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23.6.2006 | Folie 1 Ermöglicht das novellierte Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) eine effektive Luftreinhaltepolitik? Die thematische Strategie Luft der EU – Kommission und die geplante EU- Rahmen-Richtlinie Luft - Relevanz für Österreich 23.6.2006 Mag. Dr. Jürgen Schneider Leiter der Abt. f. Lufthygiene

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Ermöglicht das novellierte Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) eine effektive Luftreinhaltepolitik?

Die thematische Strategie Luft der EU – Kommission und die geplante EU-

Rahmen-Richtlinie Luft - Relevanz für Österreich

23.6.2006

Mag. Dr. Jürgen SchneiderLeiter der Abt. f. Lufthygiene

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Inhalt

Inhalt Derzeitige rechtliche Situation in der EU,

Anforderungen der RL 96/62/EG Das CAFE-Programm der EK Revision der Luftgüte-RL

Kommissionsvorschlag Aktueller Stand der Verhandlungen

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Rechtliche Lage

Rechtliche Situation in der EU

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96/62/EG über die Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität

„Grenzwert" ist einen Wert […] der innerhalb eines bestimmten Zeitraums erreicht werden muss und danach nicht überschritten werden darf

„Luft" ist die Luft der Troposphäre mit Ausnahme der Luft an Arbeitsplätzen

Rechtliche Situation in der EU

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96/62/EG über die Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität

Bei Überschreitung der Summe aus GW und MoT - > Programme und Pläne, um sicherzustellen, dass GW zum festgelegten Zeitpunkt eingehalten wird

Bericht an EK innerhalb von 2 Jahren Ab Einhaltungszeitpunkt (PM10: 1.1.2005):

Aktionspläne bei Gefahr de Überschreitung Keine Vorgaben über Genehmigungen 4 Tochterrichtlinien zur RRL

Rechtliche Situation in der EU

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1999/30/EG über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstiffdioxid und Stickstiffoxide, Partikel und Blei in der Luft Jahresmittelwert: 40 µg/m³ Tagesmittelwert: 50 µg/m3, 35 Überschreitungen sind

zulässig RL war bis Mitte 2001 umzusetzen, die

PM10- Grenzwerte waren ab 1.1.2005 einzuhalten

Rechtliche Situation in der EU

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Die Thematische Strategie Luft

Weiterentwicklung der EU-Gesetzgebung

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Die Thematische Strategie Luft

Weiterentwicklung der EU-Gesetzgebung

6th EAP- Decision of Council & EP of July 2002: ‘achieving levels of air quality that do not give rise to

significant negative impacts on and risks to human health and the environment’; (Art 7.1. of 6th EAP)

Integrierter Ansatz; Konsistenz mit der Politik anderer Umweltbereiche; Synergien anstreben/nutzen;

“Better Regulation” Unterstützt durch sorgfältige Folgenabschätzung; Neuer Vorschlag zur Vereinfachung der

Luftqualitätsgesetzgebung

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Ergebnisse von CAFE Einwirkungen von PM auf Morbidität und Mortalität

sind erwiesen; kein sicherer Schwellenwert, lineare CR-Funktion (Quelle: WHO)

PM: erheblicher Anteil grenzüberschreitender Belastung

Ozon: Sowohl die Effekte auf die menschliche Gesundheit als auch auf Ökosysteme und landwirtschaftliche Produktion sind hoch, der Anteil grenzüberschreitender Belastung ist dominierend

Weiterentwicklung der EU-Gesetzgebung

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Gesundheitsauswirkungen 2000 in Ö (Quelle: EK)

Weiterentwicklung der EU-Gesetzgebung

Schadstoff Gesundheitseffekte Einheit

Ozon Medikamente wegen Atemwegs-erkrankungen (5 und 14 Jahre)

Personentage 500.000

Symptome der kleinen und kleinsten Atemwege (Kinder)

Personentage 2.300.000

Akute Sterblichkeit Vorzeitige Todesfälle

440

Feinstaub(PM2,5)

Tage mit eingeschränkter Aktivität (15-64 Jahre)

Personentage 5.700.000

Symptome der kleinen und kleinsten Atemwege (Kinder)

Personentage 3.100.000

Sterblichkeit aufgrund chronischer Exposition

Vorzeitige Todesfälle

5.500

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Weiterentwicklung der EU-Gesetzgebung

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Weiterentwicklung der EU-Gesetzgebung

Entwicklung eines Baseline-Szenarios: Aktivitäten (Bevölkerung, Energie, Industrie, Verkehr,

LW,..) Emissionen (SO2, NOx, NMVOC, NH3, PM) Immissionen Effekte

Welche weiterführenden Maßnahmen sind technisch möglich und kosteneffektiv, um uns den Zielen näher zu bringen?

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Die Thematische Strategie Luft

Weiterentwicklung der EU-Gesetzgebung

Verminderung der Lebenserwartung durch PM in Monaten – 2000, 2020 in einem Business as usual scenario und bei Umsetzung aller technisch möglichen Maßnahmen

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Weiterentwicklung der EU-Gesetzgebung

For each pollutant, sectoral contribution in % total emissions 2000

0%

25%

50%

75%

100%

SO2 2020 NOX 2020 VOC 2020 NH3 2020 PM2.5 2020

Power Generation Industry HouseholdsTransport Agriculture Process emissions

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Die Thematische Strategie Luft

Weiterentwicklung der EU-Gesetzgebung

Luftverschmutzung ist grenzübergreifend Emissionen in einem Mitgliedstaat beeinflussen Gesundheit und

Umwelt in anderen Mitgliedstaaten: EG-weiter Ansatz notwendig! Emissionen fallen weiterhin

Gesetzliche Maßnahmen wirken (Ausnahme: Ammoniak) Dennoch, in 2020 (EG-weit)

Frühzeitige Todesfälle durch Feinstaub: 270,000 Verlust der statistischen mittleren Lebenserwartung: 5 Monate Signifikante Umweltschäden bleiben bestehen

Unterschiedliche Probleme bleiben in unterschiedlichen Teilen der EG erhalten

Bei der Umsetzung weiterer kosteneffiziente Maßnahmen liegen die Nutzen weit über den zusätzlichen Kosten

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Gemeinschaftsmaßnahmen

Luftqualitätsstandards – Revision der RL KfZ-Emissionsstandards – EURO5 und EURO VI Revision der NEC-RL Review und etwaige Revision der IVU-Richtlinien Schiffsemissionen (SO2 und NOx) Energieeinsparung in Gebäuden Produktstandards für Heizungen Kraftstoffqualität Öffentliche Beschaffung

Weiterentwicklung der EU-Gesetzgebung

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Schlussfolgerungen des Rates zur Thematischen StrategieDie Strategie wird begrüßt und anerkannt, dass die

auf neusten wissenschaftlichen Daten basiert Die EK wird aufgefordert, Vorschläge für ambitionierte Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene vorzulegen

Weiterentwicklung der EU-Gesetzgebung

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Revision der Luftgüte-RL

Weiterentwicklung der EU-Gesetzgebung

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Kommissionsvorschlag Umweltpolitische Ziele für PM2,5

Zweifacher Ansatz:1. Konzentrationsobergrenze zur Vermeidung übermäßiger

Risiken, von 2010 an überall einzuhaltenJahresmittelwert: 25 µg/m3

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Kommissionsvorschlag Umweltpolitische Ziele für PM2,5

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Kommissionsvorschlag Umweltpolitische Ziele für PM2,5

Zweifacher Ansatz:1. Expositionsminderungsziel (zwischen 2010 und 2020)

- Ziel: Reduzierung der allgem. Exposition im urbanen Hintergrund um 20%- Expositionsindikator: Konzentration gemessen an urbanen Hintergrundstationen, über 3 Jahre und alle Standorte gemittelt- Überprüfung innerhalb von 5 Jahren mit dem Ziel der Einführung rechtlich verbindlicher Grenzwerte

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Kommissionsvorschlag

0

5

10

15

20

25

30

annu

al m

ean

PM2,

5

Overall cap

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Kommissionsvorschlag Verlängerung der Fristen zur Einhaltung der

Grenzwerte

Bei Einhaltungsproblemen auf Grund von standortspezifischer Ausbreitungsbedingungen, ungünstiger klimatischer Bedingungen oder grenzüberschreitender Einträge

Fristerstreckung um bis zu fünf Jahre Luftreinhalteplan wurde angefertigt und berichtet

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Aktueller Stand im Rat

Herausrechnung von natürlichen Quellen und wiederaufgewirbeltem Straßenstaub

Einhaltung der Grenzwerte nicht an allen Standorten "(etwa nicht auf Fahrbahnen von Straßen)„

Zusätzliche Anforderungen an die PM2.5-Messung sind moderat

Review-Artikel fokussiert auf PM2.5

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Aktueller Stand im Rat

Kompromisspaket

Einhaltung des Grenzwerts für PM2.5: Erst ab 2015

Einschleifregelung beim Expositionsreduktionsziel

Übergangsfristen für PM10 etwas verlängert

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Derzeitiger Stand

Ausblick7. Juni: COREPER 21. Juni: EP-Ausschussabstimmung 27. Juni: Ministerrat – gemeinsame

Ausrichtung?September: EP - Plenum