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Lärmgutachten Einzonungsverfahren gemäss Lärmschutzverordnung Areal Rosengarten, Zürich 5419_Rosengarten_Lärmgutachten_20150206.docx

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Lärmgutachten Einzonungsverfahren gemäss Lärmschutzverordnung

Areal Rosengarten, Zürich 5419_Rosengarten_Lärmgutachten_20150206.docx

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Areal Rosengarten Zürich

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Ort / Datum

Zürich, 06.02.2015

Objekt

5419 Areal Rosengarten Zürich

Bauherrschaft

Stiftung für Studentisches Wohnen Zürich ETH Zürich, SOK Sonneggstrasse 23 8092 Zürich

Architektur

Atelier Scheidegger Keller Griesernweg 32 8037 Zürich

Beilagen

1 – 4 Lärmkarten Simulationsberechnung, Zeitbereich Nacht

Inhaltsverzeichnis

1. Aufgabe / Situation .................................. 3

2. Grundlagen ............................................... 3

3. Berechnungen / Ergebnisse ..................... 5

4. Lärmschutzkonzept .................................. 6

5. Zusammenfassung ................................... 9

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1. Aufgabe / Situation

Das bisher brach liegende Areal an der Rosengartenstrasse soll bebaut werden. Die Bauherr-schaft plant, ein mehrgeschossiges Wohnhaus für Studenten zu errichten. Das Areal liegt an der Bucheggstrasse / Rosengartenstrasse, welche hohe Lärmimmissionen verursacht.

Das Grundstück soll im Rahmen einer Teil BZO-Revision „Areal Rosengarten“ von einer Freihal-tezone in eine Wohnzone W3 umgewandelt werden. Im Rahmen dieses Einzonungsverfahrens wurde unser Büro beauftragt die Lärmimmissionen des Strassenverkehrs am geplanten Neu-bau gemäss Lärmschutzverordnung zu prüfen. Nach ersten Berechnung wurden die Grundrisse und die Gebäudegeometrie entsprechend an-gepasst. Das geplante Projekt wurde mit dem FALS und dem UGZ am 12.01.2015 vorbespro-chen. Das Protokoll [4] ist Grundlage des vorliegenden Gutachtens.

2. Grundlagen

Die folgenden Grundlagen wurden für das Gutachten verwendet: [1] Lärmschutzverordnung (LSV), Stand 1.08.2010 [2] Grundrisse und Schnitte vom 14./16.01.2015 [3] Strassenverkehrsinformationssystem des Kantons Zürich [4] Protokoll Lärmschutz von Sitzung am 12.01.2015 bei der Fachstelle Lärmschutz der Bau-

direktion Kanton Zürich, erstellt von Atelier Scheidegger Keller

Lärmschutzverordnung

Die Grenzwerte der Lärmschutzverordnung gelten für lärmempfindliche Räume. Als lärmemp-findliche Räume gelten unter anderem Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küchen mit Essbereich und Räume in Betrieben, in denen sich Personen regelmässig während längerer Zeit aufhalten. Da es sich vorliegend um ein Einzonungsverfahren handelt, gelten die Planungswerte. Das Terrain liegt in der Empfindlichkeitsstufe III gemäss Lärmschutzverordnung. Es ergeben sich somit die folgenden Planungswerte:

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ES II ES III

ES III Wohnen, Kita u.ä. Räume in Betrieben / Ateliers

Tag Nacht Tag

Planungswerte in dB(A) 60 50 65

Für Kindertagesstätten muss nur die Tageszeit beurteilt werden, da keine Nachtnutzung statt-findet.

Bewilligung bei Erschliessung von Bauzonen (LSV Art. 30) Die Bauzonen für Gebäude mit lärmempfindlichen Räumen, die bei Inkrafttreten des Gesetzes noch nicht erschlossen waren, dürfen nur so weit erschlossen werden, als die Planungswerte eingehalten sind oder durch eine Änderung der Nutzungsart oder durch planerische, gestalterische oder bauliche Massnahmen eingehalten werden können. Die Vollzugsbehörde kann für kleine Teile von Bauzonen Ausnahmen gestat-ten.

Emissionen

Die Verkehrszahlen basieren auf den Angaben des Straßenverkehrsinformationssystems des Kantons Zürich. Folgende Lärmquellen sind massgeblich:

Strassen Lr,e in dB(A)

Tag Nacht

Bucheggstrasse 84.8 79.7

Rosengartenstrasse 85.7 80.6

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3. Berechnungen / Ergebnisse

Handrechnung

In einem ersten Schritt wurden die Immissionen an der Fassade zur Bucheggstrasse ohne Si-mulation berechnet.

Lr,e Tag [dB(A)] 84.8

Lr,e Nacht [dB(A)] 79.7

Abstand d [m] 15

Aspektwinkel [°] 180.0

Hindernis Abar [dB] 0.0

Reflexion [dB] 0.0

Leq Tag [dB(A)] 72.8

Leq Nacht [dB(A)] 67.7

Die einfache Berechnung zeigt, dass an der strassenzugewandten Fassade die Alarmwerte überschritten werden.

Berechnungen Modell

Zur detaillierten Berechnung der Beurteilungspegel an allen Fassaden wurden Simulationsbe-rechnungen durchgeführt. Die Berechnungen erfolgten mit dem Lärmausbreitungsmodell Soundplan 7.3. Das Computer-modell verwendet das Rechenverfahren für Strassenverkehr STL 95. Im Computermodell wird mit einem dreidimensionalen Abbild von Topographie, Lärmquellen und Empfangspunkten die Schallausbreitung gerechnet. Reflexionen und Beugungen werden berücksichtigt. Es wurde mit einer Reflexionstiefe von 3 gerechnet. Die Ergebnisse sind in Form von dreidimensionalen Lärmkarten in den Beilagen 1 – 3 für die Nachtzeit und in Beilage 4 für die Tageszeit dargestellt. Im Folgenden werden die Ergebnisse einzelner Punkte aufgezeigt.

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Immissionspunkt

Planungswert

Lr in dB(A)

Beurteilungspegel

Lr in dB(A)

Überschreitung in dB

Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht

1 Wohnen 60 50 72 67 12 17

2 Gewerbe / Atelier 65 - 63 58 - -

3 Wohnen / Kita 60 50 54 49 - -

4 Wohnen / Gewerbe 60 / 65 50 53 48 - -

5 Wohnen / Werkstatt 60 / 65 50 68 63 8 13

Die Planungswerte werden an der strassenzugewandten Fassade sowie an den seitlichen Fas-saden überschritten. Erst auf der Rückseite können die Planungswerte eingehalten werden. Um die Lärmproblematik zu lösen, wurde ein entsprechendes Grundrisskonzept erstellt. Die Lösungen für durchgängig lärmabgewandtes Lüften wurden mit dem FALS und dem UGZ be-sprochen [4] und werden im folgenden Kapitel aufgezeigt.

4. Lärmschutzkonzept

Konzept: Lüften über Rückseite

Die 7 – 8 Zimmer pro Wohneinheit sind – abgesehen vom Dachgeschoss – nach hinten ausge-richtet. Die Wohn- und Essräume werden über Loggias auf der Gebäuderückseite gelüftet.

Ausschnitt 2. Obergeschoss

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Gebäudekopf West: Zimmer / Gewerberäume / Atelier

Die bis zur Rückseite des Gebäudes durchgehenden Gewerberäume bzw. Ateliers am Kopf-ende können über die Fenster auf der Rückseite lärmabgewandt belüftet werden. Zur Tages-zeit wird der Planungswert von 65 dB(A) eingehalten. Das sich anschliessende Zimmer 2 wird über die Loggia gelüftet. Diese wird bis zum Gebäude-versatz geschlossen ausgeführt (blaue Markierung). Im Bereich der Loggiaöffnung werden die Planungswerte eingehalten.

Ausschnitt 1. Obergeschoss

Gebäudekopf Ost: Zimmer mit Erker

Ein Zimmer pro Geschoss ergibt sich an der Nordost-Ecke des Gebäudes. Dieses wird über ei-nen Erker nach hinten lärmabgewandt gelüftet. Da die Simulationsberechnungen die horizon-tale Beugung unterschätzt, ist mit höheren Werten zu rechnen als unten dargestellt. In Ab-sprache mit dem FALS [4] ist die Minderung des Erkers ausreichend, wenn dieser mit der bau-rechtlich maximal zulässigen Tiefe von 2m ausgeführt wird und das Lüftungsfenster mind. 1m von der Erkeraussenseite entfernt angeordnet wird.

Ausschnitt 2. Obergeschoss

Öffnung

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Dachgeschoss: Zimmer mit Dachfenster

Im Dachgeschoss ergeben sich pro Wohneinheit 2 Zimmer, welche zur Bucheggstrasse hin ori-entiert sind. Jeweils 1 Zimmer (blau) kann über die Loggia auf der Rückseite gelüftet werden. Das andere Zimmer (grün) wird über ein Dachflächenfenster, welches zur Gebäuderückseite orientiert ist, gelüftet. In Absprache mit dem FALS [4] ist die Abschirmung des Schrägdaches ausreichend, wenn das Fenster mind. 1m vom Dachfirst entfernt positioniert wird. Der Bezug zum Aussenraum ist damit ebenfalls hergestellt.

Ausschnitt Dachgeschoss

Querschnitt

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5. Zusammenfassung

Das Areal Rosengarten in Zürich ist aufgrund des Verkehrs auf der Rosengartenstrasse und der Bucheggstrasse von sehr hohen Lärmimmissionen belastet. Im Rahmen des Einzonungsverfahrens wurde ein Richtprojekt für ein Studentenwohnhaus er-stellt. Dieses berücksichtigt die Lärmsituation durch die Geometrie und die Grundrissgestal-tung. Alle lärmempfindlichen Räume können über ein Fenster gelüftet werden, an welchem die Pla-nungswerte eingehalten sind. Die Lösungen wurden mit dem FALS besprochen [4]. Das Richtprojekt ist gemäss Lärmschutzverordnung bewilligungsfähig.

BAKUS Bauphysik & Akustik GmbH Ruth Armbruster

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Beilage 1

Beurteilungspegel Nachtfür den Strassenverkehr

Projekt-Nr.: 5419Areal RosengartenZürichStand: 06.02.2015

Pegelwerte Lr

in dB(A)zur Beurteilung einer Wohnnutzung

<=48.548.5 < <=50.050.0 < <=51.551.5 < <=53.053.0 <

PlanungswerteWohnen (ESIII):Tag: 60 dB(A)Nacht: 50 dB(A)

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Beilage 2

Beurteilungspegel Nachtfür den Strassenverkehr

Projekt-Nr.: 5419Areal RosengartenZürichStand: 06.02.2015

Pegelwerte Lr

in dB(A)zur Beurteilungeiner Wohnnutzung

<=48.548.5 < <=50.050.0 < <=51.551.5 < <=53.053.0 <

PlanungswerteWohnen (ESIII):Tag: 60 dB(A)Nacht: 50 dB(A)

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Beilage 3

Beurteilungspegel Nachtfür den Strassenverkehr

Projekt-Nr.: 5419Areal RosengartenZürichStand: 06.02.2015

Pegelwerte Lr

in dB(A)zur Beurteilung einer Wohnnutzung

<=48.548.5 < <=50.050.0 < <=51.551.5 < <=53.053.0 <

PlanungswerteWohnen (ESIII):Tag: 60 dB(A)Nacht: 50 dB(A)

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Beilage 4

Beurteilungspegel Tagfür den Strassenverkehr

Projekt-Nr.: 5419Areal RosengartenZürichStand: 06.02.2015

Pegelwerte Lr

in dB(A)zur Beurteilung einerGewerbenutzung

<=63.563.5 < <=65.065.0 < <=66.566.5 < <=68.068.0 <

PlanungswerteGewerbe (ESIII):Tag: 65 dB(A)Nacht: --