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DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg Verlegung der B 4/75 Wilhelmsburger Reichsstraße einschließlich der Bahnfolgemaßnahmen Unterlage 12.2 Landschaftspflegerischer Begleitplan

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DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH

im Auftrag der

Freien und Hansestadt Hamburg

Verlegung der B 4/75

Wilhelmsburger Reichsstraße

einschließlich der Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2

Landschaftspflegerischer Begleitplan

DEGES im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg

Verlegung der B 4/75 Wilhelmsburger Reichsstraße

einschließlich der Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2

Landschaftspflegerischer Begleitplan

Erläuterungsbericht

Auftraggeber:

DEGES - Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH

Zimmerstraße 54, 10117 Berlin

Verfasser:

Kortemeier Brokmann

Landschaftsarchitekten GmbH

Oststraße 92, 32051 Herford

Bearbeiter:

Dipl.-Ing. Rainer Brokmann

Dipl.-Ing. Karsten Kindermann

Grafik:

Jürgen Schmitz

Holger Küpschull

Herford, den 10.12. 2010

DEGES

Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - I -

INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung .........................................................................................................1 1.1 Veranlassung.....................................................................................................1 1.2 Methodische Vorgehensweise des LBP ............................................................3 1.3 Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ..........................................................4 1.4 Planungsrandbedingungen................................................................................4 1.4.1 Internationale Gartenschau - igs 2013...............................................................4 1.4.2 Lärmschutzwand am igs-Gelände .....................................................................6 1.4.3 Bebauungspläne Wilhelmsburg 90 und 92 ........................................................6 1.4.4 Internationale Bauausstellung 2013 ..................................................................7 1.4.5 Umstrukturierung der Bahnanlagen...................................................................8 1.4.6 Planungen zur Hafenquerspange ......................................................................9 1.4.7 Landschaftsprogramm..................................................................................... 10 1.4.8 Artenschutzprogramm ..................................................................................... 11 2. Bestandserfassung ....................................................................................... 13 2.1 Methodik der Bestandserfassung ....................................................................13 2.2 Definition und Begründung der planungsrelevanten Funktionen /

Strukturen ........................................................................................................15 2.3 Beschreibung und Bewertung der planungsrelevanten Funktionen /

Strukturen ........................................................................................................16 2.3.1 Biotopfunktion / Biotopverbundfunktion / Habitatfunktion für wertgebende

Tierarten .......................................................................................................... 17 2.3.1.1 Biotoptypen......................................................................................................18 2.3.1.2 Pflanzen........................................................................................................... 20 2.3.1.3 Fledermäuse.................................................................................................... 20 2.3.1.4 Vögel ............................................................................................................... 26 2.3.1.5 Reptilien........................................................................................................... 28 2.3.1.6 Amphibien........................................................................................................28 2.3.1.7 Libellen ............................................................................................................ 32 2.3.1.8 Heuschrecken.................................................................................................. 36 2.3.1.9 Tagfalter .......................................................................................................... 39 2.3.1.10 Hautflügler .......................................................................................................42 2.3.1.11 Gesamtbewertung Lebensraumfunktionen Tiere und Pflanzen ....................... 46 2.3.2 Natürliche Bodenfunktionen.............................................................................47 2.3.3 Regulationsfunktion im Landschaftswasserhaushalt ....................................... 50 2.3.4 Klimatische und lufthygienische Ausgleichsfunktion........................................ 51 2.3.5 Landschaftsbildfunktion / landschaftsgebundene Erholungsfunktion............... 52 2.4 Schutzausweisungen....................................................................................... 53 2.4.1 Natura 2000-Gebiete ....................................................................................... 53 2.4.2 Naturschutzgebiete.......................................................................................... 53 2.4.3 Naturdenkmale ................................................................................................ 53 2.4.4 Landschaftsschutzgebiete ............................................................................... 54 2.4.5 Geschützte Biotope ......................................................................................... 54 2.4.6 Bestehende Kompensationsmaßnahmen........................................................ 55 2.5 Zusammenfassung der Bestandserfassung .................................................... 56 3. Dokumentation zur Vermeidung und Minderung von

Beeinträchtigungen....................................................................................... 59 3.1 Bautechnische Vermeidungsmaßnahmen Straßenbau ................................... 59 3.2 Vermeidungsmaßnahmen bei der Durchführung der

Straßenbaumaßnahme.................................................................................... 60 3.3 Bautechnische Vermeidungsmaßnahmen Bahnfolgemaßnahmen.................. 62

DEGES

Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - II -

3.4 Vermeidungsmaßnahmen bei der Durchführung der Bahnfolgemaßnahmen .................................................................................... 63

4. Konfliktanalyse / Eingriffsermittlung Straße ............................................... 63 4.1 Methodik der Konfliktanalyse........................................................................... 64 4.2 Projektbezogene Wirkfaktoren......................................................................... 65 4.3 Konfliktbeschreibung ....................................................................................... 71 4.3.1 Unvermeidbarkeit der Eingriffe ........................................................................ 71 4.3.2 Beeinträchtigungen der Biotopfunktion / Biotopverbundfunktion und

Habitatfunktion................................................................................................. 72 4.3.3 Beeinträchtigungen der natürlichen Bodenfunktionen ..................................... 81 4.3.4 Beeinträchtigungen der Regulationsfunktion im

Landschaftswasserhaushalt ............................................................................ 82 4.3.5 Beeinträchtigungen der klimatischen und lufthygienischen

Ausgleichsfunktionen....................................................................................... 83 4.3.6 Beeinträchtigungen der Landschaftsbildfunktion und der

landschaftsgebundenen Erholungsfunktion ..................................................... 84 4.4 Betroffenheit bestehender Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen...................... 88 4.5 Kompensationsbedarf...................................................................................... 90 4.5.1 Qualitativer Kompensationsbedarf................................................................... 90 4.5.2 Quantitativer Kompensationsbedarf ................................................................ 92 4.6 Zusammenfassung der Konfliktanalyse / Eingriffsermittlung ........................... 98 5. Konfliktanalyse / Eingriffsermittlung Bahnfolgemaßnahmen.................... 99 5.1 Methodik der Konfliktanalyse........................................................................... 99 5.2 Projektbezogene Wirkfaktoren......................................................................... 99 5.3 Konfliktbeschreibung ..................................................................................... 100 5.3.1 Unvermeidbarkeit der Eingriffe ...................................................................... 100 5.3.2 Beeinträchtigungen der Biotopfunktion / Biotopverbundfunktion und

Habitatfunktion............................................................................................... 100 5.3.3 Beeinträchtigungen sonstiger Funktionen des Naturhaushaltes.................... 103 5.3.4 Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes ................................................... 105 5.4 Betroffenheit bestehender Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.................... 107 5.5 Kompensationsbedarf.................................................................................... 107 5.5.1 Qualitativer Kompensationsbedarf................................................................. 108 5.5.2 Quantitativer Kompensationsbedarf .............................................................. 109 5.6 Zusammenfassung der Konfliktanalyse / Eingriffsermittlung ......................... 111 6. Maßnahmenplanung Straße........................................................................ 112 6.1 Ableiten des Maßnahmenkonzeptes ............................................................. 112 6.1.1 Maßnahmen zum vorgezogenen Bau der Lärmschutzwand am igs-

Gelände ......................................................................................................... 113 6.1.2 Vermeidungsmaßnahmen ............................................................................. 117 6.1.3 Gestaltungsmaßnahmen ............................................................................... 118 6.1.4 Ausgleichsmaßnahmen ................................................................................. 121 6.1.5 Ersatzmaßnahmen ........................................................................................ 132 6.2 Maßnahmenübersicht .................................................................................... 134 7. Maßnahmenplanung Bahnfolgemaßnahmen ............................................ 137 7.1 Ableiten des Maßnahmenkonzeptes ............................................................. 137 7.1.1 Vermeidungsmaßnahmen ............................................................................. 137 7.1.2 Gestaltungsmaßnahmen ............................................................................... 138 7.1.3 Ausgleichsmaßnahmen ................................................................................. 139 7.1.4 Ersatzmaßnahmen ........................................................................................ 139 7.2 Maßnahmenübersicht .................................................................................... 140 8. Vergleichende Gegenüberstellung............................................................. 141

DEGES

Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - III -

9. Gesamtbeurteilung der Eingriffe................................................................ 151

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abb. 1 Lageplan der igs (igs-GmbH, Juli 2010) ............................................................5 Abb. 2 Lage des Bebauungsplanes Wilhelmsburg 90 (ohne Maßstab, FREIE UND

HANSESTADT HAMBURG 2009) ............................................................................6 Abb. 3 Lage des Bebauungsplanes Wilhelmsburg 92 (ohne Maßstab, FREIE UND

HANSESTADT HAMBURG 2009) ............................................................................7 Abb. 4 Luftbildvisualisierung zum Masterplan „Wilhelmsburg Mitte“ (IBA-GmbH

2010) .................................................................................................................8 Abb. 5 Linienführung der geplanten Süd-Variante ........................................................9 Abb. 6 Ausschnitt aus dem zum Landschaftsprogramm gehörenden

Freiraumverbundsystem mit Darstellung der Landschaftsachsen (graue Umrandung)..................................................................................................... 10

Abb. 7 wesentliche Darstellungen des Landschaftsprogramms für das Untersuchungsgebiet....................................................................................... 11

Abb. 8 Funktionsräume und kennzeichnende Strukturen (GFN 2010)........................ 18 Abb. 9 Fledermausnachweise und Bestandsbewertung (GFN 2010) ......................... 22 Abb. 10 Bestandsbewertung Amphibienfauna (GFN 2010) .......................................... 31 Abb. 11 Bestandsbewertung Libellenfauna (GFN 2010)............................................... 35 Abb. 12 Bestandsbewertung Heuschreckenfauna (GFN 2010) .................................... 38 Abb. 13 Bestandsbewertung Tagfalterfauna (GFN 2010) ............................................. 41 Abb. 14 Bestandsbewertung Hautflüglerfauna (GFN 2010).......................................... 45 Abb. 15 Gemessene Wasserstände im Trassenverlauf (GUD 2010, S. Unterlage

9) ..................................................................................................................... 51 Abb. 16 Lage der geschützten Biotope im Raum (GFN 2010)...................................... 55 Abb. 17 Abfolge und Zeitfenster für Baustelleneinrichtung und Biotopbeseitigung....... 61 Abb. 18 Lage und Mögliche Abgrenzung der geplanten Röhrichtzone in Krapphof

(ohne Maßstab, Quelle: LSBG 2010)............................................................. 116 Abb. 19 Situation am ehemaligen Containerbahnhof im April 2009 als Beispiel für

Biotopentwicklungen im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen ...................... 128

TABELLENVERZEICHNIS

Tab. 1 Wesentliche planungsrelevante Inhalte/Aussagen des Artenschutzprogramms.................................................................................... 12

Tab. 2 Definition und Begründung der Planungsrelevanz einzelner Funktionen / Strukturen ........................................................................................................15

Tab. 3 Fledermaus-Arteninventar im gesamten Plangebiet (GFN 2010) .................... 21 Tab. 4 Planungsrelevante Brutvogelarten (GFN 2010)............................................... 26 Tab. 5 Amphibienartenspektrum im Untersuchunggebiet (GFN 2010) ....................... 29 Tab. 6 Vorkommen gefährdeter Libellenarten im Untersuchungsgebiet (GFN

2010) ............................................................................................................... 32 Tab. 7 Vorkommen gefährdeter Heuschreckenarten im Untersuchungsgebiet

(GFN 2010)......................................................................................................36 Tab. 8 Vorkommen gefährdeter Tagfalterarten im Untersuchungsgebiet (GFN

2010) ............................................................................................................... 39 Tab. 9 Vorkommen gefährdeter Hautflügler im Untersuchungsgebiet (GFN

2010) ............................................................................................................... 43

DEGES

Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - IV -

Tab. 10 Bewertung der Lebensraumfunktionen Tiere und Pflanzen nach Staatsrätemodell.............................................................................................. 46

Tab. 11 Bodengesellschaften im Untersuchungsgebiet................................................ 48 Tab. 12 Bewertung der Bodenfunktionen nach Staatsrätemodell ................................. 49 Tab. 13 potenzielle Wirkfaktoren des Vorhabens ......................................................... 66 Tab. 14 Anlage-, betriebs- und baubedingte Wirkfaktoren (Straße).............................. 70 Tab. 15 Beeinträchtigungen der Biotopfunktion / Biotopverbundfunktion und

Habitatfunktion................................................................................................. 79 Tab. 16 Beeinträchtigungen der natürlichen Bodenfunktionen ..................................... 82 Tab. 17 Beeinträchtigungen der klimatischen und lufthygienischen

Ausgleichsfunktionen....................................................................................... 84 Tab. 18 Beeinträchtigungen der Landschaftsbildfunktion und der

landschaftsgebundenen Erholungsfunktion ..................................................... 85 Tab. 19 Konfliktübersicht (Straße) ................................................................................ 87 Tab. 20 Bilanzierung der erheblichen Beeinträchtigungen bestehender

Kompensationsflächen (Straße) ...................................................................... 89 Tab. 21 Bilanzierung der erheblichen Beeinträchtigungen gesetzlich geschützter

Biotope (Straße) .............................................................................................. 92 Tab. 22 Definition der Wirkzonen und Bewertung des Planungszustandes

(Straße) nach Staatsrätemodell ....................................................................... 93 Tab. 23 Bilanzierung der erheblichen Beeinträchtigungen von

Lebensraumfunktionen durch Flächeninanspruchnahme (Straße) .................. 95 Tab. 24 Bilanzierung der erheblichen Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen

durch Flächeninanspruchnahme (Straße) ....................................................... 97 Tab. 25 Anlage-, betriebs- und baubedingte Wirkfaktoren

(Bahnfolgemaßnahmen) .................................................................................. 99 Tab. 26 Beeinträchtigungen der Biotopfunktion / Biotopverbundfunktion und

Habitatfunktion............................................................................................... 102 Tab. 27 Beeinträchtigungen der natürlichen Bodenfunktionen ................................... 104 Tab. 28 Beeinträchtigungen der klimatischen und lufthygienischen

Ausgleichsfunktionen..................................................................................... 104 Tab. 29 Konfliktübersicht (Bahnfolgemaßnahmen)..................................................... 106 Tab. 30 Bilanzierung der erheblichen Beeinträchtigungen bestehender

Kompensationsflächen (Bahnfolgemaßnahmen)........................................... 107 Tab. 31 Bilanzierung der erheblichen Beeinträchtigungen gesetzlich geschützter

Biotope (Bahnfolgemaßnahmen)................................................................... 108 Tab. 32 Definition der Wirkzonen und Bewertung des Planungszustandes

(Bahnfolgemaßnahmen) nach Staatsrätemodell ........................................... 109 Tab. 33 Bilanzierung der erheblichen Beeinträchtigungen von

Lebensraumfunktionen durch Flächeninanspruchnahme (Bahnfolgemaßnahmen) ................................................................................ 110

Tab. 34 Bilanzierung der erheblichen Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen durch Flächeninanspruchnahme (Bahnfolgemaßnahmen) ............................ 111

Tab. 35 Vermeidungsmaßnahmen bei Baudurchführung ........................................... 118 Tab. 36 Maßnahmenübersicht (Straße)......................................................................134 Tab. 37 rechnerische Kompensationsleistung aller Maßnahmen (Straße) ................. 136 Tab. 38 Maßnahmenübersicht (Bahnfolgemaßnahmen) ............................................ 140 Tab. 39 rechnerische Kompensationsleistung aller Maßnahmen

(Bahnfolgemaßnahmen) ................................................................................ 141 Tab. 40 Vergleichende Gegenüberstellung von Konflikten und Maßnahmen

(Straße) .........................................................................................................142 Tab. 41 Vergleichende Gegenüberstellung von Konflikten und Maßnahmen

(Bahnfolgemaßnahmen) ................................................................................ 149

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Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - V -

ANLAGENVERZEICHNIS

Anlage I Maßnahmenblätter Straße Anlage II Maßnahmenblätter Bahn Anlage III Kostenschätzung Straße Anlage IV Kostenschätzung Bahn

KARTENTEIL

Karte 1 Bestandsübersicht ................................................................................ 1:15.000 Karte 2.1 Bestand und Konflikte.............................................................................. 1:5.000 Karte 2.2 Legendenblatt zur Karte 2.1 ......................................................................... o.M. Karte 2.3 Bestandsbewertung Staatsrätemodell ..................................................... 1:5.000 Karte 2.4 Planungsbewertung Staatsrätemodell ..................................................... 1:5.000 Karte 3 Maßnahmenübersicht .............................................................................. 1:5.000 Karte 4.1 Maßnahmenplan Blatt 1........................................................................... 1:1.000 Karte 4.2 Maßnahmenplan Blatt 2........................................................................... 1:1.000 Karte 4.3 Maßnahmenplan Blatt 3........................................................................... 1:1.000 Karte 4.4 Maßnahmenplan Blatt 4........................................................................... 1:1.000 Karte 4.5 Maßnahmenplan Blatt 5........................................................................... 1:1.000 Karte 4.6 Maßnahmenplan Rückbau B 4/75 ........................................................... 1:2.500 Karte 4.7 Maßnahmenplan Kornweide.................................................................... 1:1.000 Karte 4.8 Maßnahmenplan Siedefeld...................................................................... 1:2.000 Karte 4.8 Maßnahmenplan Stübenhofer Weg......................................................... 1:1.000

DEGES

Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 1 -

1. Einleitung

1.1 Veranlassung

Die Wilhelmsburger Reichsstraße (B 4/75) ist eine Bundesfernstraße in der Baulast des

Bundes. Die heutige B 4/75 verläuft in Nord-Süd-Richtung durch den Hamburger Stadtteil

Wilhelmsburg und verbindet als vierstreifige anbaufreie Bundesstraße Harburg mit der

Hamburger Innenstadt. Die B 4/75 ist das Bindeglied zwischen der A 253 im Süden und der

A 252 im Norden.

Die vorhandene B 4/75 einschließlich aller Bauwerke ist dringend instandsetzungsbedürf-

tig. Der Unterbau der Bundesstraße weist Tragfähigkeitsdefizite auf. Bei einer Gesamtbrei-

te von 14 m ist mit vier Fahrstreifen derzeit kein verkehrsicherer Zustand vorhanden. Eine

Erneuerung der B 4/75 in gleicher Lage, in Verbindung mit einem notwendigen Quer-

schnittsausbau ist aus städtebaulicher und gesamtlärmtechnischer Sicht nicht vertretbar

und würde die Zerschneidungswirkung im Stadtteil Wilhelmsburg langfristig zementieren.

Darüber hinaus würde ein Ausbau der B 4/75 in gleicher Lage während der Bauphase zu

massiven Verkehrsbehinderungen führen.

Eine leistungsfähige Verbindung zwischen A 253 und A 252 ist auch die Voraussetzung,

einen zukünftigen Ausbau der A 1 möglichst störungsfrei durchführen zu können.

Das derzeit teilweise brachliegende Gelände zwischen Bahntrasse und Bundesstraße

(B 4/75) dokumentiert die seit Jahrzehnten bestehende räumliche und soziale Trennung

der Elbinsel. Die Internationale Bauausstellung (IBA) und die Internationale Gartenschau

(igs) Hamburg im Jahr 2013 haben die Aufgabe, die Entwicklung des Leitprojektes „Sprung

über die Elbe“ einzuleiten und umzusetzen.

Mit der im Rahmen der igs entstehenden Parkanlage wird eine grüne Verbindung zwischen

dem vorwiegend grünen Wohnquartier im Osten und den stärker urban geprägten Quartie-

ren im Westen hergestellt. Die in diese Parkstruktur eingebundenen Wohn-, Gewerbe- und

Freizeitangebote werden in einem Gebiet entstehen, das derzeit durch die Emittenten Bun-

desstraße und Bahn stark verschallt wird.

Es wird ein Volkspark entstehen, der auch nach der Gartenschau den Ansprüchen Erho-

lungssuchender gerecht werden und Anziehungspunkt über die Grenzen von Wilhelmsburg

hinaus sein soll. Weiterhin sollen in diesem Gebiet auch städtebauliche Entwicklungen ein-

geleitet werden.

Für eine Verlegung der Wilhelmsburger Reichstraße sind zusammenfassend folgende

Gründe zu nennen:

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Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 2 -

• Es besteht aufgrund der hohen Verkehrsaufkommen die zwingende Notwendigkeit der Aufrechterhaltung von drei leistungsfähigen Verkehrsachsen in Nord-Süd-Richtung im Süden von Hamburg. Neben der BAB 7 im Westen und den BAB 1 und BAB 255 im Os-ten ist die B 4/75 als dritte Verbindungsachse unentbehrlich.

• Es besteht ein dringender Erneuerungs- und Ausbaubedarf der B 4/75, da die Dimensi-onierung der vorhandenen B 4/75 und ihr technischer Zustand unzureichend sind.

• Mit einer Verlegung der B 4/75 an die Bahnanlagen werden die verkehrsbedingten Lärmbelastungen in Wilhelmsburg deutlich reduziert und eine Verbesserung der Ge-samtlärmsituation erreicht. Es wird sowohl die Lärmbelastung aus Straßen- als auch aus Schienenlärm gemindert. Die Lebensqualität für die Bewohner Wilhelmsburgs steigt.

• Mit einer Verlegung werden aktuell vorhandene, sowohl städtebaulich als auch umwelt-seitig sehr erhebliche Zerschneidungswirkungen im Stadtteil Wilhelmsburg aufgehoben und Freiräume für nachhaltige und qualitativ hochwertige städtebauliche Entwicklungen geschaffen.

• Erst die Verlegung der B 4/75 stellt die Entwicklung des Gartenschaugeländes (igs) zu einem verkehrsberuhigten Naherholungspark nachhaltig sicher.

Geplant ist eine Verlegung der Bundesstraße nach Osten an die vorhandene Bahnstrecke.

Als Folge der Straßenverlegung werden Umbaumaßnahmen an den bestehenden Bahn-

gleisen der DB Netz erforderlich (Bahnfolgemaßnahmen). Die technischen Planungen zur

Straßenverlegung und den Bahnfolgemaßnahmen hat das Ingenieurbüro Vössing (IBV)

durchgeführt.

Mit der geplanten Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße und den Bahnfolgemaß-

nahmen sind Eingriffe nach § 14ff Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verbunden. Der

Verursacher eines Eingriffs ist nach § 15 BNatSchG dazu verpflichtet, vermeidbare Beein-

trächtigungen von Natur- und Landschaft zu unterlassen und unvermeidbare Beeinträchti-

gungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen

(Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen).

Zur inhaltlichen Berücksichtigung der rechtlichen Anforderungen der naturschutzrechtlichen

Eingriffsregelung wurde der Planungsprozess landschaftspflegerisch begleitet. In diesem

Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) werden gemäß § 15 BNatSchG die vorgese-

henen Maßnahmen zur Vermeidung, zum Ausgleich oder zum Ersatz von Eingriffen in Text

und Karte dargestellt. Eingriffsermittlung und Maßnahmenplanung erfolgen jeweils getrennt

für die Straßenverlegung und die Bahnfolgemaßnahmen.

Außerdem sind weitere Regelungen des BNatSchG zu berücksichtigen, insbesondere die

Regelungen zum Natura-2000 Gebietsschutz (§ 34 BNatSchG) und Artenschutz (§ 44

BNatSchG). Zur Prüfung der artenschutzrechtlichen Aspekte wurde durch die GFN-

Gesellschaft für Freilandökologie und Naturschutzplanung mbH und das Kieler Institut für

Landschaftsökologie (KIFL) ein Artenschutzbeitrag (ASB) erstellt, dessen Ergebnisse im

vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplan Berücksichtigung finden (s. Unterlagen

12.4 und 12.5).

DEGES

Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 3 -

Im Zusammenhang mit der 2013 in Wilhelmsburg stattfindenden Internationalen Garten-

schau (igs) wurde der Bau von einigen erforderlichen Lärmschutzanlagen zwischen dem

igs-Gelände und der geplanten Straße im Rahmen von Einzelgenehmigungen vorgezogen.

Für diese vorgezogenen Maßnahmen wurden die naturschutzrechtlichen Aspekte bereits

im Rahmen der behördlichen Vorhabenszulassung berücksichtigt (verschiedene Bauanträ-

ge von der igs-GmbH und dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG)).

Im Rahmen dieses LBP werden Inhalte daraus - soweit erforderlich - nachrichtlich mit dar-

gestellt.

1.2 Methodische Vorgehensweise des LBP

Mit dem Inkrafttreten des neuen Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) am 01.03.2010

wurde das bisherige Recht des Naturschutzes und der Landschaftspflege Hamburgs

grundlegend geändert. In Verbindung mit dem neuen Bundesnaturschutzgesetz bildet seit

dem 1.6.2010 das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes

(HmbBNatSchAG) vom 11. Mai 2010 die rechtliche Grundlage des Naturschutzes und der

Landschaftspflege in Hamburg. Das Hamburgische Naturschutzgesetz (HmbNatSchG)

wurde aufgehoben.

Die methodische Vorgehensweise dieses LBP folgt den aktuellen Vorgaben der im Entwurf

vorliegenden Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau

(RLBP, Ausgabe 2009) des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

(BMVBS). Die Entwurfsfassung ist mittlerweile weitestgehend im begleitenden Bund-

Länder-Arbeitskreis abgestimmt und stellt somit den aktuellsten methodischen Rahmen für

die Erstellung Landschaftspflegerischer Begleitpläne im Straßenbau dar. Nach der Be-

standserfassung der planungsrelevanten Werte und Funktionen von Natur und Landschaft

folgen Konfliktanalyse und Maßnahmenplanung.

Die Bilanzierung der Eingriffe in Natur und Landschaft und die damit verbundene Ermittlung

des Kompensationsbedarfs erfolgt auf der Grundlage des „Staatsrätemodells“ (FREIE UND

HANSESTADT HAMBURG 1991). Nach diesem Modell werden die drei Naturhaushaltsfaktoren

Boden, Tier- und Pflanzenwelt und Oberflächengewässer einzeln bilanziert. Es erfolgt eine

Einstufung der Naturhaushaltsfaktoren in Wertstufen, zu denen ein modellspezifischer Be-

wertungsmaßstab eine Orientierungshilfe bietet. Der Bewertungsmaßstab des Staatsräte-

modells gibt zudem Erheblichkeitsschwellen vor.

Die Eingriffe der Straßenverlegung und der Bahnfolgemaßnahmen werden getrennt von-

einander bilanziert.

Der LBP gliedert sich in einen Textteil, einen Anlagenteil und einen Kartenteil.

DEGES

Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 4 -

1.3 Abgrenzung des Untersuchungsgebietes

Das Untersuchungsgebiet des LBP entspricht dem Untersuchungsgebiet der UVS. Zur

Beurteilung der meisten Eingriffe in Natur und Landschaft wird unter Berücksichtigung der

bestehenden Vorbelastungen und Nutzungen ein Untersuchungsgebiet von rd. 300 m

beidseitig der geplanten Trasse berücksichtigt. Damit umfasst das Untersuchungsgebiet

den Siedlungsraum westlich der B 4/75 auf 300 m Breite bis zur Georg-Wilhelm-Straße,

den Raum zwischen der B 4/75 und der Bahn und den Siedlungsraum östlich der Bahn-

strecke auf 300 m Breite, wo die Bebauung westlich der Krieterstraße und der Otto-

Brenner-Straße in den Betrachtungsraum eingeschlossen ist. Im Süden endet das Unter-

suchungsgebiet unmittelbar vor der Süderelbe, im Norden nördlich des Spreehafens. Für

die Fauna wurden Beeinträchtigungen innerhalb eines größeren Untersuchungsraumes

(500 m und darüber hinaus) betrachtet. Unabhängig von der in den Karten enthaltenen

Gebietsabgrenzung wird der Untersuchungsraum bezüglich spezieller Fragestellungen

(z.B. Artenschutz und Auswirkungen auf die Tierwelt) ggf. auf das erforderliche Maß erwei-

tert.

1.4 Planungsrandbedingungen

Die Mitte von Wilhelmsburg befindet sich zur Zeit im Wandel. Mit zahlreichen Projekten der

Stadtentwicklung, allen voran mit der Internationalen Gartenschau 2013 (igs) und verschie-

denen Projekten zur Internationalen Bauausstellung 2013 (IBA) in Hamburg, werden große

Bereiche aktuell oder in naher Zukunft umgestaltet. Die Verlegung der Wilhelmsburger

Reichsstraße ermöglicht in dem Zusammenhang eine weitere zukunftsorientierte Entwick-

lung des Wilhelmsburger Parks und angrenzender Quartiere. Aus dieser Situation heraus

ergeben sich jedoch auch tw. besondere Planungsrandbedingungen.

Die anderen Planungen und Projekte sind von wesentlicher Bedeutung für diesen LBP,

denn sie verändern teilweise die Ausgangssituation für die Eingriffsbilanzierung und die

Maßnahmenplanung. Daher werden nachfolgend die direkt angrenzenden bzw. tw. überla-

gernden Projekte und Planungen dargestellt, die unmittelbaren Einfluss auf die Eingriffsbi-

lanzierung und die Maßnahmenplanung haben.

Außerdem werden die planerischen Vorgaben des Landschaftsprogramms dargestellt. Be-

züglich der für den Planungsraum vorhandenen Schutzausweisungen und Fachplanungen

wird im Übrigen im Rahmen der Bestanderfassung (Kap. 2) einzelfall- und funktionsbezo-

gen eingegangen. In diesem Zusammenhang wird außerdem auf die UVS (Unterlage 12.1)

verwiesen, die im Kapitel 2 eine ausführliche Darstellung der Schutzausweisungen, Fach-

planungen und sonstigen relevanten Planungen enthält.

1.4.1 Internationale Gartenschau - igs 2013

In der Zeit von April bis Oktober 2013 wird in Hamburg die Internationale Gartenschau (igs)

auf den Elbinseln Wilhelmsburg und Veddel stattfinden. Die igs ist ein Gemeinschaftspro-

DEGES

Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 5 -

jekt der Freien und Hansestadt Hamburg mit dem gärtnerischen Berufsstand. Gleichzeitig

ist die igs ein zentraler Baustein für den „Sprung über die Elbe“. Das Ausstellungsgelände

der igs befindet sich im geografischen Zentrum Wilhelmsburgs. Es erstreckt sich vom S-

Bahnhof Wilhelmsburg nach Westen bis zum Veringkanal und südlich der Neuenfelder

Straße bis zum Haulander Weg. Die vorhandene B 4/75 liegt inmitten der Ausstellungsflä-

chen der igs und zerschneidet diese in Nord-Süd-Richtung. Mit den Arbeiten für die igs

wurde bereits begonnen. So wurden südlich der Neuenfelder Straße z.B. im Frühjahr 2009

Baufelder freigeräumt.

Im direkten Zusammenhang mit der igs stehen die Verfahren zu den Bebauungsplänen

Wilhelmsburg 90 und 92 und der vorgezogene Bau einer Lärmschutzwand am östlichen

Rand des Ausstellungsgeländes (siehe nachfolgende Kapitel).

Abb. 1 Lageplan der igs (igs-GmbH, Juli 2010)

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Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 6 -

1.4.2 Lärmschutzwand am igs-Gelände

Im Zusammenhang mit der 2013 in Wilhelmsburg stattfindenden Internationalen Garten-

schau (igs) wurde der Bau einiger erforderlicher Lärmschutzanlagen zwischen dem igs-

Gelände und der geplanten Straße im Rahmen von Einzelgenehmigungen vorgezogen. Für

diese vorgezogenen Maßnahmen wurden die naturschutzrechtlichen Aspekte bereits im

Rahmen der behördlichen Vorhabenszulassung berücksichtigt (verschiedene Bauanträge

von der igs-GmbH und dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG)). Die

Lärmschutzanlagen und die damit verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft werden

bei der Verlegung der B 4/75 als Bestand vorausgesetzt.

1.4.3 Bebauungspläne Wilhelmsburg 90 und 92

Mit den Bebauungsplänen Wilhelmsburg 90 und 92 werden die bauplanungsrechtlichen

Voraussetzungen für die Realisierung verschiedener Bauvorhaben der internationalen Gar-

tenschau (igs) und der Internationalen Bauausstellung (IBA) geschaffen, z.B. für Gebäude

südlich der Neuenfelder Straße und die Umstrukturierung von Kleingartenanlagen.

Die Verfahren beider Bebauungspläne stehen kurz vor dem Abschluss. Beide Bebauungs-

pläne haben bereits Vorweggenehmigungsreife. Anhand der nachfolgenden Abbildungen

wird die Lage der Plangebiete deutlich, die genauen Abgrenzungen der Geltungsbereiche

sind im Kartenteil (Karte 2.1) dargestellt.

Abb. 2 Lage des Bebauungsplanes Wilhelmsburg 90 (ohne Maßstab, FREIE UND HANSESTADT HAMBURG 2009)

DEGES

Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 7 -

Abb. 3 Lage des Bebauungsplanes Wilhelmsburg 92 (ohne Maßstab, FREIE UND HANSESTADT HAMBURG 2009)

Im Geltungsbereich der Bebauungspläne sind die festgesetzten Nutzungen als Bestand

anzunehmen. Damit ändert sich auch die Bewertung der Naturhaushaltsfaktoren gemäß

Staatsrätemodell. Bei der Bewertung in diesem LBP werden die im Rahmen der Bebau-

ungsplanverfahren abgestimmten Bewertungen für den Planungszustand übernommen.

Dies betrifft z.B. auch die Bereiche des ehemaligen Containerbahnhofes, die zukünftig als

Grünfläche / Parkanlage festgesetzt sind. Damit sind die im Rahmen der Bestandserfas-

sung noch erfassten und mit dargestellten faunistischen Werte und Funktionen (z.B. für

Libellen und Heuschrecken) für die Eingriffsbilanzierung in diesem LBP nicht mehr maßge-

bend, zumal die Strukturen durch die Kampfmittelberäumung im Zuge der Arbeiten am igs-

Gelände bereits verloren gegangen sind. Die ehemaligen Sonderhabitate auf den Brachflä-

chen des ehemaligen Containerbahnhofes waren in ihrer Ausprägung sehr speziell und

eine Wiederherstellung entsprechender Biotopstrukturen ist nicht mit den Planungen des

Bebaaungsplanes (Grünanlagen mit Erholungsfunktionen) in Einklang zu bringen.

Neben den Bebauungsplänen 90 und 92 existiert noch der Bebauungsplan Wilhelmsburg

93 westlich der vorhandenen B 4/75. Auf diesen wurde bereits in der UVS hingewiesen

(siehe Unterlage 12.1). Da das Plangebiet dieses Bebauungsplanes von dem Vorhaben

nicht tangiert wird, ist er für die Verlegung der B 4/75 nicht relevant.

Das Verfahren zu dem Bebauungsplan Wilhelmsburg 89 nördlich der Neuenfelder Straße

ruht nach Auskunft der BSU derzeit. Die Weiterführung des Verfahrens ist nach Auskunft

der BSU noch nicht absehbar. Dieser Plan wird daher nicht berücksichtigt.

1.4.4 Internationale Bauausstellung 2013

2013 findet in Hamburg die Internationale Bauausstellung (IBA) statt, auf die zuvor bei den

Bebauungsplänen Wilhelmsburg 90 und 92 bereits hingewiesen wurde. Bereits seit 2006

DEGES

Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 8 -

laufen in diesem Zusammenhang erste Projekte und Ausstellungen. Dabei ist die IBA Ham-

burg gemäß der Tradition bisheriger Bauausstellungen weit mehr als eine Ausstellung im

klassischen Sinne. Mit ihr werden beispielhafte Lösungen für bestehende städtebauliche

Probleme gesucht. Die IBA Hamburg greift zusammen mit der im Jahr 2013 stattfindenden

Internationalen Gartenschau die Strategie des "Sprung über die Elbe" auf.

Wesentliche Ziele und Projekte der IBA sind im Untersuchungsgebiet die Neue Mitte Wil-

helmsburg, das Weltquartier im südlichen Reiherstiegviertel, der neue Wilhelmsburger Hof

an der Georg-Wilhelm-Straße, die neuen Hamburger Terrassen, die Klimahäuser am Hau-

lander Weg und auch die Entwicklung des Ernst-August-Kanals zu einem Naherholungs-

gebiet.

Konkreten Einfluss auf die Eingriffsbilanzierung und die Maßnahmenplanung für die Verle-

gung der Wilhelmsburger Reichsstraße haben die Projekte in der Neuen Mitte Wilhelms-

burg (BSU-Neubau und Fußgängerbrücke zum S-Bahnhof Wilhelmsburg), da mit ihnen in

bestehende Biotopstrukturen eingegriffen wird und die Entwicklungen am Ernst-August-

Kanal, da hier ein neues Bauwerk im Zuge der B 4/75 erforderlich wird.

Abb. 4 Luftbildvisualisierung zum Masterplan „Wilhelmsburg Mitte“ (IBA-GmbH 2010)

1.4.5 Umstrukturierung der Bahnanlagen

Die Hamburg Port Authority (HPA) plant aktuell zahlreiche Umstrukturierungen in ihrem

Hafenbahnnetz. In dem Zusammenhang sind auch Veränderungen an den Hafenbahnglei-

sen geplant, die nördlich der Kornweide nach Westen abzweigen. Außerdem sind als Folge

DEGES

Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 9 -

der Verlegung der B 4/75 Umstrukturierungen im Gleisnetz der Deutschen Bahn (DB) er-

forderlich, da Bahnflächen dauerhaft durch die Straße in Anspruch genommen werden

(Bahnfolgemaßnahmen). Die erforderlichen Baumaßnahmen auf dem Bahngelände stehen

im Zusammenhang mit der Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße und werden daher

in diesem LBP mit bilanziert. Dies gilt auch für erforderliche Baumaßnahmen an vorhande-

nen Lärmschutzwänden östlich der Bahn, die tw. erhöht werden.

Die mit den Baumaßnahmen der Bahn verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft so-

wie die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen werden in separaten Kapiteln innerhalb

dieses LBP ermittelt und dargestellt.

1.4.6 Planungen zur Hafenquerspange

Die als Hafenquerspange (HQS) bezeichnete A 252 dient dem Netzlückenschluss zwi-

schen den Bundesfernstraßen A 7 / A 26 im Westen und der A 1 im Osten. Die neue Auto-

bahn soll als leistungsfähige Ost-West-Fernstraßenverbindung hergestellt werden. Neben

dieser überregionalen Funktion im Autobahnnetz soll die A 252 zudem die Verkehrsinfra-

struktur im Hamburger Hafen verbessern und insbesondere zu einer schnelleren Anbindung

der überwiegend im westlichen Teil des Hamburger Hafens gelegenen Umschlaganlagen

beitragen.

Aktuell wurden von der DEGES Unterlagen zum Antrag auf Änderung der Linienbestim-

mung erarbeitet. Abweichend von der bestehenden Linienbestimmung, die eine HQS im

Nordkorridor vorsieht, ist nun eine Hafenquerspange im Süden des Hafengebietes geplant.

Dadurch ergibt sich ein Knotenpunkt mit der verlegten B 4/75 im Bereich der AS Wilhelms-

burg-Süd. Die Planungen der HQS sind relevant bei der gesamten Anlage und Gestaltung

der Anschlussstelle Wilhelmsburg-Süd, also auch für das Maßnahmenkonzept dieses LBP.

Abb. 5 Linienführung der geplanten Süd-Variante

DEGES

Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 10 -

1.4.7 Landschaftsprogramm

Die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der

Landschaftspflege für Hamburg werden unter Beachtung des Flächennutzungsplans in

einem Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm dargestellt.

Für Wilhelmsburg beschreibt das Landschaftsprogramm folgende Ausgangssituation und

Ziele: „Wilhelmsburg – auf der größten Elbinsel im Stromspaltungsgebiet der Elbe gelegen

– ist von den übrigen Flächen des Bezirkes getrennt. Der Teilraum hat mit den Hafenflä-

chen im Westen, der Siedlungszone in der Mitte und den landwirtschaftlichen Flächen im

Osten eine klare Zonierung mit dem im allgemeinen Teil der Bezirkserläuterungen be-

schriebenen Landschaftsachsenverlauf.“ (siehe unten)

„Ziel des Landschaftsprogrammes ist die Verbesserung der Umweltsituation und der Frei-

raumqualität. Dies soll vor allem durch ein stärkeres Heranführen des Stadtteiles an seine

naturräumlichen Ursprünge, an Elbe und Reiherstieg und durch Herstellung verbesserter

Bezüge zwischen Wilhelmsburg-Ost und den übrigen Flächen erreicht werden.“

Abb. 6 Ausschnitt aus dem zum Landschaftsprogramm gehörenden Freiraumverbundsystem mit Darstellung der Landschaftsachsen (graue Umrandung)

Die Landschaftsachsen für Wilhelmsburg sind im Landschaftsprogramm folgendermaßen

beschrieben: „Die Elbinsel Wilhelmsburg besitzt einen eigenen Achsenverlauf, dessen

wichtigstes Element in Nord-Süd-Richtung der Reiherstieg ist, der als Wasserachse die

Citylagen von Harburg und Hamburg miteinander verbindet. In Ost-West-Richtung schließt

die Wilhelmsburger Dove-Elbe an, wie der Reiherstieg, ebenfalls ein ehemaliger Nebenarm

der Elbe. Die Wilhelmsburger Dove-Elbe-Achse mit ihren Kleingärten, Sportflächen und

DEGES

Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 11 -

insbesondere mit dem Naturschutzgebiet der Rhee im Osten an die Norderelbe angren-

zend ist aus freiraumplanerischer Sicht das wichtigste Gliederungselement im Norden Wil-

helmsburgs, das zu schützen ist und dessen beeinträchtigte Teilflächen und -elemente zu

entwickeln sind.“

Bei allen Darstellungen des Landschaftsprogramms ist zu beachten, dass sie programma-

tischer Art sind und keinen Anspruch auf eine parzellenscharfe Lagegenauigkeit erheben.

Abb. 7 wesentliche Darstellungen des Landschaftsprogramms für das Untersuchungsgebiet

1.4.8 Artenschutzprogramm

Das Artenschutzprogramm (Stand November 2006) ist ein Fachprogramm des Naturschut-

zes. Es ist integrierter, aber zugleich eigenständiger Teil des Landschaftsprogramms (s.

Kap. zuvor).

Das Artenschutzprogramm stellt den Biotopschutz, die Sicherung der Lebensräume für

Pflanzen und Tiere in den Vordergrund.

Die Zielsetzungen des Arten- und Biotopschutzes sind im Artenschutzprogramm flächen-

deckend für verschiedene Biotopentwicklungsräume zusammengefasst worden (s. folgen-

de Tabelle).

Speziell gekennzeichnet sind für die Biotopvernetzung bedeutsame Verbindungsbiotope.

Für das Untersuchungsgebiet sind hier z.B. einige Bahnlinien aufgrund der mageren Bö-

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Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 12 -

schungen und Säume dargestellt. Aber auch Wettern und Kanäle haben in dieser Hinsicht

unter Umständen eine besondere Bedeutung.

Die Wilhelmsburger Dove-Elbe wird als Landschaftsschutzgebietsraum zur Ausweisung

eines neuen Landschaftsschutzgebietes dargestellt.

Tab. 1 Wesentliche planungsrelevante Inhalte/Aussagen des Artenschutzprogramms

Biotopentwicklungsraum Entwicklungsziele und Maßnahmen

Gewässer und ihre

Auenbereiche

Gewässer prägen Hamburgs Stadt- und Landschaftsbild. Die

Gewässer, insbesondere auch die Kanäle im Hamburger

Stadtgebiet stellen wichtige Pfade und Lebensräume für die

Wiederbesiedlung benachbarter Flächen dar.

Für den Bereich der Wilhelmsburger Dove-Elbe soll mittelfris-

tig geprüft werden, ob und in welchem Umfang dieses Ge-

wässer wieder einem regulierten Tideeinfluss zugeführt wer-

den kann.

Wälder und waldartige

Flächen in Parks und

Friedhöfen

Im Vordergrund der Entwicklung von Waldflächen stehen die

Flächensicherung und die naturnahe Ausgestaltung der Wald-

flächen.

Grünanlagen Neben der Funktion im Rahmen einer Freizeit- und Erho-

lungsnutzung können Park-, Kleingarten- und großflächige

Sportanlagen sowie Friedhöfe eine Wiederbesiedlungsfunkti-

on für Arten und Lebensgemeinschaften übernehmen. Aus

Arten- und Biotopschutzgründen ist daher eine möglichst na-

turnahe Gestaltung und Pflege der Flächen durch geeignete

Maßnahmen vorzusehen.

Die Entwicklungsziele sind im Einzelfall mit den Freizeit- und

Erholungsfunktionen der Grünanlagen sowie den Belangen

der Gartendenkmalpflege abzuwägen.

Städtisch geprägte Berei-

che teils geschlossener,

teils offener Wohn- und

sonstiger Bebauung mit

mittlerem bis geringem

Grünanteil

Ziel ist es, einen höheren Grünflächenanteil mit besserer Bio-

topausstattung und einer Vernetzung der Biotope zu errei-

chen. Als geeignete Maßnahmen gelten die Entwicklung zu

arten- und strukturreichen Pflanzungen, der Verzicht auf die

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, sowie eine Verringe-

rung des Düngemitteleinsatzes, sowie die Förderung von na-

turnaher und spontaner Biotopelemente, der Rückbau ver-

dichteter und versiegelter Flächen, sowie die Anpflanzung von

einheimischen Bäumen und Gebüschen. Des weitern wird

eine Extensivierung der Pflege sowie das Begrünen von Fas-

saden und Dächern vorgeschlagen um das Artenreichtum zu

DEGES

Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 13 -

Biotopentwicklungsraum Entwicklungsziele und Maßnahmen

erhöhen.

Städtisch verdichtete Be-

reiche

Entsiegelung und Verringerung der Bodenverdichtung sind

vorrangige Ziele in diesen Bereichen. Im Übrigen gelten die-

selben Maßnahmen wie bei den städtisch geprägten Berei-

chen.

Industrie, Gewerbe und

Hafenflächen

In solchen Bereichen wird besonders die Entsiegelung von

Flächen betont, sowie eine Erhöhung des Grünanteils zur

Erhöhung des Lebensraumangebots für Arten und zum Aus-

bau des Biotopverbundes. Darüber hinaus wird der Erhaltung

vorhandener Sonderbiotope, wie alter Kaimauern, alter Mau-

ern und Fassaden ohne Oberflächenbehandlung und alter

Brachen eine besondere Bedeutung zugeschrieben.

Flächen für Verkehrsanla-

gen

Für derartige Flächen wird die Funktion von Böschungen und

Dämmen als durchgehende lineare Grünelemente, als wichti-

ge Ausbreitungsstrukturen für Arten hervorgehoben. Gleich-

zeitig können sie Immissionsschutzfunktionen erfüllen.

2. Bestandserfassung

Das Untersuchungsgebiet liegt auf der Elbinsel Wilhelmsburg zwischen der Norder- und

der Süderelbe innerhalb des Stadtteils Wilhelmsburg im Bezirk Harburg. Naturräumlich

betrachtet liegt die Elbinsel Wilhelmsburg im Stromspaltungsgebiet der Elbe. Eine Bearbei-

tung des LBP getrennt für verschiedene Bezugsräume, so wie sie in den Richtlinien für die

landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (RLBP) (Entwurf vom BMVBS,

Ausgabe 2009) für größere Untersuchungsräume vorgesehen ist, ist in diesem Fall nicht

erforderlich.

2.1 Methodik der Bestandserfassung

Die RLBP sehen als ersten Arbeitsschritt im LBP eine Planungsraumanalyse vor, deren

Ziel es ist, auf der Basis einer überschlägigen Auswirkungsprognose eine Auswahl der

planungsrelevanten Funktionen und Strukturen des Naturhaushaltes und des Landschafts-

bildes zu treffen und den weiteren Untersuchungsrahmen abzustecken. In dem Rahmen

sollen auch die Datenlage geklärt und der Umfang notwendiger Erhebungen zum Schlie-

ßen etwaiger Datenlücken bestimmt werden. Mit der vorliegenden Umweltverträglichkeits-

studie (UVS) und dem dazu durchgeführten Scoping-Termin sind die Arbeitsschritte der

Planungsraumanalyse für die Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße bereits abge-

deckt. Der Untersuchungsrahmen der UVS, insbesondere der ergänzenden faunistischen

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Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 14 -

Kartierungen, wurde bereits im Hinblick auf die Anforderungen eines anschließenden LBP

abgestimmt.

Für den LBP wird auf die Bestandsaufnahme der UVS zurückgegriffen. Die Darstellung der

Bestandsituation für Biotoptypen und Bodenfunktionen wurde allerdings im LBP in Teilbe-

reichen an neue Planungsrandbedingungen und die Erfordernisse der Eingriffsbilanzierung

nach Staatsrätemodell angepasst. Folgende Untersuchungen bilden die Grundlage zur

Abgrenzung und Bewertung der Bestandsituation:

• flächendeckende Biotoptypenkartierung (Kortemeier Brokmann 2008 - 2009) nach dem Hamburger Biotopschlüssel sowie prägende abiotische Standorteigenschaften

• Kartierung geschützter Biotope im Jahr (GFN und KIFL 2009), tw. mit ergänzenden Hin-weisen der BSU zu einzelnen Biotopen

• faunistische Untersuchungen und Artenschutzbeitrag (GFN und KIFL 2009-2010)

Die Erfassungsmethoden der faunistischen Kartierungen sind im Einzelnen dem entspre-

chenden Fachbeitrag von GFN und KIFL zu entnehmen (s. Unterlage 12.3).

Die Abgrenzungen und Bewertungen aus den eigenen Untersuchungen haben aufgrund

anderer Pläne und Projekte bereits tw. ihre Gültigkeit verloren bzw. andere Planungen sind

bereits soweit verfestigt, dass sie als Bestand bei der Verlegung der WBR anzunehmen

sind (vgl. Kap. 1.4). Dies sind:

• rechtskräftige Bebauungspläne und Bebauungspläne im Verfahren (Wilhelmsburg 90, 92, Verfahrensstand 03/2010)

• vorgezogene Lärmschutzanlagen zwischen dem igs-Gelände und der geplanten Wil-helmsburger Reichsstraße (Bauantragsunterlagen igs-GmbH und LSBG 2010)

• Ausstellungsflächen der igs-2013 (aktuelle Unterlagen zur Gestaltung des igs-Geländes von RMP-Landschaftsarchitekten)

• Neubau des BSU-Gebäudes und der Fußgängerbrücke zum S-Bahnhof Wilhelmsburg

Die Bewertung der Biotoptypen und Bodenfunktionen wurde auf der Grundlage der zuvor

genannten Unterlagen auf die zukünftige Bestandsituation angepasst. Generell erfolgt nur

für die Eingriffsbereiche eine Bewertung anhand des Bewertungsmaßstabs des Staatsrä-

temodells, da diese tatsächlich für die Eingriffsbilanzierung relevant sind. Weitere Planun-

gen und Projekte in den angrenzenden Bereichen bleiben unberücksichtigt, um wider-

sprüchliche Darstellungen zu vermeiden. Denn für viele Projekte liegen lediglich Konzepte

vor, die noch keine verbindliche Planungsgrundlage darstellen.

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Unterlage 12.2 - LBP - 15 -

2.2 Definition und Begründung der planungsrelevanten Funktionen / Strukturen

In der nachfolgenden Tabelle wird die Planungsrelevanz der lt. RLBP zu prüfenden Funkti-

onen vorhabensbezogen und unter Berücksichtigung der maßgeblichen Strukturen des

Planungsraumes für den weiteren LBP definiert. Die zu prüfenden Funktionen werden da-

bei gemäß RLBP wie folgt definiert:

B Biotopfunktion / Biotopverbundfunktion / Habitatfunktion für wertgebende Tierarten Bo Natürliche Bodenfunktionen Gw Grundwasserschutzfunktion Ow Regulationsfunktion im Landschaftswasserhaushalt K klimatische und lufthygienische Ausgleichsfunktion (bei Siedlungsbezug) L Landschaftsbildfunktion / landschaftsgebundene Erholungsfunktion

Tab. 2 Definition und Begründung der Planungsrelevanz einzelner Funktionen / Strukturen

Funktion Begründung

Biotopfunktion / Biotopverbundfunktion / Habitatfunktion für wertgebende Tierarten (B)

flächendeckend planungsrelevant: die Funktionen sind we-sentliches und unverzichtbares Merkmal zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und nach dem Bewertungsmaßstab des Staatsrätemodells zu bewerten. Da sowohl in Ost-West-Richtung als auch in Nord-Süd-Richtung Biotopverbundfunktionen vorhanden sind, sind erhebliche Beein-trächtigungen zu prüfen. Planungsrelevante Strukturen diesbe-züglich sind insbesondere

• der Ernst-August-Kanal einschließlich der begleitenden Grün-strukturen,

• bahnparallele Biotopstrukturen, z.B. Brachestadien und Tro-cken- und Magerrasen.

Bezüglich der Habitatfunktion für wertgebende Tierarten hat die Bestandsaufnahme bereits bestätigt, dass Vorkommen geschütz-ter und gefährdeter Arten in verschiedenen Bereichen vorhanden sind, u.a. auch in Sekundärbiotopen in Teilbereichen der Bahnan-lagen.

Natürliche Bodenfunktionen (Bo)

flächendeckend planungsrelevant: ebenso wie die Biotopfunk-tion wesentliches und unverzichtbares Merkmal zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit und Funktionsfähigkeit des Naturhaushal-tes und nach dem Bewertungsmaßstab des Staatsrätemodells zu bewerten

Grundwasserschutzfunktion (Gw)

nicht planungsrelevant: gemäß dem landesinternen Bericht zum Bearbeitungsgebiet Elbe/Hafen (Bestandsaufnahme und Erstbewertung (Anhang II / Anhang IV der WRRL) zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)) von der Freien und Hansestadt Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (2005) haben die Deckschichten im Untersuchungsgebiet eine günstige bis mittlere Schutzwirkung für das Grundwasser. Die Grundwasservorkommen im Untersuchungsgebiet werden nicht zur Trinkwassergewinnung genutzt. Das Wasserwerk Wilhelms-burg wurde 2008 stillgelegt. Die dazugehörigen 11 Brunnen wur-

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Unterlage 12.2 - LBP - 16 -

Funktion Begründung

den aufgrund zu hoher Salzgehalte bereits zuvor abgeschaltet.

Die Relevanz des Grundwassers als Standortfaktor innerhalb des Naturhaushaltes wird mit der folgenden Funktion ausgedrückt.

Regulationsfunktion im Land-schaftswasserhaushalt (Ow)

planungsrelevante Funktion: Diese Funktion bezieht sich auf Oberflächengewässer und oberflächennahe Grundwasserstände. Die natürlicherweise hohen Grundwasserstände der Elbinsel unterliegen heute ebenso wie die Oberflächengewässer vollstän-dig menschlichem Einfluss. Das Untersuchungsgebiet ist bis auf einen kleinen Teil im Südwesten vollständig eingedeicht. Die Wasserstände werden über ein komplexes System aus Gräben, Wettern und Kanälen bewirtschaftet. Sämtliche Grundwasser-stände sind als Ergebnis dieser langjährigen Bewirtschaftungs-maßnahmen zur Sicherung der Elbinsel künstlich abgesenkt. Würde man auf die Bewirtschaftung verzichten, würden große Bereiche von Wilhelmsburg durch steigendes Grundwasser über-flutet. Zudem sind große Teile des Geländes künstlich aufgefüllt, so dass sich der Flurabstand zum Grundwasser vergrößert hat.

Durch das Vorhaben sind geringfügige Beeinflussungen des Wettern- und Grabensystems und der Grundwasserstände mög-lich, zudem muss die südliche Wilhelmsburger Wettern im Be-reich der Anschlussstelle Wilhelmsburg Süd verlegt werden. Daher wird die Regulationsfunktion im Landschaftswasserhaus-halt (die Oberflächengewässern und Grundwasser gleicherma-ßen zugeordnet werden kann) als planungsrelevante Funktion mit berücksichtigt. Erhebliche Beeinträchtigungen natürlicher Regulationsfunktionen (z.B. Einengung von Überschwemmungsgebieten) oder wesentli-che Veränderungen der Gewässerzustände sind jedoch ausge-schlossen

klimatische und lufthygienische Ausgleichsfunktion (bei Siedlungsbezug) (K)

planungsrelevante Funktion: aufgrund der urbanen Prägung des Planungsraumes haben die vorhandenen Freiflächen i.d.R. klimatische und lufthygienische Ausgleichsfunktionen für die Siedlungsbereiche, erhebliche Beeinträchtigungen sind zu prüfen

Landschaftsbildfunktion / land-schaftsgebundene Erholungsfunkti-on (L)

planungsrelevante Funktion: wegen der engen Funktionsbe-ziehungen zwischen der Süderelbe, dem Wilhelmsburger Park, dem Ernst-August-Kanal und den Siedlungen haben die Struktu-ren eine hohe Bedeutung für die landschaftsgebundene Erho-lungsfunktion

Die planungsrelevanten Funktionen und Strukturen werden im nachfolgenden Kapitel an-

hand der prägenden Standortfaktoren (Biotoptypen, Bodentypen, Wasserhaushalt etc.) und

der für den jeweiligen Standort prägenden Funktionen (Stoff- und Energieflüsse, biotische

und abiotische Wechselbeziehungen zwischen Lebewesen und ihrer Umwelt etc.) be-

schrieben und bewertet.

2.3 Beschreibung und Bewertung der planungsrelevanten Funktionen / Strukturen

Ergänzend zur nachfolgenden textlichen Darstellung der Bestandsituation ist der Bestand

auch in Karte 1 „Bestandsübersicht“ und der Karte 2 „Bestand und Konflikte“ dargestellt.

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Unterlage 12.2 - LBP - 17 -

Die Karte 2 teilt sich auf in mehrere Blätter und ein separates Legendenblatt. In dem Blatt 1

werden die Biotoptypen und an das Vorhaben angrenzende oder sich mit dem Vorhaben

überlagernde Planungen und Projekte dargestellt, die für die Eingriffsbilanzierung relevant

sind. Das Blatt 2 enthält die Bewertung und Prognose nach Staatsrätemodell und die Kon-

fliktdarstellung. Blatt 3 ist das Legendenblatt.

2.3.1 Biotopfunktion / Biotopverbundfunktion / Habitatfunktion für wertgebende

Tierarten

In der Vegetationsperiode Sommer/Herbst 2008 und Frühjahr 2009 wurde von Kortemeier

Brokmann eine flächendeckende Biotoptypenkartierung im Maßstab 1:5.000 im Untersu-

chungsgebiet durchgeführt. Die Kartierung erfolgte nach dem Hamburger Biotopschlüssel.

Geschützte Biotope sowie im Rahmen der Kartierung erfasste potenziell geschützte Bioto-

pe wurden einer eingehenden Überprüfung unterzogen (vgl. Kap. 2.4.5).

Nachfolgend vorgestellt werden auch die Ergebnisse der faunistischen Bestandsaufnah-

men, die 2008 bis 2010 von der GFN (Gesellschaft für Freilandökologie und Naturschutz-

planung mbH) und dem Kieler Institut für Landschaftsökologie (KIfL) durchgeführt wurden

und in einem separaten Fachbeitrag ausführlich dargestellt werden (s. Unterlage 12.3). Die

Fachgutachter haben neben den eigenen Erfassungen auch aktuelle Informationen Dritter

ausgewertet und berücksichtigt, z.B. Daten der Vogelschutzwarte, Daten der BSU und Kar-

tierungen im Bereich der igs- und IBA-Projektgebiete. Erfasst und ausgewertet wurden

Informationen zu folgenden Artengruppen:

• Fledermäuse • Vögel • Reptilien • Amphibien • Libellen • Heuschrecken • Tagfalter • Hautflügler

Zur Bewertung und räumlichen Zuordnung faunistischer Funktionen wurden von der GFN

Funktionsräume abgegrenzt (s. folgende Abb. und Kartenteil, Karte 2.1 – 2.3).

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Unterlage 12.2 - LBP - 18 -

Abb. 8 Funktionsräume und kennzeichnende Strukturen (GFN 2010)

2.3.1.1 Biotoptypen

Die Biotopstrukturen im Untersuchungsgebiet sind in hohem Maße urban geprägt. Große

Flächenanteile werden von relativ vegetationsarmen Flächen der Siedlungsbereiche, Ver-

kehrsanlagen sowie Industrie- und Gewerbeanlagen bestimmt. Hier sind insbesondere die

Bahnanlagen zu nennen, die auf einer Breite von 50 bis tw. 200 m in Nord-Südrichtung

verlaufen und das Untersuchungsgebiet in einen westlichen und einen östlichen Teil tren-

nen. Die in Betrieb befindlichen Teile der Bahnanlagen sind entsprechend vegetations- und

artenarm. Auf Brachflächen innerhalb oder am Rand der Bahnanlagen haben sich jedoch

vielfach Sekundärbiotope entwickelt. Dabei handelt es sich überwiegend um verbuschende

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Unterlage 12.2 - LBP - 19 -

Ruderalfluren trockener, tw. auch feuchter Standorte und Birkengebüsche. Teilweise sind

Elemente von Trocken- bzw. Halbtrockenrasen ausgeprägt, insbesondere südlich des alten

Ringlokschuppens. Fast alle Trocken- und Halbtrockenrasen-Standorte sind durch Sukzes-

sionsprozesse (Vordringen von neophytischen Hochstauden, Brombeer-Gebüschen und

den Aufkommen von Birken und Weiden) bedroht.

Die Biotopstrukturen westlich der Bahnanlagen befinden sich teilweise im Wandel. Im Wil-

helmsburger Park, dem zukünftigen Ausstellungsgelände der Internationalen Gartenschau

2013 (igs), werden die Freiflächen zur Vorbereitung der Gartenschau umgestaltet. Lärm-

schutzanlagen zwischen igs-Gelände und geplanter Straße werden auf der Grundlage von

Einzelgenehmigungen geplant. Im Bereich der „Welt der Bewegung“ der igs wird bereits mit

dem Bau der Lärmschutzanlagen begonnen. Baubedingt (z.B. durch Baustraßen) sind da-

durch auch Flächen betroffen, auf die die Wilhelmsburger Reichsstraße verlegt wird. Hier

wird die vorgezogene Abwertung von Biotop- und Bodenfunktionen durch Baustraßen ent-

sprechend berücksichtigt.

Südlich und nördlich der Neuenfelder Straße ist neue Bebauung vorgesehen, teilweise im

Zusammenhang mit der igs, teilweise auch der Internationalen Bauausstellung (IBA), die

ebenfalls 2013 in Hamburg stattfindet. Vorbereitend für die Stadtentwicklung im Bereich

des Wilhelmsburger Parks ändern die Bebauungspläne Wilhelmsburg 90 und 92 die pla-

nungsrechtlichen Grundlagen im Bereich des Wilhelmsburger Parks. Damit ist der Bestand,

der mit der Biotoptypenkartierung 2008 dort erfasst wurde, nicht mehr relevant.

Ausgehend von dem südlichen Wilhelmsburger Park bestehen Grünverbindungen Richtung

Süderelbe im Umfeld der bestehenden Anschlussstelle Wilhelmsburg. Das östliche Umfeld

der Anschlussstelle wird durch Kleingartenanlagen geprägt, westlich befinden sich Eingrü-

nungsstreifen und Gewerbe- und Industrieflächen.

Im Norden wird der Wilhelmsburger Park durch die Neuenfelder Straße und das Schulzent-

rum an der Dratelnstraße begrenzt. Hier sind seitens der Stadt Hamburg der Neubau eines

Bürokomplexes (BSU-Neubau) und eine neue Fußgängerbrücke zum S-Bahnhof Wil-

helmsburg geplant. Nördlich des Schulzentrums haben sich im Umfeld der Neuenfelder

Wettern auf Brachflächen tw. strukturreiche Ruderalfluren entwickelt, an die sich nach Nor-

den das Gewerbegebiet Rotenhäuser Straße/Rubbertstraße anschließt. Von dem Gewer-

begebiet hebt sich die nördlich gelegene wassergeprägte Grünachse mit dem Ernst-

August-Kanal deutlich ab. Der Kanal und seine begleitenden Grün- und Kleingartenstruktu-

ren sind als Lebensraum und als Biotopverbundachse von besonderer Bedeutung.

Östlich der Bahnanlagen werden die Biotopstrukturen durchgängig von Siedlungsflächen

geprägt. Unterschiedlichste Bauformen (vom alten, mit Reet gedeckten Fachwerkhaus bis

zum Hochhauskomplex) kommen vor. Garten- und Grünflächen bestimmen die verbleiben-

den Freiflächen. Allerdings gibt es östlich der Bahn auch einige Biotopkomplexe, die auf-

grund ihrer Lage und der ausgeprägten Strukturen als Lebensraum und für den Biotopver-

bund eine besondere Bedeutung haben. Dies sind im Norden die Wilhelmsburger Dove-

Elbe und die begleitenden Grün- und Kleingartenstrukturen, die zusammen mit dem Ernst-

August-Kanal westlich der Bahn eine Biotopverbundachse darstellen. Im Süden besteht mit

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Unterlage 12.2 - LBP - 20 -

dem Friedhof Finkenriek eine wichtige Grünverbindung zur Süderelbe. Die Parkanlage

„Grünes Zentrum Kirchdorf“ westlich der Otto-Brenner-Straße bildet zusammen mit weite-

ren Gewässer- und Grünstrukturen entlang der Brackstraße Trittsteinbiotope zwischen dem

Wilhelmsburger Park und Elbmarschbereichen im Süden von Wilhelmsburg.

Im Vergleich zur UVS werden im Rahmen dieses LBP die Bestandsdarstellung und insbe-

sondere die Bewertung der Biotoptypen an die neuen Planungsrandbedingungen ange-

passt. Die Bewertung des Bestandes nach Staatsrätemodell beschränkt sich auf die vom

Vorhaben betroffenen Strukturen (s. Kartenteil, Karte 2.3).

Geschützte Biotope werden in Kap. 2.4.5 dargestellt.

2.3.1.2 Pflanzen

Vorkommen gefährdeter Pflanzen

Vorkommen gefährdeter Pflanzenarten wurden nicht explizit erfasst. Sehr häufig handelt es

sich bei den gefährdeten Pflanzen um Arten, die sehr spezielle Standortbedingungen besit-

zen (z.B. nährstoffarme Standorte, nasse bis feuchte oder sehr trockene Standorte). In der

heutigen Landschaft und in urban geprägten Räumen wie Wilhelmsburg sind solche

Standorte i.d.R. selten geworden. Tw. erfüllen jedoch auch Sekundärstandorte wie z.B.

Bahnschotterflächen die Standortbedingungen gefährdeter Pflanzen. Aufgrund der flä-

chendeckenden Biotoptypenkartierung und der Erfassung der geschützten Biotope, die

ebenfalls i.d.R. besondere Standortansprüche haben, lassen sich Bereiche eingrenzen,

denen als Lebensraum für gefährdete Pflanzen eine besondere Funktion zuzuweisen ist.

Dies sind alle Brachen und Ruderalflächen im Bereich der Bahnanlagen, der Komplex aus

Feuchtgrünlandbrachen und Röhricht im Süden des Wilhelmsburger Parks und zahlreiche

Kleingewässer im Wilhelmsburger Park. So ist z.B. im Kuckucksteich im Wilhelmsburger

Park ein Bestand der in Hamburg stark gefährdeten Krebsschere (Stratoides aloides) vor-

handen.

Pflanzenarten des Anhanges IV der FFH-Richtlinie

Die Verbreitung artenschutzrechtlich relevanter Pflanzenarten (Höhere Pflanzen/Moose) ist

aufgrund der engen Anpassung der Arten an ihre Lebensräume in Deutschland sehr gut

bekannt. Im Gebiet gibt es nach Angaben von GFN keine Hinweise auf Vorkommen auf

Vorkommen von Pflanzenarten des Anhanges IV der FFH-Richtlinie und auch keine geeig-

neten Lebensräume für diese Arten, so dass Vorkommen ausgeschlossen werden können

(vgl. Artenschutzbeitrag, Unterlage 12.4, Kap. 5.2).

2.3.1.3 Fledermäuse

Der nachfolgend dargestellte Kenntnisstand zum Vorkommen und zur Raumnutzung von

Fledermäusen und zur Bedeutung des Untersuchungsgebietes für diese Artengruppe ba-

siert auf den Darstellungen des faunistischen Fachbeitrages (GFN und KIfL 2010).

DEGES

Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 21 -

Bestandsdarstellung

Im Plangebiet wurden im Rahmen der Erfassungen 2007 - 2010 insgesamt 6 Arten nach-

gewiesen (s. folgende Tabelle). Die räumliche Verteilung der einzelnen Nachweise findet

sich in der anschließenden Abbildung. Mit Ausnahme der Zwerg- und Mückenfledermaus

(Vorwarnliste bzw. defizitäre Datenlage) sind alle nachgewiesenen Arten in der Roten Liste

Hamburgs als stark gefährdet bzw. gefährdet ausgewiesen. Außerdem sind alle Arten eu-

ropäisch (Anhang IV FFH-RL) und nach BNatSchG streng geschützt.

Tab. 3 Fledermaus-Arteninventar im gesamten Plangebiet (GFN 2010)

Art Wiss. Name RL HH

RL BRD FFH-Anh. BNatSchG

Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus 3 V IV §§

Großer Abendsegler Nyctalus noctula 2 3 IV §§

Wasserfledermaus Myotis daubentonii 3 - IV §§

Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus V - IV §§

Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus D D IV §§

Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii 2 G IV §§

RL HH (PETERSEN & REIMERS 2003): 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste; RL Deutschland (BOYE et al. 1998): 3: gefährdet, G = Gefährdung anzunehmen, V = Vorwarnliste; FFH-Anh.: Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie; BNatSchG: §§ = streng geschützte Arten nach § 7 (2) 14 BNatSchG

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Unterlage 12.2 - LBP - 22 -

Abb. 9 Fledermausnachweise und Bestandsbewertung (GFN 2010)

DEGES

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Unterlage 12.2 - LBP - 23 -

Die Zwergfledermaus hat als dominierende Art im Plangebiet die individuenstärkste Popu-

lation. Für Breit-, Wasser-, Rauhaut- und Mückenfledermaus ist dagegen von kleinen Lo-

kalpopulationen auszugehen. Angesichts der nur vereinzelten Nachweise und den i.d.R.

größeren zurückgelegten Distanzen zwischen Quartieren und Jagdgebieten ist für den

Großen Abendsegler nicht mit residenten Vorkommen im Betrachtungsraum selbst, wohl

aber in der Umgebung zu rechnen. Die im Rahmen der Erfassungen ermittelten Aktivitäts-

dichten sind überwiegend als relativ gering anzusehen, wobei zwischen Teilflächen bzw.

Arten Unterschiede bestehen.

Raumnutzung

Die im Betrachtungsraum vorkommenden Arten nutzen unterschiedlich strukturierte Jagd-

habitate zur Nahrungssuche, wobei generell eine relativ hohe Beutetierdichte (Fluginsek-

ten) und Windschutz wichtig sind. Grundsätzlich ist zwischen vornehmlich strukturgebun-

den jagenden Arten wie Rauhaut-, Zwerg- und Mückenfledermaus sowie den zumeist im

freien Luftraum, vielfach auch in größerer Höhe jagenden Arten wie z.B. dem Großen

Abendsegler zu unterscheiden. Dazwischen gibt es fließende Übergänge – wie die sowohl

an Linearstrukturen als auch über Offenflächen jagende Breitflügelfledermaus zeigt. Die

hinsichtlich ihrer Nahrungsökologie wasserassoziierte Wasserfledermaus jagt fast aus-

schließlich niedrig über der Wasseroberfläche von Stillgewässern bzw. langsam fließenden

Gewässern. Bei den angetroffenen Arten besteht eine relativ große Flexibilität in der Wahl

der Nahrungshabitate bzw. geringe Bindung an einzelne Flächen.

Schwerpunkte der festgestellten Jagdnutzung waren dementsprechend die Windschutz

bietenden Gehölzbestände im Wilhelmsburger Park sowie weiter nördlich u.a. an der Bahn-

linie, der B 4/75 und der Rubbertstraße. Auch die offenen Wasserflächen im Plangebiet

(Kanäle wie Ernst-August-, Aßmann-, Jaffe-Davids-Kanal, Rathauswettern und Südliche

Wilhelmsburger Wettern sowie Stillgewässer wie Kükenbrack, Mahlbusen, Kuckucksteich,

Galgenbrack) ziehen regelmäßig nahrungssuchende Fledermäuse an. Geringe Jagdaktivi-

täten waren dagegen in den Kleingartenanlagen (vielfach fehlender Baumbestand), den

gehölzarmen Wohn- und Gewerbegebieten und den wenigen Offenflächen im Südteil zu

verzeichnen.

Flugrouten oder regelmäßig frequentierte Flugstraßen sind nicht vorhanden. Flugbeziehun-

gen, die die Quartierstandorte mit den Jagdgebieten verbinden, bestehen wohl an einigen

Stellen als Ost-West-Querung der Bahntrasse. So wurden mehrere Zwergfledermäuse

beim Überflug der Bahntrasse im Bereich Galgenbrack in östliche Richtung beobachtet,

was als Rückflug aus den Jagdgebieten im Wilhelmsburger Park zu den östlich der Bahn-

trasse gelegenen Quartierstandorten im Bereich der Wohnbebauung zu deuten ist. Es

handelt sich dabei nicht um räumlich festgelegte und regelmäßig frequentierte Flugstraßen,

sondern um eine die Bahntrasse querende Funktionsbeziehung im Bereich des Wilhelms-

burger Parks ohne kleinräumig exakten Raumbezug.

Wie mehrere Nachweise von bahnparallel fliegenden Individuen zeigen, nutzen Zwergfle-

dermäuse darüber hinaus auch die Bahntrasse bzw. den Gehölzstreifen westlich der

Bahngleise als Leitstruktur. Darüber hinaus liegen aus dem Nordteil des Betrachtungsrau-

DEGES

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Unterlage 12.2 - LBP - 24 -

mes Nachweise von mehrfachen, gerichteten Durchflügen der Wasserfledermaus entlang

der Kanäle (z.B. Ernst-August-Kanal) vor.

Das Vorhandensein von Quartieren (Tages- und Winterschlafquartiere, Wochenstuben) ist

für Fledermäuse essentiell und wirkt im Stadtgebiet für manche Arten aufgrund des Man-

gels an geeigneten Strukturen limitierend bzw. zwingt die Tiere, größere Anflugwege in die

Jagdgebiete in Kauf zu nehmen. Im Siedlungsbereich, der i.d.R. ein großes Angebot an

Quartiermöglichkeiten in bzw. an den verschiedensten Gebäuden, aber nur wenig alten

Baumbestand mit geeigneten Hohlräumen aufweist, betrifft dieser Mangel in erster Linie die

„Baumfledermäuse“, die ganz überwiegend an Hohlräume in alten Bäumen gebunden sind

(z.B. Wasserfledermaus, Großer Abendsegler). Die Anforderungen an ein geeignetes

Baumquartier sind relativ hoch: Der Hohlraum im Stamm oder unter der Borke muss zum

einen zwischen Quartierinnenraum und Außenbereich eine Wandstärke ausweisen, die so

groß ist, dass auch an kalten Tagen eine gute Wärmeisolierung stattfindet und das Quartier

frostfrei bleibt. Dies ist bei Bäumen mit dicken Stämmen (Stammdurchmesser > 50 cm)

gegeben. Zum anderen muss das Quartier durch seine Lage Schutz vor Prädatoren (Beu-

tegreifern) bieten. Typische synanthrope Arten wie Breitflügel- und Zwergfledermaus, die

ihre Quartiere unter Hausverkleidungen, in Mauerfugen oder Dächern beziehen, finden im

städtischen Bereich dagegen deutlich einfacher Quartiere.

Bei der Beurteilung der Quartier-Situation im Plangebiet ist zunächst einmal zu berücksich-

tigen, dass die vorliegenden Nachweise nur zu einem Teil auf residente Tiere zurückgehen.

Bei einem Teil der im Plangebiet festgestellten Individuen dürfte es sich um nahrungssu-

chende Exemplare auf dem Durchzug bzw. um aus der Umgebung eingeflogene Tiere ge-

handelt haben, wobei diesbezüglich artspezifische Unterschiede bestehen (s.u.). Die zur

Fortpflanzungszeit anwesenden Tiere haben mit hoher Wahrscheinlichkeit Quartiere im

Umfeld der Planung, wobei v.a. Baum bewohnende bzw. wasserassoziierte Arten auch aus

mehreren km entfernten Bereichen eingeflogen sein könnten.

Eine gezielte Quartiersuche (Erfassung während der morgendlichen Schwärmphase) im

gesamten Verlauf der von den Trassenvarianten überplanten potenziell geeigneten Struktu-

ren wurde im Juni / Juli 2010 durchgeführt. Im Rahmen der Schwärmphasenerfassung

2010 konnten in den untersuchten Abschnitten keine Hinweise auf genutzte Quartiere im

Trassenbereich erbracht werden. Im Rahmen der Erfassungen 2008 / 2009 gelangen im

Bereich des Wilhelmsburger Parks einzelne Nachweise von Balzquartieren der Zwergfle-

dermaus (BQ 1-3) sowie Quartierverdachte an einem Gebäude in der Dratelnstraße im

mittleren und einem Gebäude südlich des Vogelhüttendeichs im nördlichen Teil des Plan-

gebietes. Generell ist bei der Zwergfledermaus an geeigneten Gebäuden mit weiteren

Quartieren im gesamten Planungsraum zu rechnen (insbesondere auch im Bereich der

Wohnbebauung östlich der Bahnlinie, die jedoch durch die geplante Maßnahme nicht be-

troffen werden). Im Rahmen der Höhlenbaumerfassung 2009 wurden im Verlauf der vor-

handenen B 4/75 und dem geplanten Trassenverlauf einer verlegten B 4/75 darüber hinaus

an drei Bäumen Höhlen bzw. Spalten mit potenzieller Eignung als Tagesverstecke für Fle-

dermäuse gefunden. Zwei dieser Bäume wurden bereits im Zuge des Baus der Lärm-

DEGES

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Unterlage 12.2 - LBP - 25 -

schutzwand am igs-Gelände gefällt. Der dritte Baum liegt außerhalb relevanter Wirkzonen

des Vorhabens.

Bestandsbewertung

Durch den starken anthropogenen Nutzungsdruck und die damit verbundenen zahlreichen

Vorbelastungen wird das Lebensraumpotenzial für Fledermäuse eingeschränkt. Nur an-

passungsfähige Arten können sich unter diesen Bedingungen dauerhaft ansiedeln.

Sehr hoch zu bewertende Fledermauslebensräume befinden sich noch im Wilhelmsburger

Park und einigen angrenzenden Flächen (Funktionsräume WB 10, WB 19, WN3e, vgl. Abb.

9). Gehölzreiche und gewässerreiche Bereiche des Parks (z.B. der Kuckucksteich mit sei-

nem Umfeld) weisen aufgrund seiner Nahrungsfunktion für alle im Plangebiet vorkommen-

den Arten und der Verbundfunktion als Leitstruktur (insbesondere die zusammenhängen-

den Gewässer Rathauswettern, Südliche Wilhelmsburger Wettern und Teiche / Bracks)

eine sehr hohe Bedeutung für diese Artengruppe auf. Hinzu kommt die potenzielle Eignung

für Quartiere in älteren Bäumen.

Eine hohe Bedeutung als Jagdgebiet der wasserassoziierten Wasserfledermaus, aber auch

für viele andere Arten (v.a. Gattung Pipistrellus) haben auch die übrigen größeren Wasser-

flächen, d.h. die Kanäle (Wilhelmsburger Dove-Elbe, Ernst-August-, Aßmann-, und Jaffe-

Davids-Kanal) und Bracks (Galgen-, Callabrack). Dabei werden diese Wasserflächen aus

der Umgebung von einzelnen Arten wahrscheinlich auch aus größerer Entfernung gezielt

zur Nahrungsaufnahme angeflogen. Die Kanäle weisen dabei zumindest für einzelne Arten

(nachgewiesen für die Wasserfledermaus) eine Leitlinienfunktion auf.

Gehölzbestände mit mittlerem bzw. vereinzelt auch älterem Bestandsalter und abwechs-

lungsreicher, teils parkartiger, teils durch Hochstaudenfluren geprägter Habitatstruktur

(Funktionsräume WN 2a, 2b, 6c, WN 6a, WB 12, 13, 14, 15, 18) sind als wichtige Nah-

rungsräume im urbanen Bereich für Fledermäuse ebenfalls von hoher Bedeutung. Auf-

grund der engen räumlichen Verzahnung mit Gewässern und den angrenzenden Sied-

lungsbereichen ist zudem sowohl für „Gebäude-„ wie auch für „Baumfledermäuse“ die Ver-

bundfunktion von Bedeutung. Für Baumfledermäuse sind Einzelbäume als potenzielle

Quartiere geeignet.

Die hohe Bewertung des Biotopkomplexes südlich des Haulander Weges (WB 5a), beste-

hend aus Grünland, (aufgelassenen) Streuobstbeständen, Gehölzen, Brachen und der

Südlichen Wilhelmsburger Wettern als Linearstruktur, bezieht sich in erster Linie auf die

Nahrungsfunktion (hohes Angebot an Fluginsekten, windgeschützte Bereiche). Es wurden

dort zumindest zeitweise erhöhte Aktivitätsdichten registriert.

Große Bereiche des Untersuchungsgebietes haben zudem eine mittlere Bedeutung für

einige Fledermausarten. Dies sind zum einen Flächen mit Wohnbebauung (pot. Quartierbe-

reiche) und zum anderen Kleingartenanlagen (Jagdgebiete).

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Unterlage 12.2 - LBP - 26 -

2.3.1.4 Vögel

Der nachfolgend dargestellte Kenntnisstand zum Vorkommen und zur Raumnutzung von

Vögeln und zur Bedeutung des Untersuchungsgebietes für diese Artengruppe basiert auf

den Darstellungen des faunistischen Fachbeitrages (GFN und KIfL 2010).

Bestandsdarstellung

Unter Berücksichtung diverser aktueller Bestandsaufnahmen (IGA, igs, Bebauungspläne

89 bis 92) und den Erhebungen von GFN ist von 52 Brutvogelarten im Plangebiet auszu-

gehen. Von diesen besitzen 12 Arten einen Schutzstatus bzw. eine Einstufung in entweder

der Roten Liste Hamburgs, Deutschlands, als besonders geschützte Art gem. BNatSchG

oder der EU-Vogelschutzrichtlinie (gelistet im Anhang 1 der EU-Vogelschutzrichtlinie) (s.

folgende Tabelle).

Tab. 4 Planungsrelevante Brutvogelarten (GFN 2010)

Art Wiss. Name Reviere RL HH

RL D

BNatSchG EU-VRL

KT

Eisvogel Alcedo atthis 1 3 - §§ §§ 0

Feldschwirl Locustella naevia 6 V V - - 0

Gelbspötter Hippolais icterina 8 3 - - - -1

Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus 14 V - - - -1

Grauschnäpper Muscicapa striata 7 V - - - -1

Haussperling Passer domesticus 60 V V - - -1

Kuckuck Cuculus canorus 2 V V - - 0

Mäusebussard Buteo buteo 2 - - §§ - +1

Nachtigall Luscinia megarhynchos 13 V - - - 0

Rauchschwalbe Hirundo rustica 4 V V - - -1

Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustris 13 V - - - -1

Teichhuhn Gallinula chloropus 16 - V §§ - 0

Legende RL HH - Rote Liste Hamburg, RL D - Rote Liste Deutschland, §§ - streng geschützt (BNatSchG), EU-VRL - Anh. 1 Vogelschutzrichtlinie KT: Kurzfristiger Trend nach Mitschke (2007): -2 :Abnahme seit 1995 > 50% -1 : Abnahme seit 1995 > 20% 0 : weitgehend stabiler Bestand 1 : Zunahme seit 1995 > 20%

Raumnutzung

Für die Artengruppe der Vögel stellen die verkehrsbedingten und sonstigen Störungen (v.a.

Lärm, bewegte Silhouetten) im Stadtgebiet sowie die Verinselung der Brut- und Nahrungs-

habitate (bei relativ geringen Flächengrößen) die wesentlichen Vorbelastungen dar. Dies

bedingt für störungssensible Arten und solche mit großen Raumansprüchen eine unzurei-

chende Habitatqualität. Zudem sind aufgrund der massiven anthropogenen Überprägungen

DEGES

Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 27 -

für viele Arten mit speziellen Habitatansprüchen keine geeigneten Lebensräume vorhan-

den.

Die meisten Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten liegen im Nord- und Südteil

des Planungsraumes. In den Gehölzstrukturen des Planungsraumes sind darüber hinaus

weitere, weit verbreitete Baum- und Gebüschbrüter sowie einige Arten der Gewässer und

Uferbereiche nachgewiesen worden, die weder bundesweit noch in Hamburg im Bestand

gefährdet sind.

Die Gehölze des Untersuchungsgebietes stellen für die nachgewiesenen Vogelarten Teil-

Lebensräume, z.B. Nahrungs- und Brutplätze dar. Als gefährdete Art wurden mehrere Brut-

reviere des Gelbspötters in größerer Entfernung zur geplanten Maßnahme festgestellt. Als

Arten der Vorwarnliste sind Gartenrotschwanz, Grauschnäpper, Haussperling sowie Nach-

tigall nachgewiesen. Es handelt sich dabei um Arten aufgelockerter Gehölzbereiche mit

einzelnen Gebäuden oder anderen Bauwerken, wie es für Parkanlagen typisch ist. Die

genannten Arten sind störungstolerant und auch im Nahbereich von Straßen oder in viel

genutzten Parks anzutreffen.

Im Bereich des Offenlandes und des Röhricht-Komplexes nördlich der Kornweide kommen

die Arten der Vorwarnliste Sumpfrohrsänger, Feldschwirl sowie Kuckuck vor. Diese Arten

haben speziellere Ansprüche an ihre Lebensräume als z.B. die Gebüschbrüter. Ihr Lebens-

raum wird durch die Baumaßnahme weitgehend zerstört. Die Betroffenheit wird im Detail in

der Konfliktanalyse dargestellt (vgl. Kap. 4.3.2). Der Kuckuck gilt nach GARNIEL & MIER-

WALD (2010) als lärm- und störungsempfindlich (Effektdistanz 300 m, krit. Schallpegel 58

dB(A)).

Als Koloniebrüter wurde nur die Rauchschwalbe an einigen Gebäuden westlich der Georg-

Wilhelm-Straße nachgewiesen, die jedoch durch die geplante Maßnahme aufgrund der

großen Entfernung nicht betroffen wird. Weitere Nachweise von Koloniebrütern wie z.B.

Saatkrähe im Eingriffsraum liegen nicht vor.

Die Teichralle kam im Bereich der Anschlussstelle Wilhelmsburg-Süd mit einem Brutpaar

im Bereich des geplanten Baufeldes vor. Weitere Vorkommen der Art sowie zwei Horste

des Mäusebussards liegen innerhalb der Effektdistanzen der Arten in einer Entfernung von

100 bzw. 200 m zur geplanten Maßnahme. Nicht nachgewiesen wurden Vorkommen von

Arten, die größere Höhlen bewohnen, wie z.B. einige Eulen, Schwarzspecht oder Hohltau-

be.

Ein Revier des Eisvogels befindet sich am Calla-Brack, welches am östlichen Rand des

Untersuchungsgebietes in einer Entfernung von 400 m zum geplanten Eingriff liegt.

Bestandsbewertung

Aufgrund der starken Vorbelastungen durch die innerstädtische Lage fehlen aus natur-

schutzfachlicher Sicht bedeutende Vogellebensräume - und damit auch entsprechend

wertgebende Vogelarten - weitgehend. Biotope mit Potenzial für weitere wertgebende Ar-

ten (z.B. Röhrichte, Gewässer) kommen lediglich kleinflächig, verinselt und mit Restvor-

kommen vor. Das Artenspektrum ist überwiegend auf häufige und weit verbreitete Arten

beschränkt. Als einzige gefährdete Arten kommen aktuell Eisvogel und Gelbspötter im

Plangebiet vor. Bewertungsrelevant sind insbesondere die geringe Zahl an gefährdeten

DEGES

Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 28 -

(bzw. streng geschützten) Vogelarten und die relativ individuenarmen Bestände der wert-

gebenden Arten. Der Eisvogel ist die einzige im Gebiet nachgewiesene Brutvogelart des

Anhangs I der EU-Vogelschutz-Richtlinie. Insgesamt ist dem Plangebiet eine überwiegend

geringe, stellenweise mittlere Bedeutung als Brutgebiet zuzuschreiben. Eine mittlere Be-

deutung haben die Flächen zwischen Hafenbahn und südlicher Wilhelmsburger Wettern

(IBA-Projekt „Klimahäuser Haulander Weg“) und der Komplex aus Röhrichten und Hoch-

staudenfluren im Süden des Wilhelmsburger Parks, der bereits durch den vorgezogenen

Bau der Lärmschutzwand am igs-Gelände tw. betroffen ist. Die in diesen Bereichen vor-

handenen Biotopstrukturen wie feuchte Busch-, Gehölz- oder Hochstaudenkomplexe sind

Lebensraum der wertgebenden Arten Feldschwirl, Gelbspötter, Grauschnäpper, Kuckuck,

Nachtigall, Sumpfrohrsänger und Teichhuhn.

2.3.1.5 Reptilien

Der nachfolgend dargestellte Kenntnisstand zum Vorkommen von Reptilien basiert auf den

Darstellungen des faunistischen Fachbeitrages (GFN und KIfL 2010).

Bestandsdarstellung

Trotz verbreitet vorkommender potenziell geeigneter Habitatstrukturen konnten keine

Nachweise heimischer Reptilien erbracht werden. Dies gilt insbesondere für viele unge-

nutzte Bahnanlagen, die im Prinzip geeignete Lebensräume für Eidechsen darstellen. Als

einzige Reptilienart wurde im Bereich des Bürgerhauses Wilhelmsburg die Rotwangen-

schmuckschildkröte (Trachemys scripta elegans) nachgewiesen. Diese aus Nordamerika

stammende Neuwelt-Sumpfschildkröte ist an vielen Stellen in Deutschland ausgesetzt wor-

den und kann bei unserem Klima hier mehrere Jahrzehnte überleben. Wegen der Gefahr

der Faunenverfälschung wurde der Handel mit der Art mittlerweile eingeschränkt. Das Vor-

kommen ist für die Vorhabensplanung nicht relevant.

Bestandsbewertung

Die potenziell geeigneten Lebensräume sind vom Hamburger Umland stark isoliert. Zudem

kann sich der Siedlungsdruck auf das Vorkommen von Reptilien nachteilig auswirken. Da

keine heimischen Reptilien im Gebiet vorkommen, kann auch den potenziell gut geeigneten

Reptilienlebensräumen im Bereich der Bahnböschungen aufgrund des Lebensraum-

potenzials lediglich eine mäßige Bedeutung zugewiesen werden. Die übrigen Siedlungsbe-

reiche sowie die Park- und Kleinanlagen haben eine nachrangige Bedeutung.

2.3.1.6 Amphibien

Der nachfolgend dargestellte Kenntnisstand zum Vorkommen und zur Raumnutzung von

Amphibien und zur Bedeutung des Untersuchungsgebietes für diese Artengruppe basiert

auf den Darstellungen des faunistischen Fachbeitrages (GFN und KIfL 2010).

DEGES

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Unterlage 12.2 - LBP - 29 -

Bestandsdarstellung Von den 13 im Stadtgebiet von Hamburg vorkommenden Amphibienarten wurden im Rah-men der Erfassung 2009 insgesamt drei Arten festgestellt (s. folgende Tabelle), wobei der Teichmolch in der Roten Liste Hamburgs als gefährdet und der Grasfrosch in der Vorwarn-liste aufgeführt sind. Keine der nachgewiesenen Arten ist im Anhang IV der FFH-RL ge-listet. Auch in den ausgewerteten Unterlagen gab es keine Hinweise auf Vorkommen weite-rer Amphibienarten im Planungsraum.

Tab. 5 Amphibienartenspektrum im Untersuchunggebiet (GFN 2010)

Artname Wissenschaftlich RL HH RL D FFH §§ §

Teichmolch Triturus vulgaris 3 - - - x

Erdkröte Bufo bufo - - - - x

Grasfrosch Rana temporaria V V - - x

RL HH = Rote Liste Status Hamburg: 3= gefährdet; V = Vorwarnliste RL D = Rote Liste Status Deutschland FFH = gelistet in Anhang II bzw. IV FFH-RL, §§ = Streng geschützt, § = Besonders geschützt

In insgesamt 17 der 30 untersuchten Gewässer (in 12 Funktionsräumen) wurden Amphi-

bien festgestellt, wobei die Artenzahl in diesen Gebieten zwischen 1 und 3 liegt. Die ermit-

telten Bestandsgrößen schwanken stark. Es gibt Bereiche, in denen lediglich einzelne Indi-

viduen nachgewiesen wurden, in anderen Bereichen wurden dagegen über 500 Tiere in

einem Gewässer angetroffen. Insgesamt gesehen sind die Amphibiendichten in den meis-

ten Teilbereichen jedoch gering bis sehr gering.

Für den Teichmolch (Triturus vulgaris) sind einzelne Vorkommen im Siedlungsbereich der

Hansestadt nicht ungewöhnlich. Die Art wurde in verschiedenen Bereichen in der Wil-

helmsburger Mitte bzw. im Wilhelmsburger Park nachgewiesen, jedoch immer nur mit we-

nigen Individuen. Zusammen mit dem Teichmolch wurde häufig der Grasfrosch (Rana tem-

poraria) nachgewiesen. Er ist eine noch häufige und weit verbreitete Art in Deutschland.

Verbreitungslücken bestehen oft in städtischen Ballungsgebieten, wobei die Art in isolierten

Beständen aber auch in Großstädten auftreten kann, sofern ausreichend große Sommerle-

bensräume vorhanden sind. Grasfrösche wurden im Bereich des Wilhelmsburger Parks

und den südlich angrenzenden Röhrichten an der Bahn nachgewiesen. Insgesamt wurden

jedoch immer nur vergleichsweise kleine Populationen angetroffen und die Größenklasse 3

(max 100 Individuen bzw. 50 Ballen) wurde nirgends überschritten. Die Erdkröte lebt im

Sommer überwiegend terrestrisch und benötigt daher nicht nur geeignete Laichgewässer,

sondern stellt auch noch unterschiedliche Anforderungen an verschiedene Landhabitate

(Winterquartier, Sommerlebensraum). Im Untersuchungsgebiet kommt die Erdkröte mit

zum Teil großen Populationen in 12 Funktionsräumen vor und ist somit mit Abstand die

häufigste Amphibienart des Untersuchungsgebietes. In den mit hoch bewerteten Funktions-

räumen kommt die Art in Populationen von bis zu über 1000 Individuen vor.

DEGES

Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 30 -

Bestandsbewertung

Der untersuchte Raum ist in weiten Bereichen durch vorhandene Straßen- und Bahntras-

sen sowie durch Siedlungs- und Gewerbeflächen erheblich vorbelastet. Versiegelungen,

Gewässerüberprägung und auch stoffliche Immissionen entwerten ihn in seiner Lebens-

raumfunktion für Amphibien. So sind viele der vorhandenen Gewässer hinsichtlich struktu-

reller Parameter (z.B. Spundwände, Steilufer) und der Gewässerchemie (stark eutrophiert,

Verschmutzung, teilweise sehr geringer Sauerstoffgehalt) als relativ naturfern einzustufen.

Die Kanäle und größeren Vorfluter sind als Laichgewässer für die meisten Amphibienarten

aufgrund der Strömung und des Fischbesatzes i.d.R. ohnehin nicht geeignet. Hinzu kommt,

dass viele Gewässer durch die innerstädtische Lage (Abschirmung durch Bebauung und

das dichte Straßennetz) weitgehend isoliert sind. Daher sind die für eine vitale Population

wichtigen Austauschbeziehungen mit anderen Gebieten eingeschränkt. Die Mehrzahl der

untersuchten Gewässer hat daher keine bzw. nur eine sehr geringe Bedeutung als Amphi-

bienlebensraum. Wertvollere Amphibienlebensräume sind im Bereich der Parkanlagen und

nicht bebauten Bereiche zu finden, u.a. auch im Bereich der Röhrichte und Hochstauden-

fluren im südlichen Wilhelmsburger Park (s. folgende Abbildung).

DEGES

Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 31 -

Abb. 10 Bestandsbewertung Amphibienfauna (GFN 2010)

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Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 32 -

2.3.1.7 Libellen

Der nachfolgend dargestellte Kenntnisstand zum Vorkommen und zur Raumnutzung von

Libellen und zur Bedeutung des Untersuchungsgebietes für diese Artengruppe basiert auf

den Darstellungen des faunistischen Fachbeitrages (GFN & KIfL 2010).

Bestandsdarstellung

Insgesamt wurden im Untersuchungsraum 33 Libellenarten nachgewiesen, darunter 15

Arten der Roten Liste. Eine dieser Arten, die Grüne Mosaikjungfer (Aeshna viridis), gilt

nach der Roten Liste der Bundesrepublik als vom Aussterben bedroht und in Hamburg als

stark gefährdet. Sie ist weiterhin eine Art des Anhang IV der FFH-Richtlinie und somit

streng geschützt.

Tab. 6 Vorkommen gefährdeter Libellenarten im Untersuchungsgebiet (GFN 2010)

Artname Wissenschaftlich RL HH RL D FFH §§ §

Braune Mosaikjungfer Aeshna grandis V - - x

Torf-Mosaikjungfer Aeshna juncea 3 - - x

Grüne Mosaikjungfer Aeshna viridis 2 1 IV x -

Kleine Königslibelle Anax parthenope G - - x

Kleine Mosaikjungfer Brachytron pratense 3 3 - - x

Gebänderte Prachtlibelle Calopteryx splendens 3 V - - x

Blauflügel-Prachtlibelle Calopterys virgo 1 3 - - x

Fledermaus-Azurjungfer Coenagrion pulchellum 3 3 - - x

Feuerlibelle Crocothemis erythraea A - - x

Großes Granatauge Erythromma najas V - - x

Kleines Granatauge Erythromma viridulum 2 3 - - x

Kleine Pechlibelle Ischnura pumilio 3 - - x

Gefleckte Heidelibelle Sympetrum flaveolum A - - x

Gebänderte Heidelibelle Sympetrum pedemontanum 3 3 - - x

Große Heidelibelle Sympetrum striolatum 3 - - x

RL HH = Rote Liste Status Hamburg; RL D = Rote Liste Status Deutschland 1= vom Aussterben bedroht, 2= stark gefährdet, 3= gefährdet, V = Vorwarnliste, G = Gefährdung anzunehmen, A= Dispersalarten FFH = gelistet in Anhang IV FFH-RL, §§ = Streng geschützt, § = Besonders geschützt

Die Braune Mosaikjungfer (Aeshna grandis) wurde jeweils mit einzelnen Exemplaren an

insgesamt 11 Gewässern im gesamten Untersuchungsgebiet nachgewiesen.

Die Torf-Mosaikjungfer (Aeshna juncea) wurde mit insgesamt drei Individuen an drei ver-

schiedenen Gewässern angetroffen. Zwei dieser Nachweise erfolgten im Bereich Contai-

nerbahnhof/Neuenfelder Straße an einem Weiher und einem Graben auf dem Gelände des

Containerbahnhofs. Der dritte Nachweis stammt vom nördlichen Uhlenbuschbrack, einem

kleinen Weiher im Südwesten des Wilhelmsburger Parks.

Die Grüne Mosaikjungfer (Aeshna viridis) ist in ihrem Vorkommen eng an ihre Eiablage-

DEGES

Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 33 -

pflanze Krebsschere (Stratiotes aloides) gebunden. Sie wurde im Rahmen der Erfassungen

zu den Planungen der igs mit Einzeltieren im Kuckucksteich im Wilhelmsburger Park nach-

gewiesen. Da sich in diesem Gewässer ein kleiner Bestand der Krebsschere befindet und

hier im Rahmen der Kartierungen zur igs ein noch nicht ausgefärbtes Individuum angetrof-

fen wurde, ist es wahrscheinlich, dass sich die Art hier auch fortpflanzt.

Die Kleine Königslibelle (Anax parthenope) wurde im Rahmen der Erfassungen zu den

Planungen der igs am Kuckucksteich beobachtet. Bei dieser Art kann mit hoher Wahr-

scheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass es sich lediglich um wandernde Individu-

en gehandelt hat. Die Art ist südlich verbreitet, zeigt Ausbreitungstendenzen nach Norden

und wurde 2007 zum ersten Mal in Hamburg nachgewiesen. Eine zukünftige dauerhafte

Ausbreitung des Areals der Art ist nicht ausgeschlossen.

Die Kleine Mosaikjungfer (Brachytron pratense) ist eine charakteristische Art von Röhricht-

beständen. Sie wurde an den Gräben und dem kleinen Weiher im Süden des Wilhelmsbur-

ger Parks im Bereich der Feuchtbrachen nachgewiesen. Auch am Kuckucksteich gab es

Nachweise.

Die beiden Prachtlibellen-Arten, die Gebänderte Prachtlibelle (Calopteryx splendens) und

die Blauflügel-Prachtlibelle (Calopterys virgo) sind beides Arten langsam fließender Ge-

wässer, die im Untersuchungsgebiet nicht vorkommen. Die Blauflügel-Prachtlibelle wurde

bei den Erhebungen zur igs mit nur einem Exemplar nachgewiesen, 2009 erfolgte kein

Nachweis. Da auch geeignete Fortpflanzungsgewässer fehlen, handelt es sich hier mit

hoher Wahrscheinlichkeit um ein wanderndes Individuum. Die Gebänderte Prachtlibelle ist

hinsichtlich ihrer Fortpflanzungsgewässer nicht so anspruchsvoll. Sie wurde in den beiden

Untersuchungsjahren an insgesamt 4 Stellen nachgewiesen, so dass bei dieser Art die

Fortpflanzung im Gebiet nicht völlig ausgeschlossen werden kann.

Die Fledermaus-Azurjungfer (Coenagrion pulchellum) besiedelt kleinere, vegetationsreiche

und saubere Stillgewässer und wurde an insgesamt 6 Gewässern angetroffen. Die Art ist in

Norddeutschland an sauberen, vegetationsreichen Gewässern nicht selten, so dass ihr

Vorkommen an lediglich 6 Gewässern auch ein Hinweis auf den naturfernen Zustand vieler

Gewässer des Untersuchungsgebietes ist.

Die Feuerlibelle (Crocothemis erythraea) ist wie die Kleine Königslibelle eine mediterrane,

südlich verbreitete Art. Auch sie wurde nach den letzten warmen Sommern 2006 erstmalig

in Hamburg nachgewiesen. 2007 konnten 2 Individuen an dem Weiher im Bereich der

Feuchtbrache beobachtet werden. 2009 erfolgten keine Nachweise, so dass noch nicht von

einer dauerhaften Ansiedlung ausgegangen werden kann.

Das Große Granatauge (Erythromma najas) ist eine Art, die bevorzugt Schwimmblattbe-

stände an Stillgewässern besiedelt. Sie flog an insgesamt 10 Gewässern und wurde an

allen Teichen mit einem größeren Bestand von Schwimmblattpflanzen, zum Teil mit deut-

lich mehr als 100 Individuen nachgewiesen, häufig vergesellschaftet mit ihrer Schwesterart,

dem Kleinen Granatauge (Erythromma viridulum).

Die Kleine Pechlibelle (Ischnura pumilio) ist eine typische Art von flachen, vegetationsar-

men Pioniergewässern, sie wurde 2007 in frisch entstandenen, temporären Gewässern im

Süden des Containerbahnhofs beobachtet, die mittlerweile nicht mehr vorhanden sind. Im

Untersuchungsgebiet gibt es darüber hinaus kaum geeignete Fortpflanzungsgewässer für

DEGES

Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 34 -

die Art.

Alle drei gefährdeten Heidelibellen-Arten, die Gefleckte Heidelibelle (Sympetrum flaveo-

lum), die Gebänderte Heidelibelle (S. pedemontanum) und die Große Heidelibelle (Sym-

petrum striolatum) wurden im Bereich der mittlerweile nicht mehr vorhandenen, flachen

Pioniergewässer im Süden des Containerbahnhofes, westlich der Bahnlinie, beobachtet.

Von der Gefleckten Heidelibelle gibt es noch weitere Nachweise von dem Weiher in der

Feuchtbrache.

Bestandsbewertung

Für die Libellenfauna wertvolle Gewässer liegen alle nahe beieinander im südlichen Be-

reich des Untersuchungsgebietes. Es handelt sich in erster Line um den Kuckucksteich

sowie den Weiher und die Gräben in den Feuchtbrachen an der Bahn im Süden des Wil-

helmsburger Parks, die hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Libellenfauna als wertvoll oder

sehr wertvoll eingestuft werden. Besondere Gewässertypen für Libellen sind auch flache,

sommertrockene Pioniergewässer, wie sie bis vor kurzem im Süden des ehemaligen Con-

tainerbahnhofs vorhanden waren. Die meisten der größeren Gewässer in den Parkanlagen

haben eine mittlere Bedeutung für die Libellenfauna, und die meisten kleinen Gewässer

und Gräben sind von untergeordneter Bedeutung (s. folgende Abbildung).

DEGES

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Unterlage 12.2 - LBP - 35 -

Abb. 11 Bestandsbewertung Libellenfauna (GFN 2010)

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Unterlage 12.2 - LBP - 36 -

2.3.1.8 Heuschrecken

Der nachfolgend dargestellte Kenntnisstand zum Vorkommen und zur Raumnutzung von

Heuschrecken und zur Bedeutung des Untersuchungsgebietes für diese Artengruppe ba-

siert auf den Darstellungen des faunistischen Fachbeitrages (GFN & KIfL 2010).

Bestandsdarstellung

Im Untersuchungsraum konnten von GFN 2009 18 Heuschreckenarten, davon 7 gefährde-

te Arten, nachgewiesen werden. Das sind ca. 50 % der 37 bislang in Hamburg nachgewie-

senen Arten. Durch Einbeziehung Untersuchungen Dritter aus den Jahren 2009 und 2007

erhöht sich die Gesamtartenzahl auf 19 Heuschreckenarten und die Zahl der gefährdeten

Arten auf 8. Es gibt keine nach der FFH-Richtlinie geschützten Heuschreckenarten.

Das Untersuchungsgebiet weist neben trocken-warmen Habitaten entlang von Eisenbahn-

linien, auf Lagerplätzen und Gewerbegrundstücken auch feuchte bis frische Lebensräume

auf. Hierzu gehören z.B. frische Grünländer, Hochstaudenfluren, Röhrichte und Gehölzbe-

stände.

An den einzelnen Probestellen wurden zwischen 4 und 11 Arten nachgewiesen. Die Zahl

der gefährdeten Arten schwankt zwischen 0 und maximal 3 Arten. Insgesamt konnten im

Gebiet 8 Heuschreckenarten der Roten Liste Deutschlands, Hamburgs bzw. der Vorwarn-

liste nachgewiesen werden (s. folgende Tabelle).

Tab. 7 Vorkommen gefährdeter Heuschreckenarten im Untersuchungsgebiet (GFN 2010)

Artname Wissenschaftlich RL HH RL D FFH §§ §

Verkannter Grashüpfer Chorthippus mollis V - - -

Große Goldschrecke Chrysochraon dispar 3 - - -

Kurzflüglige Schwertschrecke

Conocephalis dorsalis V - - -

Gefleckte Keulenschrecke Myrmeleotettix maculatus 3 - - -

Westliche Beißschrecke Platycleis albopunctata 1 V - - -

Sumpfschrecke Stethophyma grossum 3 - - -

Gemeine Dornschrecke Tetrix undulata 3 - - -

Säbeldornschrecke Tetrix subulata 3 - - -

RL HH = Rote Liste Status Hamburg: 1= vom Aussterben bedroht, 3= gefährdet RL D = Rote Liste Status Deutschland: V= Vorwarnliste FFH = gelistet in Anhang I oder IV der FFH-RL, §§ = Streng geschützt, § = Besonders geschützt

Bestandsbewertung

Im Untersuchungsraum sind arten- und individuenreiche Heuschreckenlebensgemeinschaf-

ten zu finden. Aus Sicht der Heuschreckenfauna sind wertvolle Bereiche für wärme- und

trockenheitsliebende Arten im Bereich der Bahnanlagen (Funktionsraum WN1d) zu finden

(s. folgende Abbildung). Hier wurden die in Hamburg vom Aussterben bedrohte Heuschre-

ckenart Westliche Beißschrecke (Platycleis albopunctata) sowie die gefährdete Keulen-

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Unterlage 12.2 - LBP - 37 -

schrecke (Myrmeleotettix maculatus) nachgewiesen. Die Vorkommen befinden sich auf

anthropogenen Sonderstandorten. Die Schotterflächen sind aufgrund der offenen Vegetati-

onsstruktur und des wärmebegünstigten Kleinklimas für Heuschrecken besonders geeig-

net.

Die Feuchtwiesenareale des Untersuchungsgebietes und die Uferbereiche der temporären

Gewässer im Süden an der Bahn sind ebenfalls als hochwertiger Lebensraum einzustufen.

Hier kommt eine in Deutschland immer seltener werdende Heuschreckenzönose magerer,

extensiv genutzter Feuchtwiesen vor. Charakteristische Arten sind die Große Goldschrecke

(Chrysochraon dispar) und die Gemeine Dornschrecke, die an Grabenrändern und Gewäs-

serufern vorkommt. Als Art der Vorwarnliste ist noch die Kurzflüglige Schwertschrecke

(Conocephalus dorsalis) zu nennen, die gemeinsam mit dem nicht gefährdeten Weißrandi-

gen Grashüpfer ebenfalls eine typische Art von Feuchtwiesen sowie Seggen- und Röh-

richtbeständen ist.

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Unterlage 12.2 - LBP - 38 -

Abb. 12 Bestandsbewertung Heuschreckenfauna (GFN 2010)

Rot: sehr wertvoll, hellrot: wertvoll, orange: mittlerer Wert, weiß: untergeordnete Bedeutung

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Unterlage 12.2 - LBP - 39 -

2.3.1.9 Tagfalter

Der nachfolgend dargestellte Kenntnisstand zum Vorkommen und zur Raumnutzung von

Tagfaltern und zur Bedeutung des Untersuchungsgebietes für diese Artengruppe basiert

auf den Darstellungen des faunistischen Fachbeitrages (GFN und KIfL 2010).

Bestandsdarstellung

Im Untersuchungsraum konnten durch die Erhebungen von GFN und die Erhebungen Drit-

ter im Süden des igs-Geländes insgesamt 23 Tagfalterarten, davon 8 Arten der Roten Liste

bzw. der Vorwarnliste, nachgewiesen werden. Das sind ca. 44% der aktuell in Hamburg

vorkommenden Arten (s. folgende Tabelle). Im Gebiet kommen keine nach der FFH-

Richtlinie geschützten Tagfalterarten vor. Vier der gefährdeten Arten sind besonders ge-

schützt. Eine gezielte Nachsuche erfolgte nach dem Nachtkerzenschwärmer (Prosperinus

prosperina), der nach Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützt ist, jedoch auch ohne kon-

krete Hinweise auf Vorkommen der Art im Gebiet.

Tab. 8 Vorkommen gefährdeter Tagfalterarten im Untersuchungsgebiet (GFN 2010)

Artname Wissenschaftlich RL HH FFH §§ §

Schornsteinfeger Aphantopus hyperantus V - - -

Braunfleckiger Perlmutterfalter Clossiana selene 2 - - x

Kleines Wiesenvögelchen Coenonympha pamphilus 3 - - x

Kleiner Perlmutterfalter Issoria lathonia 1 - - -

Mauerfuchs Lasiommata megera 1 - - -

Schwarzkolbiger Braun-Dickkopffalter

Thymelicus lineola 3 - - -

Ikarus-Bläuling Polyommatus icarus V - - x

Blutströpfchen Zygaena filipendulae 2 - - x

RL HH = Rote Liste Status Hamburg: 1= vom Aussterben bedroht, 2= stark gefährdet, 3= gefährdet, V= Vorwarnliste FFH = gelistet in Anhang I oder IV der FFH-RL, §§ = Streng geschützt, § = Besonders geschützt

Der Schornsteinfeger (Aphantopus hyperantus) ist ein in Deutschland noch weit verbreite-

ter und häufiger Tagfalter, der in Hamburg auf der Vorwarnliste geführt wird. Die Art ist an

blütenreichen Säumen, an Gebüschrändern und über artenreichem Grünland zu finden.

Während der Untersuchungen wurde er mit wenigen Exemplaren im Bereich trockener

Ruderalfluren auf dem Gelände der Bahn nachgewiesen.

Der Braunfleckige Perlmutterfalter (Clossiana selene) wurde mit lediglich einem Exemplar

am Übergangsbereich der Feuchtwiesenbrachen zum Containerbahnhof nachgewiesen.

Diese Art ist typisch für artenreiche, nährstoffarme Feuchtwiesen. Das Umfeld des Fundor-

tes entspricht nicht den optimalen Lebensraumansprüchen der Art, so dass es sich auch

um ein zugeflogenes Exemplar handeln kann. Die Art gilt in Hamburg als stark gefährdet.

Das Kleine Wiesenvögelchen (Coenonympha pamphilus) ist eine Art, die früher noch weiter

verbreitet war, mittlerweile im Hamburg jedoch als gefährdet eingestuft ist. Die Art wurde

an mehreren Stellen des Gebietes mit geringer Individuenzahl nachgewiesen und wurde

DEGES

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Unterlage 12.2 - LBP - 40 -

auch auf Flächen der Parkanlagen im Rahmen der Übersichtsbegehung angetroffen.

Der Kleine Perlmutterfalter (Issoria lathonia) und der Mauerfuchs (Lasiommata megera)

gelten in Hamburg als vom Aussterben bedroht. Während der Kleine Perlmutterfalter in

warmen Jahren z.T. in großer Zahl einfliegt, gibt es vom Mauerfuchs eine kleine und stabile

Population im Hamburger Süden. Beide Arten wurden im Bereich der Bahnflächen (Lok-

schuppen/Containerbahnhof) nachgewiesen.

Der Schwarzkolbige Braun-Dickkopffalter (Thymelicus lineola) wurde im Rahmen der Er-

fassungen zur igs im Südwesten des Untersuchungsgebietes in wenigen Individuen er-

fasst. Die Art ist in Deutschland noch weit verbreitet, wird in Hamburg jedoch als gefährdet

eingestuft.

Der Ikarus-Bläuling (Polyommatus icarus) ist einer der häufigsten Bläulinge. Da die Art

jedoch Rückgangstendenzen aufweist, wird sie in Hamburg auf der Vorwarnliste geführt.

Das Blutströpfchen (Zygaena filipendulae) ist in Hamburg als stark gefährdet eingestuft. Es

handelt sich bei dieser Schmetterlingsart um eine Art blütenreicher, magerer Lebensräume.

Bei den Begehungen wurde das Blutströpfchen auf der größeren Ruderalfläche innerhalb

der Bahngleise im Bereich der Thielenstraße nachgewiesen (Probefläche P4).

Bestandsbewertung

Tagfalter sind wie Heuschrecken und andere Insektenarten gegenüber Vorbelastungen

ihrer Lebensräume durch Besucher, Lärm oder Licht nur wenig empfindlich. An geeigneten

Standorten können sie große Populationen aufbauen. Da fast alle Arten flugfähig sind, ha-

ben sie ein gutes Ausbreitungspotenzial, so dass auch isoliert liegende Standorte in kurzer

Zeit besiedelt werden können, wenn geeignete Lebensräume mit stabilen Schmetterlings-

populationen in der Umgebung liegen.

Die Tagfalterlebensgemeinschaften des Untersuchungsraumes sind weder besonders ar-

ten- noch individuenreich. Maximal wurden an einem Standort 12 Arten nachgewiesen. Nur

wenige Arten wurden mit mehr als 10 Individuen bei einer Begehung erfasst. Dennoch

können zwei Funktionsräume aus Sicht der Tagfalterfauna als sehr wertvoll eingestuft wer-

den. Es handelt sich um die Bereiche der Bahnanlagen (Funktionsräume WN1d und WB17,

s. folgende Abbildung). Hier wurden die zwei in Hamburg vom Aussterben bedrohten Tag-

falterarten Kleiner Perlmutterfalter und Mauerfuchs sowie das stark gefährdete Blutströpf-

chen nachgewiesen. Die Vorkommen befinden sich auf anthropogenen Sonderstandorten

und sind daher besonders nährstoffarm und erwärmen sich stark. Hier hat sich eine arten-

und blütenreiche Vegetation angesiedelt, die für Tagfalter besonders gute Lebensbedin-

gungen bietet.

Die zum Teil ungenutzten Feuchtwiesenareale (WB4, WB5) im Süden des Untersuchungs-

gebietes sind wertvolle Lebensräume. Hier fehlen zwar die besonders seltenen Arten, aber

es konnten drei gefährdete bzw. auf der Vorwarnliste geführte Arten nachgewiesen wer-

den.

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Unterlage 12.2 - LBP - 41 -

Abb. 13 Bestandsbewertung Tagfalterfauna (GFN 2010)

Rot: sehr wertvoll, hellrot: wertvoll, orange: mittlerer Wert, weiß: untergeordnete Bedeutung

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Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 42 -

2.3.1.10 Hautflügler

Der nachfolgend dargestellte Kenntnisstand zum Vorkommen und zur Raumnutzung von

Hautflüglern (Bienen und Wespen) und zur Bedeutung des Untersuchungsgebietes für

diese Artengruppe basiert auf den Darstellungen des faunistischen Fachbeitrages (GFN

und KIfL 2010).

Bestandsdarstellung

Im Rahmen der Untersuchungen konnten 73 verschiedene Stechimmenarten nachgewie-

sen werden. Mit 49 bzw. 14 Arten waren die Bienen und Grabwespen am stärksten vertre-

ten. Von den nachgewiesenen Arten gelten 10 als gefährdet, 6 weitere Arten werden auf

den Vorwarnlisten der Roten Listen geführt (s. folgende Tabelle). Zu den häufigsten Bie-

nenarten zählen verschiedene Arten der Hummeln sowie die Seidenbiene Colletes cunicu-

laris, die Blattschneiderbiene Megachile willughbiella und die Furchenbiene Lasioglossum

sexstrigatum. Unter den Wespen gehören die Gemeine Wespe Vespula vulgaris und die

Grabwespen Ammophila sabulosa und Oxybelus bipunctatus zu den häufigsten Arten.

Auffällig ist die hohe Anzahl oberirdisch nistender Arten. Dies gilt insbesondere für die grö-

ßere Ruderalfläche innerhalb der Bahngleise im Bereich der Thielenstraße (Probefläche

P4).

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Unterlage 12.2 - LBP - 43 -

Tab. 9 Vorkommen gefährdeter Hautflügler im Untersuchungsgebiet (GFN 2010)

Artname RL SH RL Nds RL D FFH §§ §

Wildbienen

Andrena bicolor V - - - - x

Andrena wilkella - V - - - x

Anthidium nanum fehlt in SH und HH

fehlt in Nds 3 - - x

Coelioxys inermis 2 G(Binnenland) - - - x

Dasypoda hirtipes - - V - - x

Hylaeus cornutus fehlt in SH und HH

3 - - - x

Hylaeus signatus G 3 - - - x

Megachile ericetorum 3 3 V - - x

Osmia claviventris - V - - - x

Osmia leucomelana G V - - - x

Osmia spinulosa fehlt in SH und HH

- 3 - - x

Grabwespen

Tachysphex helveticus 3 k.A. 3 - - -

Faltenwespen

Ancistrocerus parietum 3 k.A. - - - -

Odyneurus spinipes 2 k.A. - - - -

Polistes dominulus R k.A. - - - -

RL SH = Rote Liste Status Schleswig Holstein, RL Nds = Rote Liste Status Niedersachsen, RL D = Rote Liste Status Deutschlang: 2= stark gefährdet, 3= gefährdet, V= Vorwarnliste, G = Gefährdung anzunehmen, R = sehr seltene Art, k.A. = keine Angaben zum Gefährdungsstatus FFH = gelistet in Anhang I oder IV der FFH-RL, §§ = Streng geschützt, § = Besonders geschützt

Besonders bemerkenswert ist der Nachweis der Wollbienenart Anthidium nanum. Die Art

gilt bundesweit als selten und gefährdet. Für das norddeutsche Tiefland (Ausnahme Bran-

denburg) ist die Art bisher noch nicht nachgewiesen und wird daher auch nicht in den Ro-

ten Listen von Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Nord-

rhein-Westfalen geführt. Die Art kommt in den südlicheren Bundesländern Sachsen-Anhalt

(RL1), Hessen (RL3), Rheinland-Pfalz, Bayern (RL2), Baden-Württemberg (RL3) vor, wo

sie in der Regel an trockenwarme Sonderstandorte gebunden ist. Ältere Nachweise bele-

gen darüber hinaus auch Vorkommen in Brandenburg, Thüringen und Sachsen. GFN ge-

lang zwar nur ein Einzelnachweis von Anthidium nanum auf der Ruderalfläche innerhalb

der Bahngleise im Bereich der Thielenstraße (Probefläche P4), jedoch ist aufgrund der

engen Habitatansprüche der Art, die im Bereich der Probefläche erfüllt werden, ein boden-

ständiges Vorkommen wahrscheinlich. Anthidium nanum gilt als charakteristische Art von

Ruderalstellen in warmer Lage. Sie besiedelt bevorzugt Standorte mit Bodenstörungen,

auf denen alte Stängel von Königskerzen, Disteln oder anderen Stauden geeignete Nist-

DEGES

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Unterlage 12.2 - LBP - 44 -

möglichkeiten für diese stängelbrütende Art bieten. Gleichzeitig benötigt die nahrungsspe-

zialisierte Bienenart ein reiches Angebot an Korbblütlern, insbesondere von der Wiesen-

oder der Skabiosen-Flockenblume, die im Bereich der Probefläche P4 zahlreich vorhanden

waren.

Auch andere nachgewiesene, gefährdete Bienenarten wie Osmia leucomelana und Osmia

claviventris nisten in Stängeln von Stauden und abgestorbenen Ranken von Brombeere

oder Himbeere.

Besonders hervorzuheben sind auch die Nachweise der Mauerbiene Osmia spinulosa und

der Maskenbiene Hylaeus cornutus. Beide Arten sind für Schleswig-Holstein und Hamburg

nicht bekannt. Für Niedersachsen finden sich Fundorte nur im südlichen Niedersachsen. Im

Rahmen der Untersuchung wurde Osmia spinulosa, die leere Schneckenhäuser zur Anlage

ihrer Nester besiedelt, vergleichsweise häufig nachgewiesen. Sie bevorzugt trockenwarme

Lebensräume und besucht als Nahrungspflanzen unterschiedliche Korbblütler. Auch die

nur mit einem Individuum nachgewiesene Maskenbiene Hylaeus cornutus besiedelt bevor-

zugt trockenwarme Standorte. Diese Art nistet in dürren Pflanzenstängeln.

Mit Andrena wilkella, Andrena bicolor und Dasypoda hirtipes wurden unter den gefährdeten

Arten nur drei bodennistende Wildbienenarten festgestellt. Auch unter den Wespen tritt mit

der Grabwespe Tachysphex helveticus nur eine gefährdete, bodennistende Art offener

Sandlebensräume auf.

Die Blattschneiderbiene Megachile ericetorum legt ihre Nester sowohl oberirdisch als auch

unterirdisch an.

Sechs der zwölf gefährdeten bzw. potenziell gefährdeten Arten sind Nahrungsspezialisten,

die an bestimmte Pflanzengruppen gebunden sind:

• Andrena wilkella und Megachile ericetorum an Fabaceae (Schmetterlingsblütler) • Anthidium nanum, Dasypoda hirtipes und Osmia spinulosa an Asteraceae (Korbblütler) • Hylaeus signatus an Reseda (Resede)

Bestandsbewertung

Im Projektgebiet engen intensiv genutzte Grünflächen sowie vielfach versiegelte Flächen

die Nistmöglichkeiten für bodennistende Wildbienen, Grabwespen und andere Wespen

deutlich ein. Bodennistende Arten finden auch in den entlang der Bahntrasse vielfach

schotterartigen Böden nur kleinflächig geeignete Nistmöglichkeiten. Demgegenüber fällt die

hohe Zahl oberirdisch nistender Bienen- und Wespenarten auf. Insbesondere in dieser

ökologischen Gruppe finden sich einige äußerst bemerkenswerte Nachweise wie der erst-

malige Nachweis der Wollbiene Anthidium nanum im westlichen Norddeutschland. In den

trockenwarmen Ruderalbereichen entlang und zwischen den Bahngleisabschnitten finden

weitere faunistisch bemerkenswerte, gefährdete und spezialisierte Arten wie die Mauerbie-

ne Osmia spinulosa, die Maskenbiene Hylaeus cornutus und die parasitische Kegelbiene

Coelioxys inermis geeignete Lebensbedingungen. Hochwertige Bereiche finden sich klein-

flächig an Sonderstandorten wie im Umfeld des Ringlokschuppens. Die untersuchte Brach-

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Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 45 -

fläche zwischen den Bahngleisen (P4) wird insbesondere aufgrund der Funde mehrerer

besonders seltener Arten als sehr hochwertig eingeordnet (s. folgende Abbildung).

Abb. 14 Bestandsbewertung Hautflüglerfauna (GFN 2010)

Rot: sehr wertvoll, hellrot: wertvoll, orange: mittlerer Wert, weiß: untergeordnete Bedeutung

DEGES

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Unterlage 12.2 - LBP - 46 -

2.3.1.11 Gesamtbewertung Lebensraumfunktionen Tiere und Pflanzen

Aus der zuvor dargestellten Bestandsaufnahme und den Einzelbewertungen ergibt sich

eine Gesamtbewertung der Lebensraumfunktionen für Tiere und Pflanzen. Diese Bewer-

tung des Bestandes wird definiert entsprechend dem Orientierungsrahmen des Staatsrä-

temodells und stellt die Grundlage für die Bilanzierung der Wertverluste in Kap. 4.5.2 dar.

Es erfolgt lediglich eine Bewertung für die von erheblichen Beeinträchtigungen betroffenen

Flächen. Die nachfolgende Tabelle enthält Erläuterungen zur Zuordnung der jeweiligen

Wertstufen. Deren räumliche Verteilung ist in der Karte 2.3 dargestellt.

Tab. 10 Bewertung der Lebensraumfunktionen Tiere und Pflanzen nach Staatsrätemodell

Punktwert pro m²

Art der Fläche Bemerkungen / Erläuterung

10 Biotope, die zur Sicherung zu-rückgehender Arten wichtig sind und in denen eine Ansammlung Rote-Liste-Arten vorkommt

Diese Punktzahl erreicht lediglich eine Fläche im Süden des Wilhelmsburger Parks. Es han-delt sich um einen Bestand aus Röhricht und feuchten, z.T. verbuschenden Hochstaudenbe-ständen sowie artenreichen Gräben, der sich nach Westen noch über die Darstellung in der Karte 2.3. Die Fläche wurde im Rahmen der Aufstellung des B-Plans WH 92 als Ausgleichs-fläche mit der entsprechenden Wertstufe fest-gesetzt. Im Bereich dieser Flächen kommen u.a. Feldschwirl, Sumpfrohrsänger und Kuckuck vor.

8 Extensiv genutzte oder unge-nutzte Flächen, auf denen standorttypische Arten vorkom-men, gefährdete Arten jedoch nur vereinzelt auftreten

Die übrigen Teile der Feuchtgrünlandbrache im Süden des Wilhelmsburger Parks, die nicht als Ausgleichsfläche für den B-Plan WH 92 festge-setzt sind wurde eine Punktwert von 8 zugewie-sen. Außerdem wurde sämtlichen geschützten Biotopen und allen anderen bereits bestehen-den Kompensationsmaßnahmen diese Punkt-zahl zugewiesen.

6 Flächen mittlerer Nutzungsinten-sität, auf denen neben Ubi-quisten einige standorttypische Arten vorkommen

In diese Wertstufe wurden nur wenige Flächen im UG eingeordnet. Es handelt sich um Den Ernst-August-Kanal mit den direkt angrenzen-den, i.d.R. recht naturnahen Ufersäumen, in denen sich relativ häufig standorttypische Was-ser- und Uferpflanzen finden.

4 Intensiv genutzte Flächen, auf denen überwiegend widerstands-fähige Ubiquisten jedoch in ho-her Artenzahl vorkommen

Hierbei handelt es sich z.B. um das Kanalsys-tem im Norden von Wilhelmsburg und eine Grünlandfläche westlich der B 4/75 im Süden des Wilhelmsburger Parks. Die Bewertung dieser Flächen entspricht der Wertzuordnung, die bei den Bebauungsplänen WH 90 und 92 entsprechenden Flächen als Wert zugewiesen wurde.

3 Flächen, auf denen überwiegend widerstandsfähige Ubiquisten in

Den Kleingartenanlagen, Grünanlagen sowie dem Straßenbegleitgrün wurde z.B. diese Punktzahl zugewiesen. Es handelt sich in der

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Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 47 -

geringer Artenzahl vorkommen um gepflanzte Gehölzbestände und regelmäßi-gen Pflegemaßnahmen unterliegenden Flä-chen. Das Artenspektrum besteht dementspre-chend aus überwiegend ungefährdeten und widerstandsfähigen Arten, die aufgrund der regelmäßigen Störungen jedoch in meist gerin-ger Zahl vorkommen. Einzelne Arten können z.T. Ausnahmen darstellen, wie z.B. der Gar-tenrotschwanz im Bereich einiger Kleingarten-anlagen. Die Bewertung dieser Flächen ent-spricht der Wertzuordnung, die bei den Bebau-ungsplänen WH 90 und 92 entsprechenden Flächen als Wert zugewiesen wurde. Den Punktwert 3 erhalten außerdem größere Bereiche der Bahnbrachen südlich des Ringlok-schuppens und im bereich des ehemaligen Ringlokschuppens. Diese haben besondere Lebensraumfunktionen für einige Insektenarten, darunter z.B. gefährdete Heuschrecken und Hautflügler. Da es sich um anthropogene Son-derstandorte und vorbelastete Flächen handelt, die entweder aufgrund fortschreitender Sukzes-sion (Verbuschung) oder einer Wiederinbetrieb-nahme nicht dauerhaft die aktuell festgestellten Lebensraumfunktionen für Insekten haben werden, wird ihre Punktzahl nicht höher einge-stuft.

2 Flächen, auf denen ausschließ-lich widerstandsfähige Ubi-quisten in geringer Artenzahl bzw. Kulturpflanzen vorkommen

Diese Punktzahl wurde nur wenigen betroffenen Flächen zugewiesen. Es handelt sich um Sied-lungsflächen am Ernst-August-Kanal und einen teil der Bahnbrachen westlich des Ringlok-schuppens.

1 Weitgehend unbelebte Flächen Zahlreiche Flächen erhalten diese Bewertung. Insbesondere handelt es sich um die großflä-chigen genutzten Betriebsanlagen der Bahn und einen Teil der Industrieflächen am Ringlok-schuppen bzw. Vogelhüttendeich. Im diesen Bereichen finden sich vereinzelt Gehölze oder andere Vegetationsstrukturen und es ist eine vereinzelte Nutzung von Tierarten belegt, z.B. Fledermäusen.

0 Unbelebte Flächen Es handelt sich i.d.R. um vollständig versiegelte Flächen (z.B. Straßen), die zudem regelmäßi-gen betriebsbedingten Störungen unterliegen, so dass sie keine relevanten Lebensraumfunk-tionen zuzuweisen sind.

2.3.2 Natürliche Bodenfunktionen

Das Untersuchungsgebiet weist in weiten Teilen Siedlungsflächen auf, so dass eine groß-

flächige anthropogene Überformung der Böden vorhanden ist. Aufgrund großflächiger

anthropogener Überdeckungen mit teils natürlichen, teils künstlichen Substraten, sind na-

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Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 48 -

turnahe Bodengesellschaften der ursprünglichen Flussmarsch nur in einem sehr begrenz-

ten Umfang vorhanden.

Gemäß der Geologischen Karte 1:25.000 (GEOLOGISCHES LANDESAMT HAMBURG 1987,

1993, 1995, 2003) sind ursprünglich großflächig Flussmarschen verbreitet gewesen und

im Bereich des südlichen Wilhelmsburger Parks kleinflächig auch Moorböden. Moorböden

unterscheiden sich von den übrigen Böden dadurch, dass sie sich im Laufe von Jahrhun-

derten bzw. Jahrtausenden aus abgestorbenen Pflanzen selbst aufbauten. Je nach Zu-

stand des Biotops zu Beginn der Moorgenese siedelten sich standortspezifische Pflanzen-

gesellschaften an, die nach ihrem Absterben in der Folge vieler Generationen zu den ent-

sprechenden Moorbildungen führten. Bei der im Untersuchungsgebiet vorkommenden

Moormarsch handelt es sich um Moorboden, der mit einer Kleischicht von weniger als 4 dm

überdeckt ist. Die Böden im Untersuchungsgebiet sind grundwasserbeeinflusst. Da die

Grundwasserstände in Wilhelmsburg flächendeckend durch die wasserwirtschaftlichen

Maßnahmen zum Schutz der Elbinsel beeinflusst werden, sind auch die grundwasserge-

prägten Böden als diesbezüglich vorbelastet einzustufen. Insbesondere bei Moorböden

oder Flussmarschen mit organogenen Beimischungen kann die Entwässerung zu Minerali-

sationsprozessen und Geländeabsenkungen führen. In vielen Bereichen sind in der Geolo-

gischen Karte Sonderflächen dargestellt. Die Sonderflächen umfassen Bereiche, in denen

Boden aufgetragen wurde und eine Bodenentwicklung noch nicht erkennbar ist. Weiterhin

sind im Süden des Untersuchungsgebietes durch die geologische Karte Böden ausgewie-

sen, wo durch Bodenumsetzungen, Einplanierungen und Oberbodenauftrag die natürlichen

Böden überdeckt wurden. Die ursprüngliche Bodenform ist meist nur noch durch Profilreste

erkennbar. Dies dürfte kleinflächig auch für viele weitere Standorte im Untersuchungsge-

biet gelten. Ausgewiesene schutzwürdige Böden oder Geotope sind im Untersuchungsge-

biet nicht vorhanden. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Bodengesellschaften des Unter-

suchungsgebietes lt. der geologischen Karte von Hamburg (M. 1:25.000).

Tab. 11 Bodengesellschaften im Untersuchungsgebiet

Nr. Bodengesellschaft

Moorböden

3 Moormarsch, > 4 dm mächtige Kleidecke über Niedermoor, Torfe meist stark zersetzt

Grundwasserbeeinflusste Böden

4 Tonig-schluffige typische Flussmarsch über Niedermoor, Kleidecke > 4 dm mächtig, Torfe meist stark zersetzt

5 Tonig-schluffige typische Flussmarsch über Sand, stellenweise Torfe oder organogene Schichten im Untergrund

6 Geringmächtige tonig-schluffige, typische Flussmarsch über Sand

7 Sandiger bis schluffiger Auenboden über Sand, vergesellschaftet mit typischer Flussmarsch

Sonderflächen

02 Boden in mächtiger Auflage anthropogen überdeckt, Substrat teils natürlich, teils künstlich; Bodenentwicklung nicht erkennbar

(6) Boden überdeckt

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Unterlage 12.2 - LBP - 49 -

Neben den Bodengesellschaften sind die Vorbelastungen ein wesentlicher Aspekt bei der

räumlichen Abgrenzung und der Bewertung natürlicher Bodenfunktionen. So ist auch nach

dem Staatsrätemodell der Hauptindikator für die Qualität des Bodens das natürlich ge-

wachsene Bodenprofil. Der Bewertungsmaßstab des Staatsrätemodells leitet die Vorbelas-

tung von Böden u.a. anhand der Flächennutzung ab. Eine wesentliche Grundlage zur Be-

wertung der Bodenfunktionen ist daher auch die Bestandsaufnahme der Biotoptypen.

Im Vergleich zur UVS werden im Rahmen dieses LBP die Bestandsdarstellung und insbe-

sondere die Bewertung der Bodentypen an die neuen Planungsrandbedingungen ange-

passt. So werden die Bebauungspläne 92 und 90 und die vorgezogenen Lärmschutzanla-

gen zum igs-Gelände bereits als Bestand vorausgesetzt. Die Bewertung des Bestandes

nach Staatsrätemodell beschränkt sich auf die vom Vorhaben betroffenen Strukturen (s.

Kartenteil, Karte 2.3).

Tab. 12 Bewertung der Bodenfunktionen nach Staatsrätemodell

Punktwert pro m²

Art der Fläche Bemerkungen / Erläuterung

10 Unverdichtete, natürlich gewach-sen Böden ohne oder mit nur gering den Boden verändernder Nutzung (z.B. geschützte Bioto-pe, Feuchtbiotope)

Diese Punktzahl erreicht lediglich eine Fläche im Süden des Wilhelmsburger Parks. Es han-delt sich um einen Bestand aus Röhricht und feuchten, z.T. verbuschenden Hochstaudenbe-ständen sowie artenreichen Gräben. Die Fläche wurde im Rahmen der Aufstellung des B-Plans WH 92 als Ausgleichsfläche mit der entspre-chenden Wertstufe festgesetzt.

8 Unverdichteter Boden mit wenig in das Bodengefüge eingreifen-der Bewirtschaftung, auch Boden in einer Wassertiefe von 0 – 1 m

Diese Punktzahl wurde u.a. allen anderen be-reits bestehenden Kompensationsmaßnahmen zugewiesen.

4 Im Oberboden (bis 30cm Tiefe) veränderter Boden, wie bei in-tensiver Nutzung oder Bewirt-schaftung, z.B. Kleingärten und intensive Grünanlagen

Entsprechen der Wertzuweisung in den B-Plänen WH 90 und 92 wurde dieser Punktwert den Kleingartenanlagen und Grünlandflächen zugewiesen.

3 Im Oberboden (bis 30cm Tiefe) veränderter Boden, z.B. beson-ders intensive Nutzung oder Veränderung und nicht kontami-nierte Aufschüttungen, Böden in einer Wassertiefe von mehr als 1 m

Z.B. die Böschungsflächen der B 4/75 und die Innenflächen der Anschlussstellle WH-Süd werden hier eingeordnet und auch der Ernst-August-Kanal.

2 In seinem Aufbau durch Auffül-lung oder Austausch veränderter oder teilversiegelter Boden (z.B. Sportplätze, Spielplätze)

Siedlungsgrundstücke am Ernst-August-Kanal wurden aufgrund ihres Versiegelungsanteils hier eingeordnet.

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Unterlage 12.2 - LBP - 50 -

Punktwert pro m²

Art der Fläche Bemerkungen / Erläuterung

1 Durch Verdichtung, Versiegelung und Anreicherung mit bodenun-typischen Materialien (Schutt, Abraum usw.) stark veränderter Boden (Versiegelungsgrad noch unter 90 %)

Zahlreiche Flächen erhalten diese Bewertung. Insbesondere handelt es sich um die großflä-chigen Bahnanlagen, die durch geschotterte Gleiskörper geprägt werden.

0 Versiegelte Flächen (Versiegelungsgrad über 90 %)

Sämtliche Straßen und Industrieflächen wurden augrund ihres hohen Versiegelungsanteils mit 0 Punkten bewertet.

2.3.3 Regulationsfunktion im Landschaftswasserhaushalt

Diese Funktion betrifft sowohl Oberflächengewässer als auch oberflächennahe Grundwas-

servorkommen. Daher werden nachfolgend die maßgeblichen Aspekte der Oberflächen-

gewässer und des oberflächennahen Grundwassers erfasst.

Durch die Lage auf der Wilhelmsburger Elbinsel ist das Untersuchungsgebiet natürlicher-

weise von der Elbe beeinflusst. Allerdings ist das Untersuchungsgebiet bis auf einen klei-

nen Teil im Südwesten vollständig eingedeicht. Im Rahmen der Regulationsfunktionen sind

die ursprünglichen Zusammenhänge zwischen Oberflächengewässer und Aue (Über-

schwemmungsgebiet, Retentionsfunktionen) insofern auszublenden.

Die natürlicherweise hohen Grundwasserstände der Elbinsel unterliegen heute ebenso wie

die Oberflächengewässer vollständig menschlichem Einfluss. Die Wasserstände werden

über ein komplexes System aus Gräben, Wettern und Kanälen bewirtschaftet. Sämtliche

Grundwasserstände sind als Ergebnis dieser langjährigen Bewirtschaftungsmaßnahmen

zur Sicherung der Elbinsel künstlich abgesenkt. Würde man auf die Bewirtschaftung ver-

zichten, würden große Bereiche von Wilhelmsburg durch steigendes Grundwasser überflu-

tet. Zudem sind große Teile des Geländes künstlich aufgefüllt, so dass sich der Flurab-

stand zum Grundwasser vergrößert hat.

Als Bereiche mit geringen Grundwasserflurabständen zeichnen sich aufgrund der vorhan-

denen Vegetation die Feuchtgrünlandbrachen und Röhrichte im südlichen Wilhelmsburger

Park sowie Bereiche nördlich des Ernst-August-Kanals ab.

Der Geotechnische Bericht von GUD (Unterlage 9) enthält weitergehende Angaben zu den

Grundwasserverhältnissen. Demnach ist generell mit hohen grundwasserständen im Tras-

senbereich zu rechnen. In den Aufschüttungen / Sanden über den gering durchlässigen

bindigen und organischen Böden ist generell mit Stauwasser zu rechnen. Dieses Stauwas-

ser muss keinen hydraulischen Zusammenhang zum Grundwasser haben.

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Unterlage 12.2 - LBP - 51 -

Abb. 15 Gemessene Wasserstände im Trassenverlauf (GUD 2010, S. Unterlage 9)

Bei der Verlegung der B 4/75 zu querende Gewässer sind die Südliche Wilhelmsburger

Wettern, die Kuckuckswettern und der Ernst-August-Kanal. Die Südliche Wilhelmsburger

Wettern wird derzeit mit einem Rohrdurchlass unter der vorhandenen B4/75 durchgeführt.

Die Kuckuckswettern ist unter den Bahnanlagen auf einer Länge von rd. 70 m verrohrt. Der

Ernst-August-Kanal wird ebenfalls durch die vorhandene B 4/75 überquert. Bei allen Ge-

wässern handelt es sich um künstliche Gewässer mit an die wasserwirtschaftlichen Anfor-

derungen angepassten Querprofilen und Unterhaltungsintervallen.

2.3.4 Klimatische und lufthygienische Ausgleichsfunktion

Die geographische Lage mit Bezug zur Nordsee hat für das Klima und die Luftqualität

Hamburgs eine herausragende Bedeutung. Hamburg unterliegt einem deutlichen Einfluss

des Seeklimas. Westliche und südwestliche, feuchte Seewinde herrschen vor, gelegentlich

treten auch kühle polare Nordwinde auf. Meist weht eine beständige Brise vom Meer, im

Winterhalbjahr kommt es häufig zu Stürmen. Durch die Nähe zur Nordsee ist das Wetter in

Hamburg milder als im östlichen Hinterland, aber sehr wechselhaft. Die durchschnittliche

Lufttemperatur beträgt im Januar unter 1° C, im April ca. 8° C, im Oktober ca. 10° C. Der

wärmste Monat ist der Juli mit ca. 17° C, das Jahresmittel liegt bei 9,4 °C. Die Lufttempera-

tur wird durch die Wärmeproduktion von Industrieprozessen sowie von Wohn- und Gewer-

bebauten beeinflusst. In stark versiegelten Bereichen besteht dadurch in Abhängigkeit von

der Wetterlage die Tendenz zur Ausbildung von lokalen Wärmeinseln.

Gerade bei ungünstigen Wetterlagen (z.B. strahlungsintensive, austauscharme Wetterla-

gen im Hochsommer) kommt den vorhandenen Grünstrukturen und größeren Wasserflä-

chen hinsichtlich lokalklimatischer und lokaler lufthygienischer Ausgleichsfunktionen eine

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Unterlage 12.2 - LBP - 52 -

besondere Bedeutung zu (Klimatope mit bioklimatischen und lufthygienischen Entlastungs-

funktionen). Sie können aufgrund der Verdunstungsleistung von Wasserflächen und Pflan-

zen eine regulierende Wirkung für lokale Wärmeinseln haben. Durch die Verdunstungspro-

zesse wird der Umgebung Wärme entzogen. Größere Freiflächen und Grünstrukturen mit

Bezug zu Wohngebieten sind der Wilhelmsburger Park und die Freiraumachse Ernst-

August-Kanal, denen diesbezüglich eine maßgebliche Funktion zukommt. Zusammen mit

zahlreichen weiteren Gehölzstrukturen innerhalb der dicht bebauten Siedlungen von Wil-

helmsburg tragen sie außerdem durch ihre Filterwirkung in Bezug auf Schadstoffe und

Stäube zur lokalen Verbesserung der Lufthygiene bei und haben somit klimatische und

lufthygienische Ausgleichsfunktionen.

Im Regelfall werden Betroffenheiten lokalklimatisch und lufthygienisch wirksamer Struktu-

ren bereits über den Verlust der Biotopstrukturen innerhalb der Bilanzierung nach dem

Staatsrätemodell mit abgebildet. Eine vertiefende Abgrenzung und Bewertung einzelner

Strukturen ist daher nicht erforderlich. Betroffenheiten der maßgeblichen Funktionsberei-

che, also des Wilhelmsburger Parks oder der Freiraumachse Ernst-August-Kanal, sind im

Einzelfall zu betrachten.

2.3.5 Landschaftsbildfunktion / landschaftsgebundene Erholungsfunktion

Aufgrund des urbanen Charakters des Untersuchungsgebietes ist Landschaft im Sinne von

naturnahen, vegetationsgeprägten Landschaftsräumen nicht vorhanden. Die ursprüngliche

Marschlandschaft des Stromspaltungsgebietes ist stark überprägt. Großflächige Bebauung

und technische Elemente dominieren weite Teile von Wilhelmsburg.

Ein Landschaftsbildraum besonderer Bedeutung und ein Schwerpunkt für die landschafts-

gebundene Erholung stellt für Wilhelmsburg der Wilhelmsburger Park dar. Derzeit werden

Landschaftsbild und Erholungsfunktionen im Wilhelmsburger Park erheblich durch die vor-

handene Wilhelmsburger Reichsstraße belastet. Die geplante Verlegung der Wilhelmsbur-

ger Reichsstraße führt in diesem Zusammenhang neben den Umgestaltungen für die 2013

stattfindende Internationale Gartenschau zu einer ganz entscheidenden, nachhaltigen Auf-

wertung des gesamten Bereichs.

Als relativ ursprüngliches und somit charakteristisches Landschaftselement des Stromspal-

tungsgebietes mit naturnahem Charakter kann vor allem die Wilhelmsburger Dove-Elbe mit

ihren naturnahen Begleitstrukturen gelten. Für ihren Bereich ist als Zielsetzung im Land-

schaftsprogramm Hamburg eine Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet vorgesehen.

Zusammen mit der westlich anschließenden Freiraumachse Ernst-August-Kanal bildet der

Bereich einen weiteren Schwerpunkt für die landschaftsgebundene Erholung in Wilhelms-

burg. Auch dieser Bereich ist durch den bestehenden Verlauf der Wilhelmsburger Reichs-

straße vorbelastet. Im Rahmen der Verlegung ist die Empfindlichkeit des Bereichs gegen-

über zusätzlichen Zerschneidungswirkungen zu beachten.

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Unterlage 12.2 - LBP - 53 -

Empfindlich gegenüber Zerschneidungswirkungen sind auch die Funktionsbeziehungen

zwischen dem Wilhelmsburger Park und der Süderelbe. Im Umfeld der Anschlussstelle

Wilhelmsburg sind neben Kleingartenanlagen auch verschiedene Rad- und Fußwege vor-

handen, denen eine besondere Bedeutung zukommt. Hier verläuft z.B. auch ein Teilstück

des geplanten Freizeit-Rundkurses für Wilhelmsburg (multi-purpose-way), über den die

IBA- und igs-Projekte vernetzt und auf Dauer als interessante Gebiete auf der Elbinsel er-

schlossen werden sollen.

Durch das breite Band der Bahnanlagen und der zugehörigen Grünstrukturen und Lärm-

schutzanlagen werden die Bereiche östlich der Bahn (Wilhelmsburg-Kirchdorf) räumlich

von der geplanten Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße getrennt. Beeinträchtigun-

gen von Landschaftsbildfunktionen oder landschaftsbezogenen Erholungsfunktionen wer-

den für diese Bereiche ausgeschlossen. Eine nähere Beschreibung der Bereiche erübrigt

sich.

2.4 Schutzausweisungen

2.4.1 Natura 2000-Gebiete

FFH- oder Vogelschutzgebiete sind im Untersuchungsgebiet oder dessen direkten Umfeld

nicht vorhanden. FFH-Gebiete sind Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß der

Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie). Vogelschutzgebiete sind europäische Vogelschutz-

gebiete entsprechend der Richtlinie 79/409/EWG (Vogelschutzrichtlinie). FFH- und Vogel-

schutzgebiete dienen dem Aufbau und dem Schutz des europäischen ökologischen Netzes

"NATURA 2000".

Die nächstgelegenen FFH-Gebiete liegen etwa 1 km südöstlich des geplanten Vorhabens.

Es handelt sich um das FFH-Gebiet „Komplex NSG Heuckenlock und NSG Schweens-

sand“ (DE 2526-302) und das FFH-Gebiet „Hamburger Unterelbe“ (DE-2526-305). Diese

Gebiete sind vom Vorhaben nicht betroffen.

2.4.2 Naturschutzgebiete

Bestehende oder geplante Naturschutzgebiete sind im Untersuchungsgebiet nicht vorhan-

den. Das nächstgelegene Naturschutzgebiet „NSG Heuckenlock“ rd. 1 km südöstlich des

Vorhabens ist gleichzeitig als FFH-Gebiet ausgewiesen (s.o.).

2.4.3 Naturdenkmale

Im Untersuchungsgebiet liegen drei Naturdenkmale: die zwei Uhlenbuschbracks, das Pa-

penbrack und das Callabrack.

Die Uhlenbuschbracks liegen westlich der südl. Wilhelmsburger Wettern im Wilhelmsburger

Park. Es handelt sich um zwei kleine Bracks, die als Naturdenkmal geschützt sind. Das

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Unterlage 12.2 - LBP - 54 -

Papenbrack liegt östlich der Bahn in Wilhelmsburg Kirchdorf südlich der Brackstraße im

Verlauf der Kuckuckswettern. Das Callabrack befindet sich in der Parkanlage „Grünes

Zentrum Kirchdorf“. Bracks sind durch einen Deichbruch im Zuge einer Sturmflut entstan-

dene Seen und Teiche.

2.4.4 Landschaftsschutzgebiete

Im Untersuchungsgebiet befinden sich keine festgesetzten Landschaftsschutzgebiete

(LSG). Allerdings ist der Bereich der Wilhelmsburger Dove-Elbe mit angrenzenden natur-

nahen Ufer- und Gehölzstrukturen im Landschaftsprogramm als landschaftsschutzwürdiger

Bereich gekennzeichnet.

2.4.5 Geschützte Biotope

Im Untersuchungsgebiet befinden sich mehrere nach § 30 BNatSchG und § 14 HmbBNat-

SchAG (Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes) gesetz-

lich geschützte Biotope. Das Kieler Institut für Landschaftsökologie (KIFL) und die GFN

(Gesellschaft für Freilandökologie und Naturschutzplanung mbH) haben im Auftrag des

Vorhabenträgers eine Erfassung sämtlicher potenziell schutzwürdiger Biotope im Untersu-

chungsgebiet durchgeführt.

Im Rahmen der Bearbeitung des Projektes konnten insgesamt 48 geschützte Biotope er-

fasst werden. Es handelt sich zum überwiegenden Teil um die Stillgewässer in den Parkan-

lagen. Weiterhin fallen einige kleine Gebüschgruppen und Waldbereiche unter den gesetz-

lichen Schutz des BNatSchG und des HmbBNatSchAG sowie einige Trocken- und Mager-

rasen auf Bahnbrachen. Einen Überblick über die Lage der geschützten Biotope im Raum

gibt die folgende Abbildung.

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Unterlage 12.2 - LBP - 55 -

Abb. 16 Lage der geschützten Biotope im Raum (GFN 2010)

2.4.6 Bestehende Kompensationsmaßnahmen

Berücksichtigt werden hier die bereits im Gebiet vorhandenen Ausgleichs- und Ersatzmaß-

nahmen nach Angaben der BSU, Amt NR (Stand 10/2009). Bei den bestehenden Aus-

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Unterlage 12.2 - LBP - 56 -

gleichsmaßnahmen handelt es sich zwar nicht um naturschutzrechtliche Schutzausweisun-

gen, sie sind jedoch für die Beurteilung von Eingriffen von besonderer Planungsrelevanz,

da ihnen naturschutzfachliche und –rechtliche Werte und Funktionen zugewiesen sind.

Diese sind – zumindest bei relativ neuen Maßnahmen – anhand der bestehenden Biotop-

strukturen i.d.R. nicht erkennbar. Für bestehende Kompensationsmaßnahmen sind im Falle

einer Beeinträchtigung oder eines Verlustes entsprechend anderweitig Ersatzmaßnahmen

vorzusehen.

Die bestehenden Ausgleichsmaßnahmen sind im Kartenteil (Karte 2.1 – 2.3) dargestellt.

2.5 Zusammenfassung der Bestandserfassung

Die Biotopstrukturen im Untersuchungsgebiet sind überwiegend anthropogen geprägt.

Große Flächenanteile werden von relativ vegetationsarmen Flächen der Siedlungsberei-

che, Verkehrsanlagen sowie Industrie- und Gewerbeanlagen bestimmt. Die noch vorhan-

denen naturnahen Strukturen bzw. Strukturen von besonderem Wert weisen tw. völlig un-

terschiedliche Charaktere auf. Im Süden des Wilhelmsburger Parks sind noch relativ groß-

flächig feuchte Grünlandbrachen bzw. Röhrichte mit einem z.T. stark verlandeten Graben-

system vorhanden. Diese Flächen sind tw. gesetzlich geschützt und haben Habitatfunktio-

nen für einige geschützte oder auch gefährdete Tierarten (Feldschwirl, Sumpfrohrsänger,

Kuckuck, Amphibien, Libellen). Innerhalb dieser Flächen befindet sich angrenzend an die

Bahn ein kleineres Stillgewässer, das von Amphibien (Erdkröte, Grasfrosch) als Laichge-

wässer genutzt wird. Auch die von Gehölz- und Wasserflächen geprägten Bereiche im wei-

teren Wilhelmsburger Park stellen tw. wertvolle Lebensräume für Brutvögel, Amphibien,

Libellen und auch Fledermäuse dar. Weitere vorkommende Vogelarten sind z.B. Garten-

rotschwanz, Gelbspötter, Grauschnäpper, Haussperling, Nachtigall und Teichhuhn. Auch

für die im UG nachgewiesenen Fledermausarten (6 Arten) stellen die von Gehölzen und

Wasserflächen geprägten Bereiche des Wilhelmsburger Parks sehr wertvolle Lebensräume

dar, z.B. der Bereich um den Kuckucksteich. Die zahlreichen Kleingartenanlagen im Wil-

helmsburger Park haben demgegenüber insgesamt eine untergeordnete faunistische Be-

deutung für die untersuchten Artengruppen.

Bereiche mit hoher Bedeutung für Fledermäuse sind darüber hinaus die Gewässer und

angrenzenden Grünstrukturen im Wilhelmsburger Norden (Ernst-August-Kanal, Aßmann-

kanal, Jaffe-Davids-Kanal, Wilhelmsburger Dove-Elbe). Diese Bereiche werden von zahl-

reichen Arten als Jagdgebiet genutzt.

Faunistisch interessante und für Insekten wertvolle Lebensräume stellen darüber hinaus

die Ruderalbereiche und Brachen entlang der Bahnanlagen dar, die im Untersuchungsge-

biet einen hohen Flächenanteil haben. Als besonders wertvoll haben sich Bereiche südlich

des Ringlokschuppens herausgestellt. Dort befinden sich in Teilbereichen gesetzlich ge-

schützte Trocken- und Magerrasen und im Rahmen der Erfassungen wurden Vorkommen

von einigen gefährdeten Insektenarten (Heuschrecken, Hautflügler, Tagfalter) festgestellt,

darunter auch einige sehr seltene und in Hamburg vom Aussterben bedrohte Arten. Für

Insekten wertvoll sind auch die Ruderalflächen innerhalb der Bahnanlagen (tw. handelt es

sich hierbei um bestehende Ausgleichsflächen). Ein Teil dieser Strukturen ist aufgrund ak-

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Unterlage 12.2 - LBP - 57 -

tueller Bautätigkeiten am ehemaligen Containerbahnhof bereits nicht mehr vorhanden bzw.

werden diese Strukturen über den B-Plan WH 92 als Grünflächen / Parkanlage festgesetzt

und sind somit formalrechtlich nicht mehr relevant.

Da durch die zahlreichen Vorbelastungen (Siedlung, Verkehr) viele Lebensräume bereits

stark isoliert sind, kommt den noch vorhandenen Trittsteinbiotopen und Grünachsen eine

besondere Bedeutung für den innerstädtischen Biotopverbund zu. Für die Arten und Le-

bensgemeinschaften der Trocken- und Magerrasen übernehmen die Bahnanlagen insge-

samt Biotopverbundfunktionen in Nord-Süd-Richtung. Der Ernst-August-Kanal stellt im

Norden eine insbesondere für Fledermäuse aber auch für andere wassergebundene Arten

wichtige Verbundstruktur dar. Im Süden schaffen die Grünstrukturen im Umfeld der AS-

Wilhelmsburg-Süd Trittsteinbiotope zwischen der Süderelbe und dem Wilhelmsburger

Park, dies gilt vor allem für nicht bodengebundene Arten wie Fledermäuse und Vögel. Bio-

topverbundfunktionen über die Bahngleise hinweg sind nicht ausgeprägt. Überflüge von

Fledermäusen und Vögeln in Ost-West-Richtung wurden vereinzelt beobachtet. Es sind

aber keine Leitstrukturen oder Flugbahnen ausgeprägt. Fledermäuse scheinen sich an den

zahlreichen Oberleitungen zu orientieren.

Aufgrund der massiven Vorbelastungen übernehmen die Böden im Untersuchungsgebiet

nur noch sehr eingeschränkt natürliche Bodenfunktionen. Den größten zusammenhängen-

den Bereich mit noch relativ hoher Wertzuweisung stellen Feuchtbiotope im südlichen Wi-

helmsburger Park dar, ein Bereich im dem lt. Bodenkarte Moormarsch verbreitet ist. Dar-

über hinaus sind lediglich einzelnen kleinflächigen Standorten maßgebliche Bodenfunktio-

nen zuzuweisen.

Die gesamten Oberflächengewässer sowie die Grundwasserstände sind durch die langjäh-

rigen Bewirtschaftungsmaßnahmen zur Sicherung der Elbinsel beeinflusst. Natürliche Re-

gulationsfunktionen im Landschaftswasserhaushalt, wie sie Gewässer in den nicht einge-

deichten Vorlandbereichen noch haben, besitzen die Gewässer daher nicht mehr. Bei

sämtlichen Kanälen und Gräben handelt es sich um künstliche Gewässer mit an die was-

serwirtschaftlichen Anforderungen angepassten Querprofilen und Unterhaltungsintervallen.

Den größeren Freiflächen und Grünstrukturen im Wilhelmsburger Park und der Freiraum-

achse Ernst-August-Kanal kommen maßgebliche lokalklimatische und lufthygienische

Funktionen zu. Sie stehen im direkten Zusammenhang mit den angrenzenden Wohngebie-

ten.

Ein Landschaftsbildraum besonderer Bedeutung und ein Schwerpunkt für die landschafts-

gebundene Erholung stellt für Wilhelmsburg der Wilhelmsburger Park dar. Derzeit werden

Landschaftsbild und Erholungsfunktionen im Wilhelmsburger Park erheblich durch die vor-

handene Wilhelmsburger Reichsstraße belastet. Die geplante Verlegung der Wilhelmsbur-

ger Reichsstraße führt in diesem Zusammenhang neben den Umgestaltungen für die 2013

stattfindende Internationale Gartenschau zu einer ganz entscheidenden, nachhaltigen Auf-

wertung des gesamten Bereichs. Als relativ ursprüngliches und somit charakteristisches

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Unterlage 12.2 - LBP - 58 -

Landschaftselement mit naturnahem Charakter kann vor allem die Wilhelmsburger Dove-

Elbe mit ihren naturnahen Begleitstrukturen gelten. Für ihren Bereich ist als Zielsetzung im

Landschaftsprogramm Hamburg eine Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet vorgese-

hen. Zusammen mit der westlich anschließenden Freiraumachse Ernst-August-Kanal bildet

der Bereich einen weiteren Schwerpunkt für die landschaftsgebundene Erholung in Wil-

helmsburg.

Außer den geschützten Biotopen und drei Naturdenkmalen sind keine naturschutzrechtli-

chen Schutzkategorien im Untersuchungsgebiet vorhanden. Die nächstgelegenen FFH-

Gebiete liegen etwa 1 km südöstlich des geplanten Vorhabens. Es handelt sich um das

FFH-Gebiet „Komplex NSG Heuckenlock und NSG Schweenssand“ (DE 2526-302) und

das FFH-Gebiet „Hamburger Unterelbe“ (DE-2526-305). Diese Gebiete sind vom Vorhaben

nicht betroffen.

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Unterlage 12.2 - LBP - 59 -

3. Dokumentation zur Vermeidung und Minderung von

Beeinträchtigungen

Nach § 15 (1) BNatSchG ist der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet, vermeidbare Be-

einträchtigungen von Natur- und Landschaft zu unterlassen. Beeinträchtigungen sind ver-

meidbar, wenn zumutbare Alternativen, den mit dem Eingriff verfolgten Zweck am gleichen

Ort ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu erreichen,

gegeben sind.

Konzeptionell sind Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung damit wesentlicher Inhalt

der landschaftspflegerischen Begleitplanung und im LBP entsprechend zu dokumentieren.

Sie sind vorhabenübergreifend (Straße und Bahn) zu beachten, sobald mit einer der Bau-

maßnahmen begonnen wird. Es erfolgt hier, insbesondere zur späteren Trennung der Kos-

ten, eine vorrangige Zuweisung zur Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße, die Aus-

löser der gesamten Vorhaben ist. Den Bahnfolgemaßnahmen werden nur die Vermei-

dungsmaßnahmen direkt zugewiesen, die sich allein aus den zusätzlichen Flächeni-

nanspruchnahmen für die Bahnfolgemaßnahmen ableiten.

3.1 Bautechnische Vermeidungsmaßnahmen Straßenbau

Die Vermeidung von Beeinträchtigungen beginnt mit der Optimierung des straßenbautech-

nischen Entwurfs. Bauliche Vermeidungsmaßnahmen (z.B. Aufweitungen von Brücken-

bauwerken zur besseren ökologischen Durchgängigkeit) sind Bestandteil des straßentech-

nischen Entwurfs. Konzeptionell ist jedoch in diesem LBP vor dem rechtlichen Hintergrund

des § 15 (1) BNatSchG auf folgende Planungsbestandteile hinzuweisen:

• Die Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße wird als Bundesstraße und nicht als Autobahn geplant. Die Flächeninanspruchnahme wird aufgrund der geringeren Regel-querschnitte reduziert.

• Die Gradiente wurde soweit wie möglich in das Gelände eingepasst. • Durch die enge Anlehnung an die Bahn, bzw. die Verlegung auf Bahnflächen werden

Zerschneidungswirkungen vermieden und Inanspruchnahmen höherwertiger Biotope und Böden deutlich gemindert. Bestehende Zerschneidungswirkungen im Wilhelmsbur-ger Park werden aufgehoben.

• Da mit der Verlegung umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen verbunden sind, verringern sich betriebsbedingte Belastungen (Lärm, Schadstoffe und auch visuelle Reize) für Tie-re und Pflanzen und auch bezüglich der Erholungsfunktionen. Die Gesamtsituation in Wilhelmsburg wird verbessert.

• Da einige Lärmschutzanlagen angrenzend zum igs-Gelände bereits vorgezogen gebaut werden, werden baubedingte Beeinträchtigungen durch den Bau der Straße in diesen Bereichen reduziert.

• Das Brückenbauwerk über den Ernst-August-Kanal wurde mit Rücksichtnahme auf die Erholungsfunktionen, die Biotopverbundfunktionen und das Landschaftsbild dieser be-deutenden Freiraumachse über das technisch erforderliche Maß hinaus aufgeweitet. Lärmschutzwände auf der Brücke werden in den oberen Bereichen transparent ausge-führt, um deren Wirkung auf das Landschaftsbild zu mindern. In den unteren Bereichen werden undurchsichtige Wandelemente verwendet, um Lichteinwirkungen / Blendwir-

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Unterlage 12.2 - LBP - 60 -

kungen von Fahrzeugen auf die Wasserfläche des Kanals zu mindern. Dies dient dem Schutz lichtempfindlicher Fledermausarten und deren Lebensräumen.

• Die zu verlegende Straße „Vogelhüttendeich“ wird mit rd. 10m Abstand zum Ernst-August-Kanal geplant, um am Kanal eine Entwicklung naturnaher Uferbiotope zu för-dern.

• Die Wilhelmsburger Wettern wird im Bereich der AS-Wilhelmsburg verlegt. Damit wird eine vollständige Verrohrung des Gewässers im Bereich der AS vermieden.

• Straßenböschungen sind z.T. abgeflacht, damit eine Begrünung mit Gehölzpflanzungen möglich ist.

• Im Rahmen der Entwässerungsplanung werden Beeinträchtigungen von Oberflächen-gewässern und Grundwasser vermieden, z.B. durch die Anlage des Regenrückhaltebe-ckens im Süden.

Da diese Maßnahmen bereits fester Bestandteil des straßenbautechnischen Entwurfs sind,

ist eine Aufnahme in diesen LBP als Vermeidungsmaßnahmen und eine Festsschreibung

über die Maßnahmenblätter und –pläne nicht erforderlich.

3.2 Vermeidungsmaßnahmen bei der Durchführung der Straßenbaumaßnahme

Entsprechend dem Vermeidungsgrundsatz des § 15 BNatSchG sind vermeidbare Beein-

trächtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Eingriffe dürfen die Leistungsfä-

higkeit des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild nicht mehr als unbedingt notwendig

beeinträchtigen.

Es gelten - z.T. auch auf der Grundlage anderer Gesetze und Vorschriften - zahlreiche

allgemeine Minderungs- und Vermeidungsgrundsätze, so dass nicht alle geeigneten Hand-

lungen zur Vermeidung von Eingriffen als Maßnahme zu deklarieren sind. Dazu gehören

neben Regelungen zum Boden- und Gewässerschutz auch die Regelungen zum allgemei-

nen Biotop- und Artenschutz nach § 39 (5) Nr. 2. und 3. BNatSchG. Demnach ist das Zu-

rückschneiden bzw. Roden von Gehölzen und das Zurückschneiden von Röhrichten inner-

halb des Bauablaufes so einzuplanen, dass es nicht in der Zeit vom 1. März bis zum 30.

September durchgeführt wird. Unter Vorsorgegesichtspunkten werden diese Regelungen

des § 39 BNatSchG soweit wie möglich auf weitere Biotopstrukturen angewendet und ent-

sprechend als Vermeidungsmaßnahme für die Baufeldfreiräumung und den Baubetrieb

benannt. Dadurch können Konflikte mit Arten vermieden werden, die an andere Strukturen

gebunden sind. Für einige Artengruppen und deren Lebensräume sind andere, z.T. abwei-

chende oder z.T. engere Zeiträume als Zeitfenster für eine Beseitigung sinnvoll. Zum

Schutz von Fledermäusen sind keine speziellen Bauzeitenregelungen erforderlich, da keine

Baumquartiere vorhanden sind. (KIFL, GFN 2010). Der beste Zeitpunkt für die Verfüllung

von Gewässern ist der Hochsommer (August), da dann die Jungtiere die Gewässer verlas-

sen haben (GFN 2010). Auch für Libellen ist der August der günstigste Zeitpunkt zur Verfül-

lung von Gewässern, da dann die Chance am größten ist, dass sich die meisten Tiere au-

ßerhalb des Gewässers aufhalten. Die folgende Abb. stellt die optimalen Zeitfenster für

Maßnahmen dar.

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Unterlage 12.2 - LBP - 61 -

Bei der Benennung von Bauzeitregelungen ist zu beachten, dass sich bei dem geplanten

Vorhaben aufgrund der speziellen Rahmenbedingungen (z.B. technische Zusammenhänge

mit dem Umbau der Bahnanlagen, Kampfmittelräumung) zeitliche Zwänge ergeben kön-

nen, die eine vollumfängliche Umsetzung der empfohlenen Bauzeitenbeschränkungen

nicht ermöglichen. Hierzu sind auch die Regelungen des § 39 (5) Satz 2 zu beachten, die

Abweichungen von den Regelungen zum allgemeinen Arten- und Biotopschutz (s.o.)

durchaus unter bestimmten Bedingungen ermöglichen. Sofern eine Abweichung von den

empfohlenen Bauzeitenbeschränkungen unvermeidbar ist, erfolgt eine vorherige Abstim-

mung mit den zuständigen Fachbehörden.

Abb. 17 Abfolge und Zeitfenster für Baustelleneinrichtung und Biotopbeseitigung

Jan. Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez.

1.) Verfüllung von Gewässern

1.

Jahr

2.) übrige Baufeld-freiräumung Bau-stelleneinrichtung

2. Jahr

2. Jahr

1.

Jahr 1.

Jahr 1.

Jahr

grün: zulässige bzw. günstigste Zeitfenster

Außerdem ist die Inanspruchnahme von Biotopstrukturen im Sinne des Vermeidungs-

grundsatzes § 15 (1) BNatSchG und den Verboten des § 39 (1) BNatSchG auf das unbe-

dingt erforderliche Maß zu beschränken. Im Bereich sensibler Biotopstrukturen ist soweit

wie möglich auf einen Arbeitsstreifen zu verzichten. Schutzwürdige Biotopstrukturen wer-

den in diesem rechtlichen Zusammenhang für die Bauzeit als Tabufläche ausgewiesen und

mit Bauzäunen vor unerwünschtem Betreten und Befahren geschützt. Für schutzwürdige

Einzelbäume und Gehölzstrukturen sind Baumschutzmaßnahmen vorzusehen.

Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte (Vermeidung der Verwirklichung arten-

schutzrechtlicher Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG) werden Strukturen im Baufeld,

in denen sich bis zum Baubeginn ggf. eine Nutzung als Fledermausquartier einstellen

könnte (z.B. zwischenzeitlich entstehende Baumhöhlen und Spalten), entsprechend den

Empfehlungen von KIFL und GFN vor der Beseitigung auf einen eventuellen Besatz über-

prüft. Sollte ein Besatz festgestellt werden, ist ggf. ein Umsetzen von Tieren oder eine Ver-

schiebung des Fällzeitpunktes in Erwägung zu ziehen. Die Vorgehensweise ist mit der BSU

dann im Einzelfall abzustimmen.

Im südlichen Wilhelmsburger Park sind im Bereich bekannter Amphibienvorkommen spe-

zielle bauzeitliche Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz der Amphibien vorgesehen. Ne-

ben der Bauzeitenregelung zur Verfüllung von Gewässern (s.o.) sind dies zum einen Am-

phibienschutzzäune, mit denen ein Einwandern von Amphibien in das Baufeld verhindert

wird und zum anderen das Umsetzen von Tieren und ggf. Laich aus dem Laichgewässer

im vorhandenen Baufeld in benachbarte oder andere geeignete Gewässer. In dem Zuge

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Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 62 -

werden auch von floristisch interessanten Wasserpflanzenvorkommen (z.B. Wasserfeder

(Hottonia palustris) und Laichkräuter (Potamogeton)) Ableger mit umgesetzt.

Zur Minderung der Verluste von Trocken- und Magerrasen und der dort vorkommenden

Tierarten einschließlich ihrer Entwicklungsformen (Eier, Larven) werden Trocken- und Ma-

gerrasenbereiche südlich des Ringlokschuppens im Zuge der Baufeldfreiräumung an ande-

re Standorte „verpflanzt“, d.h. flach abgetragen und außerhalb des Baufeldes an anderer,

geeigneter Stelle flächig abgelegt. Dies betrifft rd. 684 m² des vorhandenen geschützten

Biotops. In ummittelbarer Nähe dazu wird bauzeitlich eine rd. 1.395 m² große Fläche zur

vorübergehenden Zwischenlagerung bereitgestellt. Die Zwischenlagerungsfläche wird e-

benfalls während der Bauzeit durch einen Schutzzaun geschützt. Die Zwischenlagerungs-

fläche wird für die Maßnahme durch Rückbau der Bahnanlagen und Entfernung von Ge-

hölzaufwuchs vorbereitet. Nähere Einzelheiten enthält das Maßnahmenblatt (s. Anlage I,

Maßnahme 1.7 V).

Zur Vermeidung nachhaltiger Beeinträchtigungen der Funktion des Ernst-August-Kanals

als Fledermaushabitat sind im Zusammenhang technische Vermeidungsmaßnahmen vor-

gesehen. Straßenbauseitig wird ein größeres Brückenbauwerk geschaffen, als technisch

zwingend erforderlich. Die Lärmschutzwände werden in den unteren Bereichen mit un-

durchsichtigen Lärmschutzwandelementen ausgestattet, um Lichteinwirkungen auf die

Wasserfläche des Ernst-August-Kanals zu vermeiden (s. vorheriges Kap.). In dem Zusam-

menhang sollte auch auf eine Beleuchtung unter der neuen Brücke verzichtet werden. Da-

durch können Beeinträchtigungen der Lebensraumfunktionen des Gewässers für lichtemp-

findliche Fledermäuse (Wasserfledermaus) reduziert werden.

Nachfolgend sind die während der Baudurchführung vorgesehenen Vermeidungsmaßnah-

men als Übersicht aufgeführt. Innerhalb der Maßnahmenblätter werden die Maßnahmen (s.

Anlage I) genauer definiert (s. auch Kap. 6.1.2):

• Bauzeitenbeschränkungen und Vergrämungsmaßnahmen • Tabuflächen und Schutzzäune • Baumschutz • Kontrolle potenzieller Fledermausquartiere • Amphibienschutzzäune während der Bauzeit • Umsetzen von Amphibienlaich und Wasserpflanzen • Verpflanzung von Trocken- und Magerrasen • Fledermausgerechte Gestaltung des Brückenbauwerks Ernst-August-Kanal

3.3 Bautechnische Vermeidungsmaßnahmen Bahnfolgemaßnahmen

Aufgrund der geringen Platzverhältnisse und der bestehenden Zwangspunkte bei der Stre-

ckenplanung sind keine umfangreichen bautechnischen Vermeidungsmaßnahmen möglich.

Um am Abzweig der Hafengleise Flächeninanspruchnahmen der südlichen Dammbö-

schung möglichst gering zu halten, erfolgt eine Verbreiterung des Damms ausschließlich

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Unterlage 12.2 - LBP - 63 -

nach Norden. Dadurch werden baubedingte Eingriffe (z.B. der Bedarf für Arbeitsstreifen)

verringert.

3.4 Vermeidungsmaßnahmen bei der Durchführung der Bahnfolgemaßnahmen

Für die geplanten Bahnumbaumaßnahmen werden Maßnahmen zur Vermeidung erhebli-

cher Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ähnlich wie beim Straßenbau vorgese-

hen. Die zeitliche Abfolge der Baumaßnahmen (Bahn und Straße) ist bei der Umsetzung

der Vermeidungsmaßnahmen zu beachten. Z.B. sind einige der im Zusammenhang mit der

Straße dargestellten Vermeidungsmaßnahmen bereits umzusetzen, sobald die Bauarbei-

ten für die Bahn beginnen1. Dies gilt z.B. für Baufeldfreiräumungen und Schutzzäune im

Bereich der späteren Straßenbaustelle. Damit kann verhindert werden, dass bei ggf. vor-

gezogenen Bahnbaumaßnahmen Beeinträchtigungen entstehen, die insgesamt vermeidbar

sind und insbesondere beim Bau der Straße vermieden werden sollen, z.B. vermeidbare

Inanspruchnahmen von geschützten Biotopen im Bereich der Bahngelände sowie die Si-

cherung und Zwischenlagerungen wertvoller Vegetationselemente.

Ganz konkret den Bahnmaßnahmen werden hier lediglich die Maßnahmen zugeordnet, die

sich explizit nur aus den zusätzlichen Flächeninanspruchnahmen der Bahn ableiten. We-

gen der projektübergreifenden Bedeutung der Vermeidungsmaßnahmen erfolgt auch eine

gemeinsame Darstellung der Maßnahmen in den Lageplänen.

Nachfolgend sind die während der Baudurchführung vorgesehenen Vermeidungsmaßnah-

men aufgeführt, die explizit zusätzlich bei den Bahnbauarbeiten zu beachten sind. Inner-

halb der Maßnahmenblätter werden die Maßnahmen (s. Anlage II) genauer definiert (s.

auch Kap. 7.1.1):

• Bauzeitenbeschränkungen und Vergrämungsmaßnahmen

4. Konfliktanalyse / Eingriffsermittlung Straße

Auf der Grundlage der Bestandserfassung und unter Berücksichtigung der zuvor genann-

ten Vermeidungsmaßnahmen werden nachfolgend die projektbezogenen Wirkfaktoren

analysiert und unvermeidbare, erhebliche Beeinträchtigungen der Leistungs- und Funkti-

onsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes ermittelt.

1 Vorrangig wurden in diesem LBP Vermeidungsmaßnahmen soweit wie möglich der Straße zugeord-net. Dies gilt solange keine konkreteren Angaben zu Bauzeiten und Bauabfolgen vorliegen. Tatsäch-lich ist es möglich, dass im Rahmen der Ausführungsplanung ein Teil der hier straßenseitig beschrie-benen Vermeidungsmaßnahmen von der Bahn umzusetzen sind, sofern die Bahnbauarbeiten als erstes die betroffenen Flächen in Anspruch nehmen.

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Unterlage 12.2 - LBP - 64 -

4.1 Methodik der Konfliktanalyse

Die geplante Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße führt zu Veränderung der

Gestalt und Nutzung von Grundflächen, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Na-

turhaushaltes und des Landschaftsbildes erheblich beeinträchtigen. Das Vorhaben stellt

damit einen Eingriff in Natur und Landschaft gemäß § 14 Bundesnaturschutzgesetz

(BNatSchG) dar. Der Begriff Naturhaushalt umfasst die Naturgüter Boden, Wasser, Luft,

Klima, Tiere und Pflanzen sowie das Wirkungsgefüge zwischen ihnen (§ 7 Abs. 1

BNatSchG).

Die Konfliktanalyse ermittelt die erheblichen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und

des Landschaftsbildes entsprechend der Eingriffsregelung des § 14 BNatSchG. Der § 6

des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes

(HmbBNatSchAG) findet bei der Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße keine An-

wendung, da kein Vorhabensbestandteil im Hafennutzungsgebiet nach § 2 Absatz 1 des

Hafenentwicklungsgesetzes liegt und es sich nicht um Hochwasserschutzmaßnahmen han-

delt.

Zunächst werden die projektbezogenen Wirkfaktoren ermittelt und in Art und Dimension

angegeben. Für die planungsrelevanten Funktionen und Strukturen der Naturgüter und das

Landschaftsbild werden relevante Wirkfaktoren soweit möglich qualitativ beurteilt.

Im Rahmen der Konfliktbeschreibung werden die Konflikte differenziert nach den betroffe-

nen Funktionen zur weiteren Ableitung von Maßnahmen benannt und erläutert. Dabei und

bei der Ermittlung des Kompensationsbedarfs findet auch das Staatsrätemodell der Freien

und Hansestadt Hamburg als länderspezifische Vollzugshilfe der Eingriffsregelung Anwen-

dung. Neben den rechnerischen Bewertungs- und Bilanzierungsansätzen des Staatsräte-

modells sind bei der Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße auch projektspezifische

Besonderheiten verbal-argumentativ zu berücksichtigen, insbesondere die Entlastungswir-

kungen innerhalb des Wilhelmsburger Parks.

Im Rahmen der Konfliktanalyse zu berücksichtigen und darzustellen sind auch Konflikte mit

den artenschutzrechtlichen Regelungen des § 44 BNatSchG. Die Konfliktanalyse bezüglich

der Betroffenheit der einzelnen Verbotstatbestände erfolgt im Detail im Artenschutzbeitrag

durch GFN & KIfL (s. Unterlage 12.4). Die Ergebnisse des Artenschutzbeitrages werden in

diesen LBP übernommen, aber nicht erneut ausführlich dargestellt.

Bei der Benennung der Konflikte wird dem Kodierungsvorschlag der Richtlinien für die

landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (RLBP) (Entwurf des BMVBS, Aus-

gabe 2009) gefolgt, d.h. es erfolgt eine Differenzierung anhand der betroffenen planungsre-

levanten Funktionen wie folgt:

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Unterlage 12.2 - LBP - 65 -

B Biotopfunktion / Biotopverbundfunktion / Habitatfunktion für wertgebende Tierarten Bo Natürliche Bodenfunktionen Ow Regulationsfunktion im Landschaftswasserhaushalt K Klimatische und lufthygienische Ausgleichsfunktion (bei Siedlungsbezug) L Landschaftsbildfunktion / landschaftsgebundene Erholungsfunktion.

4.2 Projektbezogene Wirkfaktoren

Die projektbezogenen Wirkfaktoren lassen sich in anlage-, betriebs- und baubedingte Wirk-

faktoren differenzieren:

• Anlagebedingte Wirkfaktoren verursachen dauerhafte Beeinträchtigungen, die sich aus der Anlage der Straße, d.h. aus dem Baukörper selbst ergeben (Straße, Bankette, Mit-telstreifen, Mulde, Damm, Trog, Aufschüttungen). Beeinträchtigungen entstehen zum Beispiel durch die Versiegelung von Bodenflächen oder durch die Beseitigung und/oder Zerstörung von Biotopstrukturen.

• Betriebsbedingte Wirkfaktoren sind die Verkehrsbewegungen auf der fertig gestellten Straße und die Straßenunterhaltung. Zum Beispiel sind durch den Verkehr zusätzliche Luftschadstoff- und Lärmbelastungen für den Naturhaushalt zu erwarten. Die daraus re-sultierenden betriebsbedingten Beeinträchtigungen sind im Regelfall dauerhaft.

• Baubedingte Wirkfaktoren ergeben sich während der Bauphase und haben i.d.R. vorü-bergehende (temporäre) Beeinträchtigungen zur Folge, so z.B. Beeinträchtigungen durch die Flächeninanspruchnahme für Materiallager, Baustellenverkehr, Baucontainer usw. Je nach Art und Umfang kann es jedoch auch zu dauerhaften Auswirkungen kom-men.

Zunächst werden die potenziellen anlage-, betriebs- und baubedingten Wirkfaktoren zu-

sammen mit einer qualitativen Beschreibung der potenziell daraus resultierenden Folgen

bzw. Beeinträchtigungen für die planungsrelevanten Funktionen und Strukturen der Natur-

güter und das Landschaftsbild in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.

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Unterlage 12.2 - LBP - 66 -

Tab. 13 potenzielle Wirkfaktoren des Vorhabens

Naturhaushalt Wirkfaktor

Tiere/Pflanzen Boden Wasser Luft/Klima Wirkungsgefüge insgesamt

Landschaftsbild / Erholung

Anlagebedingt dauerhafte Wirkungen

Flächenversiegelung (z.B. durch die Befesti-gung der Fahrbahnen und Seitenstreifen)

vollständiger Verlust von Pflanzenstandorten sowie von Lebensräumen und Habitatstrukturen

vollständiger Verlust natürlicher Bodenfunktio-nen, Verlust der oberen belebten Bodenschichten einschließlich der Boden-lebewesen

Veränderung des Was-serhaushaltes durch veränderte Abflussver-hältnisse, Reduzierung der Grundwasserneubil-dungsrate, Reduzierung des Aufnahmevermögens des Bodens, ggf. Beein-trächtigung von Oberflä-chengewässern (Vorflu-ter) durch Eintrag belaste-ter Fahrbahnwässer und durch erhöhten Oberflä-chenwasserabfluss

Veränderung kleinklimati-scher Verhältnisse wie erhöhte Temperatur in den bodennahen Luft-schichten, verringerte Luftfeuchte durch redu-zierte Verdunstungsleis-tungen in Verbindung mit dem Verlust der Vegetati-onsstrukturen

vollständiger Verlust des gesamten Wirkungsgefü-ges

Veränderung der Land-schaftsgestalt, Verlust von Freiräumen, zusätzliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch technische Überprägung

Straßenbankette und Mittelstreifen sowie geschotterte Wirt-schaftswege (Teilver-siegelung)

Verschiebung bzw. voll-ständige Veränderung des Artenspektrums durch veränderte Standortver-hältnisse

teilweiser Verlust von Bodenfunktionen, Verlust der oberen belebten Bodenschichten, Verän-derung oder Zerstörung gewachsener Bodenprofi-le, -strukturen

Veränderung des Was-serhaushaltes durch veränderte Abflussver-hältnisse, ggf. Beeinträch-tigung von Oberflächen-gewässern (Vorfluter) durch erhöhten Eintrag belasteter Fahrbahnwäs-ser

Veränderung kleinklimati-scher Verhältnisse durch Verlust der ursprünglichen Vegetationsdecke

vollständige Veränderung des bisherigen Wirkungs-gefüges hin zu sehr anthropogenen Standor-ten mit dauerhaft einge-schränkten, ökologischen Wechselwirkungen und anspruchslosen Arten

Veränderung der Land-schaftsgestalt, Verlust von Freiräumen

Aufschüttungen, Straßendämme

Verlust vorhandener Biotop- und Habitatstruk-turen, Verschiebung bzw. vollständige Veränderung des Artenspektrums durch veränderte Standortver-hältnisse

teilweiser Verlust natürli-cher Bodenfunktionen, zeitweiliger Verlust der oberen belebten Boden-schichten, Veränderung gewachsener Bodenprofi-le und -strukturen

Veränderung des oberflä-chigen Wasserabflusses durch die Reliefverände-rung

ggf. Veränderung lokaler Windverhältnisse und Luftaustauschprozesse, ggf. Verlust filterwirksa-mer Gehölzstrukturen

Veränderung des bisheri-gen Wirkungsgefüges hin zu anthropogenen Stand-orten mit dauerhaft einge-schränkten, ökologischen Wechselwirkungen und anspruchslosen Arten

Veränderung der Land-schaftsgestalt, Verlust von Freiräumen, Sichtbehin-derung, technische Über-prägung durch voluminö-sen Baukörper, Hervorhe-bung der Verkehrsvor-gänge

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Unterlage 12.2 - LBP - 67 -

Naturhaushalt Wirkfaktor

Tiere/Pflanzen Boden Wasser Luft/Klima Wirkungsgefüge insgesamt

Landschaftsbild / Erholung

Brückenbauwerke Verlust vorhandener Biotopstrukturen im Be-reich der Gründungsbau-werke, Verschiebung bis hin zum Verlust des Ar-tenspektrums auf den überspannten Flächen infolge veränderter Standortverhältnisse (i.d.R. extrem trockene Bereiche), Verstärkung von Barriereeffekten für wandernde Arten, insbe-sondere im Bereich der überbrückten Gewässer

vollständiger Verlust von Boden im Bereich der Gründungsbauwerke, Beeinträchtigung von Bodenfunktionen durch Überbauung / Überspan-nung, insbesondere Be-einträchtigung des Bo-denwasserhaushaltes

Reduzierung der Grund-wasserneubildung in den überspannten Bereichen, je nach Lage von Wider-lagern strukturelle Aus-wirkungen auf Oberflä-chengewässer

Veränderung kleinklimati-scher Verhältnisse infolge der Beschattung, des veränderten Wasser-haushaltes auf den betrof-fenen Flächen sowie des Verlustes der vorhande-nen Vegetation

Einschränkung des bishe-rigen Wirkungsgefüges durch Überbauung, Ver-änderungen der Standort-bedingungen und Vegeta-tion können z.B. Auswir-kungen auf Lebensraum- und Biotopverbundfunkti-onen haben

negative Tunnelwirkungen bei unterführenden We-gen und Straßen, techni-sche Überprägung des Landschaftsbildes, Sicht-behinderungen

Entwässerungsmul-den, -gräben, Rück-haltebecken / Versi-ckerungsbecken

Verlust vorhandener Biotop- und Habitatstruk-turen, Verschiebung bzw. vollständige Veränderung des Artenspektrums durch veränderte Standortver-hältnisse

teilweiser Verlust natürli-cher Bodenfunktionen, zeitweiliger Verlust der oberen belebten Boden-schichten, Veränderung gewachsener Bodenprofi-le und -strukturen, Verän-derung des Bodenwas-serhaushaltes

ggf. Verringerung der den Grundwasserkörper schützenden Boden-schichten und lokale Veränderung des Was-serhaushaltes, insgesamt jedoch positive Wirkun-gen, da von den Anlagen eine Schutzfunktion für Oberflächengewässer ausgeht

Veränderung kleinklimati-scher Verhältnisse durch erhöhte Verdunstungsra-ten, ausgeglichenerer Tagesgang der Tempera-tur über der Wasserfläche

Veränderung des bisheri-gen Wirkungsgefüges hin zu anthropogenen Stand-orten mit dauerhaft einge-schränkten, ökologischen Wechselwirkungen und anspruchslosen Arten

Veränderung der Land-schaftsgestalt, Verlust von Freiräumen, Sichtbehin-derung, technische Über-prägung und visuelle Störungen z.B. durch Einzäunungen

Betriebsbedingt dauerhafte bzw. sich regelmäßig wiederholende Wirkungen

Fahrzeugbewegung (Kfz-Verkehr)

Verdrängung störungs-empfindlicher Arten infol-ge von Lärmbelastungen und anderen Störungsef-fekten (visuelle Störreize wie Licht und Bewegun-gen, Erschütterungen,

Eintrag von Schadstoffen (Schwermetalle, Schwe-felsäure, Kohlensäure usw.), ggf. Anlagerung der Schadstoffe im Bo-den, Beeinträchtigung des Bodenlebens

je nach Filterwirksamkeit der Deckschichten Ge-fährdung des Grundwas-serkörpers durch Schad-stoffeintrag, ggf. Verun-reinigung von Oberflä-chengewässern durch

Beeinträchtigung biokli-matischer Verhältnisse durch Emissions- und Staubbelastung

Veränderung des bisheri-gen Wirkungsgefüges hin zu anthropogen gestörten Standorten und Lebens-räumen mit ggf. dauerhaft eingeschränkten, ökologi-schen Wechselwirkungen

Beeinträchtigung von Erholungsfunktionen durch Lärmbelastungen, visuelle Störungen (Licht, Bewegungen), Erschütte-rungen, Schadstoffemis-sionen

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Unterlage 12.2 - LBP - 68 -

Naturhaushalt Wirkfaktor

Tiere/Pflanzen Boden Wasser Luft/Klima Wirkungsgefüge insgesamt

Landschaftsbild / Erholung

Scheuchwirkung), Schad-stoffbelastung der Fauna über Nahrungskette, Verlust einzelner Indivi-duen durch den Straßen-verkehr, Zerschneidung von Lebensräumen (Isola-tionseffekte)

Einleitung von Fahrbahn-abwässern

und ggf. instabilen Öko-systemen, z.B. bei Ver-drängung von störungs-empfindlichen Arten, auf die andere Arten direkt oder indirekt angewiesen sind (Bsp. Höhlenbrüter: bei Verdrängung von Spechten mittel- bis lang-fristig Reduzierung des Höhlenangebotes)

Winterdienst ggf. Beeinträchtigung bodennaher Faunengrup-pen, ggf. Schädigungen von salzempfindlichen Pflanzen

Versalzung oberflächen-naher Bodenschichten, Beeinträchtigung bzw. Verlust von Bodenlebe-wesen

Eintrag von Salzen in das Grundwasser, ggf. Salz-eintrag in das Oberflä-chenwasser durch Einlei-tung von Straßenabwäs-sern

--- durch regelmäßig wieder-kehrende Belastungen ggf. dauerhafte Schädi-gung des ökologischen Gleichgewichtes in Ge-wässern und angrenzen-den Lebensräumen

---

Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen (z.B. Grünpflege an Straßen)

durch regelmäßig erfor-derliche Pflegegänge anhaltende Wertminde-rung der Straßen beglei-tenden Grünstrukturen, ggf. Erhöhung des Kollisi-onsrisikos für Tiere bei vollständigem Rückschnitt Straßen begleitender Gehölze

--- --- --- auch aufgrund der sich regelmäßig wiederholen-den Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen kann sich kein stabiles ökologi-sches Wirkungsgefüge im Straßenbegleitgrün ein-stellen

ggf. zeitweilige Beein-trächtigungen des Land-schaftsbildes bei vollstän-digem Rückschnitt länge-rer Abschnitte Straßen begleitender Gehölze oder von Lärmschutz-wandbegrünungen

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Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 69 -

Naturhaushalt Wirkfaktor

Tiere/Pflanzen Boden Wasser Luft/Klima Wirkungsgefüge insgesamt

Landschaftsbild / Erholung

Baubedingt überwiegend kurzzeitige und vorübergehende Wirkungen, teilweise jedoch auch dauerhaft und dann ggf. erheblich

Baustelleneinrich-tung, Materiallager, Baucontainer, Bau-straßen

Verlust der vorhandenen Vegetationsstrukturen, Lebensräume und Habi-tatstrukturen, ggf. Ver-drängung störungsemp-findlicher Arten, ggf. Beschädigung von Vege-tationselementen in den Randbereichen

Veränderung bis hin zum Verlust der Bodenstruktur durch Verdichtung, Befes-tigungen, ggf. Bodenaus-tausch, Gefahr der Verun-reinigung von Böden bei Lagerung toxischer Stoffe (Schmier- und Treibstoffe)

Beeinflussung des Grundwassergeschehens möglich, Beeinflussung der Qualität von Grund-wasser und Oberflächen-gewässern möglich je nach Art der gelagerten Stoffe, ggf. zeitweilige Reduzierung der Grund-wasserneubildung und hydraulische Belastung von Oberflächengewäs-sern

ggf. geringfügige kleinkli-matische Veränderungen durch die Beseitigung der Vegetationsdecke, je nach Art der gelagerten Stoffe veränderte Strah-lungsbilanzen, geringfügi-ge Aufheizeffekte mög-lich, ggf. baubedingte Staub- und Schadstoffbe-lastung

Veränderung des bisheri-gen Wirkungsgefüges hin zu anthropogenen Stand-orten mit ggf. dauerhaft eingeschränkten, ökologi-schen Wechselwirkungen

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Verlust vorhandener Strukturelemente, visuelle Störwirkungen durch Materiallager und Bauge-räte

Baustellenbetrieb, Baustellenverkehr, Material-/ Boden-transport, Bauwerks-gründungen

Beunruhigung der an-grenzenden Bereiche durch Lärmemissionen, Erschütterungen und visuelle Störungen, ggf. dauerhafte Verdrängung störungsempfindlicher Arten, Beeinträchtigung durch Staub und Abgase

oberflächige Verschläm-mung der angrenzenden Bodenflächen bei erhöh-ter Staubentwicklung, Risiko des Eintrags fahr-zeugspezifischer Schad-stoffe (Öl, Treibstoffe, Schmiermittel) in den Boden

Beeinflussung des Grundwassergeschehens möglich, Beeinflussung der Qualität von Grund-wasser und Oberflächen-gewässern möglich, z.B. durch Eintrag bau- und fahrzeugspezifischer Schadstoffe

Beeinträchtigung biokli-matischer Verhältnisse durch Lärm-, Staub- und Abgasemissionen

Veränderung des bisheri-gen Wirkungsgefüges hin zu anthropogenen Stand-orten mit ggf. dauerhaft eingeschränkten, ökologi-schen Wechselwirkungen

Beeinträchtigung von Erholungsfunktionen durch zusätzliche Lärm-, Staub- und Abgasbelas-tung, Erschütterungen und visuelle Störungen

Erdarbeiten: Abgra-bungen, Aufschüttun-gen, Bodenlagerung

Zerstörung und Beseiti-gung von Vegetation und Biotopstrukturen, Ver-drängung von Arten- und Lebensgemeinschaften, ggf. Beschädigung von Vegetationselementen in den Randbereichen

Veränderung und Zerstö-rung gewachsener Bo-denprofile u. -strukturen, Verlust natür-licher Bodenfunktionen (Pufferfunktionen, Funkti-on als Pflanzenstandort usw.), Erhöhung der Erosionsgefahr

ggf. Freilegung des Grundwasserkörpers, erhöhte Gefahr von Schadstoffeinträgen, Veränderung des oberflä-chigen Abflusses, ggf. Grundwasserabsenkung in den Randbereichen

ggf. geringfügige kleinkli-matische Veränderungen durch die Beseitigung der Vegetationsdecke (verän-derte Strahlungsbilanzen)

Veränderung des bisheri-gen Wirkungsgefüges hin zu anthropogenen Stand-orten mit ggf. dauerhaft eingeschränkten, ökologi-schen Wechselwirkungen

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Reliefveränderungen

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Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 70 -

In der nachfolgenden Tabelle werden Art und Umfang der von der Verlegung der Wil-

helmsburger Reichsstraße ausgehenden Wirkfaktoren angegeben. Aufgeführt sind auch

sich positiv auswirkende Wirkfaktoren, insbesondere im Zusammenhang mit dem Rückbau

der vorhandenen B 4/75.

Tab. 14 Anlage-, betriebs- und baubedingte Wirkfaktoren (Straße)

Anlagebedingte Wirkfaktoren Dimension

Flächeninanspruchnahme insgesamt 26,80 ha

Flächenversiegelung (Straße, Bankett, Mittelstrei-fen, Ingenieurbauwerke)

davon Neuversiegelung

18,75 ha

14,75 ha

Entsiegelungen (insbesondere durch den Rückbau der vorhandenen B 4/75)

9,20 ha

Bodenauftrag und -abtrag (Böschungen, Mulden) 8,05 ha

Lärmschutzanlagen beidseitig, durchgehender Lärmschutz, Wandhöhe 2-6 m, insgesamt rd. 8,5 km Lärmschutzwände entlang der Straße (zusätzlich Lärmschutzmaß-nahmen im Bereich der Bahnanlagen (s. Bahnfol-gemaßnahmen)

Gewässerquerungen, -verlegungen • Verlegung der Südlichen Wilhelmsburger Wet-tern

• Querung der Kuckuckswettern

• Querung Ernst-August-Kanal

Zerschneidung • Isolation kleiner Teilflächen zwischen verlegter Straße und Bahn im südlichen Streckenabschnitt

• Zerschneidungswirkungen im Bereich der Frei-raumachse Ernst-August-Kanal (visuelle Zer-schneidungen und Zerschneidung von Kleingar-tenanlagen)

Entschneidung • erhebliche Entlastungswirkungen im südlichen Wilhelmsburger Park

• Entlastungen im Bereich der bisherigen Que-rungsstelle Ernst-August-Kanal

Betriebsbedingte Wirkfaktoren Dimension

Verkehrsaufkommen s. technischer Erläuterungsbericht (Unterlage 1)

Emissionen Seitens des Verkehrslärms der B4/75 Einhaltung der Tagesgrenzwerte der 16. BImSchV, Über-schreitung der Nachtgrenzwerte in einigen Berei-chen. Insgesamt jedoch Verbesserung der Ge-samtlärmsituation aufgrund der Bündelung von Bahn und Straße.

Positive Wirkung der Lärmschutzanlagen auch in Bezug auf die Schadstoffausbreitung (Verringerung der Schadstoffausbreitung). Keine Überschreitun-gen von Grenzwerten der 22. BImSchV im Bereich der Trasse.

Wirkungen auf lärmempfindliche Vogelarten (Ab-nahme der Habitateignung bis hin zum Verlust von

DEGES

Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 71 -

Lebensräumen) Zu berücksichtigen sind artspezifi-sche Effektdistanzen und Empfindlichkeiten gemäß der Arbeitshilfe „Vögel und Straßenverkehr“, dies erfolgt ausführlich in der Unterlage 12.4 (Fachbei-trag Artenschutz)

Straßenentwässerung, -abwässer Ein Rückhaltebecken im südlichen Wilhelmsburger Park (Vorflut südliche Wilhelmsburger Wettern), ansonsten mehrere Einleitungen in das städtische Kanalsystem.

Baubedingte Wirkfaktoren Dimension

Flächenbeanspruchung durch Baustelleneinrich-tungen, Baustraßen und Arbeitsstreifen

rd. 15,6 ha

Bodenabtrag Bodenumlagerung

rd. 2.000 m³ Abtrag und Zwischenlagerung, rd. 42.000 m³ Abtrag und Beseitigung, rd. 235.000 m² Boden liefern

temporäre Schadstoffeinträge und Störungen (Lärm, Erschütterungen, visuelle Störreize)

Bauzeit von rd. 2 Jahren

4.3 Konfliktbeschreibung

Nicht alle der zuvor dargestellten projektbezogenen Wirkfaktoren führen bei der Verlegung

der Wilhelmsburger Reichsstraße zwangsläufig zu erheblichen Beeinträchtigungen von

Natur und Landschaft.

Die erheblichen Beeinträchtigungen werden nachfolgend als Konflikte benannt. Neben der

folgenden Beschreibung sind sie außerdem in der Karte „Bestand und Konflikte“ (s. Karten-

teil, Karte 2.1 und 2.2) dargestellt. Die Betroffenheit von artenschutzrechtlichen Verbotstat-

beständen wird im Einzelnen im Fachbeitrag Artenschutz abgearbeitet, der die Unterlage

12.4 der Planfeststellungsunterlagen bildet.

4.3.1 Unvermeidbarkeit der Eingriffe

Gemäß § 15 (1) BNatSchG ist die Unvermeidbarkeit von Eingriffen zu begründen. Wie be-

reits anhand der Erläuterung in Kap. 3 und den vorgesehen Vermeidungsmaßnahmen er-

kennbar ist, wurden die Möglichkeiten zur Vermeidung von Eingriffen intensiv geprüft und

bereits bei der bautechnischen Planung berücksichtigt. Daraus resultierend wird nachfol-

gend die Unvermeidbarkeit der Eingriffe begründet:

Erfordernis des Vorhabens

Die Notwendigkeit des Vorhabens an sich und das Fehlen anderer zumutbarer Alternativen

ist an verschiedenen Stellen der Antragsunterlagen bereits ausführlich begründet, z.B. im

Erläuterungsbericht (s. Unterlage 1) und in der Artenschutzrechtlichen Prüfung (s. Unterla-

ge 12.5). Innerhalb der UVS (Unterlage 12.1) sind innerhalb der Auswirkungsprognose

ebenfalls Erläuterungen hierzu enthalten. In diesem LBP wird daher auf weitere Begrün-

dungen verzichtet.

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Unterlage 12.2 - LBP - 72 -

Unvermeidbare Flächeninanspruchnahmen

Das Erfordernis der Flächeninanspruchnahmen, so wie sie in der nachfolgenden Konflikt-

beschreibung dargestellt werden, ergibt sich aufgrund der technischen Trassierungspara-

meter, z.B. Radien, Regelquerschnitte, Gradientenlage (Höhenlage) und der baubedingt

zwingend erforderlichen Arbeitsstreifen und Baustelleneinrichtungsflächen. Die technischen

Trassierungsparameter werden im Erläuterungsbericht Unterlage 1 dargestellt und jeweils

begründet. Die angesetzten Arbeitsstreifen und Baustelleneinrichtungsflächen wurden in

einem gemeinsamen Abstimmungsprozess mit dem Ingenieurbüro Vössing und der DE-

GES abgestimmt. Die Standardbreite von 10 m wurde im Bereich sensibler Biotopstruktu-

ren soweit wie möglich reduziert. Nach derzeitigem Kenntnisstand muss von einer Unver-

meidbarkeit der verbleibenden, dargestellten Flächeninanspruchnahmen ausgegangen

werden.

Zeitliche Aspekte

Zeitliche Aspekte im Rahmen der Bauausführung haben für die Vermeidung von Eingriffen,

insbesondere jedoch zur Vermeidung des Eintretens artenschutzrechtlicher Verbotstatbe-

stände eine wesentliche Bedeutung (vgl. Kap. 3.4). Die gesetzlich vorgegebenen Beuzei-

tenregelungen sind verbindlich. In dem Fall eines unvermeidbaren Abweichens von den

verbindlichen und den weiteren empfohlenen Bauzeitenregelungen (z.B. aufgrund komple-

xer Zusammenhänge innerhalb der Bauabfolgen von Straße und Bahn) ist eine Abstim-

mung mit den zuständigen Fachbehörden vorgesehen. Bei einer Abweichung von gesetz-

lich verbindlichen Bauzeitenregelungen sind Ausnahmen erforderlich, die im Rahmen der

Bauausführung von der zuständigen Behörde beurteilt werden müssen.

4.3.2 Beeinträchtigungen der Biotopfunktion / Biotopverbundfunktion und Habi-

tatfunktion

Anlagebedingt kommt es durch die Neuversiegelung und die Überbauung mit Dämmen und

anderen Anlagen im Zuge der Verlegung der B 4/75 im Bereich des Baukörpers zum dau-

erhaften Verlust von Vegetationsbeständen und Lebensraumfunktionen. Darüber hinaus

können baubedingt durch die notwendigen Arbeitsstreifen Verluste und Beeinträchtigungen

auftreten.

Biotopverluste

Erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen ergeben sich insbesondere bei einem Ver-

lust oder einer Beeinträchtigung von Biotoptypen hoher Wertigkeit und langer Entwick-

lungsdauer. Dies betrifft insgesamt 33 ha Biotoptypen, denen nach dem Staatsrätemodell

noch Funktionswerte zuzuweisen sind. Dies sind nicht alles Biotoptypen hoher Wertigkeit.

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Unterlage 12.2 - LBP - 73 -

Differenziert nach Biotoptypengruppen ergibt sich folgende Bilanz:

• Biotope der Bahnanlagen 10,19 ha • Biotopkomplexe der Freizeit-, Erholungs- und Grünanlagen 5,86 ha • Vegetationsbestimmte Habitatstrukturen besiedelter Bereiche 5,82 ha • Ruderale und halbruderale Krautfluren 4,60 ha • Gebüsche und Kleingehölze 1,75 ha • Wald 1,28 ha • Grünland 1,23 ha • Lineare Fließgewässer 0,61 ha • Stillgewässer 0,11 ha • Gehölzfreie Biotope der Sümpfe und Niedermoore 0,08 ha • Biotopkomplexe der Siedlungsflächen 0,40 ha • Offenbodenbiotope 0,72 ha

Auffallend ist der große Flächenanteil der Bahnanlagen, was sich aus der Trassenführung

ergibt und sich letztendlich im Rahmen der Eingriffsbilanzierung positiv bemerkbar macht,

da die Biotope der Bahnanlagen überwiegend stark vorbelastet und daher auch überwie-

gend relativ geringwertig sind (Wertstufen 1 – 3). Ebenfalls relativ groß sind die Flächenan-

teile der Freizeit-, Erholungs- und Grünanlagen, da im Bereich der AS Wilhelmsburg-Süd

und des Ernst-August-Kanals Kleingärten betroffen sind. Der außerdem relativ große Anteil

vegetationsbestimmter Habitatstrukturen besiedelter Bereiche erklärt sich durch die um-

fangreichen Betroffenheiten straßen- und bahnbegleitender Gehölzstrukturen. Dagegen ist

der entstehende Verlust von anderweitigen Gebüschen und Kleingehölzen deutlich gerin-

ger, ebenso wie die Inaspruchnahme von als Wald abgegrenzten Gehölzbeständen. Bei

Letzteren handelt es sich um kleinflächige Waldbestände unterschiedlichsten Charakters.

Bezüglich höherwertiger Strukturen handelt es sich vor allem die Gehölz- und Waldbestän-

de von mittlerer bis hoher Bedeutung sowie sämtliche gesetzlich geschützten Biotope wie

Kleingewässer und Röhrichte im südlichen Streckenabschnitt sowie Trocken- und Mager-

rasen auf den Bahnanlagen. Im Vergleich zu der Gesamtgröße der betroffenen Biotope der

Bahnanlagen machen die dort betroffen, geschützten Trocken- und Magerrasen nur einen

sehr kleinen Anteil aus (682 m², vgl. Tab. 21).

Insgesamt sind geschützte Biotope auf einer Fläche von rd. 1,28 ha betroffen (s. Tab. 21).

Auch die bestehenden Ausgleichs- und Ersatzflächen sind in diesem Zusammenhang von

Bedeutung. Es gehen rd. 1,64 ha Ausgleichsflächen verloren, die wiederum zu kompensie-

ren sind.

Inwiefern die Beeinträchtigungen von Biotoptypen geringer Wertigkeiten erhebliche Eingrif-

fe darstellen, wurde jeweils im Einzelfall beurteilt und hängt insbesondere davon ab, ob

betroffene Funktionen nach Realisierung des Vorhabens wieder hergestellt werden kön-

nen, z.B. im Bereich des Arbeitsstreifens (vgl. Tab. 22). Neben den Flächenverlusten ist ein

Verlust von 298 Einzelbäumen zu verzeichnen. Alle darüber hinaus gehenden Gehölzver-

luste sind bereits in der Flächenbilanz enthalten.

DEGES

Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 74 -

Die Flächeninanspruchnahmen und die betriebsbedingten Wirkungen führen außerdem zu

einem Verlust bzw. einer Abnahme der Habitateignung für einige Arten bzw. Artengruppen.

Betroffenheiten von Habitatfunktionen geschützter Arten der untersuchten Tiergruppen

werden im Artenschutzbeitrag (Unterlage 12.4) im Detail erläutert. An dieser Stelle werden

die wesentlichen Ergebnisse zusammenfassend dargestellt. Zudem enthält der faunistische

Fachbeitrag (Unterlage 12.3) Hinweise zu möglichen Beeinträchtigungen der untersuchten

Artengruppen. Auf der Grundlage dieser Hinweise und der konkreten Entwurfsplanung

werden im Rahmen dieses LBP die konkreten Betroffenheiten ermittelt.

Fledermäuse

Bei den Fledermäusen wurden keine Quartiere nachgewiesen. Auf Grundlage des heutigen

Kenntnisstandes sind Quartierverluste und daraus resultierenden artenschutzrechtliche

Konflikte daher auszuschließen (vgl. Unterlage 12.4). Ein grundsätzliches Risiko des Ver-

lustes von Quartieren bleibt zwar, da sich bis zur Ausführungsplanung die Nutzung poten-

zieller Quartierstandorte ändern kann bzw. auch neue potenzielle Quartiere entstehen kön-

nen (z.B. Rindenablösungen und Baumhöhlen) und Arten wie Zwergfledermaus und Breit-

flügelfledermaus als Kulturfolger bei der Quartierwahl durchaus flexibel sind. Funktionsbe-

zogene Ausgleichsmaßnahmen sind aus diesem potenziellen Risiko nicht abzuleiten. Zu-

dem wird vor den Fällarbeiten eine Kontrolle möglicher Quartiere durchgeführt.

Die Biotoptypenverluste haben Auswirkungen auf die Nahrungshabitate der Fledermäuse.

Betroffen sind Zwergfledermaus, Breitflügelfledermaus und Wasserfledermaus. Bestehen-

de Nahrungshabitate werden durch die anlagebedingten Flächeninanspruchnahmen ge-

ringfügig verkleinert. Aufgrund der Mobilität der vorkommenden Arten und der Größe der

Jagdreviere entstehen jedoch nur geringfügige Beeinträchtigungen von Nahrungshabitaten.

Zu Vermeidung einer Abnahme der Habitateignung für die gegenüber Lichtemissionen,

wird als Vermeidungsmaßnahmen eine in den unteren Bereichen nicht transparente Lärm-

schutzwand im Bereich der Brücke Ernst-August-Kanal vorgesehen. Ein signifikant erhöh-

tes Kollisionsrisiko entsteht bei keiner Fledermaus-Art.

Vögel

Bezüglich der vorkommenden Brutvögel sind Lebensraumverluste für 2 Brutpaare (Revie-

re) des Feldschwirls, 5 Reviere des Sumpfrohrsängers und ein Territorium des Kuckucks

hervorzuheben, die durch Lebensraumverlust durch Überbauungen und betriebsbedingte

Auswirkungen im südlichen Wilhelmsburger Park entstehen. Ein weiteres Sumpfrohrsän-

gerrevier geht im Bereich der Straße Kornweide im bereich des AS Wilhelmsburg-Süd ver-

loren, so dass insgesamt 6 Reviere des Sumpfrohrsängers als Verlust zu verzeichnen sind.

Darüber hinaus sind auch weitere Vogelarten von Lebensraumverlusten betroffen, insbe-

sondere Gebüsch- und Höhlenbrüter wie z.B. Gartenrotschwanz, Grauschnäpper, Haus-

sperling, Nachtigall und ein Brutrevier der Teichralle. Eine Minderung der Habitateignung

ist auch möglich durch Lärmemissionen, die von der Straße während des Betriebs ausge-

hen. Zur Abschätzung dieser Auswirkungen wurden die von Garniel & Mierwald (2010)

artspezifisch festgelegten Effektdistanzen herangezogen. Als explizit gegenüber Lärm

empfindliche Arten kommen im Untersuchungsraum Kuckuck und Austernfischer vor, wo-

bei der Austernfischer außerhalb der für ihn relevanten Isophone von 55 dB(A) nachgewie-

DEGES

Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 75 -

sen wurde und somit vom Vorhaben nicht betroffen wird. Zur Minimierung dieser Störungen

tragen die auf ganzer Länge beiderseits mindestens 4,50 m hohen Lärmschutzwände bei.

Weiterhin kommt es durch den Rückbau der bestehenden B 4/75 zu einer erheblichen

Aufwertung der Habitateignung beiderseits der derzeit vorhandenen Trasse.

Amphibien

Beeinträchtigungen von Habitatfunktionen von Amphibien entstehen durch den Verlust

eines Laichgewässers und dazugehöriger Landlebensräume im Bereich der geschützten

Feuchtbiotope im Südlichen Wilhelmsburger Park. Betroffene Arten sind Erdkröte, Gras-

frosch und Teichmolch. Das dort in der Nähe der Bahnanlagen vorhandene Kleingewässer,

in dem die drei Arten festgestellt wurden, geht unvermeidbar bau- und anlagebedingt dau-

erhaft verloren. Die umgebenden Landlebensräume (Feuchtgrünlandbrachen, Hochstau-

denfluren, tw. Gebüsche) gehen ebenfalls zum Teil anlagebedingt dauerhaft verloren.

Der Verlust des Laichgewässers ist erheblich, da dadurch die Amphibienpopulationen in

dem Bereich gefährdet werden. Durch die Anlage eines Ersatzgewässers westlich der

Lärmschutzwand kann der Verlust funktional im direkten räumlichen Zusammenhang aus-

geglichen werden.

Die vorhandenen Landlebensräume um das bestehende Laichgewässer gehen nur teilwei-

se verloren. Da sich westlich der Lärmschutzwand großflächig geeignete Landlebensräume

anschließen die dauerhaft erhalten bleiben, bestehen dort im Zusammenhang mit der An-

lage von Ersatzgewässern ausreichend Ausweichpotenziale für Amphibien. Dort bleiben

rd. 2,6 ha z.T. geschützte Hochstauden, Feuchtbrachen und Röhrichte bestehen, außer-

dem stellen auch die sich westlich anschließenden Teile der Kleingartenanlagen und der

Grünanlagen des Wilhelmsburger Parks geeignete Landlebensräume mit Winterverstecken

usw. dar.

Von den Landlebensräumen um das bestehende Laichgewässer wird ein Teil bereits durch

den vorgezogenen Bau der Lärmschutzwand und die dafür erforderliche Baustraße bean-

sprucht. Die Funktionsbeziehungen für Amphibien zwischen den Flächen östlich und west-

lich der Wand werden bis zur Verlegung der B 4/75 jedoch durch Amphibiendurchlässe

unter der Wand aufrecht erhalten. Vor Baubeginn der Verlegung der B 4/75 wird zunächst

die beidseitige Passierbarkeit der Durchlässe aufgehoben. Das Zurückwandern oder Ein-

wandern von den Flächen westlich der Wand in den Eingriffsbereich wird den Amphibien

damit unmöglich gemacht (vgl. Kap. 3.2 und Kap. 6.1.1 und Vermeidungsmaßnahme

1.5 V). Das baubedingte Tötungsrisiko wird dadurch minimiert. Mit dem Baubeginn in dem

Bereich werden die Durchlässe dauerhaft aufgehoben, da dann keine Funktionsbeziehun-

gen in Ost-West-Richtung aufrecht zu erhalten sind.

Betriebsbedingte Auswirkungen auf Amphibien sind ausgeschlossen, da die Lärmschutz-

wände beidseitig parallel zur B 4/75 ein Einwandern von Amphibien in den Straßenraum

verhindern. Durch die Entwässerung der Straße sind keine Amphibienlaichgewässer betrof-

fen (etwa durch Einleitungen etc.)

DEGES

Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 76 -

Libellen

Baubedingt und anlagebedingt kommt es zu einem Verlust von einem Gewässer mit einer

besonderen Bedeutung für Libellen. Es handelt sich um das bereits zuvor thematisierte

Gewässer in der Nähe der Bahn im südlichen Wilhelmsburger Park, das auch als Amphi-

bienlaichgewässer eine besondere Bedeutung hat und anlagebedingt dauerhaft verloren

geht. Zwei weitere Gewässer befanden sich im Bereich des ehemaligen Containerbahnho-

fes und sind bereits nicht mehr vorhanden. Es sind keine europäisch geschützten Libellen-

arten betroffen. Festgestellt wurden dort durch GFN sieben Libellenarten: Braune Mosaik-

jungfer (Aeshna grandis), Kleine Mosaikjungfer (Brachytron pratense), Fledermaus-

Azurjungfer (Coenagrion pulchellum), Feuerlibelle (Crocothemis arythraea), Großes Gra-

natauge (Erythromma najas), Gefleckte Heidelibelle (Sympetrum flaveolum) und Große

Heidelibelle (Sympetrum striolatum). Alle Arten wurden auch an weiteren Gewässern im

Untersuchungsgebiet festgestellt. Ein Teil dieser Arten ist lt. Roter Liste für Hamburg in

Hamburg gefährdet. Dies gilt für die Große Heidelibelle (RL HH 3), die Fledermaus-

Azurjungfer (RL HH 3) und die Kleine Mosaikjungfer (RL HH 3). Durch die Anlage eines

Ersatzgewässers westlich der Lärmschutzwand ist ein Ausgleich der Lebensraumverluste

für Libellen im direkten räumlichen Zusammenhang möglich.

Heuschrecken, Tagfalter und Hautflügler

Bezüglich der Heuschrecken, Tagfalter und Hautflügler kommt es zu Verlusten von Funkti-

onsräumen sehr hoher Bedeutung im Umfang von rd. 7,7 ha im Bereich der Bahnanlagen

und rd. 2,4 ha im Bereich der Feuchtbrache im Süden. Betroffen sind in diesen Bereichen

z.T. sehr seltene Arten jedoch keine europäisch geschützten Arten.

Die weniger seltenen Arten können auf angrenzende Flächen ausweichen. So bleiben be-

züglich der Feuchtbrache im Süden westlich der B 4/75 größere Teile der Brache (rd. 2,6

ha) erhalten, auf die die Arten ausweichen können. Auch bei den Bahnanlagen ist es so,

dass die Bahnanlagen an sich und auch ein großer Teil der Bahnbrachen einschließlich

des Funktionsraumes südlich des Ringlokschuppens erhalten bleiben.

Bezüglich der Bahnbrachen ist zudem darauf hinzuweisen, dass aufgrund fortschreitender

Verbuschung und damit verbundener Beschattungen die 7,7 ha nicht flächendeckend als

hochwertige Habitate für die dort festgestellten Heuschrecken und Hautflügler in Frage

kommen. Wegen der Größe und des funktionalen Zusammenhangs wurden die Flächen

südlich des Ringlokschuppens für die Artengruppen von GFN als ein Funktionsraum ein-

heitlichen bewertet, tatsächlich weisen jedoch größere Bereiche wegen der bestehenden

Beschattung und fehlender xerothermer Standortverhältnisse keine Habitateignung insbe-

sondere für sehr seltenen Arten auf. Die sehr selten und wertgebenden Arten, wie die

Westliche Beißschrecke, deren Vorkommen in Hamburg als vom Aussterben bedroht ein-

gestuft wird, oder die gefährdete Keulenschrecke sind gerade auf diese xerothermen (tro-

ckenwarmen) Standorte angewiesen. Der Anteil xerothermer, für diese Arten geeigneter

Lebensräume liegt bei ca. 2-3 ha. Während für die weniger spezialisierten Arten im Bereich

der verbleibenden Bahnflächen ausreichend Ausweichlebensräume erhalten bleiben, ste-

hen für die sehr stark auf xerotherme Standorte spezialisierte Arten nur bedingt Ausweich-

DEGES

Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 77 -

möglichkeiten zur Verfügung. Sehr stark bzw. schnell befahrene Streckenabschnitte sind

z.B. ungeeignet, da dort die Mortalität sehr groß ist. Mit der Vermeidungsmaßnahme 1.7 V,

dem Umsetzen von Vegetationselementen der Trocken- und Magerrasen, werden für die

Zeit der Bauphase xerotherme Ausweichareale in unmittelbarer Nähe des Eingriffs ge-

schaffen. Um die Artenvorkommen darüber hinaus zu sichern, werden im Rahmen des

Maßnahmenkonzeptes durch gezielte, funktionale Gestaltungs- und Ausgleichsmaßnah-

men neue xerotherme Standorte entlang der Bahnanlagen geschaffen.

Die im Rahmen der Untersuchungen ebenfalls im Bereich des Ringlokschuppens festge-

stellte Schmetterlingsart Mauerfuchs, der in Hamburg als von Aussterben bedroht gilt und

das als stark gefährdet geltende Blutströpfchen bevorzugen trocken-warme, nährstoffarme

Standorte mit arten- und blütenreicher Vegetation. Für diese Arten gilt entsprechend, was

bereits zuvor für die an xerotherme Standorte gebundenen Heuschrecken dargelegt wurde.

Ebenso gilt dies für die festgestellten, teilweise ebenfalls sehr seltenen Bienenarten, etwa

die Wollbienenart Anthidium nanum (Erstnachweis für Norddeutschland), die in Hamburg

erstmals nachgewiesene Mauerbiene Osmia spinulosa und die Maskenbiene Hylaeus cor-

nutus.

Biotopverbund

Mit dem anlage- und baubedingten Verlust von Biotopstrukturen sind auch Beeinträchti-

gungen von faunistischen Funktionsbeziehungen und Biotopverbundfunktionen betroffen.

Im Bereich der Bahnanlagen werden etwa die bahnbegleitenden Biotopverbundfunktionen

für Arten der Trocken- und Magerrasen in Nord-Süd-Richtung eingeschränkt. Betroffen sind

auch hier insbesondere die Arten, die trockenwarme und blütenreiche Biotope bevorzugen

(insbesondere die zuvor genannten Heuschschreckenarten, Tagfalter- und Bienenarten),

da ein Bestand dieser Biotope während der Bauphase nicht durchgängig entlang der

Bahnanlagen gewährleistet werden kann. Für diese Arten sind im Rahmen der Gestal-

tungs- und Ausgleichsmaßnahmen gezielte Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Biotop-

verbundes entlang der Bahnanlagen in Nord-Süd-Richtung vorzusehen.

Durch den Umbau der Anschlussstelle Wilhelmsburg-Süd kann es durch baubedingte Stö-

rungen wie Licht- und Lärmemissionen zu Einflüssen auf die Biotopverbundfunktionen zwi-

schen Wilhelmsburger Park und Süderelbe kommen. Baubedingt sind durch nächtliche

Beleuchtung ebenso Auswirkungen auf Biotopverbundfunktionen z.B. für lichtempfindliche

Wasserfledermäuse am Ernst-August-Kanal möglich. Da im Untersuchungszeitraum jedoch

nur wenige empfindliche Arten am Ernst-August-Kanal nachgewiesen wurden, kommt es

hier nur zu zeitlich befristeten Störungen von geringem Ausmaß.

Durch den Trassenverlauf kommt es zudem kleinflächig zum Funktionsverlust und zu Be-

einträchtigungen von Biotopen / Tierlebensräumen durch Verinselung eines Teils einer

Feuchtgrünlandbrache im südlichen Streckenabschnitt zwischen Bahn und geplanter Stra-

ße. Die verbleibende Restfläche zwischen Bahn und Straße hat aufgrund ihrer geringen

Größe keine Bedeutung mehr für Wirbeltiere und ist daher als Totalverlust für diese Gruppe

DEGES

Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 78 -

zu werden, für Insektenarten wie z.B. Heuschreckenarten der Hochstaudenfluren kann sie

dagegen immer noch als Lebensraum dienen. Die verbleibenden Restflächen westlich der

verlegten B 4/75 haben weiterhin Anschluss an die Biotopstrukturen des Wilhelmsburger

Parks. Dort kommt es nicht zu erheblichen Funktionsverlusten.

Einträge von betriebsbedingten Schadstoffen (Verkehrsemissionen) in angrenzende Bioto-

pe / faunistische Habitate sind grundsätzlich nicht ganz auszuschließen. Allerdings wird

aufgrund der parallel zur Straße verlaufenden Lärmschutzanlagen eine nennenswerte Ver-

driftung von Nähr- und Schadstoffen sowie Streusalz in angrenzende Bereiche vermieden.

Erhebliche Beeinträchtigungen wie z.B. Eutrophierungen und Schädigungen von Pflanzen

durch Salz werden daher ausgeschlossen. Es wird keine entsprechende Wirkzone abge-

grenzt. In dem kurzen Abschnitt südlich der AS Wilhelmsburg-Süd, der keine Lärmschutz-

anlagen erhält, ändert sich der Trassenverlauf nur unwesentlich, so dass es auch dort vor-

habensbedingt nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen kommt. Gleiches gilt im gesamten

Streckenverlauf für temporäre Einflüsse auf Biotope / faunistische Habitate in Form von

zeitweiligen Staubemissionen während der Bauphase, die nicht vollständig vermeidbar

sind. Da diese jedoch nur vorübergehend auftreten, sind daraus keine erheblichen Beein-

trächtigungen abzuleiten. Gleiches gilt für baubedingte Nähr- oder Schadstoffeinträge, die

lediglich in relativ kurzen Zeiträumen auftreten und daher keine relevanten Dimensionen

erreichen.

Die tw. auf den Bahnanlagen vorhandenen Magerbiotope sind in dieser Hinsicht nicht rele-

vant, da es sich um kurzlebige Sekundärbiotope handelt, die entweder durch Sukzession

oder den Bahnbetrieb nicht dauerhaft Bestand haben werden. Vor diesem Hintergrund sind

betriebsbedingte Nährstoffeinträge, die sich erst langfristig auswirken würden, nicht erheb-

lich.

Das potenzielle Risiko vorhabensbedingter Auswirkungen durch Veränderungen der

Grundwasserstände, auf das im Fachbeitrag Fauna (s. Unterlage 12.2) hingewiesen wird,

rechtfertigt nach derzeitigem Kenntnisstand keine Ableitung erheblicher Eingriffe in Natur

und Landschaft. Baubedingte, temporäre Veränderungen der Standortbedingungen durch

zeitweilige Grundwasserabsenkungen können aus technischer Sicht mit geeigneten Maß-

nahmen bzw. Bauverfahren entsprechend dem Stand der Technik vermieden werden. An-

lagebedingt sind geringfügige Beeinflussungen des Grundwassers möglich, jedoch sind

diese nach derzeitigem Kenntnisstand marginal und vor dem Hintergrund des bestehenden

wasserwirtschaftlichen Einflusses auf sämtliche Oberflächengewässer und das Grundwas-

ser nicht erheblich. Wie bei allen Wirkfaktoren gilt auch hier, dass – sollten sich im weiteren

Planungsprozess neue oder abweichende Erkenntnisse ergeben (z.B. durch genauere

Untersuchungen der Grundwasser- und Gründungsverhältnisse) – ggf. zusätzliche Maß-

nahmen zur Vermeidung oder zur Kompensation vorgesehen werden.

In der nachfolgenden Tabelle sind die erheblichen Beeinträchtigungen zusammengefasst.

DEGES

Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 79 -

Tab. 15 Beeinträchtigungen der Biotopfunktion / Biotopverbundfunktion und Habitatfunktion

Wirkfaktor erhebliche Beeinträchtigungen

Beeinträchtigung der Biotopfunktion

anlage- und baubedingte Biotopverluste

• Verlust von rd. 4,5 ha hochwertigen Biotopen (Wertstufen 10 und 8 nach Staatsrätemodell) insbesondere im südlichen Streckenabschnitt im Bereich der Feuchtbrache im südöstlichen Wilhelmsburger Park. Kleinflächig auch im Bereich der AS Wihelmsburg-Süd, den Bahnanlagen und nördlich des Ernst-August-Kanals. Es handelt sich um geschützte Biotope und /oder bestehende Ausgleichsflächen.

• Verlust von geschützten Biotopen auf einer Fläche von rd. 1,28 ha und Verlust von Ausgleichsflächen rd. 1,64 ha.

• Insgesamt Verlust von 33 ha Biotopen im Bereich der gesamten Baustre-cke. Die damit verloren gehenden Werte sind zum Teil auf Böschungen und im Arbeitsstreifen wieder herstellbar, z.B. durch die Anlage von Stra-ßenbegleitgrün und die Wiederherstellung von Biotopstrukturen im Ar-beitsstreifen (z.B. Brachflächen). Im Rahmen der Bilanzierung nach dem Staatsrätemodell wird dies dargestellt (vgl. Tab. 23)

• Verlust von Einzelbäumen (298 St.)

Beeinträchtigung der Biotopverbundfunktion

Zerschneidung,

Isolation

• Beeinträchtigung von Biotopverbundfunktionen für Arten der Trocken- und Magerrasen im Bereich der Bahnanlagen (bahnbegleitende Biotopver-bundfunktionen in Nord-Süd-Richtung)

• baubedingte Einflüsse auf die Funktionen zwischen Wilhelmsburger Park und Süderelbe im Bereich der Anschlussstelle Wilhelmsburg Süd

• baubedingte Einflüsse auf Biotopverbundfunktionen im Bereich Ernst-August-Kanal

• kleinflächiger Funktionsverlust und Beeinträchtigungen durch Verinselung im südlichen Streckenabschnitt zwischen Bahn und geplanter Straße / Un-terbrechung von Austausch- und Wechselbeziehungen zwischen Lebens-räumen

Beeinträchtigung der Habitatfunktion

Lebensraumverluste, Verlärmung, Erschütterung, visuelle Störreize (Licht, Bewegung)

• Verlust, Beeinträchtigung von faunistischen Habitaten / Funktionsbezie-hungen

• Barrierewirkungen

• Anlockwirkung / Falleneffekte

• Vertreibung

• Kollision

Betroffen sind die vorkommenden Fledermäuse. Hier sind die Verluste po-tenzieller Quartierstandorte und geringfügige Beeinträchtigungen von Nah-rungshabitaten zu nennen. Zu Vermeidung einer Abnahme der Habitateig-nung des Ernst-August-Kanals durch Licht sind bereits Vermeidungsmaß-nahmen vorgesehen.

Bezüglich der vorkommenden Brutvögel sind Lebensraumverluste für Feldschwirl, Sumpfrohrsänger und Kuckuck hervorzuheben, die durch die Überbauungen und betriebsbedingte Auswirkungen im südlichen Wilhelms-burger Park entstehen. Darüber hinaus sind auch viele andere Arten von Lebensraumverlusten betroffen, insbesondere Gebüsch- und Höhlenbrüter wie z.B. Gartenrotschwanz, Grauschnäpper, Haussperling, Nachtigall und ein Brutrevier der Teichralle. Zudem kommt es voraussichtlich zu temporären Beeinträchtigungen von zwei Mäusebussard-Brutpaaren.

Beeinträchtigungen von Habitatfunktionen von Amphibien entstehen durch

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Unterlage 12.2 - LBP - 80 -

den Verlust eines Laichgewässers und dazugehöriger Landlebensräume. Betroffene Arten sind Erdkröte, Grasfrosch und Teichmolch.

Baubedingt kommt es zu einem Verlust von einem Gewässer mit einer be-sonderen Bedeutung für Libellen. Zwei weitere Gewässer befanden sich im Bereich des ehemaligen Containerbahnhofes und sind bereist nicht mehr vorhanden. Es sind keine europäisch geschützten Libellen betroffen.

Bezüglich der Heuschrecken, Tagfalter und Hautflügler kommt es zu Verlusten hochwertiger Habitate im Bereich der Bahnanlagen und der Feuchtbrache im Süden. Betroffen sind z.T. sehr selten Arten jedoch keine europäisch geschützten Arten.

Konfliktbenennung:

Aus den genannten Beeinträchtigungen der Biotopfunktion / Biotopverbundfunktion und

Habitatfunktion resultiert an sich lt. Methodik der RLBP nur ein zu benennender Konflikt,

da sich die Auswirkungen innerhalb eines Bezugsraumes definieren. Zur besseren räumli-

chen Zuordnung betroffener Strukturen und Funktionen erfolgt in diesem LBP jedoch eine

Binnendifferenzierung in vier Teilbereiche. Dies erleichtert auch die funktionale Zuordnung

von Maßnahmen:

1.1 B Beeinträchtigung der Biotopfunktion / Biotopverbundfunktion und Habitatfunktion

im Umfeld der AS Wilhelmsburg-Süd

(Verlust geschützter Kleingewässer, vorübergehende Beeinträchtigungen der

Funktion als Trittsteinbiotop zwischen Süderelbe und Wilhelmsburger Park, z.B.

für Vögel und Fledermäuse)

1.2 B Beeinträchtigungen Biotopfunktion und Habitatfunktion im Wilhelmsburger Park

(Verlust geschützter Biotope und hochwertiger Biotopstrukturen, Verlust der Le-

bensraumfunktionen für Amphibien und Vögel, insbesondere die europäisch ge-

schützten Arten Feldschwirl, Sumpfrohrsänger und Kuckuck)

1.3 B Beeinträchtigungen Biotopfunktion / Biotopverbundfunktion und Habitatfunktion im

Bereich von Bahnanlagen und –brachen

(Verlust von Trocken- und Magerrasen, Beeinträchtigungen artenreicher und sel-

tener Insektenbiozönosen, Beeinträchtigungen von nord-süd-gerichteter Biotop-

verbundfunktionen für diese Arten)

1.4 B Beeinträchtigungen Biotopfunktion / Biotopverbundfunktion und Habitatfunktion im

Bereich Freiraumachse Ernst-August-Kanal

(Verlust hochwertiger Biotope, Beeinträchtigungen von faunistischen Lebensraum-

funktionen (insbesondere. Brutvögel) und ost-west-gerichteter Funktionsbeziehun-

gen, insbesondere für Fledermäuse)

DEGES

Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 81 -

4.3.3 Beeinträchtigungen der natürlichen Bodenfunktionen

Mit der Überbauung von Grundflächen sind Versiegelungen, Abträge oder Veränderungen

von Böden sowie der Verlust von Bodenfunktionen verbunden. Durch Bodenversiegelung

gehen sämtliche Bodenfunktionen dauerhaft verloren. Im Bereich der Teilversiegelungen

wird ebenfalls ein dauerhafter Verlust der Bodenfunktionen bilanziert, da das Bankett auch

erheblichen betriebsbedingten Auswirkungen unterliegt (z.B. Schadstoffeinträge durch Ver-

kehr und Salzeinträge durch Winterdienst). Im Bereich der Böschungen und Mulden kommt

es zu einer Veränderung bzw. Zerstörung des natürlichen Bodengefüges und zur Durchmi-

schung der natürlichen Bodenhorizonte. Die dauerhafte Inanspruchnahme der Bodenflä-

chen durch Überschüttungen und Abgrabungen sowie die zeitweise Inanspruchnahme von

Flächen für den Arbeitsstreifen, Materiallager usw. stellen ebenfalls Eingriffe im Sinne des

BNatSchG dar. Diese Eingriffe sind jedoch, im Gegensatz zu Versiegelung und Teilversie-

gelung, in der Regel nur vorübergehend und von kurzfristiger Dauer. Die betroffenen Werte

und Funktionen lassen sich meist durch geeignete Maßnahmen so wieder herstellen bzw.

ausgleichen, dass nach Beendigung der Baumaßnahme langfristig keine erheblichen und

nachhaltigen Beeinträchtigungen zurückbleiben. Eine Ausnahme stellen Auffüllungen im

Bereich von Feuchtgebieten oder Moorböden dar, da durch sie das Potenzial zur Entwick-

lung spezialisierter Biotope und Pflanzengesellschaften (Biotopentwicklungspotenzial) dau-

erhaft verloren geht.

Baukörper und Baufeld der verlegten B 4/75 beanspruchen insgesamt rd. 42,4 ha. Die Flä-

chengröße der erheblichen Eingriffe ist allerdings aufgrund der großflächigen Vorbelastung

der Böden deutlich geringer. Von einem vollständigen Verlust der Bodenfunktionen durch

Versiegelung sind 14,59 ha betroffen (der Mittelstreifen und Teilversiegelungen im Bereich

der Bankette werden ebenfalls als vollständige Verluste bilanziert, vgl. Tab. 22). Zusätzlich

kommt es auf 0,16 ha zu einem teilweisen Verlust der Bodenfunktionen durch Teilversiege-

lung im Bereich geschotterter Wegeflächen (betrifft die Zufahrt zum Regenrückhaltebe-

cken).

Aufgrund von Bodenveränderungen im Bereich von Arbeitsstreifen und Böschungen (z.B.

Überdeckungen, Umschichtungen und Verdichtungen) kommt es auch in diesen Bereichen

teilweise zu Beeinträchtigungen, die sich in der Bilanz nach Staatsrätemodell als Wertver-

luste ausdrücken (vgl. Tab. 24).

Betriebsbedingte Einträge von Schadstoffen in angrenzende Böden sind grundsätzlich

nicht ganz vermeidbar. Allerdings wird aufgrund der parallel zur Straße verlaufenden Lärm-

schutzanlagen eine nennenswerte Verdriftung von Nähr- und Schadstoffen in angrenzende

Bereiche vermieden. Erhebliche Beeinträchtigungen werden daher ausgeschlossen. Es

wird keine entsprechende Wirkzone abgegrenzt. Temporäre Einflüsse in Form von zeitwei-

ligen Staub- und Schadstoffemissionen sind baubedingt ebenfalls nicht vollständig ver-

meidbar. Da diese jedoch nur vorübergehend auftreten, sind auch daraus keine erhebli-

chen Beeinträchtigungen abzuleiten.

DEGES

Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 82 -

Zusammenfassend stellt sich der Umfang erheblicher und nachhaltiger Beeinträchtigungen

von Böden wie folgt dar:

Tab. 16 Beeinträchtigungen der natürlichen Bodenfunktionen

Wirkfaktor erhebliche Beeinträchtigung

Versiegelung, Teilversiegelung im Be-reich der Bankette

• Vollständiger Verlust der Böden und Bodenfunktionen im Bereich der ge-samten Baustrecke auf insgesamt 14,59 ha

• Hochwertige Bodenfunktionen sind analog zu den Lebensraumfunktionen insbesondere im südlichen Streckenabschnitt im Bereich der Feuchtbrache im südöstlichen Wilhelmsburger Park betroffen. Kleinflächig auch im Be-reich der AS Wihelmsburg-Süd, den Bahnanlagen und nördlich des Ernst-August-Kanals. Insgesamt sind rd. 4,4 ha hochwertige Bodenfunktionen (Wertstufe 10 und 8) betroffen.

• Seltene oder besonders schutzwürdige Böden (z.B. naturnahe Moorbö-den) sind nicht betroffen. Allerdings sind stellenweise Torfe oder organo-gene Schichten im Untergrund verbreitet, was bezüglich der Bauwerks-gründungen zu beachten ist.

sonstige Teilversiegelung • Einschränkung bis Teilverlust von Bodenfunktionen auf insgesamt 0,16 ha

sonstige Flächeninan-spruchnahme (z.B. Bö-schungen, Arbeitsstreifen)

• Teilweise Beeinträchtigung einzelner natürlicher Bodenfunktionen durch Veränderungen der Bodenart und –struktur durch Auffüllungen, Bodenver-dichtungen, Bodenaustausch (rd. 13,07 ha nicht versiegelte Flächen)

Konfliktbenennung:

Aus den genannten Beeinträchtigungen der natürlichen Bodenfunktionen resultiert lt. Me-

thodik der RLBP folgender zu benennender Konflikt:

1 Bo Beeinträchtigung der natürlichen Bodenfunktionen im Bereich der gesamten

Baustrecke

4.3.4 Beeinträchtigungen der Regulationsfunktion im Landschaftswasserhaushalt

Im Zuge der Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße werden Oberflächengewässer

überbaut und die südliche Wilhelmsburger Wettern verlegt. Die damit verbundenen Verlus-

te von Lebensraumfunktionen wurden bereits im Rahmen der Beeinträchtigungen von Bio-

topen, Biotopverbundfunktionen und Habitatfunktionen bilanziert (s. Kap. 4.3.2). An dieser

Stelle werden nur Auswirkungen auf die maßgeblichen Regulationsfunktionen im Land-

schaftswasserhaushalt betrachtet (vgl. Kap. 2.3.3).

Beeinträchtigungen der Regulationsfunktion im Landschaftswasserhaushalt sind ausge-

schlossen. Bei den betroffenen Gewässern handelt es sich um künstliche Gewässer mit

bewirtschafteten Wasserständen. Es wird vorausgesetzt, dass die Regulationsfunktionen

der Oberflächengewässer im Gesamtkontext der Wasserwirtschaft in Wilhelmsburg unein-

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Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 83 -

geschränkt erhalten bleibt, d.h. die wasserwirtschaftliche Funktion zur Sicherung der Elbin-

sel wird nicht beeinträchtigt.

Da nicht nur die Wasserstände der Oberflächengewässer, sondern auch die Grundwasser-

stände dem Einfluss der Wasserwirtschaft in Wilhelmsburg unterliegen, sind geringfügige

lokale Beeinflussungen des Grundwassers innerhalb des wasserwirtschaftlichen Systems

von Wilhelmsburg ausgleichbar. Grundsätzlich sind bau- und anlagebedingt geringfügige

Beeinflussungen des Grundwassers nicht auszuschließen. Da auf der gesamten Strecke

im Rahmen der Bauwerksgründung mit Tiefgründungen in das Grundwasser eingegriffen

werden muss, besteht ein generelles Risiko von Auswirkungen. Mit Maßnahmen und Bau-

weisen entsprechend dem heutigen Stand der Technik können bei solchen Baumaßnah-

men jedoch erhebliche baubedingte Grundwasserabsenkungen ausgeschlossen werden.

Die Vermeidung von Grundwasserabsenkungen ist daher bei der Wahl der Bauweise als

ein Aspekt zu berücksichtigen. Grundsätzlich nicht auszuschließende geringfügige Absen-

kungen stellen nicht erhebliche Beeinträchtigungen der Regulationsfunktionen im Land-

schaftswasserhaushalt und somit keinen erheblichen Eingriff dar.

Konfliktbenennung:

Aus den vorhabensbedingten Wirkungen lassen sich unter Berücksichtigung der speziel-

len wasserwirtschaftlichen Verhältnisse in Wilhelmsburg keine erheblichen Beeinträchti-

gungen der Regulationsfunktion im Landschaftswasserhaushalt benennen. Es wird kein

Konflikt benannt.

4.3.5 Beeinträchtigungen der klimatischen und lufthygienischen Ausgleichsfunk-

tionen

Im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme und dem dauerhaften Verlust von Freiflä-

chen und Grünstrukturen können für Wilhelmsburg lokale klimatische und lufthygienische

Ausgleichsfunktionen betroffen sein. Diese sind zunächst als erhebliche Beeinträchtigun-

gen einzustufen und als Konflikt zu benennen, obwohl im Gesamtzusammenhang mit dem

Rückbau der Wilhelmsburger Reichsstraße Beeinträchtigungen in erheblichem Umfang

ausgeglichen werden können.

Durch die Verkehrsemissionen sind Beeinträchtigungen der Luftqualität grundsätzlich mög-

lich, allerdings werden Schadstoffausbreitungen bei einer Verlegung der B 4/75 durch die

geplanten, beidseitigen Lärmschutzanlagen deutlich minimiert. Bezüglich der Luftschad-

stoffe NO2 (Stickstoffdioxid) und PM10 und PM2,5 (Feinstaubpartikel) sind dadurch keine

Grenzwertüberschreitungen im Umfeld der Trasse zu erwarten (vgl. Luftschadstoffuntersu-

chung Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG).

DEGES

Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 84 -

Tab. 17 Beeinträchtigungen der klimatischen und lufthygienischen Ausgleichsfunktionen

Wirkfaktor erhebliche Beeinträchtigung

Flächeninanspruchnahme • Verlust von Freiflächen und Grünstrukturen mit lokalklimatischen und luft-hygienischen Ausgleichsfunktionen (insgesamt rd. 5,5 ha). Es handelt sich um Gehölzstrukturen, Grünanlagen, Kleingärten und sonstige vegetations-bestimmte Freiflächen außerhalb von Bahnanlagen im Umfeld der An-schlussstelle Wilhelmsburg-Süd, dem südöstlichen Wilhelmsburger Park (Feuchtbrachen und Röhrichtflächen) und am Ernst-August-Kanal. (vgl. Karte 6 der UVS, Unterlagen 12.1).

Konfliktbenennung:

Aus den genannten Beeinträchtigungen der klimatischen und lufthygienischen Ausgleichs-

funktionen resultiert lt. Methodik der RLBP folgender zu benennender Konflikt:

1 K Beeinträchtigung der klimatischen und lufthygienischen Ausgleichsfunktionen im

Bereich der gesamten Baustrecke ausgenommen der Bahnanlagen

4.3.6 Beeinträchtigungen der Landschaftsbildfunktion und der landschaftsge-

bundenen Erholungsfunktion

Trotz der erheblichen Vorbelastungen und der im Prinzip vollständigen Überprägung der

Landschaft sind aufgrund der Konzentration von Erholungsfunktionen in Teilbereichen des

Untersuchungsgebietes Auswirkungen auf landschaftsgebundene Erholungsfunktionen

möglich.

Ein Bereich, in dem dies prüfrelevant ist, ist die Querung der Freiraumachse Ernst-August-

Kanal. Anlagebedingt wird der Ernst-August-Kanal mit einem Brückenbauwerk gequert,

und es kommt zu Zerschneidungswirkungen im Bereich von Kleingärten. Die Straße Vo-

gelhüttendeich muss vorhabensbedingt Richtung Ernst-August-Kanal verlegt werden.

Durch die auf einem Damm verlaufende Trasse, das neue Brückenbauwerk und aufgesetz-

te Lärmschutzwände beidseitig parallel zur Straße kommt es zu visuellen Veränderungen.

Die Verlegung der Straße Vogelhüttendeich führt südlich des Kanals zu Beeinträchtigungen

von Erholungsfunktionen. Teilweise gehen Erholungsinfrastrukturen verloren, wie etwa der

Hundeübungsplatz und Kleingärten. Baubedingt sind zudem temporäre Auswirkungen

möglich (Lärm, Erschütterungen etc). Diesen Beeinträchtigungen durch die Verlegung der

B 4/75 stehen die positiven Effekte gegenüber, die mit dem Rückbau der vorhandenen

Trasse der B 4/75 verbunden sind. Der Rückbau der vorhandenen B 4/75 im Bereich des

Ernst-August-Kanals schafft neue Freiräume und gleicht insofern einen Teil der Beeinträch-

tigungen bereits aus. Die nicht vermeidbaren anlagebedingten Wirkungen der verlegten

Straße und die Zerschneidung von Kleingärten sind jedoch zunächst als erheblich einzu-

stufen und werden daher als Konflikt benannt.

DEGES

Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 85 -

Ein weiterer Bereich, in dem mögliche Auswirkungen auf Landschaftsbildfunktionen und

insbesondere landschaftsgebundene Erholungsfunktionen prüfrelevant sind, ist der Wil-

helmsburger Park, der aktuell für die internationale Gartenschau 2013 (igs 2013) als Aus-

stellungsfläche hergerichtet wird. Die igs 2013 ist gleichzeitig ein zentraler Baustein der

Stadtentwicklung, da hiermit ein wichtiger Grün- und Erholungsbereich für Wilhelmsburg

nachhaltig aufgewertet wird. Die vorhandene B 4/75 liegt inmitten der Ausstellungsflächen

der igs und zerschneidet diese in Nord-Süd-Richtung. Neben den Zerschneidungswirkun-

gen resultieren hieraus derzeit auch erhebliche betriebsbedingte Störungen durch den Kfz-

Verkehr, insbesondere eine Verlärmung von großen Bereichen des Parks, aber auch

Schadstoffbelastungen und visuelle Störeffekte (z.B. Lichtreize), da bislang entlang der

B 4/75 keine Lärmschutzanlagen vorhanden sind.

Die verlegte B 4/75 wird zukünftig östlich des Parks verlaufen. Die Planungen der Verle-

gung der B 4/75 und der igs 2013 wurden hierzu intensiv aufeinander abgestimmt. Durch

die Verlegung der Bundesstraße sind zwar grundsätzlich randliche Auswirkungen auf Teile

des östlichen Wilhelmsburger Parks möglich, insgesamt führt die Verlegung jedoch zu ganz

wesentlichen Aufwertungen des gesamten Parkgeländes:

• die zerschneidende Wirkung wird aufgehoben, Parkteile können wieder zusammen-wachsen,

• durch den Rückbau der B 4/75 gewinnt der Park zudem an Fläche, da für den Neubau überwiegend Bahnflächen in Anspruch genommen werden,

• betriebsbedingte Auswirkungen werden nicht nur aus der Mitte des Parks an den östli-chen Rand verlagert, sondern in Verbindung mit den vorgesehenen Lärmschutzanlagen auch insgesamt deutlich reduziert.

Da die Lärmschutzanlagen zum igs-Gelände zudem vorgezogen realisiert werden und bei

Ausstellungsbeginn der igs bereits wirksam sind, werden evtl. weitere anlage-, betriebs-

und baubedingte Auswirkungen im Zusammenhang mit der Verlegung der B 4/75 deutlich

gemindert bis vermieden. Neue anlagebedingte Auswirkungen entstehen kaum, lediglich im

Süden des Parkgeländes wird der Bau eines Regenrückhaltebeckens erforderlich, wodurch

die Entwicklungsmöglichkeiten für Kleingartenanlagen etwas eingeschränkt werden. Im

Bereich des Wilhelmsburger Parks überwiegen jedoch insgesamt sehr deutlich die positi-

ven Effekte der Verlegung der B 4/75, so dass dort insgesamt keine erheblichen Beein-

trächtigungen von Erholungsfunktionen entstehen. Ein Konflikt wird daher dort nicht abge-

leitet.

Tab. 18 Beeinträchtigungen der Landschaftsbildfunktion und der landschaftsgebundenen Erho-lungsfunktion

Wirkfaktor erhebliche Beeinträchtigung

Flächeninanspruchnahme, Zerschneidung

• Verlust und Beeinträchtigung von Freiflächen mit Erholungsfunktionen im Bereich der Freiraumachse Ernst-August-Kanal (öffentliche Grünanlagen, Kleingärten, Hundeübungsplatz)

• Unterbrechung von visuellen Leitlinien, Störung von bedeutenden Sichtbe-ziehungen (Brückenbauwerk Ernst-August-Kanal)

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Unterlage 12.2 - LBP - 86 -

Konfliktbenennung:

Aus den genannten Beeinträchtigungen der Landschaftsbildfunktion und der landschafts-

gebundenen Erholungsfunktion resultiert lt. Methodik der RLBP folgender zu benennender

Konflikt:

1 L Beeinträchtigung der Landschaftsbildfunktion und der landschaftsgebundenen

Erholungsfunktion im Bereich des Ernst-August-Kanals

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Unterlage 12.2 - LBP - 87 -

Tab. 19 Konfliktübersicht (Straße)

Nr. Konflikt Beeinträchtigungsort / Bau-km

Beeinträchtigungsumfang

1.1 B Beeinträchtigung der Biotopfunktion / Biotopverbundfunktion und Habitatfunktion im Umfeld der AS Wilhelmsburg-Süd (Verlust geschützter Kleingewässer, vorübergehende Beeinträchtigungen der Funktion als Trittsteinbiotop zwischen Süderelbe und Wilhelmsburger Park, z.B. für Vögel und Fledermäuse)

Umfeld der AS Wil-helmsburg-Süd

Ausbauanfang bis Bau-km 0+600

1.2 B Beeinträchtigungen Biotopfunktion und Habitatfunktion im Wilhelmsburger Park (Verlust geschützter Biotope und hochwertiger Biotopstrukturen, Verlust der Le-bensraumfunktionen für Amphibien und Vögel, insbesondere die europäisch geschützten Arten Feldschwirl, Sumpfrohrsänger und Kuckuck)

Wilhelmsburger Park

Bau-km 0+600 bis Bau-km 1+300

1.3 B Beeinträchtigungen Biotopfunktion / Biotopverbundfunktion und Habitatfunktion im Bereich von Bahnanlagen und –brachen (Verlust von Trocken- und Magerrasen, Beeinträchtigungen artenreicher und seltener Insektenbiozönosen, Beeinträchtigungen von nord-süd-gerichteter Bio-topverbundfunktionen für diese Arten)

Bahnanlagen und -brachen

Bau-km 1+300 bis Bau-km 3+900

1.4 B Beeinträchtigungen Biotopfunktion / Biotopverbundfunktion und Habitatfunktion im Bereich Freiraumachse Ernst-August-Kanal (Verlust hochwertiger Biotope, Beeinträchtigungen von faunistischen Lebens-raumfunktionen (insbes. Brutvögel) und ost-west-gerichteter Funktionsbeziehun-gen, insbesondere für Fledermäuse)

Freiraumachse Ernst-August-Kanal

Bau-km 3+900 bis Aus-bauende

Insgesamt Inanspruchnahme von 33 ha Biotoptypen, denen nach dem Staatsrätemo-dell noch Funktionswerte zuzuweisen sind sowie Verlust von insgesamt 298 Einzel-bäumen zusätzlich zu den Flächenverlusten. Eine Aufteilung der Bilanz auf die 4 Teilkon-flikte erfolgt hier nicht, da die Aufteilung in Teilkonflikte vorrangig aus funktionaler Sicht erfolgt.

Umfang von artenschutzrechtlich relevanten Lebensraumfunktionsverlusten: Feldschwirl 2 Reviere, Sumpfrohrsänger 6 Reviere und Kuckuck ein Territorium

1 Bo Beeinträchtigung der natürlichen Bodenfunktionen im Bereich der gesamten Baustrecke

gesamte Baustrecke Insgesamt bau- und anlagebedingte Beein-trächtigungen von rd. 27,82 ha Böden, denen nach dem Staatsrätemodell noch Funktions-werte zuzuweisen sind.

1 K Beeinträchtigung der klimatischen und lufthygienischen Ausgleichsfunktionen im Bereich der gesamten Baustrecke

gesamte Baustrecke Insgesamt dauerhafter Verlust von rd. 5,5 ha Freiflächen durch Versiegelung und Teilver-siegelung bislang belebter Flächen.

1 L Beeinträchtigung der Landschaftsbildfunktion und der landschaftsgebundenen Erholungsfunktion im Bereich des Ernst-August-Kanals

Freiraumachse Ernst-August-Kanal

Qualitative Auswirkungen auf die Land-schaftsbildfunktion und Erholungsfunktionen (insbes. Zerschneidungswirkungen).

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Unterlage 12.2 - LBP - 88 -

4.4 Betroffenheit bestehender Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Verlust und Beeinträchtigungen von bestehenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind

unvermeidbar. Betroffen sind vor allem Gehölzstrukturen entlang und innerhalb der Bahn-

anlagen, die sich prinzipiell leicht hinsichtlich ihrer Werte und Funktionen ersetzen lassen.

Sie wurden überwiegend zum Immissionsschutz angelegt. Die betroffenen Flächen werden

auch im Rahmen der Bilanzierung nach Staatsrätemodell berücksichtigt (s. folgendes

Kap.). Bei der Bestandsbewertung wurde bereits die Funktion als Kompensationsfläche

berücksichtigt, d.h. die Ausgangswerte wurden abweichend vom übrigen Bestand angeho-

ben.

Ingesamt sind von den bestehenden Kompensationsflächen 16.415 m² als dauerhafte

Funktions- oder Flächenverluste zu verzeichnen. Da die Verluste auch in Wertstufen nach

dem Staatsrätemodell bilanziert werden, entsteht aus der hier dargestellten Betroffenheit

kein zusätzlicher Flächenbedarf. Die Verluste werden im Rahmen der Bereitstellung ande-

rer Kompensationsmaßnahmen kompensiert. Die Auswirkungen auf die bestehenden Kom-

pensationsmaßnahmen sind im Einzelnen der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

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Unterlage 12.2 - LBP - 89 -

Tab. 20 Bilanzierung der erheblichen Beeinträchtigungen bestehender Kompensationsflächen (Straße)

Kompensationsfläche / vorhandene Strukturen

Wirkfaktoren dauerhafte Funk-tions- und Flä-

chenverluste

Wertpunkte pro m²

Gehölzstrukturen südlich der Kornweide zwischen Klein-gärten am „Hauland“ und den Bahnanlagen

Von dem Bestand gehen rd. 50 % durch anlage- und bau-bedingte Überbauungen verlo-ren. Wegen der zukünftigen Isolierung der Flächen wird für die gesamte Fläche ein 100 % Funktionsverlust bilanziert.

2.403 m² TP 8B 8

bahnbegleitende Gehölzstruk-turen im Bereich des abzwei-genden Hafenbahngleises, mehrere Teilflächen:

• 1 Teilfläche südlich des Bahnabzweiges (2.006 m²)

• 2 Teilflächen nördlich des Bahnabzweiges (1.614 m²)

• 1 Teilfläche bereist östlich der DB-Anlagen (2.112 m²)

Von dem Bestand geht der überwiegende Teil durch anla-ge- und baubedingte Über-bauungen verloren. Daher wird für die gesamten Flächen ein 100 % Funktionsverlust bilan-ziert.

5.732 m² TP 8B 8

Ausgleichsfläche des B-Plans 92 im Süden des igs-Geländes

geringfügige baubedingte Inanspruchnahme (rd. 540 m²), die Funktion als Kompen-sationsfläche wird jedoch nicht dauerhaft beeinträchtigt da die Flächen nach Abschluss der Bauarbeiten wieder hergestellt werden

keine TP 10B 10

Gehölzstrukturen und Rude-ralflächen innerhalb der Bahnanlage in Höhe der querenden Thielenstraße

Teilverlust durch anlagebe-dingte Überbauungen, baube-dingte Inanspruchnahmen werden nicht als erheblich eingestuft (hier wird auch auf die Bilanz für die Bahnfolge-maßnahmen verwiesen)

5.208 m² TP 8B 8

Gehölzstrukturen am nördli-chen Ende der Baustrecke, zwischen Kleingartenanlagen und der B 4/75

Teilverlust durch anlage- und baubedingte Flächeni-nanspruchnahmen. Der ge-samte westliche Teil der Flä-che geht dauerhaft verloren. Die Restflächen behalten ihre Funktion.

3.072 m² TP 8B 8

Verluste insgesamt: 16.415 m²

Erläuterung:

Wertpunkte pro m² nach Staatsrätemodell (vgl. Tab. 10), TP = Tiere und Pflanzen, B = Boden;

Die Wertpunkteverluste werden im Kap. 4.5.2 bilanziert.

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Unterlage 12.2 - LBP - 90 -

4.5 Kompensationsbedarf

Ziel der Eingriffsregelung nach BNatSchG ist ein funktionsbezogener Ausgleich oder Ersatz

betroffener Werte und Funktionen im betroffenen Naturraum. Art und Dimension von Aus-

gleichs- und Ersatzmaßnahmen sind nach dem BNatSchG insofern auch funktionsbezogen

abzuleiten und zu begründen. Daher wird auch zunächst der qualitative (funktionale) Kom-

pensationsbedarf dargestellt, bevor die quantitative Bilanzierung erfolgt.

Mit dem Rückbau der Wilhelmsburger Reichsstraße und den damit verbundenen, erhebli-

chen Entlastungswirkungen im Wilhelmsburger Park wird bereits ein bestmöglicher Funkti-

onsbezug erreicht. Auf den Funktionsbezug der übrigen vorgesehenen Maßnahmen wird

auch im Rahmen der Maßnahmenplanung (s. Kap. 6) und auch in den Maßnahmenblättern

(s. Anlage I) eingegangen.

4.5.1 Qualitativer Kompensationsbedarf

Der qualitative (funktionale) Kompensationsbedarf leitet sich in erster Linie aus den im

Rahmen der Konfliktbeschreibung benannten Beeinträchtigungen der Funktionen des Na-

turhaushaltes und des Landschaftsbildes ab (s. Kap. 4.3). Im Rahmen der Maßnahmenpla-

nung erfolgt eine funktionale Zuordnung der geplanten Maßnahmen zu den benannten

Konflikten (s. Kap. 8 und die einzelnen Maßnahmenblätter in Anlage I). Folgender funkti-

onsbezogener Kompensationsbedarf ergibt sich demnach:

• Neuanlage bzw. Entwicklung von Biotopstrukturen, die geeignet sind, die entstehenden Beeinträchtigungen von Lebensraum- und Biotopverbundfunktionen auszugleichen. Da-bei lassen sich vier funktionale und auch räumliche Teilaspekte unterscheiden:

- Schaffung von Biotopstrukturen im Bereich der AS Wilhelmsburg-Süd, die sich für nicht bodengebundene Arten (Fledermäuse, Vögel, ggf. auch Insekten) als Trittstein-biotop zwischen der Süderelbe und dem Wilhelmsburger Park eignen. Ziel ist keine nachhaltige Verschlechterung der heutigen Situation.

- Anlage von Feuchtbiotopen zum Ausgleich der Biotop- und Lebensraumverluste im südlichen Wilhelmsburger Park (Leitarten bei der Neuanlage von Lebensräumen sind Amphibien, Feldschwirl, Sumpfrohrsänger und Kuckuck). Aus artenschutzrechtlichen Gründen sind diese Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustandes der drei genannten Vogelarten zwingend erforderlich (FCS-Maßnahmen).

- Anlage von Strukturen, auf denen sich Trocken- und Magerrasen und Sukzes-sionsflächen unterschiedlicher Standorte entwickeln werden. Dabei ist ein räumlicher Zusammenhang zu entsprechenden Biotopstrukturen bzw. bestehenden Bahnanla-gen dem Erfolg von Maßnahmen förderlich. Mit der Flächenauswahl wird auch das Ziel verfolgt, Beeinträchtigungen der Biotopverbundfunktionen der vorhandenen Bahnanlagen auszugleichen.

- Stärkung der Biotopverbund- und Lebensraumfunktionen am Ernst-August-Kanal durch geeignete Maßnahmen am Gewässer (naturnahe Uferzonen) oder im Gewäs-serumfeld.

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Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 91 -

• Aufwertung von Bodenfunktionen, Vorrang hat dabei eine Wiederherstellung von Boden-funktionen durch eine Entsiegelung nicht mehr benötigter Flächenversiegelungen, auch mit der Anlage naturnaher Biotopstrukturen können Beeinträchtigungen tw. ausgegli-chen werden, da dadurch z.B. das Bodenleben aktiviert wird.

• Neuanlage von Grünstrukturen im räumlichen Zusammenhang zur geplanten Trasse bzw. zwischen Straße und angrenzenden Wohn- und Erholungsbereichen, die zumin-dest zum Teil lokalklimatische und lufthygienische Ausgleichsfunktionen übernehmen und außerdem das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederherstellen.

Viele der zuvor genannten Zielsetzungen lassen sich durch multifunktionale Maßnahmen

erreichen. Im Rahmen der Maßnahmenplanung wird dies im Einzelfall geprüft.

Der sich aus artenschutzrechtlicher Sicht ergebende Kompensationsbedarf wird innerhalb

der zuvor dargstellten Aspekte bereits berücksichtigt.

Zusätzlich zu berücksichtigen ist, dass die Verluste und Beeinträchtigungen von gesetzlich

geschützten Biotopen funktional im Verhältnis 1:1 auszugleichen sind. Es ist also die Her-

stellung bzw. Entwicklung von

• Trocken- und Magerrasen und • Feuchtbiotopen (Kleingewässern, Feuchtgrünland, Feuchtgrünlandbrachen oder Röh-

richten)

erforderlich. Die Flächenbilanz hierzu wird in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Ein

multifunktionaler Ausgleich zusammen mit den anhand des Staatsrätemodells abgeleiteten

Maßnahmen ist möglich, d.h. es entsteht nicht zwangsläufig ein zusätzlicher Flächenbe-

darf.

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Unterlage 12.2 - LBP - 92 -

Tab. 21 Bilanzierung der erheblichen Beeinträchtigungen gesetzlich geschützter Biotope (Straße)

geschütztes Biotop Wirkfaktoren Kompensationsbedarf

Röhricht (NR) im westlichen An-schlussohr der AS WH-Süd (ver-landetes Kleingewässer)

vollständiger Verlust durch anlage- und baubedingte Überbauungen

787 m²

Weiden-Sumpfwald (WSW) im östlichen Anschlussohr der AS WH-Süd (verlandetes Kleinge-wässer)

vollständiger Verlust durch anlage- und baubedingte Überbauungen

705 m²

Strauch-Baumhecke (HHM) in-nerhalb von Grünland nördlich der Hafenbahn

randliche Inanspruchnahme zur Verlegung eines Weges und der südlichen Wilhelmsburger Wettern

375 m²

Nassgrünland (GNR) westlich der Bahn im südlichen Wilhelmsbur-ger Park

vollständiger Verlust der Fläche zwischen den Bahnanlagen und der Lärmschutzwand am igs-Gelände durch anlage- und bau-bedingte Überbauungen

9.669 m²

Trocken- oder Halbtrockenrasen (TMZ) südlich des Ringlokschup-pens

teilweiser Verlust durch anlage- und baubedingte Überbauungen

682 m²

Weiden-Sumpfwald (WSW) am nördlichen Ende der Baustrecke

randliche anlagebedingte Inan-spruchnahme (Teilverlust)

573 m²

Inanspruchnahme gesamt: 12.791 m²

4.5.2 Quantitativer Kompensationsbedarf

Zur quantitativen Beurteilung des erforderlichen Kompensationsbedarfs werden entspre-

chend dem Staatsrätemodell die Beeinträchtigungen der Lebensraumfunktionen (Tiere und

Pflanzen) und Bodenfunktionen über ein Wertpunktesystem ausgedrückt. Anhand der

Wertpunktedifferenz, die sich zwischen dem Bestand und dem Planungszustand ergibt,

lässt sich ein quantitativer Kompensationsbedarf in Wertpunkten ableiten (nachfolgend in

Tab. 23 und Tab. 24). Zur Bewertung enthält das Staatsrätemodell einen Bewertungsmaß-

stab als Orientierungshilfe. Im vorliegenden Fall orientiert sich die Bewertung zudem an

den bereits vorliegenden Bewertungen aus den Verfahren zu den Bebauungsplänen Wil-

helmsburg 90 und 92 sowie an Verfahren zum Bau der Lärmschutzwand am igs-Gelände.

Zur Beurteilung des Planungszustandes wird das Vorhaben in verschiedene Wirkzonen

differenziert. Die Wirkzonen definieren sich anhand der verschiedenen Bauteile bzw. Vor-

habensbestandteile (vgl. folgende Tabelle).

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Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 93 -

Tab. 22 Definition der Wirkzonen und Bewertung des Planungszustandes (Straße) nach Staatsrä-temodell

zukünftiger Wert (Planungswert)

Wirkzone Bauteil, Vorhabensbestandteil

Boden Lebensraum-funktion

Fahrbahnen, Seitenstreifen 0 0

Gehwege, Radwege 0 0

Brücken und Trogbauwerke i.d.R. vollständig

0 0

Mittelstreifen 0 0

Lärmschutzwände (nur Neubau, Erhö-hungen vorhandener Wände nicht)

0 0

Versiegelung

Stützwände 0 0

Bankette (außerhalb von Brücken und Trogbauwerken)

0 1 Teilversiegelung

Zufahrten und Umfahrten von Regen-rückhaltebecken

1 1

Böschungen 3 3

Entwässerungsmulden 3 1

Restflächen außerhalb des Bankett 3 1

Regenrückhaltebecken (außer den dort vorhandenen Wegeflächen, s.o.)

3 3*

Baukörper

Kanäle, Leitungsgräben 0-3* 0-3*

Arbeitsstreifen 0-3* 0-3* Baufeld

Materiallager, Baustelleneinrichtungs-flächen, Baustraßen

0-3* 0-3*

* : zukünftiger Wert nicht höher als vorhandener Wert, maximal 3

Umgang mit potenziell in angrenzende Bereiche abstrahlende Wirkungen

Grundsätzlich können betriebs- und anlagebedingte Wirkungen bei Straßenbauvorhaben

auch zu erheblichen Beeinträchtigungen über den eigentlichen Baukörper hinaus führen.

Beispiele hierfür sind Veränderungen von Wasserständen und Grundwasserflurabständen

durch anlagebedingte Entwässerungs- oder Stauwirkung und verkehrsbedingte Lärm- und

Stoffimmissionen sowie sonstige Störeffekte (z.B. Licht, Bewegungsreize). Im Regelfall

sind diese Wirkungen im Rahmen einer Eingriffsbilanzierung mit zu betrachten, da sie zu

erheblichen Beeinträchtigungen der Lebensraumfunktionen in angrenzenden Bereichen

führen können, z.B. einer Abnahme der Habitateignung für Vögel (vgl. Arbeitshilfe Vögel

und Straßenverkehr, KIfL 2010). Eine Möglichkeit der Berücksichtigung ist z.B. das An-

nehmen einer prozentualen Habitatabnahme in unterschiedlichen, pauschalisierten Wirk-

zonen.

Im vorliegenden Fall der Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße wird auf eine ent-

sprechende Vorgehensweise im LBP verzichtet. Im Fachbeitrag Artenschutz wird die Be-

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Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 94 -

troffenheit der europäisch geschützten Arten bereits entsprechend geprüft. Die Ergebnisse

und die sich daraus ableitenden Maßnahmen sind im LBP integriert. In diesem LBP werden

darüber hinaus aus folgenden Gründen keine potenziell abstrahlenden Wirkfaktoren bei der

Bilanz berücksichtigt:

• Nach derzeitigem Kenntnisstand werden erhebliche Veränderungen vorn Grundwasser-ständen oder Wasserständen in angrenzenden Gewässern ausgeschlossen. Grundsätz-lich sind zwar geringfügige Beeinflussungen des Grundwassergeschehens möglich (z.B. im Bereich des Trogbauwerkes im Süden), diese sind jedoch unter Berücksichtigung der flächendeckenden Wasserbewirtschaftung in Wilhelmsburg nicht für Vegetationsbestän-de oder Habitatfunktionen kritisch. Sollten im Rahmen der Baugrunduntersuchung oder der Ausführungsplanung Risiken in dieser Hinsicht festgestellt werden, sind mit bau-technischen oder ggf. wasserwirtschaftlichen Maßnahmen Auswirkungen zu vermeiden, so wie es während der Bauzeit Stand der Technik ist.

• Bezüglich möglicher Lärm- und Schadstoffimmissionen oder anderer Beeinträchtigungs-faktoren ist zu beachten, dass die verlegte B 4/75 beidseitig Lärmschutzwände erhält, die Lärm- und Schadstoffausbreitungen wirksam verhindern und auch andere Störeffek-te abschirmen (z.B. Licht und Bewegungsreize). Zudem verläuft die Straße zukünftig über weite Strecken entlang relativ unempfindlicher Strukturen, insbesondere den Bahnanlagen.

• Vom Wilhelmsburger Park grenzen zwar Teile direkt an die neue Straße an, durch den Rückbau der B 4/75 werden die Habitatfunktionen im Park jedoch nachhaltig deutlich aufgewertet. Die Verbesserung der Gesamtlärmsituation in Wilhelmsburg wirkt sich auch positiv auf die Habitatfunktionen aus. Zerschneidungswirkungen werden aufgeho-ben. Damit stellt die Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße insgesamt eine deutli-che Verbesserung der Gesamtsituation dar.

• Im Bereich des Ernst-August-Kanals werden Immissionsbänder etwas nach Osten ver-lagert. Durch den Rückbau der alten Trasse und die mindernd wirkenden Lärmschutz-wände kommt es jedoch insgesamt nicht zu einer Verschlechterung der Habitatfunktio-nen in dem Bereich.

Flächenbilanz

In der folgenden Tabelle ist zunächst die Bilanzierung der erheblichen Beeinträchtigungen

von Lebensraumfunktionen für Tiere und Pflanzen aufgrund von Flächeninanspruchnah-

men dargestellt. Ausgangszustand und Punktewert des Bestandes werden definiert nach

der Art der Fläche entsprechend dem Orientierungsrahmen des Staatsrätemodells (vgl.

Tab. 10). Bezüglich der Lebensraumfunktionen führt die Verlegung der Wilhelmsburger

Reichsstraße zu einem Gesamtpunktedefizit von 612.951 Wertpunkten. Die räumliche Ver-

teilung der Wertstufen ist im Kartenteil (Karte 2.3) dargestellt.

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Unterlage 12.2 - LBP - 95 -

Tab. 23 Bilanzierung der erheblichen Beeinträchtigungen von Lebensraumfunktionen durch Flä-cheninanspruchnahme (Straße)

Punktwert pro m²

Punktwert pro m²

Art der Fläche (Ausgangszustand)

Bestand

Flächengröße [m²]

Planung

Punktdifferenz

--- 0 ---

--- 1 ---

--- 2 ---

Biotope, die zur Sicherung zu-rückgehender Arten wichtig sind und in denen eine Ansammlung Rote-Liste-Arten vorkommt

10

542 3 -3.794

21.727 0 -173.816

4.706 1 -32.942

--- 2 ---

Extensiv genutzte oder ungenutz-te Flächen, auf denen standortty-pische Arten vorkommen, gefähr-dete Arten jedoch nur vereinzelt auftreten

8

17.743 3 -88.715

723 0 -4.338

42 1 -210

--- 2 ---

Flächen mittlerer Nutzungsinten-sität, auf denen neben Ubiquisten einige standorttypische Arten vorkommen

6

1.073 3 -3.219

3.475 0 -13.900

283 1 -849

--- 2 ---

Intensiv genutzte Flächen, auf denen überwiegend widerstands-fähige Ubiquisten jedoch in hoher Artenzahl vorkommen

4

3.037 3 -3.037

72.772 0 -218.316

23.523 1 -47.046

--- 2 ---

Flächen, auf denen überwiegend widerstandsfähige Ubiquisten in geringer Artenzahl vorkommen

3

119.122 3 ---

9.695 0 -19.390

1.524 1 -1.524

2.730 2 ---

Flächen, auf denen ausschließlich widerstandsfähige Ubiquisten in geringer Artenzahl bzw. Kultur-pflanzen vorkommen

2

4.186 3 +4.186

30.694 0 -30.694

22.995 1 ---

--- 2 ---

Weitgehend unbelebte Flächen 1

4.989 3 +9.978

71.203 0 ---

3.086 1 +3.086

--- 2 ---

Unbelebte Flächen 0

3.863 3 +11.589

Gesamtpunktedifferenz Lebensraumfunktionen:

-612.951

DEGES

Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 96 -

In der folgenden Tabelle ist die Bilanzierung der erheblichen Beeinträchtigungen von Bo-

denfunktionen dargestellt. Ausgangszustand und Punktewert des Bestandes werden eben-

so wie zuvor bei den Lebensraumfunktionen nach der Art der Fläche entsprechend dem

Orientierungsrahmen des Staatsrätemodells definiert. Bezüglich der Bodenfunktionen ist

für die Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße ein Gesamtpunktedefizit von 486.044

Wertpunkten zu bilanzieren, was somit geringer ist als das Wertpunktedefizit, dass bei den

Lebensraumfunktionen entsteht. Die räumliche Verteilung der Wertstufen ist im Kartenteil

(Karte 2.3) dargestellt.

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Unterlage 12.2 - LBP - 97 -

Tab. 24 Bilanzierung der erheblichen Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen durch Flächenin-anspruchnahme (Straße)

Punktwert pro m²

Punktwert pro m²

Art der Fläche / Qualität des Bodens (Ausgangszustand)

Bestand

Flächengröße [m²]

Planung

Punktdifferenz

--- 0 ---

--- 1 ---

--- 2 ---

Unverdichtete, natürlich gewach-sen Böden ohne oder mit nur gering den Boden verändernder Nutzung (z.B. geschützte Biotope, Feuchtbiotope)

10

542 3 -3.794

23.175 0 -185.400

10 1 -70

--- 2 ---

Unverdichteter Boden mit wenig in das Bodengefüge eingreifender Bewirtschaftung, auch Boden in einer Wassertiefe von 0 – 1 m

8

20.310 3 -101.550

22.279 0 -89.116

815 1 -2.445

--- 2 ---

Im Oberboden (bis 30cm Tiefe) veränderter Boden, wie bei inten-siver Nutzung oder Bewirtschaf-tung, z.B. Kleingärten und inten-sive Grünanlagen

4

59.325 3 -59.325

18.708 0 -56.124

--- 1 ---

--- 2 ---

Im Oberboden (bis 30cm Tiefe) veränderter Boden, z.B. beson-ders intensive Nutzung oder Ver-änderung und nicht kontaminierte Aufschüttungen, Böden in einer Wassertiefe von mehr als 1 m

3

50.543 3 ---

3.289 0 -6.578

--- 1 ---

1.333 2 ---

In seinem Aufbau durch Auffül-lung oder Austausch veränderter oder teilversiegelter Boden (z.B. Sportplätze, Spielplätze)

2

1.430 3 +1.430

79.211 0 -79.211

17.190 1 ---

--- 2 ---

Durch Verdichtung, Versiegelung und Anreicherung mit bodenunty-pischen Materialien (Schutt, Ab-raum usw.) stark veränderter Boden (Versiegelungsgrad noch unter 90 %)

1

31.829 3 +63.658

82.923 0 ---

--- 1 ---

--- 2 ---

Versiegelte Flächen (Versiegelungsgrad über 90 %)

0

10.827 3 +32.481

Gesamtpunktedifferenz Bodenfunktionen:

-486.044

Aufgrund des höheren Wertpunktedefizits bei den Lebensraumfunktionen wird dies als

maßgeblicher Kompensationsbedarf zugrunde gelegt. Das Wertpunktedefizit der Bodenbo-

denfunktionen kann darin multifunktional mit kompensiert werden.

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Unterlage 12.2 - LBP - 98 -

Auch der im Kap. zuvor dargestellte Flächenbedarf zur Kompensation von Beeinträchti-

gungen geschützter Biotope und bestehender Kompensationsmaßnahmen kann als Teil

des nach Staatsrätemodell ermittelten Bedarfs durch multifunktionale Maßnahmen kom-

pensiert werden. D.h. für die Kompensation geschützter Biotope und Ausgleichsflächen

entsteht nicht unbedingt zusätzlicher Flächenbedarf.

4.6 Zusammenfassung der Konfliktanalyse / Eingriffsermittlung

Die Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße verursacht unvermeidbare erhebliche

Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, die zu kompensieren sind. Bestehende

Ausgleichsflächen sind in einer Größenordnung von 16.415 m² betroffen. Gesetzlich ge-

schützte Biotope sind in einer Größenordnung von 12.791 m² betroffen.

Insgesamt sind mit geeigneten Maßnahmen Aufwertungen von Lebensraumfunktionen in

einer Größenordnung von 612.951 Wertpunkten gemäß Staatsrätemodell nachzuweisen,

wobei die funktionalen Anforderungen zu beachten sind. Dies sind im Wesentlichen:

• Ein funktionaler Ausgleich der geschützten Biotope im räumlichen Zusammenhang. Zu Einem betrifft dies Feuchtbiotope (Kleingewässer, Röhricht, feuchte Hochstau-denfluren) und zum Anderen Trocken- und Magerrasen auf dem Bahngelände.

• Artenschutzrechtliche Anforderungen bezüglich des Ausgleichs von Lebensraum-funktionen für Feldschwirl, Sumpfrohrsänger und Kuckuck sowie der Anbringung von Fledermauskästen und Nistkästen für Vögel.

• Der Ausgleich sonstiger faunistische Lebensraumfunktionen, insbesondere für Am-phibien im Süden des Wilhelmsburger Parks und für Insekten im Bereich der Bahn-anlagen.

• Berücksichtigung bestehender Biotoptopverbund- und Trittsteinbiotopfunktionen, z.B. im Bereich der AS Wilhelmsburg-Süd und dem Ernst-August-Kanal

• Ausgleich der Landschaftsbildfunktionen im Bereich des Ernst-August-Kanals.

Als eine wesentliche Kompensationsmaßnahme ist der Rückbau der vorhandenen B 4/75

zu berücksichtigen.

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Unterlage 12.2 - LBP - 99 -

5. Konfliktanalyse / Eingriffsermittlung Bahnfolgemaßnahmen

5.1 Methodik der Konfliktanalyse

Die Konfliktanalyse für die Bahnfolgemaßnahmen basiert auf denselben rechtlichen Grund-

lagen und folgt derselben Methodik wie die der Straße (vgl. Kap. 4.1).

5.2 Projektbezogene Wirkfaktoren

Die projektbezogenen Wirkfaktoren lassen sich auch bei der Bahn in anlage-, betriebs- und

baubedingte Wirkfaktoren differenzieren, wobei bei diesen Maßnahmen die betriebsbeding-

ten Auswirkungen für die Eingriffsbilanz nicht maßgeblich sind, da es sich um Umbaumaß-

nahmen im Bereich bestehender Gleisanlagen handelt. Der Bahnverkehr an sich wird

durch die Maßnahmen nicht in seinem Umfang beeinflusst, so dass vorhabensbedingt kei-

ne Änderung der betriebsbedingten Wirkungen entsteht. Somit verbleiben:

• Anlagebedingte Wirkfaktoren verursachen dauerhafte Beeinträchtigungen, die sich aus der Anlage der Gleiskörper und Dämme ergeben. Beeinträchtigungen entstehen zum Beispiel durch die Teilversiegelung von Bodenflächen und durch die Beseitigung und/oder Zerstörung von Biotopstrukturen.

• Baubedingte Wirkfaktoren ergeben sich während der Bauphase und haben i.d.R. vorü-bergehende (temporäre) Beeinträchtigungen zur Folge, so z.B. Beeinträchtigungen durch die Flächeninanspruchnahme für Materiallager, Baustellenverkehr, Baucontainer usw. Je nach Art und Umfang kann es jedoch auch zu dauerhaften Auswirkungen kom-men.

In der nachfolgenden Tabelle werden Art und Umfang der konkret maßgeblichen Wirkfakto-

ren angegeben.

Tab. 25 Anlage-, betriebs- und baubedingte Wirkfaktoren (Bahnfolgemaßnahmen)

Anlagebedingte Wirkfaktoren Dimension

Flächeninanspruchnahme insgesamt 5,80 ha

Flächeninanspruchnahme durch Bahnanlagen (Gleiskörper)

5,39 ha

Bodenauftrag und -abtrag (Böschungen, Mulden) 0,41 ha

Lärmschutzanlagen aktive Lärmschutzmaßnahmen im Osten der Bahn-anlagen auf insgesamt 6,6 km Länge (Wände bis bis 5,5 m Höhe, überwiegend Neubau erforderlich, Aufstockung vorh. Wände voraussichtlich statisch nicht möglich)

Gewässerquerungen, -verlegungen keine

Zerschneidung keine zusätzlichen Zerschneidungswirkungen

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Unterlage 12.2 - LBP - 100 -

Baubedingte Wirkfaktoren Dimension

Flächenbeanspruchung durch Baustelleneinrich-tungen, Baustraßen und Arbeitsstreifen

insgesamt rd. 18,14 ha, jedoch überlagert sich ein teil mit den Wirkzonen der Straße, so dass 16,33 zusätzlich zur Straße in Anspruch genommen werden.

Bodenabtrag Bodenumlagerung

s. technischer Erläuterungsbericht (Unterlage 1)

temporäre Schadstoffeinträge und Störungen (Lärm, Erschütterungen, visuelle Störreize)

Bauzeit von rd. 2 Jahren

5.3 Konfliktbeschreibung

Auch die Beschreibung und Kennzeichnung der Konflikt folgt der Methodik, die bei der

Straße angewendet wurde. Die Bahnkonflikte werden aus Gründen der Nachvollziehbarkeit

zusätzlich mit der vorangestellten Kennung „DB“ gekennzeichnet.

5.3.1 Unvermeidbarkeit der Eingriffe

Die Bahnfolgemaßnahmen sind unverzichtbar für die Verlegung der Wilhelmsburger

Reichsstraße, da durch die Straße Betriebsanlagen der Bahn, insbesondere genutzte Gü-

tergleise Richtung Hamburger Hafen, überbaut werden. Es wird hierzu auf die technischen

Begründungen in den technischen Erläuterungsberichten verwiesen (s. Unterlage 1 und

Unterlage 15.3).

Im Übrigen gelten die Hinweise und Begründungen, die bereits bei der Straßenbaumaß-

nahme angeführt wurden.

5.3.2 Beeinträchtigungen der Biotopfunktion / Biotopverbundfunktion und Habi-

tatfunktion

Anlagebedingt kommt es durch den Bau von Bahngleisen und die Überbauung mit Däm-

men und anderen Anlagen im Zuge der Bahnfolgemaßnahmen im Bereich des Baukörpers

zum dauerhaften Verlust von Vegetationsbeständen und Lebensraumfunktionen. Darüber

hinaus werden baubedingt durch die notwendigen Arbeitsstreifen Verluste und Beeinträch-

tigungen auftreten. Dies betrifft insgesamt rd. 22 ha Biotoptypen, denen nach dem Staats-

rätemodell noch Funktionswerte zuzuweisen sind. Bezüglich höherwertiger Strukturen sind

rd. 2,1 ha betroffen, bei denen es sich Teile der Feuchtbrache im Südosten des Wilhelms-

burger Parks, um als Ausgleichsfläche festgesetzte Gehölzbestände sowie kleinflächig ein

gesetzlich geschütztes Biotop (272 m² Trocken- und Magerrasen südlich des Ringlok-

schuppens) handelt. Der Anteil hochwertiger Biotope an den betroffenen Flächen ist somit

sehr gering. Bei dem deutlich überwiegenden Teil der betroffenen Flächen (rd. 19,9 ha)

handelt es sich um Biotope mit geringen Lebensraumfunktionen. Die Inanspruchnahme

bestehender Ausgleichsflächen beläuft sich auf 6.643 m² zusätzlich zu den bereits bei der

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Unterlage 12.2 - LBP - 101 -

Straße bilanzierten Flächenverlusten. Die quantitativen Verluste von Biotoptypen geringen

Wertes können i.d.R. durch die geplanten Begrünungsmaßnahmen nach Realisierung des

Vorhabens zumindest teilweise wieder hergestellt werden, z.B. im Bereich des Arbeitsstrei-

fens und der Böschungen (vgl. Tab. 33). Die betroffenen Biotopverbundfunktionen und

Habitatfunktionen sind auch den neuen Bahnflächen zuzuweisen, so dass es auch diesbe-

züglich teilweise bereits zu einem Ausgleich kommt. Neben den im Rahmen der Flächenbi-

lanz ermittelten Gehölzverlusten ist ein Verlust von 21 Einzelbäumen zu verzeichnen. Alle

darüber hinaus gehenden Gehölzverluste sind bereits in der Flächenbilanz enthalten.

Die Flächeninanspruchnahmen und die betriebsbedingten Wirkungen führen außerdem zu

einem Verlust bzw. einer Abnahme der Habitateignung für einige Arten bzw. Artengruppen.

Betroffenheiten von Habitatfunktionen geschützter Arten der untersuchten Tiergruppen

werden im Artenschutzbeitrag (Unterlage 12.4) im Detail erläutert. An dieser Stelle werden

die wesentlichen Ergebnisse zusammenfassend dargestellt. Zudem enthält der faunistische

Fachbeitrag (Unterlage 12.3) Hinweise zu Beeinträchtigungen der untersuchten Artengrup-

pen. Auf der Grundlage dieser Hinweise und der konkreten Entwurfsplanung werden im

Rahmen dieses LBP die konkreten Betroffenheiten ermittelt.

Bezüglich der gesamten Artengruppe der Fledermäuse sind keine erheblichen Auswirkun-

gen zu erwarten.

Bezüglich der Vögel kommt es zum Verlust von Gehölzstrukturen, die für den Gartenrot-

schwanz Habitatfunktionen haben. 2 Reviere des Gartenrotschwanzes sind als Verlust zu

verzeichnen. Weitere artenschutzrechtlich relevante Arten sind nicht betroffen. Potenzielle

Störungszonen im Westen werden schon durch die verlegte B4/75 berücksichtigt, so dass

seitens der Bahn dort keine zusätzlichen Beeinträchtigungen entstehen. Potenzielle Stö-

rungszonen im Osten umfassen lediglich Bahnanlagen, in deren Bereichen keine arten-

schutzrechtlich relevanten Artenvorkommen festgestellt wurden (s. Artenschutzbeitrag Un-

terlage 12.4).

Amphibien und Libellen und deren Lebensräume werden nicht beeinträchtigt. Bezüglich der

Heuschrecken, Tagfalter und Hautflügler kommt es zu anlagebedingten Verlusten von rd.

2,1 ha hochwertiger Habitate im Bereich der Bahnanlagen zwischen Ringlokschuppen und

Neuenfelder Straße (Der Bereich des ehemaligen Containerbahnhofs wird nicht als Konflikt

berücksichtigt, da die Habitatfunktionen dort bereits im Zuge der Kampfmittelberäumung für

die igs verloren gegangen sind und die zudem Flächen über die Baubauungspläne Wil-

helmsburg 92 und 90 als Grünflächen festgesetzt werden). Betroffen sind z.T. sehr seltene

Arten jedoch keine europäisch geschützten Arten, u. a. die vom Aussterben bedrohte

Westliche Beißschrecke oder Schmetterlinge wie Widderchen oder Mauerfuchs. Die bau-

bedingten Inanspruchnahmen bleiben unberücksichtigt, da sie nur vorübergehend sind und

diese Flächen nach der Bauphase wieder entsprechende Habitatfunktionen übernehmen

können.

Mit dem anlage- und baubedingten Verlust von Biotopstrukturen sind auch Beeinträchti-

gungen von faunistischen Funktionsbeziehungen und Biotopverbundfunktionen betroffen.

Im Bereich der Bahnanlagen werden die bahnbegleitenden Biotopverbundfunktionen für

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Unterlage 12.2 - LBP - 102 -

Arten der Trocken- und Magerrasen in Nord-Süd-Richtung eingeschränkt.

Betriebsbedingte Auswirkungen sind, wie bereits zuvor erläutert, im Rahmen der Bahnfol-

gemaßnahmen nicht betrachtungsrelevant (s. Kap. 5.2).

In der nachfolgenden Tabelle sind die erheblichen Beeinträchtigungen zusammengefasst.

Tab. 26 Beeinträchtigungen der Biotopfunktion / Biotopverbundfunktion und Habitatfunktion

Wirkfaktor erhebliche Beeinträchtigungen

Beeinträchtigung der Biotopfunktion

anlage- und baubedingte Biotopverluste

• Verlust von insgesamt 22 ha Biotopen im Bereich der Bahnfolgemaßnah-men zusätzlich zu den bei der Straße bilanzierten Verlusten (Da es sich zum großen Teil um Bahnanlagen handelt, sind viele Biotopwerte nach Abschluss der Bauarbeiten wieder herstellbar, vgl. Tab. Tab. 33)

• Der Verlust hochwertiger Biotope (Wertstufe 8) beläuft sich auf rd. 2,1 ha und betrifft einen Teil der Feuchtbrache im Südosten des Wilhelmsburger Parks, bestehende Ausgleichsflächen und geschützte Trocken- und Ma-gerrasen. Bei deutlich überwiegenden Teil der Flächen (19,9 ha) handelt sich um Biotopstrukturen mit geringwertigen Lebensraumfunktionen (Wert-stufe 1 bis 3).

• Verlust von 272 m² geschützter Trocken- und Magerrasen südlich des Ringlokschuppens (die übrigen Inanspruchnahmen geschützter Biotope wurden im Zuge der Straße bilanziert)

• Verlust von Einzelbäumen (21 St.)

Beeinträchtigung der Biotopverbundfunktion

Zerschneidung,

Isolation

• ggf. Beeinträchtigung von Biotopverbundfunktionen für Arten der Trocken- und Magerrasen im Bereich der Bahnanlagen (Bahn begleitende Biotop-verbundfunktionen in Nord-Süd-Richtung)

Beeinträchtigung der Habitatfunktion

Lebensraumverluste, Störungen

• Verlust, Beeinträchtigung von faunistischen Habitaten / Funktionsbezie-hungen

• Vertreibung

Habitatfunktionen von Fledermäusen werden nicht erheblich beeinträchtigt.

Bezüglich der vorkommenden Brutvögel sind Lebensraumverluste für zwei in den Gehölzen brütende Gartenrotschwanz-Brutpaare zu verzeichnen.

Beeinträchtigungen von Habitatfunktionen von Amphibien und Libellen entstehen nicht.

Bezüglich der Heuschrecken, Tagfalter und Hautflügler kommt es zu Verlusten hochwertiger Habitate im Bereich der Bahnanlagen. Betroffen sind z.T. sehr selten Arten jedoch keine europäisch geschützten Arten.

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Unterlage 12.2 - LBP - 103 -

Konfliktbenennung:

Aus den genannten Beeinträchtigungen der Biotopfunktion / Biotopverbundfunktion und

Habitatfunktion resultiert lt. Methodik der RLBP nur ein zu benennender Konflikt, da sich

die Auswirkungen innerhalb eines Bezugsraumes definieren:

DB 1 B Beeinträchtigungen Biotopfunktion / Biotopverbundfunktion und Habitatfunkti-

on im Bereich von Bahnanlagen und –brachen

(Verlust von Trocken- und Magerrasen, Beeinträchtigungen artenreicher und

seltener Insektenbiozönosen und der Lebensraumfunktionen vorn Brutvögeln,

Beeinträchtigungen von nord-süd-gerichteter Biotopverbundfunktionen für

diese Arten)

5.3.3 Beeinträchtigungen sonstiger Funktionen des Naturhaushaltes

Mit der Überbauung von Grundflächen sind je nach Grad der Vorbelastung Veränderungen

von Böden sowie der Verlust von Bodenfunktionen verbunden. Im Bereich Bahnschotter-

körper wird ein fast vollständiger Verlust der Bodenfunktionen bilanziert, da sie auch erheb-

lichen betriebsbedingten Auswirkungen unterliegen. Im Bereich von Dammböschungen und

Mulden oder Entwässerungsgräben kommt es zu einer Veränderung bzw. Zerstörung des

natürlichen Bodengefüges und zur Durchmischung der natürlichen Bodenhorizonte. Die

dauerhafte Inanspruchnahme der Bodenflächen durch Überschüttungen und Abgrabungen

sowie die zeitweise Inanspruchnahme von Flächen für den Arbeitsstreifen, Materiallager

usw. stellen ebenfalls Eingriffe im Sinne des BNatSchG dar. Diese Eingriffe sind jedoch, im

Gegensatz zu Versiegelungen und Teilversiegelungen, in der Regel nur vorübergehend

und von kurzfristiger Dauer. Die betroffenen Werte und Funktionen lassen sich meist durch

geeignete Maßnahmen so wieder herstellen bzw. ausgleichen, dass nach Beendigung der

Baumaßnahme langfristig keine erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen zurück-

bleiben. Eine Ausnahme stellen Auffüllungen im Bereich von Feuchtgebieten oder Moorbö-

den dar, da durch sie das Potenzial zur Entwicklung spezialisierter Biotope und Pflanzen-

gesellschaften (Biotopentwicklungspotenzial) dauerhaft verloren geht.

Baukörper und Baufeld der Bahnfolgemaßnahmen beanspruchen insgesamt rd. 23,94 ha.

Die Flächengröße der erheblichen Eingriffe ist allerdings aufgrund der großflächigen Vorbe-

lastung der Böden deutlich geringer. Von Verlusten und Beeinträchtigungen der Boden-

funktionen sind tatsächlich nur rd. 2,5 ha betroffen, wovon rd. 0,8 ha auf Gleiskörper (Pla-

nungswert 1) und rd. 1,7 ha auf Böschungen und Arbeitsstreifen (Planungswert 3) entfallen

(vgl. Bilanz nach Staatsrätemodell, Tab. 34). Zusammenfassend stellt sich der Umfang

erheblicher und nachhaltiger Beeinträchtigungen von Böden wie folgt dar:

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Unterlage 12.2 - LBP - 104 -

Tab. 27 Beeinträchtigungen der natürlichen Bodenfunktionen

Wirkfaktor erhebliche Beeinträchtigung

Teilversiegelung im Be-reich der Bahnanlagen

• Betroffenheit von Böden und Bodenfunktionen im Bereich der gesamten Bahnfolgemaßnahmen (insgesamt 22 ha, da es sich zum großen Teil um Bahnanlagen handelt, sind die betroffenen Werte und Funktionen größten-teils nach Abschluss der Bauarbeiten wieder herstellbar, tatsächlich betrof-fen sind nur rd. 0,8 ha)

sonstige Flächeninan-spruchnahme (z.B. Bö-schungen, Arbeitsstreifen)

• teilweise Beeinträchtigung einzelner natürlicher Bodenfunktionen durch Veränderungen der Bodenart und –struktur durch Auffüllungen, Bodenver-dichtungen, Bodenaustausch (rd. 1,7 ha noch nicht durch Bahnanlagen beanspruchte Flächen)

Aufgrund der einseitigen Dammverbreitung am Abzweig der Hafenbahn muss die Lage des

Entwässerungsgrabens am Dammfuß angepasst werden. Erhebliche Veränderungen oder

Verluste von Oberflächengewässern sind jedoch auszuschließen, ebenso Veränderungen

des Grundwassergeschehens. Bezüglich der Oberflächengewässer und des Grundwassers

sind daher keine Konflikte zu benennen.

Im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme und dem dauerhaften Verlust vorhandener

Gehölz- und Grünstrukturen können für Wilhelmsburg lokale klimatische und lufthygieni-

sche Ausgleichsfunktionen betroffen sein. Dies betrifft z.B. die Inanspruchnahme von Ge-

hölzstrukturen innerhalb der Bahnanlagen, die als Kompensationsflächen angelegt wurden.

Diese sind zunächst als erhebliche Beeinträchtigungen einzustufen und als Konflikt zu be-

nennen, obwohl im Gesamtzusammenhang mit der Verlegung der Straße und den dazu

vorgesehenen Maßnahmen Beeinträchtigungen in erheblichem Umfang ausgeglichen wer-

den können (bereits durch die geplanten Lärmschutzwände kommt es zu einer Verbesse-

rung der Ist-Situation).

Tab. 28 Beeinträchtigungen der klimatischen und lufthygienischen Ausgleichsfunktionen

Wirkfaktor erhebliche Beeinträchtigung

Flächeninanspruchnahme • Verlust von Freiflächen und Grünstrukturen mit lokalklimatischen und luft-hygienischen Ausgleichsfunktionen (insgesamt rd. 3,35 ha), es handelt sich dabei auch um Gehölzstrukturen die seitens der Bahn als Aus-gleichsmaßnahme u.a. zum Immissionsschutz angelegt wurden.

Konfliktbenennung:

Aus den genannten Beeinträchtigungen der sonstigen Funktionen des Naturhaushaltes

resultieren lt. Methodik der RLBP folgende zu benennende Konflikte:

DB 1 Bo Beeinträchtigung der natürlichen Bodenfunktionen im Bereich der gesamten

Bahnfolgemaßnahmen

DB 1 K Beeinträchtigung der klimatischen und lufthygienischen Ausgleichsfunktio-

nen durch Verlust von Gehölzen

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Unterlage 12.2 - LBP - 105 -

5.3.4 Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes

Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes entstehen durch die Bahnfolgemaßnahmen

nicht. Die Maßnahmen betreffen fast ausschließlich die bestehenden Bahnanlagen. Der

grundsätzliche Charakter der Landschaft wird insofern nicht verändert. Durch die Erhöhung

der Lärmschutzwände bzw. deren Neubau entstehen keine erheblichen Beeinträchtigungen

des Landschaftsbildes. Aufgrund der vorhandenen Vorbelastungen und der urbanen Prä-

gung des Planungsraums sind sie nicht als störender Fremdkörper einzustufen. Zudem

werden die Wände von Osten aus überwiegend nicht einsehbar sein, da die Bahn beglei-

tenden Gehölzstreifen für eine Sichtverschattung sorgen.

Konfliktbenennung:

Aus den vorhabensbedingten Wirkungen lassen sich unter Berücksichtigung der Vorbelas-

tungen keine erheblichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes benennen. Es wird

kein Konflikt benannt.

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Unterlage 12.2 - LBP - 106 -

Tab. 29 Konfliktübersicht (Bahnfolgemaßnahmen)

Nr. Konflikt Beeinträchtigungsort Beeinträchtigungsumfang

DB 1 B Beeinträchtigungen Biotopfunktion / Biotopverbundfunktion und Habitatfunktion im Bereich von Bahnanlagen und –brachen (Verlust von Trocken- und Magerrasen, Beeinträchtigungen artenreicher und seltener Insektenbiozönosen und der Lebensraumfunktionen vorn Brutvögeln, Beeinträchtigungen von nord-süd-gerichteter Biotopverbundfunktionen für diese Arten)

gesamte Baustrecke Insgesamt Inanspruchnahme von 22 ha Biotoptypen, denen nach dem Staatsrätemo-dell noch Funktionswerte zuzuweisen sind sowie Verlust von insgesamt 21 Einzelbäu-men zusätzlich zu den Flächenverlusten.

DB 1 Bo Beeinträchtigung der natürlichen Bodenfunktionen im Bereich der gesamten Bahnfolgemaßnahmen

gesamte Baustrecke Insgesamt Inanspruchnahme von 22 ha Böden, denen nach dem Staatsrätemodell noch Funktionswerte zuzuweisen sind. Er-hebliche bau- und anlagebedingte Beein-trächtigungen jedoch nur bei rd. 2,5 ha Bö-den, bei denen nach dem Staatsrätemodell Wertverluste zu bilanzieren sind.

DB 1 K Beeinträchtigung der klimatischen und lufthygienischen Ausgleichsfunktionen im Bereich der gesamten Bahnfolgemaßnahmen

gesamte Baustrecke Insgesamt dauerhafter Verlust von rd. 3,35 ha Freiflächen durch Versiegelung und Teilversiegelung bislang belebter Flächen.

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Unterlage 12.2 - LBP - 107 -

5.4 Betroffenheit bestehender Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Verlust und Beeinträchtigungen von bestehenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind

unvermeidbar. Betroffen ist eine Ausgleichsfläche innerhalb der Bahnanlagen im Bereich

der Thielenstraße. Sie wurde zum Immissionsschutz angelegt. Die betroffenen Flächen

werden auch im Rahmen der Bilanzierung nach Staatsrätemodell berücksichtigt (s. folgen-

des Kap.). Bei der Bestandsbewertung wurde bereits die Funktion als Kompensationsflä-

che berücksichtigt, d.h. die Ausgangswerte wurden abweichend vom übrigen Bestand an-

gehoben.

Ingesamt sind von den bestehenden Kompensationsflächen 6.643 m² als dauerhafte Funk-

tions- oder Flächenverluste zu verzeichnen. Die Ausgleichsflächen am Abzweig der Hafen-

bahn wurden bereits bei der Straßenverlegung als vollständiger Verlust gewertet und blei-

ben hier daher unberücksichtigt. Darüber hinaus sind baubedingte Inanspruchnahmen u.a.

auch von einer weiteren Ausgleichsfläche im östlichen Bereich der Bahnanlagen zu ver-

zeichnen, die jedoch nicht als dauerhafter Verlust angerechnet werden. Da die Verluste

auch in Wertstufen nach dem Staatsrätemodell bilanziert werden, entsteht aus der hier

dargestellten Betroffenheit kein zusätzlicher Flächenbedarf. Die Verluste werden im Rah-

men der Bereitstellung anderer Kompensationsmaßnahmen kompensiert. Die Auswirkun-

gen auf die bestehenden Kompensationsmaßnahmen sind im Einzelnen der nachfolgenden

Tabelle zu entnehmen.

Tab. 30 Bilanzierung der erheblichen Beeinträchtigungen bestehender Kompensationsflächen (Bahnfolgemaßnahmen)

Kompensationsfläche / vorhandene Strukturen

Wirkfaktoren dauerhafte Funk-tions- und Flä-

chenverluste

Wertpunkte pro m²

Gehölzstrukturen und Rude-ralflächen innerhalb der Bahnanlage in Höhe der querenden Thielenstraße

Teilverlust durch anlagebe-dingte Überbauungen, baube-dingte Inanspruchnahmen werden nicht als erheblich eingestuft (ein Teil der Fläche ist bereits durch die Straßen-verlegung betroffen)

6.643 m² TP 8B 8

Erläuterung:

Wertpunkte pro m² nach Staatsrätemodell (vgl. Tab. 10), TP = Tiere und Pflanzen, B = Boden;

Die Wertpunkteverluste werden im Kap. 5.5.2 bilanziert.

5.5 Kompensationsbedarf

Ziel der Eingriffsregelung nach BNatSchG ist ein funktionsbezogener Ausgleich oder Ersatz

betroffener Werte und Funktionen im betroffenen Naturraum. Art und Dimension von Aus-

gleichs- und Ersatzmaßnahmen sind nach dem BNatSchG insofern auch funktionsbezogen

abzuleiten und zu begründen. Daher wird auch zunächst der qualitative (funktionale) Kom-

pensationsbedarf dargestellt, bevor die quantitative Bilanzierung erfolgt.

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Unterlage 12.2 - LBP - 108 -

Mit den beim Rückbau der Wilhelmsburger Reichsstraße vorgesehen Maßnahmen wird

bereits ein bestmöglicher Funktionsbezug erreicht. Teilweise überschneiden sich Funkti-

onsbezüge mit den Bahnfolgemaßnahmen, so dass die Bahnfolgemaßnahmen nicht iso-

liert, sondern immer im Zusammenhang mit der Verlegung der Straße zu sehen sind. Auch

im Rahmen der Maßnahmenplanung (s. Kap. 7) und den Maßnahmenblättern für die Bahn-

folgemaßnahmen (s. Anlage II) wird hierauf noch eingegangen.

5.5.1 Qualitativer Kompensationsbedarf

Der qualitative (funktionale) Kompensationsbedarf leitet sich in erster Linie aus den im

Rahmen der Konfliktbeschreibung benannten Beeinträchtigungen der Lebensraumfunktio-

nen und der Biotopverbundfunktionen aus (s. Kap. 5.3). Folgender funktionsbezogener

Kompensationsbedarf ergibt sich demnach:

• Neuanlage bzw. Entwicklung von Biotopstrukturen, die eine Entwicklung von Trocken- und Magerrasen ermöglichen. Dabei ist ein räumlicher Zusammenhang zu entspre-chenden Biotopstrukturen bzw. bestehenden Bahnanlagen dem Erfolg von Maßnahmen förderlich. Mit der Flächenauswahl sollte auch das Ziel verfolgt werden, Beeinträchti-gungen der Biotopverbundfunktionen der vorhandenen Bahnanlagen zu stützen.

• Maßnahmen zum Ausgleich betroffener Bodenfunktionen.

• Neuanlage von Grünstrukturen im räumlichen Zusammenhang, die klimatische Aus-gleichsfunktionen für Wilhelmsburg übernehmen. Immissionsschutzpflanzungen entlang der Bahngleise sind dabei nicht zwingend erforderlich, da durch die geplanten Lärm-schutzmaßnahmen im Osten der Bahnanlagen und durch die Lärmsschutzwände der Straße auch auf der Westseite der Bahnanlagen nicht nur Lärmimmissionen sondern auch Schadstoffimmissionen wirksam in den angrenzenden Bereichen reduziert werden.

Der Ausgleich von Bodenfunktionen lässt sich durch multifunktionale Maßnahmen errei-

chen. Im Rahmen der Maßnahmenplanung wird dies im Einzelfall geprüft.

Aus artenschutzrechtlicher Sicht ergibt sich für die Bahnfolgemaßnahmen kein flächiger

Kompensationsbedarf. Es sind jedoch Lebensraumfunktionen von in Gebüschen oder Ge-

hölzstrukturen brütenden Vögeln durch das Anbringen von Nistkästen auszugleichen (s.

Artenschutzbeitrag, Unterlage 12.4). Zusätzlich zu berücksichtigen ist, dass die Verluste

und Beeinträchtigungen von gesetzlich geschützten Trocken- und Magerrasen funktional

im Verhältnis 1:1 auszugleichen sind. Die Flächenbilanz hierzu wird in der nachfolgenden

Tabelle dargestellt.

Tab. 31 Bilanzierung der erheblichen Beeinträchtigungen gesetzlich geschützter Biotope (Bahn-folgemaßnahmen)

geschütztes Biotop Wirkfaktoren Kompensationsbedarf

Trocken- oder Halbtrockenrasen (TMZ) südlich des Ringlokschup-pens

geringfügiger Verlust zur Herstel-lung einer Baustellenzufahrt

272 m²

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Unterlage 12.2 - LBP - 109 -

5.5.2 Quantitativer Kompensationsbedarf

Die quantitative Ermittlung des Kompensationsbedarfs für die Bahnfolgemaßnahmen folgt

derselben Methodik wie die Bilanz für die Straße (vgl. Kap. 4.5.2.).

Zur Beurteilung des Planungszustandes werden auch bei den Bahnfolgemaßnahmen in

verschiedene Wirkzonen differenziert. Die Wirkzonen definieren sich anhand der verschie-

denen Bauteile bzw. Vorhabensbestandteile (vgl. folgende Tabelle). Die Wirkzonen wurden

mit denen der Straßenverlegung soweit abgeglichen, dass es nicht zu Überschneidungen

(doppelten Bilanzierungen) kommt. Anlagebedingte Beeinträchtigungen überwiegen bei der

Zuordnung der Eingriffe baubedingte Inanspruchnahmen. Beispielsweise wurde in Berei-

chen, die von der Bahn als Baufeld benötigt werden, anschließend aber dauerhaft durch

die Straße in Anspruch genommen werden, der Eingriff der Straße zugeordnet. Zudem

wurden Arbeitsstreifen, sofern es Überschneidungen gab, vorrangig der Straße zugeord-

net. D.h. im Rahmen der Bahnfolgemaßnahmen wird lediglich das bilanziert, was zusätzlich

zu der Straße erforderlich ist. Betriebsbedingte Wirkzonen sind bei der Bahn nicht zu bilan-

zieren (s. Kap. 5.2).

Tab. 32 Definition der Wirkzonen und Bewertung des Planungszustandes (Bahnfolgemaßnah-men) nach Staatsrätemodell

zukünftiger Wert (Planungswert)

Wirkzone Bauteil, Vorhabensbestandteil

Boden Lebensraum-funktion

Bahnanlage Bahnschotterkörper, Gleisanlage und Seitenstreifen

1 1

Baukörper DB Böschungen 3 3

Baufeld DB Arbeitsstreifen, Materiallager, Baustel-leneinrichtungsflächen, Baustraßen

0-3* 0-3*

* : zukünftiger Wert nicht höher als vorhandener Wert, maximal 3

In den folgenden beiden Tabellen ist die Bilanzierung der erheblichen Beeinträchtigungen

bezüglich der Lebensraumfunktionen für Tiere und Pflanzen und der Böden aufgrund von

Flächeninanspruchnahmen dargestellt. Ausgangszustand und Punktewert des Bestandes

werden definiert nach der Art der Fläche entsprechend dem Orientierungsrahmen des

Staatsrätemodells. Bezüglich der Lebensraumfunktionen führen die Bahnfolgemaßnahmen

zusätzlich zur Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße zu einem Punktedefizit von

152.712 Wertpunkten. Das Wertpunktedefizit beim Boden ist aufgrund der Vorbelastungssi-

tuation erwartungsgemäß deutlich geringer, so dass die Lebensraumfunktionen maßgeb-

lich für den Kompensationsbedarf sin. Die räumliche Verteilung der Wertstufen ist im Kar-

tenteil (Karte 2.3) dargestellt.

DEGES

Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 110 -

Tab. 33 Bilanzierung der erheblichen Beeinträchtigungen von Lebensraumfunktionen durch Flä-cheninanspruchnahme (Bahnfolgemaßnahmen)

Punktwert pro m²

Punktwert pro m²

Art der Fläche (Ausgangszustand)

Bestand

Flächengröße [m²]

Planung

Punktdifferenz

--- 0 ---

5.711 1 -39.977

--- 2 ---

Extensiv genutzte oder ungenutz-te Flächen, auf denen standortty-pische Arten vorkommen, gefähr-dete Arten jedoch nur vereinzelt auftreten

8

15.292 3 -76.460

--- 0 ---

--- 1 ---

--- 2 ---

Flächen mittlerer Nutzungsinten-sität, auf denen neben Ubiquisten einige standorttypische Arten vorkommen

6

3 3 -9

--- 0 ---

--- 1 ---

--- 2 ---

Intensiv genutzte Flächen, auf denen überwiegend widerstands-fähige Ubiquisten jedoch in hoher Artenzahl vorkommen

4

158 3 -158

--- 0 ---

18.769 1 -37.538

--- 2 ---

Flächen, auf denen überwiegend widerstandsfähige Ubiquisten in geringer Artenzahl vorkommen

3

34.145 3 ---

--- 0 ---

533 1 -533

4.514 2 ---

Flächen, auf denen ausschließlich widerstandsfähige Ubiquisten in geringer Artenzahl bzw. Kultur-pflanzen vorkommen

2

--- 3 ---

--- 0 ---

137.243 1 ---

--- 2 ---

Weitgehend unbelebte Flächen 1

2 3 +4

3.024 0 ---

384 1 +384

--- 2 ---

Unbelebte Flächen 0

525 3 +1.575

Gesamtpunktedifferenz Lebensraumfunktionen:

-152.712

DEGES

Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 111 -

Tab. 34 Bilanzierung der erheblichen Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen durch Flächenin-anspruchnahme (Bahnfolgemaßnahmen)

Punktwert pro m²

Punktwert pro m²

Art der Fläche / Qualität des Bodens (Ausgangszustand)

Bestand

Flächengröße [m²]

Planung

Punktdifferenz

--- 0 ---

5.711 1 -39.977

--- 2 ---

Unverdichteter Boden mit wenig in das Bodengefüge eingreifender Bewirtschaftung, auch Boden in einer Wassertiefe von 0 – 1 m

8

15.090 3 -75.450

--- 0 ---

2 1 -6

--- 2 ---

Im Oberboden (bis 30cm Tiefe) veränderter Boden, wie bei inten-siver Nutzung oder Bewirtschaf-tung, z.B. Kleingärten und inten-sive Grünanlagen

4

1.885 3 -1.885

--- 0 ---

2.280 1 -4.560

--- 2 ---

Im Oberboden (bis 30cm Tiefe) veränderter Boden, z.B. beson-ders intensive Nutzung oder Ver-änderung und nicht kontaminierte Aufschüttungen, Böden in einer Wassertiefe von mehr als 1 m

3

3.829 3 ---

--- 0 ---

187.452 1 ---

--- 2 ---

Durch Verdichtung, Versiegelung und Anreicherung mit bodenunty-pischen Materialien (Schutt, Ab-raum usw.) stark veränderter Boden (Versiegelungsgrad noch unter 90 %)

1

2 3 +4

3.143 0 ---

384 1 +384

--- 2 ---

Versiegelte Flächen (Versiegelungsgrad über 90 %)

0

525 3 +1.575

Gesamtpunktedifferenz Bodenfunktionen:

-83.935

5.6 Zusammenfassung der Konfliktanalyse / Eingriffsermittlung

Die Bahnfolgemaßnahmen verursachen zusätzlich zu den bereits bei der Verlegung der

Wilhelmsburger Reichsstraße bilanzierten Eingriffen unvermeidbare erhebliche Beeinträch-

tigungen von Natur und Landschaft, die zu kompensieren sind. Eine bestehende Aus-

gleichsfläche ist in einer Größenordnung von 6.632 m² betroffen. Gesetzlich geschützte

Trocken- und Magerrasen südlich des Ringlokschuppens sind in einer Größenordnung von

272 m² betroffen.

Insgesamt sind mit geeigneten Maßnahmen Aufwertungen von Lebensraumfunktionen in

einer Größenordnung von 152.712 Wertpunkten gemäß Staatsrätemodell nachzuweisen.

DEGES

Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 112 -

Im Rahmen des gesamten Maßnahmenkonzeptes sind auch die funktionalen Anforderun-

gen zu beachten. Dies sind im Wesentlichen:

• Ein funktionaler Ausgleich der geschützten Biotope bzw. deren Lebensraumfunktio-nen im räumlichen Zusammenhang (Trocken- und Magerrasen).

• Artenschutzrechtliche Anforderungen bezüglich des Ausgleichs von Lebensraum-funktionen für Vögel (Anbringung von Nistkästen).

• Ausgleich sonstiger faunistischer Lebensraumfunktionen, insbesondere für Insekten im Bereich der Bahnanlagen.

Im Prinzip bestehen diese funktionalen Anforderungen bereits durch die Verlegung der

Straße, bei der es auch quantitativ zu deutlich umfangreicheren Auswirkungen kommt. Da

die landschaftspflegerischen Maßnahmen für die Straßenverlegung die Aspekte bereits

aufgreifen, kann es bereits darüber zu einem vollständigen funktionalen Ausgleich kom-

men. Dies wird im Rahmen der Maßnahmenplanung beurteilt und entsprechend dargestellt

(s. Kap. 7).

6. Maßnahmenplanung Straße

Der Verursacher eines Eingriffs ist durch § 15 (2) BNatSchG verpflichtet, unvermeidbare

Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege aus-

zugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen). Ausgeglichen

ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Natur-

haushalts in gleichartiger Weise wieder hergestellt sind und das Landschaftsbild land-

schaftsgerecht wieder hergestellt oder neu gestaltet ist. Ersetzt ist eine Beeinträchtigung,

wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushaltes in dem betroffenen

Naturraum in gleichwertiger Weise hergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsge-

recht neu gestaltet ist.

6.1 Ableiten des Maßnahmenkonzeptes

Das Maßnahmenkonzept berücksichtigt die Zielsetzungen und Maßnahmen des Natur-

schutzes und der Landschaftspflege, die für Hamburg im Landschaftsprogramm dargestellt

sind. Darüber hinaus wurden auch die Fachkonzeption „Biotopverbund Wilhelmsburg“ als

Fachplanung sowie Inhalte der Broschüre „Unser Grünes Wilhelmsburg“ der Hamburger

Naturschutzverbände als fachliche Empfehlung bei der Entwicklung des Maßnahmenkon-

zeptes berücksichtigt. Wesentliche gemeinsame Zielsetzungen der Fachplanungen und

Konzepte sind eine Verbesserung der Umweltsituation und Freiraumqualität in Wilhelms-

burg und insbesondere eine Sicherung und Entwicklung des vorhandenen Biotop- und Frei-

raumverbundes, z.B. zur Süderelbe und zwischen Wilhelmsburg-Ost und –West. Der Be-

reich um den Ernst-August-Kanal und die Wilhelmsburger Dove-Elbe und auch die Grün-

achse im Bereich Hauland (zwischen Wilhelmsburger Park und Süderelbe) sind in diesem

Zusammenhang hervorzuheben. In der UVS sind die wesentlichen Zielsetzungen und Maß-

DEGES

Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 113 -

nahmen der genannten Unterlagen dargestellt (s. Unterlage 12.1, dort Kap. 2.5.2). Das

Maßnahmenkonzept dieses LBP zur Straßenverlegung setzt sich zusammen aus:

• Vermeidungsmaßnahmen, • Ausgleichsmaßnahmen, • Ersatzmaßnahmen, • Gestaltungsmaßnahmen.

Für den vorgezogenen Bau der Lärmschutzwand am igs-Gelände wurde ebenfalls ein ent-

sprechendes Maßnahmenkonzept entwickelt. Ein Teil des Maßnahmenkonzeptes wurde

mit dem Bau der Wand bereits umgesetzt, z.B. Vermeidungs- bzw. Schutzmaßnahmen und

vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen. Relevant sind insbesondere die Ausgleichs- und

Ersatzmaßnahmen für den Bau der Lärmschutzwand, die im funktionalen Zusammenhang

mit den Maßnahmen für die Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße stehen. Die Maß-

nahmen werden nachfolgend dargestellt und soweit erforderlich in das Maßnahmenkonzept

integriert.

Das Maßnahmenkonzept berücksichtigt vorrangig die qualitativen Aspekte, die durch die

Verlegung der Straße erheblichen Beeinträchtigungen ausgesetzt sind. Orientierend wird

dabei auch der rechnerische Ausgleich gemäß Staatsrätemodell entsprechend berücksich-

tigt.

6.1.1 Maßnahmen zum vorgezogenen Bau der Lärmschutzwand am igs-Gelände

Die Herleitung der nachfolgend beschriebenen Maßnahmen erfolgte bereits im LBP zur

Errichtung der Lärmschutzwand am igs-Gelände. Der LBP wurde von Kortemeier Brok-

mann Landschaftsarchitekten im Auftrag des LSBG im Frühjahr 2010 aufgestellt. Folgende

Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind demnach beim Bau der Lärmschutzwand

erforderlich:

• Bauzeitenbeschränkung und Vergrämungsmaßnahmen (LSW-S1) • Kontrolle potenzieller Fledermausquartiere (LSW-S2) • Baufeldbegrenzung (LSW-S3) • Aufhängen von Fledermauskästen (LSW-A1) • Anpflanzung von Einzelbäumen (LSW-A2) • Röhrichtentwicklung an der Dove-Elbe (LSW-E1) • Sukzessionsbrache nördlich Siedenfelder Weg (LSW-E2) • Installation von zweiseitig passierbaren Amphibiendurchlässen (LSW-E3)

Die bisherige Planung zu den Maßnahmen und die wichtigsten Hintergründe werden nach-

folgend dargestellt. Die Maßnahmen werden im Anschluss nachrichtlich in das Maßnah-

menkonzept dieses LBP zur Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße übernommen (s.

nachfolgende Kapitel).

DEGES

Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 114 -

Bauzeitenbeschränkung und Vergrämungsmaßnahmen

Hierbei handelt es sich um eine übliche Maßnahme zur Vermeidung baubedingter Beein-

trächtigungen. Die Maßnahme leitet sich im Prinzip aus den Vorgaben des BNatSchG zur

Vermeidung von Beeinträchtigungen und dem allgemeinen Biotopschutz ab. Für die Verle-

gung der Wilhelmsburger Reichsstraße sind Bauzeitenbeschränkungen und Vergrä-

mungsmaßnahmen unter der Maßnahmen-Nr. 1.1 V ebenfalls vorgesehen.

Kontrolle potenzieller Fledermausquartiere

Diese Maßnahme betraf einen Baum im Bereich der Trasse der Lärmschutzwand. Für die

Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße ist eine entsprechende Maßnahme unter der

Maßnahmen-Nr. 1.4 V ebenfalls vorgesehen.

Baufeldbegrenzung

Auch hierbei handelt es sich um eine übliche Maßnahme zur Vermeidung baubedingter

Beeinträchtigungen. Die Maßnahme leitet sich im Prinzip aus den Vorgaben des BNatSchG

zur Vermeidung von Beeinträchtigungen und dem allgemeinen Biotopschutz ab. Für die

Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße sind Baufeldbegrenzungen unter der Maß-

nahmen-Nr. 1.2 V ebenfalls vorgesehen.

Aufhängen von Fledermauskästen

Ziel dieser Maßnahme ist die Schaffung von Ersatzquartieren für Fledermäuse. Vorgese-

hen ist das Aufhängen von 4 Fledermauskästen an größeren Bäumen im Wilhelmsburger

Park. Diese Maßnahme ist als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme vor Baubeginn der

Lärmschutzwand durchzuführen. Sie ist zwar im Rahmen der Verlegung der Wilhelmsbur-

ger Reichsstraße somit als bereits umgesetzt vorauszusetzen, wird aber wegen der fortzu-

führenden Funktionskontrollen innerhalb des Maßnahmenkonzeptes dieses LBP berück-

sichtigt. Die Maßnahme LSW-A1 wird als Maßnahme 4.1 A in diesen LBP integriert (vgl.

Kap. 6.1.4, Maßnahme 4.1 A).

Anpflanzung von Einzelbäumen

Der Verlust von sechs Einzelbäumen soll durch die Anpflanzung von sechs standortheimi-

schen, hochstämmigen, großkronigen Bäumen kompensiert werden. Die Bäume sind nach

Möglichkeit freistehend, bzw. in Gruppen- oder Reihenpflanzung zu setzen. Durch die ge-

plante Maßnahme kann der Verlust der Abschirm- und Gliederungsfunktion, kleinklimati-

sche Wirkung und Biotopfunktionen langfristig ausgeglichen werden. Die durch die Lärm-

schutzwand betroffenen Bäume waren zum überwiegenden Teil nicht freistehend, sondern

stockten in Gehölzbeständen. Durch die Anpflanzung neuer Bäume im Freistand kann

auch innerhalb eines Bemessungszeitraumes von ca. 25 Jahren ein vollständiger Aus-

gleich erzielt werden. Hier ist neben der hohen Funktion als Element des Biotopverbundes

bzw. Trittsteinbiotop auch die positive Wirkung auf das Landschaftsbild zu berücksichtigen.

Nach der Kostenübersicht für Ausgleichsmaßnahmen in der verbindlichen Bauleit- und

Landschaftsplanung in Anlehnung an das Kostenerstattungsgesetz – KostEG für die Freie

DEGES

Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 115 -

und Hansestadt Hamburg (RÜPPEL & PARTNER LANDSCHAFTSPLANUNG 2001), sind bei

der Anlage von Einzelbaumpflanzungen folgende Vorgaben zu beachten:

• Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Herstellung der Vegetationsschicht und der Pflanzgrube, entsprechend den jeweils geltenden DIN-Vorschriften;

• Anpflanzung von hochstämmigen, großkronigen Bäumen mit einem Stammdurchmesser von mindestens 16 bis 18 cm;

• eine ausreichende Entwicklungspflege.

Der Ausgleich von Baumverlusten wird innerhalb der Maßnahme „5.2 A“ im Bereich des

Ernst-August-Kanals in das Maßnahmenkonzept zur Verlegung der B 4/75 integriert. Die

Umbenennung ist erforderlich, da sich mit der Anwendung der RLBP das Prinzip der Maß-

nahmenkennzeichnung ändert.

Röhrichtentwicklung an der Dove-Elbe

Die unvermeidbare dauerhafte Überbauung eines in Hamburg gesetzlich geschützten Bio-

tops ist funktional im Verhältnis 1: 1 zu kompensieren. Um den Verlust von ca. 2.860 m²

einer geschützten Nasswiese zu ersetzen, ist die Entwicklung einer etwa 2.650 m² großen

Röhrichtzone am Ufer der Dove-Elbe zwischen dem „Allermöher Deich“ und der Dove-Elbe

im Ortsteil Krapphof vorgesehen. Es handelt sich um die Flurstücke 2335 und 1092 in der

Gemarkung Allermöhe im Bezirk Bergedorf.

Im Bereich einer intensiv genutzten Pferdeweide soll ein ca. 175 m langer Uferstreifen auf

einer Breite von ca. 15 m zu einem Röhricht entwickelt werden (siehe folgende Abb.). Hier-

zu sollen sowohl heutige Weideflächen als auch ein Gürtel innerhalb der heutigen Wasser-

fläche herangezogen werden. Die Fläche ist abzuzäunen. Durch den abgezäunten Bereich

sollen zwei neue von der Dove-Elbe abzweigende Gräben verlaufen, welche sich außer-

halb der Biotopfläche zu Tränkestellen für die Pferde aufweiten. Hierdurch wird der Viehtritt

am unmittelbaren Uferbereich verhindert.

Zur Verwirklichung der Maßnahme sind voraussichtlich umfangreiche Maßnahmen zur Her-

stellung eines geeigneten Uferprofils und eine geeignete Sicherung vor Abschwemmung

erforderlich (Steinwalzen, Kleiandeckung, Geotextil-Matten, etc.). Details hierzu werden in

der späteren Ausführungsplanung festgelegt.

Diese Maßnahme wird umbenannt und als Maßnahme mit der Nummer „9 E“ in das Maß-

nahmenkonzept zur Verlegung der B 4/75 integriert. Auf eine Darstellung der Maßnahme

im Kartenteil wird verzichtet (siehe dafür folgende Textabbildung).

DEGES

Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 116 -

Abb. 18 Lage und Mögliche Abgrenzung der geplanten Röhrichtzone in Krapphof (ohne Maßstab, Quelle: LSBG 2010)

Sukzessionsbrache nördlich Siedenfelder Weg

Das beim Bau der Lärmschutzwand gemäß dem Staatsrätemodell ermittelte Wertpunktede-

fizit soll durch Maßnahmen zur Aufwertung der Naturhaushaltsfaktoren, insbesondere des

Naturhaushaltsfaktors Tiere und Pflanzen kompensiert werden. Dies erfolgt auf einer

11.754 m² großen Grünlandfläche in Wilhelmsburg Kirchdorf im Bereich Siedefeld. Angren-

zend zu dieser Fläche ist auch für die Verlegung der B 4/75 eine größere Ersatzmaßnahme

vorgesehen.

Da durch den Bau der Lärmschutzwand bereits Lebensraumfunktionen der Arten

Feldschwirl, Sumpfrohrsänger und Kuckuck beeinträchtigt werden, soll die derzeit intensiv

DEGES

Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 117 -

landwirtschaftlich genutzte Grünlandfläche zu einer gras- und hochstaudenreichen Sukzes-

sionsfläche entwickelt werden. Im Sinne einer FCS-Maßnahme soll die Maßnahme dazu

beitragen, den Erhaltungszustand der betroffenen Arten in Hamburg abzusichern (GFN

2009). Neben dem Ausgleich der Lebensraumfunktionen können gleichzeitig auch Aufwer-

tungen des Naturhaushaltsfaktors Boden erzielt werden.

Diese Maßnahme wird umbenannt und als Maßnahme mit der Nummer „8.2 EFCS“ in das

Maßnahmenkonzept zur Verlegung der B 4/75 integriert.

Installation von zweiseitig passierbaren Amphibiendurchlässen

Diese Maßnahme hat zum Ziel, bis zum Bau der verlegten B 4/75 Verbindungen zwischen

Land- und Wasserlebensräumen von Amphibien, die durch den Bau der Wand zerschnitten

werden, aufrecht zu erhalten. Dazu sind zwei beidseitig passierbare Amphibiendurchlässe

im südlichen Abschnitt der Lärmschutzwand (südlich Fußgängerbrücke Brackstraße) vor-

gesehen. Ein Durchlass liegt ca. 100 m nördlich des Teiches, der zweite ca. 300 m südlich

des Teiches. Die Durchlässe unterqueren lediglich die Wand, sollten eine Breite von min-

destens 1,0 m haben und beidseitig flache Rampen besitzen.

Bei einer Verlegung der B 4/75 ist die Verbindungsfunktion, die mit dieser Maßnahme her-

gestellt wird, nicht mehr erforderlich, da sich dann östlich der Wand die neue Straße befin-

det und die Lebensräume für Amphibien vollständig verloren gehen. Für die Lebensraum-

verluste wird im Rahmen dieses LBP eine Kompensation vorgesehen. Bevor die beiden

Durchlässe jedoch zurückgebaut bzw. vollständig verschlossen werden, werden sie in die

Schutzmaßnahmen für Amphibien integriert (s. Maßnahme 1.5 V „Amphibienschutzzäune

während der Bauzeit“). Dazu werden die Richtung Osten führenden Rampen aufgehoben

und durch für Amphibien unüberwindbare Abstürze ersetzt. So sind die Durchlässe nur

noch von Ost nach West passierbar, und das Einwandern von Amphibien in den Baustel-

lenbereich wird unterbunden. Gleichzeitig können evtl. noch im Baustellenbereich vorhan-

dene Tiere diesen gefahrlos verlassen.

6.1.2 Vermeidungsmaßnahmen

Auf die straßenseitig während der Baudurchführung vorgesehenen Vermeidungsmaßnah-

men wurde bereits in Kap. 3.2 hingewiesen. Sie dienen der Vermeidung von Beeinträchti-

gungen gemäß § 15 BNatSchG, dem allgemeinen Arten- und Biotopschutz (§ 39

BNatSchG) sowie der Vermeidung der Verwirklichung artenschutzrechtlicher Verbotstatbe-

stände des § 44 BNatSchG. Folgende Vermeidungsmaßnahmen sind vorgesehen:

DEGES

Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 118 -

Tab. 35 Vermeidungsmaßnahmen bei Baudurchführung

Nr. Beschreibung Lage

1.1 V Bauzeitenbeschränkungen und Vergrämungsmaßnahmen

gesamte Baustrecke

1.2 V Tabuflächen und Schutzzäune Feuchtbiotope nördlich Ernst-August-Kanal, Tro-ckenrasen Bahnbrachen, südlicher Wilhelmsbur-ger Park

1.3 V Baumschutz Umfeld Ernst-August-Kanal und AS Wilhelms-burg-Süd

1.4 V Kontrolle potenzieller Fledermausquartiere gesamte Baustrecke

1.5 V Amphibienschutzzäune während der Bauzeit südlicher Wilhelmsburger Park und nördl. Ernst-August-Kanal

1.6 V Umsetzen von Amphibien und Wasserpflan-zen

südlicher Wilhelmsburger Park und AS-Wilhelmsburg Süd

1.7 V Verpflanzung von Trocken- und Magerrasen Bahnbrachen südlich des Ringlokschuppens

1.8 V Fledermausgerechte Gestaltung des Brü-ckenbauwerks Ernst-August-Kanal

Ernst-August-Kanal

Im Rahmen einer Umweltbaubegleitung wird auf die Umsetzung der Maßnahmen geachtet.

Innerhalb der Maßnahmenblätter werden die Maßnahmen genauer definiert (s. Anlage I).

Auf die Vermeidungsmaßnahmen beim Bau der Lärmschutzwände muss an dieser Stelle

nicht weiter eingegangen werden, da sie die Bauphase betrafen.

6.1.3 Gestaltungsmaßnahmen

Als Gestaltungsmaßnahmen werden solche Maßnahmen definiert, denen keine spezielle

Funktion als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme zukommt, sondern die vorrangig der Be-

grünung des zukünftigen Bauwerkes dienen. Die Gestaltungsmaßnahmen können erst

nach Abschluss der Straßenbauarbeiten realisiert werden. Folgende Gestaltungsmaßnah-

men sind vorgesehen:

• Lärmschutzwandbegrünung, • Mittelstreifenbegrünung, • Landschaftsrasen, • Gestaltung der AS-Wilhelmsburg-Süd, • Gestaltung der AS Rotenhäuser Straße, • Gestaltung im Bereich Neuenfelder Straße (Fußgängerbrücke S-Bahnhof und BSU-

Neubau), • Gestaltung Regenrückhaltebecken, • Sukzessionsbrachen.

Für alle Pflanz- und Ansaatmaßnahmen gilt, dass soweit es möglich ist und eine Verfüg-

barkeit gegeben ist, Pflanzen bzw. Saatgut aus gebietseigenen Herkünften verwendet wer-

den sollten.

DEGES

Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 119 -

Weitere Details zu den nachfolgend kurz erläuterten Gestaltungsmaßnahmen (G) sind den

Maßnahmenblättern und den Lageplänen zu entnehmen. Die Ausführung der Maßnahmen

erfolgt entsprechend den Anforderungen der RAS LP-2 (Richtlinien für die Anlage von

Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 2 Landschaftspflegerische Ausführungsplanung)

und der ZTV-LA-StB 05 (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für

Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau).

2.1 G Lärmschutzwandbegrünung

Für die Lärmschutzwände wurde im Auftrag der DEGES vom Büro PPL aus Hamburg ein

architektonisches Gestaltungskonzept entwickelt, so dass bereits bei ihrer Anlage ästheti-

schen Aspekten Rechung getragen wird. Zusätzlich ist eine Begrünung der Lärmschutz-

wände vorgesehen, sofern dies von technischer Seite möglich ist. Nicht überall ist jedoch

eine Begrünung möglich. Bahnseitig reicht z.B. nicht überall der erforderliche Platz aus.

Vorrangig ist eine Begrünung mit Kletterpflanzen vorgesehen. In den Bereichen, in denen

Betonschutzplanken der Lärmschutzwand vorgelagert sind und mit Boden hinterfüllt wer-

den können, sind auch vielseitigere Bepflanzungen möglich, z.B. mit klein bleibenden

Sträuchern oder Stauden.

2.2 G Mittelstreifenbegrünung

Die begrünbaren Flächen im Mittelstreifen werden dort, wo die Platzverhältnisse eine Pflan-

zung zulassen und eine Pflege der Pflanzungen mit zumutbarem Aufwand möglich ist, mit

geeigneten Sträuchern bepflanzt. Nicht zur Bepflanzung geeignete Flächen werden ange-

sät. Bei der Begrünung der Mittelstreifen werden auch allgemeine Grundsätze des Arten-

schutzes berücksichtigt. So wird zum Schutz europäischer Brutvogelarten vor Kollisionen

auf die Anpflanzung beerentragender Sträucher verzichtet. In den Boden werden zur Ver-

meidung erhöhter Siedlungsdichten von Kleinnagern Schotterungen oder Rasengittersteine

eingebracht.

2.3 G Landschaftsrasen

Zum Schutz der angedeckten Bodenflächen im Bereich von Banketten, Böschungen und

Randflächen vor Erosion (Wasser- und Winderosion) werden diese Flächen nach ihrer Her-

richtung mit einer geeigneten Saatgutmischung angesät.

2.4 G Gestaltung der AS Wilhelmsburg-Süd

Im Bereich der AS Wilhelmsburg-Süd ist vom Grundsatz her eine teilweise offene, transpa-

rente Gestaltung vorgesehen, um einen Gegensatz zu der übrigen von Lärmschutzwänden

gesäumten Strecke zu schaffen und an die nach Süden anschließende Süderelbe überzu-

leiten. Dabei sollen in Teilbereichen Pflanzungen von Baureihen Verkehrsleitfunktionen

übernehmen und für einen „weichen“ Übergang zu den Lärmschutzwänden sorgen.

Das Gestaltungskonzept berücksichtigt auch eine mögliche Realisierung der HQS entspre-

chend dem Linienbestimmungsantrag von 2010 und vertiefender Machbarkeitsstudien der

DEGES.

Die größeren Bereiche innerhalb der Anschlussstelle Wilhelmsburg-Süd werden als Aus-

DEGES

Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 120 -

gleichsfläche benannt, da sie nicht allein der Begrünung des Bauwerkes dienen, sondern

Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes ausgleichen und darüber hinaus auch für Beein-

trächtigungen des Naturhaushaltes Ausgleichsfunktionen übernehmen. Dies sind u.a.

Funktionen als Trittsteinbiotop zwischen Süderelbe und Wilhelmsburger Park (z.B. für Am-

phibien, Fledermäuse) und lokalklimatische Ausgleichsfunktionen.

2.5 G Gestaltung der AS Rotenhäuser Straße

Eine Gestaltung der AS-Rotenhäuser Straße mit Grünstrukturen ist aufgrund der sehr ein-

geschränkten Platzverhältnisse ausgesprochen schwierig. Es sind lediglich an wenigen

Stellen Baum- und Strauchpflanzungen als gestalterisches Element möglich. Überwiegend

werden die Flächen mit Rasenflächen begrünt.

2.6 G Gestaltung im Bereich Neuenfelder Straße (Fußgängerbrücke S-Bahnhof und

BSU-Neubau)

Die Gestaltung einer Fläche nördlich der Neuenfelder Straße unterhalb der neuen Fußgän-

gerbrücke zum S-Bahnhof Wilhelmsburg wurde auf die Gestaltung der westlichen angren-

zenden Freiflächen am BSU-Neubau abgestimmt. Es sind Baumpflanzungen sowie eine

Begrünung mit Landschaftsrasen vorgesehen. Im weiteren nördlichen Verlauf ist eine

rückwärtige Eingrünung der westlichen Lärmschutzwand mit einer geschlossenen Gehölz-

pflanzung vorgesehen.

2.7 G Gestaltung Regenrückhaltebecken

Das Regenrückhaltebecken im Süden des Wilhelmsburger Parks wird funktions- und land-

schaftsgerecht eingegrünt. Das Becken wird mit Saatgutmischungen für wechselfeuchte

Standorte eingesät. Im Umfeld ist eine Eingrünung mit Einzelbäumen, Strauchpflanzungen

und Sukzessionsflächen geplant, die zusammen einen strukturreichen, naturnahen Ein-

druck vermitteln sollen.

2.8 G Sukzessionsbrachen

Einige Bereiche östlich der neuen Straße angrenzend zu den Bahnanlagen sowie Flächen

um das Regenrückhaltebecken im Süden bleiben nach Abschluss der Bauarbeiten als Suk-

zessionsflächen einer (zunächst) natürlichen Entwicklung überlassen. Eine Erstansaat ist

nur soweit vorgesehen, wie es zur Sicherung der Flächen vor Erosion erforderlich ist, z.B.

im Bereich neu angelegter Böschungen am Regenrückhaltebecken. Mit der Anlage dieser

Sukzessionsbrachen werden die Habitatverluste für die betroffenen Insekten, insbesondere

der Vorkommen auf den Bahnbrachen, bereits teilweise funktional ausgeglichen. Die Lage

der Sukzessionsbrachen gewährleistet auch weiterhin einen Biotopverbund für diese Arten

in Nord-Süd-Richtung.

Ziel der Sukzesiossbrachen ist eine gelenkte Sukzession, d.h. die anfängliche Vegetati-

onsentwicklung wird nicht – wenn nicht unbedingt erforderlich - mit Ansaat- oder Pflanz-

maßnahmen beeinflusst. Es sind jedoch jederzeit gezielte Pflegeeingriffe möglich, z.B. das

Zurückdrängen von Gehölzaufwuchs zur Verhinderung einer übermäßigen Verbuschung

der Flächen.

DEGES

Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 121 -

6.1.4 Ausgleichsmaßnahmen

Die nachfolgend benannten Ausgleichsmaßnahmen stellen beeinträchtigte Funktionen des

Naturhaushalts in gleichartiger Weise wieder her und tragen zudem zur landschaftsgerech-

ten Wiederherstellung bzw. Neugestaltung des Landschaftsbildes bei. Die Ausgleichsmaß-

nahmen werden nach verschiedenen räumlichen bzw. funktionalen Schwerpunkten / Kom-

plexen geordnet:

• Rückbau der Wilhelmsburger Reichsstraße (Maßnahmenkomplex 3) • Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen für einzelne Arten (Maßnahmenkomplex 4) • Maßnahmen zur Entwicklung der Freiraum- und Biotopverbundachse Ernst-August-

Kanal (Maßnahmenkomplex 5) • Maßnahmen zur Stärkung der Funktionsbeziehungen zwischen Süderelbe und Wil-

helmsburger Park (Maßnahmenkomplex 6) • Maßnahmen im Bereich „Kornweide“ im Süden von Wilhelmsburg-Kirchdorf (Maßnah-

menkomplex 7)

Die Maßnahmenkomplexe setzen sich jeweils aus mehreren Teilmaßnahmen zusammen.

Mit Ausnahme der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen für einzelne Tierarten haben die

Maßnahmen ausgleichende Funktionen für die Eingriffe in das Landschaftsbild. Auf die

wesentlichen Zielsetzungen der Maßnahmen wird nachfolgend jeweils einzeln eingegan-

gen. Für alle trassennahen Ausgleichsmaßnahmen gilt, dass sie Verluste von lokalklima-

tisch wirksamen Grünstrukturen und Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes ausglei-

chen. Für die Realisierung der Ausgleichsmaßnahmen ist grundsätzlich der frühestmögli-

che Zeitpunkt anzustreben. Je eher die Maßnahmen realisiert werden, umso eher errei-

chen sie das angestrebte Kompensationsziel. Die CEF-Maßnahmen müssen so rechtzeitig

umgesetzt werden, dass sie spätestens bei Baubeginn die erforderlichen ökologischen

Funktionen übernehmen können.

Weitere Details zu den nachfolgend kurz erläuterten Ausgleichsmaßnahmen (A) sind den

Maßnahmenblättern und den Lageplänen zu entnehmen.

3.1 A Rückbau der Wilhelmsburger Reichsstraße (südlicher Abschnitt)

Der vollständige Rückbau der vorhandenen Wilhelmsburger Reichsstraße im Wilhelmsbur-

ger Park (von der AS Wilhelmsburg-Süd bis zur Neuenfelder Straße) ist ein wesentliches

Projektziel des gesamten Bauvorhabens. Die damit verbundene Flächenentsiegelung

gleicht den Verlust und die Beeinträchtigungen von Böden und Bodenfunktionen aus. Dar-

über hinaus können Verluste und Beeinträchtigungen von Biotop- und Habitatfunktionen

durch den Rückbau und die Begrünung der ehemaligen Trasse teilweise ausgeglichen

werden. Auf den frei werdenden Flächen entstehen neue Biotopstrukturen (Gehölzstruktu-

ren, Hochstauden- und Rasenflächen, Wasserflächen), die eigene Lebensraumfunktionen

übernehmen. So bieten neu gepflanzte Gehölzstrukturen beispielsweise Nistmöglichkeiten

für Vogelarten wie Nachtigall, Grauschnäpper oder Gelbspötter. Auf neuen extensiv ge-

nutzten Rasenflächen, in Hochstaudenflächen und in Gewässern leben und entwickeln sich

Insektenarten, die ihrerseits wieder das Nahrungsangebot für Vogel- und Fledermausarten

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Unterlage 12.2 - LBP - 122 -

sowie Amphibien verbessern und die Parkanlagen als Nahrungs- und Jagdhabitat aufwer-

ten. Neu angelegte Gewässer bieten Lebensraum für die Amphibienarten Grasfrosch, Erd-

kröte und Teichmolch sowie die meisten der im Gebiet nachgewiesenen Libellenarten. Wei-

terhin werden die Lebensraumfunktionen im Wilhelmsburger Park aufgewertet, indem Zer-

schneidungseffekte (Barrierewirkung und Kollisionsrisiken) und betriebsbedingte Belastun-

gen zukünftig entfallen (Lärm, visuelle Störungen, Schadstoffeinträge). Auch die Land-

schaftsbildfunktionen und Erholungsfunktionen werden dort wesentlich aufgewertet, wo-

durch ein Ausgleich für an anderer Stelle unvermeidbare Beeinträchtigungen entsteht.

Die genaue Gestaltung der Flächen nach dem Rückbau erfolgt nicht nur unter ökologi-

schen Gesichtspunkten. Die Flächen müssen sich auch gestalterisch in den Wilhelmsbur-

ger Park einfügen. Da sich mit den Planungen und Baumaßnahmen für die igs die Entwick-

lung des Parks gerade im Fluss befindet, wird für die Maßnahme auf detaillierte Lagepläne

verzichtet und als Zielbiotop eine „extensive Grünanlage“ definiert. Im Maßnahmenblatt

werden dazu Mindestanforderungen für den Rückbau und Begrünungsmaßnahmen formu-

liert, mit denen die erforderlichen Kompensationswirkungen erfüllt werden. Dies sind z.B.:

• vollständige Entsiegelung von mindestens 98 % der Flächen und Andeckung mit Ober-boden, nur max. 2 % der Flächen stehen damit zukünftig für befestigte Fuß- und Rad-wege zur Verfügung

• Entwicklung flächiger oder linearer, naturnaher Gehölzbestände auf mindestens 40 % der Flächen durch Anpflanzung standorttypischer, einheimischer Bäume und Sträucher

• Entwicklung von Ruderalflächen, Hochstaudenfluren oder artenreichen Extensivrasen oder anderen naturnahen Biotopen auf mindestens 58 % der Flächen

• Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit querender Gewässer, Aufhebung von Verrohrungen und naturnahe Gestaltung der Gewässerprofile und Ufer

• Anpflanzung von mindestens 50 Einzelbäumen (nur Verwendung von standorttypischen, einheimischen Arten)

Mit der Maßnahme ist in vielfacher Hinsicht ein funktionaler Ausgleich erheblicher Beein-

trächtigungen verbunden (s.o.). Darüber hinaus ergibt sich bei einer Bilanz nach dem

Staatsrätemodell ein rechnerischer Ausgleich von 194.599 Wertpunkten bezogen auf den

Naturhaushaltsfaktor Tiere und Pflanzen (s. folgende Übersicht). Dabei wurde für die Flä-

chenentsiegelung jeweils ein Planungswert von 4 angesetzt. Für den übrigen Baukörper

der B 4/75 beträgt die Wertsteigerung von Straßenbegleitgrün zu extensiver Grünanlage

1 Punkt.

anrechenbare Kompensationsleistung der Maßnahme 3.1 A

Aufwertung des Naturhaushaltsfaktors Tiere und Pflanzen

Ausgangswert/m² Planungswert/m² Fläche [m²] Gesamtaufwertung

0 4 41.589

3 4 28.243 194.599

Aufwertung des Naturhaushaltsfaktors Boden

Ausgangswert/m² Planungswert/m² Fläche [m²] Gesamtaufwertung

0 4 41.589 194.599

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Unterlage 12.2 - LBP - 123 -

3 4 28.243

3.2 A Rückbau der Wilhelmsburger Reichsstraße (nördlicher Abschnitt)

Das nördliche Teilstück der Wilhelmsburger Reichsstraße etwa ab der Querung der Ro-

thenhäuser Wettern bis zum Anschluss an die A 252 wird ebenfalls vollständig zurückge-

baut. Darin enthalten ist ein Rückbau des bisherigen Brückenbauwerkes über den Ernst-

August-Kanal. Für die Maßnahme gelten im Prinzip dieselben Zielsetzungen und Anforde-

rungen wie bei dem Rückbau des südlichen Abschnittes (Maßnahme 3.2 A), nur dass

durch diese Maßnahmen in besonderem Maße die Eingriffe in die Freiraumachse Ernst-

August-Kanal ausgeglichen werden können. Die Maßnahme ist auch eine wichtige Aus-

gleichsmaßnahme für die wassergebunden jagenden Fledermausarten (Zwergfledermaus,

Wasserfledermaus). Zusammen mit der Aufweitung des geplanten Brückenbauwerkes und

den Maßnahmen 5.1 und 5.2 erfolgt eine Verbesserung der Habitatfunktionen für die Fle-

dermausarten.

Bei einer Bilanz nach dem Staatsrätemodell ergibt sich für diese Maßnahme ein rechneri-

scher Ausgleich von 73.825 Wertpunkten bezogen auf den Naturhaushaltsfaktor Tiere und

Pflanzen (s. folgende Übersicht). Dabei wurde für die Flächenentsiegelung jeweils ein Pla-

nungswert von 4 angesetzt. Für den übrigen Baukörper der B 4/75 beträgt die Wertsteige-

rung von Straßenbegleitgrün zu extensiver Grünanlage 1 Punkt.

anrechenbare Kompensationsleistung der Maßnahme 3.2 A

Aufwertung des Naturhaushaltsfaktors Tiere und Pflanzen

Ausgangswert/m² Planungswert/m² Fläche [m²] Gesamtaufwertung

0 4 14.872

3 4 14.337 73.825

Aufwertung des Naturhaushaltsfaktors Boden

Ausgangswert/m² Planungswert/m² Fläche [m²] Gesamtaufwertung

0 4 14.872

3 4 14.337 73.825

3.3 A Rückbau der Wilhelmsburger Reichsstraße (mittlerer Abschnitt)

Das mittlere Teilstück der Wilhelmsburger Reichsstraße ab der Neuenfelder Straße bis

etwa zur Querung der Rothenhäuser Wettern wird nicht vollständig zurückgebaut und ist

daher nicht zu 100 % als Kompensationsmaßnahme anrechenbar. Es ist zwischen der Ro-

tenhäuser Straße nach Norden bis zur Schlenzigstraße weiterhin eine Straßenverbindung

mit reduziertem Querschnitt erforderlich, um die Verkehrsaufkommen im nördlichen Wil-

helmsburg zu bewältigen. Dieses rd. 550 m lange Teilstück wird daher nur zu 50 % als

Entsiegelung angerechnet, während der Rest dieser Maßnahme, das Teilstück südlich der

Rotenhäuser Straße bis zur Neuenfelder Straße, zu 100 % als Kompensation angerechnet

wird. Von der Gesamtfläche der aktuell vorhandenen Fahrbahn (22.341 m²) werden daher

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4.000 m² wieder abgezogen, die als zukünftige Fahrbahn erhalten bleiben. Ebenso werden

von der Gesamtfläche des übrigen Baukörpers (28.149 m²) 4.000 m² als Baukörper für

zukünftige Straßenböschungen und Mulden abgezogen, die nicht zur Entwicklung von ex-

tensiven Grünanlagen zur Verfügung stehen.

Bei einer Bilanz nach dem Staatsrätemodell ergibt sich für diese Maßnahme ein rechneri-

scher Ausgleich von 97.513 Wertpunkten bezogen auf den Naturhaushaltsfaktor Tiere und

Pflanzen (s. folgende Übersicht). Dabei wurde für die Flächenentsiegelung jeweils ein Pla-

nungswert von 4 angesetzt. Für den übrigen Baukörper der B 4/75 beträgt die Wertsteige-

rung von Straßenbegleitgrün zu extensiver Grünanlage 1 Punkt.

anrechenbare Kompensationsleistung der Maßnahme 3.3 A

Aufwertung des Naturhaushaltsfaktors Tiere und Pflanzen

Ausgangswert/m² Planungswert/m² Fläche [m²] Gesamtaufwertung

0 4 18.341

3 4 24.149 97.513

Aufwertung des Naturhaushaltsfaktors Boden

Ausgangswert/m² Planungswert/m² Fläche [m²] Gesamtaufwertung

0 4 18.341

3 4 24.149 97.513

4.1 A Künstliche Fledermausquartiere

Ziel dieser Maßnahme ist die Schaffung von Ersatzquartieren für Fledermäuse. Vorgese-

hen ist das Aufhängen von 4 Fledermauskästen an größeren Bäumen im Wilhelmsburger

Park. Diese Maßnahme stammt aus dem LBP zum vorgezogenen Bau der Lärmschutz-

wand am igs-Gelände (vgl. Kap. 6.1.1) und ist im Rahmen der Verlegung der Wilhelmsbur-

ger Reichsstraße als bereits umgesetzt vorauszusetzen. Sie wird aber wegen der fortzufüh-

renden Funktionskontrollen innerhalb des Maßnahmenkonzeptes dieses LBP berücksich-

tigt. Da eine weitere Betroffenheit von Quartieren für die Verlegung der B 4/75 ausge-

schlossen ist (vgl. Artenschutzbeitrag), sind für die Straßenverlegung keine weiteren Käs-

ten aufzuhängen.

Auf eine räumliche Darstellung dieser Maßnahme im Kartenteil wird verzichtet. Im Prinzip

sind z.B. der gesamte Wilhelmsburger Park sowie sämtliche Kleingartenanlagen als poten-

zielle Suchräume für geeignete Standorte/Objekte anzusehen. Bei dieser Maßnahme ergibt

sich keine rechnerische Kompensationsleistung in Wertpunkten, sie wirkt rein funktional.

4.2 ACEF Nisthilfen für Höhlen- und Halbhöhlenbrüter

Zum Ausgleich von Lebensraumfunktionen für Vögel, insbesondere den Verlust von Ge-

hölzstrukturen und den damit verbundenen Verlust von Brutrevieren werden im Umfeld der

Baumaßnahme an geeigneten Strukturen 74 Nistkästen angebracht. Hierbei handelt es

sich um 10 Nistkästen für die gefährdeten Halbhöhlenbrüter Gartenrotschwanz und Grau-

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schnäpper. Für ungefährdete Arten sind des Weiteren 36 Nistkästen für Höhlenbrüter für

weitere 9 Nistkästen für Halbhöhlenbrüter vorgesehen. Die genauen Standorte der Nistkäs-

ten werden im Rahmen der Ausführungsplanung unter Einbeziehung art- und sachkundiger

Fachleute festgelegt. Da sich im Umfeld der Baumaßnahme sehr viele potenziell geeignete

Strukturen befinden, wird zum derzeitigen Zeitpunkt auf eine räumliche Darstellung im Kar-

tenteil verzichtet. Im Prinzip sind z.B. der gesamte Wilhelmsburger Park sowie sämtliche

Kleingartenanlagen als potenzielle Suchräume für geeignete Standorte/Objekte anzuse-

hen. Darüber hinaus kommen aber auch zahlreiche weitere Siedlungsflächen in Frage.

Bei dieser Maßnahme ergibt sich keine rechnerische Kompensationsleistung in Wertpunk-

ten. Sie wirkt rein funktional. Wenn möglich sollten die Kästen außerhalb der Effektdistanz

der Arten in mehr als 100 m zur neuen Trasse aufgehängt werden.

5.1 A Uferstreifen am Ernst-August-Kanal

Diese Maßnahme dient dem Ausgleich von Beeinträchtigungen der Freiraumachse Ernst-

August-Kanal. Durch Uferaufweitungen werden Flachwasser- und Röhrichtzonen am südli-

chen Gewässerufer geschaffen. Dadurch werden faunistische Funktionsbeziehungen ge-

stärkt, indem sich Trittsteinbiotope und Lebensräume für wassergebundene Arten entwi-

ckeln können. Ergänzend zu den Uferaufweitungen wird der Uferstreifen zwischen der ver-

legten Straße „Vogelhüttendeich“ und dem Kanal mit einer Baumreihe, Landschaftsrasen

und naturnahen Sukzessionsflächen begrünt. Auf dichte, geschlossene Gehölzpflanzungen

wird wegen der Erholungsfunktionen in dem Bereich verzichtet.

Bei einer Bilanz nach dem Staatsrätemodell ergibt sich für diese Maßnahme ein rechneri-

scher Ausgleich von 14.210 Wertpunkten bezogen auf den Naturhaushaltsfaktor Tiere und

Pflanzen (s. folgende Übersicht). Dabei wird für die Wasserflächen und Uferstreifen (Suk-

zessionsflächen) von etwas höheren zukünftigen Lebensraumfunktionen ausgegangen als

bei den Landschaftsrasenflächen zur Straße Vogelhüttendeich.

anrechenbare Kompensationsleistung der Maßnahme 5.1 A

Aufwertung des Naturhaushaltsfaktors Tiere und Pflanzen

Ausgangswert/m² Planungswert/m² Fläche [m²] Gesamtaufwertung

2 6 500

3 6 380

2 8 782

3 8 750

6 8 1.314

14.210

Aufwertung des Naturhaushaltsfaktors Boden

Ausgangswert/m² Planungswert/m² Fläche [m²] Gesamtaufwertung

2 6 1.282

3 6 300

4 6 2.144

10.316

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5.2 A Grünstrukturen am Ernst-August-Kanal

Auf den neuen Böschungsflächen der verlegten B 4/75 sowie auf weiteren Flächen im Um-

feld der Baumaßnahme werden gehölzbetonte Grünstrukturen angelegt, um Beeinträchti-

gungen der Landschaftsbildfunktionen und Erholungsfunktionen in dem Bereich auszuglei-

chen. Dichte Gehölzpflanzungen auf den Böschungen hinter den Lärmschutzwänden sor-

gen für eine Eingrünung des neuen Bauwerks. Weitere Pflanzungen, z.B. eine Baumreihe

südlich der Straße Vogelhüttendeich, ergänzen das Gestaltungskonzept und stellen das

Landschaftsbild landschaftsgerecht wieder her.

Eine Bilanz nach dem Staatsrätemodell erfolgt für diese Flächen nicht, da es sich um Stra-

ßenbegleitgrün handelt, dem keine besonderen Lebensraumfunktionen oder Bodenfunktio-

nen zuzuweisen sind.

6.1 A Biotopentwicklung im Wilhelmsburger Park

Im Bereich der Feuchtgrünlandbrachen im südlichen Wilhelmsburger Park wird eine Teilflä-

che direkt westlich angrenzend an die Lärmschutzwand westlich der verlegten B 4/75 als

Ausgleichsfläche für die Beeinträchtigungen von Lebensraumfunktionen in diesem Bereich

herangezogen. Die Fläche ist aufgrund der vorhandenen Strukturen bereits relativ hoch-

wertig, wird jedoch noch nicht durch den Bebauungsplan Wilhelmsburg 92 als Kompensati-

onsfläche festgesetzt. Die über den Bebauungsplan festgesetzte Kompensationsfläche

schließt sich westlich an die Maßnahmenfläche an. Diese Maßnahme ergänzt somit die

über den Bebauungsplan festgesetzte Kompensationsmaßnahme und schließt die Lücke

bis zur verlegten Straße.

Ziel dieser Maßnahme ist insbesondere der Ausgleich von Lebensraumfunktionen für Am-

phibien. Für den Verlust eines Laichgewässers wird im Bereich dieser Fläche ein naturna-

hes Kleingewässer angelegt. Wegen der angrenzenden Lärmschutzwand kann ein Ein-

wandern von Amphibien in den Straßenraum ausgeschlossen werden. Die im Umfeld be-

reits bestehenden Biotopstrukturen bleiben erhalten.

Der Ausgleich der Lebensraumfunktionen ist bei dieser Fläche das maßgebliche Ziel. Die

Bilanz nach dem Staatsrätemodell für den Naturhaushaltsfaktor Tiere und Pflanzen ergibt

für diese Maßnahme einen rechnerischen Ausgleich von 18.604 Wertpunkten (s. folgende

Übersicht). Die Aufwertungen beim Boden sind dem entsprechend. Dabei wird entspre-

chend dem Planungswert für die benachbarte Ausgleichsfläche des B-Plans WH-92 ein

zukünftiger Wert von 10 Punkten zugewiesen. Ein Teil der Fläche hat den Ausgangswert 3.

Hierbei handelt es sich um einen baubedingt als Baustraße beanspruchten Bereich, dem

im Rahmen der Eingriffsbilanz zunächst nur der Planungswert 3 zugewiesen wurde.

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Unterlage 12.2 - LBP - 127 -

anrechenbare Kompensationsleistung der Maßnahme 6.1 A

Aufwertung des Naturhaushaltsfaktors Tiere und Pflanzen

Ausgangswert/m² Planungswert/m² Fläche [m²] Gesamtaufwertung

3 2.828

8 10

2.232 18.604

Aufwertung des Naturhaushaltsfaktors Boden

Ausgangswert/m² Planungswert/m² Fläche [m²] Gesamtaufwertung

3 2.828

8 10

2.232 18.604

6.2 A Biotopentwicklung zwischen Bahn und B 4/75

Im Bereich der Feuchtgrünlandbrachen im südlichen Wilhelmsburger Park wird die Teilflä-

che, die zukünftig zwischen der Bahn und der verlegten B 4/75 liegt, als Ausgleichsfläche

für die Beeinträchtigungen von Biotopverbundfunktionen herangezogen. Aufgrund der iso-

lierten Lage zwischen Bahn und zukünftiger Straße kommt dieser Fläche keine bedeutende

Lebensraumfunktion mehr zu. Sie bietet sich aufgrund ihrer Lage und Größe jedoch als

Trittsteinbiotop in diesem durch Verkehrsanlagen und Siedlungen stark zerteilten Bereich

an. Arten, die entlang der Bahnanlagen wandern, können die Fläche ebenso nutzen wie

mobile Arten wie Fledermäuse und Vögel. Nach Beendigung der Baumaßnahme ist auf der

Fläche die Anlage eines Kleingewässers vorgesehen. Wegen der angrenzenden Lärm-

schutzwand kann ein Einwandern von Amphibien in den Straßenraum ausgeschlossen

werden. Im Übrigen bleibt die Fläche der natürlichen Sukzession überlassen, bis sich ein

halboffener Charakter entwickelt hat. Ggf. sind auch in der ersten Zeit entwicklungsför-

dernde Pflegemaßnahmen erforderlich (gelenkte Sukzession). Dabei ist eine Nachmodel-

lierung der Bodenoberflächen nach Abschluss der Bauarbeiten nicht erforderlich, denn ein

bewegtes Relief (z.B. mit Fahrspuren, Mulden und kleineren Erhebungen) fördert Pflan-

zengemeinschaften unterschiedlicher Standorte ähnlich der (nicht mehr vorhandenen) Si-

tuation am ehemaligen Containerbahnhof. Mittel- bis langfristig sind Pflegemaßnahmen

vorgesehen, die eine vollständige Verbuschung der Flächen verhindern (gelenkte Sukzes-

sion). Hierdurch hat die Fläche auch eine Ausgleichsfunktion für zerstörte Habitate von

Insekten wie Heuschrecken, Hautflügler, Tagfalter und Libellen.

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Unterlage 12.2 - LBP - 128 -

Abb. 19 Situation am ehemaligen Containerbahnhof im April 2009 als Beispiel für Biotopentwicklungen im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen

Eine Bilanz nach dem Staatsrätemodell erfolgt für diese Flächen nicht. Eine rechnerische

Aufwertungen hinsichtlich der Lebensraumfunktionen wird im Hinblick auf die isolierte Lage

zwischen Bahn und Straße nicht geltend gemacht, d.h. es wird der bereits im Rahmen der

Eingriffsbilanzierung angenommene Planungswert von maximal 3 beibehalten (vgl. Karte

2.4).

6.3 A Biotopentwicklung zwischen Bahn und Kornweide

Die Baustelleneinrichtungsflächen zwischen Bahn und der Straße Kornweide werden als

Ausgleichsmaßnahme für den Verlust von Lebensraumfunktionen für Arten und Lebens-

gemeinschaften der Bahnanlagen herangezogen. Die Maßnahme setzt sich aus zwei Teil-

flächen westlich- und östlich der B 4/75 zusammen. Nach Abschluss der Bauarbeiten wer-

den überwiegend trockene, magere Standortbedingungen hergestellt, die eine Entwicklung

von trockenen Ruderalfluren und Trocken- und Magerrasen ermöglichen. Durch die direkte

Anbindung an die Bahnanlagen haben die Flächen ein hohes Potenzial zur Besiedlung

entsprechender Arten. Dabei ist eine Nachmodellierung der Bodenoberflächen nach Ab-

schluss der Bauarbeiten nicht erforderlich, denn ein bewegtes Relief (z.B. mit Fahrspuren,

Mulden und kleineren Erhebungen) fördert Pflanzengemeinschaften unterschiedlicher

Standorte ähnlich der (nicht mehr vorhandenen) Situation am ehemaligen Containerbahn-

hof. Ergänzt wird die Maßnahme funktional durch die im Rahmen der Gestaltungsmaß-

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Unterlage 12.2 - LBP - 129 -

nahmen bereits vorgesehenen Sukzessionsbrachen.

Diese Maßnahme 6.3 A ist als vorübergehende Ausgleichsmaßnahme mit geringem Her-

stellungsaufwand konzipiert, denn bei einem Bau der Hafenquerspange im Süden würden

diese Flächen bau- und anlagebedingt erneut in Anspruch genommen. Die genannten Le-

bensraumfunktionen wären dann ggf. funktional an anderer Stelle zu kompensieren. Da es

sich bei den Zielbiotopen um Biotopstrukturen auf Sekundärstandorten handelt, die gene-

rell einer starken Dynamik unterliegen, ist eine spätere, erneute Verlagerung der Funktio-

nen nicht als kritisch anzusehen. Vegetationspflegemaßnahmen zur Förderung der o.g.

Ziele sind zulässig (entwicklungsfördernde Pflegemaßnahmen, gelenkte Sukzession).

Eine Bilanz nach dem Staatsrätemodell erfolgt für diese Flächen nicht. Eine rechnerische

Aufwertung hinsichtlich der Lebensraumfunktionen wird im Hinblick auf die zukünftige Inan-

spruchnahme beim Bau der HQS nicht geltend gemacht, d.h. es wird der bereits im Rah-

men der Eingriffsbilanzierung angenommene Planungswert von maximal 3 beibehalten

(vgl. Karte 2.4).

6.4 A Biotopentwicklung im Bereich der AS Wilhelmsburg-Süd

Im Bereich der Anschlussstelle Wilhelmsburg-Süd dienen die geplanten Begrünungsmaß-

nahmen der landschaftsgerechten Wiederherstellung des Landschaftsbildes, der Schaffung

von Trittsteinbiotopen zwischen Süderelbe und Wilhelmsburger Park und dem funktionalen

Ausgleich von zwei geschützten Biotopen im Bereich der vorhandenen Anschlussstelle.

Die Maßnahme setzt sich aus mehreren Teilflächen zusammen. Im Innenbereich der An-

schlussrampen werden neue Kleingewässer angelegt, um den Verlust geschützter Klein-

gewässer und Röhrichte auszugleichen. Ein Teil der Flächen im Zusammenhang mit den

neuen Gewässern bleibt der Sukzession überlassen, bis sich ein halboffener Charakter

entwickelt hat. Ab dann sind Pflegemaßnahmen vorgesehen, die eine vollständige Verbu-

schung der Flächen verhindern. Ggf. sind auch in der ersten Zeit entwicklungsfördernde

Pflegemaßnahmen erforderlich (gelenkte Sukzession). Ziel ist ein halboffener Charakter

der Flächen aus Gebüschen und Hochstaudenfluren. Im rückwärtigen Bereich von Lärm-

schutzwänden sind flächige Gehölzpflanzungen zur landschaftlichen Einbindung und als

Leitstruktur vorgesehen. Mit der Anpflanzung von einzelnen Baumreihen und verschiede-

nen Gehölzpflanzungen in den äußeren Bereichen der Anschlussstelle werden zudem Leit-

strukturen geschaffen, ohne dem geplanten, möglichst transparenten Charakter der An-

schlussstelle zu widersprechen. Im Übrigen werden größere Bereiche der Innenflächen

entsprechend dem Gestaltungsziel für die Anschlussstelle (siehe Maßnahme 2.4 G) mit

Landschaftsrasen begrünt und regelmäßig gepflegt.

Eine Bilanz nach dem Staatsrätemodell erfolgt auch für diese Flächen nicht. Eine rechneri-

sche Aufwertungen hinsichtlich der Lebensraumfunktionen wird im Hinblick auf die Lage

innerhalb der Anschlussstelle nicht geltend gemacht, d.h. es wird der bereits im Rahmen

der Eingriffsbilanzierung angenommene Planungswert von maximal 3 beibehalten (vgl.

Karte 2.4).

7.1 AFCS Biotopentwicklung „Kornweide“

Im Bereich der Kornweide zwischen dem Friedhof Finkenriek im Westen und der Autobahn

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A 1 im Osten sind südlich der vorhandenen Straße Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen,

mit denen Lebensraumfunktionen für die betroffenen Arten Feldschwirl, Sumpfrohrsänger

und Kuckuck und auch für Amphibien geschaffen werden sollen. Aus artenschutzrechtli-

chen Gründen sind diese Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungszustandes von

Feldschwirl, Sumpfrohrsänger und Kuckuck in Hamburg erforderlich. Die Maßnahmen- und

Zielkonzeption orientiert sich daher auch an den artenschutzrechtlichen Erfordernissen,

d.h. den Lebensraumansprüchen dieser Arten. Gemäß dem Artenschutzbeitrag (s. Unter-

lage 12.4) sind auf einer Fläche von mind. 3 ha Hochstaudenfluren, Röhrichte oder

Feuchtgrünlandbrachen zu entwickeln. Dies wird im Bereich der Kornweide umgesetzt. Die

Maßnahme beansprucht Teilflächen von drei aneinandergrenzenden Flurstücken westlich

des Brausielgrabens. Die dort vorhandene intensive Grünlandnutzung wird zugunsten ziel-

gerichteter Biotopentwicklungsmaßnahmen aufgegeben. Der überwiegende Teil der Flä-

chen wird zukünftig extensiv genutzt um neben der botanischen Artvielfalt auch die Habitat-

funktionen der Flächen für Insekten, Amphibien und Vögel aufzuwerten. Die Randbereiche

der Maßnahme bleiben ungenutzt. Dort sollen sich aus dem Grünland höherwüchsige Bio-

topstrukturen entwickeln (Feuchtbrachen, Röhricht, Sukzessionsflächen). Ggf. sind dazu

entwicklungsfördernde Pflegemaßnahmen erforderlich (gelenkte Sukzession). Zur schnelle-

ren Entwicklung von Röhricht werden an mehreren Stellen insgesamt rd. 1.000 m² große

Initialpflanzungen aus Schilf (Phragmites australis) vorgenommen. Durch die Lage an den

äußeren Rändern der Maßnahme schirmen diese Flächen zugleich äußere Einflüsse tw. ab

und tragen zur Beruhigung der Maßnahmenflächen bei. Im Norden der Maßnahme ist dazu

auch ein Gehölzband vorgesehen, um störende Effekte des vorhandenen Verkehrs auf der

Kornweide (Straßenverkehr) abzupuffern. Die Gehölzpflanzungen schaffen gleichzeitig

Lebensräume für Gebüschbrüter. Auch im Süden sind Abpflanzungen von 10 m Breite zu

vorhandenen baulichen Nutzungen vorgesehen. Im Westen sollen die Brachen großflächi-

ger entwickelt werden um speziell auch Arten Lebensraum zu bieten, die besonders gerne

größere, ungestörte Brachflächen und Röhrichte nutzten (z.B. Feldschwirl). Innerhalb der

größeren Brache im Westen werden mehrere Kleingewässer angelegt, z.B. durch Graben-

aufweitungen. Außerdem erfolgt innerhalb der Gesamtmaßnahmen in zwei größeren Be-

reichen ein flacher Oberbodenabtrag, um feuchtere Standortbedingungen zu fördern. Vom

Charakter her sind diese Bereiche als flache, geometrisch geformte Blänken vorgesehen,

so dass sie die extensive Grünlandnutzung (z.B. auch eine erforderliche Pflegemahd) nicht

beeinträchtigen. Die Entwässerungsfunktionen vorhandener Dränagen und Gräben wird

soweit wie möglich eingeschränkt.

Wegen der Planungen der Hafenquerspange Süd grenzt die geplante Maßnahme nicht bis

an die Kornweide, sondern hält in diesem Bereich einen Pufferabstand von rd. 20 m zur

vorhandenen Straße ein. Dadurch können bei einem Bau der HQS baubedingte Flächeni-

nanspruchnahmen der Maßnahmen verhindert werden. Zudem werden dadurch auch bau-

und betriebsbedingte Auswirkungen einer zukünftigen HQS auf die Maßnahmenfläche ge-

mindert.

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Unterlage 12.2 - LBP - 131 -

Bei einer Bilanz nach dem Staatsrätemodell ergibt sich für diese Maßnahme ein rechneri-

scher Ausgleich von 98.756 Wertpunkten (s. folgende Bilanz). Bei einem Teil der Flächen

ist im Vergleich zum Ist-Zustand eine deutliche naturschutzfachliche Aufwertung um 4

WP/m² möglich, zumal es sich um eine relativ große zusammenhängende Maßnahme

handelt. Da ein großer Teil der Flächen nach aktuellen Angaben der BSU bereits als ge-

setzlich geschütztes Biotop gilt, wird dort nur eine Aufwertung um 2 WP/m² zum Ansatz

gebracht.

anrechenbare Kompensationsleistung der Maßnahme 7.1 AFCS

Aufwertung des Naturhaushaltsfaktors Tiere und Pflanzen

Ausgangswert/m² Planungswert/m² Fläche [m²] Gesamtaufwertung

4 8 10.474

6 8 28.430 98.756

Aufwertung des Naturhaushaltsfaktors Boden

Ausgangswert/m² Planungswert/m² Fläche [m²] Gesamtaufwertung

4 6 38.904 77.808

7.2 AFCS Sukzessionsbrache westlich Kirchdorfer Wettern

Diese Maßnahme befindet sich ebenfalls südlich der Kornweide, westlich der Kirchdorfer

Wettern. Die Fläche wird bislang als Intensivgrünland genutzt. Für die Maßnahme gelten

dieselben Zielsetzungen wie für die Maßnahme 7.1 AFCS. Auch sie dient der Sicherung des

Erhaltungszustandes von Feldschwirl, Sumpfrohrsänger und Kuckuck in Hamburg. Dazu

wird die vorhandene Grünlandnutzung aufgegeben um die Flächen einer natürlichen Suk-

zession zu überlassen. Auch bei dieser Maßnahme ist ein Pufferabstand zur Kornweide

vorgesehen.

Bei einer Bilanz nach dem Staatsrätemodell ergibt sich für diese Maßnahme ein rechneri-

scher Ausgleich von 7.496 Wertpunkten (s. folgende Bilanz). Wegen der relativen Nähe

zum Siedlungsbereich und der relativ kleinen Flächengröße der Maßnahme wird von einer

naturschutzfachlichen Aufwertung von 2 WP/m² ausgegangen.

anrechenbare Kompensationsleistung der Maßnahme 7.2 AFCS

Aufwertung des Naturhaushaltsfaktors Tiere und Pflanzen

Ausgangswert/m² Planungswert/m² Fläche [m²] Gesamtaufwertung

4 6 3.748 7.496

Aufwertung des Naturhaushaltsfaktors Boden

Ausgangswert/m² Planungswert/m² Fläche [m²] Gesamtaufwertung

4 6 3.748 7.496

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7.3 A Biotopentwicklung „Stübenhofer Weg“

Diese Maßnahme befindet sich nördlich der Kornweide und umfasst zwei Teilflächen. Eine

Fläche befindet sich westlich des Stübenhofer Weges. Diese Fläche wird bislang als Inten-

sivgrünland genutzt. Die Nutzung des Grünlandes wird extensiviert und die Grabenpflege-

und Unterhaltung unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten optimiert.

Die zweite Fläche befindet sich östlich des Stübenhofer Weges und wird ebenfalls intensiv

als Acker genutzt. Auf dieser Fläche werden durch gelenkte Sukzession feuchte Hochstau-

denfluren und Röhrichte entwickelt. Zusätzlich werden drei naturnahe Kleingewässer ange-

legt um die Habitateignung der Fläche für Amphibien und Insekten (z.B. Libellen) zu för-

dern.

Bei einer Bilanz nach dem Staatsrätemodell ergibt sich für diese Maßnahme ein rechneri-

scher Ausgleich von 35.960 Wertpunkten (s. folgende Bilanz). Es wird von einer natur-

schutzfachlichen Aufwertung von 4 WP/m² ausgegangen.

anrechenbare Kompensationsleistung der Maßnahme 7.3 AS

Aufwertung des Naturhaushaltsfaktors Tiere und Pflanzen

Ausgangswert/m² Planungswert/m² Fläche [m²] Gesamtaufwertung

4 8 8.990 35.960

Aufwertung des Naturhaushaltsfaktors Boden

Ausgangswert/m² Planungswert/m² Fläche [m²] Gesamtaufwertung

4 2 8.990 17.980

6.1.5 Ersatzmaßnahmen

Ersatzmaßnahmen sind erforderlich, da nicht alle beeinträchtigten Funktionen des Natur-

haushaltes im Sinne von § 15 (2) BNatSchG in gleichartiger Weise wieder hergestellt wer-

den können. Die nachfolgend benannten Ersatzmaßnahmen haben entsprechend § 15 (2)

BNatSchG dennoch eine funktionsbezogene Kompensation zum Ziel, indem sie nicht aus-

gleichbare Funktionen des Naturhaushaltes in dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger

Weise wieder herstellen. Die Ersatzmaßnahmen werden aufgrund ihrer räumlichen Lage

folgenden Komplexen zugeordnet:

• Maßnahmen im Bereich „Siedefeld“ im Osten von Wilhelmsburg-Kirchdorf (Maßnah-menkomplex 8)

• Einzelmaßnahme an der Dove-Elbe im Bezirk Bergedorf, Ortsteil Krapphof (9 E)

Für die Realisierung der Ersatzmaßnahmen ist grundsätzlich der frühestmögliche Zeitpunkt

anzustreben. Je eher die Maßnahmen realisiert werden, umso eher erreichen sie das an-

gestrebte Kompensationsziel. Weitere Details zu den nachfolgend kurz erläuterten Ersatz-

maßnahmen (E) sind den Maßnahmenblättern und den Lageplänen zu entnehmen.

DEGES

Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 133 -

8.1 E Grünlandextensivierung „Siedefeld“

In dem Bereich Siedefeld östlich von Wilhelmsburg Kirchdorf liegt nördlich des Siedefelder

Weges diese rd. 3,6 ha große Kompensationsfläche. Sie ist Teil eines größeren Maßnah-

menkomplexes (vgl. auch Maßnahmen 8.2 E und DB 8.3 E). Der Bereich wird bislang in-

tensiv als Grünland genutzt, stellt jedoch ein für Hamburg sehr bedeutendes Wiesenvogel-

gebiet dar mit hohen Brutdichten des Kiebitzes. Die naturschutzfachlichen Zielsetzungen

der BSU sehen für diesen Bereich daher eine wiesenvogelgerechte, extensive Grünland-

nutzung sowie begleitende Maßnahmen vor (z.B. angepasste Grabenunterhaltung, Anhe-

bung der Wasserstände). Das Amt NR der BSU entwickelt aktuell ein naturschutzfachliches

Entwicklungs- und Pflegekonzept. Die vorgesehene Maßnahme fügt sich als eine Teilfläche

harmonisch in dieses Gesamtkonzept ein. Nach Abstimmung mit dem Amt NR beträgt die

anrechenbare Aufwertung für diese Fläche 2 Wertpunkte / m² (siehe folgende Bilanz).

anrechenbare Kompensationsleistung der Maßnahme 8.1 E

Aufwertung des Naturhaushaltsfaktors Tiere und Pflanzen

Ausgangswert/m² Planungswert/m² Fläche [m²] Gesamtaufwertung

4 6 36.072 72.144

Aufwertung des Naturhaushaltsfaktors Boden

Ausgangswert/m² Planungswert/m² Fläche [m²] Gesamtaufwertung

4 6 36.072 72.144

8.2 EFCS Sukzessionsbrache nördlich Siedefelder Weg

Die Maßnahme wurde übernommen aus dem LBP zum vorgezogenen Bau der Lärm-

schutzwand am igs-Gelände. Sie schließt direkt östlich an die zuvor beschriebene Maß-

nahme 8.1 E an. Die Fläche hat eine Größe von 11.754 m². Die Funktionen und Zielset-

zungen der Maßnahme werden bereits in Kap. 6.1.1 erläutert.

Die Kompensationswirkungen dieser Maßnahme wurden bereits im Rahmen des Geneh-

migungsverfahrens zum Bau der Lärmschutzwand nachgewiesen. In die Bilanz zur Verle-

gung der Wilhelmsburger Reichsstraße ist sie daher nicht aufzunehmen.

9 E Röhrichtentwicklung an der Dove-Elbe

Die Maßnahme wurde übernommen aus dem LBP zum vorgezogenen Bau der Lärm-

schutzwand am igs-Gelände. Es soll eine rd. 2.650 m² große Röhrichtfläche entwickelt

werden. Die Funktionen und Zielsetzungen der Maßnahme werden bereits in Kap. 6.1.1

erläutert.

Die Kompensationswirkungen dieser Maßnahme wurden bereits im Rahmen des Geneh-

migungsverfahrens zum Bau der Lärmschutzwand nachgewiesen. In die Bilanz zur Verle-

gung der Wilhelmsburger Reichsstraße ist sie daher nicht aufzunehmen.

DEGES

Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 134 -

6.2 Maßnahmenübersicht

In der folgenden Tabelle sind alle vorgesehenen Vermeidungs-, Gestaltungs-, Ausgleichs-

und Ersatzmaßnahmen aufgelistet.

Tab. 36 Maßnahmenübersicht (Straße)

Maßnahmen-Nr. Bezeichnung Umfang

1 Maßnahmenkomplex Vermeidungsmaßnahmen

1.1 V Bauzeitenbeschränkungen und Vergrämungsmaßnahmen

---

1.2 V Tabuflächen und Schutzzäune 2.400 m

1.3 V Baumschutz 45 St.

1.4 V Kontrolle potenzieller Fledermausquartiere ---

1.5 V Amphibienschutzzäune während der Bauzeit 400 m

1.6 V Umsetzen von Amphibien und Wasserpflanzen ---

1.7 V Verpflanzung von Trocken- und Magerrasen 684 m²

1.8 V Fledermausgerechte Gestaltung des Brückenbauwerks Ernst-August-Kanal

---

2 Maßnahmenkomplex Gestaltungsmaßnahmen

2.1 G Lärmschutzwandbegrünung 6.308 m

2.2 G Mittelstreifenbegrünung 19.222 m²

2.3 G Landschaftsrasen 51.250 m²

2.4 G Gestaltung der AS Wilhelmsburg-Süd ~ 800 m²

2.5 G Gestaltung der AS Rotenhäuser Straße ~ 11.400 m²

2.6 G Gestaltung im Bereich Neuenfelder Straße (Fußgängerbrücke S-Bahnhof und BSU-Neubau)

~ 2.800 m²

2.7 G Gestaltung Regenrückhaltebecken 2.169 m²

2.8 G Sukzessionsbrachen 12.036 m²

3 Rückbau der Wilhelmsburger Reichsstraße

3.1 A Rückbau südlicher Abschnitt 69.832 m²

3.2 A Rückbau nördlicher Abschnitt 29.209 m²

3.3 A Rückbau mittlerer Abschnitt 42.490 m²

4 vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen für einzelne Arten

4.1 A künstl. Fledermausquartiere 4 St.

4.2 ACEF Nisthilfen für Höhlen- oder Halbhöhlenbrüter 46 St.

5 Maßnahmen zur Entwicklung der Freiraum- und Biotopver-bundachse Ernst-August-Kanal

5.1 A Uferstreifen am Ernst-August-Kanal 3.130 m²

5.2 A Grünstrukturen am Ernst-August-Kanal 14.000 m²

6 Maßnahmen zur Stärkung der Funktionsbeziehungen zwi-schen Süderelbe und Wilhelmsburger Park

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Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 135 -

Maßnahmen-Nr. Bezeichnung Umfang

6.1 A Biotopentwicklung im Wilhelmsburger Park 5.060 m²

6.2 A Biotopentwicklung zwischen Bahn und B 4/75 3.450 m²

6.3 A Biotopentwicklung zwischen Bahn und Kornweide 15.764 m²

6.4 A Biotopentwicklung im Bereich der AS Wilhelmsburg-Süd 38.873 m²

7 Maßnahmen im Bereich Kornweide südlich von WH-Kirchdorf

7.1 AFCS Biotopentwicklung „Kornweide“ 38.904 m²

7.2 AFCS Sukzessionsbrache westlich Kirchdorfer Wettern 3.748 m²

7.3 A Biotopentwicklung „Stübenhofer Weg“ 8.990 m²

8 Maßnahmen im Bereich Siedefeld östlich von WH-Kirchdorf

8.1 E Grünlandextensivierung „Siedefeld“ 36.072 m²

8.2 EFCS Sukzessionsbrache nördlich Siedefelder Weg 11.754 m²

9 E Röhrichtentwicklung an der Dove-Elbe im Bezirk Bergedorf 2.650 m²

Die mit den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen insgesamt verbundenen, rechnerischen

Aufwertungen von Funktionen des Naturhaushaltes (Tiere / Pflanzen und Boden) entspre-

chend dem Staatsrätemodell sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Es ergibt sich

eine Aufwertung von insgesamt 613.107 Wertpunkten bezogen auf den Naturhaushaltsfak-

tor Tiere / Pflanzen. Für den Faktor Boden beträgt die Aufwertung insgesamt 570.285

Wertpunkte.

Damit ist der rechnerische, in Kap. 4.5.2 ermittelte Kompensationsbedarf von 612.951

Wertpunkten (Lebensraumfunktionen Tiere und Pflanzen) für die Straßenbaumaßnahme

erfüllt.

Auf die funktionalen Aspekte wurde bereits bei den jeweiligen Maßnahmen eingegangen.

Der sich aus artenschutzrechtlichen Gründen ableitende Maßnahmenbedarf ist innerhalb

des LBP berücksichtigt. Es handelt sich um Nisthilfen für Höhlen- und Halbhöhlenbrüter,

die als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahme aus-

zubringen sind. Darüber sind FCS-Maßnahmen für Feldschwirl, Sumpfrohrsänger und Ku-

ckuck vorgesehen.

Die Lebensraumverluste für die auf den Bahnbrachen vorkommenden, tw. sehr seltenen

Insektenarten werden funktional in ausreichendem Umfang ausgeglichen. Neben gezielten

Ausgleichsmaßnahmen im Umfeld der AS Wilhelmsburg Süd tragen dazu auch die im

Rahmen der Gestaltungsmaßnahmen vorgesehenen Sukzessionsbrachen im Umfeld der

Straße und der Bahnanlagen bei.

Ein funktionaler Ausgleich der gesetzlich geschützten Biotope im Verhältnis 1:1 wurde be-

rücksichtigt.

Im Übrigen werden die darüber hinaus beeinträchtigten Werte- und Funktionen des Natur-

haushaltes und des Landschaftsbildes weitestgehend funktional im räumlichen Zusam-

menhang ausgeglichen. Die verbleibenden, nicht ausgleichbaren Wertverluste werden

gleichwertig ersetzt.

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Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 136 -

Der Nachweis der Kompensationsmaßnahmen für die Bahnfolgemaßnahmen erfolgt im

anschließenden Kapitel.

Tab. 37 rechnerische Kompensationsleistung aller Maßnahmen (Straße)

Maßnahmen-Nr. Bezeichnung anrechenbare Aufwertung

Tiere / Pflanzen Boden

3 Rückbau der Wilhelmsburger Reichsstraße

3.1 A Rückbau südlicher Abschnitt 194.599 194.599

3.2 A Rückbau nördlicher Abschnitt 73.825 73.825

3.3 A Rückbau mittlerer Abschnitt 97.513 97.513

5 Maßnahmen zur Entwicklung der Freiraum- und Biotopverbundachse Ernst-August-Kanal

5.1 A Uferstreifen am Ernst-August-Kanal 14.210 10.316

5.2 A Grünstrukturen am Ernst-August-Kanal ---(1) ---(1)

6 Maßnahmen zur Stärkung der Funktionsbe-ziehungen zwischen Süderelbe und Wil-helmsburger Park

6.1 A Biotopentwicklung im Wilhelmsburger Park 18.604 18.604

6.2 A Biotopentwicklung zwischen Bahn und B 4/75 ---(1) ---(1)

6.3 A Biotopentwicklung zwischen Bahn und Korn-weide

---(1) ---(1)

6.4 A Biotopentwicklung im Bereich der AS Wil-helmsburg-Süd

---(1) ---(1)

7 Maßnahmen im Bereich Kornweide südlich von WH-Kirchdorf

7.1 AFCS Biotopentwicklung „Kornweide“ 98.756 77.808

7.2 AFCS Sukzessionsbrache westlich Kirchdorfer Wettern

7.496 7.496

7.3 A Biotopentwicklung „Stübenhofer Weg“ 35.960 17.980

8 Maßnahmen im Bereich Siedefeld östlich von WH-Kirchdorf

8.1 E Grünlandextensivierung „Siedefeld“ 72.144 72.144

8.2 EFCS Sukzessionsbrache nördlich Siedefelder Weg ---(2)

9 E Röhrichtentwicklung an der Dove-Elbe im Bezirk Bergedorf

---(2)

Gesamtbilanz 613.107 570.285

(1) Bei diesen Maßnahmen wird lediglich ein funktionaler, aber kein rechnerischer Ausgleich geltend gemacht.

(2) Diese Maßnahmen wurden bereits als Kompensation für den vorgezogenen Bau der Lärmschutzwand am

igs-Gelände angerechnet.

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Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 137 -

7. Maßnahmenplanung Bahnfolgemaßnahmen

Der Verursacher eines Eingriffs ist durch § 15 (2) BNatSchG verpflichtet, unvermeidbare

Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege aus-

zugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen). Ausgeglichen

ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Natur-

haushalts in gleichartiger Weise wieder hergestellt sind und das Landschaftsbild land-

schaftsgerecht wieder hergestellt oder neu gestaltet ist. Ersetzt ist eine Beeinträchtigung,

wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushaltes in dem betroffenen

Naturraum in gleichwertiger Weise hergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsge-

recht neu gestaltet ist.

7.1 Ableiten des Maßnahmenkonzeptes

Es wird auf die Hinweise zur Ableitung des Maßnahmenkonzeptes bei der Verlegung der

Straße verwiesen (s. Kap. 6.1).

Ebenso wie bei der Verlegung der Straße, steht gemäß § 15 BNatSchG bei der Entwick-

lung des Maßnahmenkonzeptes der Funktionsbezug zu den beeinträchtigen Funktionen

des Naturhaushaltes im Vordergrund. D.h., entsprechend den zuvor dargestellten Konflik-

ten sind geeignete Vermeidungs-, Gestaltungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vor-

gesehen. Dabei sind die landschaftspflegerischen Maßnahmen für die Bahn im Gesamtzu-

sammenhang mit den bereits beschriebenen Maßnahmen für die Straße zu betrachten. Da

bei den Maßnahmen für die Straße die funktionalen Aspekte bereits weitestgehend berück-

sichtigt werden (Ausgleich geschützter Trocken- und Magerrasen, Lebensraumfunktionen

für Insekten, Ausgleich von Bodenfunktionen und lokalklimatischen Aspekten) sind diese

bei der Bahn nicht mehr gleichermaßen maßgebend. Orientierend wird bei der Ableitung

von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen der rechnerische Ausgleich nach dem Staatsräte-

modell berücksichtigt.

Das Maßnahmenkonzept für die Bahnfolgemaßnahmen ergänzt das Maßnahmenkonzept

für die Straßenverlegung. Alle Maßnahmen zusammen (Bahn und Straße) bilden eine funk-

tionale Einheit, dies gilt insbesondere für die Vermeidungsmaßnahmen.

Es wurde daher bei der Nummerierung der Maßnahmen das System wie bei der Straßen-

verlegung beibehalten und lediglich die Kennzeichnung „DB“ zusätzlich vergeben.

7.1.1 Vermeidungsmaßnahmen

Auf die Vermeidungsmaßnahmen wurde bereits in Kap. 3 hingewiesen. An dieser Stelle

soll insbesondere noch einmal darauf hingewiesen werden, dass die zeitliche Abfolge der

Baumaßnahmen (Bahn und Straße) bei der Umsetzung der Vermeidungsmaßnahmen zu

beachten ist. Z.B. sind straßenseitig ggf. bereits Vermeidungsmaßnahmen vorzusehen,

sobald die Bauarbeiten für die Bahn beginnen. Daher sind für die Bahn außer der Beach-

DEGES

Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 138 -

tung der Bauzeitenregelungen keine weiteren speziellen Vermeidungsmaßnahmen erfor-

derlich:

DB 1.1 V Bauzeitenbeschränkung und Vergrämungsmaßnahmen

Die empfohlenen Bauzeitenregelungen sind zu beachten, soweit dies im Rahmen der Bau-

durchführung möglich ist. Aufgrund der speziellen Rahmenbedingungen (z.B. technische

Zusammenhänge mit dem Umbau der Bahnanlagen, Kampfmittelräumung) können sich

zeitliche Zwänge ergeben, die eine vollumfängliche Umsetzung der empfohlenen Bauzei-

tenbeschränkungen nicht ermöglichen. Hierzu sind auch die Regelungen des § 39 (5) Satz

2 zu beachten, die Abweichungen von den Regelungen zum allgemeinen Arten- und Bio-

topschutz (s.o.) durchaus unter bestimmten Bedingungen ermöglichen. Sofern eine Abwei-

chung von den empfohlenen Bauzeitenbeschränkungen unvermeidbar ist, erfolgt eine vor-

herige Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden (s. auch Maßnahmenblatt in Anla-

ge II).

7.1.2 Gestaltungsmaßnahmen

Als Gestaltungsmaßnahmen werden solche Maßnahmen definiert, denen keine dauerhafte

Funktion als Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme zukommt, sondern die vorrangig der Be-

grünung des zukünftigen Bauwerkes und verbleibender Flächen dienen. Dabei wird auch

soweit wie möglich ein Funktionsbezug zu den Eingriffen berücksichtigt. Die Gestaltungs-

maßnahmen können erst nach Abschluss der Bauarbeiten realisiert werden. Folgende

Gestaltungsmaßnahmen sind vorgesehen:

• Lärmschutzwandbegrünung, • Landschaftsrasen, • Sukzessionsbrachen.

Für alle Pflanz- und Ansaatmaßnahmen gilt, dass soweit es möglich ist und eine Verfüg-

barkeit gegeben ist, Pflanzen bzw. Saatgut aus gebietseigenen Herkünften verwendet wer-

den sollte. Weitere Details zu den nachfolgend kurz erläuterten Gestaltungsmaßnahmen

(G) sind den Maßnahmenblättern und den Lageplänen zu entnehmen.

DB 2.1 G Lärmschutzwandbegrünung

Eine Begrünung der Lärmschutzwände mit Kletterpflanzen ist im Bereich der Bahnanlagen

aus technischen und sicherheitstechnischen Gründen überwiegend nicht möglich. Lediglich

eine Lärmschutzwand ganz am östlichen Rand der Bahnanlagen im Bereich des Korallus-

viertels (Stat. 2+970 bis 3+300) wird auf der östlichen, der Bebauung zugewandten Seite

mit Kletterpflanzen begrünt.

DB 2.3 G Landschaftsrasen

Zum Schutz der angedeckten Bodenflächen im Bereich von Böschungen vor Erosion

(Wasser- und Winderosion) werden diese Flächen nach ihrer Herrichtung mit einer geeig-

neten Saatgutmischung angesät.

DEGES

Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 139 -

DB 2.8 G Sukzessionsbrachen

Die Baustelleneinrichtungsfläche südlich des Ringlokschuppens sowie Arbeitsstreifen auf

der Westseite der Bahnanlagen bleiben nach Abschluss der Bauarbeiten als Sukzessi-

onsflächen ohne weitere Gestaltungsmaßnahmen sich selbst überlassen. In diesen Berei-

chen können sich die Arten und Lebensgemeinschaften ansiedelt, die zuvor durch den

Verlust von Bahnbrachen teilweise betroffen waren. Eine Nachmodellierung (z.B. Eineb-

nung) der Bodenoberflächen nach Abschluss der Bauarbeiten ist nicht erforderlich, denn

ein bewegtes Relief (z.B. mit Fahrspuren, Mulden und kleineren Erhebungen) fördert Pflan-

zengemeinschaften unterschiedlicher Standorte ähnlich der (nicht mehr vorhandenen) Si-

tuation am ehemaligen Containerbahnhof.

7.1.3 Ausgleichsmaßnahmen

Ein funktionaler Ausgleich für die Beeinträchtigungen von Lebensraumfunktionen im Be-

reich der Bahnbrachen ist nicht erforderlich. Zum Einen sind im Rahmen der Straßenpla-

nung bereits entsprechende Maßnahmen vorgesehen und zum Anderen können auch die

im Rahmen der Gestaltungsmaßnahmen verbleibenden Sukzessionsflächen entsprechen-

de Lebensraumfunktionen übernehmen.

Funktional auszugleichen sind die im Rahmen des Artenschutzbeitrages ermittelten Verlus-

te von Lebensraumfunktionen europäischer Vogelarten. Hierzu ist folgende, vorgezogene

Ausgleichsmaßnahme vorgesehen:

DB 4.3 ACEF Nisthilfen für Höhlen- und Halbhöhlenbrüter

Zum Ausgleich von Lebensraumfunktionen für den Gartenrotschwanz, von dem 2 Reviere

im Bereich der Bahnanlagen verloren gehen, werden im Umfeld der Baumaßnahme an

geeigneten Strukturen 4 Nistkästen angebracht. Die genauen Standorte der Nistkästen

werden im Rahmen der Ausführungsplanung unter Einbeziehung art- und sachkundiger

Fachleute festgelegt. Da sich im Umfeld der Baumaßnahme sehr viele potenziell geeignete

Strukturen befinden, wird zum derzeitigen Zeitpunkt auf eine räumliche Darstellung im Kar-

tenteil verzichtet. Im Prinzip sind z.B. der gesamte Wilhelmsburger Park sowie sämtliche

Kleingartenanlagen als potenzielle Suchräume für geeignete Standorte/Objekte anzuse-

hen. Darüber hinaus kommen aber auch zahlreiche weitere Siedlungsflächen in Frage.

Bei dieser Maßnahme ergibt sich keine rechnerische Kompensationsleistung in Wertpunk-

ten. Sie wirkt rein funktional.

7.1.4 Ersatzmaßnahmen

Ersatzmaßnahmen (E) sind erforderlich, da nicht alle beeinträchtigten Funktionen des Na-

turhaushaltes im Sinne von § 15 (2) BNatSchG in gleichartiger Weise wieder hergestellt

werden können. Die nachfolgend benannte Ersatzmaßnahme hat entsprechend § 15 (2)

BNatSchG zum Ziel, nicht ausgleichbare Funktionen des Naturhaushaltes in dem betroffe-

nen Naturraum in gleichwertiger Weise wieder herzustellen.

DEGES

Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 140 -

Für die Realisierung der Ersatzmaßnahme ist grundsätzlich der frühestmögliche Zeitpunkt

anzustreben. Je eher die Maßnahme realisiert wird, umso eher erreicht sie das angestrebte

Kompensationsziel. Weitere Details zu der nachfolgend kurz erläuterten Ersatzmaßnahme

sind den Maßnahmenblättern und den Lageplänen zu entnehmen.

DB 8.3 E Grünlandextensivierung „Siedefeld“

Mit dieser Maßnahme wird der rechnerische Ausgleich nach dem Staatsrätemodell für die

Bahnfolgemaßnahmen nachgewiesen.

Angrenzend zur Maßnahme 8.1 E der Straßenverlegung liegt nördlich des Siedefelder We-

ges diese rd. 7,64 ha große Kompensationsfläche. Die Fläche wird bislang intensiv als

Grünland genutzt, stellt jedoch ein für Hamburg sehr bedeutendes Wiesenvogelgebiet dar

mit hohen Brutdichten des Kiebitzes. Die naturschutzfachlichen Zielsetzungen der BSU

sehen für diesen Bereich daher eine wiesenvogelgerechte, extensive Grünlandnutzung

sowie begleitende Maßnahmen vor (z.B. angepasste Grabenunterhaltung, Anhebung der

Wasserstände). Das Amt NR der BSU entwickelt aktuell ein naturschutzfachliches Ent-

wicklungs- und Pflegekonzept. Die vorgesehene Maßnahme fügt sich als eine Teilfläche

harmonisch in dieses Gesamtkonzept ein. Nach Abstimmung mit dem Amt NR beträgt die

anrechenbare Aufwertung für diese Fläche 2 Wertpunkte / m² (siehe folgende Bilanz).

anrechenbare Kompensationsleistung der Maßnahme DB 8.3 E

Aufwertung des Naturhaushaltsfaktors Tiere und Pflanzen

Ausgangswert/m² Planungswert/m² Fläche [m²] Gesamtaufwertung

4 6 76.400 152.800

Aufwertung des Naturhaushaltsfaktors Boden

Ausgangswert/m² Planungswert/m² Fläche [m²] Gesamtaufwertung

4 6 76.400 152.800

7.2 Maßnahmenübersicht

In der folgenden Tabelle sind alle speziell für die Bahnfolgemaßnahmen vorgesehenen

Vermeidungs-, Gestaltungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aufgelistet.

Tab. 38 Maßnahmenübersicht (Bahnfolgemaßnahmen)

Maßnahmen-Nr. Bezeichnung Umfang

1 Maßnahmenkomplex Vermeidungsmaßnahmen

DB 1.1 V Bauzeitenbeschränkungen und Vergrämungsmaßnahmen

---

2 Maßnahmenkomplex Gestaltungsmaßnahmen

DB 2.1 G Lärmschutzwandbegrünung 333 m

DB 2.3 G Landschaftsrasen 6.000 m²

DB 2.8 G Sukzessionsbrachen ~35.600 m²

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Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 141 -

Maßnahmen-Nr. Bezeichnung Umfang

4 vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen für einzelne Arten

DB 4.3 ACEF Nisthilfen für Höhlen- oder Halbhöhlenbrüter 4 St.

8 Maßnahmen im Bereich Siedefeld östlich von WH-Kirchdorf

DB 8.3 E Grünlandextensivierung „Siedefeld“ 76.400 m²

Die mit den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen insgesamt verbundenen, rechnerischen

Aufwertungen von Funktionen des Naturhaushaltes (Tiere / Pflanzen und Boden) entspre-

chend dem Staatsrätemodell sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Es ergibt sich

eine Aufwertung von insgesamt 152.800 Wertpunkten bezogen auf den Naturhaushaltsfak-

tor Tiere / Pflanzen. Für den Faktor Boden ist die Aufwertung entsprechend.

Damit ist der rechnerische, in Kap. 5.5.2 ermittelte Kompensationsbedarf von 152.712

Wertpunkten (Lebensraumfunktionen Tiere und Pflanzen) für die Bahnfolgemaßnahmen

erfüllt.

Tab. 39 rechnerische Kompensationsleistung aller Maßnahmen (Bahnfolgemaßnahmen)

Maßnahmen-Nr. Bezeichnung anrechenbare Aufwertung

Tiere / Pflanzen Boden

8 Maßnahmen im Bereich Siedefeld östlich von WH-Kirchdorf

DB 8.3 E Grünlandextensivierung „Siedefeld“ 152.800 152.800

Gesamtbilanz 152.800 152.800

8. Vergleichende Gegenüberstellung

Den in den vorausgegangenen Kapiteln aufgezeigten Konflikten und Beeinträchtigungen

des Naturhaushaltes und Landschaftsbildes werden nachfolgend in einer Gesamtübersicht

die landschaftspflegerischen Maßnahmen gegenübergestellt. Die Gegenüberstellung stellt

auch die jeweiligen Funktionen in Qualität und Umfang dar. Die Gegenüberstellung erfolgt

getrennt für die Straßenverlegung und die Bahnfolgemaßnahmen.

DEGES

Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 142 -

Tab. 40 Vergleichende Gegenüberstellung von Konflikten und Maßnahmen (Straße)

Konflikte Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege Nr. Eingriffssituation, Art der Beeinträchtigungen so-

wie betroffenen Werte und Funktionen und Kompensationsbedarf

Lage, örtliche Bezeichnung, Bau-km

Nr. Lage, örtli-che Bezeich-nung, Bau-km

Beschreibung der Maßnahme Umfang der Maßnahme (anrechenbar)

Bemerkungen

1.1 B

3.1 A alte B 4/75 südlicher Abschnitt

Rückbau der B 4/75 und Begrünung als extensive Grünanlage

funktional 194.599 WP

funktionaler Ausgleich im direkten räumli-chen Zusammenhang für alle Naturhaus-haltsfaktoren, durch die Begrünung Neu-schaffung von Habitatfunktionen, Außer-dem Reduzierung von Kollisionsrisiken und wesentliche Steigerung der Habitat-funktionen in den angrenzenden Berei-chen durch den Wegfall von Zerschnei-dungswirkungen und betriebsbedingten Beeinträchtigungen, Aufwertung der Habitatfunktionen insbesondere für Vögel, Fledermäuse, Amphibien, Insekten

4.2 ACEF Wilhelmsburg Nisthilfen für Höhlen- und Halbhöhlenbrüter

funktional artenschutzrechtlich abgeleitete Maß-nahme für Vögel, funktionaler Ausgleich der Habitatfunktionen für Höhlen- und Halbhöhlenbrüter (Grauschnäpper, Haus-sperling und weitere, ungefährdete Vo-gelarten)

6.2 A 0+650 bis 1+050

Biotopentwicklung zwischen Bahn und B 4/75

funktional

6.3 A 0+500 bis 0+600

Biotopentwicklung zwischen Bahn und Kornweide

funktional

Beeinträchtigung der Biotopfunktion / Biotopverbund-funktion und Habitatfunktion im Umfeld der AS Wil-helmsburg-Süd:

• Verlust von zwei geschützten Kleingewässern mit einer Gesamtgröße von 0,15 ha innerhalb der AS → funktionaler Ausgleich im Flächenverhältnis 1:1

• vorübergehende Beeinträchtigungen der Funktion als Trittsteinbiotop zwischen Süderelbe und Wilhelms-burger Park, insbesondere für Vögel und Fledermäu-se → funktionaler Ausgleich durch Neuanlage von Struk-turen und gezielte Gestaltungselemente, die Fleder-mäusen und Vögeln als Trittsteinbiotop zwischen Wilhelmsburger Park und Süderlebe dienen (z.B. Gehölzbiotope, Sukzessionsflächen und Gewässer, z.T. so angeordnet, dass sich Leitstrukturen ergeben)

• artenschutzrechtliche Konflikte durch Lebensraum-verluste und Beeinträchtigungen der Habitatfunktion für Höhlen- und Halbhöhlenbrüter (Grauschnäpper, Haussperling und weitere ungefährdete Vogelarten) → artenschutzrechtlich veranlasste vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (Nisthilfen)

• Dauerhafte Verluste und Beeinträchtigungen der Lebensraumfunktionen, bilanziert in Wertpunkten für das Gesamtprojekt nach dem Hamburger Staatsrä-temodell (612.951 WP für die Gesamtstrecke) → rechnerischer Nachweis des gleichwertigen Aus-gleichs im Rahmen der Gesamtbilanz (s. u.), Berück-sichtigung funktionaler Aspekte, etwa auch den po-tenziellen Verlust von Fledermausquartieren, hier keine räumliche Differenzierung

Umfeld der AS Wilhelmsburg-SüdAusbauanfang bis Bau-km 0+600

6.4 A Ausbauan-fang bis 0+500

Biotopentwicklung im Bereich der AS Wilhelmsburg-Süd

funktional

Maßnahmen zur Stützung / Aufrechterhal-tung lokaler Biotopverbundfunktionen, 6.4 A gleichzeitig Ausgleich für die beiden gesetzlich geschützten Biotope im Be-reich der vorh. Anschlussstelle, indem in den zukünftigen Anschlussinnenflächen drei größere naturnahe Kleingewässer mit angelegt werden (insgesamt ~ 0,45 ha Kleingewässer)

DEGES

Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 143 -

Konflikte Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege Nr. Eingriffssituation, Art der Beeinträchtigungen so-

wie betroffenen Werte und Funktionen und Kompensationsbedarf

Lage, örtliche Bezeichnung, Bau-km

Nr. Lage, örtli-che Bezeich-nung, Bau-km

Beschreibung der Maßnahme Umfang der Maßnahme (anrechenbar)

Bemerkungen

1.2 B 3.1 A alte B 4/75 südlicher Abschnitt

Rückbau der B 4/75 und Begrünung als extensive Grünanlage

funktional194.599 WP

s.o. funktionaler Ausgleich im direkten räumlichen Zusammenhang für alle Na-turhaushaltsfaktoren

4.1 A Wilhelmsburg

Künstl. Fledermausquartiere funktional funktionaler Ausgleich für Quartierverluste beim vorgezogenen Bau der Lärmschutz-wand am igs-Gelände

4.2 ACEF Wilhelmsburg Nisthilfen für Höhlen- und Halbhöhlenbrüter

funktional artenschutzrechtlich abgeleitete Maß-nahme für Vögel, funktionaler Ausgleich der Habitatfunktionen für Höhlen- und Halbhöhlenbrüter (Grauschnäpper, Haus-sperling und weitere, ungefährdete Vo-gelarten)

6.1 A 0+700 bis 1+070

Biotopentwicklung im Wilhelmsburger Park

funktional18.604 WP

funktionaler Ausgleich für Amphibien, gleichzeitig Ausgleich für weitere Natur-haushaltsfaktoren (z.B. Pflanzen, Boden)

7.3 A Kornweide Biotopentwicklung „Stübenhofer Weg“

35.960 WP rechnerischer Ausgleich nach dem Staatsrätemodell

7.1 AFCS Kornweide Biotopentwicklung „Kornweide“

funktional98.756 WP

7.2 AFCS Kornweide Sukzessionsbrache westlich Kirchdor-fer Wettern

funktional7.496 WP

8.2 EFCS Siedefeld Sukzessionsbrache nördlich Siede-felder Weg

funktional

artenschutzrechtlich abgeleitete Maß-nahmen für Feldschwirl, Sumpfrohrsänger und Kuckuck, mit rd. 4,27 ha an der Kornweide und 1,18 ha im Bereich Siede-feld werden die Habitatverluste vollständig ausgeglichen, gleichzeitig vollständiger Ausgleich für gesetzlich geschützte Bioto-pe (Feuchtgrünlandbrachen) und weitere Naturhaushaltsfaktoren (z.B. Pflanzen, Boden)

Beeinträchtigungen Biotopfunktion und Habitatfunktion im Wilhelmsburger Park:

• Verlust geschützter Biotope und hochwertiger Biotop-strukturen (1,01 ha Feuchtbrache, Röhricht ein-schließlich 1 Kleingewässer) → funktionaler Ausgleich im Flächenverhältnis 1:1

• artenschutzrechtliche Konflikte durch Lebensraum-verluste und Beeinträchtigungen der Habitatfunktion für Höhlen- und Halbhöhlenbrüter (Grauschnäpper, Haussperling und weitere ungefährdete Vogelarten) → artenschutzrechtlich veranlasste vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (Nisthilfen)

• artenschutzrechtliche Konflikte durch Lebensraum-verluste und Beeinträchtigungen der Habitatfunktion von Vogelarten im Bereich der Feuchtbrache: - Feldschwirl (2 Reviere), - Sumpfrohrsänger (6 Reviere), - Kuckuck (1 Territorium) → artenschutzrechtlich veranlasste FCS-Maßnahmen: mind. 3 ha arrondierte Biotopentwick-lungsmaßnahmen für Feuchtbrachen, Hochstauden, Röhricht

• Verlust der Lebensraumfunktionen für Amphibien und Libellen (Verlust eines Gewässers und der Teilverlust der umgebenden Landlebensräume) → funktionaler Ausgleich durch Neuanlage eines Gewässer innerhalb der verbleibenden Landlebens-räume westlich der B 4/75

• Dauerhafte Verluste und Beeinträchtigungen der Lebensraumfunktionen, bilanziert in Wertpunkten für das Gesamtprojekt nach dem Hamburger Staatsrä-temodell (612.951 WP für die Gesamtstrecke) → rechnerischer Nachweis des gleichwertigen Aus-gleichs im Rahmen der Gesamtbilanz (s. u.), Berück-sichtigung funktionaler Aspekte, etwa auch den po-

Wilhelmsburger Park Bau-km 0+600 bisBau-km 1+300

9 E Dove-Elbe Bezirk Ber-gedorf

Röhrichtentwicklung an der Dove-Elbe im Bezirk Bergedorf

funktional Diese Maßnahme leitet sich ab aus dem vorgezogenen Bau der Lärmschutzwand am igs-Gelände, der wiederum räumlich dem Konflikt 1.2 B zuzuordnen ist

DEGES

Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 144 -

Konflikte Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege Nr. Eingriffssituation, Art der Beeinträchtigungen so-

wie betroffenen Werte und Funktionen und Kompensationsbedarf

Lage, örtliche Bezeichnung, Bau-km

Nr. Lage, örtli-che Bezeich-nung, Bau-km

Beschreibung der Maßnahme Umfang der Maßnahme (anrechenbar)

Bemerkungen

tenziellen Verlust von Fledermausquartieren, hier keine räumliche Differenzierung

1.3 B

3.3 A alte B 4/75 mittlerer Abschnitt

Rückbau der B 4/75 und Begrünung als extensive Grünanlage

97.513 WP funktionaler Ausgleich entsprechend der Maßnahme 3.1 A (s.o.) im direkten räum-lichen Zusammenhang für alle Natur-haushaltsfaktoren

4.2 ACEF Wilhelmsburg Nisthilfen für Höhlen- und Halbhöhlenbrüter

funktional artenschutzrechtlich abgeleitete Maß-nahme für Vögel, funktionaler Ausgleich der Habitatfunktionen für Höhlen- und Halbhöhlenbrüter (Grauschnäpper, Haus-sperling und weitere, ungefährdete Vo-gelarten)

6.2 A 0+650 bis 1+050

Biotopentwicklung zwischen Bahn und B 4/75

funktional

Beeinträchtigungen Biotopfunktion / Biotopverbund-funktion und Habitatfunktion im Bereich von Bahnanla-gen und –brachen:

• Verlust geschützter Biotope und hochwertiger Biotop-strukturen (0,07 ha Trocken- und Magerrasen) → funktionaler Ausgleich im Flächenverhältnis 1:1

• artenschutzrechtliche Konflikte durch Lebensraum-verluste und Beeinträchtigungen der Habitatfunktion für Höhlen- und Halbhöhlenbrüter (Grauschnäpper, Haussperling und weitere ungefährdete Vogelarten) → artenschutzrechtlich veranlasste vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (Nisthilfen)

• Verlust und Beeinträchtigungen der Lebensraumfunk-tionen artenreicher und seltener Insektenbiozönosen (Heuschrecken, Hautflügler) und Beeinträchtigungen, Beeinträchtigungen von nord-süd-gerichteter Biotop-verbundfunktionen für diese Arten → funktionaler Ausgleich durch Neuanlage von Pio-nierstandorten im räumlichen Zusammenhang mit den vorhandenen Bahnanlagen, so dass sich Tro-cken- und Magerrasen entwickeln können die neben ihrer Lebensraumfunktion für die betroffenen Arten auch die Biotopverbundfunktionen in Nord-Süd-Richtung stützen; Anm: bereits die Gestaltungsmaßnahme 2.8 G (Suk-zessionsbrachen) führt diesbezüglich zu einem we-sentlichen funktionalen Ausgleich

• Dauerhafte Verluste und Beeinträchtigungen der Lebensraumfunktionen, bilanziert in Wertpunkten für das Gesamtprojekt nach dem Hamburger Staatsrä-temodell (612.951 WP für die Gesamtstrecke) → rechnerischer Nachweis des gleichwertigen Aus-gleichs im Rahmen der Gesamtbilanz (s. u.), Berück-

Bahnanlagen und -brachen Bau-km 1+300 bisBau-km 3+900

6.3 A 0+500 bis 0+600

Biotopentwicklung zwischen Bahn und Kornweide

funktional

Funktionaler Ausgleich von Lebensraum-funktionen für Tier- und Pflanzenarten der trockenen und wechselfeuchten Bahnbra-chen. Durch die zusammen 2,13 ha gro-ßen Maßnahmen wird aufgrund des direkten Funktionsbezuges zu den Bahn-anlagen und zusammen mit den Gestal-tungsmaßnahmen ein ausreichender funktionaler Ausgleich für die betroffenen Insekten geschaffen. Ein quantitativer Ausgleich der betroffenen Bahnbrachen im Verhältnis 1:1 ist nicht erforderlich. Der Ausgleichsbedarf für die geschützten Trocken- und Magerrasenbiotope wird mit diesen Flächen nachgewiesen, da auf den Flächen diese Strukturen entwickelt wer-den. Gefördert wird die Entwicklung von entsprechenden Strukturen u.a. auch durch die Maßnahme 1.7 V (Verpflanzung von Trocken- und Magerrasen)

DEGES

Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 145 -

Konflikte Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege Nr. Eingriffssituation, Art der Beeinträchtigungen so-

wie betroffenen Werte und Funktionen und Kompensationsbedarf

Lage, örtliche Bezeichnung, Bau-km

Nr. Lage, örtli-che Bezeich-nung, Bau-km

Beschreibung der Maßnahme Umfang der Maßnahme (anrechenbar)

Bemerkungen

sichtigung funktionaler Aspekte, etwa auch den po-tenziellen Verlust von Fledermausquartieren, hier keine räumliche Differenzierung

1.4 B

3.2 A alte B 4/75 nördlicher Abschnitt

Rückbau der B 4/75 und Begrünung als extensive Grünanlage

funktional73.825 WP

funktionaler Ausgleich entsprechend den Maßnahmen 3.1 A und 3.3 A (s.o.) im direkten räumlichen Zusammenhang für alle Naturhaushaltsfaktoren und das Landschaftsbild

4.2 ACEF Wilhelmsburg Nisthilfen für Höhlen- und Halbhöhlenbrüter

funktional artenschutzrechtlich abgeleitete Maß-nahme für Vögel, funktionaler Ausgleich der Habitatfunktionen für Höhlen- und Halbhöhlenbrüter (Gartenrotschwanz, Grauschnäpper, Haussperling und weite-re, ungefährdete Vogelarten)

5.1 A Ernst-August-Kanal

Uferstreifen am Ernst-August-Kanal funktional14.210 WP

Maßnahme zur Stützung / Aufrechterhal-tung lokaler Biotopverbundfunktionen (z.B. Wasserfledermaus) und Ausgleich für Beeinträchtigungen der Habitatfunktio-nen für Fledermäuse (insbes. Wasserfle-dermaus), gleichzeitig Ausgleich für alle Naturhaushaltsfaktoren und das Land-schaftsbild

Beeinträchtigungen Biotopfunktion / Biotopverbund-funktion und Habitatfunktion im Bereich Freiraumachse Ernst-August-Kanal:

• Verlust geschützter Biotope (0,06 ha Sumpfwälder, Ufergehölze)) → funktionaler Ausgleich im Flächenverhältnis 1:1

• artenschutzrechtliche Konflikte durch Lebensraum-verluste und Beeinträchtigungen der Habitatfunktion für Höhlen- und Halbhöhlenbrüter (Gartenrot-schwanz, Grauschnäpper, Haussperling und weitere ungefährdete Vogelarten) → artenschutzrechtlich veranlasste vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (Nisthilfen)

• Beeinträchtigungen der Lebensraumfunktionen der Wasserfledermaus durch Licht werden durch Vermei-dungsmaßnahmen vermieden, es verbleiben Beein-trächtigungen der Habitatfunktionen und Biotopver-bundfunktionen für zahlreiche gewässergebundene Arten durch Zerschneidungswirkungen und Struktur-verluste (Fledermäuse, Insekten u.a.) → funktionaler Ausgleich durch Rückbau der alten

Freiraumachse Ernst-August-Kanal Bau-km 3+900 bis Ausbauende

5.2 A Ernst-August-Kanal

Grünstrukturen am Ernst-August-Kanal

funktional Ausgleich für das Landschaftsbild und Unterstützung funktionaler Aspekte der Maßnahme 5.1 A (s.o.)

DEGES

Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 146 -

Konflikte Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege Nr. Eingriffssituation, Art der Beeinträchtigungen so-

wie betroffenen Werte und Funktionen und Kompensationsbedarf

Lage, örtliche Bezeichnung, Bau-km

Nr. Lage, örtli-che Bezeich-nung, Bau-km

Beschreibung der Maßnahme Umfang der Maßnahme (anrechenbar)

Bemerkungen

Trasse und Schaffung neuer Trittsteinbiotope am Ernst-August-Kanal

• Dauerhafte Verluste und Beeinträchtigungen der Lebensraumfunktionen, bilanziert in Wertpunkten für das Gesamtprojekt nach dem Hamburger Staatsrä-temodell (612.951 WP für die Gesamtstrecke) → rechnerischer Nachweis des gleichwertigen Aus-gleichs im Rahmen der Gesamtbilanz (s. u.), Berück-sichtigung funktionaler Aspekte, etwa auch den po-tenziellen Verlust von Fledermausquartieren, hier keine räumliche Differenzierung

8.1 E Siedefeld Grünlandextensivierung „Siedefeld“ 72.144 WP Ersatz für Wert- und Funktionsverluste der Naturhaushaltsfaktoren Tiere, Pflan-zen und Boden

Beeinträchtigung der Lebens-raumfunktionen Tiere und Pflan-zen insgesamt

612.951 WP Maßnahmen insgesamt 613.107 WP Die nach dem Staatsrätemodell emittel-ten, rechnerischen Wertverluste werden insgesamt vollständig kompensiert

1 Bo 3.1 A alte B 4/75 südlicher Abschnitt

Rückbau der B 4/75 und Begrünung als extensive Grünanlage

194.599 WP

3.2 A alte B 4/75 nördlicher Abschnitt

Rückbau der B 4/75 und Begrünung als extensive Grünanlage

73.825 WP

3.3 A alte B 4/75 mittlerer Abschnitt

Rückbau der B 4/75 und Begrünung als extensive Grünanlage

97.513 WP

5.1 A Ernst-August-Kanal

Uferstreifen am Ernst-August-Kanal 14.210 WP

6.1 A 0+700 bis 1+070

Biotopentwicklung im Wilhelmsburger Park

18.604 WP

7.1 AFCS Kornweide Biotopentwicklung „Kornweide“ 77.808 WP

7.2 AFCS Kornweide Sukzessionsbrache westlich Kirchdor-fer Wettern

7.496 WP

7.3 A Kornweide Biotopentwicklung „Stübenhofer Weg“ 17.980 WP

Beeinträchtigung der natürlichen Bodenfunktionen im Bereich der gesamten Baustrecke → rechnerischer Nachweis nach Staatsrätemodell (486.044 WP)

gesamte Baustrecke

8.1 E Siedefeld Grünlandextensivierung „Siedefeld“ 72.144 WP

Diese Maßnahmen wirken neben ihren Ausgleichsfunktionen für Tiere / Pflanzen multifunktional und gleichen auch für den Naturhaushaltsfaktor Boden Beeinträchti-gungen aus

DEGES

Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 147 -

Konflikte Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege Nr. Eingriffssituation, Art der Beeinträchtigungen so-

wie betroffenen Werte und Funktionen und Kompensationsbedarf

Lage, örtliche Bezeichnung, Bau-km

Nr. Lage, örtli-che Bezeich-nung, Bau-km

Beschreibung der Maßnahme Umfang der Maßnahme (anrechenbar)

Bemerkungen

Beeinträchtigung der Bodenfunk-tionen insgesamt

486.044 WP Maßnahmen insgesamt 570.285 WP Die rechnerischen Wertverluste werden insgesamt vollständig kompensiert

DEGES

Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 148 -

Konflikte Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege Nr. Eingriffssituation, Art der Beeinträchtigungen so-

wie betroffenen Werte und Funktionen und Kompensationsbedarf

Lage, örtliche Bezeichnung, Bau-km

Nr. Lage, örtli-che Bezeich-nung, Bau-km

Beschreibung der Maßnahme Umfang der Maßnahme (anrechenbar)

Bemerkungen

1 K 3.1 A s.o. s.o. funktional

3.2 A s.o. s.o. funktional

3.3 A s.o. s.o. funktional

5.1 A s.o. s.o. funktional

5.2 A s.o. s.o. funktional

6.1 A s.o. s.o. funktional

6.2 A s.o. s.o. funktional

6.3 A s.o. s.o. funktional

Beeinträchtigung der klimatischen und lufthygienischen Ausgleichsfunktionen im Bereich der gesamten Baustrecke → funktionaler Ausgleich durch Neuanlage von Grün-strukturen im trassennahen Umfeld

gesamte Baustrecke

6.4 A s.o. s.o. funktional

Diese Maßnahmen wirken neben ihren übrigen Ausgleichsfunktionen (s.o.) multi-funktional und gleichen auch den Verlust lokalklimatisch wirksamer Grün- und Freiflächen aus

1 L 3.2 A alte B 4/75 nördlicher Abschnitt

Rückbau der B 4/75 und Begrünung als extensive Grünanlage

funktional funktionaler Ausgleich im direkten räumli-chen Zusammenhang für alle Naturhaus-haltsfaktoren und das Landschaftsbild

5.1 A Ernst-August-Kanal

Uferstreifen am Ernst-August-Kanal funktional Maßnahme zur Stützung / Aufrechterhal-tung lokaler Biotopverbundfunktionen, gleichzeitig Ausgleich für alle Naturhaus-haltsfaktoren und das Landschaftsbild

Beeinträchtigung der Landschaftsbildfunktion und der landschaftsgebundenen Erholungsfunktion im Bereich des Ernst-August-Kanals → funktionaler Ausgleich durch landschaftsgerechte Eingrünungsmaßnahmen und Rückbau der alten Tras-se

Freiraumachse Ernst-August-Kanal

5.2 A Ernst-August-Kanal

Grünstrukturen am Ernst-August-Kanal

funktional Ausgleich für das Landschaftsbild und Unterstützung funktionaler Aspekte der Maßnahme 5.1 A

DEGES

Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 149 -

Tab. 41 Vergleichende Gegenüberstellung von Konflikten und Maßnahmen (Bahnfolgemaßnahmen)

Konflikte Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege Nr. Eingriffssituation und Art der Beeinträchtigungen

sowie betroffenen Werte und Funktionen und Kompensationsbedarf

Lage, örtliche Bezeichnung, Bau-km

Nr. Lage, örtli-che Bezeich-nung, Bau-km

Beschreibung der Maßnahme Umfang der Maßnahme (anrechenbar)

Bemerkungen

DB 1 B DB 8.3 E Siedefeld östlich WH-Kirchdorf, nördlich Siedefelder Weg

Grünlandextensivierung nach Vorgaben der BSU

152.800 WP Die Maßnahme ist Teil eines größeren Maßnahmenkom-plexes, für den von der BSU die naturschutzfachlichen Zielsetzungen festgelegt wurden.

Beeinträchtigungen Biotopfunktion / Biotopverbund-funktion und Habitatfunktion im Bereich der gesamten Baustrecke

• Verlust geschützter Biotope und hochwertiger Bio-topstrukturen → funktionaler Ausgleich bereits im Rahmen der Verlegung der B 4/75

• artenschutzrechtliche Konflikte durch Lebensraum-verluste und Beeinträchtigungen der Habitatfunktion für Höhlen- und Halbhöhlenbrüter (Gartenrot-schwanz) → artenschutzrechtlich veranlasste vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (4 Nisthilfen für den Garten-rotschwanz)

• Verlust und Beeinträchtigungen der Lebensraum-funktionen artenreicher und seltener Insektenbiozö-nosen (Heuschrecken, Hautflügler) und Beeinträch-tigungen, Beeinträchtigungen von nord-süd-gerichteter Biotopverbundfunktionen für diese Arten → funktionaler Ausgleich bereits im Wesentlichen im Rahmen der Verlegung der B 4/75

• Dauerhafte Verluste und Beeinträchtigungen der Lebensraumfunktionen, bilanziert in Wertpunkten für das Gesamtprojekt nach dem Hamburger Staatsrä-temodell (152.712 WP) → rechnerischer Nachweis des gleichwertigen Aus-gleichs nach Staatsrätemodell

gesamte Baustrecke

DB 4.3 ACEF Planungs-raum im Umfeld der Baumaß-nahme

Nisthilfen für Höhlen- und Halbhöhlenbrüter

funktional(4 Nisthilfen)

artenschutzrechtlich abgelei-tete Maßnahme für die Betroffenheit von 2 Garten-rotschwanzrevieren

DB 1 Bo Beeinträchtigung der natürlichen Bodenfunktionen im Bereich der gesamten Baustrecke → rechnerischer Nachweis nach Staatsrätemodell (83.935 WP)

gesamte Baustrecke

DB 8.3 E s.o. 152.800 WP

DEGES

Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 150 -

Konflikte Maßnahmen des Naturschutzes und der Landespflege Nr. Eingriffssituation und Art der Beeinträchtigungen

sowie betroffenen Werte und Funktionen und Kompensationsbedarf

Lage, örtliche Bezeichnung, Bau-km

Nr. Lage, örtli-che Bezeich-nung, Bau-km

Beschreibung der Maßnahme Umfang der Maßnahme (anrechenbar)

Bemerkungen

DB 1 K Beeinträchtigung der klimatischen und lufthygieni-schen Ausgleichsfunktionen im Bereich der gesamten Baustrecke, aufgrund der Wirkungszusammenhänge mit der Verlegung der B 4/75 und den dort vorgese-henen Maßnahmen kein Kompensationsbedarf

gesamte Baustre-cke

--- --- --- ---

Keine Maßnahmen erforder-lich, da zum einen die Lärm-schutzwände für einen Aus-gleich sorgen (Verminderung der Schadstoffausbreitung) und zum anderen die Maß-nahmen der Straßenverle-gung diesen Aspekt funktio-nal mit aufgreifen.

DEGES

Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 151 -

9. Gesamtbeurteilung der Eingriffe

Mit der Verlegung der B 4/75 Wilhelmsburger Reichsstraße nach Osten an die Bahn und

die in dem Zusammenhang erforderlichen Bahnfolgemaßnahmen sind unvermeidbare er-

hebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft verbunden.

Unvermeidbar sind Flächenverluste unterschiedlichster Biotopstrukturen (Gehölze, Klein-

gärten, Feuchtbiotope, Trocken- und Magerrasen) und damit Lebensraumverluste für eini-

ge vorkommende Tierarten (Quartierverlust Fledermäuse, Revierverlust Brutvögel, Lebens-

raumverluste für Amphibien und div. Insektenarten). Im Bereich der gesamten Baustrecke

sind Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen und lokalklimatischen Funktionen aufgrund

der Flächeninanspruchnahmen unvermeidbar. Die Freiraumachse Ernst-August-Kanal ist

empfindlich gegenüber möglichen Auswirkungen auf das Landschaftsbild.

Insgesamt ist der Umfang der erheblichen Eingriffe verglichen mit der Art und Dimension

des Vorhabens (Straßenverlegung und Bahnfolgemaßnahmen) jedoch relativ gering. Dies

liegt daran, dass zu einem großen Teil auch vorbelastete, relativ geringwertige Biotopstruk-

turen der Bahnanlagen in Anspruch genommen werden. Aufgrund der Trassierung der

neuen Straße entlang der Bahn kommt es nicht zu neuen anlagebedingten Zerschnei-

dungswirkungen. Im Gegenteil sind in diesem unmittelbaren Zusammenhang die aus um-

welt- und naturschutzfachlicher Sicht positiven Effekte hervorzuheben, die durch den dann

möglichen Rückbau der vorhandenen B 4/75 entstehen. Der Rückbau führt zu ganz we-

sentlichen Entlastungswirkungen im Wilhelmsburger Park und weiteren Grünstrukturen in

Wilhelmsburg und wertet die Lebensraumfunktionen und Bodenfunktionen in diesen Berei-

chen auf. Er ist daher ein wesentlicher Bestandteil des Landschaftspflegerischen Maßnah-

menkonzeptes.

Betriebsbedingte erhebliche Beeinträchtigungen entstehen durch die Verlegung der B 4/75

nur in sehr geringem Umfang. Durch die Verlagerung von Immissionsbändern (insbes.

Lärm) sind zwar Abnahmen der Habitateignung für einzelne Vogelarten zu verzeichnen,

unter Berücksichtigung der Bündelung von Bahn und Straße, der fahrbahnparallelen Lärm-

schutzwände und dem Rückbau der vorhandenen B 4/75 kommt es jedoch insgesamt zu

einer Verbesserung der Gesamtlärmsituation, was sich insgesamt auch auf die Lebens-

raumfunktionen für Tiere in Wilhelmsburg auswirkt.

Erhebliche Beeinträchtigungen durch Schadstoffeinträge (bezüglich des Straßenverkehrs)

werden ausgeschlossen, da die fahrbahnparallelen Lärmschutzwände bereits wirksam eine

Ausbreitung von Luftschadstoffen und auch Streusalz verhindern und darüber hinaus im

Nahbereich der Trasse keine dauerhaften Biotopstrukturen vorkommen die demgegenüber

empfindlich sind. Die tw. auf den Bahnanlagen vorhandenen Magerbiotope sind in dieser

Hinsicht nicht relevant, da es sich um kurzlebige Sekundärbiotope handelt, die entweder

durch Sukzession oder den Bahnbetrieb nicht dauerhaft Bestand haben werden. Vor die-

sem Hintergrund sind betriebsbedingte Nährstoffeinträge, die sich erst langfristig auswirken

würden, nicht erheblich.

DEGES

Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 152 -

Bezüglich der Bahnfolgemaßnahmen sind betriebsbedingte Beeinträchtigungen nicht be-

trachtungsrelevant, da es sich um Umstrukturierungen auf bestehenden Betriebsanlagen

handelt und sich keine veränderte Belastungssituation ergibt. Die zusätzlich zur Straßen-

verlegung entstehenden bau- und anlagebedingten Eingriffe wurden ebenso wie bei der

Straße bilanziert und es wurden landschaftspflegerische Maßnahmen abgeleitet. Die land-

schaftspflegerischen Maßnahmen für Straßenverlegung und Bahn ergänzen sich gegensei-

tig und bilden ein gemeinsames Maßnahmenkonzept.

Das im LBP dargestellte Maßnahmenkonzept wurde funktionsbezogen abgeleitet. Orientie-

rend wurde ein Ausgleich des nach dem Staatsrätemodell ermittelten Wertpunktedefizits

berücksichtigt.

Die Eingriffe werden funktional ausgeglichen. Dies gewährleisten zahlreiche Maßnahmen

im unmittelbar betroffenen Planungsraum, u.a. Maßnahmen im Umfeld der AS Wilhelms-

burg, Maßnahmen am Ernst-August-Kanal und der Rückbau der vorhandenen B 4/75. Für

Funktionen, die nicht trassennah ausgeglichen werden können – dies sind Lebensraum-

funktionen für Feldschwirl, Sumpfrohrsänger und Kuckuck –, werden geeignete Biotop-

strukturen im Bereich Kornweide geschaffen. Mit den Ersatzmaßnahmen im Bereich Siede-

feld werden nach dem Staatsrätemodell verbleibende Wertverluste kompensiert.

Nach Umsetzung der geplanten Maßnahmen verbleiben keine erheblichen Beeinträchti-

gungen von Natur und Landschaft. Die Eingriffe werden vollständig kompensiert.

Herford, den 10. Dezember 2010

Der Verfasser

DEGES

Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 153 -

LITERATURVERZEICHNIS

ARBEITSGEMEINSCHAFT GRÜNES WILHELMSBURG 2006

Unser Grünes Wilhelmsburg, Eine Initiative der Hamburger Naturschutzverbände

DEUTSCHE BAHN 2009

Handbuch Landschaftsplanung und Vegetationskontrolle

EISENBAHN-BUNDESAMT 2005

Umwelt-Leitfaden zur eisenbahnrechtlichen Planfeststellung und Plangenehmigung

sowie für Magnetschwebebahnen

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG, UMWELTBEHÖRDE, NATURSCHUTZAMT 1991

Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, Ergebnis des Staatsräte-

Arbeitskreises am 28. Mai 1991 (Staatsrätemodell)

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG, UMWELTBEHÖRDE, NATURSCHUTZAMT 1999

Hinweise zur Handhabung des Staatsrätemodells

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG, BEHÖRDE FÜR STADTENTWICKLUNG UND UMWELT 2006

Landschaftsprogramm der Freien und Hansestadt Hamburg einschließlich Arten-

schutzprogramm, Bürgerschaftsbeschluss 1997, laufend aktualisiert, vorliegender

Neudruck vom Nov. 2006

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG, BEHÖRDE FÜR STADTENTWICKLUNG UND UMWELT 2007

Entwurf zur Fachkonzeption Biotopverbund Wilhelmsburg, Stand Juli 2007

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG, BSU 2007 UND 2008

Informationen aus dem Biotop- und Artenkataster sowie zu Schutzgebieten

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG, BEHÖRDE FÜR STADTENTWICKLUNG UND UMWELT 2008

Flächennutzungsplan der Stadt Hamburg, aktualisierte Darstellung der Neubekannt-

machung vom 22. Oktober 1997 einschließlich der 1. bis 68. Änderung (Stand März

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Vögel und Verkehrslärm. Quantifizierung und Bewältigung entscheidungserheblicher

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Langfassung. – FuE-Vorhaben 02.237/2003/LR des Bundesministeriums für Verkehr,

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B 4/75 – Umverlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße, Baugrunderkundung und

Gründungsberatung, Vorgutachten (Trassengutachten), unveröffentl. Gutachten im

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DEGES

Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP - 154 -

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Informationen aus den laufenden Untersuchungen zur Generalplanung Bahnprojekte

Süderelbe, Stand Dezember 2008

HEYDEMANN 1997

Neuer Biologischer Atlas, Ökologie für Schleswig-Holstein und Hamburg

INGENIEURBÜRO LOHMEYER GMBH & CO. KG 2010

Luftschadstoffuntersuchung zur Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße B 4/75

in Hamburg, unveröffentl. Gutachten-Entwurf im Auftrag der DEGES

KIELER INSTITUT FÜR LANDSCHAFTSÖKOLOGIE (KIFL) 2009

Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr. – Entwurf des Bericht zum Forschungsvorha-

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RÜPPEL & PARTNER LANDSCHAFTSPLANUNG 2001

Preisspiegel - Kostenübersicht für Ausgleichsmaßnahmen in der verbindlichen Bau-

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KostEG. – Studie im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg, Stadtentwick-

lungsbehörde, Fachamt für Landschaftsplanung.

DEGES

Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP

Anlagenteil

Anlage I Maßnahmenblätter Straße

Anlage II Maßnahmenblätter Bahn

Anlage III Kostenschätzung Straße

Anlage IV Kostenschätzung Bahn

DEGES

Verlegung der B 4/75 einschließlich Bahnfolgemaßnahmen

Unterlage 12.2 - LBP

Kartenteil

Karte 1 Bestandsübersicht ......................................... 1:15.000

Karte 2.1 Bestand und Konflikte ...................................... 1:5.000

Karte 2.2 Legendenblatt zu Karte 2.1 ................................... o.M.

Karte 2.3 Bestandsbewertung Staatsrätemodell ............. 1:5.000

Karte 2.4 Planungsbewertung Staatsrätemodell ............. 1:5.000

Karte 3 Maßnahmenübersicht ...................................... 1:5.000

Karte 4.1 Maßnahmenplan Blatt 1 ................................... 1:1.000

Karte 4.2 Maßnahmenplan Blatt 2 ................................... 1:1.000

Karte 4.3 Maßnahmenplan Blatt 3 ................................... 1:1.000

Karte 4.4 Maßnahmenplan Blatt 4 ................................... 1:1.000

Karte 4.5 Maßnahmenplan Blatt 5 ................................... 1:1.000

Karte 4.6 Maßnahmenplan Rückbau B 4/75.................... 1:2.500

Karte 4.7 Maßnahmenplan Kornweide ............................ 1:1.000

Karte 4.8 Maßnahmenplan Siedefeld .............................. 1:2.000

Karte 4.9 Maßnahmenplan Stübenhofer Weg ................. 1:1.000