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PENNY WALS STANDORTVERORDNUNG REWE International AG Industriezentrum NÖ Süd Str. 3, Objekt 16 2355 Wiener Neudorf 28.04.2016

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PENNY WALS

STANDORTVERORDNUNG

REWE International AG

Industriezentrum NÖ Süd

Str. 3, Objekt 16

2355 Wiener Neudorf

28.04.2016

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Projektleitung:Projektleitung:Projektleitung:Projektleitung: Mag. Silvia Enzensberger

Bearbeitung:Bearbeitung:Bearbeitung:Bearbeitung: Mag. Doris Winkler

ProjektProjektProjektProjekt----Nr.:Nr.:Nr.:Nr.: 13 KEP 1009/01a

REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH

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Tel. +43/662/45 16 22-0

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INHALTINHALTINHALTINHALT

1111 Planungsvorhaben und StandortbereichPlanungsvorhaben und StandortbereichPlanungsvorhaben und StandortbereichPlanungsvorhaben und Standortbereich 5555

1.1 Veranlassung und Projekt 5

1.2 Lage, Funktion- und Nutzungsstruktur 8

1.3 Bestehende Verkehrsstruktur und technische Infrastruktur 15

1.4 Wichtige Umweltmerkmale 20

2222 Rechtliche Rahmenbedingungen im Bundesland SalzburgRechtliche Rahmenbedingungen im Bundesland SalzburgRechtliche Rahmenbedingungen im Bundesland SalzburgRechtliche Rahmenbedingungen im Bundesland Salzburg 21212121

2.1 Ziele der überörtlichen Raumplanung und Umweltziele 21

2.2 Ziele der örtlichen Raumplanung 26

3333 Strukturanalyse mit UmwelterheblichkeitsprüfungStrukturanalyse mit UmwelterheblichkeitsprüfungStrukturanalyse mit UmwelterheblichkeitsprüfungStrukturanalyse mit Umwelterheblichkeitsprüfung 31313131

3.1 Schwellenwertprüfung für Umweltprüfung: 31

3.2 Prüfung nach Ausschlusskriterien 32

4444 Sonstige Auswirkungen der PlanungSonstige Auswirkungen der PlanungSonstige Auswirkungen der PlanungSonstige Auswirkungen der Planung 34343434

4.1 Verkehrserschließung und technische Infrastruktur 34

4.2 Wirtschaft und Handelsstruktur 36

5555 QuellenverzeichnisQuellenverzeichnisQuellenverzeichnisQuellenverzeichnis 39393939

6666 AnlagenAnlagenAnlagenAnlagen 39393939

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ABBILDUNGENABBILDUNGENABBILDUNGENABBILDUNGEN UND PHOTOSUND PHOTOSUND PHOTOSUND PHOTOS::::

Abb.1: Abgrenzung des Planungsgebietes (ohne Maßstab) 7

Abb.2: Wohnnutzung in unmittelbarer Nachbarschaft des PENNY

Standort, Blick Richtung Süd 10

Abb.3: Wohngebiet Himmelreich, Blick Richtung Süd 10

Abb.4: Ländlich geprägte Ortszentrum von Viehhausen, Blick Richtung

Süd 11

Abb.5: Ländlich geprägte Siedlung von Loig, Blick Richtung Nord 11

Abb.6: Lageplan der bestehenden PENNY-Filiale in Wals-Siezenheim 13

Abb.7: Musterplan der zukünftigen PENNY-Filiale 14

Abb.8: Erreichbarkeit mit ÖPNV Buslinien 16

Abb.9: Erreichbarkeit mittels gemeindeeigenen „WAL-SIE-BUS“ mit

Standort Nr. 27 „Penny Markt“ 16

Abb.10: Standort der PENNY –Filiale in der Gemeinde Wals-Siezenheim

(Eingangsbereich) 17

Abb.11: PENNY Standort in Wals-Siezenheim, Blick Richtung West

(Anlieferung) mit Nachbarschaft Hotel Star Inn und Parkflächen

auf dem Dach des Gebäudes. 17

Abb.12: Fußläufige Anbindung des Penny-Standortes, Blick Richtung Süd 18

Abb.13: Fußläufige Anbindung des Penny-Standortes, Blick Richtung

Nord 18

Abb.14: Rad-/Fußweganbindung unter der A 1 nach Wals, Blick Richtung

Süd 19

Abb.15: Rad-/Fußwegverbindung zwischen der A 1 und dem

„Airportcenter“ 19

Abb.16: Schwellenwerte für die Widmung von Handelsgroßbetrieben 26

Abb.17: Auszug aus dem REK, Gemeinde Wals-Siezenheim. 28

Abb.18: Überblick Flächenwidmung Projektstandort in Wals-Siezenheim 30

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1111 Planungsvorhaben und StandortbereichPlanungsvorhaben und StandortbereichPlanungsvorhaben und StandortbereichPlanungsvorhaben und Standortbereich

1.11.11.11.1 Veranlassung und ProjektVeranlassung und ProjektVeranlassung und ProjektVeranlassung und Projekt

Die REWE International Group betreibt in der Gemeinde Wals-Siezenheim eine

PENNY Lebensmittelfiliale. Im Jahr 2008 wurde ein bestehendes Firmenge-

bäude am südöstlichen Rande des Wals Trade Centers übernommen, welches

ursprünglich als Schuhfachmarkt genehmigt war und dort die Filiale eröffnet.

Um die Anforderungen eines Lebensmittelmarktes zu erfüllen, wurden im Inne-

ren u.a. zusätzliche Räumlichkeiten aus Gipskarton-Trennwänden bzw. aus

Ziegelwänden aufgestellt. Die ehemalige Verkaufsfläche des Schuhfachmark-

tes von 799 m² wurde durch den Einzug der Trennwände auf eine Verkaufsflä-

che von 499 m² verringert.

Nun beabsichtigt das Unternehmen eine Erweiterung der Verkaufsfläche auf

660 m² wofür gem. § 14 ROG 2009 die Durchführung einer Standortverord-

nung vorgesehen ist.

Der Standort der bereits bestehenden PENNY - Filiale befindet sich in der Ge-

meinde Wals-Siezenheim, KG 56546 Wals I auf dem Grundstück Nr. 1670/1,

Franz-Brötzner Straße 17.

Eigentümer des Grundstückes ist die WTC Immobilien GmbH (FN 400149f),

Polytec-Straße 1, 4063 Hörsching.

Standort:

Bundesland: Salzburg

Politischer Bezirk: Salzburg Umgebung

Planungsregion: 3 Salzburg Stadt und Umgebungsgemeinden

Gemeinde: Gemeinde Wals-Siezenheim

Katastralgemeinde: 56546 Wals I

4 Katastralgemeinden: Gois, Liefering I, Siezenheim I und Wals I.

10 Ortschaften (mit Angabe der jeweiligen Hauptwohnsitze im Jahr 2011):

Gois (409), Himmelreich (1138), Käferheim (507), Kleßheim (88),

Schwarzenbergkaserne (19), Siezenheim (2653), Viehhausen (1979),

Wals (3489), Walserberg (862), Walserfeld (1029).

Nachbargemeinden: Stadt Salzburg, Gemeinde Großgmain (Landkreis

Berchtesgadener Land; Bundesrepublik Deutschland)

Projektbasisdaten:

Verkaufsfläche Bestand: 499 m²

Verkaufsfläche Planung: 660 m²

Bestehende Flächenwidmung: GG (Gewerbegebiet)

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PENNY WalsPENNY WalsPENNY WalsPENNY Wals StandortverordnungStandortverordnungStandortverordnungStandortverordnung

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Geplante Flächenwidmung: HG-V (Handelsgroßbetrieb - Kategorie Verbrau-

chermarkt)

Bestand /Geplante Stellplätze: ca. 70 PP (davon 3 PP für Personen mit einge-

schränkter Mobilität)

Lage (Ortskern/integrierte Lage/Peripherie): integrierte Lage

Nutzungsbeschränkungen: Sicherheitszone Flughafen (lt. GB Auszug alle GST

KG Wals)

Bisherige Bewilligungsunterlagen:

Verhandlungsschrift zum Ansuchen der Gewerbebehördliche Genehmigung für

die „Änderung des Schuhfachmarktes in einen Lebensmittelmarkt mit Neben-

räumen samt technischen Einrichtungen und Verkauf von pyrotechnischen Ge-

genständen der Klasse I und II“ vom 18.06.2008, Zahl: 30302/152-3011/85-

2008.

Begründung für den zusätzlichen Bedarf an Verkaufsflächen

Das Unternehmen der REWE Group begründet den Wunsch der Erweiterung

der Verkaufsflächen von 499 m² auf 660 m² mit der Änderung der Konfigurati-

on der Inneneinrichtung, um die Aufenthaltsqualität im Laden zu verbessern

und damit auch den Kundenkomfort zu erhöhen.

Die bisher in vertikaler Ausrichtung positionierten Warenregale sollen in hori-

zontaler Weise angeordnet werden und weisen daher einen größeren Flächen-

bedarf in der Breite auf, um noch ausreichend komfortabel begehbar zu sein.

Dies dient u.a. der Optimierung der internen Funktionsabläufe und einer groß-

zügigeren Produktpräsentation. Die für die Umgestaltung und Erweiterung not-

wendige Fläche ist bereits baulich in das Gebäude integriert und wird derzeit

als Lager genutzt. Durch Entfernung der Zwischenwand vom Lager zum Ver-

kaufsraum soll ein Teil des bestehenden großzügigen Lagerraums als Ver-

kaufsfläche genutzt werden. Weitere wesentliche bauliche Maßnahmen sind

weder im Außen- noch im Innenbereich des Objektes vorgesehen.

Die Gemeindevertretung von Wals-Siezenheim steht diesem Vorhaben positiv

gegenüber und hat dies mit einer den Unterlagen beigefügten schriftlichen

Stellungnahme bereits am 03.04.2014 bekräftigt. Eine Bekräftigung der Zu-

stimmung erfolgte nach einer erneuten Projektvorstellung im April 2016 und

liegt als Bestätigung den Unterlagen bei.

Für das gegenständliche Grundstück (GP 1670/1, KG Wals I) wird aufgrund der

beabsichtigten Erhöhung der Gesamtverkaufsfläche eine Flächenwidmungs-

planänderung von derzeit „Gewerbegebiet - GG“ in ein (gemäß § 30 Abs. 1

lit. 10 bzw. § 32 Abs. 3 lit.1 des Sbg. ROG 2009) „Gebiet für Handelsgroßbe-

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PENNY WalsPENNY WalsPENNY WalsPENNY Wals StandortverordnungStandortverordnungStandortverordnungStandortverordnung

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triebe - Verbrauchermärkte / HG-V mit einer Gesamtverkaufsfläche von

660 m²“ beantragt.

Die Voraussetzung für eine Widmung von Flächen für Handelsgroßbetriebe

durch eine Gemeinde ist der Erlass einer Standortverordnung für Handelsgroß-

betriebe gem. § 14 Sbg. ROG 2009 durch die Salzburger Landesregierung, Abt.

Raumordnung. Diese legt fest, ob die Verwendung dieser Flächen vom Stand-

punkt der überörtlichen Raumplanung aus zulässig ist.

Die Unterlagen für eine Standortverordnung haben Aussagen zum Planungs-

vorhaben und Standortbereich, zu den Zielen der Raumordnung und Umwelt-

ziele mit Bedeutung für die Planung, ggf. eine Strukturanalyse mit Umwelter-

heblichkeitsprüfung und sonstige Auswirkungen zu enthalten. Diese sonstigen

Auswirkungen sind bzgl. der Fachbereiche Verkehrserschließung sowie der

Wirtschafts- und Handelsstruktur zu prüfen und sind als separat erstellte Gut-

achten (Zusammenfassung Kap. 4.1 und 4.2) den Unterlagen beigelegt.

Folgende Darstellung zeigt die Abgrenzung und Größe des Planungsgebietes

auf der Parz. Nr. 1670/1 im Ausmaß von 4.370 m² inkl. Parkplatzflächen, im

Ausmaß von 1.990 m² nur das Gebäude des Handelsbetriebes betreffend.

Abb.1: Abgrenzung des Planungsgebietes (ohne Maßstab)

[Quelle: SAGIS Orthophoto, REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH)

Den Unterlagen zur Anregung auf Standortverordnung liegt eine shp.-Datei bei,

welche die flächenscharfe Abgrenzung und Größe des Planungsgebietes bein-

haltet und als Grundlage für die Darstellung der Widmungsfläche dient.

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1.21.21.21.2 Lage, FunktionLage, FunktionLage, FunktionLage, Funktion---- und Nutzungsstrukturund Nutzungsstrukturund Nutzungsstrukturund Nutzungsstruktur

Die bestehende PENNY-Lebensmittelfiliale befindet sich in der Gemeinde Wals-

Siezenheim, Ortsteil Himmelreich im westlichen Randbereich des Wals Trade

Centers („Airportcenter“) einer großflächigen Fachmarktagglomeration mit

gastronomischen wie auch kulturellen Einrichtungen.

Der Handels- und Gewerbepark „Airportcenter“ befindet sich zwischen den

großen Verkehrslinien der A 1 der Westautobahn (Verbindung Bayern-Salzburg-

Wien) und der B 1 der Wiener Bundesstraße an der Gemeinde- und Stadtgren-

ze zu Salzburg. Etwa 700 m vom Standort der PENNY entfernt, befindet sich

der Flughafen der Stadt Salzburg in der KG Wals II (Stadt Salzburg, Stadtteil

Maxglan).

Der Lebensmittelmarkt der PENNY mit rund 499 m² VKF (Verkaufsfläche) weist

völlig eigenständige Strukturen auf und wird durch zwei Ein- bzw. Ausfahrten

über die Franz-Brötzner Straße und die Alte Bundesstraße der B 1 erschlossen.

Im näheren Umfeld befindet sich bis auf eine kleine Bäckerfiliale an der B 1

kein weiterer Voll- bzw. Teilnahversorger (vgl. auch Wirtschafts- und Handels-

strukturanalyse).

Die Anlieferung erfolgt vorwiegend im Nordwesten (Franz-Brötzner Straße), der

Eingang des Lebensmittelmarktes ist gegen Südosten ausgerichtet.

Nördlich an das Verkaufsgebäude angrenzend befindet sich ein Hotel (Star Inn)

mit einer von Nordwesten her führenden Auffahrt auf eine Parkplatzfläche auf

das Dach des gesamten Gebäudes. Diese Parkplatzflächen u.a. auch auf dem

Dach der PENNY-Filiale werden lt. Aussage des Filialleiters nicht durch die Be-

sucher der Penny genutzt.

Südwestlich angrenzend an den Standort befindet sich die Fläche der ehem.

Alpine-Zentrale (Headquarter), nördlich, durch eine Grünfläche getrennt, die

METRO, ein Großmarkt für Wiederverkäufer. Richtung Süden und südöstlich

befindet sich dichte Wohnbebauung, die sich wiederrum durch Grünflächen

getrennt auf die Ortschaften Himmelreich und Viehhausen ausdehnt und durch

die Wiener Bundesstraße B 1 vom Standort getrennt ist.

Der Bereich der Katastralgemeinde Wals I, wie auch Teilflächen des gegen-

ständlichen Bauvorhabens, befinden sich lt. Auszug aus dem Grundbuch in-

nerhalb der Sicherheitszone des Flughafensektors. Das Grundstück selbst wird

im südlichen Abschnitt von der 60 dB und gerade auch noch von der 65 dB Iso-

linie berührt.

Weitere Nutzungsbeschränkungen bzw. Schutzfestlegungen am Standort oder

im Nahbereich sind aus dem rechtswirksamen FWP nicht ersichtlich.

Im näheren Umfeld des Vorhabens (fußläufiger Einzugsbereich von 500 m) ist

innerhalb des Wohn- und Gewerbegebietes, bis auf einen Bäcker, der an der

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Abzweigung der Andrä Doppler Straße von der Wiener Bundesstraße B 1 gele-

gen ist, kein weiterer Nahversorger ansässig.

Durch die Nachbarschaft des Lebensmittelmarktes zu den dichter bebauten

Wohngebieten der Ortschaft Himmelreich und Viehhausen, welche neben den

klassischen Ein- und Zweifamilienwohnhäusern auch verstärkt Mehrfamilien-

hausbebauung aufweist, positioniert sich die PENNY-Filiale als Nahversorger

für kurzfristige Güter des täglichen Bedarfs mit einer vorbildlichen Erreichbar-

keit für Fußgänger und Radfahrer, sowie Nutzer der öffentlichen Verkehrsmittel

(vgl. auch Fotodokumentation in Kap. 1.3).

Das unmittelbare Umfeld im „Airportcenter“ weist eine typische Mischfunktion

in Form von gewerblich- und betrieblicher Funktionen, aber auch klassischer

Wohnfunktionen auf. Der Standort ist aufgrund der umgebenden Bestandsnut-

zung und der zentralen Lage jedenfalls städtebaulich geprägt. Das benachbar-

te Wohngebiet von Himmelreich und Viehhausen bildet mit den Handels-

Dienstleistungs- und Gewerbebauten („Airportcenter“) eine räumliche Einheit,

wird von diesen jedoch durch die B 1 Wiener Bundesstraße getrennt.

Die folgende Fotodokumentation zeigt die siedlungsstrukturelle Bestandssitua-

tion in der süd- und westlichen Nachbarschaft des PENNY-Standortes.

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Abb.2: Wohnnutzung in unmittelbarer Nachbarschaft des PENNY Standort, Blick Rich-

tung Süd

[Photo: Regioplan Ingenieure Salzburg GmbH, März 2014]

Abb.3: Wohngebiet Himmelreich, Blick Richtung Süd

[Photo: Regioplan Ingenieure Salzburg GmbH, März 2014]

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Abb.4: Ländlich geprägte Ortszentrum von Viehhausen, Blick Richtung Süd

[Photo: Regioplan Ingenieure Salzburg GmbH, März 2014]

Abb.5: Ländlich geprägte Siedlung von Loig, Blick Richtung Nord

[Photo: Regioplan Ingenieure Salzburg GmbH, März 2014]

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PENNY WalsPENNY WalsPENNY WalsPENNY Wals StandortverordnungStandortverordnungStandortverordnungStandortverordnung

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Den Unterlagen zur Standortverordnung sind im Folgenden Abbildungen zu La-

ge- und Nutzung beigefügt, welche die nun geplante Erweiterung der beste-

henden PENNY Filiale, einen Teil der umgebenden Parkplatzflächen sowie die

südseitige Zu- und Ausfahrtssituation auf der Parz. Nr. 1670/1 in der Ortschaft

Himmelreich zeigen. Ein weiterer Plan zeigt die vorgesehene Änderung der Re-

galpositionen zu einer Quereinrichtung (Musterplan), welche mit der Erweite-

rung der Verkaufsfläche vorgesehen ist.

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PENNY WalsPENNY WalsPENNY WalsPENNY Wals StandorteverordnungStandorteverordnungStandorteverordnungStandorteverordnung

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Abb.6: Lageplan der bestehenden PENNY-Filiale in Wals-Siezenheim

[Quelle: REWE Group, CAD-Technische Abteilung, 07.04.2016)

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PENNY WalsPENNY WalsPENNY WalsPENNY Wals StandorteverordnungStandorteverordnungStandorteverordnungStandorteverordnung

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Abb.7: Musterplan der zukünftigen PENNY-Filiale

[Quelle: REWE Group, 2014)

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PENNY WalsPENNY WalsPENNY WalsPENNY Wals StandortverStandortverStandortverStandortverordnungordnungordnungordnung

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1.31.31.31.3 Bestehende Verkehrsstruktur und technische InfrastrukturBestehende Verkehrsstruktur und technische InfrastrukturBestehende Verkehrsstruktur und technische InfrastrukturBestehende Verkehrsstruktur und technische Infrastruktur

Das Planungsgebiet der PENNY Erweiterung befindet sich hinsichtlich seiner

Verkehrsanbindung in sehr zentraler Lage an einer Abzweigung der Wiener

Bundesstraße B 1, von der die Aufschließung des Wohn- und Gewerbegebietes

erfolgt und auch das Gelände des „Airportcenter“ von Süden her erreichbar ist.

Für den MIV sind ca. 70 Parkplätze vorhanden, eine projektbedingte Änderung

der Stellflächenanzahl ist nicht vorgesehen.

Die Wiener Bundesstraße B 1 ist eine stark frequentierte Hauptverkehrsstrecke

an der gut ausgebauten Anbindung an die A1 der Westautobahn Salzburg-

Wien, Ausfahrt Flughafen und führt von der Staatsgrenze Walserberg Richtung

Oberösterreich über die Gemeinden Hallwang, Eugendorf, Henndorf, Straßwal-

chen. Die Hauptverkehrsachse der A 1 (in ca. 500 m) führt von der Bundes-

grenze Walserberg kommend nach Wals-Siezenheim über die Stadt Salzburg,

in die Gemeinden Eugendorf und Thalgau sowie ins benachbarte Land Oberös-

terreich.

Im Süden des Standortes befindet sich die Auffahrt auf die A 10 der Südauto-

bahn, welche von der Staatsgrenze kommend Richtung Salzburg Süd in die

Gemeinden Grödig, Puch, Hallein und weiter in den Pongau, Lungau und Kärn-

ten führt.

Weitere Hauptverkehrsanbindungen bestehen in der Hauptverkehrsachse

B 178 von Lofer über den Steinpass nach Wals-Siezenheim und Salzburg.

Die Lage des Standortes an der Einmündung zur Wiener Bundesstraße B 1 ist

für das Vorhaben verkehrstechnisch günstig, da neben einer guten Erreichbar-

keit durch den MIV, die Präsenz der Rad- und Fußwege, auch durch Radfahrer

und Fußgänger der Anschluss des Standortes weitgehend gefahrlos möglich

ist. Die fuß- bzw. radläufige Erreichbarkeit des Lebensmittelmarktes ist von al-

len Richtungen mittels Fuß- und Radwegen möglich.

Auch die Erreichbarkeit des Standortes mit dem ÖPNV ist in kurzer Distanz und

ausreichender Frequenz (teilw. 15 Min. Takt) möglich. Die nächstgelegenen

Bushaltestellen befinden sich an der Wiener Bundesstraße B 1, Himmel-

reich/Andrä Doppler Weg (Linien 27/180/260) in einer fußläufigen Distanz

von etwa 180 bis 200 m. Die Buslinien stellen u.a. die Verbindung zum Stadt-

zentrum von Salzburg her, aber auch die Anbindung an die nächst gelegenen

Ortschaften Viehhausen und Kendlersiedlung mit einer Erreichbarkeit binnen

8-12 Minuten (WAL-SIE-BUS, Ast Taxi, Linie 27). Die folgende Abbildung stellt

die zeitliche Erreichbarkeit des Standortes mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu

Hauptverkehrszeiten dar.

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PENNY WalsPENNY WalsPENNY WalsPENNY Wals StandortverStandortverStandortverStandortverordnungordnungordnungordnung

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Abb.8: Erreichbarkeit mit ÖPNV Buslinien

[Quelle: www.salzburg-verkehr.at, 2016]

Abb.9: Erreichbarkeit mittels gemeindeeigenen „WAL-SIE-BUS“ mit Standort Nr. 27

„Penny Markt“

[Quelle: http://www.wals-siezenheim.at, 2016]

Sonstige Infrastruktur:

Sämtliche sonstige erforderliche technische Infrastruktur, wie Wasserversor-

gung, Abwasserentsorgung, Stromversorgung etc., ist aufgrund der Bestand-

nutzung der PENNY-Filiale am Standort Franz-Brötzner Straße bereits im aus-

reichenden Ausmaß vorhanden. Der Standort ist mit 70 Stellplätzen für den

MIV ausgestattet und erreicht damit (bei zukünftig geplanten 660 m²) das Drei-

fache des vorgesehenen Stellplatzschlüssels nach dem Salzburger Bautech-

nikgesetz von einem Stellplatz pro 30 m² Verkaufsfläche (siehe auch Punkt 7

der verkehrstechnischen Stellungnahme). Gemäß den angeführten Stellplatz-

nachweisen in der Verkehrstechnischen Stellungnahme wäre max. eine Stell-

platzanzahl von insgesamt 46 Stellplätzen notwendig. Die zur Verfügung ste-

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henden Stellplätze im Ausmaß von 70 PKW-Abstellplätzen sind in jedem Falle

ausreichend (vgl. Anlagen Kap. 6).

Folgende Fotodokumentation präsentiert den Standort sowie die fußläufige Er-

reichbarkeit in seiner Nachbarschaft:

Abb.10: Standort der PENNY –Filiale in der Gemeinde Wals-Siezenheim (Eingangsbe-

reich)

[Photo: Regioplan Ingenieure Salzburg GmbH, Januar 2014]

Abb.11: PENNY Standort in Wals-Siezenheim, Blick Richtung West (Anlieferung) mit

Nachbarschaft Hotel Star Inn und Parkflächen auf dem Dach des Gebäudes.

[Photo Regioplan Ingenieure Salzburg GmbH, März 2014]

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PENNY WalsPENNY WalsPENNY WalsPENNY Wals StandortverStandortverStandortverStandortverordnungordnungordnungordnung

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Abb.12: Fußläufige Anbindung des Penny-Standortes, Blick Richtung Süd

[Photo: Regioplan Ingenieure Salzburg GmbH, Januar 2014]

Abb.13: Fußläufige Anbindung des Penny-Standortes, Blick Richtung Nord

[Photo: Regioplan Ingenieure Salzburg GmbH, Januar 2014]

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Abb.14: Rad-/Fußweganbindung unter der A 1 nach Wals, Blick Richtung Süd

[Photo: Regioplan Ingenieure Salzburg GmbH, März 2014]

Abb.15: Rad-/Fußwegverbindung zwischen der A 1 und dem „Airportcenter“

[Photo: Regioplan Ingenieure Salzburg GmbH, März 2014]

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PENNY WalsPENNY WalsPENNY WalsPENNY Wals StandortverStandortverStandortverStandortverordnungordnungordnungordnung

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1.41.41.41.4 Wichtige UmweltmerkmaleWichtige UmweltmerkmaleWichtige UmweltmerkmaleWichtige Umweltmerkmale

Der Standort des Unternehmens weist aufgrund der Lage an der stark befahre-

nen B 1 und der Nähe zur Autobahn A 1 bereits eine erhöhte Lärmbelastung

auf (60-65 dB/Tag, 55-60 dB/Nacht).

Die Wohngebiete der näheren Umgebung, wie auch die sonstigen Nutzungsflä-

chen sind im Flächenwidmungsplan mit Isophonen gekennzeichnet, welche

Werte bis zu 60 dB (A) neben der Bundesstraße aufweisen. Die Flächen sind

entweder bereits im FWP als lärmbelastet gekennzeichnet oder beinhalten die

Auflage des Lärmschutzes als Aufschließungsvoraussetzung (EW/A(L)). Die Dis-

tanz zum Flughafen Salzburg bewirkt, dass sich der Einfluss des Umgebungs-

lärmes gemäß der Isolinien (55 dB) vordergründig nicht auf den Standort des

Vorhabens auswirkt (siehe Abb.18, SAGIS 2016).

Da sich baulich am äußeren Erscheinungsbild der PENNY lt. vorliegender Pla-

nung nichts ändert, hat die Erweiterung keine Auswirkungen auf das Stadt- und

Landschaftsbild (vgl. auch Stellungnahme des örtlichen Raumplaners Pkt. 4).

Page 21: 20160428 STOV PENNY Wals WalsPENNY Wals StandortverordnungStandortverordnungStandortverordnung 28.04.2016 Seite 3 von 39 INHALTINHALT 1111 Planungsvorhaben und StandortbereichPlanungsvorhaben

PENNY WalsPENNY WalsPENNY WalsPENNY Wals StandortverStandortverStandortverStandortverordnungordnungordnungordnung

28.04.2016 Seite 21 von 39

2222 Rechtliche Rahmenbedingungen im Bundesland SalzburgRechtliche Rahmenbedingungen im Bundesland SalzburgRechtliche Rahmenbedingungen im Bundesland SalzburgRechtliche Rahmenbedingungen im Bundesland Salzburg

Das Erweiterungs- und Umwidmungsvorhaben in der Gemeinde Wals-

Siezenheim wird von den folgenden rechtlichen Rahmenbedingungen berührt.

2.12.12.12.1 Ziele der überörtlichen Raumplanung und UmweltzieleZiele der überörtlichen Raumplanung und UmweltzieleZiele der überörtlichen Raumplanung und UmweltzieleZiele der überörtlichen Raumplanung und Umweltziele

2.1.12.1.12.1.12.1.1 AlpenkonventionAlpenkonventionAlpenkonventionAlpenkonvention

Die Gemeinde Wals-Siezenheim liegt im Geltungsbereich der Alpenkonvention.

Die im Protokoll „Raumplanung und nachhaltige Entwicklung“ (Protokoll

„Raumplanung und nachhaltige Entwicklung“) BGBl. III Nr. 232/2002, vorge-

gebenen Ziele sind für das gegenständliche Vorhaben nur in folgender Aussage

von Relevanz:

Artikel 9 Inhalt der Pläne und/oder Programme für Raumplanung und nachhaArtikel 9 Inhalt der Pläne und/oder Programme für Raumplanung und nachhaArtikel 9 Inhalt der Pläne und/oder Programme für Raumplanung und nachhaArtikel 9 Inhalt der Pläne und/oder Programme für Raumplanung und nachhal-l-l-l-

tige Entwickltige Entwickltige Entwickltige Entwicklungungungung

(3) Siedlungsraum

a) Angemessene und haushälterische Abgrenzung von Siedlungsgebie-

ten, einschließlich der Maßnahmen zur Gewährleistung deren tatsäch-

licher Bebauung,

b) Sicherung der erforderlichen Standorte für wirtschaftliche und kultu-

relle Tätigkeiten, für Versorgung sowie für Freizeitaktivitäten.

f) Ausrichtung und Konzentration der Siedlungen an den Achsen der

Infrastrukturen des Verkehrs und/oder angrenzend an bestehender

Bebauung

(5) Verkehr

a) Maßnahmen zur Verbesserung der regionalen und überregionalen

Erschließung

b) Maßnahmen zur Förderung der Benutzung umweltverträglicher Ver-

kehrsmittel

e) Maßnahmen zur Verstärkung der Koordinierung und Zusammenar-

beit der Verkehrsmittel

2.1.22.1.22.1.22.1.2 Salzburger Landesentwicklungsprogramm 2003 (LEP)Salzburger Landesentwicklungsprogramm 2003 (LEP)Salzburger Landesentwicklungsprogramm 2003 (LEP)Salzburger Landesentwicklungsprogramm 2003 (LEP)

Im Zentralraum lässt sich nach der Systematik des Zentralen Orte Systems ein

Stadt- und Umlandbereich ausmachen, der als Stadt- und Umlandbereich Salz-

burg bezeichnet wird. Dieser besteht aus dem Verdichtungskern aus den Städ-

ten Salzburg und Hallein sowie der Gemeinde Wals-Siezenheim und den be-

nachbarten urbanisierten Gemeinden sowie den Verdichtungsgemeinden Hall-

wang, Koppl und Puch bei Hallein, die mit dem urbanisierten Kernsiedlungsbe-

reich strukturell und funktionell eng verflochten sind.

Page 22: 20160428 STOV PENNY Wals WalsPENNY Wals StandortverordnungStandortverordnungStandortverordnung 28.04.2016 Seite 3 von 39 INHALTINHALT 1111 Planungsvorhaben und StandortbereichPlanungsvorhaben

PENNY WalsPENNY WalsPENNY WalsPENNY Wals StandortverStandortverStandortverStandortverordnungordnungordnungordnung

28.04.2016 Seite 22 von 39

Die Gemeinde Wals-Siezenheim, als Standort- und Nachbargemeinde der Stadt

Salzburg, gilt gemäß dem Strukturmodell des Salzburger Zentralraumes als Er-

gänzungsgemeinde. Die Gemeinde selbst hat darüber hinaus keine eigene

Zentralitätsfunktion. Gemäß seiner Funktion als Ergänzungsgemeinde zur

Stadt Salzburg soll aufgrund der Standortqualität die bisherige eigendynami-

sche Entwicklung weiterhin zugelassen werden.

Dabei werden verstädterte Gemeinden (Ballungskerngemeinden), Gemeinden

mit Verstädterungstendenzen, Gemeinden mit Verdichtungsansätzen (Verdich-

tungsgemeinden) und ländlich strukturierte Gemeinden unterschieden.

Die Gemeinde Wals –Siezenheim ist wie auch die Marktgemeinde Oberndorf

eine der verstädterten Gemeinden im Bezirk Salzburg-Umgebung. Die verstäd-

terten Gemeinden umfassen innerhalb des Zentralen Siedlungskernes des

Zentralraums (und in den Gebirgsgauen) das Gebiet mit der größten Dichte an

Bevölkerung, Wirtschaft und Infrastruktur.

Sie sind durch städtische Struktur und die sehr dichte Besiedlung geprägt. In

diesen Gemeinden befindet sich darüber hinaus eine hohe Konzentration an

Betrieben der produzierenden Industrie sowie an Großformen der Freizeit und

Dienstleistungsindustrie. Sie sind als Kerngemeinden städtischer Agglomerati-

onen Bestandteil von Stadt und Umlandbereichen, in denen vielfältige inter-

kommunale Verflechtungen bestehen.

Hinsichtlich der Versorgungsstruktur sind in Anlehnung an das Salzburger ROG

folgende Ziele definiert:

• Sicherstellung einer möglichst gleichwertigen Versorgung der Bevölke-

rung bei möglichst geringer Abhängigkeit vom motorisierten Individual-

verkehr.

• Sicherstellung der angestrebten zentralörtlichen Strukturen bei der Ent-

wicklung und Veränderung der Versorgungsstrukturen.

Zur Zielerreichung sind im Salzburger LEP u.a. folgende Maßnahmen festgehal-

ten:

• Die Errichtung und Erweiterung von Versorgungseinrichtungen soll an

der Versorgungsfunktion der Standortgemeinde gemessen werden.

• Die Bedeutung von Stadt- und Ortskernbereichen als Schwerpunkt für

die Versorgung der Bevölkerung soll erhalten werden.

• Die Nutzung von Stadt- und Ortskernbereichen für die Versorgung der

Bevölkerung soll durch eine möglichst vielfältige Angebotsstruktur si-

chergestellt und gestärkt werden.

• Die Gewährleistung der Nahversorgung mit Gütern des täglichen Bedar-

fes, insbesondere mit Lebens- und Genussmittel, soll besondere Be-

rücksichtigung finden.

Page 23: 20160428 STOV PENNY Wals WalsPENNY Wals StandortverordnungStandortverordnungStandortverordnung 28.04.2016 Seite 3 von 39 INHALTINHALT 1111 Planungsvorhaben und StandortbereichPlanungsvorhaben

PENNY WalsPENNY WalsPENNY WalsPENNY Wals StandortverStandortverStandortverStandortverordnungordnungordnungordnung

28.04.2016 Seite 23 von 39

Die Gemeinde Wals-Siezenheim als „Stadtrandgemeinde“ ist im Salzburger

Landesentwicklungsprogramm 2003 als Ergänzungsgemeinde der Landes-

hauptstadt zu verstehen und soll in ihrer gemeindlichen Entwicklungen ver-

stärkt die kernstädtischen Funktionen - Wohnen, Arbeitsmarkt für alle Wirt-

schaftssektoren, Bildung und regional bedeutende Einrichtungen der Sozialinf-

rastruktur – berücksichtigen.

Durch die Ausweisung von Gemeindefunktionen soll eine funktionale Arbeitstei-

lung im Raum planerisch unterstützt werden. Sie soll die vorhandenen beson-

deren Qualitäten von Standorten und die dementsprechende infrastrukturelle

Ausstattung sichern helfen.

Für die Gemeinde Wals-Siezenheim sind folgende Funktionspotenziale weiter-

zuentwickeln:

• Regionalbedeutsame Funktion als Wohnstandort

• Regionalbedeutsame Funktion als Arbeitsplatzstandort

• Regionalbedeutsame Funktion als vielfältige Ergänzungsgemeinde für

die Landeshauptstadt Salzburg

• Regionalbedeutsame Funktion im Bereich Landwirtschaft

• Regionalbedeutsame Funktion im Bereich Naherholung, Freizeit- und

Sporteinrichtungen sowie Tourismus

2.1.32.1.32.1.32.1.3 Regionalprogramm Regionalprogramm Regionalprogramm Regionalprogramm Salzburg Stadt und UmgebungsgemeindenSalzburg Stadt und UmgebungsgemeindenSalzburg Stadt und UmgebungsgemeindenSalzburg Stadt und Umgebungsgemeinden

Der Regionalverband Salzburg Stadt und Umgebungsgemeinden, dem auch die

Gemeinde Wals-Siezenheim angehört, hat Leitbilder und grundsätzliche Ziele

zu den regionalen Funktionen formuliert, die z.T. teilräumlich differenziert sind.

(Stammfassung Landesgesetzblatt Nr. 97, 1999, 1. Teilabänderung Landesge-

setzblatt Nr. 96, 2007)

Im Leitbild zur räumlichen Entwicklung werden folgende Ziele zur Ansiedelung

von Versorgungsinfrastruktur formuliert:

• Punktuelle Verdichtung der Funktionen Wohnen, Arbeiten und Versor-

gung an ausgewählten Zentren entlang dieser Entwicklungsachsen,

aber keine bandartige Entwicklung.

• Zusammenführung bzw. Mischung von Wohnbereichen, Arbeitsplätzen,

Versorgungs- und Freizeiteinrichtungen zur Minderung des Mobilitäts-

zwanges.

• Eine möglichst gleichwertige Versorgung der Bevölkerung in ausrei-

chendem Umfang und in zumutbarer Entfernung soll bei möglichst ge-

ringer Abhängigkeit vom motorisierten Individualverkehr gewährleistet

werden.

Page 24: 20160428 STOV PENNY Wals WalsPENNY Wals StandortverordnungStandortverordnungStandortverordnung 28.04.2016 Seite 3 von 39 INHALTINHALT 1111 Planungsvorhaben und StandortbereichPlanungsvorhaben

PENNY WalsPENNY WalsPENNY WalsPENNY Wals StandortverStandortverStandortverStandortverordnungordnungordnungordnung

28.04.2016 Seite 24 von 39

Folgende Angaben sind teilräumlich differenziert und u.a. für die Gemeinde

Wals-Siezenheim von Relevanz:

• die bestehende bzw. angestrebte Hauptfunktion „Arbeitsplatzschwer-

punkt“ der Gemeinden Anif, Anthering, Bergheim, Elsbethen, Eugendorf,

Grödig, Hallwang und Wals zu sichern und auszubauen,

• die Bedeutung der Gemeindehauptorte und Gemeindenebenzentren für

die Versorgung der Bevölkerung zu erhalten und zu stärken,

• die Wohnfunktion insbesondere in der Stadt Salzburg und in der Ergän-

zungsgemeinde Wals-Siezenheim verstärkt auszubauen.

Der Bereich Himmelreich/Viehhausen bzw. Wals/Walserfeld ist eine der re-

gionalen Entwicklungsachsen von der zentralen Stadt ausgehend, entlang

derer u.a. eine verkehrsmindernde Sicherung der Versorgung der Bevölke-

rung in möglichst minimaler Entfernung beigetragen werden soll.

Wals-Siezenheim als ein Gemeindehauptort soll als ein vollausgestattetes

Grund- und Nahversorgungszentrum gesichert werden und in ihrer Versor-

gung-, Wohn- und Arbeitsplatzfunktion konzentriert ausgebaut und verdich-

tet werden.

In den Ortslagen der Gemeinden Wals: Hauptort mit Walserfeld, Viehhausen-

Himmelreich befinden sich Vorrangbereiche für künftige Wohngebiete bzw.

Gebiete, die auch eine zentralörtliche Versorgungsfunktion wahrzunehmen

haben.

In den Umgebungsgemeinden Himmelreich und Walserfeld sollen Gemein-

denebenzentren als Grund- und Nahversorgungszentren („Basiszentren“)

gesichert und in ihrer Versorgungs-, Wohn- und Arbeitsplatzfunktion kon-

zentriert ausgebaut und verdichtet werden.

In der Stadt und den Umgebungsgemeinden gehört u.a. Wals-Himmelreich

zu den regionalen Vorrangbereichen für künftige Gewerbegebiete (Weiter-

entwicklungs-, Umstrukturierungs- und Neuentwicklungsstandorte).

2.1.42.1.42.1.42.1.4 Sachprogramm „Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Sbg. Sachprogramm „Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Sbg. Sachprogramm „Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Sbg. Sachprogramm „Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Sbg.

Zentralraum 2009“Zentralraum 2009“Zentralraum 2009“Zentralraum 2009“

Am 26. Jänner 2009 wurde das Sachprogramm „Standortentwicklung für Woh-

nen und Arbeiten im Salzburger Zentralraum“ per Verordnung der Salzburger

Landesregierung für verbindlich erklärt (LGBL Nr. 13/2009). Es ergänzt und

konkretisiert die planerischen Rahmenvorgaben des Landesentwicklungspro-

gramms und des Raumordnungsgesetzes für den Zentralraum. Die räumliche

Abgrenzung des Salzburger Zentralraumes entspricht jener des LEP.

Das Sachprogramm zur Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Salz-

burger Zentralraum dient sowohl der Abstimmung der Siedlungsentwicklung

Page 25: 20160428 STOV PENNY Wals WalsPENNY Wals StandortverordnungStandortverordnungStandortverordnung 28.04.2016 Seite 3 von 39 INHALTINHALT 1111 Planungsvorhaben und StandortbereichPlanungsvorhaben

PENNY WalsPENNY WalsPENNY WalsPENNY Wals StandortverStandortverStandortverStandortverordnungordnungordnungordnung

28.04.2016 Seite 25 von 39

mit der öffentlichen Verkehrserschließung als auch der Sicherung von bedarfs-

gerechten Standorten für Erwerbsmöglichkeiten.

Um das Leitbild der „Region der kurzen Wege“ auch im Erwerbsleben umzuset-

zen ist eines der erforderlichen Maßnahmen die stärkere Integration von Be-

triebsstandorten in bestehende Versorgungs- und Siedlungsstrukturen um die-

se damit durch sorgfältige Planung in die Nähe von Einrichtungen der Grund-

versorgung (u.a. der Nahversorgung) zu rücken.

Folgende Aussage ist der beiliegenden raumordnungsfachlichen Stellungnahme

des örtlichen Raumplaners, Herrn Arch. DI Lenglachner entnommen

(12.04.2016):

„…Das Planungsvorhaben steht auch im Einklang mit den Vorgaben der

überörtlichen Planungen und Programmen (Landesentwicklungsprogramm,

Sachprogramm, Regionalprogramm), weil es sich hier um keine Neuerrichtung

eines Verbrauchermarktes, sondern lediglich um eine geringfügige Erweiterung

eines Bestandes handelt und aufgrund der Lage und der gegebenen Erreich-

barkeit gute Standortvoraussetzungen gegeben sind. Darüber hinaus wird in

diesem dicht besiedelten Siedlungsstandort die entsprechende Versorgung der

Bevölkerung mit Gütern des täglichen Bedarfs sichergestellt…“

2.1.52.1.52.1.52.1.5 Salzburger Raumordnungsgesetz (Sbg. ROG vom 01.04.2009)Salzburger Raumordnungsgesetz (Sbg. ROG vom 01.04.2009)Salzburger Raumordnungsgesetz (Sbg. ROG vom 01.04.2009)Salzburger Raumordnungsgesetz (Sbg. ROG vom 01.04.2009)

Das Salzburger ROG 2009 bestimmt im § 2 die Ziele und Grundsätze der

Raumordnung, wobei hinsichtlich des Einzelhandels neben der haushälteri-

schen Nutzung von Grund und Boden u.a. auf folgende Ziele hinzuweisen ist:

• Für die Bevölkerung sind in allen Teilen des Landes die Herstellung

möglichst gleichwertiger Lebensbedingungen, sowie deren Verbesse-

rung durch die Schaffung einer ausgeglichenen Wirtschafts- und Sozial-

struktur anzustreben (1) lit.1.

• Die Versorgung der Bevölkerung ist in ausreichendem Umfang und an-

gemessener Qualität sicherzustellen (1) lit.5.

• Bei der Entwicklung der gewachsenen Lebensräume des Landes ent-

sprechend ihren natürlichen Voraussetzungen, ihrer bisherigen Ent-

wicklung, ihren absehbaren Entwicklungsmöglichkeiten und der Initiati-

ve ihrer Bevölkerung ist eine entsprechende Ausstattung der Räume

mit Einrichtungen der Daseinsvorsorge in zumutbarer Entfernung zu

gewährleisten (1) lit. 12.

Dabei sind gem. § 2 (2) ROG u.a. folgende Grundsätze zu beachten:

• Vorrang für die Siedlungsentwicklung nach Innen

• Vermeidung von Zersiedelung

Page 26: 20160428 STOV PENNY Wals WalsPENNY Wals StandortverordnungStandortverordnungStandortverordnung 28.04.2016 Seite 3 von 39 INHALTINHALT 1111 Planungsvorhaben und StandortbereichPlanungsvorhaben

PENNY WalsPENNY WalsPENNY WalsPENNY Wals StandortverStandortverStandortverStandortverordnungordnungordnungordnung

28.04.2016 Seite 26 von 39

• Entwicklung der Raumstruktur entsprechend dem Prinzip der gestreuten

Schwerpunktbildung.

Da das Vorhaben keine weiteren Flächen für Baumaßnahmen benötigt, kann

das Raumordnungsziel des sorgsamen Umgangs mit Grund und Boden gewähr-

leistet werden.

Gemäß § 32 Abs. 1 sind Handelsgroßbetriebe Bauten oder Teile von Bauten

mit Verkaufsräumen von Betrieben des Handels allein oder zusammen mit sol-

chen des Gewerbes, in denen die in der Anlage 1 festgelegten Gesamtver-

kaufsflächen überschritten werden. Die Grenzwerte für die Gesamtverkaufsflä-

chen stehen in Abhängigkeit von der zentralörtlichen Einstufung der Gemein-

den, wobei die jeweilige Versorgungsfunktion der Gemeinde berücksichtigt

wird. In der Anlage 1 zu § 32 Abs. 1 sind die jeweiligen Grenzwerte definiert

(vgl. nachfolgende Abb.16):

Abb.16: Schwellenwerte für die Widmung von Handelsgroßbetrieben

[Quelle: Salzburger Raumordnungsgesetz, ROG 2009]

Als Gemeinde mit mehr als 1.500 Einwohnern (12.794 Einwohner im Jahr

2015) gilt für die Marktgemeinde Wals-Siezenheim der Grenzwert von 500 m²

VKF (für Verbrauchermärkte), ab dem eine überörtliche Prüfung und Genehmi-

gung in Form einer Standortverordnung notwendig ist.

2.22.22.22.2 Ziele der örtlichen RaumplanungZiele der örtlichen RaumplanungZiele der örtlichen RaumplanungZiele der örtlichen Raumplanung

2.2.12.2.12.2.12.2.1 Räumliches Entwicklungskonzept der Räumliches Entwicklungskonzept der Räumliches Entwicklungskonzept der Räumliches Entwicklungskonzept der WalsWalsWalsWals----SiezenheimSiezenheimSiezenheimSiezenheim (REK 2003)(REK 2003)(REK 2003)(REK 2003)

Im Räumlichen Entwicklungskonzept der Gemeinde Wals-Siezenheim wurden

folgende relevante Aussagen für den Planungsbereich getroffen:

Im allgemeinen Teil des Räumlichen Entwicklungskonzeptes sind im Rahmen

der Gesamtentwicklung der Gemeinde bezüglich „Wirtschaft“ unter anderem

folgende Oberziele festgehalten:

� Eine Arbeitsplatzsicherung der bestehenden Betriebe ist als vorrangi-

ges Ziel anzusehen. Sie sollen in ihrer Gewerbeausübung, Erweiterung

oder Umstellung im Rahmen vertretbarer Immissionsbelastungen nicht

eingeschränkt werden.

Page 27: 20160428 STOV PENNY Wals WalsPENNY Wals StandortverordnungStandortverordnungStandortverordnung 28.04.2016 Seite 3 von 39 INHALTINHALT 1111 Planungsvorhaben und StandortbereichPlanungsvorhaben

PENNY WalsPENNY WalsPENNY WalsPENNY Wals StandortverStandortverStandortverStandortverordnungordnungordnungordnung

28.04.2016 Seite 27 von 39

► Die vorhandene gewachsene Betriebsstruktur soll auf jeden Fall erhal-

ten bleiben.

Ziele:

� Die Gemeinde Wals-Siezenheim soll in Zukunft die bisherige Funktion als

Versorgungs- und Arbeitsplatzstandort beibehalten und noch weiter aus-

bauen.

� Eine Erweiterung des Kundeneinzugsbereichs wird angestrebt.

� Für eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung der Gemeinde Wals-

Siezenheim durch Handel und Dienstleistungen ist zu sorgen.

Maßnahmen:

� Förderung der Ansiedlung von Dienstleistungseinrichtungen. Weitestge-

hend mögliche Erhaltung von bestehenden Nahversorgungseinrichtungen

bzw. Schaffung von neuen, in fußläufiger Entfernung zur zu versorgenden

Bevölkerung liegenden Geschäften des täglichen Bedarfs.

Hauptsiedlungsschwerpunkte sind Siezenheim und Wals mit Grünau und

Walserfeldsiedlung bzw. Viehhausen mit Himmelreich und Loig. Diese Zone ver-

läuft etwa von Westen nach Osten. Die Ausweisung erfolgte auf Grundlage der

funktionalen Festlegungen zur Siedlungs- und Freiraumentwicklung des Regio-

nalprogramms „Salzburg Stadt und Umgebungsgemeinden“. Hier sollen mehr

als 50 % der zukünftigen Entwicklung in Form einer Bebauung von Siedlungs-

nischen, Arrondierungen der Siedlungskörper bzw. in Form von größeren Erwei-

terungen (Südrand von Wals, Südrand Siezenheim und in Viehhausen) stattfin-

den.

Den Unterlagen der Standortverordnung liegt eine raumordnungsfachliche Stel-

lungnahme des örtlichen Raumplaners Hr. Arch. Lenglachner bei.

Die folgende Abb.17 zeigt einen Ausschnitt des bestehenden Siedlungsleitbildes

der Gemeinde Wals-Siezenheim:

Page 28: 20160428 STOV PENNY Wals WalsPENNY Wals StandortverordnungStandortverordnungStandortverordnung 28.04.2016 Seite 3 von 39 INHALTINHALT 1111 Planungsvorhaben und StandortbereichPlanungsvorhaben

PENNY WalsPENNY WalsPENNY WalsPENNY Wals StandortverStandortverStandortverStandortverordnungordnungordnungordnung

28.04.2016 Seite 28 von 39

Abb.17: Auszug aus dem REK, Gemeinde Wals-Siezenheim.

[Quelle: Gemeinde Wals, Arch. Lenglachner]

Die schraffierten rosa Flächen weisen darauf hin, dass sich hier bestehendes

Bauland mit gewerblich/betrieblicher Nutzung befindet. In Pink gehaltene

schraffierte Flächen sind demnach Entwicklungsflächen für die gewerb-

lich/betriebliche Nutzung und Handelsgroßbetriebe.

Orange schraffierte Flächen zeigen bestehendes Bauland im Bereich Wohnen,

Tourismus und Dienstleistungen auf, die rot schraffierten Flächen wiederum

die Entwicklungsflächen, die für diese Widmungen vorgesehen sind.

Page 29: 20160428 STOV PENNY Wals WalsPENNY Wals StandortverordnungStandortverordnungStandortverordnung 28.04.2016 Seite 3 von 39 INHALTINHALT 1111 Planungsvorhaben und StandortbereichPlanungsvorhaben

PENNY WalsPENNY WalsPENNY WalsPENNY Wals StandortverStandortverStandortverStandortverordnungordnungordnungordnung

28.04.2016 Seite 29 von 39

2.2.22.2.22.2.22.2.2 Flächenwidmungsplan der Gemeinde Flächenwidmungsplan der Gemeinde Flächenwidmungsplan der Gemeinde Flächenwidmungsplan der Gemeinde WalsWalsWalsWals----SiezenheimSiezenheimSiezenheimSiezenheim

Der Standort des bestehenden Handelsbetriebes ist in seinem unmittelbaren

Umfeld von einem Wohngebiet sowie von Flächen gewerblicher Nutzung umge-

ben. Die PENNY Filiale befindet sich derzeit in der Widmung „GG – Gewerbege-

biet“. In nördlicher Nachbarschaft im gleichen Gebäudetrakt befindet sich ein

Hotel mit einer auch auf dem Gebäude der PENNY befindlichen Dachparkflä-

che (vgl. auch Abb.11). Die Nutzung der Parkflächen dient jedoch ausschließ-

lich den Hotelzwecken.

Auf der gegenüberliegenden Seite der Franz-Brötzner Straße befindet sich das

ehem. „Alpine“ Betriebsgelände. Innerhalb des Airportcenter sind weitere Be-

triebe, Kultureinrichtungen und Dienstleister mit teils hoher Nutzungsfrequenz

angesiedelt (vgl. auch Kap. 1.2.).

Innerhalb dieses Handelszentrums befinden sich zwei weitere Widmungen für

Handelsgroßbetriebe der Kategorie Verbrauchermarkt. Eines davon ist die

Grundlage für die Widmung des Standortes einer HOFER Filiale (Verordnung v.

15.06.2009), eine weitere Standortverordnung (HG-V und HG – B) erfolgte für

das Objekt GP 1704/19, 1704/21-25. Weitere Handelsgroßbetriebe der Kate-

gorie Einkaufszentrum, C&C Markt, Bau-, Möbel- oder Gartenmärkte und für die

Kategorie Fachmarktzentrum sowie sonstige gewerbliche Strukturen prägen

das Handelszentrum (vgl. auch Kap. 2.2.2 Flächenwidmungsplan).

Richtung Süden und südöstlich befinden sich - im Bereich beiderseits der

Himmelreichstraße - in mittlerer dichte ausgeführte Wohnbebauungen, die sich

wiederrum durch Grünflächen getrennt auf die Ortschaften Himmelreich und

Viehhausen ausdehnen und durch die Wiener Bundesstraße B 1 vom Standort

getrennt ist.

Innerhalb des über 20 ha großflächigen Betriebsgebietes in der Ortschaft

Himmelreich gelegen, dient der Lebensmittelstandort als Nahversorger für die

süd- bis südöstlich und nordöstlich benachbarten Wohngebiete. Im fußläufigen

Einzugsbereich der PENNY Filiale Wals-Siezenheim sind 877 Haupt- und Ne-

benwohnsitze und eine große Anzahl von Beschäftigten (2.573 Pers.) regis-

triert, wofür der Lebensmittelmarkt als einziger Vollversorger eine wesentliche

Nahversorgungsfunktion übernimmt.

Die Distanz zum westlich gelegenen traditionellen Ortskern der Gemeinde

Wals-Siezenheim beträgt über 1 km. Das südlich des Standortes gelegene

Ländliche Kerngebiet der Ortschaft Viehhausen befindet sich in einer Entfer-

nung von 500 - 600 m.

Innerhalb des „Airportcenters“ befinden sich zwei weitere Widmungen für Han-

delsgroßbetriebe der Kategorie Verbrauchermarkt. Eines davon ist die Grund-

lage für die Widmung des Standortes einer HOFER Filiale (Verordnung v.

15.06.2009), eine weitere Standortverordnung (HG-V und HG – B) erfolgte für

Page 30: 20160428 STOV PENNY Wals WalsPENNY Wals StandortverordnungStandortverordnungStandortverordnung 28.04.2016 Seite 3 von 39 INHALTINHALT 1111 Planungsvorhaben und StandortbereichPlanungsvorhaben

PENNY WalsPENNY WalsPENNY WalsPENNY Wals StandortverStandortverStandortverStandortverordnungordnungordnungordnung

28.04.2016 Seite 30 von 39

das Objekt GP 1704/19, 1704/21-25. Die Standortverordnung bzw. Widmung

für Handelsgroßbetriebe, Kategorie Verbrauchermarkt im Ausmaß von

3000 m² Verkaufsfläche im Bereich der GP 1704/21 und 1704/22, KG Wals I

(Bereich ehem. Baumarkt) wurde bislang noch nicht konsumiert. Weitere Han-

delsgroßbetriebswidmungen der Kategorie Fachmärkte (HG-F), der Kategorie

C&C Märkte (HG-C), der Kategorie Bau-, Möbel- oder Gartenmärkte (HG-B), so-

wie der Kategorie Einkaufszentrum (HG-E)

Abb.18: Überblick Flächenwidmung Projektstandort in Wals-Siezenheim

[Quelle: SAGIS, 2016]

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PENNY WalsPENNY WalsPENNY WalsPENNY Wals StandortverStandortverStandortverStandortverordnungordnungordnungordnung

28.04.2016 Seite 31 von 39

3333 Strukturanalyse mit UmwelterheblichkeitsprüfungStrukturanalyse mit UmwelterheblichkeitsprüfungStrukturanalyse mit UmwelterheblichkeitsprüfungStrukturanalyse mit Umwelterheblichkeitsprüfung

Planungen der Raumordnung, so auch Standortverordnungen, sind auf Grund

von § 5 ROG 2009 unter bestimmten Voraussetzungen einer Umweltprüfung

zu unterziehen. Demnach ist hinsichtlich der Feststellung einer allfälligen Ver-

pflichtung zur Umweltprüfung folgendes Verfahren anzuwenden.

3.13.13.13.1 Schwellenwertprüfung für Umweltprüfung:Schwellenwertprüfung für Umweltprüfung:Schwellenwertprüfung für Umweltprüfung:Schwellenwertprüfung für Umweltprüfung:

Schritt 1: Schwellenwertprüfung Gemäß § 5 Abs. 1 Z 1 ROG 2009 sind Planun-

gen - dazu zählt eine Standortverordnung für Handelsgroßbetriebe -einer Um-

weltprüfung zu unterziehen, wenn sie geeignet sind, Grundlage für ein Projekt

zu sein, das gemäß dem Anhang 1 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgeset-

zes 2000 (UVPG 2000 in der Fassung des Gesetzes BGBl I Nr. 89/2000) einer

Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt. Diese Regelung bezieht sich auf Art.

3 Abs. 2 der Richtlinie 2001/42/EG vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der

Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP Richtlinie), wo-

nach eine Umweltprüfung unter anderem bei Plänen und Programmen der

Raumordnung vorzunehmen ist, durch die der Rahmen für die künftige Ge-

nehmigung der in den Anhängen I und II der Richtlinie 85/337/EWG aufgeführ-

ten Projekte gesetzt wird.

Eine Umweltprüfung ist allerdings gemäß § 5 ROG nicht erforderlich, wenn es

sich um geringfügige Änderungen von Plänen oder zusätzlich bei Standortver-

ordnungen, Räumlichen Entwicklungskonzepten und Flächenwidmungsplänen

um die Nutzung kleiner Gebiete handelt. Dies unter Bezug auf Artikel 3 Abs. 3

der SUP–Richtlinie, wonach unter Art. 3 Abs. 2 fallende Pläne und Programme,

die die Nutzung kleiner Gebiete auf lokaler Ebene festlegen, sowie geringfügige

Änderungen der unter Absatz 2 fallenden Pläne und Programme nur dann einer

Umweltprüfung bedürfen, wenn die Mitgliedstaaten bestimmen, dass sie vo-

raussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben. Als Größenbezug zur Ein-

stufung wird hier die in Anhang 1 zum UVP -G 2000 (Spalte 2, Z 19) angeführte

Größe von "Einkaufszentren mit einer Flächeninanspruchnahme von mindes-

tens 10 ha oder mindestens 1000 Stellplätzen für Kraftfahrzeuge" (außerhalb

von geschützten Gebieten) herangezogen. Unter Umlegung eines (für Salzburg

aufgrund von bestehenden Handelsgroßbetrieben ermittelten) Durchschnitts-

wertes von 1 Stellplatz je 15 m² Verkaufsfläche bei großflächigen Einzelhan-

delsprojekten ergibt sich eine Vergleichsgröße von 15.000 m² Verkaufsfläche

(in schutzwürdigen Gebieten die Hälfte dieses Wertes) zur Abgrenzung der obli-

gatorischen Durchführung einer Umweltprüfung.

Das Vorhaben mit einer Grundstücksfläche von 4.372 m² bzw. einer geplanten

Verkaufsfläche von maximal 660 m² liegt offenkundig wesentlich unterhalb

einer Größenordnung, die geeignet ist, Grundlage für ein Projekt zu sein, das

gemäß dem Anhang 1 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 –

UVP G 2000 in der Fassung des Gesetzes BGBl I Nr. 89/2000 einer Umweltver-

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PENNY WalsPENNY WalsPENNY WalsPENNY Wals StandortverStandortverStandortverStandortverordnungordnungordnungordnung

28.04.2016 Seite 32 von 39

träglichkeitsprüfung unterliegt (§ 5 Abs. 1 ROG 2009). Auch hinsichtlich des in

Anhang 1 zum UVP-G 2000 (Spalte 2, Z 18) gegebenen Bezuges auf "Städte-

bauvorhaben mit einer Nutzfläche von mehr als 100.000 m²" kann festgehal-

ten werden, dass das Vorhaben weit unterhalb einer solchen Größenordnung

liegt. Es ist damit für das Vorhaben nicht von vornherein eine Umweltprüfung

obligatorisch.

3.23.23.23.2 Prüfung nach AusschlusskriterienPrüfung nach AusschlusskriterienPrüfung nach AusschlusskriterienPrüfung nach Ausschlusskriterien

Die Prüfung nach Ausschlusskriterien dient zum einen der Feststellung von

Ausnahmen auf Grund § 5 Abs. 1 ROG, andererseits der Abgrenzung hinsicht-

lich der Verpflichtung zur Umwelterheblichkeitsprüfung (§ 5 Abs. 3 ROG).

Folgende mögliche Ausschlusskriterien sind dabei zu beachten:

A) Für das Planungsgebiet wurde bereits auf höherer Stufe oder durch einen

anderen Planungsträger eine Umweltprüfung durchgeführt, deren Ergebnisse

hinreichend aktuell sind, und aus einer neuerlichen Umweltprüfung sind keine

zusätzlichen Erkenntnisse zu erwarten.

B) Die Planung stellt eine Anpassung an tatsächlich gegebene (rechtskonfor-

me) Struktur- und Nutzungsverhältnisse dar.

C) Mit der Planung sind offensichtlich keine nachteiligen Auswirkungen auf die

Umwelt verbunden.

D) Es handelt sich um eine geringfügige Änderung (Überarbeitung, Fortschrei-

bung) einer Planung, durch welche die Art und das Ausmaß der Umweltauswir-

kungen offensichtlich nur unwesentlich geändert werden.

Beim gegenständlichen Vorhaben ist davon auszugehen, dass es sich um eine

geringfügige Änderung einer Planung handelt und dass im Sinne des § 5 Abs. 3

Z 2 ROG 2009 die Eigenart und der Charakter des Gebietes nicht geändert

werden und erhebliche Umweltauswirkungen bei Verwirklichung der Planung

offensichtlich ausgeschlossen werden können.

Begründet wird dies damit, dass die für die Verkaufsflächenerweiterung not-

wendige Fläche bereits baulich in das Gebäude integriert wurde, als es noch

als Schuhfachmarkt errichtet wurde und derzeit als Lager genutzt wird. Durch

Entfernung der Zwischenwand vom Lager zum Verkaufsraum soll ein Teil des

bestehenden großzügigen Lagerraumes als Verkaufsfläche genutzt werden.

Weitere bauliche Maßnahmen sind weder im Außen- noch im Innenbereich des

Objektes vorgesehen. Die bereits bestehenden Flächen für den ruhenden Ver-

kehr werden gleichfalls keine Veränderung oder Erweiterung erfahren.

Für die geplante Erweiterung des bestehenden Lebensmittelmarktes unter

Vergrößerung der Verkaufsfläche soll zwar eine Umwidmung in die Kategorie

Handelsgroßbetrieb – Verbrauchermarkt erfolgen, die Kundenfrequenz und

das Verkehrsaufkommen werden gegenüber dem bestehenden Verbraucher-

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PENNY WalsPENNY WalsPENNY WalsPENNY Wals StandortverStandortverStandortverStandortverordnungordnungordnungordnung

28.04.2016 Seite 33 von 39

markt durch die kleinräumige Erweiterung nur in geringem Ausmaß zunehmen

(vgl. 4.1.) Erhebliche Umweltauswirkungen (Luft, Lärm) können daraus nicht

abgeleitet werden.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass aufgrund der geringfügi-

gen Erweiterung der Verkaufsfläche im Ausmaß von 160 m² keine nachteiligen

Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind. Daher wurde von einer tiefer

gehenden Analyse möglicher Umweltauswirkungen i.R. einer Umwelterheblich-

keitsprüfung abgesehen.

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PENNY WalsPENNY WalsPENNY WalsPENNY Wals StandortverStandortverStandortverStandortverordnungordnungordnungordnung

28.04.2016 Seite 34 von 39

4444 Sonstige Auswirkungen der PlanungSonstige Auswirkungen der PlanungSonstige Auswirkungen der PlanungSonstige Auswirkungen der Planung

4.14.14.14.1 Verkehrserschließung und techVerkehrserschließung und techVerkehrserschließung und techVerkehrserschließung und technische Infrastrukturnische Infrastrukturnische Infrastrukturnische Infrastruktur

Siehe beiliegende Stellungnahme des Verkehrsgutachters der AIP-Allgemeine

Ingenieurprojektierungen GmbH,

A-5071 Wals-Siezenheim,

Dr. Hans-Lechner-Str. 15

Tel.: +43 662 854311-103

Mobil: 0699 18543116

Mail: [email protected]

Im Folgenden sind die zusammenfassenden Ergebnisse des verkehrstechni-

schen Gutachtens angeführt:

Seitens der REWE International Group ist am bestehenden Standort des Ver-

brauchermarktes in Wals eine Erweiterung der Verkaufsflächen des bestehen-

den PENNY Marktes um ca. 161 m² beabsichtigt. So soll zukünftig eine Ge-

samt-Verkaufsfläche von ca. 660 m² zur Verfügung stehen.

Der Anschluss an das hochrangige Straßennetz erfolgt an die B1 Wiener Straße

bei ca. km 307,85 mittels eines gut ausgebauten T-Knotens mit Linksabbiege-

streifen. Die unmittelbare Verkehrsanbindung ist an die Franz Brötzner Straße

(Gemeindestraße) gegeben.

Das bestehende Verkehrsaufkommen im Bereich der B1 Wiener Straße wird

anhand der Zähldaten des Landes Salzburg ECE Zählung 2010 beschrieben.

Unter der Annahme einer Jährlichen Verkehrszunahme von ca. 1,00% ergibt

sich eine aktuelle Verkehrsbelastung im Jahr 2016 von ca. 19.900 KFZ/24h

im Gesamtquerschnitt. Das zusätzlich induzierte Verkehrsaufkommen infolge

der Erweiterung des Verbrauchermarktes wurde gem. RVS 02.01.13 „Ver-

kehrserzeugung von Einkaufszentren und multifunktionalen Zentren“ ermittelt,

die zugehörige Verkehrserzeugung wurde mit ca. 130 KFZ /24h im Gesamt-

querschnitt errechnet. Bei einer Überlagerung mit dem bereits vorherrschen-

den Verkehr an der B1 ist somit von einer Erhöhung des Gesamtverkehrs auf-

grund des geplanten Projektes von ca. 0,65% auszugehen. Aus verkehrstechni-

scher Sicht sind derartige prozentuelle Verkehrserhöhungen, welche unter der

1%-Marke zu liegen kommen als absolut unproblematisch einzustufen. Unter

Zugrundelegung einer statistischen Schwankungsbreite sind derartige Erhö-

hungen als verschwindend klein anzusehen.

Aufgrund des Vorhandenseins eines gut ausgebauten Verkehrsknotens inkl.

Linksabbiegestreifen an der B1 Wiener Straße ist von ausreichenden Leis-

tungsreserven am gegenständlichen Knotenpunkt auszugehen.

Die sowohl derzeit als auch zukünftig zur Verfügung gestellten 70 PKW-

Abstellplätze für den ruhenden Verkehr sind entsprechend den geführten

Nachweisen in jedem Fall ausreichend.

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PENNY WalsPENNY WalsPENNY WalsPENNY Wals StandortverStandortverStandortverStandortverordnungordnungordnungordnung

28.04.2016 Seite 35 von 39

Anbindungen an den öffentlichen Personen-Nahverkehr sowie an das Rad-

wegenetz sind in entsprechender Qualität vorhanden und gegeben.

Entsprechend der durchgeführten Untersuchung ist somit einer Erweiterung

des gegenständlichen Verbrauchermarktes aus verkehrstechnischer Sicht

nichts entgegen zu setzen. Von einer unproblematischen und konfliktfreien

Verkehrsabwicklung im übergeordneten Straßennetz kann auch in Zukunft

ausgegangen werden.

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PENNY WalsPENNY WalsPENNY WalsPENNY Wals StandortverStandortverStandortverStandortverordnungordnungordnungordnung

28.04.2016 Seite 36 von 39

4.24.24.24.2 Wirtschaft und HandelsstrukturWirtschaft und HandelsstrukturWirtschaft und HandelsstrukturWirtschaft und Handelsstruktur

Siehe beiliegende Wirtschafts- und Handelsstrukturanalyse erstellt von:

REGIOPLAN INGENIEURE Salzburg GmbH,

A-5020 Salzburg,

Siezenheimer Straße 39A

T: +43 / 662 / 45 16 22 - 12

[email protected]

Im Folgenden sind die zusammenfassenden Ergebnisse der handelsstrukturel-

len Untersuchungen angeführt:

Zusammenfassende Bewertung Zusammenfassende Bewertung Zusammenfassende Bewertung Zusammenfassende Bewertung der Handelsstrukturanalyse der Handelsstrukturanalyse der Handelsstrukturanalyse der Handelsstrukturanalyse PENNY WalsPENNY WalsPENNY WalsPENNY Wals

Für den bereits bestehenden PENNY Lebensmittelmarkt in der Gemeinde Wals-

Siezenheim, Ortsteil Himmelreich ist eine Erweiterung der Verkaufsfläche von

derzeit 499 m² auf 660 m² vorgesehen. Die Erweiterung erfolgt ohne zusätzli-

che äußere Baumaßnahmen und damit ohne zusätzlichen Bodenverbrauch

durch interne Änderungen bzw. Verlagerung der Trennwand zum bisherigen

Lager.

Für das gegenständliche Grundstück ist aufgrund der neuen Gesamtverkaufs-

fläche von über 500 m² im Anschluss an die Standortverordnung auch eine

Flächenwidmungsplanänderung erforderlich. Geplant ist die Widmung von der-

zeit „GG / Gewerbegebiet“ auf die Widmung „HG-V / Gebiet für Handelsgroßbe-

triebe – Verbrauchermärkte“ zu ändern. Im Rahmen der dabei notwendigen

und vorgelagerten Standortverordnung werden in gegenständlichem Handels-

strukturgutachten die Auswirkungen des Vorhabens u.a. auf den Wettbewerb

und die Nahversorgung im Einzugsgebiet untersucht.

Der PENNY Markt befindet sich in baulich integrierter Lage innerhalb des Han-

dels- und Dienstleistungszentrums von Wals-Himmelreich mit seiner ausge-

prägten Nutzungsvielfalt. In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich die

Wohnsiedlungen Walserfeld, Himmelreich und Viehhausen.

Die Aufschließung des Bestandsgebäudes erfolgt von der B1 / Wiener Bundes-

straße bzw. von der Franz Brötzner Straße aus, welche auch als überörtliche

Verkehrsträger fungieren. Die Außenanlagen des Lebensmittelmarktes umfas-

sen 70 KFZ Stellplätze, welche auch zukünftig beibehalten werden.

Neben der guten verkehrlichen Erreichbarkeit mit Individualverkehrsmittel

(MIV), besteht eine Anbindung an den öffentlichen Verkehr durch die Linien

27/180/260 und dem gemeindeeigenen „WAL-SIE-BUS“ sowie eine sehr gute

Erreichbarkeit für Fußgänger und Radfahrer auch aus dem traditionellen Orts-

kern von Wals-Siezenheim.

Die Lage des Standortes des PENNY Marktes in unmittelbarer Nachbarschaft

zu dichter Wohnbebauung weist ein Verbraucherpotential von 1.467 Personen

im fußläufigen Nahbereich auf. Darin ist neben den über 800 Hauptwohnsitzen

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PENNY WalsPENNY WalsPENNY WalsPENNY Wals StandortverStandortverStandortverStandortverordnungordnungordnungordnung

28.04.2016 Seite 37 von 39

ein Anteil von 25 % der zahlreichen Beschäftigten des Handels- und Dienstleis-

tungszentrums und der Nebenwohnsitzfälle beinhaltet. Nicht berücksichtigt

wurden Pendler, Touristen und sonstige Personenkreise, welche für weitere

Streuumsätze sorgen würden.

In Summe verfügt das, nach abgestimmten Kriterien festgelegte Einzugsgebiet,

über ein Verbraucherpotential von nahezu 15.000 Personen, worin sich auch

die Nähe des dicht bebauten Stadtgebietes von Salzburg widerspiegelt. Dies

zeigt sich auch bei der Analyse der Mitbewerber. Die Fläche der lebensmittelre-

levanten Verkaufsflächen umfasst im gesamten Einzugsgebiet rund

47.500 m², wobei einige sehr großflächige Mitbewerber (Interspar Europark,

Hofer etc.) im Einzugsgebiet liegen. Trotz dieses umfangreichen Angebotes an

lebensmittelrelevanten Versorgungsstrukturen ist im Naheinzugsgebiet des

PENNY Marktes bis auf das Bestandsobjekt kein Vollversorger mit einem adä-

quaten Warenangebot ansässig. Die Versorgungsfläche innerhalb des Nahein-

zugsgebietes liegt bei 0,37 m² pro Verbraucher, mit der Erweiterung des

PENNY-Marktes (660 m² VKF) steigt diese auf 0,45 m² pro Verbraucher.

Das für den Lebensmittelmarkt relevante Kaufkraftpotential beträgt

€ 326,2 Mio. Davon verfügt das Teileinzugsgebiet I über ein Kaufkraftvolumen

von über € 3,0 Mio., das Teileinzugsgebiet II über rund € 46,5 Mio. Das dar-

über hinaus gehende Einzugsgebiet verfügt über ein Kaufkraftpotential von

276,7 Mio. €.

Mit der Realisierung des Erweiterungsvorhabens ist mit einem zu erwartenden

wettbewerbswirksamen Umsatzplus von € 0,33 Mio. zu rechnen. Die Um-

satzumverteilungseffekte auf Anbieter der Lebensmittelbranche werden mit

0,4 % innerhalb des Teileinzugsgebietes I und II erwartet. Im TEZG I sind neben

dem bestehenden Lebensmittelmarkt PENNY zwei gut etablierte Teilnahversor-

ger (Metzger, Bäcker) von der Umsatzumverteilung betroffen.

Mit 0,03 % Umsatzumverteilung ist von keiner Beeinflussung von Marktteil-

nehmern des TEZG III auszugehen, über das gesamte Einzugsgebiet hinweg ist

mit einer Umsatzumverteilung von 0,12 % zu rechnen. Dies lässt nur geringfü-

gig Wettbewerbswirkungen erwarten. Ein Ausscheiden von Betrieben kann

dadurch nicht verursacht werden.

Das Planvorhaben dient der Verbesserung interner Funktionsabläufe, einer

großzügigen, kundenfreundlichen Warenpräsentation und damit einer Attrakti-

vitätssteigerung des Marktes. Durch die attraktivere Gestaltung wird ein Bei-

trag zur fortlaufenden Modernisierung der örtlichen Handelsstruktur aber auch

ein wesentlicher Beitrag zu gehobenen Qualitätsansprüchen der Konsumenten

geleistet. Das Einkaufsgeschehen des Ortszentrums wird durch das Vorhaben

nicht negativ beeinträchtigt. Im Zuge der geringfügigen Erweiterung sind weder

Verdrängungseffekte auf Betriebe des Ortskerns noch auf bestehende andere

Lebensmittel - Einzelhändler in der Gemeinde ableitbar.

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PENNY WalsPENNY WalsPENNY WalsPENNY Wals StandortverStandortverStandortverStandortverordnungordnungordnungordnung

28.04.2016 Seite 38 von 39

Mit der Umsetzung der Erweiterung ist für den PENNY Lebensmittelmarkt eine

Personalaufstockung von derzeit 11 Mitarbeitern um zwei Arbeitsstellen auf 13

Mitarbeiter vorgesehen.

Hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die Raumplanung und das zentralört-

liche System ist festzustellen, dass die Erweiterung des PENNY Lebensmittel-

marktes nicht in der Lage sein wird, Veränderungen der hierarchischen Einstu-

fung der Gemeinde zu bewirken. Strukturverändernde Wirkungen des Pla-

nungsvorhabens auf benachbarte Einkaufsorte hinsichtlich ihrer Zentralitäts-

funktion, sind aufgrund der zu erwartenden Steigerung der Eigenbindung im

unmittelbaren Nahbereich des Standortes nicht zu erwarten. Durch die Anbin-

dung an Fuß – und Radwege sowie durch Haltestellen mehrerer Buslinien ist

der Standort geeignet, die Abhängigkeit vom motorisierten Individualverkehr zu

verringern und die Versorgung der örtlichen Bevölkerung ohne KFZ - Nutzung

zu ermöglichen.

Die Umsatzumverteilungswerte liegen weit unter 10 %, ab dem erhebliche

Auswirkungen auf die raumordnerische Konzeption zu vermuten wären. In ei-

nem sich ökonomisch gut entwickelnden Gebiet, wie es der Bereich von Wals-

Siezenheim darstellt, sind Umsatzumverteilungseffekte in der ermittelten

Bandbreite bedenkenlos. Eine Gefährdung branchenspezifischer Mitbewerber

wird sowohl in der Standortgemeinde als auch in den Nachbargemeinden aus-

geschlossen.

Zusammenfassend werden durch das Planvorhaben keine negativen Auswir-

kungen auf bestehende Handelsstrukturen im Einzugsgebiet erwartet. Die Er-

weiterung des PENNY Lebensmittelmarktes kann sowohl wirtschaftsstrukturell

als auch raumordnerisch als verträglich beurteilt werden.

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PENNY WalsPENNY WalsPENNY WalsPENNY Wals StandortverStandortverStandortverStandortverordnungordnungordnungordnung

28.04.2016 Seite 39 von 39

5555 QuellenverzeichnisQuellenverzeichnisQuellenverzeichnisQuellenverzeichnis

AIP, 2016, Verkehrstechnische Stellungnahme, Erweiterung Penny-Markt Wals,

Wals-Siezenheim.

Amt der Salzburger Landesregierung, 2003, Salzburger Landesentwicklungs-

programm, Gesamtüberarbeitung 2003, Salzburg.

Amt der Salzburger Landesregierung, 2009, Sachprogramm Standortentwick-

lung für Wohnen und Arbeiten im Salzburger Zentralraum, Salzburg.

Regioplan Ingenieure Salzburg GmbH, 2016, PENNY Wals-Siezenheim - Wirt-

schafts- und Handelsstrukturanalyse, Salzburg.

Gemeinde Wals-Siezenheim, 2009, Räumliches Entwicklungskonzept.

6666 AnlagenAnlagenAnlagenAnlagen

Verkehrstechnische Stellungnahme

Wirtschafts- und Handelsstrukturanalyse (inkl. Einzugsgebiet)

Stellungnahme der Standortgemeinde Wals-Siezenheim

Stellungnahme der örtlichen Raumplanung, Arch. DI Lenglachner

Situations-/Lageplan REWE Group, CAD-Technische Abteilung, 2016

Aktueller Grundbuchauszug

Daten CD inkl. Widmungsfläche (.shp-File)