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2110 - FFH-LRT Primärdünen

OstseeMonitoring-Kennblatt

Stand: 2010-06-16

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Impressum

Herausgegeben vomBundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)Sekretariat Bund/Länder-Messprogramm für die Meeresumwelt von Nord- und Ostsee (BLMP)Bernhard-Nocht-Straße 7820359 Hamburg

www.blmp-online.de

ARGE BLMP Nord- und Ostsee

Auf der 34. Umweltministerkonferenz Norddeutschland am 17. April 1997 sind die zuständigen Ressorts des Bundes und der Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein übereingekommen, für die Zusammenarbeit bei der Überwachung der Meeresumwelt von Nord- und Ostsee eine Arbeitsgemeinschaft Bund/Länder-Messprogramm für die Meeresumwelt von Nord- und Ostsee (ARGE BLMP Nord- und Ostsee) zu bilden.

Mitglieder der ARGE BLMP sind:

- Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz- Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit- Bundesministerium für Bildung und Forschung - Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt der Freien und Hansestadt Hamburg- Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern- Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz- Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein

Das Monitoring-Handbuch beschreibt das aktuelle Messprogramm des BLMP. Dabei finden die Überwachungsanforderungen der verschiedenen EG-Richtlinien (Meeresstrategie-Rahmenricht-linie, Wasser-Rahmenrichtlinie, Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, Vogelschutz-Richtlinie), Meeres-schutz-Übereinkommen (OSPAR, HELCOM, Trilaterales Monitoring- und Bewertungsprogramm) und anderer Regelwerke Berücksichtigung. Als Bestandteil der BLMP-Webseite ist das Handbuch unter www.blmp-online.de/Seiten/Monitoringhandbuch.htm frei im Internet zugänglich.

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Monitoring-Kennblatt 2110 - FFH-LRT -

Primärdünen (Stand: 2010-06-16)

1 Allgemeines

1.1 Themenbereich

Biologisches Monitoring - Habitate - 2110 - FFH-LRT - Primärdünen

1.2 Definition

1.2.1 EU-Definition (Interpretations Manual)

Formations of the coast representing the first stages of dune construction, constituted by

ripples or raised sand surfaces of the upper beach or by a seaward fringe at the foot of the tall

dunes.

1.2.2 Nationale Definition

Primär- oder Vordünen der sandigen Anlandungsküsten des Atlantiks, der Nord- und Ostsee.

Von nur wenigen Pflanzen, meist Strandquecke Elymus farctus (=Agropyron junceum),

besiedelt, erreichen sie eine Höhe bis ca. 1 m, ehe sie von Strandhafer-Weißdünen abgelöst

werden (biogene Dünenbildung).

1.2.3 Kartieranleitung

LRT 2110: Primär- oder Vordünen der sandigen Anlandungsküsten der Nord- und Ostsee mit

einer natürlichen Standortdynamik aus Abtrag und stetiger Aufwehung von kalkreichem Sand

im Bereich der salz- bzw. brackwassergeprägten relativ flachen Strandkomplexe (+/- 30 cm

über dem umliegenden Strand) mit geringem Bewuchs aus Binsen-Quecke (Elymus farctus)

u.a.. Die frisch angewehten oder angeschwemmten Sande, die mehr oder weniger salzwasser-

bzw. brackwasserbeeinflusst und je nach Ausgangsmaterial der Dünenbildung mehr oder

weniger kalkhaltig sind, stehen im Kontakt zu Flachwasserbereichen, zum Sandwatt, zum

Strand, zur Weißdüne und in den naturnahen Bereichen der Inseln zur Salzwiese. Typisch ist

die Durchdringung mit Spülsäumen.

Die Primärdünen weisen aufgrund des Bewuchses bereits erste pedogene Entwicklungen wie

Durchwurzelung des Substrates und vereinzelte Humusbildung auf. Die Bodenbildung läuft

jedoch nur in geringem Maße ab, so dass sich noch keine humushaltigen Horizonte ausbilden.

Primärdünen sind die Initialstadien der weiteren Dünen- und Vegetationsentwicklung.

Abgrenzung zu anderen Lebensraumtypen:

2120: Strandhafer fehlt oder hat geringe Anteile an der Vegetation.

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1.3 Zuständige Behörde(n)

Hamburg: BSU, NLPV HH

Mecklenburg-Vorpommern: LUNG

Niedersachsen: NLPV NI, NLWKN

Schleswig-Holstein: LLUR, LKN-SH

1.4 Arbeitsgruppe

Ad-hoc-AG Lebensraumtypen

2 Überwachungsanforderungen

2.1 Notwendigkeit

FFH

Artikel 11 [1]

Bemerkung

Überwachung der Lebensräume und aller Arten gemäß Anhang II, IV und V ist eine

Verpflichtung, für alle Lebensräume (gemäß Anhang I) von gemeinschaftlichem Interesse den

Erhaltungszustand zu überwachen. Infolgedessen beschränkt sich diese Vorschrift nicht auf

NATURA 2000-Gebiete, sondern auch LRT außerhalb der FFH-Gebiete sind gegebenenfalls

in die Überwachung mit aufzunehmen.

"Die Mitgliedstaaten überwachen den Erhaltungszustand der in Artikel 2 genannten Arten und

Lebensräume, wobei sie die prioritären natürlichen Lebensraumtypen … besonders

berücksichtigen".

Artikel 17 [2]

Bemerkung

"Alle sechs Jahre … erstellen die Mitgliedstaaten einen Bericht über die Durchführung der im

Rahmen dieser Richtlinie durchgeführten Maßnahmen. Dieser Bericht enthält … die

wichtigsten Ergebnisse der in Artikel 11 genannten Überwachung."

Das HabDoc 04-03-03 (EUROPEAN COMMISSION 2006) gibt weitere inhaltliche

Vorgaben und Leitlinien.

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TMAP

Wattenmeerplan (Stade-Deklaration 1997)

Bemerkung

Auf der achten Trilateralen Regierungskonferenz der drei Wattenmeer-Anrainer Dänemark,

Deutschland und Niederlande wurde der Trilaterale Wattenmeerplan verabschiedet. Er steht

unter dem Leitgedanken, so weit wie möglich ein natürliches und sich selbst erhaltendes

Ökosystem zu erreichen, in dem natürliche Prozesse ungestört ablaufen können. Darin werden

gemeinsame Schutzziele formuliert, u.a. für Wasser und Sedimente, Strände, Dünen,

Salzgrünland und Meeressäuger. Zur Erreichung dieser Ziele werden Projekte und

Maßnahmen entwickelt. Das Trilaterale Monitoring- und Bewertungs-Programm (TMAP) ist

seit 1994 das Instrument, um den Fortschritt beim Erreichen der Ziele wattenmeerweit

verfolgen zu können. Untersucht werden physikalische, chemische, biologische und

sozioökonomische Messgrößen.

Die Ergebnisse des TMAP können im Rahmen des FFH-Monitorings für einige

Lebensraumtypen und Arten der atlantischen Region als Datenquelle genutzt werden (CWSS

& TMAG 2004). Folgende Schutzgüter sind in Zukunft unter Einbeziehung dieses

Programms zu erfassen: Seehund, Kegelrobbe, Schweinswal sowie die Lebensraumtypen

1110 - 1330, 2110 - 2190.

2.2 Umweltziele

FFH

Wahrung oder ggf. Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands des LRT 2110

"Primärdünen"

Erhaltung der natürlichen Standortdynamik aus Abtrag und Aufwehung von

kalkreichem Sand im Bereich der salz- bzw. brackwassergeprägten relativ flachen

Strandkomplexe als speziellen Übergangsbiotop und als Voraussetzung für eine

Dünenneubildung.

Vollständige Zonierung der typischen Vegetationsbestände mit jüngeren und älteren

Entwicklungsstadien, inklusive offener Sandstellen

Verbreitung und Gesamtfläche sind stabil oder nehmen zu

Natürliche Übergänge zu den Lebensräumen der Weißdünen

Biotoptypische Artenzusammensetzung mit stabilen Populationen der

charakteristischen Arten

Keine oder geringe Beeinträchtigungen, v.a. durch Maßnahmen des Küstenschutzes

und Tourismus

TMAP

Für Primärdünen wurden folgende Ziele (targets des Wadden Sea Quality Status Reports

2004) definiert:

Eine zunehmende natürliche Dynamik von Stränden, Primärdünen und primären

Dünentälern in Verbindung mit der der Küste vorgelagerten Zone

Eine zunehmende Präsenz einer vollständigen natürlichen Vegetationsentwicklung

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Günstige Bedingungen für Brut- und Zugvögel.

2.3 Gefährdung

Sandentnahme in Bereichen mit natürlicher Dynamik durch Maßnahmen des

Küstenschutzes

Dünenverstärkung, Dünenfestlegung, Sandfangzäune

Müllbeseitigung auf See

Ölverschmutzung

Freizeitaktivitäten

Störung empfindlicher Brutvogelarten durch Badetourismus

2.4 Räumliche Zuordnung

AWZ 12 sm-Zone Küstengewässer 1) Übergangsgewässer

FFH - - x -

WRRL - - - -

TMAP - - x -

1) bei WRRL: Basislinie plus eine Seemeile

3 Messkonzept

Grundlage ist das auf Bundesebene für die terrestrischen LRT erarbeitete "Konzept zum

Monitoring des Erhaltungszustandes von Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie in

Deutschland" (Ergebnis F+E-Vorhaben) (SACHTELEBEN, BEHRENS et al ,2009).

Danach ist für diesen LRT ein Totalzensus durchzuführen.

Die Abgrenzung der Primärdünenvorkommen beruht auf den naturräumlich-geographischen

und geomorphologischen Einheiten (Inseln, Küstenvorland-Abschnitte). Dadurch wird jede

Insel oder jeder Küstenvorlandabschnitt, auf der bzw. an dem der Lebensraumtyp konkret

vorkommt, zu einem Vorkommen.

Stark anthropogen überformte kleinere Primärdünen sekundärer Sandflächen im

Küstenvorland (Spülflächen, künstliche Badestrände) werden nicht als eigene Vorkommen

ausgewiesen.

3.1 Beschreibung des Messnetzes

Nordsee

An der Nordseeküste liegen in Schleswig-Holstein 11 Vorkommen und in Niedersachsen 9

Vorkommen. Im Bereich des Hamburgischen Wattenmeeres kommt der LRT nicht vor.

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Ostsee

An der Ostsee liegen an der Schleswig-Holsteinischen Küste 19 Vorkommen. In

Mecklenburg-Vorpommern gibt es gemäß Protokoll zum Sondertreffen UAG LRT vom 27. -

29.04.2009 6 Vorkommen (konkrete Angaben und shapes fehlen noch).

3.2 Monitoring-Aktivitäten

Nord- und Ostsee

Erfassung und Auswertung von Primärdünen (2110)

Methoden:

Zielgrößen sind Status Quo und Trends von:

Vorkommen, Verbreitungsgebiet (Range) und Flächengröße

LRT-typisches Artenspektrum und ökologische Strukturvielfalt

Die Beprobungsstrategie muss eine Aussage über den ökologischen Zustand des LRT

ermöglichen.

Messkonzept:

Flächendeckende Erfassung des Gesamtbestands hinsichtlich Verbreitung ("range") und

Flächengröße ("area"). Auswahl und dauerhafte Festlegung repräsentativer Probeflächen bzw.

Transekte zur detaillierten Erfassung qualitativer Parameter (s.u.).

Grundmonitoring und Festlegung des Messnetzes

Zur Bewertung der Kenngrößen "Verbreitungsgebiet" und "Flächengröße" erfolgt eine

flächendeckende Erhebung der Lebensraumtypen im Rahmen der sechsjährigen

Berichtsintervalle. Diese erfolgt sowohl an der Nord- als auch der Ostsee luftbildgestützt auf

Grundlage der Biotop-Kartierschlüssel der Länder und/oder auf der Grundlage der TMAP-

Typologie und dem dazugehörenden Kartierschlüssel. Vorrangiges Ziel ist die

länderübergreifend einheitliche Ansprache und Bewertung der FFH-Lebensraumtypen.

Entsprechend dem Kenntnisstand über die Veränderungen in bestimmten Bereichen kann eine

luftbildgestützte Überprüfung der bekannten Vorkommen im Wechsel mit einer

flächendeckenden terrestrischen Erfassung ausreichend sein. Das liegt in der Entscheidung

der jeweiligen Länderfachbehörden. Bei marinen LRT'en und Ästuaren sind inhaltliche und

strukturelle Synergieeffekte zwischen der Erhebung der Lebensraumtypen und dem

Monitoring entsprechend der WRRL sicher zu stellen.

Zur Erfassung der qualitativen Kenngrößen (charakteristische Strukturen, Funktionen und

Arten, Beeinträchtigungen) werden repräsentative Erhebungsflächen entlang von Transekten

eingerichtet und erfasst bzw. Transekte insgesamt erfasst (allgemeine Aussagen zur

Festlegung von Erhebungsflächen siehe SACHTELEBEN, BEHRENS et al. 2009). Soweit

der Totalzensus zur Anwendung kommt, muss jedes Vorkommen durch mindestens ein

Transekt abgedeckt werden. Die Transekte bzw. die darin gelegenen Erhebungsflächen

repräsentieren das jeweilige Vorkommen hinsichtlich Ausprägungstyp, Variabilität und

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Erhaltungszustand (Auswahlkriterien: topografische, geomorphologische und standörtliche

Situation, Struktur und Größe). In diesen Flächen werden die Daten erfasst, die für die

Bewertung der im Bewertungsschema genannten Kriterien erforderlich sind (s.u.). Die Zahl

der Transekte und die darin festgelegten Erhebungsflächen müssen ausreichen, um die

Varianz der Ausprägungen und Erhaltungszustände qualitativ und quantitativ hinreichend

abzubilden.

Die Transekte verlaufen i.d.R. senkrecht zur Küstenlinie, um die Standortabfolge optimal zu

repräsentieren. Je nach Größe des Vorkommens bzw. der Vorkommens-Komplexe kann die

Größe der Erhebungsflächen von einzelnen, fest eingemessenen Dauerflächen über mehrere

große und räumlich festgelegte Erhebungsflächen entlang von Transekten, bis zu Transekten

insgesamt reichen. Bei kleinen Vorkommen an der Festlandsküste der Nordsee und an der

Ostsee ist ggf. auch die Vollflächenerfassung eines Vorkommens möglich. Das Verfahren der

"Structured Walks" kann dabei zum Einsatz kommen. Die Transekte umfassen ggf. alle

Lebensraumtypen des jeweiligen Küsten- bzw. Inselabschnitts. Auf diese Weise können die

natürlichen Übergänge und die dynamischen Veränderungen am besten in die Bewertung

einfließen.

Die Erhebungsflächen in den Transekten bzw. die Transekte sind durch GPS mit einer

möglichst hohen Lagegenauigkeit (ca. 1 - 5 m) einzumessen, so dass sie bei den

Wiederholungskartierungen wieder aufgenommen werden können. Bei erheblichen

Veränderungen der Gebiete müssen die Abgrenzungen der Transekte bzw. Erhebungsflächen

ggf. angepasst werden. Die Länge der Transekte kann in Bereichen mit Anwachs zunehmen

oder sich bei Abbruch verkürzen.

Frequenzen:

Die Frequenz für die Aufnahmen der Transekte bzw. Erhebungsflächen reicht von 1 Mal

jährlich bis 1 Mal pro Berichtszeitraum. In Abhängigkeit von der tatsächlichen

Veränderungsdynamik am jeweiligen Standort ist im letztgenannten Fall gegebenenfalls eine

Intensivierung des Erhebungsrhythmus vorzunehmen. Die konkrete Festlegung der Transekte

und Erhebungsflächen sowie die gegebenenfalls abweichende Festlegung des

Erhebungsrhythmus liegen in der Entscheidung der jeweiligen Länderfachbehörden.

Für die Gesamtbewertung des jeweiligen LRT-Vorkommens werden die Ergebnisse der

einzelnen Erhebungsflächen zusammengeführt sowie unter Einbeziehung der

flächendeckenden Kartierung die Bewertung des Erhaltungszustandes des LRT für die

jeweilige biogeografische Region vorgenommen (siehe SACHTELEBEN, BEHRENS et al.

2009).

Parameter:

Ausprägung des Biotopkomplexes (Repräsentanz aller charakteristischen

Vegetationstypen/Sukzessionsstadien)

Beeinträchtigungen

Beeinträchtigungs- und Gefährdungsfaktoren

Biotoptypen nach Kartierschlüssel der Länder, an der Nordsee zusätzlich

Vegetationstypen gemäß TMAP

Dünen- und Vegetationsstruktur

Farn- und Blütenpflanzenarten

Flächengröße des LRT 2110

Lebensraumtypisches Struktur-, Arten- und Vegetationstypen-Spektrum

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Verbreitungsgebiet (range) und Flächengröße (area)

nach Möglichkeit auch ausgewählte charakteristische Tierarten (z.B. Brutvögel)

3.3 Zusätzliche Parameter

4 Bewertung

4.1 Bewertungsverfahren

Nord- und Ostsee

Titel

FFH-LRT - Primärdünen (2110)

Autor

(KRAUSE et al 2008)

Richtlinie:

FFH

Bemerkung:

Auf der Rahmenvorgabe des "Pinneberger Schemas" im Bund-Länder-Arbeitskreis "FFH-

Berichtspflichten Meere und Küsten" erarbeitetes Bewertungsschema (Stand: 27.05.2008)

Die Bewertungsschemata für die marinen und Küsten-Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I

der FFH-Richtlinie sind Grundlage für die Erfüllung der Monitoring- und Berichtspflichten

gemäß Artikel 11 und 17 (weiter spezifizierte Vorgaben gemäß EUROPEAN COMMISSION,

DG ENVIRONMENT (2006)).

Die unter dem Bewertungskriterium "Vollständigkeit des lebensraumtypischen

Arteninventars" aufgelisteten lebensraumtypischen Arten sollen das funktionale Gefüge eines

LRT widerspiegeln, da dieses nicht anderweitig evaluiert wird. Da "lebensraumtypische

Arten" in verschiedenen LRT vorkommen können, sind sie nicht mit "Charakterarten" gleich

zu setzen.

Die hier aufgeführten Artenlisten sind nicht abschließend. Ergänzungen und Streichungen um

neueren Erkenntnissen gerecht zu werden bleiben möglich. Für die Kartierungen der

jeweiligen Vorkommen müssen die Artenlisten an die regionalspezifischen Gegebenheiten

angepasst werden. Auch die unter einigen Habitat- und Beeinträchtigungsparametern

angegebenen Schwellenwerte müssen ggf. regionalspezifisch festgelegt werden.

Die lebensraumtypischen Arteninventare der LRT stellen eines der wesentlichen zu

beurteilenden Schutzgüter für die Berichtspflichten an die EU dar. Gleichwohl muss für die

einzelnen lebensraumtypischen Arten kein gesondertes Artenmonitoring durchgeführt

werden, sondern sie sind als Indikator für den Erhaltungszustand des jeweiligen LRT zu

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bewerten. In den Untersuchungsflächen muss zumindest eine grobe Quantifizierung der

Bestandsgrößen bzw. Deckungsgrade erfolgen, da Ab- und Zunahme von Abundanzen

typischer Pflanzenarten (und ebenso von Störungszeigern) wichtige Parameter sind.

Zur Bewertung von Küstendünen (LRT 2110 - 2190):

Die Küstendünen sind in neun verschiedene LRT gegliedert, die bestimmten

Sukzessionsstadien entsprechen und häufig eng verzahnte Biotopkomplexe bilden, die (im

Idealfall) durch eine hohe Dynamik der Standort- und Vegetationsentwicklung

gekennzeichnet sind. In Dünengebieten, die uneingeschränkt den natürlichen Prozessen von

Akkumulation und Erosion unterliegen, ist es daher weder sinnvoll noch überhaupt möglich,

einen bestimmten Dünen-LRT an einer bestimmten Stelle in einem bestimmten Zustand zu

erhalten. Der günstige Erhaltungszustand ist vielmehr von den dynamischen Prozessen

abhängig, die innerhalb eines größeren Gebietes ständig neue Pionierstadien (Primärdünen

oder junge, noch salzbeeinflusste Dünentäler) schaffen, während auf anderen Teilflächen die

Sukzession zu älteren Stadien voranschreitet, deren Endstadium Wälder sein können (LRT

2180), sofern der Prozess nicht durch Extremereignisse wieder neu in Gang gesetzt wird.

Wenn in einem derartigen natürlichen Dünengebiet alle jeweils relevanten LRT ständig in

ihren verschiedenen Ausprägungen ausreichend vorkommen (mit mehr oder weniger

wechselnden Flächenanteilen), sind die LRT dieses Komplexes dem Erhaltungszustand A

zuzuordnen.

In Dünenbereichen, deren natürliche Dynamik - meist durch Maßnahmen des Küstenschutzes

- stark eingeschränkt ist, ist grundsätzlich eine fortschreitende Alterung der Dünen

festzustellen. Selbst wenn die einzelne Düne bzw. das einzelne Dünental noch eine typische,

gut ausgeprägte Vegetation (z.B. einen flechtenreichen Silbergras-Graudünenrasen bzw. ein

Schilfröhricht) aufweist, ist eine Abwertung notwendig, falls jüngere Stadien im jeweiligen

Gebiet zurückgehen bzw. auf Grund der anthropogenen Rahmenbedingungen inzwischen

fehlen.

Es wäre dabei nicht zielführend, einzelne Dünen für sich zu bewerten. Bei der Festlegung der

Transekte bzw. Untersuchungsflächen ist darauf zu achten, dass jeweils Dünengebiete mit

weitgehende natürlicher Dynamik und festgelegte, alternde Dünengebiete (sofern vorhanden)

adäquat berücksichtigt werden.

Für die Bewertung Naturraum- / Länder-spezifischer Ausprägungstypen des LRT dienen

ergänzend die von den Länderfachbehörden erarbeiteten LRT-Steckbriefe und

Bewertungsschemata.

Bewertungsschema

5 Qualitätssicherung

5.1 Messende Einrichtungen

LUNG

NLWKN

LLUR

BSU

NLPV NI

NLPV HH

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LKN-SH

5.2 Leitfäden

Interpretation Manual of European Union Habitats

Kartierschlüssel für Biotoptypen der Länder

TMAP-Handbook Beaches and Dunes 28.03.2008

5.3 Normen

5.4 Ist-Stand

6 Literatur

Der Rat der Europäischen Gemeinschaften;1992;Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom

21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden

Tiere und Pflanzen. Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, Reihe L 206: 7 - 50

Drachenfels, O. v.;2004;Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen unter

besonderer Berücksichtigung der nach § 28a und § 28b NNatG geschützten Biotope

sowie der Lebensraumtypen von Anhang I der FFH-Richtlinie, Stand März 2004. 6.,

völlig überarb. Aufl. Naturschutz Landschaftspfl. Niedersachs. A/4: 240 S.

Drachenfels, O. v. (Bearbeiter,;008);Hinweise zur Kartierung und Bewertung der

FFH-Lebensraumtypen in Niedersachsen, mit Anlagen. Vervielf. Mskr.

European Commission, DG Environment;2006;Assesment, monitoring and reporting

under Article 17 of the Habitats Directive - Explanatory Notes & Guidelines, Final

Draft

European Commission, DG Environment;2007;Interpretation Manual of European

Union Habitats.

Krause, J., Drachenfels, O.V., Ellwanger, G., Farke, H., Fleet, D.M., Gemperlein, J.,

Heinicke, K., Herrmann, C., Klugkist, H., Lenschow, U., Michalczyk, C., Narberhaus,

I., Schröder, E., Stock, M. und K. Zscheile;2008;Bewertungsschemata für die Küsten-

und Meereslebensraumtypen der FFH-Richtlinie. Ergebnis Bund-Länder-Arbeitskreis

"FFH-Berichtspflichten Meere und Küsten", Stand: 27.05.2008

Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein;2007;Steckbriefe

und Kartierhinweise für FFH-Lebensraumtypen in Schleswig-Holstein. 1. Fassung,

Mai 2007

Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein;2007;Hinweise zur

Bewertung des Erhaltungszustandes von FFH-Lebensraumtypen in Schleswig-

Holstein, 1. Fassung, Juli 2007.

Sachteleben, J., Behrens M. et al.;2009;Konzept zum Monitoring des

Erhaltungszustandes von Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie in

Deutschland. - Ergebnisse des F+E-Vorhabens "Konzeptionelle Umsetzung der EU-

Vorgaben zum FFH-Monitoring und Berichtspflichten in Deutschland" (Stand:

November 2008) im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz

TMAP Handbook;2009;TMAP Handbook 2009|http://www.waddensea-

secretariat.org/TMAP/guidelines/Manual.html];Download

FFH-LRT 2110 - 11

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7 Aufgaben zur Umsetzung des Konzeptes

7.1 Änderungen im aktuellen Messprogramm

Die Überwachung des FFH-LRT Primärdünen (2110) muss entsprechend der in Kapitel 3 und

4 beschriebenen Methodik durchgeführt werden.

7.2 Erforderliche Arbeitsschritte

Festlegung und Aufnahme der Untersuchungsflächen bzw. Transekte

Datenmanagement: GIS und Datenbanken der Länder, Fortschreibung der Standard-

Datenbögen

Fußnoten

(1) Artikel 11 (Überwachung der Lebensräume und aller Arten gemäß Anhang II, IV und V)

ist eine Verpflichtung, für alle Lebensräume (gemäß Anhang I) von gemeinschaftlichem

Interesse den Erhaltungszustand zu überwachen. Infolgedessen beschränkt sich diese

Vorschrift nicht auf NATURA 2000-Gebiete, sondern auch LRT außerhalb der FFH-RL-

Gebiete sind gegebenenfalls in die Überwachung mit aufzunehmen.

(2) Artikel 17 regelt die Durchführung der Berichtspflichten. Verbindliche Berichtspflichten

aus der FFH-RL an EUCOM (Artikel 11 & 17).

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