22. Straßenweihnachtsmarkt in Langebrück

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Lokalanzeiger für Langebrück und Umgebung 2014 Monat November 280 Samstag, 29.11.2014 10:00 bis 20:00 Uhr 22. Straßenweihnachtsmarkt in Langebrück - der Markt für die ganze Familie - im und um das Bürgerhaus Wir wünschen Ihnen schöne Stunden in Langebrück und freuen uns auf Ihren Besuch! Das ausführliche Programm finden Sie auf Seite 6 dieser Ausgabe. (Änderungen vorbehalten, bitte beachten Sie die Tagespresse)

Transcript of 22. Straßenweihnachtsmarkt in Langebrück

Lokalanzeiger für Langebrückund Umgebung

2014Monat November280

Samstag, 29.11.201410:00 bis 20:00 Uhr

22. Straßenweihnachtsmarkt in Langebrück

- der Markt für die ganze Familie -im und um das Bürgerhaus

Wir wünschen Ihnen schöne Stunden in Langebrück und freuen uns auf Ihren Besuch!

Das ausführliche Programm finden Sie auf Seite 6 dieser Ausgabe.

(Änderungen vorbehalten, bitte beachten Sie die Tagespresse)

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Informationen für Langebrück und Schönborn

ImpressumLokalanzeiger der Ortschaften Langebrück und Schönborn

Herausgeber, Redaktion und Vertrieb: Landeshauptstadt Dresden, Verwaltungsstelle Weixdorf/Langebrück, Zweitstandort Langebrück, Weißiger Str. 5, 01465 Langebrück, www.langebrueck.dePostanschrift: Landeshauptstadt Dresden, Ortschaft Langebrück, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden

Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes: Ortsvorsteher Herr Hartmann

Anzeigenannahme: Frau Trepte, Verwaltungsstelle Langebrück, Zweitstandort, Weißiger Str. 5, 01465 Langebrück, Tel.-NR: 0351/488 79 71, Fax-NR: 0351/488 79 73, [email protected]

Satz und Druck: Druckerei Vetters GmbH & Co. KG, Gutenbergstraße 2, 01471 Radeburg, [email protected]

Die Redaktion behält sich die Kürzung von Artikeln vor.

Veröffentlichungen geben nicht in jedem Falle die Meinung der Redaktion oder des Herausgebers wieder.

Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier.

Für Druckfehler übernimmt die Druckerei keine Haftung!

Letzter Termin für Abgabe v. Anzeigen, Texten, Berichten usw. für die Ausgabe Dezember 2014 ist Freitag, d. 10. November 2014

Aus dem OrtschAftsrAt LAngebrück

Beschlüsse aus der Sitzung vom 15.09.2014:

Beschluss OR LB 34/2014, Wahl eines Ortsvorstehers nach § 68 Abs. 1 SächsGemO:

Der Ortschaftsrat Langebrück wählt Herrn Christian Hart-mann zum Ortsvorsteher der Ortschaft Langebrück.Abstimmung: 9 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung

Beschluss-NR: OR LB 35/2014, Wahl eines stellvertre-tenden Ortsvorstehers nach § 68 SächsGemO:

Der Ortschaftsrat Langebrück wählt Herrn Ulrich Knöpfle zum stellvertretenden Ortsvorsteher der Ortschaft Lan-gebrück.Abstimmung: 6 Ja-Stimmen(4 Ja-Stimmen für Herrn Bert Kaulfuß)

Beschluss-NR: OR LB 36/2014, Wahl eines Streitver-treters nach § 16 Abs. 1 der Vereinbarung über die Eingliederung der Gemeinde Langebrück in die Lan-deshauptstadt Dresden:

Der Ortschaftsrat Langebrück wählt Herrn Prof. Dr. Jürgen Schmelzer zum Streitvertreter der Ortschaft Langebrück nach § 16 Abs. 1 der Vereinbarung über die Eingliede-rung der Gemeinde Langebrück in die Landeshauptstadt Dresden.Abstimmung: 10 Ja-Stimmen

Beschluss OR LB 37/2014, Wahl eines stellvertretenden Streitvertreters nach § 16 Abs. 1 der Vereinbarung über die Eingliederung der Gemeinde Langebrück in die Landeshauptstadt Dresden:

Der Ortschaftsrat Langebrück wählt Herrn Bert Kaulfuß zum stellvertretenden Streitvertreter der Ortschaft Lan-gebrück nach § 16 Abs. 1 der Vereinbarung über die Eingliederung der Gemeinde Langebrück in die Landes-hauptstadt Dresden.Abstimmung: 10 Ja-Stimmen

Bauen in LangebrückInformation für Bauwillige im Gebiet der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung Langebrück

Schon vor rund 20 Jahren wurde in der Gemeinde Lange-brück die historisch gewachsene Einzigartigkeit des Ortes erkannt. Um diese zu sichern, beschloss der Gemeinderat eine Erhaltungssatzung und eine Gestaltungssatzung für den alten Dorfkern und das Villengebiet. Die nachstehen-den Informationen sind für künftige Bauherren wichtig und sollen darauf aufmerksam machen, diese Satzungen bei geplanten Bauvorhaben zu berücksichtigen, damit auch in Zukunft der unverwechselbare Charakter von Langebrück geschützt ist und erhalten bleibt.

Erhaltungssatzung (§ 172 Baugesetzbuch)

Ziel der Erhaltungssatzung ist der Schutz der städte-baulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städ-tebaulichen Gestalt. Folgende Schutzgüter umfasst die Erhaltungssatzung:

•dasOrtsbild(AnsichteinesOrtsteils,einesStraßenzuges)•dieStadtgestalt(derGrundrissderSiedlungsstruktur, der Baustruktur und der Freiräume)•dasLandschaftsbild(optischerEindruckeinerFläche, die durch das Vorherrschen der freien Natur geprägt ist)

Durch die Erhaltungssatzung unterliegen Bauvorhaben einer besonderen Prüfung, ob ihre Ausführung mit der schützenswerten Eigenart von Langebrück vereinbar ist.Der Genehmigungspflicht unterliegen der Rückbau, die Änderung, Nutzungsänderung oder die Errichtung einer baulichen Anlage und zwar unabhängig von einer even-tuellen Genehmigungsfreistellung nach der Sächsischen Bauordnung. Instandsetzungs- und Modernisierungsmaß-nahmen, die über die bloße Instandhaltung hinausgehen, sind in aller Regel ebenfalls genehmigungspflichtig.

Gestaltungssatzung (§ 89 Sächsische Bauordnung)

1995 wurde durch die ehemalige Gemeinde Langebrück eine Gestaltungssatzung erlassen, um den städtebaulichen Charakter und das Erscheinungsbild des Villengebietes und des Dorfgebietes Langebrück in seiner Unverwechselbar-keit zu erhalten und positiv weiter zu entwickeln.In der Satzung werden unter anderem gestalterische Details zu Fassaden, Fenstern, Dächern, aber auch bezüglich der Außenanlagen und Werbeanlagen geregelt. Die Regelungen der Satzung sollen bewirken, dass bei Erhaltungsmaß-nahmen und Umbauten das baugeschichtlich begründete Erscheinungsbild des Objektes und seine Einfügung in die historische städtebauliche Struktur berücksichtigt wird. Für neu zu errichtende Gebäude (Neubauten) soll eine zeitge-mäße und eigenständige Architektur unter Respektierung des historisch geprägten Umfeldes ermöglicht werden. Die Vorschriften der Gestaltungssatzung gelten sowohl für baugenehmigungspflichtige oder anzeigepflichtige Vorha-ben als auch für solche, die nach Sächsischer Bauordnung genehmigungsfrei sind.Die Satzung regelt die äußere Gestaltung bei Modernisie-rungen, Erneuerungen und Neuerrichtungen, insbesondere von Gebäuden und Gebäudeteilen wie Fassaden, Fenster, Türen, Dächer und Dachaufbauten, die einzuhaltenden Gebäudestellungen und Gebäudehöhen, die Gestaltung privater Außenanlagen, das Anbringen von Sonnen- , Wetterschutz- und technischen Anlagen sowie die Gestal-tung und den Ausschluss bestimmter Werbeanlagen und Warenautomaten.

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Geltungsbereiche

Die Erhaltungs- und die Gestaltungssatzung Langebrück haben einen identischen Geltungsbereich, der den nach-folgenden Übersichtsplänen zu entnehmen ist.

Der Geltungsbereich 1 „Alter Dorfkern“ umfasst das alte Waldhufendorf mit dem Angerbereich und den Bauern-höfen. Der Bereich 2 „Villengebiet Langebrück“ umfasst das um die Jahrhundertwende entstandene locker be-baute Villengebiet südlich und direkt anschließend an die Dorflage Langebrück.

Satzungstexte

Die Satzungstexte sind abrufbar unter:www.dresden.de/Satzungen.

Ansprechpartner/innen für Bauberatungen

Zu inhaltlichen Fragen der Erhaltungs- und Gestaltungs-satzung Langebrück wenden Sie sich bitte an die

• VerwaltungsstellederOrtschaftLangebrück,WeißigerStraße 5 in 01465 Langebrück, Telefon 0351-4887970, Fax 0351-4887973, E-Mail [email protected] oder das

• Stadtplanungsamt, Abteilung Stadtplanung Stadtge-biet, Freiberger Straße 39 in 01067 Dresden, Telefon 0351-4883547, Fax 0351-4883456, E-Mail [email protected].

Auskünfte zur Antragstellung und eine umfassende bau-rechtliche Beratung erhalten Sie im Bauaufsichtsamt, Sachgebiet Zentrale Antrags- und Vorprüfstelle (ZAVS), Ammonstraße 74 in 01067 Dresden mit der Bauherren-Service-Hotline 0351-488 1802.

Heidi GeilerSB Öffentlichkeitsarbeit, Landeshauptstadt DresdenGeschäftsbereich Stadtentwicklung | Stadtplanungsamt | Abt. Verwaltung u. Recht | Telefon (03 51) 4 88 36 52Fax (03 51) 4 88 38 13 | [email protected] Straße 39, 01067 Dresden | Postfach 120020, 01001 Dresden | [email protected]

Aus dem OrtschAftsrAt schönbOrn

Ortschaftsratswahl Schönborn 2014388 Wahlberechtigte • 71,9% Wahlbeteiligung

793 Gültige Stimmen

WahlbezirkWahlbe-rechtigte

Wähler/ innen

Gültige Stimmen

FDP FWS

OS Schönborn (36410)

388 279 79359

7,4 %734

92,6 %Endergebnis

1 Wahlbezirke388 279 793

597,4 %

73492,6 %

Endgültige Sitzzuteilung OrtschaftsratswahlSchönborn 2014

Freie Wählervereinigung Schönborn: 8 Sitze

Rang Nr Person Stimmen %-Liste1 202 Rammer, Gerald 213 29,022 201 Heidel, Torsten 131 17,853 204 Wolf, Andrea 96 13,084 205 Kotte, Mario 88 11,995 203 Kühne, Harry 83 11,316 206 Aretz, Rolf 59 8,047 208 Teichgräber, Lutz 33 4,508 207 Karl, Michael 31 4,22

Quelle: www.dresden.de

Beschlüsse aus der Ortschaftsratssitzung Schönborn vom 17.09.2014:Beschluss OR SB 21/2014, Wahl des/r Ortsvorstehers nach § 68 Abs. 1 SächsGemO:Der Ortschaftsrat Schönborn wählt in geheimer Wahl Herrn Torsten Heidel zum Ortsvorsteher der Ortschaft Schönborn.6 Ja-Stimmen für Herrn Heidel,1 Ja-Stimme für Herrn Kühne

Beschluss OR SB 22/2014, Wahl des/r stellvertretenden Ortsvorstehers nach § 68 Abs. 1 SächsGemO:Der Ortschaftsrat Schönborn wählt in geheimer Wahl Herrn Gerald Rammer als Stellvertretenden Ortsvorsteher.

Abstimmung 1. Wahlgang: 3 Ja-Stimmen für Herrn Gerald Rammer, 3 Ja-Stimmen für Frau Andrea Wolf, 1 Ja-Stimme für Herrn Harry Kühne

Abstimmung 2. Wahlgang: 4 Ja-Stimmen für Herrn Gerald Rammer, 3 Ja-Stimmen für Frau Andrea Wolf

Beschluss OR SB 23/2014, Wahl des/r Streitvertreters/in nach § 16 Abs. 1 der Vereinbarung über die Einglie-derung der Gemeinde Langebrück - Schönborn in die Landeshauptstadt Dresden:Herr Mario Kotte wurde in geheimer Wahl mit 5 Stimmen zum Streitvertreter nach § 16 Abs. 1 der Vereinbarung über die Eingliederung der Gemeinde Langebrück - Schönborn in die Landeshauptstadt Dresden gewählt. Als Stellvertreter des Streitvertreters wurde im zweiten Wahlgang Frau Andrea Wolf mit 5 Stimmen gewählt.

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Gebührenfreie Annahme von Kastanien-laub und Laub von Straßenbäumen vom 13.09.2014 – 22.11.2014Erfolgt die Abgabe von o.g. Laub vermischt mit anderen Grünabfällen, wird die Gebühr lt. Abfallwirtschaftssatzung fällig.

Für die gebührenfreie Abgabe von Laub von Straßenbäu-men und Kastanienlaub, muss Vor-Ort ein Erklärungsbo-gen ausgefüllt werden.

Alle anderen Grünabfälle aus Privatgrundstücken sind auch weiterhin gebührenpflichtig.

Die Annahme von Grünabfällen erfolgt in der Ortschaft Langebrück, Bauhof Lessingstraße 11, jeden 2. und 4. Sonnabend im Monat, in der Zeit von 10.00 – 12.00 Uhr.

Verwaltungsstelle Langebrück

Nächster Treff der Ortsgruppe Langebrück des Landesvereins Sächs. Heimatschutz e.V.: Die OG trifft sich am Montag, den 03.11.2014, 18:00 Uhr im Bürgerhaus. Alle Mitglieder und Interessenten sind herzlich eingeladen!

Barbara Thiel, OG Langebrück

DIXIEBAHNHOF- Veranstaltungshinweise November 2014Mittwoch, 05.11.2014, 20 UhrDiavortrag „Afrika“

Freitag, 07.11.2014, 20 UhrKonzert mit „Axel Zwingenberger“

Freitag, 14.11.2014, 20 UhrPeschel-Band „Jazzlounge“ Wir werden schon 11 - Dixiebahnhof!

Sonntag, 16.11.2014, 17 Uhr in der Kirche WeixdorfSpiritual- & Gospel Singers

Dienstag, 18.11.2014, 20 Uhr „Die Dresdner Salondamen“

Freitag, 21.11.2014, 20 UhrSabine Jordan (Flamenco)

Samstag, 29.11.2014, 20 Uhr„Die Notendealer“ - Weihnachts-Robb'n'Roll (Rock-Pop-A-Cappella-Kabarett)

Dixiebahnhof Dresden, Platz des Friedens 3,01108 Dresden-WeixdorfKartenvorverkaufsstellen unter:www.dixiebahnhof.de oder www.reservix.de

LATOLLKA startet in die 50. FaschingssaisonNachdem wir den Sommer und auch das Badfest hinter uns gelassen haben, nähert sich nunmehr schon das nächste große Ereignis. Der Langebrücker Karnevalsvereins startet mit Euch gemeinsam in seine 50. Faschingssaison.Der 11.11. wird wie jedes Jahr den Auftakt der neuen Faschingssaison bilden. An diesem Tag wird der Karne-valsverein wieder durch die Ortschaft ziehen und pünktlich 11.11 Uhr den Ortsvorsteher, Herrn Christian Hartmann, von seinen Amtsgeschäften entheben. Von da an regieren die Narren die Ortschaft Langebrück mit viel Spaß und Freude. Den Auftakt in unsere 50. Faschingssaison wollen wir wieder gemeinsam mit Euch feiern und laden Euch deshalb,

zum „Hals-Nasen-Ohren-Ball“ am Samstag, den 15.11.2014 ab 19.00 Uhr

ins Langebrücker Bürgerhaus ein.

Der „Hals-Nasen-Ohren-Ball“ soll Euch schon jetzt auf un-sere kommende Faschingssaison einstimmen. Das Motto der neuen Faschingssaison werden wir Euch an diesem Abend bekannt geben. Zum feierlichen Auftakt der neuen Faschingssaison, die anlässlich unseres 50. Jubiläums ein paar Überraschungen bereithält, sind wir schon jetzt voller Vorfreude auf Eure Kostümideen, welche idealerweise zum Motto passen sollten.Für wen jetzt schon feststeht, dass er sich dieses Event nicht entgehen lassen will, der kann seine Karten für diesen Abend seit dem 20.10.2014 im Getränkehandel Mikkat oder bei Hahmann Optik in Langebrück oder Dresden-Klotzsche (Adresse: Königsbrücker Landstr. 66, 01109 Dresden) für 9,00 EUR erwerben.An dieser Stelle können wir Euch nunmehr auch schon unsere Veranstaltungstermine für unser Jubiläumssaison im Jahr 2015 bekanntgeben:

• Fasching „für Junggebliebene Samstag, 07.02.2015

• Kinderfasching Sonntag, 08.02.2015

• Abendveranstaltung Samstag, 14.02.2015

• Rosenmontag Montag, 16.02.2015

Für Spaß und gute Unterhaltung werden der Elferrat und die Funkengarde bei allen Veranstaltungen mit seinem neuen Programm sorgen. Nun hoffen wir, dass Ihr Euch schon ge-nauso wie wir auf die neue Faschingssaison freut. In diesem Sinne, LATOLLKA – HA-HA.

Anne Schöfer - Elferrat, Karnevalsverein Langebrück

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Tel.: 035201/81412 • 0151/[email protected]

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Der Schönborner Schwibbogen begleitet uns durch den Advent.

Lassen Sie mit uns die Lichter des Bogens wieder erstrahlen.Für Glühwein und Würstchen ist gesorgt.

Wann? Freitag, 28.11.2014, 19:00UhrWo? Seifersdorfer Str. 1

Ihr Heimatverein Schönborn 1997 e.V.

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22. LangebrückerStraßenweihnachtsmarkt

Samstag, 29. November 2014von 10:00 bis 20:00 Uhr

Vor dem Eingang zum Bürgerhaus

10:00 Uhr traditionelle Eröffnung durch den Schirmherren Christian Hartmann, mit Weihnachtsmann, Nikolaus und dem Programm der kleinen Wichtel. Es spielt der Bläserchor der Musikschule Radeberg.

Rund um das Bürgerhaus

verlocken viele weihnachtliche Leckereien, wie Pfefferkuchen, Gulaschkanone und der beliebte Glühwein in mehreren Variationen. Ausgeschenkt wird dieser in pfandpflichtigen Keramikbechern, der Umwelt zu Liebe! Neben kulinarischen Genüssen bieten Händler, Gewerbetreibende und Vereine ihre Waren und vieles mehr an. Ein guter Anlass, sich bereits hier mit schönen kleinen Weihnachtsgaben für die ganze Familie einzu-decken. Im „Salon Georgi“, gegenüber des Bürgerhauses, können sich Kinder ab 12 Uhr schminken lassen und für die ganz Kleinen fährt die beliebte Eisenbahn ihre Runde, bzw. wird sich ein Kinderkarussell drehen.

Im Bürgerhaus

gilt es, wieder viel zu entdecken. U. a. kann die beliebte Modelleisenbahn bewundert werden. Die Erziehe-rinnen des KIZ, AWO Langebrück und der Imker Herr Rambach freuen sich auf kleine und große Besucher zum Mitgestalten. Neu in diesem Jahr wird ein „Trödelstand“ des Heimatschutzvereins, OG Langebrück sein, dessen Verkaufserlös von im Vorfeld gespendeter weihnachtlicher „Überhänge“, an die Kinderkrebshilfe gehen soll. Der Schulförderverein erwartet in diesem Jahr die kleinen und große Gäste mit tollen Preisen am Glücksrad. Und die Kirchgemeinde hält für Sie an ihrem Stand wieder Kalender, Adventskränze und andere Geschenkideen bereit. Im Untergeschoss freut sich der Keramikzirkel e.V. auf zahlreiche neugierige Besucher. Das eigene Reaktionsvermögen lässt sich beim Blitzschach in der ersten Etage testen.

Für das leibliche Wohl sorgen das Café des Schulfördervereins und „Pietzschens Fleischerstube“ im Saal.11:00/13:30 Uhr gibt es jeweils ein Puppenspiel, organisiert vom „Fröbelverein e.V.“ („Theaterraum“ erste Etage)14:00 Uhr zeigen junge Talente der Grundschule Langebrück ihr „märchenhaftes“ Können (Bühne/Saal)15:00 Uhr erfreuen Akkordeonspieler der „Musikschule Fröhlich“ zum Kaffee (Bühne/Saal)15:45 Uhr lädt die Künstlerin Kirsten Balbig (bekannt u. a. aus 1001 Märchen aus der Yenidze- Dresden) Jung und Alt in den „Theaterraum“/erste Etage zu einer zauberhaften musikalischen Märchenstunde ein16:00 Uhr Bühne frei für ein rockiges Schülerbandprojekt aus Langebrück, weihnachtlich „verpackt“

Vor dem Eingang zum Bürgerhaus17:00 Uhr Mitglieder der Kirchgemeinde Langebrück führen das Krippenspiel auf. Es begleitet der Posaunenchor der Kirchgemeinde.17:30 Uhr singt für Sie der Nicodéchor Langebrück e. V. u. a. auch weihnachtliche Weisen

Wir wünschen allen Besuchern schöne Stunden in Langebrück und eine besinnliche Ad-ventszeit.

Ihr Weihnachtsmarktteamunter der Schirmherrschaft von Ortsvorsteher MdL Christian Hartmann,LV Sächs. Heimatschutz e.V. OG Langebrück.

Werden auch Sie Unterstützer der Langebrücker Straßenweihnacht! Sie können uns mit Ihrer Spende helfen. Sie erhalten dafür eine Spendenbescheinigung und werden im „Heideboten“ Ausgabe Januar 2015 benannt. Überweisen Sie bitte unter dem KW „Weihnachtsmarkt 2014“ auf das Konto des LV Sächs. Heimatschutz e.V. bei der Ostsächsischen Sparkasse Dresden.IBAN: DE 668505 0300 3120 1283 67. Vielen Dank!

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Lehnhof Langebrück final.pdf 07.10.2014 10:13:31 Uhr

Bürgerhaus zur 3D-Digital-Show 2014wieder ausverkauft!Es war fast zu erwarten, dass nach der ersten erfolgreichen Show im Langebrücker Jubiläumsjahr 2013, schon im Vorverkauf 90%, d.h. über 200 Karten verkauft wurden.

Der Kegel- u. Tischtennis- Verein Langebrück e.V. als Orga-nisator hatte sich dieses Jahr für das Thema: „Südtirol und Dolomiten“ entschieden und damit vielen Gästen aus den Herzen gesprochen. Stephan Schulz, der Beste in seiner Art und auf diesem Gebiet im gesamten deutschspra-chigen Raum hat seine Erlebnisse in Südtirol, mit viel Liebe zum Detail, live und emotional zu den Bildern geschildert.Mit grandiosen und imposanten Aufnahmen hat er die Dolomiten, die bezauberndste Bergwelt Europas, in allen vier Jahreszeiten präsentiert.

Aber auch die Menschen und Traditionen von Südtirol wurden mit teilweise Originalton eindrucksvoll übermittelt.

Für alle anwesenden Gäste, die schon in Südtirol gewesen sind, wurden Erinnerungen geweckt und aufgezeigt, was sie vielleicht alles verpasst haben. Die Teilnehmer des Abends, die die Dolomiten und Südtirol noch bereisen wollen, haben wichtige Hinweise erhalten. Aber auch für alle anderen, die aus irgendwelchen Gründen nicht nach Südtirol fahren können, war der Abend ein beeindruckende Urlaubsreise in 120 Minuten.

Mit lang anhaltenden Beifall wurde Stephan Schulz für sei-ne Darbietungen gewürdigt – was gleichzeitig der Auftakt und Generalprobe zu seiner Vortragstournee 2014/15 war.

Der Dank galt außer Stephan Schulz auch dem fleißigen Serviceteam des KTVL e.V., welches den Abend vorbe-reitet, ausgestaltet und mit einer kleinen Gastronomie zu günstigen Preisen verschönert hat.

Der KTVL e.V. bedankt sich nochmals bei allen Gästen für ihr Kommen - und wer Interesse am Vereinskegeln hat, der schaut ganz einfach bei uns auf der Kegelbahn rein - oder erreicht den 1. Vorsitzenden Christian Hartmann d.Ä. persönlich oder über das Internet.

Christian Hartmann1. Vorsitzender des KTVL. e.V.

Geschichte(n) und Geselligkeit imFeuerwehrmuseumBereits zum 8. Mal öffnete in diesem Jahr der Traditions-verein der Freiwilligen Feuerwehr Langebrück e.V. am Vorabend des Tages des offenen Denkmals im September die Tore seines Museums in der Hauptstraße und lud in Kooperation mit der Urania Mitgliedergruppe Langebrück zu einem geselligen Abend ein. Mittlerweile hat die Ver-anstaltung einen festen Platz im Jahreskalender und wird vor allem von Langebrücker Bürgern wahrgenommen, die die Gelegenheit gerne nutzen, sich in gemütlicher Runde zu treffen, die historische Technik anzuschauen und dabei

Neuigkeiten aus der Geschichte der Brandbekämpfung zu erfahren.

Zu Beginn des Abends wurden digitalisierte historische Dokumente sowie alte Film- und Werbeaufnahmen gezeigt. Traditionell war natürlich der Vortrag von Hans-Werner Gebauer der Höhepunkt des Abends. In diesem Jahr war „Das rasende Feuer von Radeberg" Ausgangspunkt seiner Ausführungen. Dabei erinnerte er aber nicht nur an das 300jährige Jubiläum des ersten großen Stadtbrandes in Radeberg von 1714, sondern präsentierte auf seine unter-haltsame Art auch wichtige Erkenntnisse zur Sächsischen Dorffeuerordnung von 1763 bzw. 1792. Damit war für gute Unterhaltung gesorgt!

Bei leckeren Speisen, kühlen Getränken und guten Ge-sprächen blieben die Gäste bis weit in den späten Abend. Ein herzliches Dankeschön geht an dieser Stelle vor allem auch an alle fleißigen Helfer, ohne die diese gelungene Veranstaltung nicht hätte stattfinden können. Wir freuen uns auf nächstes Jahr und hoffen auf ein Wiedersehen!

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Martinsfestam Dienstag, dem 11.11., um 17.30 UhrHerzlich laden wir Groß und Klein zum Martinsfest in die Langebrücker Kirche ein. Die Kurrende wird uns die Martinsgeschichte spielen. Anschließend ziehen wir hinter Martin auf dem Pferd mit unseren Lampions durch Lan-gebrück. Auch in diesem Jahr wollen wir teilen wie Sankt Martin. Wir sammeln gut erhaltene gebrauchte oder neue Handschuhe für obdachlose Erwachsene in Dresden. Sie können direkt zum Martinsfest mitgebracht werden.

Information der OG Langebrück des Lan-desvereins Sächs. Heimatschutz e.V.:Zum diesjährigen Weihnachtsmarkt plant die OG Lange-brück des LV Säch. Heimatschutz e.V. einen weihnacht-lichen Trödelmarkt. Gut erhaltene Dinge, die für den Eigengebrauch nicht mehr benötigt werden können ab sofort bei Frau B.Gietzelt, Bergerstr. 6 in Langebrück abge-geben werden. Angenommen werden nur Artikel, die noch verwendbar sind und weihnachtliche Motive enthalten.Der Erlös soll als Spende zu Gunsten krebskranker Kinder in Dresden verwendet werden.Wir freuen uns auf eine rege Beteiligung!

Barbara Thiel, OG Langebrück

Q I G O N GAb Dienstag, 25.11.14, 9.00 Uhr,

Ab Mittwoch, 26.11.14, 19.00 Uhr

Je Kurs 10 x 75 Minuten innerhalb von 12 Terminen Im Bürgerhaus Langebrück, Hauptstr. 4, 1. OG

Bezuschussung bzw. mit Gutschein.Neueinstieg: 110,- €, Fortsetzend: 102,- bzw. 92,- €

Margit Winkelmann, Tel. 03 52 01 / 7 79 [email protected], www.entspannenlernen.de

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Herzliche Glückwünscheübermittelt Ihnen im Namen derOrtschaften und OrtschaftsräteLangebrück und Schönborn derOrtsvorsteher Langebrück,Herr Christian Hartmannund der Ortsvorsteher Schönborn,Herr Torsten Heidel

zum 95. Geburtstagam 19.11. Frau Susanne Claus, G.-Hauptmann-Str. 6

zum 89. Geburtstagam 30.11. Frau Ingeburg Kotte, Moritzstr. 9

zum 87. Geburtstagam 20.11. Frau Elfriede Ringel, Augusut-Bebel-Str. 6

zum 86. Geburtstagam 17.11. Herr Helmuth Werner, Friedrich-Wolf-Str. 3

zum 83. Geburtstagam 11.11. Frau Margarete König, Weißiger Str. 3

zum 82. Geburtstagam 24.11. Herr Horst Albrecht, Seeligstr. 3

zum 81. Geburtstagam 03.11. Herr Heinz Thunig, Güterbahnhofstr. 3am 18.11. Frau Helga Porath, Bergerstr. 1am 28.11. Herr Dimiter Petkow, Moritzstr. 4

zum 80. Geburtstagam 15.11. Herr Heinz Bräuer, Hauptstr. 21

zum 75. Geburtstagam 05.11. Herr Klaus Grohmann, Bergweg 3am 07.11. Frau Ursula Schenk, Hauptstr. 1am 20.11. Herr Reiner Partzsch, Kirchstr. 25

zum 70. Geburtstagam 20.11. Herr Klaus Seidenglanz, Jakob-Weinheimer-Str. 2

DanksagungIch danke meinen Angehörigen, Nachbarn, Freunden, Bekannten und früheren Arbeitskolleginnen und-kollegen für ihre herzlichen Glück- und Segens-wünsche, Geschenke und Blumengrüße aus Anlass meines 80. Geburtstages am 08.10.2014.

Ebenso möchte ich mich bei Frau Pfarrerin Rau und unserem Ortschafts-rat für ihre ehrende Anerkennung bedanken.

Ihr/Euer Joachim Pilz

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Winterdienst – Anliegersatzung

Auszug:

§ 3 Begriffsbestimmungen(4)Reinigungsflächen sind die am Grundstück oder an Son-dernutzungsflächen (z.B. Bushaltestellen) angrenzenden öffentlichen Gehwege und Fußgängerüberwege.Sind keine von der Fahrbahn baulich getrennten Geh-wege vorhanden, so gilt ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze ...

§ 4 Anliegerpflichten(1)Die Landeshauptstadt Dresden überträgt auf Grundlage des § 51 Abs. 5 Sächs.Str.G den Anliegern die Verpflich-tung zur Durchführung des Winterdienstes.

(4)Die Reinigungsflächen müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr von Schnee geräumt und bei Schnee- und Eisglätte gestreut sein. Sooft es die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs erfordert, sind diese Maßnahmen tagsüber bis 20.00 Uhr zu wie-derholen.

§ 5 Durchführung der Anliegerpflicht

....Gehwege mit einer Breite von weniger als 1,50 m sind vollständig, breitere Gehwege sind auf 1,50 m Breite zu räumen oder zu streuen.

SeiffertSachbearbeiterinOrdnung/Sicherheit/Fremdenverkehr

Verkehrsteilnehmerschulung

am05. November 2014

um 18:00 Uhrin der Grundschule Langebrück,

Friedrich-Wolf-Straße 7 in 01465 Langebrück

Termin im Dezember: 01.12.2014

Ansprechpartner: Frau Piecha und Herr Günsel

25 Jahre Mauerfall – Lutz Rathenow liest am 26.11., um 19.00 Uhr in der Bibliothek Langebrück aus seiner Neuausgabe von „Ost-Berlin – Leben vor dem Mauerfall“.

„Ost-Berlin“ ist mehr als nur ein Buch. Es ist eine Le-gende – so wie die Stadt, deren Namen es trägt und die mit der friedlichen Revolution in der DDR verschwand. Mitte der 1980er Jahre zeichnete der Schriftsteller Lutz Rathenow gemeinsam mit dem Fotografen Harald Hauswald ihr schonungslos ehrliches Porträt. Das Buch war in der DDR verboten. Der neuaufgelegte Band wurde erweitert, ihm ist ein ebenso packender wie er-hellender Essay des namhaften Historikers Ilko-Sascha Kowalczuk vorangestellt. Ein Sachse und ein Thüringer als Autoren setzen sich mit Ost-Berlin und damit auch mit dem Zentrum der DDR-Macht auseinander.

Lutz Rathenow, Jahrgang 1952, einer der wichtigsten Dissidenten der DDR, der diese nie verlassen hat,

konnte seine zahlreichen Bücher nur im Westen ver-öffentlichen. Soeben erschien sein Band „einer freut sich immer“, Prosa und Lyrik aus vier Jahrzehnten.

Die Moderation besorgt Michael G. Fritz.

Die Lesung ist eine Kooperationsveranstaltung mit dem Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR.

Der Eintritt ist frei.

Die Bibliothek in der Weißiger Straße 5,01465 Langebrück (Tel. 035201 / 702 63) ist Montag und Freitag von 15 Uhr bis 18 Uhr sowie Mittwoch von 9 Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 18 Uhr geöffnet.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Ihr Bibliotheksteam

Antik &TrödelAn- und Verkauf Inh. Angelika Neumann

Langebrücker Str. 7A · Schönborn · Tel. 03528/418725Öffnungszeiten: Mi. 15 –18 Uhr · Sa. 10 – 17 Uhr

Porzellan • Bücher • Möbel • Bilder Bäuerliche Gerätschaften

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Katholische GottesdiensteWenn Sie in Langebrück wohnen oder hier zu Gast sind und eine Heilige Messe besuchen möchten, laden wir Sie ganz herzlich in unsere Pfarrkirche nach Radeberg ein.

Gottesdienste in der PfarrkircheSt. Laurentius, Radeberg:

jeden Samstag, 18.00 Uhr - Vorabendmessejeden Sonntag, 10.00 Uhr - Eucharistiefeier

Anschrift: Katholisches Pfarramt Dresdener Str. 3101454 Radeberg Tel.: 0 35 28 / 44 22 29 Fax: 0 35 28 / 41 42 30 E-mail: [email protected] www.kirche-radeberg.de

Lernt Gutes zu tun, sorgt für Gerechtigkeit, haltet die Gewalttätigen in Schranken, helft den Waisen

und Witwen zu ihrem Recht! (Jesaja 1,17).

Die Schönborner Kirche feiert in diesem Herbst ihr 350 jähriges Kirchweihjubiläum. „11-Gebote-Kirche“ wird sie seit ihrer Neuausmalung 1929 umgangssprachlich genannt. Dabei weiß jeder, dass in der Bibel nur die wichtigen „10 Gebote“ überliefert sind. Der Kern ihrer Gemeinschaftskraft, abzuzählen an den 10 Fingern, spiegelt sich auch im diesjährigen Monatsspruch: die Achtsamkeit für die, die momentan Hilfe brauchen. Es ist ja ein Irrtum, man könne sich Schwierigkeiten am besten vom Hals halten, wenn man sich nur um das Seine kümmert. „Wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht“- das funktioniert nicht, wissen wir. Im Großen hätte es vor 25 Jahren ohne Vertrauen und Gastfreund-schaft der Anderen keine friedliche Wende gegeben, ohne Zutrauen könnte keiner von uns im Kleinen seine Gaben entfalten. Auch in unseren Tagen haben wir es um des eigenen Friedens willen nötig, dass wir die Augen nicht vor der Not der Nachbarn, der benötigten Gastfreundschaft, dem Unfrieden fremder Länder ver-schließen.

Nur als Moralappell taugen die Gebote eben nicht und sind sie nicht gedacht. Am Anfang steht darin die Er-fahrung, selber geliebt, gemocht, befreit zu sein – und das setzt sich fort im „11. Gebot“ von Christus aus dem Johannesevangelium: „Ein neues Gebot gebe ich euch, dass ihr einander liebt, WEIL ich euch geliebt habe!“. Wer beschenkt ist, kann getrost abgeben. Das gilt. Uns allen. Füreinander.

Ihr Schönborner Pfarrer Thomas Slesazeck

Gottesdienste/Veranstaltungenin Schönborn

10.-19.11. (MO-FR), 19.00 Uhrtägliche Kurzandacht & Friedensgebet zur Friedens-dekade

31.10., 10.00 UhrAbendmahlsgottesdienst mit Kindergottesdienst

9.11., 17.00 Uhr„Georg Gelbke – der Maler der Schönborner Kirche“: Ein Vortrag mit Bildern und Lebensgeschichten (Andreas Albert, Dresden; Kirchenchor Schönborn)

11.11., 17.00 UhrMartinsfeier mit anschließendem Lampionumzug

ÜbungszeitenTurnverein Langebrück e.V.

Vereinsturnhalle Dresdner Straße 36 (Lindenhof)

Montag 16:15-17:15 Uhr Eltern-Kind-Turnen (2 bis 4 Jahre)

17:30-18:30 Uhr Dancing Kids

18:30-19:30 Uhr Jazzdance für Mädchen

Dienstag 19:30-21:30 Uhr Gerätturnen für Frauen

Mittwoch 17:30-19:00 Uhr Gerätturnen für Jungen (Jugend)

19:30-21:30 Uhr Allgemeines Turnen für Männer(Riege „Friedrich-Ludwig-Jahn“)

Freitag 16:00-17:30 Uhr Gerätturnen für Jungen(ab 1. Klasse)

20:00-22:00 Uhr Gerätturnen für Männer

Turnhalle der Grundschule Langebrück

Montag 18:30-19:30 Uhr Gymnastik für Frauen

19:30-20:30 Uhr Popgymnastik

20:30-22:00 Uhr Allgemeine Sportgruppe (Tanz)

Dienstag 17:30-19:00 Uhr Fitness für Erwachsene

Mittwoch 15:30-16:30 Uhr Turnen für Vorschulkinder(ab 4 Jahre)

Donnerstag 15:00-16:00 Uhr Gerätturnen für Mädchen(Vorschule und 1. Klasse)

16:00-18:00 Uhr Gerätturnen für Mädchen(ab 2. Klasse)

20:00-21:00 Uhr Gymnastik für Frauen

21:00-22:00 Uhr Fitness ab 20

Trainingsangebote:

Montags, 18 - 20 Uhr, Beachvolleyball, ErwachseneFeriendorf Langebrück, Dörnichtweg 6

Donnerstags, 16.30 - 18 Uhr, Beachvolleyball,Kinder 7-14 JahreFeriendorf Langebrück, Dörnichtweg 6

Donnerstags, 18 - 20 Uhr, Beachvolleyball, ErwachseneFeriendorf Langebrück, Dörnichtweg 6

Freitags, 15.45 - 16.45 Uhr, Kindersport, 3- 6 JahreBürgerhaus Langebrück, Hauptstr. 4

Freitags, 16.45 - 17.45 Uhr, Kindersport/tanz,7- 12 JahreBürgerhaus Langebrück, Hauptstr. 4Kostenloses Schnuppertraining in jeder Gruppe jederzeit möglich.

Jan Pretscheck PR/MarketingBeachandCamp e.V.Tel: 01784781795Email: [email protected]

Empfehlung:http://www.feriendorf-langebrueck.de

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Friedhofsgebührenordnung (FriedhGO) für den Friedhof der EV.-Luth. Kirchgemeinde Langebrück in Langebrück

Aufgrund von § 2 Abs. 2 in Verbindung mit § § 13 Abs. 2 Buchstabe a und 43 der Kirchgemeindeordnung der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens (KGO) vom 13. April 1983 (Amtsblatt Seite A33 in der jeweils geltenden Fassung) und §12 Abs. 1 der Rechtsverordnung über das kirchliche Friedhofswesen in der Ev.-Luth. Lan-deskirche Sachsens (Friedhofsverordnung-FriedhVO) vom 9. Mai 1995 hat die Ev.-Luth. Kirchgemeinde Langebrück die folgende Gebührenordnung für ihren Friedhof beschlossen:

§ 1 Allgemeines

Für die Benutzung des Friedhofes und seiner Einrich-tungen sowie für sonstige in § 8 aufgeführte Leistungen der Friedhofsverwaltung werden Gebühren nach Maß-gabe dieser Gebührenordnung erhoben.

§ 2 Gebührenschuldner

(1) Gebührenschuldner der Benutzungsgebühr ist1. wer die Bestattung oder sonstige gebührenpflichtige Leistung nach dieser Ordnung beantragt oder durch ihm zurechenbares Verhalten ausgelöst hat2. wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erworben oder verlängert hat3. wer die Gebührenschuld gegenüber der Friedhofsver-waltung durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder wer für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet.

(2) Gebührenschuldner der Verwaltungsgebühr ist1. wer die Verwaltungshandlung veranlasst oder in wessen Interesse sie vorgenommen wird2. wer die Gebührenschuld gegenüber der Friedhofsver-waltung durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder wer für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet.

(3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.

Verwendungszweck: FUG / KirchgeldZahlungsempfänger: Kirchgemeinde Langebrück

Für Spenden für die Kirchgemeinde:BIC GENODED1DKDIBAN DE06 3506 0190 1667 2090 28Verwendungszweck: RT 1012Zahlungsempfänger: Kirchenbezirk –KBZ – DD Nord/ Kassenverwaltung

Für den Förderverein der Kirche zu Langebrück:BIC GENODED1DKDIBAN DE72 3506 0190 1627 9300 18Zahlungsempfänger: Förderverein der Kirche zu Lan-gebrück

Alle Konten bei:LKG Sachsen, Bank für Kirche und Diakonie

Wir freuen uns über jede Spende für unsereGemeindearbeit.

Weitere Informationen über die Kirchgemeinde finden Sie im Internet unter:

httpp://www.kirche-langebrueck.de

19.11., 19.00 Uhr„FLAUTI ALLEGRI“ – Flötenkonzert am Buß- und Bettag zum Abschluss der Friedensdekade (Leitung: Katharina Pitt, Dresden)

23.11., 10.00 UhrAbendmahlsgottesdienst zum Ewigkeitssonntag (mit Kindergottesdienst)

30.11., 17.00 UhrAdventslieder-Singen mit dem Kirchenchor (Leitung: Rufus Brodersen)

Die Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde Langebrück

Gottesdienste

Sonntag, 02.11.2014 - 17.00 UhrSakramentsgottesdienst

Freitag, 07.11.2014 - 10.30 UhrGottesdienst im Seniorenpflegeheim

Dienstag, 11.11.2014 - 17.30 UhrMartinsfest mit anschließendem Lampionumzug

Sonntag, 09.11.2014 - 9.30 UhrGottesdienst gestaltet von der Landeskirchlichen Ge-meinschaft, anschließend Büchertisch, Predigt: Jonas Weiß

Sonntag, 09.11.2014 - 15.30 UhrKrabbelgottesdienst mit einem Rundgang über den Friedhof, anschließend Kaffeetrinken

Friedensdekade, 10. - 18.11. jeden Abend 19.30 UhrFriedensgebet in der Kirche, außer am Sonntag

Sonntag, 16.11.2014 - 9.30 UhrGottesdienst zur Friedensdekade, anschließend Bü-chertisch

Mittwoch, 19.11.2014 - 9.30 Uhr, Buß- und BettagSakramentsgottesdienst mit den Schwester-Kirchge-meinden, anschließend Kirchenkaffee, Büchertisch und Verkauf von fair gehandelten Produkten

Sonntag, 23.11.14 - 9.30 Uhr, EwigkeitssonntagSakramentsgottesdienst

Sonntag, 30.11. - 9.30 Uhr, 1. AdventGottesdienst mit Einführung des neuen Kirchenvor-standes, anschließend Kirchenkaffee, Büchertisch und Verkauf von fair gehandelten Produkten

Öffnungszeiten der Kanzlei und Friedhofsverwaltung:

Dienstag: 9 – 12 Uhr ; 15 – 18 UhrDonnerstag: 9 – 11 Uhr

Telefon: 7 08 76,Telefax: 8 16 71E-Mail: [email protected]

Wenn Sie ein Gespräch mit Frau Pfarrerin Rau wünschen, vereinbaren Sie bitte einen Termin über o.a. Tel.-Nr. der Kanzlei.

Unsere SEPA Bankverbindungen:

Für FUG und Kirchgeld:BIC GENODED1DKDIBAN DE54 3506 0190 1610 3000 10

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2.3 Gebühr für eine Verlängerung des Nutzungs-rechts an Wahlgrabstätten (Verlängerungsgebühr) pro Jahr für Grabstätten

nach 2.1.1 32,50 €nach 2.1.2 65,00 €nach 2.2.1 32,50 €nach 2.2.2 65,00 €

II. Gebühren für die Bestattung (Verwaltungs- und Organisationsaufwand im Zusammenhang mit der Bestattung, Aufwand für Grabherstellung etc.)

1.1 Sargbestattung (Verstorbene bis 5 Jahre) 368,00 €1.2 Sargbestattung (Verstorbene ab 5 Jahre) 520,00 €1.3 Urnenbeisetzung 230,00 €1.4 Gebühr für Träger bei Sargbestattungen, pro Träger ...€

III. Umbettungen, Ausbettungen

Bei Umbettungen und Ausbettungen wird nach § 8 ver-fahren.

IV. Friedhofsunterhaltungsgebühr

Zur Finanzierung der Kosten für die laufende Unterhal-tung der allgemeinen Friedhofsanlage wird von allen Nutzungsberechtigten (Inhaber eines Grabnutzungs-rechts) auf die Dauer des Nutzungsrechts eine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr pro Grablager erhoben. Die Höhe der jährlichen Friedhofsunterhaltungsgebühr beträgt 17 € pro Grablager.

V. Gebühr für die Benutzung der Friedhofskapelle/ Feierhalle

1. Gebühr für die Benutzung der Friedhofskapelle/ Fei-erhalle pro Benutzung 130 €

VI. Gebühren für Gemeinschaftsgräber

Die Gebühren enthalten die Kosten für Erstgestaltung, Namensträger, laufende Unterhaltung (Friedhofsunter-haltungsgebühr) für die Dauer der Ruhezeit (20 Jahre).

1. Gemeinschaftseinzelgräber (einheitlich gestaltete Reihengräber)1.1 für Sargbestattung 4.810,00 €1.2 für Urnenbestattung 3.423,00 €

2. Urnengemeinschaftsanlage pro Beisetzung 2.600,00 €

B. Verwaltungsgebühren

1. Genehmigung für die Errichtung eines Grabmals sowie anderer baulicher Anlagen (z.B. Einfassungen) 30,00 €

2. Genehmigung für die Veränderung eines Grabmals oder der Ergänzung von Inschriften oder anderer bau-licher Maßnahmen 15,00 €

3. Erteilung einer Berechtigungskarte an einen Gewer-betreibenden 30,00 €

4. Zweitausfertigung von Bescheinigungen der Fried-hofsverwaltung 3,00 €

§ 8 Besondere zusätzliche Leistungen

Besondere zusätzliche Leistungen oder Kosten, für die kein Gebührentarif vorgesehen ist, werden von der Friedhofsverwaltung nach dem jeweiligen Aufwand berechnet.

§ 3 Entstehen der Gebührenschuld

Die Gebührenschuld entsteht- für Benutzungsgebühren mit der Inanspruchnahme der jeweiligen gebührenpflichtigen Leistung- für Grabnutzungsgebühren sowie Friedhofsunterhal-tungsgebühren mit der Verleihung des Nutzungsrechtes für die gesamte Nutzungsdauer der Grabstätte oder mit der Festlegung der Verlängerung des Nutzungs-rechtes für den Zeitraum der gesamten Verlängerung der Grabstätte- für Bestattungsgebühren mit der Bestattung- für Verwaltungsgebühren mit der Vornahme der Ver-waltungshandlung.

§ 4 Festsetzung und Fälligkeit

(1) Die Gebühren werden nach Bekanntgabe des schrift-lichen Gebührenbescheids fällig und sind innerhalb der dort angegebenen Zahlungsfrist an die Friedhofskasse zu entrichten.

(2) Vor Zahlung der Gebühren oder Leistung entspre-chender Sicherheiten können Bestattungen nicht ver-langt werden.

(3) Nutzungsgebühren sowie Gebühren für Gemein-schaftsgräber werden für die gesamte Nutzungszeit im Voraus erhoben.

(4) Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird die Friedhofsunterhaltungsgebühr für einen Zeitraum von 2 Jahren im Voraus festgesetzt. Sie ist bis zum 30. April des jeweiligen Erhebungsjahres fällig.

§ 5 Mahnung und Vollstreckung rückständiger Ge-bühren

(1) Für schriftliche Mahnungen ist der dafür anfallende Aufwand durch den Gebührenschuldner zu erstatten.

(2) Rückständige Gebühren werden im Verwaltungs-zwangsverfahren eingezogen. Die Kosten der Vollstre-ckung hat der Gebührenschuldner zu tragen.

§ 6 Stundung und Erlass von Gebühren

Die Gebühren können im Einzelfall aus Billigkeits-gründen wegen persönlicher oder sachlicher Härten gestundet sowie ganz oder teilweise erlassen werden.

§ 7 Gebührentarif

A. Benutzungsgebühren

I. Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten

1. Reihengrabstätten

1.1 für Verstorbene vor Vollendung des 2. Lebensjahres 275,00 € (Ruhezeit 10 Jahre)

1.2 für Verstorbene ab Vollendung des 2. Lebensjahres 550,00 € (Ruhezeit 20 Jahre)

2. Wahlgrabstätten (Nutzungszeit 20 Jahre)

2.1 für Sargbestattungen2.1.1 Einzelstelle 650,00 €2.1.2 Doppelstelle 1.300,00 €

2.2 für Urnenbeisetzungen2.2.1 Einzelstelle 650,00 € 2.2.2 Doppelstelle 1.300,00 €

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Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst November 2014Bereich Langebrück, Weixdorf, Ottendorf-Okrilla,Moritzburg, RadeburgSprechstunde jeweils von 9.°° bis 11.°° Uhr.

Außerhalb dieser Sprechstundenzeiten sind die ange-gebenen Zahnärzte telefonisch erreichbar.

Für Dresdner Patienten hat täglich von 22 bis 7 Uhr und an den unten genannten Tagen zusätzlich ganztägig Bereitschaft das Uniklinikum, DD, Fiedlerstr. 25, Haus 28, Tel. 0351-4583670

Die aktuelle Praxis finden Sie auch unter: www.zahnaerzte-in-sachsen

(Die Tel.-Nr. 115116 gilt nach Auskunft der KZV nicht für den Zahnarztdienst)

Sa. 01.11. Praxis Dr. Gäbler, DD-Langebrück,So. 02.11. Dresdner Str. 17, Tel. 035201/70227 mobil: 0172/3517069

Sa. 08.11. Herr ZA Stille, Ottendorf-Okrilla,So. 09.11. Dresdner Str. 25, Tel. 035205/54134

Sa. 15.11. Frau ZÄ Madlen Schneider,So. 16.11. DD-Weixdorf, Schönburgstr. 21 a, Tel. 0351/8804921 mobil: 0176/61261919

Mi. 19.11. Frau Dr. Mehlhorn, DD-Weixdorf,Buß-und Bettag August-Wagner-Str. 2, Tel. 0351/ 8903641 priv: 0351/8804241

Sa. 22.11. Frau Dr. Christiane Sachse,So. 23.11. Lindenallee 4 a, Tel. 035208/2737 mobil: 0173/3640769

Sa. 29.11. Frau ZÄ Ute Grünberg, DD-Weixdorf,So. 30.11. Paul-Wicke-Str.10, Tel. 0351/8806921 mobil: 0173/5422843

Tierärztliche Bereitschaft November 201431.10.2014 19.00 Uhr bis 07.11.2014 06.00 UhrDr. Klaus Ehrlich, % 03 52 01 / 7 30-0 und 01 71 / 5 72 62 83

07.11.2014 19.00 Uhr bis 14.11.2014 06.00 UhrDr. Mathias Ehrlich, % 035201/730-0 und 0171/5726283

14.11.2014 19.00 Uhr bis 21.11.2014 06.00 UhrDr. Klaus Ehrlich, % 03 52 01 / 7 30-0 und 01 71 / 5 72 62 83

21.11.2014 19.00 Uhr bis 28.11.2014 06.00 UhrDr. Mathias Ehrlich, % 035201/730-0 und 0171/5726283

28.11.2014 19.00 Uhr bis 05.12.2014 06.00 UhrDr. Klaus Ehrlich, % 03 52 01 / 7 30-0 und 01 71 / 5 72 62 83

§ 9 Öffentliche Bekanntmachungen

(1) Diese Friedhofsgebührenordnung und alle Ände-rungen hierzu bedürfen zu ihrer Gültigkeit der öffentli-chen Bekanntmachung.

(2) Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen im vollen Wortlaut in der nachfolgenden Heimatzeitung/ Amts-blatt: Heideboten

(3) Die jeweils geltende Fassung der Friedhofsgebüh-renordnung liegt zur Einsichtnahme aus im Pfarramt.

§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Friedhofsgebührenordnung und alle Ände-rungen treten jeweils nach der Bestätigung durch das Ev.-Luth. Regionalkirchenamt Dresden am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Friedhofsgebührenordnung tritt die Friedhofsgebührenordnung vom 17.11.2003 in der Fassung des 2. Nachtrags vom 30.09.2011 außer Kraft.

Langebrück, den 12.09.2014

Der KirchenvorstandBeate Schütz, PfarrerinChristiane Rau, Vorsitzende Mitglied

Bestätigungsvermerk des RegionalkirchenamtesDresden, den 30.09.2014 Ev.-Luth. Landeskirche Sachsen

am RheinLeiter des Regionalkirchenamtes

Tag und Nacht � 0 35 28/44 20 21fax 0 35 28/41 71 15 · e-mail: [email protected]

Pulsnitzer Straße 65a • 01454 Radeberg

Beratung – auf Wunsch im Trauerhaus

WInkLerbestattungshaus

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Hahmann Optik Gleitsichtglasaktion 2014Zeiss DIGI – Days 2014 – das erste Glas gegen digitalen Sehstress

In Deutschland gibt es mittlerer Weile 25 Millionen Arbeitplätze am Computer. Nach einhelliger Meinung der Augenärzte führt das Arbeiten an modernen Bild-schirmen nicht zu bleibenden Augenschäden.

Andererseits ist klar, daß beim Arbeiten am PC dem Auge auf Grund von ca. 30 000 Blickbewegungen täg-lich alles abverlangt wird. Ein gut eingerichteter Bild-schirmarbeitsplatz mit guten Lichtverhältnissen und einem großen strahlungsarmen und wenig gekrümmten Bildschirm sind wichtig für einen beschwerdefreien Arbeitstag.

Neben der Arbeit erobert die digitale Technik in Form von Smartphones, Tablett – PC`s und digitalen Multi-funktionsuhren immer mehr unser Leben.

Diese digitale Technik fordert unser Sehen auf eine Art und Weise, welche von Mutter Natur so eigentlich nicht vorgesehen war. Die Folge ist sogenannter Sehstress. Dieser Stress äußert sich in Kopfschmerzen, Verspan-nungen aber auch Seh- und Konzentrationsproblemen.

Die Familie der digitalen Brillengläser soll gerade gegen diese Sehprobleme vorgehen.

Ausgewogeneres und entspannteres Sehen bedeutet mehr Konzentrationskraft und letztlich einen entspan-nteren Tag bis in die Nacht.

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Niels HahmannAugenoptikermeister und Optometrist

Aussehen in Perfektion – Sehen in neuen Dimensionen

Hahmann Optik GmbHzeiss relaxed vision center 2014-15Zeiss I.-Scription Nachtsehtest

Langebrück – Dresden – Pulsnitz

Dresden Langebrück, Dresdner Str. 7,01465 Langebrück, 03520170350

Dresden Klotzsche, Königsbrücker Landstr. 66,01109 Dresden 8900912

Pulsnitz, Wettinstr. 501896 Pulsnitz, 03595544671

Heiraten im Rathaus Weixdorf

Weixdorf ist der nördlichste Stadtteil der Landeshauptstadt Dresden und hat ein kleines hübsches Rathaus, welches umfassend restauriert wurde. Territorial gehört Weixdorf zum Radeberger Land und dem Rödertal. Südöstlich grenzt der Ort an das große Waldgebiet Dresdner Hei-de, südwestlich an das Areal des Dresdner Flughafens, nordwestlich schließt sich die Moritzburger Kleinkuppen-landschaft an und im Nordosten beginnt das Lausitzer Bergland mit dem westlichsten Ausläufer, dem Keulenberg.

Wer am Stadtrand von Dresden, inmitten kleiner Dörfer die Ehe schließen oder eine Lebenspartnerschaft begründen möchte, für den ist der Weixdorfer Ratssaal in seiner hi-storischen Farbigkeit im Stil Artdeco der neue Geheimtipp. Das Besondere in diesem schmuckvoll ausgestalteten Saal ist der alte Ratstisch, um den sich neues Gestühl und Leuchter, hergestellt nach historischem Vorbild, grup-pieren. An diesem Prachtstück sitzen das Paar und der Standesbeamte, der die feierliche Zeremonie vornimmt.Bis zu 30 Gästen können dazu eingeladen werden.

Kosten

Für die Eheschließung oder Begründung einer Lebenspart-nerschaft im Ratssaal des Rathauses Weixdorf fallen neben den Verwaltungsgebühren 50 Euro Nutzungskosten an.

Terminreservierung und Terminvergabe

Die Terminvergabe, Formalitäten zur Eheschließung/Lebenspartnerschaft sowie alle Absprachen erfolgen im Standesamt Dresden, Goetheallee 55, 01309 Dresden im Zusammenhang mit der Anmeldung Ihrer Eheschließung/Lebenspartnerschaft.

Telefon: 0351- 488 88 06 Fax: 0351- 488 88 03E-Mail: [email protected]

Die Termine sind vertraglich festgelegt und lassen sich im Online-Kalender des Standesamtes Dresden unter www.dresden.de einsehen. Andere Termine sind nicht möglich.

Die Terminreservierung kann ein Jahr (taggenau) vor dem Eheschließungstermin erfolgen.Wenn am errechneten Tag keine Sprechzeiten angeboten werden, ist am darauf folgenden Sprechtag die erste Ter-minreservierungsmöglichkeit.

Eheschließungstermine „Rathaus Weixdorf“ 2015

Monat Tag Datum Eheschließungszeiten

Januar Samstag 31.01.2015 10:00 11:00 12:00 13:00 14:00

Februar Samstag 14.02.2015 10:00 11:00 12:00 13:00 14:00

März Samstag 14.03.2015 10:00 11:00 12:00 13:00 14:00

April Samstag 11.04.2015 10:00 11:00 12:00 13:00 14:00

Mai Samstag 09.05.2015 10:00 11:00 12:00 13:00 14:00

Juni Samstag 06.06.2015 10:00 11:00 12:00 13:00 14:00

Juli Samstag 11.07.2015 10:00 11:00 12:00 13:00 14:00

August Samstag 08.08.2015 10:00 11:00 12:00 13:00 14:00

September Samstag 05.09.2015 10:00 11:00 12:00 13:00 14:00

Oktober Samstag 17.10.2015 10:00 11:00 12:00 13:00 14:00

November Samstag 28.11.2015 10:00 11:00 12:00 13:00 14:00

Dezember Samstag 12.12.2015 10:00 11:00 12:00 13:00 14:00

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Einladung zum OrgelkonzertDer Förderverein „Kirche zu Langebrück“ konnte Herrn Prof. Holm Vogel

aus Leipzig für ein Orgelkonzert gewinnen.

Am Bußtag, 19.11.2014, 17.00 Uhr wird er an unserer Jehmlich-Orgel Werke von J. S. Bach, Dietrich Buxtehude sowie Improvisationen über

Lieder von Jochen Klepper spielen. Christine Vogel wird Texte von Jochen Klepper lesen.

Der Eintritt ist frei. Wir bitten um Spenden für die Innensanierung unserer Kirche.

Der Kulturverein Langebrück lädt ins Bürgerhaus ein.Am Sonnabend, 22.11.2014 findet unserJahresabschlußkonzert statt.

Dazu möchten wir Sie, liebe Langebrücker und auch Gäste, herzlich einladen.

Es erwartet Sie ein Klavierabend vom Feins-ten. Der Pianist, Herr Richard Vardigans, spielt auf unserem schönen Flügel eine Sonate von Mozart, die Mondscheinsonate von Beetho-ven und zum Schluß erklingen von Robert Schumann wunderschöne Fantasiestücke.

Die Karte kostet im VVK 13,00 EUR und an der AK 15,00 EUR. Zu kaufen bei M. Neumann in „Pietzschens Fleischerstube“ Dresdner Str. 5 - 70266 und bei Peschi' Dresdner Str. 19 - 70658. Der Einlaß ist ab 19.00 Uhr und Konzertbeginn 20.00 Uhr.

Freuen Sie sich mit uns auf einen schönen Abend.

Ulrike Haase Vors. Kulturverein Langebrück e.V.