25. Jahrgang 15. Dezember 2018 Weihnachten 2018 · 12/18_15. Dezember 2018 2 Für Pendler und...

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1 12/18 25. Jahrgang 15. Dezember 2018 Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger! Wieder neigt sich ein turbulentes, ereignisreiches Jahr dem Ende zu. Ein großer Höhepunkt war die Er- öffnung der Fürstlichen Erlebnis- welten auf Schloss Schwarzburg im Mai. Seitdem haben deutlich mehr als 20.000 Besucherinnen und Besucher die fürstliche Waf- fensammlung im historischen Zeughaus besichtigt. Wenn der Zustrom so anhält, wird sich die Investition positiv auf den Touris- mus der gesamten Region auswir- ken. Investiert wurde in diesem Jahr auch in erheblichem Maße in Bildungseinrichtungen. Im För- derzentrum Jahnstraße wurde die Sanierung der Außenhülle abgeschlossen. Am Erasmus-Rein- hold-Gymnasium hat endlich der dringend benötigte Neubau der Zweifeldsporthalle begon- nen. Mehr als drei Millionen Euro wurden in die Sanierung von Kreisstraßen investiert. Der Breitbandausbau für ein schnel- les Internet hat weitere Hürden genommen. Erhebliche Mittel sind außerdem in die Ausstattung un- serer Feuerwehren geflossen. Al- lein im August wurden Fahrzeuge und Fördermittel im Wert von 1,5 Millionen Euro übergeben. In Leu- tenberg wurde das lang ersehnte Feuerwehrgerätehaus in Betrieb genommen. Mit dem gerade beschlossenen Haushalt werden wir auch im nächsten Jahr wieder Millionen- beträge in unsere Region investie- ren können. Fast 7 Millionen Euro fließen in Kreisstraßen und Schu- len an reinen Investitionen. Unser Etat für die Schulen ist mit 11,6 Millionen Euro für laufende Ausga- ben und Werterhaltung der zweit- größte Einzelposten im Haushalt. Mit Abstand größter Teil ist der Sozialhaushalt mit 72,6 Millionen Euro. Das zeigt, dass die soziale Si- cherung für diejenigen, die unsere Unterstützung benötigen, höchste Priorität hat. Daneben ist es ge- lungen, die kulturellen Errungen- schaften wie Theater, Musikschu- len und Museen zusichern. In den Brand- und Katastrophenschutz investieren wir wiederum 1,5 Milli- onen Euro für die Ausrüstung der ehrenamtlichen Feuerwehrmänner und -frauen. An dieser Stelle möch- te ich allen ehrenamtlich Tätigen im Landkreis ausdrücklich für ihr großartiges Engagement für unser Gemeinwesen danken! Unsere Gesellschaft basiert auf die- sem ehrenamtlichen Engagement, auch in unseren politischen Gre- mien. Hier wünsche ich mir für das kommende Jahr, dem Superwahl- jahr, einen respektvollen Umgang mit sachlichen Debatten, sowohl untereinander als auch in den so- zialen Netzwerken. Gelegenheit zur inhaltlichen Aus- einandersetzung gibt es viele: Im Frühjahr stehen die Kreistags- und Europawahlen an, im Oktober dann die Thüringer Landtagswahl. Eine hohe Wahlbeteiligung wäre bei allen Wahlen ein ermutigendes Si- gnal für unser Gemeinwesen. Denn 2019 ist auch ein Demokratiejahr. Zwei wesentliche Errungenschaf- ten jähren sich dann zum 100. Mal. Am 19. Januar 1919 durften erstmals Frauen in unserem Land wählen. Für dieses Recht haben sie lange kämpfen müssen. Am 11. August 1919 hat Friedrich Ebert bei uns in Schwarzburg die Wei- marer Verfassung unterzeichnet. Zudem steht im November der 30. Jahrestag des Mauerfalls vor uns. Den 100. Geburtstag feiert auch das in Weimar gegründete Bauhaus 2019. Mit dem Haus des Volkes in Probstzella haben wir das größte Bauhausdenkmal in Thürungen und damit Grund, das Jubiläum mitzufeiern. Ich wünsche Ihnen und Ihrer Fa- milie auch im Namen des Kreis- tages eine friedliche und besinn- liche Weihnachtszeit und einen guten Start in das Neue Jahr 2019! Ihr Weihnachten 2018 Foto: Anke Kachold

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15. Dezember 2018

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger!Wieder neigt sich ein turbulentes, ereignisreiches Jahr dem Ende zu. Ein großer Höhepunkt war die Er-öffnung der Fürstlichen Erlebnis-welten auf Schloss Schwarzburg im Mai. Seitdem haben deutlich mehr als 20.000 Besucherinnen und Besucher die fürstliche Waf-fensammlung im historischen Zeughaus besichtigt. Wenn der Zustrom so anhält, wird sich die Investition positiv auf den Touris-mus der gesamten Region auswir-ken.Investiert wurde in diesem Jahr auch in erheblichem Maße in Bildungseinrichtungen. Im För-derzentrum Jahnstraße wurde die Sanierung der Außenhülle abgeschlossen. Am Erasmus-Rein-hold-Gymnasium hat endlich der dringend benötigte Neubau der Zweifeldsporthalle begon-nen. Mehr als drei Millionen Euro wurden in die Sanierung von Kreisstraßen investiert. Der Breitbandausbau für ein schnel-les Internet hat weitere Hürden

genommen. Erhebliche Mittel sind außerdem in die Ausstattung un-serer Feuerwehren gefl ossen. Al-lein im August wurden Fahrzeuge und Fördermittel im Wert von 1,5 Millionen Euro übergeben. In Leu-tenberg wurde das lang ersehnte Feuerwehrgerätehaus in Betrieb genommen. Mit dem gerade beschlossenen Haushalt werden wir auch im nächsten Jahr wieder Millionen-beträge in unsere Region investie-ren können. Fast 7 Millionen Euro fl ießen in Kreisstraßen und Schu-len an reinen Investitionen. Unser Etat für die Schulen ist mit 11,6 Millionen Euro für laufende Ausga-ben und Werterhaltung der zweit-größte Einzelposten im Haushalt. Mit Abstand größter Teil ist der Sozialhaushalt mit 72,6 Millionen Euro. Das zeigt, dass die soziale Si-cherung für diejenigen, die unsere Unterstützung benötigen, höchste Priorität hat. Daneben ist es ge-lungen, die kulturellen Errungen-schaften wie Theater, Musikschu-

len und Museen zusichern. In den Brand- und Katastrophenschutz investieren wir wiederum 1,5 Milli-onen Euro für die Ausrüstung der ehrenamtlichen Feuerwehrmänner und -frauen. An dieser Stelle möch-te ich allen ehrenamtlich Tätigen im Landkreis ausdrücklich für ihr großartiges Engagement für unser Gemeinwesen danken!Unsere Gesellschaft basiert auf die-sem ehrenamtlichen Engagement, auch in unseren politischen Gre-mien. Hier wünsche ich mir für das kommende Jahr, dem Superwahl-jahr, einen respektvollen Umgang mit sachlichen Debatten, sowohl untereinander als auch in den so-zialen Netzwerken. Gelegenheit zur inhaltlichen Aus-einandersetzung gibt es viele: Im Frühjahr stehen die Kreistags- und Europawahlen an, im Oktober dann die Thüringer Landtagswahl. Eine hohe Wahlbeteiligung wäre bei allen Wahlen ein ermutigendes Si-gnal für unser Gemeinwesen. Denn 2019 ist auch ein Demokratiejahr.

Zwei wesentliche Errungenschaf-ten jähren sich dann zum 100. Mal. Am 19. Januar 1919 durften erstmals Frauen in unserem Land wählen. Für dieses Recht haben sie lange kämpfen müssen. Am 11. August 1919 hat Friedrich Ebert bei uns in Schwarzburg die Wei-marer Verfassung unterzeichnet. Zudem steht im November der 30. Jahrestag des Mauerfalls vor uns. Den 100. Geburtstag feiert auch das in Weimar gegründete Bauhaus 2019. Mit dem Haus des Volkes in Probstzella haben wir das größte Bauhausdenkmal in Thürungen und damit Grund, das Jubiläum mitzufeiern. Ich wünsche Ihnen und Ihrer Fa-milie auch im Namen des Kreis-tages eine friedliche und besinn-liche Weihnachtszeit und einen guten Start in das Neue Jahr 2019!Ihr

Weihnachten 2018

Foto: Anke Kachold

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Für Pendler und RückkehrerInKontakt-Messe im Meininger Hof in Saalfeld

Heimatheft 11/12 ist erschienenEngere Zusammenarbeit mit Stadt Rudolstadt

Whiteboard und interaktive Tafel statt KreidestummelSchulen im Landkreis bekommen neue Technik für modernen Unterricht

Tipps&TermineBehindertenbeauftragter

Saalfeld. Eine Berufsmesse spezi-ell für Rückkehrer, Pendler aber auch Zuzügler richtet die Wirt-schaftsförderagentur Saalfeld-Ru-dolstadt erstmals am 12. Januar 2019 im Meininger Hof in Saalfeld aus. Unter dem Motto „InKon-takt - Leben-Wohnen-Arbeiten“ können sich Interessierte von 10 bis 16 Uhr über Perspektiven im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt in-formieren. Dabei geht es nicht nur um das Thema Arbeit, sondern um viele weitere Lebensbereiche wie Wohnen, Kinderbetreuung, Altenpfl ege, Freizeit, Kultur, Sport und Vereinsleben. Zusätzlich wer-den innerhalb des Rahmenpro-gramms spannende Vorträge und

Saalfeld. Mehr als 150.000 Euro aus Kreis- und Landeskasse sind in den letzten Wochen nochmals in die Modernisierung der Klas-senräume der staatlichen Schulen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt gefl ossen. Zum Einen wurde in die Jahre gekommene Technik ausge-tauscht, andererseits wurden auch neue Whiteboards oder interaktive Tafeln in Räume eingebaut, in denen bisher noch eine normale Tafel hing – diese Klassenräume wurden sozusagen von analog auf digital aufgerüstet.Der Großteil der Investitions-summe, etwas mehr als 90.000 Euro, wurde für den Austausch defekter interaktiver Tafelsysteme verwendet. In elf Regelschulen, Gymnasien und Berufsschulen wurden insgesamt 22 neue Ta-felsysteme eingebaut. Diese sind, wie die klassischen Tafeln häufi g auch, aufklappbar, verfügen aber zusätzlich über Lautsprecher und ein interaktives Projektoren-system. Zusätzlich wurden die Klassenzimmer mit zugehörigen Computern ausgestattet, sodass die neuen Präsentationsgeräte auch möglichst problemlos ver-wendet werden können und sich keine Kompatibilitätsprobleme mit eigenen Geräten ergeben. So können durch eine, jetzt sowie-so im Klassenraum vorhandene Tafel, mehrere alte Geräte ersetzt werden, wie zum Beispiel die Kombination aus Laptop und Be-amer, Fernseher und Videogerät oder Projektor. Da neue Technik alleine aber noch keinen besse-

Saalfeld. Der kommunale Beauf-tragte für Menschen mit Behinde-rung, Christian Tschesch, führt an den folgenden Dienstagen jeweils ab 13 Uhr seinen Sprechtag im Saalfelder Schloss (Beratungs-raum KFZ-Zulassung) durch: 8. und 29. Januar, 19. Februar, 12. März, 2. April und 7. Mai. Terminvereinbarung tel. über Fr. Wunder 0 36 71/823-5 90.

SehbehindertenverbandLandkreis. Der Blinden- und Seh-behindertenverband in Saalfeld lädt in der Regel einmal monat-lich Mitglieder und Interessen-ten zu Veranstaltungen ein. Die nächsten Termine sind am 25. Ja-nuar und am 22. Februar jeweils um 14 Uhr im „Pappenheimer“ in Saalfeld.Zu Gast sind Landesvorsitzender Joachim Leibinger und Kinder-buchautorin Johanna Kirstein.Weitere Infos gibt im Landkreis gerne Inge Klein unter 0 36 71/ 64 26 88.

WintervogelzählungLandkreis. Die Fachgruppe Or-nithologie und Artenschutz ruft wieder zur Wintervogelzählung auf. Die Zählbogen und Hinwei-se sind unter www.kreis-slf.de zu fi nden. Die Erfassungsbogen („Wintervögel am Futterhaus“ und „Wintervogelzählung“ kön-nen nach jeder Zählung zum Mo-natsende an Ralf Hiller unter Fax 0 36 72/34 52 09 oder per mail [email protected] übermittelt werden.

Saalfeld. Rudolstädter Heimatheft 11/12 2018 ist erschienen und schließt den 64. Jahrgang ab. Das Titelbild von Anke Kachold mit dem Märchendom der Saalfelder Feengrotten weist bereits auf die Titelgeschichte hin: Otto Müller aus Eyba hat in seinem Beitrag „Der alte Bergmann und die Grot-ten“ eine längst vergessene Per-sönlichkeit aus dem Dunkel der Geschichte zurück geholt: Albert Georg Nikolaus Blechschmidt, dem „der Ruhm des Erstentde-ckers der Feengrotten gebührt“, wie der Autor kundig ausführt.Ab dem kommenden Jahr gibt es eine engere Zusammenarbeit mit der Stadt Rudolstadt: Dann wird

Unternehmenspräsentationen an-geboten.

die städtische Publikationsreihe „Rudolstadt & die Jubiläen“ in die Heimathefte integriert. To-bias Zober und Manja Rabenau von Historischer Bibliothek und Stadtarchiv verstärken damit das Redaktionskollegium der Heimat-hefte.

ren Unterricht macht, erhalten die Lehrkräfte zur sach- und fachgemäßen Benutzung der neuen Tafeln ebenso eine Grund-lagenschulung, damit die jetzt erweiterten Möglichkeiten auch Anwendung im Unterricht fi nden können. „Das was für viele ange-hende Lehrerinnen und Lehrer an den Universitäten schon Standard ist, kommt endlich auch in den Schulen an. Ich freue mich, dass wir den Lehrkräften wie auch den Schülerinnen und Schülern mit dieser Investition einen zeitge-mäßen Unterricht ermöglichen“ sagt Landrat Marko Wolfram zu der Neuausstattung. Ein Grund für die Beliebtheit der Geräte ist, dass sie je nach Bedarf und fl exibel in vielen Unterrichtsfächern ein-gesetzt werden können. Darüber hinaus wurden für mehr als 64.500 Euro insgesamt 50 neue Beamer inklusive dazugehöriger Laptops

für 19 staatliche Schulen, darun-ter auch Grundschulen, gekauft. Eine sofort sichtbare Veränderung bringen die neuen Tafeln defi nitiv mit sich: Die weiße Oberfl äche der Whiteboards darf nur mit geeig-neten Stiften beschrieben werden und in den Klassenräumen, in de-nen diese bereits eingebaut sind, herrscht striktes Kreideverbot: Der feine Kreidestaub ist Gift für die empfi ndliche Technik. Auch für das kommende Jahr sind jetzt schon weitere Modernisie-rungen vorgesehen: Die vier Re-gelschulen in Bad Blankenburg, Neusitz, Gräfenthal, Unterwellen-born sowie die Gemeinschafts-schule Kaulsdorf erhalten für über 50.000 Euro neue Technik für die PC-Kabinette, neue Servertech-nik, Software und Lizenzen sowie begleitende Dienstleistungen, die für die Modernisierung notwendig sind.

Eines der neuen Smartboards während des Einbaus an der Regel-schule Königsee. (Foto: an)

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140 Jahre „Oertelschule“ LehestenSchulfestwoche führt die Karl-Oertel-Grundschüler zur Rolandbühne und ins Saalfelder Schloss

Heimatheft 11/12 ist erschienenEngere Zusammenarbeit mit Stadt Rudolstadt

Lehesten. Am 29. September 1878 wurde die „Oertelschule“ in Lehesten eingeweiht, die der Un-ternehmer Karl Oertel errichten ließ. Für die heutige Karl-Oer-tel-Grundschule in Lehesten war das Grund genug für eine ganze Schulfestwoche zum 140. Ge-burtstag. So kam es, dass Ende November die ganze Schule beim Ausflug in die Kreisstadt Saalfeld eine Aufführung der Roland-bühne besuchte und eine span-

Marko WolframLandrat

Dr. Steffen KaniaBM Saalfeld/Saale

Jörg ReichlBM Rudolstadt

Mike GeorgeBM Bad Blankenburg

mit der Dezember-Ausgabe des Amtsblattes geht eine Ära zu Ende. Sie halten heute das letzte Mal ein Amtsblatt in der Hand, das kosten-los an alle Haushalte in unserem Landkreis verteilt wird. Ab Januar beschreiten wir mit dem gemein-samen Amtsblatt des Landkreises und der Städte Bad Blankenburg, Rudolstadt und Saalfeld neue Wege. Künftig wird das komplette Amtsblatt digital auf den Inter-netseiten der drei Städte und des Landkreises zum Herunterladen angeboten. Wer das Amtsblatt in gedruckter Form bevorzugt, fin-det es kostenlos zum Mitnehmen in den Verwaltungsgebäuden der Städte, des Landratsamtes sowie in den Rathäusern der selbstän-digen Gemeinden und am Sitz der Verwaltungsgemeinschaften. Wie bisher ist auch ein - allerdings ko-stenpflichtiger - Versand per Post möglich. Hier können Sie ab Ja-nuar zwischen dem Einzelversand oder dem Abonnement direkt beim Verlag wählen. Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht, denn wir wissen, dass für viele Menschen im Landkreis unser Amtsblatt ein wichtiges und geschätztes Informationsmedium ist. Das ist sicher auch das Ergeb-

nis der seit 1994 bestehenden, vor-bildlichen kommunalen Zusam-menarbeit der drei Städte und des Landkreises. Dank dieser guten Zu-sammenarbeit und unseres eigenen Qualitätsanspruchs konnten wir Ihnen über 24 Jahre ein attraktives Amtsblatt mit wichtigen amtlichen Bekanntmachungen, aber auch Fotos und Berichten aus der Regi-on anbieten. Daran wird sich aller Voraussicht nach auch in Zukunft nichts ändern! Vielmehr werden wir vom neuen Jahr an wieder alle 14 Tage (donnerstags) erscheinen. Warum Veränderung?Turnusgemäß haben wir im Som-mer eine Ausschreibung für das gemeinsame Amtsblatt durch-geführt. Leider lag das Ergebnis weit über den bisherigen Kosten. Ursache dafür sind hauptsächlich die stark angestiegenen Vertriebs-kosten. Aufgrund des Ausschrei-bungsergebnisses hätte sich eine Verdopplung bis Verdreifachung der bisherigen Kosten ergeben. Im Sinne eines sparsamen Ein-satzes unserer vorhandenen Haus-haltsmittel konnten wir das nicht verantworten. Wir haben deshalb die Ausschreibung aufgehoben und nach Alternativen gesucht, die Ihrem Informationsbedürfnis

gerecht werden und gleichzeitig den Anforderungen der Thürin-ger Bekanntmachungsverordnung entsprechen. Letztere schreibt vor, dass das Amtsblatt gedruckt und kostenlos zur Verfügung gestellt werden muss - die kostenlose Zu-stellung an jeden Haushalt ist je-doch nicht zwingend erforderlich. Mit der Kombination aus Auslage, digitalem Amtsblatt im Internet und Postversand bzw. Abosystem bieten wir unserer Meinung nach eine gute Alternative zum bishe-rigen Verfahren. Bundesgerichtshof entscheidetUnsere künftige nicht-amtliche Berichterstattung, also Veranstal-tungsankündigungen oder Be-richte von wichtigen Themen aus der Verwaltung, steht unter dem Vorbehalt einer Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH), die vo-raussichtlich in diesem Monat ge-troffen wird. Der BGH befasst sich mit redaktioneller Berichterstat-tung in Amtsblättern, weil einige Zeitungsverlage dagegen geklagt haben, dass in Amtsblättern jour-nalistisch berichtet wird. Dies ver-stößt nach Meinung einiger Verlage gegen die gesetzlich vorgegebene „Staatsferne“ der Presse. Für uns als gewählte Amtsträger wäre ein

Verbot redaktioneller Berichte in Amtsblättern kontraproduktiv. Die Bürgerinnen und Bürger verlan-gen von uns zu Recht transparente und umfassende Informationen über unser Handeln. Doch diese Informationen müssen auch bei Ihnen ankommen. Tageszeitungen erreichen längst nicht mehr das Gros der Menschen. Der Rückgang der Abonnenten hat vielerorts zu einem lokalen Zeitungssterben geführt. Eine große Studie in der Schweiz hat die Folgen des Wan-dels bei Lokalzeitungen untersucht und ist zu einem erschreckenden Ergebnis gekommen: je geringer die Auflage der örtlichen Tageszei-tung, desto geringer ist die Wahl-beteiligung bei Kommunalwahlen. Der Medienwandel bedroht also die Demokratie vor Ort. Hier können Amtsblätter eine sinnvolle Ergän-zung zur Lokalzeitung darstellen, ohne in Konkurrenz zu dieser zu stehen. Wir müssen abwarten, ob der BGH uns diesen Spielraum zur Bürgerinformation lässt.Wir hoffen auf Ihr Verständnis für die Veränderungen und dass Sie uns als Leserin und Leser unseres Amtsblattes weiterhin treu bleiben - bei der digitalen oder gedruckten Ausgabe!

Liebe Leserinnen und Leser unseres gemeinsamen Amtsblattes!

Besuch der Karl-Oertel-Grundschule im Saalfelder Schloss - mit einer span-nenden Erkundung vom Keller (im Bild) bis zum Dachgeschoss. Foto: mm

nende Erkundung des Saalfelder Schlosses erlebte. Zum Ende der Festwoche überbrachte MdL Maik Kowalleck als Beigeordneter des Landkreises einen Geburtstags-gruß von Landrat Marko Wolfram in Höhe von 140 Euro. Dieser hatte die Schüler im Frühjahr anlässlich der Preisverleihung des TEAG-Wettbewerbs „Ideen machen Schule“ für ihr Mühlen-projekt an seinen Dienstsitz ein-geladen.

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Während des Thüringer Weltsichten Festivals vom 1. bis 3. Februar 2019 wer-den viele verschiedene Bilder gezeigt – ob Landschaft, Menschen, Naturge-walten oder Tiere. Einen kleinen Vorgeschmack auf die Vielfältigkeit bietet diese Auswahl der Fotografinnen und Fotografen M. Engelmann, H. Beyer, H. Thurner, U. Lohmann, L. Jäkel und N. Rosing (im Uhrzeigersinn).

Das 21. Thüringer Weltsichten Festival lädt zum Entdecken ein

Bad Blankenburg. Einzigartige Impressionen aus allen Teilen der Erde erleben – das ist für viele Menschen ein Traum. Ein biss-chen erfüllt werden kann dieser Anfang Februar in der Bad Blan-kenburger Stadthalle, wenn auf dem 21. Thüringer Weltsichten Festival beeindruckende Bilder verschiedener Fotografen präsen-tiert werden. Neben der Präsentation und Aus-stellung der Bilder stehen vom 1. bis zum 3. Februar aber auch an-dere Angebote und Workshops auf dem Programm. Parallel zu den Vorträgen der Fotografinnen und Fotografen im großen Saal gibt es ein kostenloses Programm für Kinder im kleinen Saal. Am 2. und 3. Februar gibt es eine Spiel- und Bastelecke, eine extra Fotoausstel-lung, einen Fotoworkshop sowie Vorträge für Kinder, zum Beispiel „Vulkanforscher“, gehalten von der Referenten Ulla Lohmann. Aber auch für alle, die nicht nur

Bilder bestaunen wollen sondern selbst mit der Kamera in der Hand durch die Welt gehen, bietet das Festival viele Möglichkeiten an. So wird am 2. Februar ab 16 Uhr der Workshop „Reisefotografie – Fotoseminar mit Tipps & Tricks“ angeboten, in dem Martin Engel-mann von seinen persönlichen Erfahrungen in der Fotografie berichtet und Hinweise zu Tech-nik und zur Gestaltung von Fotos gibt, egal ob Architektur, Land-schaft oder Portraits. Für alle, die sich mehr für die Naturfotografie interessieren, wird am Sonntag, 3. Februar, ab 14 Uhr der Block mit Dieter Schonlau empfohlen. Der Fotograf, der für National Geographic tätig ist, bietet ein Grundlagenseminar für alle, die gerne mit dem Fotoapparat in der Natur unterwegs sind. Das detail-lierte Programm kann auf www.weltsichten-festival.de eingesehen werden. Auch Informationen zum Vorverkauf finden sich hier.

Fotos, Kinderprogramm und Workshops zum Thema Fotografie vom 1. bis 3. Februar in Bad Blankenburg

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Auflösung des Zweckverbandes „Schulen Mellenbach und Katzhütte“ Bekanntmachung der Genehmigung, der Auflösungsbeschlüsse so-wie der Erklärung der Bürgermeister beider Gemeinden zur Auf-lösung des Zweckverbandes mit der Bestätigung zur Abwicklung gemäß § 41 Abs. 1 ThürKGG durch das Landratsamt Saalfeld-Rudol-stadt als Aufsichtsbehörde gemäß § 42 Abs. 3 Satz 1 ThürKGG Die Gemeinden Katzhütte und Mellenbach-Glasbach haben dem Land- ratsamt Saalfeld-Rudolstadt die von den Gemeinderäten beschlossene Auf-lösung des Zweckverbandes sowie die Erklärung der Bürgermeister beider Gemeinden zur Auflösung mit der Bestätigung zur Abwicklung gemäß § 41 Abs. 1 ThürKGG angezeigt.Das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt hat die Beschlüsse zur Auflösung des Zweckverbandes „Schulen Mellenbach und Katzhütte“ nach § 40 Abs. 1 ThürKGG mit Bescheid vom 04.12.2018 (Az.: 093.030:31_037/054(18)1-03/sege) gemäß § 42 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) rechtsaufsichtlich genehmigt.Der nachfolgende Bescheid zur Genehmigung der Auflösung des Zweckver-bandes, sowie die übereinstimmenden Beschlüsse der beiden Gemeinderäte und die unterzeichnete und gesiegelte Erklärung durch die beiden Bürger-meister über die Auflösung des Zweckverbandes sowie über das Ende der Abwicklung gemäß § 41 ThürKGG werden hiermit gemäß § 42 Abs. 3 Satz 1 ThürKGG amtlich bekannt gemacht. Sie finden die Bekanntmachung auch unter www.kreis-slf.de → Landratsamt → Bekanntmachungen.Der Beschluss zur Auflösung des Zweckverbandes nach § 40 Abs. 1 ThürKGG wird gemäß § 42 Abs. 3 Satz 3 ThürKGG am Tag nach der Bekanntmachung wirksam.

Landratsamt Saalfeld-RudolstadtSaalfeld/Saale, 4. Dezember 2018Im Auftrag

gez. Markus MachelettLeiter Kommunalaufsicht

Vollzug des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschafts-arbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Ok-tober 2001 (GVBl. S. 290), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2013 (GVBl. S. 194, 201) hier: Rechtsaufsichtliche Genehmigung der Beschlüsse zur Auflösung des

Zweckverbandes gem. § 42 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Thüringer Ge-setzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG)

Das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt erlässt folgenden

B e s c h e i d :1. Die vom Gemeinderat der Gemeinde Katzhütte am 19.09.2018 und

vom Gemeinderat der Gemeinde Mellenbach-Glasbach am 06.11.2018 beschlossene Auflösung des Zweckverbandes „Schulen Mellen-bach und Katzhütte“ in der Ausfertigung der Verbandssatzung vom 17.07.2001, bekannt gemacht im Amtsblatt des Landkreises Saal-feld-Rudolstadt am 18.07.2001, in Kraft getreten am Tag nach der Be-kanntmachung am 19.07.2001 wird genehmigt.

2. Die Entscheidung ergeht kostenfrei.

Gründe:I.

Der o. g. Zweckverband wurde gegründet, um die Schulträgerschaft über eine gemeinsame Grundschule und eine gemeinsame Regelschule wahr-zunehmen. Die Grundschule in Katzhütte und die Regelschule in Ober-

weißbach/Thür. Wald befindet sich in Trägerschaft des Landkreises Saal-feld-Rudolstadt. Die Schulträgerschaft wurde nicht auf den Zweckverband übertragen. Der Bürgermeister der Gemeinde Katzhütte teilte mit Schreiben vom 20.08.2018 mit, dass es im o. g. am 19.07.2001 gegründeten Zweck-verband außer dem Beschluss der Gemeinde Katzhütte vom 29.05.2001 und der Verbandssatzung vom 17.07.2001 keine weiteren Aktivitäten des Zweckverbandes gab. Mit übereinstimmenden Beschlüssen des Gemein-derates Katzhütte vom 19.09.2018 (Beschluss-Nr.: 243-40/2018) sowie des Gemeinderates Mellenbach-Glasbach vom 06.11.2018 (Beschluss-Nr.: 199/21/2018) wurde der Auflösung des Zweckverbandes „Schulen Mellen-bach und Katzhütte“ jeweils einstimmig zugestimmt. Die o. g. Beschlüsse der Gemeinderäte wurden dem Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt als untere staatliche Verwaltungsbehörde angezeigt. Mit Schreiben vom 19.11.2018 wurde eine von beiden Bürgermeistern unterzeichnete und gesiegelte Er-klärung über die Auflösung des Zweckverbandes sowie über das Ende der Abwicklung gemäß § 41 ThürKGG zur Genehmigung vorgelegt.

II.1. Das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt ist für den Erlass dieses Bescheides gemäß § 42 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 ThürKGG sachlich zuständig. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus den §§ 91, 111 Abs. 2 und 118 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in Verbindung mit § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 ThürKGG. Der Zweckverband wurde gegründet, um die Schulträgerschaft über eine gemeinsame Grundschule und eine gemeinsame Regelschule wahrzuneh-men. Die Schulträgerschaft wurde jedoch nicht an die Gemeinden bzw. auf den Zweckverband übertragen und liegt nach wie vor in der Trägerschaft des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt.Da der Zweckverband nach Angaben des Bürgermeisters von Katzhüt-te nicht über die notwendigen Organe (Verbandsversammlung und Ver-bandsvorsitzender) gemäß § 26 ThürKGG verfügt, wurde die Auflösung des Zweckverbandes „Schulen Mellenbach und Katzhütte“ jeweils einstimmig durch übereinstimmende Beschlüsse des Gemeinderates Katzhütte sowie des Gemeinderates Mellenbach-Glasbach beschlossen. Nach den vorgelegten Unterlagen wurden keine Verstöße gegen die §§ 35, 36, 39 Abs. 1 ThürKO festgestellt. Laut o. g. Beschlüssen waren keine Mit-glieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen. Einer Genehmigung entgegenstehende Gründe sind nicht erkennbar.

Herausgeber: Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, vertreten durch Landrat Marko Wolfram; Schloßstraße 24, 07318 Saalfeld/SaaleStadt Bad Blankenburg, vertreten durch Bürgermeister Mike George, Markt 1, 07422 Bad BlankenburgStadt Rudolstadt, vertreten durch Bürgermeister Jörg Reichl, Markt 7, 07407 RudolstadtStadt Saalfeld/Saale, vertreten durch Bürgermeister Dr. Steffen Kania, Markt 1, 07318 Saalfeld/SaaleAuflage: 61.960 Exemplare Das Amtsblatt erscheint in der Regel einmal monatlich. Es wird an alle erreichbaren Haushalte im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt kostenlos verteilt. Im Bedarfsfall können Einzelexemplare bei der AMK Dienstleistungs GmbH, Ludwig-Jahn-Str. 4a, 07907 Schleiz, Tel.: 03663-425294, Fax: 03663-425295 zum Einzelpreis von 3,50€ inkl. Porto und MwSt. bezogen werden.Verantwortliche Gesamtleitung: Manuel Metzner, Tel.: 03663-425294, Fax: [email protected] Redakteur und Gestaltungsleitung: Manuel MetznerRedaktionsschluss: In der Regel 14 Tage vor Erscheinen des Amtsblattes.Verantwortlich für den Anzeigenteil: AMK Dienstleistungs GmbH, GF: Manuel Metzner, Tel. 03663-425294, Fax: 03663-425295Anzeigenberater: Dirk Gründlich, Tel. 0152/28817148, [email protected] Metzner, Tel. 03663/425294, [email protected]: AROPRINT Druck- und Verlagshaus GmbH, Hallesche Landstraße 111, 06406 BernburgVerantwortlich für die kostenlose Verteilung: Allgemeiner Anzeiger GmbH, Gottstedter Landstraße 6, 99092 ErfurtFür die sachliche Richtigkeit von Informationen der Zweckverbände oder der Gemeinden zeichnen diese selbst verantwortlich. Für unverlangt eingereichte Manuskripte übernimmt der Verlag keine Verantwortung. Rücksendung nur bei Rückporto. Es gilt die Preisliste Nr. 2 vom 01. Januar 2017 und die Geschäftsbedingungen, die wir auf begrün-dete Anfrage Ihnen gern zusenden. Für Schäden, die durch Druckfehler, fehlerhafte oder unterbliebene Einträge entstehen, wird nicht gehaftet. Nachdruck, Abdruck, fotomechanische Wiedergabe und jedwede elektronische Nutzung oder Vervielfältigung ist nur mit Genehmigung gestattet. Für den Inhalt der Anzeigen sind die jewei-ligen Auftraggeber verantwortlich. Die nächste Ausgabe des Amtsblattes erscheint voraussichtlich am 24.01.2019.Das Foto auf der Titelseite von Anke Kachold zeigt die Kirche in Hohenwarte im vergangenen Winter.

Impressum

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2. Die Kostenfreiheit folgt aus § 2 Abs. 1 Nr. 1 Thüringer Verwaltungskosten-gesetz (ThürVwKostG).

Rechtsbehelfsbelehrung:Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe Kla-ge beim Verwaltungsgericht Gera, Rudolf-Diener-Straße 1 in 07545 Gera, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichtes erhoben werden.Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Thüringen) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten An-trag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden.Der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt wer-den. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen drei Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Mit freundlichen GrüßenIm Auftrag (Siegel)gez. MachelettLeiter Kommunalaufsicht.....................................................................................................................Verwaltungsgemeinschaft „Mittleres Schwarzatal“Gemeinde Mellenbach-Glasbach

Einreicher: Bürgermeisterin Frau KräupnerFederführendes Amt: Hauptamt

Beschlussvorlage / Beschlussdes Gemeinderates der Gemeinde Mellenbach-Glasbach vom 06.11.2018

Auflösung des Zweckverbandes „Schulen Mellenbach und Katzhütte“ vom 17.07.2001

Der Gemeinderat der Gemeinde Mellenbach-Glasbach beschließt gemäß § 40 (1) ThürKGG die Auflösung des Zweckverbandes „Schulen Mellenbach und Katzhütte“ in der Ausfertigung der Verbandssatzung vom 17.07.2001, bekannt gemacht im Amtsblatt des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt am 18.07.2001, in Kraft getreten am Tag nach der Bekanntmachung am 19.07.2001.

Von der Abstimmung wurde(n) 0 Gemeinderatsmitglied(er) ausgeschlossen (§ 38 ThürKO).

Der Gemeinderat besteht aus 8 Gemeinderatsmitgliedern und dem Bürger-meister.

Anwesend: 7 Gemeinderatsmitglieder 1 BürgermeisterStimmberechtigt: 8 davon: 8 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltung(en)

Die Beschlussvorlage wurde als Beschluss mit der Beschluss-Nr. 199/21/2018 bestätigt.

gez. KräupnerBürgermeisterin Siegel.....................................................................................................................Beschluss-Nr. 243-40/2018 Vorlagen-Nr. 2018/041 Aktenzeichen: 022.340. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Katzhütte am 19.09.2018 TOP 10 -öffentlich-Beschluss zur Auflösung des „Zweckverbandes Schulen Mellenbach und Katzhütte“ vom 17.07.2001

Der Gemeinderat der Gemeinde Katzhütte beschließt gem. § 40 (1) Thür-KGG die Auflösung des Zweckverbandes „Schulen Mellenbach und Katz-hütte“ in der Ausfertigung der Verbandssatzung vom 17.07.2001, bekannt gemacht im Amtsblatt des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt am 18.07.2001,in Kraft getreten am Tag nach der Bekanntmachung am 19.07.2001

Begründung:Mit Schreiben vom 01.08.2018 bat uns die Kommunalaufsicht des Land-ratsamtes (siehe Anlage) um Mitteilung, ob der o. g. , im Jahr 2001 ge-gründete Zweckverband noch besteht. Nach Prüfung stellten wir fest, dass dieser Zweckverband nicht mehr existent ist. Nach einer beschlossenen und veröffentlichten Satzung nahm der Zweckverband keine weiteren Aufgaben mehr wahr. Gem. § 40 (1) des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschafts-arbeit (ThürKGG) ist der Zweckverband aufzulösen, wenn „Gründe des öf-fentlichen Wohls dies erfordern, insbesondere wenn er seine Aufgaben nicht dauerhaft wirtschaftlich wahrnimmt“.Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 13Zahl der Abstimmungsberechtigten: 11Ja-Stimmen: 11Nein-Stimmen: 0

Davon gemäß § 38 ThürKO ausgeschlossen: 0Enthaltungen: 0

Katzhütte, den 25.09.2018 gez. Machold (Dienstsiegel)Bürgermeister.....................................................................................................................

Gemeinde Katzhütte Gemeinde Mellenbach-Glasbach

Auflösung des Zweckverbandes „Schulen Mellenbach und Katzhütte“Bestätigung der Abwicklung gem. § 41 (1)ThürKGG

Der Zweckverband „Schulen Mellenbach und Katzhütte“ wurde mit Be-schluss des Gemeinderates der Gemeinde Katzhütte Nr. 243-40/2018 vom 19.09.2018 und Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Mellen-bach-Glasbach Nr. 199/21/2018 vom 06.11.2018 aufgelöst.Der Zweckverband hat keine laufenden Geschäfte im Sinne des § 41 Thür-KGG getätigt. Es gibt kein Vermögen, das aufzuteilen ist.Eine direkte Abwicklung gem. § 41 (1) ThürKGG i. v. m. § 13 der Verbands-satzung vom 17.07.2001 kann demzufolge nicht erfolgen.Das Ende der Abwicklung des Zweckverbandes „Schulen Mellenbach und Katzhütte“wird hiermit bestätigt.

Gemeinde Katzhütte Gemeinde Mellenbach-GlasbachKatzhütte, 16.11.2018 Mellenbach-Glasbach, 19.11.2018

gez. Machold - Siegel - gez. Kräupner - Siegel -Bürgermeister Bürgermeisterin

Rechtsverordnung zum Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen gemäß § 8 Thüringer Ladenöffnungsgesetz (Thür-LadÖffG) für Kur-, Ausflugs-, Erholungs- und Wall-fahrtsorte im Landkreis Saalfeld-Rudolstadtvom 1. November 2018

Aufgrund des § 8 Abs. 2 ThürLadÖffG vom 24. November 2006, zuletzt ge-ändert am 21. Dezember 2011, bestimmt der Landkreis im übertragenen Wirkungskreis folgende Wallfahrts- und Ausflugsorte gemäß § 8 Abs. 1

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ThürLadÖffG, welche Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen bis zur Dauer von sechs zusammenhängenden Stunden im Zeitraum zwischen 11:00 Uhr und 20:00 Uhr ausschließlich zum Verkauf von Reisebedarf, Devotionalien sowie Waren, die für diese Orte kennzeichnend sind, offen halten dürfen:

AltenbeuthenBad Blankenburg (Stadt) mit den Ortsteilen Böhlscheiben Cordobang Fröbitz Großgölitz Kleingölitz Oberwirbach Watzdorf ZeigerheimCursdorfDöschnitzDröbischau mit dem Ortsteil EgelsdorfDrognitz mit den Ortsteilen Lothra Neidenberga ReitzengeschendaGräfenthal mit den Ortsteilen Buchbach Creunitz Gebersdorf Großneundorf Lichtenhain Lippelsdorf SommersdorfHohenwarteKatzhütteKönigsee-Rottenbach (Stadt) mit den Ortsteilen Hengelbach Leutnitz Milbitz Paulinzella Quittelsdorf Rottenbach Solsdorf Storchsdorf ThälendorfLehesten mit den Ortsteilen Brennersgrün Röttersdorf Schmiedebach WetzsteinLeutenbergLichteMellenbach-GlasbachMeuraMeuselbach-SchwarzmühleOberhain mit den Ortsteilen Barigau Mankenbach UnterhainOberweißbach mit dem Ortsteil Lichtenhain/BergbahnReichmannsdorfRohrbachRudolstadt (Stadt) mit dem Ortsteil MörlaSaalfeld (Stadt)SchmiedefeldSchwarzburg

SitzendorfUhlstädt-Kirchhasel mit den Ortsteilen Großkochberg Partschefeld Rückersdorf Uhlstädt WeißenUnterwellenborn nur mit dem Ortsteil GoßwitzUnterweißbachWittgendorf

Von der Öffnung ausgenommen sind der Karfreitag, der Volkstrauertag und der Totensonntag. Fallen der 24. und der 31. Dezember auf einen Sonntag, dürfen die Verkaufsstellen nur bis 14:00 Uhr geöffnet sein. Verkaufsstellen im Sinne dieses Gesetzes sind Ladengeschäfte aller Art, Apotheken, Tankstellen, Verkaufsstellen an Bahnhöfen, Flughäfen und Schiffsanlegestellen, sonstige Verkaufsstellen, Kioske und Basare. Dort dürfen als Reisebedarf folgende Gegenstände verkauft werden: Zeitungen, Zeitschriften, Straßenkarten, Stadtpläne, Reiselektüre, Schreibmaterialien, Tabakwaren, Schnittblumen, Reisetoilettenartikel, Träger für Bild- und Ton-aufnahmen, Bedarf für Reiseapotheken, Reiseandenken und Spielzeug ge-ringeren Wertes sowie Lebens- und Genussmittel in kleineren Mengen und ausländische Geldsorten. Gemäß § 12 Abs. 2 ThürLadÖffG finden für die Beschäftigung von Arbeit-nehmern an Sonn- und Feiertagen die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes entsprechend Anwendung. Eine Beschäftigung des einzelnen Arbeitneh-mers ist jährlich an höchstens 22 Sonn- und gesetzlichen Feiertagen erlaubt. Diese Rechtsverordnung tritt am Tage ihrer Bekanntgabe in Kraft. Gleichzei-tig tritt die Festsetzung zum Ladenschluss in Kur-, Ausflugs- und Erholungs-orten des Landratsamtes Saalfeld-Rudolstadt vom 26. September 2005 außer Kraft. Gebietsrechtliche Änderungen, die nach Inkrafttreten dieser Verordnung eintreten und Zuordnung zu vorgenannter Aufzählung finden, sind hiermit umfasst. Einer diesbezüglichen Änderung dieser Verordnung bedarf es nicht. Im Einzelfall können auf Antrag Ausnahmeentscheidungen gemäß § 11 Abs. 1 und 2 ThürLadÖffG durch das Landratsamt getroffen werden, sofern diese für das öffentliche Interesse notwendig sind.

Saalfeld, den 1. November 2018

Landratsamt Saalfeld-RudolstadtDer Landrat

Aufruf an alle ehemaligen Pflegefamilien und bereits verrentete AdoptivfamilienDas Jugendamt informiert über die gesetzlichen Veränderungen bezüglich der Erziehungszeiten und der sog. Mütterrente

Aufruf an Pflege- und Adoptiveltern: Klären Sie ihr Rentenkonto!

Nach § 56 Abs. 2 Satz 6 SGB VI ist eine Anrechnung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten (bei Pflege- und Adoptiveltern) ausgeschlos-sen, wenn für Andere (z.B. die leiblichen Eltern) unter Berücksichtigung dieser Zeiten bereits eine Leistung bindend festgestellt oder ein Versor-gungsausgleich oder ein Rentensplitting durchgeführt wurde.Der PFAD Bundesverband (Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien) ruft deshalb alle Pflege- und Adoptiveltern, die ein Kind vor Vollendung des 10. Lebensjahres angenommen haben, auf, unverzüglich mit dem Pflegever-trag oder einer Bescheinigung des Jugendamtes eine Kontenklärung beim zuständigen Rentenversicherungsträger zu beantragen.

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Damit können die Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten im eige-nen Konto vermerkt und damit ausgeschlossen werden, dass diese Zeiten widerrechtlich einer anderen Person gutgeschrieben werden.

Aufruf an bereits verrentete Pflege- und Adoptiv-eltern

Der PFAD Bundesverband fordert alle Rentner und Rentnerinnen, denen bisher Zuschläge für Kindererziehungszeiten verweigert wurden, weil die Erziehung erst nach dem 12. Lebensmonat begonnen hat, auf, unverzüg-lich einen schriftlichen Antrag bei ihrem Rentenversicherungsträger nach § 307d Abs. 5 SGB VI in der Fassung des RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetzes einzureichen (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/046/1904668.pdf).Der PFAD hat einen entsprechenden Musterantrag ausgearbeitet, den Sie unter www.pfad-bv.de > Aktuelles herunterladen können

PZV MHU UnterwellenbornBekanntmachungen des Planungszweckverbandes Maxhütte Unterwellenborn

Beschlüsse der 83. öffentlichen Sitzung des PZV Maxhütte Unterwellenborn vom 12. April 2018

PZV-MHU 489/01/18 Zustimmung zur Befreiung von den Festsetzungen (Lage der Werbe-tafel) im Bebauungsplan Nr. 7, Industrie- und Gewerbegebiet „Nord-Ost“ für die GE-Fläche GE 7, Flurstück-Nr. 357/454, Gemarkung Un-terwellenborn

Der Planungszweckverband stimmt dem Antrag auf Zulassung einer Be-freiung für die Aufstellung der Werbetafel für die vorhandene Geschäfts-stelle der Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt sowie Bäcker/Fleischer und Tedi-Markt im Bebauungsplan Nr. 7, Industrie- und Gewerbegebiet „Nord-Ost“, Maxhütte Unterwellenborn, für die GE-Fläche GE 7, Flurstück-Nr. 357/454, Gemarkung Unterwellenborn, zu. Die Höhe der Anlage wird bei einer vorhandenen Geländehöhe mit 276 m über HN eingehalten und ist nicht zu überschreiten.

Ja-Stimmen: 100 %

PZV-MHU 490/01/18 Bestätigung der Jahresrechnung für 2016 und Haushaltsentlastung der Verbandsvorsitzenden des PZV-MHU für das Haushaltsjahr 2016

Der Planungszweckverband Maxhütte Unterwellenborn stellte auf der Grundlage des Prüfberichtes vom Rechnungsamt des Landratsamtes Saal-feld-Rudolstadt gemäß § 80 Abs. 3 der Thür. KO die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 fest und entlastet die Vorsitzende des PZV-MHU für das Haushaltsjahr 2016.

Ja-Stimmen: 100 %

Beschlüsse der 84. öffentlichen Sitzung des PZV Maxhütte Unterwellenborn vom 29. Oktober 2018

PZV-MHU 492/02/18 Zustimmung zur Befreiung von den Festsetzungen (Überschreitung der Baugrenze) im Bebauungsplan 5.1, „Industriegebiet Kamsdorf“, Flurstück-Nr. 15/14, Gemarkung Großkamsdorf

Der Planungszweckverband stimmt dem Antrag auf Zulassung einer Befrei-

ung für die Überschreitung der Baugrenze des Bebauungsplanes Industrie-gebiet Kamsdorf umca. 15,60 m zu

Ja-Stimmen: 100 %

gez. WendeVerbandsvorsitzende

Bekanntmachung des Zweckverbandes Wasserversorgung und Ab-wasserbeseitigung für Städte und Gemeinden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt

Beschlüsse der 2. Verbandsversammlung 2018am 28.11.2018Öffentlicher Teil

Beschluss-Nr.:Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit,Bestätigung der Tagesordnung der 2. Verbandsversamm-lung 2018 VV-Ö-1-02/2018Protokollbestätigung zum öffentlichen Teil der 1. Verbandsversammlung 2018 VV-Ö-2-02/2018Beschluss des Jahresabschlussberichtes für das Wirtschaftsjahr 2017 VV-Ö-3.1-02/2018Beschluss zur Entlastung des Verbandsvorsitzenden für das Wirtschaftsjahr 2017 VV-Ö-3.2-02/2018Beschluss zur Entlastung des Verbandsausschusses fürdas Wirtschaftsjahr 2017 VV-Ö-3.3-02/2018Beschluss zur Entlastung des Geschäftsleiters und seiner Stellvertreter für das Wirtschaftsjahr 2017 VV-Ö-3.4-02/2018Beschluss zur Aktualisierung des Investitionsprogrammes 2018 VV-Ö-4-02/2018Beschluss der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2019 VV-Ö-5.1-02/2018Beschluss der Finanzpläne Trinkwasserversorgung und Ab-wasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2019 VV-Ö-5.2-02/2018Beschluss zur Bildung eines Verbraucherbeirates des ZWA Saalfeld-Rudolstadt VV-Ö-6-02/2018Beschluss einer Absichtserklärung zur Aufnahme des Orts-teiles Wittgendorf der Stadt Saalfeld in den ZWA Saal-feld-Rudolstadt VV-Ö-7-02/2018

Saalfeld, 29.11.2018 gez. Marten -Dienstsiegel- Verbandsvorsitzender des ZWA Saalfeld-Rudolstadt

Bekanntmachung zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbeseiti-gung für Städte und Gemeinden des Land-kreises Saalfeld-Rudolstadt gemäß § 25 (4) ThürEBV

1. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Städte und Gemeinden des Landkreises Saal-feld-Rudolstadt hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Städte und Gemeinden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt mit Beschluss-Nr. VV-Ö-3.1-02/2018 vom 28.11.2018 in öffentlicher Sitzung festgestellt.

Der Jahresabschluss des Zweckverbandes Wasserversorgung und Ab-

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wasserbeseitigung für Städte und Gemeinden des Landkreises Saal-feld-Rudolstadt wurde von

Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Richard-Wagner-Straße 1 04109 Leipzig

geprüft. Danach schließt die Bilanz zum 31. Dezember 2017 auf der Aktiv- und

der Passivseite mit einer Bilanzsumme von 280.275.867,80 € ab und weist in der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresgewinn von 1.220.070,61 € aus.

Der Jahresabschluss mit Anhang und Lagebericht wurde in der Ver-bandsversammlung am 28.11.2018 vorgelegt und beraten.

2. Die Verbandsversammlung beschloss in öffentlicher Sitzung am 28.11.2018, dass der ausgewiesene Jahresüberschuss im Bereich Trink-wasserversorgung in Höhe von 417.659,61 € und der ausgewiesene Jah-resüberschuss im Bereich Abwasserbeseitigung in Höhe von 802.411,00 € auf neue Rechnung vorzutragen ist.

3. Der Bestätigungsvermerk der zum Wirtschaftsprüfer berufenen Gesell-schaft Ebner Stolz GmbH Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steu-erberatungsgesellschaft, Richard-Wagner-Straße 1 in 04109 Leipzig, für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 lautet:

„G. Wiedergabe des BestätigungsvermerksZu dem als Anlagen 1 bis 4 beigefügten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 sowie zum Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017 (Anlage 5) haben wir folgenden Bestätigungsvermerk erteilt, der hier wiedergegeben wird:„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbe-seitigung für Städte und Gemeinden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt, Saalfeld, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 ge-prüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lage-bericht nach den Vorschriften der Thüringer Eigenbetriebsverordnung, den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften (in der am 1. Januar 2015 geltenden Fassung) und den ergänzenden Bestim-mungen der Verbandssatzung liegen in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreter des Verbandes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss un-ter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beach-tung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss un-ter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertrags-lage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Verbandes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungs-bezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der ange-wandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des gesetzlichen Vertreters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Er-kenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Regelungen der Thüringer Eigenbetriebsverord-

nung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Verbandes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Leipzig, 19. September 2018Ebner Stolz GmbH & Co. KGWirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaftgez. Gerhard Schroeder gez. Hartmut PfleidererWirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer“

4. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang und Lagebericht vom 31.12.2017 liegt

vom 07.01.2019 bis 18.01.2019

während der Dienstzeiten im Sekretariat des Geschäftsleiters des Zweck-verbandes Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Städte und Ge-meinden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt in der Remschützer Straße 50, 07318 Saalfeld, aus.

Saalfeld, den 29.11.2018

gez.Marten -Dienstsiegel-Verbandsvorsitzender des ZWA Saalfeld-Rudolstadt

Information des Zweckverbandes Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau (WAVI) zur Einreichung von Fördermittelanträgen zur Förderung des Ersatzneubaus oder der Nachrüstung von Kleinkläranlagen

Die Amtliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt des Ilm-Kreises vom 29. Januar 2019.

Der Zweckverband gibt für seinen abwasserseitigen Wirkungskreis hiermit öffentlich bekannt, dass eine neue Richtlinie zur Förderung von Kleinkläran-lagen im Freistaat Thüringen am 13.08.2018 veröffentlicht wurde (Thüringer Staatsanzeiger Nr. 33/2018, Seite 1035-1039).Die Grundlage zur Feststellung der Förderfähigkeit bildet das bestehende Abwasserbeseitigungskonzept des Zweckverbandes (im Amtsblatt des Ilm- Kreises Nr. 15/2014 vom 02.12.2014 öffentlich bekannt gemacht).Zuwendungsfähig sind Ausgaben für dem Stand der Technik entsprechende Kleinkläranlagen im Sinne § 2 Nummer 10 Thüringer Wassergesetz (Thür-WG):

a) für den Ersatzneubau oder Nachrüstung von Kleinkläranlagen für ein oder mehrere Grundstücke, die gemäß Abwasserbeseitigungskonzept nie an eine öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden (Di-rekteinleiter).

b) für den Ersatzneubau oder Nachrüstung von Kleinkläranlagen für ein oder mehrere Grundstücke, die an einen kommunalen Kanal ange-schlossen sind, gemäß Abwasserbeseitigungskonzept, jedoch nie an eine öffentliche Abwasserbehandlungsanlage angeschlossen werden (Teilortskanalkunden). Dazu gehört auch die erstmalige Errichtung einer Kleinkläranlage, wenn das vom Grundstück stammende Abwasser bis-her ohne Vorreinigung eingeleitet wurde.

c) für den Neubau von Kleinkläranlagen im Rahmen der kommunalen Ab-wasserbeseitigung.

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Eine wesentliche Änderung ist die Erhöhung der Festbeträge:- für Ersatzneubau 2.500,00 € (4 EW Anlage) + 250,00 € je weiterem EW- für Nachrüstung 1.250,00 € (4 EW Anlage) + 125,00 € je weiterem EW

Der betreffende Personenkreis wird hiermit aufgefordert, für die Kleinkläran-lagen, die 2019 durch einen Ersatzneubau erneuert oder nachgerüstet wer-den sollen, beim Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau, Naumannstraße 21 die Fördermittelanträge einzureichen (bis spätestens 30.09.2019).Bei Direkteinleitern ist dem Antrag gemäß Punkt 7.1.2 der Richtlinie eine Kopie der wasserrechtlichen Entscheidung beizufügen. Es können nur voll-ständige und fehlerfreie Antragsunterlagen an die bewilligende Stelle wei-tergereicht werden.Die Anträge sind im Kundenzentrum Bereich Abwasser des WAVI Ilmenau (Hüttengrund 8, 98693 Ilmenau) während der Dienstzeiten erhältlich. Die Antragsformulare zum Download und weitere Informationen sind im Inter-net unter www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Foerderung-von-Klein-klaeranlagen-KKA-im-Freistaat-Thueringen verfügbar.Der Zweckverband weist ausdrücklich darauf hin, dass mit dem Ersatz-neubau oder der Nachrüstung von Kleinkläranlagen erst dann begonnen werden darf, wenn die Förderung durch die Thüringer Aufbaubank bewilligt worden ist bzw. die Zustimmung zu einem vorzeitigen Vorhabensbeginn vorliegt. Der Maßnahme- bzw. Vorhabensbeginn ist der Zeitpunkt der Auftragsver-gabe. Planung, Baugrunduntersuchung, Grunderwerb und Herrichten des Grundstückes gelten nicht als Beginn des Vorhabens.

Zweckverband Wasser- und Dienstzeiten:Abwasser- Verband Ilmenau Mo. bis Do. 9.00 Uhr bis 12.00 UhrNaumannstraße 21 und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr98693 Ilmenau Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Ilmenau, 20.11.2018SeeberVerbandsvorsitzender

Schließtage des Wasser- und Abwasser-Ver-band Ilmenau Die Geschäftsstellen des Wasser- und Abwasser-Verbandes Ilmenau blei-ben im Zeitraum 27. bis 28.12.2018 geschlossen. Bei technischen Notfäl-len steht ein Bereitschaftsdienst zur Verfügung. Die Kontaktdaten hierzu finden Sie unter https://www.wavi-ilmenau.de. Darüber hinaus erfolgt an den Schließtagen unter der Rufnummer 03677 6485-0 eine automatische Weiterleitung zum Bereitschaftsdienst.Wasser- und Abwasser-Verband Ilmenau

Jürgen ThurmannGeschäftsleiter

Information der TLUGSanierung der Saalesohlgleiten in Volkstedt und SaalfeldIm Auftrag der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie werden in den nächsten 3 Jahren die Volkstedter Rampe und die Sohlgleiten des ehemaligen Zeisswehrs und des ehemaligen Teile-wehrs in Saalfeld saniert.Die von Deutschland umzusetzende EU-Wasserrahmenrichtlinie fordert für wichtige Wehrstandorte die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit (Fischpassierbarkeit). Davon sind auch die Wehre in der Saale betroffen. Bei der schadhaften Volkstedter Rampe und den beiden in den 1990er Jah-ren in Saalfeld am ehemaligen Zeisswehr und ehemaligen Teilewehr errich-

teten Sohlgleiten ist die Fischpassierbarkeit entsprechend heute gültigen Standards nicht gewährleistet. Im Auftrag des Freistaates Thüringen als Ei-gentümer dieser Anlagen soll daher eine Sanierung erfolgen. Die Betreuung der Maßnahme erfolgt durch die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie. Dabei ist für alle drei Standorte die Errichtung einer jeweils deut-lich flacher als bisher geneigten Riegelgleite mit kanupassierbarer Niedrig-wasserrinne geplant. Die Baumaßnahme wird sich über 3 Jahre hinziehen, wobei auf Grund des Schutzes der Fisch- und Wasservögelpopulationen die Arbeiten hauptsächlich im Winterhalbjahr stattfinden werden. Die Saale wird in den Bereichen der geplanten Gleiten für den Bau mittels einer Spundwand längsgeteilt und der Baufortschritt jeweils halbseitig re-alisiert.Beginnen sollen die Arbeiten Anfang 2019 mit für die Baumaßnahme not-wendigen Baumfällungen.

13.09.2018

Dr.-Ing. Ralph WitterGebietsingenieur Saale

Landesamt für Vermessung und Geoinfor-mation Schließung am 27. und 28. Dezember 2018

Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation bleibt am 27. und 28. Dezember 2018 geschlossen. Ab dem 2. Januar 2019 stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Servicestelle wieder zu den ge-wohnten Öffnungszeiten zur Verfügung.

Alfred Christian SchäferLeiter des Katasterbereichs Saalfeld

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Weihnachts- und Neujahrsbotschaft des BürgermeistersLiebe Saalfelderinnen und Saalfelder, verehrte Gäste und Ehemalige, liebe Freunde unserer Stadt,

der Kinderbuchautor Horst Rehmann hat es gut auf den Punkt ge-bracht und uns mit seinen „Vier Kerzen im Advent“ wortreich vor Augen geführt, für was Advent, Weihnachten und Jahreswechsel in den Augen vieler stehen. Es sind Bedürfnisse, Wünsche und Vorstel-lungen wie Stille, Hoffnung, Frieden, Anstand und Liebe, die wir mit den besinnlichsten Wochen eines jeden Jahres verbinden. Oft höre ich die Frage: „Warum stehen diese Dinge des Lebens nicht das ganze Jahr über im Mittelpunkt?“ Doch, wenn wir ehrlich sind, können wir „Weihnachtsgefühle“ und „Weihnachtswunder“ das ganze Jahr über erleben. Nämlich immer dann, wenn wir genau hinschauen, unsere Stadt mit offenen Au-gen sehen, auf andere Menschen zugehen und die aufgestachelte Welt der sozialen Medien verlassen.Seit fast einem halben Jahr bin ich Bür-germeister der Feengrotten- und Kurstadt Saalfeld/Saale. Ich war seit meinem Amts-antritt viel in der Stadt und auf dem Land unterwegs und lernte bei vielerlei Terminen meine Heimatstadt teils neu und teils an-ders kennen. In jedem Fall ist sie mir noch mehr ans Herz gewachsen. Besonders das ehrenamtliche Engagement der Saalfelder-innen und Saalfelder und die wertschöpfen-de Aktivität von Handwerkern, Händlern, Unternehmern und Gastronomen haben es mir angetan und hinterließen einen nach-haltigen Eindruck. Ich bin stolz und dank-bar, erster Diener unserer wunderbaren, le-bens- und liebenswerten Stadt zu sein. Am Ende des Jahres 2018 blicken wir auf zwölf Monate Saalfelder Geschichte zurück, die reich an prägenden Ereignissen, Erleb-nissen und Emotionen waren. Saalfeld ist mit der Eingemeindung der Saalfelder Höhe und von Wittgendorf deut-lich größer und ländlicher geworden und wird im kommenden Jahr mit Schmiedefeld und Reichmannsdorf weiter wachsen. Unsere neuen Höhendörfer sind Chance und Herausforderung zugleich. Gemeinsam ist es je-doch jede Anstrengung wert, dass Stadt und Land zu einem Saalfeld zusammenwachsen, gelebte Traditionen bewahrt werden und das Heimatgefühl im ländlichen Raum wie in der Stadt erhalten wird.Unsere Kreisstadt ist fi nanziell solide unterwegs, was zu einem hohen Maß auf nachhaltigen und verantwortungsbewussten Ent-scheidungen in Rat und Verwaltung fußt. Vollendete Investitionen wie ein neuer Kunstrasen im Stadion, die restaurierte Saalfelder Orangerie, der Bankzeit-Weg in Arnsgereuth sowie das fortzu-schreibende Stadtentwicklungskonzept und die Nachhaltigkeits-strategie unterstreichen dieses, für Saalfeld typische Agieren.2018 war wieder ein kultur- und veranstaltungsreiches Jahr, das u. a. mit Marktfest, Jazztagen, Abendmotetten, Ausstellungen, Festempfängen anlässlich 30 Jahre Städtepartnerschaft Saal-feld-Kulmbach und 150 Jahre Kreisstadt Saalfeld/Saale, Tag des of-fenen Denkmals, Feen-, Frühlings-, Herbst- und Volksfesten, Weih-nachts- und Eiszauber sowie vielen weiteren Veranstaltungen im klassischen und subkulturellen Bereich in Erinnerung bleiben wird.

Ich danke allen Aktiven, die Saalfelds kulturelle Vielfalt Jahr für Jahr unterstreichen und gedeihen lassen. Ein großes Dankeschön ebenso allen Ehrenamtlern im Katastrophenschutz sowie im sozi-alen, grünen und caritativen Bereich für ihr nicht selbstverständ-liches Engagement in 2018.

Liebe Saalfelderinnen und Saalfelder,im kommenden Jahr begehen wir 30 Jahre Mauerfall. Im Fokus der deutschlandweiten Feierlichkeiten stehen das Zusammenrücken der Deutschen und das Zusammengehörigkeitsgefühl nach dem

glücklichsten Moment in unserer jüngeren Geschichte. Wir befi nden uns in diesen Punkten gewiss erst an einer Zwischenstati-on eines langen Weges und es liegt noch ein gutes Stück vor uns. Doch wir alle wissen, dass sich dieser Weg lohnt, gelohnt hat und weiter lohnen wird. Zusammenrücken und Zusammengehörig-keit gelingen nur dann, wenn alle Generati-onen die Möglichkeit haben, sich mit ihren Ideen, ihrer Kreativität und ihrem Können in unser Gemeinwesen einzubringen. Im Fokus stehen für Saalfeld eine qualifi zierte Bürgerbeteiligung, ein gelingender Spagat zwischen Perspektive für junge Menschen und Familien sowie seniorenfreundlicher Stadt, der Ausbau von Tourismus und Be-wahrung kultureller Vielfalt, eine moderne Verwaltung sowie ein starker, infrastruk-turell angebundener Wirtschaftsstandort. Mit Sicherheit werden wir diese Aufgaben nicht alle in 2019 lösen, aber wir können sie annehmen, mit Nachdruck beginnen und Stück für Stück unsere blühende Stadt wei-ter formen und prägen. Saalfeld als Stern des Südens muss weiterhin für eine chan-cenorientierte Entwicklung stehen und sei-ne Verantwortung für den Landkreis und

die Region wahrnehmen – sei es wirtschaftlich, strukturell oder kulturell.

Liebe Saalfelderinnen und Saalfelder,ich wünsche Ihnen im Namen des Saalfelder Stadtrates sowie al-ler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Saalfeld/Saale und ganz persönlich eine gesegnete, friedliche und besinnliche Advents-zeit, frohe Weihnachten sowie alles Gute, Gesundheit und Gottes Segen für 2019. Geben wir aufeinander Acht und gehen wir mitei-nander in ein gutes neues Jahr.

Gesegnete und frohe Weihnachten.

Ihr Dr. Steffen KaniaBürgermeister der Stadt Saalfeld/Saale

Vier Kerzen im AdventHorst Rehmann

Die erste Kerze brennt für Stille,für Ruhe und Gemütlichkeit,

für Herzlichkeit und für den Willen,zu leben in Behaglichkeit.

Die zweite Kerze brennt für Hoffnung,für die Kraft und für den Glauben,für Vernunft und für die Achtung,

und für die weißen Friedenstauben.

Die dritte Kerze brennt für Anstand,für Respekt und auch für Güte,

für Gerechtigkeit und für Verstand,und für's eigene Gemüte.

Die vierte Kerze brennt für Liebe,für das Wichtigste auf dieser Welt,es gäbe nichts das uns noch bliebe,

wär nicht sie, an Nummer Eins gestellt.

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Informationen des Bürgermeisters in der Stadtratssitzung am 7. November 2018

Meine sehr verehrten Damen und Herren Stadträte, werte Gäste, einige Informationen zu aktuellen und investiven Geschehen in der Stadt Saal-feld/Saale: Radwegsicherung Steilhang Remschütz: Die Bauarbeiten haben begonnen. Aktuell ist der Hang beräumt und es werden die Bohrungen für die Stützen und Anker eingebracht. Die anfänglich gravierenden Probleme mit Radfahrern, die sich durch die Baustelle gedrängt hatten, konnten nur durch zusätzliche Sper-rungen (Kosten ca. 7.000,00 Euro) abgesichert werden. Es hat eine Einstellung der Baustelle gedroht. Dato hat sich die Situation deutlich gebessert.Kirchplatz/Blankenburger Straße: Aktuell liegt dem Stadtrat ein Beschluss zur Einbeziehung von Architektur-/Ingenieurbüros vor. Die Verwaltung wird um-gehend Kosten, Termine und Verfahrensweise klären. Florian-Geyer-Straße/Am Dudelteich: Die Kanalbauarbeiten wurden in der 34. KW 2018 begonnen. Im 1. Bauabschnitt der Florian-Geyer-Straße (Brücke bis Haus Nr. 55) werden derzeit die Hausanschlüsse für Wasser und Abwasser hergestellt. Kapellenstraße: Gegenwärtig erfolgen im zweiten Bauabschnitt der Gemein-schaftsbaumaßnahme zwischen ZWA, Saalfelder Energienetze und Stadt die Errichtung der Hausanschlüsse Mischwasserkanal sowie die Verlegung der Straßenbeleuchtungskabel. Im Anschluss daran sind die Auskofferungsarbeiten für den Straßenbau vorgesehen. Zweiter Bauabschnitt Rainweg, Erneuerung Straßenentwässerung Rainweg 69 - 89 sowie Ausbau Gehwege Rainweg erster Bauabschnitt: Aktuell erfolgen die letzten Medienverlegungen in der Kloppstockstraße sowie parallel der Einbau der hydraulisch gebundenen Tragschicht im Fahrbahnbe-reich des Rainweges. Im Anschluss daran sind die weiteren Straßenbauarbeiten vorgesehen. Saalebrücke Carl-Zeiss-Straße: Im November werden die Fundamente für die Montagegerüste in die Saale eingebaut. Die statische Prüfung ist abge-schlossen. Mitte November beginnt die Fertigung der Stahlteile (Pylonen und Geländer) in der Fertigungshalle in Bad Lauchstädt.Planung Umbau Rudolstädter Straße/Friedensstraße: Die Vorplanung ist abgeschlossen. Aktuell werden die Kosten und die Verteilung zwischen Stra-ßenbauamt und Stadt berechnet. Gleichzeitig wurden Anlieger wegen Grund-erwerb angeschrieben. Hier laufen Gespräche und Vororttermine.Sanierung Freisportanlage Grundschule Gorndorf, Albert-Schweit-

zer-Str. 130: Am 03.07.2018 wurden die Leistungsverzeichnisse im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung an vier Unternehmen verschickt. Die Sub-mission war am 25.07.2018; drei Unternehmen gaben ein Angebot ab. Im Bau- und Wirtschaftsausschuss am 22.08.2018 erfolgte die Vergabe an die Firma SK Sport- und Freianlagenbau GmbH aus Hermsdorf. Die Ausführung der Leistun-gen erfolgt aus Kapazitätsgründen erst im Frühjahr 2019.Bau einer Freisportanlage Regelschule „Geschwister Scholl“, Pfor-tenstraße 16: Anfang Mai wurde die Sportstättenförderung für 2019 beim Land, Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport beantragt. Mit dem Planungsbüro Brückner Ingenieure wurde ein Ingenieurvertrag über die Leistungsphasen 1 - 4 abgeschlossen.Sanierung Regelschule „Geschwister Scholl“, Pfortenstraße 16: Die Stadt ist in das Förderprogramm des Bundes zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen aufgenommen und die EU-Ausschreibung der Planungsleistungen ist erfolgt. Am 17.08.2018 war Ende der Bewerbungsfrist der Planungsbüros. Die Auswertung der Bewerbungen erfolgte durch das Büro Schubert + Horst Architekten (bis 30.08.2018 Bieterauswahl). Am 27.09.2018 fanden die Verhandlungsgespräche und Präsentationen der Bieter statt. Am 07.11.2018 soll die Vergabe der Planungsleistungen an das erfolgreiche Pla-nungsbüro Brückner Ingenieure beschlossen werden.Dachsanierung Schützenhof Köditz: Für die Maßnahme Dachsanierung Schützenhof erfolgte eine beschränkte Ausschreibung. Den Zuschlag erhielt der Saalfelder Meisterbetrieb S. Schmidt. Das Gerüst wird in der 46. KW 2018 für die Dachdeckerarbeiten gestellt.Orangerie - Umbau und Sanierung: Bis voraussichtlich Ende November sol-len die Arbeiten in den Freianlagen abgeschlossen werden. Der Zuwendungs-bescheid (Änderungsbescheid) für das Gesamtvorhaben (Gebäude und Freian-lagen) liegt vor. Für die Gebäude Orangerie und Teepavillon sind die Arbeiten abgeschlossen; derzeit erfolgen noch die Schlussrechnungen. Brudergasse 22: Für die statische Sicherung der Gebäudesubstanz und die Wiederherstellung der Gebäudehülle wurde der Fördermittelantrag bewilligt. Die Genehmigungsplanung für die Einreichung des Bauantrages ist durch das Büro INS erstellt und das gemeindliche Einvernehmen ist im Bauausschuss am 24.10.2018 erteilt worden. Nach Vorlage der Baugenehmigung erfolgt an-schließend die Ausführungsplanung und Ausschreibung der Maßnahme. Der voraussichtliche Baubeginn liegt im 2. Quartal 2019.Oberes Tor: Der Bauantrag für die Erschließung und Innensanierung des Obe-ren Tores wurde im März 2018 bei der Bauaufsicht eingereicht und im Bau- und Wirtschaftsausschuss am 18.04.2018 das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Baugenehmigung ist noch nicht ausgestellt. Eine einvernehmliche Begehung und Abstimmung mit der Denkmalpflege und den Planern ist am 01.08.2018 erfolgt. Die Ausführung des Geländers der Zugangstreppe wur-de mit dem Planer und der Denkmalpflege abgestimmt und dem Bau- und Wirtschaftsausschuss am 19.09.2018 vorgestellt. Eine Beschlussvorlage zur Durchführung soll in der heutigen Stadtratssitzung beschlossen werden. Nach Vorliegen der Baugenehmigung wird die Realisierung der Maßnahme 2019 bis 2020 erfolgen.Touristisches Entwicklungskonzept: Das Touristische Entwicklungskonzept (TEK) wurde mit den beteiligten Verantwortlichen der Stadt entwickelt und abgestimmt. Ausgewählte Einzelprojekte wurden am 28.08.2018 den Vertre-tern der Fördermittelgeber im Rahmen der städtischen Fördermittelanträge vorgestellt. Die Fördermittelanfrage wurde beim Land gestellt und liegt zur Stellungnahme den zuständigen Fachgremien vor. Nach Ablauf des Priorisie-rungsverfahren wird die Stadt über die Förderfähigkeiten informiert und das Antragsverfahren eröffnet.Stadion „An den Saalewiesen” - Sanierung Kunstrasenplatz: Die Arbei-ten im Stadion wurden in der 37. KW 2018 fertiggestellt. Die Arbeiten an der Lok-Sportanlage wurden auf Grund von Lieferproblemen erst im Oktober 2018 fertiggestellt. Aktuell wird die Maßnahme abgerechnet.Baumaßnahme Birkenheide - Lieferung und Errichtung einer Straßenbe-leuchtungsanlage im Zuge des Neubaus der Trafostation sowie Straßen-reparaturarbeiten: Die TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG hat am 17.09.2018 mit der Durchführung erforderlicher netztechnischer Umbaumaß-nahmen mittelspannungs- und niederspannungsseitig im Ortsnetz Birkenheide begonnen. Im Zuge dieses Vorhabens erfolgt der Abbau der alten NS-Freilei-tung nebst Masten und infolge dessen die Erneuerung der Straßenbeleuchtung. Da für die Kabelverlegung Kabelgräben durch die TEN erstellt werden, wird der

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Straßenbelag teilweise geöffnet. Zusätzlich werden die vorhandenen Schäden im Straßenbereich ausgebessert und Unwetterschäden beseitigt. Die Lieferung der neuen Trafostation ist zwischenzeitlich erfolgt. Die Arbeiten konzentrieren sich derzeit auf die Ortsmitte und liegen zeitmäßig im Plan. Baumaßnahme Wiesengrund Unterwirbach - Erneuerung Wasserver-sorgung und Entwässerung: Der ZWA Saalfeld-Rudolstadt beabsichtigt in Unterwirbach in der Anliegerstraße Wiesengrund die Anlagen zur Wasserver-sorgung und Entwässerung zu erneuern. Auf einer Länge von ca. 200 m soll ein neuer Mischwasserkanal inklusive Hausanschlüsse und Schächte verlegt werden. Zudem ist geplant, die Trinkwasserleitung auf einer Länge von ca. 150 m zu erneuern sowie drei Trinkwasseranschlüsse zu sanieren. Die Bauanlaufbe-ratung findet am 07.11.2018, 15:00 Uhr, statt.Sonstiges: Der Beteiligungsbericht 2017 wurde fristgerecht erstellt und ist auf der Internetseite der Stadt einsehbar. Wie bereits im Bau- und Wirtschaftsaus-schuss am 19.09.2018 angekündigt, findet am 08.11.2018, um 17:00 Uhr im großen Saal des Bürger- und Behördenhauses (Markt 6) die Bürgerversamm-lung zum Ausbau der Knochstraße statt. Hiermit lade ich Sie zur Teilnahme ein.

Am 6. November fand die Konstituierung des Kinder- und Jugendausschusses (KuJA) statt. Seitens des Bürgermeisters erhielten die Mitglieder ihre Beru-fungsurkunden. Ausschussvorsitzender und Stellvertreter wurden neu gewählt. Wiedergewählt zum Vorsitzenden wurde Leon Schwalbe, zu seinen Stellvertre-tern wurden Michelle Karlen und Hanna Riek gewählt. Aus dem Förderfonds „Kinderrechte“ des Deutschen Kinderhilfswerk und des Freistaats Thüringen erhielt der KuJA zudem Fördermittel in Höhe von 4.496,00 Euro.

Vor der heutigen Sitzung wurde ein Schreiben, basierend auf der rechtlichen Prüfung des Leiters der Rechtsabteilung, an alle Stadtratsmitglieder ausge-geben, in welchem die Stadt Stellung zur Veranstaltung mit „Feine Sahne Fischfilet“ am 09.11.2018 im Klubhaus nimmt. Ich zitiere: „Der Mietvertrag mit dem Veranstalter gestattet diesem die Durchführung derartiger Konzertveran-staltungen, ohne dass die Stadt als Vermieter ein Mitsprache- oder Vetorecht über die Auswahl der Künstler hat. Die Band sowie deren Texte sind nicht in-dexiert, ein allgemeines behördliches (Auftritts-)Verbot besteht nicht. Daher ist es aus rechtlichen Gründen nicht möglich, dem Veranstalter als Vermieter das Konzert aus vertraglichen Gründen zu untersagen. Darüber hinaus wäre ein Mitspracherecht der Stadt Saalfeld/Saale als Vermieter bei der Künstlerauswahl auch insofern problematisch, da im Klubhaus auch eine Vielzahl unbekannter Künstler auftreten, deren Texte der Verwaltung teilweise völlig unbekannt sein dürften.“ Die Prüfung des Ordnungsamtes ergab zudem: „Anhaltspunkte, welche ein Verbot aus rechtlichen Gründen gerechtfertigt hätten, waren nicht vorhanden.“

Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Saal-feld/Saale vom 7. November 2018

Beschluss-Nr.: 185/2018Der Stadtrat der Stadt Saalfeld/Saale genehmigt die Niederschrift des öffent-lichen Teils der Sitzung des Stadtrates der Stadt Saalfeld/Saale vom 26. Sep-tember 2018.

Beschluss-Nr.: 198/2018Der Stadtrat der Stadt Saalfeld/Saale beschließt, die Verwaltung mit der Prü-fung zu beauftragen, welche Möglichkeiten auf kommunaler Ebene bestehen, auf das Entsorgungsverhalten von Müll und anderweitigen Unrat besser und stetiger zu sensibilisieren sowie die Müllvermeidung zu forcieren.

Beschluss-Nr.: 212/2018Der Stadtrat der Stadt Saalfeld/Saale beschließt für das Schuljahr 2019/2020 die Satzung über die Kostenbeteiligung der Stadt Saalfeld/Saale an der Mittag- essenversorgung in den Grund- und Regelschulen in Trägerschaft der Stadt Saalfeld/Saale.

Beschluss-Nr.: 187/2018Der Stadtrat der Stadt Saalfeld/Saale beschließt den Sitzungsplan 2019 für den

Stadtrat der Stadt Saalfeld/Saale und seine Ausschüsse.

Beschluss-Nr.: 210/2018Der Stadtrat der Stadt Saalfeld/Saale beschließt die Zahlung eines zweckge-bundenen Zuschusses für das Projekt „Cesar“ zur Gewinnung ausländischer Arbeits- und Fachkräfte in anteiliger Höhe der Stadt Saalfeld/Saale von jährlich 4.055,67 EUR für die 2019, 2020 und 2021 an die Wirtschaftsförderagentur Region Saalfeld-Rudolstadt (WIFAG).

Beschluss-Nr.: 195/2018Der Stadtrat der Stadt Saalfeld/Saale beschließt die in der Anlage zu diesem Beschluss befindliche Auseinandersetzungsvereinbarung zwischen der Stadt Saalfeld/Saale und der Verwaltungsgemeinschaft „Mittleres Schwarzatal“ in Bezug auf das Ausscheiden der Gemeinde Wittgendorf aus der genannten Ver-waltungsgemeinschaft im Zuge der Eingliederung in die Stadt Saalfeld/Saale.

Beschluss-Nr.: 203/2018Der Stadtrat der Stadt Saalfeld/Saale beschließt im Zuge der Eingliederung der Gemeinde Schmiedefeld zum 1.1.2019 die Umbenennung des „Friedhofs-weges“ in „Am Friedhof“.

Beschluss-Nr.: 192/2018Der Stadtrat der Stadt Saalfeld/Saale hebt das Aufstellungsverfahren nach § 13 a BauGB für den Bebauungsplan Nr. 40 „Wohn- und Mischgebiet Bohnstraße - Kelzstraße“ auf. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Beschluss-Nr.: 193/2018Der Stadtrat der Stadt Saalfeld/Saale beschließt die Einleitung der 2. Ände-rung des Flächennutzungsplanes für die Stadt Saalfeld/Saale für das Quartier Bohnstraße - Kelzstraße gemäß § 2 i.V. mit § 5 BauGB. Der Beschluss ist orts-üblich bekannt zu machen.

Beschluss-Nr.: 194/2018Der Stadtrat der Stadt Saalfeld beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40a „Misch- und Sondergebiet Tourismus Bohnstraße - Kelzstraße“ gemäß § 2 BauGB, umgrenzt im Norden durch die südliche Grenze der Breitscheid-straße, Flurstück 792/14, im Osten durch die östliche Grenze der Straße An den Saalewiesen, Teilfläche aus Flurstück 2891/7, im Süden durch die südliche Grenze des Flurstückes Nr. 2895/60, die südliche Grenze der Bohnstraße, Flur-stück 2896/8 und im Westen durch die östliche Grenze der Kelzstraße, Flur-stücke 2905/31 und 2953/13 mit einer Fläche von 5,27 ha. Der Auszug aus der Liegenschaftskarte mit der zeichnerischen Darstellung des Geltungsbereiches wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt. Der Beschluss ist ortsüblich be-kannt zu machen.

Beschluss-Nr.: 197/2018Der Stadtrat der Stadt Saalfeld/Saale billigt den geänderten Entwurf des vor-habenbezogenen Bebauungsplans Nr. SLF 42 „Fachmarktzentrum Saalfeld“ (Planstand Oktober 2018) und bestimmt die Durchführung der erneuten Offen-lage gem. § 4a Abs. 3 BauGB. Bei der Auslegung wird bestimmt, dass Stellung-nahmen nur zu den geänderten Bestandteilen der Planung abzugeben sind.

Beschluss-Nr.: 191/2018Der Stadtrat der Stadt Saalfeld/Saale beschließt die Durchführung der Baumaß-nahme Erschließung mit Zugangstreppe und Innensanierung für die Nutzbar-machung des Stadttores „Oberes Tor“.

Beschluss-Nr.: 206/2018Der Stadtrat der Stadt Saalfeld/Saale beschließt die Vergabe der Objektpla-nungsleistungen für Gebäude und Innenräume für die Sanierung des Gebäu-des der staatlichen Regelschule „Geschwister Scholl“ in Saalfeld/Saale einschl. Turnhalle an das Planungsbüro Brückner Ingenieure aus Saalfeld.

Beschluss-Nr.: 214/2018Der Stadtrat der Stadt Saalfeld/Saale beschließt die Ausschreibung eines Ideen-wettbewerbes zum geplanten Umbau des Kirchplatzes und der Blankenburger Straße.

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Beschlüsse des Bau- und Wirtschaftsaus-schusses vom 27. Oktober 2018Beschluss-Nr.: B/035/2018Der Bau- und Wirtschaftsausschuss der Stadt Saalfeld/Saale beschließt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum beantragten Vorhaben „1. BA - Statische Sicherung Tragkonstruktion und Wiederherstellung Gebäude-hülle, Brudergasse 22, Fl.-Nr. 116/3“ in Saalfeld.

Beschluss-Nr.: B/042/2018Der Bau- und Wirtschaftsausschuss der Stadt Saalfeld/Saale beschließt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum beantragten Vorhaben „Nach Erhaltungssatzung - 1. BA - Statische Sicherung Tragkonstruktion und Wiederherstellung Gebäudehülle, Brudergasse 22, Fl.-Nr. 116/3“ in Saalfeld.

Beschluss-Nr.: B/055/2018Der Bau- und Wirtschaftsausschuss der Stadt Saalfeld/Saale versagt die Er-teilung des gemeindlichen Einvernehmens zum beantragten Vorhaben „Bau-voranfrage: Errichtung eines Carports für Unterstellung Wohnmobil, Born-weg, Fl.-Nr. 130/2“ in Saalfeld OT Beulwitz.

Beschluss-Nr.: B/057/2018Der Bau- und Wirtschaftsausschuss der Stadt Saalfeld/Saale beschließt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum beantragten Vorhaben „Bauvoranfrage: Ergänzung des Dachgeschossausbaus incl. Dachbalkon, Markt, Fl.-Nr. 276 und 277“ in Saalfeld.

Beschluss-Nr.: B/058/2018Der Bau- und Wirtschaftsausschuss der Stadt Saalfeld/Saale beschließt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum beantragten Vorhaben „Nach Erhaltungssatzung: Bauvoranfrage: Ergänzung des Dachgeschossaus-baus incl. Dachbalkon, Markt, Fl.-Nr. 276 und 277“ in Saalfeld.

Beschluss-Nr.: B/061/2018Der Bau- und Wirtschaftsausschuss der Stadt Saalfeld/Saale beschließt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum beantragten Vorhaben „Bauvoranfrage - Tektur: Umbau/Aufstockung Wohnhaus, Am Tauschwitzer Bach, Fl.-Nr. 3501/10“ in Saalfeld.

Beschluss-Nr.: B/062/2018Der Bau- und Wirtschaftsausschuss der Stadt Saalfeld/Saale beschließt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu beantragten Vorhaben „Bau-antrag: Regenüberlaufbecken Hauptsammler H in Saalfeld, Am Weidig, Fl.-Nr. 1367, 1369/3, 1370/2, 1371/1“in Saalfeld.

Beschluss-Nr.: B/063/2018Der Bau- und Wirtschaftsausschuss der Stadt Saalfeld/Saale bewilligt die Eintragung beschränkt persönlicher Dienstbarkeiten von Leitungsrechten auf den städtischen Flurstücken-Nr. 3170/8 und 3170/11 für eine Trinkwasserlei-tung in Saalfeld, Neumühlenweg, zu Gunsten des ZWA Saalfeld-Rudolstadt.

Beschluss-Nr.: B/064/2018Der Bau- und Wirtschaftsausschuss der Stadt Saalfeld/Saale beschließt die Vergabe der Tragwerksplanung für das Bauvorhaben „Sanierung der Ge-schwister-Scholl-Schule, Pfortenstraße 16 in Saalfeld/Saale“ an Dipl.-Ing. Jörg Hartung aus Saalfeld/Saale.

Beschluss-Nr.: B/065/2018Der Bau- und Wirtschaftsausschuss der Stadt Saalfeld/Saale beschließt die Vergabe der Fachplanungsleistungen - Heizung/Lüftung/Sanitär - für das Bauvorhaben „Sanierung der Geschwister-Scholl-Schule, Pfortenstraße 16 in Saalfeld/Saale“ an das Ingenieurbüro Kurzhauer aus Saalfeld/Saale.

Beschluss-Nr.: B/066/2018Der Bau- und Wirtschaftsausschuss der Stadt Saalfeld/Saale beschließt die Vergabe der Fachplanungsleistungen - Elektrotechnik - für das Bauvorhaben „Sanierung der Geschwister-Scholl-Schule, Pfortenstraße 16 in Saalfeld/Saa-

le“ an die GETA Planungsgesellschaft mbH aus Saalfeld/Saale.

Durchführung des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengs-toffgesetz – SprengG) i.V. mit der Ersten Verordnung zum Sprengstoff-gesetz (1. SprengV)

Anordnung eines Abbrennverbotes für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 im historischen Zentrum der Stadt Saalfeld/Saale zum Jahreswechsel 2018 / 2019

Allgemeinverfügung1. Es wird angeordnet, dass am 31.12.2018 und am 01.01.2019 in der Stadt

Saalfeld/Saale auf dem Markt und dem Fischmarkt pyrotechnische Gegen-stände der Kategorie 2 nicht abgebrannt werden dürfen.

2. Das Gebiet des Marktes und des Fischmarktes wird im Zusammenhang mit dieser Anordnung wie folgt eingegrenzt:- westlich beginnend an der Brudergasse 2 über die Blankenburger Straße

zum Markt 8 einschließlich des Kreuzungsbereichs Brudergasse/Blan-kenburger Straße/Markt

- nordwestlich entlang der Gebäudefront Markt 8 bis Markt 21 einschließlich des Kreuzungsbereichs Markt/Fleischgasse/Darrtorstraße/

Saalstraße- nordöstlich vom Markt 22 entlang der Gebäudefront Markt 22 bis Kö-

ditzgasse 1;- südöstlich von der Köditzgasse 1 über die Einmündung Köditzgasse zum

Markt 1; entlang der Gebäudefront Markt 1 bis Obere Straße 1; über die Obere Straße 1 bis zum Gebäude Obere Straße 2;

- südwestlich vom Gebäude Obere Straße 2 entlang der Gebäudefront Markt 6 und 7 über die Einmündung Brudergasse bis zur Brudergasse 2.

Der Lageplan mit der eingetragenen Verbotszone (Anlage) ist Bestandteil dieser Anordnung.

3. Die sofortige Vollziehung der Ziffern 1 und 2 wird angeordnet.Im Auftrag

Achim KellerDezernent Anlage: 1 Lageplan

Die Kostenentscheidung, die Begründung sowie die Rechtsbehelfsbelehrung der Allgemeinverfügung können im Ordnungsamt der Stadtverwaltung Saal-feld/Saale (Bürger- und Behördenhaus, Markt 6, 07318 Saalfeld/Saale) zu nach-folgenden Dienstzeiten eingesehen werden:

Montag 09:00 Uhr bis 12:00 UhrDienstag 09:00 Uhr bis 16:00 UhrMittwoch 09:00 Uhr bis 12:00 UhrDonnerstag 09:00 Uhr bis 18:00 UhrFreitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

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Satzungüber die Kostenbeteiligung der Stadt Saalfeld/Saa-le an der Mittagessenversorgung in den Grund- und Regelschulen in Trägerschaft der Stadt Saalfeld/Saale

Auf der Grundlage des § 6 Absatz 1 des Thüringer Gesetzes über die Finanzie-rung der staatlichen Schulen (ThürSchFG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2003 (GVBl. S. 258), zuletzt § 14 geändert durch Gesetz vom 6. November 2015 (GVBl. S. 151) in Verbindung mit §§ 19 und 21 der Thüringer Kommunalordnung, in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) hat der Stadtrat der Stadt Saalfeld/Saale in seiner Sitzung am 07.11.2018 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 GeltungsbereichDiese Satzung regelt die Beteiligung der Stadt Saalfeld/Saale an den Kosten des individuellen Schülermittagessens. Sie gilt für alle Schüler in den staatlichen Grund- und Regelschulen in Trägerschaft der Stadt Saalfeld/Saale, die an dem in den Räumen der staatlichen Schulen von privaten Anbietern auf Empfehlung der Schulkonferenz angebotenen Mittagessen an Schultagen teilnehmen. Die Durchführung der Schülerspeisung erfolgt durch einen vertraglich gebundenen privaten Anbieter.

§ 2 KostenschuldnerDie Eltern der Schüler tragen die Kosten des Mittagessens einschließlich der Kosten des für dessen Bereitstellung erforderlichen Personals. Die Höhe der Kostenbeteiligung ergibt sich aus dem vertraglich vereinbarten Endabgabe-preis für die einzelne Essenportion. Die Kostenpflicht entsteht durch die Inan-spruchnahme der Essensversorgung.

§ 3 Kostenbeteiligung der Stadt Saalfeld/SaaleAuf schriftlichen Antrag gewährt die Stadt Saalfeld/Saale für Schulkinder in den Grund- und Regelschulen der Stadt aus Familien, die nicht bereits im Rah-men des Bildungspakets der Bundesregierung ab 01.01.2011 (SGB II) einen Anspruch auf einen Zuschuss zur Mittagessenversorgung des Kindes haben, in den Grund- und Regelschulen der Stadt Saalfeld einen Zuschuss in Höhe von 0,69 € für die tägliche Mittagessenportion je schulpflichtigem Kind. Die Verrechnung erfolgt direkt monatlich mit dem zuständigen Essenversorger.

§ 4 Antragstellung(1) Der Antrag für den Zuschuss nach § 3 kann bis spätestens 15.07. vor Be-

ginn des jeweiligen Schuljahres bei der Stadtverwaltung Saalfeld/Saale, im Amt für Kita/Schule/Hort, Markt 6, 07318 Saalfeld/Saale unter Vorlage einer Bestätigung der Schule über die Essensteilnahme in der Schule ein-gereicht werden. Später eingereichte Anträge gelten frühestens mit Beginn des darauffolgenden Schuljahres. Die Antragstellung ist grundsätzlich frei-willig.

(2) Bei mehreren schulpflichtigen Kindern einer Familie ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag zu stellen.

(3) Veränderungen, die nach dieser Satzung zum Wegfall des Anspruches füh-ren, sind umgehend dem Amt für Kita/Schule/Hort der Stadtverwaltung Saalfeld/Saale mitzuteilen.

(4) Zu Unrecht gewährte Zuschüsse werden zurückgefordert.

(5) Die Bewilligung gilt für die Dauer eines Schuljahres einschließlich der Fe-rientage, sofern die Voraussetzungen entsprechend dieser Satzung nicht vorher entfallen. Nimmt ein Schüler ohne vorliegende Gründe länger als vier Wochen nicht mehr an der Mittagessenversorgung in der Schule teil, erlischt der Anspruch auf den Zuschuss der Stadt Saalfeld/Saale nach die-ser Satzung.

§ 5 In-Kraft-TretenDiese Satzung tritt am 01.08.2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Kostenbeteiligung der Stadt Saalfeld/Saale an der Mittagessenversorgung in den Grund- und Regelschulen in Trägerschaft der Stadt Saalfeld/Saale vom 22.08.2011 in Gestalt der 1. Änderungssatzung vom 21.07.2015 außer Kraft.

Saalfeld/Saale, den 28.11.2018Stadt Saalfeld/Saale

Dr. Steffen KaniaBürgermeister

1. Änderungssatzung zur Satzung der Stif-tung „Sozial- und Kulturförderung Stadt Saalfeld“ vom 19. November 1997

PräambelHerr Konsul Dr. Hans Imhoff hat am 22. September 1992 feierlich vor den Stadtverordneten der Stadt Saalfeld bestimmt, dass er der Stadt Saalfeld/Saa-le eine Million DM zur freien Verwendung für soziale-karitative sowie kultu-rell-künstlerische Zwecke stiftet. Die Stadt Saalfeld/Saale hat auf Grund der §§ 19 Abs. 1, 21 und 70 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung des 1. Ände-rungsgesetzes vom 8. Juni 1995 (GVBL S. 200) mit diesen Mitteln eine Stif-tung gegründet. Die Stiftung steht weiteren Stiftern offen. Der Stadtrat der Stadt Saalfeld/Saale hat auf Grund der §§ 19 Abs. 1, 21 und 70 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) i. d. F. der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 S. 41), zu-letzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Thürin-ger Gemeinden vom 10. April 2018 (GVBl. Nr. 3, S. 74) in seiner Sitzung am 26.09.2018 folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stiftung „Sozial- und Kulturförderung Stadt Saalfeld“ beschlossen:

Artikel 1Änderung des § 5 der Satzung

§ 5 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

§ 5 KuratoriumDas Kuratorium der Stiftung wird gebildet aus:• dem (der) Bürgermeister(in) der Stadt Saalfeld/Saale sowie• vier Persönlichkeiten aus dem sozialen und kulturellen Leben der Stadt

Saalfeld/Saale, die durch den Stadtrat mit einfacher Mehrheit bestätigt werden müssen.

Das Kuratorium bestimmt den Kreis der Empfänger und die Höhe der Geld-zuwendungen. Die Entscheidungen hierfür werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Bürgermeisters.Die Kuratoren üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.

Artikel 2 Inkrafttreten

Die 1. Änderungsatzung zur Satzung der Stiftung „Sozial- und Kulturförderung Stadt Saalfeld“ tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

Saalfeld/Saale, den 6. Dezember 2018Stadt Saalfeld/Saale

Dr. Steffen KaniaBürgermeister

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Bekanntmachung der Genehmigung für den Bebauungsplan Nr. 20 „B 85 - Kulm- bacher Straße“ der Stadt Saalfeld/Saale

Mit Bescheid vom 04.05.2012 - Aktenzeichen 1.3 BPLG 201200002/3 - hat das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt den Bebauungsplan Nr. 20 „B 85 - Kulmbacher Straße“ genehmigt. Diese Genehmigung wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusam-menfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebau-ungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Pla-nungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Stadtverwaltung Saalfeld/Saale, im Bürger- und Behördenhaus, Markt 6 in 07318 Saalfeld/Saale, Stadtplanung-samt, Zimmer 1.33, zu nachfolgenden Dienstzeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen:

Montag 09.00 Uhr bis 12.00 UhrDienstag 09.00 Uhr bis 16.00 UhrMittwoch 09.00 Uhr bis 12.00 UhrDonnerstag 09.00 Uhr bis 18.00 UhrFreitag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Er-lasse, DIN-Vorschriften, ect.) sowie Richtlinien können bei der Stadt Saalfeld/Saale zu den oben genannten Dienstzeiten und im oben genannten Zimmer eingesehen werden.Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Ver-fahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verlet-zung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvor-gangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungs-plans schriftlich gegenüber der Stadt Saalfeld/Saale geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprü-che für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeige-führt wird.

Saalfeld/Saale, 15.12.2018

Dr. Steffen KaniaBürgermeister

Bebauungsplanes Nr. 40a „Misch- und Sondergebiet Tourismus Bohnstraße – Kelzstraße“ Aufstellung des Planverfahrens gemäß § 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Saalfeld/Saale hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.11.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40a „Misch- und Son-dergebiet Tourismus Bohnstraße – Kelzstraße“ gemäß § 2 BauGB, umgrenzt im Norden durch die südliche Grenze der Breitscheidstraße, Flurstück 792/14, im Osten durch die östliche Grenze der Straße An den Saalewiesen, Teilfläche aus Flurstück 2891/7, im Süden durch die südliche Grenze des Flurstückes Nr. 2895/60, die südliche Grenze der Bohnstraße, Flurstück 2896/8 und im Westen durch die östliche Grenze der Kelzstraße, Flurstücke 2905/31 und 2953/13 mit einer Fläche von 5,27 ha beschlossen. Die Beschlussnummer lautet 194/2018. Der Auszug aus der Liegenschaftskarte mit der zeichnerischen Darstellung des Geltungsbereiches wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu ma-chen. Der Beschluss ist somit ortsüblich bekannt gemacht.

Saalfeld/Saale, den 15.12.2018

Dr. Steffen KaniaBürgermeister

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Einstellung des PlanverfahrensBebauungsplan Nr. 40 „Wohn- und Mischgebiet Bohnstraße - Kelzstraße“

Der Stadtrat der Stadt Saalfeld/Saale hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.11.2018 beschlossen, das Aufstellungsverfahren nach § 13a BauGB für den Bebauungsplan Nr. 40 „Wohn- und Mischgebiet Bohnstraße - Kelzstraße“ auf-zuheben. Die Beschlussnummer lautet 192/2018. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Begründet der Aufhebung des Planverfahrens:Eine Schlüsselstellung für die zukünftige Nutzung des Plangebietes nimmt die Altlastenerkundung ein. Der Gutachter geht davon aus, dass durch die vorgefundene Kontaminierung des Bodens und des Grundwassers eine wirt-schaftliche Entwicklung als Wohngebiet nicht möglich ist und stattdessen eine Versiegelung der Fläche mit der Einordnung weniger sensibler Nutzungen wie Stellplatzanlagen und Grünflächen in dem Quartier sinnvoller und wirtschaft-licher ist. Siehe Seite 24 des Berichtes Saalfeld/5334/16/050/10, Fortführung der Altlastenerkundung - LHKW-Belastung für die Erschließung des Wohn- und Mischgebiets Bohnstraße - Kelzstraße in Saalfeld/Saale. Auf der Grundlage des Ergebnisses ist eine geänderte Planung erforderlich.Das Gutachten war als Anlage der Vorlage beigelegt und kann in der Stadtver-waltung Saalfeld/Saale, Markt 6, Bürger- und Behördenhaus, Stadtplanungs-amt, Zimmer 1.33 in 07318 Saalfeld/Saale zu den üblichen Dienstzeiten einge-sehen werden:

Montag 09.00 Uhr bis 12.00 UhrDienstag 09.00 Uhr bis 16.00 UhrMittwoch 09.00 Uhr bis 12.00 UhrDonnerstag 09.00 Uhr bis 18.00 UhrFreitag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Der Beschluss ist somit ortsüblich bekannt gemacht.

Saalfeld/Saale, den 15.12.2018

Dr. Steffen KaniaBürgermeister

Flächennutzungsplan der Stadt Saalfeld/Saale 2. Änderung

hier: Teilflächennutzungsplan für das Quartier Bohnstraße-Kelzstraße in Saalfeld/Saale Einleitungsbeschluss gemäß § 2 i.V. mit § 5 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Saalfeld/Saale hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.11.2018 die Einleitung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Stadt Saalfeld/Saale für das Quartier Bohnstraße – Kelzstraße gemäß § 2 i.V. mit § 5 BauGB beschlossen. Die Beschlussnummer lautet 193/2018. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Anlage zur Vorlage 193/20182. Änderung Teilflächennutzungsplan für das Quartier Bohnstraße-Kelzstraße in Saalfeld/Saale - Einleitungsbeschluss gemäß § 2 i.V. mit § 5 BauGBHier: Auszug aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Saalfeld/SaaleDer Beschluss ist somit ortsüblich bekannt gemacht.

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Saalfeld/Saale, den 15.12.2018

Dr. Steffen KaniaBürgermeister

Bekanntmachung des Planungszweckver-bandes Maxhütte Unterwellenborn (PZV-MHU)Im Amtsblatt des Landkreises Saalfeld Rudolstadt – mit Erscheinungstag 15.12.2018 - erfolgt die Veröffentlichung

- der Beschlüsse der 83. und 84. öffentlichen Sitzung des PZV-MHUEntsprechend der Verbandssatzung § 21 (1) und des Hinweises der Kom-munalaufsicht weisen die Verbandsmitglieder in ihren Amtsblättern auf die Veröffentlichung der Bekanntmachungen im Amtsblatt des Landkreises Saal-feld-Rudolstadt- im Amtlichen Bekanntmachungsteil des Landkreises Saal-feld-Rudolstadt- hin.

Dr. Steffen KaniaBürgermeister

Öffentliche Auslegung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes „Saalfeld 2035“Aktuell wird das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) der Stadt Saal-feld/Saale fortgeschrieben. Am 22. November 2018 fand hierzu im Kultur- und Tagungszentrum Meininger Hof durch das beauftragte Büro Dr. Wilke die öf-fentliche Präsentation des Zwischenstandes „ISEK 2035“ statt.

In der etwa einstündigen Präsentation wurden die Planungsansätze zur stra-tegischen Ausrichtung der Stadt Saalfeld/Saale bis ins Jahr 2035 vorgestellt. In der anschließenden Diskussion stellten die Gäste Fragen und äußerten Anre-gungen. Über diese Veranstaltung hinaus kann das ISEK auf saalfeld.de einge-sehen werden. Zudem liegt ein Exemplar des Konzeptes zur Einsichtnahme im städtischen Stadtplanungsamt (Bürger- und Behördenhaus, Markt 6, Zimmer 1.33) zu den üblichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung aus. Interessierte kön-nen hier bis zum 28. Dezember 2018 Fragen zum Stadtentwicklungskonzept stellen und Anregungen sowie Vorschläge zu den beinhalteten Themenkom-plexen äußern.

Bundesfreiwilligendienst in der Stadtver-waltung Saalfeld/SaaleWas erfüllt mehr, als helfen zu können?Wir möchten engagierten Freiwilligen die Möglichkeit geben, sich unterstüt-zend in der Stadtverwaltung Saalfeld/Saale einzubringen. Der Bundesfreiwilli-gendienst dauert 12 Monate. Sie erhalten ein monatliches Taschengeld.

Bauhof Stadtmuseum KindertagesstättenDienstbeginn 01.05.2019 01.05.2019 01.03.2019Anzahl der Stellen 4 3 2Wochenstunden 21 bis 40 21 21 bis 40Aufgaben Pflege der

Grünflächen, Parkanlagen und Spiel-plätze

Kassen- und Aufsichts-dienst, Besu-cherbetreuung und Auskunfts-erteilung

Unterstützung des Fachpersonals

Anforderungen offenes und freundliches Auftreten, Zuverlässigkeit und persönliches Engagementhand-werkliches Geschick

PC-Grund-kenntnisse, Be-reitschaft zur Arbeit auch an Wochenenden und Feiertagen

erweitertes Füh-rungszeugnis

Bei Interesse melden Sie sich bitte in derStadtverwaltung Saalfeld/SaalePersonalabteilungFrau ChalupkaMarkt 107318 Saalfeld/[email protected]: 03671 598 237

Mitarbeiter/in zur unbefristeten Einstellung in VollzeitDie Saalfelder Bäder GmbH sucht ab 01.03.2019 eine/n neue/n Mitarbei-ter/in zur unbefristeten Einstellung in Vollzeit.

Viele Menschen besuchen uns täglich, um in unseren Einrichtungen ihre Freizeit zu verbringen und einfach mal abzuschalten. Hierzu ist es not-wendig, dass alle Anlagen perfekt funktionieren und für entsprechende Sicherheit gesorgt wird. Hierzu suchen wir Sie, damit Sie diese verant-wortungsvolle Aufgabe übernehmen.

Einstellungsvoraussetzungen:• abgeschlossene Berufsausbildung als Elektroniker, Anlagenmechani-

ker oder vergleichbare Ausbildung• Belastbarkeit, Organisationstalent, Zuverlässigkeit, Sicherheitsbe-

wusstsein, Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit• freundliches und zuvorkommendes Auftreten• Bereitschaft für Schichtdienst und Wochenendarbeit• Rettungsschwimmer Stufe „Silber“ bzw. Bereitschaft zur Ausbildung

zum Rettungsschwimmer Stufe „Silber“

Aufgaben:• Wartung und Reparatur sowie Pflege aller technischen Anlagen• Einhaltung der Qualität in Bezug auf Hygiene und Sicherheit• reibungsloser Ablauf im Badbetrieb• Verantwortung für Ordnung und Sauberkeit• allgemeine Arbeiten an den Grünanlagen• Betreuung unserer Gäste• Aufsichtspflicht

Öffentliche Ausschreibung

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Die Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Saalfeld/Saalefindet am 25. Januar 2019, 19:00 Uhr im Gerätehaus Saalfeldfür die Stadtteilfeuerwehren Saalfeld, Crösten, Remschütz, Gorndorf, Aue am Berg, Arnsgereuth und Reschwitz statt.

Die Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Saalfeld/Saale findet am 1. Februar 2019, 19:00 Uhr im Gerätehaus Kleingeschwendafür die Stadtteilfeuerwehren Kleingeschwenda, Eyba, Wickersdorf, Volk-mannsdorf, Wittmannsgereuth und Wittgendorf statt.

Die Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Saalfeld/Saalefindet am 8. Februar 2019, 19:00 Uhr im Gerätehaus Dittrichshüttefür die Stadtteilfeuerwehren Dittrichshütte, Dittersdorf, Burkersdorf, Un-terwirbach statt.

Die Vergütung erfolgt in der Entgeltgruppe 5 TVöD. Wenn Sie die fach-liche Eignung mitbringen und Lust auf die Herausforderung haben, sollten wir uns kennenlernen, denn in unserem Betrieb wartet eine in-teressante Aufgabe auf Sie. Senden Sie ihre Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf und Zeugnissen bis zum 27.12.2018 an die

Saalfelder Bäder GmbH, Geschäftsführerin Frau Fiedler, Markt 6, 07318 Saalfeld/Saaleoder [email protected]

Sofern Sie Ihrer Bewerbung keinen ausreichend frankierten Rückum-schlag beifügen, wird unsererseits davon ausgegangen, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten. In diesem Fall werden Ihre Unter-lagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens ordnungsgemäß vernich-tet. Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet. Mit der Abgabe der Bewerbung willigt der Bewerber in eine Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens ein. Ein Widerruf dieser Einwilligung ist jederzeit möglich.

Termine Saalfelder Feengrotten und Touris-mus GmbHSa, 15.12. – Di, 25.12.2018 | 15:00 UhrFr, 28.12. – Mo, 31.12.2018 | 15:00 UhrKinderführung Zwergentour – Schaubergwerk Feengrotten***Unterwegs mit Zwergenumhang und Grubenlampe geht es hinein in das ehemalige Bergwerk zu einer spannenden Entdeckungstour. Empfohlen für Kinder von vier bis neun Jahren.

Samstag 22.12.2018 | 16:00 Uhr - 17:00 UhrBergmannstour Feengrotten – Schaubergwerk Feengrotten***Als Grubenjunge mit Umhang und Zipfelmütze verkleidet geht es mit einem Grubenlämpchen auf Bergmannstour durch das ehemalige Bergwerk „Jere-mias Glück“. Empfohlen für Kinder ab 8 Jahren.Mittwoch 26.12.2018 | 15:00 Uhr - 16:30 UhrMärchenreisen mit Andreas vom Rothenbarth für Kinder (ab 5 Jahren) und Erwachsene***Schaubergwerk FeengrottenMittwoch 26.12.2018 | 17:00 Uhr - 18:30 Uhr und 19:00 Uhr - 20:30 UhrMärchenreisen mit Andreas vom Rothenbarth für Familien mit Kindern (ab 10 Jahren)***Schaubergwerk FeengrottenOb Jung oder Alt - Märchen begeistern Groß und Klein und gehören zur Weihnachtszeit. Der Thüringer Märchenerzähler Andreas vom Rothenbarth führt Sie durch das Schaubergwerk und erzählt dabei Schönes und Schau-riges, Lustiges und Trauriges für Kinder und Erwachsene.

Samstag 29.12.2018 | 16:00 Uhr - 17:00 UhrTaschenlampentour – Schaubergwerk Feengrotten***Ausgestattet mit Grubenhelm und Taschenlampe geht es auf teils unbe-leuchteten Strecken durch die schmalen Stollen und Gänge, in denen die Bergleute früher den schwarzen Alaunschiefer abbauten.

Sonntag 30.12.2018 | 18:00 Uhr - 19:30 Uhr und 20:00 Uhr - 21:30 UhrKonzert für die Seele - Schaubergwerk Feengrotten***Ein meditatives Klangerlebnis unter Tage

***Anmeldung und weitere Informationen über Kundenservice Fe-engrotten, Tel. 03671-55040.

Veranstaltungen der Bibliothek

Montag 17. 12.2018 I 18.00 Uhr„Baumklau und Flüsterstollen“ - Thüringer Weihnachtsgeschichten Lesung mit der Autorin Sieglinde Mörtel im Rahmen des Lebendigen Advents-kalendersBibliothek Saalfeld, Markt 7 (Eingang Brudergasse)

Dienstag 08. 01.2019 I 16.00 Uhr„Vorhang zu!“ - Vorlesezeit mit spannenden, frechen und fantastischen Ge-schichten Für Kinder bis 7 Jahre Kinderbibliothek Saalfeld, Markt 7 (Eingang Brudergasse)

Donnerstag 17.01.2019 I 19.00 Uhr„Serienmörder der DDR“ – kriminalistischer Abend mit Hans Thiers und Michael KichschlagerKriminalrat a. D. Hans Thiers stellt zusammen mit seinem Verleger das Buch „Serienmörder der DDR“ vor. Seine 12 Fälle aus dem Zeitraum 1945 bis 1990 sind sorgfältig recherchiert, beschreiben Täter, soziales Umfeld, kriminalis-tisches Vorgehen und Rechtsprechung. Bibliothek Saalfeld, Markt 7 (Eingang Brudergasse)

Bitte beachten: Aufgrund von Sanierungsarbeiten bleibt die Bibliothek am Markt vom 15.12. – 22.12.18 geschlossen. Die Zweigstelle in Gorndorf hat während dieser Zeit wie gewohnt für Sie geöffnet. Informationen zu deren Öffnungszeiten und Telefonnummer finden Sie unter www.bibliothek-saalfeld.de

Wir wünschen allen Bibliotheksbenutzern eine schöne und besinnliche Weih-nachtszeit.

Vom 27.12. – 29.12.18 und ab dem 03.01.19 haben wir wieder für Sie ge-öffnet!

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Das Saalfelder Stadtmuseum bittet um Mithilfe!Das Stadtmuseum Saalfeld bereitet für 2019 eine Sonderausstellung mit Be-gleitbuch zum Thema „Zeitsprünge – Saalfeld einst und jetzt“ vor. Hier wer-den historischen Aufnahmen aus dem Bildarchiv des Stadtmuseums Saalfeld aktuelle Farbbilder eines professionellen Fotografen aus gleicher Perspektive gegenüber gestellt. 50 Bildpaare zeigen, wie sich die Stadt verändert hat. Kriegsfolgen, „sozialistischer Stadtumbau“ und rege Bautätigkeit nach der Wende führten dazu, dass sich das Antlitz der Stadt in den letzten 150 Jahren gleich mehrmals drastisch gewandelt hat. Weiterführende Informationen und zusätzliche Fotos erzählen „Hausgeschichten“. Parallel und ergänzend dazu werden „Fundstücke“ aus alten, oft schon nicht mehr existierenden Gebäu-den, präsentiert. Das können z.B. schöne alte Fliesen, verzierte Feierabend-ziegel, schmiedeeiserne Ausleger oder auf verschiedene Weise gestaltete Haussegen sein. Alte Stadtpläne verdeutlichen, wie die Stadt gewachsen ist. Historische Filmaufnahmen aus den 1920er und 1950er Jahren geben das Leben in der sich verändernden Stadt wieder. Nicht immer haben wir zu einem interessanten Foto den Vorzustand. Oft fehlen auch Aufnahmen ganz. Deshalb freuen wir uns über Fotografien aus allen Zeiten Saalfelds. Besonders interessant sind für uns denkmalgeschützte Objekte vor und nach der Sanierung, so dass man vergleichen kann. Per-sönliche Andenken, Fundstücke, Erfahrungen und Geschichten zum Gebäude erwecken es zum Leben und geben Besuchern die Chance, diese Orte aus einer neuen Perspektive zu betrachten. Auch das wird in die Ausstellung mit einfließen.Schicken oder bringen Sie uns Ihre Fotos, Fund- oder Erinnerungsstücke und beginnen Sie mit uns ihre ganz persönliche Saalfelder Zeitreise! Sollten wir Ihr Foto verwenden, benennen wir Sie selbstverständlich als Urheber. Da die Vorbereitung zur Ausstellung, die im Juni 2019 eröffnet wird, einen gewissen

Vorlauf braucht, benötigen wir Ihre Zuarbeit bis spätestens Ende März 2019. Bitte senden Sie uns Ihre Medien digital, per Post oder persönlich an: [email protected] SaalfeldClaudia StreitbergerMünzplatz 507318 Saalfeld/SaaleTel.: 03671 598462

Saalfelder Ehrenamtspreis 2019

Gemäß § 1 Absatz 4 der Satzung über Ehrungen der Stadt Saalfeld/Saale vom 7. Mai 2014 würdigt der Stadtrat besonders beispielgebendes ehren-amtliches Engagement, welches außerhalb privater, dienstlicher oder amt-licher Verpflichtungen geleistet wurde, mit der Verleihung der Ehrenamtsur-kunde. Mit der Verleihung der Ehrenamtsurkunde erfolgt die Eintragung in das Ehrenamtsbuch der Stadt Saalfeld/Saale.Die Ehramtsurkunde kann in folgenden Kategorien verliehen werden:a) Kinder- und Jugendarbeitb) Seniorenarbeitc) Behindertenbetreuungd) Selbsthilfegruppee) Nachbarschaftshilfe (einschließlich Integration)f) Kunst und Kulturg) Umwelt- und Naturschutz h) SportDie Kategorien können einfach, mehrfach sowie nicht besetzt sein. Vor-schläge können von Saalfelder Vereinen, Initiativen, Unternehmen oder Ein-zelpersonen gemacht werden. Gemeldet werden können in Saalfeld/Saale ehrenamtlich tätige Personen, Gruppen oder Vereine. Die ehrenamtliche Tä-

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Wir trauern um unseren Feuerwehrkameraden

Frank BockSeit 1979 war er in der Feuerwehr Remschütz

ehrenamtlich aktiv und wirkte hier als Maschinist sowie einige Jahre als Jugendfeuerwehrwart. Mit

seinem ehrenamtlichen Engagement im abwehrenden Brandschutz erwarb er sich bleibende Verdienste.

Unsere aufrichtige Anteilnahme gilt den Angehörigen.

In ehrendem Gedenken Stadtverwaltung Saalfeld/Saale

Dr. Steffen Kania Bürgermeister

Kai-Uwe KochLeiter Ordnungsamt

Andreas SchünerStadtbrandmeister

Am 22. November 2018 verstarb unsere ehemalige Mitarbeiterin

Brigitta Oppitzim Alter von 89 Jahren.

Gefühle der Wertschätzung und des Dankes verbinden uns mit der Verstorbenen, die bis 1980 viele Jahre als Leiterin der „alten“ Gorndorfer Zweigbibliothek und

anschließend in der jetzigen Gorndorfer Bibliothek als Mitarbeiterin tätig war. Wir werden Brigitta Oppitz ein

ehrendes Andenken bewahren.

Ihrer Familie, allen Angehörigen und Hinterbliebenen gehören unser aufrichtiges Mitgefühl und unsere

Anteilnahme.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Saalfeld/Saale

Dr. Steffen Kania Bürgermeister

Madlen RunkewitzLeiterin Bibliothek

Hanjörg BockPersonalrat

tigkeit erfolgt im Verein oder öffentlich. Es muss sich um eine bedeutsame ehrenamtliche Tätigkeit handeln, die unentgeltlich erfolgt oder lediglich mit einer Aufwandsentschädigung vergütet wird. Über die Ehrung entscheidet auf Vorschlag des Kultur-, Sozial-, Schul- und Sportausschusses der Saal-felder Stadtrat. Die Bekanntgabe der Ehrenamtspreisträger erfolgt im Rah-men einer Ehrungsveranstaltung Mitte 2019.

Vorschläge bis spätestens 31.03.2019 an: Stadtverwaltung Saalfeld/Saale, Büro Bürgermeister, Markt 1, 07318 Saalfeld/Saale oder [email protected].

Mehrfache Bescherung für den Kindergar-ten Dittrichshütte

Saalfeld/Dittrichshütte. Der 24. Dezember ist noch ein paar Wochen ent-fernt. Die ersten weihnachtlichen Überraschungen gab es für die Kinder des Kindergartens Dittrichshütte aber bereits Ende November. Wie in den vergangenen Jahren spendete die Firma MAN Tröger wieder Weihnachts-bäume für die Betreuungseinrichtungen der Stadt. Da machte auch der Kindergarten Dittrichshütte keine Ausnahme. Neben dem Weihnachts-baum erhielten der Kindergarten eine zusätzliche Spende in Höhe von 50 Euro durch die Stadtwerke Saalfeld.Neben den weihnachtlichen Freuden hatte auch Saalfelds Bürgermeister Dr. Steffen Kania eine erfreuliche Botschaft im Gepäck. Die Zukunft des Kindergartens Dittrichshütte ist nun endgültig gesichert. „Wir haben jetzt den Mietvertrag mit dem Thüringer Liegenschaftsmanagement (Thülima) unterzeichnet“, erklärte Dr. Kania während der Übergabe in Dittrichshütte. In diesem Zusammenhang bedankte sich der Bürgermeister noch einmal für die gute Zusammenarbeit mit der Thülima. „Wir sind dankbar für die schnelle und unkomplizierte Lösung, die die Zukunft des Kindergartens hier in Dittrichshütte sichert“, ergänzte Dr. Kania.

Jugendredaktion des SRB Bürgerradios ge-winnt Thüringer JugendmedienpreisDas medienpädago-gische Projekt „Ra-batz“ des SRB wurde am 04.12.2018 im Jenaer Planetarium für ihren interaktiven Kurzspielfilm „Die Her-berge“ ausgezeichnet. Der Preis ist mit 1000 Euro dotiert.Saalfeld/Jena. Die Spannung war groß im Kuppelsaal des Jenaer Planetariums. Auf der Bühne hatten sich die Nomi-nierten für den Kinder- und Jugendmedienpreis der Thüringer Landesmedi-enanstalt (TLM) „Kompass“ versammelt. Darunter befand sich auch die Ju-gendredaktion des SRB – Bürgerradio im Städtedreieck. Kurz vor 17 Uhr war es dann soweit, als Melanie Hey vom Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM) und Kompass-Jurymitglied den Sieger in der Kategorie des besten Medienprojektes mit Jugendlichen bis 21 Jahre bekannt gab. Und tatsächlich ging der Preis in diesem Jahr ins Städtedreieck. Mit dem Videoprojekt „Die Herberge – Erstellung eines in-teraktiven Kurzspielfilms“ konnten die Jugendlichen aus dem Städtedreieck die Jury überzeugen. „Der Film weist auf inhaltlich-dramaturgischer Ebene sowie in der gelungenen Gestaltung von Bild und Ton eine hohe Qualität auf“, erklärte Hey zur Entscheidung für die Jugendredaktion des SRB.Der interaktive Film entstand im Rahmen eines Sommerferienprojektes des Jugendpädagogischen Projektes „Rabatz“ im SRB. Das Besondere an dem Film? Es bezieht den Zuschauer aktiv in die Handlung ein. An mehreren Stellen des Filmes können die Zuschauer selbst über die verschiedenen Handlungsstränge entscheiden und so den Ausgang des Filmes beeinflus-sen – Vom Happy End bis zum schaurigen Ableben aller Herbergsgäste. Ein Konzept, das die Jury am Ende in Verbindung mit der langfristigen Redak-tionsarbeit überzeugt habe, ergänzte Hey. Inhaltlich verantwortlich für die Umsetzung des Filmprojektes war Silvio Müller von „Rabatz“, der auch das Preisgeld in Höhe von 1000 Euro in Empfang nahm.Der „Kompass“ wird alle zwei Jahre durch die TLM in insgesamt vier Alters-kategorien vergeben. Für den Kinder- und Jugendmedienpreis 2018 hatten sich insgesamt 59 Bildungseinrichtungen beworben, darunter Schulen, Kin-dergärten oder jugendpädagogische Projekte.

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Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Gäste unserer Stadt,

nun ist sie doch noch gekommen - die kalte Jahreszeit mit Temperaturen, die wir in diesem Jahr nicht erahnen konnten. Nach einem langen, trockenen und sehr hei-ßen Sommer, nach einem kurzen, viel zu warmen Frühjahr und einem eben-so nur kalendarischen Herbst ist der Winter nun da. Und damit befi nden wir uns in der Zeit der kurzen Tage und langen Nächte, die wir im Advent, zum Weihnachtsfest und nahen Jahreswechsel nicht nur mit Lichterglanz erhellen, sondern auch nutzen, um zurückzublicken auf ein er-neut ereignisreiches Jahr. Was uns dieses Jahr 2018 gebracht hat, kann man beispielsweise anhand der Rubrik „Aktuelles“ auf den Internetseiten der Stadt Revue passieren lassen.Mit klaren und mahnenden Worten des Festredners Frank Krätzschmar zur Wei-terentwicklung des Städtedreiecks startete der Städteverbund „Am Saalebogen“ mit seinem traditionellen Empfang ins neue Jahr. In Rudolstadt wurde in den folgenden Monaten eine Vielzahl von Baumaßnahmen begonnen oder fortgeführt. Am Kindergar-ten Feste Burg ist das Dach zum Großteil neu gedeckt, die Brücke Tiergarten wur-de abgerissen und ein Neubau entsteht an gleicher Stelle, RUWO und WGR bauen in den Neubaugebieten abermals viele Platten-bauten um, das Haus 2 an der Westschule wird saniert und zeitgemäß für die Grund-schüler ausgestattet, das Wohngebiet Volk-stedt-West hat wieder seine Kaufhalle, der Löwensaal im Herzen der Stadt wird kom-plett erneuert und mit modernster Technik für Veranstaltungen aller Art ausgestattet. Schauen wir uns in der historischen In-nenstadt um, dann ist an vielen Häusern Bau- und Sanierungstätigkeit oder Fassa-denverschönerung zu sehen. Nicht nur der diesjährige „Tag der Städtebauförderung“ hat darauf aufmerksam gemacht. Mit Sorge stellen wir aber auch fest, dass die Entwicklung des Einzelhandels durch wei-ter steigenden Internet-Versandhandel eine Form annimmt, die nicht dazu beiträgt, dass eine Innenstadt lebendig und einla-

dend daherkommt. Ich freue mich deshalb besonders, dass es mutige und nach vorn blickende Gastronomen und Einzelhändler gibt, die weiter an urbane Innenstädte glau-ben und sich mit ihrem Mut, ihrem Engage-ment und nicht unerheblichen fi nanziellen Mitteln in Rudolstadt einbringen.

Das von der Verwaltung, den Mitgliedern des Stadtrats sowie engagierten Einwohnern in diesem Jahr entwickelte und beratene „Integrierte Stadtentwicklungsprogramm Rudolstadt 2030“ steht. Es wird dazu beitra-gen, dass sich auch Rudolstadt der größten Herausforderung, die wir gesellschaftspo-litisch und wirtschaftlich in den nächsten Jahren in der ganzen Welt zu meistern ha-ben, der Digitalisierung und dem Einsatz von künstlicher Intelligenz, stellen kann. Aber auch beim geplanten Ausbau der Ver-kehrsinfrastruktur sind wir nun deutlich vorangekommen. Das Planfeststellungsver-fahren für die Ortsumfahrung Rudolstadt Ost und Rudolstadt Nord ist eröffnet wor-den. Damit sind wir dem Ziel, Baurecht zu erhalten, einen deutlichen Schritt näher gerückt.Manch aufgerissene Straße hat in den ver-gangenen Monaten für Aufregung in un-serer Stadt gesorgt. Doch so unangenehm Umleitungen, Parkverbote, Einschrän-kungen und Baulärm sind, so wichtig sind doch Erneuerungen der Infrastruktur bei Gas, Wasser, Abwasser und die Schaffung von Breitbandverbindungen. Der Ausbau von Straßenbeleuchtungen und ganzer Straßen wie z.B. der Fröbelstraße oder dem Gustav-Barth-Weg sind am Ende dann doch ein wichtiger Beitrag zum Ausbau unserer Verkehrsinfrastruktur. Ebenso können wir uns über das neu erschlossene Wohnbauge-biet „Saalevorländer“ im Ortsteil Cumbach freuen.

Rudolstadt hat seit diesem Jahr eine neue Städtepartnerschaft mit der irischen Stadt Letterkenny. Nun gibt es neben Bayreuth eine zweite Partnerstadt für „Schillers heimliche Geliebte“. Damit können jetzt neben dem deutsch-deutschen Austausch auch Begegnungen auf europäischer Ebe-

ne, vor allem für Schüler und Vereine stattfi nden, die zukünftig die Stadt Ru-dolstadt im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstüt-zen will. Dieses Jahr hat Rudolstadt sich erneut, und das weit über Thürin-gen hinaus, einen Namen als Ort kultureller Großver-anstaltungen und Stadt der friedlichen Begegnungen gemacht. Neben dem Ru-dolstadt-Festival, dem Ru-dolstädter Vogelschießen und dem Altstadtfest als

Traditionsveranstaltungen fanden auch der „Tag des Thüringer Handwerks“ und das Barockfest ein begeistertes Publikum. Un-zählige weitere Veranstaltungen, organisiert von kommunalen Einrichtungen, Vereinen, Initiativen, Kirchen, Freien Trägern und un-serem Theater haben den Kulturkalender jeden Monat prall gefüllt. Bestes Beispiel da-für sind die vielen Angebote jetzt in der Ad-ventszeit, die zusammengefasst im Faltblatt „Weihnachten in Rudolstadt“ nachzulesen sind. Darüber hinaus gab es jede Menge In-formations- und Beratungsveranstaltungen, organisiert vom Seniorenbeirat, der Woh-nungswirtschaft oder den Trägern der freien Wohlfahrt. Zu erwähnen sind hier insbeson-dere die Rudolstädter Seniorentage.In den letzten Jahren hat sich Rudolstadt ebenso zu einem Zentrum des Sports ent-wickelt. Nicht nur der Heineparklauf, der Rudolstädter Firmenlauf, der Schiller-Staf-fellauf oder der Extremlauf „Getting tough“ tragen zu diesem Image bei. Auch die vielen anderen sportlichen Aktivitäten in Vereinen und von Firmen, wie das Volksbank-Benefi z-turnier, stärken diese Feststellung.An dieser Stelle möchte ich mich bei den Ka-meradinnen und Kameraden unserer Frei-willigen Feuerwehren außerordentlich be-danken. Nicht nur, weil sie Mitglieder einer Vereinigung sind, die für die Gemeinschaft von Einwohnerinnen und Einwohnern, von Unternehmen und Einrichtungen jederzeit da ist. Sie erfüllen unter immer kompli-zierter werdenden Rahmenbedingungen die

Grußwort des Bürgermeisters Jörg Reichl zu Weihnachten und zum Jahreswechsel 2018/2019

ne, vor allem für Schüler und Vereine stattfi nden, die zukünftig die Stadt Ru-dolstadt im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstüt-zen will. Dieses Jahr hat Rudolstadt sich erneut, und das weit über Thürin-gen hinaus, einen Namen als Ort kultureller Großver-anstaltungen und Stadt der friedlichen Begegnungen gemacht. Neben dem Ru-dolstadt-Festival, dem Ru-dolstädter Vogelschießen und dem Altstadtfest als

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Beschlüsse des Stadtratesder Stadt Rudolstadt vom 08.11.2018

Beschluss: 144/2018Der Stadtrat ermächtigt den Bürgermeister, beim Landratsamt Saalfeld-Ru-dolstadt als der zuständigen Stelle nach ThürBestG § 30, die Ausweisung eines Waldfriedhofes (ThürBestG § 27 Abs. 4) zu beantragen.

Beschluss: 150/2018Das Preisblatt für die Standgebühren zum Rudolstadt-Festival ab 2019 wird beschlossen. Damit wird gleichzeitig der Beschluss 195/2015 vom 11.02.2016 aufgehoben.

Beschluss: 145/2018Der Stadtrat beschließt die Zahlung eines zweckgebundenen Zuschusses für das Projekt „Cesar“ zur Gewinnung ausländischer Arbeits- und Fachkräfte in anteiliger Höhe der Stadt Rudolstadt von 3.703,00 € an die WIFAG.

Beschluss: 139/2018Dem Haushaltsplan und der Haushaltssatzung 2018 der Stadt Rudolstadt wird, nebst Anlagen, die Zustimmung gegeben.

Beschluss: 140/2018Dem Finanzplan und dem vorläufi gen Investitionsprogramm der Stadt Ru-dolstadt für den Zeitraum 2017 bis 2021 wird, gemäß § 62 ThürKO i. V. m. § 12 ThürGemHV, zugestimmt.

Beschlüsse des Wirtschafts-, Verkehrs-, Um-welt- und Bauausschusses vom 22.10.2018Beschluss Nr. 151/2018Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB zum Vorhaben „Errichtung einer doppelseitigen beleuchteten Werbean-

Rudolstadt hat seit diesem Jahr eine neue Städtepartnerschaft mit der irischen Stadt Letterkenny. Nun gibt es neben Bayreuth eine zweite Partnerstadt für „Schillers heimliche Geliebte“. Damit können jetzt neben dem deutsch-deutschen Austausch auch Begegnungen auf europäischer Ebe-

ne, vor allem für Schüler und Vereine stattfi nden, die zukünftig die Stadt Ru-dolstadt im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstüt-zen will. Dieses Jahr hat Rudolstadt sich erneut, und das weit über Thürin-gen hinaus, einen Namen als Ort kultureller Großver-anstaltungen und Stadt der friedlichen Begegnungen gemacht. Neben dem Ru-dolstadt-Festival, dem Ru-dolstädter Vogelschießen und dem Altstadtfest als

Traditionsveranstaltungen fanden auch der „Tag des Thüringer Handwerks“ und das Barockfest ein begeistertes Publikum. Un-zählige weitere Veranstaltungen, organisiert von kommunalen Einrichtungen, Vereinen, Initiativen, Kirchen, Freien Trägern und un-serem Theater haben den Kulturkalender jeden Monat prall gefüllt. Bestes Beispiel da-für sind die vielen Angebote jetzt in der Ad-ventszeit, die zusammengefasst im Faltblatt „Weihnachten in Rudolstadt“ nachzulesen sind. Darüber hinaus gab es jede Menge In-formations- und Beratungsveranstaltungen, organisiert vom Seniorenbeirat, der Woh-nungswirtschaft oder den Trägern der freien Wohlfahrt. Zu erwähnen sind hier insbeson-dere die Rudolstädter Seniorentage.In den letzten Jahren hat sich Rudolstadt ebenso zu einem Zentrum des Sports ent-wickelt. Nicht nur der Heineparklauf, der Rudolstädter Firmenlauf, der Schiller-Staf-fellauf oder der Extremlauf „Getting tough“ tragen zu diesem Image bei. Auch die vielen anderen sportlichen Aktivitäten in Vereinen und von Firmen, wie das Volksbank-Benefi z-turnier, stärken diese Feststellung.An dieser Stelle möchte ich mich bei den Ka-meradinnen und Kameraden unserer Frei-willigen Feuerwehren außerordentlich be-danken. Nicht nur, weil sie Mitglieder einer Vereinigung sind, die für die Gemeinschaft von Einwohnerinnen und Einwohnern, von Unternehmen und Einrichtungen jederzeit da ist. Sie erfüllen unter immer kompli-zierter werdenden Rahmenbedingungen die

auf sie übertragenen, in der Menge stets steigenden Aufgaben, womit sie sich An-erkennung über das normale Maß hinaus verdienen. Deshalb erhalten unsere Frei-willigen Feuerwehren in diesem Jahr den Rudolstädter Ehrenamtspreis. Das wohl weitreichendste Ereignis in die-sem Jahr war die Unterzeichnung des Eingliederungsvertrages der Stadt Rem-da-Teichel zum 1. Januar 2019 in die Stadt Rudolstadt. An dieser Stelle darf ich herz-lich 12 neue Ortsteile mit ihren knapp 3000 Einwohnern als Teil der Stadt Rudolstadt begrüßen. Nun haben wir gemeinsam das Zusammenwachsen und die Entwicklung als Gesamtstadt voranzubringen. Ein be-deutender Schritt dazu wird die Kommu-nalwahl am 26. Mai 2019 sein, wo von den Einwohnern aller Rudolstädter Ortsteile ein neuer Stadtrat gewählt wird. Ich freue mich auf diese neue Herausforderung.

Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Gäste der Stadt Rudolstadt,Ich möchte mich zum Jahresende auch wieder von ganzem Herzen für das große ehrenamtliche Engagement in allen Be-reichen des gesellschaftlichen Lebens be-danken. Ohne diese tragende Säule bei der Entwicklung unserer Stadt könnte vieles nicht vorangebracht werden. All jenen, die in Institutionen, Einrichtungen, Firmen, freien Berufen, im Handel, den Kirchen, Banken, Pfl egeeinrichtungen, den Kin-dergärten, Krankenhäusern und Arztpra-xen oder privat zum Wohl der Kommune beigetragen haben, gilt der Dank für die geleistete Arbeit in den zurückliegenden Monaten. Insbesondere für die Zusammen-arbeit mit dem Stadtrat bedanke ich mich herzlich.Wir alle wissen, dass es weiterhin viele Dinge gibt, denen wir uns widmen müssen.

Aber ich bin überzeugt, dass wir die vor uns stehenden Aufgaben gemeinsam mit dem Stadtrat, der Verwaltung und den Einwoh-nern meistern werden. Allen Bürgerinnen und Bürgern Rudol-stadts, den Gästen und den Freunden der Stadt wünsche ich ein frohes und geseg-netes Weihnachtsfest. Möge Ihnen allen ein friedliches, glück-liches und gesundes Jahr 2019 bevorste-hen.

Ihr

Jörg ReichlBürgermeister der Stadt RudolstadtJörg Reichl

lage auf Monofuß“, Baugrundstück: Ludwigstraße, Gemarkung Ru-dolstadt, Flur 4, Flurstück 1930/1256Das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Vorhaben „Errichtung einer doppelseitigen beleuchteten Werbeanlage auf Monofuß“, Ludwigs-traße, Flurstück 1930/1256 wird versagt.

Beschluss Nr. 142/2018Grundhafter Ausbau der Freiligrathstaße in RudolstadtDer grundhafte Ausbau der Freiligrathstraße in Rudolstadt wird beschlos-sen. Die Straße ist eine Haupterschließungsstraße und dient der Erschlie-ßung von Grundstücken und gleichzeitig dem Verkehr innerhalb von Bauge-bieten oder innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen.

Beschluss Nr. 143/2018Grundhafter Ausbau der Straße „Hinter der Mauer“ in RudolstadtDer grundhafte Ausbau der Straße „Hinter der Mauer“ in Rudolstadt wird beschlossen. Die Straße ist eine Haupterschließungsstraße und dient der Erschließung von Grundstücken und gleichzeitig dem Verkehr innerhalb von Baugebieten oder innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen.

Beschlüsse des Wirtschafts-, Verkehrs-, Um-welt- und Bauausschusses vom 19.11.2018

Beschluss Nr. 167/2018Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB zum Vorhaben „Errichtung einer Werbeanlage an der Marktfassade des Kaffeehauses“ Baugrundstück: Markt 18, Gemarkung Rudolstadt, Flur 2, Flurstück 483Der Wirtschafts-, Verkehrs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Rudol-stadt erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Vorhaben „Errichtung einer Werbeanlage an der Marktfassade des Kaffeehauses“ sowie zur beantragten Abweichung nach § 66 ThürBO von der Regelung der Rudolstädter Werbeanlagensatzung, § 4 Abs. 1 Pkt. 1 - max. Höhe von Schriftzügen 0,40 m.

Beschluss Nr. 165/2018Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB zum Vorhaben „Sanierung Markt 5 – 1.BA: Einbau eines behindertenge-

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rechten Personenaufzuges i.V.m. einer Abweichung nach § 66 (1) ThürBO“ (Bauantrag)Baugrundstück: Gemarkung Rudolstadt, Flur 2, Flst. 1075/485Die Stadt Rudolstadt erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Vorha-ben „Sanierung Markt 5 – 1.BA: Einbau eines behindertengerechten Per-sonenaufzuges i.V.m. einer Abweichung nach § 66 (1) ThürBO“ auf dem Baugrundstück Gemarkung Rudolstadt, Flur 2, Flst. 1075/485.

Beschluss Nr. 166/2018Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB zum Vorhaben „Errichtung einer Terrassenüberdachung als Fachwerkkon-struktion mit einer Grundfläche von ca. 25 qm i.V.m. einer Abwei-chung nach § 66 (1) ThürBO“ (Bauantrag)Baugrundstück: Gemarkung Rudolstadt, Flur 2, Flurstück 789/493Die Stadt Rudolstadt erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Vorha-ben „Errichtung einer Terrassenüberdachung als Fachwerkkonstruktion mit einer Grundfläche von ca. 25 qm i.V.m. einer Abweichung nach § 66 (1) ThürBO“ auf dem Baugrundstück Gemarkung Rudolstadt, Flur 2, Flurstück 789/493.

Haushaltssatzung 2018der Stadt RudolstadtAufgrund der §§ 53-59 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. S. 501), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10.04.2018 (GVBl. S. 74) erlässt die Stadt Rudolstadt folgende Haushalts-satzung:

§ 1Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließtim Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 39.431.450,- €und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 11.931.200,- €ab.

§ 2Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaus-halt wird auf 4.820.000,- €festgesetzt.

§ 4*unbesetzt

§ 5Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausga-ben nach dem Haushaltsplan wird auf 6.500.000,- €festgesetzt.

§ 6Der Stellenplan wird mit folgender Zahl der Stellen dargestellt: a) Beamte 10,625 b) Beschäftigte 153,663

§ 7Über die gesetzliche Regelung des § 18 ThürGemHV hinaus können die laut Anlage 9 dargestellten Deckungsgrundsätze angewendet werden.

§ 8Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2018 in Kraft.

Rudolstadt, den 23.11.2018Stadt Rudolstadt

Jörg ReichlBürgermeister der Stadt Rudolstadt

*Nachrichtlich:Die Steuersätze (Hebesätze) der Gemeindesteuern wurden durch geson-derte Hebesatzsatzung der Stadt Rudolstadt zuletzt vom 07.04.2016 ab 2018 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 295 v.H. b) für Grundstücke (B) 402 v.H.2. Gewerbesteuer 395 v.H.

Öffentliche Bekanntmachung und Auslegung der Haushaltssatzung 2018Hiermit wird bekanntgegeben, dass die Haushaltssatzung 2018 der Stadt Rudolstadt, Beschluss Nr. 139/2018 vom 8. November 2018, mit Schreiben des Landratsamtes vom 16.11.2018 rechtsaufsichtlich genehmigt worden ist. Der Haushaltsplan 2018 liegt gemäß § 57 (3) ThürKO vom Zeitpunkt der Veröffentlichung im Amtsblatt zwei Wochen lang im Bürgerservice der Stadtverwaltung Rudolstadt während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus. Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2018 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO wird der Haushalts-plan in der Stadtverwaltung Rudolstadt, FD Finanzen, zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. Weiterhin werden die Haushaltspläne der Jahre 2008 bis 2017 im FD Fi-nanzen der Stadtverwaltung Rudolstadt während der Dienststunden zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

ReichlBürgermeister

BekanntmachungVorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 „Sondergebiet (SO) Elektrofachmarkt Gartenstra-ße“ (1. Änderung) der Stadt Rudolstadt im be-schleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetz-buch (BauGB) - Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Stadtrat der Stadt Rudolstadt beschloss am 13. Dezember 2018 in öf-fentlicher Sitzung auf Antrag des Vorhabenträgers, der Fitness Camp GmbH & Co. KG Saalfeld, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 „Sonder-gebiet (SO) Elektrofachmarkt Gartenstraße“ im Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) zu ändern (Beschluss Nr. 164/2018). Das Ziel der Planänderung ist die Änderung einer planungsrecht-lichen Festsetzung zur zulässigen Art der Nutzung. Die Attraktivität des in-nerstädtischen Einkaufszentrums soll durch Ansiedlung eines Fitness- bzw. Sportstudios gesteigert werden. Der Geltungsbereich der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:- im Osten durch das Grundstück der Energieversorgung Rudolstadt

GmbH,- im Süden durch die nördlich Grenze der Bahnstrecke (6305) Abzw. Saa-

leck-Saalfeld (Saale),- im Westen durch die Gartenstraße und die Straße An den Saalgärten und- im Norden durch die Oststraße und den südwestlichen Teil des ehema-

ligen Krankenhauses.Der Stadtrat hat außerdem den Entwurf der 1. Änderung sowie dessen Be-gründung in der Fassung vom 1. November 2018 gebilligt und die Durchfüh-

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rung der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.Der Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 „Sondergebiet (SO) Elektrofachmarkt Gartenstraße“ und dessen Begrün-dung in der Fassung vom 1. November 2018 werden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB in der Zeit vom

27. Dezember 2018 bis einschließlich 31. Januar 2019

in der Stadtverwaltung Rudolstadt, Markt 7, 07407 Rudolstadt, Bürgerser-vice im Erdgeschoss des Rathauses während folgender Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt:

Montag und Freitag 08:00 bis 12:00 UhrDienstag 08:00 bis 16:00 UhrMittwoch 08:00 bis 14:00 UhrDonnerstag 08:00 bis 18:00 UhrSonnabend 09:00 bis 12:00 Uhr.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und An-regungen zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Für die Unterrichtung und Erörterung zu den Auswirkungen der Planung steht der Fachdienst Stadtplanung und Stadtentwicklung während der Dienststunden zur Verfügung.Zusätzlich sind der Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Be-bauungsplanes sowie dessen Begründung auf der Internetseite der Stadt Rudolstadt unter „www.rudolstadt.de → Aktuelles → Öffentliche Ausle-gungen“ einsehbar.Im beschleunigten Verfahren (§ 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB) wird von der Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der Angabe verfügbarer um-weltbezogener Informationen und der Überwachung erheblicher Umwelt-auswirkungen abgesehen.

Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Der bei-liegende Übersichtsplan (ohne Maßstab) stellt den räumlichen Geltungs-bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes dar und dient nur zur allgemeinen Information.

ReichlBürgermeister

Bewohnerparkausweise 2019 abholbereitDie Bewohnerparkausweise für das Jahr 2019 können vom 17.12.2018 bis 05.01.2019 im Bürgerservice der Stadt Rudolstadt, Markt 7, abgeholt werden. Bei Abholung wird eine Gebühr in Höhe von 30 EUR fällig. Wir bitten um Verständnis, dass ein Bewohnerparkausweis erst nach Vorlage aller notwendigen Unterlagen (vollständig ausgefüllter Antrag, Fahrzeug-schein, ggf. Vollmacht über die dauerhafte Überlassung des Fahrzeugs vom Fahrzeughalter) erteilt werden kann. Aufgrund der knappen Parkmöglich-

keiten in manchen Parkgebieten werden Bewohnerparkausweise, die bis zum 14.01.2018 nicht abgeholt wurden, neuvergeben.

BekanntmachungAmtliche Tierbestandserhebung, einschließlich Bienenvölker, der Thüringer Tierseuchenkasse zum Stichtag 03.01.2019

Sehr geehrte Tierbesitzer,die Thüringer Tierseuchenkasse führt die amtliche Tierbestandserhebung 2019 zum Stichtag 03.01.2019 durch. Alle Tierbesitzer, die bisher nicht in der Tierseuchenkasse angemeldet waren und keine Melde-karte erhalten haben, werden hiermit aufgefordert, ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Tierbestandsanmeldung gemäß nachstehender Satzung nachzukommen.Die Tierbestandsmeldung ist an die Thüringer Tierseuchenkasse, Vic-tor-Goerttler-Str. 4, 07745 Jena zu richten. Es wird darauf hingewiesen, dass die jährliche amtliche Tierbestandserhebung der Thüringer Tierseu-chenkasse gesondert zur Viehzählung des Thüringer Landesamtes für Sta-tistik durchgeführt wird.

Ihre Thüringer Tierseuchenkasse

Hinweis: Die Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr 2019 ist im „Thüringer Staatsan-zeiger“ Nr. 46/2018 bekanntgemacht sowie im Bürgerservice der Stadtver-waltung Rudolstadt öffentlich im Aushang.

Vorübergehend Einschränkungen im Bürger-service zwecks Datenzusammenlegung der MeldeprogrammeDurch die geplante Eingemeindung der Stadt Remda-Teichel und der sich daraus ergebenden Datenzusammenlegung mit den Meldedaten der Stadt Remda-Teichel weisen wir darauf hin, dass der Bürgerservice der Stadt Ru-dolstadt in der Zeit von Donnerstag, den 31.01.2019 bis einschließlich Dienstag, den 05.02.2019, nur eingeschränkt arbeitsfähig ist. Alle Anlie-gen, die nicht das Pass-und Meldewesen betreffen können störungsfrei be-arbeitet werden; die Beantragung von Ausweisdokumente ist nicht möglich.Ab Mittwoch, den 06.02.2019, ist wieder eine Bearbeitung aller Anliegen möglich. Dies kann dann auch für alle Einwohner in der Außenstelle der Stadt Rudolstadt im neuen Ortsteil Remda erfolgen.

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 24 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV):Schriftliche Anordnung des Thüringer Landesamt für Verbraucher-schutz, Tennstedter Straße 8/9, 99947 Bad Langensalza, vom 07. No-vember 2018:

Durchführung des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz – SprengG) i. V. mit der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)

Anordnung eines Abbrennverbotes für pyrotechnische Gegenstän-de der Kategorie 2 für die historische Altstadt der Stadt Rudolstadt zum Jahreswechsel 2018/2019

Allgemeinverfügung1. Es wird angeordnet, dass am 31.12.2018 und am 01.01.2019 in der hi-

storischen Altstadt der Stadt Rudolstadt pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 nicht abgebrannt werden dürfen.

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2. Das Gebiet der historischen Altstadt wird in dieser Anordnung wie folgt eingegrenzt:

• im Norden/Nordosten:- von der nördlichen Begrenzung der „Schloßstraße“ entlang der

Westgrenze des Straßengrundstücks „An den Kutschenremisen“ fol-gend bis zum Weg „Fischtreppen“;

- der nördlichen Grenze des Weges „Fischtreppen“ folgend über die Brücke Wüstebach bis zum Straßengrundstück „Im Baumgarten“;

- dem öffentlichen Verkehrsraum „Im Baumgarten“ und „Lengefeld-straße“ an der Westgrenze folgend bis Abzweig „Debrastraße“;

- dem öffentlichen Verkehrsraum „Debrastraße“ an der Westgrenze über die Brücke Wüstebach folgend bis zum Grundstück „Debramüh-le“ (Debrastraße 3);

- der Südwest-Nordost-Grenze des Grundstückes „Debramühle“ fol-gend bis zum Wüstebach;

- dem Wüstebach folgend bis zur „Burgstraße“;

• im Osten/Südosten: - dem Wüstebach folgend von der „Burgstraße“ bis zur „Oststraße“;- der südlichen Begrenzung der „Oststraße“ folgend bis zur östlichen

Begrenzung der „Ludwigstraße“;- der östlichen Begrenzung der „Ludwigstraße“ folgend bis zur Nord-

grenze „Anton-Sommer-Straße“;

• im Süden/Südwesten:- der Nordgrenze der „Anton-Sommer-Straße“ folgend bis zur „Markt-

straße“

• im Westen/Nordwesten:- die „Marktstraße“ querend zur Ostgrenze der Straße „Große Allee“;- der Ostgrenze der Straße „Große Allee“ folgend bis zur „Weinberg-

straße“; - der Nordgrenze der „Weinbergstraße“ folgend bis zur westlichen

Grundstücksgrenze „Strickschule“;- der westlichen Grundstücksgrenze „Strickschule“ folgend bis

„Schlossaufgang I“;- der westlichen Grenze „Schlossaufgang I“ (Heckeweg) folgend bis

zur südöstlichen Grundstücksgrenze „Schloßstraße 40 a“; - der östlichen Grundstücksgrenze „Schloßstraße 40 a“ folgend bis zur

nördlichen Begrenzung der „Schloßstraße“.

Ausgenommen von dem festgelegten Gebiet des Abbrennverbots ist das Flurstück 837/2 – Schloßaufgang I Nr. 7. Auf diesem Flurstück gilt das Abbrennverbot nicht.

Der Lageplan mit der eingetragenen Verbotszone (Anlage) ist Bestandteil dieser Anordnung.

3. Die sofortige Vollziehung der Ziffern 1 und 2 wird angeordnet.4. Diese Anordnung ergeht kostenfrei.

Rechtsbehelfsbelehrung:Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Wi-derspruch bei dem Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, Bad Lan-gensalza erhoben werden.

Mit freundlichen GrüßenIm Auftrag

Achim KellerDezernent

Anlage LageplanAbbrennverbotszone für Feuerwerkskörper(Abbrennverbot von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2)

Hinweis zur Bekanntgabe:Gemäß § 41 Abs. 4 des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürV-wVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Dezember 2014 zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Mai 2018 (GVBl. S. 212, 223) wird die öffentliche Bekanntgabe dieser Allgemeinverfügung (Verwaltungs-akt) dadurch bewirkt, dass deren verfügender Teil ortsüblich bekannt ge-macht wird. Dabei ist anzugeben, wo diese Allgemeinverfügung und deren Begründung eingesehen werden können.

Diese Allgemeinverfügung und deren Begründung können wie folgt eingesehen werden:

Ort: Rathaus der Stadt Rudolstadt, Bürgerservice, Markt 7, 07407 Rudol-stadtZeit: während der üblichen Ämtersprechzeiten des Bürgerservices

Montag: 08:00 Uhr bis 12:00 UhrDienstag: 08:00 Uhr bis 16:00 UhrMittwoch: 08:00 Uhr bis 14:00 UhrDonnerstag: 08:00 Uhr bis 18:00 UhrFreitag: 08:00 Uhr bis 12:00 UhrSamstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Diese Allgemeinverfügung gilt zwei Wochen nach ihrer ortsüblichen Be-kanntmachung als bekannt gegeben (§ 41 Abs. 4 Satz 3 ThürVwVfG).

IN EIGENER SACHE

Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer des Amtsblattes,

mit der heutigen Ausgabe erhalten Sie unser Amtsblatt der Stadt Rudolstadt zum letzten Mal als gedruckte Zeitungspublikation kostenfrei verteilt in Ihre jewei-ligen Briefkästen. Die erste Ausgabe, die übrigens am 30. Oktober 1991 erschien, wurde Ihnen als Beilage einer Wochenzeitung bereits auf diese Weise zugestellt. Einige Jahre später erhielten Sie dann ein gemeinsam mit dem Landkreis und den Kommunen des Städtedreiecks am Saalebogen herausgegebenes Amtsblatt als eigenständiges Zeitungsprodukt. Allerdings stand jede Ausgabe seit Januar 2007 auch schon online auf den Internetseiten der Stadt Rudolstadt zu Ihrer Verfügung.

Nun soll es, hauptsächlich wegen drastisch gestiegener Vertriebskosten, eine weitere Anpassung an das digitale Zeitalter geben. Unser Amtsblatt wird nicht mehr an die Haushalte einzeln verteilt, sondern als digitale Ausgabe auf www.rudolstadt.de veröffentlicht. Druck-Exemplare sind in Auslagestellen der Rathäuser im Städtedreieck, in den Tourist-Informationen und den Servicestellen des Landratsamtes erhältlich. Weitere Informationen zu den Hintergründen dieser Änderung und den Bezugsmöglichkeiten finden Sie auf Seite 3 dieser Ausgabe.

Frank Michael WagnerAmtsblatt-Redakteur

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Wie schnell die Zeit vergeht, und die Augenblicke doch verfl ie-gen, ob es nun gute oder weniger gute Momente waren, das Jahr neigt sich dem Ende zu und ein neues fängt an. Dabei

ist besonders die Weihnachtszeit mit den vielen Attraktionen rund um die Bad Blan-kenburger Adventsmeile, die Jahr für Jahr größere Beliebtheit gewinnt, nicht nur eine Zeit, das Leben zu feiern. Sie gibt uns auch Gelegenheit zurückzublicken, so schmerz-lich dieser Blick für den ein oder anderen sein mag. Es ist eine turbulente Zeit, in der es im Rummel des Geschenkebesorgens, der Organisation der Feiertage oder Ar-beitsaufgaben, die schnell noch unbedingt zu erledigen sind, eines nicht vergessen lassen: Es ist auch eine Zeit, um innezu-halten. Um zurückblicken. Und dabei mag man es kaum glauben, wie dramatisch das Jahr in der Altstadt Bad Blankenburgs begann, als ein Feuer zur Silvesternacht etliche Sorgen mitbrachte. Wie wird es weitergehen? Was können wir tun, damit wir alle ein gemütliches, sicheres Silve-ster erleben? Als Ihr neuer Bürgermeister sehe ich mich in der Pfl icht, mich diesen Fragen zu stellen. Dass ein Abbrennverbot von Feuerwerkstechnik im gesamten Alt-stadtbereich die richtige Entscheidung ist, zeigt auch die Verbundenheit mit unserer Bad Blankenburger Stadtgeschichte. In meiner noch recht neuen Position als Ihr Bürgermeister, liebe Bad Blankenburgerinnen und Blankenburger, war das ausgehende Jahr aber auch voller schöner Momente, wie die Messen, die Feste und Ver-anstaltungen. Dabei sind es die vielen ehrenamtlichen Unterstützer, die ihre Stadt, ihre Heimat lieben und mit Mut, viel Herz trotz sch-maler Budgets immer wieder Neues schaffen und Bad Blankenburg zu einem Ort der Ideen machen. Ein herzliches Dankeschön darum an alle, die sich beteiligen, mitwirken und auch als Sponsoren zum Erfolg unseres Stadtbildes beitragen!

Die Veränderungen, die Sie sich als Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bad Blankenburg und der umliegenden Gemeinden gewünscht haben, waren vor und während der Wahl deutlich zu spüren und

umso größer meine Freude, als ich im Juli 2018 meine Arbeit im Rathaus aufnehmen durfte. Viele strukturelle Aufgaben vor der Brust, beschäftigten mich zudem organi-satorische Veränderungen im Rathaus, die mit dem Jahreswechsel in eine neue Runde gehen. Freuen Sie sich aber auf Neues, den frischen Wind, wie unsere Bad Blanken-burg-Card, die ab Dezember in der WBG er-hältlich ist und zeigen möchte, in unserer Stadt ist etwas in Bewegung. Bewegung ist auch, die ich mir für das Wahljahr 2019 wünsche, wollen wir eine positive Veränderung für Bad Blankenburg herbeiführen. Die Wahl der Stadträte und Ortsteilbürgermeister ist dabei entschei-dend, denn nur mit den richtigen Partnern an unserer Seite können wir unsere Stadt in der richtigen Richtung gestalten: offen, herzlich und lebenswert. Viele Aufgaben, viel Neues wartet also auf Sie, auf mich als Ihr Bürgermeister: Das Lavendelfest, das mit dem Fröbelfest zusammen in einer neu-en Kombination im Juni gefeiert wird, oder das im Mai stattfi ndende Stadtfest – wir wissen, wie schnell die Zeit vergeht, und die Augenblicke doch verfl iegen. Ich wünsche

mir, dass uns mehr dieser schönen Momente gemeinsam gelingen. In einer Stadt voller Bewegung, Veränderung und im Bewusstsein vo-rangegangener Traditionen – ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein friedliches und vor allem fröhliches Weihnachtsfest und meine allerbesten Wünsche zu einem neuen Jahr des verständigen Mitei-nanders.

Ihr Mike George Bürgermeister der Stadt Bad Blankenburg

Grußwort des Bürgermeisters zum Weihnachtsfest und Jahreswechsel Liebe Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Blankenburg, liebe Freunde und Gäste,

Und wieder hier draußen ...

Und wieder hier draußen ein neues Jahr -Was werden die Tage bringen?!

Wird‘s werden, wie es immer war,Halb scheitern, halb gelingen?

Ich möchte noch wieder im VaterlandDie Gläser klingen lassen

Und wieder noch des Freundes HandIm Einverständnis fassen.

Ich möchte noch wirken und schaffen und tunUnd atmen eine Weile,

Denn um im Grabe auszuruhn,Hat‘s nimmer Not noch Eile.

Ich möchte leben, bis all dies GlühnRücklässt einen leuchtenden Funken

Und nicht vergeht wie die Flamm‘ im Kamin,Die eben zu Asche gesunken.

Theodor Fontane

Foto: André Kranert Foto: Matthias Pihan

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Öffentliche Bekanntmachunggemäß § 24 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV):

Schriftliche Anordnung des Thüringer Landesamt für Verbraucher-schutz, Tennstedter Straße 8/9, 99947 Bad Langensalza vom 16. No-vember 2018

Durchführung des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz – SprengG) i.V. mit der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)

Anordnung eines Abbrennverbotes für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 für den Bereich des Altstadtsanierungsgebietes und die nördlich angrenzenden Grundstücke in der Stadt Bad Blanken-burg zum Jahreswechsel 2018 / 2019

Allgemeinverfügung

1. Es wird angeordnet, dass am 31.12.2018 und am 01.01.2019 in der Stadt Bad Blankenburg im Bereich des Altstadtsanierungsgebietes und in den nördlich angrenzenden Grundstücken pyrotechnische Gegen-stände der Kategorie 2 nicht abgebrannt werden dürfen.

2. Das Gebiet der Allgemeinverfügung wird in dieser Anordnung wie folgt eingegrenzt:

• im Westen:

• von der Einmündung des Weges zwischen Friedrich-Ebert-Stra-ße 8 und 12 in die Friedrich-Ebert-Straße entlang der west-lichen Straßenfront der Friedrich-Ebert-Straße bis zur Kreuzung Friedrich-Ebert-Straße/Königseer Straße/Obere Marktstraße

• von der Kreuzung Friedrich-Ebert-Straße/Königseer Straße/Obere Marktstraße entlang der nördlichen Straßenfront Obere Marktstraße bis zur Einmündung Esplanade

• von der Einmündung Esplanade entlang der westlichen Stra-ßenfront Esplanade bis zur Einmündung Am Römischen Berg

• von der Einmündung Am Römischen Berg entlang der west-lichen Grundstücksgrenze der Grundstücke Am Römischen Berg 2a und 2b bis zu deren nordwestlicher Ecke;

• im Norden:

• von der nordwestlichen Ecke der Grundstücke Am Römischen Berg 2a und 2b entlang der nördlichen Grundstücksgrenzen Esplanade 1 bis 14 einschließlich der zwei nördlich Esplanade 5 und 6 liegenden Grundstücke

• entlang der nördlichen Grenze der beiden nördlich Esplanade 5 und 6 liegenden Grundstücke und der zwischen Esplanade 1 und 2 bis Esplanade 5 liegenden Grundstücke einschließlich des dahinter liegenden Grundstücks (Flurstück 2996) bis zur nordöstlichen Ecke des Grundstücks Esplanade 1 am Burgweg;

• im Osten:

• des westlichen Straßenrandes Burgweg und Zeigerheimer Weg über die Untere Marktstraße bis zur Kreuzung Untere Markt-straße/Bahnhofstraße/Friedrich-Ebert-Straße;

• im Süden:

• von der Kreuzung Untere Marktstraße/Bahnhofstraße/Fried-rich-Ebert-Straße entlang des Gewässerverlaufs Rinne bis zum Weg zwischen Friedrich-Ebert-Straße 8 und 12;

• entlang des Weges zwischen Friedrich-Ebert-Straße 8 und 12 bis zur Einmündung in die Friedrich-Ebert-Straße.

Der Lageplan mit der Darstellung der Verbotszone (Anlage) ist Bestand-teil dieser Anordnung.

3. Die sofortige Vollziehung der Ziffern 1 und 2 wird angeordnet.

4. Diese Anordnung ergeht kostenfrei.

Begründung:

Entsprechend § 23 Abs. 2 der 1. SprengV dürfen pyrotechnische Gegenstän-de der Kategorie 2 in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27, eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG oder einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Abs. 1 der 1. SprengV verwendet (abgebrannt) werden. Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch von anderen Personen abgebrannt werden, die das 18.Le-bensjahr vollendet haben. Gemäß § 24 Abs. 2 Nr. 1 der 1. SprengV kann die zuständige Behörde anordnen, dass pyrotechnische Gegenstände der Kate-gorie 2 in der Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders brandemp-findlich sind, auch am 31. Dezember und am 1. Januar nicht abgebrannt werden dürfen. Die Zuständigkeit des Thüringer Landesamtes für Verbrau-cherschutz (TLV) ergibt sich aus § 2 der Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes (ThürASZustVO) in Verbindung mit der Anlage zu § 2 ThürASZustVO, Ziffer 3.2.13.

Die historische Altstadt von Bad Blankenburg mit einer Vielzahl historischer und denkmalgeschützter Gebäude wird in jeder Silvesternacht von vielen Menschen besucht, um den Jahreswechsel zu feiern. Zu den Silvesterfeier-lichkeiten wird üblicherweise eine Vielzahl von pyrotechnischen Gegenstän-den der Kategorie 2 (z.B. Silvesterraketen, Raketenbatterien, Knallkörper, Fontänen etc.) abgebrannt. Dabei kann es zu einem leichtfertigen Umgang mit diesen pyrotechnischen Gegenständen und daraus resultierend zu er-heblichen Gefahren für Personen sowie für die historische Bausubstanz in der Altstadt kommen. In den vergangenen Jahren wurden immer wieder Feuerwerkskörper leichtfertig insbesondere vom nördlich der Altstadt lie-genden Hanggebiet in Richtung der Altstadt abgeschossen. Nach einem Brandereignis vor einigen Jahren brannte in der Silvesternacht 2017 ein mehrstöckiges Gebäude als Teil eines Dreiseitenhofes in enger Reihenbe-bauung bis auf die Grundmauern nieder. Insbesondere die räumliche Enge der Bebauung in den Altstadtstraßen und Gassen führt durch die Anwesen-heit vieler Menschen während der Silvesternacht, dazu dass bei einem Un-glücksfall die Feuerwehr und weitere Rettungskräfte die Einsatzstelle nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen erreichen können. Infolgedessen kann ein flächenhaftes Ausbreiten eines Brandes bei der gegebenen Bau-substanz kaum verhindert werden. Hierbei geht die erhöhte Brandgefahr nicht nur von der Bauweise der Gebäude aus, vielmehr weisen die alten ver-schachtelten Häuser unvermeidbar eine Vielzahl von Eintrittsmöglichkeiten für aufsteigende Feuerwerke auf. So können Silvesterraketen zwischen schlecht sitzenden Ziegeln und Verwahrungen, aber auch in Dachläden, Lüf-tungsöffnungen, an Traufe und Ortgang, einschlagen. Insofern geht für die teils mittelalterliche Bausubstanz der historischen Altstadt eine verstärkte Gefahr durch abbrennende pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 (Silvesterfeuerwerk) aus.

Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 stellen abhängig von der Brenndauer der pyrotechnischen Materialien, deren Temperatur und der Entzündungstemperatur der Auftreffflächen eine erhöhte Brandgefahr dar. Insbesondere Silvesterraketen können beim Abbrennen Temperaturen bis

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2000°C entwickeln und stellen dadurch eine kaum kalkulierbare Brandge-fahr dar.

Die Anordnung eines Abbrennverbotes ist geeignet, in der Verbotszone Schäden am Menschen und an der Bausubstanz durch nicht kontrolliert abbrennende pyrotechnische Gegenstände ursächlich zu verhindern. Durch das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 geht für die Bausubstanz der historischen Altstadt eine verstärkte Brandgefahr aus, der allein durch ein Abbrennverbot begegnet werden kann. Das Verbot erweist sich zudem als erforderlich, weil andere Mittel zur Gefahrenabwehr nicht in Betracht kommen. Für die Bürger und Gäste der Stadt Bad Blan-kenburg ist das Abbrennverbot auch verhältnismäßig, da ihnen im übrigen Stadtgebiet die Möglichkeit verbleibt, der Silvestertradition nachzugehen.

Der Abwendung der Brandgefahr zum Schutz der historischen Altstadt ist der Vorrang zu geben gegenüber dem privaten Interesse des Einzelnen. Es überwiegt der Schutz von bedeutsamen Rechtsgütern vor Brandgefahren gegenüber dem nur geringfügig eingeschränkten Vergnügen, diese Gegen-stände in der Silvesternacht in der Verbotszone abzubrennen.

Die sofortige Vollziehung wird in öffentlichem Interesse angeordnet. Die Anordnung beruht auf § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 19.03.1991 (BGBl I S. 686) in der zurzeit gültigen Fassung. Nach dieser Vorschrift entfällt die aufschiebende Wirkung eines Wider-spruchs in den Fällen, in denen die sofortige Vollziehung in öffentlichem Interesse angeordnet wurde. Der Abwehr der durch das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen ausgehenden Gefahren für die historische Altstadt kommt wegen der Bedeutung der Rechtsgüter ein besonderes Ge-wicht zu. Es ist daher in öffentlichem Interesse geboten, die sofortige Voll-ziehung anzuordnen.

Diese Anordnung ist gemäß § 24 Abs. 2 der 1. SprengV öffentlich bekannt zu machen, um Bürger und Gäste der Stadt Bad Blankenburg über das Ab-brennverbot in Kenntnis zu setzen.Verstöße gegen diese Anordnung können entsprechend § 46 Nr. 9 der 1. SprengV i.V.m. § 41 Abs. 1 Nr. 16 SprengG als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis fünfzigtausend Euro geahndet werden.

Die Kostenentscheidung beruht auf § 3 Abs. 1 Thüringer Verwaltungskosten-gesetz (ThürVwKostG).

Rechtsbehelfsbelehrung:Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Wi-derspruch bei dem Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, Bad Lan-gensalza erhoben werden.

Im Auftrag

Achim KellerDezernent

Anlage: Lageplan