Die Ehrenzeichen des Österreichischen B · PDF fileDie Ehrenzeichen des...

12
Die Ehrenzeichen des Österreichischen Blasmusikverbandes 6. Auflage - 2006 2497_Ehrenzeichen ÖBV 29.11.2006 11:33 Uhr Seite 1

Transcript of Die Ehrenzeichen des Österreichischen B · PDF fileDie Ehrenzeichen des...

Page 1: Die Ehrenzeichen des Österreichischen B · PDF fileDie Ehrenzeichen des Österreichischen Blasmusikverbandes 6. Auflage - 2006 2497_Ehrenzeichen ÖBV 29.11.2006 11:33 Uhr Seite 1

Die Ehrenzeichen

des Österreichischen

Blasmusikverbandes

6. Auflage - 2006

2497_Ehrenzeichen ÖBV 29.11.2006 11:33 Uhr Seite 1

Page 2: Die Ehrenzeichen des Österreichischen B · PDF fileDie Ehrenzeichen des Österreichischen Blasmusikverbandes 6. Auflage - 2006 2497_Ehrenzeichen ÖBV 29.11.2006 11:33 Uhr Seite 1

2

Impressum:Österreichischer Blasmusikverband (ÖBV)Schlossstraße 1A-3311 Zeillern

Zusammenstellung:Oskar Bernhart,Vizepräs. und Bundesschriftführer-Stv. im ÖBVErich Riegler, LEDV-Referent (Stmk)

Gestaltung: Erich Riegler, Barbara Pausackl

Druck: Europrint Pinkafeld

2497_Ehrenzeichen ÖBV 29.11.2006 11:33 Uhr Seite 2

Page 3: Die Ehrenzeichen des Österreichischen B · PDF fileDie Ehrenzeichen des Österreichischen Blasmusikverbandes 6. Auflage - 2006 2497_Ehrenzeichen ÖBV 29.11.2006 11:33 Uhr Seite 1

33

1. AbschnittVoraussetzungen für die Verleihung

§ 1 Auszeichnungen für Verdienste um denÖsterreichischen Blasmusikverband

(1) Die Auszeichnungen für Verdienste um den ÖBV werden als Anerkennung und Dank für die vorbildhafteFörderung des Ansehens und des Wohles des ÖBV durch herausragendes öffentliches oder privatesWirken, insbesondere auf kulturellem, wirtschaftlichemund humanitärem Gebiet, verliehen.

(2) Für die Verleihung einer Auszeichnung für Verdienste um den ÖBV ist ausschließlich die Bedeutung desWirkens einer Person im Interesse des ÖBV maßgeblich. Dabei ist ein strenger Maßstab anzulegen.

(3) Für die Verleihung der Auszeichnungen unter Abschnitt3, § 2 und § 3 ist das Präsidium des ÖBV zuständig. Fürdie Verleihung der Auszeichnungen unter Abschnitt 3,§ 1 (1) bis (3) ist der Landesverband zuständig.

(4) Von der Verleihung einer Auszeichnung für Verdienste um den ÖBV ist abzusehen, wenn eine Würdigung des Wirkens einer Person in anderer Form in Betracht kommt bzw. erfolgte.

Bestimmungen

für die Verleihung

von Ehrenzeichen

des Österreichischen

Blasmusikverbandes

(ÖBV)

2497_Ehrenzeichen ÖBV 29.11.2006 11:33 Uhr Seite 3

Page 4: Die Ehrenzeichen des Österreichischen B · PDF fileDie Ehrenzeichen des Österreichischen Blasmusikverbandes 6. Auflage - 2006 2497_Ehrenzeichen ÖBV 29.11.2006 11:33 Uhr Seite 1

4

(5) Von der Verleihung einer Auszeichnung ausgeschlossen sind Personen, die wegen einer oder mehrerer mit Vorsatzbegangener strafbarer Handlungen zu einer mehr als ein-jährigen Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind,es sei denn, dass die Verurteilung getilgt worden ist, oderdass die Rechtsfolgen endgültig nachgesehen worden sind.

(6) Um die Verleihung eines Ehrenzeichens ist beim Verbands-präsidenten / Verbandsobmann mittels des hiefür aufge-legten Formulars anzusuchen. Anträge um Verleihung vonEhrenzeichen im Sinne dieser Bestimmungen könnenjeweils von jener Gemeinschaft, in der die Verdiensteerbracht wurden, oder von einer Einzelperson ein-gebracht werden. Die Landesleitungen müssen dieAnsuchen dem ÖBV aufgrund eines Mehrheitsbeschlussesdes zuständigen Verbandes weiterleiten. Die Zuerkennungerfolgt durch einen Beschluss des Präsidiums bzw. desgeschäftsführenden Präsidiums mit einfacher Stimmen-mehrheit. Die eingegangenen Anträge werden jeweils in dernächsten Präsidialsitzung bzw. Sitzung des geschäfts-führenden Präsidiums behandelt.

2. AbschnittGemeinsame Bestimmungen

§ 2 Äußere Form der Auszeichnungen

Die Auszeichnungen für Verdienste um den ÖBV und die vorge-sehenen Kleinformen dieser Auszeichnungen sind entspre-chend den dargestellten Abbildungen zu gestalten.

§ 3 Tragen der Auszeichnungen

(1) Die Auszeichnungen sind wie folgt zu tragen:

a) das Ehrenkreuz des ÖBV in Gold oder Silber an einem rot-weiß-roten Band um den Hals,

b) das Verdienstkreuz des ÖBV in Gold und Silber alsSteckorden an der linken Brustseite,

c) die Verdienstmedaillen des ÖBV in Gold, Silber undBronze am dreieckig gefalteten, 40 mm breiten,rot-weiß-roten moirierten Band an der linken Brustseite.

4

2497_Ehrenzeichen ÖBV 29.11.2006 11:33 Uhr Seite 4

Page 5: Die Ehrenzeichen des Österreichischen B · PDF fileDie Ehrenzeichen des Österreichischen Blasmusikverbandes 6. Auflage - 2006 2497_Ehrenzeichen ÖBV 29.11.2006 11:33 Uhr Seite 1

55

(2) Die Kleinformen sind als Anstecknadel an der linkenBrustseite oder als Krawattennadel zu tragen

(3) Zur Uniform ist das Tragen des Bandes in Form einerOrdensspange gestattet.

§ 4 Form der Verleihung der Auszeichnungen

(1) Die Überreichung einer Auszeichnung hat in feierlicherForm zu erfolgen.

(2) Mit jeder Auszeichnung ist eine Urkunde über dieVerleihung auszufolgen.

§ 5 Rechte aus der Auszeichnung

(1) Jede ausgezeichnete Person ist berechtigt, die ihr ver-liehene Auszeichnung in der vorgeschriebenen Art zu tragen und sich als Träger zu bezeichnen. AndereVorrechte sind mit der Auszeichnung nicht verbunden.

(2) Jede ausgezeichnete Person kann die vorgeseheneKleinform der ihr verliehenen Auszeichnung und gege-benenfalls eine Zweitausfertigung über die in Verlustgeratene Auszeichnung gegen Kostenersatz erwerben.

(3) Die Auszeichnung darf von anderen Personen als derausgezeichneten Person nicht getragen und zu derenLebzeiten nicht in das Eigentum anderer Personen über-geben werden. Nach dem Tod der ausgezeichnetenPerson besteht keine Rückgabepflicht. Erben dürfen dieAuszeichnung jedoch nicht tragen oder sich als derenTräger bezeichnen.

§ 6 Inkrafttreten

(1) Diese Bestimmungen treten mit 1. Juli 2006 in Kraft.Mit Beschluss des ÖBV-Kongresses vom 17. 6. 2006wurde die vorliegende Fassung in den Bereichen § 1Abs.2 lit.a, § 1 Abs.3 lit.a und § 2 Abs.1 lit.d novelliert.

(2) Gleichzeitig treten die Bestimmungen vom 1. Juli 2002außer Kraft.

2497_Ehrenzeichen ÖBV 29.11.2006 11:33 Uhr Seite 5

Page 6: Die Ehrenzeichen des Österreichischen B · PDF fileDie Ehrenzeichen des Österreichischen Blasmusikverbandes 6. Auflage - 2006 2497_Ehrenzeichen ÖBV 29.11.2006 11:33 Uhr Seite 1

6

3. AbschnittVerleihungserfordernisse

§ 1 Verdienstmedaille des ÖBV

Die Verdienstmedaille in Bronze kann verliehen werden an:a) Mitglieder und Funktionäre von

Musikkapellen, die in der Regeleine mindestens 15-jährige äußersterfolgreiche und vorbildliche Tätig-keit nachweisen.

b) Förderer und Gönner von Musik-kapellen

Die Verdienstmedaille in Silber kann verliehen werden an:a) Mitglieder und Funktionäre von

Musikkapellen, die in der Regel einemindestens 20-jährige äußerst erfolg-reiche und vorbildliche Tätigkeitnachweisen.

b) Bezirksfunktionäre, die in der Regeleine mindestens 8-jährige äußerst erfolgreiche und vorbildliche Tätig-keit nachweisen.

Die Verdienstmedaille in Gold kann verliehen werden an:a) Mitglieder und Funktionäre von

Musikkapellen, die in der Regel eine mindestens 25-jährige äußerst erfolg-reiche und vorbildliche Tätigkeitnachweisen.

b) Bezirksfunktionäre, die in der Regeleine mindestens 12-jährige, undLandesfunktionäre, die in der Regeleine mindestens 8-jährige äußersterfolgreiche und vorbildliche Tätigkeit nachweisen.

c) Blasmusikfunktionäre des Auslandes für Verdienste umden Österreichischen Blasmusikverband.

d) Persönlichkeiten

Vermerk: Die obigen Medaillen sind keine Verpflichtung für dieweiteren bzw. nachfolgenden Auszeichnungen.

2497_Ehrenzeichen ÖBV 29.11.2006 11:33 Uhr Seite 6

Page 7: Die Ehrenzeichen des Österreichischen B · PDF fileDie Ehrenzeichen des Österreichischen Blasmusikverbandes 6. Auflage - 2006 2497_Ehrenzeichen ÖBV 29.11.2006 11:33 Uhr Seite 1

7

§ 2 Verdienstkreuz des ÖBV

(1) Das Verdienstkreuz in Silber kann verliehen werden an:a) Hohe Persönlichkeiten

des öffentlichen undkulturellen Lebens der Bundesländer (hohe Man-datare und Beamte).

b) Mitglieder der Landes-leitungen, die in ihrer Funktion in der Regel ein mindestens 12-jähriges äußerst erfolgreiches Wirken nachweisen.

c) Mitglieder der Bezirks-leitungen, die in ihrer Funktion in der Regel ein mindestens 15-jähriges äußerst erfolgreiches Wirkennachweisen.

d) Obmänner und Kapellmeister, die in ihrer Funktion inder Regel ein mindestens 30-jähriges äußerst erfolg-reiches Wirken nachweisen.

e) Hohe Blasmusikfunktionäre des Auslandes mitVerdiensten um die österreichische Blasmusik.

(2) Das Verdienstkreuz in Gold kann verliehen werden an:a) Hohe Persönlichkeiten

des öffentlichen und kul-turellen Lebens der Bun-desländer (hohe Man-datare und Beamte).

b) Mitglieder der Landes-leitungen, die in derRegel ein mindestens 15-jähriges äußerst er-folgreiches Wirken nach-weisen.

c) Mitglieder der Bezirks-leitungen, die in ihrer Funktion in der Regel ein min-destens 20-jähriges äußerst erfolgreiches Wirken nachweisen.

d) Hohe Blasmusikfunktionäre des Auslandes mit großenVerdiensten um die österreichische Blasmusik.

2497_Ehrenzeichen ÖBV 29.11.2006 11:33 Uhr Seite 7

Page 8: Die Ehrenzeichen des Österreichischen B · PDF fileDie Ehrenzeichen des Österreichischen Blasmusikverbandes 6. Auflage - 2006 2497_Ehrenzeichen ÖBV 29.11.2006 11:33 Uhr Seite 1

8

§ 3 Ehrenkreuz des ÖBV

Ehrenkreuz in Silber(1) Das Ehrenkreuz in Silber kann verliehen werden an:

a) Höchste Persönlichkeiten des öffentlichen und kulturellen Lebens.

b) Mitglieder des Präsidiums und seiner Ausschüsse.

c) Mitglieder der Landeslei-tungen, die in der Regelein mindestens 20-jährigesäußerst erfolgreiches Wir-ken nachweisen.

Das Ehrenkreuz in Gold kann verliehen werden an:

a) Höchste Persönlichkeitendes öffentlichen und kultu-rellen Lebens.

b) Mitglieder des Präsidiums

4. AbschnittSchlussbestimmungen

(1) In der Regel sollen Bundesauszeichnungen nicht vorLandesauszeichnungen verliehen werden.

(2) Die Anträge sind jeweils über den „Dienstweg“ einzu-reichen (siehe Anhang I), wobei jeweils ein Beschluss miteinfacher Mehrheit zur Weiterleitung erforderlich ist.

(3) Die Verleihungstaxen sind jeweils vom Antragsteller zuentrichten.

Zeillern, am 25. September 2006

2497_Ehrenzeichen ÖBV 29.11.2006 11:33 Uhr Seite 8

Page 9: Die Ehrenzeichen des Österreichischen B · PDF fileDie Ehrenzeichen des Österreichischen Blasmusikverbandes 6. Auflage - 2006 2497_Ehrenzeichen ÖBV 29.11.2006 11:33 Uhr Seite 1

9

Anhang IBeantragung von Auszeichnungen

Alle Anträge seitens der Musikvereine sind grundsätzlich anden jeweiligen Bezirksvorstand zu leiten. Nach positiverErledigung wird der Antrag durch den Bezirksvorstand anden Landesverband weitergeleitet.

Die Ausfertigung von Verdienstmedaillen kann direkt durchden Landesverband erfolgen. Alle übrigen Auszeichnungen(Verdienstkreuze, Ehrenkreuze und CISM-Auszeichnungen)werden vom jeweiligen Landesverband bestätigt und an denÖBV weitergeleitet.

Entsprechend den genannten Antragswegen und den not-wendigen Beschlussfassungen durch die zuständigen Gre-mien sind die Anträge zeitgerecht einzubringen.

Ein einheitliches Formular für alle Arten von Ehrungs-anträgen (ÖBV und CISM) ist im Internet unter derAdresse

www.blasmusik.atin der Rubrik "Auszeichnungen" zu finden.

2497_Ehrenzeichen ÖBV 29.11.2006 11:33 Uhr Seite 9

Page 10: Die Ehrenzeichen des Österreichischen B · PDF fileDie Ehrenzeichen des Österreichischen Blasmusikverbandes 6. Auflage - 2006 2497_Ehrenzeichen ÖBV 29.11.2006 11:33 Uhr Seite 1

10

Anhang IIEhrenzeichen des InternationalenMusikbundes (CISM)

1. CISM – Verdienstmedaille in Gold

Die CISM-Verdienstmedaille in Gold kann verliehen werden an:

a) Personen mit hervorragenderTätigkeit für den Internatio-nalen Musikverband (CISM)

b) Bezirksfunktionäre, die in derRegel eine mindestens 10-jährige äußerst erfolgreicheund vorbildliche Tätigkeit umdas internationale Musiklebennachweisen.

c) Landesfunktionäre, die in derRegel eine mindestens 5-jährige äußerst erfolgreiche und vorbildliche Tätigkeitum das internationale Musikleben nachweisen.

2. CISM – Verdienstkreuz

Das CISM-Verdienstkreuz (mit Bändchen als Kleinform)kann verliehen werden an:

a) Bezirksfunktionäre, die in derRegel eine mindestens 15-jährigeäußerst erfolgreiche und vorbild-liche Tätigkeit um das interna-tionale Musikleben nachweisen.

b) Landesfunktionäre (Landesver-bände), die in der Regel eine mindestens 10-jährige äußersterfolgreiche und vorbildliche Tätigkeit um das internationale Musikleben nachweisen.

c) Funktionäre des ÖBV-Präsidi-ums, die in der Regel eine mindestens 5-jährigeäußerst erfolgreiche und vorbildliche Tätigkeit um dasinternationale Musikleben nachweisen.

d) Außerordentliche Förderer und Gönner von Verbändenim Zusammenhang des internationalen Musiklebens.

2497_Ehrenzeichen ÖBV 29.11.2006 11:33 Uhr Seite 10

Page 11: Die Ehrenzeichen des Österreichischen B · PDF fileDie Ehrenzeichen des Österreichischen Blasmusikverbandes 6. Auflage - 2006 2497_Ehrenzeichen ÖBV 29.11.2006 11:33 Uhr Seite 1

11

3. CISM – Ehrenkreuz

Das CISM-Ehrenkreuz (mit Ordens-schleife als Kleinform) kann verliehenwerden an:

a) Mitglieder der Präsidien der na-tionalen Verbände.

b) Persönlichkeiten, Förderer natio-naler Verbände

ÖBV – FördermedailleFür besondere Förderer des österreichischen Blasmusik-wesens hat der Verband eine Fördermedaille in Gold mitSchild und Etui aufgelegt.

ÖBV - ErinnerungsmedaillenZum 25-jährigen und 40-jährigen Bestandsjubiläum wurdenseitens des ÖBV Erinnerungsmedaillen aufgelegt:

Anträge für Auszeichnungen durch den Inter-nationalen Musikbund (CISM) sind mittels Formularüber den Landesverband an das ÖBV-Präsidium zurichten. Das CISM-Ehrenkreuz kann nur durch dasPräsidium beantragt werden.

Die Verleihungstaxen sind jeweils vom Antragstellervor dem Verleihungszeitpunkt zu entrichten.

25-jähriges Bestandsjubiläum

40-jährigesBestandsjubiläum

2497_Ehrenzeichen ÖBV 29.11.2006 11:33 Uhr Seite 11

Page 12: Die Ehrenzeichen des Österreichischen B · PDF fileDie Ehrenzeichen des Österreichischen Blasmusikverbandes 6. Auflage - 2006 2497_Ehrenzeichen ÖBV 29.11.2006 11:33 Uhr Seite 1

12

2497_Ehrenzeichen ÖBV 29.11.2006 11:33 Uhr Seite 12