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1 Freiwillige Selbstverpflichtung der Arbeitsgruppe des deutschen Einzelhandels zu existenzsichernden Einkommen und Löhnen Im Rahmen unserer Arbeitsgruppe zu existenzsichernden Einkommen und existenz- sichernden Löhnen arbeiten wir – die unterzeichnenden Unternehmen, mit Unterstützung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH – gemeinsam an der Realisierung existenzsichernder Einkommen und existenzsichernder Löhne für Bauern- und Arbeiterfamilien in globalen Lieferketten. Durch die Bündelung unserer Kräfte und die Abstimmung unserer Handlungsansätze, innerhalb dieser Arbeitsgruppe sowie mit bereits bestehenden Initiativen, möchten wir gemeinsam mit größtmöglicher Wirkung auf die Realisierung existenzsichernder Einkommen und existenzsichernder Löhne hinwirken. So wollen wir dazu beitragen, Bauern- und Arbeiterfamilien in globalen Lieferketten einen menschenwürdigen Lebensstandard zu ermöglichen. Wir erkennen an, dass niedrige Einkommen und Löhne eine Herausforderung in verschiedensten Sektoren darstellen. In einem ersten Schritt werden wir unsere Aktivitäten auf relevante 1 globale landwirtschaftliche Lieferketten unserer Eigenmarkenprodukte (im Folgenden „unsere globalen Lieferketten“) konzentrieren. Durch die Bündelung unserer Kräfte erkennen wir an, dass wir als Einzelhandel im Rahmen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung eine proaktive Rolle bei der Förderung sozial und ökologisch nachhaltiger Lieferketten einnehmen müssen. Wir werden einen proaktiven Beitrag zur Entwicklung und Etablierung verantwortungsvoller Geschäftspraktiken in Koordination und Zusammenarbeit mit allen relevanten Akteuren in unseren globalen Lieferketten leisten. Wir erkennen die Dringlichkeit existenzsichernder Einkommen und existenzsichernder Löhne im Kontext der folgenden übergreifenden globalen Herausforderungen an und werden unseren Handlungsansatz auf diesem gemeinsamen Verständnis aufbauen: Menschenrechte sichern. Wie in den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen dargelegt, (I) erkennen wir an, dass jeder Akteur entlang globaler Lieferketten – einschließlich des Einzelhandels – die Verantwortung trägt, Menschenrechte zu achten und negative Auswirkungen entlang der gesamten Lieferkette zu vermeiden, von der Rohstoffproduktion bis zum Endprodukt in unseren Vertriebskanälen. In Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (II) erkennen wir an, dass alle Bäuerinnen und Bauern das grundlegende Menschenrecht auf ein existenzsicherndes Einkommen haben, dass alle Arbeiterinnen und Arbeiter das Recht auf einen existenzsichernden Lohn haben, um einen menschenwürdigen Lebensstandard für sich und ihre Familien sicherzustellen. 1 Die Identifizierung und Priorisierung dieser relevanten globalen Lieferketten ist Bestandteil der Hot- Spot-Analyse, wie unter 1.4 beschrieben.

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Freiwillige Selbstverpflichtung der Arbeitsgruppe des deutschen Einzelhandels zu existenzsichernden Einkommen und Löhnen

Im Rahmen unserer Arbeitsgruppe zu existenzsichernden Einkommen und existenz-sichernden Löhnen arbeiten wir – die unterzeichnenden Unternehmen, mit Unterstützung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH – gemeinsam an der Realisierung existenzsichernder Einkommen und existenzsichernder Löhne für Bauern- und Arbeiterfamilien in globalen Lieferketten. Durch die Bündelung unserer Kräfte und die Abstimmung unserer Handlungsansätze, innerhalb dieser Arbeitsgruppe sowie mit bereits bestehenden Initiativen, möchten wir gemeinsam mit größtmöglicher Wirkung auf die Realisierung existenzsichernder Einkommen und existenzsichernder Löhne hinwirken. So wollen wir dazu beitragen, Bauern- und Arbeiterfamilien in globalen Lieferketten einen menschenwürdigen Lebensstandard zu ermöglichen.

Wir erkennen an, dass niedrige Einkommen und Löhne eine Herausforderung in verschiedensten Sektoren darstellen. In einem ersten Schritt werden wir unsere Aktivitäten auf relevante1 globale landwirtschaftliche Lieferketten unserer Eigenmarkenprodukte (im Folgenden „unsere globalen Lieferketten“) konzentrieren.

Durch die Bündelung unserer Kräfte erkennen wir an, dass wir als Einzelhandel im Rahmen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung eine proaktive Rolle bei der Förderung sozial und ökologisch nachhaltiger Lieferketten einnehmen müssen. Wir werden einen proaktiven Beitrag zur Entwicklung und Etablierung verantwortungsvoller Geschäftspraktiken in Koordination und Zusammenarbeit mit allen relevanten Akteuren in unseren globalen Lieferketten leisten.

Wir erkennen die Dringlichkeit existenzsichernder Einkommen und existenzsichernder Löhne im Kontext der folgenden übergreifenden globalen Herausforderungen an und werden unseren Handlungsansatz auf diesem gemeinsamen Verständnis aufbauen:

Menschenrechte sichern.

Wie in den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen dargelegt, (I) erkennen wir an, dass jeder Akteur entlang globaler Lieferketten – einschließlich des Einzelhandels – die Verantwortung trägt, Menschenrechte zu achten und negative Auswirkungen entlang der gesamten Lieferkette zu vermeiden, von der Rohstoffproduktion bis zum Endprodukt in unseren Vertriebskanälen.

In Anlehnung an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (II) erkennen wir an, dass alle Bäuerinnen und Bauern das grundlegende Menschenrecht auf ein existenzsicherndes Einkommen haben, dass alle Arbeiterinnen und Arbeiter das Recht auf einen existenzsichernden Lohn haben, um einen menschenwürdigen Lebensstandard für sich und ihre Familien sicherzustellen.

1 Die Identifizierung und Priorisierung dieser relevanten globalen Lieferketten ist Bestandteil der Hot-Spot-Analyse, wie unter 1.4 beschrieben.

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Globale Herausforderungen in Agrarlieferketten angehen.

Indem wir auf die Realisierung existenzsichernder Einkommen und existenzsichernder Löhne hinarbeiten, wollen wir Menschenrechte sichern und Armut reduzieren. Wir erkennen an, dass existenzsichernde Einkommen und existenzsichernde Löhne einen erheblichen Beitrag leisten zur:

(III) Armutsbekämpfung, Förderung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen und Abschaffung von Kinder- und Zwangsarbeit.

(IV) Steigerung der Attraktivität der Landwirtschaft als Beschäftigungssektor für nächste Generationen, und dadurch zur Sicherung der zukünftigen Rohstoffversorgung.

Individuelle freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen

Um den oben benannten globalen Herausforderungen zu begegnen, verpflichten wir uns zur Unterstützung der folgenden Prozesse:

(1) HANDLUNGSANSATZ ZUR FÖRDERUNG EXISTENZSICHERNDER EINKOMMEN UND EXISTENZSICHERNDER LÖHNE

Ab Anfang 2020 werden wir auf einen Handlungsansatz zur Förderung existenzsichernder Einkommen und existenzsichernder Löhne in unseren globalen Lieferketten hinarbeiten.

In Anlehnung an die Leitlinien zur Einhaltung unternehmerischer Sorgfaltspflichten, wie in den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen und dem OECD-FAO-Leitfaden für verantwortungsvolle landwirtschaftliche Lieferketten dargelegt, werden wir diesen Handlungsansatz auf den folgenden Schlüsselaktivitäten aufbauen:

Akzeptanz auf Unternehmensebene fördern. o (1.1) Wir werden uns dafür einsetzen, ein gemeinsames Verständnis für die Relevanz

und Dringlichkeit existenzsichernder Einkommen und existenzsichernder Löhne auf allen relevanten Unternehmensebenen zu fördern.

Verankerung in Nachhaltigkeitsrichtlinien.

o (1.2) Wir werden die Realisierung existenzsichernder Einkommen und existenzsichernder Löhne in unseren globalen Lieferketten als langfristiges Ziel in unsere Nachhaltigkeitsrichtlinien integrieren.

Abbildung von Lieferketten. Um den Einfluss unserer Eigenmarkenprodukte auf Löhne

und Einkommen zu bewerten, wollen wir unsere globalen Lieferketten durch eine verbesserte Rückverfolgbarkeit für uns selbst transparenter machen. o (1.3) Wir werden daher die Abbildung der Lieferstrukturen innerhalb unserer globalen

Lieferketten unterstützen – von unseren Zwischenhändlern bis hin zum Lieferanten der letzten Stufe, der die Rohstoffe unserer Eigenmarkenprodukte direkt von Landwirten, landwirtschaftlichen Kooperativen und/oder Plantagen bezieht.

Risiken identifizieren. Sowohl auf individueller Basis als auch gemeinsam innerhalb der

Arbeitsgruppe, o (1.4) werden wir relevante Hot-Spot-Lieferketten identifizieren, in denen ein hohes

Risiko für niedrige Einkommen und Löhne auf Produzentenebene besteht. Diese Hot-Spot-Analyse kann auch Teil einer übergreifenden Risikobewertung in Bezug auf die Einhaltung von Menschenrechten sein. Die Analyse sollte tatsächliche sowie potenzielle Risiken im Zusammenhang mit bestimmten Rohstoffen, Beschaffungsländern, Lieferkettenstrukturen und anderen relevanten Faktoren berücksichtigen, wie beispielsweise bestehende Informationen über Einkommens- und Lohnlücken.

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Einkommens- und Lohnlücken bestimmen.

o (1.5) Wir werden die Bestimmung von Einkommens- und Lohnlücken auf Produzentenebene in unseren globalen Lieferketten unterstützen. Für diese Analyse werden wir auf bestehende Benchmarks und alternative Referenzwerte zurückgreifen. Außerdem werden wir lokale Akteure einbeziehen, um über ihre Einschätzung zu den errechneten Einkommens- und Lohnlücken zu diskutieren und gemeinsam ihre tatsächlichen Bedürfnisse zu identifizieren.

Verantwortungsvolle Einkaufspraktiken fördern.

o (1.6) Gemeinsam mit allen relevanten Akteuren in unseren globalen Lieferketten werden wir Möglichkeiten und Herausforderungen zur Verringerung der Einkommens- und Lohnlücken erkunden und dabei einen Schwerpunkt auf das Thema verantwortungsvolle Einkaufspraktiken legen.

o (1.7) Wir werden engen Austausch mit unseren Einkäufern und Lieferanten suchen, um das Verständnis für verantwortungsvolle Einkaufspraktiken und die damit verbundenen Umsetzungsstrategien zu fördern. Unter Berücksichtigung interner Strukturen, werden wir diesen Prozess unterstützen, indem wir das Thema in Trainings für unsere Einkäufer einbetten sowie regelmäßige Schulungsmaßnahmen für unsere Lieferanten und/oder Zwischenhändler anbieten.

Wirkung evaluieren. Sowohl auf individueller Basis als auch gemeinsam innerhalb der

Arbeitsgruppe, o (1.8) werden wir Methoden identifizieren und testen, um die Auswirkungen unseres

Handlungsansatzes auf Einkommen und Löhne auf Produzentenebene effektiv zu analysieren und zu bewerten. Hierbei werden wir uns auf bestehende Methoden, die Expertise der GIZ und die Erfahrungen aus anderen Initiativen stützen.

Kommunikation.

o (1.9) Wir werden über unsere Fortschritte im Zusammenhang mit den oben genannten Aktivitäten innerhalb dieser Arbeitsgruppe gemäß den im Zeitplan gemeinsam festgelegten Fristen berichten und uns dazu austauschen. Darüber hinaus werden wir unseren Handlungsansatz und die damit verbundenen Aktivitäten innerhalb unserer eigenen Unternehmen sowie an relevante externe Akteure kommunizieren.

Gemeinschaftliche, freiwillige Selbstverpflichtung der Arbeitsgruppe

(2) PILOTIERUNG DES HANDLUNGSANSATZES

Gemeinsam innerhalb der Arbeitsgruppe werden wir bis spätestens 2025 auf die Konzeption und Realisierung von Pilotprojekten hinarbeiten, um die oben genannten Maßnahmen (1.1 - 1.9) praktisch umzusetzen. Ein erstes Pilotprojekt soll sich hierbei auf die Förderung existenzsichernder Löhne konzentrieren, ein weiteres Projekt auf die Förderung existenzsichernder Einkommen.

Im Rahmen unserer Möglichkeiten beabsichtigen wir zudem auch individuelle Pilotprojekte aufzusetzen, die auf etablierten Lieferketten unserer unternehmensspezifischen Portfolios aufbauen.

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(3) UNTERSTÜTZUNG VON BEGLEITPROZESSEN

Um eine wirkungsvolle und langfristige Umsetzung unseres Handlungsansatzes zur Förderung existenzsichernder Einkommen und existenzsichernder Löhne zu ermöglichen, verpflichten wir uns, unterstützt durch die Expertise von GIZ und BMZ, an folgenden Begleitprozessen mitzuwirken:

(3.1) Zusammenarbeit und Dialog entlang der Lieferketten. Wir sind uns bewusst, dass ein wirkungsvoller und ganzheitlicher Ansatz zur Realisierung existenzsichernder Einkommen und existenzsichernder Löhne nur in Koordination, Austausch und Zusammenarbeit mit relevanten Akteuren der Lieferkette entwickelt und umgesetzt werden kann. Dies schließt Lieferanten, Zwischenhändler, Gewerkschaften, Produzentenorganisationen sowie Produzentinnen und Produzenten selbst mit ein. Für die Entwicklung und Umsetzung unseres Handlungsansatzes werden wir daher die von diesen Akteuren wahrgenommenen Chancen und Herausforderungen in Bezug auf die Realisierung existenzsichernder Einkommen und existenzsichernder Löhne berücksichtigen. Insbesondere die relevanten lokalen und internationalen Akteure werden wir mit einbeziehen, um den Dialog zu Strategien für die Schließung von Einkommens- und Lohnlücken sowie die damit verbundenen Verantwortlichkeiten zu unterstützen.

(3.2) Nachhaltigkeitsstandards verbessern. Wir begrüßen die zunehmenden Bestrebungen von standardsetzenden Organisationen, Maßnahmen zur Förderung existenzsichernder Einkommen und existenzsichernder Löhne in ihre Zertifizierungskriterien zu integrieren. Dennoch verstehen wir, dass diese Nachhaltigkeitsstandards derzeit weder im Agrarsektor noch in anderen Branchen existenzsichernde Einkommen oder existenzsichernde Löhne für Bauern- und Arbeiterfamilien sicherstellen können. Im Rahmen unserer Möglichkeiten werden wir mit den relevanten standardsetzenden Organisationen zusammenarbeiten und die Entwicklung geeigneter Zertifizierungskriterien unterstützen. Zertifizierungskriterien sollten die Überwachung des Fortschritts bei der Realisierung existenzsichernder Einkommen und existenzsichernder Löhne als Kernanforderung beinhalten.

(3.3) Rahmenbedingungen schaffen. Wir werden einen engen Austausch mit Regierungen, lokalen Behörden, der Zivilgesellschaft und anderen relevanten Akteuren in den Produzentenländern anstreben, um systemische Ursachen für niedrige Einkommen und Löhne anzugehen.

(3.4) Ressourcen und Werkzeuge bereitstellen. Wir wollen die Entwicklung und Nutzung von Ressourcen und Werkzeugen unterstützen. Diese sollen zum einen die Bestimmung und Schließung von Einkommens- und Lohnlücken erleichtern, und zum anderen auch den gemeinschaftlichen Dialog zu diesen Themen stärken.

(3.5) Austausch fördern. Sowohl innerhalb der Arbeitsgruppe sowie mit anderen relevanten Initiativen werden wir einen engen Austausch zu Lernerfahrungen sowie relevanten Instrumenten, Daten und Ressourcen pflegen. Dieser Austausch findet auf vorwettbewerblicher Ebene statt und steht im Einklang mit dem Wettbewerbs- und Kartellrecht.

(3.6) Offen kommunizieren. Wir werden unseren Handlungsansatz und die damit verbundenen Aktivitäten und Lernerfahrungen offen kommunizieren. So wollen wir andere Einzelhändler und weitere relevante Akteure zu proaktivem Engagement ermutigen.

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Unterzeichnende Unternehmen

ALDI SOUTH Group

ALDI Einkauf GmbH & Co. OHG

Im Rahmen dieser gemeinsamen Erklärung, wird die GIZ, im Auftrag des BMZ, die folgendeRolle übernehmen:

Die GIZ übernimmt die Koordination dieser Arbeitsgruppe und ihrer Aktivitäten.

Die GIZ stellt ihr Wissen und Erfahrungswerte aus anderen Sektoren und Initiativen zurVerfügung. Außerdem teilt sie relevante Ressourcen und Daten zu existenzsicherndenEinkommen und existenzsichernden Löhnen.

Als Vertreter dieser Arbeitsgruppe, arbeitet die GIZ mit gleichgesinnten Initiativenzusammen, um gemeinsam mit größtmöglicher Wirkung auf die Realisierungexistenzsichernder Einkommen und existenzsichernder Löhne hinzuarbeiten.

Die GIZ fördert den Dialog und die Partnerschaft mit anderen relevanten Akteuren, vorallem mit Regierungen und der Zivilgesellschaft in Produzentenländern.

ADeutsche Gesellschaftfür InternationaleZusammenarbeit (GIZ) GmbH

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