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Strecke 6383 Leipzig-Leutzsch - Probstzella Ersatzneubau Brücke

km 153,773

AUSFÜHRUNGSPLANUNG

(GLEICHGESTELLT)

Erstellt durch:

Ingenieurdienste Fenchel

Wettiner Straße 1 98617 Meiningen

Tel.: 03693 / 88586-0 Fax: 03693 / 88586-22

Im Auftrag von:

Rohrer Straße 23

98617 Meiningen Tel: 03693/50172-0

Fax: 03693/5017299

Brücke B85 Bahn-km 153,773

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erstellt durch:

Ingenieurdienste Fenchel Wettiner Str. 1

98617 Meiningen

Strecke 6383 Leipzig-Leutzsch - Probstzella Ersatzneubau Brücke km 153,773 Nr. Inhalt 1 Erläuterungsbericht 1.1 – 1.16 2 Massenermittlung 2.1 – 2.9 3 Materialbedarf 3.1 4 Vorschriften 4.1 – 4.2

5 Pläne 5.1 – 5.13 Bauzustand Gleis A-Richtung (Achse 10) - Lageplan Gleisbau 5.1 - Querprofil km 153,772 (BahnStr. 6383) 5.2 - Querprofil km 153,800 (BahnStr. 6383) 5.3 - PGT-Plan 5.4 Bauzustand Gleis B-Richtung (Achse 20) - Lageplan Gleisbau 5.5 - Querprofil km 153,742 (BahnStr. 6383) 5.6 - Querprofil km 153,770 (BahnStr. 6383) 5.7 - PGT-Plan 5.8 Endzustand Gleiskörper nach Rückbau Brückenmittelstütze - Lageplan Gleisbau 5.9 - Querprofil km 153,742 (BahnStr. 6383) 5.10 - Querprofil km 153,772 (BahnStr. 6383) 5.11 - Querprofil km 153,800 (BahnStr. 6383) 5.12 - PGT-Plan 5.13 6 Anlagen - - Trassierung - Auszug Ril 836.4101A01

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Strecke 6383 Leipzig-Leutzsch - Probstzella Ersatzneubau Brücke

km 153,773

erstellt durch: Ingenieurdienste Fenchel

Wettiner Str. 1 98617 Meiningen

U 1

Erläuterungsbericht

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Inhaltsverzeichnis Seite

1 Allgemeines 2

2 Ist-Zustand 2

3 Soll-Zustand 4

3.1 Allgemeines 4

3.1.1 Bauzustände 4

3.2 Bauzustand Gleis A-Richtung nach Rückbau Widerlager Achse 10 4

3.2.1 Oberbau 4

3.2.2 Kabeltiefbau 6

3.2.3 Randwegarbeiten 6

3.3 Bauzustand Gleis B-Richtung nach Rückbau Widerlager Achse 20 7

3.3.1 Oberbau 7

3.3.2 Kabeltiefbau 9

3.3.3 Randwegarbeiten 9

3.4 Endzustand Gleiskörper nach Rückbau der Mittelstütz e des Brückenbauwerkes10

3.4.1 Oberbau 10

3.4.2 Kabeltiefbau 11

3.4.3 Randwegarbeiten 12

3.5 Entwässerung 13

3.6 Zusammenhangsarbeiten 13

3.6.1 Beweissicherung 13

3.6.2 Baufeldfreimachung 14

3.6.3 Suchschachtungen 14

3.6.4 Entsorgung 14

3.6.5 Bahneigene Leitungen 14

3.6.6 Signale 14

3.7 Vermessungsarbeiten 14

3.7.1 Festpunktfeld 14

3.7.2 Absteckung 14

3.7.3 Abgabe der Vermessungsunterlagen 15

3.7.4 Bestandsunterlagen 15

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1 Allgemeines

Das Straßenbauamt Mittelthüringen plant im Zuge der Bundesstraße 85 (B 85) den Er-satzneubau der Brücke über die Strecke 6383 Leipzig-Leutzsch – Probstzella der DB AG bei Hockeroda (Bahn-km 153,772). Der Umbaubereich der vorgenannten Bahnstrecke ist zweig-leisig und elektrifiziert. Die B 85 stellt im bestehenden Straßennetz eine überregionale Verbindung zwischen Thüringen und Franken dar. Die Gleisachse und die Achse der Bundesstraße kreuzen sich in Bahn-km 153,772 in einem Winkel von 21,252 gon. Die Bahnstrecke verläuft nördlich der vorhandenen Brücke nahezu geländegleich und geht südlich der Brücke in eine leichte Einschnittslage über. Bahnstrecke: Leipzig-Leutzsch – Probstzella Streckenummer: 6383 Streckencharakter: elektrifiziert Bahn-km: km 153,772 Land: Thüringen (Landkreis Saalfeld) Hg: 100 km/h Hgn: 120 km/h Hinweis: Die vorliegenden Unterlagen beinhalten den Gleisoberbau einschließlich der Zusammenhangs-arbeiten des Oberbaus sowie die Planung der Planumsschutzschicht und den Kabeltiefbau. Die Planungsgrenze bildet die Unterkante der einzubauenden PSS. Das Brückenbauwerk sowie die auszuführenden Arbeiten an der Oberleitung und den damit einhergehenden Arbeiten ist nicht Bestandteil der vorliegenden Planung.

2 Ist-Zustand

Derzeit wird die Eisenbahnstrecke mit einem 2-feldrigen Bauwerk überbrückt. Das Baujahr ist 1939. Je Feld sind 9 Stahlträger mit einer Länge von ca. 16,485 m angeordnet, welche in Beton einbetoniert wurden. In der Mitte beider Gleisanlagen befindet sich ein Stützenfundament, wel-ches sich über die gesamte Breite des Brückenbauwerkes erstreckt. Die Konstruktionshöhe der Stahlträger beträgt ca. 62 cm und des gesamten Betonüberbaus ca. 85 cm. Die derzeit vorhan-dene lichte Höhe über der SOK beträgt ca. 5,80 m. Die vorhandene Brücke wird auf Grund ihres schlechten baulichen Zustandes zurückgebaut und durch ein neues Brückenbauwerk ersetzt. Einzelheiten sind der Baubeschreibung der Ge-samtmaßnahme zu entnehmen. Im Umbaubereich befinden sich beidseitig des Bahnkörpers verrohrte Bahngräben, welche im Bereich der Widerlager des vorhandenen Brückenbauwerkes ausgesetzt sind. Rechts der Bahn befindet sich durchgehend ein Kabelkanal Gr. II, welcher bahneigene Kabel beinhaltet. Links der Bahn befindet sich im Bereich des Widerlagers ein weiterer Kabelkanal. In dem Behälter verlaufen allerdings keine Leitungen mehr, so dass dieser im Zuge der Brückenerneuerung zurückgebaut werden kann. Neben beiden Gleisen befinden sich Randwege, welche wiederum aufgrund des fehlenden lich-ten Raumes in den Widerlagerbereichen des Brückenbauwerkes in einer Länge von rd. 35 m ausgesetzt sind. Zur Überführung der Speiseleitungen der Oberleitung über die B 85 sind jeweils unmittelbar vor und hinter der bestehenden Straßenüberführung erhöhte Fahrleitungsmasten angeordnet. Die Oberleitung wird nur informativ erläutert und ist Teil einer gesonderten Planung.

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Der derzeit vorhandene Gleisabstand zwischen a- und b-Gleis beträgt etwa 4,85 m. Der Unterbau der Gleisanlage bildet eine Planumsschutzschicht (Korngemisch I) mit einer Di-cke von 30 cm. Der Oberbau beinhaltet derzeit im Bereich des Brückenbauwerkes in beiden Gleisen eine Füh-rung mit Fangvorrichtung mit S54 Schienen. Weitere Angaben: Anzahl Gleise: 2 Betriebsgleise Gleisabstand Bereich Brücke: rd. 4,85 m Oberbauform Bereich Brückenbauwerk: A-Richtung: bis km 153,726 = W54-B70-1667 ab km 153,726 = W54-B90-1667 ab km 153,741 = W54-BB0-1667 mit FüFa ab km 153,818 = W54-B90-1667 ab km 153,833 = W54-B70-1667 B-Richtung: bis km 153,726 = W54-B70-1667 ab km 153,726 = W54-Hh-1667 mit FüFa ab km 153,805 = W54-B70-1667 Gleisgeometrie Bereich Brückenbauwerk: A-Richtung:

- R: 0 m - ü: 0 mm - N: +8.000 ‰ - SO: ca. 259.633 an nicht überhöhter Schiene (DHHN 92)

B-Richtung: - R: 0 m - ü: 0 mm - N: +8.000 ‰ - SO: ca. 259.633 an nicht überhöhter Schiene (DHHN 92)

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3 Soll-Zustand

3.1 Allgemeines

Das neue Brückenbauwerk wird als einfeldriger Stahlverbundrahmen errichtet. Die Stahlver-bundkonstruktion bildet zwei einzellige luftdicht verschweißte Stahlhohlkästen. Die Gesamt-stützweite ergibt sich aus den Mindestabständen zur Gleisachse (Ansatz des Mindestabstands von 3,80 m zur Gleisachse) und der Schiefwinkligkeit sowie der erforderlichen Rahmenstieldi-cke, welche mit 2,50 m Dicke gewählt wurde und beträgt 54,55 m. Einzelheiten sind der Bau-beschreibung der Gesamtmaßnahme zu entnehmen.

3.1.1 Bauzustände

Im Zuge der Erneuerung des Brückenbauwerkes ergeben sich bezogen auf den Gleisbau die drei nachfolgend genannten Bauzustände: - Bauzustand Gleis A-Richtung nach Rückbau Widerlager Achse 10 - Bauzustand Gleis B-Richtung nach Rückbau Widerlager Achse 20 - Endzustand des Gleiskörpers nach Rückbau der Mittelstütze des Brückenbauwerkes Folgende Sperrungen der Gleise sind für die o.g. Bauzustände vorgesehen: - Bauzustand Gleis A-Richtung unter Vollsperrung der A-Richtung und Zugverkehr im Nachbargleis - Bauzustand Gleis B-Richtung unter Vollsperrung der B-Richtung und Zugverkehr im Nachbargleis - Herstellung Endzustand Gleiskörper unter Vollsperrung der Bahnstrecke in A- und B-Richtung

3.2 Bauzustand Gleis A-Richtung nach Rückbau Widerl ager Achse 10

3.2.1 Oberbau

Gleisrückbau Die Schienen einschließlich des Entgleisungsschutzes (FüFa) sind mittels Trennschnitten (km 153,716 und km 153,843) zu lösen und im Zeitraum der Abbrucharbeiten des Widerlagers seit-lich abzulegen. Die vorhandenen Betonschwellen sind auf einer Länge von 77 m (km 153,741 – km 153,818) auszubauen und am Baustellenlagerplatz für den Wiedereinbau zwischen zu lagern. Bettungsarbeiten Die Bettung soll während der Abbrucharbeiten des Widerlagers als Planumsschutz durch be-fahren mit Baugeräten im Gleisbett verbleiben. Um ein Abrutschen des Gleisschotters zu ver-hindern, sollen Schotterhalteplatten gemäß Ril 836.4305 (Bild 3) verbaut werden.

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Bild 3, Ril 836.4305 Gleiseinbau Das Gleis ist entsprechend der geprüften Trassierung (siehe Anlagen) von km 153,716 bis km 153,843 entsprechend des vorherigen Bestandes wieder herzustellen Hinweis: Bei der Montage der Neuschienen ist die Mindestschienenlänge gem. Ril 820.2010 ≥ 10 m für v˃ 80 km/h zu beachten. Gemäß beiliegenden Querprofilen ist die Planumsschutzschicht nach Abbruch des Widerlagers im Zuge der Herstellung der Baugrube für den Neubau der Widerlager zu ergänzen. Dabei hat die Verdichtung des Erdplanums folgender Mindestwerte gemäß Ril. 836.4101A01 zu errei-chen: • Tragfähigkeit - Ev2 = 20 MN/m² • Verdichtungsgrad - Dpr ≥ 0,97 (GW, GI, GE, SW, SI, SE, GU, GT, SU, ST, OK)

- Dpr ≥ 0,95, nA <=12% (GU*, GT*, SU*, ST*, U, T, GT) Die Verdichtungsnachweise sind dem AG vorzulegen. Die PSS (Korngemisch 1) ist in einer Stärke von 0,30 m profilgerecht einzubauen und zu ver-dichten. Am Bauanfang und Bauende sind jeweils PSS-Keile in einer Länge von jeweils 5 m auszubilden. Auf der PSS sind folgende Mindestwerte gem. Ril. 836.4101A01 einzuhalten. • Tragfähigkeit - Ev2 = 50 MN/m² / Evd = 35 MN/m² Die Nachweise für die ordnungsgemäße Verdichtung hat der AN vorzulegen. Auf den Nachweis des Verdichtungsgrades kann verzichtet werden, wenn das Verhältnis der Verformungsmodule aus dem Plattendruckversuch Ev2 / Ev1 ≥ 2,2 ist. Die Lieferung des PSS-Materials darf nur von einer zugelassenen Firma nach DBS 918062 erfolgen. Der Liefernachweis ist vom AN zu erbringen.

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Nach Abschluss der Tiefbauarbeiten ist die durch die Rückbauarbeiten verunreinigte Bettung auszubauen und zu entsorgen und das Verlegeplanum einer Dicke von 0,25 m und einer Breite von rd. 4 m herzustellen. Die überschüssige Bettung ist dem Gleisbett zu entnehmen seitlich zum Gleis zu lagern. Das Verlegeplanum ist auf der gesamten Länge herzustellen und zu ver-dichten. Die OK des Verlegeplanums soll 5 cm unter der Unterkante der neu zu verlegenden Schwellen liegen. Nach der Gleisverlegung ist der vom AN seitlich gelagerte Verfüllschotter (Körnung I) in mehre-ren Arbeitsgängen einzubringen und das Gleis zu stopfen, zu richten und profilgerecht zu ver-füllen. Fehlstellen wegen verunreinigter Bettung sind mit Ergänzungsschotter (Verfüllschotter) vom AN aufzufüllen. Für die Inbetriebnahme sind drei Stopfgänge vorgesehen. Die jeweils maximal zulässigen He-bungen für Verdichtgang, 1. und 2. Stabilisierung gemäß Ril 824.2310 sind einzuhalten. Nach der 2. Stabilisierung und ausreichender Verfüllung des Gleises ist der Spannungsaus-gleich durchzuführen und das Gleis gemäß Ril 826 lückenlos zu verschweißen. Vor dem Span-nungsausgleich müssen die oberbautechnischen Voraussetzungen erfüllt sein. Sollten im Ver-lauf der Umbauarbeiten diese Voraussetzungen nicht mehr gegeben sein, so ist der örtlich zu-ständige Bauüberwacher zu verständigen. Die geforderten Nachweise sind bei der Abnahme vorzulegen. Eine zugelassene und geprüfte Fachbauleitung sowie Schweißüberwachung für die Herstellung des lückenlosen Gleises ist vom AN zu stellen. Die Bogenhauptpunkte (ÜA, ÜE, RA, RE, BA, BE, BW) sowie die Gradiente (NW, AA, AE) sind nach Ril 824.0310 dauerhaft vor Ort zu markieren. In Abstimmung mit dem AG erfolgt die Kennzeichnung auf Alu-Bleche. In diese Bleche werden geometrische Angaben mit Zahlenwer-ten eingeprägt (z. B. R=1050, ü=50, Lb=800m). Sie sind an der entsprechenden Station im Gleis zu befestigen (an Schwelle, mit Schwellenschraube). Weiterhin sind Anpassungsstopfgänge mit jeweils rd. 15 m vor den Bauenden im bestehenden Gleis durchzuführen.

3.2.2 Kabeltiefbau

Der vorhandene Kabelkanal ist im Bereich des bestehenden Widerlagers zurückzubauen und die vorhandenen bahneigenen Kabel mittels Schutzrohr aus Halbschalen bis zur Fertigstellung des Endzustandes des Gleiskörpers seitlich zum Gleis abzulegen. Eine Trennung der Leitun-gen ist hierbei auszuschließen, da die Leitungen zwingend für den Bahnverkehr benötigt wer-den.

3.2.3 Randwegarbeiten

entfällt

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3.3 Bauzustand Gleis B-Richtung nach Rückbau Widerl ager Achse 20

3.3.1 Oberbau

Gleisrückbau Die Schienen einschließlich des Entgleisungsschutzes (FüFa) sind mittels Trennschnitten (km 153,707 und km 153,827) zu lösen und im Zeitraum der Abbrucharbeiten des Widerlagers seit-lich abzulegen. Die vorhandenen Holzschwellen sind auf einer Länge von 79 m (km 153,726 – km 153,805) auszubauen und am Baustellenlagerplatz für den Wiedereinbau zwischen zu lagern. Bettungsarbeiten Die Bettung soll während der Abbrucharbeiten des Widerlagers als Planumsschutz durch be-fahren mit Baugeräten im Gleisbett verbleiben. Um ein Abrutschen des Gleisschotters zu ver-hindern, sollen Schotterhalteplatten gemäß Ril 836.4305 (Bild 3) verbaut werden.

Bild 3, Ril 836.4305 Gleiseinbau Das Gleis ist entsprechend der geprüften Trassierung (siehe Anlagen) von km 153,707 bis km 153,827 entsprechend des vorherigen Bestandes wieder herzustellen Hinweis: Bei der Montage der Neuschienen ist die Mindestschienenlänge gem. Ril 820.2010 ≥ 10 m für v˃ 80 km/h zu beachten.

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Gemäß beiliegenden Querprofilen ist die Planumsschutzschicht nach Abbruch des Widerlagers im Zuge der Herstellung der Baugrube für den Neubau der Widerlager zu ergänzen. Dabei hat die Verdichtung des Erdplanums folgender Mindestwerte gemäß Ril. 836.4101A01 zu errei-chen: • Tragfähigkeit - Ev2 = 20 MN/m² • Verdichtungsgrad - Dpr ≥ 0,97 (GW, GI, GE, SW, SI, SE, GU, GT, SU, ST, OK)

- Dpr ≥ 0,95, nA <=12% (GU*, GT*, SU*, ST*, U, T, GT) Die Verdichtungsnachweise sind dem AG vorzulegen. Die PSS (Korngemisch 1) ist in einer Stärke von 0,30 m profilgerecht einzubauen und zu ver-dichten. Am Bauanfang und Bauende sind jeweils PSS-Keile in einer Länge von jeweils 5 m auszubilden. Auf der PSS sind folgende Mindestwerte gem. Ril. 836.4101A01 einzuhalten. • Tragfähigkeit - Ev2 = 50 MN/m² / Evd = 35 MN/m² Die Nachweise für die ordnungsgemäße Verdichtung hat der AN vorzulegen. Auf den Nachweis des Verdichtungsgrades kann verzichtet werden, wenn das Verhältnis der Verformungsmodule aus dem Plattendruckversuch Ev2 / Ev1 ≥ 2,2 ist. Die Lieferung des PSS-Materials darf nur von einer zugelassenen Firma nach DBS 918062 erfolgen. Der Liefernachweis ist vom AN zu erbringen. Nach Abschluss der Tiefbauarbeiten ist die durch die Rückbauarbeiten verunreinigte Bettung auszubauen und zu entsorgen und das Verlegeplanum einer Dicke von 0,25 m und einer Breite von rd. 4 m herzustellen. Die überschüssige Bettung ist dem Gleisbett zu entnehmen seitlich zum Gleis zu lagern. Das Verlegeplanum ist auf der gesamten Länge herzustellen und zu ver-dichten. Die OK des Verlegeplanums soll 5 cm unter der Unterkante der neu zu verlegenden Schwellen liegen. Nach der Gleisverlegung ist der vom AN seitlich gelagerte Verfüllschotter (Körnung I) in mehre-ren Arbeitsgängen einzubringen und das Gleis zu stopfen, zu richten und profilgerecht zu ver-füllen. Fehlstellen wegen verunreinigter Bettung sind mit Ergänzungsschotter (Verfüllschotter) vom AN aufzufüllen. Für die Inbetriebnahme sind drei Stopfgänge vorgesehen. Die jeweils maximal zulässigen He-bungen für Verdichtgang, 1. und 2. Stabilisierung gemäß Ril 824.2310 sind einzuhalten. Nach der 2. Stabilisierung und ausreichender Verfüllung des Gleises ist der Spannungsaus-gleich durchzuführen und das Gleis gemäß Ril 826 lückenlos zu verschweißen. Vor dem Span-nungsausgleich müssen die oberbautechnischen Voraussetzungen erfüllt sein. Sollten im Ver-lauf der Umbauarbeiten diese Voraussetzungen nicht mehr gegeben sein, so ist der örtlich zu-ständige Bauüberwacher zu verständigen. Die geforderten Nachweise sind bei der Abnahme vorzulegen. Eine zugelassene und geprüfte Fachbauleitung sowie Schweißüberwachung für die Herstellung des lückenlosen Gleises ist vom AN zu stellen. Die Bogenhauptpunkte (ÜA, ÜE, RA, RE, BA, BE, BW) sowie die Gradiente (NW, AA, AE) sind nach Ril 824.0310 dauerhaft vor Ort zu markieren. In Abstimmung mit dem AG erfolgt die Kennzeichnung auf Alu-Bleche. In diese Bleche werden geometrische Angaben mit Zahlenwer-ten eingeprägt (z. B. R=1050, ü=50, Lb=800m). Sie sind an der entsprechenden Station im Gleis zu befestigen (an Schwelle, mit Schwellenschraube).

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Weiterhin sind Anpassungsstopfgänge mit jeweils rd. 15 m vor den Bauenden im bestehenden Gleis durchzuführen.

3.3.2 Kabeltiefbau

Der vorhandene ungenutzte Kabelkanal ist im Bereich des bestehenden Widerlagers zurückzu-bauen und zu entsorgen.

3.3.3 Randwegarbeiten

entfällt

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3.4 Endzustand Gleiskörper nach Rückbau der Mittels tütze des Brückenbauwerkes

3.4.1 Oberbau

Gleisrückbau Die Schienen sind mittels Trennschnitten (A-Ri: km 153,716 und km 153,843/B-Ri: 153,707 und km 153,826) zu lösen und im Zeitraum der Abbrucharbeiten der Mittelstütze seitlich abzulegen. Die Führungen einschließlich der Fangvorrichtung sind zu entsorgen. Die vorhandenen Beton- und Holzschwellen sind auf einer Länge von 77 m und 79 m (A-Ri: km 153,741 – km 153,818 / B-Ri: 153,726 – km 153,805) auszubauen und zu entsorgen Bettungsarbeiten Die Bettung ist im Bereich der Mittelstütze in beiden Gleisen (km 153,754 – km 153,787) aus-zubauen und zu entsorgen. In im restlichen Umbaubereich dient die Bettung als Planumsschutz gegen Befahren durch Baustellengeräte. Gleiseinbau Das Gleis ist in beiden Gleisen entsprechend der geprüften Trassierung (siehe Anlagen) mit der Oberbauform W54-B70-1667 (A-Ri: km 153,741 – km 153,818 / B-Ri: 153,726 – km 153,805) herzustellen. Im Bereich der ehemaligen Mittelstütze soll eine Bettungserneuerung durchgeführt werden, in allen anderen Bereich soll der Altschotter ggf. durch Neuschotter bei Verunreinigungen ersetzt werden. Hinweis: Bei der Montage der Neuschienen ist die Mindestschienenlänge gem. Ril 820.2010 ≥ 10 m für v˃ 80 km/h zu beachten. Im Bereich der zurückgebauten Mittelstütze (km 153,754 – km 153,787), hat die Verdichtung des Erdplanums hat folgende Mindestwerte gemäß Ril. 836.4101A01 zu erreichen: • Tragfähigkeit - Ev2 = 20 MN/m² • Verdichtungsgrad - Dpr ≥ 0,97 (GW, GI, GE, SW, SI, SE, GU, GT, SU, ST, OK)

- Dpr ≥ 0,95, nA <=12% (GU*, GT*, SU*, ST*, U, T, GT) Die Verdichtungsnachweise sind dem AG vorzulegen. Die PSS (Korngemisch 1) ist in einer Stärke von 0,30 m profilgerecht einzubauen und zu ver-dichten. Am Bauanfang und Bauende sind jeweils PSS-Keile in einer Länge von jeweils 5 m auszubilden. Auf der PSS sind folgende Mindestwerte gem. Ril. 836.4101A01 einzuhalten. • Tragfähigkeit - Ev2 = 50 MN/m² / Evd = 35 MN/m² Die Nachweise für die ordnungsgemäße Verdichtung hat der AN vorzulegen. Auf den Nachweis des Verdichtungsgrades kann verzichtet werden, wenn das Verhältnis der Verformungsmodule aus dem Plattendruckversuch Ev2 / Ev1 ≥ 2,2 ist. Die Lieferung des PSS-Materials darf nur von einer zugelassenen Firma nach DBS 918062 erfolgen. Der Liefernachweis ist vom AN zu erbringen. Nach Abschluss der Tiefbauarbeiten ist die erste Schotterlage (Grundschotter) in einer Dicke von 0,25 m und einer Breite von rd. 4 m einzubringen. Die erste Schotterlage bildet das Verle-geplanum für die Schwellen. Das Verlegeplanum ist auf der gesamten Länge herzustellen

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1.11 Str. 6383 Leipzig-Leutzsch - Probstzella; km 153,773, Ersatzneubau Brücke, AP, Erläuterungsbericht

und zu verdichten. Die OK des Verlegeplanums soll 5 cm unter der Unterkante der neu zu ver-legenden Schwellen liegen. Nach der Gleisverlegung ist der vom AN zu liefernde Verfüllschotter (Körnung I) in mehreren Arbeitsgängen einzubringen und das Gleis zu stopfen, zu richten und profilgerecht zu verfüllen. Für die Inbetriebnahme sind drei Stopfgänge vorgesehen. Die jeweils maximal zulässigen He-bungen für Verdichtgang, 1. und 2. Stabilisierung gemäß Ril 824.2310 sind einzuhalten. Nach der 2. Stabilisierung und ausreichender Verfüllung des Gleises ist der Spannungsaus-gleich durchzuführen und das Gleis gemäß Ril 826 lückenlos zu verschweißen. Vor dem Span-nungsausgleich müssen die oberbautechnischen Voraussetzungen erfüllt sein. Sollten im Ver-lauf der Umbauarbeiten diese Voraussetzungen nicht mehr gegeben sein, so ist der örtlich zu-ständige Bauüberwacher zu verständigen. Die geforderten Nachweise sind bei der Abnahme vorzulegen. Eine zugelassene und geprüfte Fachbauleitung sowie Schweißüberwachung für die Herstellung des lückenlosen Gleises ist vom AN zu stellen. Die Bogenhauptpunkte (ÜA, ÜE, RA, RE, BA, BE, BW) sowie die Gradiente (NW, AA, AE) sind nach Ril 824.0310 dauerhaft vor Ort zu markieren. In Abstimmung mit dem AG erfolgt die Kennzeichnung auf Alu-Bleche. In diese Bleche werden geometrische Angaben mit Zahlenwer-ten eingeprägt (z. B. R=1050, ü=50, Lb=800m). Sie sind an der entsprechenden Station im Gleis zu befestigen (an Schwelle, mit Schwellenschraube). Weiterhin sind Anpassungsstopfgänge mit jeweils rd. 15 m vor den Bauenden in den bestehen-den Gleisen durchzuführen. Innerhalb von 6 Monaten nach der Inbetriebnahme ist nach Rücksprache mit dem Anlagenver-antwortlichen ggf. ein Belastungsstopfgang auszuführen.

3.4.2 Kabeltiefbau

Rechts der Bahn ist nach der Gleisverlegung ein Kabelkanal Gr. II in einer Länge von rd. 50 m in einem wasserdurchlässigen KG2-Material nach Ril 836.4101 Bild 2 herzustellen:

Bild 2, Ril 836.4101 Im Bereich des neu zu errichtenden Entwässerungsschachtes (km 153,816) ist ein Umlen-kungsbausatz (30°) zu verwenden.

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1.12 Str. 6383 Leipzig-Leutzsch - Probstzella; km 153,773, Ersatzneubau Brücke, AP, Erläuterungsbericht

3.4.3 Randwegarbeiten

Im Umbaubereich ist der Randweg beidseitig mit einer Mindestbreite von 0,80 m nach Ril 836.4101 und Ril 800.0130 herzustellen. Am Bauanfang und am Bauende sind die Randwege an den Bestand anzupassen. In Bereichen des Randweges mit Kabelkanal, ist der Randweg gem. Bild 14, Ril 800.0130 her-zustellen:

Bild 14, Ril 800.0130 In Bereichen des Randweges ohne Kabelkanal gem. Ril 800.0130 Anhang 3 herzustellen:

Anhang 3, Ril 800.0130

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1.13 Str. 6383 Leipzig-Leutzsch - Probstzella; km 153,773, Ersatzneubau Brücke, AP, Erläuterungsbericht

3.5 Entwässerung

Gemäß Ril 836.4602 (Bild 4) ist in einer Länge von jeweils rd. 50 m (A-Ri: km 153,762 – 153,816 / B-Ri: km 153,731 – km 153,782) ein verrohrter Bahngraben mit der lichten Graben-breite von 60 cm und einer Tiefe von rd. 70 cm beidseitig der Gleisanlage herzustellen. In A-Richtung (rdB) soll das Oberflächenwasser mittels Teilsickerrohr (LP) DN 150 an den be-stehenden Entwässerungsschacht bei km 153,762 angeschlossen werden. Weiterhin soll bei km 153,816 ein neuer Spül- und Kontrollschacht gemäß Lageplan gesetzt werden. Die vorhan-dene Entwässerungsleitung in aufsteigender Kilometrierung soll an diesen Schacht ange-schlossen werden. In B-Richtung (ldB) soll das Oberflächenwasser ebenfalls mittels Teilsickerrohr (LP) DN 150 an die bestehenden Entwässerungsschächte bei km 153,731 und km 153,782 angeschlossen werden. Weitere Details sind dem Lageplan zu entnehmen. Die Sickerleitungen sind in einem Filter- /Dränmaterial (KG 2) bspw. Kies 16/32 gem. Ril 836.4602 zu verlegen. Das Filtermaterial ist vollständig mit einem Trenn- und Filtervliesstoff nach Anlage 1 DB AG – TL 918039 zu ummanteln. Die Stoßüberlappung beträgt mindestens 50 cm. Das Rohrauflager ist mittels Steinsand (KG 1) mit einer Einbaustärke von mindestens 10 cm über die gesamte Länge des Grabens ab Grabensohle herzustellen.

Ril 836.4602 Bild 4 Hinweis: Aufgrund der Lage der einzubauenden Entwässerung unterhalb des Brückenbauwerkes, ist nur mit sehr geringen Wassermengen zu rechnen. Weiterhin erfolgt der Anschluss der einzu-bauenden Entwässerungsanlage an das bereits bestehende Entwässerungsnetz am Gleiskör-per. Auf eine zusätzliche hydraulische Berechnung wurde daher verzichtet.

3.6 Zusammenhangsarbeiten

3.6.1 Beweissicherung

Der AN ist für Leistungen zur Beweissicherung nach VOB/B, § 3, Nr. 4 verantwortlich. Vor Bau-beginn hat der AN ggf. im Beisein des AG’s eine Baustellenbegehung durchzuführen. Diese hat zum Ziel, den Zustand von Straßen und Wegen, Geländeoberflächen, baulichen An-lagen im Baubereich, seitlicher Bebauung sowie Ver- und Entsorgungsleitungen festzustellen.

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1.14 Str. 6383 Leipzig-Leutzsch - Probstzella; km 153,773, Ersatzneubau Brücke, AP, Erläuterungsbericht

Vorhandene Schäden sind vom AN mit Farbfotos festzuhalten. Über den vorhandenen Zustand ist ein Protokoll anzufertigen. Nach Abschluss der Bauarbeiten bzw. der Inanspruchnahme von Fremdflächen ist dem AG ein Freistellungsprotokoll mit Gegenzeichnung des Eigentümers vorzulegen.

3.6.2 Baufeldfreimachung

Zur Herstellung der Baufreiheit ist im Baufeld der vorhandene Bewuchs zu beseitigen, zu schreddern und das Schreddergut vor Ort anzusetzen.

3.6.3 Suchschachtungen

Im Baufeld können sich Kabel und Leitungen verschiedener Rechtsträger befinden. Vor Baubeginn sind von allen in Frage kommenden Rechtsträgern Schachterlaubnisscheine einzuholen, die genaue Lage der von der geplanten Maßnahme betroffenen Medien ist vom bauausführenden Betrieb mittels Such- und Handschachtungen zu ermitteln.

3.6.4 Entsorgung

Stapelhölzer und Verpackungsmaterial werden Eigentum des AN und sind zu beseitigen.

3.6.5 Bahneigene Leitungen

Nach Abschluss der Kabeltiefbauarbeiten ist der neugebaute Kabelkanal für das Einbringen der Kabel aufzudeckeln.

3.6.6 Signale

Während der Bauarbeiten sind die Standorte der Signal zu sichern und nach Beendigung der Arbeiten wiederherzustellen.

3.7 Vermessungsarbeiten

3.7.1 Festpunktfeld

Der AN ist verpflichtet, das zur Verfügung gestellte Lage- und Höhenfestpunktfeld über die ge-samte Bauzeit laufend zu sichern. Bei Zerstörung ist die Wiederherstellung durch den AN zu finanzieren. Um einen sicheren Stand und die Verwendbarkeit der im Boden befindlichen Festpunkte zu gewährleisten, ist bei Bodenarbeiten im Umkreis der Punkte ausreichend gewachsener Boden zu belassen. Baubedingte Veränderungen des Grundlagenetzes (Zerstörung, Neuschaffung) sind über die Bauüberwachung dem Auftraggeber mitzuteilen. Nach Beendigung der Baumaßnahme muss somit über die Bauüberwachung an den AG ein Festpunktfeld übergeben werden, das vom Punktabstand, Vermarkung, Vermessung, Berechnung und Nachweis der Dokumentation den Forderungen des Moduls 883.0020 entspricht.

3.7.2 Absteckung

Der AN ist verpflichtet, die geprüfte Trassierung (Trasse und Gradiente) mit der Baumaßnahme herzustellen, d.h. er ist für die Erstellung sämtlicher Absteckungen verantwortlich. Am Bauanfang bzw. Bauende kann gegebenenfalls eine örtliche Anpassung vorgenommen werden.

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1.15 Str. 6383 Leipzig-Leutzsch - Probstzella; km 153,773, Ersatzneubau Brücke, AP, Erläuterungsbericht

Der AN ist verpflichtet, für die erforderlichen Vermessungsleistungen qualifizierte Fachkräfte einzusetzen. Die Besonderheiten der Bahn (Ausgangsdaten, Erstellung von Daten und Unter-lagen, Vorschriften) müssen beherrscht werden. Das Büro ist dem AG zu benennen. Alle Berechnungen und Vermessungen sind durchgreifend und unabhängig zu verproben. Die Ergebnisse sind in prüfbarer Form darzustellen. Für identische Punkte, die von gleichen oder benachbarten Festpunkten aus abgesteckt oder kontrolliert werden, gelten die folgenden Ge-nauigkeitsforderungen: • Länge = + 10 mm • Höhe = + 3 mm Absteckpunkte sind wie folgt herzustellen: • in Geraden etwa alle 50 m • in gekrümmten Gleisabschnitten und in den Übergangsbögen alle 10 m • in Bogenhauptpunkten (BA, BE, ÜA, ÜE) • Weichenhauptpunkte (WA, WM und WE). • Neigungswechsel. Die Absteckung ist außerhalb der Arbeitsbereiche lage- und höhenmäßig möglichst an festen Punkten (Nachbargleise, Bahnsteigkanten und dgl.) zu sichern. Die Sicherung erfolgt durch je einen Anmaß- und Richtungspunkt. Die Sicherungsmaßnahme - Horizontalabstand und Hö-henunterschied zur Sollgleislage - ist mit Öl- oder Dispersionsfarbe an den Sicherungspunkten anzuschreiben. Das Ergebnis der Absteckung, d.h. die abgesteckten Gleispunkte sowie die Sicherungs- und Richtungspunkte, ist einschließlich der Sicherungsmaßnahme in den Einrechnungsplänen dar-zustellen und mit dem Bearbeitungsvermerk des Verfassers zu versehen. Je drei Kopien mit dem Absteckungsergebnis sind der Bauüberwachung vor Beginn der Ober-bauarbeiten zu übergeben.

3.7.3 Abgabe der Vermessungsunterlagen

Nach Abschluss der Baumaßnahme hat der AN alle von ihm im Zusammenhang mit den Bau-arbeiten gefertigten vermessungstechnischen Unterlagen (Berechnungen, Pläne, Feldbücher, Koordinaten) mit entsprechenden Erläuterungen versehen, dem Auftraggeber zu übergeben.

3.7.4 Bestandsunterlagen

Die Vermessungsleistungen für die Schlussvermessung (Revisionsunterlagen) sind auszufüh-ren. Sie müssen enthalten: • Bezeichnung des Bauvorhabens und des Bauzeitraumes • digitale Aufnahme in Lage und Höhe im amtlichen Gauß-Krüger-Koordinatensystem mit

Höhenbezugssystem • Angaben zur ausgeführten Trassierung und Gradiente • Angaben zu Oberbauarten • Angaben zu Ausstattungseinrichtungen und zum Leitungsbestand

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1.16 Str. 6383 Leipzig-Leutzsch - Probstzella; km 153,773, Ersatzneubau Brücke, AP, Erläuterungsbericht

Die Aufnahmen sind dem AG in digitaler Form auf Datenträger im *.pdf-Format sowie als Zeichnungssatz 3x auf Papier zu übergeben. Die Richtlinien der DB AG sind anzuwenden und einzuhalten. Die Unterlagen der Schlussvermessung hat der AN auf der Basis einer den Bau ständig beglei-tenden Aufnahme zu erstellen. Die Übergabe der Unterlagen der Schlussvermessung an den AG hat durch den AN unaufgefordert zu erfolgen. Sie sind unbedingte Voraussetzung für die Durchführung der Bau-Endabnahme und die Inbetriebnahme der Gleisanlage. aufgestellt: Meiningen, 17.02.2017 gez. A. Walther Ingenieurdienste Fenchel

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Strecke 6383 Leipzig-Leutzsch - Probstzella Ersatzneubau Brücke

km 153,773

erstellt durch: Ingenieurdienste Fenchel

Wettiner Str. 1 98617 Meiningen

U 2

Massenermittlung

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2.1 Str. 6383 Leipzig-Leutzsch - Probstzella; km 153,773, Ersatzneubau Brücke, AP, Massenberechnung

02.11.2017

Nur zur Information

Strecke 6383 Leipzig-Leutzsch - Probstzella Ersatzneubau Brücke km 153,773

Massenberechnung

1 Bauzustand Gleis A-Richtung nach Rückbau Widerlag er Achse 10

1.1 Oberbauarbeiten

Trennschnitte herstellen 4 Stck. km 153,716 = 2 Stck km 153,843 = 2 Stck = 4 Stck Schweißung schälen, entgraten 8 Stck. km 153,716 = 4 Stck km 153,843 = 4 Stck = 8 Stck Schienen S54 einschl. FüFa lösen 254 m km 153,716 – km 153,843 = 2 x127 m = 254 m Schwellen Beton ausbauen 127 Stck. Schwellenteilung: 1667 St/1000m km 153,742 – km 153,818 = 76 m 76 m x 1,667 Stck/m = 127 Stck Bettung aufnehmen bis zur Mischzone aufnehmen, zwis chenlagern 92 m³ km 153,742 – km 153,818 = 76 m 76 m x i.M. 0,30 m x 4 m = 92 m³ Grundschotter einbauen - t entfällt Verfüllschotter einbauen zur Herstellung Regeloberb au 38 t km 153,742 – km 153,818 = 76 m 76 m x i.M. 0.3 m² = 23 m³ 23 m³ x 1,65 t/m³ = 38 t Schotterplanum herstellen 304 m² km 153,742 – km 153,818 = 76 m 76 m x 4,00 m = 304 m² Schwellen Beton einbauen 127 Stck. Schwellenteilung: 1667 St/1000m km 153,742 – km 153,818 = 76 m 76 m x 1,667 Stck/m = 127 Stck Schienen S54 einschl. FüFa montieren 254 m km 153,716 – km 153,843 = 2 x127 m = 254 m

Page 25:  · 3.2 Bauzustand Gleis A-Richtung nach Rückbau Widerlager Achse 10 3.2.1 Oberbau Gleisrückbau Die Schienen einschließlich des Entgleisungsschutzes (FüFa) sind mittels Trennschnitten

2.2 Str. 6383 Leipzig-Leutzsch - Probstzella; km 153,773, Ersatzneubau Brücke, AP, Massenberechnung

02.11.2017

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Spannungsausgleich der einzubauenden Schienen 494 m aus Pos. Schiene S54 E4 montieren = 254 m Erwärmung pro Schiene in Altbestand (60m) 4 x 60m Bauanfang/Bauende = 240 m = 494 m Schweißungen 4 Stck. km 153,716 = 2 Stck km 153,843 = 2 Stck = 4 Stck Bestandsgleis anpassen – eventuell mehrere Stopfgän ge Gleise 30 m A-Ri: rd. 15 m beidseitig = 30 m Gleis verdichten/stabilisieren – 3 Stopfgänge Gleis e 76 m km 153,742 – km 153,818 = 76 m nach Schwellenwechsel Belastungsstopfgang der Gleise 76 m aus Pos. Gleis verdichten = 76 m

1.2 Tiefbau

Boden aufnehmen und entsorgen entfällt Entfällt � Vorarbeit KiB Untergrund verdichten 61 m² km 153,742 – km 153,818 = 76 m 0,8 m x 76 m = 61 m² PSS-KG 1 einbauen einschl. je 10 m PSS-Keil 23 m³ d= 30 cm, 1m Breite km 153,742 – km 153,818 = 76 m 1 m x 76 m² x 0,3 m = 23 m³ 1.3 Zusammenhangsarbeiten Oberbau Kabeltrog Gr. II zurückbauen und entsorgen 40 m Bereich Baugrube Bahneigene Leitungen in Kabelschutz-Halbschalen sic hern 40 m Im Bereich der Baugrube Schotterverbau 40 m Bereich Baugrube

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2.3 Str. 6383 Leipzig-Leutzsch - Probstzella; km 153,773, Ersatzneubau Brücke, AP, Massenberechnung

02.11.2017

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Kennzeichnung geometrischer Hauptpunkte pschl. Geometrische Hauptpunkte (ÜA, ÜE, RA, RE, BA, BE, BW, AA, NW, AE) sind durch Alu-Bleche, in welche die geometrischen Angaben mit Zahlenwerten eingeprägt werden (z. B. „Lb=800 m, R=1050 m; ü=50 mm“) dauerhaft vor Ort zu kennzeichnen. Diese Alu-Bleche sind auf der Schwelle mittels Schwellen- schraube zu befestigen. Vorhandene Anlagen sichern pschl. - OLA-Masten - Kabelkanäle - Entwässerungsanlagen Verpackungsmaterial sammeln pschl. Verpackungsmaterial sammeln und beseitigen

1.4 Zusammenhangsarbeiten LST

- Ab- und Anbau Bahnerden: 25 Stck.

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2.4 Str. 6383 Leipzig-Leutzsch - Probstzella; km 153,773, Ersatzneubau Brücke, AP, Massenberechnung

02.11.2017

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2 Bauzustand Gleis B-Richtung nach Rückbau Widerlag er Achse 20

2.1 Oberbauarbeiten

Trennschnitte herstellen 4 Stck. km 153,707 = 2 Stck km 153,826 = 2 Stck = 4 Stck Schweißung schälen, entgraten 8 Stck. km 153,707 = 4 Stck km 153,826 = 4 Stck = 8 Stck Schienen S54 einschl. FüFa lösen 238 m km 153,707 – km 153,826 = 2 x119 m = 238 m Schwellen Holz ausbauen 132 Stck. Schwellenteilung: 1667 St/1000m km 153,726 – km 153,805 = 79 m 79 m x 1,667 Stck/m = 132 Stck Bettung aufnehmen bis zur Mischzone aufnehmen, zwis chenlagern 95 m³ km 153,726 – km 153,805 = 79 m 79 m x i.M. 0,30 m x 4 m = 95 m³ Grundschotter einbauen - t entfällt Verfüllschotter einbauen zur Herstellung Regeloberb au 40 t km 153,726 – km 153,805 = 79 m 79 m x i.M. 0.3 m² = 24 m³ 24 m³ x 1,65 t/m³ = 40 t Schotterplanum herstellen 316 m² km 153,726 – km 153,805 = 79 m 79 m x 4,00 m = 316 m² Schwellen Holz wieder einbauen 132 Stck. Schwellenteilung: 1667 St/1000m km 153,726 – km 153,805 = 79 m 79 m x 1,667 Stck/m = 132 Stck Schienen S54 einschl. FüFa montieren 238 m km 153,707 – km 153,826 = 2 x119 m = 238 m

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2.5 Str. 6383 Leipzig-Leutzsch - Probstzella; km 153,773, Ersatzneubau Brücke, AP, Massenberechnung

02.11.2017

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Spannungsausgleich der einzubauenden Schienen 478 m aus Pos. Schiene S54 E4 montieren = 238 m Erwärmung pro Schiene in Altbestand (60m) 4 x 60m Bauanfang/Bauende = 240 m = 478 m Schweißungen 4 Stck. km 153,707 = 2 Stck km 153,826 = 2 Stck = 4 Stck Bestandsgleis anpassen – eventuell mehrere Stopfgän ge Gleise 30 m B-Ri: rd. 15 m beidseitig = 30 m Gleis verdichten/stabilisieren – 3 Stopfgänge Gleis e 79 m km 153,726 – km 153,805 = 79 m Belastungsstopfgang der Gleise 76 m aus Pos. Gleis verdichten = 79 m

2.2 Tiefbau

Boden aufnehmen und entsorgen entfällt Entfällt � Vorarbeit KiB Untergrund verdichten 63 m² km 153,726 – km 153,805 = 79 m 0,8 m x 79 m = 63 m² PSS-KG 1 einbauen einschl. je 10 m PSS-Keil 24 m³ d= 30 cm, 1m Breite km 153,726 – km 153,805 = 79 m 1 m x 79 m² x 0,3 m = 24 m³

2.3 Zusammenhangsarbeiten Oberbau

Kennzeichnung geometrischer Hauptpunkte pschl. Geometrische Hauptpunkte (ÜA, ÜE, RA, RE, BA, BE, BW, AA, NW, AE) sind durch Alu-Bleche, in welche die geometrischen Angaben mit Zahlenwerten eingeprägt werden (z. B. „Lb=800 m, R=1050 m; ü=50 mm“) dauerhaft vor Ort zu kennzeichnen. Diese Alu-Bleche sind auf der Schwelle mittels Schwellen- schraube zu befestigen. Vorhandene Anlagen sichern pschl. - OLA-Masten - Kabelkanäle - Entwässerungsanlagen Verpackungsmaterial sammeln pschl. Verpackungsmaterial sammeln und beseitigen

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2.4 Zusammenhangsarbeiten Oberbau

- Ab- und Anbau Bahnerden: 7 Stck. Schotterverbau 40 m Bereich Baugrube

3 Endzustand Gleiskörper nach Rückbau Mittelstütze des Brückenbauwerkes

3.1 Oberbauarbeiten

Trennschnitte herstellen 8 Stck. B-Ri: km 153,707 = 2 Stck B-Ri: km 153,826 = 2 Stck A-Ri: km 153,717 = 2 Stck A-Ri: km 153,843 = 2 Stck = 8 Stck Schweißung schälen, entgraten 16 Stck. B-Ri: km 153,707 = 4 Stck B-Ri: km 153,826 = 4 Stck A-Ri: km 153,717 = 4 Stck A-Ri: km 153,843 = 4 Stck = 16 Stck Schienen S54 einschl. FüFa lösen 490 m B-Ri: km 153,707 – km 153,826 = 2 x119 m = 238 m A-Ri: km 153,717 – km 153,843 = 2 x126 m = 252 m = 490 m Schwellen ausbauen psch. Schwellenteilung: 1667 St/1000m B-Ri: km 153,726 – km 153,805 = 79 m 79 m x 1,667 Stck/m = 132 Stck (Holzschwellen) A-Ri: km 153,741 – km 153,818 = 77 m 77 m x 1,667 Stck/m = 129 Stck (Betonschwellen) Bettung aufnehmen, entsorgen 132 m³ B-Ri: km 153,754 – km 153,787 = 33 m 33 m x i.M. 0,50 m x 4 m = 66 m³ A-Ri: km 153,754 – km 153,787 = 33 m 33 m x i.M. 0,50 m x 4 m = 66 m³ gesamt: 66m³ + 66 m³ = 132 m³ Grundschotter einbauen (Bereich ehem. Mittelpfeiler ) 109 t B-Ri: km 153,754 – km 153,787 = 33 m 33 m x i.M. 0,25 m x 4 m = 33 m³ A-Ri: km 153,754 – km 153,787 = 33 m 33 m x i.M. 0,25 m x 4 m = 33 m³ gesamt: 33m³ + 33 m³ = 66 m³ 1,65 t/m3 x 66 m³ = 109 t

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02.11.2017

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Verfüllschotter einbauen zur Herstellung Regeloberb au 120 t B-Ri: km 153,754 – km 153,787 = 33 m 33 m x i.M. 0,25 m x 4 m = 33 m³ A-Ri: km 153,754 – km 153,787 = 33 m 33 m x i.M. 0,25 m x 4 m = 33 m³ gesamt: 33m³ + 33 m³ = 66 m³ 1,65 t/m3 x 66 m³ = 109 t + 10 t Auffüllung = rd. 120 t Schotterplanum herstellen 624 m² B-Ri: km 153,726 – km 153,805 = 79 m A-Ri: km 153,741 – km 153,818 = 77 m = 156 m 156 m x 4,00 m = 624 m² Schwellen B70 einbauen 261 Stck. Schwellenteilung: 1667 St/1000m B-Ri: km 153,726 – km 153,805 = 79 m 79 m x 1,667 Stck/m = 132 Stck (Holzschwellen) A-Ri: km 153,741 – km 153,818 = 77 m 77 m x 1,667 Stck/m = 129 Stck (Betonschwellen) 132 Stck + 129 Stck = 261 Stck Schienen S54 montieren 490 m B-Ri: km 153,707 – km 153,826 = 2 x119 m = 238 m A-Ri: km 153,717 – km 153,843 = 2 x126 m = 252 m = 490 m Spannungsausgleich der einzubauenden Schienen 970 m aus Pos. Schiene S54 E4 montieren = 490 m Erwärmung pro Schiene in Altbestand (60m) 8 x 60m Bauanfang/Bauende = 480 m = 970 m Schweißungen 8 Stck. B-Ri: km 153,707 = 2 Stck B-Ri: km 153,826 = 2 Stck A-Ri: km 153,717 = 2 Stck A-Ri: km 153,843 = 2 Stck = 8 Stck Bestandsgleis anpassen – eventuell mehrere Stopfgän ge Gleise 60 m A-Ri: rd. 15 m beidseitig = 30 m B-Ri: rd. 15 m beidseitig = 30 m = 60 m Gleis verdichten/stabilisieren – 3 Stopfgänge Gleis e 156 m B-Ri: km 153,726 – km 153,805 = 79 m A-Ri: km 153,741 – km 153,818 = 77 m = 156 m

Page 31:  · 3.2 Bauzustand Gleis A-Richtung nach Rückbau Widerlager Achse 10 3.2.1 Oberbau Gleisrückbau Die Schienen einschließlich des Entgleisungsschutzes (FüFa) sind mittels Trennschnitten

2.8 Str. 6383 Leipzig-Leutzsch - Probstzella; km 153,773, Ersatzneubau Brücke, AP, Massenberechnung

02.11.2017

Nur zur Information

Belastungsstopfgang der Gleise 156 m aus Pos. Gleis verdichten = 156 m

3.2 gleisgebundener Tiefbau

a) Tiefbau Boden aufnehmen und entsorgen entfällt Entfällt � Vorarbeit KiB Untergrund verdichten 363 m² B-Ri: km 153,754 – km 153,787 = 33 m A-Ri: km 153,754 – km 153,787 = 33 m = 66 m 66 m x 5,50 m = 363 m² PSS-KG 1 einbauen einschl. je 5 m PSS-Keil 114m³ d= 30 cm, 5,50 m Breite B-Ri: km 153,754 – km 153,787 = 33 m A-Ri: km 153,754 – km 153,787 = 33 m = 66 m 66 m x 5,50m x 0,3 m = 109 m³ + Angleichung rd. 5 m³ = 114 m³ b) Entwässerung Graben ausheben h=1,0m / b=0,6m 53 m³ BK 3-5 A-Ri: km 153,762 – km 153,816 = 54 m B-Ri: km 153,731 – km 153,782 = 51 m = 105 m 105 m x 1m x 0,5m = 53 m³ Rohrauflager aus Steinsand d = 0,10 – 0,15 m herste llen 107 m A-Ri: km 153,762 – km 153,816 = 54 m B-Ri: km 153,731 – km 153,782 = 51 m = 105 m 0,1m x 0,6m x 105m = 7 m³ Mehrzweckrohrleitung (LP) DN 150 verlegen 105 m A-Ri: km 153,762 – km 153,816 = 54 m B-Ri: km 153,731 – km 153,782 = 51 m = 105 m Trenn- und Filterfliesstoff verlegen 231 m² A-Ri: km 153,762 – km 153,816 = 54 m B-Ri: km 153,731 – km 153,782 = 51 m = 105 m 105m x(2x0,5m + 2x0,6m) = 231 m²

Page 32:  · 3.2 Bauzustand Gleis A-Richtung nach Rückbau Widerlager Achse 10 3.2.1 Oberbau Gleisrückbau Die Schienen einschließlich des Entgleisungsschutzes (FüFa) sind mittels Trennschnitten

2.9 Str. 6383 Leipzig-Leutzsch - Probstzella; km 153,773, Ersatzneubau Brücke, AP, Massenberechnung

02.11.2017

Nur zur Information

Filtermaterial zur Verfüllung der Leitungszone lief ern und einbauen (KG 2) 56 m³ A-Ri: km 153,762 – km 153,816 = 54 m B-Ri: km 153,731 – km 153,782 = 51 m = 105 m 105m x 0,9 m x 0,6m = 56 m³ KG 2-Material liefern und einbauen 13 m³ d= 15 cm A-Ri: km 153,762 – km 153,816 = 54 m B-Ri: km 153,731 – km 153,782 = 51 m = 105 m 105m x 0,8 m x 0.15 m = 13 m³ Spül- und Kontrollschacht DN 600 liefern und einbau en B125 1 Stck. A-Ri: km 153,816 = 1 Stck. a) Kabeltiefbau Kabeltrog Gr. II mit innenliegenden Deckel liefern und einbauen psch. Umleitungsbausatz, Abweichung 30° = 2 Stck. Kabelkanal = 47 m

3.3 Zusammenhangsarbeiten Oberbau

Kennzeichnung geometrischer Hauptpunkte psc hl. Geometrische Hauptpunkte (ÜA, ÜE, RA, RE, BA, BE, BW, AA, NW, AE) sind durch Alu-Bleche, in welche die geometrischen Angaben mit Zahlenwerten eingeprägt werden (z. B. „Lb=800 m, R=1050 m; ü=50 mm“) dauerhaft vor Ort zu kennzeichnen. Diese Alu-Bleche sind auf der Schwelle mittels Schwellen- schraube zu befestigen. Vorhandene Anlagen sichern pschl. - OLA-Masten - Kabelkanäle - Entwässerungsanlagen Verpackungsmaterial sammeln pschl. Verpackungsmaterial sammeln und beseitigen

2.4 Zusammenhangsarbeiten Oberbau

- Ab- und Anbau Bahnerden: 33 Stck. aufgestellt: Meiningen, 17.02.2017 gez. A. Walther Ingenieurdienste Fenchel

Page 33:  · 3.2 Bauzustand Gleis A-Richtung nach Rückbau Widerlager Achse 10 3.2.1 Oberbau Gleisrückbau Die Schienen einschließlich des Entgleisungsschutzes (FüFa) sind mittels Trennschnitten

Strecke 6383 Leipzig-Leutzsch - Probstzella Ersatzneubau Brücke

km 153,773

erstellt durch: Ingenieurdienste Fenchel

Wettiner Str. 1 98617 Meiningen

U 3

Grobmaterial

Page 34:  · 3.2 Bauzustand Gleis A-Richtung nach Rückbau Widerlager Achse 10 3.2.1 Oberbau Gleisrückbau Die Schienen einschließlich des Entgleisungsschutzes (FüFa) sind mittels Trennschnitten

3.1 Str. 6383 Leipzig-Leutzsch - Probstzella; km 153,773, Ersatzneubau Brücke; AP; Materialbedarf

Lieferung durch AN AG

Bauzustand Gleis A-Richtung nach Rückbau Widerlager Achse 10

Schweißportionen S 54 E4 4 Stck.

Verfüllschotter 10 t

Planumsschutzschichtmaterial Korngemisch 1 23 m³

Kabelschutz-Halbschalen DN 300 40 m

Schotterverbau 35 m

Bauzustand Gleis B-Richtung nach Rückbau Widerlager Achse 20

Schweißportionen S 54 E4 4 Stck.

Verfüllschotter 10 t

Planumsschutzschichtmaterial Korngemisch 1 23 m³

Schotterverbau 35 m

Endzustand Gleiskörper nach Rückbau Mittelstütze de s Brückenbauwerkes

Schweißportionen S 54 E4 8 Stck.

Grundschotter 109 t

Verfüllschotter 120 t

Betonschwellen B70 261 Stck.

Planumsschutzschichtmaterial Korngemisch 1 114 m³

Steinsand 0/8 mm 7 m³

Kies 16/32 56 m³

Trenn- und Filtervliesstoff 231 m²

Spül- und Kontrollschacht DN 600 B125 1 Stck.

KG 2 Material (trittfest) 13 m³

Kabelkanal Gr. II mit innenliegenden Deckel 50 m

Umleitungsbausatz 30° Kabelkanal Gr. II 2 Stck.

aufgestellt: Meiningen, 17.02.2017 Ingenieurdienste Fenchel

Page 35:  · 3.2 Bauzustand Gleis A-Richtung nach Rückbau Widerlager Achse 10 3.2.1 Oberbau Gleisrückbau Die Schienen einschließlich des Entgleisungsschutzes (FüFa) sind mittels Trennschnitten

Strecke 6383 Leipzig-Leutzsch - Probstzella Ersatzneubau Brücke

km 153,773

erstellt durch: Ingenieurdienste Fenchel

Wettiner Str. 1 98617 Meiningen

U 4

Vorschriften

Page 36:  · 3.2 Bauzustand Gleis A-Richtung nach Rückbau Widerlager Achse 10 3.2.1 Oberbau Gleisrückbau Die Schienen einschließlich des Entgleisungsschutzes (FüFa) sind mittels Trennschnitten

4.1 Str. 6383 Leipzig-Leutzsch - Probstzella; km 153,773, Ersatzneubau Brücke; AP;Vorschriften

Stand. 17.02.2017

4 Vorschriften

Die nachfolgend aufgeführten DS, DV, Ril und Module gelten einschl. aller Teilhefte und zugehörigen Anhänge in der jeweils gültigen Fassung

Ril 178 01 Stromkreuzungsrichtlinien

Ril 180.01 Gas- und Wasserleitungskreuzungsrichtlinien

Ril 215.02 Projektkosten veranschlagen

Ril 273 Lieferungen und Leistungen bestellen und abrechnen

DS 301.0 Gemeinsames Signalbuch (SB)

DS 301.1 Signalbuch (ehem. DB)

DV 301.2 Signalbuch (ehem. DR)

Modul 406.0101 Baubetriebsplanung

Modul 406.0102 Betra und La erstellen

Ril 408 Züge fahren und rangieren

Ril 462 Betrieb des Oberleitungsnetzes (mit zutreffenden Modulen)

Ril 800.0000 Bahnanlagen entwerfen (mit zutreffenden Modulen)

Ril 804.0000 Vorschrift für Eisenbahnbrücken und sonstige Ingenieurbauwerke (VEI)

Ril 808 0201 Grundbegriffe für Anwender System Bauinformation

Ril 808.0205.00 Verzeichnis der gültigen Bauinformationen

Ril 808.0205.27 Datenaustausch Leistungsverzeichnis

Ril 808.0210 Kostengruppenkatalog

Ril 808.230 Figurensammlung für Anwender des Systems Bauinformation

Ril 809 Baumaßnahmen planen und Durchführen (mit zutreffenden Modulen)

Ril 815.0 Bahnübergänge entwerfen und instandhalten (mit zutreffenden Modulen)

Ril 820 Grundlagen des Oberbaues

DS 820.01 Oberbaurichtlinien für Regelspurbahn (mit zutreffenden Modulen)

DS 820.0204 Arbeitsunterlage für die Planung und Abwicklung von Oberbauarbeiten

DS 820 03 Richtlinien für Oberbauarbeiten

DS 820 06 Anweisung für das Herstellen lückenloser Gleise und Weichen für das

Schweißen und Ultraschallprüfen im Oberbau

Ril 821.0000 Oberbau inspizieren (mit zutreffenden Modulen)

Ril 822.0 Oberbau warten (mit zutreffenden Modulen)

Ril 824.0000 Oberbauarbeiten durchführen (mit zutreffenden Modulen)

Page 37:  · 3.2 Bauzustand Gleis A-Richtung nach Rückbau Widerlager Achse 10 3.2.1 Oberbau Gleisrückbau Die Schienen einschließlich des Entgleisungsschutzes (FüFa) sind mittels Trennschnitten

4.2 Str. 6383 Leipzig-Leutzsch - Probstzella; km 153,773, Ersatzneubau Brücke; AP;Vorschriften

Stand. 17.02.2017

Ril 825.0000 Baumaschinen und Instandhaltungs-Fz einsetzen (mit zutreffenden

Modulen)

Ril 826.0000 Schweißen im Oberbau (mit zutreffenden Modulen)

Ril 835.910.1 Ingenieurbauwerke abdichten (mit zutreffenden Modulen)

Ril 836 Vorschrift für Erdbauwerke VE (mit zutreffenden Modulen) mit * 5

DV 876 Sicherungsanlagen an Wegübergängen

Ril 883 Gleis- und Bauvermessung (mit zutreffenden Modulen)

Ril 885 Richtlinie für das technische Planwerk RiPlan (mit zutreffenden Modulen)

Ril 886.01 Zeichen für Pläne - Grundbaustein Technisches Planwerk

Ril 892 LST-Anlagen montieren und instandhalten (mit zutreffenden Modulen)

Ril 899.4 Bau von Fernmelde-, Signal- und Stromanlagen (mit Kabelmerkblatt,

Anlage 1)

DS 918 Verzeichnis der technischen Liefer- und Fertigungsbedingungen

Ril 931 Nebenfahrzeuge (mit allen Teilheften)

Ril 954.01 Elektrische Energieanlagen (mit zutreffenden Modulen)

Ril 955 Schaltanlagen für Bahnstrom (mit zutreffenden Modulen)

Ril 997 Oberleitungsanlagen (mit zutreffenden Modulen)

H 1134 Handbuch für den Einkauf von und damit zusammenhängenden Werk-

und Dienstleistungen

ZH 1/183 Richtlinie für Arbeiten in kontaminierten Bereichen

VV „Bau“ Verwaltungsvorschrift über die Bauaufsicht im Ingenieurbau, Oberbau

und Hochbau (BAU) des Eisenbahn-Bundesamtes

Page 38:  · 3.2 Bauzustand Gleis A-Richtung nach Rückbau Widerlager Achse 10 3.2.1 Oberbau Gleisrückbau Die Schienen einschließlich des Entgleisungsschutzes (FüFa) sind mittels Trennschnitten

Strecke 6383 Leipzig-Leutzsch - Probstzella Ersatzneubau Brücke

km 153,773

erstellt durch: Ingenieurdienste Fenchel

Wettiner Str. 1 98617 Meiningen

U 5

Pläne

Page 39:  · 3.2 Bauzustand Gleis A-Richtung nach Rückbau Widerlager Achse 10 3.2.1 Oberbau Gleisrückbau Die Schienen einschließlich des Entgleisungsschutzes (FüFa) sind mittels Trennschnitten

Strecke 6383 Leipzig-Leutzsch - Probstzella Ersatzneubau Brücke

km 153,773

erstellt durch: Ingenieurdienste Fenchel

Wettiner Str. 1 98617 Meiningen

Bauzustand A-Richtung nach Rückbau Widerlager Achse 10

Page 40:  · 3.2 Bauzustand Gleis A-Richtung nach Rückbau Widerlager Achse 10 3.2.1 Oberbau Gleisrückbau Die Schienen einschließlich des Entgleisungsschutzes (FüFa) sind mittels Trennschnitten
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143 205-3143 205-3

Page 42:  · 3.2 Bauzustand Gleis A-Richtung nach Rückbau Widerlager Achse 10 3.2.1 Oberbau Gleisrückbau Die Schienen einschließlich des Entgleisungsschutzes (FüFa) sind mittels Trennschnitten

143 205-3143 205-3

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Strecke 6383 Leipzig-Leutzsch - Probstzella Ersatzneubau Brücke

km 153,773

erstellt durch: Ingenieurdienste Fenchel

Wettiner Str. 1 98617 Meiningen

Bauzustand B-Richtung nach Rückbau Widerlager Achse 20

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143 205-3 143 205-3

Page 47:  · 3.2 Bauzustand Gleis A-Richtung nach Rückbau Widerlager Achse 10 3.2.1 Oberbau Gleisrückbau Die Schienen einschließlich des Entgleisungsschutzes (FüFa) sind mittels Trennschnitten

143 205-3143 205-3

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Strecke 6383 Leipzig-Leutzsch - Probstzella Ersatzneubau Brücke

km 153,773

erstellt durch: Ingenieurdienste Fenchel

Wettiner Str. 1 98617 Meiningen

Endzustand Gleiskörper nach Rückbau

Mittelstütze

Page 50:  · 3.2 Bauzustand Gleis A-Richtung nach Rückbau Widerlager Achse 10 3.2.1 Oberbau Gleisrückbau Die Schienen einschließlich des Entgleisungsschutzes (FüFa) sind mittels Trennschnitten
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143 205-3 143 205-3

Page 52:  · 3.2 Bauzustand Gleis A-Richtung nach Rückbau Widerlager Achse 10 3.2.1 Oberbau Gleisrückbau Die Schienen einschließlich des Entgleisungsschutzes (FüFa) sind mittels Trennschnitten

143 205-3143 205-3

Page 53:  · 3.2 Bauzustand Gleis A-Richtung nach Rückbau Widerlager Achse 10 3.2.1 Oberbau Gleisrückbau Die Schienen einschließlich des Entgleisungsschutzes (FüFa) sind mittels Trennschnitten

143 205-3143 205-3

Page 54:  · 3.2 Bauzustand Gleis A-Richtung nach Rückbau Widerlager Achse 10 3.2.1 Oberbau Gleisrückbau Die Schienen einschließlich des Entgleisungsschutzes (FüFa) sind mittels Trennschnitten
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Strecke 6383 Leipzig-Leutzsch - Probstzella Ersatzneubau Brücke

km 153,773

erstellt durch: Ingenieurdienste Fenchel

Wettiner Str. 1 98617 Meiningen

U 6

Anlagen

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153.0 154.01 2 3 4 5 6 7 8 9

UA

39.48

lu=45.00 45.00 UE

84.52

UE

18.88

lu=45.00 45.00 UA

63.92

UA

76.18

UA

46.96

lu=45.00 45.00 UE

91.90

UE

23.52

lu=45.00 45.00 UA

68.48

UA

74.41

lu=105.00 105.00

RA lR=45.00 45.00

1:900 900

RE u=50 50 RE lR=45.00 45.00

1:900 900

RA RA

RA lR=45.00 45.00

1:900 900

RE u=50 50 RE lR=45.00 45.00

1:900 900

RA RA

lR=105.00 105.00

1:1000 1000

62.89 32.86 6.39 70.70 35.69 3.90 64.25 24.31 84.42 34.45 84.46 34.33 79.14 19.25 53.70 97.29 51.20

62.90 32.85 6.47 70.74 35.71 3.96 64.21 24.27 84.41 34.45 84.44 29.47 9.49 53.74 97.34 51.22

3.717)(

7.717)(

)(-238

153/1

11.335)(

-314

153/1a

3.789)(

7.789)(

)(-331

153/2

10.802)(

-388

153/2a

3.863)(

7.863)(

)(+48

153/3

11.489)(

-1282

153/3a

3.758)(

7.759)(

)(-283

153/4

11.415)(

-570

153/4a

3.740)(

7.740)(

)(-288

153/5

11.360)(

-359

153/5a

4.065)(

8.065)(

)(-180

153/6

12.164)(

-231

153/6a

4.427)(

8.458)(

)(-328

153/7

12.255)(

-377

153/7a

3.809)(

8.152)(

)(-337

153/8

11.921)(

-415

153/8a

3.977)(

8.625)(

)(-718

153/9

12.366)(

-827

153/9a

3.711)(

8.567)(

)(-588

153/10

12.441)(

-618

153/10a

3.726)(

8.626)(

)(-472

153/11

12.378)(

-441

153/11a

3.844)(

)(-404

153/12

2.236)(

)(-782

153/13

3.839)(

)(-427

153/14

4.159)(

9.060)(

)(

-205

153/15

13.639)(

-363

153/15a

3.762)(

8.662)(

)(-517

153/16

12.217)(

-599

153/16a

3.783)(

8.683)(

)(-620

153/17

12.278)(

-662

153/17a

3.933)(

)(-435

153/12a

4.060)(

)(-399

153/14a

+6.300° +8.000°

1176.83m

NW=256.248

ra=11765 lt=10.00 a=+0.004

50.00

1 4 1 0

+6.300° +8.000°

1176.83m

NW=256.248

ra=11765 lt=10.00 a=+0.004

1 4 1 0

0 0 0

1 0 0 1 2 2 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 1 1 00 0

1 1 0 1 1 1 2 2 1

0 1 1 1 1 1 1 1 1 0 1 1 1 1 1

+3 +3 +3 +5 +4 +4 +4 +4 +5 +5 +4 +4 +4 +3 +3

-0

-0 -0

+0 +0 +0 +1 +1 +1 +1 +1 +1 +1 +1 +3 +1 +1 +1 +1 +1 +0 +0

-1 -1 -1 -0

+1 +1 +3 +3 +3 +4 +4 +4

1 1 1 0 0 0 1 0 1 1 1 1 2 2 2 2 2 3 3 2 2 2 2 1 1

0 1 1 0

0 1 1 1 1 0

1 0 1 1 1 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1

+2 +2 +2 +3 +3 +2 +3 +3 +2 +2 +2 +3 +2 +2 +1

-2-3 -1 -1 -0 -2 -1 -1 -1 -2 -3 -2 -1 -1 -1 -1 -0

+0 +1 +2 +3 +3 +4 +4 +3 +2 +2 +2 +1 +1

-0 -0 -1

+0

71.60

Straßenüberführung

Bundesstraße 85

78.10

Durchlass

76.50

Durchlass

Blatt

E

Datum Name

Bearb,

Gepr.

Bearb. Datum Art der Änderung geprüft Datumlfd.Nr.

Koordinatensystem DB_REF

intermetric GmbH

Maßstab 1: 1000

* Maße beziehen sich auf infolge Überhöhung geneigter Lichtraumachsen

Zeichenerkl[rung:

Bolzen in Oberleitungsmasten und

deren Fundamenten

( ) eingeklammerte Werte: Ist - Gleislage

Bolzenvermarkung in Mauern o.ä.

Vermarkung in Gleisachse

Richtpunkt (RP)

Bodenvermarkung

Trassierungsentwurf

Krüm-

mungs-

Hebew.

scheren

(mm)

Über-

(mm)

höh.

für Gleis-

Lage-

skizze

Links

Rechts1:10

Links

Rechts1:10

Krümmungslinie

Neigungen

Höhenlage

Bauwerke

Senken

Heben

Heben

Senken

Hebew.

scheren

(mm)

Über-

(mm)

höh.

für Gleis-

1:10

1:10

Kilometrierungslinie

Pfeilhöhe

im Aufriss

Pfeilhöhe

im Aufriss

Zur Ausführung genehmigt

Datum Zeichen

Unterschrift

Perschau

Änderungswerte beziehen sich auf vorhandene IST-Lage.

linie

Höhen im System DHHN 92

vom rechten durchgehenden StreckengleisKilometrierungslinie verläuft 2.00m links

Höhensystem DHHN 92

14 Bl.

17.03.2015

Umbau re. Streckegleis km 151.860 - km 164.405

Umbau li. Streckengleis km 151.872 - km 164.357

Gleisumbau

GleisumbauGleisumbau

Gleisumbau

km 153.0 - km 154.0

3

6383 LN

0

6383 LO 6383 LO

98

6383 LP

r=1185 1190

r=1200 1190lu=102.00 105.00

1:971 1000

lR=102.00 105.00

Str. 6383 Leipzig-Leutzsch - Probstzella

4.00 4.00von 4.00 auf 4.90 von 4.00 auf 4.90

4.90 4.90von 4.90 auf 4.00

uf=50 / ufN=93

uf=48 / ufN=92

DN 1000

e

N eN

Hg = v = 100 km/h

Hg = v = 120 km/h

Bake

2.72* i.H. 2.35* ].SO

Bake

2.68* i.H. 2.33* ].SO

Stütze2.33 i.H. 0.58 ].SO

Fundament2.06 i.H. 0.34 ].SO

Widerlager2.25 i.H. 1.09 ].SO

Stütze2.29 i.H. 0.35 ].SO Fundament

2.04 i.H. 0.09 ].SO

Widerlager2.20 i.H. 2.64 ].SO

Widerlager2.30 i.H. -0.16 ].SO

Fundament

2.02 i.H. 0.35 ].SO

Stütze2.27 i.H. 0.58 ].SO

Widerlager

2.28 i.H. 0.85 ].SO Stütze2.31 i.H. 0.36 ].SO

Fundament2.06 i.H. 0.10 ].SO

Lichtraum A (EBO)

Einragung in

Einragung in

Lichtraum A (EBO)

Einschränkung

gemäß UVV Lichtraum A (EBO)

Einragung in

Einragung in

Lichtraum A (EBO)

Einschränkung

gemäß UVV

Einragung in

Lichtraum A (EBO)

Einschränkung

gemäß UVV

Lichtraum A (EBO)

Einragung in

Einragung in

Lichtraum A (EBO)

Einschränkung

gemäß UVV

LH > 5.70

Ivgg 6383.153

1 Perschau Einarb. fahrdyn. / oberbautechn. u. gleisgeom. Prüfung

I.NP-SO-I (D) IV

04103 Leipzig

Brandenburger Str. 1

Regionalbereich Südost

DB Netz AG

I.NP-SO-I (D) IV

496.73m (wahre Länge)

496.73m (wahre Länge)

14.03.2016

NETZE

Ort, Datum

x

x

Prüfbericht-Nr.: 0031 / 16 / Ko

Prüfingenieur: Koschkar

Unterschrift

Vermessung und Trassierung

Gleisgeometrische Prüfung

Fachtechnische Prüfung gemäß Ril 883:

Die Freigabe wird erteilt abgelehnt.

Auflagen: ja nein

Prüfübertragung vom: 14.12.2015

Leipzig, 17.03.2016 gez.: J. Koschkar

Organisationseinheit: I.NP-SO-I (D) IV

Page 57:  · 3.2 Bauzustand Gleis A-Richtung nach Rückbau Widerlager Achse 10 3.2.1 Oberbau Gleisrückbau Die Schienen einschließlich des Entgleisungsschutzes (FüFa) sind mittels Trennschnitten
Page 58:  · 3.2 Bauzustand Gleis A-Richtung nach Rückbau Widerlager Achse 10 3.2.1 Oberbau Gleisrückbau Die Schienen einschließlich des Entgleisungsschutzes (FüFa) sind mittels Trennschnitten