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t P k Tätigkeitsbericht 2018 derTripartiten Kommission des Kantons Schwyz über den Vollzug der flankierenden Massnahmen (FlaM) gemäss Entsendegesetz (EntsG) und des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA)

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t P k Tätigkeitsbericht2018

derTripartiten Kommission des Kantons Schwyz

über den

Vollzug der flankierenden Massnahmen (FlaM) gemäss

Entsendegesetz (EntsG)

und

des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung

der Schwarzarbeit (BGSA)

Tripartite Kommission des Kantons Schwyz

Tätigkeitsbericht 2018

Inhaltsverzeichnis

l. Tripartite Kommission (TPK) Schwyz 2

1.1 Organisation / Leistungsvereinbarungen 2

1.2 Mitglieder und Zusammensetzung 3

1.3 Aktivitäten 3

2. Vollzugsstelle TPK Schwyz 4

2.1 Personelles 4

2.2 Aktivitäten 4

3. Übersicht der Kontrollen und Statistiken 6

3.1 FlaM-Kontrollen im Rahmen des EntsG 6

3.1.1 Allgemeine Übersicht durchgeführter Kontrollen 6

3.1.2 Kontrollen detailliert unterteilt nach Branchen 7

3.1.3 Vergleich mit Vorjahren 8

3.2 Schwarzarbeitskontrollen im Rahmen des BGSA 9

3.2.1 Allgemeine Übersicht durchgeführter Kontrollen 9

3.2.2 Kontrollen unterteilt nach Branchen mit und ohne GAV ave 10

3.2.3 Vergleich mit Vorjahren 11

4. Ausblick 12

4.1 Kontrolltätigkeit 124.2 Leistungsvereinbarungen 12

4.3 Fokusbranchen/Arbeitsmarktbeobachtung 12

TPK SZ Tätigkeitsbericht 2018 1/12

l. Tripartite Kommission (TPK) Schwyz

1.1 Organisation / Leistungsvereinbarungen

Der Kanton Schwyz hat den Vollzug des Entsendegesetzes (EntsG; SR 823.20) und des Artikels 360a ff.OR zu regeln. Das Gebiet des Kantons Schwyz bildet eine Arbeitsmarktregion gemäss Artikel 360b OR.

Für die Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr für Angehörige aus

Staaten der EU/EFTA hat der Kanton Schwyz eine Tripartite Kommission (TPK) eingesetzt. Für die Um-setzung betreiben die Tripartite Kommission des Kantons Schwyz und die Tripartite Arbeitsmarktkom-

mission (TAK) UR/OW/NW eine gemeinsame Vollzugsstelle mit Sitz in Altdorf.

Der Kanton Schwyz hat für den Vollzug des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA; SR 822.41) dieVollzugsstelle der TAK als Kontrollorgan bestimmt. Die Zusammenarbeit ist in einer Vereinbarung geregelt.

Die Anzahl Kontrollen sind in Leistungsvereinbarungen zwischen dem Eidgenössischen Departement für

Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und den Kanton SZ geregelt. Im Berichtsjahr 2018 waren im FlaM-Bereich in Branchen ohne allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (ave GAV) mindestens 300

Kontrollen durchzuführen. Für die Bekämpfung von Schwarzarbeitsbekämpfung (alle Branchen) mussten

mindestens 273 Kontrollen durchgeführt werden.

Der Zusammenschluss der Kantone Schwyz, Uri, Obwalden und Nidwalden zu einer Arbeitsmarktregion für

die Umsetzung der flankierenden Massnahmen und zur Bekämpfung der Schwarzarbeit hat sich bewährt

und stärkt die Kompetenz des Kontrollorgans derTAK Uri, Obwalden und Nidwalden.

Organisationsschemat a k t p k

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Vereinbarungen gemeinsamer Vollzug

TSR 823.20 Bundesgesetz über in die Schweiz entsandten

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (EntsG)

• SR 822.41 Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit(BGSA)

OR 360a Arbeitsmarktbeobachtung

Tripartite Arbeits-

marktkommission

UR/OW/NW

KilianJauch, Leiter VollzugTel. [email protected]

Michael JacoberTel. 0418752556

[email protected]

RemoSennTel. [email protected]

Reto BossiTel. [email protected]

GabrielaGutknechtTel. 041875 25 59

;abriela.ß[email protected]

Vollzugsstelle

Klausenstrasse 2

6460 Altdorf

Tripartite

Kommission

des Kantons Schwyz

Stand Juli 2018

TPKSZ Tätigkeitsbericht2018 2/12

1.2 Mitglieder und Zusammensetzung

Vorname/ Name

AlexGranato

Armando Zweifel

Hubert Helbling

Erich Rickenbacher

Dario Palumbo

Carmen Schlegel

Amt / Funktion

Präsident

Vizepräsident

Mitglied

Mitglied

Mitglied

Mitglied

Verband / Behörde

Vertreter Arbeitnehmer

Gewerkschaft Unia

Vertreter Arbeitgeber

Kantonaler Schwyzer Gewerbeverband

Vertreter Kanton Schwyz

Amt für Arbeit

Vertreter Kanton Schwyz

Amt für Arbeit

Vertreter Arbeitgeber

Handels- und Industrieverein Schwyz

Vertreterin Arbeitnehmer

Gewerkschaft Syna

1.3 Aktivitäten

Im Jahr 2018 trafen sich die Mitglieder der Tripartiten Kommission des Kantons Schwyz zu vier ordentlichen

Sitzungen. Die Sitzungen werden durch die Leitung derVollzugsstelle einberufen. Der Vorsitz und die Füh-

rung während den Sitzungen obliegen dem Präsidenten, in Abwesenheit, dem Vizepräsidenten. Das Proto-

koll ist durch die Leitung derVollzugsstelle zu erstellen.

Den Schwerpunkt an den Sitzungen bilden die Erläuterungen seitens des Vollzugsstellenleiters zum Stand

der Kontrolltätigkeit. Anhand intern geführter Kontrolllisten werden einige Kontrollen ausführlicher bespro-

chen. Weiter wird aufgezeigt, wo Sanktionen ausgesprochen wurden und in welchen Fällen es weitere Ab-

klärungen benötigte. Fragen können so geklärt und neue Kontrollstrategien daraus entwickelt werden. Ei-

nige Fälle werden unter dem Jahr auch bilateral mit den Mitgliedern besprochen. An den Sitzungen infor-

mieren die Mitglieder auch über die Aktivitäten in Ihren Verbänden. Ebenso findet während des Jahres ein

regelmässiger Austausch mit dem Amtsvorsteher, Amt für Arbeit SZ, statt.

Themen wie u.a. die Kontrollen zur Einhaltung der Stellenmeldepflicht wurden ebenfalls diskutiert, welche

evtl. auch eine zusätzliche Aufgabe der TPK SZ bzw. der Vollzugsstelle werden könnte. Auch die Situation

von möglicher Überprüfungen von Arbeitsverhältnissen von vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen

(Va/Flü) wurde angesprochen. Die Arbeitgeber müssen für dieses Zielpublikum seit Januar 2019 kein Gesuchum Bewilligung zur Erwerbstätigkeit mehr stellen, sondern nur noch mit den Angaben zu den Lohn- und Ar-

beitsbedingungen den Arbeitsmarktbehörden melden. Hat das Amt für Arbeit Zweifel, ob diese eingehalten

werden, wird die TPK Schwyz mit der Kontrolle beauftragt. Ebenfalls thematisiert wurden die geplanten An-

passungen beim NAV Hauswirtschaft auf kantonaler Ebene, welche insbesondere im Bereich der 24-Betreu-

ung (Live-in-Situation) notwendige Ergänzungen beinhalten soll. Der Regierungsrat hat inzwischen eine To-

talrevision des NAV Hauswirtschaft in Auftrag gegeben, für deren Ausarbeitung das Volkswirtschaftsdepar-

tement verantwortlich ist.

Gemäss Geschäftsreglement vom 25. März 2004 bestimmt die TPK SZ ihren Vorsitz innerhalb der Sozialpart-

ner selber. Während dem Berichtsjahr kam es dabei zu einem Wechsel. Neuer Präsident derTPK Schwyz ist

Alex Granato. Das Vizepräsidium übernimmt der bisherige Präsident Armando Zweifel.

TPKSZ Tätigkeitsbericht2018 3/12

2. Vollzugsstelle TPK Schwyz

2.1 Personelles

Im Berichtsjahr 2018 waren folgende Personen bei der Vollzugsstelle beschäftigt:

• KilianJauch Sekretariat und Leiter der Vollzugsstelle

• Remo Senn Inspektor der Vollzugsstelle

• Michael Jacober Inspektor der Vollzugsstelle

• Reto Bossi Inspektor der Vollzugsstelle

• Gabriela Gutknecht Sachbearbeiterin / Inspektorin derVollzugsstelle

Im Rahmen der Ausbildung FlaM/BGSA, welcher der Verband Schweizerischer Arbeitsmarktbehörden(VSAA) anbietet, hat Remo Senn die ersten beiden Module erfolgreich absolviert.

Sämtliche Mitarbeitende der Vollzugsstelle haben im September 2018 zusammen mit dem Amt für Arbeitund Migration UR, eine Weiterbildung mit dem Thema «Resilienz / innere Stärke» besucht. Für die Voll-

zugsstelle ist dieser Bereich sehr wichtig, da die psychische Belastung bei der täglichen Arbeit eine immergrössere Bedeutung einnimmt.

2.2 Aktivitäten

Allgemeines:

Die Vollzugsstelle ist für den operativen Teil der Umsetzung der flankierenden Massnahmen, die Arbeits-

marktbeobachtung sowie für die Bekämpfung der Schwarzarbeit in den erwähnten vier Kantonen zuständig.

Der Vollzugsaufwand verteilt sich rund zur einen Hälfte auf den Kanton Schwyz und zur anderen Hälfte auf

die Kantone Uri, Obwalden und Nidwalden. Das Berichtsjahr 2018 war, auch aufgrund den gegenüber 2017erhöhten Sollvorgaben des Bundes, ein erneut intensives Kontrolljahr, wobei vor allem die Verdachtsfälle im

Bereich Schwarzarbeit nochmals leicht zugenommen haben. Die Vollzugsstelle konnte die vom SECO gemäss

Leistungsvereinbarung verlangten Vorgaben in beiden Bereichen erfüllen. Allgemein kann festgehalten wer-

den, dass die Vollzugsstelle zunehmend auch eine beratende Funktion ausübt und so dazu beiträgt, dass

mögliche Missbräuche bereits vor der eigentlichen Kontrolltätigkeit eliminiert oder vermindert werden kön-nen.

Der Vollzug in den Bereichen FlaM und BGSA ist ein fester Bestandteil im Schweizer Arbeitsmarkt und wird

auch wirkungsvoll umgesetzt. Das regelmässige Treffen mit den TPK-Sekretären der Deutschschweizer Kan-

töne und Vertretern des SECO (Staatsekretariat für Wirtschaft) und des SEM (Staatssekretariat für Migra-tion) hat sich etabliert. Dabei geht es um den Erfahrungsaustausch bei der Umsetzung der flankierenden

Massnahmen und der Bekämpfung möglicher Schwarzarbeit. Zudem wird so das Netzwerk gepflegt und wei-

terausgebaut.

Als Vertreter der Vereinbarungskantone UR, OW, NW und SZ, ist der Leiter der Vollzugsstelle Mitglied des

Fachpools Arbeitsmarktaufsicht im Verband der Schweizerischen Arbeitsmarktbehörden (VSAA). Der Voll-zugsstellenleiter ist zudem Mitglied der Begleitgruppe (Vorsitz VSAA), welche sich mit der Ausbildung fürkantonale FlaM- und BGSA-lnspektorinnen und Inspektoren befasst.

Weiter wurde der Leiter der Vollzugsstelle für einen Vortrag beim neu geschaffenen «Team Migration» der

Kapo SZ, eingeladen. Dabei konnte die Tätigkeit der Vollzugsstelle und die Aufgaben der TPK SZ vorgestelltwerden. Die gute Zusammenarbeit mit der Kapo SZ konnte hierbei nochmals intensiviert werden.

TPK SZ Tätigkeitsbericht 2018 4/12

Fokusbranchen:

DieTPK Bund definiert jedes Jahr Fokusbranchen, in welchen vermehrt Kontrollen durchgeführt werden sol-

len. Im Jahr 2018 waren dies das Baunebengewerbe, das Gastgewerbe, der Personalverleih, das Uberwa-

chungs- und Sicherungsgewerbe, die Reinigungsbranche sowie der Detailhandel (ohne grosse Detailhändler

mit eigenem GAV). Weiter im Fokus waren die Branchen Gartenbau, Hauswirtschaft, derStrassentransport

und das Gesundheits- und Sozialwesen. Die TPK SZ hat im Berichtsjahr keine eigenen Fokusbranchen be-

stimmt und orientierte sich an den nationalen Fokusbranchen.

Kontrollen Flankierende Massnahmen (FlaM):

Im Jahr 2018 führte die Vollzugsstelle 302 FlaM-Kontrollen durch. Der grösste Teil der kontrollierten Unter-

nehmen wurde im Verarbeitenden Gewerbe und im Baunebengewerbe durchgeführt. Ebenfalls wurde ver-

mehrt in der Branche Handel / Detailhandel kontrolliert. In 78 Fällen waren Verdachtsmomente von mögli-

chen Verstössen gegen das Meldeverfahren, Scheinselbständigkeit oder der Unterbietung von orts- und

branchenüblicher Löhne vorhanden. 15 Massnahmen (Verwarnung, Busse, Sperre) wurde durch das Amt für

Arbeit verfügt. Von 39 eingeleiteten Verständigungsverfahren konnten deren 35 erfolgreich abgeschlossen

werden. Details sind den Statistiken auf den Seiten 6-8 zu entnehmen. Systematisches Lohndumping wurde

nicht festgestellt. Weiter waren viele telefonische Auskünfte an ausländische Unternehmen sowie CH-

Arbeitgeber zu Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz bzw. in unserer Arbeitsmarktregion zu ertei-

len.

Kontrollen im Bauhauptgewerbe:

Aufgrund einer Leistungsvereinbarung zwischen derTAK UR, OW, NW und der Paritätischen Berufskommis-

sion (PBK) des Bauhauptgewerbes der Kantone UR, OW, NW und SZ, kann die Vollzugsstelle für Kontrollen in

dieser Branche eingesetzt werden. Im letzten Jahr war die Vollzugsstelle für die Durchführung von vier Kon-

trollen im Kanton SZ beauftragt worden.

Hinweise und Stichprobenkontrollen fuhren zur Aufdeckung von Verstössen bei der Schwarzarbeit:

274 Betriebskontrollen wurden im Berichtsjahr 2018 zur Bekämpfung von Schwarzarbeit durchgeführt, wo-

bei physische Kontrollen vor Ort immer zu zweit erfolgen. Gegenüber dem Vorjahr ist erneut eine leichte

Zunahme von eingegangenen Verdachtsmeldungen zu verzeichnen. Dies hat sicherlich auch damit zu tun,

dass aufgrund des revidierten BGSA die Zusammenarbeit mit weiteren Behörden möglich ist. Einige Kontrol-

len waren auch ausserhalb der offiziellen Arbeitszeiten durchgeführt worden, was eine grosse Flexibilität

seitens der Mitarbeitenden verlangte. Mehrmals musste auch die Kapo SZ (Verdacht Verstoss AuG) mitein-

bezogen werden.

Bei 66 Kontrollen waren vermutete Verstösse vorhanden, wovon es in 39 Fällen zu einer Anzeige oder Busse

durch die Spezialbehörden kam. Einige Dossiers waren auch als Koordinationsfälle (Kontrolle durch ausser-

kantonale Kontrollorgane) zu bearbeiten und dabei Abklärungen bei den Spezialbehörden vorzunehmen.

Details sind den Statistiken auf den Seiten 9-11 zu entnehmen.

Seit Dezember 2017 besteht auch die Möglichkeit, Verdachtsmeldungen möglicher Schwarzarbeit mittelsOnline-Meldeformular unter folgenden Links dem kantonalen Kontrollorgan zu melden:

UR: http://www.ur.ch/de/verwaltunB/dienstleistungen/7dienst id=3298

OW: http://www.ow.ch/de/verwaltunE/dienstleistungen/7dienst id=2550

NW: http://www.nw.ch/de/onlinemain/dienstleistunßen/welcome.phpPdienst id=2568

SZ: https://www.sz.ch/unternehmen/arbeit-Rewerbeaufsicht/entsendegesetz-flankierende-massnahmen-

schwarzarbeit/meldung-verdacht-schwarzarbeit.html/72-443-4443-1880-5761

TPK SZ Tätigkeitsbericht 2018 5/12

3. Übersicht Kontrollen und Statistiken

3.1 FlaM-Kontrollen im Rahmen des EntsG

3.1.1 Allgemeine Übersicht durchgeführter Kontrollen

Kontrollen vom l. Januar - 31. Dezember 2018

• Betriebe

SOLL gemäss Leistungsvereinbarung

• Entsendebetriebe (261 Personen)

• CH-Arbeitgeber (437 Personen)

• Selbständig Erwerbende

Ergebnis der Kontrollen in Betrieben / Arbeitsstätten

• kein Verstoss

• Verdacht Verstoss Meldeverfahren

• Verdacht Scheinselbständigkeit

• Verdacht Verstoss Mindestlöhne

Sanktionen/ Massnahmen nach Detailabklärung

• Verwarnung/Busse/Sperre

• Verständigungsverfahren erfolgreich

• Verständigungsverfahren nicht erfolgreich

• Kein Verstoss / Verzicht auf Sanktion

• Ausstehende Massnahmen

Pendente Fälle aus dem Vorjahr

• Verwarnung/Busse/Sperre

• Verständigungsverfahren erfolgreich

• Verständigungsverfahren nicht erfolgreich

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In den Kantonen UR, OW, NW wurden im Berichtsjahr 202 Kontrollen durchgeführt. Somit wurden total 504

Kontrollen im Rahmen der flankierenden Massnahmen in der Arbeitsmarktregion SZ, UR, OW und NW durch-

geführt.

TPKSZ Tätigkeitsbericht2018 6/12

3.1.2 Kontrollen detailliert unterteilt nach Branchen

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Landwirtschaft

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Gewerbe

Baunebengewerbe

Handel

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Gastgewerbe

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Dienstleistungen

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TPKSZ Tätigkeitsbericht2018 7/12

3.1.3 Vergleich mit Vorjahren

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60%

50%

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30%

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Entsendebetriebe CH-Arbeitgeber Selbständige Erwerbende

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Meldeverfahren

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Verdacht Verstoss

Mindestlöhne

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Detailabklärung:

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Kein Verstoss

Verzicht Sanktion

Verwarnung

Busse/Sperre

Verst. Verf.

erfolgreich

Verst. Verf.

nicht erfolgreich

Ausstehende

Massnahmen

TPKSZ Tätigkeitsbericht2018 8/12

3.2 Schwarzarbeitskontrollen im Rahmen des BGSA

3.2.1 Allgemeine Übersicht durchgeführter Kontrollen

Kontrollen vom l. Januar - 31. Dezember 2018

• Total Personenkontrollen

• Total Betriebskontrollen

SOLL Betriebskontrollen gemäss Leistungsvereinbarung

Ergebnis der Kontrollen

• kein Verstoss

• vermuteter Verstoss in Betrieben

Massnahmen / Sanktionen nach Detailabklärung

• Kein Verstoss / Verzicht auf Sanktion

• Verwarnung

• Anzeige /Sanktion/ Busse

• Pendente Fälle

Pendente Fälle aus dem Vorjahr

• Anzeige/Busse

• Verzicht auf weitere Massnahmen

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273

274

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Koordinationstätigkeitvom l. Januar-31. Dezember 2018

• Weiterleitung vermutete Verstösse nach Ausländerrecht

• Weiterleitung vermutete Verstösse nach Sozialversicherungsrecht

• Weiterleitung vermutete Verstösse nach Quellensteuerrecht

0

10

0

In den Kantonen UR, OW und NW wurden in der gleichen Zeitspanne 218 Betriebe kontrolliert. Somit wurden

total 492 Kontrollen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit in den Arbeitsmarktregion SZ, UR, OW und NW

durchgeführt.

TPKSZ Tätigkeitsbericht2018 9/12

3.2.2 Kontrollen unterteilt nach Branchen mit und ohne GAV ave

Branchen mit/ohne GAV

l

2

3

4

5

6

7

8

9

10

12

15

16

18

19

Zuständigkeit TPK

Landwirtschaft

Gartenbau

Verarbeitendes

Gewerbe

Bauhauptgewerbe

Baunebengewerbe

Handel

Gastgewerbe

Verkehr

Dienstleistungen für

Unternehmen

Personalverleih

Reinigungsgewerbe

Gesundheitswesen

Persönliche

Dienstleistungen

Coiffeursalons und

Kosmetikstudios

Dienstleistungen

Privathaushalt

Total

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TPKSZ Tätigkeitsbericht2018 10/12

3.2.3 Vergleich mit Vorjahren

Betriebskontrollen basierend auf:

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B 2016 (226 Kontrollen)

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Ergebnis der Betriebskontrollen:132016(226 Kontrollen)

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VerwarnungAmt Strafanzeige / SanktionBusse

Pendenten Fälle

TPKSZ Tätigkeitsbericht2018 11 ,12

4. Ausblick

4.1 Kontrolltätigkeit

Die Kontrolltätigkeit im 2019 wird sich aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage etwa im gleichen Rahmen be-wegen wie im Berichtsjahr. Die TPK SZ und die Vollzugsstelle werden den Arbeitsmarkt weiterhin beobach-

ten und bei Bedarf Massnahmen ergreifen.

Im Verlaufe des Jahres 2019 ist geplant, einen neuen Lohnrechner auf www.entsendung.admin.ch aufzu-

schalten. Dieser soll es den Entsendebetrieben vereinfachen, sich einen Überblick über die orts- und bran-

chenüblichen Löhne je nach Arbeitsmarktregion zu verschaffen. Die Bestimmungen des orts- und branchen-

üblichen Lohnes, ist aber nach wie vor die Angelegenheit der kantonalen TPK.

Verschiedene Kantone und deren Vollzugsorgane haben Interesse an einer Software für die Geschäftskon-

trolle für ihre Kontrolltätigkeit. Es sind daher Bestrebungen seitens VSAA im Gange, eine breit abgestützte

Lösung zu finden und die Kantone dabei zu unterstützen.

Im Jahr 2019 ist ein Audit des SECO geplant, betreffs Vollzug der flankierenden Massnahmen und Massnah-

men zur Bekämpfung von Schwarzarbeit durch den Kanton Schwyz bzw. die TPK Schwyz.

4.2 Leistungsvereinbarungen 2019 / 2020

Gemäss Leistungsvereinbarungen zwischen dem Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und

Forschung (WBF) und den Kanton Schwyz sind im Jahr 2019 300 Kontrollen im FlaM-Bereich und in den Jah-ren 2019/2020 273 Kontrollen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit durchzuführen. In den Kantonen UR, OW,

NW hat Vollzugsstelle 200 FlaM-Kontrollen und 215 Schwarzarbeitskontrollen durchzuführen. Die FlaM-Ver-

einbarung wird für ein Jahr, die BGSA-Vereinbarung für zwei Jahre abgeschlossen, da in diesem Bereich

keine grossen Änderungen zur erwarten sind.

4.3 Fokusbranchen / Arbeitsmarktbeobachtung

Die TPK Bund hat die Fokusbranchen für das Jahr 2019 bestimmt. Im Bereich TPK sind dies das Sicherheits-gewerbe mit weniger als 10 Mitarbeitern, sowie der Detailhandel (ohne grosse Detailhändler mit eigenem

Firmen-GAV. Im Bereich des erweiterten FokusArbeitsmarktbeobachtung liegen Branchen wie derStrassen-

transport, Praktika in Kitas- sowie die Hauswirtschaft, dessen neue Modelle wie die 24-Stunden-Betreuung

(Live-in-Situation) besondere Beachtung erfordern.

Altdorf, 27. März 2019

PräsidentTripartite Kommission des Kantons Schwyz Leiter Vollzugsstelle

^r^AlexGranato KilianJauch

TPKSZ Tätigkeitsbericht2018 12/12