6 Staatsprüfung Modul3 2020 Holzgeschäft · 2020. 7. 14. · 9huwudxhq xqg 7udqvsduhq] ehl...
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Vertrauen und Transparenz bei der Holzübernahme
NATUR NÜTZEN. NATUR SCHÜTZEN.
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NATUR NÜTZEN.NATUR SCHÜTZEN.
Controlling im ForstbetriebDas Holzgeschäft
Staatsprüfung 2020DI Gerald Rothleitner
Assistenz: Valerie Findeis
Vertrauen und Transparenz bei der Holzübernahme
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NATUR NÜTZEN.NATUR SCHÜTZEN.
Vertragssicherheit - RichtigeHolzübernahmeWie setze ich die neuen Regelwerke, Branchenvereinbarungen und adaptierten Musterverträge in der Praxis um?
Vertrauen und Transparenz bei der Holzübernahme
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Vertrauen & Transparenz bei der Holzübernahme
• Welche Regelwerke gibt es und welche Adaptierungen sind für meinen Betrieb praxisrelevant?
• Wie kann ich diese Regelwerke in meinen Verträgen umsetzen?
• Was muss ich bei meinen Schlussbrief-Verhandlungen beachten?
• Wie kann ich die Änderungen gemeinsam mit meinen FHP-Marktpartnern gut und effizient bewältigen?
• Wie kann ich meinen Prozess der Holzvermarktung wirtschaftlich optimieren?
• Welche Sicherheiten und Kontrollmechanismen helfen mir bei meiner Holzvermarktung?
• Wie unterstützt die Kooperationsplattform FHP diese Prozesse (FHP-Anlagenfitprogramm)?
Fotorechte: © Anna Schreiner
Mit freundlicher Genehmigung von Mondi Frantschach, Sägewerk Hutter, Forstamt Ottenstein, Holztechnikum Kuchl, ÖBf AG
Vertrauen und Transparenz bei der Holzübernahme
NATUR NÜTZEN. NATUR SCHÜTZEN.
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Vertrauen und Transparenz bei der Holzübernahme
Tagesgeschäft HOLZ
Die im Wald, Lager oder Werk ermittelte Quantität und Qualität von Holz muss unumstritten und transparent
sein.
Das Holzmaß darf kein Wettbewerbsfaktor sein.
Natürlich werden Marktverhältnisse diese Thesen immer beeinflussen, besonders bei Kalamitäten.
Die Regelwerke rund um die Holzübernahme sollen ein hohes Maß an Sicherheit bieten.
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Vertrauen und Transparenz bei der Holzübernahme
Tagesgeschäft HOLZ
Von der „korrekten Übernahme“ und dem „richtigen Maß“ ist eine ganze Wertschöpfungskette betroffen.
Vertrauen und Transparenz sind das Gebot der Stunde.
Regelwerke, Richtlinien und freiwillige FHP-Vereinbarungen sind verfügbar.
Wir müssen diese gemeinsam NÜTZEN.
Vertrauen und Transparenz bei der Holzübernahme
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Referenten NameKontaktdaten
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Homepageadresse
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Referenten NameKontaktdaten
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Vertrauen und Transparenz bei der Holzübernahme
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Vertrauen und Transparenz bei der Holzübernahme
Vertrag Produktion Logistikplanung Logistikausführung ÜbernahmeAbrechnung
Prozess der Holzvermarktung
Rechtliche Rahmenbedingungen + Fachwissen
Strukturierte Unternehmensprozesse
Verträge, Zielvorgaben
ProzesssteuerungAnalyse -Controlling
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Vertrauen und Transparenz bei der Holzübernahme
Vertrauen und Transparenz bei der Holzübernahme
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DIE STUNDE DER WAHRHEIT
• Ausgangslage ist wieder unser Wald.
• Unsere Wald hat entsprechend seiner Lage und Rahmenbedingungen ein jährliches Produktionspotential, den Hiebsatz.
• Dieser Hiebsatz wurde durch Inventur, Taxation, Betriebsziele und Rechenmodellen ermittelt – ist er richtig?
• Letztendlich wurde die Entscheidung für einen nachhaltigen Hiebsatz getroffen.
• Dieser Hiebsatz oder das nachhaltige Holzernteziel (Bilanzierung des Hiebsatzes und Marktlage) ist unsere jährliche Erntemenge.
• Bis jetzt hatte der Bestand und das zu erntende Holz im Wald einen Vermögenswert (Bewertung oder Marktpreis des Waldes).
• Dies ist aber kein CASH – kein fließendes Geld für den Eigentümer.
• Durch die Ernte wird nun das Holz marktfähig!
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DIE STUNDE DER WAHRHEIT
• Das Holz wurde über die Umtriebszeit, mit und ohne Zutun des Waldbesitzers produziert.
• Grundsätzlich sollten ja die waldbaulichen Maßnahmen die Stabilität des Bestandes und den Wert des Holzes verbessern.
• Wir nehmen an, dass uns das gelungen ist und wir wertvolle Bestände nutzen.
• Wie optimieren wir nun im Ernte- und Vermarktungsprozess?
• Wir müssen die Marktlage beobachten und entscheiden ob wir verkaufen?
• Wir müssen Fixkosten im Betrieb abdecken (vgl. Kernkennzahlen)
• Je schlechter die Marktlage umso mehr Holz brauchen wir (Entnahme von Vermögen aus dem Wald zu einem ungünstigen Zeitpunkt)
• Den Markt können wir aber nicht beeinflussen
• Die Art und Weise wie wir unser Holz vermarkten aber schon
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DIE STUNDE DER WAHRHEIT
• Auch der Prozess der Holzernte muss möglichst effizient gestaltet werden!
• Hinweis Betriebsziel: Wirtschaftlich erfolgreich aber im ökologischen und sozialen Ausgleich.
• Der Deckungsbeitrag 1 finanziert unseren Betrieb und die Holzerntekosten sind der Faktor 1 in der Kalkulation.
• Diskussion:
• Einflussfaktoren auf den Holzernteprozess
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DIE STUNDE DER WAHRHEIT
• Der Faktor 2 im DB 1 ist der Holzertrag
• Das Angebot zur Ernte aus den Beständen (Qualität) ist gegeben – wir müssen jetzt nehmen was da ist.
• Diese Menge müssen wir bestmöglich verkaufen!
• Wir müssen die Holzmärkte kennen!
• Wir brauchen Verträge und optimierte Verkaufsprozesse!
• Wir müssen aktiv gestalten!
• Wir bauchen Kontrollmechanismen!
• Wir wollen den bestmöglichen Holzertrag – aber nicht auf Kosten der Substanz in dem wir nur das Best aus dem Wald holen!
• Wir gestalten unsere Vermarktung aktiv!
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EXKURS
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10,409,87 9,67
3,11 3,24 3,18 3,11 3,17 3,08 3,17 3,203,55 3,45 3,23
4,555,07 5,19 4,96 5,06 4,98
4,59 4,91 5,24 5,585,01
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er
Östereichischer Holzeinschlag 2010 - 2019Sortimente
Gesamt Sägerundholz Industrieholz Energieholz Quelle: BMLRT, FHP
Nadelholz: 2019: 84,5% 10 Jahresmittel: 83,4%
Laubholz: 2019: 15,5% 10 Jahresmittel: 16,6%
2019 zu 2018
- 1,5%
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17,8318,70
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19,19 18,9017,91
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Holzeinschlag Österreich 2010 -2019Gesamt - Schadholz
Gesamteinschlag Schadholz
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0,1
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2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Mio
. fm
Rundholz - Export
Nadelrundholz Laubrundholz Energieholz
Jahr NRH LRH EH Gesamt2010 0,86 0,10 0,08 1,032011 0,92 0,10 0,06 1,082012 0,75 0,08 0,06 0,882013 0,74 0,08 0,06 0,882014 0,61 0,09 0,06 0,762015 0,73 0,10 0,01 0,842016 0,72 0,16 0,02 0,892017 0,73 0,15 0,02 0,902018 0,79 0,16 0,03 0,982019 0,73 0,17 0,03 0,93
Quelle: FHP
Rundholz (in Mio. Fm)
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2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Mio
. fm
Rundholz - Import
Nadelrundholz Laubrundholz Energieholz
Quelle: FHP
Rundholz (in Mio. Fm)
Jahr NRH LRH EH Gesamt2010 6,7 1,34 0,61 8,982011 6,0 1,43 0,82 8,252012 5,97 1,35 0,72 8,042013 6,81 1,41 0,93 9,152014 5,83 1,41 0,85 8,092015 6,52 1,33 0,66 8,512016 7,94 1,25 0,68 9,872017 7,69 1,13 0,74 9,562018 9,11 0,99 0,88 10,982019 9,51 0,99 0,63 11,13
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70 69
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81 81 79
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75
80 80
73 73 74
68 68 69
7780
73 72
84
95 9698 98
9289 90
86
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39 4037
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45 4644
41 42 43 44 43 42 43 43 4239
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33 3230 31 31
29 29 29 28 27 2830
33 32 3134
41 39 40 3937 36 36 36
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ter
Nominale Entwicklung der Holzpreise1976 - 2020
(Jahresdurchschnitt -- 2020 1-5)
Sägerundholzpreis Fichte/Tanne 2a B Nominal Industrieholzpreis Fichte/Tanne 1ab Nominal
Schnee, Wind, Käfer
Vivian, Wiebke
Konjunktur, Währung, Käfer
Schnee, Käfer
LotharErwin, Gudrun
Kyrill, Paula, Emma
Schnee, Wind, Eis, Käfer
Käfer, Corona
Vertrauen und Transparenz bei der Holzübernahme
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EXKURS
6566
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3639 38
34 33 33
30 29 29
32 32
29 28
33
35 35 35 35
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2423
3938
3435
3736
32
2928 28 28 27
26 26 2524
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15 15 1513 13 13 12 12 12 12
1413 12
1315
14 14 14 13 13 12 12 1110
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Reale Entwicklung der Holzpreise1976 - 2020
Sägerundholzpreis Fichte/Tanne 2a B Real Industrieholzpreis Fichte/Tanne 1ab Real
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EXKURS
94,6 96,198,3 98,3
91,589,0 89,6
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74,470,7
74,776,8 75,6
80,979,1
76,5 77,1
82,1
82,1 81,6
40,5 39,0 40,1 39,137,0 36,4 36,3 36,4
34,431,3
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Euro / Festmeter
Entwicklung der österreichischen HolzpreiseJahresdurchschnitt 2011 - 2020 (2020 1-5)
Blochholz Fichte/Tanne Kl. B 2b Blochholz Buche Kl. B. 3 Faser-/Schleifholz Fichte Tanne
Vertrauen und Transparenz bei der Holzübernahme
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136,2135,7135,3136,5
139,0138,0
138,9140,2
142,0142,7
139,9
135,7136,7137,0
133,3
128,8
126,8125,7
126,4127,4
129,3130,1130,5130,8
124,5
128,5128,2
123,9122,8
117,3
111,5
106,0107,2
111,8
102,6
95
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130
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Indexperiode
Sägerundholzpreisindex 20091. Quartal 2009 - 2. Quartal 2020
Informationen zum Rundholzpreisindex
www.landforstbetriebe.at (Rundholzpreisindex)
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44,4
46,1
47,648,0
46,946,2 46,2
47,7 47,6
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37,4
36,036,8
36,1
33,933,0 33,0 33,0
31,0
28,1
46,345,5
47,246,4
44,3 44,0 44,044,4
42,3
38,7
39,738,7
39,5 39,9
38,0
36,7 36,6 36,7
34,4
31,2
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2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Euro / Festmeter
Entwicklung der österreichischen IndustrieholzpreiseJahresdurchschnitt 2011 - 2020 (2020: 1-5)
Faserholz Buche lang Faserholz Fichte/Tanne Schleifholz Fichte/Tanne Faserholz Kiefer
Vertrauen und Transparenz bei der Holzübernahme
NATUR NÜTZEN. NATUR SCHÜTZEN.
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Vertrauen und Transparenz bei der Holzübernahme
Entwicklung der Instrumente für Vertrauen und Transparenz
Arbeitskreis WerksübernahmeVorsitz: Präsident Felix Montecuccoli
Koordination: Gerald Rothleitner
Forst Holz Papier
LKÖ LFBÖ FVHIWVÖ
Externe Partner und Experten
Vertrauen und Transparenz bei der Holzübernahme
NATUR NÜTZEN. NATUR SCHÜTZEN.
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Umsetzung der Instrumente
• Beschlossene Gesetze, Vorschriften, Richtlinien und Branchenvereinbarungen werden erst nach Fristen und Umstellungszeiten in der Praxis umgesetzt.
• Die Gründe dafür sind vielfältig
• Gesetzliche Fristen
• Notwendige Adaptierungen von Anlagen und Software
• Taktik und Marktführerschaft der Marktpartner
• Fehlende Einforderung durch Desinteresse
• „Zufriedenheit“ mit dem Bestehenden
• Wir haben großen Handlungsbedarf – die Betriebe sind am Zug.
• Nur die konsequente Umsetzung kann hier eine Lösung bringen.
• Interessenskonflikt Lieferant – Kunde.
• Es geht um IHR HOLZ.
Vertrauen und Transparenz bei der Holzübernahme
NATUR NÜTZEN. NATUR SCHÜTZEN.
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Instrumente, Neuerungen und Umstellungszeitpunkte
Vertrauen und Transparenz bei der Holzübernahme
NATUR NÜTZEN. NATUR SCHÜTZEN.
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36
IST – Situation und Vereinbarungen• Regelwerke
• ÖHU 2006 01.01.2007
• Maß- und Eichgesetz (MEG) 19.06.2017
• Eichvorschrift für Rundholzmessanlagen 11.03.2014
• ÖNORM L1021 01.08.2015
• FHP Richtlinien• Gewichtsvermessung von Industrieholz
01.01.2015
• Energieholz nach Gewicht und Energiegehalt 01.03.2016
• Richtlinie zur Gewichtsvermessung von Sägenebenprodukten 01.01.2019
• Raummaßübernahme in Ausarbeitung
Instrumente, Neuerungen und Umstellungszeitpunkte
• FHP Vereinbarungen • FHP Betreiberinfo zur Messanlage• FHP Messanlagenablaufbeschreibung• FHP Anlagenfit
• ÖNORM L1021• Eichung nach MAWM• Betreiberinfo• Messanlagenablaufbeschreibung• FHPDAT
• FHPDATSAEGE und FHPDATINDUSTRIE• FHPDATLOG• FHP Musterverträge (Schlussbrief und
Lieferschein)
Vertrauen und Transparenz bei der Holzübernahme
NATUR NÜTZEN. NATUR SCHÜTZEN.
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Instrumente, Neuerungen und Umstellungszeitpunkte
Vertrauen und Transparenz bei der Holzübernahme
NATUR NÜTZEN. NATUR SCHÜTZEN.
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Eigenverantwortung der Betriebe
• Das Tagesgeschäft machen der Lieferant und der Käufer mit einem hohen Maß an Eigenverantwortung
• Die Instrumente für Vertrauen und Transparenz müssen von diesen gezielt genutzt und eingesetzt werden.
• Der Forst muss im Zuge der Schlussbriefverhandlungen gezielt nachfragen! – FHP Musterschlussbrief als Orientierung!
• Keine Holzgeschäfte ohne auf die aktuellen Rahmenbedingungen abgestimmte Verträge!
• Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser
• Informationen einholen und Aus- und Weiterbildung forcieren
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Der Vertragsprozess
Rechtliche Grundlagen
Leitfaden und Tipps zur Vertragsgestaltung
Musterschlussbriefe
Einflüsse aus den (neuen) Regelwerken
Tücken in den Verträgen
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Grundsätze des Vertragsrechtes
→ Privatautonomie: Abschlussfreiheit und Inhaltsfreiheit
→ Willenseinigung: Angebot und Annahme
→ Grundsätzlich Formfreiheit
→ dringende Empfehlung: Schriftform!
Bedarfsadaptierte Gestaltung nach FHP Musterschlussbrief
Vertrauen und Transparenz bei der Holzübernahme
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Das Rundholzgeschäft
spezielle Normen
ÖHU
MEG und Eichvorschriften
UGB
ÖNORM L1021
UStG
KFG (beim Transport)
Zivilrechtliche Verträge mit den Bestimmungen des ABGB
Vertrauen und Transparenz bei der Holzübernahme
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ÖHU - Historie
• ÖHU sind die Spielregeln für das Holzgeschäft
• Hervorgegangen aus den Börsenusancen der Wiener Warenbörse – erste Veröffentlichung 1882
• Jahrhundertwende (1900) „Holzhandelsusancen am Wiener Platz“
• Während des 2. Weltkrieges Deutsche Holzmessanleitungen
• Danach von Börsenkammer und Holzwirtschaftsrat neue Holzhandelsusancen entwickelt
• 1951 erstmals veröffentlicht
• 1973 Novellierung mit Überarbeitung 1985
• ÖHU Neu 2006
Vertrauen und Transparenz bei der Holzübernahme
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ÖHU und ihre Regeln
• gelten für alle Geschäfte in Holz aller Art, die mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden.
• gelten als Handelsbrauch zwischen Unternehmen gemäß § 346 Unternehmensgesetzbuch (UGB) auch dann, wenn sie nicht vereinbart wurden und die Vertragsparteien keine Kenntnis davon haben.
• gelten nur dann nicht, wenn sie ausdrücklich ausgeschlossen werden!
• abweichende Bestimmungen der Vertragspartner sind entsprechend zu kennzeichnen!
• HIER HABEN WIR AKTUELL EINE SCHWIERIGE SITUATION im Zuge der Kalamitäten
• Vereinbarung der ÖHU bedeuten gleichzeitig Anwendung innerstaatlichen österreichischen Rechts
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ÖHU - Historie
• Es war keine 1:1 Übertragung der Wald ÖHU in die Werksübernahme ÖHU möglich
• Ein erster Zwischenschritt war die ÖNORM L1021 im Jahr 2001 –leider mit geringer Durchsetzung
• ÖHU 2006 integrieren die ÖNORM L1021 im § 19 b
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ÖNORM L1021 – verpflichtetes Regelwerk in den ÖHU
• Regelt die Vermessung von Rundholz im Wald und Werk
• Registrierung der Stämme
• Mittendurchmesser mit symmetrischer Mitte
• Längenmessung (Berücksichtigung Kappung)
• Abholzigkeit mit Ausgleichsgerade Mitte bis Zopf
• Krümmung mit der Mittellinienmethode
• Zopfdurchmesser mit eindeutiger Lage
• Rindenabzug nach Funktion und nicht mehr nach Tabellen
• Teilentrindung (Teillösung)
• Protokollinhalte
• Bestmögliche Abstimmung mit den Eichvorschriften für Rundholzmessanlagen.
• UPDATE der Instrumente - Problematik der unterschiedlichen Fristen von Eichvorschriften und ÖNORM L1021
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EICHUNG
• Messungen im Rechtsgeschäft sind eichpflichtig
• Maß- und Eichgesetz 2017 (MEG)
• §8 (1) Der Eichpflicht unterliegen die nachstehend genannten Messgeräte, wenn sie im amtlichen Verkehr verwendet oder bereitgehalten werden:
• 1. Messgeräte zur Bestimmung der Länge, der Fläche und des Raumes
• 13. Messanlagen zur Ermittlung von wertbestimmenden Merkmalen von Rundholz
• Handel mit Rundholz ist ein Rechtsgeschäft
• Messgeräte müssen:
• vom BEV zur Eichung zugelassen werden
• Eichvorschriften sind zu erlassen
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EICHUNG
• Eichvorschriften für Rundholzmessanlagen (2014)
• Die Regelungen im MEG erforderten neue Eichvorschriften für Rundholzmessanlagen.• Bedingungen, Eich- u. Verkehrsfehlergrenzen
• Wurden in bester Abstimmung mit der ÖNORM L1021 entwickelt und vom BEV im März 2014 erlassen.
• Aktuell 2 Eichsysteme (MAWM und RHMA)
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EICHUNG
• Bauarten der Messanlagen werden durch das BEV zugelassen
• Die Zulassungsverfahren durch die neuen Eichvorschriften für bestehende Bauarten sind umgesetzt (siehe Grafik).
• Die Eichung im Werk erfolgt durch akkreditierte Eichstellen• Holzforschung Austria (HFA)• Alle 2 Jahre• Die HFA stellt ein Eichzeugnis aus, welches eine öffentliche
Urkunde darstellt
• Laufende eichtechnische Prüfungen durch den Betreiber der Messanlage
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2 Arten von Messanlagen zur Rundholzvermessung
RHMA – Messanlage
• MEG alt - Eichvorschriften alt
• Eichpflicht: Messanlagen zur Bestimmung der Länge, der Fläche und des Raumes
• Vorerst alle bestehenden Messanlagen (Unabhängig von der Gattung – J24, J25, J26)
• Nacheichungen durch die HFA bis (2016) 2023 möglich
• Mittendurchmesser (Durchmessermesseinrichtung)
• Messgutlänge (Längenmesseinrichtung (Förderer mit Impulsgeber, Lichtschranken)
• Rauminhalt (Auswerteeinheit - Computer)
MAWM – Messanlage
• MEG 2017 – Eichvorschriften 2014
• Eichpflicht: Messanlagen zur Ermittlung wertbestimmender Merkmale von Rundholz
• „Neuzulassung der Bauarten“ durch das BEV notwendig (auf Antrag der Hersteller)
• Neueichung durch HFA in den Sägewerken
• Umstellungsfristen sind erforderlich
• Mittendurchmesser(Durchmessermesseinrichtung)
• Messgutlänge (Längenmesseinrichtung)• Rauminhalt (Auswerteeinheit – Computer)• Zopfdurchmesser (Durchmessermesseinrichtung)• Abholzigkeit (Auswerteinheit - Computer• Krümmung (längen- und durchmesserbezogen)• (Ovalität – nicht ÖHU konform)
Eichung der Messanlagen
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Von der RHMA zur MAWM - Umstellungsfahrplan
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Prozess der Eichung – Was muss der Betrieb tun
• Die Messanlagenhersteller müssen für ihre Messanlagen eine neue Bauartenzulassung beim BEV beantragen.
• Für modernste Anlagen ist die Zulassung da.
• Für ältere Anlagen gibt es keine neue Bauartenzulassung nach den neuen Eichvorschriften.
• Diese Anlagen werden weiter nach RHMA bis 2023 geeicht.
• Gewisse eichtechnische Anforderungen sind einzuhalten (Anzeigen).
• Davon sind vor allem Messanlagen mit kleinem Übernahmevolumen betroffen.
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Prozess der Eichung – Was muss der Betrieb tun
BauartentypStand per Ende 2019
Anzahl Anlagen
Bauartenzulassung nach MAWMGeeicht nach
MAWMGeeicht nach
RHMA
Sprecher SPRESCAN 3D-L 65 Vorhanden 42 23
Microtec LOGEYE 3D 21 Vorhanden 21 0
Microtec DiSHAPE 3D 30 Vorhanden 14 16
Jörg Vollkonturscanner (3D) 2015 2 Vorhanden 2 0
Sprecher SPRESCAN 2D-L 30 Vorhanden 6 24
Microtec 2D Winkelscanner 17 Vorhanden 3 14
Microtec 2D Parallelscanner 8 Vorhanden 1 7
Microtec 2D Altanlagen 12 kein Antrag möglich 12
Sprecher 2D und 3D Altanlagen 7 kein Antrag möglich 7
Jörg Kreuzmessung (2D) 2005 5 kein Antrag möglich 5
Gesamt 197 89 108
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Prozess der Eichung – Was muss der Betrieb tun
• Ziel muss es sein, das möglichst viele Messanlagen nach MAWM geeicht werden.
• Viele Sägewerke (siehe Übersicht) bleiben bei der Eichung nach RHMA.
• FORST MUSS BEIM SÄGEWERK DIE AKTUELLE EICHSITUATION NACHFRAGEN UND AUCH DIE MÖGLICHE NEUZULASSUNG EINFORDERN (Fristen aber zugestehen)
• Anlagen, die weiter nach RHMA geeicht werden, bedürfen gesonderter Verträge
• Keine Möglichkeit zur Eichung nach MAWM durch fehlende Bauartenzulassung
• Bewusstes Festhalten im alten System – trotz Bauartenzulassung ist rechtlich in Ordnung, aber???
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ÖHU - ÖNORM L1021 – Eichung - Verträge
• Die Regelungen der ÖNORM L1021 müssen durch die Anlagenhersteller erst bei den Sägewerken eingestellt werden.
• Lt. Branchenvereinbarung geschieht dies parallel mit dem Eichprozess.
• Voraussetzung ist, dass für die entsprechende Messanlage eine Neuzulassung nach MAWM vorhanden ist.
• Das Sägewerk stellt bei der Holzforschung Austria (HFA) den Antrag auf Eichung (nach Ablauf der 2 Jahresfrist)
• Die HFA berät das Sägewerk über die beiden Eichsysteme und die ÖNORM L1021
• FHP steht den Werken aktiv zur Seite (HT Kuchl und Ziegler)
• Problem: Bei Eichung nach RHMA keine vollständige Umsetzung der ÖNORM L1021 (??? §19b. ÖHU – Rundholzübernahme im Werk sieht vor, dass die ÖNORM L1021 die Grundlage ist)
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ÖHU - ÖNORM L1021 – Eichung - Verträge
• Das Sägewerk beauftragt seinen Anlagenhersteller die Anlage entsprechend der Eichung und der ÖNORM L1021 einzustellen.
• Dies geschieht in der Regel unmittelbar vor dem Eichtermin.
• Der Anlagenhersteller adaptiert die Anlage • Eichung nach Eichvorschriften
• ÖNORM L1021 nach einer FHP Checkliste
• Die HFA führt die Eichung nach einer internen Checkliste durch und erstellt die Eichbescheinigung.
• Die HFA prüft aber nicht die Umstellung auf die ÖNORM L1021 (indirekt ja, weil die ÖNORM ja mit den Eichvorschriften abgestimmt ist.
• Der Anlagebauer erstellt eine sogenannte „Herstellerbescheinigung“, die er dem Holzlieferanten zur Verfügung stellt.
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ÖHU - ÖNORM L1021 – Eichung - Verträge
Anmerkung: Bei einer eigenmächtigen Änderung der oben bezeichneten Produktkomponente verliert diese Bescheinigung ihre Gültigkeit.
FORST !!!!!!!!!
DRINGEND NACHFRAGEN NACH DER HERSTELLERERKLÄRUNG ZU ÖNORM L1021.
MIT DEM MARKTPARTNER DEN UMSTELLUNGFSZEITPUNKT (EICHUNG MAWM – ÖNORM L1021 – 2015) ABSTIMMEN
ERGÄNZUNG IM SCHLUSSBRIEF VEREINBAREN
PROZESS WIRD RUND 2 JAHRE DAUERN
Vertrauen und Transparenz bei der Holzübernahme
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ÖHU - ÖNORM L1021 – Eichung - Verträge
• Das Sägewerk beantrag über den Fachverband der Holzindustrie die Erstellung der FHP Betreiber Info.
• Das Holztechnikum Kuchl erstellt die FHP Betreiber Info!
• Die FHP Betreiber Info gibt dem Lieferanten die notwendigen Informationen über die Messanlage.
• Diese Informationen sind eine ganz wichtige Basis für die Gestaltung der Schlussbriefe.
• Das Holztechnikum Kuchl zieht den FHP IT Experten Ziegler zur Analyse des Datenflusses als Basis für Protokolle und Gutschriften bei.
• In Abstimmung mit den Herstellern von Messanlagen, den Softwarelieferanten des Sägewerkes wird der Datenfluss adaptiert.
Vertrauen und Transparenz bei der Holzübernahme
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ÖHU - ÖNORM L1021 – Eichung - Verträge
• Eichung nach MAWM
• Herstellerbescheinigung zur ÖNORM L1021
• FHP Betreiber Info
• Datenfluss und FHPDAT
DAS SÄGEWERK IST FHP ANLAGENFIT
• Das Sägewerk kann beim Fachverband der Holzindustrie eine Förderung beantragen.
• Der Fachverband (Handl) und der Forst (Rothleitner) prüfen den Antrag und geben die Förderung frei.
Vertrauen und Transparenz bei der Holzübernahme
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Verträge – Eigenverantwortung der Betriebe
• Schriftliche Verträge sind ein MUSS
• Schlussbrief, Lieferschein, Dienstleisterverträge, etc.
• Orientierung an Musterverträgen (FHP Musterschlussbrief)
• gezielte, betriebsindividuelle Adaptierung (eigene AGB)
• Adaptierungen (AGB) durch den Marktpartner prüfen!
• Achtung bei Abweichungen von den ÖHU
• Kompromissfindung – beide Seiten wollen für sich das Beste
• Was passiert bei Vertragsaufhebung?
• Schiedsgericht der Warenbörse, Gerichtsstand
• Zahlungssicherheit, Zahlungsfristen, Gutschrift – Material - Rechnung
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FHP Musterschlussbrief
Vertrauen und Transparenz bei der Holzübernahme
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AGB – Aufgepasst!
Alles, was Vertragsinhalt werden soll, bedarf der Zustimmung beider Vertragspartner …
§ 346 UGB: Unter Unternehmern ist in Hinblick auf die Bedeutung und Wirkung vonHandlungen und Unterlassungen auf die im Geschäftsverkehr geltendenGewohnheiten und Gebräuche Rücksicht zu nehmen. (zB ÖHU)
Allgemeine Geschäftsbedingungen als „Schablonen“ Geltungskontrolle / Inhaltskontrolle Hinweis! Einsicht!
• Anwendung von AGB oder gegebenenfalls deren Abänderung entspricht der Vertragsfreiheit und dem Konsensprinzip
• Vorsicht vor Vertragsfallen!
• unterschiedliche Wirtschafts- oder Marktmacht der Vertragspartner
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Verträge und ihre Tücken
VORSICHT insbesondere bei
• Übermaß-Bestimmungen (Übermaß von 10 cm wird gefordert; ÖHU 1% der Nennlänge aber mindestens 6 cm)
• Nachteilige Regelungen für Rückstufungen (3m Bloche müssen inkl. Rückstufungen vereinbart werden)
• „Unbekannte Rindenabzugsfunktionen“
• Übertragung auf Dritte und Übernahmen
• Beladestellen (ÖHU 3 LKW, 6 mit Hänger)
• Reduktion des Volumens anhand von Qualitätseigenschaften
• Längere Fristen für Abholung und Zwischenlagerung, Feststellung Qualität …, massiver Ertragsverlust!
• Verrechnung von Kosten für Vermessung oder Verwiegung (§23 ÖHU)
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Verträge und ihre Tücken
• Spezialsortimente
• Höchstgrenzen für Industrieholzteile
• Höchstgrenzen für Anteile schlechter Sortimente
• nachweisbare Herkunft
• Eigentumsübergang
• Kaufmännische Sondervereinbarungen
• diverse Kalamitätsklauseln
• Ovalität
Prüfung vor Vertragsabschluss!
→ persönliches wirtschaftliches Interesse UND
→ Gefahr, dass negative Klauseln durch stete Anwendung Handelsbrauch werden!
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Besicherung vertraglicher Verpflichtungen
Bankgarantie: Garantieauftraggeber Bank Begünstigter
• Abstraktheit
• Bei Erfüllung der Bedingungen: Verpflichtung der Bank zur Auszahlung des verlangten Betrags (max. festgesetzter Gesamtgarantiebetrag)
• Verweigerung der Auszahlung nur bei offensichtlich missbräuchlichen Inanspruchnahme
• Vorteil: Liquide Mittel ohne vorheriges Beweis- und Gerichtsverfahren
• Regress … „Erst zahlen, dann streiten“
Liefer- und Leistungsgarantien, Zahlungsgarantien, Gewährleistungsgarantien
Vorsicht bei Formulierung bzw. Überprüfung von Garantietexten
Aus unklaren Textierungen können erhebliche Risiken und Nachteile entstehen
Vertrauen und Transparenz bei der Holzübernahme
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FHP Musterschlussbrief
• WAS IST ZU BEACHTEN
• ANALYSE FHP MUSTERSCHLUSSBRIEF – PDF Dokument
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Pacta sunt servanda
Drum prüfe wer sich bindet…
Vertrauen nur auf das geschriebene Wort
gesetzliche und vertragliche Instrumente nutzen
Besicherung
aktives Forderungsmanagement
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Der LIEFERSCHEIN
• Keine Lieferung ohne Lieferschein
• Eigentumssicherheit
• Eigentlich gesetzlich verpflichtend (§ 19 c ÖHU)
• FHP Musterlieferschein zur Orientierung – aber betriebsindividuell organisieren
• Fotos der fertigen Fuhre – sehr hilfreich zu Analyse
• Mehrfache Ausfertigung und Gegenzeichnungen (Betrieb, Frächter, Abnehmer, …)
• Der Lieferschein erwartet ein Protokoll!
• Das Protokoll erwartet die Gutschrift!
Vertrauen und Transparenz bei der Holzübernahme
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FHP Musterlieferschein
Vertrauen und Transparenz bei der Holzübernahme
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Referenten NameKontaktdaten
NATUR NÜTZEN.NATUR SCHÜTZEN.
Homepageadresse
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Der LIEFERSCHEIN
• Liegt die Zukunft in der Elektronik?• FHP hat eine Austauschformat – FHPDATLOG definiert
• Forst muss diesen Prozess aktiv begleiten - Datensicherheit
• Die Industrie wird diesen Prozess umsetzen – kann der Forst noch den Frächter bestimmen und steuern?
• Wer weiß von meinen Lieferungen (Datenschutz)?
Vertrauen und Transparenz bei der Holzübernahme
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Der LIEFERSCHEIN
Vertrauen und Transparenz bei der Holzübernahme
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LIEFERSCHEIN - Eigenverantwortung der Betriebe
Vertrauen und Transparenz bei der Holzübernahme
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Der LIEFERSCHEIN – Rückkoppelung Protokoll
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MESSANLAGE und MESSPROZESS
• Wie ist die Messanlage aufgebaut
• Nach welcher Art (RHMA oder MAWM) ist die Anlage geeicht.
• Wie wird das Holz vermessen (2-D, 3-D)
• Kombination von Messanlagen - Messanlagenablaufbeschreibung
• Status ÖNORM L 1021
• Welche Informationen hat der Übernehmer bei der Qualitätseinstufung (gesetzliche Einschränkungen)
• Welche Umreihungen sind eingestellt, sind diese im Schlussbrief vereinbart?
• Fristen für die Übernahme (Wann wird die Qualität bestimmt, welche Qualität gilt)?
Vertrauen und Transparenz bei der Holzübernahme
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MESSANLAGE und MESSPROZESS
2D Messanlage
3D Messanlage
Entrindung
Kappung
Vorlager
Aufgabe
Förderer Sortierer
Sortierbox
AnmeldungA
B
C D E F G H I J K L M N O
Splittersuchgerät Sortierkran
Handvermessung
Übernahmezonen
Vertrauen und Transparenz bei der Holzübernahme
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Elektronische Vermessung: 2D - Messung
Längenmessung: – horizontale Lichtbalken
Durchmessermessung:
– 2 Lichtbalken rechtwinkelig angeordnet
mindestens zwei gültige Messeinsätze im Messbereich
– Abholzigkeit ermittelbar gem. ÖNORM L 1021
MESSANLAGE und MESSPROZESS
Vertrauen und Transparenz bei der Holzübernahme
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Elektronische Vermessung: 2D - Messung
MESSANLAGE und MESSPROZESS
Infrarot-Winkelscanner
Vertrauen und Transparenz bei der Holzübernahme
NATUR NÜTZEN. NATUR SCHÜTZEN.
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MESSANLAGE und MESSPROZESS
Infrarot-Parallelscanner
Elektronische Vermessung: 2D - Messung
Vertrauen und Transparenz bei der Holzübernahme
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MESSANLAGE und MESSPROZESS
Elektronische Vermessung: 3D - Messung
Konturmessung mit mind. 3 Laser
Stamm wird wirklichkeitsgetreu und dreidimensional dargestellt
Längen- und Durchmesserermittlung
Krümmung und Abholzigkeit (EICHUNG MAWM)
bei automatischer Umreihung wegen Krümmung und Abholzigkeit EICHUNG NACH MAWM
Vertrauen und Transparenz bei der Holzübernahme
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SPRESCAN 3D
Vertrauen und Transparenz bei der Holzübernahme
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Elektronische Vermessung: 3D - Messung
MESSANLAGE und MESSPROZESS
3D - Rekonstruktion Stammfoto
Vertrauen und Transparenz bei der Holzübernahme
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ÖNORM L1021
1. Registrierung der Stämme
Es muss eine vollständige Erfassung der dem Messprozess zuzuführenden Messgüter sichergestellt sein.
In Abhängigkeit von dem Anlagenablauf hat die Erfassung des Messgutes durch das Eintasten von Holzart und Qualität oder durch die erste Messstelle zu erfolgen. Zum Zeitpunkt dieser Erstregistrierung ist eine eindeutige Stammnummer zu vergeben.
Stämme, die der Ersterfassung nicht zugeführt werden können, sind ausnahmslos manuell an der Messanlage als Handeingabe zu erfassen. Diese Handeingabe muss zumindest die Holzart, die Qualität, den Mittendurchmesser und die Länge umfassen. Im Messprotokoll ist sie als Handeingabe zu kennzeichnen; eine eindeutige Stammnummer ist zu vergeben.
Stämme, die nach der Erstregistrierung keine gültige Messung erhalten, sind als Messstörung zu kennzeichnen und der Messung nochmals zuzuführen (Wiederholungsmessung) oder auf der Messanlage manuell zuerfassen (Handeingabe).
Vertrauen und Transparenz bei der Holzübernahme
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Geeichte Messkluppe, geeichtes Maßband
Mitte der Nennlänge: vom stärkeren Ende die halbe Nennlänge abschlagen
kreuzweise Messung: MD > 20cm (kleinster und größter Durchmesser)
MD < 20cm: einfache Messung
auf ganze Zentimeter abrunden
MD ist der kleinste, auf volle cm abgerundete Mittelwert
MD 1: 25, MD 2: 24; Mittel: 24,5
Wert für Volumen: 24 cm (ganzzahlig)
Rindenabzug ist vertraglich zu vereinbaren
Übermaß: 1,0% der Nennlänge, mindestens aber 6 cm
ÖNORM L1021
der Nennlänge
Durchmessermessbereich in der Mitte
ÖNORM L 1021 - Volumsermittlung
Händische Vermessung
Mittendurchmesser (MD)Bei Fehlern in der Mitte, Messungen
oberhalb und unterhalb Mittel
Vertrauen und Transparenz bei der Holzübernahme
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ÖNORM L1021
Mittendurchmesser mit symmetrischer Mitte
Messgutlänge
Messbereich ± 10 cm
MessgutmitteGeeichte Messanlagen (MAWM –RHMA)
20 Messstellen im Messbereich
Je Messstelle kreuzweise Messung in 5 Grad Schritten (auch bei MD < 20cm) kleinstes Durchmesserpaar
Messungen von mindestens 2 Messstellen
D runden oder ungerundetüblicherweise gerundet
MD ist der kleinste, auf volle cm abgerundete Mittelwert
Rindenabzug ist vertraglich zu vereinbaren (MD kann dann ungerundetsein) Beispiel
Vertrauen und Transparenz bei der Holzübernahme
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MESSANLAGE und MESSPROZESS
Vertrauen und Transparenz bei der Holzübernahme
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ÖNORM L1021
Längenmessung (Berücksichtigung Kappung)
Wenn die Längenmessung erst nach Kappung erfolgen kann, ist eine Längenrückstufung auf die nächstkleinere vereinbarte gestufte Länge nur zulässig, wenn die Nennlänge um mehr als 1 % unterschritten wird.
Bei Neuanlagen (Anlagen, die nach Erscheinen dieser Norm erstmalig in Betrieb genommen werden) mussgrundsätzlich die Längenmessung vor Kappung erfolgen.
Abrechnungslänge 400 cm
396 cm Länge nach Kappung
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ÖNORM L1021
Automatisierte Längen- und Durchmesserabschläge
• Sind lt. Branchenvereinbarung unzulässig! In der ÖNORM noch nicht geregelt.
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88
ÖNORM L 1021 - Abholzigkeit
Händische Messung
- (D1 - D2)/L D1,2 ... Bezugsdurchmesser [cm],
L ... Abstand der D1,2 [in m auf cm genau]
- ≥ 5 cm von den Stammenden einrücken
- bei Unregelmäßigkeiten weiter einrücken
- Wurzelanlauf bleibt unberücksichtigt
ÖNORM L1021
L
D2D1
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ÖNORM L1021
Abholzigkeitsermittlung im Werk
• alle gültigen Messstellen im Messbereich
• kleinstes ungerundetes Durchmesserpaar pro Messebene
• alle so ermittelten gültigen Durchmesser werden zur Berechnung der Ausgleichsgerade herangezogen
• Abholzigkeit ergibt sich aus der Steigung der Ausgleichsgeraden
Vertrauen und Transparenz bei der Holzübernahme
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90
ÖNORM L 1021 - Krümmung
Händische Messung
- Die Pfeilhöhe [cm] ist der max. Abstand zwischen der konkaven Mantelfläche und der Referenzgeraden vom Stammanfang bis zum Stammende. Der Wurzelanlauf bleibt unberücksichtigt.
- [%]: Quotient aus Pfeilhöhe zu MD
ÖNORM L1021
Pfeilhöhe
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ÖNORM L1021
Krümmung Werksvermessung
• alle verfügbaren, gültigen Messebenen im Messbereich
• je Messebene ist der Schwerpunkt zu ermitteln
• einzelne Schwerpunkte miteinander verbinden = Mittellinie
• Pfeilhöhe ist in Bezug zur Referenz—geraden zu ermitteln
• Stammruhelage ist sicherzustellen
• mehrfache Krümmung ist visuell zu beurteilen
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ÖNORM L1021
Zopfdurchmesser
Die Durchmessermesseinrichtung muss an jeder gültigen Messposition einen mittleren Durchmesser bzw. einen gerundeten mittleren Durchmesser ermitteln. Zur Vermeidung von Messwert-Verfälschungen (z. B. durch Aststummel oder Rindenstücke) muss zur Ermittlung des Zopfdurchmessers an mindestens zwei Messpositionen gemessen werden.
Alle herangezogenen Messpositionen müssen innerhalb eines Bereiches von 10 cm bis 30 cm vom dünnen Ende in Richtung der Messgutmitte liegen.
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ÖNORM L1021
Rindenabzug
Wird Rundholz mit Rinde vermessen, ist dies samt dem Rindenabzug vertraglich ausdrücklich zu vereinbaren.
ZentimeterabzugDer Abzug erfolgt in vereinbartem Ausmaß (ganze Zentimeter) vom Bezugsdurchmesser (z. B. Mittendurchmesser, Zopfdurchmesser).
Abzug in Prozent der KreisflächeDer Flächeninhalt der reduzierten Kreisfläche ergibt sich als der Flächeninhalt eines Kreises mit dem Mittendurchmesser oder dem verminderten Mittendurchmesser nach 4.2 bzw. 5.4, vermindert um den vereinbartenprozentuellen Abzug. Die Ermittlung des Volumens erfolgt auf Basis des berechneten Mittendurchmessers der reduzierten Kreisfläche.
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ÖNORM L1021
RindenabzugRindenabzugsfunktionenFür die Berechnung des rindenfreien Holzvolumens sind n baumartenspezifischen Funktionen anzuwenden.
Für folgende derzeit in Österreich gebräuchliche Rindenabzugstabellen sind baumartenspezifische Funktionen vorhanden:
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ÖNORM L1021
TeilentrindungRindenabzüge teilentrindeter StämmeIm Einzelstammprotokoll ist der Rindenzustand je Messgut anzuführen.Als teilentrindet gelten Stämme, die im Messbereich des Mittendurchmessers eine Beschädigung der Rinde aufweisen.
Liegt Teilentrindung vor (z. B. bei Harvesterholz, Käferholz), ist die Handhabung des Rindenabzuges zwischen Käufer und Verkäufer gesondert zu vereinbaren.
Teilentrindung liegt z. B. dann vor, wenn die Mantelfläche (Umfang) im Messbereich des Mittendurchmessers in einem bestimmten Prozentbereich keine Rinde aufweist. Bewertet wird z. B. der prozentuelle Anteil der Entrindung in Relation zum Mittendurchmesser oder zum Messgutumfang im Messbereich.
Dieser Prozentsatz ist zwischen Käufer und Verkäufer zu vereinbaren.
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ÖNORM L1021
Teilentrindung - Auswirkung
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ÖNORM L 1021 - Volumsermittlung
Beispiel für Ermittlung des Volumen im Werk
Durchmesser─ Im Messbereich von 20 cm wird das kleinste Durchmesserpaar ermittelt.─ MD 1: 25,4 cm 25 cm; MD 2: 24,3 cm 24 cm─ MD gerundet: Mittel aus 25 cm u. 24 cm = 24,5 cm 24 cm─ Rindenabzug 1,2 cm─ Durchmesser für Volumen: 22,8 cm; darf nicht mehr gerundet werden
Länge─ Messung der Messgutlänge z.B.: 421 cm─ Nennlänge von 400 cm ist Basis für Volumen─ ACHTUNG: Rückstufung bei zu geringem Übermaß
Volumen─ V = (0,228) 2 * 3,1416 / 4 * 0,400 = 0,16 Festmeter
MESSANLAGE und MESSPROZESS
Vertrauen und Transparenz bei der Holzübernahme
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Anlagenablauf
Vorlager
Aufgabe
Förderer
AnmeldungA
B
C D E F G H I J K L M N O
Sortierkran
2D Messanlage
3D Messanlage
Entrindung
Sortierer
Sortierbox
Splittersuchgerät
Handvermessung
Wurzelanlaufreduziererung
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FHP Messanlagen Betreiberinformation
Vertrauen und Transparenz bei der Holzübernahme
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Vertrauen und Transparenz bei der Holzübernahme
NATUR NÜTZEN. NATUR SCHÜTZEN.
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Die Protokolle
• PROTOKOLLE
• Schriftliches Protokoll nur mit Kerninhalten
• FHPDAT sollte ein MUSS sein
• Vollständige elektronische Messprotokolle einfordern
• Z.B.: alle Qualitäten, Messwerte und Umreihungen
• Raschen Datenfluss sichern
• Gezielte schnelle Prüfungen durchführen
• Eigene Ausformung prüfen (z.B.: Längenausformung)
• Übernahme durch den Kunden
• FELIXFORST Analyse wird über FHP zur Verfügung gestellt werden
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Informationen je Einzelstamm - Sägerundholz
1. Länge2. Mittendurchmesser3. Zopfdurchmesser4. Volumen5. Holzart6. Qualität7. Weiter 26 Parameter
1. Zeitpunkt2. Herkunft
1. Revier/ Abteilung3. Projekt /Schlag 4. Nutzungsart
1. Vornutzung1. …..
2. Endnutzung5. Nutzungskategorie
1. Normal2. Kalamität
6. Erntemethode7. Rückungsmethode8. Transportmethode9. Dienstleister10.Kunde11.Schlussbrief12.Parität13.Erlös14.Kosten15.DB1
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Forstliches Aufzeichnungen - Datenkonzept
Messprotokoll Lieferschein
Projekt
Kunde
Dienstleister
Schlussbrief
Waldfläche
Nutzungsart
Nutzungskat.Materialbuch: Erlöse und Kosten
Deckungsbeitrag 1
Alle Referenzen am Einzelstamm
Kunden und Dienstleisterabrechnung
Holzart
Qualität
Länge
Mittendurchmesser
Zopfdurchmesser
Volumen
……..
Analysemöglichkeit über alle Parameter
Rückkoppelung zur KORE
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Nutzen
FHPDAT
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Nutzen
FHPDAT
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DB1 Entwicklung im Sägerundholz
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Sortierergebnis je Kunde
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Die Protokolle
• Aktive Protokollanalysen
• Praxisbeispiele
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Nutzen
Daten der Rundholzvermessung
Messgutlänge 407 cm, Gestufte Länge 400 cm, Mittendurchmesser 31 cm
Mittendurchmesser Länge Gestufte Länge Qualität Volumen €/fm €31 406 400 AB 0,30 100 30
Messgutlänge 402 cm, Gestufte Länge 300 cm, Mittendurchmesser 31 cm
Mittendurchmesser Länge Gestufte Länge Qualität Volumen €/fm €31 402 300 AB 0,23 100 23
Mittendurchmesser Länge Gestufte Länge Qualität Volumen €/fm €31 402 300 CX 0,23 70 16,1
100%
77%
54%
Mittendurchmesser Länge Gestufte Länge Qualität Volumen €/fm €31 402 300 IF 0,23 30 6,9
23%
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Daten der Rundholzvermessung
1 Zug Rundholz ~ 27 m³(fm)
Verlust / m³ (fm) Länge Gestufte Länge Qualität Volumen €/fm €406 400 AB 0,30 100 30
Verlust / m³ (fm) Länge Gestufte Länge Qualität Volumen €/fm €- € 0,26 402 300 AB 0,23 100 23
Verlust / m³ (fm) Länge Gestufte Länge Qualität Volumen €/fm €- € 0,51 402 300 CX 0,23 70 16,1
Verlust / m³ (fm) Länge Gestufte Länge Qualität Volumen €/fm €- € 0,86 402 300 IF 0,23 30 6,9
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Datengenerierung
Holzart Qualität fakt.Volumen Länge gest.
MD ger. ohne Rinde
Rindenabzug
Abschlag MD
MD gerundet
MD X MD Y
Länge nach Kappung
Länge vor Kappung
Eingabe Schlußbrief
Reg. Qualität
Abholzigkeits-bewertung
Wert cm/lfmGrenzwerttab.
Krümmungs-bewertung
Wert mm/MDGrenzwerttab.
Dimensions-bewertung
Eingetastete Qualität
Splitter
Grenzwerttab.
Zopfdurchm.ohneRinde
Okulare Ansprache
Okulare Ansprache Rindenabzug
Abschlag ZD
Mittendurchm.
ZD X ZD Y
Längen-abschlag
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Die Übernahme von Industrie- u. Energieholz
Gültig seit 01.01.2015 Gültig seit 01.03.2016
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Gewichtsvermessung von Industrierundholz
Eingangsverwiegung - Bruttogewicht
Trockengewichtsbestimmung (Atro)
Probenentnahme (Lutro)
Ausgangsverwiegung - Taragewicht
Nettogewicht & Übernahmemenge in Atro
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FHP Richtlinie zur Gewichtsvermessung von Industrierundholz
Bruttogewicht Taragewicht Nettogewicht
44.000 Kg 20.000 Kg 24.000 Kg
Nettogewicht = Lutrotonne = 24.000 Kg Ermittlung des Holzartenanteiles nach Volumsprozent durch okulare Ansprache
60% Fichte, 40% Kiefer (okulare Schätzung)
Der Wiegeprozess (mit geeichter Waage)
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FHP Richtlinie zur Gewichtsvermessung von Industrierundholz
Die Ermittlung des Trockengehaltes
Trockengehalt: 𝐨
𝐮
go … Trockengewicht (Darrgewicht, Auswaage) [g]gu … Frischgewicht (Einwaage) [g]
𝐓𝐆 =𝟔𝟎
𝐨
𝟏𝟎𝟗𝐮
× 𝟏𝟎𝟎 = 𝟓𝟓%
• Probeentnahme mit klaren Regeln beim Einschnitt
• Bestimmungsprozess mit geeichten Waagen und Prozessvorgaben
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FHP Richtlinie zur Gewichtsvermessung von Industrierundholz
Ermittlung des Atrogewichtes:
𝐆𝐚𝐭𝐫𝐨 =(𝐆
𝐧𝐞𝐭𝐭𝐨− 𝐁) 𝐱 𝐓𝐆
𝟏𝟎𝟎
Gatro … Atrogewicht [kg]Gnetto … Nettogewicht [kg]B … Ballast (Nichtholzmasse wie z.B. Schnee1, Kohle, …) [kg]TG … Trockengehalt [%]
𝐧𝐞𝐭𝐭𝐨
𝟏𝟎𝟎
= 13.200 Kg
• Es ergibt sich das „Atrogewicht Gesamt“
• Was passiert bei gemischten Fuhren (Holzarten)?
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FHP Richtlinie zur Gewichtsvermessung von Industrierundholz
Ermittlung der Gewichte der Holzarten: (Atro: 13.200 Kg)
Holzartenanteil: Fichte Kiefer
Volums prozent: 60% 40%
Umrechnungsfaktoren: 475 kg/m3 [FMO] 570 kg/m3 [FMO]
Gewichtsanteile: Fichte 60% x 475 = 285 55,56 Gewichtsprozent
Kiefer 40% x 570 = 228 44,44 Gewichtsprozent
Gesamt = 513 Kg/m3
Atrogewichte: Fichte 13.200 Kg x 55,56% = 7.334 Kg
Kiefer 13.200 Kg x 44,44% = 5.866 Kg
Gesamt = 13.200 Kg
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FHP Richtlinie zur Gewichtsvermessung von Industrierundholz
Ermittlung der Festmeter der Holzarten: (Atro: 13.200 Kg)
Holzartenanteil: Fichte Kiefer
Volumsprozent: 60% 40%
Umrechnungsfaktoren: 475 kg/m3 [FMO] 570 kg/m3 [FMO]
Festmeter: Fichte = 7.334 Kg / 475 Kg = 15,44 Fm
Kiefer = 5.866 Kg / 570 Kg = 10,29 Fm
Gesamt = 25,73 Fm
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KONTROLLEN - Eigenverantwortung der Betriebe
• Kontrollmessungen nach Qualität und Quantität im Wald vor der Vermessung im Werk
• Lieferschein – Plausibilitäsprüfungen (Fotorückkoppelung) – Kommt mein Holz an
• Kritische Analyse der Schlussbriefe (Abweichungen ÖHU, Ergänzungen)- SELBER SCHREIBEN?
• Führen eines Materialbuches mit laufender Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung (Das MUSS zusammenstimmen)
• ACHTUNG: Pflicht für den Nachweis Holz aus legaler Nutzung: gemäß Verordnung (EU) Nr. 995/2010 über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen
• Um-und Abrechnungsprozesse bei Industrie- und Energieholz umsetzen.
• FHPDAT UNBEDINGT NUTZEN
• Prüfen der eigenen Ausformung
• Prüfen der Übernahme durch den Kunden
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Aktive Übernahme - Eigenverantwortung der Betriebe
• Öfters bei der Übernahme im Werk dabei sein.
• Grundeinstellungen an der Anlage prüfen (Eichung, ÖNORM, Aufbau der Messanlage)?
• Okulare Beurteilung ist die Ausgangsbasis – Marktlage (Käfer)
• Gute Kenntnis der ÖHU erforderlich.
• „(Fuhr-) getrennte Zwischenlagerung des Holzes“ vereinbaren.
• Rasche Analyse der elektronischen Protokolle.
• Fotos an der Messanlage bei Unstimmigkeiten prüfen.
• Messanlagenbetreiberinfo einfordern, analysieren und Verträge darauf abstimmen.
• Art der Eichung (MAWM oder RHMA) nachfragen.
• Umsetzungsstatus der ÖNORM L1021 – 2015 nachfragen.
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Danke für Ihre Aufmerksamkeit
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Controlling im ForstbetriebDas Holzgeschäft
Staatsprüfung 2020DI Gerald Rothleitner
Assistenz: Valerie Findeis