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Checkliste 64:

Der Warenverkehr mit Drittländern – Einfuhr

Der Warenverkehr mit Drittländern – Einfuhr Notizen

GrundsatzinformationenSoll Ware zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet werden, sind folgende Schritte zu beachten:► Alle Informationen zum Import (Zollsatz, Vergünstigungen, Unterlagen)

werden hinter der Zolltarifnummer codiert. Daher ist zuerst die Zolltarifnummer zu bestimmen.

► Dann können die Maßnahmen im elektronischen Zolltarif (EZT) in der Einfuhranwendung recherchiert werden. Der EZT ist im Internet unter http://auskunft.ezt-online.de/ezto zu finden.

Schritte in unserem praktischen BeispielDie Firma hat nun Recherchen im EZT vorgenommen und will zwei Lieferländer gegenüberstellen.Folgende Möglichkeiten sollen geprüft werden:1. Regenschirme = Warennummer 6601 9990 00 0 aus IndonesienHier sind 19 % Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen, der Drittlandzollsatz beträgt 4,7 %, der Präferenzzollsatz beträgt 1,2 %.2. Regenschirme = Warennummer 6601 9990 00 0 aus der SchweizHier sind 19 % Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen, der Drittlandzollsatz beträgt auch wieder 4,7 %, der Präferenzzollsatz ist allerdings „frei“.Die Recherchen der beiden Länder zeigen, dass der Drittlandszollsatz 4,7 % und die Einfuhrumsatzsteuer 19 % beträgt.1. Indonesien = hier Präferenzzollsatz 1,2 %. Voraussetzung für die

Vergünstigung ist die Vorlage eines Präferenznachweises, hier das Ursprungszeugnis Form A oder die Ursprungserklärung eines registrierten Ausführers.

2. Schweiz = hier Präferenzzollsatz „frei“, wenn die Waren mit Präferenznachweis importiert werden. Hier ist die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder EUR MED oder die vereinfachte Ursprungserklärung auf der Rechnung erforderlich.

Das heißt, das deutsche Unternehmen muss sich vom ausländischen Kunden das zutreffende Präferenzpapier ausstellen lassen, damit die Sendung zollfrei oder zollbegünstigt eingeführt werden kann. Dieses kann vom Lieferanten nur ausgestellt werden, wenn es sich bei den eingekauften Waren um präferenzielle Ursprungswaren handelt.Um den vergünstigten Präferenzzollsatz beim Import zu bekommen, ist bei der Sendung aus der Schweiz ein Direktbeförderungsnachweis, in Form eines Frachtpapiers, erforderlich und in der Zollanmeldung anzumelden.Weitere Unterlagen, Einfuhrgenehmigungen oder Zertifikate sind beim Import von Regenschirmen in die EU nicht erforderlich.Ergebnis: Beim Import der Regenschirme aus der Schweiz wäre die Sendung zollfrei, wenn der Lieferant ein Präferenzpapier ausstellen kann. Bei der Lieferung aus Indonesien fallen trotz Präferenzpapier noch Zollabgaben an. Somit kann der Einführer abhängig von den jeweiligen Verkaufspreisen kalkulieren, welcher Lieferant günstiger ist.

► Wenn Drittlandsware in die Europäische Union eingeführt wird, muss die Ware zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet werden. Dies geschieht mit einer Zollanmeldung. Diese wird grundsätzlich elektronisch mittels des ATLAS-Verfahrens der Zollverwaltung übermittelt.Hilfestellung beim Erstellen der Zollanmeldung bietet das „Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen“, das unter www.zoll.de > Formulare und Merkblätter zur Verfügung gestellt wird.

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Der Warenverkehr mit Drittländern – Einfuhr Notizen

► Bei zollpflichtigen Sendungen mit einem Wert > 20.000 € ist auch eine Zollwertanmeldung abzugeben.

Dabei handelt es sich um einen Teil der Einfuhrzollanmeldung.► Sie dient der Ermittlung des Zollwertes der Waren, die in den zollrechtlich

freien Verkehr überführt werden sollen.► Mit dem Zollwert wird die Höhe der anfallenden Zollabgaben ermittelt.

► Beschränkungen oder Verbote bestehen beim Import dieser Ware (Regenschirme) nicht.Für die Erteilung einer Einfuhrgenehmigung für Waren der gewerblichen Wirtschaft ist Kontakt mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), für landwirtschaftliche Erzeugnisse mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) aufzunehmen. Dies ist bei Hinweisen im EZT auf eine Genehmigungsplicht erforderlich. Aktuell bestehen beispielsweise Genehmigungspflichten beim Import von Textilien aus Nordkorea oder Weißrussland.

Was man sonst noch wissen sollte► Wirtschaftsbeteiligte benötigen zur Identifizierung bei allen elektronischen

Zollmeldungen eine EORI-Nummer.Die Beantragung erfolgt beim Informations- und Wissensmanagement Zoll in Dresden, E-Mail: [email protected].

► Bei Unsicherheiten bezüglich der richtigen Zolltarifnummer kann eine verbindliche Zolltarifauskunft beim HZA Hannover beantragt werden. Dafür ist das Formular 0307 (zu finden auf www.zoll.de > Formulare und Merkblätter) auszufüllen.