2015 01 10_compliance
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Strategienetzwerk - 10. Januar 2015Compliance – nicht nur für denWirtschaftsprüfer 2015 │ Rainer Vieregge │ 52070 Aachen │ Soerser Winkel 24a │
T: +49 241 9108490 │ R. [email protected]
2015 │ Rainer Vieregge │ Aachen │
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DAS BIN ICH!ZU MEINER PERSON!
Rainer Vieregge
Dipl.-Ing. (Maschinenbau)
Jahrgang 1953
Business Coach
mit Betätigungsschwerpunkt
Integrierte Managementsysteme
Technische Risikoanalyse
Team-Moderation
Wirtschaftsmediation
Hobbys
Essen, Wandern, Lesen
und der BVB
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WAS GEHÖRT ALLES ZUR „COMPLIANCE“?UNWISSENHEIT SCHÜTZT VOR STRAFE NICHT!
Wann muss die Nebelschlussleuchte eingeschaltet werden?
Bei Nebel mit Sichtweite unter 50 m.
Wie schnell dürfen Sie bei Sichtweite unter 50 m fahren?
50 km/h.
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WAS BEDEUTET DER BEGRIFF „COMPLIANCE“?BEGRIFFLICHKEIT!
Compliance stammt von dem englischen Verb „to complywith“. Übersetzt bedeutet dies etwa „etwas einhalten“,„etwas entsprechen“ oder „etwas nachkommen“.
Als Fachbegriff kommt Compliance ursprünglich ausder Medizin. Er bezeichnet die Therapietreue desPatienten, also ob er die ärztlichen Ratschläge undVerordnungen konsequent verfolgt oder nicht.
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GIBT ES EIN COMPLIANCE-GESETZ?NEIN!
Es gibt kein übergeordnetesCompliance-Gesetz. DieAnforderungen kommen ausverschiedenen Gesetzen und führen zueiner Verantwortlichkeitder Organisation undseiner Organe.
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BEISPIELE FÜR RELEVANTE GESETZE GEFÄLLIG?ALLES ALTE BEKANNTE!
• Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG),§§30, 130 OWiG
• Aktiengesetz (AktG),§§90, 161
• Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG),§64a
• US Foreign Currupt Practices Act
• UK Bribery Act
Wesentliche Gesetze:
• Gesetz über den Wertpapierhandel (WpHG),§33, Abs. 1
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BEISPIELE FÜR WESENTLICHE VORGABEN GEFÄLLIG?ALLES ALTE BEKANNTE!
• IDW PS 980Grundsätze ordnungsgemäßer Prüfung vonCompliance Management Systemen
„Gegenstand, Ziel und Umfang der PrüfungGegenstand der Prüfung sind die in einer CMS-Beschrei-bung enthaltenen Aussagen der gesetzlichen Vertreter überdas CMS.“
„Die Wirksamkeit des CMS ist dann gegeben, wenn dieGrundsätze und Maßnahmen von den hiervon Betroffenennach Maßgabe ihrer Verantwortung zur Kenntnis genommenund beachtet werden.“
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BEISPIELE FÜR WESENTLICHE VORGABEN GEFÄLLIG?ALLES ALTE BEKANNTE!
• Deutscher Corporate Governance Kodex
Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnahund umfassend über alle für das Unternehmen relevantenFragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung,der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance.
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WIE WICHTIG IST DAS THEMA COMPLIANCE IM UNTERNEHMEN?76,2% HALTEN DAS THEMA FÜR WICHTIG!
Quelle: IMWF Institut (Mai 2010) – „Potenzialanalyse Compliance“
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WIE VIEL % DER MITARBEITER KENNEN DIE RELEVANTEN FESTLEGUNGEN?61% KENNEN SIE – 39% KENNEN SIE NICHT!
Quelle: IMWF Institut (Mai 2010) – „Potenzialanalyse Compliance“
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IST COMPLIANCE ETWAS NEUES?ERFÜLLUNG VON GESETZEN / REGELN WAR SCHON IMMER ZWINGEND!
Compliance betrifft alle Unter-nehmen, unabhängig vonRechtsform, Branche undGröße!
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WIE IST DIE EINSCHÄTZUNG DER RELEVANZ VON GESETZEN / REGELN?EIN AUSSCHNITT!
Quelle: PWC (2010) – Compliance und Unternehmenskultur
Bei 11 von 173Nennungen hatIDW PS 980eine sehr starkeRelevanz
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GIBT ES RECHTSFOLGEN AUS VERSTÖßEN?JA!
: Rechtsfolgen
• Keine allgemeine Sanktion
Quelle: RA Reusch GbR, Saarbrücken / Berlin
• Rechtsfolgen abhängig vom Gebot, gegen das verstoßen wird
• Unterteilung in öffentlich-rechtliche, zivilrechtliche und strafrechtlicheKonsequenzen sowie Ordnungswidrigkeiten
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GIBT ES RECHTSFOLGEN AUS VERSTÖßEN?JA!
: Zentrale Vorschrift:§ 130 OWiG
„Wer als Inhaber eines Betriebes oder Unternehmens vorsätzlich oder
fahrlässig die Aufsichtsmaßnahmen unterlässt, die erforderlich sind, um
in dem Betrieb oder Unternehmen Zuwiderhandlungen gegen Pflichten
zu verhindern, die den Inhaber treffen und deren Verletzung mit Strafe
oder Geldbuße bedroht ist, handelt ordnungswidrig, wenn eine solche
Zuwiderhandlung begangen wird, die durch gehörige Aufsicht verhindert
oder wesentlich erschwert worden wäre. Zu den erforderlichen
Aufsichtsmaßnahmen gehören auch die Bestellung, sorgfältige Auswahl
und Überwachung von Aufsichtspersonen.“
Quelle: RA Reusch GbR, Saarbrücken / Berlin
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GIBT ES RECHTSFOLGEN AUS VERSTÖßEN?JA!
: § 130 OWiG
Bei Kapitalgesellschaften trifft Verpflichtung Leitungspersonen nach§ 9 OWiG
Quelle: RA Reusch GbR, Saarbrücken / Berlin
Ahndung mit Geldbuße bei Vorsatz 10 Mio. (§ 130 Abs. 3 S. 2 i.V.m.§ 30 Abs. 2 S. 3 OWiG)
Geldbuße gegenüber Unternehmen nach § 30 OWiG
Ordnungsgemäße Delegation und Kontrolle für jeden haftungsträchtigenBereich?
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GIBT ES RECHTSFOLGEN AUS VERSTÖßEN?JA!
: Rechtsfolgen der Produkthaftung
Zivilrechtlich:
Schadensersatzhaftung gegenüber GeschädigtenProdukthaftungsgesetz und § 823 Abs. 1 BGB(Produzentenhaftung)
Quelle: RA Reusch GbR, Saarbrücken / Berlin
Öffentlich-rechtlich:
behördliche Maßnahmen auf Grundlage des ProdSG
Bußgeldverfahren nach §§ 130, 30 OWiG
Für das Unternehmen:
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GIBT ES RECHTSFOLGEN AUS VERSTÖßEN?JA!
: Rechtsfolgen der Produkthaftung
• Zivilrechtlich
Schadensersatzhaftung gegenüber Geschädigten nach§ 823 Abs. 1 BGB (Produzentenhaftung)
Quelle: RA Reusch GbR, Saarbrücken / Berlin
Für Einzelpersonen:
• Arbeitsrechtlich
Abmahnung und Kündigung
• Öffentlich-rechtlich
Bußgeldverfahren nach §§ 130, 30 OWiG
• Strafrechtlich
Vorsätzliche oder fahrlässige Körperverletzung oder Tötung(§§ 212, 222, 223, 229 StGB)
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WIE SIEHT DIE ERMITTLUNG RELEVANTER VORGABEN AUS?1. AUS DER INNENSICHT!
Frage: Welche Risiken liegen in unserer Organisation vor?
Gestaltung des Rahmens fürdie Behandlung von Risiken
Umsetzung desRisikomanagements
Überwachung und Über-prüfung des Rahmens
Kontinuierliche Verbes-serung des Rahmens
Quelle: Mäder/Vieregge; PULS-Modell
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WIE SIEHT DIE ERMITTLUNG RELEVANTER VORGABEN AUS?1. AUS DER INNENSICHT!
Prüfung anhand eines Fragenkatalogs:
Quelle: ONR 49002-1:2004, „Risikomanagement …..“
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WIE SIEHT DIE ERMITTLUNG RELEVANTER VORGABEN AUS?2. AUS DER AUßENSICHT!
Frage: Welche internen und externen Anforderungenbestehen für die Organisation?
Sammlung aller relevanten Vorgaben
Aufbau eines Rechtskatasters
• Intern
• Extern
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WIE ERKENNE ICH DAS RISIKONIVEAU?DIE RISIKOMATRIX!
Zusammenführung der erkannten Risiken aus interner undexterner Sichtweise!
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WIE SIND DIE HERAUSFORDERUNGEN IN DEN GRIFF ZU BEKOMMEN?TR CMS 101:2011!
Gibt es einen Standardzum Aufbau eines
ComplianceManagement Systems
(CMS)?
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EIN STANDARD?TR CMS 101:2011!
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WAS BRINGT DIE ZUKUNFT?COMPLIANCE-LEITFADEN!
Eine Expertenrunde, bestehend aus:
• Henrik Baark, Rechtsanwalt• Rudolf Ehlen, Steuerberater / Wirtschaftsprüfer• Walter Schlegel, TÜV Rheinland Cert• Klaus Spengler, Auditor / Berater• Rainer Vieregge, Businesscoach
hat ergänzend zum Standard „TR CMS 101:2011“ einenCompliance-Leitfaden „TR CMS 100:2013“ erarbeitet, derdie Forderung des Standards interpretiert undNachweisdokumente vorschlägt.
Veröffentlichung: TÜV Media, 07.2013
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WIE SIEHT DER COMPLIANCE-LEITFADEN AUS?EIN BEISPIEL!
Quelle: TÜV Media, TR CMS 100:2013
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WAS BRINGT DIE ZUKUNFT?ISO-STANDARD!
Die ISO 19600:2015
„Compliance Management System – Guideline“
ist seit Dezember 2014 veröffentlicht!
Der neue Standard ist nicht zertifizierungsfähig!
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THE END?WAREN SIE ZUFRIEDEN, SAGEN SIE ES ANDEREN – SONST MIR!
Fragen – auch später?
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!