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    Vlkerrechtskonformes

    Einfordern

    palstinensischer Rechte

    Richtlinien

    Ergebnisdokument der KonferenzOptions and Strategies for the Palestinian People in International Law

    Rechtsinstitut der Universitt Birzeit, Mai 2013

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    International law supports the Palestinian cause. It is essential that Palestinians are familiar with the rulesof international law that are violated by Israel and the procedures that may be followed to enforce theserights. A greater awareness on the part of Palestinians of their rights is necessary to ensure that thePalestinian Authority and the PLO take full advantage of the mechanisms afforded by international law for

    the redress of Palestinian rights.John Dugard, Professor of International Law, former UN Special Rapporteur on Human Rights in the OPT

    International law, when integrated with broader popular resistance, can challenge the apartheid systemthat Israel has imposed on the Palestinian people since 1948. Unfortunately, international law is not self-executing, and Palestinian officialdom has been lax in exploiting it. Thus it falls to civil society to ensure thatprinciples of international law and human rights are realized in Palestine today.George Bisharat, Professor of Law, expert in criminal law

    Despite Israel's defiant refusal to uphold its legal obligations toward the Palestinian people and the world,international law offers a litmus test of what is reasonable and permissible in relations between states andpeoples, and for this reason alone its guidelines make crucial contributions to the Palestinian struggle forfundamental rights.Richard Falk, Professor Emeritus of International Law, outgoing UN Special Rapporteur on Human Rights in the OPT

    Vlkerrechtskonformes Einfordern palstinensischer Rechte

    Richtlinien

    Ein Ergebnisdokument der Konferenz Law and Politics: Options and Strategies for the Palestinian

    People in International Law, Rechtsinstitut der Universitt Birzeit, 8.9. Mai 2013http://lawcenter.birzeit.edu/userfiles/Public_Report_BZU_Conference_FINAL.pdf

    Herausgegeben von der Civic Coalition for Palestinian Rights in Jerusalem in Zusammenarbeit mit

    Rechtsinstitut der Universitt Birzeit

    Februar 2014

    http://lawcenter.birzeit.edu/userfiles/Public_Report_BZU_Conference_FINAL.pdfhttp://lawcenter.birzeit.edu/userfiles/Public_Report_BZU_Conference_FINAL.pdfhttp://lawcenter.birzeit.edu/userfiles/Public_Report_BZU_Conference_FINAL.pdf
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    Vlkerrechtskonformes Einfordern palstinensischer Rechte

    Richtlinien

    Dieser Leitfaden ist ein Ergebnis der Konferenz "Vlkerrechtliche Optionen und Strategien fr daspalstinensische Volk" am Rechtsinstitut der Universitt Birzeit von Mai 2013.1 Er sollNichtjuristInnen helfen, das Vlkerrecht zu verstehen und es auf die Strukturen derUnterdrckung anzuwenden, die Israel gegenber dem gesamten palstinensischen Volkserrichtet hat: den Palstinenser/innen in den seit 1967 besetzten palstinensischen Gebieten(OPT), der palstinensischen Brger/innen Israels und den Flchtlingen seit 1948. Folgende Punktewerden kurz erlutert:

    1. warum es nicht gengt, nur von der Besatzungzu sprechen;2. warum wir zustzlich dazu von (Siedler-)Kolonialismus, Bevlkerungstransfer (ethnischer

    Suberung)und Apartheidsprechen sollten;

    3.

    wie dies vlkerrechtskonformgeschehen kann; und4. warum Kolonialismus, Apartheid und Bevlkerungstransfer als rechtliche Bezugssysteme

    hilfreich sind, um Druck auf Dritte auszuben,damit sie gegen die israelischenUnterdrckungsstrukturen aktiv werden.

    1. Warum es nicht gengt, nur von der Besatzung zu sprechen

    Das Thematisieren der "Besatzung" hat einige wesentliche Vorteile, vor allem aus folgenden

    Grnden:

    Besatzung wird durch das humanitre Vlkerrecht (IHL) also das Kriegsvlkerrechtdefiniert als vorbergehendes Regimezur Aufrechterhaltung der ffentlichen Ordnung ineinem Gebiet, das whrend eines bewaffneten Konflikte erobert wird, bis dieses Gebietwieder seine Souvernitt zurckerhlt;

    die Regeln des humanitren Vlkerrechts (Haager Abkommen und Regeln von 1907, VierteGenfer Konvention von 1949) beschrnken die Befugnisse der vorbergehendenBesatzungsmacht und schtzen die Zivilbevlkerung der besetzten Gebiete.

    Im Fall von Palstina und dem palstinensischen Volk ist es jedoch unzureichend, nur von

    Besatzung zu sprechen, denn:

    Die Besatzung trifft nur fr die besetzten palstinensischen Gebiete (OPT), d.h. das 1967

    besetzte Westjordanland einschlielich Ostjerusalem und den Gazastreifen, zu. Wirdausschlielich die Besatzung thematisiert, legt dies nahe, dass sich dieVlkerrechtsverletzungen Israels gegenber den Palstinenser/innen auf die OPTbeschrnken.

    Die Palstinenser/innen kmpfen fr die Durchsetzung des Rechts auf Selbstbestimmung,das IHL enthlt jedoch keine Regeln fr die Beendung der Besetzung und uert sichnicht zum Recht auf Selbstbestimmung.

    Gem IHL ist die Besatzungsmacht befugt, aus Grnden der militrischen

    Notwendigkeit und der Sicherheit gewisse (verhltnismige, vorbergehende)

    1Der vollstndige englischsprachige Konferenzbericht findet sich unter folgendem Link:

    http://lawcenter.birzeit.edu/userfiles/Public_Report_BZU_Conference_FINAL.pdf

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    Einschrnkungen der Menschenrechte der besetzten Bevlkerung zu verhngen.Bezeichnet man die von Israel seit 46 Jahren in den besetzten Gebieten ausgebteKontrollmacht einfach nur als Besatzung, ist dies irrefhrend, denn es bergeht dieTatsache, dass Israel das IHL uminterpretiert und verletzt, um die stndige Kontrolle berpalstinensisches Land zu erlangen; man gibt vielmehr zu verstehen, das israelische

    System in den OPT seit rechtmig.

    2. Zehn gute Argumente, Kolonialismus, Apartheid und Bevlkerungstransfer/ethnische Suberung zu thematisieren:

    (Siedler) Kolonialismus, Bevlkerungstransfer/ethnische Suberungen und Apartheid

    (1)beziehen die historische Erfahrung des gesamtenpalstinensischen Volkes ein. Damit lsstsich die Unterscheidung zwischen Israelund den besetzten palstinensischen Gebietenund die Zersplitterung des palstinensischen Volkes berwinden;

    (2)

    verhindern, dass man sich von den jeweils neuesten israelischen Grueltaten ablenkenlsst. Sie legen den Fokus auf die Kernfragenund Ursachen,die angesprochen und gelstwerden mssen;

    (3)sind weltweit diskreditiert, knnen die ffentliche Meinung mobilisieren und politischeUntersttzung bringen und ziehen zustzlich zu den Verpflichtungen, die den Staaten ausder Vierten Genfer Konvention und anderen Vertrgen erwachsen (siehe Abschnitt 4), fralle Staaten besondere rechtliche Verpflichtungen nach sich. Damit strken sie Anstzezur Rechenschaftspflicht wie die BDS-Kampagne und Bemhungen, Verantwortliche vorGericht zu bringen. Sie knnen hilfreich sein, um Untersttzung von ehemals kolonisiertenVlkern Afrikas, Lateinamerikas und anderer Kontinente zu erhalten, deren politische

    Untersttzung zum Beispiel in der UN-Generalversammlung dringend bentigt wird, umein IGH-Gutachten durchzusetzen oder eine Klage vor dem IStGH einzureichen.

    (Siedler)Kolonialismus und Apartheid

    (4)sind als rassistische Regimes definiert, die in ihrer Gesamtheit absolut verboten sind.Gem IHL ist dagegen die Besatzung an sichrechtmig und eine Besatzungsmacht kannselbst dann rechtmig sein, wenn gewisse Manahmen und Praktiken derBesatzungsmacht illegal sind oder Kriegsverbrechen darstellen.

    (Siedler) Kolonialismus

    (5)bekrftigt erneut, dass es bei der palstinensischen Frage um Freiheit undSelbstbestimmunggeht;

    (6)erklrt Ziel und Motivation der israelischen Siedlungspolitik in den besetzten Gebieten undmacht deutlich, dass Israel keine normaleBesatzungsmachtist, sondern das IHL verletzt,um das besetzte palstinensische Land und seine Ressourcen dauerhaft unter Kontrolle zubringen;

    (7)obwohl der Sachverhalt des Kolonialismus ebenso wie Besatzunglaut Vlkerrecht nur aufdie besetzten Gebiete anwendbar ist, verdeutlicht der Verweis auf diesiedlungskolonialistische Grndungsgeschichte Israels die systemischen Elemente der

    israelischen Herrschaft, die seit 1948 konstant geblieben sind und fr Staaten, die vonsiedlerkolonialistischen Bewegungen gegrndet wurden, blich sind, nmlich ethnischeSuberung und Apartheid.

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    Apartheid und Bevlkerungstransfer/ethnische Suberung

    8. sind rechtlich anwendbar fr das israelische Regime und Praktiken auf beiden Seiten der"grnenLinie", und dies bis zurck ins Jahr 1948;

    9. richten den Fokus auf den kriminellen Charakter der israelischen Herrschaft ber das

    palstinensische Volk und auf die individuelle rechtliche Verantwortung der Beteiligten(siehe Abschnitt 4);

    10.Zwangsvertreibung (ethnische Suberung) der Palstinenser ist ein systemischerBestandteil des israelischen Siedlerkolonialismus und ein unmenschlicher Akt vonApartheid. Dies unterstreicht den Rechtsanspruch und die Forderungen allerpalstinensischen Opferderjenigen in den besetzten Gebieten, der BrgerInnen Israelsund der Flchtlinge auf Reparation, d.h. auf Rckkehr, Haus- und Eigentumsrckgabe,Entschdigung, Genugtuung (Garantien der Nichtwiederholung, der Strafverfolgung) undRehabilitierung.2

    Tabelle 1: International anerkannte israelische Verste gem verbindlichen Rechtsquellen (Beispiele)Verletzung Wichtigste Rechtsquellen Rechtsverletzungen (gem Rechtsquellen)

    Israel als Besatzungsmacht in den OPT

    Gewaltsame Gebietsaneignung UNSC3, UNGA, ICJ Vlkergewohnheitsrecht, UN-Charta

    Bevlkerungstransfer (Umsiedlungvon israelischen Zivilpersonen in die

    besetzten Gebiete, Zwangs-

    vertreibung von Palstinenser)

    UNSC, UNGA, ICJ

    HRC/FFM-Siedlungen

    IHL (GKIV, Art. 49), Kriegsverbrechen

    Dauerhafte nderung von Gesetzen

    und Institutionen in den OPT, die die

    Palstinenser dem Schutz der GKIVentziehen

    UNSC, UNGA, ICJ IHL (GKIV, Art. 47)

    Verweigerung des Rechts aufSelbstbestimmung

    UNGA, ICJ Vlkergewohnheitsrecht, UNGA, ICCPR (Zivilpakt)

    Unterschiedslose/mutwillige Ttungvon Zivilpersonen, Enteignung und

    Zerstrung ziviler Infrastruktur und

    Eigentum ohne militrische

    Notwendigkeit

    UNGA/Goldstone-Bericht, ICJIHL (Haager Landkriegsordnung Art, 46, GKIV, Art.53), Kriegsverbrechen

    Systematische Verste gegen die

    zivilen, politischen, sozialen,wirtschaftlichen und kulturellen

    Rechte (z.B. Bewegungsfreiheit,

    Recht auf angemessenenLebensstandard)

    UNGA, ICJ

    HRC/FFM-Siedlungen4

    Menschenrechtsabkommen (ICCPR, Sozialpakt,

    CERD, CRC)

    Systematische/Institutionalisierte

    Diskriminierung, Segregation undApartheid

    HRC/FFM-Siedlungen5

    UN-Menschenrechtsorgane:CERD

    6, CRC

    UN-Sonderberichterstatter

    IHL und HR-Vertrge (ICERD, Art. 3, ICESCR, CRC),Vlkergewohnheitsrecht, UN-Charta

    Kolonialismus UN-Sonderberichterstatter Vlkergewohnheitsrecht, UN-Charta

    2Siehe z.B., UN Basic Principles and Guidelines on the Right to a Remedy and Reparation for Victims of Gross Violations of

    International Human Rights Law and Serious Violations of International Humanitarian Law (2005):

    http://www.un.org/ga/search/view_doc.asp?symbol=A/RES/60/1473Z.B. UNSC-Resolution 298 (1971), 446 (1979), 452 (1979), 465 (1980), 467 (1980) und 478 (1980)4

    http://www.ohchr.org/Documents/HRBodies/HRCouncil/RegularSession/Session19/FFM/FFMSettlements.pdf5Ebd., Abs. 103 und 105

    6http://www2.ohchr.org/english/bodies/cerd/docs/CERD.C.ISR.CO.14-16.pdf

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    Israel als Staat gegenber seinen palstinensischen BrgerInnen und Flchtlingen

    Systematische Verste gegen diezivilen, politischen, sozialen,

    wirtschaftlichen und kulturellen

    Rechte (z.B. Gleichbehandlung,Rckkehr, Staatsangehrigkeit,

    Familien- und Eigentumsrechte,Freiheit der Meinungsuerung)

    Menschenrechtsorgane:

    CESCR, CERD, CRCMenschenrechtsabkommen (ICESCR, CERD, CRC)

    Zwangsumsiedlung von

    Palstinensern

    Menschenrechtsorgane:

    CESCR, CERDMenschenrechtsabkommen (ICESCR, CERD)

    Systematische/InstitutionalisierteDiskriminierung, Segregation und

    Apartheid

    Menschenrechtsorgane:CERD

    7, CESCR

    8

    Menschenrechtsabkommen (CERD, Artikel 3, UN-Sozialpakt)

    IHL: International Humanitarian Right/Humanitres VlkerrechtHR/MR: MenschenrechteUNSC: UN-Sicherheitsrat

    UNGA: Generalversammlung der Vereinten Nationen, UN-VollversammlungICJ/IGH: International Criminal Court/Internationaler Gerichtshof: IGH-Gutachten zur Mauer 2004HRC: Menschenrechtsrat der UNOFFM-Siedlungen: UN Fact Finding Mission zu den israelischen Siedlungen und ihren Auswirkungen auf die

    Menschenrechte (2013)

    ICCPR: Internationaler Pakt ber brgerliche und politische Rechte (Pakt II, Zivilpakt ber Brgerrechte)CERD: Ausschuss zur berwachung des bereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung =

    Ausschuss gegen Rassismus (ICERD)

    CESCR: Ausschuss zur berwachung des Internationalen Pakts ber wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte =

    Ausschuss fr Sozialrechte (ICESCR, Sozialpakt)CRC: Ausschuss der berwachung des bereinkommens ber die Rechte des Kindes = Kinderrechtsausschuss (CRC,

    Kinderrechtskonvention)

    3. Vlkerrechtskonforme Bezugnahme auf Kolonialismus, Bevlkerungstransfer/Ethnische

    Suberungund Apartheid

    (Siedler)Kolonialismus

    Allgemeiner Hintergrund

    Kolonialismus einschlielich des Siedlerkolonialismus ist heute absolut verboten. Zur Zeit der

    Grndung des Staates Israel war Kolonialismus jedoch nicht ausdrcklich durch das Vlkerrecht

    verboten. Die normative Verschiebung begann erst in den 1950er-Jahren als Folge derantikolonialen Befreiungsbewegungen. 1960 wurde Kolonialismus ausdrcklich verboten, als dieUNO die Erklrung ber die Gewhrung der Unabhngigkeit an koloniale Lnder und Vlkerverabschiedete. Da das Verbot nicht rckwirkend anwendbar war, wurden frhere kolonialeProzesse, in welchen sich Siedlerkolonialgesellschaften als Nationalstaaten etablierten, durch dieEntkolonisierung unter Leitung der UNO faktisch immunisiert und normalisiert. Dievorherrschende Rechtsmeinung ist daher, dass Kolonialismus als rechtlicher Rahmen innerhalbder Grenzen von bestehenden Staaten nicht anwendbar ist, selbst wenn diese Staaten mittelsAggression, Kolonisierung, ethnischen Suberungen oder Vlkermord gegrndet wurden wie dieUSA, Australien und Israel.

    7Ebd.

    8http://www.refworld.org/publisher,CESCR,,ISR,3f6cb4367,0.html

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    Rechtliche Definition

    Es gibt kein internationales Abkommen, das Kolonialismus definiert. Die wichtigsten Instrumente

    des Vlkerrechts zur Definition von Kolonialismus sind UN-Resolutionen, insbesondere dieErklrung ber die Gewhrung der Unabhngigkeit an koloniale Lnder und Vlker(UN-Resolution

    1514 von 1960).9 Die Erklrung bekrftigt das Recht aller Vlker auf Selbstbestimmung undverurteilt Kolonialismus in allen seinen Erscheinungsformen Formen und Ausprgungen.

    Gesttzt auf dieses Erklrung gilt:

    alle Vlker haben das Recht auf Selbstbestimmung;kraft dieses Rechts bestimmen sie freiihren politischen Status und verfolgen frei ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelleEntwicklung.

    Kolonialismus ist definiert alsUnterwerfung von Vlkern unter fremde Unterjochung,Herrschaft und Ausbeutung, stellt eine Verweigerung grundlegender Menschenrechte dar,

    steht im Widerspruch zur Charta der Vereinten Nationen und ist ein Hindernis fr dieFrderung des Friedens und der Zusammenarbeit in der Welt.

    Kasten 1:

    In der Argumentation, dass Israels Regime in der OPT Siedlerkolonialismus ist,gilt es Folgendeszu belegen:1. Die in Tabelle 1 aufgelisteten, von Israel in den OPT begangenen Vlkerrechtsverletzungen sindAkte des

    Kolonialismus. Die wichtigsten Akte von Kolonialismussind:10

    Verletzung der territorialen Integritt der OPT, z.B. gewaltsame Gebietsaneignung und die Fragmentierungder OPT durch die Siedlungen, Siedlerstraen, die Mauer, die Annexion des besetzten Ostjerusalem, die

    Aussperrung von PalstinenserInnen aus Ostjerusalem, die Blockade des Gazastreifens und die Behandlungdes Gazastreifens als separate Einheit;

    Verletzung der palstinensischen Souvernitt ber die natrlichen Ressourcen, zum Beispiel israelischeEnteignung und Ausbeutung von Land und Wasser;

    Integration der Wirtschaft in den OPT in die israelische Wirtschaft, z. B. israelische Manahmen (Steuern,Import-Export-Beschrnkungen etc.), die die palstinensische Wirtschaft in eine abhngige Wirtschaft undeinen Hauptabnehmer fr israelische Konsumgter umgewandelt haben.

    Verweigerung des Rechts der PalstinenserInnen auf freie uerung, Entfaltung und Ausbung ihrer Kultur,z.B. durch hebrische Umbenennung palstinensischer Orte und Sehenswrdigkeiten in den OPT;

    Zerstrung/Schlieung von Kultursttten/Institutionen; Unterdrckung der Meinungsfreiheit; Vorenthalten der Mglichkeit der PalstinenserInnen zur Selbstverwaltung, z. B. mittels andauernder

    nderungen in den Institutionen, dem Rechts- und dem Verwaltungssystem in den OPT durch die

    Ausdehnung des israelischen Zivilrechts auf die OPT (SiedlerInnen und Ostjerusalem),Militrverordnungen/Gesetze, welche die PalstinenserInnen unterdrcken und die SiedlerInnen

    privilegieren, die Blockade/Abtrennung des Gazastreifens und Ostjerusalems, die Schlieungpalstinensischer Institutionen in Ostjerusalem etc.

    2. Die aktuellesystematische und bewusste Umsetzungvon Akten des Kolonialismus in den OPT durch Israel undvergleichbare Manahmen gegenber PalstinenserInnen vor 1967 und Teil der Grndungsgeschichte Israels. Zunennen sind: die israelische Militrherrschaft ber die PalstinenserInnen innerhalb der"grnen Linie" (19481966) und

    die Errichtung einer israelischen Militrregierung ber die besetzten Gebiete bereits im Jahr 1963;11

    israelische Gesetze, offizielle Erklrungen, Mandate zionistischer/israelischer Institutionen und historischeDokumente, die Folgendes zeigen: dieAbsicht der Kolonisierung,z.B. die Wiedervereinigung von

    9http://www.un.org/depts/german/gv-early/ar1514-xv.pdf10

    Siehe Human Sciences Research Council of South Africa, Occupation, Colonialism, Apartheid?(2009). Zusammenfassung unter:

    http://www.alhaq.org/attachments/article/232/occupation-colonialism-apartheid-executive.pdf11

    Tom Segev, 1967. Israel, the War, and the Year that Transformed the Middle East; Metropolitan Books, 2007, S. 458.

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    Jerusalem(Annexion von Ostjerusalem); die Aufnahme des zionistischen Anspruchsauf Souvernitt berdas gesamte britische Mandatsgebiet Palstina in israelische Gesetze;

    12Aussagen, die die Absicht belegen,

    die Siedlungsblcke zu annektieren; die Selbstdefinition der zionistischen Bewegung alsKolonisierungsmacht (Palestine Jewish Colonization Agency/PJCA, 19241957)und dierassistische offiziellenIdeologie Isreals(Zionismus), die dem einheimischen palstinensischen Volk das Recht auf sein Landabspricht.

    Bevlkerungstransfer, ethnische Suberungen

    Allgemeiner Hintergrund

    Historisch wurde Bevlkerungstransfer im Vlkerrecht akzeptiert und oft als Mittel zur Lsung von

    ethnischen Konflikten und Spannungen unter nationalen Minderheiten empfohlen, so auch in derZeit nach den beiden Weltkriegen. Dennoch lsst sich argumentieren, dass zur Zeit von Israels

    ersten massiven ethnischen Suberungen im Jahr 1948 die StaatengemeinschaftBevlkerungstransfer bereits als eine schwere Verletzung und ein Verbrechen gemVlkergewohnheitsrecht betrachtete, weil in der Charta des Nrnberger InternationalenMilitrgerichtshofs (1945) die Deportation von Zivilpersonen als Kriegsverbrechen und Verbrechengegen die Menschlichkeit aufgefhrt sind und einige Nazi-Verbrecher auf dieser Basisstrafrechtlich verfolgt wurden. Spter wurden einige Handlungen des Bevlkerungstransferverboten und unter der Vierten Genfer Konvention (1949) und dem Rmer Statut desInternationalen Strafgerichtshofs (2002) zu Verbrechen erklrt und strafrechtlich verfolgt, unteranderem durch den Internationalen Strafgerichtshof fr das ehemalige Jugoslawien (ICTY).

    Rechtliche Definition

    Die umfangreichste und weit verbreitete rechtliche Definition des schweren Verstoes und

    Verbrechens des Bevlkerungstransfersfindet sich in einem Bericht der UNO von 1993:

    die systematische, zwangsweise und bewusste ... berfhrung von Bevlkerung in ein oder

    aus einem Gebiet, ... mit der Wirkung oder dem Ziel, die demografische Zusammensetzungder ein Gebiet in bereinstimmung mit einem politischen Ziel oder einer vorherrschendenIdeologie, insbesondere wenn diese Ideologie oder Politik die Vorherrschaft der einenGruppe ber die andere durchsetzt.Das Ziel des Bevlkerungstransfers kann die

    bernahme oder Kontrolle von Territorium, die militrische Eroberung oder die Ausbeutung

    einer indigenen Bevlkerung oder von deren Ressourcen beinhalten.13

    Internationale Vertrge (Vierte Genfer Konvention, Rmer Statut des ICC), definieren undkriminalisieren Bevlkerungstransfer jedoch nicht in dieser umfassenden Form. Sie definierenvielmehr einige Handlungen des Bevlkerungstransfers als internationale Verbrechen (sieheunten). Fr Ethnische Suberungen gibt es keine rechtlich klare Definition und stellenvlkerrechtlich fr sich allein keine separates Verbrechen dar.Der Begriff wurde unterschiedlich

    12Siehe die Area of Jurisdiction and Powers Ordinance, No. 29 of 5708-1948 unter:

    http://israellawresourcecenter.org/israellaws/fulltext/areajurisdictionpowersord.htm. Dieses Gesetz besitzt noch immer Gltigkeit,

    obwohl die Revision eines anderen Gesetzes, die vom israelischen Parlament am 27. Juni 1967 beschlossen wurde (Abschnitt 11B

    des Law and Administration Ordinance), der Regierung freistellte, ob die 1967 besetzten Gebiete in den Staat eingegliedert werdensollten oder nicht.13

    The human rights dimensions of population transfer, including the implantation of settlers: Preliminary report, von A.S. Al-Khasawneh und Mr. R. Hatano, UN Doc. E/CN.4/Sub.2/1993/17, 6 Juli 1993, Abs. 15, 17.

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    angewendet, um Bevlkerungstransfer im breiten und umfassenden Sinne oder gewisseStraftatbestnde in Zusammenhang mit Bevlkerungstransfer zu bezeichnen, die in diesenVertrgen definiert sind.14

    Unter der Vierten Genfer Konvention und dem Rmer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs

    sind in einer Situation von internationalem bewaffnetem Konflikt, d.h. in den OPT, folgendeHandlungen als Kriegsverbrechendefiniert:

    Zwangsweise Einzel- oder Massenumsiedlungen sowie Deportationenvon geschtzten

    Personen aus besetztem Gebiet nach dem Gebiet der Besatzungsmacht oder demirgendeines anderen Staates, mit Ausnahme der vorbergehenden Evakuierung wegenzwingender militrischer Grnde oder die Sicherheit dies erforderlich machen (Vierte

    Genfer Konvention, Artikel 49 (1)), und rechtswidrige Vertreibung oder berfhrung oderrechtswidrige Gefangenenhaltung(Rmer Statut, Artikel 8.2 (a) (vii));

    Die Besatzungsmacht darf nicht Teile ihrer eigenen Zivilbevlkerung in das von ihr besetzte

    Gebiet ... umsiedeln,d.h. die Siedlungen (Vierte Genfer Konvention, Artikel 49 (6), RmerStatut, Artikel 8.2 (b) (viii));

    Eine groe Anzahl von zustzlichen schweren Verletzungen der Vierten Genfer Konvention

    (Art. 147) und Kriegsverbrechen, die auch zu Zwangsumsiedlungim Zuge einesinternationalen bewaffneten Konflikts fhren knnen (d.h., illegale

    Zerstrung/Beschlagnahme von Eigentum) werden im Rmer Statut, Art. 8.2, aufgefhrt.15

    Wo kein internationaler bewaffneter Konflikt vorliegt (d.h. Israel vor 1967), sind folgendeHandlungen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit definiert:

    Deportation oder zwangsweise berfhrung der Bevlkerung,also die erzwungene,vlkerrechtlich unzulssige Verbringung der betroffenen Personen durch Ausweisung oderandere Zwangsmanahmen aus dem Gebiet, in dem sie sich rechtmig aufhalten(RmerStatut, Art. 7.1 (d) und 7.2 (d)). Die Regeln fr zulssige bzw. unzulssigeZwangsumsiedlung sind in den Guiding Principles on Internal Displacement(Leitlinien frBinnenvertriebene, Grundstze 59) zusammengefasst. 16

    Eine Liste weiterer Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die auch mit Zwangsumsiedlung

    einhergehen knnen, findet sich im Rmer Statut, Art. 7.1 und 7.2.

    Anwendung auf Israel

    Im historischen Kontext des israelischen Siedlerkolonialismus bedeuten Bevlkerungs-transfer/ethnische Suberungen die Enteignung und Zwangsumsiedlung der einheimischenPalstinenserInnen und die Ansiedlung jdischer SiedlerInnen, die den Prozess der Kolonisierung

    14Max Planck Encyclopedia of Public International Law: http://opil.ouplaw.com/view/10.1093/law:epil/9780199231690/law-

    9780199231690-e789?rskey=oRAKSW&result=1&prd=EPIL15

    http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20002381/201112070000/0.312.1.pdf16

    http://www.idpguidingprinciples.org/ Zwangsumsiedlung ist willkrlich und immer verboten, wenn sie: (a) auf einer Politik derApartheid, der ethnischen Suberungen oder hnlicher Manahmen beruhen, die eine nderung der ethnischen, religisen oderrassischen Zusammensetzung der betroffenen Bevlkerung zum Ziel oder zur Folge haben; (b) In Situationen eines bewaffneten

    Konflikts, auer dies wre zum Schutz der betroffenen Zivilpersonen oder aus zwingenden militrischen Grnden notwendig; (c) In

    Fllen umfassender Entwicklungsprojekte, die nicht durch zwingende und bergeordnetes ffentl iches Interesse gerechtfertigtsind; (d) In Fllen von Katastrophen, auer die Sicherheit und Gesundheit der davon Betroffenen macht ihre Evakuierung

    notwendig; und (e) wenn sie der kollektiven Bestrafung dienen (Leitlinie 5.2). Siehe auchhttp://www.unhcr.de/mandat/binnenvertriebene.html

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    erleichtert haben. Die israelischen Verste und Verbrechen des Bevlkerungstransfers nach 1967insbesondere in den OPT, aber nicht nur dort, wurden international anerkannt (siehe Tabelle 1),aber das Bewusstsein fr diese Tatsachen ist begrenzt geblieben.

    Kasten 2:

    In der Argumentation, dass Israelmit aktuellen Handlungen von Kolonialismus (Kasten 1) undseiner Geschichte des Siedlerkolonialismus Bevlkerungstransfers/ethnische Suberungendurchfhrt, gilt es Folgendes zu belegen:1. Israel verndert denStatus und die demografische Zusammensetzung(einiger Gebiete) des Landes auf beiden

    Seiten der grnen Linie.In den OPT durch:

    Ansiedlung von israelischen Zivilisten (SiedlerInnen) in die OPT (GKIV, Art. 49 (6); Rmer Statut, Art. 8.2 (b)(viii), und

    widerrechtlichen Umsiedlung/Deportation/Gefangenenhaltung von PalstinenserInnen(GKIV, Art. 49 (1),Rmer Statut, Art. 8.2 (a) vii). Wir mssen deshalb zeigen, dass die gngigen israelischen Praktiken

    (Huserzerstrungen/Wegweisungen, Konfiszierung/verweigerter Zugang zu Land und Wasser, Verweigerung

    der Bewegungsfreiheit/Aufenthalt/Familienzusammenfhrung, exzessive/unterschiedslose Waffengewaltusw.) diskriminierend sind, das IHL und/oder Menschenrechte verletzen und zur ZwangsumsiedlungvonPalstinenserInnen in/aus gewissen Gebieten zugunsten jdischer SiedlerInnen fhren.

    Innerhalb der grnen Liniedurch: rechtswidrige Abschiebung/Zwangsumsiedlung der palstinensischen BrgerInnen (Rmer Statut, Art. 7.2 (d).

    Dafr muss gezeigt werden, dass die blichen Praktiken Israels (unzureichende Dienstleistungen,Landbeschlagnahmung, Hauszerstrungen, Nichtanerkennung von bestehenden Ortschaften,

    Zwangsumsiedlung usw.) diskriminierend sind, Menschenrechte verletzenundzur Zwangsvertreibungzugunsten der jdischen Bevlkerung Israels fhren.

    172. Die Schwere und Systematik des israelischen Bevlkerungsumsiedlungen,d.h. die weit verbreitete

    Anwendung der genannten Praktiken in Vergangenheit und Gegenwart auf beiden Seiten der grnen Linie;das dramatische Ausma des bewirkten demografischen Wandels; die hohe Anzahl an palstinensischen

    Betroffenen, einschlielich der Flchtlinge.3. Die Vorstzlichkeit,z.B. israelische Gesetze, offizielle Plne und die deklarierte Strategien (aus der Zeit vor1948 bis heute) fr das erklrte Ziel, die PalstinenserInnen zu vertreiben, eine Rckkehr der vertriebenen

    PalstinenserInnen zu verhindern (einschlielich Binnenvertriebene und Flchtlinge von 1948 und 1967), diedemografische Zusammensetzung entlang rassischer Grenzen zu regulieren und eine jdische

    Bevlkerungsmehrheit sicherzustellen (z.B. im besetzten Ostjerusalem, in Galila, im Negev); die rassistischeoffizielle israelischen Ideologie und das politische Ziel der jdischen Vorherrschaft in "Eretz Israel" (Israel und

    die OPT).

    Apartheid

    Allgemeiner Hintergrund

    Apartheid ist ein System der institutionalisierten rassischen Diskriminierung und Vorherrschaft, die

    typisch ist fr einen Kontext von Siedlerkolonialismus. Anders als Zwangsumsiedlungen, die vonstaatlichen wie nichtstaatlichen Akteuren durchgefhrt werden knnen, ist Apartheid ein Systemder Diskriminierung, das nur von Staaten praktiziert werden kann.Apartheid als eine schwereForm von Rassendiskriminierung ist unter dem Gewohnheitsrecht zumindest seit dem Ende desZweiten Weltkriegs verboten. Spter wurden Segregation und Apartheidin der Konvention berdie Beseitigung der Rassendiskriminierung (1965, Art. 3) ausdrcklich verboten und Apartheidwurdeals Verbrechen gegen die Menschlichkeitmit der Apartheid-Konvention (1973) und dem

    Rmer Statut des IGH (2002) unter Strafe gestellt. Wie das Beispiel des sdafrikanischen

    17Siehe z.B. den Prawer Plan: http://adalah.org/eng/?mod=articles&ID=1589

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    Apartheid-Regimes in Namibia gezeigt hat, kann Apartheid innerhalb und auerhalb desHoheitsgebietes eines Staates Anwendung finden, z.B. in Israel und in den besetztenpalstinensischen Gebieten. Darber hinaus endet die Apartheid nicht zwangslufig mit einerEin-Staaten-Lsung im gesamten Gebiet, das von einem Apartheidsystem kontrolliert wurde.Auch dies zeigt das Beispiel von Namibia, dessen Bevlkerung seine Selbstbestimmung durch

    Unabhngigkeit als Folge des Kampfs gegen die sdafrikanische Apartheid errungen hat, die dasLand kontrollierte und kolonisiert hatte. Die Lsung fr Apartheid ist die Beendigung derinstitutionalisierten Rassendiskriminierung, um der unterdrckten Gruppe die volle Ausbungihrer Menschenrechte einschlielich des Rechts auf Selbstbestimmung der unterdrckten Vlkerzu ermglichen.

    Rechtliche Definition

    Obwohl der Begriff Apartheid sich aus der spezifischen Erfahrung in Sdafrika ableitet, setztApartheid nichtvoraus, dass die Bedingungen die gleichen sind wie in Sdafrika. Apartheid sttzt

    sich auf eine rechtliche Definition, die universell anwendbar ist.Das Verbrechen der Apartheidwird in zwei internationalen Vertrgen in hnlichen, nicht-exklusiven Begriffen definiert.

    In der Apartheid-Konvention (1973),Art. II:18

    Strategien und Praktiken der Rassentrennung und Diskriminierung hnlich jenen, die im

    sdlichen Afrika praktiziert wurden, d.h. unmenschliche Handlungen, die zum Zwecke derErrichtung und Aufrechterhaltung der Vorherrschaft einer rassischen Personengruppe bereine andere Personengruppe begangen werden und zu deren systematischerUnterdrckung fhren.

    Unmenschliche Handlungen sind definiert als

    Verweigerung des Rechts auf Leben und Freiheit der Person (Mord, Folter, illegale

    Festnahme/Inhaftierung) Vorstzliche Auferlegung von Lebensbedingungen, die die vollstndige oder

    teilweise krperliche Zerstrung verursachen sollen rechtliche oder andere berechnete Manahmen, die die Beteiligung am politischen,

    sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben des Landes verhindern und diebewusste Schaffung von Bedingungen schaffen sollen, die die volle Entwicklung der

    unterdrckten Gruppe verhindern (Verweigerung grundlegender Menschenrechteund Freiheiten, einschlielich des Rechts auf Rckkehr in das eigene Land)

    alle Manahmen, die eine Trennung der Bevlkerung nach Rassen herbeifhrensollen (z.B. Reservate, Ghettos, das Verbot von Mischehen, Enteignung von Land)

    Ausbeutung der Arbeitskraft Verfolgung von Organisationen und Personen durch den Entzug grundlegender

    Rechte und Freiheiten, weil sie sich der Apartheid widersetzen.

    Im Rmer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs,Artikel 7.2 (h):

    Unmenschliche Handlungen hnlicher Art wie die in Absatz 1 genannten(siehe unten), die

    von einer rassischen Gruppe im Zusammenhang mit einem institutionalisierten Regime der

    18https://treaties.un.org/doc/Publication/UNTS/Volume%201015/volume-1015-I-14861-English.pdf

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    Kasten 3:

    In der Argumentation, dass Israel als Staat und Besatzungsmacht ein Apartheidregime ist,welches das gesamte palstinensische Volk unterdrckt und die besetzten Gebiete kolonisiert,gilt es Folgendes zu belegen:

    1.

    Israels System der Diskriminierung, Unterdrckung und Herrschaft ber die PalstinenserInnen istinstitutionalisiert, d.h. im israelischen Recht und den Mandaten zionistischer Organismen, die ffentlicheFunktionenausben (wie Jewish Agency, World Zionist Organisation und angegliederte Gesellschaften wie derJNF), gesetzlich verankert.Beispiele bezglich israelischer Gesetze sind: das Fehlen eines fest verankerten (quasiverfassungsmigen) Rechts auf Gleichbehandlung im israelischen Gesetz; israelische Gesetze, die fr "jdischeStaatsangehrige und Brger" einen bergeordneten Status sowie bergeordnete Rechte und Dienstleistungenfestschreiben, die rechtliche Bindung der palstinensischen Flchtlinge zu ihrem Land erschweren und deren

    Rckkehr verhindern sowie PalstinenserInnen, die lediglich als "BrgerInnen" eingestuft sind, einen

    untergeordneten Status sowie untergeordnete Rechte und Dienstleistungen bieten; Gesetze zur "Verstaatlichung"(d.h. Enteignung fr jdische "Staatsangehrige") des Landbesitzes von einheimischen PalstinenserInnen.

    21

    Im Hinblick auf die OPT gilt es zu zeigen, dass israelische Militrverordnungen so angelet sind, dass sie diesendiskriminierenden Gesetzen entsprechen, und dass die Diskriminierung zustzlich durch die Einfhrung des

    diskriminierenden dualen Rechtssystems in den OPT institutionalisiert ist (innerstaatliches israelisches Recht frjdische SiedlerInnen, Militrherrschaft fr die PalstinenserInnen).

    2. Israel unterdrckt die PalstinenserInnen durchspezifische unmenschliche Handlungen der Apartheid, die lautVlkerrecht verboten sind, aber systematisch(umfassend und ber die gesamte Zeit hinweg, die eine groe Zahlvon PalstinenserInnen betreffen und groe Leiden und Beeintrchtigungen verursachen) angewandt werden,

    zum Beispiel:

    Zwangsumsiedlung,einschlielich Deportation/Zwangsumsiedlung/Einschluss von PalstinenserInnenaufbeiden Seiten der "grnen Linie" sowie Umsiedlung von israelischen Zivilpersonen (SiedlerInnen) in die OPT

    (siehe Kasten 2); Mord, Folter, Freiheitsberaubung und sonstige schwerwiegende Beraubung der krperlichen Freiheit, z.B.

    durch wahllosen/bewussten Einsatz von Waffengewalt gegen Zivilpersonen (Gaza), auergerichtlicheHinrichtungen, Massenfestnahmen, kollektive Bestrafung, Administrativhaft etc.

    Systematisches Vorenthalten von fundamentalen Menschenrechten,einschlielich des Rechts auf Rckkehrder Flchtlinge, durchdiskriminierende Gesetze, Rassentrennung, Enteignung/Zerstrungpalstinensischen Eigentums(auf beiden Seiten der "grnen Linie") und Handlungen des Kolonialismus(inder OPT siehe Kasten 1), Verhinderung von Entwicklung, politischer Partizipation und Selbstbestimmung derPalstinenserInnen als Volk.

    3. Israel begeht diese unmenschlichen Handlungen mit derAbsicht,sein diskriminierendes Regime im gesamtenGebiet Palstinas vor 1948 aufrechtzuerhalten und zu festigen.Zu erwhnen sind offizielle israelische Plne/Grundsatzerklrungen, die bekrftigen, dass bestimmte unmenschlichen Handlungen z.B. der "Strkung der

    jdischen Prsenz/Schwchung der palstinensischen Prsenz/Ansprchen auf das Land/ein Gebiet" dienen,"Israel als Staat des jdischen Volk schtzen"oder "palstinensische Ansprche/Widerstand/eine palstinensische

    Mehrheit verhindern"(siehe auch die Beispielefr"Absichten" in Kasten 1 und 2).

    4. Wie kann dank dieser Analyse Druck auf Dritte aufgebaut werden?

    Gem IHL sind die Vertragsstaaten der Vierten Genfer Konvention gesetzlich verpflichtet, dafrzu sorgen, dass Israel die Konvention in den besetzten Gebieten einhlt. Die Kombination aus denrechtlichen Rahmenbezgen Besatzung, (Siedler-)Kolonialismus, Bevlkerungstransfer/ethnischeSuberungen und Apartheid erhht den Umfang der Verantwortung aller Staaten undEinzelpersonen.

    21Das Rckkehrgesetz (1950), die israelische Brgergesetz (1952), der World Zionist Organization-Jewish Agency "Status" Law

    (1952), der das Absentee Property Law (1950) und eine groe Anzahl von Folgegesetzen. Siehe: http://adalah.org/eng/Israeli-Discriminatory-Law-Database

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    Die Regeln des Vlkerrechts, die Kolonialismus, Apartheid und Bevlkerungstransfer verbieten,sind fr die gesamte internationale Gemeinschaft verbindlich und mssen von allen Staateneingehalten werden. Das Gleiche gilt fr das Verbot von gewaltsamer Landnahme und dasSelbstbestimmungsrecht des palstinensischen Volkes, die laut IGH-Gutachten von 2004 durchIsrael verletzt werden (siehe Tabelle 1).

    Israel als Staat, der direkt verantwortlich istfr die Verletzung dieser allgemein verbindlichenNormen, muss nicht nur seine Verpflichtungen aus entsprechenden internationalen Vertrgeneinhalten,22sondern hat darberhinaus die Verpflichtung,

    (1) die Verletzung zu beenden und

    (2) den palstinensischen Opfern vollstndige Wiedergutmachung zu bieten.

    Alle Staaten und zwischenstaatlichen Organisationen, die mit diesen schweren Verletzungen

    seitens Israels konfrontiert sind, haben zustzlich zu ihren spezifischen vertraglichenVerpflichtungen zwei Pflichten:

    (1) zusammenzuarbeiten, um dies schweren israelischen Verletzungen zu beenden und

    (2) die durch Israel geschaffene illegale Situation nicht als rechtmig anzuerkennen oderUntersttzung und Hilfe zur Aufrechterhaltung dieser Situation zu bieten.23

    Privatwirtschaftliche Instanzen, darunter Unternehmen,mssen das IHL und dieMenschenrechte respektieren, drfen sich nicht an diesen schweren israelischen Verletzungenbeteiligen bzw. mssen ihre Beteiligung einstellen und sind rechtlich inklusive strafrechtlichhaftbar (ber ihre Vertreter, CEOs), wenn sie dies nicht befolgen.24

    Alle Staaten, insbesondere die Vertragsstaaten des Rmer Statuts des IStGHund andererVertrge, die eine universelle Gerichtsbarkeit fr internationale Verbrechen verlangen, wie dasInternationale bereinkommen gegen Folter (CAT)25und die Apartheid-Konvention, haben diePflicht, israelische Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeitwie Apartheidund Bevlkerungstransfers zu unterbinden und mssen sicherstellen, dass verantwortlichePersonen vor Gericht gestelltwerden.

    Staaten, welche die Apartheid-Konventionratifiziert haben, haben gem dem Vertrag eine

    rechtliche Verantwortung, z.B.: (i) die gesetzgeberische oder andere Manahmen zu beschlieen,die notwendig sind, um jede Ermutigung des Verbrechens der Apartheid und hnlicher Praktikender Rassentrennung oder deren Erscheinungsformen zu unterbinden oder zu verhindern sowieUntersuchungen, die Verfolgung und Bestrafung der Verantwortlichen einzuleiten, unabhngigdavon, wo das Verbrechen begangen wurde oder welcher Staatsangehrigkeit die beschuldigtePerson ist (Art. IV), und (ii) zusammenzuarbeiten bei der Umsetzung von Beschlssen des UN-

    22

    Israel ist eine Partei, die Vierte Genfer Konvention, allen wichtigen Menschenrechtskonventionen, aber nicht die Apartheid-bereinkommen und Rom-Statut des Internationalen Strafgerichtshofs.23

    Fr weitere Details siehe:24

    Siehe zum Beispiel FFM / israelischen Siedlungen, Ziff. 117. Fr eine bersicht der Unternehmen Verpflichtungen im Rahmen des

    humanitren Vlkerrechts und der internationalen Menschenrechtsnormen, siehe die UN-Leitprinzipien fr Wirtschaft undMenschenrechte: http://www.business-humanrights.org/UNGuidingPrinciplesPortal/Home25

    bereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe durch die UN-Generalversammlung am 10. Dezember 1984 angenommen: http://untreaty.un.org/cod/avl/ha/catcidtp/catcidtp.html

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    Sicherheitsrats oder anderer zustndiger Organe der Vereinten Nationen, um die Ziele desbereinkommens zu verwirklichen (Art. VI). Jeder Vertragsstaat des bereinkommens kanndarberhinaus jedes zustndige Krperschaft der UNO anrufen, im Rahmen der UN-Chartadiejenigen Schritte durchzufhren, die ihm geeignet scheinen, um das Verbrechen der Apartheidzu verhindern oder zu unterbinden (Art. VIII).

    Die dunkelgrnen Lnder sind Vertragsparteien der Apartheid-Konvention

    Weitere Literatur:

    United against Apartheid, Colonialisme and Occupation Dignity & Justice for the Palestinian People, Strategisches

    Positionspapier der palstinensischen Zivilgesellschaft fr die Durban-Nachfolgekonferenz, BDS National Committee,2008: http://bdsmovement.net/files/English-BNC_Position_Paper-Durban_Review.pdf

    Auf Deutsch: Vereint gegen Apartheid, Kolonialismus und Besatzung , unter http://www.bds-info.ch/data/docs/misc/BNC-ErklaerungDE.pdf

    Applicability of the Crime of Apartheid to Israel, Karin Mac Allister, in al Majdal (summer 2008), BADIL

    http://www.badil.org/en/component/k2/item/72-applicability-of-the-crime-of-apartheid-to-israel

    Occupation, Colonialism, Apartheid? Human Sciences Research Council of South Africa, 2009; Executive summary at:

    http://www.alhaq.org/attachments/article/232/occupation-colonialism-apartheid-executive.pdf

    Russell Tribunal on Palestine, Capetown Session on Israeli Apartheid (2012). Full findings unter:http://www.russelltribunalonpalestine.com/en/sessions/south-africa/south-africa-session-%E2

    Adalah Datenbank zu diskriminierenden israelischen Gesetzen: http://adalah.org/eng/Israeli-Discriminatory-Law-Database

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