25.02.2014Strafverfahren in Bausachen1 Strafverfahren in Bausachen Gewinnabschöpfung Dr. Thomas...
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11.04.23 Strafverfahren in Bausachen 1
Strafverfahren in BausachenGewinnabschöpfung
Dr. Thomas Hansjakob
Erster Staatsanwalt, St. Gallen
11.04.23 Strafverfahren in Bausachen 2
Um was geht es?
• Voraussetzungen der Strafbarkeit erkennen
• Voraussetzungen der Gewinnabschöpfung kennen
• Richtig verzeigen• Verfahren der StA kennen• Sanktionen kennen• Trotzdem keinen Frust haben
Strafbar-keit
Verantwort-lichkeit
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Strafzu-messung
11.04.23 Strafverfahren in Bausachen 3
Die Rechtsgrundlage
Art. 132 BauG1 Mit Busse bis Fr. 30 000.– wird bestraft, wer
vorsätzlich oder fahrlässig: a) ohne Bewilligung der zuständigen Behörde
bewilligungspflichtige Bauten oder Anlagen erstellt, verändert oder abbricht;
b) ohne Bewilligung der zuständigen Behörde von bewilligten Projekten abweicht oder Bedingungen und Auflagen von Baubewilligungen verletzt;
c) gegen Schutzverordnungen oder öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen, die im Interesse des Natur- und Heimatschutzes erlassen oder verfügt wurden, verstösst.
Strafbar-keit
Verantwort-lichkeit
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Strafzu-messung
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Erstellen, ändern, abbrechen
• ohne Bewilligung der zuständigen Behörde
• bewilligungspflichtige Bauten oder Anlagen
• erstellen, verändern oder abbrechen• Vorsatz heisst hier, dass der Verantwortliche
weiss, was er tut• Fahrlässigkeit heisst, dass er es bei
genügender Sorgfalt wissen könnte
Strafbar-keit
Verantwort-lichkeit
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Abweichen von Bewilligungen
• ohne Bewilligung der zuständigen Behörde
• von bewilligten Projekten abweichen oder
• Bedingungen und Auflagen von Baubewilligungen verletzen
Strafbar-keit
Verantwort-lichkeit
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11.04.23 Strafverfahren in Bausachen 6
Gegen SchutzVo verstossen
• gegen Schutzverordnungen
• oder öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen,
• die im Interesse des Natur- und Heimatschutzes erlassen oder verfügt wurden,
• verstossen
Strafbar-keit
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Wer ist verantwortlich?
• Bauherr?
• Architekt?
• Bauführer?
• Vorarbeiter?
• … oder beissen die Hunde wie meistens den Letzten?
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11.04.23 Strafverfahren in Bausachen 8
Gewinnabschöpfung
Art. 70 Abs. 1 StGB:Das Gericht verfügt die Einziehung von Vermögenswerten, die durch eine Straftat erlangt worden sind.Art. 71 Abs. 1 StGB:Sind die der Einziehung unterliegenden Vermögenswerte nicht mehr vorhanden, so erkennt das Gericht auf eine Ersatzforderung des Staates in gleicher Höhe.
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Probleme der Gewinnabschöpfung
• Wie hoch ist der effektive Mehrwert?• Für welche Zeit muss er eingezogen werden?• Bei wem kann er eingezogen werden?
• Einziehung ist ohne Rücksicht auf die Strafbarkeit möglich.
• Art. 70 Abs. 2: Die Einziehung ist ausgeschlossen, wenn ein Dritter die Vermögenswerte in Unkenntnis der Einziehungsgründe erworben hat oder die Einziehung ihm gegenüber sonst eine unverhältnismässige Härte darstellen würde.
Strafbar-keit
Verantwort-lichkeit
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ein praktisches Beispiel:
11.04.23 Strafverfahren in Bausachen 10
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11.04.23 Strafverfahren in Bausachen 11
Das zeitliche Problem
• Wie sollen wir die Gewinnabschöpfung berechnen, wenn wir noch nicht wissen, • wie lange der Betroffene vom Vorteil
profitieren wird und • was es ihn kostet, den rechtmässigen
Zustand wieder herzustellen?
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Das Baumhaus
11.04.23 Strafverfahren in Bausachen 12
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Zeitliches beim Baumhaus
• Anzeige erfolgt, nachdem der Baustopp missachtet wurde
• Es kann bestritten werden:• die Abweichung von den Plänen,• die Unzulässigkeit dieser Abweichung,• der fehlende Mehrwert,• der Gewinn, weil der Mehrwert nicht genutzt
werden könne,• der Gewinn, weil aus der Rückführung ein
Verlust resultiere.
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11.04.23 Strafverfahren in Bausachen 14
Was müssen wir wissen?
• Was wurde bewilligt oder eben nicht?• Baubewilligung, allenfalls Pläne,
einreichen und möglichst genau bezeichnen, wo der Verstoss liegt
• Mit wem wurde verhandelt? (Vorsatz)• Wurde auf die Problematik hingewiesen,
die jetzt zur Diskussion steht?
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Was müssen wir wissen?
• Wer hatte vor Ort welche Funktion?
• Gegenüber wem wurde wann von wem verfügt? Wer hat allenfalls danach noch gehandelt?
• Warum ist der Verstoss erheblich?• Möglichst emotionslos erklären!
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Zum Baumfäll-Fall
• Gefällt hat der Gärtner;• verfügt wurde gegenüber einem
Vertreter der Erbengemeinschaft und gegenüber dem Arbeiter vor Ort (aber wann?)
• Der Gärtner verweigert als Angeschuldigter die Antwort auf die Frage, wer ihn beauftragt habe (was sein Recht ist)
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Was müssen wir wissen?
• Zur Gewinnabschöpfung:• Wie ist der Mehrwert oder Minderaufwand
zu berechnen?• Wie lange dauert er, wenn er noch
andauert? Lässt er sich kapitalisieren?• Wer profitiert?• Wird der Mehrwert ev. kompensiert durch
zusätzlichen Aufwand?
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11.04.23 Strafverfahren in Bausachen 18
Verfahren bei der StA
• Verfahren, bei denen nur eine Busse herausschaut (Übertretungen), sind für uns Bagatellfälle
• Sie werden von einem Sachbearbeiter mit untersuchungsrichterlicher Befugnis beurteilt, der nicht Jurist ist
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11.04.23 Strafverfahren in Bausachen 19
Kleines Zwischengejammer
• Wir sollten Experten sein für• Baurecht,• Umweltschutzrecht,• Lebensmittelrecht,• Unlauteren Wettbewerb,• Ausländerrecht incl. Schengen, Dublin etc.• Strassenverkehrsrecht,• Waffenrecht,• Tierschutzrecht,• Etc. etc.
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11.04.23 Strafverfahren in Bausachen 20
Kleines Zwischengejammer
• Wir sollten Spezialisten haben für• Umweltschutzrecht,• Verfahren gegen Hooligans,• Verfahren betr. Tierschutz,• Verfahren wegen häuslicher Gewalt,• Verfahren betr. Ausländerrecht,• Verfahren wegen Pornografie• Verfahren betr. Sozialhilfebetrug,• Verfahren gegen Drogen-Kleindealer,• Verfahren gegen Wirtschaftsdelinquenten,• Verfahren mit Kindern als Opfer• Etc. etc.
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11.04.23 Strafverfahren in Bausachen 21
Welche Möglichkeiten hat der SmuB?
• Nichteintreten auf Strafanzeige• weil strafbare Handlung nicht glaubhaft
• Bussenverfügung• aufgrund der Akten, ohne Befragung der
Verantwortlichen
• Eröffnung der Untersuchung und• Strafbescheid• Anklage
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Strafzu-messung
Welche Möglichkeiten haben Sie?
Keine!
• Gemeinde ist nach der Rechtsprechung der AK nicht Partei im Verfahren• Strafanspruch wird vom Staat, sprich von
der StA durchgesetzt• Gemeinde hat keine eigenen Rechte im
Verfahren
11.04.23 Strafverfahren in Bausachen 22
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11.04.23 Strafverfahren in Bausachen 23
Sanktion
• Nach Art. 132 BauG: Busse bis 30‘000.-
• Innerhalb des Strafrahmens wird die Busse zuerst nach objektiver Tatschwere bemessen:• Der schwerstmögliche Fall gibt 30‘000.-,
der leichtestmögliche 1.-
Strafbar-keit
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11.04.23 Strafverfahren in Bausachen 24
Sanktion
• Dann wird das Verschulden berücksichtigt:• Direkter Vorsatz? (Der Beschuldigte wusste, dass
er etwas Illegales macht)
• Eventualvorsatz? (Der Beschuldigte nahm in Kauf, dass er etwas Illegales macht)
• Bewusste Fahrlässigkeit? (Der Beschuldigte ging bewusst das Risiko ein, unkorrekt zu handeln)
• Unbewusste Fahrlässigkeit? (Der Beschuldigte hat sich gar nicht überlegt, dass er etwas Illegales machen könnte)
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11.04.23 Strafverfahren in Bausachen 25
Sanktion
• Weitere Elemente, die das Verschulden beeinflussen:• Beweggründe• Persönliche Verhältnisse (insbes.
finanziell)• Geständnis• Einsicht, Reue• Zeit seit der Tat (nach drei Jahren verjährt,
Strafe ist dann Null!)
Strafbar-keit
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11.04.23 Strafverfahren in Bausachen 26
Summa summarum:
• Erwarten Sie, dass wir unseren Job richtig machen!
• Erwarten Sie aber keine Wunder!