8 Das Einschlagen eines Marsches - NÖ Blasmusikverband · Kapitel: 8 Das Einschlagen eines...

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Kapitel: 8 Das Einschlagen eines Marsches Ausgabe: 04/2017 Blatt: 1 gültig bis: - ersetzt Ausgabe 02/2002 8 Das Einschlagen eines Marsches Die 3 Tempi des Ansetzen der Instrumente erfolgt immer auf die erste Zählzeit des Taktes, d.h. im 5. Takt (9. Zählzeit) erfolgt Tempo 1, im 6. Takt (11. Zählzeit) Tempo 2 und im 7. Takt (13. Zählzeit) wird angesetzt = Tempo 3. Der Stabführer stößt nach vorherigem Aviso (siehe Kap. 5.2) den Tambourstab hoch, wobei die Kleine Trommel in Spielstellung geht. Wird am Stand gespielt so wird auf die fünfte Zählzeit der Tambourstab nach einer kleinen Schleife ruckartig heruntergebracht und die Kleine Trommel schlägt ein. Beim Abmarsch mit Einschlagen (genaue Beschreibung siehe „Abmarsch zum Einschlagen mit Spiel“ Kap. 7.1) wird nach einer kleinen Schleife und ruckartigen Abwärtsbewegung des Tambourstabes eingeschlagen. Im 4. Takt auf „Eins“ (bzw. auf der 7. Zählzeit) wird der Tambourstab auf die rechte Seite gebracht und bildet mit den ausgestreckten Arm einen rechten Winkel. Diese Stabhaltung ist die sogenannte Ankündigung („Achtung jetzt folgt das Ansetzen“) für die Musiker. Abb. 17 Auf dem 5. Takt auf „Eins“ (bzw. 9. Zählzeit) wird der Stab wieder in die Grundstellung gebracht. Gleichzeitig bringen die Musiker die Instrumente vor die Mitte des Körpers (= Tempo 1), Große Trommel und Becken gehen in Spielstellung. Abb. 18 Im 6. Takt auf „Eins“ (bzw. 11. Zählzeit) beginnt das Aviso, d.h. der Stabführer schwenkt den Tam- bourstab nach links; gleichzeitig führen die Musiker das Tempo 2 (Nachgreifen) aus im 6. Takt auf „Zwei“ (bzw. 12. Zählzeit) wird der Stab zurück auf die rechte Seite gebracht. Abb. 19

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  • Kapitel: 8 Das Einschlagen eines Marsches Ausgabe: 04/2017 Blatt: 1

    gültig bis: -

    ersetzt Ausgabe 02/2002

    8 Das Einschlagen eines Marsches Die 3 Tempi des Ansetzen der Instrumente erfolgt immer auf die erste Zählzeit des Taktes, d.h. im 5. Takt (9. Zählzeit) erfolgt Tempo 1, im 6. Takt (11. Zählzeit) Tempo 2 und im 7. Takt (13. Zählzeit) wird angesetzt = Tempo 3. Der Stabführer stößt nach vorherigem Aviso (siehe Kap. 5.2) den Tambourstab hoch, wobei die Kleine Trommel in Spielstellung geht. Wird am Stand gespielt so wird auf die fünfte Zählzeit der Tambourstab nach einer kleinen Schleife ruckartig heruntergebracht und die Kleine Trommel schlägt ein. Beim Abmarsch mit Einschlagen (genaue Beschreibung siehe „Abmarsch zum Einschlagen mit Spiel“ Kap. 7.1) wird nach einer kleinen Schleife und ruckartigen Abwärtsbewegung des Tambourstabes eingeschlagen. Im 4. Takt auf „Eins“ (bzw. auf der 7. Zählzeit) wird der Tambourstab auf die rechte Seite gebracht und bildet mit den ausgestreckten Arm einen rechten Winkel. Diese Stabhaltung ist die sogenannte Ankündigung („Achtung jetzt folgt das Ansetzen“) für die Musiker.

    Abb. 17

    Auf dem 5. Takt auf „Eins“ (bzw. 9. Zählzeit) wird der Stab wieder in die Grundstellung gebracht. Gleichzeitig bringen die Musiker die Instrumente vor die Mitte des Körpers (= Tempo 1), Große Trommel und Becken gehen in Spielstellung.

    Abb. 18

    Im 6. Takt auf „Eins“ (bzw. 11. Zählzeit) beginnt das Aviso, d.h. der Stabführer schwenkt den Tam-bourstab nach links; gleichzeitig führen die Musiker das Tempo 2 (Nachgreifen) aus im 6. Takt auf „Zwei“ (bzw. 12. Zählzeit) wird der Stab zurück auf die rechte Seite gebracht.

    Abb. 19

  • Kapitel: 8 Das Einschlagen eines Marsches Ausgabe: 04/2017 Blatt: 2

    gültig bis: -

    ersetzt Ausgabe 02/2002

    Im 7. Takt auf „Eins“ (bzw. 13. Zählzeit) erfolgt mit dem Hochstoßen des Tambourstabes das Einsatzzeichen für das große Schlagzeug. Gleichzeitig erfolgt für die Musiker das Tempo 3 - Ansetzen der Instrumente. Der Tambourstab bleibt während des 8. Taktes in dieser Position. Zu Beginn des Marsches bzw. des 9. Taktes (17. Zählzeit) wird der Tambourstab mit einer Schleife abwärts bewegt und das Spiel setzt ein.

    Abb. 20

  • Kapitel: 8 Das Einschlagen eines Marsches Ausgabe: 04/2017 Blatt: 3

    gültig bis: -

    ersetzt Ausgabe 02/2002

    Lt. ÖBV (Lpkm.Konferenz 2/2001, v. 26./27.10.2001) erfolgt das Einschlagen nun wieder

    IN DERSELBEN TAKTART wie der darauffolgende Marsch!

    Skizze 4a Einschlagen zum 6/8-Takt

    Skizze 4b Einschlagen zum 2/2-Takt (Alla-breve) Takt

    Skizze 4c Einschlagen zum 2/4-Takt

  • Kapitel: 8 Das Einschlagen eines Marsches Ausgabe: 04/2017 Blatt: 4

    gültig bis: -

    ersetzt Ausgabe 02/2002

    Ergänzung März 2001 - NÖBV

    Aufgrund der unterschiedlichen Einschlagvarianten zwischen „Musik in Bewegung“ und Jugendmusikerleistungsabzeichen, die immer wieder zu Diskussionen führen, wurde nun auch das Schema vom Leistungsabzeichen als weitere Einschlagvariante übernommen.

    Skizze 4(1)+4(2) Einschlagen lt. Jugendmusikerleistungsabzeichen

  • Kapitel: 8 Das Einschlagen eines Marsches Ausgabe: 04/2017 Blatt: 5

    gültig bis: -

    ersetzt Ausgabe 02/2002

    8.1 Das Kurze Einschlagen eines Marsches

    Beim kurzen Einschlagen von Märschen sind folgende Stabbewegungen des Stabführers vorgesehen (das waagrechte Auswärtsstrecken des rechten Arms als Zeichen zum Vorbringen der Instrumente entfällt).

    Skizze 5a Kurzes Einschlagen im 6/8 Takt

    Skizze 5b Kurzes Einschlagen im 2/2 - (Alla-breve) Takt

    Skizze 5c Kurzes Einschlagen im 2/4 Takt

    Die Musiker nehmen mit Beginn des 1. Taktes ihre Instrumente vor die Körpermitte (= Tempo 1), im 2. Takt auf „Eins“ folgt Tempo 2 - es wird nachgegriffen, im 3. Takt auf „Eins“ werden die Instrumente mit dem Einsatz der Großen Trommel angesetzt (= Spielstellung).

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    gültig bis: -

    ersetzt Ausgabe 02/2002

    8.2 Einschlagen von Trauer- und Prozessionsmärschen

    Trauermärsche (Tempo 60 - 64 M.M.) und Prozessionsmärsche (Tempo 72 -76 M.M. werden auf folgende Weise eingeschlagen:

    Skizze 6a

    . .. .

    Bei Trauermärschen setzt die Große Trommel bereits im 5. Takt des Einschlagens ein!

    Das verkürzte Einschlagen bei Trauer- und Prozessionsmärschen entspricht in Zeichengebung und Ausführung dem üblichen Einschlagmodus:

    Skizze 6b

    Beim Trauermarsch soll das Schlagfell der Großen Trommel und Kleinen Trommel mit einem schwarzen Tuch bedeckt werden. Das Aufnehmen und Ansetzen (Abnehmen und Absetzen) der Instrumente erfolgt nach den üblichen, dargestellten Richtlinien (siehe Kap. 10 bzw. 11).