cm); 600 mm bei 17’ (43 cm);
700 mm bei 9’ (48 cm); 800 mm bei 21’ (53 cm)
Flä h d W f i B flä h A b it l t 1 50 ²
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Fläche und Wege freie Bewegungsfläche am Arbeitsplatz: 1,50 m²
Verkehrswege: 0,85 m bei 1-5 Arbeitnehmer
Zugang zum persönlichen Arbeitsplatz:
mindestens 0,6 m/ Raumhöhe: mindestens 2,5m
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ArbeitssicherheitBezug der Neubauten
Arbeitsmittel und Ergonomie:w.goethe-unive
Arbeitsmittel und Ergonomie:
Arbeitsmittel sind so anzuordnen, dass entsprechend der jeweiligen Arbeitsaufgabedie Beschäftigten so gering wie möglichbelastet werden.
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belastet werden.
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Augenuntersuchung:
Überprüfung des Sehvermögens vor Aufnahme der Tätigkeit; w
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g ;
danach in 5-jährigem Abstand;
ab 45 Jahren in 3-jährigem Abstand.
Die Bildschirmarbeitsplatzbrille ist ein Arbeitsmittel, das vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden muss!
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muss!
Betriebsarzt Dr. Martin Düvel
Termine nach Vereinbarung
http://web.uni-frankfurt.de/si/
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7. Bodentanks/ Kabelführung
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Gefährdung durch:
1.Stolpergefahr
2.Isolierung wird durch scharf-
kantige Öffnungsklappe und
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g g pp
mechanische
Beanspruchung abgerieben:
STROMSCHLAGGEFAHR!
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8. Akustik/Nachhall:
In den Büros Seminarräumen Teeküchen und auf den
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In den Büros, Seminarräumen, Teeküchen und auf den Fluren bestehen zur Zeit erheblich Probleme mit Nach-hall und dem „Dosentelefon“-Effekt durch Doppel-böden.
Zur Zeit sind verschiedene Maßnahmen zur Schall-reduktion angedacht, z.B.
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- hochabsorbierende Decke,
- schalldämmende Trennwände,
- schallisolierende Maßnahmen an den Böden.
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9. Räumliche Enge/ Fehlende Arbeitsplätze
Organisatorische und Bauliche Maßnahmen wie Bau
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Organisatorische und Bauliche Maßnahmen, wie Bau des Seminarpavillons und Auslagerung in Container sollen Abhilfe schaffen.
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10. Messtechnische Überprüfung der Mobilfunkanlage:w
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Begehung am 31.7. hat ergeben, dass die Werte weit unter den Grenzwerten liegen und keine Gefährdung für die Mitarbeiter besteht.
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Was tun bei Mängeln und Beschwerden?1. Mit Vorgesetztem sprechen!
2. Technisches Gebäudemanagement informieren!w.goethe-unive
gCampus Westend/Bockenheim/Ginnheim
(ausgeschlossen die Gebäude PA/PEG/ExNo):
Telefon: 33030
E-Mail: [email protected]
Campus Westend:
(PA/PEG/ExNo Ansprechpartner ist Firma WISAG)
Telefon: 17112
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Telefon: 17112E-Mail:
ExNo: [email protected]
PEG: [email protected]
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ArbeitssicherheitBezug der Neubauten
Was tun bei Mängeln und Beschwerden?
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3. Wenn nichts passiert oder bei körperlichen Beschwerden: Mit Vorgesetztem sprechen!
4. Ggf. Referat für Arbeitssicherheit und/oder Personalrat einschalten.
Kontaktadressen unter:
http://web uni-frankfurt de/si/
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http://web.uni-frankfurt.de/si/
http://www.personalrat.uni-frankfurt.de/index.html
5. Bei gesundheitlichen Beschwerden Termin beim Betriebsarzt
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Gefährdungsbeurteilung
§5 ArbSchG:
V I b t i b h i A b it tätt h t d A b it b i
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Vor Inbetriebnahme einer Arbeitsstätte hat der Arbeitgeber eine
Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
Im Referat für Arbeitsschutz ist eine Checkliste zur Selbst-
beurteilung von Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen, die jede(r)
Mitarbeiter /-in ausfüllen soll und aus denen Sie Maßnahmen zum
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Abstellen von Mängeln ableiten können, erhältlich.
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Arbeitsschutzgesetz § 16
§ 16 Besondere Unterstützungspflichten
(1) Die Beschäftigten haben dem Arbeitgeber oder dem zuständigen Vorgesetzten w.goethe-unive
( ) g g g g
jede von ihnen festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahr für die Sicherheit und
Gesundheit sowie jeden an den Schutzsystemen festgestellten Defekt
unverzüglich zu melden.
(2) Die Beschäftigten haben gemeinsam mit dem Betriebsarzt und der Fachkraft für
Arbeitssicherheit den Arbeitgeber darin zu unterstützen, die Sicherheit und den
Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und seine
Pflichten entsprechend den behördlichen Auflagen zu erfüllen Unbeschadet ihrer
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Pflichten entsprechend den behördlichen Auflagen zu erfüllen. Unbeschadet ihrer
Pflicht nach Absatz 1 sollen die Beschäftigten von ihnen festgestellte Gefahren
für Sicherheit und Gesundheit und Mängel an den Schutzsystemen auch der
Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt oder dem
Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
mitteilen.
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ArbeitssicherheitBezug der Neubauten
Campus Riedberg:
(zum 9.12.)
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ArbeitssicherheitBezug der Neubauten
Zugluft Biologicum
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ArbSchG § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz
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gArbeitsschutzes erforderlich sind.
(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.
(3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch 1.die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,
2.physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,
3.die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen Maschinen Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit
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von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,
4.die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,5.unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten,
6.psychische Belastungen bei der Arbeit.
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Der Betriebsrat hat nach § 80 des Betriebsverfassungsgesetzes zu überwachen, dass die gesetzlichen Vorschriften zum Arbeitsschutz im Betrieb umgesetzt werden.
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz
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Arbeitsschutz im Betrieb umgesetzt werden.
Gleiches gilt für Personalräte nach den Bestimmungen des Personalvertretungsgesetzes und für Mitarbeitervertretungen nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz.
Das BAG hat dem Betriebsrat das Mitbestimmungsrecht bei der Gefährdungsbeurteilung zugesprochen – siehe 1 ABR 4/03 und1 ABR 13/03
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1 ABR 13/03.
Der Betriebsrat hat sich bei der Ausgestaltung des spezifischen betrieblichen Vorgehens aktiv einzubringen.
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In der Norm EN ISO 10075-1:2000 „Ergonomische Grundlagen bezüglich
psychischer Arbeitsbelastung wird im Teil 1 „ Allgemeines und Begriffe“
Folgendes definiert:
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz
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Folgendes definiert:
Psychische BelastungDie Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den
Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken. (Neutraler Begriff)
Psychische Beanspruchung
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Psychische BeanspruchungDie unmittelbare (nicht die langfristige) Auswirkung der psychischen
Belastung im Individuum in Abhängigkeit von seinen jeweiligen über-
dauernden und augenblicklichen Voraussetzungen, einschließlich der
individuellen Bewältigungsstrategien.
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Psychische FehlbelastungBelastungen, die auf Dauer mit großer Wahrschein-
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz
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g , g
lichkeit bei den meisten Menschen zu negativen
Auswirkungen führen, vor allem, wenn mehrere
belastende Merkmale kombiniert auftreten.
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Psychische Belastungen am Arbeitsplatz
Mögliche Belastungsfaktoren (unvollständig):
Z h h A b it
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• Zu hohes Arbeitspensum
• Ständiger Termindruck (Abgabefristen)
• Zeitdruck
• Mangelnde Wertschätzung
• Monotonie
• Unter- / Überforderung durch Fehlqualifikation
• Lärm
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• Lärm
• Wiederholte Unterbrechungen
• Konflikte mit KollegInnen
• Mobbing/Bossing
• u.v.m.
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Psychische Belastungen am Arbeitsplatz
Ausblick:
P l t b b i hti t it d Di t t ll 2
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• Personalrat beabsichtigt mit der Dienststelle 2 Dienstvereinbarungen zu erarbeiten:
1. Messverfahren und Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung Psychischer Fehlbelastungen am Arbeitsplatz
2. Überlastungsanzeige
• Sensibilisierung der Führungskräfte in Führungskräfte-Schulung
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• Zur Zeit Beratung durch– Frau Dornseif
– Frau Karn
– Frau Helbig
– Frau Bender