5. Lagebild Gefahrgut - Berndt Gefahrgutausrüstung · 5. Lagebild Gefahrgut – Juli 2005 3...

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5. Lagebild Gefahrgut Juli 2005

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  • 5. Lagebild

    Gefahrgut

    Juli 2005

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    Impressum:

    Herausgeber: Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Bundesamt für Güterverkehr Verfasser: Projektgruppe „Lagebild Gefahrgut“ Projektleitung: Gudula Schwan Bundesamt für Güterverkehr Projektgruppenmitglieder: Ingo Berger Innenministerium des Landes

    Schleswig-Holstein Werner Blümke Innenministerium des Landes

    Nordrhein-Westfalen André-Georg Büchner Bundesamt für Güterverkehr Peter Hahmann Arbeitsgruppe Gewerblicher Güter- &

    Personenverkehr der Polizei des Landes Rheinland-Pfalz

    Helmut Heckner Eisenbahn-Bundesamt Monika Krautwurst Bundesministerium für Verkehr, Bau-

    und Wohnungswesen Karl-Heinz Rinkewitz Bildungsinstitut der Polizei

    Niedersachsen Holger Scheil Landesamt für Verbraucherschutz

    Sachsen-Anhalt Redaktion: André-Georg Büchner Bundesamt für Güterverkehr Katja Rösler Bundesamt für Güterverkehr Download: http://www.bmvbw.de

    http://www.bag.bund.de Stand: Juli 2005 (1. Überarbeitung) © Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen - Bundesamt für Güterverkehr

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    Überblick Unter Moderation des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) tauschen seit 1998 die an der Überwachung beteiligten Behörden Polizei, Bundesamtes für Güterverkehr (BAG), Bundes-grenzschutzes (BGS), Bundeswehr (BMVg), Zoll (BMF) und Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) sowie die Ar-beitsschutzbehörden ihre Erfahrungen aus. Die Projektgruppe „Nationales Lagebild Gefahrgut“, bestehend aus Vertretern des BAG, des EBA, der Innen-ressorts von Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein sowie der Ar-beitsschutzbehörden, legt nach den Lagebildern für die Jahre 1998 bis 2002 nunmehr das 5. Lagebild Ge-fahrgut vor. Es berücksichtigt statistische Daten des Jahres 2003 sowie weitere Informationen aus den Jah-ren 2003 und 2004. Die bisherigen Lagebilder beinhalteten zunächst die Verkehrsträger Straße und Schiene sowie teilweise See. Im Zuge der künftigen Fortschreibung ist vorgesehen, alle Verkehrsträger zu berück-sichtigen. Im Folgenden wird über die Unfallentwicklung, die Organisation und die Ergebnisse der Gefahrgutüberwa-chung, auch über Kontrollen der in Deutschland stationierten britischen und französischen Streitkräfte be-richtet. Die Projektgruppe hat Bewertungen erarbeitet, die der weiteren Bearbeitung bedürfen. Im Ergebnis der Kon-trollen wurden wiederum hohe Beanstandungszahlen im Bereich der Ladungssicherung festgestellt. Insge-samt machen Ladungssicherungsmängel im Jahr 2003 22,39% der festgestellten Verstöße in der Bundesre-publik Deutschland aus. Diese Feststellungen sind gerade deshalb schwerwiegend, weil mittlerweile bun-desweit die Ladungssicherheit zum Kontrollschwerpunkt erhoben wurde und in den Fachpublikationen stän-dig auf diese Problematik hingewiesen wird. Hier bedarf es weiterer Anstrengungen durch die Wirtschaft. Fahrzeuge bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse im Verteilerverkehr sind weiterhin überproportional an Ver-kehrsunfällen beteiligt, wie die BASt-Studie „Unfallbeteiligung von Kleintransportern“ vom August 2003 be-legt. Diese Fahrzeuge sollten deshalb insbesondere mit in die Kontrollen einbezogen werden. Auch wenn die Anzahl der Gefahrgut-Unfälle tendenziell rückläufig ist, dokumentieren die verletzten Mitar-beiter des BAG bei einer Kontrolle am 31. März 2004 sowie die Gefahr von Vergiftungen durch begaste La-dungen den Stellenwert der Eigensicherung und unterstreichen die Forderung, dass nur besonders aus- und fortgebildete Beamte Schwerlast-/Gefahrgutkontrollen durchführen. Der terroristische Anschlag am 11. September 2001 in den USA wirkte sich auch auf den Gefahrguttransport aus. In Folge der internationalen Diskussion sind Vorschriften für die Sicherung von Transporten mit gefähr-lichen Gütern für die Verkehrsträger Straße und Eisenbahn zum 01. Januar 2005 in Kraft getreten. Verschie-dene Verbände haben dazu Leitfäden zur Umsetzung herausgegeben. Im nächsten Lagebild ist neben der Fortschreibung und dem Bericht über die „Security-Anforderungen“ vor-gesehen, über die Praxis der Unfallberichterstattung nach Kapitel 1.8.5 ADR/RID zu berichten. Der vorliegende Bericht ist einzigartig in Europa. Es hängt ganz wesentlich von der Unterstützung durch die Politik, der Zusammenarbeit von Bund und Ländern und der Akzeptanz von allen Beteiligten ab, welchen Nutzen dieses Werk hat, das ausschließlich dazu dient, zu erkennen, wie praxisgerecht die Vorschriften, wie sicher die Gefahrguttransporte und wie effektiv die Kontrollen sind. Dieses Anliegen zu unterstützen, sollte über das Vertreten von Partikularinteressen gehen.

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    Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage ............................................................................................................................................. 6

    1.1 Verkehrsentwicklung und Gefahrguttransportaufkommen..................................................................6 1.2 Straßenverkehr....................................................................................................................................6 1.3 Eisenbahnverkehr ...............................................................................................................................6 1.4 Schiffsverkehr......................................................................................................................................7

    2 Unfälle mit gefährlichen Gütern in Deutschland.......................................................................................... 8 2.1 Grundsätzliche Unfallerfassung ..........................................................................................................8 2.2 Ereignisberichte gemäß Abschnitt 1.8.5 ADR/RID .............................................................................8 2.3 Unfälle im Straßenverkehr ..................................................................................................................9 2.4 Unfälle im Eisenbahnverkehr ............................................................................................................11 2.5 Unfälle im Schiffsverkehr ..................................................................................................................11 2.6 Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem (TUIS) .....................................................11 2.7 Exemplarische Unfälle.......................................................................................................................12 2.8 Bewertung .........................................................................................................................................15

    3 Organisation der Gefahrgutüberwachung................................................................................................. 16 3.1 Grundsätzliches.................................................................................................................................16 3.2 Gefahrgutüberwachung auf Bundesebene .......................................................................................16

    3.2.1 Organisation.......................................................................................................................16 3.2.2 Zusammenarbeit des Bundesamtes für Güterverkehr und des Eisenbahn-Bundesamtes

    mit Behörden und der Wirtschaft .......................................................................................17 3.3 Gefahrgutüberwachung auf Länderebene ........................................................................................18

    3.3.1 Polizei ................................................................................................................................18 3.3.2 Staatliche Ämter für Arbeitsschutz/Gewerbeaufsicht ........................................................19 3.3.3 Übersicht............................................................................................................................20 3.3.4 Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Behörden und der Wirtschaft ........................20

    3.4 Zusammenarbeit auf Bundesebene..................................................................................................21 3.5 Internationale Zusammenarbeit ........................................................................................................21

    3.5.1 Entwicklung........................................................................................................................21 3.5.2 Gemeinsame Gefahrgutkontrollen.....................................................................................22

    4 Ergebnisse der Gefahrgutüberwachung in der Bundesrepublik Deutschland .......................................... 24 4.1 Ergebnis der auf der Straße durchgeführten Kontrollen nach Anlage 5 der GGKontrollV ...............24

    4.1.1 Polizei der Länder ..............................................................................................................24 4.1.2 Bundesamt für Güterverkehr .............................................................................................27

    4.2 Feststellungen anderer Kontrollbehörden.........................................................................................27 4.2.1 Eisenbahn-Bundesamt ......................................................................................................27 4.2.2 Bundesgrenzschutz ...........................................................................................................28 4.2.3 Zoll .....................................................................................................................................28 4.2.4 Streitkräfte..........................................................................................................................29 4.2.5 Staatliche Ämter für Arbeitsschutz/Gewerbeaufsicht ........................................................33

    4.3 Gefahrgutüberwachung in der Europäischen Union .........................................................................33 4.4 Exemplarische Kontrollfälle...............................................................................................................34 4.5 Bewertung .........................................................................................................................................35

    5 Präventionsmaßnahmen........................................................................................................................... 37 5.1 Weiterentwicklung der Rechtsvorschriften........................................................................................37 5.2 Exemplarische Beispiele aus der Praxis ...........................................................................................37

    6 Empfehlungen und Kontrollhinweise......................................................................................................... 38 6.1 Empfehlungen ...................................................................................................................................38 6.2 Kontrollhinweise ................................................................................................................................39

    Anlage zu Kapitel 1: Ausgangslage................................................................................................................. 41 Straßenverkehr............................................................................................................................................41 Eisenbahnverkehr........................................................................................................................................42 Schiffsverkehr..............................................................................................................................................43

    Anlage zu Kapitel 2: Unfälle mit gefährlichen Gütern (in Deutschland) .......................................................... 44 Anlage zu Kapitel 3: Organisation der Gefahrgutüberwachung ...................................................................... 53

    Zusammenarbeit des Bundesamtes für Güterverkehr und des Eisenbahn-Bundesamtes mit Behörden und der Wirtschaft .......................................................................................................................................53 Gefahrgutüberwachung auf Länderebene...................................................................................................57 Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Behörden und mit der Wirtschaft ............................................61

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    Anlage zu Kapitel 4: Ergebnis der Gefahrgutüberwachung in der Bundesrepublik Deutschland ................... 68 Ergebnis der auf der Straße durchgeführten Kontrollen nach Anlage 5 der GGKontrollV..........................68 Polizei der Länder........................................................................................................................................69 Bundesamt für Güterverkehr .......................................................................................................................69 Feststellungen anderer Kontrollbehörden ...................................................................................................69

    Anlage zu Kapitel 5: Präventionsmaßnahmen ................................................................................................ 76 Abkürzungsverzeichnis.................................................................................................................................... 77

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    1 Ausgangslage 1.1 Verkehrsentwicklung und Gefahrguttransportaufkommen Allgemeine Verkehrsentwicklung in Deutschland Die Verkehrsnachfrage zeigt gegenüber dem Vorjahr sowohl bei der Gütermenge als auch bei den erbrach-ten Verkehrsleistungen einen leicht steigenden Trend. Die Entwicklung bei den einzelnen Verkehrsträgern verlief jedoch unterschiedlich. Einem Mengen- und Leistungszuwachs im Straßen- und Eisenbahngüterver-kehr standen deutliche Rückgänge in der Binnenschifffahrt gegenüber. Der Eisenbahngüterverkehr hatte bei der Beförderungsmenge und -leistung die prozentual höchsten Zuwächse. Die Eisenbahn profitierte dabei insbesondere von Verkehrsverlagerungen vom Binnenschiff bedingt durch Niedrigwasser. Mit zweistelligen Zuwachsraten hat die Schifffahrt große Bedeutung für den Welthandel. Für alle Handel treibenden Nationen der Welt ist die See, sowohl für den Import als auch für den Export der wichtigste Transportweg zum Warenaustausch. Über 90 % des gesamten Welthandels, fast 95 % des Außenhandels der Europäischen Union und nahezu 70 % des deutschen Im- und Exports werden ausschließlich über See abgewickelt. Neues Forschungsprojekt „Schätzung der Gefahrguttransporte“ Das Statistische Bundesamt hat im Jahre 2004 im Auftrag des BMVBW für die Jahre 2001 und 2002 das Forschungsprojekt „Schätzung der Gefahrguttransporte der Eisenbahn, der Binnen- und der Seeschifffahrt für zwei aktuelle Jahre sowie Untersuchung der Einbeziehung des Straßengüterverkehrs in das Schätzver-fahren“ durchgeführt. Die wesentlichen Ergebnisse der Schätzung sind: Von den Verkehrszweigen Eisenbahn, Binnen- und See-schifffahrt wurden 2002 insgesamt 165,6 Mio. t Gefahrgüter transportiert. Davon entfiel die größte Menge auf den Seeverkehr mit 66,8 Mio. t. Die zweitgrößte Menge an Gefahrgütern wurde mit dem Binnenschiff trans-portiert. Dies waren 50,8 Mio. t im Jahr 2002. Den größten Anteil der beförderten Gefahrgutmenge am jewei-ligen Gesamttransport besaß mit 27,5 % die Seeschifffahrt, in der Binnenschifffahrt waren 21,9 % aller transportierten Güter Gefahrgüter, für die Eisenbahn betrug dieser Anteil 16,9 %. Die am häufigsten transportierte Gefahrgutklasse stellt für alle Verkehrszweige die Gefahrgutklasse 3 (Ent-zündbare flüssige Stoffe) dar. Ihr Anteil ist mit über 80 % aller Gefahrguttransporte vor allem auf See- und Binnenwasserstraßen sehr hoch. Auf Schienenwegen sind 62 % der Gefahrgüter entzündbare flüssige Stof-fe. Auf der Straße beträgt ihr Anteil über 50 %. 1.2 Straßenverkehr Verkehrsleistung deutscher Lastkraftfahrzeuge*: Der Anteil der Fahrten mit Gefahrgut betrug 2003 3,79 %. Werden die in der Statistik nicht berücksichtigten Transporte mit leeren und ungereinigten Tanks und Tankcontainern von Gefahrgütern der Klasse 3, insbe-sondere von Benzin und Dieselkraftstoff hinzugefügt, entspricht dies der Einschätzung der Europäischen Union, die in ihrem Bericht über die Kontrollen in den Mitgliedsstaaten nach der RICHTLINIE 95/50/EG DES RATES für die Jahre 1997/98 von einem Anteil von circa 8 % ausging. In der Anlage zu Kapitel 1 befinden sich Schaubilder mit den Parametern • Anzahl der Fahrten, • zurückgelegte Entfernung, • beförderte Gütermenge und • Beförderungsleistung in Tonnenkilometern. 1.3 Eisenbahnverkehr Im Eisenbahnverkehr erhöhte sich im Jahr 2003 die von den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) trans-portierte Gütermenge gegenüber dem Vorjahr um 4,1 % auf 296,6 Mio. t. Die Verkehrsleistung stieg um 4,0 % auf 78,5 Mrd. tkm. Hierbei verzeichneten alle Hauptverkehrsarten im Vergleich zum Vorjahr Zuwäch-se. Im Durchgangsverkehr durch Deutschland konnte ein überdurchschnittlicher Anstieg festgestellt werden.

    * Zur Verkehrsleistung von im Ausland zugelassenen Lastkraftfahrzeugen liegen keine Angaben vor.

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    Der prozentual größte Zuwachs in den Produktgruppen wurde bei den Mineralölerzeugnissen mit 9,3% auf 29 Mio. t erzielt. Die Beförderungsmenge im Binnenverkehr erhöhte sich auf insgesamt 196,4 Mio. t und hatte einen Anteil von 66,1% am gesamten Aufkommen der Schiene und repräsentierte damit das im Eisenbahnbereich be-deutendste Marktsegment. Auch im Bereich der nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE) hatte sich der bisherige Aufkommenszuwachs im Jahr 2003 weiter fortgesetzt. Das Wachstum im kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße hielt im Jahr 2003 unvermindert an. Es wur-den insgesamt 2,38 Mio. Ladeeinheiten mit Ladung (überwiegend Großcontainer und Wechselbehälter) transportiert. Das Wachstum lag bei 6%. In der Anlage zu Kapitel 1 befindet sich das Schaubild „Verkehrsentwicklung des Eisenbahngüterverkehr in Deutschland einschließlich Gefahrgutanteil“. 1.4 Schiffsverkehr 2003 konnten die Bremer Häfen 49 Mio. t, Hamburg 106 Mio. t und die Niedersächsischen Häfen 59 Mio. t umschlagen. In der Anlage zu Kapitel 1 befindet sich die Übersicht „Zusammenstellung der in schleswig-holsteinischen Häfen im Jahr 2003 umgeschlagenen gefährlichen Güter in Tonnen (verpackte gefährliche Güter)“.

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    2 Unfälle mit gefährlichen Gütern in Deutschland 2.1 Grundsätzliche Unfallerfassung Verkehrsunfälle bzw. Eisenbahnbetriebsunfälle werden in Deutschland nach der Straßenverkehrsunfallstatis-tik bzw. dem Allgemeinen Eisenbahngesetz erfasst. Dabei handelt es sich ausschließlich um eine statisti-sche Erfassung. In der Schifffahrt werden Zwischenfälle und Unfälle nach dem MSC-Circular 827 vom 9.12.1997 (VkBl. 2000 S.128, Richtlinien zum internationalen Standard der amtlichen Untersuchung seefahrtsbezogener Vorkomm-nisse Anlage 4) erfasst. Die Ereignisberichte gemäß Abschnitt 1.8.5 ADR/RID/ADNR für die Straße, Schiene und Binnenschifffahrt sowie die Zwischenfälle und Unfälle in der Schifffahrt werden von den Ausschüssen des Gefahrgutverkehrs-beirates im Hinblick auf eine Rechtsfortentwicklung ausgewertet. 2.2 Ereignisberichte gemäß Abschnitt 1.8.5 ADR/RID Ereignet sich bei der Beförderung gefährlicher Güter ein schwerer Unfall oder Zwischenfall, muss der Beför-derer gem. § 9 Abs. 2 Nr. 4 GGVSE sicherstellen, dass der zuständigen Behörde des Staates, in dem sich der Vorfall ereignet hat, ein Bericht vorgelegt wird. Ein meldepflichtiges Ereignis liegt in diesem Zusammenhang vor, wenn • gefährliches Gut ausgetreten ist oder die unmittelbare Gefahr des Austretens bestand, • ein Personen-, Sach- oder Umweltschaden eingetreten ist oder • Behörden beteiligt waren. Die genauen Kriterien ergeben sich aus dem Unterabschnitt 1.8.5.3 des ADR/RID. Die Berichte sind vom Beförderer und im Schienenverkehr ggf. vom Betreiber der Infrastruktur zu fertigen und im Straßenverkehr dem BAG und im Eisenbahnverkehr dem EBA zeitnah (circa 4 Wochen) vorzulegen. Der Unfallbericht kann über die Internetseiten des BAG unter www.bag.bund.de oder des EBA unter www.eba.bund.de abgerufen werden. BAG und EBA erfassen die Berichte, prüfen deren Plausibilität und leiten die Berichte an das Bundesministe-rium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen weiter. Das BMVBW veranlasst die sicherheitstechnische Be-wertung der Vorfälle und leitet die Berichte erforderlichenfalls an die Sekretariate der UNECE (Straße) bzw. der OTIF (Schiene) weiter. BAG und EBA können zusätzliche Informationen einholen, soweit diese zur Abgabe einer Empfehlung erfor-derlich sind. Ziel dieser Regelung ist in erster Linie • eine Überprüfung und ggf. Änderung des internationalen Regelwerks, • die Information der Mitglieds-/Vertragsstaaten zur Weiterentwicklung nationaler Regelungen zur

    Rechtsanwendung und Prävention sowie • die Kontrolle der Wirksamkeit internationaler Rechtsvorschriften.

    Berichte gemäß Abschnitt 1.8.5 ADR/RID 2003 BAG EBA Anzahl der eingegangenen Berichte 139 11 davon Kriterium* - - Personenschaden 7 1 Produktaustritt bzw. unmittelbare Gefahr eines Produktaustrittes 57 2 Sach- und Umweltschaden 30 0 Behördenbeteiligung 56 1 Kriterien lagen nicht vor 77 7

    * Hinweis: Mehrfachnennungen sind möglich.

    http://www.bag.bund.de/http://www.eba.bund.de/

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    2.3 Unfälle im Straßenverkehr Verkehrsunfälle beim Transport gefährlicher Güter finden wegen der möglichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt ein starkes Interesse in der Öffentlichkeit. Gemäß Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz vom 21.12.1994 (BGBl. I S. 2970) werden Unfälle mit kenn-zeichnungspflichtigen Gefahrgutfahrzeugen ausgewertet, • bei denen die Unfallursache eine Ordnungswidrigkeit ist, welche eine Geldbuße nach sich zieht;

    oder • eine Straftat, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr begangen wurde, anzuneh-

    men ist; und

    • bei denen ein Kraftfahrzeug aufgrund eines Unfallschadens von der Unfallstelle abgeschleppt werden musste.

    Weiterhin werden auch Unfälle mit Sachschaden, bei denen ein Unfallbeteiligter unter Alkoholeinwirkung stand und bei denen eine kennzeichnungspflichtige Gefahrgut-Beförderungseinheit beteiligt war, statistisch ausgewertet. Andere Unfälle mit Sachschaden unterliegen in keinem Fall einer statistischen Betrachtung. Im Jahr 2003 waren 218 Führer von Gefahrgut-Beförderungseinheiten an Unfällen mit Personenschaden beteiligt, wobei es in 31 Fällen zur Freisetzung von Gefahrgut kam. Der niedrigste Wert seit 1992 wurde mit 16 (1994) und der höchste mit 42 (1997) festgestellt. An den schwerwiegenden Unfällen mit Sachschaden waren im Jahr 2003 insgesamt 97 Führer von Gefahrgut-Güterkraftfahrzeugen beteiligt, dabei wurde in 11 Fällen Gefahrgut freigesetzt. Die folgenden drei Übersichten geben detaillierte Auskunft über Unfallzahlen und Ursachen. Beteiligte Kraftfahrzeugführer von Gefahrguttransporten bei Straßenverkehrsunfällen mit Personen-schaden und Straßenverkehrsunfällen mit schwerwiegendem Sachschaden jeweils mit Freisetzung

    von Gefahrgut 1999 bis 2003 (nach Gefahrgutklassen)

    0

    5

    10

    15

    20

    25

    30

    35

    1999 2000 2001 2002 2003

    1999 1 3 34 2 1 0 1 0 0 0 0 5 1 4

    2000 0 4 26 0 0 0 0 0 4 0 0 7 2 9

    2001 1 2 27 0 0 0 0 0 0 0 0 3 3 6

    2002 2 2 21 1 0 1 3 1 0 0 0 4 2 6

    2003 1 1 20 0 1 0 0 0 4 0 0 8 3 5

    1 2 3 4.1 4.2 4.3 5.1 5.2 6.1 6.2 7 8 9 SG

    Hinweis: Legende siehe nächste Seite.

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    Legende: Klasse 1 Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff Klasse 2 Gase Klasse 3 Entzündbare flüssige Stoffe Klasse 4.1 Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe Klasse 4.2 Selbstentzündliche Stoffe Klasse 4.3 Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln Klasse 5.1 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe Klasse 5.2 Organische Peroxide Klasse 6.1 Giftige Stoffe Klasse 6.2 Ansteckungsgefährliche Stoffe Klasse 7 Radioaktive Stoffe Klasse 8 Ätzende Stoffe Klasse 9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände SG Sammelgüter Der hohe Anteil an Unfällen mit Gefahrgütern der Klassen 3, 8 und 9 resultiert aus dem hohen Transportauf-kommen dieser Gefahrgüter.

    Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden unter Beteiligung von Güterkraftfahrzeugen

    38.738 38.47741.129 42.569 40.543 41.390 41.859

    45.482 43.715 42.50139.629 38.085

    0

    10.000

    20.000

    30.000

    40.000

    50.000

    60.000

    1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003

    Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden und DIW, Berlin

    Beteiligung von Führern von Gefahrgutgüterkraftfahrzeugen an Unfällen mit Personenschaden

    050

    100150200250300350400

    Beteiligte Führer vonGefahrgutgüter-kraftfahrzeugen

    366 313 260 266 322 323 306 265 248 211 201 218

    davon Freisetzung von Gefahrgut

    34 20 16 22 30 42 36 37 33 25 29 31

    1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003

    Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden und DIW, Berlin

    Weitere Schaubilder befinden sich in der Anlage zu Kapitel 2.

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    2.4 Unfälle im Eisenbahnverkehr Allgemeines Dem EBA obliegt gemäß § 3 Absatz 2 Nr. 7 des Gesetzes über die Eisenbahnverkehrsverwaltung die fachli-che Untersuchung von Störungen (gefährliche Ereignisse) im Eisenbahnbetrieb. Das EBA hat deshalb auf der Grundlage des § 2 Absatz 4 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) eine Allgemeinverfügung an die Eisenbahnunternehmen im Bereich der Eisenbahnen des Bundes erlassen. Damit werden die Eisen-bahnunternehmen verpflichtet, bestimmte gefährliche Ereignisse im Eisenbahnbetrieb zu melden, zu unter-suchen und darüber zu berichten. Um eine Doppelmeldung von Ereignissen mit gefährlichen Gütern zu vermeiden, werden die bisher erforder-lichen Eisenbahnuntersuchungsberichte durch die Vorlage der Berichte gemäß 1.8.5 ADR/RID ersetzt. Im Bereich der amtlichen Unfallstatistik liegen keine Daten über Unfälle mit gefährlichen Gütern bei der Be-förderung mit der Eisenbahn vor. Aufgrund der unterschiedlichen Erhebungsmethoden und Unfalldefinitionen von Gefahrgutereignissen (Un-fall/Zwischenfall) ist eine vergleichende Betrachtung zwischen den Verkehrsträgern Eisenbahn und Straße nicht möglich.

    Gefährliche Ereignisse in den Jahren 1999 bis 2002

    Übersicht der gefährlichen Ereignisse mit Gefahrgutbeteiligung im Bereich der Eisenbahnen des Bundes

    Zeitraum 1999 2000 2001 2002 Eisenbahn-Untersuchungsberichte 44* 14 2 8

    Vereinfachte Untersuchungsberichte * 75 88 91

    * Für den Berichtszeitraum steht nur die Gesamtzahl der Eisenbahn-Untersuchungsberichte/Vereinfachte Untersu-chungsberichte zur Verfügung.

    Die vorstehende Übersicht wird ab dem Jahr 2003 durch die Berichte des Beförderers bzw. Betreibers einer Eisenbahninfrastruktur gemäß 1.8.5 ADR/RID an die zuständigen Behörden ersetzt. Siehe dazu auch Punkt 2.1. 2.5 Unfälle im Schiffsverkehr In den Häfen der Küstenländer haben sich im Berichtszeitraum keine Unfälle ereignet, die eine Änderung des IMDG-Codes oder der Gefahrgutverordnung See (GGVSee) erforderlich machen. 2.6 Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem (TUIS) Seit 1982 leistet TUIS mit seinen Werkfeuerwehren und Experten bei Unfällen mit chemischen Produkten schnelle, sachgerechte und unbürokratische Hilfe. Die öffentlichen Einsatzkräfte erhalten bei TUIS Hilfe in drei Stufen: • Stufe 1 Telefonische Beratung • Stufe 2 Fachkundige Beratung am Unfallort • Stufe 3 Technische Hilfe am Unfallort Einsatzzahlen 2003 in Deutschland: 1315 Fälle der Stufe 1 Telefonische Beratung 57 Fälle der Stufe 2 Fachkundige Beratung am Unfallort 231 Fälle der Stufe 3 Technische Hilfe am Unfallort Zu den häufigsten technischen Hilfeleistungen (54 % der Stufe-3-Einsätze) gehört die Übernahme des Pro-duktes in einen Bergungscontainer oder Sicherungsbehälter. Bei einem Viertel der technischen Hilfeleistung

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    mussten die TUIS-Feuerwehren das Produkt umpumpen. In 15 % der Fälle dichteten TUIS-Feuerwehren Leckagen ab und bei 6 % der Fälle wurde das Produkt entsorgt. Häufigster Einsatzort (55 %) waren Betriebe, Lager und Anlagen. Mit 28 % der Einsätze war die Straße zweithäufigster Unfallort. Mit 13 % folgen Einsätze bei der Eisenbahn und mit je 2 % sind Wasser- und Luft-wege betroffen. Die häufigsten Schadensursachen waren mit 57 % Materialschäden (z.B. Dichtungsschäden). Mit 29 % fol-gen mangelnde Ladungssicherung und mit 14 % Verkehrsunfälle.

    2.7 Exemplarische Unfälle Die nachfolgend aufgeführten Unfälle stellen keine repräsentative Auswahl dar. Sie sind auch aufgrund der abweichenden Erhebungsgrundsätze von Straße und Schiene nicht vergleichbar. Die exemplarischen Unfäl-le dienen ausschließlich der Darstellung, in welcher Form Gefahrgutunfälle auftreten können. Für die Rich-tigkeit der Darstellung kann keine Gewähr übernommen werden. Unfall 11: Verkehrsträger Straße Objekt Tankwagen Ort Rostock Datum 19.01.2003 Bundesland Mecklenburg-Vorpommern Substanz Klasse Heizöl 3

  • 5. Lagebild Gefahrgut – Juli 2005 13

    Unfallhergang Das Fahrzeug, ein mit rund 19 Kubikmetern beladener Tankwagen, kam von der Fahrbahn ab, stürzte um und blieb auf der rechten Seite liegen. Aus den Tankkammern liefen mehrere hundert Liter Heizöl aus, die teilweise das Erdreich verunreinigten. Eingeleitete Maßnahmen nicht genannt Unfall 21: Verkehrsträger Straße Objekt IBC Ort BAB A 3, bei Weibersbrunn Datum 12.02.2003 Bundesland Bayern Substanz Klasse Eisen(II)-chlorid-Lösung - Unfallhergang Bei einem Lastzug war die Fahrerkabine in Brand geraten. Die Ladung bestand aus 18 IBC, die jeweils rund 1.000 Liter 35-prozentige Eisen(II)-chlorid-Lösung enthielten. Durch die Hitze des Feuers war ein Groß-packmittel, das auf der Ladefläche der Zugmaschine stand, undicht geworden. Eingeleitete Maßnahmen Die Feuerwehr war mit 125 Einsatzkräften vor Ort, die den Brand löschten und auslaufende Flüssigkeit auf-fingen. Zunächst dichteten sie auch Einläufe in die Kanalisation ab. Später durften die Reste der ausgelau-fenen Flüssigkeit stark mit Wasser verdünnt in die Kanalisation eingeleitet werden. Unfall 31: Verkehrsträger Straße Objekt Saug-/Druck-Tankfahrzeug Ort BAB A 61, bei Rheinböllen Datum 17.02.2003 Bundesland Rheinland-Pfalz Substanz Klasse Kupferchlorid-Lösung, 8 salzsauer Unfallhergang Der Fahrer des Saug-/Druck-Tankfahrzeugs hatte bemerkt, dass sich hinten am Fahrzeug Dämpfe bildeten. Daraufhin steuerte er einen Rastplatz an. Wie der Fahrer dort feststellte, war der Tank am Bereich des Aus-laufventils undicht, und es trat Flüssigkeit aus. Der Fahrer versuchte längere Zeit, die Leckagen selbst abzu-dichten - ohne Erfolg. Schließlich erkannte ein Verkehrsteilnehmer die Gefährlichkeit der Situation und be-nachrichtigte die Feuerwehr. Das Saug-Druck-Tankfahrzeug war nicht als Gefahrguttransporter gekenn-zeichnet. Es liefen rund sechs Kubikmeter der salzsauren Kupferchlorid-Lösung aus. Sie versickerten teil-weise im Erdreich und gelangten in einen Weiher und in einen Bach. Bei dem Unfall erlitten zwei Personen Verätzungen. Eingeleitete Maßnahmen Die Feuerwehr fing auslaufende Flüssigkeit auf, dichtete die Leckage ab und pumpte die im Tank verbliebe-ne Flüssigkeit um.

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    Unfall 41: Verkehrsträger Straße Objekt Tankzug Ort BAB A 5, bei Bad Homburg Datum 17.03.2003 Bundesland Hessen Substanz Klasse 1. Benzin 3 2. Dieselkraftstoff 3 Unfallhergang Das Fahrzeug, ein Tankzug, der rund 37 Kubikmeter Benzin und Diesel geladen hatte, prallte gegen eine Fahrbahnbegrenzung aus Beton, kippte um und blieb quer über die drei Fahrspuren liegen. Ein nachfolgen-der Pkw konnte nicht mehr rechtzeitig anhalten und kollidierte mit dem umgestürzten Tankzug. Der Fahrer des Tankzugs und die beiden Insassen des Pkw wurden leicht verletzt. Aus den Tankkammern, die an min-destens drei Stellen undicht geworden waren, liefen rund zehn Kubikmeter der Ladung aus. Die brennbaren Flüssigkeiten flossen zunächst etwa 300 Meter am Rand des Mittelstreifens entlang. Anschließend gelang-ten sie nach rechts zur Standspur hinüber und über eine Rinne in einen Kanal. Eingeleitete Maßnahmen Die Feuerwehr schäumte die Unfallstelle ein. Etwa die Hälfte der ausgelaufenen Flüssigkeiten konnte die Feuerwehr auffangen, einen Teil nahm sie aus dem Kanal auf. 1 Diese Schilderungen beruhen auf Fällen aus: GUNDI – Gefahrgut-Unfall-Datenbank im Internet

    (www.storck-verlag.de) Unfall 5: Verkehrsträger Schiene Objekt Druckgaskesselwagen Ort Osnabrück Datum 17.03.2004 Bundesland Niedersachsen Substanz Klasse 1. UN 1965 Kohlenwasserstoffgas, 2 Gemisch, verflüssigt 2. UN 1077 Propen 2 Unfallhergang Bei der Einfahrt des ICG 50002 in den Bahnhof Osnabrück kam es nach einer Entgleisung an einer Weiche zu einer Zugtrennung, in deren Folge der erste Wagen (UN 1965) in Brand geriet und dieser sich auf den hinteren Führerstand der Zuglokomotive ausdehnte. Die gesamte Ladung von 45,5 t Kohlenwasserstoffgas verbrannte kontrolliert. Eingeleitete Maßnahmen Der erste Wagen wurde noch ca. 80 m mitgeschleift und riss dabei zwei Oberleitungsmaste um (Bild 1). Etwa auf der Hälfte dieser Strecke wurde der Kesselwagen von einem Schienenstück durchstoßen (Bild 2). Durch das Leck im Kesselwagen trat Kohlenwasserstoffgas aus und geriet in Brand. Durch den Brandes wurde die Dichtung des Bodenventils derart beschädigt, dass zusätzlich Gefahrgut über die defekte Entlee-rungsleitung austreten konnte. Durch die Unterfeuerung des Tanks kam es zwar zu einem Druckanstieg im Tank, jedoch nicht zu einer Explosion. Der Inhalt der Druckgaskesselwagen wurde später kontrolliert abge-fackelt bzw. umgepumpt. Ein Übergreifen des Brandes auf drei nachfolgende, ebenfalls mit Kohlenwasser-

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    stoffgas beladene Kesselwagen erfolgte nicht. Obwohl diese Kesselwagen durch die Entgleisung beschädigt waren, kam es nicht zu einem Gefahrgutaustritt. Die Unfalluntersuchungsstelle des EBA hat eine Sicherheitsempfehlung an die Eisenbahnaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder ausgesprochen, damit entsprechende Maßnahmen zur Gewährleistung der Betriebssicherheit eingeleitet werden.

    Bild 1 Bild 2

    Quelle: Eisenbahn-Bundesamt 2.8 Bewertung Straße Die Anzahl der Unfälle ist weiterhin rückläufig. Dabei dürfte auch die Weiterentwicklung der Fahrzeugtechnik einen günstigen Einfluss auf das Unfallgeschehen genommen haben. Es darf dennoch nicht übersehen wer-den: In aller Regel führen nicht die Verstöße gegen Gefahrgutvorschriften zu folgenschweren Verkehrsunfällen, sondern vielmehr die Verhaltensweisen der Fahrzeugführer, insbesondere im Hinblick auf die Missachtung von Geschwindigkeitsbeschränkungen sowie Lenk- und Ruhezeiten. Auf Grund des veränderten Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes werden nicht alle Gefahrgutunfälle statis-tisch erfasst. Somit kann hierzu keine abschließende Betrachtung erfolgen. Die Auswertung der Straßenverkehrsunfälle 2002 auf Bundesebene lässt eine besondere Signifikanz der Fahrzeuggruppe 2001 – 7500 kg zulässige Gesamtmasse hinsichtlich der Unfallbeteiligung bei Unfällen mit Personenschaden erkennen. Von den 18.228 (2001: 19.823; 2000: 19.886) erfassten Unfällen der Lastkraftwagen ohne Anhänger war die oben genannte Gewichtsgruppe mit 11.669 (= 64%) Unfällen (2001: 13.256 = 66%; 2000: 12.951 = 65%) beteiligt*. Eine Aussage, in wie vielen Fällen Gefahrgutfahrzeuge daran beteiligt waren, kann aufgrund der statisti-schen Erfassung nicht getätigt werden. Da Fahrzeuge bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse mit der erheblichen Beteiligung an Verkehrsunfällen auch im Gefahrgutverteilerverkehr eingesetzt werden, sind diese Fahrzeuge aufgrund des erhöhten Gefährdungspotentials verstärkt in die Überwachung einzubeziehen. Eisenbahn Die Qualität der im Eisenbahnverkehr im Jahre 2003 gemäß Abschnitt 1.8.5 RID vorgelegten Berichte war noch stark verbesserungsbedürftig. Von 11 vorgelegten Berichten waren bei 7 Berichten die Kriterien für die Vorlage gemäß Abschnitt 1.8.5 RID nicht erfüllt. Das EBA musste in fast allen Fällen nachträgliche Ermitt-lungen anstellen. Die Berichte bezogen sich in im wesentlichen auf Kesselwagen und Tankcontainer mit Produktaustritt wobei als Ereignisursache technische Mängel genannt wurden.

    * Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 8, Verkehr

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    3 Organisation der Gefahrgutüberwachung 3.1 Grundsätzliches Die Gefahrgutkontrollen in der Bundesrepublik Deutschland erfolgen flächendeckend durch Bund und Län-der und umfassen alle Verkehrsträger. Die Kontrolltätigkeit umfasst vorrangig eine ganzheitliche Prüfung, ob z. B. straßenverkehrsrechtliche Vor-schriften, Lenk- und Ruhezeiten sowie Gefahrgutvorschriften beachtet werden. Die Kontrollen werden durch besonders aus- und fortgebildete Vollzugskräfte durchgeführt, die überwiegend in speziellen Dienststellen eingesetzt sind. Neben den Bundesbehörden (BAG, EBA, Zoll, BGS) und der Bundeswehr setzen bereits eine Reihe von Bundesländern im Rahmen ihrer Kontrollen dv-gestützte Systeme ein, die auf der BMVBW-BAM-Datenbank basieren. Zusätzlich stehen beim Bund und in einigen Bundesländern speziell ausgestatte-te Einsatzfahrzeuge zur Verfügung. Unter Leitung des BMVBW finden regelmäßige Erfahrungsaustausche zwischen den beteiligten Ressorts statt, um eine einheitliche Verfahrensweise bei der Überwachung sicherzustellen. Bei der Aufgabenerfüllung arbeiten die zuständigen Behörden vertrauensvoll zusammen. 3.2 Gefahrgutüberwachung auf Bundesebene 3.2.1 Organisation Auf Bundesebene finden Gefahrgutkontrollen insbesondere durch das BAG und das EBA statt. Bundesamt für Güterverkehr Das BAG kontrolliert die Vorschriften des Gefahrgutrechtes auf der Straße im Rahmen seiner Überwa-chungsaufgaben nach § 11 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG). Dabei werden bundesweit etwa 260 Kontrol-leurinnen und Kontrolleure in 139 Kontrollgruppen eingesetzt. Diese Kontrollgruppen sind jeweils mit moder-nen Bürofahrzeugen ausgerüstet. Die bei der Kontrolle verwendeten Notebooks sind mit dem Gefahrgut-überwachungsprogramm „TRANSEC-Check“ zur Gefahrgutkontrolle ausgestattet, ebenfalls werden auch die anderen anfallenden Schreibarbeiten zunehmend mit dem Notebook erledigt. Eisenbahn-Bundesamt Das EBA ist zuständige Behörde für die Überwachung von Gefahrgutbeförderungen mit der Eisenbahn im Bereich der Eisenbahnen des Bundes. Die Überwachung erfolgt derzeit durch rund 60 Kontrolleurin-nen/Kontrolleure bei den Außenstellen des EBA. Zur flexiblen und mobilen Erledigung der Kontrollaufgaben werden moderne Bürofahrzeuge eingesetzt. Mit dem Eisenbahn-Bundesamt-Informationssystem Gefahrgut-überwachung (EBIS-GGÜ) gelangt eine auf Datenbankbasis anwenderspezifisch entwickelte Software und moderne Informationstechnik zum Einsatz, die von Notebooks, Scannern und Digitalkameras unterstützt wird. Die arbeitschutztechnische Ausstattung besteht aus einer Schutzausrüstung, Fluchtrettern und Atem-schutzmasken. Bei einigen Außenstellen werden Ultraschallmessgeräte für die Ermittlung des Füllungsgra-des des Tanks von Kesselwagen eingesetzt. Bundesgrenzschutz Der BGS besitzt für die Wahrnehmung verkehrsrechtlicher Kontrollmaßnahmen, etwa auf der Grundlage des § 26 Straßenverkehrsgesetzes, keine originäre Zuständigkeit. Die Kontrollen des BGS sind deshalb keine Verkehrskontrollen nach den Vorschriften der StVO etc., sondern grenzpolizeiliche Kontrollen, die ausschließlich im Rahmen der Gefahrenabwehr an der Grenze durchgeführt werden. Ziel der Kontrollmaßnahmen ist dabei die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Straßenverkehrs in Deutschland (Priorität also Einreisekontrollen), insbesondere ist verkehrsunsicheren Fahrzeugen die Weiter-fahrt nach Deutschland zu untersagen. Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen sind die rechtlichen Grundlagen für das Tätigwer-den des BGS die Kontrolle von grenzüberschreitenden Gefahrguttransporten betreffend die §§ 1 und 2 Ab-satz 2 Nr. 2c des Bundesgrenzschutzgesetzes (BGSG) i.V.m. Artikel 3 des Gesetzes zum ADR sowie § 8 des Bundesgrenzschutzgesetzes i.V.m. Artikel 3 des Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) sowie § 8 des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter. Die Kontrollmaßnahmen sind dabei rein gefahrenabwehrend auf das Erkennen offensichtlicher Mängel der Fahrzeuge sowie der Begleitpapiere, Kennzeichnung etc. ausgerichtet.

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    Während an den Schengen-Binnengrenzen (Landgrenzen zu den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Frank-reich, Österreich und Dänemark) seit Inkrafttreten des Schengener Abkommens keine Grenzkontrollen mehr durchgeführt werden, werden Gefahrguttransporte wie jeder andere grenzüberschreitende Verkehr an den Schengen-Außengrenzen, also an den Landgrenzen • zu Polen • zu Tschechien sowie • zur Schweiz vom Bundesgrenzschutz systematisch kontrolliert. Im Rahmen der Gefahrenabwehr können nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unvorschriftsmäßige Fahrzeuge oder Ladungen bis zur Behebung des Mangels sichergestellt werden. Fahrzeuge aus Drittstaa-ten* können in diesen Fällen an den EU-Außengrenzen abgewiesen werden. Festgestellte Straftaten und Ordnungswidrigkeiten werden an die für die Verfolgung und Ahndung zuständigen Behörden abgegeben. Alle Polizeivollzugsbeamten des Bundesgrenzschutzes werden im Verlaufe ihrer Laufbahnausbildung im Fach Verkehrslehre/Verkehrsrecht auch auf die polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Fahrzeug-verkehrs vorbereitet. Die Ausbildung umfasst neben den originären Aufgaben eine Grundeinführung in die Kontrolle der Einhal-tung der Sozialvorschriften, des Güterkraftverkehrsgesetzes, des Gefahrgutrechtes und des Pflichtversiche-rungsgesetzes. Im Rahmen der Verwendungsfortbildung werden geeignete und interessierte Polizeivollzugsbeamte des Bundesgrenzschutzes, die als Kontroll- und Streifenbeamte eingesetzt sind, in ein- bzw. zweiwöchigen Spe-ziallehrgängen an der Grenzschutzschule, der zentralen Bildungsstätte des Bundesgrenzschutzes, unter anderem im internationalen Gefahrgutrecht für die Verkehrsträger Straße und Schiene fortgebildet. Dabei ist die Kontrolle auf Einhaltung der betreffenden Rechtsvorschriften ebenso Schwerpunkt wie die Abwehr kon-kreter Gefahren, die von verkehrsunsicheren Fahrzeugen bzw. Ladungen oder von Fahrzeugen mit gravie-renden technischen Mängeln ausgehen. Zoll Der Zoll ist für die Gefahrgutüberwachung nur eingeschränkt zuständig (an den Grenzzollstellen sowie im Zollgrenzbezirk). Bundeswehr Neben einer ausgeprägten Organisation verantwortlicher Personen nach der Gefahrgutbeauftragtenverord-nung (188 Gefahrgutbeauftragte und 2.260 beauftragte Personen für Gefahrgut) verfügt die Bundeswehr auch über ein effektives System an eigenen Kontrollorganen. Für Gefahrgutkontrollen im Bereich der Bundeswehr ist auf der Straße die Feldjägertruppe mit ihren 34 Feld-jägerdienstkommandos zuständig. Sie führen eine flächendeckende Kontrolle in den vier Wehrbereichen der Bundeswehr durch, wodurch das gesamte Bundesgebiet erfasst wird. In den Feldjägerdienstkommandos sind speziell ausgebildete Gefahrgutkontrolltrupps verfügbar. Neben den allgemeinen Aufgaben im Feldjägerdienst führen sie sowohl allein als auch gemeinsam mit den örtlichen Polizeidienststellen und dem BAG Fahrzeugkontrollen durch. Die Zusammenarbeit mit den zivilen Kontroll-organen verlief äußerst zufriedenstellend. Die in Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte führen Kontrollen bezüglich ihrer Gefahrgutbeför-derungen mit eigenen Kräften und in eigener Verantwortung durch. Im Anhang ist ein kurzer Überblick über das Gefahrgutwesen der britischen und französischen Streitkräfte in Deutschland beigefügt. 3.2.2 Zusammenarbeit des Bundesamtes für Güterverkehr und des Ei-

    senbahn-Bundesamtes mit Behörden und der Wirtschaft Das BAG und das EBA arbeiten eng mit dem BGS, der Bundeswehr, dem Zoll und fast allen Bundesländern zusammen. Dies beinhaltet insbesondere die Teilnahme an Arbeitskreisen, gemeinsamen Kontrollen, Ge-fahrgutstammtischen und Ordnungspartnerschaften.

    * Die am 01.05.2004 beigetretenen EU-Mitgliedstaaten sind im Erfassungszeitraum 2003 noch als Drittstaaten aufgeführt.

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    Die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft umfasst überwiegend die Teilnahme an Diskussionsforen, Gefahr-gutstammtischen und Gefahrguttagen. Nähere Einzelheiten sind in der Anlage zu Kapitel 3 aufgeführt. 3.3 Gefahrgutüberwachung auf Länderebene Die Überwachung des Transports gefährlicher Güter erfolgt in der Regel bundesweit auf Straßen und Was-serstraßen durch die Polizei, in den Betrieben in der Mehrzahl der Bundesländer durch die Arbeitsschutzbe-hörden, in Betrieben, die der Bergaufsicht unterliegen, durch die Bergbehörden. In den Betriebsstätten werden insbesondere die Vorgänge des Be- und Entladens, des Befüllens, die Vorbe-reitungsarbeiten zum Versenden und zum Empfang der gefährlichen Güter, sowie die Einhaltung der Anfor-derungen der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) kontrolliert. Vorrangiges Ziel der Überwachungsbe-hörden in den Betriebsstätten ist es, Sicherheitskontrollen bereits am Ausgangsort von Gefahrguttransporten vorzunehmen und insbesondere die Betriebsinhaber oder deren beauftragte Personen in den Unternehmen zu beraten. Dabei haben präventive Maßnahmen zur Einhaltung der einschlägigen Vorschriften und Ein-flussnahme auf das Sicherheitsmanagement in den Betrieben Vorrang vor Sanktionen. Mit dieser Vorge-hensweise sollen unsichere Gefahrguttransporte bereits im Ansatz unterbunden werden und erst gar nicht auf die Straße bzw. Schiene kommen. Darüber hinaus ist es von Vorteil, dass auf Grund der weitergehenden Zuständigkeiten für den Arbeitsschutz und über den Umgang mit Gefahrstoffen in den Betrieben und damit über Lagerung und Umschlag Schnittstellen zwischen Transport und Lagerung in die Überwachung intensiv einbezogen werden. Die Kontrollen der Polizei und der Arbeitsschutzbehörden werden durch besonders aus- und fortgebildete Beamtinnen und Beamte durchgeführt, die überwiegend in speziellen Dienststellen zur Überwachung des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs eingesetzt sind. 3.3.1 Polizei Die Kontrolltätigkeit der Polizei auf der Straße umfasst vorrangig eine ganzheitliche Prüfung, ob z. B. stra-ßenverkehrsrechtliche Vorschriften, Lenk- und Ruhezeiten sowie Gefahrgutvorschriften beachtet werden. Die Überprüfung der Ladung beim Transport kann sich vielfach nur auf eine Sichtkontrolle beschränken, weil das Öffnen von Behältnissen, z. B. bei der Beförderung von radioaktiven, giftigen oder ätzenden Stoffen, aus Gründen der Eigensicherung für die eingesetzten Beamten nur in besonderen Fällen zu verantworten ist. In einigen Bundesländern stehen neben datenverarbeitungsgestützten Informationssystemen speziell aus-gestattete Einsatzfahrzeuge für die Gefahrgutkontrollgruppen zur Verfügung. Die Zusammenarbeit zwischen Polizei, den Arbeitsschutzbehörden und den übrigen an der Gefahrgutüber-wachung beteiligten Behörden sowie die Kooperation mit der Wirtschaft erfolgt auf unterschiedlichen Ebe-nen. Zum Teil existieren feste Arbeitskreise, die turnusmäßig zusammentreffen oder sich anlassbezogen zu gemeinsamen Besprechungen zusammenfinden. In diesen teilweise als Koordinierungsgruppe fungierenden Gremien werden zum Beispiel folgende Aufga-ben wahrgenommen: • Koordination landeseinheitlicher Verfahren bei der Kontrolle des gewerblichen Güter- und Personenver-

    kehrs unter rechtlichen, taktischen und organisatorischen Gesichtspunkten, • Gestaltung und Festlegung von Kontrollinhalten, -schwerpunkten und -terminen nach Gesichtspunkten

    effektiver Verkehrssicherheitsarbeit, • Koordination gemeinsamer Kontrollen von Gefahrguttransporten der NATO-Entsendestaaten, • Auswertung der komplexen internationalen und nationalen Rechtslage sowie die Gewährleistung deren

    landeseinheitlicher Umsetzung, • Koordination der eigenen Aktivitäten mit anderen örtlich zuständigen Behörden (BAG, EBA), • Erfahrungsaustausch zur Gefahrgutkontrollverordnung (GGKontrollV) auf Bundesebene. Zu den Besprechungen werden themen- und anlassbezogen Vertreter der Polizei, der Aufsichtsbehörden, der zuständigen Ministerien, des BAG, des BGS, der Bundeswehr, der Bußgeldbehörden, der Arbeits-schutzbehörden, der Prüforganisationen (wie TÜV und DEKRA) und des Zolls hinzugezogen. Kontakte zur Wirtschaft bestehen überwiegend in Arbeitskreisen und bei anlassbezogenen Zusammenkünf-ten. Teilweise sind Vertreter der Chemischen Industrie in bestehende Gremien eingebunden und nehmen auch als Referenten an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der Polizei und der Arbeitsschutzbehörden teil.

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    Zum Teil werden auch Polizeibeamte und Beamte der Arbeitsschutzbehörden als Referenten zu Fortbil-dungsveranstaltungen in die Unternehmen entsandt. Die Organisation und die Zusammenarbeit bei der Gefahrgutüberwachung in den Ländern im Einzelnen ist den Beiträgen in der Anlage zu Kapitel 3 zu entnehmen, die von den Ländern zur Verfügung gestellt wurden. 3.3.2 Staatliche Ämter für Arbeitsschutz/Gewerbeaufsicht Die Gefahrgutkontrollen in den Unternehmen werden entsprechend der im Länderausschuss für Arbeits-schutz und Sicherheitstechnik (LASI) abgestimmten und von den Arbeitsschutzbehörden bundeseinheitlich anzuwendenden „Anleitung für die Erstattung der Jahresberichte“ dokumentiert. Erfasst werden unter ande-rem die Tätigkeiten und Beanstandungen im Außendienst. Veröffentlicht werden die Statistiken, in der Regel ergänzt durch verbale Einschätzungen, in den jeweiligen Jahresberichten der Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer. Gemäß Artikel 3 der RICHTLINIE 95/50/EG DES RATES stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass ein reprä-sentativer Anteil der Gefahrguttransporte auf der Straße den in dieser Richtlinie vorgesehenen Kontrollen unterzogen wird, um zu überprüfen, ob die Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße eingehalten werden. Bei der Ermittlung des kontrollierten repräsentativen Anteils der Gefahrguttransporte werden zunächst die Kontrollen auf der Straße berücksichtigt. Kontrollen an den Schnittstellen zwischen öffentlichen Straßen und den Unternehmen, das heißt Eingangs- und Ausgangskontrollen in den Unterneh-men können ebenfalls berücksichtigt werden. Im Hinblick auf den weiten Beförderungsbegriff in Artikel 2 der RICHTLINIE 95/50/EG DES RATES können auch Kontrollen beim Ein- und Ausladen der Güter einbezogen werden. Kontrollen in den Unternehmen müssen durchgeführt werden, damit gewährleistet ist, dass die Sicherheits-vorschriften für den Gefahrguttransport auf der Straße konsequent beachtet werden, gleichfalls wenn wäh-rend der Fahrt schwere Verstöße gegen die Vorschriften für den Gefahrguttransport festgestellt wurden. In letzterem Fall ist insbesondere das gesamte System der Organisation und Verantwortlichkeiten, die Beförde-rung gefährlicher Güter betreffend, im Unternehmen zu prüfen. Werden bei der Kontrolle von Fahrzeugen in den Unternehmen Verstöße festgestellt, insbesondere die in Anhang II der RICHTLINIE 95/50/EG DES RATES genannten Verstöße, müssen die beabsichtigten Trans-porte in einen vorschriftsmäßigen Zustand versetzt werden, bevor sie das Unternehmen verlassen. Sofern dadurch kein Sicherheitsrisiko entsteht, können dem Transportgut bei Kontrollen während der Beför-derung Proben entnommen werden, um sie von behördlichen oder von behördlich anerkannten Prüfstellen untersuchen zu lassen. Dies wurde im Berichtsjahr 2003 in Nordrhein-Westfalen und anlassbezogen in Sachsen-Anhalt praktiziert. Davon unabhängig hat der für die Beförderung gefährlicher Güter Verantwortliche gemäß § 9 GGBefG den mit der Überwachung beauftragten Personen auf Verlangen Proben und Muster von gefährlichen Stoffen und Gegenständen oder Muster von Verpackungen zum Zwecke der amtlichen Untersuchung zu übergeben. Die Arbeitsschutzbehörden kontrollieren in erheblichem Umfang in den Unternehmen, ob die Sozialvorschrif-ten im Straßenverkehr, also die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals, eingehalten werden. Neben Rei-sebusunternehmen stehen dabei Unternehmen, die gefährliche Güter befördern, besonders im Blickfeld.

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    3.3.3 Übersicht

    Organisation der Gefahrgutüberwachung BW BY BE BB HB HH HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH

    Gefahrgutüberwachung durch: Polizei X X X X X X X X X X X X X X X

    Einsatz von speziell ausgebil-detem Kontrollpersonal X X X X X X X X X X X X X X X

    Anzahl 300 1451 29 25 463 34 232 300 56 6 111 Arbeitsschutzbehörden X X X X X X X X X X

    Einsatz von speziell ausgebil-detem Kontrollpersonal X X X X X X X X X X

    Anzahl 21 Sonstige Behörden X X X X X X Umsetzung Musterrahmenlehrplan vorgesehen

    Namentlich benanntes Kontrollper-sonal 29 111

    Besonderheiten / Einsatz von ... EDV-gestütztem Kontrollmodul X X X BAM-Datenbank X X Überwachungs-/Prüffahrzeugen mit spezieller Ausstattung X X

    4 X X

    Laborfahrzeugen/Gefahrgutmobilen X Beratungs-/Auskunftsstellen X X X X Gefahrgutbeauftragten Polizei X X Lagebild, Jahresbericht etc. X X X Zentrale Bußgeldstelle Gefahrgut X2 X X Individuelle weitere Angaben 1 Zusätzlich wird im Streifendienst speziell ausgebildetes Kontrollpersonal eingesetzt 2 Zentrale Bußgeldstelle im bayerischen Polizeiverwaltungsamt (ZBS) für Anzeigen der Polizei und des BAG, die Gewerbeaufsichtsäm-

    ter für die eigenen festgestellten Ordnungswidrigkeiten 3 Etwa 46 – zusätzlich wird im Streifendienst speziell ausgebildetes Personal eingesetzt 4 z.Z. provisorisch ausgestattetes Kontrollfahrzeug 3.3.4 Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Behörden und der Wirt-

    schaft Die in den Ländern zuständigen Behörden arbeiten eng zusammen. Sie koordinieren die Zusammenarbeit überwiegend in Arbeitsgruppen, in Arbeitstagungen und anlassbezo-genen Besprechungen, in welche die in den Ländern zuständigen Bundesbehörden und die Bundeswehr einbezogen sind. Nähere Einzelheiten sind in der Anlage zu Kapitel 3 aufgeführt.

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    3.4 Zusammenarbeit auf Bundesebene Grundlage für die Zusammenarbeit von Kontrollbehörden bildet der 1998 in Kiel begonnene Dialog der In-nenressorts der Länder mit dem BMVBW. Dieser Dialog hat sich in der Zwischenzeit bewährt und wird unter Beteiligung des BAG, des EBA, des BGS sowie weiterer interessierter Ressorts der Länder fortgesetzt. Un-ter der Moderation des BMVBW - A 33 findet zweimal jährlich ein Erfahrungsaustausch über die GGKontrollV statt. Gegenstand der Erörterung sind insbesondere • Auslegungsfragen zum einheitlichen Vollzug des Gefahrgutrechtes, • Erkenntnisse aus den behördlichen Kontrollaktivitäten, • aktuelle Schwerpunkte z. B.:

    - Ergebnisse der Kontrollen von Feuerwerkskörpern - Maßnahmen zur Abwehr äußerer Gefahren - Einbindung der Polizei bei Ereignissen bei der Beförderung gefährlicher Güter gemäß Abschnitt 1.8.5

    ADR • die Fortschreibung des jährlichen Lagebildes Gefahrgut, • Verabschiedung eines einheitlichen Muster-Rahmenlehrplans für Kontrollpersonal. Die Polizei führt bundesweite gemeinsame Kontrollmaßnahmen des gewerblichen Personen- und Güterver-kehrs durch, bei denen auch Gefahrguttransporte überprüft werden. Darüber hinaus finden länderübergrei-fende anlassbezogene Gefahrgutkontrollen statt. An den Kontrollaktionen nehmen unter anderem die Ar-beitsschutzbehörden, das BAG, der BGS und der Zoll teil. In gemeinsamen Besprechungen zwischen den beteiligten Behörden werden die Einsätze vor- und nachbereitet. Bis zum Beitritt der neuen EU-Staaten am 1.5.2004 wurden an allen EU-Außengrenzen gemeinsame Kon-trollen BAG - BGS durchgeführt, seither beschränkt sich diese Kooperation auf die Grenze zur Schweiz. 3.5 Internationale Zusammenarbeit 3.5.1 Entwicklung Internationale ADR-Tagungen Im Rahmen internationaler ADR-Tagungen werden die Zusammenarbeit der Kontrollbehörden und der zu-ständigen Ministerien auf europäischer Ebene optimiert und Vorschläge zur Fortschreibung der Kontrollricht-linie, beispielsweise für die Beurteilung von Verstößen und deren Ahndung, erarbeitet. Seit 1998 finden internationale Tagungen über die Umsetzung und Überwachung der ADR-Vorschriften statt. Hieran beteiligt sich die Mehrheit der EU/EWR-Staaten. Ziel der Veranstaltungen ist es, die Zusammenarbeit der Kontrollbehörden und der zuständigen Ministerien auf europäischer Ebene zu verbessern. Es wurde vereinbart, dass ein Zusammentreffen dieses Kreises in jährlichem Turnus fortgeführt werden soll. Die Veranstaltungen fanden 1998 in Den Haag, 1999 in Bonn, im April 2001 in Wien, im Januar 2002 in Pa-ris, im Dezember 2002 in Luxemburg, im November 2003 in Hamburg und im April 2004 in Bergen/N statt. Die Überwachungspraxis wird insbesondere im Hinblick auf die RICHTLINIE 95/50/EG DES RATES zur Kontrolle von Gefahrguttransporten auf der Straße diskutiert. So wurde auch ein Vorschlag zur Änderung des Anhangs II der Kontrollrichtlinie erarbeitet. Dieser sieht eine Einteilung der Verstöße in drei unterschied-liche Kategorien (hohe, mittlere und geringe Sicherheitsrelevanz) vor, die als Grundlage für eine einheitliche Bewertung der Verstöße dienen soll, insbesondere im Hinblick auf die zur Gefahrenabwehr zu treffenden Maßnahmen. Die Kommission hat dem Vorschlag im April 2004 zugestimmt. Inzwischen ist er Gegenstand der Richtlinie 2004/112/EG der Kommission vom 13. Dezember 2004 geworden, mit dem die Richtlinie 95/50/EG entsprechend geändert wurde. Das BMVBW bereitet die Übernahme dieser Richtlinienänderung in die Gefahrgut-Kontrollverordnung vor. Weitere Themen sind insbesondere Informations- und Erfahrungsaustausch über durchgeführte Kontrollen, die Interpretation der geltenden Vorschriften im Hinblick auf Fragestellungen, die sich aus der Überwa-chungstätigkeit ergeben sowie die Umsetzung und Anwendung (neuer) Bestimmungen.

  • 5. Lagebild Gefahrgut – Juli 2005 22

    Gefahrgutkontrollen in Häfen In der Zeit vom 5. – 9. November 2001 fand in Travemünde auf Anfrage der estnischen und lettischen Schiff-fahrtsbehörde ein Trainingsprogramm für deren Schifffahrtsinspektoren zum Thema „Gefahrgutkontrollen in Häfen“ in englischer Sprache statt. Im Mai 2003 wurden lettische Inspektoren in Travemünde im Rahmen eines Twinning-Projektes in Zusammenarbeit mit der Freien Hansestadt Bremen erneut im Gefahrgutrecht geschult. Die Zusammenarbeit wird fortgesetzt. Aufbau einer polnischen Transportinspektion Im Oktober 2002 konnte nach über zweijähriger Arbeit ein besonderes Projekt abgeschlossen werden: Die Verkehrsverwaltungen von Deutschland und Frankreich waren im Rahmen des Phare-Programms der EU seit Juli 2000 in ein so genanntes „Twinning“ zum Aufbau einer polnischen Transportinspektion eingebun-den. Neben der Mitarbeit an gesetzlichen Grundlagen und der Planung von Organisation, Steuerung und Ausrüs-tung der Inspektion war die Ausbildung der Führungskräfte und der Inspektoren für das Bundesamt beson-ders umfangreich und arbeitsintensiv. Die Inspektoren wurden umfassend in allen von ihnen zu kontrollie-renden Rechtsgebieten ausgebildet. BAG-Kontrolleure haben insbesondere die praktische Ausbildung im Gefahrgutrecht übernommen und die entsprechenden Kenntnisse sowohl anhand von eigens aufbereiteten Fallstudien als auch im Rahmen prak-tischer Kontrollen vermittelt. Die ersten 80 - von Mitarbeitern des Bundesamtes und der französischen Direc-tion des Transports Terrestres ausgebildeten - polnischen Inspektoren sind seit dem 1. Oktober 2002 im Einsatz; damit hat der Wirkbetrieb der Inspekcja Transportu Drogowego (ITD) begonnen. Inzwischen werden etwa 300 Inspektoren zur Überwachung eingesetzt. Euro-Contrôle-Route (ECR) Die Verkehrsministerien von Frankreich, den Niederlanden, Luxemburg, Belgien, Großbritannien, Irland, Spanien und Deutschland haben in einer Vereinbarung die Zusammenarbeit von Kontrollbehörden auf dem Gebiet des Güterverkehrs und des Personenverkehrs in Bussen beschlossen. Im Oktober 2004 sind auch Polen und Österreich dem Abkommen beigetreten. In diesem Zusammenhang wurde „Euro-Contrôle-Route“ als Koordinierungsgruppe eingerichtet; Deutschland wird dort durch das BAG vertreten. Die Arbeit von Euro-Contrôle-Route umfasst: • den Austausch von Informationen, • die Fortbildung von Kontrollpersonal, einschließlich Austauschprogrammen, • die Koordinierung von europaweit abgestimmten Kontrollaktivitäten. Neben verschiedener anderer koordinierter ECR-Kontrollen wurde vom 13. bis zum 17. September 2004 eine „Aktionswoche Gefahrgut“ durchgeführt, bei der in den Mitgliedstaaten schwerpunktmäßig Gefahrgut-beförderungen in Tanks überprüft wurden. Weitere Informationen zu Euro-Contrôle-Route sind auf der Homepage www.euro-controle-route.com zu finden. 3.5.2 Gemeinsame Gefahrgutkontrollen Zwischen den EU-Mitgliedstaaten finden gemeinsame Gefahrgutkontrollen statt. Straße Gemeinsame grenzüberschreitende Kontrollen mit Belgien finden in Nordrhein-Westfalen und mit den Nie-derlanden in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen statt. Einbezogen in diese Kontrollen werden auch die Arbeitsschutzbehörden, das BAG, der Zoll und der BGS. Mit den Niederlanden erfolgen gemeinsame Aus- und Fortbildungsveranstaltungen im Gefahrgutbereich in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Die Polizei Rheinland-Pfalz unterstützt die Zollbehörden des Großherzogtums Luxemburg durch Abstellung von Referenten für die Schulung des neuen Gefahrgutrechtes.

    http://www.euro-controle-route.com/

  • 5. Lagebild Gefahrgut – Juli 2005 23

    Im Saarland werden grenzüberschreitende gemeinsame Kontrollen im Rahmen des Berufsaustauschs mit der Gendarmerie Nationale (Frankreich) durchgeführt. Zukünftig sind auch gemeinsame Kontrollen mit der Police Nationale des Großherzogtum Luxemburg vorgesehen. Das BAG führt mit der französischen Kontrollbehörde (Ministère de l´Equipement, des Transports et du Lo-gement - Direction des Transports Terrestres -) gemeinsame Erfahrungsaustausche und Kontrollen sowohl in der Bundesrepublik Deutschland als auch in der Republik Frankreich durch. Ein vergleichbares Programm findet mit der niederländischen Kontrollbehörde Inspectie Verkeer en Waterstaat (IVW) sowie zukünftig mit der polnischen Kontrollbehörde Inspekcija Transportu Drogowego (ITD) statt. See Von 1999 bis 2004 fanden 23 gemeinsame Gefahrgutkontrollen mit den Staaten Dänemark (bis 1999), Deutschland, Schweden und Estland (seit 2002) in den Häfen auf der Grundlage des MoU (Multilaterales Abkommen der Ostseeanrainerstaaten - ohne Norwegen - über den Gefahrguttransport auf Ro/Ro-Fährschiffen) statt. Dabei wurden insgesamt 1.505 Beförderungseinheiten (CTU) kontrolliert und 332 bean-standet, 185 wegen mangelhafter Ladungssicherung. Auf der 26. MoU-Konferenz für die Beförderung verpackter gefährlicher Güter in der Ostsee wurde die seit dem 01. Januar 2003 gültige Version beschlossen, in der nun auch eine Verpflichtung zu Gefahrgutkontrol-len aufgenommen wurde. Allerdings ist die Geltungsdauer durch die weltweit verbindliche Einführung des IMDG-Codes zum 01. Januar 2004 auf diesen Zeitpunkt begrenzt. Eine entsprechende Regelung für Kontrol-len in den IMDG-Code einzufügen erfordert ein zeitaufwendiges Verfahren. Die Vertragsstaaten haben sich deshalb dafür ausgesprochen, die seit 1999 durchgeführten gemeinsamen Kontrollen in der Ostsee durch eine gesonderte Vereinbarung fortzusetzen und damit auch bei der IMO eine Regelung für ein möglicher-weise weltweites Kontrollregime vorzuschlagen Deutschland hat es übernommen, einen entsprechenden Vorschlag bis zur nächsten MoU-Konferenz vorzubereiten. Eisenbahn Im Eisenbahnverkehr wurden im Jahre 2001 im Rahmen eines Pilotprojektes zwischen dem EBA und der zuständigen niederländischen Kontrollbehörde für den Eisenbahnverkehr (Inspectie Verkeer en Waterstaat, Divisie Vervoer) erstmals gemeinsame Kontrollen in geeigneten deutschen bzw. niederländischen Grenz-bahnhöfen (Venlo, Köln, Emmerich, Bad-Bentheim) durchgeführt. Seit diesem Zeitpunkt finden gemeinsame Gefahrgutkontrollen der beteiligten Kontrollbehörden im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen den Nie-derlanden und Deutschland sowie umgekehrt statt. Das Verfahren wurde Ende 2002 mit Erfolg abgeschlos-sen. Es ist vorgesehen, die gemeinsamen Gefahrgutkontrollen als Regelverfahren weiterzuführen.

  • 5. Lagebild Gefahrgut – Juli 2005 24

    4 Ergebnisse der Gefahrgutüberwachung in der Bundesre-publik Deutschland

    4.1 Ergebnis der auf der Straße durchgeführten Kontrollen nach Anla-

    ge 5 der GGKontrollV Nach dem Bericht der Regierung der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 9 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang III der RICHTLINIE 95/50/EG DES RATES stellt sich die Gefahrgutüberwachung für das Jahr 2003 in Deutschland wie folgt dar:1 Unter Berücksichtigung der festgestellten Beanstandungen ergibt sich folgendes Bild:

    Fahrzeuge mit Zulassung in Deutschland anderen EU-MS Drittstaaten Gesamt

    2002 2003 2002 2003 2002 2003 2000 2001 2002 2003 Kontrollierte Fahrzeuge 62.003 71.644 18.768 21.152 12.476 13.857 115.786 98.005 93.247 106.653

    Beanstandete Fahrzeuge 9.554 13.984 2.810 4.220 2.309 3.352 18.032 14.334 14.673 21.556

    Beanstandungsquote 15,41% 19,52% 14,97% 19,95% 18,51% 24,19% 15,57% 14,63% 15,74% 20,21% Bezüglich der Art der Beanstandungen ergibt sich in der Gesamtheit der kontrollierten Fahrzeuge folgendes Bild:

    Anzahl der festgestellten Verstöße

    Anteil an den Gesamtverstößen

    2000 2001 2002 2003 2000 2001 2002 2003 Ladungssicherheit 4.772 4.453 4.747 5.497 22,23% 24,36% 23,82% 22,39%Ausrüstung 4.786 3.872 4.118 5.077 22,29% 21,18% 20,66% 20,68%Sonstige Mängel 3.696 3.237 4.044 4.346 17,22% 17,71% 20,29% 17,70%Begleitpapiere 3.186 2.623 2.775 4.164 14,84% 14,35% 13,92% 16,96%Kennzeichnung 3.632 2.952 3.273 4.143 16,92% 16,15% 16,42% 16,88%Zulassungsbescheinigung 847 657 395 555 3,95% 3,59% 1,98% 2,26%Fahrerschulung 548 485 577 767 2,55% 2,65% 2,90% 3,12% G e s a m t 21.467 18.279 19.929 24.549 100% 100% 100% 100% Nähere Einzelheiten sind in der Anlage zu Kapitel 4 aufgeführt. 4.1.1 Polizei der Länder Kontrollierte und beanstandete Fahrzeuge

    Fahrzeuge mit Zulassung in Deutschland anderen EU-MS Drittstaaten Gesamt

    2002 2003 2002 2003 2002 2003 2000 2001 2002 2003 Kontrollierte Fahrzeuge 47.013 49.687 11.369 11.019 6.648 5.637 72.277 65.643 65.030 66.343

    Beanstandete Fahrzeuge 8.515 11.507 2.186 2.932 1.581 1.902 14.060 11.740 12.282 16.341

    Beanstandungsquote 18,11% 23,16% 19,23% 26,61% 23,78% 33,74% 19,45% 17,88% 18,89% 24,63% Nähere Einzelheiten sind in der Anlage zu Kapitel 4 aufgeführt.

    1 Nachfolgend werden in Kapitel 4.1 die Ergebnisse der Polizei der Länder und des BAG gemeinsam betrachtet.

  • 5. Lagebild Gefahrgut – Juli 2005 25

    Anteil der kontrollierten Gefahrgutfahrzeuge pro Bundesland/BAG 2000 - 2003

    Land

    /BA

    G20

    0220

    0320

    0220

    0320

    0220

    0320

    0020

    0120

    0220

    0320

    0020

    0120

    0220

    03BW

    6.54

    76.

    760

    1.31

    41.

    209

    694

    615

    10.3

    479.

    429

    8.55

    58.

    584

    8,94

    %9,

    62%

    9,17

    %8,

    05%

    BY7.

    444

    8.38

    52.

    913

    2.77

    73.

    034

    2.08

    911

    .915

    11.1

    6313

    .391

    13.2

    5110

    ,29%

    11,3

    9%14

    ,36%

    12,4

    2%BE

    829

    752

    113

    4382

    2823

    278

    61.

    024

    823

    0,20

    %0,

    80%

    1,10

    %0,

    77%

    BB50

    71.

    163

    1211

    316

    625

    61.

    708

    1.51

    968

    51.

    532

    1,48

    %1,

    55%

    0,73

    %1,

    44%

    HB

    6337

    31

    830

    352

    718

    764

    459

    0,46

    %0,

    19%

    0,07

    %0,

    43%

    HH

    1.21

    21.

    274

    116

    124

    7670

    1.41

    31.

    195

    1.40

    41.

    468

    1,22

    %1,

    22%

    1,51

    %1,

    38%

    HE

    2.66

    13.

    263

    344

    441

    122

    190

    4.87

    73.

    634

    3.12

    73.

    894

    4,21

    %3,

    71%

    3,35

    %3,

    65%

    MV

    823

    906

    268

    272

    157

    223

    1.00

    890

    01.

    248

    1.40

    10,

    87%

    0,92

    %1,

    34%

    1,31

    %N

    I2.

    770

    2.93

    077

    588

    033

    735

    46.

    823

    4.82

    33.

    882

    4.16

    45,

    89%

    4,92

    %4,

    16%

    3,90

    %N

    W12

    .986

    13.1

    311.

    749

    1.22

    673

    861

    017

    .186

    15.9

    6515

    .473

    14.9

    6714

    ,84%

    16,2

    9%16

    ,59%

    14,0

    3%R

    P3.

    865

    2.92

    21.

    705

    1.11

    021

    422

    24.

    257

    5.96

    25.

    784

    4.25

    43,

    68%

    6,08

    %6,

    20%

    3,99

    %SL

    225

    397

    220

    184

    1526

    275

    238

    460

    607

    0,24

    %0,

    24%

    0,49

    %0,

    57%

    SN1.

    853

    1.94

    319

    120

    654

    447

    52.

    066

    2.68

    02.

    588

    2.62

    41,

    78%

    2,73

    %2,

    78%

    2,46

    %ST

    1.14

    191

    671

    6265

    107

    1.09

    51.

    144

    1.27

    71.

    085

    0,95

    %1,

    17%

    1,37

    %1,

    02%

    SH3.

    413

    3.93

    41.

    524

    2.23

    336

    532

    37.

    617

    5.25

    05.

    302

    6.49

    06,

    58%

    5,36

    %5,

    69%

    6,09

    %TH

    674

    638

    5356

    3946

    931

    774

    766

    740

    0,80

    %0,

    79%

    0,82

    %0,

    69%

    BAG

    14.9

    9021

    .957

    7.39

    910

    .133

    5.82

    88.

    220

    43.5

    0932

    .356

    28.2

    1740

    .310

    37,5

    8%33

    ,01%

    30,2

    6%37

    ,80%

    Ges

    amt

    62.0

    0371

    .644

    18.7

    6821

    .152

    12.4

    7613

    .857

    115.

    786

    98.0

    0593

    .247

    106.

    653

    100,

    00%

    100,

    00%

    100,

    00%

    100,

    00%

    Ges

    amt

    Ante

    ilFa

    hrze

    uge

    mit

    Zula

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    dem

    Geb

    iet

    Deu

    tsch

    land

    ande

    re E

    U-M

    SD

    ritts

    taat

    en

  • 5. Lagebild Gefahrgut – Juli 2005 26

    Anteil der kontrollierten Gefahrgutfahrzeuge, der beanstandeten Gefahrgutfahrzeuge sowie Anzahl der Verstöße pro Bundesland/BAG 2001 - 2003

    Die teilweise hohen Differenzen in der Beanstandungsquote resultieren aus der sehr unterschiedlichen Vor-gehensweise bei den Gefahrgutkontrollen (Stichproben, Selektion oder Verdachtskontrollen) und den nicht einheitlichen statistischen Erhebungen.

    Land

    /BA

    Gko

    ntro

    ll.G

    G-F

    zge

    Ant

    eil

    bean

    st.

    GG

    -Fzg

    eBQ

    Anz

    ahl

    Ver

    stöß

    eko

    ntro

    ll.G

    G-F

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    Ant

    eil

    bean

    st.

    GG

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    eBQ

    Anz

    ahl

    Vers

    töße

    kont

    roll.

    GG

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    eA

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    .G

    G-F

    zge

    BQAn

    zahl

    Ver

    stöß

    e

    BW

    9.42

    99,

    62%

    657

    6,97

    %1.

    288

    8.55

    59,

    17%

    520

    6,08

    %1.

    100

    8.58

    48,

    05%

    1.51

    217

    ,61%

    1.15

    0B

    Y11

    .163

    11,3

    9%3.

    227

    28,9

    1%3.

    801

    13.3

    9114

    ,36%

    3.37

    625

    ,21%

    4.35

    513

    .251

    12,4

    2%3.

    978

    30,0

    2%4.

    721

    BE

    786

    0,80

    %14

    918

    ,96%

    212

    1.02

    41,

    10%

    252

    24,6

    1%17

    082

    30,

    77%

    235

    28,5

    5%36

    1B

    B1.

    519

    1,55

    %41

    327

    ,19%

    372

    685

    0,73

    %23

    233

    ,87%

    158

    1.53

    21,

    44%

    488

    31,8

    5%31

    0H

    B18

    70,

    19%

    6434

    ,22%

    8964

    0,07

    %21

    32,8

    1%23

    459

    0,43

    %17

    838

    ,78%

    243

    HH

    1.19

    51,

    22%

    362

    30,2

    9%61

    71.

    404

    1,51

    %49

    835

    ,47%

    799

    1.46

    81,

    38%

    553

    37,6

    7%92

    4H

    E3.

    634

    3,71

    %1.

    079

    29,6

    9%1.

    079

    3.12

    73,

    35%

    1.02

    632

    ,81%

    1.73

    33.

    894

    3,65

    %1.

    514

    38,8

    8%1.

    165

    MV

    900

    0,92

    %20

    122

    ,33%

    153

    1.24

    81,

    34%

    253

    20,2

    7%22

    91.

    401

    1,31

    %28

    120

    ,06%

    278

    NI

    4.82

    34,

    92%

    935

    19,3

    9%83

    73.

    882

    4,16

    %85

    622

    ,05%

    746

    4.16

    43,

    90%

    1.17

    128

    ,12%

    890

    NW

    15.9

    6516

    ,29%

    1.75

    611

    ,00%

    2.86

    515

    .473

    16,5

    9%1.

    807

    11,6

    8%2.

    634

    14.9

    6714

    ,03%

    2.87

    519

    ,21%

    2.65

    4R

    P5.

    962

    6,08

    %58

    29,

    76%

    1.63

    65.

    784

    6,20

    %68

    611

    ,86%

    2.09

    84.

    254

    3,99

    %57

    613

    ,54%

    1.39

    8S

    L23

    80,

    24%

    9339

    ,08%

    147

    460

    0,49

    %28

    161

    ,09%

    242

    607

    0,57

    %25

    842

    ,50%

    258

    SN

    2.68

    02,

    73%

    884

    32,9

    9%22

    02.

    588

    2,78

    %73

    728

    ,48%

    163

    2.62

    42,

    46%

    610

    23,2

    5%12

    4S

    T1.

    144

    1,17

    %15

    513

    ,55%

    801.

    277

    1,37

    %18

    514

    ,49%

    137

    1.08

    51,

    02%

    220

    20,2

    8%14

    6S

    H5.

    250

    5,36

    %1.

    032

    19,6

    6%1.

    420

    5.30

    25,

    69%

    1.31

    124

    ,73%

    1.82

    86.

    490

    6,09

    %1.

    658

    25,5

    5%2.

    243

    TH77

    40,

    79%

    151

    19,5

    1%13

    376

    60,

    82%

    241

    31,4

    6%24

    574

    00,

    69%

    234

    31,6

    2%23

    7B

    AG

    32.3

    5633

    ,01%

    2.59

    48,

    02%

    3.33

    028

    .217

    30,2

    6%2.

    391

    8,47

    %3.

    269

    40.3

    1037

    ,80%

    5.21

    512

    ,94%

    7.44

    7G

    esam

    t98

    .005

    100,

    00%

    14.3

    3414

    ,63%

    18.2

    7993

    .247

    100,

    00%

    14.6

    7315

    ,74%

    19.9

    2910

    6.65

    310

    0,00

    %21

    .556

    20,2

    1%24

    .549

    2003

    2001

    2002

  • 5. Lagebild Gefahrgut – Juli 2005 27

    Zu den Berichten der Länder, die der Zusammenstellung zu Grunde liegen, ist Folgendes zu bemerken: Von einem Land wurden die beanstandeten Fahrzeuge, die Art und Anzahl der Verstöße sowie die Anzahl der veranlassten Maßnahmen nicht nach Staatengruppen unterteilt. Die Zuordnung nach Staatengruppen erfolgte durch das BAG anteilmäßig im Verhältnis zur Gesamtheit der überprüften Beförderungseinheiten der jeweiligen Staatengruppen. In den Berichtsmustern zweier Länder fehlte bei den veranlassten Maßnahmen die Rubrik der „Anzahl der Anzeigen für Bußgeldverfahren“. Daher erfolgten auch keine Angaben über die Anzahl der Anzeigen für Bußgeldverfahren. Für den Bericht wurde vom BAG unter der jeweiligen Staatengruppe als Ergebnis die Summe der Anzahl der Verstöße vermindert um die Anzahl der Verwarnungen zugrunde gelegt. Auch im Jahr 2003 enthalten die Berichte einiger Länder Ergebnisse, die nicht plausibel erscheinen. So liegt beispielsweise bei einigen Ländern die Anzahl der Verstöße unter der Anzahl der beanstandeten Fahrzeuge. Dies kann darauf zurückzuführen sein, dass bei der Anzahl der beanstandeten Fahrzeuge auch Beanstan-dungen aus anderen Rechtsbereichen enthalten sind. Auch die Unterschiede zwischen einer höheren An-zahl von Verstößen gegenüber der Anzahl der Maßnahmen in einigen Berichten könnten auf der Zusam-menfassung mehrerer Verstöße in einem Bußgeldverfahren gegen einen Betroffenen beruhen. 4.1.2 Bundesamt für Güterverkehr Kontrollierte und beanstandete Fahrzeuge

    Fahrzeuge mit Zulassung in

    Deutschland anderen EU-

    MS Drittstaaten Gesamt 2002 2003 2002 2003 2002 2003 2000 2001 2002 2003

    Kontrollierte Fahrzeuge 16.737 21.957 7.399 10.133 5.828 8.220 43.509 32.356 28.217 40.310

    Beanstandete Fahrzeuge 1.053 2.477 624 1.288 728 1.450 3.972 2.594 2.391 5.215

    Beanstandungsquote 6,29% 11,28% 8,43% 12,71% 12,49% 17,64% 9,13% 8,02% 8,47% 12,94% Nähere Einzelheiten sind in der Anlage zu Kapitel 4 aufgeführt. 4.2 Feststellungen anderer Kontrollbehörden 4.2.1 Eisenbahn-Bundesamt Gefahrgutkontrollen des Eisenbahn-Bundesamtes im Jahr 2003 Allgemeines Die vom EBA vorgelegten statistischen Werte der Gefahrgutkontrollen des EBA beziehen sich auf den Be-reich der Eisenbahnen des Bundes. Für den Bereich der Überwachung der Beförderung von radioaktiven Stoffen gelten Sonderregelungen. Die Überwachungsergebnisse der Klasse 7 sind deshalb in den folgenden Ergebnissen nicht enthalten. Kontrollergebnisse 1999 2000 2001 2002 2003Anzahl der Kontrollen 13.680 13.193 13.982 14.564 15.271Anzahl der Beanstandungen 2.567 1.676 1.540 1.576 1.112Beanstandungsquote in % 18,8 12,7 11,0 10,8 7,3Anzahl der festgestellten Mängel 3.634 1.984 1.854 1.883 1.291

  • 5. Lagebild Gefahrgut – Juli 2005 28

    Die Erhebung der Kontrolldaten erfolgt in der Regel vor Ort im Eisenbahnbetrieb. Kontrollen werden auch dann nachgewiesen, wenn keine Beanstandungen festgestellt wurden. Grundsätzlich wird eine Gesamtkon-trolle des Objektes unter gefahrgutspezifischen und wagentechnischen Aspekten durchgeführt. Wagentech-nische Kontrollen werden aufgrund des anderen Rechtsbereiches Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) separat nachgewiesen. Alle Kontrolldaten werden seit dem 1. Januar 2000 in dem IT-System EBIS-GGÜ (Eisenbahn-Bundesamt-Informationssystem-Gefahrgutüberwachung) in einer besonderen Datenbank erfasst. Das System hält um-fassende Standardauswertungen mit Kontrolldaten vor und erlaubt darüber hinaus im Einzelfall besondere Datenbankrecherchen für Planungs- und Steuerungszwecke. Die Anzahl der Gefahrgutkontrollen des EBA ist im Jahr 2003 um 4,9 % auf 15.271 Kontrollen gestiegen. Das Schwergewicht der kontrollierten Beförderungsmittel liegt im Bereich der Kesselwagen. Mit der Erhö-hung der Anzahl der Kontrollen konnte der positive Trend aus den Vorjahren beibehalten werden. Die Stei-gerung ist in erster Linie auf Maßnahmen des EBA zur Intensivierung der Gefahrgutkontrollen zurückzufüh-ren. • Die Gesamtsumme der Beanstandungen lag bei 1.112 Fällen und hat sich gegenüber dem Vorjahr sehr

    stark verringert. Nähere Einzelheiten sind in der Anlage zu Kapitel 4 aufgeführt. 4.2.2 Bundesgrenzschutz Der Bundesgrenzschutz hat auch in den Jahren 2003 und 2004 im Rahmen seiner zugewiesenen Aufgaben wieder einen erheblichen Beitrag zur Verkehrssicherheit geleistet. An den Schengen-Außengrenzen wurden im vorgenannten Zeitraum circa 97.000 Fahrzeuge beanstandet. Der Anteil von Lkw belief sich dabei auf eine Anzahl von circa 55.000. Vom Bundesgrenzschutz wurden dabei insgesamt 220 Gefahrguttransporte (147 bei Ein-, 73 bei Ausreise) beanstandet. In 122 Fällen wurde den Fahrzeugen die Weiterreise untersagt. Mit Blick auf die Gefahrguttransporte auf der Schiene besitzt der BGS die gesetzliche Aufgabenzuweisung zur Abwehr konkreter Gefahren, die sich aus dem Bahnbetrieb ergeben. Eine Zuständigkeit zur Kontrolle und Überwachung der Einhaltung gesetzlich vorgeschriebener Transportbedingungen obliegt dagegen aus-schließlich dem Eisenbahn-Bundesamt. Bei einem geschätzten Anteil von 42,7 Mio. Tonnen jährlich trans-portiertem Gefahrgut auf der Schiene führen hauptsächlich Unregelmäßigkeiten an den Transportbehältnis-sen und eisenbahnbetriebliches Fehlverhalten zu konkreten Gefahrensituationen, die ein Tätigwerden des BGS erfordern. Bei dem eisenbahnbetrieblichen Fehlverhalten handelt es sich vorwiegend um Unfälle im Rangierbetrieb, die mehrheitlich auf Unachtsamkeit zurückzuführen sind. Mit Ausnahme der Störaktionen im Zusammenhang mit den CASTOR-Transporten sind Einwirkungen auf Gefahrgutzüge von außen bisher nicht eingetreten. Die Beamten des BGS treffen die notwendigen Maßnahmen der Gefahrabwehr auf der Grundlage des Bun-desgrenzschutzgesetzes (BGSG) in enger Abstimmung mit den Feuerwehren, der Landespolizei und der DB AG, wobei diese Maßnahmen in aller Regel auf das Bahngebiet beschränkt sind. Die denkbaren Szenarien im Zusammenhang mit einem Gefahrgutunfall werden im Vorfeld unter Festlegung der notwendigen takti-schen und organisatorischen Maßnahmen in Absprache mit der jeweils örtlich zuständigen Landespolizei planerisch vorbereitet und den aktuellen Erfordernissen regelmäßig angepasst. 4.2.3 Zoll Konkrete Zahlen hinsichtlich durchgeführter Kontrollen bzw. Rückweisungen oder Untersagungen der Wei-terfahrt liegen nicht vor.

  • 5. Lagebild Gefahrgut – Juli 2005 29

    4.2.4 Streitkräfte Bundeswehr Durch die Bundeswehr und durch zivile Unternehmen im Auftrag und unter der Verantwortung der Bundes-wehr wurden im Jahr 2003 insgesamt 252.536 Tonnen Gefahrgut befördert – überwiegend der Klassen 1 und 3. Die Verteilung auf die einzelnen Verkehrsträger stellte sich dabei wie folgt dar:

    Beförderungen mit Fahrzeugen der Bundeswehr Anteile der Verkehrsträger

    (in Tonnen)

    197.804

    1.313

    204.220

    005.103

    -30.000

    20.000

    70.000

    120.000

    170.000

    220.000

    270.000

    Bw gesamt Strasse Schiene Luft See Binnenschiff

    Die angegebenen Werte sind mathematisch auf Tonnen gerundet.

    Übergabe von Gefahrgut zur Beförderung durch zivile Beförderer Anteile der Verkehrsträger (in Tonnen, gerundet)

    48.316

    38.338

    6.0202.785

    1.173 00

    10.000

    20.000

    30.000

    40.000

    50.000

    60.000

    Bw gesamt Strasse Schiene Luft See Binnenschiff

  • 5. Lagebild Gefahrgut – Juli 2005 30

    Beförderungen mit Fahrzeugen der Bundeswehr Anteile der Klassen 1 bis 9 (in Tonnen, gerundet)

    48.630

    147095

    8493

    0

    20.000

    40.000

    60.000

    80.000

    100.000

    120.000

    140.000

    160.000

    Klasse 1 48.630

    Klasse 3 147095

    Übrige 8493

    Bundeswehr gesamt

    Neben den Kontrollen der Polizei (an anderer Stelle im Gefahrgutlagebild erfasst) führt die Bundeswehr auch Kontrollen von Bundeswehrfahrzeugen mit eigenen Kräften durch. Letztere sind folglich nicht an anderer Stelle im Gefahrgutlagebild für Deutschland enthalten. Die Zuständigkeit zur Kontrolle von Gefahrguttransporten liegt in der Bundeswehr bei den Feldjägern (gem. der Richtlinie der Bundeswehr zur Kontrolle von Gefahrguttransporten durch Feldjäger - RLBwGGKontrFJg). Die Kontrolle erfolgt flächendeckend durch 34 Feldjägerdienstkommandos in vier Wehrbereichen. In den Feldjägerdienstkommandos sind speziell ausgebildete Gefahrgutkontrolltrupps verfügbar. Die Feldjäger ha-ben sicherzustellen, dass ein angemessener Anteil der Gefahrguttransporte der Bundeswehr kontrolliert wird (mindestens drei Prozent im Jahr – gemessen an der Zahl der für die Beförderung gefährlicher Güter zuge-lassenen Fahrzeuge der Streitkräfte), um zu überprüfen, ob die Vorschriften über die Beförderung gefährli-cher Güter eingehalten werden. Festgestellte Mängel und Verstöße werden u.a. in Feldjägermeldungen vermerkt, die Grundlage der folgenden Daten dieses Gefahrgutlagebildes sind. Im Vergleich zum vorhergehenden Jahr wurden 2003 fast doppelt so viele Fahrzeuge durch die Feldjäger kontrolliert (452 Kontrollen in 2003 zu 253 Kontrollen in 2002). Die Zahl der beanstandeten Fahrzeuge ist hingegen von 76 im Jahr 2002 auf 66 im Jahr 2003 zurückgegangen.

    452

    66

    0

    50

    100

    150

    200

    250

    300

    350

    400

    450

    500

    1

    Feldjägerkontrollen 2003

    Kontrollierte FahrzeugeBeanstandete Fahrzeuge

  • 5. Lagebild Gefahrgut – Juli 2005 31

    Bei den beanstandeten Gefahrgutfahrzeugen verteilten sich die Mängel wie folgendermaßen:

    Festgestellte Mängel

    21%

    21%

    10%

    31%

    17%Fahrzeugpapiere

    Ausrüstung/Technik

    Kennzeichnung

    Durchführung derBeförderungSonstiges

    Im Segment „Durchführung der Beförderung“ liegt der Anteil der Verstöße gegen die Vorschriften der La-dungssicherung bei ca. 55 %. Auch im Jahr 2003 war kein Gefahrgutunfall mit Bundeswehrfahrzeugen im Sinne der Gefahrgutbeauftrag-tenverordnung zu verzeichnen. In Deutschland stationierte ausländische Streitkräfte Britische Streitkräfte: Die britischen Streitkräfte in Deutschland transportierten im Jahre 2003 im deutschen Hoheitsgebiet gefährli-che Güter auf der Straße, der Schiene und mit Seeschiffen. Dabei befolgten s