73. Tätigkeitsbericht der SAB · Nr. 230 I April 2016 73. Tätigkeitsbericht der SAB CH-3001 Bern...

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Nr. 230 I April 2016

73. Tätigkeitsbericht der SAB

CH-3001 Bern I Seilerstrasse 4 I Tel. 031 382 10 10 I Fax 031 382 10 16Internet: http//www.sab.ch I E-Mail: [email protected] I Postkonto 50-6480-3

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73. TÄTIGKEITSBERICHT2

Herausgeber: SAB, Seilerstrasse 4, 3001 BernTitelbild: Pilatus Aircraft Ltd – Stans

Das Jahr 2015 könnte durchaus als ein Meilenstein in die Geschichte der schweizerischen Berggebietspolitik eingehen.Am 18. Februar 2015 hat der Bundesrat die «Politik des Bundes für die Bergebiete und ländlichen Räume» verabschie-det. Mit diesem strategischen Dokument wird klar betont, dass Berggebietspolitik nicht nur aus der Regionalpolitik be-steht, sondern dass viele Politikbereiche eine räumliche Komponente aufweisen. Zu diesem Schluss kommt auch eineEvaluation von Art. 50 der Bundesverfassung und fordert den Bund auf, die SAB als nationale Dachorganisation für dieBerggebiete und ländlichen Räume frühzeitig in den Gesetzgebungsprozess einzubinden. Leider geschieht das nicht im-mer. Dort wo die SAB frühzeitig eingebunden ist, kann sie auch entsprechende Erfolge verbuchen. So beispielsweisebeim Zweitwohnungsgesetz und der Zweitwohnungsverordnung, die nach langen Diskussionen nun endlich auf den 1.Januar 2016 in Kraft gesetzt wurden. Damit wird fürs erste Rechtssicherheit geschaffen, auch wenn Gesetz und Verord-nung vermutlich zu einem späteren Zeitpunkt auf Grund der Praxiserfahrung wieder angepasst werden müssen. Wie dasZweitwohnungspotenzial besser genutzt werden kann, zeigt die SAB aktuell in einem Modellvorhaben im Kanton Tes-sin. Das Modellvorhaben wird im Frühjahr 2016 abgeschlossen, gerade rechtzeitig auf die Eröffnung des Gotthardbasis-tunnels hin. Zudem konnte die SAB erwirken, dass der Bund flankierende Massnahmen zur Abfederung der negativenAuswirkungen der Zweiwohnungsinitiative beschlossen hat. Der alpine Tourismus leidet massiv unter den Auswirkungender Frankenstärke und der Zweitwohnungsinitiative. Ein Ausweg sind vermehrte Kooperationen zur Senkung der Ko-sten, Wie das gehen kann, wird die SAB in den nächsten zwei Jahren in einem neuen Innotour-Projekt aufzeigen.

Nachdem die Zweitwohnungsthematik nun vorerst auf gesetzlicher Ebene geregelt ist, wird im Jahr 2016 ein ganz an-deres Thema zuoberst auf der politischen Agenda der SAB stehen: die Grundversorgung. Im Juni 2016 wird die Volks-initiative «ProServicePublic» zur Abstimmung kommen. Bei einer Annahme dieser Initiative droht ein massiver Abbau derGrundversorgung bei Post, Bahn und Telekommunikation. Die SAB bekämpft die Initiative deshalb an vorderster Frontund leitet zusammen mit dem Schweizerischen Gemeindeverband das Komitee gegen die Initiative.

Alle Aktivitäten der SAB zielen letztlich darauf ab, die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Lebensbedingungen in denBerggebieten und ländlichen Räumen zu verbessern. Dies insbesondere, um der Jugend in diesen Räumen eine Per-spektive zu eröffnen. Denn sie ist die Zukunft. Die SAB hat denn auch das Thema Jugend im Berggebiet zu einemSchwerpunkt gemacht. An der Fachtagung 2015 in Brienz wurden die bisherigen Arbeiten vorgestellt. Die SAB hat ins-besondere ein neues Jugendforum gebildet und das Label «Jugendfreundliche Bergdörfer» geschaffen. Damit soll auf-gezeigt werden, dass die Bergdörfer attraktiv für Familien und Jugendliche sind und die Berggebiete als ganzes eine Zu-kunft haben.

73. Tätigkeitsbericht der SABvom 1. Januar bis 31. Dezember 2015

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73. TÄTIGKEITSBERICHT 3

InhaltVorwort 21. Tätigkeit der Organe 4 6. Zusammensetzung der Organ 172. Vertretung der Interessen der Bergbevölkerung 5 7. Personalbestand 183. Information 14 8. Mitglieder 184. Dienstleistungen 14 9. SAB-Jahresrechnung 195. Sekretariate 17 11. Bericht der Revisionsstelle 20

Wichtigste Ergebnisse des Jahres 2015Im Jahr 2015 hat die SAB1. 27 Stellungnahmen verfasst, 13 Medienmitteilungen publiziert, vier nationale Tagungen organisiert und

sechs Publikationen herausgegeben; 2. erwirkt, dass der Bundesrat zum ersten Mal überhaupt eine Politik für die Berggebiete und ländlichen Räu-

me verabschiedet hat und dazu ein Pilotprojekt für eine Regionale Akteursgruppe im Kanton Luzern gestartet;

3. das Zweitwohnungsgesetz und die –verordnung zu Gunsten der Berggebiete ausgestaltet und ein Modell-vorhaben zur Aktivierung des Zweitwohnungspotenzials im Tessin durchgeführt;

4. flankierende Massnahmen des Bundes zur Abfederung der Auswirkungen der Zweitwohnungsinitiative erwirkt (200 Mio. Fr. über NRP, 10 Mio. Fr. über Innotour und mehr Handlungsspielraum für die Schweize-rische Gesellschaft für Hotelkredit);

5. Druck ausgeübt, damit der Netzbeschluss Strassen in den neuen Nationalstrassen- und Agglomerations-verkehrsfonds NAF integriert wird;

6. den Kampf gegen die irreführende und schädliche Volksinitiative «ProService-Public» aufgenommen;7. eine Informationskampagne zu den Berg- und Alpzeichen des Bundes gestartet; 8. über ihr Projekt in Rumänien erwirkt, dass dieses Land voraussichtlich als erstes europäisches Land ein

offizielles Bergproduktekennzeichen nach schweizerischem Vorbild einführen wird;9. aktiv an der Ausarbeitung der neuen makroregionalen Strategie für den Alpenraum mitgearbeitet und zwei

Interreg-Projekte vorbereitet zur Konkretisierung dieser Strategie; 10. fast 10'000 Arbeitstage von freiwilligen Hilfskräften ins Berggebiet vermittelt, was einen neuen Rekord

darstellt.

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73. TÄTIGKEITSBERICHT4

Unsere Mitglieder hatten die Gelegenheit, sich an der Generalversammlung und Fachtagung der SAB zu äussern. (VG)

1. Tätigkeit der Organe72. Generalversammlung der SAB Die 72. Generalversammlung (GV) der SAB fand am27. August 2015 in Brienz (BE) statt. Die GV nahm denTätigkeitsbericht entgegen und genehmigte die Jah-resrechnung. Zudem wurden Ersatzwahlen in den Ratder Berggebiete durchgeführt. Anschliessend an dieGV fand die erste Verleihung des neuen Labels «Ju-gendfreundliche Bergdörfer» statt. Die ersten Labelge-meinden sind Gampel/Bratsch (VS), Lumnezia (GR)und Safiental (GR). Die anschliessende Fachtagungvom 28. August 2015 war dem Thema «Jugend imBerggebiet» gewidmet. Dabei wurde u.a. die Umfrageder SAB bei Jugendlichen vom Winter 2014/15 vorge-stellt. Aufbauend auf den Ergebnis-sen dieser Umfrage hat die SABdas neue SAB-Jugendforum insLeben gerufen und das Label «Ju-gendfreundliche Bergdörfer» kreiert. Die Fachtagungbot Gelegenheit, vor allem mit betroffenen Jugendli-chen selber deren Zukunftsperspektiven und Anliegenan die Berggebietspolitik zu diskutieren.

Sitzungen des VorstandesDer Vorstand trat im Jahr 2015 sechsmal zusammen,davon wurde eine zweitägige Sitzung am 7./8. Juli2015 in Engelberg (OW) abgehalten. Die wichtigstenErgebnisse der Sitzungen des Vorstandes wurden inder «Montagna» publiziert.

Rat der BerggebieteDer Rat der Berggebiete kann als beratendes Gremi-um Empfehlungen zu Handen des Vorstandes abge-

ben. Anlässlich seiner Sitzung vom 14. Januar 2015befasste sich der Rat der Berggebiete schwergewich-tig mit der politischen Agenda 2016 – 19 der SAB. DieEmpfehlungen des Rates sind wichtige Hinweise fürdie Tätigkeiten der SAB in den jeweiligen Bereichen.

StellungnahmenDie SAB hat im Jahr 2015 nicht weniger als 27 Stel-lungnahmen verfasst: • Stellungnahme zur Änderung der Gewässerschutz-

verordnung (20.02.2015) • Stellungnahme zur Strategie Stromnetze

(20.02.2015) • Stellungnahme zur Anpassungder Verordnung über die Infrastruk-tur der Luftfahrt und des Sach-plans Infrastruktur Luftfahrt (SIL)

betreffend Gebirgslandeplätze (20.02.2015) • Stellungnahme zur Weiterführung des Bundesgeset-

zes über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas (20.02.2015)

• Stellungnahme zur Jagdverordnung (20.02.2015) • Stellungnahme zur zweiten Teilrevision des Raum-

planungsgesetzes (20.03.2015)• Stellungnahme zur Trassenpreisrevision 2017

(25.03.2015) • Stellungnahme zur 2. Etappe Teilrevision der Tierarz-

neimittelverordnung (25.03.2015) • Stellungnahme zu den Verordnungsanpassungen im

Rahmen von FABI (25.03.2015) • Stellungnahme zum direkten Gegenentwurf zur

Volksinitiative «Für Ernährungssicherheit» (31.03.2015) • Stellungnahme zur angemessenen Vertretung der

Sprachgemeinschaften in einem Bundesrat mit neun Mitgliedern (13.05.2015)

Die Fachtagung der SAB war demThema «Jugend im

Berggebiet» gewidmet.

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73. TÄTIGKEITSBERICHT 5

• Stellungnahme zur Umsetzung der «Masseneinwan-derungsinitiative» (Änderung des Ausländergesetzes (AUG)) (13.05.2015)

• Stellungnahme zur Änderung der Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rah-men der Regionalpolitik und der Verordnung über die Festlegung der Anwendungsgebiete für Steuerer-leichterungen (13.05.2015)

• Stellungnahme Verfassungsbestimmung über eine Klima- und Energielenkungssystem (13.05.2015)

• Stellungnahme zur Krankenversicherungsaufsichts-verordnung (KVAV) (09.07.2015)

• Stellungnahme zum Bundesgesetz über die Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Grund-stücke (Umsetzung der Motion 12.3172, Müller Leo) (09.07.2015)

• Stellungnahme zum Konzeptbericht Mobility pricing (09.07.2015)

• Stellungnahme zur gesetzlichen Anerkennung der Verantwortung der Pflege (Pa.Iv. 11.418) (09.07.2015)

• Stellungnahme zur Änderung der Vernehmlassungs-verordnung (29.09.2015)

• Stellungnahme zum Bundesbeschluss über die neue Finanzordnung 2021 (29.09.2015)

• Stellungnahme zur Revision der Verordnungen über den Schutz der Biotope (29.09.2015)

• Stellungnahme zur Organisation der Bahninfrastruk-tur (OBT) (29.09.2015)

• Stellungnahme zur Teilrevision der Radio- und Fern-sehverordnung (29.09.2015)

• Stellungnahme zum Änderungsentwurf der Verord-nung über Fernmeldedienste (24.11.2015)

• Stellungnahme zur Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbe-treuung (07.12.2015)

• Stellungnahme zum Bundesbeschluss über die Finanzierung des Betriebs und des Substanzerhalts der Eisenbahninfrastruktur in den Jahren 2017 – 20 (07.12.2015)

• Vernehmlassung zum landwirtschaftlichen Zah-lungsrahmen 2018-2021 (08.12.2015)

Die Stellungnahmen sind auch unterhttp://www.sab.ch verfügbar.

2. Vertretung der Interessen der BergbevölkerungPolitische Rechte und FöderalismusEvaluation von Art. 50 der Bundesverfassung: DieBundesverfassung verpflichtet in Art. 50 den Bund beider Ausübung seiner Tätigkeiten Rücksicht zu nehmenauf die Berggebiete, Gemeinden und Städte. DieserArtikel umfasst somit nicht nur einen institutionellensondern auch einen räumlichen Bezug. Gestützt aufzwei Postulate wurde in den Jahren 2014 und 2015 ei-ne Evaluation der Umsetzung dieses Verfassungsauf-trags vorgenommen. Der Evaluationsbericht zeigtdeutlich, dass der Bund aktuell seinen Auftrag zu we-nig erfüllt. So sind beispielsweise in den Vernehmlas-sungsunterlagen die obligatorischen Kapitel über dieAuswirkungen auf die Berggebiete jeweils sehr dürftig

ausformuliert, teilweise fehlen sie sogar gänzlich. DieSAB hat deshalb als Mitglied der Arbeitsgruppe, wel-che den Evaluationsbericht verfasste, gefordert, dasssie als nationale Dachorganisation der Berggebieteund ländlichen Räume frühzeitig in den Gesetzge-bungsprozess einbezogen wird, um das nötige Fach-wissen über die räumlichen Auswirkungen der Vorla-gen einbringen zu können. Diese Forderung wurde imEvaluationsbericht aufgenommen.

Vernehmlassungsverfahren: Nach der Verabschiedungdes revidierten Vernehmlassungsgesetzes im Parla-ment im Jahr 2014 wurde im Jahr 2015 eine Vernehm-lassung durchgeführt zur Anpassung der Vernehmlas-sungsverordnung. Die SAB hat dabei gefordert, dassdie Empfehlungen aus dem Evaluationsbericht zum BVArt. 50 in die Verordnung aufgenommen werden.

Tripartite Zusammenarbeit: Die SAB fordert seit lan-gem die Bildung einer tripartiten Konferenz für dieBerggebiete und ländlichen Räume zur besseren verti-kalen Abstimmung der verschiedenen Politikbereiche.Diese Forderung hat Eingang gefunden in den Berichtdes Bundesrates zur Politik für die Berggebiete undländlichen Räume. Die Tripartite Agglomerationskonfe-renz (TAK) führte ihrerseits im Jahr 2013 / 2014 einProjekt zum Einbezug der ländlichen Räume in die trip-artite Zusammenarbeit durch. Von dieser Seite her wardeutlich spürbar, dass die TAK kein Interesse an einemgleichberechtigten Einbezug der Berggebiete undländlichen Räume hat. Der Dialog soll Anfang 2016wieder aufgenommen werden.

Öffentliche FinanzenFinanzausgleich und Aufgabenteilung: Das Parlamenthat im Jahr 2015 die Dotierung für die NFA in den Jah-ren 2016 – 19 verabschiedet. Der Bundesrat wollte ur-sprünglich die Einlagen des Bundes in den vertikalenRessourcenausgleich und damit auch die daran ge-koppelten Einlagen der ressourcenstarken Kantone inden horizontalen Ressourcenausgleich um insgesamt330 Mio. Fr. reduzieren. Die ressourcenschwachenKantone wehrten sich gegen diese Kürzung. Letztlichsetzte sich ein rein mathematischer Kompromissdurch, wonach die Einlagen nur um die Hälfte des bun-desrätlichen Vorschlags gekürzt wurden, um 165 Mio.Fr. Diese Kürzung ist kein gutes Zeichen für die weite-ren Debatten um die NFA, die Geberkantone treten ko-ordiniert mit Forderungen zur Reduktion der Zahlungenauf und können sich insbesondere im Nationalratdurchsetzen. Änderungen an der NFA werden sich er-geben in Zusammenhang mit der Unternehmenssteu-erreform III (siehe unten).

Unternehmenssteuerreform (USTR) III: Der Ständerathat in der Wintersession 2015 die Beratung der USTRIII aufgenommen. Gegenüber dem Vorschlag des Bun-desrates wurden keine substantiellen Korrekturen vor-genommen. Die Berggebiete sind von dieser Vorlageaus verschiedenen Gründen betroffen: Ausfall von Un-ternehmenssteuern, Spardruck bei Bund und Kanto-

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73. TÄTIGKEITSBERICHT6

nen, Anpassungen bei der NFA. Die SAB ist bereit, dieUSTR III zu akzeptieren, fordert aber auf der anderenSeite, dass die Geberkantone ihren Druck auf die NFAaufgeben.

Mehrwertsteuer (MWST): Das Parlament beriet im Jahr2015 eine Revision des Mehrwertsteuergesetzes. DieSAB unterstützt diese Revision, da sie insbesonderefür die Gemeinwesen eine Vereinfachung bringt.

Erbschaftssteuerinitiative und Stipendieninitiative: Diebeiden Vorlagen wurden in der Volksabstimmung vom14. Juni 2015 deutlich abgelehnt. Die SAB hatte eben-falls die Nein-Parolen beschlossen. Die Erbschafts-steuerinitiative hätte den Steuerwettbewerb unter denKantonen eingeschränkt und diesen weitere Mittel ent-zogen. Die Stipendieninitiative hätte den kantonalenHandlungsspielraum im Stipendienwesen einge-schränkt. Es sind gerade Berggebietskantone wie Ju-ra, Graubünden und Wallis, welche heute relativ vieleStipendien vergeben. Sie können dadurch ihre Bil-dungspolitik selber steuern. Eine Kompetenzdelegati-on an den Bund hätte zudem der NFA widersprochen.

Ladenöffnungszeiten: Die SAB hat sich im Rahmendes Vernehmlassungsverfahrens für das neue Bundes-gesetz über die Ladenöffnungszeiten ausgesprochen.Die SAB begrüsst längere Ladenöffnungszeiten alswichtiges Element für die Versorgung der einheimi-schen Bevölkerung aber auch der Touristen. Der Stän-derat wollte jedoch in der Herbst-session 2015 nicht auf das Ge-schäft eintreten. Die Kantone hat-ten das Gesetz als Eingriff in diekantonale Hoheit taxiert und deshalb abgelehnt. DieBeratung im Nationalrat steht aus.

RegionalpolitikNeue Regionalpolitik: Der Bundesrat hat im Februar2015 die Botschaft zur Standortförderung 2016 – 19vorgelegt. Sie umfasst die vier Teilbereiche KMU-Poli-tik, Neue Regionalpolitik NRP, Tourismusförderung undExportförderung. Da in den verschiedenen Bereichenkeine Gesetzesänderungen vorgesehen sind, wurdekeine Vernehmlassung durchgeführt. Im Bereich derRegionalpolitik umfasst die Botschaft das Mehrjahres-program 2016 – 23 des Bundes und den Finanzie-rungsbeschluss, welcher Einlagen in den Fonds fürRegionalentwicklung von 230 Mio. Fr. vorsieht (wie inder Periode 2008 – 15). Im Bereich Tourismus enthältdie Botschaft den Kredit für Schweiz Tourismus sowiefür Innotour. Bestandteil der Botschaft Standortförde-rung waren zudem die flankierenden Massnahmen zurAbfederung der Auswirkungen der Zweitwohnungsin-itiative. Dazu werden über die NRP 200 Mio. Fr. zweck-gebunden zur Begleitung des Strukturwandels im alpi-nen Tourismus zur Verfügung gestellt und Inntour wur-de um 10 Mio. Fr. aufgestockt. Diese Massnahmenentsprechen den Forderungen der SAB und wurdendeshalb von uns ausdrücklich unterstützt. Im Parla-ment gab vor allem der Kredit an Schweiz Tourismus

zu reden. Der Bundesrat hatte für die Vierjahresperiode220 Mio. Fr. vorgeschlagen, Schweiz Tourismus hatte270 Mio. Fr. gefordert. Diese Forderung wurde von denmeisten Parlamentariern als übertrieben eingestuft.Letztlich wurde entschieden, dass Schweiz Tourismus230 Mio. Fr. erhält.

Steuererleichterungen: Im Jahr 2015 hat der Bundes-rat eine Vernehmlassung durchgeführt zur Anpassungder Bestimmungen über die Steuererleichterungen imBerggebiet. Eine Neuerung betrifft den Perimeter. Bisanhin wurden ganze Regionen bezeichnet. Neu will derBund die einzelnen Gemeinden bestimmen, die in denFörderperimeter fallen. Er konzentriert sich dabei aufdie regionalen Zentren. Umliegende Gebiete sollennicht mehr gefördert werden. Begründet wird dieserVorschlag mit dem Raumkonzept Schweiz und demGrundsatz der NRP, vor allem die regionalen Zentrenzu fördern. Mit dieser Begründung wird das Raumkon-zept Schweiz quasi über die Hintertür behördenver-bindlich. Dies ist aus Sicht der SAB nicht akzeptabel.Die SAB schlug demgegenüber in der Vernehmlassungvor, dass der Bund nur einen allgemeinen Perimetervorgibt, die genaue Definition aber den Kantonen über-lässt. Das wäre kongruent mit der Kompetenzvertei-lung in der Raumplanung und Regionalpolitik.

Strategie Berggebiete und ländliche Räume: Zusam-men mit der Botschaft Standortförderung hat der Bun-desrat im Februar 2015 den Bericht zur Politik des

Bundes für die Berggebiete undländlichen Räume vorgelegt. Die-ser Bericht geht auf eine Motiondes vormaligen SAB-Präsidenten

Theo Maissen aus dem Jahr 2011 zurück. Die SABwar in der Erarbeitung des Strategieberichtes einge-bunden. Wichtige Elemente dieses Berichts sind ausSicht der SAB u.a. die darin enthaltene, positiv formu-lierte Vision für die Berggebiete und ländlichen Räumeund das Governance Modell mit einer besseren Ab-stimmung der Politikbereiche sowohl horizontal alsauch vertikal. Eine alte Forderung der SAB für einebessere sektorübergreifende Zusammenarbeit aufBundesebene wird damit erfüllt. Gleichzeitig soll auchdie regionale, überkommunale Ebene wieder gestärktwerden. Die Strategie ist mit der Verabschiedungdurch den Bundesrat für den Bund verbindlich. DieBundespolitik muss auf diesen Bericht ausgerichtetwerden. Inwiefern das wirklich geschehen wird, musssich in Zukunft zeigen. Als eine konkrete Aktion zur Konkretisierung des Be-richtes führt die SAB im Jahr 2015 / 16 ein Pilotprojektfür eine Regionale Akteursgruppe im Luzerner Hinter-land durch. Mit dem Modellprojekt soll aufgezeigt wer-den, wie die sektorübergreifende Koordination auf derregionalen Ebene gestärkt werden kann. Eine zweiteAktion zur Konkretisierung der Strategie war eine Eva-luation der Koordinationsverordnung des Bundes ausdem Jahr 1996. Diese Verordnung ist eigentlich dierechtliche Grundlage für eine verbesserte sektorüber-greifende Koordination. Auf dieser Verordnung basie-ren u.a. der Rat für Raumordnung als ausserparlamen-

Die SAB begrüsst längere Ladenöff-nungszeiten als wichtiges Element

für die Versorgung der Bevölkerung.

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73. TÄTIGKEITSBERICHT 7

tarische Kommission (in welcher die SAB durch ihrenDirektor vertreten ist) und die Raumordnungskonferenzdes Bundes. Die Evaluation, an der die SAB auch mit-wirken konnte, zeigte deutlich, dass die gesetzlicheGrundlage zwar da ist, oft aber der Wille zur Zusam-menarbeit fehlt.

Grundversorgung: Die Grundversorgung ist eines derzentralen Themen der SAB. Denn eine gut funktionie-rende Grundversorgung ist eine unerlässliche Stand-ortvoraussetzung für Bevölkerung und Wirtschaft. DieSAB hatte bereits im Jahr 2003 mit einer Parlamentari-schen Initiative ihres damaligen Präsidenten TheoMaissen einen Verfassungsartikel zur Grundversorgunggefordert, um diesem wichtigenThema einen höheren Stellenwerteinräumen zu können. Nach lan-gem politischen Hickhack hat dasParlament diesen Vorschlag für ei-nen Verfassungsartikel im Sommer2015 definitiv bachab geschickt. Die SAB bedauertdies. Insbesondere auch darum, weil Bundesrat undParlament so keine Alternative zur Volksinitiative «Pro-ServicePublic» vorweisen können. Die Volksinitiative «ProServicePublic» wurde vom Kon-sumentenmagazin K-Tipp lanciert. Die Initiative fand imParlament keinerlei Unterstützung. Beide Kammernempfehlen die Initiative einstimmig zur Ablehnung. DieInitiative wird am 5. Juni 2016 zur Abstimmung gelan-gen. Die SAB und der Schweizerische Gemeindever-band haben gemeinsam den Lead gegen die irrefüh-rende und schädliche Initiative übernommen. Die Initia-tive will den bundesnahen Service-Public Unterneh-men (Post, SBB, Swisscom) ein Gewinnverbot auferle-gen, Querfinanzierungen verbieten und die Löhne die-ser Betriebe an die Bundesverwaltung angleichen. DieKonsequenzen einer Annahme der Initiative wären gra-

vierend. Poststellen müssten geschlossen und öV-Lini-en stillgelegt werden. Die Swisscom hätte keine Mittelmehr, um in den Ausbau der Breitbandnetze zu inve-stieren. Entgegen ihrem verführerischen Titel würde dieInitiative also einen Abbau der Grundversorgung bewir-ken und muss deshalb energisch bekämpft werden.

AgrarpolitikAgrarpolitik 2014 – 2017 (AP2014-17): Ein Jahr nachEinführung der neuen Agrarpolitik sieht die Bilanz fürdie Bergland- und Alpwirtschaft durchzogen aus. Dievom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) präsentier-ten Zahlen zu den Direktzahlungen unter dem neuen

Regime weisen in die prognostizier-te Richtung: Stärkung der Bergzo-nen III , IV und der Sömmerungsge-biete auf der einen, Direktzahlungs-einbussen bei den tierintensivenBergbetrieben in den Zonen I und II

auf der anderen Seite. Insbesondere grossflächige ex-tensive Graslandbetriebe konnten von der neuenAgrarpolitik profitieren. Die SAB forderte bereits in derfrühen Phase der Anhörung zur AP 2014-17, dass deradministrative Aufwand für die Landwirte zu vereinfa-chen ist. Das BLW hat reagiert und ein Projekt mit allenmassgebenden Stakeholdern gestartet. Die SABnimmt in dieser Gruppe Einsitz. Bereits ein Jahr nachEinführung der neuen Agrarpolitik präsentierte dasBLW im Rahmen des Herbstpaketes 2015 Beitrags-kürzungen auf den Biodiversitätsförderflächen im Söm-merungsgebiet und schlug vor, die Kurzalpungen nichtmehr speziell zu berücksichtigen. Zusammen mit demAlpwirtschaftlichen Verband SAV bekämpfte die SABdiese Kürzungsabsichten erfolgreich.

Die SAB und der SchweizerischeGemeindeverband haben gemein-sam den Lead gegen die irrefüh-rende und schädliche Initiative

«ProServicePublic» übernommen.

Es wurde eine Internetseite für die Kampagne gegen die irreführende Volksinitiative «ProServicePublic» geschaffen.. (servicepublic.ch)

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73. TÄTIGKEITSBERICHT8

AP2018+: Für den nächsten Schritt der Agrarpolitiknach 2018 verzichtet der Bundesrat erfreulicherweiseauf Gesetzesänderungen und sorgt damit für einenstabilen Rahmen, was für die Landwirte wichtig ist.Hingegen will der Bundesrat den Zahlungsrahmen fürdie Landwirtschaft in den Jahren 2018 – 21 um insge-samt 751 Mio. Fr. kürzen. Er eröffnete dazu im Herbst2015 die Vernehmlassung. Die SAB kritisierte die vor-geschlagenen Kürzungen im Bereich Strukturverbes-serung und Investitionskredite aufs Schärfste. Der An-passungsdruck der Landwirtschaft durch die sich ab-zeichnende Marktliberalisierung ist enorm. Statt zusparen müssen jetzt die Voraussetzungen geschaffenwerden, der wachsenden Konkurrenz aus dem Aus-land erfolgreich zu begegnen. Von der Landwirtschaftund insbesondere von der Berglandwirtschaft wird In-novation und Wettbewerbsfähigkeit verlangt, um dieAbhängigkeit von den Direktzahlungen zu reduzieren.Die SAB fordert entsprechende Anpassungen der Rah-menbedingungen wie die Lockerung des Raumpla-nungsgesetzes oder die Anrechnung landwirtschafts-naher Tätigkeiten zu den SAK-Faktoren.

Volksinitiative Ernährungssicherheit: Die SAB unter-stützt aus strategischen Gründen die SBV-Initiative fürErnährungssicherheit, die im Frühling 2016 in die parla-mentarische Beratung kommt. Die Debatte im Parla-ment und im Volk wird Klarheit schaffen, welche Wert-schätzung die Schweizer Landwirtschaft bei der Bevöl-kerung geniesst.

Qualitätszeichen Berg-Alpprodukte: Aufgrund derBerg-Alpverordnung erarbeitete das BLW zwei offizielleGarantiezeichen für Berg- und Alpprodukte. Die Zei-chen können seit dem 1. Juni 2014 kostenlos verwen-det werden. Aus Sicht der SAB ha-ben die Berg-Alp-Zeichen das Po-tenzial, die Wertschöpfung in denBerggebieten zu verbessern. In derEU wurde dieser Bezeichnungs-schutz in Anlehnung an das Schweizer Zeichen eben-falls eingeführt. Die SAB setzt sich dafür ein, dass dieZeichen und ihre Werte besser bekannt werden undbreitere Verwendung finden. Im Auftrag des BLWmacht die SAB derzeit eine Informationskampagne zudiesen Berg- und Alpzeichen. Dazu wurde u.a. dieWebseite www.schweizerbergprodukte.ch geschaffen.Am 13. November 2015 organisierte die SAB zusam-men mit dem SBV eine Tagung in Bern, an der alle Ak-teure entlang der Wertschöpfungskette vom Urprodu-zenten bis zu den Konsumenten miteinander diskutier-ten. Die SAB ist bestrebt, diesen Dialog weiter zu füh-ren.

Besteuerung landwirtschaftlicher Grundstücke: Land-und forstwirtschaftliche Grundstücke werden bei derBesteuerung privilegiert behandelt. Bis 2011 galt diesfür sämtliche Grundstücke, die im Anlagevermögen ei-nes land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs gehaltenwerden. Das Bundesgericht schränkte dann jedochden Geltungsbereich ein auf Grundstücke, die demBundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht BGGB

unterstellt sind. Damit werden Veräusserungsgewinneanderer Grundstücke, namentlich aus Grundstücken,die als Baulandreserven gelten oder aus Kleingrund-stücken von weniger als 15 Aren (Rebland) oder weni-ger als 25 Aren (übriges Kulturland), plötzlich der Ein-kommenssteuer unterstellt. Für den Bund erwachsendaraus Steuereinnahmen von geschätzt jährlich 200Mio. Fr. Gestützt auf eine Motion von Nationalrat LeoMüller soll die bis 2011 geltende Praxis wieder herge-stellt werden. Die SAB unterstützt in ihrer Stellungnah-me die darauf basierende Gesetzesrevision.

Forst- und Holzwirtschaft: Revision Waldgesetz: ImJahr 2015 hat das eidgenössische Parlament die Revi-sion des Waldgesetzes beraten. Die SAB hat diesbe-züglich gefordert, dass der Bund mehr Mittel für die Er-schliessung und damit Bewirtschaftung der Wälder be-reit stellen muss. Die entsprechenden Mittel können freigespielt werden durch den Verzicht auf die Ausschei-dung weiterer Waldreservate. Der Nationalrat hat sichfür diese Forderung ausgesprochen, der Ständeratlehnte sie jedoch mit Verweis auf die Aufgabenteilunggemäss NFA ab.

EnergiepolitikEnergiestrategie 2050: Die SAB hatte in der Vernehm-lassung im Jahre 2013 die Energiestrategie 2050grundsätzlich unterstützt. Die vorberatende Kommissi-on des Nationalrates beriet die Vorlage über ein Jahrlang und brachte weitere Verbesserungen an. So sollinsbesondere die grosse Wasserkraft in Zukunft vonAbgeltungen profitieren können. Dafür werden rund600 Mio. Fr. zu Verfügung gestellt. Der Nationalrat hat-te dieses Geschäft in einer wahren Monsterdebatte in

der Wintersession 2014 beraten.Der Ständerat beriet die Vorlage inder Herbstsession 2015 undbrachte insbesondere ein neuesModell zur Förderung der Wasser-

kraft ins Spiel. Die Wasserkraft solle zwar unterstütztwerden, dafür müssten aber die Standortkantone und-gemeinden auf einen Teil der Wasserzinseinnahmenverzichten. Die SAB ist mit dieser Reduktion der Was-serzinse nicht einverstanden. Sie wird sich in der Diffe-renzebereinigung für eine andere Lösung einsetzen. Sooder so zeigt, sich, dass die Wasserzinse immer mehrunter Druck geraten. So wurde Im Parlament im Jahr2015 auch ein Postulat überwiesen, welches das Was-serzinsregime ab 2019 überprüfen soll.

Energielenkungssystem: Die Vorlage für einen Über-gang von einem Energiefördersystem zu einem Klima-und Energielenkungssystem stellt die zweite Etappeder Energiestrategie 2050 dar, die ab 2021 wirken soll.Die bisherige CO2-Abgabe und die KostendeckendeEinspeisevergütung KEV sollen durch eine Energieab-gabe auf Brenn- und/oder Treibstoffen ersetzt werden.Der Bundesrat hatte dazu bereits im Jahr 2014 eineVorkonsultation durchgeführt. Die SAB hatte sich da-mals gegenüber dem Systemwechsel sehr skeptischgezeigt und gefordert, dass der Bundesrat mehrere Al-

Die SAB setzt sich dafür ein, dassdie Labels für Berg- und Alppro-

dukte sowie deren Anforderungsbe-dingungen bekannter werden.

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ternativen vorlegt. Auch in der Vernehmlassung imFrühjahr 2015 war dies aber nicht der Fall. Ende 2015hat der Bundesrat dann die definitive Botschaft zumEnergielenkungssystem veröffentlicht. Diese Botschaftweist unbeirrt von der in der Vernehmlassung teils sehrheftig geäusserten Kritik von allen Seiten kaum Ände-rungen vor. Der Bundesrat sieht immerhin vor, auf eineAbgabe auf Treibstoffen zu verzichten. Dies ist ausSicht der SAB erfreulich, da sonst die Automobilistenim Berggebiet zu stark benachteiligt würden. Wennkeine Treibstoffabgabe erhoben wird, müssen abermehr flankierende Massnahmen ergriffen werden, umdie Klimaziele zu erreichen. Über diese flankierendenMassnahmen schweigt sich die Botschaft des Bun-desrates aber aus. Die Vorlage kann somit gar nichtabschliessend beurteilt werden. Dies ist der Haupt-grund, weshalb die SAB die Vorlage zurückweist.

Volksinitiative «Energie- statt Mehrwertsteuer»: DieseVolksinitiative wurde in der Abstimmung vom 8. März2015 mit wuchtigen 92% abgelehnt. Die SAB hatteebenfalls die Nein-Parole beschlossen. Absicht derVolksinitiative war es, die Mehrwertsteuer abzuschaf-fen und dafür eine Steuer auf dem Energieverbraucheinzuführen. Der Liter Benzin hätte nach Annahme derInitiative rund 5 Franken gekostet und die Kilowattstun-de Strom wäre um 33 Rappen verteuert worden. Der-art hohe Abgaben sind für die Bevölkerung und Wirt-schaft nicht tragbar und würden die Berggebiete wei-ter benachteiligen.

Vollständige Strommarktöffnung: Bis anhin können nurGrosskunden mit einem Verbrauch von über 100 MWhihre Lieferanten frei wählen. Nun will der Bundesrat denStrommarkt vollständig öffnen. Angesichts der derzeiti-gen Lage auf dem internationalen Strommarkt und derungewissen Auswirkungen einer vollständigen Öffnung

steht die SAB diesem Schritt skeptisch gegenüber. Siefordert weitere flankierende Massnahmen. So müssenfür die Grundversorgung weitere Sicherungsmassnah-men – insbesondere die Pflicht zur Ersatzversorgung –eingeführt werden. Zudem ist wichtig dass die Konsu-menten über vollständige Transparenz verfügen. Undletztlich soll der Bundesrat in seiner Botschaft zurStrommarktöffnung auch die Konsequenzen auf dieElektrizitätsunternehmen aufzeigen, denn es ist zu be-fürchten dass zahlreiche kleinere Betriebe und damitwertvolle Arbeitsplätze im Berggebiet verschwindenwerden.

Raumplanung Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG): Wie auchdie meisten anderen Vernehmlassungsteilnehmer hatdie SAB die zweite Teilrevision des RPG in der Ver-nehmlassung zurückgewiesen. Die zweite Teilrevisionstellte ein zusammenhangloses Sammelsurium vonRevisionspunkten ohne klare Zielausrichtung dar. Diezweite Teilrevision kam zudem zu früh. Die Kantoneund Gemeinden müssen zuerst die erste Teilrevisionaus dem Jahr 2013 umsetzen. Angesichts der heftigenOpposition in der Vernehmlassung musste der Bun-desrat die zweite Teilrevision zurückziehen. Er will nunzuerst bis 2017 den Schutz der Fruchtfolgeflächen neuregeln. Mit Zielhorizont 2020 sollen weitere Punkte desRaumplanungsgesetzes revidiert werden. Aus Sichtdes Bundesrates stehen dabei die Bereiche Bauenausserhalb der Bauzonen, Planen im Untergrund undPlanen in funktionalen Räumen im Vordergrund.

Zweitwohnungen: Nachdem der Ständerat in derHerbstsession 2014 das Zweitwohnungsgesetz aufder Linie der SAB verabschiedet hatte, fand in derMärzsession 2015 im Nationalrat ein äusserst unübli-

Die SAB hat das Zweitwohnungsgesetz und die –Verordnung zugunsten der Berggebiete ausgestaltet. (Switzerland Tourism, Christof Sonderegger, Saanen)

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cher Vorgang statt: die SVP und FDP schlossen mitden Initianten einen Deal. Das Gesetz wurde in einzel-nen Punkten im Sinne der Initianten korrigiert, dafürverzichteten diese auf ein Referendum gegen das Ge-setz. Da die SP, GLP und Grünen dem Gesetzesent-wurf gemäss Beschlüssen des Ständerates ohnehinskeptisch gegenüberstanden, fand dieser politischeKompromiss im Nationalrat eine überwältigende Mehr-heit. Die SAB hatte sich bereits auf eine neue Volksab-stimmung vorbreitet und war in diesen politischenKompromiss nicht einbezogen. Angesichts der über-wältigenden Mehrheit im Nationalrat für diesen Kom-promiss war es jedoch chancenlos, hier noch Korrek-turen anzubringen. Auch der Ständerat musste sich inder Märzsession 2015 diesem Kompromiss beugen.Die SAB versuchte noch eine Verbesserung für die Ho-tellerie anzubringen, scheiterte damit jedoch leider.Trotz diesem Kompromiss fällt letztlich die Bilanz ausSicht der SAB positiv aus. Während die Berggebietenach dem 11. März 2012 vor einem Scherbenhaufenstanden, konnten durch die Einflussnahme in die Aus-arbeitung des Gesetzes folgende aus Sicht der SABzentrale Punkt erwirkt werden: Besitzstandsgarantiefür altrechtliche Wohnungen inklusive Möglichkeit zurErweiterung um bis 30%, Möglichkeit zur Umnutzungneurechtlicher Erstwohnungen in Zweitwohnungen un-ter bestimmten Bedingungen, Möglichkeit zur Querfi-nanzierung von Hotels durch Verkauf oder Vermietungvon Zweitwohnungen, Möglichkeit zur Umwandlungnachweislich nicht mehr rentabler Hotels in Zweitwoh-nungen (allerdings nur zu 50%), Möglichkeit zum Bauneuer strukturierter Beherbergungsbetriebe, Möglich-keit zum Bau von Einliegerwohnungen, Möglichkeit zurUmnutzung von schützenswerten Gebäuden ausser-halb der Bauzone in Zweitwohnungen und zur Umnut-zung schützenswerter oder ortsbildprägender Bauteninnerhalb der Bauzonen in Zweitwohnungen. Nichtdurchsetzen konnte sich die SAB einzig beim Bau

neuer sogenannter Plattformwohnungen. Diese fielendem politische Kompromiss mit Helvetia Nostra zumOpfer. Gestützt auf die Beschlüsse des Parlamentes hat dieBundesverwaltung im Sommer 2015 die Zweitwoh-nungsverordnung ausgearbeitet. Diese ersetzt die bis-herige Übergangsverordnung aus dem Jahr 2012. Zurneuen Verordnung wurde keine Vernehmlassungdurchgeführt. Die SAB konnte in der Arbeitsgruppemitwirken und die Verordnung beeinflussen. LetzteKorrekturen konnten noch in der Kommission desStänderates erwirkt werden. Die Verordnung regelt vorallem technische Aspekte wie die Datenerfassung und-lieferung. Aber auch inhaltliche Frage, wie z.B. wasunter ortsbildprägenden Bauten innerhalb der Bauzo-ne zu verstehen sei. Der Bundesrat hat im Dezember2015 entschieden, das Gesetz und die Verordnung aufden 1. Januar 2016 in Kraft zu setzen. Damit wird fürserste die dringend nötige Rechtssicherheit geschaffen.Die bisherigen Debatten um die Umsetzung der Zweit-wohnungsinitiative haben aber deutlich gezeigt, dassin der Praxis laufend neue Fragen auftauchen. Ge-stützt auf die Erfahrungen in der Praxis müssen Gesetzund Verordnung damit sicher später wieder angepasstwerden. Erfreut ist die SAB ferner, dass der Bundesrat aufDruck der SAB auch ein tourismuspolitisches Impuls-programm verabschiedet hat, um die gravierendenAuswirkungen der Zweitwohnungsinitiative mit ihremradikalen Baustopp zumindest zum Teil abzufedern(vgl. nachfolgenden Abschnitt).

TourismusFlankierende Massnahmen zur Zweitwohnungsinitiati-ve: Infolge der Annahme der Zweitwohnungsinitiativegehen bis zu 13'000 Arbeitsplätze verloren. Der alpineTourismus muss neu positioniert werden. Als flankie-

Die SAB will, dass die Pistenfahrzeuge teilweise von der Mineralölsteuer befreit werden. (Seilbahnen Schweiz – Arosa)

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Organisation der Bahninfrastruktur: Immer wieder wer-den Stimmen laut, welche eine Trennung von Infra-struktur und Betrieb bei den Bahnen fordern. In der EUist ein viertes Eisenbahnpaket in Vorbereitung, welchesin diese Richtung geht. In der Schweiz hatte eine Ex-pertengruppe diese Thematik vertieft und 2012 einenBericht abgeliefert. Die Expertengruppe schlug denVerzicht auf die rechtliche Trennung von Infrastrukturund Betrieb vor und schlug statt dessen ein Holding-Modell vor. Der Bundesrat hat zu dieser Thematik imHerbst 2015 eine Vernehmlassung durchgeführt. Erverzichtete darin auf Massnahmen zur Trennung vonInfrastruktur und Betrieb (auch auf das Holding-Modell)und schlug statt dessen eine Stärkung der Regulati-onsbehörden mit der Schaffung einer Railcom vor. Die-se Vorschläge des Bundesrates entsprechen exakt derHaltung der SAB, welche sich bereits 2010 in einemPositionspapier für das Modell der intergierten Bahnausgesprochen und die Schaffung einer Railcom gefor-dert hatte.

Gütertransportgesetz: Das Gütertransportgesetz wur-de im Jahr 2015 vom Parlament verabschiedet. AusSicht der SAB war wichtig, dass es nicht zu einem ra-dikalen Abbau der Verladeterminals im Binnenverkehrkommt. Die Entscheide im Parlament sind aus Sichtder SAB positiv ausgefallen: SBB Cargo wird nicht ausdem Konzern ausgelagert und die SBB behalten denAuftrag, den Güterverkehr als Kernleistung zu erbrin-gen. Regionalbahnen erhalten für den Gütertransporthöhere Abgeltungen. Erneuerungen von Anschluss-gleisen sollen auch in Zukunft durch den Bund mitfi-nanziert werden.

Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds(NAF): In Analogie zu FABI will der Bundesrat einenFonds für die Nationalstrassen und den Agglomerati-onsverkehr schaffen. Die SAB hatte an diesem Fondsin der Vernehmlassung im Jahr 2014 substanzielle Kor-rekturen gefordert. In der vom Bundesrat vorgeschla-genen Version war der NAF für die Berggebiete nichtakzeptabel. Der Bundesrat hat mit der Botschaft, die erim Januar 2015 veröffentlicht hat, einige wenige Kor-rekturen im Sinne der SAB vorgenommen. So soll dieMineralölsteuer bspw. statt um 15 Rappen vorerst nurum 3 Rappen angehoben werden. Inakzeptabel ist ausSicht der SAB, dass sich der Bundesrat weiterhin wei-gert, den Netzbeschluss Strassen in den NAF zu inte-grieren. Mit dem Netzbeschluss sollen rund 400 km

Hauptstrassen ins Nationalstras-sennetz aufgenommen werden. DasParlament hatte dieser Aufklassie-rung zugestimmt. In der Volksab-

stimmung im Jahr 2013 scheiterte jedoch die damitverbundene Finanzierung (Erhöhung der Vignette auf100 Fr.). Die SAB engagierte sich im Jahr 2015 sehrstark für die Integration des Netzbeschlusses in denNAF. Nachdem in der Verkehrskommission des Stän-derates keine Lösung gefunden werden konnte, er-wirkte die SAB als letzte Möglichkeit die Rückweisungder Vorlage im Ständerat in der Herbstsession 2015.Die Kommission hat nun den Auftrag, zusammen mit

rende Massnahmen will der Bund über die Neue Re-gionalpolitik 200 Mio. Fr. zweckgebunden für die Be-wältigung des Strukturwandels im alpinen Tourismusbereit stellen. Zudem soll Innotour während vier Jahrenum jährlich 2,5 Mo. Fr. aufgestockt und das Tätigkeits-feld der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit(SGH) erweitert werden. Die Erweiterung des Tätig-keitsfeldes der SGH erfordert eine Anpassung der Ver-ordnung über Beherbergungswirtschaft. Die SAB un-terstützte in ihrer Stellungnahme diese Verordnungsan-passung. Wie das Zweitwohnungsgesetz und die flan-kierenden Massnahmen praktisch umgesetzt werdenkönnen, testet die SAB aktuell in einem Modellvorha-ben im Tessin (vgl. Abschnitt 4.3 weiter hinten).

Teilweise Befreiung der Pistenfahrzeuge von der Mine-ralölsteuer: Mit einer Motion hatte SAB-Präsident IsidorBaumann (CVP/UR) die teilweise Befreiung der Pisten-fahrzeuge von der Mineralölsteuer gefordert. Diese Mo-tion wurde im Parlament erfreulicherweise angenom-men. Der Bundesrat erarbeitete daraufhin eine Geset-zesrevision, die den Auftrag jedoch wieder verwässer-te. Denn gemäss Vorschlag des Bundesrates hättennur jene Pistenfahrzeuge von der Steuerbefreiung pro-fitiert, welche mit Partikelfiltern ausgerüstet sind. DieSAB und die Tourismusbranche wehrten sich in derVernehmlassung gegen diese Verwässerung des Auf-trages des Parlamentes. Die vorberatende Kommissi-on des Nationalrates wollte zuerst auf diese – vomBundesrat verwässerte – Vorlage nicht eintreten. DasPlenum des Nationalrates beschloss dann aber dochEintreten auf die Vorlage. Die Kommission überarbeite-te daraufhin die Vorlage des Bundesrates und strich dieDifferenzierung nach Partikelfiltern heraus. In dieserangpassten Form stimmte der Nationalrat der Vorlagezu. In der Kommission des Ständerates traten wiederdie selben Fragen wie zuvor in der Kommission desNationalrates auf. Erneut beantragte die KommissionNichteintreten auf die Vorlage. Der Ständerat be-schloss dann jedoch in der Wintersession Eintreten aufdie Vorlage.

VerkehrspolitikFinanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur FABI:Die FABI-Vorlage wurde an der Volksabstimmung vom9. Februar 2014 mit 62% deutlich angenommen. DieSAB hatte FABI unterstützt, da diese Vorlage erstmalseine Langfristperspektive für den weiteren Ausbau,Substanzerhalt und die Finanzie-rung der Bahninfrastruktur darstellt.Im Jahr 2015 wurde das Vernehm-lassungsverfahren zu den Geset-zesrevisionen in Folge FABI durchgeführt. Diese Geset-zesrevisionen wurden von der SAB grundsätzlich un-terstützt. Ebenfalls in Folge von FABI hat der Bund erst-mals eine Erhebung über den Zustand der Bahninfra-struktur (auch der Privatbahnen) durchgeführt. Ge-stützt auf diese Erhebung wurde mit den Bahnen derneue Zahlungsrahmen 2017 – 20 ausgearbeitet. DieSAB hat diesen Zahlungsrahmen in der Vernehmlas-sung unterstützt.

Für die SAB ist es wichtig, dassder Netzbeschluss in den NAF

integriert ist.

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den Kantonen die Vorlage zu überarbeiten und denNetzbeschluss zu integrieren und dafür auch einen Fi-nanzierungsvorschlag zu präsentieren. Die Vorlagewird somit voraussichtlich im März 2016 wieder in denStänderat gelangen.

Mobility Pricing: Mit dem Konzeptbericht zum MobilityPricing hat der Bundesrat mögliche fiskalische Mass-nahmen vorgeschlagen, um Bela-stungsspitzen auf den Verkehrsnet-zen verkehrsträgerübergreifend zubrechen. In ihrer Stellungnahmelehnte die SAB den Konzeptbericht ab. Die Vorschlägefür ein Mobility Pricing stellen nur eine Symptombe-kämpfung dar. Aus Sicht der SAB müssten aber zuerstdie zu Grunde liegenden raumordnungspolitischenFragestellungen angegangen werden. Die SAB erwar-tet vom Bundesrat, dass er sich verstärkt für die de-zentrale Besiedlung und damit den Erhalt von Arbeits-plätzen in den Berg- und Randregionen einsetzt. Damitkönnen etliche Pendlerströme vermieden werden.

Zweite Röhre am Gotthard: Die SAB unterstützt denBau einer zweiten Röhre am Gotthardstrassentunnel.Die zweite Röhre erhöht die Sicherheit im Tunnel mass-geblich. Zudem kann so verhindert werden, dass derKanton Tessin während fast drei Jahren von derSchweiz abgeschnitten ist und ein entsprechenderUmwegverkehr entsteht. Das Parlament hat sich imVerlaufe des Jahres 2014 ebenfalls für den Bau einerzweiten Röhre ausgesprochen. Gegen diesen Ent-scheid wurde das Referendum ergriffen. Am 28. Fe-bruar 2016 wird sich das Schweizer Stimmvolk überdiese Frage aussprechen müssen.

Gebirgslandeplätze: Der Bundesrat hat im Jahr 2015beschlossen, die Anzahl der Gebirgslandeplätze auf40 reduzieren. Dadurch müssten zwei Landeplätze imBerner Oberland aufgehoben werden. Die SAB bedau-ert diesen Entscheid. Sie hatte sich in der Vernehmlas-sung dafür ausgesprochen, die heute gesetzlich fest-gelegte Obergrenze von 48 Gebirgslandeplätzen bei-zubehalten.

Post und TelekommunikationPoststellennetz: Die SAB steht in permanentem Dialogmit der Konzernleitung der Post. Sie hat dabei unteranderem mehr Transparenz in der Erreichbarkeit desPoststellennetzes gefordert. Die SAB fordert von derPost konkret, dass sie die Resultate der Erreichbarkeitkartographisch darstellt (analog zum Breitbandatlas).Nationalrätin Viola Amherd (CVP/VS) hatte 2014 einentsprechendes Postulat eingereicht. Trotz wiederhol-ten Gesprächen mit der Post konnte die SAB diesbe-züglich leider keinen Durchbruch erringen. Der Bundesrat hat im September 2015 seinen Berichtzur Weiterentwicklung des Postmarkes veröffentlicht.Dieser Bericht fällt aus Sicht der SAB positiv aus. DerBundesrat will auf eine weitergehende Postmarktöff-nung verzichten. Damit bleibt das Briefpostmonopolvon 50g weiterhin bestehen. Die SAB hatte sich auch

immer für dieses Restmonopol eingesetzt, da es wich-tig ist, für die Finanzierung der postalischen Grundver-sorgung.

Breitbandzugang: Per 1. Januar 2015 wurde dieGrundversorgung mit Breitbanddiensten auf 2 MBit/sangehoben. Im Herbst 2015 hat der Bundesrat zudemdie Vernehmlassung eröffnet für eine weitere Anhe-

bung auf 3 MBit/s. Diese soll abernach Absicht des Bundesrateserst auf das Jahr 2018 hin erfol-gen. Die SAB erachtet diesen

Schritt als viel zu zögerlich und fordert in ihrer Stellung-nahme die Anhebung der Bandbreite auf 8 MBit/s be-reits auf Juni 2016.

Radio- und Fernsehgesetz: Das revidierte Radio- undFernsehgesetz RTVG wurde in der Volksabstimmungvom 14. Juni 2015 mit 50,2% äusserst knapp ange-nommen. Die SAB hatte sich ebenfalls für die Revisionausgesprochen. Denn mit der Revision steigt der Ge-bührenanteil der regionalen Radio- und Fernsehsendervon heute 4% auf neu maximal 6%. Das entspricht ei-ner Erhöhung von 54 auf neu 81 Mio. Fr. pro Jahr undist wichtig für die Medienvielfalt und Versorgung derBerg- und Landregionen mit lokalen Informationen.

SozialpolitikJugend im Berggebiet: Für die zweite Hälfte 2014 unddas Jahr 2015 hat sich die SAB das Thema «Jugendim Berggebiet» zum Schwerpunkt gesetzt. In einem er-sten Schritt hat die SAB die Bedürfnisse Jugendlichermit einer Umfrage in verschiedenen Gemeinden erho-ben. Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass rund 80%der Jugendlichen gerne im Berggebiet bleiben würden.Basierend auf diesen Umfrageergebnissen hat die SABdas neue Label «Jugendfreundliche Bergdörfer» ge-schaffen. Das Label wurde anlässlich der GV in Brienzzum ersten Mal vergeben. Mit dem Label werden Ge-meinden ausgezeichnet, die sich besonderes für ihreJugendlichen einsetzen. Die Gemeinden können damitein Signal aussenden, dass sie für Familien und Ju-gendliche attraktiv sind. Das Label wurde beim Institutfür geistiges Eigentum hinterlegt und ist somit ge-schützt. Gleichzeitig hat die SAB neu ein Jugendforumgeschaffen. Im Jugendforum nehmen Jugendliche ausden Labelgemeinden Einsitz und geben der SAB Emp-fehlungen ab über ihre Anliegen. Das Jugendforum istsomit ein beratendes Organ der SAB und soll sicher-stellen, dass das Thema Jugend im Berggebiet dauer-haft weiter behandelt wird. Zudem wird in Zukunft dasJugendforum über die Labelvergabe entscheiden. Ein-gaben für das Label sind jedes Jahr jeweils im Herbstmöglich. Um das Label bekannt zu machen, hat dieSAB die neue Webseite www.jugend-im-berggebiet.cheingerichtet. Hier sind jeweils auch die Ausschreibeun-terlagen aufgeschaltet. Das gesamte Konzept wurdean der Fachtagung vom 28. August 2015 in Brienz vor-gestellt und mit Jugendlichen diskutiert.

Die SAB fordert die Anhebung derBandbreite auf 8 MBit/s.

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UmweltpolitikAktionsplan Biodiversität: Nach den teils heftigen Re-aktionen auf den Entwurf des Aktionsplanes Biodiver-sität (er wird in dieser Form auch von der SAB ent-schieden abgelehnt), beschloss der Bundesrat, imJahr 2015 zuerst eine Vorkonsultation bei den Kanto-nen durchzuführen. Je nach dem wird dann im Jahr2016 eine breitere Vernehmlassung durchgeführt, beider sich auch die SAB erneut positionieren wird.

Grüne Wirtschaft: Der Bundesrat wollte der Volksinitia-tive für eine grüne Wirtschaft einen indirekten Gegen-vorschlag gegenüberstellen. Das Parlament hat diesenindirekten Gegenvorschlag nach langem hin und herjedoch in der Wintersession 2015 deutlich abgelehnt.Die SAB ist erfreut über diese Ablehnung, da der indi-rekte Gegenvorschlag nur zusätzliche Auflagen ge-bracht, aber keinen Beitrag zur wirtschaftlichen Ent-wicklung geleistet hätte.

Grossraubtiere: Für die SAB geht es bei der Debatteum den Wolf um wesentlich mehr: es geht letztlich umden Stellenwert der Bergebiete. Für die SAB dürfen dieBerggebiete nicht ein Naturreservat (für die Wölfe) sein,sondern sie sind der Lebens- und Wirtschaftsraum fürdie Bevölkerung. Der Wolf ist mitder aktuellen Bewirtschaftung derBerggebiete nicht verträglich. DerBundesrat zeigt nach wie vor keine Bereitschaft zurUmsetzung der Motion Fournier (Kündigung der Ber-ner Konvention). Die SAB hat deshalb im Jahr 2014 miteiner weiteren Motion durch ihren Vizepräsidenten undStänderat René Imoberdorf (CSP/VS) nachgedoppeltund fordert eine Änderung des eidgenössischen Jagd-gesetzes, damit Wölfe bejagdbar werden. Zudem be-steht der Verdacht, dass es sich bei den Wölfen in derSchweiz gar nicht um richtige Wölfe sondern umMischlinge handelt. Diese können nicht als heimischbetrachtet werden sondern müssten gestützt auf Art. 8der Jagdverordnung aus dem Bestand entfernt wer-den. Nationalrat Roberto Schmidt (CSP/VS) verlangt ineiner Motion Klarheit über diese Situation und allenfallsdie Entfernung der Mischlinge. Die SAB hat zudem imJahr 2015 die Geschäftsführung des Vereins Lebens-raum Schweiz ohne Grossraubtiere übernommen. DieSAB führt die administrativen Arbeiten für diesen Vereinaus. Die SAB wurde wegen dieser Übernahme der Ge-schäftsführung von einigen Umwelt- und Tierschutzor-ganisationen heftig kritisiert. Die Angriffe auf die SABzeigen, wie emotional das Thema behaftet ist und wieschwierig es ist, überhaupt noch eine sachliche Dis-kussion zu führen. Der Schweizer Tierschutz ist bei-spielsweise auf ein Gesprächsangebot der SAB garnicht eingetreten.

Internationale BeziehungenMakroregion Alpen und Alpenraumprogramm: Die EU-Kommission hat im Juli 2015 die neue makroregionaleStrategie Alpen (EUSALP) und den entsprechendenAktionsplan genehmigt. Die SAB konnte bei der Erar-beitung der Dokumente mitwirken. Ab 2016 wird dieSAB zudem im Auftrag des Bundes eine Aktionsgrup-

pe von EUSALP zum Thema Grundversorgung leitenund so einen Beitrag zur Konkretisierung dieses nochreichlich abstrakten und schwer fassbaren Gebildesleisten. Die SAB hat zudem zwei Interreg-Projekte vor-bereitet zur Konkretisierung einzelner Aspekte dieserneuen makroregionalen Strategie. Das Projekt INTESI(Integrated Strategies for Services of General interest)wurde im Dezember 2015 genehmigt. Die SAB ist Le-ad-Partnerin und wird zusammen mit Partnern auspraktisch allen Alpenstaaten in den nächsten drei Jah-ren aufzeigen, wie sektorübergreifende, regionale Stra-tegien für die Grundversorgung aussehen können. Ausder Schweiz ist zudem der Kanton Jura beteiligt. Mitdem zweiten Projekt PINESEED sollte der Dialog zwi-schen Wissenschaft und Praxis alpenweit gefördertwerden. Als Leadpartner war die Universität Mailandvorgesehen, die SAB als Projektpartnerin. Dieses Pro-jekt wurde leider nicht genehmigt.

Euromontana: Die SAB ist Gründungsmitglied der eu-ropäischen Berggebietsvereinigung Euromontana undist seither auch im Vorstand vertreten. Die Euromonta-na konnte u.a. einen besseren Schutz der Bergproduk-te auf internationaler Ebene erwirken. Dies führte zurEU-Richtlinie 1151/2012, die den Schutz von Bergpro-

dukten vorsieht. Die SAB setzt diesaktuell in einem Projekt in Rumänienum (siehe unten), womit dieses

Land das erste EU-Mitglied wäre, welches gestützt aufdie neue Richtlinie und das schweizerische Modell dieBergprodukte schützt.

Rumänien: Die SAB ist im Zeitrahmen 2014 bis 2016Projektleiterin für zwei Projekte in Rumänien. Bei denProjekten geht es einerseits um die Stärkung der Berg-landwirtschaft und andererseits um die Stärkung derWaldwirtschaft. Beim Berglandwirtschaftsprojekt gehtes u.a. um eine klare Herkunftskennzeichnung derBergprodukte. Die SAB exportiert diesbezüglich dasKnow-How aus der Bergmarke (frühere Marke derSAB) resp. der Berg- und Alpprodukteverordnung so-wie der neuen europäischen Kennzeichnung von Berg-produkten nach Rumänien. Seit Oktober 2015 liegt einEntwurf für eine entsprechende Verordnung der rumä-nischen Regierung vor. Rumänien wäre somit das ersteLand, welches die neue EU-Richtlinie anwendet. DieProjektträger haben zudem selber eine private Marke«de la Munte» geschaffen nach dem Vorbild der frühe-ren Bergmarke der SAB. Zur Stärkung der Waldwirt-schaft ist vorgesehen, in Rumänien die PEFC-Zertifizie-rung einzuführen. Dies wäre ein wichtiger Schritt, um inZukunft Kahlschläge durch ausländische Unternehmenzu verhindern. Diese Thematik wurde u.a. in einemganzseitigen NZZ-Artikel erläutert und dabei auch dasProjekt der SAB vorgestellt. Im Oktober 2015 konntedie SAB ihre beiden Projekte auch direkt dem Schwei-zer Botschafter in Bukarest präsentieren. Finanziertwerden die Projekte über den Beitrag der Schweiz zurOsterweiterung der EU.

Die SAB übernimmt die Leitungeiner Aktionsgruppe von EUSALP

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3. Information«Montagna»Die Fachzeitschrift «Montagna» der SAB erlebte 2015den 26. Jahrgang. In den zehn Ausgaben der «Mon-tagna» wurden vielfältige aktuelle Themen und Hinter-gründe rund um die Berggebiete und ländlichen Räu-me vorgestellt.

PressedienstIm Jahr 2015 (2014) wurden 785 (768) Artikel und Ra-dioberichte über die SAB publiziert. Die SAB hat selber13 (15) Pressemitteilungen zu verschiedenen Themenüber die Berggebiete herausgegeben. Im Jahr 2015hat die SAB ausserdem 27 Kurznachrichten ver-schickt. Regierungsräte und Gemeindepräsidenten er-halten zudem einen persönlich adressierten Newslet-ter, um die Kommunikation zu diesen Mitgliedern zuverstärken.

InternetAuf www.sab.ch sind sämtliche Informationen über dieAktivitäten und Dienstleistungen der SAB abrufbar. DieWebseite wurde auf die GV 2015 völlig neu gestaltetund ist nun im sogenannten Responsive Design aus-gelegt, d.h. die Darstellung passt sich automatisch andie Bildschirmgrösse an. Die Aktivitäten der SAB kön-nen auch auf Facebook und Twitter verfolgt werden.Mehrere hundert Meldungen wurden auf Twitter für dierund 210 «Follower» abgesetzt und auch auf Face-book werden im Durchschnitt zwei Mitteilungen proWoche platziert.

Parlamentarische Gruppe BergbevölkerungDie Parlamentarische Gruppe Bergbevölkerung um-fasst rund 100 eidgenössische Parlamentarier, die sichbesonders für die Anliegen der Berggebiete einsetzen.Präsident ist Ständerat Stefan Engler (CVP/GR). Erwurde in dieser Funktion auch für die neue Legislaturab der Wintersesssion 2015 bestätigt. Die SAB führtdas Sekretariat der Gruppe. Die Mitglieder der Gruppewerden vor jeder Session mit einer Sessionsvorschaubedient, welche Empfehlungen zu den wichtigsten Ge-schäften aus Sicht der SAB enthält. Zudem werden re-gelmässig Informationsveranstaltungen durchgeführt.Im Jahr 2015 wurde eine Informationsveranstaltungzusammen mit der Litra zum Regionalverkehr durch-geführt.

Prix montagne Im September 2015 wurde zum fünften Mal der Prixmontagne verliehen. Träger des Prix montagne sinddie SAB und die Schweizer Berghilfe. Der Preis ist mit40'000 Fr. dotiert. Die Jury unter der Leitung von Bern-hard Russi hat aus 15 eingereichten Projekten derensechs für die Endauswahl nominiert. Aus diesen sechsNominierten gingen letztlich die Urner Bäuerinnen fürihren Haushaltsservice als Sieger hervor.

Tagungen / Publikationen Die SAB organisiert regelmässig Tagungen, um den In-formations- und Erfahrungsaustausch unter den Ak-teuren der Regionalentwicklung zu fördern und so zu-sätzliche Impulse auszulösen und Akzente zu setzen.Im Jahr 2015 wurden folgende Tagungen durchge-führt: • Finanzierung der Seilbahnen, 26. März 2015 in Bern; • Neue Strategien des Bundes und deren Auswirkun-

gen auf die Regionen, Seminar der Konferenz der Regionen vom 1. Mai 2015 in Bern;

• Jugend im Berggebiet, 28. August 2015 in Brienz (BE);• Stärkung der Wertschöpfungsketten in der Land-

wirtschaft, 13. November 2015 in Bern.

Im Jahr 2015 sind folgende Publikationen erschienen: • Jugend im Berggebiet – Ergebnisse der Umfrage bei

Jugendlichen aus den Berggebieten, 24. Februar 2015;

• Zukunft der Industrie im Schweizer Berggebiet, 27. Februar 2015;

• Finanzierung der Seilbahnen, Tagungsband der Fachtagung vom 26. März 2015 in Bern;

• Neue Strategien des Bundes und ihre Auswirkungen auf die Regionen, Bericht der Konferenz der Regio-nen vom Juni 2015;

• Jugend im Berggebiet, Tagungsband der Fachta-gung vom 28. August 2015 in Brienz (BE);

• Stärkung der Wertschöpfungsketten in der Land-wirtschaft, Tagungsband der Tagung vom 13. November 2015 in Bern.

Alle Publikationen stehen unter www.sab.ch elektro-nisch zur Verfügung oder können in gedruckter Formbei der Zentralstelle bestellt werden.

4. DienstleistungenDie SAB bietet eine breite Palette von Dienstleistungenan. Die nachstehende Zusammenstellung gibt eineÜbersicht. Detailliertere Informationen sind bei derZentralstelle in Bern erhältlich oder über www.sab.cheinsehbar.

Dienstleistungen der Technischen AbteilungDie Technische Abteilung (TA) ist die Schnittstelle derSAB zur Praxis und ist vor allem operativ tätig. Die TAsteht den Mitgliedern der SAB und allen Akteuren inden Berggebieten beratend zur Verfügung und erteiltAuskünfte zu Fachfragen rund um das Berggebiet. ImBerichtsjahr wurden wiederum zahlreiche schriftlicheAuskünfte, Briefe, Berichte usw. verfasst. Hinzu kom-men eine Vielzahl telefonische Auskünfte und E-Mails.Die Mitarbeiter der TA verbringen rund die Hälfte ihrerArbeitszeit im Feld für Beratungen und Projektarbeit.

Beratungstätigkeit der TA-SAB: Ein Schwerpunkt inder Arbeit der TA ist die Beratungstätigkeit. Auf StufenBund und Kantone bedeutet dies vor allem Mitarbeit inverschiedenen Kommissionen als Fachexperten inBerggebietsfragen. Gemeinden und Organisationenwenden sich oft mit der Bitte um Unterstützung und

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73. TÄTIGKEITSBERICHT 15

Beratung in konkreten Projekten an die SAB. Dazu ge-hören die Überprüfung und der Vergleich bestehenderLösungskonzepte durch eine neutrale Stelle ebensowie die Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen fürdie Verantwortungsträger. Häufig wird die Beratungauch in Anspruch genommen bei der Ausarbeitungoder Überprüfung von Statuten, Verträgen usw. Dieeinzelbetriebliche Beratung umfasst vor allem Baube-ratungen. Zur Bauberatung gehört auch die Abklä-rung ob Sanierung oder Neubau, das Ausarbeitentechnischer Konzepte, Variantenund Kostenschätzungen. Ein weite-res Gebiet ist die Schadenfallbeur-teilung: Erfassen von Schäden undderen Auswirkungen, Abklären vonGarantiefragen, Erarbeiten von Sa-nierungskonzepten, Feststellen der Sanierungskosten.Zur ebenfalls angebotenen Beratung in Energiefragengehört die Beurteilung von Gebäudehülle und Haus-technik, die Gebäudeanalyse, die Berechnung desHeizwärmebedarfs und daraus resultierend Massnah-menvorschläge, Kostenschätzungen, Wirtschaftlich-keitsberechnungen und die Erstellung von integralenKonzepten zur energetischen Gebäudesanierung.

Unterstützung der Genossenschaften für ländlichesBauen (GLB): Die SAB ist Dachorganisation der GLB.Sie vertritt die GLB gegen aussen und bietet ihnen ver-schiedenste Dienstleistungen an: Dazu gehören Rah-menverträge für die Betriebshaftpflichtversicherung,die Bauwesen- und Bauherrenhaftpflicht und die Tag-geldversicherung. Die Mitarbeitenden der GLB sind derSAB Vorsorgestiftung (Pensionskassenstiftung) ange-schlossen. Die TA organisiert Fachtagungen und Aus-bildungskurse sowohl für Führungskräfte als auch fürdie Fachmitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GLB.Von den 27 der SAB angeschlossenen GLB sind 25operationell als Baugeschäfte tätig und beschäftigenFachpersonal, weitere zwei beliefern ihre Mitglieder mit

Baumaterial und teilweise mit Schalmaterial und Gerät-schaften, haben aber keine Fachleute angestellt. DieGLB haben insgesamt über 22'000 Mitglieder. WeitereInformationen zu den Aktivitäten der GLB findet sichunter www.sab.ch, Rubrik TA-SAB.

Koordinationsstelle Arbeitseinsätze im Berggebiet(KAB): Die KAB ist ein Gemeinschaftsunternehmen derSAB und der Schweizer Berghilfe. Sie vermittelt insbe-sondere Lehrlingsgruppen aber auch Schulklassen,

Seniorengruppen und andere frei-willige Helfer für ein- oder mehrwö-chige Arbeitseinsätze im Bergge-biet. Die KAB unterstützt Bauern,Korporationen, Gemeinden, Touris-musorganisationen usw. in der Ge-

staltung, Erhaltung und Pflege des Berggebietes undhilft insbesondere bei Bauprojekten wie Wohnhaus-und Ökonomiebauten, (Wander-) Wegbau, Wasserver-sorgungen sowie der Landschaftsgestaltung (Weide-pflege auf Alpen, Waldpflege), usw. In der Regel ist derEinsatz für die Nutzniesser kostenlos.Im Jahre 2015 wurde die KAB durch drei Experten derSchweizer Berghilfe unterstützt. Sie besuchten zahlrei-che Gruppen während des Einsatzes und berichtetenüber Zielsetzungen und Wirkungsweise der KAB undder Schweizer Berghilfe. Solche Besuche wurden auchvon den Mitarbeitern der TA-SAB gemacht, um die frei-willigen Helfer für die Anliegen der Berggebiete zu sen-sibilisieren. Im Jahr 2015 wurde am neuen Auftritt (Corporate De-sign und Corporate Identity) der Koordinationsstellegearbeitet. Anstelle des Kürzels «KAB» wird neu «berg-versetzer» verwendet. Die Neuerungen werden abdem Einsatzjahr 2016 gegen aussen sichtbar und derInternetauftritt entsprechend angepasst.Die KAB hat 2015 (2014) folgende Einsätze vermittelt:Gruppen: 121 (85), Projekte: 90 (63), Total Einsätze:125 (90), Personen: 2‘612 (1‘822), Einsatztage: 9‘646

Die KAB im Einsatz in Gasterntal . (FB)

Dank der Koordinationsstelle Arbeitseinsätze im Berggebiet

konnten im Jahr 2015 fast 10’000freiwillige Arbeitstage im

Berggebiet realisiert werden.

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(7‘159). Einzeleinsätze: Personen: 18 (18), Projekte: 14(12), Einsatztage: 327 (265).

Weitere Projektarbeiten und MandateKonferenz der Regionen: Die Konferenz der Regionenbezweckt den Erfahrungsaustausch unter den Regio-nen der neuen Regionalpolitik. Die Konferenz der Re-gionen geniesst den Status einer selbständigen Ar-beitsgruppe der SAB. Der Vorsitz der Konferenz wirdausgeübt von Raffaele de Rosa (Region Bellinzonese eValli), der damit von Amtes wegen auch Einsitz in denSAB-Vorstand erhält. 43 der 74 Regionen sind derzeitMitglieder der Konferenz (siehe auch Karte und Listeunter www.regionen-ch.ch). Für die Konferenz der Re-gionen hat die SAB im Jahr 2015 ein Seminar organi-siert zu den neuen Strategien desBundes (Strategie Berggebiete undländliche Räume, neues Mehrjah-resprogramm der NRP, RevisionRPG, EUSALP) und deren Auswirkungen auf die Re-gionen. Die Ergebnisse sind in einem entsprechendenTagungsband dokumentiert. Zudem hat sich der Vor-stand der Konferenz schwergewichtig mit dem neuenMehrjahresprogramm 2016 – 23 der NRP befasst.

Regionale Akteursgruppe Luzerner Hinterland: Das Pi-lotprojekt für eine regionale Akteursgruppe im LuzernerHinterland dient zur Konkretisierung der neuen Politikdes Bundes für die Berggebiete und ländlichen Räu-me. Der entsprechende Bericht des Bundesrates siehtu.a. eine verstärkte sektorübergreifende Zusammenar-beit auf der regionalen Ebene vor. Damit dieser Ansatznicht toter Buchstabe bleibt, hat die SAB die Initiativeergriffen für ein Pilotprojekt. Das Pilotprojekt wird reali-siert im «Luzerner Hinterland» und umfasst das Gebietder Gemeinden Altbüron, Fischbach, Gettnau, Gross-dietwil, Luthern, Ufhusen und Zell. Regionaler Träger istder Gewerbeverband Luzerner Hinterland. Das Pilot-projekt wird vom Seco finanziell unterstützt. Die SABunterstützt den Prozess konzeptionell und im Rahmeneiner Begleitgruppe mit den betroffenen Bundesäm-tern, dem Kanton Luzern und der Region Luzern West.Der Prozess startete im Dezember 2015 mit einer Zu-kunftskonferenz in Altbüron. Die Pilotphase soll bis Ju-ni 2016 abgeschlossen sein und dann für den Bundwichtige Inputs liefern für die weitere Konkretisierungder Politik für die Berggebiete und ländlichen Räume.

Gemeindenetzwerk Allianz in den Alpen: Im Gemein-denetzwerk Allianz in den Alpen pflegen rund 270 Ge-meinden im gesamten Alpenraum einen regen Infor-mations- und Erfahrungsaustausch. Die schweizeri-schen Gemeinden sind in einer eigenen Vereinsstrukturorganisiert. Im Jahr 2015 hat Silvio Capeder als Präsi-dent des Vereins demissioniert. Als Nachfolgerin wurdeSabine Wermelinger, Gemeindepräsidentin von Flühli-Sörenberg (LU), gewählt. Die SAB betreut seit 1. Juli2008 den schweizerischen Verein und erbringt für dieGemeinden Beratungsleistungen. Ein grösseres ge-meinsames Projekt des Gemeindenetzwerkes war dasProjekt «Klimaschutz – jetzt und hier». Dieses Projekt

wurde durch Innotour finanziell unterstützt. Das Projektkonnte Anfang 2015 erfolgreich abgeschlossen wer-den. Die Schlusspublikation findet sich unterhttp://tinyurl.com/juyq4mv.

Bus alpin: Der Bus alpin schliesst eine wichtige Lückeim öffentlichen Verkehr. Er transportiert Fahrgäste dort,wo keine öffentlichen Abgeltungen möglich sind. DerBus alpin ist seit dem 8. April 2011 als Verein organi-siert. Im Verein vertreten sind die nationalen TrägerPostauto Schweiz, SAB, SAC und VCS sowie die Mit-gliedsregionen. Präsidiert wird der Verein durch dieSAB. Die Zahl der Mitglieder wächst laufend und ist aufaktuell 14 angestiegen: Alp Flix (GR), Bergün (GR), Be-verin (GR), Binntal (VS), Charmey (FR), Chasseral(BE/NE), Gantrisch (BE), Greina und Blenio (GR/TI),

Habkern-Lombachalp (BE), Hutt-wil (BE), Jura-Vaudois (VD), Moo-salp (VS) und Thal (SO).Mit weite-ren Regionen laufen Gespräche.

Im Jahr 2015 konnte der Bus alpin trotz der Problememit der Frankenstärke im Sommer eine stabile Zahl antransportierten Fahrgästen verbuchen.

SEREC GmbH: Die SAB ist seit dem 25. Juni 2012 In-haberin der SEREC GmbH. Die SEREC erbringt vielfäl-tige Beratungsleistungen u.a. in den Bereichen Regio-nalentwicklung, Finanzplanung für Gemeinden, Ge-meindefusionen, territoriales Marketing, internationaleZusammenarbeit usw. Die SEREC ergänzt damit dasDienstleistungsportefeuille der SAB auf ideale Weiseund stellt auch eine Brücke zur Romandie und zumTessin dar, wo die SEREC besonders stark ist. Im Jahr2015 hat sich die SEREC GmbH insbesondere durchdie Begleitung verschiedener Gemeindefusionen (neueGemeinde Goms und neue Gemeinde Montana) profi-liert.

Modellvorhaben Zweitwohnungen im Tessin: Zusam-men mit der Region Bellinzonese e Valli und derSchweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit hat dieSAB ein Projekt zur Aktivierung des Nutzungspotenzi-als von Zweitwohnungen gestartet. In der Leventinaund im Bleniotal sollen die bestehenden Zweitwohnun-gen innerhalb der Bauzonen besser genutzt und zu-sammen mit den vor Ort vorhandenen Hotels gemein-sam bewirtschaftet werden. Das Projekt wird vomBund als Modellvorhaben unterstützt. Die SAB will mitdem Projekt u.a. einen konkreten Beitrag zur Umset-zung des Zweitwohnungsgesetzes und des revidiertenRaumplanungsgesetzes (Siedlungsentwicklung nachinnen) leisten. Die SAB hat insbesondere eine Umfragebei den Zweitwohnungsbesitzern durchgeführt undausgewertet. Von rund 4'000 angeschriebenen Zweit-wohnungsbesitzern haben 1'600 reagiert und fast 300sind bereit, ihre Wohnungen zu vermieten. Basierendauf diesen positiven Ergebnissen hat das Projektteamunter Beizug der SEREC GmbH ein Business-Modellzur Aktivierung dieses Zweitwohnungspotenzials ent-wickelt und im Dezember 2015 erstmals öffentlich prä-sentiert. Mit dem Projekt soll rechtzeitig auf die Eröff-nung des Gotthardbasistunnels hin eine touristische

Der Verein Bus alpin erschliesst in14 Schweizer Bergregionen attrak-

tive Ausflugsziele mit Bussen.

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73 TÄTIGKEITSBERICHT 17

Beherbergungsinfrastruktur in den betroffenen Tal-schaften bereit gestellt werden.

Verstärkte Wettbewerbsfähigkeit durch Kooperationenim Tourismus: Der Tourismus leidet massiv unter denFolgen der Frankenstärke und der Annahme der Zweit-wohnungsinitiative. Diese «externen Schocks» ver-schärfen die grundlegenden strukturellen Problemedes schweizerischen Tourismus. Die SAB hatte bereitsin ihrer Roadmap im Jahr 2013 darauf hingewiesen,dass ein wesentlicher Lösungsansatz in verstärktenKooperationen unter allen Akteuren des Tourismus be-stehe. Man spricht von vertikaler und horizontalter Inte-gration. Leider gibt es diesbezüglich nur sehr wenigegute Beispiele in der Schweiz. Zusammen mit der Co-nim AG und der HES-SO Wallis wird die SAB deshalbin den nächsten zwei Jahren bestehende Kooperatio-nen in der Schweiz und in benachbarten Ausland de-tailliert analysieren, daraus Handlungsempfehlungenund Lehrmaterial ableiten und in den DestinationenGlarus Süd, Leventina und Val d’Illiez die Erkenntnissein die Tat umsetzen. Das Projekt wird finanziell unter-stützt durch den Bund (Innotour), die Kantone Wallisund Tesin, die Gemeinde Glarus Süd sowie die Kanto-nalbanken Glarus, Tessin und Wallis.

SIMRA: Die SAB beteiligt sich an einem internationalenForschungsprojekt unter der Bezeichnung Social Inno-vation in Mountain and Rural Areas SIMRA. Die Projek-tidee entstand auf Anregung der SAB vor zwei Jahrenan der Generalversammlung der Euromontana in Brüs-sel. Daraufhin hat sich ein Konsortium von 25 Partnernaus ganz Europa zusammengefunden, um diese Pro-jektidee weiter zu entwickeln. Die SAB ist bei SIMRAPojektpartner und wird den Innovationscharakter vonzwei Regionen in der Schweiz analysieren. Finanziertwird das Projekt durch das europäische Forschungs-programm Horizon 2020. Da die Schweiz seit der An-nahme der Masseneinwanderungsinitiative nicht mehrvollwertiger Partner von Horizon 2020 ist, wird der An-teil der Schweizer Projektpartner aus Mitteln des Bun-des finanziert. Projektstart ist im April 2016.

5. SekretariateBei der Zentralstelle der SAB werden die folgenden Se-kretariate geführt:• Parlamentarische Gruppe Bergbevölkerung;• Konferenz der Regionen;• Konferenz der Gemeindepräsidentinnen und Ge

meindepräsidenten von Ferienorten im Berggebiet;• Konferenz der Bauernverbände im Berggebiet;• Schweizerischer Alpwirtschaftlicher Verband; • Verein Lebensraum Schweiz ohne Grossraubtiere.

6. Zusammensetzung der OrganeEhrenmitglieder• Maissen Theo, Dr., e. Ständerat, 7127 Sevgein GR,

Ehrenpräsident

• Deferr Raymond, e. Staatsrat, 1870 Monthey VS, Ehrenpräsident

• Columberg Dumeni, Dr., e. Nationalrat, 7180 Disen-tis GR

• Darbellay Charly, Dr., e. Chef der Eidg. Forschungs-anstalt für Pflanzenbau Changins (RAC) «Les Fougè-res», 1906 Charrat VS

• Gadient Ulrich, Dr., e. Ständerat, 7000 Chur GR• Mattei Germano, Architekt, 6690 Cavergno TI• Nef Georges, e. Nationalrat, 9633 Hemberg SG• Rhyner Kaspar, e. Ständerat / e. Landammann,

8767 Elm GL• Stricker Alfred, e. Regierungsrat, 9063 Stein AR• Wittenwiler-Amacker Milli, Bäuerin, e. Nationalrätin,

9630 Wattwil SG• Wyder Jörg, Dr. e. Direktor der SAB, 5236 Remigen AG

Vorstand 2015 setzte sich der Vorstand der SAB wie folgt zusam-men: • Präsident: Baumann Isidor, Ständerat UR, 6484

Wassen • Vizepräsident: Favre Laurent, 2035 Corcelles-

Cormondrèche• Vizepräsident: Imoberdorf René, 3930 Visp • Candinas Martin, Nationalrat GR, 7172 Rabius• DeRosa Raffaele, Ente Regionale per lo Sviluppo

Bellinzonese e Valli, 6710 Biasca • Flück Peter, Grossrat und Präsident der Regional-

konferenz Oberland Ost, 3800 Unterseen• Huber Susanne, Geschäftsführerin Volkswirtschaft

Berner Oberland, 3800 Interlaken • Koller Lorenz, Landeshauptmann AI, 9050 Appenzell• Leu Christine, Association pour le Développement

du Nord Vauois (ADNV), 1400 Yverdon-les-Bains • Lustenberger Ruedi, Nationalrat LU, 6113 Romoos• Marti Robert, Regierungsrat GL, 8750 Glarus • Oleggini, Matteo, Ente regionale per lo Sviluppo del

Luganese, 6942 Savosa • Pasche Philippe, Direktor Schweizerische Gesell-

schaft für Hotelkredit, 8027 Zürich • Receveur Philippe, Chef du Département de l’Envi-

ronnement et de l’Equipement JU, 2800 Delémont• Zumbühl Ferdinand, Meisterlandwirt, 6383

Wiesenberg

Rat der Berggebiete Der Rat der Berggebiete umfasst im Jahr 2015 insge-samt 55 Persönlichkeiten aus allen Landesgegenden. • Aeberhard Christian, Service de l’agriculture du Can-

ton de Vaud, Lausanne • Ammann Gabriel, Präsident Oberwalliser Landwirt-

schaftskammer, Visp • Bianchi Gabriele, Ente Regionale Sviluppo Locarne-

se e Vallemaggia • Borter Walter, Borterundpartner AG, Brig • Brandenburger Urs, Branden. Beratungen, Trimmis • Brugger Martin, Schweizerischer Bauernverband,

Brugg • Buchli Thomas, Gemeindepräsident Tenna • Bumann Josef, alt Präfekt, Visp

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73. TÄTIGKEITSBERICHT18

• Cadonau Gallus, Schweizerische Greina Stiftung, Zürich

• Capeder Curdin, Bauernverein Surselva, Cumbel • Clivaz Patrice, GPMVR• Conti Ario, Fondazione alpina per le scienze della

vita, Olivone • Constantin Damian, Valais Promotion, Sion • Fässler-Carrié Pius, Gemeinde Unteriberg• Favrod-Coune Charles-Abram, commune de

Château d’Oex • Felix Sandra, Departementssekretärin, Departement

für Volkswirtschaft und Soziales des Kantons Grau-bünden, Chur

• Fischer Gerhard, Grossrat, Meiringen • Genini Sem, Unione Contadini ticinesi • Grossniklaus Christian, Gemeindepräsident Beaten-

berg • Hitz Pius, Bergbauernverband Langenbruck• Hug Jakob, Hinterthurgauer Bergbauern• Imoberdorf Bernhard, Münster • Imsand Christian, Gemeindepräsident Obergoms • Kyburz Peter, Zell • Lachat Jean-Paul, Service de l'économie rurale JU • Looser Kilian, Gemeindepräsident Nesslau-Krum-

menau • Lötscher Otto, Gemeindepräsident Plaffeien • Lutz Heinz, Präsident Ortsgemeinde Sargans • Maissen Carmelia. RegioViamala, Thusis • Marti Hansjakob, Bauernverband Kt. Glarus• Martinelli Linard, Gemeindepräsident Lavin • Michel Gian, Gemeindepräsident Donat • Müller Stefan, Gemeinde Appenzell / Kanton Appen-

zell Innerrhoden• Mounir Etienne, SEREC • Nanchen Eric, Fondation pour les régions de mon-

tagne• Nydegger Ruth, Sezione d’agricoltura Ticino • Pedotti Reto, Gemeindepräsident Ftan • Pernet Mathieu, Régions Bas Valais et Valais Central • Praz Pierre, AGRIDEA• Rieder Ferdinand, Gemeindepräsident Pfäfers • Ris Anna Katharina, Gemeinderätin Einwohnerg-

meinde Lauterbrunnen• Schaller Pierre, Mervelier • Schlegel Erika, St. Gallischer Bauernverband, Hem-

berg • Schmid Philipp, MP Mountain Project AG, Visp • Schneider Hanspeter, ehem. ViaStoria• Schuwey Jean-Claude, Ammann Gemeinde Jaun • Senti Peter, Verband St. Gallischer Ortsgemeinden• Siegrist Dominik, HSR Hochschule für Technik Rap-

perswil • Stark Bettina, Ente regionale per lo sviluppo del

Mendrisiotto e Bassa Cerosio • Sturzenegger-Senteler Kaspar, Teufen • Trombitas Mila, HES-SO, Siders• Walker Werner, Korporation Uri• Walther Hansjakob, Gemeinde Meiringen • Wiedmer Martin, Gemeindepräsident Diemtigen • Zgraggen Kurt, Schweizer Berghilfe

Kontrollstelle• Gantenbein Andreas, Agro-Treuhänder, Geschäfts-

führer GLB Waldstatt, 9104 Waldstatt AR• T. Schweizer AG, 3800 Interlaken

7. PersonalbestandDer Personalbestand während des Berichtsjahres warfolgender:• Egger Thomas, dipl. Geograph, Direktor• Aebersold Heinz, dipl. Ing. Agr. ETH, Stellvertreten

der Direktor / Leiter der Technischen Abteilung• Amsler Stephan, Technischer Kaufmann• Beck Jörg, dipl. Ing. Agr. ETH (80%)• Bucher Fabian, Leiter Koordinationsstelle Arbeitsein-

sätze Berggebiet• Debrunner Gabriela, wissenschaftliche Mitarbeiterin /

Praktikantin (bis 30. Juni 2015, 40%)• Fölmli Pius, dipl. Bauführer SBA, Bauberater• Gabbud Brigitte, Buchhaltung (50%)• Gillioz Vincent, lic. phil., Informationsbeauftragter

(90%)• Imfeld Julia, Wissenschaftliche Mitarbeiterin (1. Sep-

tember – 31. Dezember 2015)• Maurer Verena, Praktikantin (16. März – 30. Juli

2015)• Niederer Peter, lic. phil. nat. Geograf, Projektleiter

Regionalentwicklung (80%)• Rekibi Barbara, Kaufmännische Angestellte (80%)• Spiess Ursula, wissenschaftliche Mitarbeiterin /

Praktikantin (bis 28. Februar 2015)• Stocker Cristina, Praktikantin (3. August – 31. Okto-

ber 2015).

8. MitgliederDer Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für dieBerggebiete (SAB) gehören auf Ende Dezember 2015an (in Klammern Vorjahreszahlen):Kantone: Aargau, Appenzell Ausserrhoden, AppenzellInnerrhoden, Basel-Landschaft, Bern, Freiburg, Gla-rus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, Nidwal-den, Obwalden, Schwyz, Solothurn, St. Gallen, Tessin,Thurgau, Uri, Waadt, Wallis, Zürich, ZugGemeinden: 532 (556). Der Rückgang ist v.a. bedingtdurch zahlreiche Fusionen. Schweizerische, kantonale und regionale Organisatio-nen, Landwirtschaftliche Organisationen, Korporatio-nen: 75 (83)Genossenschaften für landwirtschaftliches Bauen(GLB) und Baugruppen: 34 (35)Regionen: 35 (38)Tourismusorganisationen: 31 (33)Gewerbebetriebe, Banken und andere Organisationen:19 (21)Einzelmitglieder: 395 (385)

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9. SAB-Jahresrechnung (1. Januar – 31. Dezember 2015)

Bilanz 31.12.2015 31.12.2014Soll Haben Soll Haben

AktivenFlüssige Mittel 562'824.09 856364.40Forderungen 179'265.81 72'315.29Aktive Rechnungsabgrenzung 75'033.40 3486.75Total Umlaufvermögen 817123.30 932’166.44Mobilien / EDV / Wertschriften 37’559.80 20'343.12Total Anlagevermögen 37’559.80 20'343.12Total A k t i v e n 854'683.10 952'509.56

Passiven

Verbindlichkeiten gegenüber Dritten 57'374.00 101'235.21

Fonds 19'397.95 26'397.95

Passive Rechnungsabgrenzung 97'471.16 128'869.90

Rückstellungen 475'128.38 475'128.38

Total Fremdkapital 649'371.49 747'625.75

Eigenkapital 204'883.81 200'334.26

Total Eigenkapital 204'883.81 200'334.26Total P a s s i v e n 854'255.30 947'960.01JAHRESGEWINN 427.80 4549.55

T O T A L 854'683.10 854'683.10 952'509.56 952'509.56

Erfolgsrechnung 01.01.-31.12.2015 01.01.-31.12.2014Soll Haben Soll Haben

ErtragBeiträge 1'383'317.33*) 1'402'390.00*)

Ertrag Montagna 21'877.01 46'121.55Dienstleistungen 194'669.55 192'697.26Gutachten / Arbeiten für Dritte 475'776.70 284'581.44Zinsen 202.23 945.23Total Betriebsertrag 2'075'842.82 1'925'790.25Ausserordentlicher Ertrag 158'472.26Total E r t r a g 2'075'842.82 2'084'262.51

AufwandGutachten / Arbeiten für Dritte 357'386.37 124'255.97Personalaufwand 1'368'908.28 1'393'616.81Büro- und Verwaltungsaufwand 297'226.37 285'523.16Büro- und Verwaltungsaufwand Montagna 51'094.00 64'112.25Abschreibungen 800.00 1'150.00Total Betrieblicher Aufwand 2'075'415.02 1'867'712.96Ausserordentlicher Aufwand 212'000.00Total A u f w a n d 2'075'415.02 2'079'712.96AUFWANDSÜBERSCHUSS 427.80 4'549.55

T O T A L 2'075'842.82 2'075'842.82 2'084'262.51 2'084'262.51

*) inkl. Beiträge der Schweizer Berghilfe

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11. Bericht der RevisionsstelleBericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete(SAB)

Als Revisionsstelle der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete SAB haben wir die Buchführung und dieJahresrechnung für das am31. Dezember 2015 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft.

Für die Jahresrechnung ist der Vorstand verantwortlich, während unsere Aufgabe darin besteht, diese zu prüfen und zu be-urteilen. Wir bestätigen, dass wir die Anforderungen hinsichtlich Befähigung und Unabhängigkeit erfüllen.

Unsere Revision erfolgte nach dem Schweizer Standard zur Eingeschränkten Revision. Danach ist eine Revision so zu pla-nen und durchzuführen, dass wesentliche Fehlaussagen in der Jahresrechnung erkannt werden. Eine eingeschränkte Revi-sion umfasst hauptsächlich Befragungen und analytische Prüfungshandlungen sowie den Umständen angemessene Detail-prüfungen der beim geprüften Unternehmen vorhandenen Unterlagen. Dagegen sind Prüfungen der betrieblichen Abläufeund des internen Kontrollsystems sowie Befragungen und weitere Prüfungshandlungen zur Aufdeckung deliktischer Hand-lungen oder anderer Gesetzesverstösse nicht Bestandteil der Revision.

Die Bilanz der SAB weist per 31. Dezember 2015 eine Summe von Fr. 854'683.10 aus. Die Erfolgsrechnung 2015 zeigt ei-nen Jahresgewinn von Fr. 427.80.

Bei unserer Revision sind wir nicht auf Sachverhalte gestossen, aus denen wir schliessen müssten, dass die Jahresrech-nung sowie der Antrag auf Verwendung des Bilanzgewinns nicht Gesetz und Statuten entsprechen.

Bern, 3. Februar 2016

Andreas Gantenbein

t.schweizer agTobias SchweizerRevisionsexperte RAB

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