3-Sachsensumpf Abschlussbericht Bd III 67-72

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    67chen, aus der Haft entlassen. Auch von Seiten der Staatsanwaltschaft warennur 4 Jahre gefordert worden.Ich war damals sehr lange in U-Haft, ber ein Jahr. Nach allem was damalsgelaufen war, damit meine ich auch Presse und Rundfunk, hatte ich immergedacht bzw . wurde es mir auch von vielen Leuten gesagt, dass dies ber10 Jahre werden. Selbst hatte ich auch mit einer solchen Strafe gerechnet.Frau C war damals sehr of t zu mir gekommen. Zuletzt, einige Tage vor derVerhandlung, hatte sie mich gefragt, mit welcher Strafe ich denn lebenknnte, ohne dass dreckige Wsche gewaschen wird. Ich erinnere michnoch gut daran, dass ich hier geantwortet hatte, mit allem, was unter fnfJahren liegt, Daraufhin sagte sie mir, dass es zwischen vier und vier Jahrenund sechs Monaten werden kann.

    Bei einer weiteren Vernehmung am 10 . Juli 2000 erklrte W (ADS 152 Ordner 1Bl. 27):Es kam damals von Frau Ca rI mir gegenber so an , dass ich mit 10 bis 12Jahren durchaus zu rechnen habe. Da sind ja auch Dinger irgendwie, die sieja auch wieder eingestellt haben, verschiedene Dinger sind ja berhaupt ni chtgefragt worden. [...] ich bleibe dabei, dass die Gesamtfreiheitsstrafe damitzusammenhngt, dass ich zu Freiem keine Angaben mache.

    3. Hinweise auf Besuche von Justizangehrigen im JasminIn den Medien wurde berichtet, dass auch Angehrige der Justiz zu den Ttern desJasmin gehrten. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat aber als Ermittlungsergebnisfestgestellt, dass dies bezglich zweier bestimmter Personen auszuschlieen sei.De r Untersuchungsausschuss konnte den Sachverhalt nicht weiter aufklren, da weitere erforderliche Zeugen aufgrund der Krze der Zei t nicht geladen und gehrt werden konnten.3.1. Hinweise der Zeugin SarahDie Zeugin Sarah gab vor dem Ausschuss an, dass sie zu dieser Frage gerne Auskunft geben wrde, aber aufgrund ihrer vom Amtsgericht zugelassenen Anklage wegen Verleumdung zu der Frage, ob sich auch Justizangehrige im Jasmin httenbedienen lassen, von ihrem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch mache (Protokoll der Vernehmung vom 28. April 2009, S. 1):

    Sehr geehrte Damen und Herren des Untersuchungsausschusses,ich freue mich , heute vor Ihnen zu erscheinen, we il ich endlich vor der ffentlichkeit sagen mchte, was im sogenannten Kinderbordell Jasmin tatschlichgeschehen ist.Weil aber die Staatsanwaltschaft Dresden nach meiner Identifizierung zweierdamaliger Tter gegen mich Anklage wegen angeblicher Verleumdung erhoben ha t, sehe ich mich gezwungen, jedenfalls soweit ich mich dabei der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen knnte, von meinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen.

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    Im weiteren Verlauf berichtet die Zeugin, dass sie bereits 1999 die Verwicklung vonStaatsanwlten und Richtern ihrem Psychologen gegenber angegeben habe (Stenographisches Protokol l der Vernehmung vom 28. April 2009, S. 7):Wegen auftretender Essstrungen habe ich 1999 erstmals einen Psychologen aufgesucht, dem ich mich anvertraute und dem ich auch, allerdings nurkurz , erzhlte, dass ich seinerzeit im Kinderbordell Jasmin zum Sex gezwungen worden war und auch Staatsanwlte und Richter in die Sache ve,wickeltseien. Nheres konnte und wo llte ich ihm damals nicht sagen.

    Am Ende der Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuss nennt Sarah dieGrnde fr ihre Auskunftsverweigerung (Stenographisches Protokoll der Vernehmung vom 28. April 2009, S. 10):Stattdessen hat die Staatsanwaltschaft Dresden die Ermittlungsverfahrenunter anderem gegen zwei von mir identifizierte Personen eingestellt undAnklage gegen mich und eine andere Zeugin wegen angeblicher Verleumdungdieser Personen erhoben.

    Die Angaben der Zeugin sollten zumindest durch die Vernehmung des weiterenOpfers, das entsprechende Angaben gemacht ha t, ve rifiziert werden.3.2. Glaubwrdigkeitsfragen bei Sarah oder Entlastungseifer derStaatsanwaltschaft?Die Zeugin Sarah und das weitere noch nicht vernommene Opfer identifizierten inihr er staatsanwaltschaftlichen Vernehmung im Jahre 2008 Justizangehrige alsFreier im Jasmin (ADS 411 Ordner 2 [Einstellungsverfgungen], Bl. 3118). Staatsanwaltschaft und Mehrheitsbericht bemhen sich , die Glaubwrdigkeit der ZeuginSarah zu erschttern. Es werden angebliche Widersprche und Ungenauigkeiten inden Aussagen angefhrt, die die Zeuginnen unglaubwrdig erscheinen lassen sollen.a)So habe Sarah nicht widerspruchsfrei den Zeitraum ihrer Festhaltung im Jasmin angeben knnen (Mehrheitsbericht Pkt. 11 .2.1.2.5.1 ). In der Einstellungsverfgung derStaatsanwaltschaft Dresden gegen die Justizangehrigen vom 24. April 2008(ADS 411 Ordner 2, Bl. 3119) heit es hierzu:

    Einerseits ordnete sie eine fr sie angeblich besonders einprgsame Begebenheit in den Zeitraum zwischen Weihnachten und Neujahr, also Ende Dezember, Anfang Januar 1992/93 ein. Andererseits gab sie auf Vorhalt zu abweichenden Angaben bzw. derAktenlage im Verfahren 49 b Js 3121/93 derStaatsanwaltschaft Leipzig, wonach sie nur im Zeitraum Mitte Januar 1993 biszur Schlieung des Bordells Ende Januar im Jasmin war an: Also die Option , dass es erst 14 Tage vorher war, is t durchaus denkbar und zwaraus demGesichtspunkt, dass ich keinerlei Zeitgefhl hatte, durchaus mglich, ja.Bereits in ihrer polizeilichen Vernehmung am 13. Juni 2000 hatte sie angegeben(ADS 152 Ordner 1, S. 166 ):

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    69An eine konkrete Zeit kann ich mich heute nicht mehr erinnern, ich wei nurnoch, dass es zu dieser Zeit tierisch kalt war.Auf Frage: Ja es knnte sein, dass es Ende 1992 war.Auf Frage: Ich kann mich heute nicht mehr erinnern, wie viel Wochen oderTage ich im Jasmin war.

    Vo r dem Untersuchungsausschuss besttigte die Zeugin die zeitliche Einordnungdes Ereignisses zwischen Weihnachten und Silvester und begrndete dies damit,dass sie sich an einen Adventskranz un d die Weihnachtsbeleuchtung erinnere(Mehrheitsbericht Pkt. 11.2.1.2.5.1). Beides ist selbst Mitte Januar nicht unplausibel.Ungenauigkeiten in der Zeitangabe sind jedenfalls kein Argument gegen die Glaubhaftigk eit der sonstigen Angaben. Sie knnen durchaus plausibel mit mangelndemZeitgefhl aufgrund der traumatischen Erlebnisse erklrt werden.b)Die Zeuginnen Sarah und B berichteten in ihren staatsanwaltlichen Vernehmungenbereinstimmend von einem Streit um den Freier 1. Die Unglaubhaftigkeit dieserAngaben wird im Mehrheitsbericht darauf gesttzt, dass Sarah diese Begebenheitbei ihre r polizeilichen Vernehmung am 13. Juni 2000 einem Lichtbild zugeordnet htte, das eine andere Person zeige (Mehrheitsbericht Pkt. 11.2.1.2.5.1). Dies ergebesic h insbesondere aus der widersprechenden Aktenlage. Auf diesen, laut Einstellungsverfgung eklatanten Widerspruch sttzt die Staatsanwaltschaft offensichtlichihre berzeugung, dass die Aussage von Sarah nich t glaubhaft sei (ADS 411Ordner 2, BI . 3121).Vllig unbercksichtigt bl ieb dabei, die mangelnde Beweiskraft einer (von der Zeuginungenehmigten) Tonbandabschrift; zumal (aufgrund des Aktenvermerkes vom14. Juni 2000) Zweifel an der Vollstndigkeit der Protokollierung bestehen (siehesogleich unten).c)Die Staatsanwaltschaft hlt die Aussagen der Opfer fr unglaubwrdig, da ihre Angaben zum Verhalten des Freiers 1 voneinander abweichen wrden. Offenbar willdie Staatsanwaltschaft darlegen, dass es einen Freier 1 nicht gegeben haben kannund nicht nur den Fakt, dass 1 nich t e in bestimmter Justizangehriger sein kann.Den Entlastungseifer der Staatsanwaltschaft zugunsten des Justizangehrigen zeigtauch folgende Marginalie, der die Staatsanwaltschaft offenbar groe Bedeutung be i-misst:

    Whrend die Zeugin (Sarah) zu dem o.g. Abend ausfhrte, es sei PiccoloSekt getrunken worden, war sich die Zeugin B in der Vernehmung sicher, dassIim Jasmin niemals Alkohol getrunken habe. (ADS 411 Ordner 2, Bl. 2121).Ebenfalls als Widerspruch zu Lasten der Glaubwrdigkeit der Zeugin fhrt die Staatsanwaltschaft an:

    Darber hinaus divergieren die Angaben der Zeugin 8 auch hinsichtlich derAnzahl der angeblichen Bordellbesuche des Freiers 1. In ihrer ersten Ver

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    nehmung vom 14.01. bei der Statsanwaltschaft gab die Zeugin an, er seietwa fn f- bis siebenmal bei ih r selbst Freier gewesen und anschlieend nochmindestens dreimal bei der Zeugin Sarah. In der Vernehmung vom28.02.2008 gab sie an, der Freier sei bevor er zur Prostituierten Sarahwechselte, viermal bei ihr gewesen und anschlieend glaub ich zweimal beider Prostituierten [Sarah]. (ADS 411 Ordner 2, Bl. 3120).

    d)De r damalige Leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Dresden,Dr. Henning Drecoll, erklrte bereits am 13. September 2007 in einem Presseinterview (,Unbescholtene Mitbrger werden verbrannt, DNN vom 13. September 2007),dass es keine krim inellen Netzwerke in Sachsen gbe:

    Je tiefer wir in die Akteninhalte vordringen, um so mehr heie Luftkommt heraus. Zum gegenwrtigen Zeitpunkt lsst sich sagen: Es gibtkeine kriminellen Netzwerke. Es gibt in Sachsen keine Korruptionsaffrevon ungeahntem Ausma [...] Es gibt eine Affre der Personen, die frdie Akteninhalte verantwortlich sind. Nennen Sie es Aktenaffre oderVerfassungsschutzaffre, aber bitte nicht Sachsen-Sumpf.

    (vgl. Unbescholtene Mitbrger werden verbrannt, Artikel in der DNN vom13. September 2007) - Anlage 4-Diese ffentliche Einschtzung erfolgte, ohne dass die Opfer des Jasmin durch dieStaatsanwaltschaft berhaupt befragt worden waren. Die staatsanwaltlichen Vernehmungen von Sarah und des weiteren Opfers geschahen erst im Januar und Februar 2008.3.3 . Angaben ber Justizangehrige bei den Vernehmungen 2000Staatsanwaltschaft und Mehrheitsbericht tragen vor, dass Sarah im Jahr 2000 berhaupt keine Fotos von Justizangehrigen vorgelegt worden seien. Daher htte sieauch keinen Justizangehrigen als Bordellgnger identifizieren knnen. Vielmehr seidie Zeugin erst durch die Vorlage von Fotos der Justizangehrigen durch Journalisten und einen Rechtsanwalt im Jahr 2007 auf diesen Gedanken gebracht worden.Auf dieser Unterstellung beruht der Vorwurf und die Anklage der Verleumdung, alsoeiner wissentlichen ehrenrhrigen Behauptung ber die Justizangehrigen gegenber Dritten, hier der Staatsanwaltschaft.a) Vernehmung des Polizeibeamten K bei der Staatsanwaltschaft DresdenIm Mehrheitsbericht wird zur Untersttzung dieser These ausgefhrt, dass der Vernehmungsbeamte K aus dem Jahr 2000 bei seiner zeugenschaftlichen Vernehmungvor der Staatsanwaltschaft 2008 bestritten habe, dass er Lichtbilde r von Justizangehrigen vorgelegt oder neben der LichtbildmappeFotos von Justizangehrigen ineiner gesonderten Mappe mit sich gefhrt habe (Mehrheitsbericht 11.2.1.1.).Dies entspricht aber nicht den Angaben des K. Herr K schliet ledig lich die Existenzeiner weiteren frmlichen Lichtbildmappe aus. Weiterhin schliet er die Existenz einer Mappe aus, die mit Richter, Staatsanwlte beschriftet gewesen wre. Dagegen

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    lsst er in seiner durchaus unklaren Aussage ebenso die Frage offen , ob es Abbildungen von Richtern, Staatsanwlten u. a. in einer inoffiz iel len Mappe gab, wie auchdie Frage, ob diese den Zeuginnen be i den Vernehmungen im Jahr 2000 vorgelegtwurden.

    In seiner Vernehmung bei der Staatsanwaltschaft am 6. Februar 2008 fhrte K lau tdes Vernehmungsprotokolls aus (ADS 351 Ordner 1, S. 9 des Vernehmungsprotokolls des K) (Unterstreichungen durch die Unterzeichner):Frage: Gab es daneben weitere Lichtbildmappen oder eine weitereLichtbildmappe, die die Bilder von anderen Personen, namentlich Justizbedienstete, enthielt?Antwort: Es gab keine weiteren Lichtbildmappen, die namentlich mit Justizbeamten oderbediensteten beschrieben waren.Frage: Sind den Zeuginnen damals mglicherweise auerhalb des Protokolls weitere Lichtbilder , z. B. von den Herren und ... vorgelegt worden?Antwort: Ich kann mich nicht daran erinnern, dass wir z. B. die Herren ... oderoder... vorgelegt wurden, weil es sinnlos wre, jetzt gerade ... der dortin dieser Sache selbst verhandelt hat, ich glaube mich zu erinnern, dass wirzum Tei l auch Bilder dabei hatten, aber ich we i nicht mehr, welche Personendas waren heute. Ich erinnere mich definitiv nicht daran, dort andere Bildervorgelegt zu haben, Lichtbildmappen jeglicher Art schliee ich aus, ich will esaber nicht ganz ausschlieen, weil ich zu diesem Zeitpunkt zum Teil auchBilder dabei hatte, wo es um anderer offene Delikte geht, wie z.B. des Verschwindens des M.Frage: Hatten Sie im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen ... undLichtbilder oder sonstige Abbildungen der Herren und / oder ... beigezogen? Falls ja, wissen Sie noch, ob Sie diese Abbildungen in Vernehmungenvon ehemaligen Prostituierten vorgelegt haben?An twort: Ich hatte Abbildungen auf Zeitungsartikeln oder Zeitungsausschnitten, aber ich kann mich nicht erinnern, dass ich die in den Vernehmungen vorgelegt htte.Frage: Gab es im Zusammenhang mit diesen Abbildungen irgendwelche Ordner oder Mappen, die beschriftet waren (sinngem) mit Staatsanwlte, Richter, Anwlte oder hnliches.Antwort: Ja auch das schliee ich aus. Ich hatte so einen Aktenordner hatteich definitiv nicht.

    b) Allmhliche Auff llung der Lichtbildmappe mit weiteren FotosBei seiner Vernehmung vor der Staatsanwaltschaft Dresden erklrte He rr K aufNachfrage, wie es zu den Ergnzungen in der Lichtbildmappe kam, dass diese auf

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    Zeugenaussagen zurckzufhren seien. Im Vernehmungsprotokoll vom 6. Februar2008 heit es (ADS 351 Ordner 1; S. 9 des VernehmungsprotokoNs des K):

    Frage: Aus der Lichtbildmappe lassen sich mehrere Ergnzungen entnehmen. Bedeutet dies, dass es verschiedene Lichtbildmappen gab oder wurdeein und dieselbe aufgestockt?Antwort: [...] Ich gehe da davon aus, dass es durchaus mglich sein kann,dass bei Vernehmungen in der ersten Zeit andere Lichtbildmappen waren undwir dann immer von dem Orig inal die Kopien dann gefertigt haben, mit demStand des Tages, wo wir die Zeugen vernommen haben. Es ist hier, die laufenden Ermittlungen haben immer wieder zu neuen Personen gefhrt, u. a.Vernehmng von W und auch den ehemaligen Prostituierten, so dass dieentsprechend dem Kenntnisstand erganzt wurde.

    Da die Zeuginnen (entsprechend ihrer glaubwrdigen Aussagen bei den polizeilichen

    Vernehmungen im Jahr 1993) keine Namen kannten, allenfalls Spitznamen, ist esnicht auszuschlieen, dass die Ergnzungen dadurch erfolgten, dass Personen aufvorgelegten Bildern und Zeitungsausschnitten wiedererkannt wurden.c) Vernehmung des K vor dem Untersuchungsausschuss am 5. Mai 2009In seiner Vernehmung vor dem Ausschuss erklrte K, dass er weitere Bilder, die indem Verfahren wegen des Anschlags gegen Herrn Kl relevant waren, im Besitz hatte, die ihm von Herrn Wehling zur Verfgung gestellt worden seien (Protoko ll S. 44):

    Christian Piwarz, CDU:Gab es eine weitere Lichtbildmappe, die Sie vorgelegt haben, die beschriftetwar mit Staatsanwlte/Richter?

    Zeuge:Dazu bin ich schon bei der Dresdner Staatsanwaltschaft befragt worden, Ichhabe schon erklrt , dass es so eine zweite Lichtbildmappe, wie auch immernicht gegeben ha t, schon gleich gar nicht beschriftet mit Staatsanwlte /Richter. Ich habe auch hierzu in Dresden angegeben, dass ich zu dieserZeit im Besitz war von verschiedenen Bildern verschiedener Gren, verschiedener Zusammensetzungen, aus Zeitschriften, aus Zeitungen zum Teil,auch ein, zw ei, drei Bilder vielleicht von Herrn Wehling zur Verfgung gestelltbekommen habe, wo Personen abgebildet waren, die aber zum Teil auch immer mit diesem Verfahren involv iert waren. Ich erinnere mich, glaube ich, andiesen Prozess damals, der gegen Kl gefhrt wurde. Da hatte ich Fotos, woverschiedene Personen abgebildet waren, die an dem Prozess teilnahmen.Solche Bilder habe ich in Besitz gehabt.

    Christian Piwarz, CDU.Das heit also, diese zweite Lichtbildmappe mit der Aufschrift gab es nicht?