500 JahreIndustriekultur - Meissen

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Freitag, 3. Januar 2020 A g b 0 0 0 M n wenigen Wochen öff- nen sich die Tore zur Landesausstellung „Boom.500 Jahre Industrie- kultur in Sachsen“ im Audi- Bau Zwickau. Die Ausstel- lung lässt die Region Süd- westsachsen als ein bedeu- tendes Zentrum der europäi- schen Industrialisierung le- bendig werden. Die große Zentralausstellung präsen- tiert ein breites kulturhisto- risches Panorama der säch- sischen Industrieentwick- lung. Parallel dazu erwarten an sechs Orten der sächsischen Industriegeschichte soge- nannte Schauplatzausstel- lungen die Besucher: „Au- toBoom“ im August Horch Museum Zwickau, „Ma- schinenBoom“ im Industrie- I museum Chemnitz, „Eisen- bahnBoom“ im Schauplatz Eisenbahn Chemnitz Hil- bersdorf, „KohleBoom“ im Bergbaumuseum Oelsnitz/ Erzgebirge, „TextilBoom“ in der Tuchfabrik Pfau Crimmitschau sowie „Sil- berBoom“ im Forschungs- & Lehrbergwerk/ k Silberberg- werk Freiberg. Die 4. Säch- sische Landesausstellung ist ein Projekt des Freistaates Sachsen, das vom Deut- schen Hygiene-Museum ko- ordiniert wird. Die Ausstellungen sind vom 24. April bis zum 1. November geöffnet. Mehr Infos unter www.boom-sachsen.de und auf www.favebook.com/ boom.sachsen 500 Jahre Industriekultur Industriegeschichte in Chemnitz Foto: Industriemuseum Radwegkonzept im Land- kreis Seite 3 Veranstaltungskalender Januar Seiten 5 und 6 Amtliche Bekannt- machungen Seiten 7 bis 10 s gibt Traditionen, die wer- den intensiv gepfl egt ohne, dass es überhaupt auffällt. Dazu gehört die Weihnachtssitzung des Kreistages. Schon seit der Gebietsreform 2008 gibt es vor Beginn Musik der Musikschule des Landkr eises Meißen, Stollen und Kaffee, ein kleines Geschenk für die Kreisräte sowie eine jeweils sehr lange Ta- gesordnung in der Aula des Be- rufsschulzentrums Meißen. So auch am 12. Dezember 2019 zur 3. Sitzung mit über 40 Tagesord- nungspunkten öffentlich und nicht öffentlich. Bereits im Vor- feld hatte Landrat Arndt Steinbach besonders sorgfältig die Kommu- nikation mit den neuen Fraktionen E vorbereitet: „Wir haben Gespräche zu aktuellen Themen, Verfahrens- weisen, auch möglichen Konfl ik- ten angeboten.“ Vor allem die neu- en Damen und Herren Kreisräte haben diese Möglichkeit genutzt. Musische Bildung Erster eventueller Streitpunkt hätte die Gebührensatzung der Musik- schule des Landkr eises Meißen trotz intensiver Beratungen in den Gremien sein können. Gebühren- anpassungen, wie ab 1. Januar 2020 geplant, sind keine Stern- stunden der Kommunalpolitik und doch immer wieder notwendig. Begründet wird die Erhöhung der Musikschulgebühren u.a. auch mit gestiegenen Personalkosten. Die Schule ist mit rund 4.300 Schüle- rinnen und Schülern die größte Bildungseinrichtung des Land- kr eises Meißen. Viele Jahre ließ sich das enorme Lehrpensum mit Festangestellten wie Lehrkr äften auf Honorarbasis gut organisieren. Doch diese Zei- ten sind vorbei, denn viele der jun- gen Musikpädagogen haben in- zwischen eine Festanstellung in den Schulen der Region dankbar angenommen. Schlussfolgerung für die Mu- sikschule war auch die vom Kreis- tag getragene Entscheidung, zehn zusätzliche Planstellen für festan- gestellte Lehrerinnen/Lehrer ein- zurichten. weiter auf Seite 2 3. Sitzung des Kreistages im BSZ Meißen: Neue Satzung, kein Neubau, sondern Geld für Gesundheit Kreisrat und Oberbürgermeister der Stadt Coswig Thomas Schubert (parteilos) lobte in der Debatte den Entwurf Schulnetzplanung als „fachlich fundiert“. Foto: K. Thöns

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Freitag, 3. Januar 2020

Ausgabe 01/2020 Mei

n wenigen Wochen öff-nen sich die Tore zur

Landesausstellung„Boom.500 Jahre Industrie-kultur in Sachsen“ im Audi-Bau Zwickau. Die Ausstel-lung lässt die Region Süd-westsachsen als ein bedeu-tendes Zentrum der europäi-schen Industrialisierung le-bendig werden. Die großeZentralausstellung präsen-tiert ein breites kulturhisto-risches Panorama der säch-sischen Industrieentwick-lung.Parallel dazu erwarten an

sechs Orten der sächsischenIndustriegeschichte soge-nannte Schauplatzausstel-lungen die Besucher: „Au-toBoom“ im August HorchMuseum Zwickau, „Ma-schinenBoom“ im Industrie-

I museum Chemnitz, „Eisen-bahnBoom“ im SchauplatzEisenbahn Chemnitz Hil-bersdorf, „KohleBoom“ imBergbaumuseum Oelsnitz/Erzgebirge, „TextilBoom“in der Tuchfabrik PfauCrimmitschau sowie „Sil-berBoom“ im Forschungs-& Lehrbergwerk//k Silberberg-werk Freiberg. Die 4. Säch-sische Landesausstellung istein Projekt des FreistaatesSachsen, das vom Deut-schen Hygiene-Museum ko-ordiniert wird.Die Ausstellungen sind

vom 24. April bis zum1. November geöffnet.Mehr Infos unter

www.boom-sachsen.deund aufwww.favebook.com/boom.sachsen

500 Jahre Industriekultur

Industriegeschichte in Chemnitz Foto: Industriemuseum

Radwegkonzept im Land-kreis Seite 3VeranstaltungskalenderJanuar Seiten 5 und 6Amtliche Bekannt-machungen Seiten 7 bis 10

s gibt Traditionen, die wer-den intensiv gepfllf egt ohne,

dass es überhaupt auffällt. Dazugehört die Weihnachtssitzung desKreistages.Schon seit der Gebietsreform

2008 gibt es vor Beginn Musik derMusikschule des Landkrrk eisesMeißen, Stollen und Kaffee, einkleines Geschenk für die Kreisrätesowie eine jeweils sehr lange Ta-gesordnung in der Aula des Be-rufsschulzentrums Meißen. Soauch am 12. Dezember 2019 zur3. Sitzung mit über 40 Tagesord-nungspunkten – öffentlich undnicht öffentlich. Bereits im Vor-feld hatte Landrat Arndt Steinbachbesonders sorgfältig die Kommu-nikation mit den neuen Fraktionen

E vorbereitet: „Wir haben Gesprächezu aktuellen Themen, Verfahrens-weisen, auch möglichen Konfllf ik-ten angeboten.“ Vor allem die neu-en Damen und Herren Kreisrätehaben diese Möglichkeit genutzt.

Musische BildungErster eventueller Streitpunkt hättedie Gebührensatzung der Musik-schule des Landkrrk eises Meißentrotz intensiver Beratungen in denGremien sein können. Gebühren-anpassungen, wie ab 1. Januar2020 geplant, sind keine Stern-stunden der Kommunalpolitik unddoch immer wieder notwendig.Begründet wird die Erhöhung derMusikschulgebühren u.a. auch mitgestiegenen Personalkosten. Die

Schule ist mit rund 4.300 Schüle-rinnen und Schülern die größteBildungseinrichtung des Land-krrk eises Meißen.Viele Jahre ließ sich das enorme

Lehrpensum mit Festangestelltenwie Lehrkrrk äften auf Honorarbasisgut organisieren. Doch diese Zei-ten sind vorbei, denn viele der jun-gen Musikpädagogen haben in-zwischen eine Festanstellung inden Schulen der Region dankbarangenommen.Schlussfolgerung für die Mu-

sikschule war auch die vom Kreis-tag getragene Entscheidung, zehnzusätzliche Planstellen für festan-gestellte Lehrerinnen/Lehrer ein-zurichten.

weiter auf Seite 2

3. Sitzung des Kreistages im BSZ Meißen:

Neue Satzung, kein Neubau, sondern Geld für Gesundheit

Kreisrat und Oberbürgermeister der Stadt Coswig Thomas Schubert(parteilos) lobte in der Debatte den Entwurf Schulnetzplanung als„fachlich fundiert“. Foto: K. Thöns

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AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS MEISSEN | FREITAG, 3. JANUAR 2020

2 DER LANDKREISMEISSEN

Fortsetzung von Seite 1

Damit steigen die Personalkos-ten und somit wird sich die Jahres-gebühr für die Schüler um rund 20Prozent erhöhen, das sind drei bissechs Euro für den Gruppenunter-richt, acht bis 10,50 Euro für dieEinzelstunde. Die Einnahmen derSchule speisen sich aus Zuschüs-sen des Freistaates für geleisteteUnterrichtsstunden, des Kulturrau-mes, der Städte und Gemeinden –deren Beitrag sich von 94 Euroauf 105,60 Euro pro Schüler er-höht hat – des Landkrrk eisetats, derebenfalls steigt, sowie den Gebüh-ren. Der Beirat, das sind Oberbür-germeister und Bürgermeister ausdem Landkreis, hat nach intensi-ver Diskussion und Abwägung al-ler Konsequenzen auch mit Blickauf die Eltern der Erhöhung zuge-stimmt. Beiratsvorsitzender undOberbürgermeister der Stadt Ra-debeul Bert Wendsche begründete,dass sich „das hohe Niveau desMusikschulunterrichtes aus-schließlich auf der Grundlage ei-ner überzeugenden Auswahl anLehrkrrk äften wie deren großem En-gagement entwickelt“ habe. DieMusikschule des Landkrrk eisesMeißen hat viele Preisträger auchinternationaler Wettbewerbe her-vorgebracht. Doch genauso wich-tig, sagt Landrat Arndt Steinbach,sei die „Freude der Mädchen undJungen an der Musik, auch wennaus diesen Klassen vielleicht keinStargeiger wie Nigel Kennedy he-ranwächst“. Der Kreistag stimmteder Gebührenerhöhung mit großerMehrheit zu.

Neubau zu teuerEs war eine lange und kontroverseDiskussion um den Verwaltungs-

neubau auf der Meißner Brau-hausstraße. Die Idee dazu hatteLandrat Arndt Steinbach, der dieKommunikationswege auf Füh-rungsebene verkürzen wollte.Doch viele Kreisräte wollten die-sen Weg auch aufgrund stetig stei-gender Baukosten nicht mitgehen,die Großenhainer fürchteten gar,dass der Verwaltungsstandort Re-monteplatz überfllf üssig werde.Jetzt hat der Kreistag das Vorha-ben geschlossen: „Die vorliegendeEntwurfsplanung wird nicht fort-geführt.“ Planungskosten in Höhevon rund 1,8 Millionen Euro sinddamit verloren, andererseits spartder Beschluss einen Millionenbe-trag aufgrund der aktuellen Bau-preise. Selbst mit einer stetig redu-zierten Variante, nämlich ohneKeller, ohne Kreisarchiv, ohne Sit-zungsaal wären die einst geplan-ten 25 Millionen Euro um mehrals fünf Millionen gestiegen. Wasnun? Die Brachfllf äche bleibt, eswerden statt 202 nur 55 PKW-Stellplätze gebaut, auch das Miet-verhältnis Teichertring wird fort-geführt. Die Kreisverwaltungbleibt ein „Flickenteppich“ mitlangen Wegen und relativ aufwen-diger Organisation. Als Alternati-ve soll es eine „Kleine Lösung“am Standort Meißen geben. DerVerwaltungssitz Dresdner Straßesoll geschlossen und verkauft wer-den, auf der Loosestraße eventuellein Ergänzungsbau für rund zehnMillionen Euro entstehen. Zudemwird das Großenhainer Verwal-tungsgebäude Remonteplatz 7 mo-dernisiert. Noch gibt es dazu aller-dings keinen Beschluss des Kreis-tages. „Wir haben“, so LandratArndt Steinbach, „einen Kompro-

miss in viele Richtungen versuchtzu knüpfen. Eine überzeugendeLösung ist es aus meiner Sichtnicht.“

Zwölf Millionen EuroEin positiver Aspekt des nichtweiter verfolgten Neubaus ist dasGesellschafterdarlehen an die Elb-landkliniken. Zur Absicherung derSanierung an den drei StadtortenMeißen, Radebeul und Riesa wur-de dem kommunalen Klinikunter-nehmen im Jahr 2011 durch denKreistag ein Bürgschaftsrahmenvon 38 Millionen Euro einge-räumt. Bislang hat die Klinik aufdiese Bürgschaft nicht zurückgrei-fen müssen. Die Investitionen sindgut vorangekommen, auch mitUnterstützung von staatlichen För-der- wie selbst erwirtschaftetenEigenmitteln. Doch auch Kran-kenhäuser mit großen Investitions-vorhaben haben mit stetig steigen-den Baukosten zu kämpfen. Soebenfalls die Elblandkliniken. Da-rum wird der Landkreis als Ge-sellschafter per Kreistagsbe-schluss mit einem Kredit in Höhevon zwölf Millionen Euro die Kli-nikinvestitionen begleiten. „Be-trachten wir die Wirtschaftlich-keit“, so der Landrat, „ist das Ge-sellschafterdarlehen für beide Sei-ten günstiger als eine Aufnahmevon Fremdkapital.“

Entwurf beschlossenWichtiges Thema der Tagesord-nung war auch die Schulnetzpla-nung. Amtsleiterin Ute Kühnestellte das umfangreiche Zahlen-werk vor, nachdem der Kreisel-ternbeirat den Entwurf scharf krrk i-tisiert und auf eigene Statistikrrk e-

cherchen mit steigenden Schüler-zahlen verwiesen hatte. Die 1.Beigeordnete des Landkrrk eises Ja-net Putz widersprach der Kritikund erklärte, dass der Kreisver-waltung die neuesten Bevölke-rungs-Prognosen aus dem Kultus-ministerium übermittelt wurden:„Der Landkrrk eis muss einen bis insDetail genehmigungsfähigen Ent-wurf an die Staatsregierung wei-terreichen, dazu brauchen wir ver-lässliche Zahlen.“ Die Genehmi-gung ist wesentliche Vorausset-zung für weitere Investitionen derSchulträger. Mit großer Mehrheitstimmte der Kreistag für den Ent-wurf. Weitere Themen waren u.a.die Beschlussvorlage für einenBewertungsausschuss analog desmodifizierten Stasiunterlagenge-setzes. Mehrheitlich stimmten Da-men und Herren Kreisräte für eineÜberprüfung durch die Behördeauf informelle Mitarbeit für dieStaatssicherheit der DDR. Es gabPersonalentscheidungen zur Be-

stellung eines ehrenamtlichenStellvertreters des Landrates. Vor-schlagsberechtig war die CDU alsgrößte Fraktion. Mit großer Mehr-heit wurde Kreisrat Gerald Rabeaus Deutschenbora zum Stellver-treter gewählt. Berufen wurdenauch zwei Patientenfürsprechergemäß §§ 4. Abs. 2 des Sächsi-schen Gesetzes über die Hilfenund die Unterbringung bei psy-chischen Krankheiten – MichaelKluge für die Region Meißen undClaus Hönicke für die Region Rie-sa-Großenhain. Weitere Tagesord-nungspunkte beschäftigten sichmit dem Budget Ehrenamt, der Si-cherung des öffentlichen Perso-nennahverkehrs, dem Neubau ei-ner eigenen Rettungswache inMoritzburg, den Jahresabschlüs-sen u.a. der WirtschaftsförderungRegion Meißen GmbH, der Mu-sikschule des Landkrrk eises, der„Stiftung für den Sport“. Gegen21 Uhr war die Sitzung beendet.

Dr. Kerstin Thöns

Die 1. Beigeordnete des Landkreises Janet Putz (Mitte) überreichtean die ehrenamtlichen Patientenfürsprecher Michaela Kluge (links)und Claus Hönicke die Berufungsurkunde. Foto: K. Thöns

s ist der zweite, wenn auchweitaus bescheidenere An-

lauf der Landkrrk eisverwaltung,grüne Akzente zu setzen. Bereitsim Jahr 2017 hatte Landrat ArndtSteinbach mit den Kreisräten überdie Anschaffung von E-Autos plusder dazugehörigen Infrastruktur –also Ladesäulen – diskutiert. Dochdie Kreisräte quer durch alle Frak-tionen lehnten die Investition ab.Damalige Argumente, wie zu kur-ze Reichweite, zu teuer, sehr lü-ckenhafte Infrastruktur an Lade-möglichkeiten, sind auch heutenoch mehrheitlich zu hören, doches gibt derzeit keine wirklicheÖko-Alternative zum Stromauto.Die Empfehlung des Kreistages andie Verwaltung vor drei Jahrenlautete: Der Landrat solle bitte

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selbst nach Lösungen suchen. Undnun stehen sie auf dem „Hof“ derVerwaltung in Meißen und Riesa.Der zuständige Dezernent Man-

fred Engelhard sowie der Leiterdes Amtes für Hochbau und Lie-genschaften Markus Zipa hattenAnfang Dezember zum Presseter-min nach Meißen eingeladen.Zwei herkömmliche Ladesäulenmit vier Ladepunkten auf demParkplatz Brauhausstraße 21 sindder Start eines ökologischen Kon-zeptes von der Straße bis zum Ver-waltungsbau. Mehr Parkplatz-strom wäre nur mit mehr Investi-tionen möglich gewesen. AufEnergieeffizienz hat die Kreisver-waltung stets geachtet. So war dieFotovoltaikanlage auf dem Gro-ßenhainer Remonteplatz ein ge-meinsames Projekt des Energie-versorgers ENSO und der Land-krrk eisverwaltung, das großes Inte-resse auch bei den Besuchern aus-

löste. Doch inzwischen reichensolche kleinen Schritte nicht mehr.Allerdings, so Manfred Engelhard,„müssen Ökologie und Verwal-tungsarbeit zusammenpassen.“Rund 300 Kilometer im Sommer –im Winter weniger – fährt jedesder drei Stromautos, bis es fürrund vier Stunden an die Ladesta-tion muss. Gut geeignet, mit ho-hem Fahrkomfort sind die „Stro-mer“ für kurze Strecken. DerKreiskämmerer Sebastian Karchist sozusagen der Ökotester derLandkrrk eisverwaltung: „Ich fahredienstlich seit etlicher Zeit den E-Golf und bin sehr zufrieden.“ Vo-raussetzung sind möglichst Stre-cken, auf denen eine Stromladungfür Hin- und Rückfahrt reicht odereine Ladesäule am Zielort plus

vier Stunden Beratung. Es ist einVersuch, der allerdings bei denBeschäftigten der Landkrrk eisver-waltung auch auf viel Sympathietrifft. Zumindest bei Kurzfahrten.Manfred Engelhard und MarkusZipa wollen mehr Ökologie, nichtnur beim Thema E-Auto: „Wirplanen schrittweise und natürlichimmer mit Blick auf den Haushalt,beispielsweise Fotovoltaik auchfür weitere Verwaltungsadressen.Diesmal aber als Eigeninvestiti-on.“ Dass sich solche Schritteauch finanziell lohnen, ist längstbewiesen und wenn eine Verwal-tung mit gutem Beispiel voran-geht, treffen sich Verantwortung,Erfahrung, Wissen und damit guteArgumente für mehr Ökologie imLandkrrk eis Meißen. Kerstin Thöns

Mit dem „Stromer“ auf DienstfahrtLandratsamt wagt den Schritt zum E-Auto, doch zunächst nur für kurze Strecken

Die drei von der Ladestation v.l.Markus Zipa, Manfred Engelhardund Sebastian Karch an einer derLadesäulen auf dem ParkplatzBrauhausstraße in Meißen.

Foto: Thöns

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AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS MEISSEN | FREITAG, 3. JANUAR 2020

3DER LANDKREISMEISSEN

ehr Wegekilometer fürRadfahrer im Landkrrk eis

Meißen und vor allem ein stabilesNetz zwischen Alltagsverkehr so-wie Tourismus ist das große Zielder aktuellen Konzeption, die dieLandkrrk eisverwaltung mit vielenkommunalen Partnern vorbereitet.Es ist ein ambitioniertes und vorallem auch langwieriges Vorha-ben, das nur möglich ist, weil derFreistaat den Ausbau von Radwe-gen fördert. Initial ist allerdingsder Nationale Radverkehrsplan2020, ein Leitbild für den Radver-kehr mit vielen Komponenten wieWegweisung, Abstellmöglichkei-ten, Fahrradmitnahme in öffentli-chen Verkehrsmitteln. „Damitsoll“, so der Beigeordnete desLandkrrk eises und Dezernent fürTechnik Andreas Herr, „der AnteilRadverkehr am Gesamtverkehrsteigen, die Sicherheit für die Rad-fahrer erhöht und die Vernetzung,beispielsweise von Fahrrad undöffentlichem Personennahverkehr,verbessert werden.“

Fülle an DatenBereits im August 2018 hatte dieKreisverwaltung die ISUP GmbHmit dem Konzept einer Kreisrad-verkehrskonzeption beauftragt.Andreas Herr erklärt: „Dazu ha-ben wir zunächst eine Fülle anDaten zum Straßennetz, zum ak-tuellen Bestand an Radwegen,Einwohnerzahlen nach Ortsteilen,Schulstandorte und vieles mehrgeliefert.“ Die Zahlen und geogra-fischen Darstellungen wurdendurch die ISUP zusammengestellt,ergänzt und schließlich in einerersten großen Diskussionsrundevorgestellt.Teilnehmer waren neben den

Städten und Gemeinden der Tou-rismusverband, der Kreisschüler-beirat, Seniorenvertreter, Straßen-baulastträger. Im November 2018wurden die Städte und Gemeindendirekt über eine Fragebogenaktionbeteiligt. „Dabei ging es vor allemum die Fragen nach einer bereitsvorhandenen Radwegekonzeption,nach wichtigen Verbindungen, et-wa beim Thema Schule, und umweitere Anregungen“, so PeterWoinar vom ISUP Ingenieurbüroin Dresden. Er ist mit der konzep-tionellen Arbeit beauftragt, diesich aus unendlich vielen Einzel-teilen ähnlich einem Puzzle zu-sammensetzt. 25 Städte und Ge-meinden im Landkrrk eis beantwor-teten die Fragen akrrk ibisch. FünfKommunen verfügen bereits über

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ein solches Konzept, vier weiterearbeiten daran.

Kommunen befragtIm Mai 2019 erhielten wiederumdie Städte und Gemeinden dieMöglichkeit, den detailliertenRadnetzentwurf zunächst auf sei-ne Tauglichkeit für die täglicheFahrt zur Arbeit, Schule oder zumEinkauf zu prüfen. „Wir waren ge-spannt auf das Feedback, also dieHinweise zu Streckenmängeln so-wie Anregungen, es besser zu ma-chen“, sagt der Planer Woinar. Im-merhin äußerten sich 22 Städteund Gemeinden im Landkrrk eisMeißen. Für Andreas Herr ein Be-weis, dass die Radwege für dieKommunen mittlerweile genausowichtig sind wie Straßen: „Wir be-obachten seit etlichen Jahren, dassneben dem Radtourismus dasFahrrad – zumindest im ländlichenRaum – eine ganz wichtige Alter-native zum Auto oder auch zu denöffentlichen Verkehrsmitteln ist.“Dass Radwege erst jetzt mit einerumfangreichen Konzeption aufBundes-, Landes- und Landkrrk eis-ebene verknüpft werden bzw. stra-ßenbegleitende Radwege auch anvielen Bundesstraßen gebaut wer-den sollen, ist nicht der politischenIgnoranz zuzuordnen, sonderneher dem schlechten Straßenzu-stand und damit der Sicherheit wieWirtschaftlichkeit geschuldet.Auch jetzt, betont Andreas Herr,werde der Landkrrk eis Meißen ei-nen Radweg pro Jahr bauen kön-

nen. Für mehr reichen die planeri-schen wie finanziellen Ressourcennicht. Bei der zunächst letzten Be-ratung im November 2019 wurdeschnell deutlich, dass sich diekommunalen Verwaltungen derBedeutung eines gut geknüpftenRadwegenetzes für den Alltags-verkehr wie den Tourismus durch-aus bewusst sind. Für Radfahrergibt es keine kommunalen Gren-zen, sie möchten beispielsweisevom Fernradweg in Sachsen mü-

helos auf den in Brandenburgwechseln. Sie erwarten spannendeRadrouten in guter Qualität undmit hoher Sicherheit. Somit wer-den verschiedene Varianten für dieÜbersichtlichkeit diskutiert, wiedas Knotenpunktsystem, wo dieRadwege nach Ziffern geordnetsind. Parallel zu all diesen planeri-schen und baulichen Dingen gehtes auch um neue Ideen. Nicht je-der Weg hat sich in der Vergan-genheit so bewährt wie der Mul-

dentalradweg oder der Elberad-weg. „Es gibt Strecken“, so die fürdas Radwegekonzept verantwortli-che Mitarbeiterin der Kreisverwal-tung Anja Arlt-Lange, „die wenigoder kaum befahren werden. AlsErsatz suchen wir neue Themenwie den zumindest gedanklichkonzipierten Radweg ‘August derStarke’ mit ganz vielen Möglich-keiten der Erinnerung im Land-krrk eis Meißen, der Wiege der Sach-sen, von der Porzellan- Manufak-tur bis zum Zeithainer Lustlager.“30 Kreisradrouten gibt es gegen-wärtig.

Thema SicherheitFür den Alltagsradverkehr fehlt ei-ne fllf ächendeckende Planung, le-diglich Meißen, Großenhain, Cos-wig, Radebeul, Gröditz und Mo-ritzburg können auf ein Alltags-netz verweisen. Doch auch hiergibt es noch erhebliche Defizite,beispielsweise beim Thema Si-cherheit, wenn Rad und Auto sichdie Straße teilen müssen, es giltOrte miteinander zu verbinden,dann eine erneute Gemeindebefra-gung zu starten und schließlichPrioritäten vorzuschlagen, die sichnach der Verkehrsdichte wie denFahrtzielen richten und von denStadt- und Gemeinderäten be-schlossen werden müssen. Zu-nächst ist jedoch der Kreistag ge-fragt, der in diesem Jahr das Kon-zept beraten und beschließen soll.

Dr. Kerstin Thöns

Mehr Radwege bauen und auchAugust radelt mit

Radwegekonzept für Alltagsverkehr und Tourismus geplant: Neue Wege für neue Ideen

Große Diskussionsrunde zum Thema Kreisradwegekonzept im November in Großenhain Foto: K. Thöns

Der Elberadweg gehört zu den beliebtesten Radtouren in Deutschland. Foto: Archiv

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AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS MEISSEN | FREITAG, 3. JANUAR 2020

4 DER LANDKREISMEISSEN

n den Wintermonaten freut sichder Mensch über wärmende

Freizeitadressen oder über tollenSchnee und Wintersport, was wiraber nicht garantieren können. Da-rum beginnen wir mit dem Meiß-ner Theater, denn hier gibt es am26. Januar, 16 Uhr, eine Premiere.Stargast ist Tom Pauls, ModeratorMartin Quilitz, den Meißnern per-sönlich bekannt aus der ShowKaff & Kosmos, den anderenLandkrrk eisbewohnern vielleichtaus dem Fernsehen oder einemTourprogramm. Zweimal im Jahrwird jetzt der „Rote Faden mitWitz“, bekannte Schauspieler,Musiker, Komödianten an einemSonntagnachmittag mit lustigenLebensgeschichten, leidenschaftli-chen Liedern, Kabarettnummernsowie ungewöhnlichen Überra-schungsgästen einladen. EinKünstlerleben in 90 Minuten, mitvielen neuen Facetten der Bühnen-

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und Fernsehlieblinge. Zur Premie-re kommt eben Tom Pauls. BeiKaffee mit Kuchen öffnet er sei-nen Künstler-Kosmos. Ein kultur-voller Kaffeeklatsch erwartet dieGäste. Mehr Infos unterwww.theater-meissen.deUnd gleich noch eine Premiere.

Diesmal an den LandesbühnenSachsen in Radebeul. Minna vonBarnhelm, in der Komödie vonGotthold Ephraim Lessing, stehtam 18. Januar ab 19 Uhr auf derBühne. Die Geschichte: Majorvon Tellheim, nach dem Sieben-jährigen Krieg unehrenhaft aus der

Preußischen Armee entlassen, be-findet sich in Geldnot, auch, weiler im besetzten Sachsen statt hoheKriegsabgaben von der Bevölke-rung zu fordern, einen Teil seinesVermögens vorstreckte. Dafür er-hielt er Wechsel, die wiederum imBerlin von Friedrich II. konfisziertwurden. Tellheim wird mit demVorwurf der Bestechlichkeit belas-tet. In seiner Ehre verletzt, finan-ziell ruiniert, will er seine VerlobteMinna von Barnhelm nicht heira-ten. Doch sie lässt nichts unver-sucht, den geliebten Mann zurück-zugewinnen. Die Inszenierung be-sorgte Steffen Pietsch. Sandra Ma-ria Huimann spielt die Minna,Grain Duesberg den Tellheim. Eswird bestimmt ein vergnüglicherAbend! Mehr Infos unterwww.landesbuehnen-sachsen.deDer dritte Tipp führt Sie in den

Wilden Westen. Die Reise „USA/Südwesten“ beginnt und endet

auf Schloss Wackerbarth – sozusa-gen in Nachbarschaft zu KarlMay. Der Reisebegleiter ist aller-dings wesentlich jünger und reistzeitgemäß mit dem Motorrad.Dirk Schäfer nimmt Sie am 1. Fe-bruar im Beiwagen mit auf Streif-züge durch berühmte National-parks und Wüstenregionen zwi-schen Kalifornien und Colorado.Unterwegs lernen Sie Menschenkennen, die auf ihre Weise denTraum eines freien Lebens in einerimmer enger vernetzten Welt le-ben. Reiseproviant gibt es auch,wenn Sie sich vorher anmelden.Der Vortrag beginnt 20 Uhr, dasgehobene Picknick als 2-Gänge-Menü mit Wein & Wasser bereits18 Uhr. Mehr unter www.schloss-wackerbarth.de oder unter0351 89550.So beginnt das neue Jahr ent-

spannt auch bei Regen und Sturm!Dr. Kerstin Thöns

Freizeittipps für denMonat Januar

Premiere an den Landesbühnen: Minna von Barnhelm Foto: Landesbühnen

ie die Turteltäubchen!“Wer kennt ihn nicht, den

sanften Vorwurf, wenn ein Paaröffentlich seine Zuneigung zele-briert. Doch in diesem Text gehtes nicht um die große Liebe, son-dern um die bedrohte Turteltaube,die uns als „Vogel des Jahres“durch 2020 begleiten wird. Seit1980 hat sich der Bestand inDeutschland zu rund 80 Prozentreduziert. Was der kleinen Taubevor allem fehlt, so der Natur-schutzbund, „sind geeignete Le-bensräume wie Wald- und Feld-ränder“. Wir kennen die politischeArgumentation Richtung Land-wirtschaft nach mehr Natur undweniger industriellem Anbau.Doch vielleicht gibt es auch hiereinen Kompromiss wie bei ande-ren Wildtierarten! Eine nächsteBedrohung ist die Jagd. Turteltau-ben ziehen im Winter RichtungAfrika. Auf diesem langen Wegsind sie durch illegale wie legaleJagd, vor allem im Mittelmeer-raum enorm gefährdet. Allein inden Ländern der EuropäischenUnion werden jährlich MillionenTurteltauben getötet. Der NABUfordert einen sofortigen Jagd-stopp! Im Jahr 2015 kam dieStreptopelia turtur – also die Tur-teltaube – auf die Rote Liste. DasTäubchen ist ein Glücks- und Lie-besymbol mit einer Körperlängevon bis zu 29 Zentimeter sowie ei-nem Gewicht von etwa 160

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Gramm und damit wesentlich zar-ter als die Haustaube. DeutlicheGeschlechtsunterschiede fehlen.Das Weibchen ist etwas matter ge-färbt und kleiner. Im Flug breitetes den langen und abgerundetenSchwanz häufig fächerförmig auf,sodass die Steuerfedern deutlichzu erkennen sind. Die Oberseitedes Federkleides ist rostbraun,Kehle und Brust sind weinrot. IhrRuf klingt wie „turr turr“. Der Le-bensraum der Turteltauben reichtvom nördlichen Afrika, der Iberi-schen Halbinsel und Großbritan-

nien nach Osten bis in die Mongo-lei, nördlich Europas von Däne-mark entlang der Ostseeküste biszum Ural. Sie besiedeln Misch-wälder, Parkanlagen, Viehwiesen,Obstplantagen, Weinberge. Inzwi-schen sind sie sogar in städtischenGrünanlagen zu Hause, bei uns al-lerdings nur von Mai bis Septem-ber, um dann zum Überwintern inden Mittelmeerraum und nachAfrika südlich der Sahara zu zie-hen. Einer der wichtigsten Zwi-schenstationen auf diesem Weg istdie Insel Malta, wo mitunter an ei-

nem Frühlingstag bis zu 20.000Turteltauben beobachtet werden.Die Brutzeit beginnt im Mai undendet im August. In ein relativkleines Nest legt das Weibchenzwei weiße Eier, aus denen nach15 Tagen die Babyvögel schlüp-fen. Schon nach 14 Tagen verlas-sen sie – zunächst noch nicht fllf ug-fähig – das elterliche Nest, undhalten sich auf Ästen in Nestnäheauf. Ihre Nahrung suchen Turtel-tauben ausnahmslos am Boden.Sie ernähren sich von Samen undPfllf anzen. Auf der Speisekarte ste-

hen Getreidekörner, Wildgräser,Hirse, Samen von Nadelbäumen,Laubbäumen und Erdrauch. Zu-dem mag die Turteltaube Beeren,Pilze, Klee und Raps. Als Eiweiß-quelle dienen zudem Insekten so-wie kleine Schnecken. Da die Tur-teltaube in etlichen Ländern Euro-pas bejagt wird, so in Spanien, Ita-lien und vor allem auf der InselMalta, konnte sich der Bestand nieerholen. Mit Genehmigung der eu-ropäischen Union werden jedesJahr im Frühling innerhalb vonzwei Wochen riesige Fangnetzeaufgestellt. Im Ergebnis dieserJagd stirbt rund ein Drittel des Ge-samtbestandes an Turteltauben.Den Maltesern ist es immer wie-der gelungen, eine Ausnahmerege-lung der EU-Vogelschutzrichtli-nie, die eigentlich die Jagd aufZugvögel im Frühjahr verbietet,zu erlangen. Nach Schätzungender Universität Gießen werden imMittelmeerraum jährlich zwei bisdrei Millionen Turteltauben ge-schossen. In Deutschland und derSchweiz steht die Turteltaube un-ter Schutz, in Österreich wird sieim Burgenland, in Niederöster-reich und Wien weiterhin bejagt.Der Naturschutzbund fordert: „Dadie Turteltaube ein Zugvogel ist,müssen alle an einem Strang zie-hen, um sie zu schützen.“ Die EUhabe zwar einen Aktionsplan erar-beitet, der reiche jedoch nicht aus.

Kerstin Thöns

Das Porträt: die TurteltaubeVogel des Jahres 2020

Die Turteltaube Foto: Archiv

Page 5: 500 JahreIndustriekultur - Meissen

AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS MEISSEN | FREITAG, 3. JANUAR 2020

5VERANSTALTUNGSTIPPS IM LANDKREIS

p Jedes Wochenende im Januar – Ra-debeul, Hoflößnitz, Knohllweg 37„WeinbergGlühen“ in gemütlicherAtmosphäre auf der Weinterrassemit Bio-Glühwein, Bratwurst,Flammkuchen,Waffeln. Für die Kin-der dreht sich das historische Karus-sell. Samstags von 12 bis 20 Uhr;sonntags von 10 bis 18 Uhr.Mehr In-fos unter www.hofloessnitz.dep 5. Januar – Großenhain, Kultur-schloss Konzert mit dem Bergsteiger-chor „Kurt Schlosser“, 15 Uhr. Es er-klingen unter Leitung von Chefdiri-gent Axel Langmann und Kapell-meister Christian Garbosnik Liederder Berge und Völker. Karten und In-fo: 03522 505555 oder unterwww.kulturzentrum-grossenhain.dep 9. Januar – Riesa, Stadthalle SternEin Abend mit Dr.Mark Benecke, Kri-minalbiologe, zum Thema Serien-mord, 19.30 Uhr. Karten und Info:03525 529420 oder unter www.tou-rismus.riesa.dep 10. Januar – Riesa, SachsenarenaKonzert STAHLZEIT – Die spektaku-lärste RAMMSTEIN-Tribute-Show:„Schutt + Asche“ – Tour 2020,20 Uhr. Karten und Info:03525 529420 oder unter www.tou-rismus.riesa.dep 11. Januar – Radebeul, Landesbüh-nen Sachsen Studiobühne Premiere„Tapetenwechsel“, 19.30 Uhr. Tän-zerinnen und Tänzer stellen sich alsChoreografen vor: Zur Tanzcompanyder Landesbühnen gehören Tänzerund Tänzerinnen aus Großbritannien,Portugal, Tschechien, Italien, China.Um in Sachsen arbeiten zu können,mussten sie ihr bisheriges Lebenmehrfach „umkrempeln“. Sie habenFamilie und Freunde für die Ausbil-dung verlassen müssen, haben sichnach wenigen Jahren von den Studi-enfreunden verabschieden müssen,um endlich als professionelle Tänze-rinnen und Tänzer auf der Bühne ste-hen zu können. In einem vielfarbigenTanzabend zum großen Thema Inte-gration gewähren die jungen Künst-ler in eigenen Choreografien Einbli-cke in ihr bisheriges Leben. Kartenund Info: www.landesbuehnen-Sach-sen.de oder unter 0351 89540p 11. Januar – Moritzburg, Dippelsdor-fer Teich (Rotes Haus) „NABU-Stundeder Wintervögel“. Es sollen jene Vö-gel gezählt werden, die innerhalb ei-ner Stunde zu sehen bzw. zu hörensind. Treff: 10 Uhr. Kontakt: Natur-schutzstation Moritzburg, [email protected],www.naturschutzinstitut.de oder0351 8020033p 11. Januar – Großenhain, Kultur-schloss Kabarett „Freibier wird teurer– die Herkuleskeule Dresden“,20 Uhr. Birgit Schaller, Hannes Sellund Jürgen Stegmann versuchen,den Sinn und Unsinn in einer aus denFugen geratenen Welt zusammenzu-fügen.Musikchef Jens Wagner anden Tasten & Volker Fiebig am

Schlagwerk und der Geige beweisen,dass die Musikalität ein Markenzei-chen der Herkuleskeule ist. Kartenund Info: 03522 505555 oder unterwww.kulturzentrum-grossenhain.dep 12. Januar – Riesa, Stadthalle SternTatort Büro mit Baumann & Clausen,18 Uhr. Karten und Info:03525 529420 oder unter www.tou-rismus.riesa.dep 12. Januar – Neuhirschstein, SchlossHirschstein Neujahrskonzert mitFranns von Promnitz, 16 und 17.30Uhr. Karten und Info: 03525 529420oder unter www.tourismus.riesa.dep 12. Januar – Riesa, SachsenarenaJazz Live vom Balkon: Colin Jamie-son`s Dynamite Daze, 19 Uhr. Kartenund Info: 03525 529420 oder unterwww.tourismus.riesa.dep 12. Januar – Meißen, Theater IngeBorg „Mir ist nun alles egal“ – dieChor-Sängerin der Bierhähne solo ineiner neuen Show, 17 Uhr. Kartenund Info: www.theater-meissen.deund www.reservix.dep 12. Januar – Großenhain, Kultur-schloss „Acht Frauen“ – Kriminalko-mödie der Landesbühnen Sachsen,18 Uhr. In einer verschneiten, abgele-genen Villa hat sich eine große Fami-lie zum gemeinsamen Weihnachts-fest versammelt. Als der Vater amMorgen nicht zum festlichen Famili-enfrühstück erscheint und die jüngs-te Tochter ihn holen will, entdeckt sieihn ermordet im Bett … Keine Hilfein Sicht, denn das Haus ist einge-schneit. Und so suchen die aus-schließlich anwesenden Frauen nachdemMörder. Karten und Info:03522 505555 oder unter www.kul-turzentrum-grossenhain.dep 16. Januar – Großenhain, Filmgalerie„Dornröschen“ mit dem Royal Ballet.Eine Live-Übertragung aus dem Roy-al Opera House London, 20.15 Uhr.Karten und Info: 03522 505555 oderunter www.kulturzentrum-grossen-hain.dep 17. Januar – Radebeul, Landesbüh-nen Studiobühne Premiere Kinder-theater „Blauer als sonst“ von EvaRottmann für junge Menschen ab 12,18 Uhr. Das erste Kribbeln. Die ersteBerührung. Und was kommt dann?Vier Menschen erzählen von demMoment, als die den Himmel blauersahen: Sie berichteten von großenGefühlen, aber auch von Verunsiche-

rungen. Das erste Mal gehen Fin undJule Eis essen, ein Kuss und wie wei-ter? Mit dem Verlieben kommen tau-send Fragen: Bin ich schön? Wannküssen wir uns? Will sie mich? Infound Karten: www.landesbuehnen-sachsen.de oder unter0351 8954214p 18. Januar – Riesa, SachsenarenaKonzert mit Max Raabe und dem Pa-last Orchester „Guten Morgen, lie-bes Glück“, 20 Uhr. Karten und Info:03525 529420 oder unter www.tou-rismus.riesa.dep 18. Januar – Meißen, Theater A4U –Die Abba Revival Show – die erfolg-reichste ABBA-Show Europas,19.30 Uhr. Karten und Info:www.theater-meissen.de undwww.reservix.dep 18. Januar – Riesa, Festsaal im Rie-senhügel Tanzrunde, 20 Uhr. Kartenund Info: 03525 529420 oder unterwww.tourismus.riesa.dep 18. Januar – Pirna, StadtmuseumMusikalische Impressionen in einemKammermusikkonzert der ElblandPhilharmonie Sachsen, 19 Uhr. Es er-klingen Harfe und Violine in einemGaleriekonzert im Kapitelsaal desMuseums. Die beiden MusikerinnenClaudia Benkert (Elbland Philharmo-nie) und Johanna Mittag (Staatska-pelle Dresden) spielen Werke desfranzösischen Komponisten und Har-fenvirtuosen Robert Nicolas-CharlesBochsa sowie des Opernkomponis-ten Jules Massenet.Weiter erklingenKompositionen von Claude Debussyund stimmungsvolle Werke für Harfedes Italieners Giovanni Nino Rota,der viele Filmmusiken – so für dasWerk „Der Pate“ – geschrieben hat.Infos und Karten: www.elbland-phil-harmonie-sachsen.de oder unter03525 72260p 18. Januar – Riesa, Stadthalle SternComedy mit Torsten Sträter: Dasneue Programm, 20 Uhr. Karten undInfo: 03525 529420 oder unterwww.tourismus.riesa.dep 18. Januar – Radebeul, Landesbüh-nen Sachsen Premiere „Minna vonBarnhelm“ Komödie von GottholdEphraim Lessing. Inszenierung: Stef-fen Pietzsch, 19 Uhr. Info und Karten:: www.landesbuehnen-Sachsen.deoder unter 0351 8954214

p 19. Januar – Meißen, Theater Neu-jahrskonzert Dresdner Salon-Damen„Da sind sie wieder ... Die 20er“,16 Uhr. Karten und Info: www.thea-ter-meissen.de und www.reservix.dep 19. Januar – Riesa, Stadthalle SternElie Levy „Körpersprache“, 17 Uhr.Elie Levy stellt auf unterhaltsame,anschauliche Art die Bedeutung derKörpersprache im Alltag dar. Er zeigtan zahlreichen Beispielen typischeKörperhaltungen und Bewegungenund hilft dem Zuschauer, diese richtigzu deuten. Elie Levy erläutert, dassman verschiedene visuelle Informa-tionen über eine Person sammelnund auswerten muss, um Fehlein-schätzungen zu vermeiden. Er analy-siert die Rolle der verschiedenen Kör-perteile, die teilweise auch wider-sprüchliche Aussagen vermittelnkönnen, und macht deutlich, wieman selbst positive Signale aussen-den kann. Blickkontakt und Distanzzum Partner während eines Ge-sprächs werden besprochen, wieauch der Einfluss von Kleidung, Fri-sur, Schmuck oder Parfüm auf dieKörpersprache des Menschen. ElieLevy, geboren in Israel, ist ein be-kannter Künstler und tritt mit seinemProgramm seit über zwanzig Jahrenauf deutschen und anderen europäi-schen Bühnen auf. In seiner Vorstel-lung verzichtet er auf Worte undzieht die Zuschauer allein durch denAusdruck seines Körpers, den er vir-tuos beherrscht, in seinen Bann. Kar-ten und Info: 03525 529420 oder un-ter www.tourismus.riesa.dep 25. Januar – Riesa, SachsenarenaKonzert mit The Kelly Family – 25 Ye-ars Over the Hump, 19.30 Uhr. Infound Karten: www.tourismus.riesa.deoder unter 03525 529420p 25. Januar – Meißen, Theater Kon-zert Thomas Stelzer & Friends. Let`sFats – A tribute to Fats Domino. Klei-ne Bühne mit Ausschank, 19.30 Uhr.Karten und Info: www.theater-meis-sen.de und www.reservix.dep 25. Januar – Riesa, Riesenhügel ZuGast Puppenbühne Rabbatz, 11 Uhr.Auch am 26 Januar um 11 und16 Uhr. Karten und Info: www.touris-mus.riesa.de oder unter03525 529420p 26. Januar – Großenhain, Kultur-

schloss „Der Traumzauberbaum: DasGeburtstagsfest“. Familienmusicalmit dem Reinhard-Lakomy-Ensem-ble, 15 Uhr. Der Traumzauberbaumhat Geburtstag und seine Waldgeis-ter wollen ihm ein buntes Fest schen-ken. Damit an seinem Ehrentag auchdie Sonne ungetrübt vom Himmelstrahlt, reißen sie während der Vor-bereitungen heimlich die blauen Re-gentraumblätter von den Ästen abund werfen sie in den nahen Bach.Der Wolkengeist Zausel ist darübersehr gekränkt und sammelt seineWolken ein… Karten und Info:03522 505555 oder unter www.kul-turzentrum-grossenhain.dep 26. Januar – Radebeul, Landesbüh-nen Sachsen Premiere „Diplomatie“von Cyril Gely, 19 Uhr. „Paris darfnicht oder nur als Trümmerfeld in dieHand des Feindes fallen“, lauteteHitlers Befehl im August 1944 an dendeutschen Stadtkommandanten vonParis, General Dietrich von Choltitz.Alles ist für die Zerstörung der fran-zösischen Hauptstadt vorbereitet, alsder schwedische GeneralkonsulRaoul Nordling durch eine Geheim-tür in die Suite von Choltitz im HotelMeurice eindringt … Karten und In-fo: www.landesbuehnen-Sachsen.deoder unter 0351 8954214p 26. Januar – Meißen, Theater Pre-miere: Komödianten-Kosmos mitTom Pauls, 16 Uhr, danach 19.30 Uhr.Ein Abend mit Tom Pauls begleitetvom Boogie-Woogie Duo 2Hot. Kar-ten und Info: www.theater-meis-sen.de und www.reservix.de (sieheauch Seite 3)p 29. Januar – Meißen, Theater Schau-spiel „Draußen vor der Tür“ vonWolfgang Borchert in einer Inszenie-rung der Landesbühnen Sachsen, 18Uhr. Der junge Unteroffizier Beck-mann kehrt drei Jahre nach derSchlacht bei Stalingrad zurück nachDeutschland. Hinkend, weil ihm dieKniescheibe weggeschossen wurde,gehüllt in einen Heeresmantel undauf der Nase immer noch die Brille,die er unter der Gasmaske trug, hater doch überlebt und hofft, demSchrecken entkommen zu sein. Aberder Albtraum geht weiter … Kartenund Info: www.theater-meissen.deund www.reservix.dep 29. Januar – Großenhain, FilmgalerieThe Royal Opera – La Bohème. Live-Übertragung aus dem Royal OperaHouse London, 20.45 Uhr. Kartenund Info: 03522 505555 oder unterwww.kulturzentrum-grossenhain.dep 30. Januar – Meißen, Theater TheBeatles Show „Please,Mr. Postman“,19 Uhr. Eine ausgefeilte Bühnenshowmit vier hervorragenden Solomusi-kern, Tanz und aufwendigen Lichtef-fekten, entführt die Zuschauer in je-ne Zeit, in der die Beatles Clubs, Are-nen und Festivals „brodelnde Hexen-kessel“ verwandelten. Karten und In-fo: www.theater-meissen.de undwww.reservix.de

Veranstaltungskalender Januar

Inge Borg ist am 12. Januar imTheater Meißen alles egal.

Einen „Tapetenwechsel“ gibt es am 11. Januar auf der Studiobühneder Landesbühnen Sachsen. Fotos: PR

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6 VERANSTALTUNGSTIPPS IM LANDKREIS

Vorschau:p 1. Februar – Meißen, Theater 3. Phil-harmonisches Konzert der ElblandPhilharmonie Sachsen „Träume voneiner Winterreise“ 19.30 Uhr. Es be-ginnt mit dem Konzert für Klavierund Orchester Nr. 3 G-Dur op. 45 vonAnton Rubinstein. Am Klavier ist derSolist Ludovico Troncanetti zu erle-ben. Der junge Italiener studierte inLondon und in Mailand und gastierterfolgreich als Solist sowie mit sei-nem Lehrer und Duo-Partner LeslieHoward in zahlreichen Konzertsälenund Festspielhäusern. Es schließt sichdie Rhapsodie über MoldawischeThemen op. 47 Nr. 1 aus dem Jahr1949 von MieczysławWeinberg an.Die Biografie des gebürtigen polni-schen Komponisten Weinberg ist ge-prägt von Bewegung, Flucht und ge-sellschaftspolitischen Direktiven, diegroßen Einfluss auf sein musikali-sches Œuvre besaßen. Im Jahre 1939flüchtete er aus Warschau, seine Fa-milie jedoch blieb zurück und wurdevon den Nationalsozialisten ermor-det. Der damals Zwanzigjährige ließsich in Minsk nieder, wo er sein inWarschau begonnenes Musikstudi-

um wieder aufnahm. 1941 ergriff ererneut die Flucht und verbrachte seinLeben bis zum Tod im Jahr 1996 inMoskau. Die Moldawischen Themenop. 47 Nr. 1 berühren mit klarer Me-lodieführung und moldawischerFolklore. Nach einer Pause musiziertdie Elbland Philharmonie Sachsendie 1. Sinfonie g-Moll op. 13 von Pe-ter Tschaikowski. Es war Anton Ru-binstein, geschätzter und verehrterLehrer des jungen Peter Tschaikow-ski, welchem die erste Fassung derSinfonie g-Moll op. 13 „Winterträu-me“ seines Schülers zunächst über-haupt nicht zusagte. Daraufhin arbei-tete Tschaikowski das Werk um undobwohl Rubinstein noch immer mitden beiden Eckstücken haderte, führ-te er die mittleren Sätze im Jahre1867 auf. Die musikalische Leitungobliegt dem Chefdirigenten Ekke-hard Klemm. Ein Einführungsvortragzum Konzert findet 30 Minuten vorBeginn statt. Karten und Info:www.theater-meissen.de oder unter03521 415511Auch am 2. Februar in den Landes-bühnen Sachsen, 19 Uhr. Karten undInfo: 0351 8954214

Veranstaltungskalender Januar

ie Aufgabe im letzten Mo-nat des alten Jahres war of-

fenbar sehr leicht, denn es gabkeine einzige falsche Antwort.Auf dem stimmungsvollen Win-terfoto war das Schloss Nossenabgebildet. Der Genießer-Gut-schein geht nach Coswig auf dieMoritzburger Straße. HerzlichenGlückwunsch!Diesmal wird es schwieriger.

Nur wenige historische Industrie-bauten im Landkrrk eis Meißen sindso perfekt saniert und restauriertwie die hier abgebildete Back-steinadresse. Von Ihnen wollenwir wissen, in welchem Ort imLandkrrk eis dieser ehemalige Be-trieb steht, was hier vor 1990 pro-duziert wurde und wenn Sie wis-sen, wer der kühne Besitzer undBauherr ist, würden wir uns be-sonders freuen.Ihre hoffentlich richtige Lö-

D

sung senden Sie bitte bis zum 10.Januar 2020 an das Büro desLandrates, Kennwort: Fotorätsel,01662 Meißen. Auf den Gewin-ner warten zwei Premierenkartenfür Lessings „Minna von Barn-

helm“ in einer Inszenierung derLandesbühnen Sachsen am 18.Januar. Sie starten sozusagen mitDenkmalpfllf ege und Theater indas neue Jahr! Viel Glück beimRaten! Foto: K. Th.

Unser Fotorätsel

er Vorverkauf für die6. Neuen Burgfestspiele

Meißen hat begonnen. Jetzt Ti-ckets sichern für das Open-Air-Festival im Juni 2020.Tatort-Schauspieler Axel Prahl

& sein Inselorchester sowie PaulMcCartneys Liverpool Oratoriobringen am Eröffnungswochenen-de eine internationale Brise Meer-luft ins Elbtal. Mit spannendemSchauspiel und einer Open-Air-Premiere um das GEHEIMNISDER BLAUEN SCHWERTERund einem DÄSCHDL-MÄSCHDL auf Sächsisch mitTom Pauls wird der 350. Geburts-tag von Kurfürst August dem Star-ken zelebriert. Es erwartet Sie zu-dem Musikgenuss für Groß undKlein von HARMONIC BRASSund dem KNABENCHOR DRES-DEN.

Die FestspieleBegründet in langer Tradition stel-len die NEUE BURGFESTSPIE-LE MEISSEN seit der Neuaufllf ageeinen Sommerhöhepunkt im male-rischen Ort an der Elbe dar. Woeinst Fürsten und Markgrafenherrschten, geben sich großeKünstler & Schausteller aller Cou-leur die Klinke in die Hand. Absofort sind Tickets für die Sitzplät-ze zwischen dem Burghof der Al-brechtsburg und dem Meißner

D

Dom verfügbar, gut geeignet auchals Geschenk für Freunde und Fa-milie nach dem gabenreichenWeihnachtsfest. Die 6. Aufllf ageder Festspiele findet vom 13. bis28. Juni 2020 statt und bietet kul-turellen Hochgenuss fürs Augemit regionalem wie internationa-lem Flair. Die Vielfalt an Theaterund Musik begeisterte bisher Be-sucher aus ganz Deutschland undzählt zu den kulturellen Höhe-punkten der gesamten Region.Präsentiert wird das Ereignis vonder Festspielgemeinschaft aus derTheater Meissen gGmbH, der Al-brechtsburg Meissen, dem Hoch-

stift Meißen, der LandesbühnenSachsen GmbH, der SächsischenWinzergenossenschaft Meißen eG,der Stadt Meißen und MeissenTourist.

Das ProgrammFrohe Kunde aus dem THEATERMEISSEN: Der schon erwähnteTatort-Schauspieler Axel Prahlkonnte für eine exklusive Abend-veranstaltung seines Programms„Mehr“ als Eröffnungskonzert desOpen-Air-Festivals verpfllf ichtetwerden. Zusammen mit seinemInselorchester entführt er das Pu-blikum bei einem Glas sächsi-schen Wein als Kapitän der Bandum die sieben Weltmeere: mehrTöne, mehr Takte, mehr Musiker,mehr Themen, einfach mehr AxelPrahl – exklusiv in schönster Ku-lisse auf dem Burghof. Vom Rei-sen und Fernweh inspiriert, ver-spricht die Aufführung desLIVERPOOL ORATORIO vonPaul McCartney durch die Dom-chöre Meißen und Naumburg ge-meinsam mit der Elbland Philhar-monie Sachsen unter Leitung vonDomkantor Thorsten Göbel einenmusikalischen Akt der Verbunden-heit mit heimischer Musikkulturaus Klassik und Pop. Eine Remi-niszenz von McCartney an seineHeimat Liverpool. Doch müssenReisen nicht immer zu entfernten

Gewässern und Inseln führen, dasGute liegt oft so nah: aufgrundgroßer Nachfrage verzückt unsTom Pauls in einer zweiten Aufllf a-ge mit einem „DÄSCHDL-MÄSCHDL“ durch Anekdotenvon liebestollen Affären unseressächsischen Kurfürsten – vomDresdner Schlafgemach bis in dasPariser Vergnügungsviertel. Eswird heiß! An seiner Seite ist Bea-te Laaß in allen weiblichen Haupt-rollen zu erleben. Mit eigens neuarrangierten Schlagern- und Pop-songs seiner Live-Band kommtdie musikalische Komödie mo-dern daher – ein großer Spaß istgarantiert. Auch AUGUSTS FESTbietet anlässlich seines 350. Ge-burtstages eine delikate Lustbar-keit für alle Sinne: das barockeFamilienfest an gedeckter Tafelmit Dresdner Eierschecke und ei-nem „Schälchen Heeßen“, vomSchokoladen-Mädchen höchstpersönlich gereicht. König Augustfreut sich auf Kind und Kegel –Eintritt frei für Gäste in Feierlau-ne!

Brass und LeidenschaftZur Festspiel-Halbzeit gibt es ei-nen verBRASSten Sonntag derExtraklasse zu erleben: Als Euro-pas erfolgreichstes Bläserquintettlädt HARMONIC BRASS zu ei-ner musikalischen Dampferfahrt

von der Elbe bis an die Donau ein.Legendär ist die musikalischeQualität, unterhaltsam und ne-ckisch der rote Faden durchs Pro-gramm. In fulminantem Soundvon Klassik bis Filmmusik sindberührende wie fetzige Arrange-ments der Ausnahmemusiker zuhören. Ebenso wird der eigens fürMeißen inszenierte JEDER-MANN von Hugo von Hofmanns-thal mit Tom Quaas in der Haupt-rolle zu erleben sein. Ein Spekta-kel mit Tiefgang, das ähnlich denGleichnissen der Bibel die Hab-gier und Ignoranz des vermeint-lich unübertreffbbf aren Individuumsthematisiert und in der Endlichkeitvon Leben und Besitz schlussend-lich die Menschen eint. Eine es-senzielle Botschaft für ein warm-herziges Miteinander, welche anAktualität auch heute nichts einge-büßt hat. Der krrk önende Abschlusserklingt im Meißner Dom mit demKNABENCHOR DRESDEN undeinem sommerlich-leichten Pro-gramm GEH AUS MEIN HERZUND SUCHE FREUD von klassi-scher wie weltlicher Chormusikund hellen Sommerversen, viel-leicht auch zum Mitsingen?! Siesind herzlich eingeladen!www.neue-burgfestspiele-meis-sen.de

Christian Hacker (Dresden) // Presserefe-

rent NEUE BURGFESTSPIELE MEISSEN

Das Geheimnis der Blauen Schwerter

Treffen auf dem Burghof zu denFestspielen 2020. Foto: PR

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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 7

Im Landratsamt Meißen sind folgende Stellen zu besetzen:

1. Sachbearbeiter Wohngeld (m/w/d)

im Kreissozialamt (vorerst befristet) mit Entgeltgruppe 9b

Sachbearbeiter Sozialarbeit Eingliederungshilfe(m/w/d)

im Kreissozialamt (unbefristet) mit Entgeltgruppe S11b

Mitarbeiter Tierseuchenbekämpfung/-gesundheitsschutz (m/w/dd

p)

im Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (befristet)mit Entgeltgruppe 6

Sachbearbeiter Kfz-Zulassung (m/w/d)

im Kreisverkehrsamt (unbefristet) mit Entgeltgruppe 6

Informationssicherheitsbeauftragter (m/w/d)

im Haupt- und Personalamt (unbefristet) mit Entgeltgruppe 11

Nähere Informationen finden Sie direkt über unser Karriereportal unterhttp://www.kreis-meissen.org/9158.html

Auf der Grundlage von § 32 Abs. 5 desSächsischen Gesetzes über den Brand-schutz, Rettungsdienst und Katastro-phenschutz (SächsBRKG) vom 24. Juni2004 (SächsGVBl. S. 245, 647), das zu-letzt durch das Gesetz vom 25. Juni 2019(SächsGVBl. S. 521) geändert worden ist,in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Landkreis-ordnung für den Freistaat Sachsen (Säch-sische Landkreisordnung – SächsLKrO) inder Fassung der Bekanntmachung vom 9.März 2018 (SächsGVBl. S. 99), die durchArtikel 6 des Gesetzes vom 2. Juli 2019(SächsGVBl. S. 542) geändert worden ist,und den §§ 1, 2, 10 und 11 SächsischesKommunalabgabengesetz (SächsKAG) inder Fassung der Bekanntmachung vom 9.März 2018 (SächsGVBl. S. 116), hat derKreistag des Landkreises Meißen in sei-ner Sitzung am 12. Dezember 2019 fol-gende Satzung beschlossen:

Artikel 1Änderungen

§ 2 Abs. 1 der Satzung über die Erhebungvon Gebühren von Notfallrettung undKrankentransport im Landkreis Meißenwird wie folgt geändert:(1) Ab dem 1. Januar 2020 betragen die

Gebühren für den Einsatz von einemKrankentransportwagen (KTW)Pauschalgebühr 200,60 Euro

Rettungstransportwagen (RTW)Pauschalgebühr 500,90 Euro

Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)Pauschalgebühr 273,30 Euro

Artikel 2In-Kraft-Treten, ÜbergangsregelungenDiese Satzung tritt am 1. Januar 2020 inKraft.

Meißen, 13. Dezember 2019

Arndt SteinbachLandrat

Hinweis:Nach § 3 Abs. 5 SächsLKrO gelten Sat-zungen, die unter Verletzung von Verfah-rens- und Formvorschriften zustande ge-kommen sind, ein Jahr nach ihrer Be-kanntmachung als von Anfang an gültigzustande gekommen. Dies gilt nicht,wenn

1. die Ausfertigung der Satzung nichtoder fehlerhaft erfolgt ist,

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit derSitzungen, die Genehmigung oder dieBekanntmachung der Satzung verletztworden sind,

3. der Landrat den Beschluss nach § 48Abs. 2 SächsLKrO wegen Gesetzeswid-rigkeit widersprochen hat,

4. vor Ablauf der in Satz 1 genanntenFrista) die Rechtsaufsichtsbehörde den Be-schluss beanstandet hat oder

b) die Verletzung der Verfahrens- undFormvorschrift gegenüber demLandkreis unter Bezeichnung desSachverhaltes, der die Verletzungbegründen soll, schriftlich geltendgemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder4 geltend gemacht worden, so kann auchnach Ablauf der in Satz 1 genannten Fristjedermann diese Verletzung geltend ma-chen. Die Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwen-den, wenn bei der Bekanntmachung derSatzung auf die Voraussetzungen für dieGeltendmachung der Verletzung von Ver-fahrens- oder Formvorschriften und dieRechtsfolgen hingewiesen worden ist.

Satzung zur zweiten Änderung der Satzung über die Erhebungvon Gebühren von Notfallrettung und Krankentransport imLandkreis Meißen (Gebührensatzung Rettungsdienst)

vom 14. Dezember 2017

Der Kreistag des Landkreises Meißen hatam 12. Dezember 2019 auf der Grundla-ge des § 3 Abs. 2 der Landkreisordnungfür den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) inder Fassung der Bekanntmachung vom 9.März 2018 (SächsGVBl. S. 99), die durchArtikel 6 des Gesetzes vom 2. Juli 2019(SächsGVBl. S. 542) geändert worden ist,folgende Satzung zur Änderung derHauptsatzung des Landkreises Meißenbeschlossen:

Artikel 1Die Hauptsatzung des Landkreises Mei-ßen vom 28. August 2008, zuletzt geän-dert mit Änderungssatzung vom 22. März2018, wird wie folgt geändert:

1. Der § 5 wird wie folgt neu benannt:„Bildung und Zusammensetzung der be-schließenden Ausschüsse sowie Entsen-dung von Mitgliedern des Aufsichtsratesvon Unternehmen in Privatrechtsform“2. Dem § 5 wird folgender neuer Abs. 7angefügt:„(7) Insoweit der Kreistag das Recht hat,

Mitglieder in den Aufsichtsrat von Unter-nehmen in Privatrechtsform zu entsen-den, gilt Abs. 4 analog.“

Artikel 2Diese Satzung tritt mit dem Tag der Be-schlussfassung in Kraft.

Meißen, den 13. Dezember 2019

Arndt SteinbachLandrat

Hinweis:Nach § 3 Abs. 5 SächsLKrO gelten Sat-zungen, die unter Verletzung von Verfah-rens- und Formvorschriften zustande ge-kommen sind, ein Jahr nach ihrer Be-kanntmachung als von Anfang an gültigzustande gekommen. Dies gilt nicht,wenn1. die Ausfertigung der Satzung nichtoder fehlerhaft erfolgt ist,

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit derSitzungen, die Genehmigung oder die

Bekanntmachung der Satzung verletztworden sind,

3. der Landrat den Beschluss nach § 48Abs. 2 SächsLKrO wegen Gesetzeswid-rigkeit widersprochen hat,

4. vor Ablauf der in Satz 1 genanntenFrista) die Rechtsaufsichtsbehörde den Be-schluss beanstandet hat oder

b) die Verletzung der Verfahrens- undFormvorschrift gegenüber demLandkreis unter Bezeichnung desSachverhaltes, der die Verletzungbegründen soll, schriftlich geltendgemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder4 geltend gemacht worden, so kann auchnach Ablauf der in Satz 1 genannten Fristjedermann diese Verletzung geltend ma-chen. Die Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwen-den, wenn bei der Bekanntmachung derSatzung auf die Voraussetzungen für dieGeltendmachung der Verletzung von Ver-fahrens- oder Formvorschriften und dieRechtsfolgen hingewiesen worden ist.

Sechste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung desLandkreises Meißen

des Beschlusses über die Feststellungdes Jahresabschlusses für das Haus-haltsjahr 2016 des Landkreises Meißen

Der Kreistag des Landkreises Meißenstellte in seiner Sitzung am 12. Dezember2019, Beschluss Nr. 19/7/0036, den ord-nungsgemäß vorgelegten und geprüftenJahresabschluss des Landkreises Meißenfür das Haushaltsjahr 2016 einschließlichRechenschaftsbericht und Anhang zum31. Dezember 2016 in der vorgelegtenFassung- mit einer Bilanzsumme von340.551.188,69 EUR,

- einem Gesamtergebnis von1.585.130,84 EUR(davon ordentliches Ergebnis Fehlbe-trag in Höhe von 2.501.424,82 EURund Sonderergebnis Überschuss in Hö-he von 4.086.555,66 EUR),

- der Verrechnung des Fehlbetrages imordentlichen Ergebnis mit dem Basis-kapital in Höhe von 2.501.424,82 EURund

- einem Rückgang des Bestandes an

Zahlungsmitteln um 3.308.756,65 EURauf 27.826.940,48 EUR

fest.Gemäß § 61 der Landkreisordnung fürden Freistaat Sachsen (SächsLKrO) in Ver-bindung mit § 88c Abs. 3 der Gemeinde-ordnung für den Freistaat Sachsen(SächsGemO) erfolgt hiermit die ortsübli-che Bekanntgabe des Beschlusses überdie Feststellung des Jahresabschlussesdes Landkreises Meißen für das Haus-haltsjahr 2016. Der Jahresabschluss ein-schließlich Rechenschaftsbericht und An-hang wird ab dem Tag der Bekanntgabeim Internet auf dem Beteiligungsportaldes Landkreises Meißen elektronisch zurVerfügung gestellt.Das Beteiligungsportal des LandkreisesMeißen erreichen Sie unter https://buer-gerbeteiligung.sachsen.de/portal/lk-meis-sen/startseite

Meißen, 13.12.2019

Arndt SteinbachLandrat

Ortsübliche Bekanntgabe

des Beschlusses über die Feststellungdes Jahresabschlusses für das Haus-haltsjahr 2017 des Landkreises Meißen

Der Kreistag des Landkreises Meißenstellte in seiner Sitzung am 12. Dezember2019, Beschluss Nr. 19/7/0068, den ord-nungsgemäß vorgelegten und geprüftenJahresabschluss des Landkreises Meißenfür das Haushaltsjahr 2017 einschließlichRechenschaftsbericht und Anhang zum31. Dezember 2017 in der vorgelegtenFassung- mit einer Bilanzsumme von352.488.300,19 EUR,

- einem Gesamtergebnis von7.962.987,70 EUR(davon ordentliches Ergebnis Über-schuss in Höhe von 7.988.023,38 EURund Sonderergebnis Fehlbetrag in Hö-he von 25.035,68 EUR),

- der Zuführung des Überschusses desordentlichen Ergebnisses in die Rück-lage aus Überschüssen des ordentli-chen Ergebnisses,

- der Verrechnung des Fehlbetrages imSonderergebnis mit der Rücklage ausÜberschüssen des Sonderergebnisses

und- einem Rückgang des Bestandes anZahlungsmitteln um 4.117.946,76 EURauf 23.708.993,72 EUR fest.

Gemäß § 61 der Landkreisordnung fürden Freistaat Sachsen (SächsLKrO) in Ver-bindung mit § 88c Abs. 3 der Gemeinde-ordnung für den Freistaat Sachsen(SächsGemO) erfolgt hiermit die ortsübli-che Bekanntgabe des Beschlusses überdie Feststellung des Jahresabschlussesdes Landkreises Meißen für das Haus-haltsjahr 2017. Der Jahresabschluss ein-schließlich Rechenschaftsbericht und An-hang wird ab dem Tag der Bekanntgabeim Internet auf dem Beteiligungsportaldes Landkreises Meißen elektronisch zurVerfügung gestellt.Das Beteiligungsportal des LandkreisesMeißen erreichen Sie unter https://buer-gerbeteiligung.sachsen.de/portal/lk-meis-sen/startseite

Meißen, 13.12.2019

Arndt SteinbachLandrat

Ortsübliche Bekanntgabe

Am 16.11.2019 startete die fünfte undvorerst letzte Bewerbungsrunde für dasProgramm „Neulandgewinner. Zukunfterfinden vor Ort“ der Robert Bosch Stif-tung GmbH. Bis zum 16.02.20 könnensich Engagierte um eine Förderung be-werben, die im ländlichen Raum Ost-deutschlands mit ihren Ideen die Gesell-schaft verändern möchten. Mit dem För-derprogramm unterstützt die RobertBosch Stiftung seit 2012 Menschen, diemit unkonventionellen Ideen den gesell-schaftlichen Zusammenhalt in ihrem Dorfoder ihrer Kleinstadt stärken. Seit Pro-grammstart wurden rund 80 Menschen

gefördert und bei der Umsetzung ihrer Vi-sion eines besseren Zusammenlebenseng begleitet. Viele ehemalige Neuland-gewinner haben sich im Verein Neulandgewinnen e. V. zusammengeschlossenund arbeiten gemeinsam im Netzwerkweiter an ihren Projekten.

Maximal 20 Engagierte werden pro Run-de in das Programm aufgenommen mitinsgesamt rund 1 Million Euro finanziellunterstützt. Zusätzlich erhalten alle Ge-förderten eine enge persönliche und fach-liche Begleitung durch Mentoren undMentorinnen und nehmen an mehreren

Vernetzungsveranstaltungen teil. DieBundesländer Brandenburg, Sachsen,Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vor-pommern zeichnen jeweils einen Neu-landgewinner ihres Bundeslandes aus.Nähere Informationen zu den Ausschrei-bungsmodalitäten erhalten Sie unterhttps://www.neulandgewinner.de/aus-schreibung/ausschreibung.html. Bewer-bungsfrist ist der 16.02.2020. Auf derProgramm-Website www.neulandgewin-ner.de finden sich außerdem alle bishergeförderten Menschen und ihre Projektesowie viele weitere Neuigkeiten aus demNetzwerk.

Ausschreibung 5. Förderrunde „Neulandgewinner“

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AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS MEISSEN | FREITAG, 3. JANUAR 2020

8 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Aufgrund des § 3 Abs. 1 der Landkreis-ordnung für den Freistaat Sachsen(SächsLKrO) in der Fassung der Bekannt-machung vom 9. März 2018 (SächsGVBl.S. 99), die durch Artikel 6 des Gesetzesvom 2. Juli 2019 (SächsGVBl. S. 542) ge-ändert worden ist, in Verbindung mit § 2Abs. 1 des Sächsischen Kommunalabga-bengesetzes (SächsKAG) in der Fassungder Bekanntmachung vom 9. März 2018(SächsGVBl. S. 116), das durch Artikel 2Absatz 17 des Gesetzes vom 5. April2019 (SächsGVBl. S. 245) geändert wor-den ist, hat der Kreistag des LandkreisesMeißen am 12. Dezember 2019 nachste-hende Musikschulsatzung beschlossen.

§ 1Stellung der Musikschule

(1)Die Musikschule des Landkreises Mei-ßen (Musikschule) ist ein Eigenbetriebdes Landkreises Meißen und wird aufder Grundlage der Betriebssatzung fürdie Musikschule des Landkreises Mei-ßen und der Bestimmungen der Säch-sischen Gemeindeordnung (Sächs-GemO) und der Verordnung über kom-munale Eigenbetriebe im FreistaatSachsen (SächsEigBVO) in den jeweilsgeltenden Fassungen geführt.

(2)In allen Angelegenheiten der Musik-schule tritt der Landkreis im Rechtsver-kehr unter dem Namen des Eigenbe-triebes auf.

(3)Die Musikschule ist Mitglied des Ver-bandes deutscher Musikschulen e.V.(VdM).

§ 2Aufbau der Ausbildung

Die Musikschule hat den Bildungs-Auf-trag, musikalische Fähigkeiten bei Kin-dern und Jugendlichen zu fördern, undsie, wenn gewünscht, auf ein Musikstudi-um vorzubereiten.Die Ausbildung erfolgt nach dem Struk-turplan und den Lehrplänen des Verban-des deutscher Musikschulen e.V. (VdM).Die Unterrichtsziele für die einzelnen Fä-cher sind in den Lehrplänen des VdMfestgehalten.

(1)Grundstufe- Eltern-Kind-Gruppen (für Kinder abca. 6 Monaten)

- Musikalische Früherziehung (fürKinder ab ca. 4 Jahren)

- Kreativer Kindertanz (für Kinder abca. 3 Jahren)

(2)Orientierungsstufe- Einstiegsangebote (z.B. „JedemKind ein Instrument“ in ausgewähl-ten Grundschulen, Klassenunter-richt, Schulchor)

- Instrumentenkarussell

(3)Unter-, Mittel-, Oberstufe- Instrumentaler bzw. vokaler Grup-pen- oder Einzelunterricht

- Ensemble- und Ergänzungsunter-richt

Ausbildungsfächer:

a) HauptfächerBlasinstrumente

Blockflöte; Klarinette; Horn; Bariton;Querflöte; Saxophon; Trompete; Posaune;Oboe; Fagott; Tenorhorn; TubaStreichinstrumente

Violine; Viola; Violoncello; KontrabassTasteninstrumente

Klavier; Cembalo; KeyboardHarfeBund- und Balginstrumente

Gitarre (klassisch); E-Gitarre; Bassgitarre;

AkkordeonSchlaginstrumente

Gesang (klassisch und Jazz/Rock/Pop)

Tanz

b) Ensemble- und ErgänzungsfächerInstrumental- und Gesangsgruppen,Spielkreise, Kammermusik, Kammeror-chester, Kammerchor, Orchester, Band,Musiklehre, Korrepetition.Die Arbeit in den Ergänzungsfächernträgt wesentlich zur Erfüllung der Bil-dungsziele der Musikschule bei. Des-halb wird neben der Teilnahme amHauptfachunterricht auch die Teilnah-me an einem Ergänzungsfach erwar-tet, sobald der Schüler die Vorausset-zungen hierzu mitbringt und seitensder Schule entsprechende Möglichkei-ten vorhanden sind. Die Einteilung derErgänzungsstunde nimmt je nach In-strument des Schülers der Hauptfach-lehrer vor. Ensemble- und Ergänzungs-fächer können auch unabhängig voneinem Hauptfach belegt werden.

(4)Studienvorbereitende AusbildungInteressierte und begabte Schüler er-halten im studienvorbereitenden Un-terricht eine besonders intensive musi-kalische Ausbildung. Studienwilligewerden auf die Aufnahmeprüfung aneiner Ausbildungsstätte für Musikbe-rufe vorbereitet. Die Ausbildung um-fasst ein Instrumentalfach, evtl. auchzwei Instrumentalfächer, ein Ensem-blefach sowie Gehörbildung und Ton-satz.

(5)Soweit Nachfrage besteht und Dozen-ten gewonnen werden, kann die Mu-sikschule Kurse im musikalisch-krea-tiven Bereich anbieten.

§ 3Lehrkräfte

Der Musikschulunterricht wird von haupt-und nebenberuflichen Lehrkräften erteilt.Sie sind in der Regel staatlich geprüftoder staatlich anerkannt.

§ 4Berechtigter Personenkreis

Die Leistungen der Musikschule könnenvon jeder Person in Anspruch genommenwerden. Bei der Aufnahme in die Musik-schule oder der Erteilung eines bestimm-ten Unterrichts hat eine vorrangige Be-rücksichtigung von Einwohnern desLandkreises Meißen zu erfolgen.Ein Anspruch auf Leistungen der Musik-schule, insbesondere auf Aufnahme in dieMusikschule und die Erteilung eines be-stimmten Unterrichts (§§ 2 und 3) durcheinen bestimmten Lehrer, besteht nicht.Insbesondere können unzureichende Un-terrichtskapazitäten oder die fehlendeEignung des Musikschülers der Erteilungeines bestimmten Unterrichts entgegen-stehen.

§ 5Aufnahme in die Musikschule

(1)Die Aufnahme in die Musikschule er-folgt regelmäßig zu Beginn eines Un-terrichtsjahres.

(2)Das Unterrichtsjahr beginnt jeweils am1. August und endet am 31. Juli desdarauffolgenden Jahres. Es schließt dieFerien und die schulfreien Tage an denallgemeinen Schulen in Sachsen ein.Ausnahmsweise ist die Aufnahmeauch zu einem späteren Zeitpunktmöglich. Eine Aufnahme liegt vor,wenn in den zurückliegenden 12 Mo-

naten noch keine gebührenpflichtigeVeranstaltung besucht wurde.

(3)Die Aufnahme setzt eine schriftlicheAnmeldung des Musikschülers voraus,bei Minderjährigen durch deren ge-setzlichen Vertreter.

§ 6Dauer des Besuches der Musikschule(1)Der Unterricht endet regelmäßig erstmit ordnungsgemäßer Abmeldungzum Ende des Unterrichtsjahres. Eineordnungsgemäße Abmeldung kannnur schriftlich, bei Minderjährigendurch die gesetzlichen Vertreter, bis31. Mai des laufenden Unterrichtsjah-res gegenüber der Musikschule erklärtwerden.Eine Abmeldung während des Schul-jahres kann in begründeten Ausnah-mefällen auf schriftlichen Antragdurch die Musikschule genehmigt wer-den.

(2)Bei einer nicht fristgemäßen, aber vonder Musikschule akzeptierten Abmel-dung wird eine Gebühr (Abmeldege-bühr) erhoben.

(3)Der Unterricht kann seitens der Musik-schule auch zu einem früheren Zeit-punkt beendet werden, wenn ein er-heblicher Grund vorliegt. Ein erhebli-cher Grund ist in der Regel dann gege-ben, wenn der Musikschüler unent-schuldigt mehr als zweimal im Schul-halbjahr dem Unterricht fernbleibt,schwerwiegend gegen die Unterrichts-disziplin oder gegen die ihm nach die-ser Satzung obliegenden Pflichten (sie-he insbesondere § 9) verstößt oderwenn er andauernd mangelhafte Leis-tungen erbringt. Des Weiteren ist dieMusikschule berechtigt, den Unterrichtfristlos zu beenden, wenn fällige Ge-bühren nicht fristgerecht und auchnicht nach darauffolgender Mahnungbezahlt wurden.

(4)Abweichend von Absatz 1 ist in denersten drei Monaten nach Aufnahme(Probezeit) eine Beendigung des Un-terrichts jeweils zum Monatsendemöglich. In diesen Fällen muss dieschriftliche Abmeldung bis zum 15.des laufenden Monats erfolgt sein.

(5)Kurse im künstlerisch-kreativen Be-reich können von der Musikschuleauch mit abweichenden Bedingungen(begrenzte Laufzeit, eigene Gebühr)gesondert angeboten werden.

§ 7Überlassung und Umgang mit

Leihinstrumenten(1)Die Musikschule stellt im Rahmen ih-rer Möglichkeiten Leihinstrumente ge-gen Gebühr bereit, insbesondere fürden Anfangsunterricht. Ein Anspruchauf ein Leihinstrument besteht nicht.

(2)Die Überlassung von Musikinstrumen-ten erfolgt grundsätzlich durch Über-gabe an den Musikschüler bzw. seinengesetzlichen Vertreter. Bei der Überga-be des Instruments werden vorhande-ne Mängel/Beschädigungen des In-struments protokolliert.

(3)Die überlassenen Instrumente sindpfleglich zu behandeln. Der Musik-schüler hat den Gegenstand auf seineKosten in einem ordnungsgemäßenZustand zu erhalten. Reparaturen sindgrundsätzlich von einem Instrumen-tenbauer durchzuführen, diese werdenausschließlich von der Musikschulver-waltung auf Kosten des Musikschülersveranlasst.

(4)Die Weitergabe von Musikinstrumen-ten an Dritte ist nicht gestattet. Drittesind auch sonstige Musikschüler.

(5)Die überlassenen Instrumente sind

grundsätzlich spätestens am letztenTag des Überlassungszeitraumes vondem Musikschüler im gereinigten Zu-stand abzugeben.

(6)Der Musikschüler haftet für entstande-ne Schäden und bei Verlust.Dies gilt nicht für solche Schäden, diebei der Überlassung bereits vorhandenwaren.

§ 8Gebühren

Für alle Leistungen der Musikschule, ins-besondere die Aufnahme in die Musik-schule, die Teilnahme am Unterricht so-wie die Überlassung von Instrumenten,werden Gebühren erhoben, die in einergesonderten Gebührensatzung festgelegtsind.

§ 9Pflichten des Musikschülers

Mit der Aufnahme einer Person als Schü-ler an der Musikschule ist diese verpflich-tet:- zu regelmäßiger Unterrichtsteilnahmeund regelmäßigem Üben;

- bei entsprechender Eignung zur zu-sätzlichen Mitgliedschaft in einem En-semble der Schule;

- zur Teilnahme an Veranstaltungen derSchule, dies schließt die erforderlicheVorbereitung ein;

- zu vorheriger Information der Lehr-kraft oder der Schulleitung, wenn inmusikschulfremden Kontexten aufge-treten wird (z. B. in der allgemeinbil-denden Schule usw.);

- zu vorheriger Information der Schullei-tung über Teilnahme an Wettbewer-ben.

Bei Minderjährigen hat der gesetzlicheVertreter für die Erfüllung dieser Ver-pflichtungen Sorge zu tragen.

§ 10Teilnahmenachweis und Prüfung

(1)Auf schriftliche Anforderung des Mu-sikschülers wird über dessen Teilnah-me eine Bescheinigung ausgestellt.

(2)Für Instrumental- und Gesangsschülerkann eine Jahresbeurteilung angefer-tigt werden, sofern dies mindestens 8Wochen vor Unterrichtsende demFachlehrer angezeigt wurde. NebenAngaben zu Unterrichtsdauer, Unter-richtsinhalt enthält diese eine kurzeGesamteinschätzung durch den jewei-ligen Fachlehrer.

(3)Soweit sich Instrumental- und Ge-sangsschüler einer Prüfung unterzie-hen und die erforderlichen Leistungenerbringen, erfolgt die Ausstellung ei-nes Zeugnisses. Voraussetzung zur An-meldung für die Prüfung ist nebendem schriftlichen Antrag der Nachweiseines entsprechenden Leistungsstan-des.Richtlinie für die Bewertung sind dievom VdM erarbeiteten Lehrpläne.

§ 11Haftung

Eine Haftung der Musikschule für Schä-den jeglicher Art im Zusammenhang mitder Aufnahme in die Musikschule, derenVeranstaltung oder sonstigen Leistungenwird ausgeschlossen. Der Haftungsaus-schluss erstreckt sich nicht auf vorsätzlichoder grob fahrlässig verursachte Schä-den.Für die Schüler der Musikschule bestehtein Unfalldeckungsschutz auf der Grund-lage der Satzung und der Verrechnungs-grundsätze des Kommunalen Schadens-ausgleichs (KSA), Abschn. B Schülerde-ckungsschutz.

§ 12Musikschulbezirke und Unterrichtsorte(1)Der Landkreis gliedert sich in fünf Mu-sikschulbezirke: Coswig, Großenhain,Meißen, Radebeul und Riesa.

(2)Soweit nichts anderes bestimmt ist,wird der Unterricht in Coswig, Großen-hain, Meißen, Radebeul und Riesa er-teilt. Die Musikschule ist bestrebt,nach Bedarf und Möglichkeit auch un-mittelbar in den Gemeinden zu unter-richten.

§ 13Zusammenarbeit mit den Eltern und

Gemeinden(1)Die Musikschule ist bestrebt, mög-lichst eng mit den Eltern zusammenzu-arbeiten.Mindestens alle drei Jahre findet in je-dem Musikschulbezirk eine Elternver-sammlung für alle Eltern statt.Die Elternversammlung wählt jeweilsfür die Dauer von drei Jahren 3 bis 5Elternvertreter für ihren Bezirk. Eltern-vertretungen stehen in engem Kontaktzur Schulleitung und zur Lehrerschaft.Sie bestimmen aus ihrer Mitte einenVertreter in der Gesamtelternvertre-tung. Die Gesamtelternvertretung istvor wichtigen inhaltlichen Entschei-dungen sowie vor Änderungen der Ge-bührensatzung anzuhören.

(2)Grundlage der Zusammenarbeit derMusikschule mit den Gemeinden bil-det die Zweckvereinbarung.

§ 14Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 1. Januar 2020 inKraft. Gleichzeitig tritt die Satzung derMusikschule des Landkreises Meißenvom 1. August 2016 außer Kraft.

Meißen, 13. Dezember 2019

Arndt SteinbachLandrat

Hinweis:Nach § 3 Abs. 5 SächsLKrO gelten Sat-zungen, die unter Verletzung von Verfah-rens- und Formvorschriften zustande ge-kommen sind, ein Jahr nach ihrer Be-kanntmachung als von Anfang an gültigzustande gekommen. Dies gilt nicht,wenn1. die Ausfertigung der Satzung nichtoder fehlerhaft erfolgt ist,

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit derSitzungen, die Genehmigung oder dieBekanntmachung der Satzung verletztworden sind,

3. der Landrat den Beschluss nach § 48Abs. 2 SächsLKrO wegen Gesetzeswid-rigkeit widersprochen hat,

4. vor Ablauf der in Satz 1 genanntenFrista) die Rechtsaufsichtsbehörde den Be-schluss beanstandet hat oder

b) die Verletzung der Verfahrens- undFormvorschrift gegenüber demLandkreis unter Bezeichnung desSachverhaltes, der die Verletzungbegründen soll, schriftlich geltendgemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder4 geltend gemacht worden, so kann auchnach Ablauf der in Satz 1 genannten Fristjedermann diese Verletzung geltend ma-chen. Die Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwen-den, wenn bei der Bekanntmachung derSatzung auf die Voraussetzungen für dieGeltendmachung der Verletzung von Ver-fahrens- oder Formvorschriften und dieRechtsfolgen hingewiesen worden ist.

Musikschulsatzung der Musikschule des Landkreises Meißen

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AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS MEISSEN | FREITAG, 3. JANUAR 2020

9AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Der Landkreis Meißen fördert aus demZukunftspakt Sachsen durch das Ehren-amtsbudget 2020 Projekte im LandkreisMeißen auf der Grundlage der Richtliniedes Sächsischen Staatsministeriums fürSoziales und Verbraucherschutz zur För-derung des gesellschaftlichen Zusam-menhalts (RL GeZus) vom 18.12.2018 inder jeweils gültigen Fassung. Ziele derFörderung sind die Stabilisierung, Festi-gung und Weiterentwicklung von Struk-turen auf dem Gebiet des bürgerschaftli-chen Engagements bei einer gleichmäßi-gen Förderung des Ehrenamts im Gebietdes Landkreises Meißen.

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundla-geDer Freistaat Sachsen gewährt nachMaßgabe der Richtlinie des SächsischenStaatsministeriums für Soziales und Ver-braucherschutz zur Förderung des gesell-schaftlichen Zusammenhalts (RL GeZus)vom 18.12.2018 und der allgemeinenhaushaltsrechtlichen Bestimmungen, ins-besondere der §§ 23, 44 und 44a derHaushaltsordnung des Freistaates Sach-sen (SäHO) Zuwendungen zur Förderungdes gesellschaftlichen Zusammenhalts.Ziel der Förderung durch das kommunaleEhrenamtsbudget nach Teil 2, A, III. derRL GeZus ist die Unterstützung der Land-kreise und Kreisfreien Städte bei der Wür-digung, Anerkennung und Weiterentwick-lung des bürgerschaftlichen Engage-ments.Darüber hinaus stellt der Landkreis zurVerfolgung des in der RL GeZus verfolg-ten Zweckes Eigenmittel zur Verfügung,für die abweichende Zuwendungsvoraus-setzungen festgesetzt werden können.

Der Landkreis verfolgt das Ziel einermöglichst gleichmäßigen Förderung desEhrenamts im Gebiet des LandkreisesMeißen. Ein Rechtsanspruch auf derenGewährung besteht nicht.Das Landratsamt entscheidet gemeinsamin einer Arbeitsgruppe nach pflichtgemä-ßem Ermessen im Rahmen der verfügba-ren Haushaltsmittel. Die Arbeitsgruppebesteht aus Vertretern der Kreisverwal-tung, des SSG-KV und der Kreistagsfrak-tionen. Die Arbeitsgruppe kann beraten-de sachkundige Personen hinzuziehen.

2. FördergegenstandGefördert wird insbesondere in folgendenBereichen:a) Behinderten- und Altenhilfe,b) Kinder- und Jugendarbeit,c) Sportd) Wohnungslosenhilfe,e) Integration von Spätaussiedlern und

anderen Migranten,f))f Umwelterziehung und Naturschutz,g) Heimatpflege und Laienmusik,h) Unterstützung schulischer Bildung und

Erziehung,i) Brand- und Katastrophenschutz,

Rettungswesen,j) Verkehrswacht, Verkehrssicherheit,k) Gesellschaft, Politik, Rechtsprechung,

Kirche,l) Weiterentwicklung von dörflichem und

städtischen Leben,m)Kultur,n) Gesundheitsförderung.

Die Ausschüsse des Kreistages werdenüber die geförderten Projekte informiert.

3. Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind als gemein-nützig anerkannte im Landkreis wirkendeVereine und Verbände, gemeinnützigeGesellschaften, Stiftungen, Kirchen undReligionsgemeinschaften.Die Zuwendungen werden vom Landrats-amt an die Zuwendungsempfänger aus-gereicht.

4. Zuwendungsvoraussetzungen4.1. Die Zuwendungen werden auf An-trag (Anlage 1) gewährt, wenn- das Projekt nicht gewerblich erbracht

wird,- das Projekt förderfähig und -würdig

ist,- eine Doppelförderung des Projektes

ausgeschlossen ist,- die Finanzierung der Gesamtmaßnah-

me gesichert ist.4.2. Aus Mitteln des der RL GeZus wer-den ausschließlich projektbezogene Sach-kosten gefördert.Aus Mitteln des Landkreises können inHöhe der zur Verfügung stehenden HH-Mitteln auch investive Kleinstvorhabengefördert werden.4.3. Es gelten nachfolgende Ausschluss-kriterien:Nichtgefördert werden u. a.:- Speisen und Getränke- Anschaffungen im Einzelpreis über

800 €- Investitionen, außer investive Kleinst-

vorhaben (entspr. 4.2, Satz 2)- Personalkosten- laufende Betriebskosten- Verwaltungskosten des Vorstandes- Fortbildungen, die über die Ehrenamt

Akademie angeboten werden

5. Art, Höhe und UmfangDie Zuwendung wird als Zuschuss imRahmen einer Projektförderung als Fest-betragsfinanzierung ausgereicht. Geför-dert werden Projekte im Landkreis Mei-ßen.Die Förderhöhe für das Jahr 2020 beträgtbis max. 3.000 EUR pro förderfähigenAntrag.Die Zuwendung wird nur gewährt, wenndie Mittel ausschließlich für das Projekteingesetzt werden.

6. VerfahrenBewilligungsbehörde ist das LandratsamtMeißen.Anträge auf Gewährung einer Zuwen-dung nach dieser Richtlinie sind vollstän-dig unter Verwendung des Antragsformu-lars für das Haushaltsjahr 2020 bis zum31.01.2020 an das Landratsamt Meißen,Dezernat Soziales, Loosestraße 17/19,01662 Meißen einzureichen. Das An-tragsformular (Anlage 1) kann im Inter-net unter dem Link: Landkreis Meißen-Dezernat Soziales (http://www.kreis-meissen.org/12760.html) heruntergela-den werden.Die Bescheiderteilung der Mittel erfolgtnach der Entscheidung der Arbeitsgrup-pe.Die Zuwendung wird auf Anforderungmittels Auszahlungsantrag (Anlage 2)ausgezahlt. Die Mittel sind im jeweiligenHaushaltsjahr, spätestens jedoch bis30.11. des Jahres abzufordern.Der Bewilligungszeitraum ist befristetvom Tag der Bescheiderteilung bis 31.12.des jeweiligen Haushaltsjahres. Die Mittelsind im jeweiligen Haushaltsjahr kassen-wirksam auszureichen.

Nicht verbrauchte Mittel des Landkreiseswerden im Rahmen des Ermessens derKreisverwaltung in das nächste Haus-haltsjahr übertragen.Der Verwendungsnachweis ist innerhalbvon einem Monat nach Erfüllung des Zu-wendungszwecks, spätestens jedoch mitAblauf von einem Monat auf den demBewilligungszeitraum folgenden Monat,zur Prüfung beim Landratsamt Meißeneinzureichen. Das entsprechende Formu-lar (Anlage 3) ist zu verwenden. Ein ein-facher Verwendungsnachweis ist zugelas-sen. Der Verwendungsnachweis bestehtaus einem Sachbericht und einem zahlen-mäßigen Nachweis. Quittungen und Bele-ge brauchen nicht vorgelegt werden.Das Landratsamt behält sich unter Beach-tung der Verwaltungsvorschriften nach §44 SäHO erforderliche Widerrufe der Zu-wendungsbescheide und Rückforderun-gen vor.Für die Bewilligung, Auszahlung und Ab-rechnung der Zuwendung gelten die Ver-waltungsvorschriften nach § 44 SäHO.

7. InkrafttretenDie Richtlinie in dieser Fassung tritt zum13. Dezember 2019 in Kraft und gilt fürein Jahr. Gleichzeitig tritt die Richtliniedes Landkreises Meißen zur Förderungdes bürgerlichen Engagements (FRL Eh-renamt) für die Jahre 2019 und 2020 inder Fassung vom 28.03.2019 außer Kraft,soweit sich diese auf das Budget 2020bezieht.

Meißen, 13. Dezember 2019

Arndt SteinbachLandrat

Richtlinie des Landkreises Meißen zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements(FRL Ehrenamt) für das Jahr 2020

Sie haben Ende November Plätzen fürdas Obdachlosenheim Riesa gebacken.Schülerinnen und Schüler des Berufsvor-bereitungsjahres am Beruflichen Schul-zentrum Riesa haben in der Backstubeder Bäckerei Jung in Oelsnitz unter fachli-cher Anleitung ihre Backtalente erprobt.Schneemänner, Sterne, Herzen, Monde –schnell füllten sich die Bleche. Mit Hagel-zucker, Mohn, bunten Streuseln verwan-delte sich das Gebäck in kleine Kunstwer-ke. Eine Woche nach der Aktion wurdendie Kekse im Obdachlosenheim Riesaüberreicht.Für die Mädchen und Jungen war es eineneue soziale Erfahrung, Menschen ohneWohnung am Rande der Gesellschaft mitAufmerksamkeit und Respekt zu begeg-

nen. In einem Brief an die Redaktion desAmtsblattes schreiben sie: „Es war schonsehr erstaunlich zu erfahren, wie schnellman seine Wohnung verlieren und aufder Straße landen kann. Noch erstaunli-cher war zu hören, dass viele von ihnenFamilie, aber kaum oder keinen Kontaktzu ihnen haben. Einer der Obdachlosenbrachte trotz etlicher Schicksalsschlägeseine Geschichte mit viel Humor rüber.Zum Schluss durften wir sogar sein Zim-mer anschauen.“ Der Dank der Bewoh-ner bei einem gemeinsamen Kaffeetrin-ken war für die Schüler eine schöne Aner-kennung. Bedanken möchten sich dieSchülerinnen und Schüler auch bei derBäckerei Jung, die es ermöglichte, diesePlätzchen zu backen.

Weihnachtsplätzchen für Obdachlose

Foto: BSZ

Das Kreissozialamt informiert über dieUmsetzung zum Bundesteilhabegesetz(BTHG) sowie damit verbundenenrechtlichen ÄnderungenAm 01.01.2020 tritt die 3. Reformstufedes Bundesteilhabegesetztes (BTHG) inKraft.Damit wird das Eingliederungshilferechtaus dem 6. Kapitel Zwölftes Buch Sozial-gesetzbuch (SGB XII) in den Teil 2 desNeunten Buches Sozialgesetzbuch (SGBIX) überführt.Mit der Reform im SGB IX rücken die In-teressen und Wünsche der gesundheitlicheingeschränkten Menschen in den Mittel-punkt. Die Leistungen der Eingliederungs-hilfe richten sich künftig nach dem indivi-duellen Bedarf und werden nicht mehrals Fürsorge, sondern als selbstbestimmteTeilhabe mit den notwendigen Unterstüt-zungen erbracht.Das Kreissozialamt arbeitet dazu mit ei-ner integrierten Teilhabeplanung, demITP Sachsen auf Grundlage der von derWeltgesundheitsorganisation konzipier-ten Klassifikation von ICF und ICF-CY.

Die Einkommens-und Vermögensheran-ziehung wird für Eingliederungsleistun-gen in einer zweiten Stufe verbessert,weshalb der Vermögensfreibetrag aufrund 50.000 Euro ansteigt. Einkommenund Vermögen des Partners werden nichtmehr herangezogen.Die Umsetzung der 4. Reformstufe erfolgtab 01.01.2023 mit einer Neubestimmungdes leistungsberechtigten Personenkrei-ses in der Eingliederungshilfe (Artikel 25aBTHG, § 99 SGB IX).Die vorstehenden Änderungen führen ab01.01.2020 auch zu Änderungen bei derBedarfsberechnung für die Gewährungvon Grundsicherungsleistungen wegenvoller dauerhafter Erwerbsminderung ge-mäß Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch(SGB XII). Für die gemeinschaftliche Mit-tagsverpflegung in der Werkstatt für be-hinderte Menschen (WfbM) wird neu einzusätzlicher Mehrbedarf nach § 42b Abs.2 SGB XII eingeführt.Soweit die Voraussetzungen für die Ge-währung eines solchen Mehrbedarfes er-füllt sind, wird ein Betrag i. H. v. 3,40 €

pro regelmäßigen Arbeitstag in derWfbM, an dem an der gemeinschaftli-chen Mittagessenversorgung teilgenom-men wird, berücksichtigt.Außerdem entfällt für diese Leistungsbe-rechtigten die bis zum 31.12.2019 erfolg-te Kürzung des Regelsatzes für die Teil-nahme am gemeinschaftlichen, kosten-freien Mittagessen in der WfbM ab01.01.2020.Für laufende Bezieher von Grundsiche-rungsleistungen gemäß SGB XII bedarf eshinsichtlich der möglichen Inanspruch-nahme dieses Mehrbedarfes keiner ge-sonderten Antragstellung.Bitte beachten Sie:p Die Anspruchsvoraussetzungen fürexistenzsichernde Leistungen (z.B.Grundsicherung und Leistungen zurHilfe zum Leben) bleiben unverän-dert bestehen.

p Ihre bisherigen Ansprechpartner imKreissozialamt stehen Ihnen weiter-hin zu Verfügung. Sie finden dieseunter www.kreis-meissen.org oderwww.ansprechstellen.de

Selbstbestimmte Teilhabe

des Beteiligungsberichtes 2018 desLandkreises Meißen

Gemäß § 63 der Landkreisordnung fürden Freistaat Sachsen (SächsLKrO) in derFassung der Bekanntmachung vom 9.März 2018 (SächsGVBl. S. 99), die zuletztdurch Artikel 6 des Gesetzes vom 2. Juli2019 (SächsGVBl.S. 542) geändert wor-den, ist in Verbindung mit § 99 der Ge-

meindeordnung für den Freistaat Sachsen(SächsGemO) in der Fassung der Be-kanntmachung vom 9. März 2018(SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Arti-kel 5 des Gesetzes vom 2. Juli 2019(SächsGVBl. S. 542) geändert worden ist,liegt der Beteiligungsbericht über die Be-teiligungen des Landkreises Meißen anEigenbetrieben, Zweckverbänden und pri-vatrechtlichen Unternehmen für das Jahr

2018 öffentlich aus.Dieser Bericht kann im Landratsamt Mei-ßen, Meißen, Brauhausstraße 21, BereichBeteiligungen, Zimmer 2.32 während derSprechzeiten kostenlos durch jedermanneingesehen werden.

Meißen, den 16.12.2019

Arndt Steinbach, Landrat

Öffentliche Bekanntmachung

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AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS MEISSEN | FREITAG, 3. JANUAR 2020

10 AMTLICHES & SONSTIGE INFORMATIONEN

Mittwoch, 22.01.2020,9:00 bis ca. 13:30 UhrLandratsamt Meißen,

Brauhausstraße 21, 01662 Meißen

Geplante Themen:Vortrag über Fördermöglichkeiten für bar-rierefreien Wohnraum (Architektenkam-mer Sachsen).Vortrag der WBV Coswig – „Vermietungan Migranten – Herausforderungen undErfolgsrezepte“.Unterschätzte Dienstleister für Vermieter

– Vorstellung verschiedener Initiativen,Vereine und interessanter Akteure imLandkreis Meißen.Austauschmöglichkeit & Zeit für Gesprä-che

Herzliche Einladungan alle Interessierte!

Anmeldungen bis 12.01.2020sowie Fragen an:

[email protected] 03521/725-1796

PRAXISTAG für Vermieter

Das Landratsamt Meißen, Kreisvermes-sungsamt, hat im Rahmen der Berichti-gung von Daten des Liegenschaftskatas-ters in der Gemeinde Stauchitz, Gemar-kung Plotitz Flurstücksgrenzen zumZweck der Berichtigung fehlerhafter Da-ten des Liegenschaftskatasters durch eineKatastervermessung auf der Grundlagedes § 14 Abs. 3 SächsVermKatG¹ neu be-stimmt (Az.: 20103/1234/16-B).

Betroffene Flurstücke

Gemeinde Stauchitz:Gemarkung Plotitz: 1/2, 1/3, 1/4, 1/5,14/1, 105/1, 105/2, 107/2, 107/3, 107/4,107/5, 108/1, 108/2, 109, 110/2, 110/5,110/6, 110/9, 111/7, 111/8, 111/9,111/10, 113, 212/4, 219/7, 225/1, 225/2,284, 287, 362/1, 368a

Dabei wurden folgende Amtshandlungenvorgenommen:- Grenzwiederherstellung,- Abmarkung,- Absehen von der Abmarkung,- Wegfall von Grenzpunkten.

Allen Betroffenen werden die Ergebnisseder Grenzbestimmungen und Abmarkun-gen durch Offenlegung bekannt gemacht.

Die Ermächtigung zur Bekanntgabe vonVerwaltungsakten auf diesem Wege er-gibt sich aus § 17 SächsVermKatGDVO².

Die Ergebnisse liegen ab dem 06.01.2020bis zum 05.02.2020 in der Geschäftsstel-le des Kreisvermessungsamtes, Remonte-platz 7, 01558 Großenhain,in der ZeitMo. u. Fr. 7.30 – 12.00 UhrDi. 7.30 – 12.00 Uhr u.

14.00 – 18.00 UhrDo. 7.30 – 12.00 Uhr u.

14.00 – 17.00 Uhrzur Einsichtnahme bereit.

Gemäß § 17 SächsVermKatGDVO geltendie Ergebnisse der Grenzbestimmungenund Abmarkungen 7 Tage nach Ablaufder Offenlegungsfrist als bekannt gege-ben.

Für Fragen stehen die Mitarbeiter der Ge-schäftsstelle während der Öffnungszeitenzur Verfügung.

Rechtsbehelfsbelehrung:Die Grenzwiederherstellung, die Abmar-kung, das Absehen von der Abmarkungund der Wegfall von Grenzpunkten stel-len Verwaltungsakte dar, gegen die dieBetroffenen innerhalb eines Monats nach

der Bekanntgabe Widerspruch erhebenkönnen. Der Widerspruch ist schriftlichoder zur Niederschrift beim LandratsamtMeißen, Kreisvermessungsamt, Remonte-platz 7, 01558 Großenhain, oder beimStaatsbetrieb Geobasisinformation undVermessung Sachsen, Olbrichtplatz 3,01099 Dresden, zu erheben.

Großenhain, den 06.12.2019

ZiemerSachgebietsleiter

¹ Gesetz über das amtliche Vermessungs-wesen und das Liegenschaftskataster imFreistaat Sachsen (Sächsisches Vermes-sungs- und Katastergesetz – SächsVerm-KatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl.S. 138, 148), zuletzt geändert durch Ge-setz vom 24. Mai 2019 (SächsGVBl. S.431)² Verordnung des Sächsischen Staatsmi-nisteriums des Innern zur Durchführungdes Sächsischen Vermessungs- und Ka-tastergesetzes (Durchführungsverord-nung zum Sächsischen Vermessungs- undKatastergesetz – SächsVermKatGDVO)vom 6. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 271), zu-letzt geändert durch Artikel 2 der Verord-nung vom 29. Juni 2019 (SächsGVBl. S.551)

Offenlegung der Ergebnisse von Grenzbestimmungen undAbmarkungen nach § 17 Abs. 1 SächsVermKatGDVO

Ab dem 13. Januar 2020 können sichSchüler wieder zur SCHAU REIN!- Wocheder offenen Unternehmen Sachsen unterwww.schau-rein-sachsen.de anmelden.Die sachsenweite Initiative bietet vom 9.bis 14. März 2020 Schülern ab der 7.Klasse der Oberschulen, der Gymnasiumund Förderschulen die Möglichkeit, Ein-blicke in den Arbeitsalltag von über 220Unternehmen und Institutionen aus demLandkreis Meißen zu gewinnen und sichfrühzeitig über Ausbildungs- und Studien-angebote sowie berufliche Perspektivenin der Region zu informieren.Vielfältige Angebote wie Betriebsbesich-tigungen, Technikvorführungen oder dieHerstellung kleiner Werkstücke gebenSchülern die Gelegenheit herauszufinden,welche Arbeitsabläufe und Tätigkeitensie in ihrem Wunschberuf erwarten und

ob diese den eigenen Interessen undStärken entsprechen. Geschäftsführer,Mitarbeiter und Auszubildende geben da-bei gern Auskunft über Anforderungenund Voraussetzungen für den jeweiligenBeruf.Für einzelne Kommunen des LandkreisesMeißen werden SCHAU REIN!-Tage (sie-he Internetlinks in Infobox) angeboten,sodass die Schüler mehrere Berufsbilderauch in ihrem Heimatort erkunden kön-nen.

In der zweiten Januarwoche werden analle Schülergruppen SCHAU-REIN! - Ma-gazine verteilt, in denen sie die Angeboteim Landkreis Meißen und zu den SCHAUREIN!-Tagen sowie zahlreiche zusätzlicheInformationen rund um die SCHAUREIN!-Woche finden.

9.3.2020 SCHAU REIN!-Tag in Riesawww.t1p.de/Rie-202010.3.2020 SCHAU REIN!-Tag in Ebers-bach www.t1p.de/Ebe-202010.3.2020 SCHAU REIN!-Tag in Großen-hain www.t1p.de/Grh-202010.3.2020 SCHAU REIN!-Tag in Gröditzwww.t1p.de/Groe-202011.3.2019 SCHAU REIN!-Tag in Klipphau-sen www.t1p.de/Klip-202011.3.2019 SCHAU REIN!-Tag in Meißenwww.t1p.de/Mei-202011.3.2020 SCHAU REIN!-Tag in Nossenwww.t1p.de/Nos-202012.3.2019 SCHAU REIN!-Tag in Lom-matzschwww.t1p.de/Lom-202012.3.2019 SCHAU REIN!-Tag in Radeburgwww.t1p.de/Rbg-202012.3.2019 BiT Coswig/Radebeulwww.t1p.de/BIT-2020

Buchungsstart für SCHAU REIN! – Woche der offenenUnternehmen Sachsen

Investitionsprogramm BarrierefreiesBauen 2020

In Umsetzung der Richtlinie des Sächsi-schen Staatsministeriums für Soziales zurinvestiven Förderung von Einrichtungen,Diensten und Angeboten für Menschenmit Behinderungen vom 21. Dezember2015 (FRL Investitionen Teilhabe) bestehtin der Umsetzung des Investitionspro-grammes Barrierefreies Bauen 2020„Lieblingsplätze für Alle“ auch 2020 wie-der die Möglichkeit der Beantragung vonZuwendungen.Nach 2.2 der FRL Investition Teilhabewerden Investitionen zur Schaffung vonBarrierefreiheit in Sinne von § 3 desSächsischen Integrationsgesetzes bei be-stehenden, öffentlich zugänglichen Ge-bäuden und Einrichtungen gefördert.Förderziel:Die Fördermittel dienen kleinen Investi-tionen zum Abbau bestehender Barrieren,insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Bil-dungs- und Gesundheitsbereich (z.B. Ju-gend- und Freizeittreffs, Seniorenbegeg-nungsstätten, Bibliotheken, Museen,Sportstätten, Freizeitbäder, Volkshoch-schulen, Gastronomie ist ausdrücklichnicht ausgeschlossen). Beispiele für Ein-zelobjekte sind u.a. induktive Höranla-gen, Audio-Guides sowie Orientierungs-hilfen für blinde und sehbehinderte Men-schen, barrierefreie Zugänge, barrierefreieSanitäranlagen.

Die Förderung öffentlicher kommunalerGebäude sowie öffentlicher Infrastrukturoder öffentlicher Auftraggeber ist ausge-schlossen. Eine Förderung kommunalerGebäude und Einrichtungen ist aus-nahmsweise möglich, wenn es sich dabeium ein freiwilliges Angebot handelt. Diesgilt insbesondere für• Jugend- und Freizeittreffs,• Seniorenbegegnungsstätten,

• Stadtteilzentren,• Bibliotheken,• Museen,• Sportstätten des Freizeit- und Breiten-sports,

• Freibäder,• Volkshochschulen.

Für das Jahr 2020 wurde das Programmum den Förderschwerpunkt „Barriere-freiheit in ambulanten Arzt- und Zahn-arztpraxen“ erweitert. Diesen wirdhiermit insbesondere die Möglichkeitgegeben, entsprechende Anträge ein-zureichen.Wer kann beantragen:Betreiber - auch Mieter und Pächter - vonbestehenden, öffentlich zugänglichenEinrichtungen.

Wie hoch ist die Förderung:Die zuwendungsfähigen Ausgaben betra-gen pro Einzelfall bis 25.000 Euro, diesesind bis zu 100 % förderfähig.Antragsunterlagen können Sie unter u.a.Adresse abfordern bzw. stehen dieseauch unterhttp://www.kreis-meissen.org/104.htmlzum Download bereit.

ACHTUNG:Verlängerung der Antragsfrist:Den Antrag mit den entsprechendenUnterlagen richten Sie bitte bis zum17.01.2020 (Ausschlussfrist) an:Landratsamt MeißenKreissozialamt / SozialplanungHerrn WuttkeLoosestraße 17/1901662 Meißen

Tel: 03521 / 725-3105Fax: 03521 / 725-3100Mail: [email protected] |www.kreis-meissen.org

Lieblingsplätze für alle

m Dezember 2008 hat derKreistag die Stiftung eines Eh-

renpreises für ein verdienstvollesbürgerschaftliches Engagement imLandkrrk eis Meißen beschlossen.Der Preis – ein Becher aus Meiss-ner Porzellan – wird seither in je-dem Jahr an sechs verdienstvolleBürgerinnen und Bürger zumSommerfest des Landkrrk eises über-reicht. Der Landkrrk eis Meißenschreibt diesen Preis hiermit öf-fentlich aus. Voraussetzungen sindvorbildliche Leistungen auf kom-munalpolitischem, kulturellem,

I sportlichem oder sozialem Gebietsowie der Kinder- und Jugendar-beit.Vorschläge senden Vereine,

Verbände, Unternehmen, Einrich-tungen sowie Einzelpersonen biszum 24. April 2020 an das Bürodes Landrates, Brauhausstraße 21,01662 Meißen. Die vorgeschlage-ne Person sollte ihren Wohnsitzim Landkrrk eis Meißen haben. JederVorschlag bedarf einer kurzen Be-gründung und muss durch mindes-tens zehn verschiedene Unter-schriften begleitet werden.

Ehrenpreis 2019 für Bürgerengagement

Preisverleihung anlässlich desSommerfestes 2019 auf SchlossHirschstein. Landrat Arndt Stein-bach ehrt Schachtrainer Wolf-gang Flemmer für dessen ehren-amtliches Engagement. Foto: Thöns

Herausgeber:Landratsamt MeißenBrauhausstraße 21, 01662 MeißenG 03521 [email protected]

Verlag:Redaktions- & Verlagsgesellschaft Elb-land mbH, Niederauer Straße 43, 01662MeißenG 03521 41045513

Verantwortliche: - für amtliche Bekannt-machungen der Landkreisverwaltung:Landrat, Arndt Steinbach- Redaktion und Bekanntmachungen derLandkreisverwaltung:Pressesprecherin des Landratsamtes,

Dr. Kerstin Thöns, Pressestelle des Land-ratsamtes:G 03521 725-7013- andere redaktionelle Beiträge:Petra Gürtler, Redaktions- & Verlagsge-sellschaft Elbland mbH- Anzeigen: Denni Klein, SächsischeZeitung GmbH, Ostra-Allee 20, Dresden

Anzeigenannahme: 03521 41045531Druck: Dresdner Verlagshaus DruckGmbHMeinholdstraße 2, 01129 DresdenAuflage: 120 000 ExemplareVerteilung: Medienvertrieb MeißenGmbH G 03521 409330

Das Amtsblatt ist auch auf der Homepa-ge des Landkreises Meißen unterwww.kreis-meissen.de hinterlegt.

Impressum

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AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS MEISSEN | FREITAG, 3. JANUAR 2020

AUS DEM LANDKREIS 1 1

or 500 Jahren war es die mo-dernste Festungsanlage Euro-

pas, heute ist es die vielleicht mo-dernste Museumsadresse Europas.Das älteste Bauwerk Dresdens un-ter der Brühlschen Terrasse warviele Jahrzehnte ein historischerSehnsuchtsort, fest verschlossenund damit geheimnisumwoben.Vor 1990 gab es seltene Führun-gen auch mal für die lokalen Me-dien, dann gründete sich mit derfriedlichen Revolution ein Verein,der die vermeintlichen Schätze ausder Tiefe retten und die Festungs-anlage öffnen wollte. Schließlichübernahm der Freistaat die Regieüber deren Zukunft. Sechs Jahrewurde geplant und gebaut, am En-de stehen eine Investitionssummevon rund neun Millionen Euro undein Erlebnis, das weit mehr als ein„normaler“ Museumsbesuch ist.

Eine InszenierungZunächst ist es dunkel und etwasmuffig in den Kasematten, dasStöhnen im Hintergrund lässt dasLeid erahnen, das in diesen Mau-ern fest verschlossen ist. KurfürstMoritz zu Sachsen war der Bau-herr dieser Anlage. Und sein „Spi-rit“ begleitet auch die Besucherdurch rund 2.500 QuadratmeterGeschichte.Christian Striefllf er, Geschäfts-

führer der Staatlichen Schlösser,Burgen und Gärten zu Sachsen,sowie Ulf Nickol, Leiter der Nie-derlassung Dresden des Sächsi-

V

schen Immobilien- und Bauma-nagement (SIB), bereiteten die Er-öffnungsgäste auf eine Multime-diashow der Superlative vor: DasAreal am Ufer der Elbe ist arghochwassergefährdet. WertvolleAusstellungsstücke, die es inÜberzahl gibt, wären keine prakti-kable Lösung gewesen. Es wurdelange und wohl auch kontroversdiskutiert bis zum endgültigenKonzept „Inszenierung einesRundgangs mit Begleitung durchKurfürst Moritz“. Ein wenig mehrGeschichtskenntnisse vorab sindallerdings vorteilhaft, um die be-wegten Bilder zeitlich einordnenzu können. „Festung Xperience“ist somit keine Ausstellung, wiesie Besucher in der Mehrzahl derMuseen europaweit empfängt. Im-mersion – so Christian Striefllf er –sei das Initial gewesen. Also ein-tauchen in die Geschichte Sach-

sens am Festungsort. Audiovisuel-le Technik macht es möglich!

Teil der SzeneDie Festungsbesucher – ausgestat-tet mit Kopfhhf örern – sind Teil derin Szene gesetzten Geschichte anauthentischen Orten ohne langevor Bildtafeln oder Schauvitrinennach den Details fahnden zu müs-sen. Auf rund 1.800 Quadratmeterprojizieren 27 Hochleistungsbea-mer Ereignisse der Festungsge-schichte.An 26 Stationen erleben die Be-

sucher sozusagen den Alltag, lau-schen einem Gespräch zwischenKurfürst Moritz und dem Archi-tekten zum Aufbbf au der Anlage,erleben das Fachsimpeln der Ka-nonengießer, sind Zuschauer beider Erfindung des Weißen Goldesdurch Johann Friedrich Böttger.Auch ein Besuch in der dunklen

Gefängniszelle des berüchtigtenRäubers Lips Tullian ist einge-plant. Im Kanonenhof angekom-men, offenbaren sich mittels einer360-Grad-Projektion die ganzenMöglichkeiten moderner Technikbeim langen Blick zurück in dieGeschichte.

Musik und HoftratschDas neue Format setzt auf emotio-nale und erlebnisorientierte Ver-mittlung. Kurator Dirk Welichspricht von der „Aufführung eineskulturhistorischen Ortes“, d.h., ersagt es in englischer Sprache „his-torical site performance“: „DerMuseumsbesucher von heute istnicht vergleichbar mit dem Publi-kum, das wir noch vor 20 Jahrenin den Schlössern, Burgen undGärten begrüßen konnten. Umheute Menschen zu begeistern,brauchen wir starke Erlebnisse.“

Schon der Ort, zu erreichen perLift über die Brühlsche Terrasse,erzeugt kalte Schauer, die erst fastam Ende des einstündigen Rund-gangs bei Musik und „Hoftratsch“vergehen. Während unten Böttgersein Meissener Porzellan produ-zierte, wurde auf der Terrasse aus-giebig gefeiert. Die barockeLeichtigkeit erfasst auch die Mu-seumsbesucher und irgendwie istwohl jeder froh, den dumpfen,dunklen Ort Richtung Stadtlebenverlassen zu können, um bald wie-derzukommen. Ohne den gerings-ten Zweifel gehört die Festungsan-lage zu den spannendsten musea-len Orten einer Stadt, die so reichan Kunst und Kultur ist, dass siesich dieses fantastische Experi-ment leisten kann. Geplanter Be-such bitte über Zeitfester anmel-den unter www.festung-Xperi-ence.de Kerstin Thöns

Mit Kurfürst Moritz durch die KasemattenDas älteste Bauwerk Dresdens öffnete Anfang Dezember nach mehrjähriger Bauzeit als

modernstes Museum Europas

Unter der Brühlschen Terrasse: Die USOMO GmbH aus Berlin stelltedas völlig neue 3-D-Audiosystem für die Museumsfläche bereit. DieTamschick Media + Space GmbH aus Berlin setzte die Visionen undIdeen der Ausstellungsmacher um.

Blick in die Festungsanlage. Das Areal ist übrigens barrierefrei vomEinstieg über den Lift bis zum Rundgang. Fotos: Thöns

andtagspräsident Dr. MatthiasRößler und Sachsens Sozial-

ministerin Barbara Klepsch habenam 7. Dezember 2019 das ehren-amtliche Engagement sächsischerBürgerinnen und Bürger im Rah-men des jährlich stattfindendenEhrenamtsempfangs gewürdigt.Die feierliche Veranstaltung fandim Plenarsaal des SächsischenLandtags statt. Insgesamt wurden50 Bürgerinnen und Bürger ausganz Sachsen ausgezeichnet, diesich in besonderer Weise vor al-lem im sozialen und karitativenBereich engagieren. Vorgeschla-gen wurden die Ehrengäste desEmpfangs von den in Sachsen täti-gen Wohlfahrtsverbänden, Land-krrk eisen, Kommunen und Kirchen.„Seit 1994 gibt es den Ehren-

amtsempfang, somit ist er mittler-weile auch ein gutes Stück sächsi-

L sche Tradition,“ so Sozialministe-rin Barbara Klepsch. „Aber trotz-dem ist es jedes Jahr eine ganz be-sondere Veranstaltung. Es beein-druckt mich immer wieder, wievielfältig und lebendig sich dasfreiwillige Engagement in Sach-sen gestaltet und mit welcher Lei-denschaft sich die Bürgerinnenund Bürger für die Gemeinschaftund das Miteinander einsetzen.Dafür gilt allen Ehrenamtlichenmein besonderer Dank.“„Ohne die vielen stillen Helfer

in unseren Vereinen und die hilfs-bereiten Bürger würde unserer Ge-sellschaft spürbar etwas fehlen –denn ihr Wirken erleichtert dasLeben anderer Menschen, die die-se Unterstützung brauchen. Einstarker Staat muss für funktionie-rende Strukturen sorgen, aber dieehrenamtlichen Helfer machen un-

seren Freistaat besonders lebens-wert. Diese Menschen zieht es zu-meist nicht ins Rampenlicht, abersie verdienen die Würdigung derPolitik und von uns allen“, betonteLandtagspräsident Dr. MatthiasRößler. Dazu solle der Empfangbeitragen.Die ausgezeichneten Ehrenamt-

lichen engagieren sich in den un-terschiedlichsten gesellschaftli-chen Bereichen. So wurden u.a.neben dem Ehrenamt in Heimat-,Sport- oder Tierschutzvereinenauch das Engagement für Kinder-und Jugendliche, Menschen mitBehinderung oder Senioren undSeniorinnen ausgezeichnet.Teilnehmerinnen und Teilneh-

mer am Ehrenamtsempfang 2019aus dem Landkrrk eis Meißen waren:Siegfried Bossack – 01619 Zeit-hain – seit 1965 Mitglied der frei-

willigen Feuerwehr, von 1994 bis2010 Vorsitzender des Landesfeu-erwehrverbandes Sachsen, Ver-dienste im Bereich Weiterbildungvon Kameradinnen und Kamera-den der freiwilligen Feuerwehren.Seit 1984 auch Engagement imBereich der Feuerwehrhistorik:Auf- und Ausbau SächsischesFeuerwehrmuseum Zeithain.

Sven Böttger – 01640 Coswig –Kommunalpolitisches Engage-

ment: Mitglied des CoswigerStadtrates seit 1994 und zehn Jah-re Mitglied des Kreistages. Spre-cher der Initiative Coswig – Ortder Vielfalt, Begleitung vonFlüchtlingen, Integrationshilfe.

Sabine Günther – 01640 Cos-wig – Gründungsmitglied desBrockwitzer Schul- und Sportver-

eins e. V., im Vereinsvorstand alsSchatzmeisterin tätig. Auch Orga-nisatorin zahlreicher Feste undVeranstaltungen im Gemeinwe-sen; weiterhin Kassenprüferin imKreissportbund Meißen, Wahlvor-standsvorsitzende in der StadtCoswig, Mitglied im Kirchenvor-stand.

Marianne Horns – 01662 Mei-ßen – seit 1990 Engagement beider Lebenshilfe Meißen, zunächstAufbbf au der Geschäftsstelle undFrühförderungs- und Beratungs-stelle, heute Mitarbeit im Vereins-vorstand. Auch Mitglied in Frau-entheatergruppe, die sie 1995 ge-gründet hat. Seit 2008 aktiv in ei-ner Selbsthilfegruppe für Angehö-rige von Menschen mit Essstörun-gen. Zudem aktiv in der Flücht-lingshilfe.

Fürs Ehrenamt ausgezeichnet

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AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS MEISSEN | FREITAG, 3. JANUAR 2020

12 AUS DEM LANDKREIS

er Verkehrsverbund Oberel-be (VVO) hat auf seiner

Verbandsversammlung im Dezem-ber wichtige Entscheidungen fürdas Jahr 2020 getroffen. Trotz derHerausforderungen im VVO-Die-selnetz infolge der Insolvenz derStädtebahn Sachsen hielten dieFahrgäste den Unternehmen imVerbund die Treue und nutzten re-ge Busse und Bahnen: Mehr Pend-ler und eine hohe Nachfrage imFreizeitverkehr führten bis zumJahresende 2019 zu vier Prozenthöheren Einnahmen der zwölfVerbundunternehmen. Die Zahlder beförderten Fahrgäste steigtnach derzeitigen Prognosen imGesamtjahr um 1,3 Prozent aufrund 222 Millionen an.

Haushalt 2020 mit Investi-tionen in BarrierefreiheitDie Verbandsversammlung hatauch den Haushalt für das Jahr2020 mit einem Rekord-Volumenvon rund 140 Millionen Euro be-schlossen. Davon fllf ießen 112 Mil-lionen in den Eisenbahnverkehrund vier Millionen in den Bus- so-wie Nachtverkehr. „Damit sichernwir das umfangreiche Angebot inder Region“, betonte BautzensLandrat Michael Harig, Vorsitzen-der des Zweckverbandes. „Zudemkönnen wir in den weiteren Aus-bau des Nahverkehrs investieren.“Insbesondere für das VorhabenBarrierefreiheit an Haltestellenund Bahnhöfen steigt das Investiti-onsvolumen auf über drei Millio-nen Euro.

Zeitplan für stabilenBetrieb im DieselnetzMit der Transdev-Gruppe, die seit

D 1. Oktober für das Dieselnetz ver-antwortlich ist, wurde ein verbind-licher Zeitplan zur vollständigenWiederaufnahme des Eisenbahn-verkehrs nach der Insolvenz derStädtebahn vereinbart. Ein Maß-nahmebündel, insbesondere derAbschluss eines Instandhaltungs-vertrages und der Einsatz zusätzli-cher Triebwagen aus anderen Net-zen der Transdev-Gruppe, zielt da-rauf, dass ab dem 13. Januar wie-der Züge im Abschnitt Dresden –Ottendorf-Okrrk illa der Regional-bahn RB 33, ab dem 20. Januarwieder auf der gesamten Streckebis Königsbrück fahren. Auf derLinie RB 71 werden ab 10. Febru-ar im Abschnitt Pirna – Sebnitz,ab 2. März 2020 wieder auf dergesamten Strecke bis Sebnitz Zü-ge eingesetzt. „Die Probleme beider kurzfristigen Übernahme desVerkehrs hätten alle Betreiber ge-habt“, erklärt Burkhard Ehlen, Ge-schäftsführer des VVO. „Wir er-warten, dass mit den beschlosse-nen Maßnahmen entsprechenddem vereinbarten verbindlichenZeitplan die Züge auf allen Linienbald wieder planmäßig rollen.“

Zum FahrplanwechselMit Fahrplanwechsel am 15. De-zember wurde das Angebot imVVO weiter verbessert: In Ka-menz fährt die Linie 22 häufigerdurch das Gewerbegebiet „AmOchsenberg“ und stellt damit auchzu den Schichtwechselzeiten desBatterieherstellers Accumotive ei-ne direkte Verbindung zum Bahn-hof her. In Ottendorf-Okrrk illa er-schließt die Linie 317 mit zahlrei-chen Fahrten – jeweils mit An-schluss von und nach Dresden am

Bahnhof Ottendorf-Okrrk illa Süd –das Gewerbegebiet mit über 6.500Arbeitsplätzen. Zudem wird dasNetz der PlusBus-Linien weiterausgebaut: Zukünftig tragen auchdie Linien 102, Bautzen – Ka-menz sowie die Linie 305 im Ab-schnitt Bischofswerda – Radebergdas markante „+“ in der Anzeige.„Die Busse dieser Linien fahrenmontags bis freitags mindestens15 Mal in jede Richtung, an Sams-tagen sechs Mal und an Sonntagenmindestens vier Mal“, erläutertBurkhard Ehlen. Zudem habe dieVerbandsversammlung beschlos-sen, die bestehenden Verkehrsver-träge mit der DB Regio für dieNationalparkbahn und den Regio-nalexpress „Bohemica“ bis De-zember 2023 zu verlängern. BeideLinien werden bis dahin gemein-

sam mit dem Bezirk Ústí nad La-bem neu ausgeschrieben. Zudemwird der VVO die mögliche Ver-längerungsoption für das Netz El-be-Elster ziehen und die drei Lini-en Dresden – Hoyerswerda, Dres-den – Elsterwerda sowie Dresden– Cottbus von Dezember 2022 bis2026 weiterhin von der DB Regiobetreiben lassen. Der Zweckver-band stellt für die Vertragsverlän-gerungen über die Laufzeit rund65 Millionen Euro zur Verfügung.

VVO-Tarif angepasstHohe Tarifabschlüsse für die Mit-arbeiter sowie steigende Kostenfür Energie und Material macheneine Tarifanpassung zum 1. Au-gust 2020 notwendig. Die Preiseim VVO steigen dann nach zweiJahren Preisstabilität um durch-

schnittlich 3,9 Prozent. Der Preisfür eine Einzelfahrt in einer Tarif-zone steigt um 10 Cent auf 2,50Euro. Für längere Fahrten durchmehrere Tarifzonen steigt derPreis der Einzelfahrt um 20 bis 40Cent. Die Viererkarte bleibt trotzeiner Anhebung um 40 Cent aufneun Euro eine preiswerte Alter-native für Gelegenheitsfahrer. Ta-geskarten für eine Tarifzone wer-den erstmals seit sechs Jahren um50 Cent teurer, für längere Stre-cken sowie für Familien und klei-ne Gruppen steigen die Preise umeinen bis zwei Euro an. Wochen-karten bleiben im Preis stabil, Mo-nats- und Abo-Monatskarten, 9-Uhr- und 9-Uhr-Abo-Monatskar-ten werden durchschnittlich um3,3 Prozent teurer. So wird bei-spielsweise die Abo-Monatskartefür Dresden, die Preisstufe A 1,um 1,80 Euro erhöht und kostetdann 53,70 Euro. Der Beschlusszur Preisanpassung erfolgte ohnedie Stimmen der LandeshauptstadtDresden, die sich nach intensivenDiskussionen bei der Abstimmungenthielt. Das Gebiet des VVO um-fasst neben der LandeshauptstadtDresden die Landkrrk eise Meißen,Sächsische Schweiz-Osterzgebir-ge und den westlichen Teil desLandkrrk eises Bautzen mit insge-samt 1,2 Millionen Einwohnern.Der kommunale Zweckverband istfür den Schienenpersonennahver-kehr verantwortlich. Darüber hi-naus kooperiert er mit den kom-munalen Verkehrsbetrieben undgestaltet einen einheitlichen Tarif.Im Jahr 2018 waren rund 219 Mil-lionen Fahrgäste im VVO unter-wegs. Chr.Schlemperwww.vvo-online.de

VVVV VVV O stellt Weichen für 2020

Barrierefreiheit ist bei jeder ÖPNV-Investition ein wichtiger Punkt.Auch bei der Tram-Linie 4 hier an der Haltestelle „Schloss Wacker-barth“ in Radebeul. Foto: Thöns

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Page 13: 500 JahreIndustriekultur - Meissen

AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS MEISSEN | FREITAG, 3. JANUAR 2020

13AUS DEM LANDKREIS

um Jahresbeginn gehören gu-te Vorsätze auch beim Thema

Ernährung. Doch ist jeder Trendauch wirklich gesund? Schon seitJahren gehören Smoothies zu denbeliebten Vitaminlieferanten – ge-rade jetzt im Winter. Der pürierteMix aus Früchten, Gemüsen,Kräutern ist scheinbar genau dasRichtige für alle Menschen, dieaus Zeitnot und Stress ihren tägli-chen Vitaminbedarf decken wol-len. Doch sind Smoothies wirklichso gesund? Dr. Anja Luci, Ernäh-rungsexpertin der KaufmännischeKrankenkasse (KKH), klärt im In-terview auf.

Können Smoothies grundsätzlichfrisches Obst oder Gemüse erset-zen?Ja und Nein! Als Ergänzung für

den täglichen Speisezettel oderauch mal als Alternative, wennkein frisches Obst zur Hand ist:Ja. Aber als Ersatz auf Dauer kei-nesfalls. Denn nichts geht über diein Obst und Gemüse enthaltenenBallaststoffe und sekundären

Z

Pfllf anzenstoffe, die zumindest ingekauften Smoothies in der Regelfehlen.

Was unterscheidet fertige Smoo-thies von selbst gemachten?Bei einem Fertig-Smoothie

wird die gesamte Frucht püriert,allerdings ohne Schale und Kerne.Um ihn trinkbarer und sämiger zumachen, wird meist zuckerhaltiger

Fruchtsaft beigemischt. Außerdemgehen beim industriellen Verarbei-tungsprozess wichtige Mineral-und Ballaststoffe sowie Vitamineverloren. Der selbst gemachteSmoothie dagegen enthält meistSchalen und Kerngehäuse undwird nicht erhitzt, sondern in derRegel sofort frisch getrunken.

Wenn es denn schon ein gekauf-ter Smoothie sein muss, woraufsollte man achten?Hier lohnt sich immer ein Blick

auf die Inhaltsangaben: Er solltemindestens zu 50 Prozent aus derkompletten Frucht bestehen. Zu-gesetzter Zucker hat in einem

Smoothie nichts zu suchen. Briti-sche Wissenschaftler haben vor ei-nigen Jahren in fertigen Smoothiesmehr Zucker entdeckt als in einerCola: 26 Gramm in 200 Millili-tern. Das entspricht in etwa achtZuckerwürfeln.

Also Smoothies nach Möglichkeitselber machen?Unbedingt! Mit frischem Obst

und Gemüse – aber auch Kräutern– lassen sich leckere und gesundeMischungen herstellen, die zudemfrei von Zusatzstoffen oder zu vielZucker sind. Seien Sie mutig undkombinieren Sie bewusst verschie-dene Gemüse mit Obstsorten, bei-spielsweise Rote Bete mit Brom-beeren und Heidelbeeren, etwasZitrone und Honig. Die Früchtedürfen auch tiefgekühlt sein. EineKnolle Rote Bete enthält eineMenge Kalzium, Phosphor, Kali-um, Magnesium, Eisen Vitamin Bund C sowie Folsäure ideal, umErkältung und Grippe keine Chan-ce zu geben.www.kkh.de

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Smoothies - Vitaminkick oder Zuckerbombe?

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Bunt ist nicht immer gesund! Vor allem beim Thema Zucker ist dasMaß schnell überschritten. Foto: Archiv

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Page 14: 500 JahreIndustriekultur - Meissen

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AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS MEISSEN | FREITAG, 3. JANUAR 2020

15AUS DEM LANDKREIS

in schwerer Verkehrsunfallwird immer begleitet von ei-

nem großen öffentlichen Interessean Ursachen, Hergang, möglichenVerletzten. Kommt es innerhalbeines Jahres zu mehreren Unfällenan gleicher Stelle, ist es ein Fallfür die Verkehrsunfallkommission(VUK). Solche Kommissionengibt es deutschlandweit. Die imLandkrrk eis Meißen ist dem Kreis-verkehrsamt zugeordnet. Die zu-ständige Amtsleiterin Susann Mat-thäus informiert auf Nachfragevieler Einwohner im Landkrrk eisMeißen zu Aufgaben und Ent-scheidungsprozessen der regiona-len Unfallkommission.

Die Aufgaben der VUKDie VUK hat Unfallhäufungen zuanalysieren, Abhilfevorschläge zufinden und Maßnahmen, gegebe-nenfalls auch Zwischenlösungen,zu beschließen und umzusetzen.Darüber hinaus hat sie die weitereUnfallentwicklung und Wirksam-keit der getroffenen Maßnahmenzu prüfen. Zeigt sich, dass dieMaßnahmen unzureichend waren,sind weitere Maßnahmen zu er-greifen. Das Spektrum umfasstbauliche, verkehrsrechtliche undverkehrspolizeiliche Maßnahmen.Damit trägt sie erheblich zur Ver-kehrssicherheit im jeweiligen Zu-ständigkeitsbereich bei. Die Kos-tenfrage stellt sich dabei nicht.Natürlich müssen die Maßnahmenauch umsetzbar sein, insofernkann es auch durchaus möglichsein, dass ein Umbau der Straßeunumgänglich ist, jedoch nichtkurzfristig realisiert werden kannund damit Übergangslösungen be-schlossen werden müssen. Die Re-levanz wird auch dadurch deut-lich, dass die VUK bei Unfallhäu-fungen in jedem Fall etwas be-schließen muss. Sie darf also nichtnur beobachten und abwarten,sondern muss tatsächlich handeln.Maßnahmen können beispielswei-se das Aufstellen von stationärenGeschwindigkeitsüberwachungs-anlagen sein, wie zuletzt auf der B101 bei Krogs geschehen, sofernüberhöhte Geschwindigkeit unfall-

E

ursächlich war. Es muss also nichtimmer eine neue verkehrsregelndeAnordnung oder Baumaßnahmebeschlossen werden. Die Be-schlüsse müssen von allen Mit-gliedern der VUK einstimmig ge-fasst werden und sind damit in derFolge auch bindend.

Die Bildung der VUKEs gibt eine Verwaltungsvorschrift(VWL) zu Paragraph 44 der Stra-ßenverkehrsordnung (StVO) sowiedie VWL Örtliche Unfalluntersu-chung. Danach sind Verkehrsun-fallkommissionen zu bilden. Diesegibt es in Sachsen in den Land-krrk eisen, den krrk eisfreien Städten,den Großen Kreisstädten sowie fürdie Autobahnen im Landesamt fürStraßenbau und Verkehr. Die Lei-tung obliegt gemäß Nr. 1 b Satz 2VWL Örtliche Unfalluntersu-chung der zuständigen Straßenver-kehrsbehörde. Insofern haben dieGroßen Kreisstädte im LandkreisMeißen auch selbst die Leitung in-ne. Meißen, Riesa und Großen-hain nutzen die VUK des Land-

krrk eises Meißen, übernehmen je-doch, wenn es um Unfallhäufun-gen in ihrem Zuständigkeitsbe-reich geht, temporär die Leitung.Mitglieder der VUK sind die je-

weils zuständige Straßenverkehrs-behörde, Straßenbaubehörde so-wie der Polizeivollzugsdienst.Sollte es um Gemeindestraßen ge-hen, wird die zuständige Gemein-de hinzugezogen.Auch wenn es rechtlich nicht

erforderlich ist, nehmen an unse-rer VUK versierte Verkehrsinge-nieure der dem Freistaat Sachsenangehörigen Liste GmbH kosten-neutral teil, um ein Höchstmaß anKompetenz einfllf ießen zu lassen.

Kriterien derUnfallhäufungenBei der Analyse der Unfälle unter-scheidet man nach Unfalltyp, -art,-ursache und -kategorie. Hierbeigibt es einen Kriterienkatalog zurörtlichen Unfalluntersuchung, derdie Entscheidung, ab wann es sichum eine Unfallhäufung handelt,genau beschreibt. Unfallhäufun-

gen liegen erst dann vor, wenn ei-ne bestimmte Anzahl von Unfäl-len in einem bestimmten Zeitraumaufgetreten ist. Auf Landstraßenmüssen sich beispielsweise inner-halb von drei Jahren drei Unfällemit schwerem Personenschadenoder fünf Unfälle mit leichtemPersonenschaden ereignen. DieVUK des Landkrrk eises Meißen be-schäftigt sich derzeit mit insge-samt 22 Unfallhäufungen in eige-ner Zuständigkeit, die die festge-legten Grenzwerte erreicht odergar überschritten haben. In diesenFällen wurden bereits Maßnahmenfestgelegt und befinden sich in derUmsetzung bzw. der Wirksam-keitsprüfung.

Handlungsbedarf der VUKDie festgelegten Kriterien mit ih-ren Grenzwerten müssen erfülltsein, bevor die VUK sich damitbeschäftigt. Kenntnis hierüber er-halten wir durch die Zuarbeit derPolizei. Als zuständige Straßen-verkehrsbehörde können wir aller-dings auch schon vorher von

Amtswegen oder auch auf Antragtätig werden. Dann fordern wir an-lassbezogen die offiziellen Unfall-zahlen bei der Polizei ab. Werdenbei den Vor-Ort-Prüfungen Unzu-länglichkeiten bekannt, wird ent-sprechend reagiert.

UnfallvermeidungDazu kann jeder Verkehrsteilneh-mer selbst etwas beitragen. Vor-sicht und gegenseitige Rücksicht-nahme sind nicht nur eine Floskel,sondern der Grundgedanke derStVO. Auch eine Auffrischung derVerkehrsregeln kann nicht scha-den. Es gibt vielerorts kostenfreieVerkehrsteilnehmerschulungen, indenen die einst gelernten Regelnwieder bewusst gemacht sowieNeuerungen erläutert und Fragenbeantwortet werden. Die dadurcherzeugte Sensibilisierung für be-stimmte Situationen kann positi-ven Einfllf uss auf das Verhalten imStraßenverkehr haben. Hier sindmotorisierte Verkehrsteilnehmerund Radfahrer sowie Fußgängergleichermaßen gefragt.

Für mehr Sicherheit auf denLandkreisstraßen

Verkehrsunfälle sind leider keine Seltenheit. Doch wann sind sieauch ein Thema für die Verkehrsunfallkommission im Landkreis Mei-ßen? Foto: ArchivAmtsleiterin Susann Matthäus Foto: K. Thöns

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